Für die Nutzung von ConformBase
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.10.2026
§ 1 Geltungsbereich; Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „ConformBase“ zwischen der Teachlume GmbH i.G., Friedrichstraße 155, 10117 Berlin („Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter in deren Kenntnis leistet, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt eine cloudbasierte Plattform für Compliance- und Awareness-Schulungen bereit: eine kuratierte Kursbibliothek (Story-Kurse und Micro-Learning-Serien), Zuweisungs- und Erinnerungsfunktionen, Lernstands-Reporting, Abschlusstests, Zertifikate sowie — je nach gebuchter Suite — Zusatzmodule (z. B. Phishing-Simulationen, Hinweisgebersystem, Richtlinien-Management).
(2) Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Buchung gewählten Suite (z. B. Story Suite, Academy Suite, Compliance Suite), der Anzahl der gebuchten Nutzerlizenzen („Seats“), ggf. zugebuchten Themenwelten sowie der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
(3) Zusätzliche Sprachfassungen der Kursbibliothek werden auf Anfrage ohne Aufpreis bereitgestellt; ein Anspruch auf eine bestimmte Bereitstellungsfrist besteht nicht.
(4) Die Erstellung individueller Kurse („Individuelle Kurse“) ist nicht Gegenstand dieser AGB, sondern wird gesondert beauftragt und vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss; Einbeziehung der AGB
(1) Die Darstellung der Suiten und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss des Online-Buchungsvorgangs (Checkout) ab; der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung bzw. der Freischaltung der gebuchten Leistungen zustande.
(2) Diese AGB werden bei der Registrierung und erneut im Checkout einbezogen; ihre Geltung wird dort ausdrücklich bestätigt. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter conformbase.com/agb abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
(3) Der Anbieter kann Registrierung und Buchung von einer Verifizierung (z. B. der Unternehmereigenschaft oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) abhängig machen.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase (regelmäßig 14 Tage) anbieten. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Kosten entstehen erst, wenn der Kunde aktiv eine Suite bucht.
(2) Für die Testphase gelten diese AGB entsprechend. Der Anbieter kann Testzugänge in Funktionsumfang und Nutzerzahl begrenzen und bei Missbrauch sperren.
§ 5 Ein Vertrag je Organisation; Erweiterungen (Co-Term)
(1) Je Organisation des Kunden besteht zu jedem Zeitpunkt genau EIN Vertrag mit einer einheitlichen Vertragslaufzeit und einem einheitlichen Verlängerungsdatum. Sämtliche während der Laufzeit gebuchten Erweiterungen — zusätzliche Seats, zusätzliche Themenwelten, Suite-Upgrades — werden diesem bestehenden Vertrag zugeordnet („Co-Term“); sie begründen keinen neuen Vertrag und ändern weder Laufzeit noch Verlängerungsdatum.
(2) Erweiterungen werden bei Buchung sofort fällig und zum vollen Jahrespreis berechnet (keine zeitanteilige Reduzierung): Die Schulungsleistung — Kurszugang, Durchführung, Abschluss und Zertifikat — wird je Lernendem unabhängig vom Buchungszeitpunkt innerhalb der Laufzeit vollständig erbracht.
(3) Zum Verlängerungsdatum verlängert sich der Vertrag einschließlich aller Erweiterungen einheitlich (§ 6). Reduzierungen (z. B. weniger Seats, Suite-Downgrade) sind mit Wirkung zum Ende der laufenden Vertragsperiode möglich.
§ 6 Laufzeit; Verlängerung; Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab der ersten kostenpflichtigen Buchung („Vertragsbeginn“). Das Laufzeitende ist zugleich das Verlängerungsdatum des Vertrags.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Verlängerungsdatum, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von ZWEI MONATEN zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.
(3) Geht eine Kündigung später als zwei Monate vor dem Verlängerungsdatum zu, wird sie zum Ende der darauf folgenden Vertragsperiode wirksam; der Vertrag verlängert sich also noch einmal um 12 Monate.
(4) Die Kündigung des Kunden kann über die Plan-Verwaltung im Konto oder in Textform (z. B. E-Mail an ${SITE.contactEmail}) erklärt werden; maßgeblich ist der Zugang. Bei der Kündigung über die Plan-Verwaltung wird das wirksame Vertragsende vor der Bestätigung angezeigt.
(5) Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben über den Verifizierungslink gültig; § 11 (Datenschutz) bleibt unberührt. Auf Wunsch stellt der Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der Schulungsnachweise bereit.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Preise; Zahlung; Zahlungsverzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; Erweiterungen nach § 5 werden mit gesonderter Rechnung sofort fällig.
(3) Preisanpassungen wirken frühestens zum nächsten Verlängerungsdatum und werden mindestens drei Monate vorher in Textform angekündigt. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber der Vorperiode, kann der Kunde den Vertrag abweichend von § 6 Abs. 2 bis zum Verlängerungsdatum kündigen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Ankündigung und angemessener Nachfrist den Zugang bis zum Zahlungseingang sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsrechte bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt Zugänge nur an eigene Mitarbeitende und Beauftragte seiner Organisation weiter und stellt sicher, dass gebuchte Seats nur durch jeweils eine natürliche Person genutzt werden.
(2) Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der Gesetze und dieser AGB und stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingebrachten Inhalte, Marken und Nutzerdaten berechtigt ist. Für hochgeladene Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
(3) Zusatzmodule mit Eingriffscharakter (z. B. Phishing-Simulationen) setzt der Kunde nur gegenüber der eigenen Organisation und im Einklang mit arbeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. Beteiligung der Mitarbeitervertretung) ein.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform und die Kursinhalte für interne Schulungszwecke seiner Organisation zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Software, den Inhalten der Kursbibliothek, generierten Medien und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Eine Weitergabe von Kursinhalten an Dritte außerhalb der Organisation, deren öffentliche Zugänglichmachung oder die Nutzung zum Aufbau konkurrierender Angebote ist untersagt; ausgenommen sind vom Anbieter ausdrücklich zum Teilen vorgesehene Funktionen (z. B. öffentliche Kurs-Links, Promo-Kurse, Zertifikats-Verifizierung).
(3) Exporte (z. B. SCORM-Pakete) sind nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung gestattet.
§ 10 Verfügbarkeit; Wartung; Weiterentwicklung
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit hoher, dem Stand der Technik entsprechender Verfügbarkeit ab Übergabepunkt (Ausgang Rechenzentrum). Angekündigte Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. bei Unterauftragnehmern oder im Netz des Kunden) gelten nicht als Verfügbarkeitsausfall.
(2) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der Kernleistungsumfang der gebuchten Suite erhalten bleibt und dem Kunden die Änderung zumutbar ist. Kursinhalte werden bei relevanten Rechtsänderungen mit angemessener Frist aktualisiert.
§ 11 Datenschutz; Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten der Lernenden), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO des Anbieters in seiner jeweils vereinbarten Fassung; er ist Bestandteil des Vertrags und wird im Konto bereitgestellt.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 12 Keine Rechtsberatung
Die Kursinhalte, Empfehlungen (z. B. des Schulungsbedarfs-Assistenten) und Vorlagen dienen der Schulung und Sensibilisierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung im Einzelfall, welche Pflichten den Kunden treffen und wie er sie erfüllt. Die Verantwortung für die Einhaltung der für den Kunden geltenden Vorschriften verbleibt beim Kunden.
§ 13 Gewährleistung; Haftung
(1) Für die Überlassung der Plattform gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mietrechts mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ausgeschlossen ist.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung zum nächsten Verlängerungsdatum ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(2) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB ab dem Verlängerungsdatum; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode weiter; beide Parteien können ihn in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
(3) Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, kann der Anbieter mit angemessener Frist auch während der Laufzeit umsetzen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.