Branchenpaket Stahl · Z6 von 27 · Modul Z · Zoll, Markt und Klima
Russland-Sanktionen und Vormaterial: wo das Bußgeld aufhört
Begleiten Sie Sven Okonkwo bei der zollsicheren Prüfung von Vormaterialien nach Art. 3g VO (EU) 833/2014 und § 18 AWG bei der Ruhrkant Stahl GmbH. Für Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Vertrieb, Geschäftsführung und Compliance.
Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.
- Persönliche Verantwortung
- Kartellrecht
- IED-Novelle
- CBAM
- Schmelzortnachweis
Worum es geht
Der Nachweis über das Vormaterial muss vorliegen, bevor die Ware beim Zoll gestellt wird. Der Kurs erklärt das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse und seine Erweiterung auf Drittlandsware, die aus russischem Vormaterial hergestellt wurde.
Mit Sven Okonkwo geht es um Gegenstand und Zeitpunkt der Nachweispflicht, um Lieferantenzertifikate, die man prüft statt nur sammelt, um Umgehungskonstellationen über Umladung und Weiterverarbeitung und um die Rechtsfolge: eine Straftat nach § 18 AWG, nicht eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.
Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.
Das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse und der Nachweis über das Vormaterial.
Die Strafvorschrift für Verstöße gegen Sanktionsverordnungen.
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