Branchenpaket Stahl · K5 von 27 · Der Kern

Chrom(VI), Nickel und Schweißrauch: die Unterweisung nach § 14 GefStoffV

Begleiten Sie Rüdiger Hallmann bei der sicheren Beherrschung toxischer Heißarbeitsbeläge. Für Beschäftigte und Vorgesetzte an Edelstahl, im Schweißbetrieb, in Heißbereichen und in der Instandhaltung.

1 h 105 Module mit Abschlusstest§§ 6, 7, 11, 14 GefStoffV
  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Der gelbliche Belag an Edelstahl, Schweißnähten und Brennerstellen ist im Hüttenwerk Alltag, und genau deshalb wird er übersehen. Der Kurs zeigt, wo Chrom(VI) im Stahlbetrieb entsteht, und ordnet es in das Gefahrstoffrecht für krebserzeugende Stoffe ein: Substitutionsprüfung, Minimierungsgebot und Expositionsverzeichnis.

Mit Rüdiger Hallmann gehen Sie die Schutzmaßnahmen in ihrer Rangfolge durch, Kapselung und Absaugung vor persönlicher Schutzausrüstung, und die Unterweisung nach § 14 mit arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung. Das letzte Modul gilt Vorsorge, Fremdfirmen und Beschäftigungsbeschränkungen.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses. Modul 1 können Sie oben ohne Anmeldung ansehen; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Entstehung und Identifikation von Chrom(VI) im Hüttenwerk

2 Gefahrstoffrecht: CMR-Stoffe, Minimierung und Expositionsverzeichnis

3 Schutzmaßnahmen: Rangfolge, Kapselung und Absaugung

4 Unterweisung nach § 14 und toxikologische Beratung

5 Vorsorge, Schutz bei Fremdfirmen und Beschäftigungsbeschränkungen

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §§ 6, 7, 11, 14

Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallverbindungen.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) TRGS 561, TRGS 528

Als Regelwerk: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und Schweißtechnische Arbeiten.

Ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart.

K5 gehört zum Kern und steckt damit in jedem Zuschnitt. Sie buchen den Zuschnitt Ihres Betriebs, weisen die Kurse je Person zu und sehen den Nachweisstand je Person und je Werk.

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