Branchenpaket Stahl · V1 von 27 · Modul V · Verarbeitung und Service-Center

Quarzstaub, PAK und Asbest im Bestand

Begleiten Sie Rüdiger Hallmann durch Instandhaltung, Gefährdungsbeurteilung und CMR-Schutz bei der Ruhrkant Stahl GmbH. Für Beschäftigte und Vorgesetzte in Gießerei, Feuerfestbau, Kokerei, Instandhaltung und Abbrucharbeiten.

1 Stunde5 Module mit Abschlusstest§§ 6, 7, 10, 11, 14 GefStoffV
  • Persönliche Verantwortung
  • Kartellrecht
  • IED-Novelle
  • CBAM
  • Schmelzortnachweis

Worum es geht

Die Wirkung mancher Stäube zeigt sich erst nach Jahrzehnten, und genau deshalb werden sie im Alltag unterschätzt. Der Kurs behandelt alveolengängigen Quarzstaub im Feuerfestbau, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kokerei und teergebundenen Massen und Asbest im Anlagenbestand.

Mit Rüdiger Hallmann geht es um die Erkundung vor Arbeitsbeginn und die Pflichten des Veranlassers, um Schutzmaßnahmen und Expositionsminderung in der gesetzlichen Rangfolge und um Vorsorge, Expositionsverzeichnis und Meldungen an die Behörde.

Rechtsstand September 2026. Der Kurs informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ändert sich eine Vorschrift, ziehen wir den Kurs nach und nennen das Datum.

Der Aufbau

5 Module, 1 Stunde – und am Ende der Abschlusstest.

Die Modultitel des fertigen Kurses. Modul 1 können Sie oben ohne Anmeldung ansehen; der Abschlusstest folgt nach dem letzten Modul.

1 Alveolengängiger Quarzstaub im Feuerfestbau

2 PAK in Kokerei und teergebundenen Feuerfestmassen

3 Asbest im Anlagenbestand und Veranlasserpflichten

4 Schutzmaßnahmen und Expositionsminderung nach Rangfolge

5 Vorsorge, Expositionsverzeichnis und Behördenmeldung

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten: deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Amt für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen frei abrufbaren amtlichen Text gibt (DGUV-Regelwerk, Technische Regeln), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §§ 6, 7, 10, 11, 14

Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stäuben und Fasern.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) TRGS 559, TRGS 519

Als Regelwerk: Quarzhaltiger Staub sowie Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Ein Kern für alle, drei Module nach Betriebsart.

V1 gehört zu Modul V. Sie buchen den Zuschnitt Ihres Betriebs, weisen die Kurse je Person zu und sehen den Nachweisstand je Person und je Werk.

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