Branchenpaket Stahl · Z6 von 27 · Modul Z · Zoll, Markt und Klima

Russland-Sanktionen und Vormaterial: wo das Bußgeld aufhört

Begleiten Sie Sven Okonkwo bei der zollsicheren Prüfung von Vormaterialien nach Art. 3g VO (EU) 833/2014 und § 18 AWG bei der Ruhrkant Stahl GmbH. Für Zoll und Außenwirtschaft, Einkauf, Vertrieb, Geschäftsführung und Compliance.

1 h 105 Module mit AbschlusstestArt. 3g VO (EU) 833/2014

Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.

  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Der Nachweis über das Vormaterial muss vorliegen, bevor die Ware beim Zoll gestellt wird. Der Kurs erklärt das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse und seine Erweiterung auf Drittlandsware, die aus russischem Vormaterial hergestellt wurde.

Mit Sven Okonkwo geht es um Gegenstand und Zeitpunkt der Nachweispflicht, um Lieferantenzertifikate, die man prüft statt nur sammelt, um Umgehungskonstellationen über Umladung und Weiterverarbeitung und um die Rechtsfolge: eine Straftat nach § 18 AWG, nicht eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Grundlagen des Einfuhrverbots und Anhang XVII

2 Die Nachweispflicht: Gegenstand, Zeitpunkt und Ausnahmen

3 Lieferantenzertifikate prüfen statt sammeln

4 Umgehungskonstellationen erkennen

5 Rechtsfolgen: Straftatbestand nach § 18 AWG

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Russland-Verordnung (VO (EU) 833/2014) Art. 3g mit Anhang XVII

Das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse und der Nachweis über das Vormaterial.

Außenwirtschaftsgesetz (AWG) § 18

Die Strafvorschrift für Verstöße gegen Sanktionsverordnungen.

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