Branchenpaket Stahl · V3 von 27 · Modul V · Verarbeitung und Service-Center

Abfall oder Nebenprodukt: Schlacke, Zunder und Filterstäube

Begleiten Sie Ayla Demirci bei der rechtssicheren Einstufung von Stoffströmen, Nebenprodukten und Abfällen bei Ruhrkant Stahl GmbH. Für Abfallbeauftragte, Umweltmanagement, Werkstoffwirtschaft, Vertrieb von Nebenprodukten und Einkauf.

1 h 105 Module mit Abschlusstest§§ 3–7, 59, 60 KrWG

Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.

  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Ob Schlacke, Zunder oder Filterstaub Abfall oder Nebenprodukt sind, entscheidet über Pflichten, Kosten und Absatzwege. Der Kurs beginnt beim Abfallbegriff und beim Entledigungswillen und zeigt, warum die Absicht allein nicht entscheidet.

Mit Ayla Demirci geht es um die Voraussetzungen des Nebenprodukts, die alle zugleich erfüllt sein müssen, um das Ende der Abfalleigenschaft, um Abfallhierarchie und Verwertungspflichten im Werk und um den Betriebsbeauftragten für Abfall.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Abfallbegriff und Entledigungswille

2 Das Nebenprodukt nach § 4 KrWG

3 Ende der Abfalleigenschaft und Produktstatus

4 Abfallhierarchie und Verwertungspflichten im Werk

5 Betriebsbeauftragter für Abfall und Organisation

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 3–7, 59, 60

Abfallbegriff, Nebenprodukt, Ende der Abfalleigenschaft, Abfallhierarchie, Verwertung und die Abfallbeauftragten.

Ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart.

V3 gehört zu Modul V. Sie buchen den Zuschnitt Ihres Betriebs, weisen die Kurse je Person zu und sehen den Nachweisstand je Person und je Werk.

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