Branchenpaket · 27 Kurse · ein Kern und drei Module

Compliance für die Stahlindustrie

Wo das Bußgeld aufhört.

Ein Zuschlag, den man im Ausschuss bespricht. Eine Instandsetzung, die man verschiebt, weil das Werk ohnehin schließt. Ein Vormaterial, dessen Herkunft im Zertifikat des Lieferanten steht. In vier Rechtsgebieten hat die europäische Stahlindustrie zuletzt nicht mit Geld bezahlt, sondern mit Namen — und was im Verfahren zählt, ist nie die einzelne Entscheidung, sondern die Organisation dahinter.

Nachweis je Person, je Werk und je Stichtag · jede Aussage mit Fundstelle im amtlichen Text · Zugang für Fremdfirmen ohne Mailadresse · Hosting in der EU

27Kurse à 60 Minuten — ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart
8Beauftragtenrollen mit eigener Fortbildungsfrist und eigener Behörde
4Rechtsgebiete, in denen zuletzt Personen belangt wurden, nicht nur Unternehmen
100 %der Aussagen mit Fundstelle im amtlichen Text

Vier Fälle

Am Ende stand jedes Mal eine Person.

Vier Rechtsgebiete, die nichts miteinander zu tun haben — bis auf eines: Belangt wurde nicht nur das Unternehmen. Das ist der Grund, warum dieses Paket bei der Organisation anfängt und nicht bei der Vorschrift.

1 Ein Werksbrand, eine Haftstrafe

Nach dem Brand an einer Beizlinie mit sieben Toten wurde der Landeschef rechtskräftig zu neun Jahren und acht Monaten verurteilt — die Strafe wird in Deutschland vollstreckt. Der Vorwurf betraf unterlassene Instandsetzungen vor einer Standortschließung.

2 646 Mio. € für Zuschläge

Das Bundeskartellamt verhängte 2019 rund 646 Mio. € gegen drei Stahlhersteller und drei verantwortliche Personen — für abgestimmte Zuschläge und Informationsaustausch über vierzehn Jahre. Das erste kooperierende Unternehmen zahlte für dieselbe Tat nichts.

3 Mindestens 3 % vom Umsatz

Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie verlangt für die schwersten Verstöße Geldbußen von mindestens 3 % des unionsweiten Jahresumsatzes — und gibt Betroffenen erstmals einen eigenen Schadensersatzanspruch bei Gesundheitsschäden.

4 Wo das Bußgeld aufhört

Beim Nachweis über das Vormaterial endet das Ordnungswidrigkeitenrecht: Verstöße gegen die Russland-Verordnung sind nach § 18 AWG Straftaten, mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Die genannten Verfahren sind öffentlich berichtet. Wo ein Verfahren noch läuft oder ein Urteil nicht rechtskräftig ist, sagen unsere Kurse das ausdrücklich — ein erstinstanzliches Urteil ist kein Endstand.

Warum jetzt

Vier dieser sechs Termine sind schon vorbei.

Dieses Feld hat sich 2026 dreimal bewegt: die CBAM-Definitivphase, das neue Schutzinstrument und die Umsetzungsfrist der Industrieemissionsrichtlinie. Das Unangenehme daran sind nicht die kommenden Termine, sondern die vergangenen.

  1. seit 01.01.2026 Die CBAM-Definitivphase läuft. Eisen- und Stahlwaren dürfen nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern eingeführt werden; die Erklärung ist zu verifizieren und die Zertifikate sind zu kaufen. Die Sanktion beträgt 100 € je nicht deklarierter Tonne, ohne Obergrenze. Z1
  2. 2026 Die Freizuteilung im Emissionshandel sinkt erstmals — der CBAM-Faktor liegt bei 97,5 %. 2030 sind es 51,5 %, 2033 noch 14 %. Was wegfällt, wird zugekauft. Z3
  3. seit 01.07.2026 Die alte Schutzmaßnahme ist ausgelaufen; an ihrer Stelle steht das neue Instrument gegen Stahlüberkapazität mit einem Außerkontingentzoll von 50 % statt 25 %. Z4
  4. verstrichen: 01.07.2026 Die Umsetzungsfrist der novellierten Industrieemissionsrichtlinie. Die deutsche Fassung — Mantelgesetz und eine neue 45. BImSchV für die Pflicht zum Umweltmanagementsystem — lag im Januar 2026 im Entwurf vor. H4
  5. ab 01.10.2026 Der Schmelzortnachweis greift: Für den Zugang zum Kontingent zählt nicht mehr nur, wo gewalzt wurde, sondern wo geschmolzen und gegossen. Z5
  6. laufend, alle zwei Jahre Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte müssen fortgebildet werden; Gefahrgut und Strahlenschutz alle fünf Jahre. Die Teilnahme ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen. H8

Der Zuschnitt

Ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart.

Die Branche ist nicht homogen. Ein Service-Center hat keinen Emissionshandel, aber die volle Zoll- und CBAM-Last; ein integriertes Hüttenwerk hat alles gleichzeitig. Ein Paket, das allen alles verkauft, passt keinem — deshalb sagen wir Ihnen, welche Kurse für Sie gelten und welche nicht.

Der Kern 8 Kurse

Für jedes Stahlunternehmen, unabhängig von Größe und Fertigungstiefe. Persönliche Verantwortung, Kartellrecht und Verbandsarbeit, die jährliche Unterweisung, Chrom(VI) und Schweißrauch, Krane und Anschläger, Fremdfirmen im laufenden Betrieb, Hinweisgeberschutz.

Modul H · Hütten- und Elektrostahlwerk 9 Kurse

Für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen mit Schmelzbetrieb. Flüssigmetall und Wasser, Hüttengase, Genehmigung und Nebenbestimmungen, die IED-Novelle mit Umweltmanagementsystem und Transformationsplan, BVT-Schlussfolgerungen, Störfallrecht, Emissionshandel, die acht Beauftragten, Energieeffizienz.

Modul V · Verarbeitung und Service-Center 4 Kurse

Für Gießereien, Walz- und Verarbeitungsbetriebe, Anarbeitung, Lager. Quarzstaub, PAK und Asbest im Bestand, Explosionsschutz, die Frage Abfall oder Nebenprodukt bei Schlacke und Zunder, Kühlkreisläufe und Einleitung.

Modul Z · Zoll, Markt und Klima 6 Kurse

Für Handel, Import, Einkauf und Vertrieb — auch ohne eigene Anlage. CBAM als Einführer und als Lieferant, der Freizuteilungspfad, Kontingent und Außerkontingentzoll, der Schmelzortnachweis, Russland-Sanktionen und der Vormaterialnachweis.

Ein Handelshaus braucht den Kern und Modul Z — vierzehn Kurse. Ein Elektrostahlwerk braucht Kern, H und Z. Zuweisen können Sie die Kurse einzeln, je Person und je Werk.

Der Nachweis

Acht Uhren, acht Behörden — und kein gemeinsamer Stand.

Ein Stahlbetrieb hat nicht eine Weiterbildungspflicht, sondern acht. Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre fortgebildet werden, Gefahrgut- und Strahlenschutzbeauftragte alle fünf. Dazu die Unterweisung, die jährlich jeden trifft.

Jede Rolle hat ihre eigene Frist, ihre eigene Rechtsgrundlage und ihre eigene Behörde. Bei den Beauftragten nach der 5. BImSchV ist die Teilnahme auf Verlangen der Behörde nachzuweisen — und genau dieser Nachweis wird in fast jedem Werk von Hand aus Ordnern und Tabellen zusammengesucht.

Wir liefern beides: die Kurse und den Stand je Person und je Werk zum Stichtag, als ein Dokument. Nicht „irgendwann geschult", sondern „am 14. März bestellt, am 2. Oktober fortgebildet, nächste Frist am 2. Oktober des übernächsten Jahres, Nachweis hier".

Die 27 Kurse

K1 · Der Kern · 1 Stunde

Wo das Bußgeld aufhört: wie aus Organisationsmängeln persönliche Verantwortung wird

Führungskräfte, Betriebsleitung, Beauftragte und Compliance in Stahlunternehmen jeder Größe

§ 130 OWiG

K2 · Der Kern · 1 Stunde

Kartellrecht im Stahlmarkt: Zuschläge, Indizes und Informationsaustausch

Vertrieb, Einkauf, Produktmanagement und Geschäftsführung in Stahlerzeugung, -verarbeitung und -handel

§§ 1

K3 · Der Kern · 1 Stunde

Verbandsarbeit und Wettbewerberkontakt: was im Ausschuss gesagt werden darf

Alle, die für ihr Unternehmen in Verbänden, Normungsgremien, Arbeitskreisen und auf Messen auftreten

§§ 1

K4 · Der Kern · 1 Stunde

Die jährliche Unterweisung, die im Prozess trägt

Vorgesetzte mit Unterweisungspflicht, Meister, Schichtleitung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 12 ArbSchG

K5 · Der Kern · 1 Stunde

Chrom(VI), Nickel und Schweißrauch: die Unterweisung nach § 14 GefStoffV

Beschäftigte und Vorgesetzte an Edelstahl, im Schweißbetrieb, in Heißbereichen und in der Instandhaltung

§§ 6

K6 · Der Kern · 1 Stunde

Krane, Lasten, Anschläger: Betreiberpflicht und Anschlägerpflicht

Kranführer, Anschläger, Einweiser, Schichtleitung und Instandhaltung in Hütten-, Walz- und Verarbeitungsbetrieben

§§ 3

K7 · Der Kern · 1 Stunde

Fremdfirmen im laufenden Betrieb: Koordination, Freischalten, Freigabe

Auftraggeber, Koordinatoren, Anlagenverantwortliche und Instandhaltung mit Fremdfirmeneinsatz

§ 8 ArbSchG

K8 · Der Kern · 1 Stunde

Hinweisgeberschutz und interne Untersuchung

Meldestellenbeauftragte, Compliance, Personal, Betriebsrat und Führungskräfte

§§ 3

H1 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Flüssigmetall und Wasser: die Reaktion, die keine zweite Chance gibt

Schmelzbetrieb, Gießbetrieb, Pfannenwirtschaft, Instandhaltung und Schichtführung im Hütten- und Elektrostahlwerk

§§ 3

H2 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Gase im Hüttenwerk: CO, Gichtgas und Konvertergas — Freimessen, Befahren, Rettung

Instandhaltung, Betriebspersonal, Gaswarte, Sicherheitsposten und Führungskräfte im Hüttenwerk

§§ 6

H3 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Die Genehmigung als Pflichtenkatalog: Nebenbestimmungen lesen und einhalten

Genehmigungsmanagement, Betriebsleitung, Umweltbeauftragte und Anlagenverantwortliche genehmigungsbedürftiger Anlagen

§§ 4

H4 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

IED 2.0: Umweltmanagementsystem, Transformationsplan und die neue Bußgeldhöhe

Umweltmanagement, Genehmigungsmanagement, Betriebsleitung und Geschäftsführung von IED-Anlagen

RL 2010/75/EU i.d.F. der RL (EU) 2024/1785

H5 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

BVT-Schlussfolgerungen Eisen und Stahl: Bandbreiten, Abweichung, Fristen

Umwelt- und Genehmigungsmanagement, Betriebsingenieure, Messstellenbetreuung

Art. 13

H6 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Störfallrecht im Hüttenwerk: Sicherheitsbericht, Alarmplan, Behördenkontakt

Störfallbeauftragte, Betriebsleitung, Werkfeuerwehr und Anlagenverantwortliche in Betriebsbereichen

§§ 3 bis 12 der 12. BImSchV

H7 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

EU ETS im Stahlwerk: Überwachungsplan, Emissionsbericht, Abgabe

Emissionshandelsbeauftragte, Energie- und Umweltmanagement, Controlling und Betriebsingenieure

§§ 5

H8 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Die acht Beauftragten: Bestellung, Fachkunde, Fortbildungsfristen, Nachweis

Geschäftsführung, Betriebsleitung, Personal und alle bestellten Betriebsbeauftragten

§§ 53 bis 58d BImSchG

H9 · Hütten- und Elektrostahlwerk · 1 Stunde

Energieeffizienz im Stahlbetrieb: EnEfG, Managementsystem und Abwärme

Energiemanagement, Werktechnik, Umweltmanagement und Controlling

§§ 8

V1 · Verarbeitung und Service-Center · 1 Stunde

Quarzstaub, PAK und Asbest im Bestand

Beschäftigte und Vorgesetzte in Gießerei, Feuerfestbau, Kokerei, Instandhaltung und Abbrucharbeiten

§§ 6

V2 · Verarbeitung und Service-Center · 1 Stunde

Explosionsschutz: Staub, Wasserstoff, Gasnetze und das Explosionsschutzdokument

Anlagenverantwortliche, Instandhaltung, Planer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

§§ 6

V3 · Verarbeitung und Service-Center · 1 Stunde

Abfall oder Nebenprodukt: Schlacke, Zunder und Filterstäube

Abfallbeauftragte, Umweltmanagement, Werkstoffwirtschaft, Vertrieb von Nebenprodukten und Einkauf

§§ 3

V4 · Verarbeitung und Service-Center · 1 Stunde

Wasser: Kühlkreisläufe, Einleitung und der Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerschutzbeauftragte, Werktechnik, Umweltmanagement und Anlagenverantwortliche

§§ 8

Z1 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

CBAM als Einführer: zugelassener Anmelder, eingebettete Emissionen, Verifizierung

Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Supply Chain und Finanzen in Stahlhandel, Verarbeitung und Industrie

VO (EU) 2023/956

Z2 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

CBAM als Lieferant: welche Daten Ihr EU-Kunde braucht — und in welcher Form

Vertrieb, Werkscontrolling, Energie- und Umweltmanagement in Erzeugung und Verarbeitung

VO (EU) 2023/956

Z3 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

Freizuteilung im Sinkflug: der CBAM-Faktor und was er je Tonne kostet

Geschäftsführung, Controlling, Energie- und Klimamanagement, Vertrieb

RL 2003/87/EG

Z4 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

Kontingent und Außerkontingentzoll: das neue Schutzinstrument für Stahl

Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Disposition und Vertrieb im Stahlhandel und in der Verarbeitung

VO (EU) 2026/1384

Z5 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

Melt and Pour: der Schmelzortnachweis

Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Lieferantenmanagement und Qualitätswesen

VO (EU) 2026/1384 mit den Durchführungsbestimmungen zum Nachweis

Z6 · Zoll, Markt und Klima · 1 Stunde

Russland-Sanktionen und Vormaterial: wo das Bußgeld aufhört

Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Vertrieb, Geschäftsführung und Compliance

Art. 3g VO (EU) 833/2014 mit Anhang XVII

Welche gelten für Ihren Betrieb?

Sagen Sie uns in zwei Sätzen, was Sie betreiben — Hüttenwerk, Elektrostahl, Verarbeitung, Service-Center oder Handel. Wir sagen Ihnen, welche Kurse für welche Ihrer Leute gelten und welche Sie weglassen können.

Wie die Kurse entstehen

Erst der Gesetzestext, dann der Kurs — in dieser Reihenfolge.

Bei Rechtsthemen ist die häufigste Fehlerquelle nicht die Sprache, sondern die Quelle. Sekundärliteratur schreibt voneinander ab, und in diesem Feld war 2026 vieles nach drei Monaten überholt. Deshalb steht bei uns zwischen Gesetz und Kurs eine erzwungene Zwischenstufe.

1 Amtlicher Text

Deutsche Gesetze sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und damit gemeinfrei — wir verarbeiten sie im Wortlaut, paragraphengenau abgerufen statt zusammengefasst. EU-Recht über EUR-Lex. Jede Adresse wird vor dem Bau gemessen; beim Stahlpaket stimmten fünf von achtzehn im ersten Anlauf nicht.

2 Quellbaum

Aus dem Text entsteht ein strukturierter Baum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt. Ohne ihn bricht die Erzeugung ab — ein Generator ohne Baum erfindet sich seine eigene Gliederung.

3 Kurs

Erst daraus der Kurs, mit Abschlusstest und Bescheinigung. Jede Aussage lässt sich auf einen Knoten des Baums und von dort auf den Paragraphen zurückführen.

Wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt — das DGUV-Regelwerk, Teile des konsolidierten EU-Rechts —, steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das für jede Aussage sagt, woran sie zu prüfen ist. Der Unterschied zwischen einer EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaat verpflichtet, und ihrer Umsetzung, die den Betrieb verpflichtet, wird in jedem Kurs benannt.

Grenzen

Was wir nicht anbieten.

Keine staatliche Anerkennung. Die Fortbildung der Beauftragten nach § 9 der 5. BImSchV verlangt Teilnahme an Maßnahmen zu bestimmten Themen und die Nachweisbarkeit gegenüber der Behörde. Ob eine reine Online-Maßnahme dort als Fortbildungsmaßnahme gilt, entscheidet die zuständige Behörde und ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Wir behaupten keine Anerkennung — klären Sie die Form mit Ihrer Behörde, bevor Sie sich darauf verlassen.

Keine Fachkunde, sondern Auffrischung. Die Fachkunde erwirbt man in mehrtägigen Grundlehrgängen mit Prüfung. Wir liefern die wiederkehrende Fortbildung und die betriebliche Unterweisung, nicht den Ersterwerb.

Keine IHK-Prüfung. Der Gefahrgutbeauftragte verlängert seinen Schulungsnachweis über eine Prüfung bei der IHK. Unser Kurs ordnet die Rolle in das Gefüge der Beauftragten ein; er ersetzt die Prüfung nicht.

Wir sagen das hier und nicht im Kleingedruckten, weil ein Nachweis, den die Behörde nicht nimmt, schlimmer ist als ein fehlendes Angebot.

Acht Zifferblätter, jedes mit einem anderen Zeigerstand

White Paper

„Wo das Bußgeld aufhört" — die fünf Fälle zum Nachlesen.

Ein Werksbrand mit einer Freiheitsstrafe, die in Deutschland vollstreckt wird. 646 Mio. € für abgestimmte Zuschläge — und null Euro für den, der zuerst kooperierte. 47 Verurteilte in einem Umweltverfahren. Die neue Bußgeldvorgabe von mindestens 3 % des Konzernumsatzes. Und der Nachweis, bei dem das Ordnungswidrigkeitenrecht endet. Dazu die acht Beauftragtenrollen mit ihren acht Fristen und der Kalender 2026. 10 Seiten, kostenlos.

Einwände

Fünf Fragen, die in jedem Gespräch kommen

Wir haben eine eigene Akademie.

Dann geht es nicht um die Kurse, sondern um den Nachweis. Die Frage, die eine Behördenanfrage auslöst, lautet nicht „Haben Sie geschult?", sondern „Wer war zu welchem Tag bestellt, fortgebildet und unterwiesen — und wo steht das?". Unsere Kurse lassen sich als SCORM in Ihr eigenes System ausspielen; der Stand je Person und Werk bleibt bei uns führbar.

Bei uns arbeiten viele Fremdfirmen.

Genau dafür gibt es bei uns den Zugang ohne Mailadresse: Kontraktoren melden sich über einen persönlichen QR-Code mit PIN an, ohne Firmenkonto. Die Unterweisung zählt trotzdem auf den Nachweis Ihres Werks ein.

Unsere Leute sprechen nicht alle Deutsch.

Die Kurse gibt es in den Sprachen, die auf dem Werksgelände tatsächlich gesprochen werden — unter anderem Türkisch, Polnisch, Rumänisch und Bulgarisch. Eine Unterweisung in einer nicht verstandenen Sprache hat rechtlich nicht stattgefunden; das ist kein Komfortthema.

Wir haben mehrere Werke mit unterschiedlichen Genehmigungen.

Deshalb ist bei uns das Werk die Auswertungseinheit und nicht der Konzern. Sechs Werke heißen sechs Genehmigungslagen, sechs Behörden und sechs getrennte Stichtagsstände — in einer Oberfläche.

Wir sind nur Händler, uns betrifft das meiste nicht.

Richtig — und genau deshalb ist das Paket geschnitten. Für Sie sind es der Kern und Modul Z: Kartellrecht, Hinweisgeberschutz, CBAM, Kontingent und Außerkontingentzoll, Schmelzortnachweis und der Vormaterialnachweis nach der Russland-Verordnung. Das Anlagenrecht können Sie weglassen.

Verfügbarkeit

In Produktion — Vormerkung möglich.

Die 27 Kurse entstehen gerade aus den amtlichen Texten und sind noch nicht abgenommen. Solange das so ist, gibt es hier keinen Kaufknopf und keinen Preis — ein Paket zu verkaufen, hinter dem noch keine geprüften Kurse stehen, wäre eine Zusage, die wir nicht halten.

Abgerechnet wird später je Werk und Jahr, nicht je Kopf: Die Pflichten hängen an der Anlage und am Standort, und ein Preismodell, das dem widerspricht, zwingt den Einkäufer in eine Rechnung, die er sonst nirgends macht. Verbände und Multiplikatoren sprechen uns bitte direkt an — für Mitgliedermodelle gibt es einen eigenen Zuschnitt.

Rechtsstand September 2026. Die Kurse informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den betroffenen Kurs nach und nennen das Datum.

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