Branchenpaket Stahl · K1 von 27 · Der Kern
Wo das Bußgeld aufhört: wie aus Organisationsmängeln persönliche Verantwortung wird
Begleiten Sie Marlen Grothe durch die Sanktions- und Aufsichtspraxis der Ruhrkant Stahl GmbH. Für Führungskräfte, Betriebsleitung, Beauftragte und Compliance in Stahlunternehmen jeder Größe.
Die Vorschau dieses Kurses folgt nach der laufenden inhaltlichen Durchsicht.
- Persönliche Verantwortung
- Kartellrecht
- IED-Novelle
- CBAM
- Schmelzortnachweis
Worum es geht
Der Rahmenkurs des Pakets beginnt nicht bei einer einzelnen Vorschrift, sondern bei der Frage, warum Verfahren in der Stahlindustrie so oft bei Personen enden und nicht nur beim Unternehmen. Er trennt die Geldbuße gegen die juristische Person von der Verantwortung derer, die handeln, entscheiden oder beaufsichtigen.
Sie begleiten Marlen Grothe durch die Sanktions- und Aufsichtspraxis der Ruhrkant Stahl GmbH, des Modellunternehmens des Pakets: vom Begehen durch Unterlassen an technischen Großanlagen über die Aufsichtspflicht im Hüttenbetrieb bis zum kartellrechtlichen Verfahren und den Rechtsbehelfen danach.
Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 – und am Ende der Abschlusstest.
Die Modultitel des fertigen Kurses; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.
Verbandsgeldbuße gegen das Unternehmen, Handeln für einen anderen, Begehen durch Unterlassen und die Aufsichtspflicht der Leitung.
Das kartellrechtliche Bußgeldverfahren als Beispiel dafür, dass neben dem Unternehmen auch Personen belangt werden.
Als Rahmen der persönlichen Verantwortung: die Stelle, an der bei Sanktionsverstößen das Bußgeldrecht endet.
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