Branchenpaket Stahl · H6 von 27 · Modul H · Hütten- und Elektrostahlwerk

Störfallrecht im Hüttenwerk: Sicherheitsbericht, Alarmplan, Behördenkontakt

Begleiten Sie Ayla Demirci bei der systematischen Umsetzung der 12. BImSchV bei der Ruhrkant Stahl GmbH. Für Störfallbeauftragte, Betriebsleitung, Werkfeuerwehr und Anlagenverantwortliche in Betriebsbereichen.

1 h 105 Module mit Abschlusstest§§ 3 bis 12 der 12. BImSchV

Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.

  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Den Alarm- und Gefahrenabwehrplan schreibt man nicht am Tag des Ereignisses. Der Kurs beginnt bei der Frage, ob und wie ein Werk als Betriebsbereich der unteren oder oberen Klasse eingestuft ist, und führt zu den Grundpflichten: Sicherheitskonzept und Sicherheitsmanagementsystem.

Mit Ayla Demirci geht es um den Sicherheitsbericht der oberen Klasse mit Inhalt, Fortschreibung und Prüfung, um interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne mit ihrer Erprobung und um die Information der Öffentlichkeit und die Meldepflichten nach einem Ereignis.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Betriebsbereich und Einstufung: Untere und obere Klasse

2 Grundpflichten: Sicherheitskonzept und Managementsystem

3 Der Sicherheitsbericht der oberen Klasse

4 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

5 Öffentlichkeitsinformation und gesetzliche Meldepflichten

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Störfall-Verordnung (12. BImSchV) §§ 3 bis 12

Grundpflichten, Konzept zur Verhinderung von Störfällen, Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und Information der Öffentlichkeit.

Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) §§ 4, 8

Die Beauftragten im Betriebsbereich, nach der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart.

H6 gehört zu Modul H. Sie buchen den Zuschnitt Ihres Betriebs, weisen die Kurse je Person zu und sehen den Nachweisstand je Person und je Werk.

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