Schulung für Reedereien
In der Besichtigung wird aus jeder Vorschrift eine Zeile, oder nichts.
Ein Containerschiff fährt unter einer Flagge, wird von einer Klasse besichtigt, läuft Häfen in mehreren Staaten an und rechnet nach EU-Recht ab. Vier Instanzen, dieselbe Besatzung, dieselben vierzehn Stunden, die das Seearbeitsrecht am Tag zulässt. Siebzehn Kurse, die diese vier Ebenen so sortieren, wie sie an Bord und an Land tatsächlich auftreten.
Zuweisung je Rolle mit Frist · Zertifikat je Person · SCORM-Export ins Bordsystem · Hosting in der EU

Erklärfilm
Zwei Minuten, dieselben drei Figuren.
Der Film zeigt, wie aus einer Vorschrift ein Kurs wird und wie eine Besichtigung ausgeht, auf die sich jemand vorbereitet hat.
Der Zuschnitt
Das eine Paket ist, was Sie tun müssen. Das andere, was jemand prüft.
Die siebzehn Kurse ließen sich nach Rechtsgebieten ordnen – das wäre die Gliederung eines Kommentars, nicht die eines Betriebs. Sie sind stattdessen danach geteilt, wann die Pflicht auf Ihren Tisch kommt: aus dem eigenen Betrieb heraus, oder weil jemand von außen an Bord kommt und danach fragt.
Ladung, Besatzung, Betrieb
Was Sie transportieren, wen Sie beschäftigen, was Sie ausstoßen, mit wem Sie handeln dürfen, und wie Sie den Schiffsbetrieb als System führen. Neun Kurse, die entstehen, weil Sie fahren.
Die Hafenstaatkontrolle ist der Ort, an dem aus allem in Paket A entweder eine Mängelzeile wird oder nichts.
B1 verbindet beide PaketeKontrolle, Nachweis, Umwelt
Besichtigung, Klasse, Zeugnisse, Unfalluntersuchung, Grenzwerte, Abgaben und Meldungen. Acht Kurse, in denen jemand von außen prüft, bescheinigt oder eine Meldung erwartet.
Woran es in der Praxis hängt
Sechs Punkte, an denen sich das Angebot messen lassen muss.
Schulung in der Seeschifffahrt scheitert selten am Stoff. Sie scheitert an Fluktuation, an Bandbreite, an vier Instanzen mit derselben Frage und daran, dass die Pflichten gerade alle gleichzeitig kommen.
Die Besatzung wechselt, die Pflicht bleibt
Wer im März unterwiesen wurde, fährt im Juni auf einem anderen Schiff, oder für eine andere Reederei. Wissen, das an Personen hängt, verlässt den Betrieb mit ihnen.
Zugewiesen wird je Person mit Frist, nachgewiesen wird je Person mit Zertifikat. Der Nachweis bleibt in Ihrer Organisation, auch wenn die Person nicht mehr an Bord ist.
Vier Instanzen fragen dasselbe, aber anders
Flaggenstaat, Klassifikationsgesellschaft, Hafenstaat und EU-Recht greifen im selben Betrieb ineinander. Eine Unterweisung, die nur eine der vier bedient, hilft in der Besichtigung nicht.
Die siebzehn Kurse decken alle vier Ebenen ab, und der Kurs zur Hafenstaatkontrolle erklärt ausdrücklich, wie aus den anderen sechzehn eine Mängelzeile wird oder eben keine.
An Bord ist Bandbreite teuer
Eine Schulung, die eine stabile Verbindung voraussetzt, ist auf See keine Schulung. Und ein Bordsystem, das schon läuft, wird nicht für einen Anbieter ersetzt.
Jeder Kurs lässt sich als SCORM-1.2- oder SCORM-2004-Paket exportieren und in Ihr vorhandenes Bordsystem einspielen. Wer die Plattform nutzt, tut das über den Browser – wer sie nicht nutzt, bekommt trotzdem den Kurs.
Der Stapel kommt gleichzeitig
Emissionshandel, FuelEU Maritime und NIS2 fallen in dieselben zwei Jahre wie die laufenden Pflichten aus ISM, ISPS und dem Seearbeitsrecht. Keine davon ist für sich unlösbar – zusammen sind sie es beinahe.
Genau deshalb sind es zwei Pakete und nicht ein Konvolut: Sie können mit dem beginnen, was in Ihrem Fahrtgebiet zuerst greift, und das andere nachziehen.
Der Kapitän ist fast überall Adressat
In elf der siebzehn Kurse ist die Schiffsführung angesprochen. Das ist keine Häufung im Lehrplan, das ist die Rechtslage, und für den Kapitän auf der Brücke eine Menge Zeit.
Kein Kurs dauert länger als fünfzig Minuten, jeder steht für sich, und zugewiesen wird nach Rolle statt am Stück. Wer nur die Ladungsseite verantwortet, sieht auch nur sie.
Schulung ist keine Rechtsberatung, aber sie muss am Text hängen
Sekundärliteratur schreibt voneinander ab. Bei einer Vorschrift, an der eine Festhaltung hängt, ist die zweite Hand eine Hand zu viel.
Jeder Kurs steht auf der Quelle selbst, artikelgenau abgerufen und in einen Quellbaum gezwungen, bevor eine Zeile Kurs entsteht. Was im Kurs steht, lässt sich auf den Artikel zurückführen.
Preis
Je Schiff, nicht je Kopf.
Eine Reederei rechnet in Schiffen – Bereederung je Schiff und Tag, Versicherung je Schiff, Klasse je Schiff. Und eine Besatzung rotiert: Eine Koje sind über das Jahr zwei bis zweieinhalb Personen. Ein Preis je Kopf hieße, bei jedem Crew-Wechsel eine Lizenz zu verwalten. Also zählen wir Schiffe.
| Flotte | Paket A | Paket B | Beide | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 1–3 Schiffe | 1.190 € | 1.060 € | 1.800 € | −20 % |
| 4–10 Schiffe | 1.050 € | 950 € | 1.600 € | −20 % |
| 11–25 Schiffe | 920 € | 830 € | 1.400 € | −20 % |
| ab 26 Schiffen | 790 € | 710 € | 1.200 € | −20 % |
Je Schiff und Jahr, netto zzgl. USt. Der Staffelpreis gilt für die ganze Flotte: Wer zwölf Schiffe bucht, zahlt für alle zwölf den Preis des dritten Bandes. Jede Flottengröße ist buchbar – für Zuschnitt, weitere Sprachen oder die Anbindung an ein vorhandenes Bordsystem sprechen wir gern vorher.
Besatzung inklusive Rotation und die Landorganisation des Schiffes. Die Zahl ist eine Obergrenze gegen Missbrauch, keine Preisstufe – bei einer echten Schiffsbesatzung greift sie nicht. Ein Crew-Wechsel kostet nichts und meldet nichts.
Zwölf Monate Laufzeit, automatische Verlängerung um jeweils zwölf Monate, kündbar mit zwei Monaten Frist zum Laufzeitende. Die Pflichten kommen jedes Jahr wieder und die Besatzung wechselt jedes Jahr – eine einmalige Schulung wäre im zweiten Jahr wertlos.
Der Rabatt hängt am Vertrag, nicht am Kaufdatum: Wer erst A bucht und B später dazunimmt, bekommt ihn ebenso – sonst wäre der Bestandskunde der Dumme.
Das Curriculum
Siebzehn Kurse, keiner länger als fünfzig Minuten.
Jeder Kurs steht für sich und endet mit einem Abschlusstest und einem Zertifikat. Kein Kurs setzt einen anderen voraus – die Rechtsgrundlage steht in jedem, weil in der Praxis niemand die Reihenfolge einhält, die ein Lehrplan vorsieht.
Ladung, Besatzung, Betrieb
9 Kurse · 405 Min.Diese neun Pflichten entstehen aus dem laufenden Betrieb: aus dem, was in den Containern ist, aus den Verträgen der Besatzung, aus dem Brennstoff im Tank, aus der Frage, wer der Empfänger ist, und aus den beiden Managementsystemen, die das Schiff zusammenhalten.
Gefahrgut im Seeverkehr
Wann ein Gut als gefährlich gilt, wer welche Pflicht trägt und was vor dem Laden vorliegen muss
GGVSee · IMDG-Code
Decksoffiziere, Ladungsverantwortliche an Bord und Gefahrgutbeauftragte an Land
Seearbeitsrecht an Bord und im Crewing
Die Rechte der Besatzung und die Pflichten des Reeders im täglichen Betrieb
MLC 2006 · SeeArbG
Besatzungsmitglieder aller Dienstgrade sowie Crewing- und Personalverwaltung an Land
Verwiegung und VGM
Warum ein Container ohne verifizierte Bruttomasse nicht an Bord darf und wer sie liefert
SOLAS VI/2: VGM
Ladungsdisposition, Packbetriebe und Terminalpersonal
EU-Emissionshandel und MRV für Reedereien
Welche Fahrten erfasst sind, was überwacht und berichtet wird und wer abgibt
EU-ETS · MRV-VO 2015/757
Kapitäne, technische Inspektoren und die kaufmännische Verwaltung der Reederei
FuelEU Maritime
Die Treibhausgasintensität der genutzten Energie und was sie im Betrieb bedeutet
VO (EU) 2023/1805
Technische Leitung, Bunkerverantwortliche und Compliance an Land
Sanktionen und Handelskontrolle
Woran ein sanktionsrelevanter Vorgang erkennbar ist und was dann zu tun ist
VO (EU) 833/2014
Befrachtung, Kundenannahme, Finanzabteilung und Schiffsführung
Kartellrecht in der Linienschifffahrt
Was Zusammenarbeit zwischen Linienreedereien darf und wo die Grenze verläuft
Konsortien-GVO 906/2009 (bis 2024)
Vertrieb, Befrachtung, Netzwerkplanung und Geschäftsleitung
ISM und ISPS an Bord und an Land
Zwei Managementsysteme, ein Betrieb — Sicherheit des Schiffsbetriebs und Gefahrenabwehr
ISM-Code · ISPS-Code
Schiffsführung, Sicherheitsbeauftragte an Bord und der Designated Person Ashore
NIS2 im Hafen- und Reedereibetrieb
Cybersicherheit als Betriebspflicht — Risikomanagement, Meldung und Leitungsverantwortung
RL (EU) 2022/2555: NIS2
IT- und OT-Verantwortliche, Geschäftsleitung und Schiffsführung
Kontrolle, Nachweis, Umwelt
8 Kurse · 350 Min.Diese acht drehen sich um den Blick von außen: die Besichtigung im Hafen, die anerkannte Organisation, die Untersuchung nach einem Unfall, die Befähigungszeugnisse, die Grenzwerte für Luftschadstoffe, die Abgabe von Abfall, das Ende der Schiffsbetriebszeit und die Meldungen an Zoll und Behörden.
Hafenstaatkontrolle: vorbereitet in die Besichtigung
Wie eine Besichtigung abläuft, woran ein Schiff festgehalten wird und was vorher zu tun ist
RL 2009/16/EG
Kapitäne, Erste Offiziere, technische Inspektion und der Designated Person Ashore
Klassifikation, Besichtigung und Zeugnisse
Was eine anerkannte Organisation darf, was sie bescheinigt und wofür der Flaggenstaat haftet
VO (EG) 391/2009
Technische Inspektion, Bereederung und Neubauaufsicht
Seeunfälle: untersuchen, melden, lernen
Was ein meldepflichtiger Seeunfall ist, wer untersucht und wozu die Ergebnisse dienen
RL 2009/18/EG
Schiffsführung, Sicherheitsbeauftragte an Bord und die Landorganisation
Ausbildung, Befähigungszeugnisse und Wachdienst
Welches Zeugnis wofür gilt, wie es anerkannt wird und was im Wachdienst verlangt ist
RL (EU) 2022/993: STCW
Crewing, Personalverwaltung und Schiffsführung
Schwefelgehalt und Luftschadstoffe
Welcher Grenzwert wo gilt, wie er nachgewiesen wird und was bei Nichtverfügbarkeit gilt
RL (EU) 2016/802
Technische Leitung, Bunkerverantwortliche und Schiffsführung
Schiffsabfall und Hafenauffangeinrichtungen
Was vor dem Anlaufen zu melden ist, was abgegeben werden muss und was an Bord bleiben darf
RL (EU) 2019/883
Schiffsführung, Ladungsoffiziere und die Hafendisposition
Schiffsrecycling und Gefahrstoffinventar
Warum jedes Schiff ein Gefahrstoffinventar braucht und was am Ende seines Lebens gilt
VO (EU) 1257/2013
Technische Leitung, Bereederung und Geschäftsleitung
Zollverfahren und Meldeformalitäten
Die zollrechtliche Seite eines Anlaufs und die eine Meldung, die alle Behörden bedient
UZK · EMSWe
Befrachtung, Dokumentation, Agentur und Hafendisposition
Welche der siebzehn gelten für Sie?
Das hängt an drei Dingen: unter welcher Flagge Sie fahren, welche Häfen Sie anlaufen und ob Sie Gefahrgut befördern. Schreiben Sie uns diese drei Angaben – Sie bekommen eine Liste der Kurse, die für Ihre Flotte gelten, und der Rollen, denen sie zuzuweisen sind.
Zuweisung
Niemand bekommt siebzehn Kurse.
Zugewiesen wird nach Rolle, nicht nach Paket. Diese Tabelle ist die Ausgangsverteilung – sie ändert sich mit Fahrtgebiet und Ladung, und genau darüber reden wir im Zuschnitt.
Die Schiffsführung steht in elf der siebzehn Kurse. Das ist keine Häufung im Lehrplan, sondern die Rechtslage – der Kapitän ist in fast jeder der einundzwanzig Vorschriften Adressat.
Wie die Kurse entstehen
Erst der Rechtstext, dann der Kurs – in dieser Reihenfolge.
Bei Rechtsthemen ist die häufigste Fehlerquelle nicht die Sprache, sondern die Quelle: Sekundärliteratur schreibt voneinander ab. Deshalb steht zwischen Vorschrift und Kurs eine erzwungene Zwischenstufe, die keiner überspringen kann.
Amtlicher Text
Deutsche Vorschriften über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen – artikelgenau abgerufen und in der Länge gemessen, nicht zusammengefasst.
Quellbaum
Aus dem Text entsteht ein Baum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt. Ohne ihn bricht die Erzeugung ab – ein Generator ohne Baum erfindet sich seine eigene Gliederung.
Kurs
Erst daraus der Kurs, mit Abschlusstest und Zertifikat. Jede Aussage lässt sich auf einen Knoten des Baums und von dort auf den Artikel zurückführen.
Von den 24 Quellen sind neunzehn Rechtstexte; für die verifizierte Bruttomasse (A3) steht ein eigenes Fachskript darunter, weil SOLAS als IMO-Übereinkommen nicht frei abrufbar ist, mit Nachweisteil und der deutschen Verwaltungsebene aus den Festlegungen der BG Verkehr. Wo eine Vorschrift nur in der Grundfassung vorlag, lehrt der Kurs die Struktur und weist auf die konsolidierte Fassung hin, statt einen Einzelstand zu behaupten.
Die Besetzung
Dieselben drei Figuren, siebzehn Kurse lang.
Die Kurse sind erzählt, nicht vorgetragen: Eine Situation an Bord oder im Büro, zwei Personen, die etwas entscheiden müssen. Die Besetzung ist für beide Pakete festgelegt und ändert sich nicht von Kurs zu Kurs – wer alle siebzehn durchläuft, begegnet drei bekannten Gesichtern statt siebzehn fremden.
Marek KowalskiErster Offizier auf einem Containerschiff
Aynur DemirCompliance-Beauftragte einer Reederei an Land
Henning RothTerminal- und Ladungsdisponent im Hafen
Schiffsakte
Das Schiff ist das Team.
Besatzungen werden in der Plattform als Team je Schiff geführt. Damit lässt sich für jeden Zeitpunkt sagen, welche Nachweise dieses Schiff mit dieser Besatzung hatte, nicht nur, wer heute an Bord ist. Nach einem Vorfall ist das der Unterschied zwischen einer Aussage und einem Nachweis.
Zugang an Bord
Auch ohne Firmen-E-Mail.
Ein großer Teil der Besatzung hat keine Firmenadresse, und ein Zugang, der zwingend über ein Postfach führt, erreicht genau diese Seeleute nicht. Jede Person bekommt deshalb einen eigenen QR-Code; damit meldet sie sich an, ohne eine Mailadresse anzugeben. Der Nachweis hängt trotzdem an der Person und am Schiff.
White Paper
Die Analyse zum Nachlesen.
Die vier Instanzen und ihre Übergänge, die Pflichten mit Fundstelle und die Stellen, an denen die Praxis am häufigsten scheitert. Kostenlos.
White Paper herunterladen →Stand und Verfügbarkeit
Die siebzehn Kurse sind fertig – Vertonung, Bewegtbild und Abschlusstest inbegriffen.
Struktur, Inhalte, Abschlusstests, Quellen UND Medien stehen für alle siebzehn Kurse. Sie sind ab sofort verfügbar: Im vierzehntägigen Probezeitraum sehen Sie jeden davon vollständig, und welche für Ihre Flotte gelten, klären wir im Zuschnitt.
Die Kurse liegen auf Deutsch und Englisch vor. Jede weitere Sprache dieser Liste stellen wir innerhalb weniger Tage kostenfrei bereit – für die Landorganisation wie für die Besatzung an Bord. Dazu die Sprachen Ihrer Besatzungen, auch wenn sie nicht in dieser Liste stehen: Filipino, Hindi, Indonesisch, Ukrainisch, Russisch, Chinesisch, Birmanisch und Vietnamesisch. Übersetzungen entstehen in der Plattform als Textebene über derselben Struktur: Eine Sprachfassung ist kein zweiter Kurs, und die Medien hängen an denselben Stellen. Sagen Sie in der Anfrage einfach, welche Sprachen Ihre Besatzungen sprechen.
Rechtsstand September 2026. Die Kurse informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung; sie erklären die Vorschrift und ihre Anwendung, sie entscheiden keinen Einzelfall.