Branchenpaket Stahl · K3 von 27 · Der Kern

Verbandsarbeit und Wettbewerberkontakt: was im Ausschuss gesagt werden darf

Begleiten Sie Marlen Grothe bei der rechtssicheren Vertretung der Ruhrkant Stahl GmbH in Gremien und Arbeitskreisen. Für Alle, die für ihr Unternehmen in Verbänden, Normungsgremien, Arbeitskreisen und auf Messen auftreten.

50 Minuten5 Module mit Abschlusstest§§ 1, 81 ff. GWB

Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.

  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Verbände, Normungsgremien und Arbeitskreise sind für die Stahlbranche unverzichtbar, und sie sind der Ort, an dem Wettbewerber regelmäßig an einem Tisch sitzen. Der Kurs zeigt, welche Themen dort unbedenklich sind, welche nie, und was Tagesordnung, Protokoll und Teilnehmerliste schützen können und was nicht.

Mit Marlen Grothe üben Sie den Moment, in dem eine Sitzung kippt: den Widerspruch, das Verlassen des Raums so, dass es später nachweisbar ist, und die Schritte unmittelbar danach. Ein eigenes Modul gilt den Gesprächen am Rand, in der Kaffeepause, beim Abendessen und am Messestand.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 50 Minuten – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Zulässige und unzulässige Themen im Verbandsgremium

2 Tagesordnung, Protokoll und Teilnehmerliste als formeller Schutz

3 Der Moment des Aufstehens: Rüge, Dokumentation und Raumverlassen

4 Gespräche am Rand: Kaffeepause, Abendessen und Messestand

5 Verhalten nach dem Zwischenfall: Dokumentation, Meldeweg und Prüfung

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1, 81 ff.

Das Kartellverbot als Maßstab für Themen in Gremien und die Bußgeldvorschriften bei Verstößen.

Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) Art. 101

Das europäische Kartellverbot, das auch für Verbandsarbeit mit grenzüberschreitender Wirkung gilt.

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