Startup-Programm
Die Pflichten kommen vor den Kunden.
Datenschutz gilt ab dem ersten Kundendatensatz. Die KI-Kompetenzpflicht gilt seit Februar 2025. Die Arbeitsschutz-Unterweisung ab der ersten Beschäftigten. Keine dieser Regeln wartet, bis Sie groß genug sind, und genau deshalb schenken wir jungen Unternehmen die komplette Schulungsbibliothek für ein Jahr.
- Datenschutz ab dem ersten Datensatz
- KI-Kompetenz seit Februar 2025
- Unterweisung ab der ersten Beschäftigten
- 10 Lizenzen für 12 Monate
In 79 Sekunden
Lieber zusehen?
Derselbe Bogen wie diese Seite, nur schneller: die drei Pflichten, der Lieferanten-Fragebogen des ersten Konzernkunden, und was das Programm daran ändert.
Es gibt keine Bagatellgrenze für die Pflicht – nur für die Aufmerksamkeit.
Fast jede Gründerin denkt irgendwann „dafür sind wir zu klein". Das Gesetz kennt diese Ausnahme nicht. Drei Beispiele, die ausnahmslos jeden treffen:

Drei Pflichten, die am ersten Tag gelten
Die DSGVO kennt keine Mitarbeitendenschwelle. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte, Meldefrist bei Pannen – das alles gilt zu dritt genauso wie zu dreihundert.
Artikel 4 AI Act verlangt von jedem Betreiber eines KI-Systems, dass seine Leute ausreichend kompetent damit umgehen. Gerade junge Unternehmen setzen KI selbstverständlich ein, und wissen oft nicht, dass daran eine Schulungspflicht hängt.
Die Unterweisung ist bei Einstellung fällig, jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Nicht die Dokumentation ist das Aufwendige, sondern sie nachträglich zu erfinden.
Der Grund, aus dem es sich wirklich lohnt
Ihr erster Enterprise-Kunde fragt danach.

Wer an einen Konzern verkauft, bekommt einen Lieferanten-Fragebogen: Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Schulungsnachweis für die Belegschaft. Wer das dann in drei Wochen nachbaut, hat den Abschluss schon verzögert, und der Einkauf hat es gemerkt.
Deshalb ist dieses Programm kein Almosen, sondern ein Vorrat. Sie sammeln ab heute Nachweise ein, die Sie in achtzehn Monaten brauchen – zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch nichts kosten und niemanden aufhalten.
Aufnahme
Fünf Angaben. Zwei prüfen wir, drei erklären Sie.
| Kriterium | Wie gemeint | Beleg |
|---|---|---|
| Im Handelsregister eingetragen | GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder eG | Register |
| Jünger als drei Jahre | gerechnet ab erster Eintragung | Register |
| Weniger als zehn Mitarbeitende | Köpfe, nicht Vollzeitäquivalente | Ihre Erklärung |
| Weniger als 1 Mio. € Umsatz | letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr | Ihre Erklärung |
| Weniger als 500.000 € Funding | eingesammelt insgesamt | Ihre Erklärung |
Was wir prüfen, und was wir Ihnen glauben
Im Handelsregister steht, ob es Ihr Unternehmen gibt, welche Rechtsform es hat und wann es eingetragen wurde. Mitarbeitendenzahl, Umsatz und Funding stehen dort nicht – in keinem Register, nirgends.
Wir könnten so tun, als prüften wir alles. Wir tun es nicht: Die zwei harten Angaben lesen wir aus dem Register, die drei weichen sichern Sie uns zu. Eine falsche Zusicherung ist ein Grund, das Programm zu beenden – eine falsch geschätzte Zahl nicht.
Uns ist das lieber so. Ein Verfahren, das Strenge behauptet und Selbstauskunft liefert, wäre genau die Art Compliance-Theater, gegen die wir unsere Kurse schreiben.
In vier Schritten
Zwei Minuten Arbeit, ein Werktag Wartezeit.
Auf handelsregister.de den Strukturierten Registerinhalt (SI) Ihres Unternehmens herunterladen. Seit 2022 kostenlos. Der Aktuelle Abdruck als PDF geht auch – der SI ist nur schneller geprüft.
Datei hochladen, die drei Größenangaben erklären, Ansprechpartnerin nennen. Zwei Minuten.
Rechtsform und Eintragungsdatum lesen wir aus dem Register. Ist etwas uneindeutig – Umwandlung, Sitzverlegung, unlesbare Datei –, sieht ein Mensch darauf, statt es zu raten.
Sie bekommen 10 Plätze für 12 Monate. Einladen, zuweisen, Fristen setzen, Zertifikate exportieren – wie jede zahlende Organisation auch. Danach fragen wir jährlich neu: bis zu 3 Jahre lang, solange Sie die Kriterien erfüllen.

Zwei der fünf Angaben belegen sich mit dieser einen Datei selbst: Rechtsform und Eintragungsdatum stehen im Register, und wir lesen sie dort, statt sie zu glauben. Die drei anderen sichern Sie uns zu – was das heißt, steht oben unter „Was wir prüfen".
Kein Zahlungsmittel, kein automatischer Übergang in ein Abo. Nach 12 Monaten fragen wir einmal neu.
Einzelunternehmen oder GbR?
Dann können wir das Programm nicht vergeben – die Prüfung hängt am Registereintrag, und ohne ihn gibt es nichts zu prüfen. Wenn Sie beraten, coachen oder trainieren, hat unsere Schwestermarke Coachweave zwei vollständige Kurse zu Datenschutz und KI-Verordnung, für die Sie weder eine Firma noch Geld brauchen.
White Paper
„Die Pflichten kommen vor den Kunden" – acht Seiten zum Nachlesen.
Die drei Pflichten mit Fundstelle, der Lieferanten-Fragebogen Zeile für Zeile, die Aufnahmekriterien und die vier Schritte. Für alle, die es erst lesen und dann entscheiden wollen.
Häufige Fragen
Was Gründerinnen zuerst wissen wollen
Nichts. Keine Karte, keine Rechnung, kein automatischer Übergang in ein Abo. Nach 12 Monaten läuft der Zugang aus, und Sie entscheiden dann neu.
Die 10 Plätze bleiben kostenlos. Ab dem elften Platz zahlen Sie den normalen Staffelpreis – nur für das Wachstum, nicht rückwirkend für alles.
Weil das Alter des Unternehmens das einzige Kriterium ist, das sich belegen lässt statt zu behaupten. Ohne diese eine harte Zahl wäre das Programm ein Gratis-Tarif für alle, die danach fragen.
Dann können wir das Programm nicht vergeben – die Prüfung hängt am Registereintrag. Wenn Sie beraten, coachen oder trainieren, hat unsere Schwestermarke Coachweave zwei kostenlose Kurse, für die Sie keine Firma brauchen.
Wir prüfen erneut – Registerauszug und Erklärung, wie beim ersten Mal. Stimmen alle fünf Angaben noch, verlängern wir um ein weiteres Jahr. Das wiederholt sich, bis eine der Angaben nicht mehr passt: mehr als 9 Mitarbeitende, über eine Million Umsatz, mehr Funding, oder eben älter als 3 Jahre. Wer heute gründet und klein bleibt, nutzt das Programm also bis zu 3 Jahre lang; die zwölf Monate sind der Prüfrhythmus, nicht die Obergrenze.
Nein. Das Programm gilt für GmbH, UG, AG und eG. Eine KG steht zwar auch im Handelsregister, aber in einer anderen Abteilung – wir haben die Liste bewusst eng gehalten, damit die Prüfung eindeutig bleibt. Schreiben Sie uns trotzdem, wenn Sie meinen, dass Sie hineingehören.
Der Registerauszug dient der Prüfung und wird danach nicht weiterverwendet. Was wir sonst erheben, steht in der Datenschutzerklärung – wir schulen Datenschutz, also halten wir uns daran.
