Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.906 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1.582Fälle aus 40 Jurisdiktionen
38,4 Mrd. €Summe der Geldbeträge (1328 Fälle mit Betrag)
4,75 Mrd. €Größter Einzelfall: Purdue Pharma L.P.
699.980 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 19,1 Mrd. € 50 % · 239 Fälle
  2. EU 16,1 Mrd. € 42 % · 758 Fälle
  3. Vereinigtes Königreich 1,16 Mrd. € 3 % · 286 Fälle
  4. Schweiz 469,9 Mio. € 1 % · 30 Fälle
  5. Brasilien 444,4 Mio. € 1 % · 38 Fälle
  6. Norwegen 438,3 Mio. € 1 % · 16 Fälle
  7. Australien 437,3 Mio. € 1 % · 42 Fälle
  8. Kanada 243,7 Mio. € 1 % · 113 Fälle
  9. Hongkong 23,9 Mio. € 0 % · 29 Fälle
  10. Island 15,1 Mio. € 0 % · 5 Fälle
  11. 3 weitere8,83 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 10,6 Mrd. € 27 % · 227 Fälle
  2. Korruption und Bestechung 7,22 Mrd. € 19 % · 64 Fälle
  3. Umwelt und Nachhaltigkeit 4,45 Mrd. € 12 % · 84 Fälle
  4. Datenschutz 3,79 Mrd. € 10 % · 356 Fälle
  5. Verbraucherschutz und Onlinehandel 3,36 Mrd. € 9 % · 142 Fälle
  6. KI und digitale Regulierung 2,51 Mrd. € 7 % · 26 Fälle
  7. Sanktionen und Exportkontrolle 2,42 Mrd. € 6 % · 76 Fälle
  8. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2,37 Mrd. € 6 % · 191 Fälle
  9. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1,18 Mrd. € 3 % · 194 Fälle
  10. Sonstiges 423,5 Mio. € 1 % · 20 Fälle
  11. 4 weitere152 Mio. €

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Chemie und Pharma 6,06 Mrd. € 16 % · 40 Fälle
  2. Medien und Online-Plattformen 5,74 Mrd. € 15 % · 86 Fälle
  3. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 5,45 Mrd. € 14 % · 447 Fälle
  4. Handel und E-Commerce 5,11 Mrd. € 13 % · 136 Fälle
  5. Automobil 4,99 Mrd. € 13 % · 32 Fälle
  6. Telekommunikation, IT und Software 3,56 Mrd. € 9 % · 103 Fälle
  7. Energie und Versorgung 2,1 Mrd. € 5 % · 104 Fälle
  8. Industrie und Maschinenbau 1,13 Mrd. € 3 % · 52 Fälle
  9. Transport, Logistik und Schifffahrt 1,12 Mrd. € 3 % · 66 Fälle
  10. Stahl und Metall 894,2 Mio. € 2 % · 36 Fälle
  11. 6 weitere2,27 Mrd. €

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20231081,33 Mrd. €
Q1 2024852,14 Mrd. €
Q2 202478771,4 Mio. €
Q3 2024871,81 Mrd. €
Q4 20241625,44 Mrd. €
Q1 20251223,64 Mrd. €
Q2 20251302,89 Mrd. €
Q3 20251387,22 Mrd. €
Q4 20251863,16 Mrd. €
Q1 20261621,32 Mrd. €
Q2 20261696,6 Mrd. €
Q3 20261552,12 Mrd. €
Q4 20260–

1.582 Fälle

20.02.2024 eine rumänische KommunalverwaltungRumänische Kommunalverwaltung: Zwangsgeld von 159.000 RON wegen verweigerter Auskünfte RumänienDatenschutzanonymisiert 31.948 €

Bei einer Untersuchung zu einer Online-Plattform, über die die Verwaltung personenbezogene Daten erhob, beantwortete sie die Auskunftsersuchen der ANSPDCP trotz Verwarnung und einer Geldbuße von 10.000 RON nicht. Die Behörde setzte daraufhin per Beschluss ein Zwangsgeld von 159.000 RON für 53 Verzugstage fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Auskunftsersuchen der Aufsicht ignoriert, riskiert tägliche Zwangsgelder, die schnell ein Vielfaches der ursprünglichen Geldbuße erreichen.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 2 Legea nr. 102/2005 (Gesetz über die ANSPDCP)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.03.2024

Originalbetrag 159.000 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.02.2026 · Direktlink

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24.09.2026 Plaček Pet Products s.r.o.Plaček Pet Products: 36,4 Mio. CZK für Mindestpreise bei Tierfutter TschechienKartelle und Absprachen 1,49 Mio. €

Der Distributor von Premium-Tierfutter und Heimtierbedarf schrieb seinen Händlern von Januar 2013 bis März 2022 Mindestverkaufspreise vor und drohte bei Unterschreitung mit Sanktionen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 36,438 Mio. CZK; das Unternehmen beendete das Verhalten nach der Nachprüfung und führte ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nie mit Liefersperren oder Sanktionen durchgesetzt werden – Vertriebsteams brauchen dazu klare Regeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben gegenüber Händlern im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Verbot vertikaler Preisbindung (tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Beendigung sofort nach der Nachprüfung, Information der Abnehmer über freie Preisgestaltung, volle Kooperation, Vergleich und neu eingeführtes Compliance-Programm.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 36.438.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 29.075 €

Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 40A(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen KanadaMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Southern WaterSouthern Water: 2,4 Mio. GBP Strafe für Abwasser- und Dieselverschmutzungen in Kent Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 2,9 Mio. €

Zwischen 2019 und 2021 gelangten um Faversham und Whitstable ungeklärtes Abwasser, Abwasserrückstände, Diesel aus einem Generator und Abfälle in einen Bach und das Meer; die Umstände eines Vorfalls wurden der Behörde nicht gemeldet, rund 70 Fische starben, an Stränden in Tankerton und Herne Bay wurde fast eine Woche vor dem Baden gewarnt. Das Gericht verhängte 2.416.666,67 GBP Strafe, 69.894,04 GBP Kosten und 190 GBP Opferzuschlag; es war die zweite Verurteilung des Unternehmens in diesem Jahr (Mitteilung vom 22.09.2026, genaues Urteilsdatum nicht genannt). Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 3.109 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Verschmutzungen und unterlassene Vorfallmeldungen führen zu Serienverfahren mit steigenden Strafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Umweltvorfällen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Bromley Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 2.486.750,71 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen BrasilienKartelle und Absprachen 1,04 Mio. €

Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig USAKritische Infrastrukturen 501.614 €

Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 160.053 €

Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline PortugalSonstiges 22.000 €

Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Empire Company LimitedSobeys-Mutter Empire: Consent Agreement zu Grundstückskontrollen im Lebensmittelhandel KanadaKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Empire Company Limited, Muttergesellschaft von Lebensmittelketten wie Sobeys, Farm Boy, Safeway, IGA, Foodland, FreshCo, Marché Bonichoix und Les Marchés Tradition, hat mit dem Competition Bureau eine Vereinbarung über ihren Einsatz von Grundstückskontrollen (property controls) im kanadischen Lebensmittelhandel geschlossen. Der Commissioner of Competition reichte sie am 22. September 2026 als registriertes Consent Agreement beim Competition Tribunal ein. Das Bureau hatte im Juni 2026 gerichtliche Anordnungen erwirkt, um seine Ermittlungen zu diesen Grundstückskontrollen voranzutreiben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nutzungs- und Exklusivitätsbeschränkungen für Immobilien können kartellrechtlich angreifbar sein, wenn sie Wettbewerbern den Zugang zu Standorten erschweren.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement, registriert beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Act; beim Competition Tribunal registriertes Consent Agreement (Paragraf in den zugänglichen Quellen nicht genannt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten USAIrreführende Werbung und Preisangaben 87,1 Mio. €

Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln TschechienKartelle und Absprachen 710.383 €

Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.09.2026 China Power International Development Limited, Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited, A. Kourage Limited u. a. (4 Unternehmen)Tödlicher Stromschlag im Science Park: vier Unternehmen zahlen 3.137.250 HKD HongkongArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 348.309 €

Das Shatin Magistrates' Court verhängte am 17.09.2026 auf Anklagen des Labour Department Geldstrafen gegen vier Unternehmen wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Regulations, die Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 10.09.2023 im Hong Kong Science Park, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten einen Stromschlag erlitt. China Power International Development Limited und Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited zahlen je 908.000 HKD, A. Kourage Limited 904.250 HKD und Skynet Engineering Company Limited 417.000 HKD, zusammen 3.137.250 HKD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Elektroarbeiten können mehrere beteiligte Unternehmen zugleich strafrechtlich haften – die Arbeitssicherheit muss zwischen allen Beteiligten abgestimmt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Elektrosicherheit bei Installations- und Bauarbeiten

Behörde / Gericht
Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Factories and Industrial Undertakings Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations; Construction Sites (Safety) Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 3.137.250 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.09.2026 Hillbeck Homes (Sowerby Bridge) LtdBauträger zahlt 300.000 £ nach Sturz eines Leiharbeiters durch ungesicherte Treppenöffnung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 349.895 €

Ein 24-jähriger Bauhelfer, der als Aushilfe für ein Gerüstbauunternehmen arbeitete, stürzte in seiner zweiten Arbeitswoche auf der Wohnbaustelle des Bauträgers durch eine nicht gesichert abgedeckte und nicht umwehrte Treppenöffnung ein Geschoss tief auf Beton und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Das Gericht sprach das Unternehmen in drei Anklagepunkten schuldig, weil es Arbeiten in der Höhe weder ausreichend geplant noch beaufsichtigt und keine geeigneten Maßnahmen gegen Abstürze getroffen hatte. Geldstrafe 300.000 £ plus Kosten. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bodenöffnungen auf Baustellen müssen jederzeit tragfähig abgedeckt oder umwehrt sein – gerade neue und befristete Kräfte kennen die Gefahrenstellen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung von Öffnungen; Einweisung neuer Beschäftigter

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Work at Height Regulations 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
21.09.2026

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers TschechienSonstiges 12.350 €

Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
15.09.2026

Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.09.2026 Fire Protection Recycling LimitedTödlich explodierter Feuerlöscher beim Recycling – 40.000 £ Strafe Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 46.730 €

Beim Entleeren ausgemusterter Pulverlöscher in Oldbury explodierte 2023 ein Kartuschenlöscher und traf einen 37-jährigen Beschäftigten tödlich am Kopf. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren, geeignete Lagerung und eine Rückhaltevorrichtung beim Entleeren; der Recyclingbetrieb (laut Jahresabschluss 20 Beschäftigte) wurde zu 40.000 £ plus 17.034,25 £ Kosten verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Routinearbeiten mit Druckbehältern brauchen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und technische Rückhaltung – Erfahrung ersetzt keine Schutzvorrichtung.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.09.2026 Dompé U.S. Inc.Dompé U.S.: 32 Mio. USD – Zuzahlungen von Medicare-Patienten über Stiftungen übernommen USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 27,5 Mio. €

Der Pharmahersteller soll von 2018 bis 2021 über zwei Patientenhilfe-Stiftungen die Zuzahlungen von Medicare-Versicherten für sein Medikament Oxervate finanziert haben, um dessen Absatz zu fördern. Nach einer Selbstanzeige zahlte Dompé 32 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorteile, die über Stiftungen oder andere Dritte an Kunden fließen, bleiben Zuwendungen des Unternehmens – Spenden an Patientenhilfen brauchen strikte Unabhängigkeit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Patienten und Kunden über Dritte

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Selbstanzeige.

Originalbetrag 32.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.09.2026 Southern Glazer’s Wine and Spirits, LLCSouthern Glazer’s: 12,5 Mio. USD wegen Zuwendungen an Beschäftigte von Händlern USABestechung im geschäftlichen Verkehr 10,8 Mio. €

Der landesweit tätige Wein- und Spirituosengroßhändler mit Sitz in Florida schloss eine Nichtverfolgungsvereinbarung (Non-Prosecution Agreement) und zahlt 12,5 Mio. USD. Er räumte ein, dass Führungskräfte und Beschäftigte über Jahre Beschäftigten von Alkoholhändlern, darunter Lebensmittelketten in Kalifornien, Bargeld, Prepaid-Geschenkkarten, Flüge, Golfreisen, Resortaufenthalte und Luxusgüter zukommen ließen, um Einkauf und Platzierung seiner Produkte zu beeinflussen, und dies über Drittanbieter mit falschen Rechnungen verschleierten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zuwendungen an Beschäftigte von Kunden sind Bestechung im Geschäftsverkehr – über Drittanbieter abgewickelte Marketingbudgets brauchen Beleg- und Empfängerkontrollen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Einkäufer und Beschäftigte von Handelskunden; Verschleierung über Drittanbieter und Scheinrechnungen

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Northern District of California (U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Nach der Mitteilung waren mehrere in Kalifornien ansässige Führungskräfte, darunter Vice Presidents, unmittelbar beteiligt.
Veröffentlicht
10.09.2026

Originalbetrag 12.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.09.2026 Algoma Steel Inc.Algoma Steel: 1,2 Mio. CAD Strafe für Getriebeöl im St. Marys River Kanada, ONAbfall und Gefahrstoffe 747.710 €

Im Juni 2022 lief im Stahlwerk in Sault Ste. Marie ein Getriebeöltank über; geschätzt 1.000 bis 1.250 Liter Öl gelangten in den St. Marys River, schädlich für Fische und Zugvögel. Das Unternehmen bekannte sich in zwei Punkten schuldig und zahlt 1,2 Mio. CAD in den Environmental Damages Fund; sein Name steht im Environmental Offenders Registry.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Tanküberläufe an Gewässern führen zu Millionenstrafen – Füllstandssicherungen und Rückhaltesysteme sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befüllung und Überwachung von Öltanks

Behörde / Gericht
Ontario Court of Justice, Sault Ste. Marie (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Fisheries Act, Subsection 36(3); Migratory Birds Convention Act, 1994, Subsection 5.1(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
11.09.2026

Originalbetrag 1.200.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.09.2026 United Utilities Water LimitedUnited Utilities: Rekordstrafe von 900.000 GBP nach Abwasserflut an der Fylde-Küste Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 1,12 Mio. €

Nach einem teilweisen Rohreinsturz im Klärwerk Fleetwood flossen im Juni 2023 über 35 Stunden ungeklärte Abwässer aus drei Pumpwerken in die Irische See; sieben Badegewässer waren betroffen, Muschelbänke wurden geschlossen. Der Versorger bekannte sich in fünf Fällen schuldig und muss 900.000 GBP Strafe, 62.225 GBP Kosten und 2.000 GBP Opferzuschlag zahlen. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.678 Vollzeitäquivalente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zustand und Redundanz kritischer Abwasserinfrastruktur sind Genehmigungspflicht; die Behörde wertete das Versagen als leichtfertig mit höchster Schadenskategorie.

Behörde / Gericht
Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Rund 38 Mio. GBP Investitionen in Reaktion und Reparatur sowie freiwillige Zahlung von 250.000 GBP an den Blackpool Council.
Veröffentlicht
08.09.2026

Originalbetrag 964.225 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.09.2026 Samworth Brothers LimitedSamworth Brothers: 594.000 £ nach Verbrühung zweier Arbeiter an Dampfleitung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 691.518 €

Im Werk Kettleby Foods in Melton Mowbray wurden ein Beschäftigter und ein Auftragnehmer beim Wechsel einer undichten Dichtung an einem Absperrventil einer Dampfleitung mit heißem Wasser verbrüht (Verbrennungen auf 4–5 % bzw. 9 % der Körperoberfläche). Die HSE stellte fest, dass die Aufgabe weder beurteilt noch als sicheres Arbeitsverfahren dokumentiert war, Freischalt- und Sicherungsverfahren nicht angewandt wurden, Absturzsicherung fehlte und die Aufsicht mangelhaft war. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 594.000 £, dazu 6.000 £ Entschädigung für den verletzten Beschäftigten, Kosten und Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Instandhaltung an Dampf- und Druckleitungen braucht ein schriftliches Freischalt- und Sicherungsverfahren, das vor Ort überwacht wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Freischalten und Sichern von Anlagen bei Instandhaltung (Lockout/Tagout)

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2 Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 594.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.09.2026 In Construction LimitedHongkong: 640.000 HKD Geldstrafe für In Construction nach tödlichem Kranunfall HongkongArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 70.237 €

In Construction wurde zu einer Geldstrafe von 640.000 HKD verurteilt, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance sowie die Verordnungen zu Hebezeugen und zum Sicherheitsmanagement. Auf einer Fundamentbaustelle in Tai Po war am 30.09.2025 eine Arbeiterin zwischen dem Heck eines schwenkenden Raupenkrans und dem Geländer einer Stahlplattform eingeklemmt worden und später gestorben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Schwenkbereich eines Krans muss abgesperrt sein, besonders auf engen Plattformen mit Geländern als Quetschkante.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefahrenbereich schwenkender Krane absichern

Behörde / Gericht
Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Factories and Industrial Undertakings (Lifting Appliances and Lifting Gear) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Safety Management) Regulation
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
04.09.2026

Originalbetrag 640.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 B&Q LimitedB&Q: öffentlich benannt wegen Mindestlohn-Unterzahlung von 4.530 Beschäftigten Vereinigtes KönigreichMindestlohn und Schwarzarbeit 530.980 €

In der 24. Benennungsrunde des National-Minimum-Wage-Programms wurde B&Q an erster Stelle genannt: Das Unternehmen hatte 4.530 Beschäftigten insgesamt 456.934,72 GBP zu wenig gezahlt (Zeitraum laut Liste 15. Mai 2020 bis 31. März 2025). Benannte Arbeitgeber mussten die Rückstände nachzahlen und erhielten zusätzlich Strafzahlungen, deren Höhe je Arbeitgeber nicht veröffentlicht wird (für die gesamte Runde rund 7 Mio. GBP). Der Betrag ist die angeordnete Nachzahlung, keine Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mindestlohnfehler in der Lohnabrechnung betreffen schnell Tausende Beschäftigte und werden öffentlich gemacht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohnkonforme Lohnabrechnung

Behörde / Gericht
Department for Business, Innovation, Science and Trade / Fair Work Agency (Ermittlung: HM Revenue and Customs)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 456.934,72 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.

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03.09.2026 BDW Trading (Barratt Redrow)Barratt-Redrow-Tochter BDW zahlt 201.500 GBP an Umweltprojekte nach Schlammeintrag in Bäche Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 234.153 €

Auf der Baustelle Ladden Garden Village in Yate spülte ein Subunternehmer im Juli 2022 sechs Tage lang Schlamm aus der Flächenentwässerung in zwei Bäche. Die Environment Agency akzeptierte eine Enforcement Undertaking: BDW zahlt 201.500 GBP an drei Umwelt- und Gemeinnützigkeitsprojekte, trägt die Ermittlungskosten und hatte bereits über 180.000 GBP in Sanierung, Schulung und besseres Regenwassermanagement investiert. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 5.217 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bauherren haften für Umweltschäden ihrer Subunternehmer; klare Verfahren und Schulungen zum Umgang mit Oberflächenwasser verhindern teure Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gewässerschutz auf Baustellen und Steuerung von Subunternehmern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010 (Enforcement Undertaking)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Übernahme der Verantwortung, Sanierung, Schulung der Beschäftigten und Beantragung einer Einleitgenehmigung.
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 201.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.09.2026 SSM Investments LimitedImbissbetreiber SSM Investments: 90.000 NZD Strafe wegen Ausbeutung NeuseelandMindestlohn und Schwarzarbeit 45.501 €

Das Restaurant- und Imbissunternehmen mit Filialen in Auckland und Cromwell zahlte fünf Beschäftigten nicht den Mindestlohn, verweigerte Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsentgelt, zog unzulässig Beträge vom Lohn ab und führte keine korrekten Lohn-, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Nachdem die Employment Relations Authority bereits Nachzahlungen von 147.001 NZD angeordnet hatte, verhängte sie nach Ermittlungen des Labour Inspectorate eine Strafe von 90.000 NZD gegen das Unternehmen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mindestlohn, Urlaubsentgelt und saubere Zeitaufzeichnungen sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn, Urlaubsentgelt und zulässige Lohnabzüge

Behörde / Gericht
Employment Relations Authority (Verfahren des Labour Inspectorate, MBIE)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Das Unternehmen räumte sein Fehlverhalten ein.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 90.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.

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03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin ItalienBeschäftigtendaten 24.000 €

Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
11.09.2026

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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs ItalienVideoüberwachung 8.000 €

Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
11.09.2026

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02.09.2026 Cervejaria Petrópolis S.A. (em recuperação judicial); Imcopa Importação, Exportação e Indústria de Óleos S.A.CADE büßt Cervejaria Petrópolis für vorzeitigen Vollzug der Imcopa-Übernahme BrasilienFusionskontrolle 231.813 €

Der CADE-Tribunal stellte einstimmig fest, dass die Cervejaria Petrópolis die Kontrolle über den Ölproduzenten Imcopa vor der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung übernommen hatte (Gun Jumping), und verhängte eine Geldbuße von 1.382.418,22 BRL. Nach den Ermittlungen wurde der Erwerb am 19. März 2024 vollzogen, aber erst am 9. April 2024 angemeldet; das Vorhaben selbst genehmigte der CADE im April 2024 ohne Auflagen. Das Argument, der Kontrollwechsel beruhe auf gerichtlichen Entscheidungen im Sanierungsverfahren (recuperação judicial), überzeugte die Behörde nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen im Sanierungs- oder Insolvenzkontext dürfen erst nach Anmeldung und Freigabe vollzogen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe in der Fusionskontrolle (Gun Jumping)

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
08.09.2026

Originalbetrag 1.382.418,22 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2026.

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01.09.2026 PPS Metal Recycling LtdSchrottplatz: 40.000 £ Strafe nach Einsturz eines Metallhaufens auf Vater und Sohn Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 46.699 €

Auf dem Gelände des Metallrecyclers stürzte im Februar 2025 ein Schrotthaufen auf einen Vater und seinen Sohn, während ein Bagger rund 20 Minuten in ihrer Nähe arbeitete; einer erlitt einen Beinbruch. Fußgänger waren weder von Maschinen noch von instabilen Lagerhaufen getrennt, obwohl es kurz zuvor einen Beinahe-Unfall mit demselben Bagger gegeben hatte. Geldstrafe 40.000 £ plus 6.181 £ Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 18 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden oder Fremde auf ein Betriebsgelände mit Maschinen lässt, muss Fußgänger und Fahrzeuge räumlich trennen und Beinahe-Unfälle als Warnsignal auswerten.

Behörde / Gericht
Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Nach dem Unfall separate Entladezone, Beschilderung, beaufsichtigte Abläufe und abgesperrte Gehwege eingeführt.
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 97.622 €

Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion
Veröffentlicht
04.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer USAAbfall und Gefahrstoffe 1,5 Mio. €

Auf der MSC Samira III wurde 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer gepumpt; die Ölüberwachung wurde manipuliert und das Öltagebuch gefälscht, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.

Bezug zu Schulung und Awareness

MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.08.2026

Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.08.2026 Maple Lodge Farms Ltd.Geflügelverarbeiter Maple Lodge Farms: 500.000 CA$ nach CO2-Austritt ohne Gaswarnanlage Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 309.578 €

Im März 2024 riss im Feinkostbereich des Werks in Brampton ein CO2-Schlauch an einem Vakuummischer; rund 16.000 Pfund Kohlendioxid traten aus, ein Beschäftigter wurde lebensgefährlich verletzt. Es gab keinen CO2-Sensor mit Alarm. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 500.000 CA$ plus 25 % Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo Kühl- oder Schutzgase in Mengen eingesetzt werden, gehört eine Gaswarnanlage zur Grundausstattung.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis; nach dem Vorfall fest installierter CO2-Sensor.
Veröffentlicht
27.08.2026

Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 95.588 €

Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.

Behörde / Gericht
Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung TschechienKartelle und Absprachen 11,7 Mio. €

Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.08.2026

Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten IrlandDatenpannen und Datensicherheit 645.000 €

Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.09.2026

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25.08.2026 ExxonMobil Chemical LimitedExxonMobil Chemical: 267.000 GBP für fünf Kohlenwasserstoff-Lecks im Ethylenwerk Fife Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 312.098 €

Zwischen Februar 2018 und September 2019 traten im Störfallbetrieb (COMAH Upper Tier) Mossmorran fünf Lecks hochentzündlicher Kohlenwasserstoffe auf, alle verursacht durch Korrosion unter Isolierung; bei einem Leck entwichen rund 82 Tonnen. Bei einer Routinekontrolle im Mai 2019 rochen HSE-Inspektoren austretendes Gas – das Unternehmen kannte dieses Leck seit rund vier Monaten und hatte ohne zusätzliche Vorkehrungen weiterproduziert. Die Inspektionsregelungen für isolierte Rohrleitungen waren unzureichend; Strafe 267.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Schadensbilder müssen das Prüfkonzept ändern – Sichtprüfungen vom Boden reichen bei isolierten Leitungen nicht.

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Kirkcaldy Sheriff Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 6(2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.08.2026

Originalbetrag 267.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag KroatienMissbrauch von Marktmacht 10.000 €

Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt BelgienKundensorgfalt Anordnung

Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.08.2026

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25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen NorwegenMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger BrasilienDatenschutz 25,6 Mio. €

Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland USAExportkontrolle und Dual-Use 857.339 €

Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
Veröffentlicht
24.08.2026

Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 316.875 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung LiechtensteinKundensorgfalt 53.459 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 485.256 €

Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

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20.08.2026 IPMF LLC (NaturPak)NaturPak: 364.100 $ vorgeschlagen nach drei Toten durch aufspringende Kesseldeckel USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 311.703 €

Im Lebensmittelwerk in Janesville (Wisconsin) öffneten sich im Februar und März 2026 unter Druck stehende Industriekessel-Deckel und verbrühten Beschäftigte mit Dampf und heißer Flüssigkeit; drei Menschen starben. OSHA schlug für beide Inspektionen zusammen 364.100 $ vor, u. a. mit Wiederholungsverstößen bei Absturzsicherung und Lockout/Tagout.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem schweren Unfall muss die technische Ursache sofort beseitigt werden – sonst droht wie hier ein zweiter gleichartiger Vorfall.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act of 1970; 29 CFR 1910 (u. a. Lockout/Tagout, Absturzsicherung, persönliche Schutzausrüstung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 364.100 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

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20.08.2026 Truro Sawmills LimitedSägewerk in Cornwall ignoriert drei Verbesserungsanordnungen: 20.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 23.330 €

Nach Angaben der HSE schützte das Sägewerk Beschäftigte nicht vor Holzstaub (kein Fit-Test für Atemschutz, keine Gesundheitsüberwachung) und ließ Stapler ohne Schulung fahren; drei Verbesserungsanordnungen der HSE blieben unbeachtet. Das Gericht verhängte gegen das Unternehmen, einen Kleinstbetrieb, 20.000 £ Geldstrafe plus 5.000 £ Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbesserungsanordnungen der Aufsicht sind Fristen, keine Empfehlungen; wer sie liegen lässt, riskiert eine Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staplerschulung und Schutz vor Holzstaub

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Truro Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
21.08.2026

Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.08.2026 Grace Motors Limited (Grace Construction)Grace Construction: 38.500 NZD für Arbeit in der Höhe trotz Verbotsverfügung NeuseelandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 19.586 €

Auf einer Baustelle für zweigeschossige Wohneinheiten in Kelston (Auckland) arbeiteten Beschäftigte ohne ausreichende Absturzsicherung im Obergeschoss, zudem gab es temporäre Plattformen, teils abgebaute Gerüste und ungesicherte Leitern; WorkSafe untersagte deshalb am 30. August 2024 per Prohibition Notice die Arbeit in der Höhe im zweiten Geschoss. Weil dort am 2. und 4. September 2024 trotzdem weitergearbeitet wurde, verhängte das Waitakere District Court am 20. August 2026 eine Geldstrafe von 38.500 NZD zuzüglich Kosten von 1.099,10 NZD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Prohibition Notice bedeutet sofortigen Arbeitsstopp – die Bauleitung muss ihn aktiv durchsetzen, bis die Gefahr nachweislich behoben ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung und Befolgen behördlicher Arbeitsverbote

Behörde / Gericht
Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work Act 2015, s 107(1), (2)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Die Verbotsverfügung war einem der Direktoren ausgehändigt worden.
Veröffentlicht
04.09.2026

Originalbetrag 38.500 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma USAKartelle und Absprachen –

Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Antitrust Division
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 1 Sherman Act
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.08.2026 Plexon, Inc.Plexon: Hirnforschungs-Messsysteme an gelistete chinesische Militärmedizin-Akademie – 1,7 Mio. USD ausgesetzt USAExportkontrolle und Dual-Use 1,47 Mio. €

Das laut BIS kleine Neurotechnik-Unternehmen aus Dallas lieferte 2022/23 in acht Fällen neuronale Datenerfassungssysteme („OmniPlex“) samt Zubehör im Wert von rund 179.000 USD über seinen asiatischen Vertriebspartner an die chinesische Academy of Military Medical Sciences, die seit Dezember 2021 auf der Entity List steht. Die Strafe von 1,7 Mio. USD wird für fünf Jahre ausgesetzt und danach erlassen, sofern Plexon ein externes Audit seines Exportkontrollprogramms fristgerecht vorlegt und keine weiteren Verstöße begeht; ebenso ausgesetzt ist eine fünfjährige Sperre der Exportrechte, zudem muss Plexon Exportkontrollschulungen durchführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Forschungsgeräte können an gelistete Militäreinrichtungen gehen – Bestellungen über Händler müssen gegen die Entity List geprüft werden, bevor produziert wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Entity-List-Prüfung bei Bestellungen über Vertriebspartner

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Strafe und Exportsperre für fünf Jahre vollständig ausgesetzt, gebunden an ein externes Exportkontroll-Audit.
Veröffentlicht
14.08.2026

Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten USAFusionskontrolle Anordnung

Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen UngarnVerbraucherschutz und Onlinehandel 620.091 €

Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
Veröffentlicht
13.08.2026

Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten BulgarienKartelle und Absprachen 2.403 €

Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft BrasilienKundensorgfalt 3,62 Mio. €

Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e InvestimentoLebes Financeira: 2,58 Mio. BRL wegen Krediten an nahestehende Partei über dem Limit BrasilienOrganisationspflichten 432.774 €

Der BCB-Sanktionsausschuss COPAS verhängte gegen Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento eine Geldbuße von 2.576.000,00 BRL, weil sie von Januar 2022 bis März 2023 unzulässige Kreditgeschäfte mit einer nahestehenden Gesellschaft betrieb: Ihr Bankkorrespondent behielt eingezogene Kreditraten ein, die Rückstände erreichten Ende November 2022 147 Mio. BRL bzw. 207,66 % des bereinigten Eigenkapitals bei einem Limit von 10 %. Hinzu kam ein über eine dritte Gesellschaft geleiteter Kredit von 20 Mio. BRL. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behält ein verbundener Vertriebspartner Kundengelder ein, entsteht daraus schnell ein verbotener Kredit an eine nahestehende Partei.

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Lei 13.506/2017, Art. 3 II; Lei 4.595/1964, Art. 34 § 3 V d und § 4 I; Resolução CMN 4.693/2018, Arts. 5, 6 und 7 II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 2.576.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 52.632 €

Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

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12.08.2026 Lab Pharma ASLab Pharma AS: 205.000 NOK für Drohungen gegen Datatilsynet-Mitarbeitende NorwegenBetroffenenrechte und Transparenz 18.745 €

Datatilsynet verhängte gegen den Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel Lab Pharma AS ein Bußgeld von 205.000 NOK wegen Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 31 DSGVO): Das Unternehmen hatte Sachbearbeitende mit Strafanzeigen und Klagen bedroht, um die Prüfung einer Beschwerde zu beenden, und angeforderte Unterlagen verspätet eingereicht. Zugleich ordnete die Behörde an, Namen und Bilder einer früheren Werbepartnerin (Influencerin) von allen Websites des Unternehmens zu löschen und ihre Daten bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage nicht mehr für Marketing zu verwenden, weil der zugrunde liegende Vertrag bereits im März 2017 ausgelaufen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Anordnung der Aufsicht für rechtswidrig hält, muss den Rechtsbehelf nutzen – Drohungen gegen Sachbearbeitende und verschleppte Fristen werden selbst zum sanktionierten Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkungspflichten

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. f, g und i, Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Datatilsynet rechnete das vorsätzliche Handeln der Unternehmensleitung dem Unternehmen zu.
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 205.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5,54 Mio. €

Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

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11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 4,47 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening

Behörde / Gericht
Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 10.243 €

Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.08.2026 Veloxis Pharmaceuticals Inc.Veloxis: über 46 Mio. USD – Luxusreisen, Dinner und Geschenke für Transplantationsteams USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen Sonstiges

Veloxis gewährte von 2016 bis 2023 Transplantationsfachleuten teure Essen und Alkohol, Reisen und Aufenthalte in Luxusresorts, Geschenke und Beraterhonorare ohne Gegenleistung und zahlte Spezialapotheken verdeckte Vergütungen, um Verschreibungen und Einkäufe des Immunsuppressivums Envarsus XR zu fördern. Das Unternehmen schloss ein Deferred Prosecution Agreement mit einer Strafzahlung von mehr als 10 Mio. USD, zahlt zivilrechtlich 34,45 Mio. USD (21.211.251 USD an den Bund, 13.238.749 USD an Bundesstaaten) sowie 1,55 Mio. USD Strafe nach dem Sunshine Act (Open Payments) – die bislang höchste –, insgesamt über 46 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einladungen und Geschenke an Entscheider müssen nicht nur begrenzt, sondern auch vollständig in Transparenzregister gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschenke, Reisen und Bewirtung für Fachkreise; Transparenzmeldungen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute; False Claims Act; Physician Payments Sunshine Act (Open Payments)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma

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07.08.2026 Hair-Line Kft.Hair-Line: 68,5 Mio. HUF für Preis- und Gebietsvorgaben bei Friseurbedarf UngarnKartelle und Absprachen 187.929 €

Der Vertreiber professioneller Friseurprodukte (Alfaparf, Yellow) legte 2018–2022 fest, zu welchen Preisen seine Gebietsvertreter an Salons und Händler verkaufen durften, und beschränkte passive Verkäufe außerhalb der Gebiete. Im Vergleich und mit der Zusage eines Compliance-Programms verhängte die Behörde 68,5 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Handelsvertreter-Systeme mit Gebietsschutz dürfen Weiterverkaufspreise und passive Verkäufe nicht beschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsvorgaben im Vertriebssystem

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkenntnis im Vergleich und Zusage eines umfassenden Compliance-Programms.
Veröffentlicht
07.08.2026

Originalbetrag 68.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.08.2026 ACRO Criminal Records OfficeICO: Verwarnung für ACRO Criminal Records Office nach Cybervorfall Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die britische Datenschutzaufsicht ICO sprach gegenüber dem ACRO Criminal Records Office eine Verwarnung (reprimand) aus. Anlass war nach Angaben der ICO ein Cybervorfall, bei dem personenbezogene Daten von rund 10.000 Betroffenen im Vereinigten Königreich betroffen sein konnten. Die ICO sah Verstöße gegen die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 UK GDPR. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

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06.08.2026 Brand Developers Limited (The TV Shop)The TV Shop: 1.104.000 NZD für geschönte Online-Bewertungen und Irreführung NeuseelandGefälschte Bewertungen 562.720 €

Das hinter The TV Shop stehende Unternehmen ließ eigene Beschäftigte Produkte positiv bewerten, ohne die Verbindung offenzulegen, und veröffentlichte Bewertungen mit ein bis drei Sternen nur, wenn Kunden auf eine Nachfass-E-Mail reagierten. Außerdem vermittelte es Kunden, sie hätten über eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie hinaus keine Rechte nach dem Consumer Guarantees Act, und bewarb beim Air Roaster Pro ein Zubehörpaket als „gratis“, das ohnehin immer beilag. Nach dem Schuldspruch in 13 Anklagepunkten verhängte das District Court am 6. August 2026 1.104.000 NZD; das Unternehmen war bereits 2015 (153.000 NZD) und 2022 (123.500 NZD) zu Geldstrafen verurteilt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen von Beschäftigten ohne Offenlegung und das Aussortieren negativer Bewertungen sind irreführend – Bewertungsprozesse brauchen klare Regeln und Kontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Echtheit von Online-Bewertungen und korrekte Aussagen zu Verbraucherrechten

Behörde / Gericht
District Court (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 10, 13(e), 13(i), 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Laut Strafurteil wussten Manager und Geschäftsleitung von dem Vorgehen bei den Bewertungen und ordneten es zeitweise selbst an.
Veröffentlicht
11.08.2026

Originalbetrag 1.104.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

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06.08.2026 Elderly Aids LimitedICO: 190.000 Pfund gegen Elderly Aids wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 221.691 €

Die ICO verhängte gegen Elderly Aids Limited, einen Anbieter von Anrufsperr-Geräten, eine Geldbuße von 190.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 758.053 unerbetene Direktmarketing-Anrufe an Anschlüsse getätigt, die im Telefon-Sperrregister TPS/CTPS eingetragen waren und keine Einwilligung erteilt hatten; daraus gingen 20 Beschwerden hervor. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei Zahlung bis 7. September 2026 ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 152.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße), section 40 DPA 1998 (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 190.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 20.022 €

Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
19.08.2026

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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis PortugalSonstiges 12.000 €

Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich mit Geständnis und Behebung

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05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen PolenOrganisationspflichten 11 Mio. €

Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert USAZoll 4,46 Mio. €

Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 216.375 €

Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

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04.08.2026 BAE Systems, Inc.DDTC: 36 Mio. USD gegen BAE Systems wegen ITAR-Verstößen, auch mit China-Bezug USAExportkontrolle und Dual-Use 31,3 Mio. €

Das DDTC schloss mit BAE Systems, Inc. einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD. Vorgeworfen wurden ungenehmigte Ausfuhren und Weitergaben von Verteidigungsgütern in mehrere Länder, in einem Fall in die Volksrepublik China, die ungenehmigte Erbringung von Verteidigungsdienstleistungen sowie Verstöße gegen Genehmigungsauflagen. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen; die Vereinbarung verlangt unter anderem ein externes Compliance-Audit. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Weitergaben durch Empfänger (Retransfers) müssen vertraglich und organisatorisch genauso kontrolliert werden wie die eigene Ausfuhr.

Bezug zu Schulung und Awareness

ITAR-Compliance: Weitergaben, Verteidigungsdienstleistungen und Genehmigungsauflagen

Behörde / Gericht
U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Das Unternehmen hatte die Sachverhalte in freiwilligen Offenlegungen und in Beantwortung einer vom DDTC veranlassten Offenlegung gemeldet und bei der Prüfung kooperiert.

Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.08.2026.

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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität LettlandKartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. €

Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.08.2026

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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter USAInterne Sicherungsmaßnahmen 108,4 Mio. €

FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.08.2026 Zhengzhou Synear Food Co., Ltd.UFLPA-Liste: Tiefkühlkosthersteller Zhengzhou Synear Food aufgenommen USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF nahm den Tiefkühlkosthersteller in die UFLPA Entity List auf, weil er mit der Regierung Xinjiangs zusammenarbeitet, um Uiguren, Kasachen, Kirgisen oder Angehörige anderer verfolgter Gruppen im Rahmen staatlicher Arbeitstransfers aufzunehmen. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lebensmittelimporteure sollten Zulieferer auch außerhalb Xinjiangs auf Beteiligung an staatlichen Arbeitstransferprogrammen prüfen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.08.2026 Guangxi Kelun Pharmaceutical Co., Ltd.UFLPA-Liste: Antibiotikahersteller Guangxi Kelun Pharmaceutical aufgenommen USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF listete den Hersteller von Cephalosporin-Antibiotika, weil er Antibiotika-Zwischenprodukte von Yili Chuanning Biotechnology aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pharmaunternehmen müssen ihre Lieferketten bis zu Wirkstoff-Zwischenprodukten zurückverfolgen können.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2026 UBS Financial Services Inc.UBS Financial Services: 8 Mio. USD wegen Lücken in der Geldwäsche-Überwachung USAOrganisationspflichten 6,97 Mio. €

Die CFTC verhängte gegen den Futures-Broker eine Geldbuße von 8 Mio. USD, weil er die Konfiguration und den Betrieb seiner Geldwäsche-Transaktionsüberwachung nicht sorgfältig beaufsichtigte. Von Januar 2019 bis Juni 2023 wurden Tausende Fremdwährungsüberweisungen über Rohstoffkonten von Privatkunden unzureichend oder gar nicht überwacht: zunächst wegen eines lückenhaften manuellen Berichts, den UBS entgegen Zusagen aus früheren Verfahren von 2018 erst mehr als zwei Jahre später ersetzte, danach wegen falsch eingespeister Daten im neuen automatisierten System. Parallel gaben FinCEN, SEC und FINRA eigene Einigungen mit UBS Financial Services bekannt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus früheren Aufsichtsverfahren müssen fristgerecht umgesetzt und neue Überwachungssysteme vor dem Start auf vollständige Datenversorgung getestet werden.

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
CFTC Regulation 166.3 (17 C.F.R. § 166.3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CFTC würdigte die mitgeteilte Abhilfe; die Kernprobleme des automatisierten Systems waren nach der Anordnung bis zum vierten Quartal 2022 behoben.
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 8.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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31.07.2026 Whitemountain Quarries Limited1,2 Mio. Euro Strafe für Whitemountain Quarries nach tödlichem Unfall an Straßenbaustelle IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 1,2 Mio. €

An einer Straßenbaustelle auf der R238 in Donegal geriet im August 2020 ein Auto mit einem Rad auf den unfertigen Seitenstreifen, glitt beim Zurücklenken auf dem frisch aufgebrachten Belag weg und stürzte in den Lough Foyle; drei Insassen ertranken, einer wurde verletzt, und es fehlte an geeigneter Verkehrssicherung. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, seine Pflichten gegenüber Dritten nach s. 12 des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 verletzt zu haben, und wurde zu 1.200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitgeber an Baustellen im öffentlichen Raum haften auch für die Sicherheit Dritter; Beschilderung und Leiteinrichtungen müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichen.

Behörde / Gericht
Letterkenny Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 12 i. V. m. s. 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.07.2026 Access DX Laboratory, LLCAccess DX Laboratory: 36,4 Mio. USD – Kickbacks für unnötige Gentests USABestechung im geschäftlichen Verkehr 31,7 Mio. €

Das Labor aus Houston soll Kickbacks gezahlt und medizinisch unnötige Gentests bei Medicare und Medicaid abgerechnet haben. Die Vergleiche mit dem Labor und weiteren Beteiligten summieren sich auf 36,4 Mio. USD (gemeinsame Summe); das Labor unterliegt einer Corporate Integrity Agreement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisionsmodelle für Vermittler, die Aufträge oder Patienten bringen, sind ein klassisches Einfallstor für Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vergütung von Vermittlern und Zuweisern

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 36.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 7,48 Mio. €

Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Harvey Norman Holdings Ltd; Latitude Finance AustraliaHarvey Norman und Latitude: 55 Mio. AUD Strafe für irreführende Zinsfrei-Werbung AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 33,7 Mio. €

Eine landesweite Werbekampagne von Januar 2020 bis August 2021 versprach Käufe bei Harvey Norman mit 60 Monaten zinsfrei und ohne Anzahlung, verschwieg aber, dass dafür eine Kreditkarte wie die Latitude GO Mastercard mit monatlichen Kontogebühren und bis März 2021 auch Einrichtungsgebühren nötig war. Nach der 2024 festgestellten und 2025 im Rechtsmittelverfahren bestätigten Haftung setzte das Gericht 35 Mio. AUD gegen Harvey Norman und 20 Mio. AUD gegen Latitude fest und ordnete 90 Tage Korrekturhinweise auf den Startseiten an. Die höhere Strafe für Harvey Norman begründete es mit geringerer Einsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Finanzierungsangebote bewirbt, muss die dafür nötigen Kreditprodukte und ihre Kosten ebenso deutlich nennen wie das Lockangebot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Ratenzahlungs- und Kreditangebote

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
ss 12DB(1)(a), (g), (i), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth); Haftungsfeststellung auch zu s 12DA(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Latitude zeigte nach Auffassung des Gerichts Reue; die beanstandete Werbung war eingestellt.
Haftung von Führungskräften
Das Gericht wertete öffentliche Äußerungen des Board-Vorsitzenden von Harvey Norman als Missachtung möglicher Schäden für Verbraucher und hielt deshalb eine höhere Strafe für nötig.
Veröffentlicht
28.07.2026

Originalbetrag 55.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 350.000 €

Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Luk Fook Securities (HK) LimitedLuk Fook Securities: 2,1 Mio. HKD wegen mangelhafter Cybersicherheit vor Ransomware HongkongSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 235.595 €

Luk Fook Securities (HK) wurde öffentlich gerügt und mit 2.100.000 HKD gebüßt, weil unzureichende Cybersicherheitskontrollen dazu beigetragen haben könnten, dass ein Ransomware-Angriff am 19. September 2022 zahlreiche zentrale Server traf und die vollständige Wiederherstellung bis 7. Oktober 2022 dauerte; Kunden konnten so lange nicht per App oder Internetplattform handeln. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Firewall-Schutz, veraltete Betriebssysteme und Virenschutz, schwache Zugangs- und Passwortkontrollen mit unverschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten, unzureichende Kontrollen von Fernzugängen und externen Geräten, mangelhafte Datensicherung sowie eine letzte Sicherheitsschulung im Jahr 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Grundlegende Cyberhygiene – Patches, Zugangs- und Passwortkontrollen, Backups und regelmäßige Mitarbeiterschulung – ist für Finanzdienstleister eine aufsichtsrechtliche Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Abwehr, Passwortsicherheit und Security-Awareness-Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 7, paras. 12.1, 18.5 und Schedule 7; Guidelines for Reducing and Mitigating Hacking Risks Associated with Internet Trading
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Ursachenanalyse mit unabhängigem Prüfer, verstärkte Kontrollen, kein nachweisbarer Kundenschaden, Kooperation, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
28.07.2026

Originalbetrag 2.100.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,23 Mio. €

Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.07.2026 China Industrial Securities International Asset Management LimitedSFC: 6,8 Mio. HKD Geldbuße für CISIAM wegen übersehener Warnsignale in Privatfonds HongkongOrganisationspflichten 761.367 €

Die SFC rügte China Industrial Securities International Asset Management (CISIAM) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 6,8 Mio. HKD, weil der Verwalter eines für den Versicherer Tahoe Life aufgelegten Privatfonds zwischen August 2019 und September 2020 auf Wunsch des Anlagechefs des Versicherers komplexe Strukturen mit Notes erwarb, die an Anleihen eines verbundenen Unternehmens gekoppelt waren, ohne die Warnsignale zu erkennen und angemessen zu prüfen. Zudem achtete CISIAM nicht auf die Anlagebeschränkungen und -ziele des Fonds und steuerte dessen Risiken nicht wirksam. Bei der Bemessung berücksichtigte die SFC auch Verwaltungsgebühren von rund 1,9 Mio. HKD aus dem Fonds.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Fondsverwalter muss Anweisungen eines Anlegers eigenständig prüfen und darf ungewöhnlich komplexe Strukturen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck nicht ungeprüft umsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei anlegergesteuerten Fondsstrukturen erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); General Principle 2 Code of Conduct; Paragraphen 1.2(d), 3.1 und 3.11.1 Fund Manager Code of Conduct; Abschnitt VIII Management, Supervision and Internal Control Guidelines
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen (neue Richtlinien für Risikomanagement und fragwürdige Anlagegestaltungen, Compliance-Schulungen), Kooperation mit der SFC und ansonsten keine disziplinarische Vorbelastung.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 6.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 400.000 €

Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.

Behörde / Gericht
Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
28.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.07.2026 Bright Smart Securities International (H.K.) LimitedBright Smart Securities: 2,8 Mio. HKD wegen unzureichender Wash-Trade-Kontrollen HongkongMarktmissbrauch und Insiderhandel 313.504 €

Bright Smart Securities International (H.K.) wurde öffentlich gerügt und mit 2.800.000 HKD gebüßt, weil seine Kontrollen zwischen November 2023 und September 2025 nicht verhinderten, dass 615 Kunden 1.021 Paare von Wash Trades (Geschäfte ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums) in 736 Aktien und Optionsscheinen ausführten. Die Überwachung wirkte überwiegend nachträglich und manuell, und mehrere Wash Trades eines Kunden am selben Tag zählten nur als ein Vorfall. Ähnliche Mängel waren zuvor wiederholt festgestellt und angemahnt, aber jeweils nicht vollständig behoben worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsüberwachung muss Scheingeschäfte automatisiert vor der Ausführung abfangen; nachgelagerte manuelle Prüfungen reichen bei wiederkehrenden Mustern nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennung und Verhinderung von Wash Trades

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, para. 4.3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Verbesserte Systeme und Zusage einer unabhängigen Wirksamkeitsprüfung, Kooperation.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 2.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.07.2026 Metropolitan Police ServiceICO: Anordnung und Rüge gegen Londoner Met Police nach Offenlegung sensibler Daten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Die Met Police übergab einem Angeklagten ungeschwärzte Unterlagen mit neuer Adresse und Telefonnummer eines Stalking-Opfers und legte in einer Rundmail 18 Personen mit Parlamentsbezug im offenen Verteiler offen. Die ICO ordnete Verbesserungen binnen 3 und 12 Monaten an, u. a. bei den Schulungsquoten im Datenschutz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien genügen nicht, wenn Pflichtschulungen jahrelang nicht absolviert werden – Schulungsquoten müssen überwacht und durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwärzen von Dokumenten, E-Mail-Verteiler (BCC), Datenschutzschulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Data Protection Act 2018, Section 40
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 249.415 €

The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering EU-EbenePlattformpflichten 890 Mio. €

Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter ItalienWerbung und Einwilligung 9,52 Mio. €

Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 5,57 Mio. €

Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Caisse populaire acadienne ltéeFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen Caisse populaire acadienne ltée wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 421.916 €

Caisse populaire acadienne ltée ist nach Angaben von FINTRAC eine bundesrechtlich regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Caraquet (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in vier Fällen mehrere Transaktionen nicht, die Verdachtsindikatoren aufwiesen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.07.2026 Orchids Builders LLCDachdecker in Florida: OSHA schlägt 349.754 $ wegen mutmaßlich wiederholt fehlender Absturzsicherung vor USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 307.017 €

Laut OSHA stellten Inspektoren am 21.01. und 10.03.2026 auf zwei Wohnbaustellen in Rockledge fest, dass Beschäftigte des Dachdeckerbetriebs ohne Absturzsicherung auf Dächern arbeiteten; Schulungsnachweise, Augenschutz beim Nagler und ausreichend über die Dachkante reichende Leitern fehlten. Das Unternehmen war seit 2023 siebenmal inspiziert worden, jeweils mit Beanstandungen zur Absturzsicherung. Die OSHA schlug Strafen von 349.754 $ vor (2 als vorsätzlich, 4 als wiederholt eingestufte Verstöße); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach früheren Inspektionen dieselben Absturzmängel wieder zulässt, riskiert die Einstufung als wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß mit deutlich höheren Strafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung bei Dacharbeiten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection), Subpart X (Ladders)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 349.754 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL BrasilienKorruption und Bestechung 5.375 €

Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
Haftung von Führungskräften
Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).

Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

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21.07.2026 Dragon Alfa Cement LimitedZementwerk mit 12 Beschäftigten: 1 Mio. £ nach tödlichem Unfall an ungesicherter Anlage Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 1,17 Mio. €

Ein 35-jähriger Beschäftigter wurde 2021 in der Zementabsackanlage in Sharpness von einem 1,6 Tonnen schweren Betongewicht erdrückt. Ein großer Teil des Schutzzauns war über längere Zeit routinemäßig entfernt worden, sodass gefährliche bewegte Teile frei zugänglich waren. Das Unternehmen – laut Jahresabschluss 2024 mit 12 Beschäftigten – wurde zu 1 Mio. £ Geldstrafe plus 9.621 £ Kosten verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entfernte Schutzzäune sind ein Führungsproblem: Wer dauerhaft offene Gefahrenbereiche duldet, haftet – auch als Kleinbetrieb – mit Strafen in Millionenhöhe.

Behörde / Gericht
Bristol Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
21.07.2026

Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.

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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 500.000 €

Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32, Art. 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
03.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 1-800-Flowers.com, Inc.New York: 1-800-Flowers zahlt 375.000 USD wegen verdeckter Abo-Verlängerung USA, NYInformationspflichten im Onlinehandel 328.429 €

Das Unternehmen verkaufte laut Generalstaatsanwaltschaft ein jährliches Versand-Abo („Celebrations Passport“), dessen Bedingungen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nur im Kleingedruckten, in verlinkten Bedingungen oder in aufklappbaren Fenstern standen; eine Bestätigung nach dem Kauf und ein Hinweis vor der automatischen Verlängerung fehlten. In der Assurance of Discontinuance verpflichtet es sich zu 375.000 USD für Strafen, Gebühren und Kosten, zu Rückerstattungen an Abonnenten und zu geänderten Abo-Abläufen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch verlängerte Abos brauchen klare Bedingungen vor dem Kauf, eine Kaufbestätigung und eine Erinnerung vor der Verlängerung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Abo-Modelle mit automatischer Verlängerung

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York General Business Law §§ 349, 527-a; Executive Law § 63(12); Restore Online Shoppers' Confidence Act (15 U.S.C. § 8403)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
22.07.2026

Originalbetrag 375.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 300.000 €

Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 17 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
Veröffentlicht
09.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.07.2026 AliExpressDSA: 550 Mio. Euro gegen AliExpress wegen illegaler und unsicherer Produkte EU-EbenePlattformpflichten 550 Mio. €

AliExpress hat Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht sorgfältig bewertet (u. a. unzureichende Moderationskapazität, Empfehlungs- und Werbesysteme) und keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen (u. a. mangelhafte Durchsetzung der Händlersanktionen, umgehbare Produktprüfungen). Die Kommission verhängte 550 Mio. Euro und verlangte bis 20.10.2026 einen Aktionsplan.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Größe eines Marktplatzes rechtfertigt keine Lücken: Moderationskapazität und Händlersanktionen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertung und Risikominderung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Neuheit des Digital Services Act (von der Kommission bei der Bemessung berücksichtigt)
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.07.2026 NeoGenomics Laboratories Inc.NeoGenomics: 9,8 Mio. USD nach Selbstanzeige – vergünstigte Beratung für zuweisende Ärzte USABestechung im geschäftlichen Verkehr 8,59 Mio. €

Das Labor aus Florida stellte zuweisenden Ärzten Beratungsleistungen unter Marktwert zur Verfügung und zahlte unabhängigen Beratern zuweisungsabhängige Vergütungen für das Anwerben von Ärzten. Nach einer Selbstanzeige zahlte NeoGenomics 9.813.260 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kostenlose oder verbilligte Dienstleistungen sind Vorteile – sie gehören wie Geldzahlungen in die Korruptionsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwerte Leistungen an Kunden unter Marktwert

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Selbstanzeige der Vergütungsvereinbarungen.

Originalbetrag 9.813.260 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.07.2026 EyePoint Pharmaceuticals, Inc.EyePoint: 4,66 Mio. USD – Kickbacks an OP-Zentren für den Einkauf eines Augenmedikaments USABestechung im geschäftlichen Verkehr 4,08 Mio. €

Der Pharmahersteller soll zwischen Januar 2019 und März 2023 ambulanten Operationszentren Kickbacks gezahlt haben, damit diese das Injektionsmedikament DEXYCU für Kataraktoperationen einkaufen und einsetzen. EyePoint zahlte zur Beilegung der False-Claims-Act-Vorwürfe 4.657.463,18 USD und schloss eine Corporate Integrity Agreement mit HHS-OIG.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabatte, Zahlungen oder Leistungen an Einrichtungen, die über den Einkauf entscheiden, brauchen eine dokumentierte, marktübliche Gegenleistung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilsgewährung an Kunden und Einkaufsentscheider

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma

Originalbetrag 4.657.463,18 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 107.920 €

Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.07.2026 The Scoular CompanyAgrarhändler Scoular zahlt 10 Mio. USD für Schmiergelder an mexikanische Grenzbeamte USABestechung von Amtsträgern 8,91 Mio. €

Scoular ließ 2013 bis 2019 über Zollmakler rund 400.000 USD an mexikanische Grenz- und Inspektionsbeamte zahlen, damit verunreinigte Mais- und Getreidezüge die Kontrollen passierten; ein Teil floss an kartellnahe Personen. Dreijähriges DPA mit 9.769.521 USD Strafe und 414.351 USD Einziehung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zollagenten und Spediteure sind Hochrisiko-Dritte: Auffällige Pauschalen je Sendung müssen hinterfragt werden, auch wenn sie als übliche Gebühren erscheinen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschleunigungszahlungen über Zollagenten und Logistikdienstleister

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Western District of Texas)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA (Verschwörung zur Verletzung der Anti-Bestechungsvorschriften); Deferred Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfe (u. a. Neuaufstellung von Compliance, Drittparteien-Management, Finanzkontrollen und Anti-Korruptions-Schulungen); 25 % Abschlag vom unteren Rand der Strafzumessung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 10.183.872 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.07.2026 Southern WaterSouthern Water: 7,1 Mio. GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Kent Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 8,38 Mio. €

Der Canterbury Crown Court verurteilte Southern Water wegen 13 Verstößen gegen die Environmental Permitting Regulations 2016 zu einer Geldstrafe von 7.127.083 GBP; hinzu kommen 149.000 GBP Verfahrenskosten und 181 GBP Opferzuschlag. Zwischen 2019 und 2021 führten ausgefallene Pumpen und schlecht gewartete Technik an den Pumpstationen Margate und Broadstairs zu mehreren Einleitungen ungeklärten Abwassers ins Meer, die teils erst am Folgetag oder Wochen später gemeldet wurden; Strände mussten gesperrt werden. Das Unternehmen räumte zudem 35 weitere unerlaubte Einleitungen aus demselben Zeitraum ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Wartung kritischer Pumpanlagen und die sofortige Meldung jeder Einleitung an die Behörde sind Kernpflichten eines Genehmigungsinhabers.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlagenwartung und unverzügliche Meldung von Umweltvorfällen

Behörde / Gericht
Canterbury Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 7.127.083 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.07.2026 Puratos LimitedPuratos: 120.000 GBP wegen Mehlstaub über Grenzwert und schwerer Sackschlepperei Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 141.014 €

Bei einer Inspektion im Dezember 2024 fand HSE in der Backzutaten-Fabrik Staub, der aus Maschinen austrat, Abblasen mit Druckluft und trockenes Kehren; Messungen bestätigten Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte mit Asthmarisiko. Zudem hoben Beschäftigte täglich 25-kg-Säcke von Hand. Der Standort war bereits 2021 wegen derselben Mängel beanstandet worden; Strafe 120.000 GBP plus 6.270 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 116 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach einer Beanstandung nicht nachhaltig abstellt, zahlt beim nächsten Mal deutlich mehr – Mehlstaub ist ein anerkannter Asthma-Auslöser.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staubexposition und Heben schwerer Lasten

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Milton Keynes Magistrates' Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
50 bis 249
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
20.07.2026

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem RumänienDatenpannen und Datensicherheit 99.969 €

Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 Swedbank AB (publ) (mit New York Branch)NYDFS: 50 Mio. USD gegen Swedbank wegen zurückgehaltener Informationen USA, New YorkVeröffentlichungs- und Meldepflichten 43,6 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen die Swedbank AB (publ) und ihre New Yorker Niederlassung eine Geldstrafe von 50 Mio. USD. Die Bank hatte auf mehrere Auskunftsersuchen der Aufsicht nach § 37 New York Banking Law zu Verbindungen ihrer baltischen Töchter zur Kanzlei Mossack Fonseca (Panama Papers) und zum Stand europäischer Ermittlungen nicht die angeforderten Informationen geliefert, was gegen § 125(3) New York Banking Law verstieß. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen der Aufsicht sind vollständig zu beantworten; wer Informationen zurückhält, wird dafür eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
New York Banking Law § 125(3) i. V. m. § 37; Sanktion nach Banking Law §§ 39, 44
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Laut Anordnung hat die Bank seither unter anderem den damaligen Chief Compliance Officer und den früheren CEO entlassen und sich von zahlreichen weiteren Beschäftigten getrennt; die Mehrheit des Boards wurde ersetzt.
Veröffentlicht
16.07.2026

Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

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16.07.2026 HDI Global SEPRA: 4,165 Mio. GBP gegen HDI Global SE wegen falscher Meldedaten zum Sicherungsfonds FSCS Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 4,91 Mio. €

Die PRA verhängte gegen HDI Global SE, einen in Hannover ansässigen Versicherer, der in Großbritannien über eine Niederlassung tätig ist, eine Geldbuße von 4.165.000 GBP. Von August 2021 bis August 2024 übermittelte das Unternehmen wiederholt falsche Daten zu den durch den FSCS geschützten Verbindlichkeiten und zur Bemessung der FSCS-Umlage, auch in angeblich korrigierten Meldungen; es fehlten schriftliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und interne Kontrolle, und vor Sommer 2023 wurden Regelwerk und Leitlinien der PRA nicht herangezogen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldungen, aus denen Umlagen berechnet werden, brauchen dokumentierte Berechnungsverfahren und eine unabhängige Kontrolle – gerade bei Korrekturmeldungen.

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rules 2 und 6; s. 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Ausführliche Darstellung im Early Account Scheme, Einigung mit 30 % Nachlass (sonst 5.950.000 GBP), korrigierte historische Daten und nachgezahlte FSCS-Umlagen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
Veröffentlicht
20.07.2026

Originalbetrag 4.165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

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16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 8.222 €

Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
07.09.2026

Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2026 New York Packaging II LLC (Redi-Bag USA)Redi-Bag USA: 7,3 Mio. USD – „Made in China“-Kennzeichnung auf Tragetaschen verdeckt USAZoll 6,4 Mio. €

Der Verpackungslieferant soll in China hergestellte Kunststofftragetaschen über Hongkong eingeführt und als Ware aus Hongkong deklariert haben, um Antidumpingzölle von bis zu 77,57 % zu umgehen. Laut DOJ ließ die Firma Beschäftigte „Made in China“-Aufdrucke abdecken, verschwieg dem Zollmakler den Ursprung und stornierte Aufträge, die kontrolliert werden sollten; der Vergleich über 7,3 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigte anweist, Ursprungskennzeichnungen zu verdecken, macht aus einem Tarifproblem vorsätzlichen Zollbetrug – Mitarbeitende brauchen einen Meldeweg für solche Anweisungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungsangaben und Umgang mit Ursprungskennzeichnung im Wareneingang

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office District of New Jersey
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.07.2026

Originalbetrag 7.300.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.07.2026 Vanilla Chip LLC (TruHeight)TruHeight: FTC-Vergleich wegen mutmaßlich gefälschter Bewertungen für Wachstumspräparat USAGefälschte Bewertungen 657.549 €

Laut FTC schrieben Beschäftigte des Nahrungsergänzungsanbieters tausende Fünf-Sterne-Bewertungen, Kundinnen und Kunden erhielten Gratisprodukte oder Rabatte für Fünf-Sterne-Bewertungen, Bot-Profile gaben sich als echte Nutzer aus; dazu kamen unbelegte Wachstumsversprechen für Kinder und Jugendliche. Die endgültige Vergleichsanordnung sieht ein Urteil über 4 Mio. USD vor, das wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 750.000 USD teilweise ausgesetzt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen von Beschäftigten oder gegen Belohnung für positive Sterne sind verboten und seit 2024 bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte und gekaufte Kundenbewertungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; FTC Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Teilweise Aussetzung des Urteils wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.07.2026

Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2026 FleetPride Inc.FleetPride: 264.380 $ nach Erstickungstod bei Inspektion eines Tankaufliegers USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 231.790 €

Am Standort Corpus Christi (Texas) des Lkw-Teilehändlers erstickte ein Beschäftigter bei der Inspektion eines Tankaufliegers. OSHA fand kein Programm für enge Räume, Mängel beim Atemschutzprogramm und elektrische Gefahren und schlug 264.380 $ vor (16 schwerwiegende, 3 weitere Verstöße).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tanks und Behälter sind enge Räume mit Erstickungsgefahr – ohne Freigabe, Freimessung und Sicherungsposten darf niemand einsteigen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeiten in engen Räumen und Behältern

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
29 CFR 1910.146 (Permit-required confined spaces); 29 CFR 1910.134 (Respiratory protection)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
15.07.2026

Originalbetrag 264.380 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2026 Colonial Farms Ltd.Colonial Farms: CFIA-Verwaltungsstrafe über 11.000 CAD nach SFCR § 88 KanadaSonstiges 6.852 €

Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen das Unternehmen in Westkanada am 15.07.2026 eine Verwaltungsstrafe von 11.000 CAD wegen eines Verstoßes gegen s. 88 der Safe Food for Canadians Regulations. Eine frühere Strafe nach derselben Vorschrift vom Mai 2025 wurde im Überprüfungsverfahren aufgehoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach einer ersten Strafe die Ursache nicht abstellt, riskiert Wiederholungsstrafen und verschärfte Aufsicht.

Behörde / Gericht
Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Safe Food for Canadians Regulations, s. 88
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Originalbetrag 11.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs BrasilienKorruption und Bestechung 1,49 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
10.07.2026

Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber Sonstiges

Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 25.000 €

Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Emma Bridgewater LimitedEmma Bridgewater: Schneemaschine fällt bei Lichterfest – 266.666 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 311.752 €

Bei einer Weihnachtsbeleuchtungs-Veranstaltung am Werksladen in Hanley fiel im November 2024 eine ungesicherte Kunstschnee-Maschine aus einem Fenster; Glassplitter verletzten ein zwölfjähriges Mädchen am Kopf. Die Keramikmanufaktur hatte die Risiken nicht beurteilt und die Maschine entgegen der Herstelleranleitung nicht befestigt; Geldstrafe 266.666 £ plus 4.931 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis April 2025) hatte das Unternehmen durchschnittlich 345 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marketing-Events sind Arbeitsschutzthema: Wer Technik über Publikum installiert, muss Absturz von Gegenständen ausschließen und Herstellervorgaben einhalten.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 10(1) Work at Height Regulations 2005; Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
07.07.2026

Originalbetrag 266.666 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.07.2026 ASX LimitedASX: 20,5 Mio. AUD für irreführende Marktmitteilung zum CHESS-Ersatzprojekt AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,4 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 20,5 Mio. AUD gegen den Börsenbetreiber, weil dieser in einer Marktmitteilung vom 10. Februar 2022 erklärt hatte, das Projekt zur Ablösung des Clearing- und Abwicklungssystems CHESS komme gut voran. Rund sechs Wochen später meldete die ASX eine wahrscheinliche Verzögerung und stellte das Projekt im November 2022 zurück; im Juni 2026 räumte sie Verstöße gegen ss 12DA und 12DB ASIC Act ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Statusmeldungen zu Großprojekten müssen den tatsächlichen Stand samt bekannter Risiken wiedergeben – für Betreiber kritischer Marktinfrastruktur gilt ein besonders strenger Maßstab.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genauigkeit und Ausgewogenheit von Marktmitteilungen zu laufenden Großprojekten

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Australian Securities and Investments Commission Act 2001 (Cth) ss 12DA, 12DB(1)(a) und (e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 20.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2026.

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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln ItalienBetroffenenrechte und Transparenz 158.000 €

Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
Veröffentlicht
09.07.2026

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03.07.2026 TMA Haulage LtdTMA Haulage: Betriebslizenz von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt, Widerruf zum 6. Oktober 2026 Vereinigtes KönigreichArbeitszeit Sonstiges

Nach Ermittlungen der Fahrzeug- und Fahreraufsicht DVSA stellte der Traffic Commissioner (Aufsicht über Nutzfahrzeugbetreiber) fest, dass der alleinige Geschäftsführer der TMA Haulage Ltd dreimal im Juni und Juli 2025 sowie – nach seiner Befragung durch die DVSA – zweimal im April 2026 mit der Fahrerkarte eines ausgeschiedenen Beschäftigten gefahren war und so die Aufzeichnungen verfälscht hatte; an einem dieser Tage fuhr er auf diese Weise ohne die fällige Pause weiter. Die Betriebslizenz wurde sofort von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt und zum 6. Oktober 2026 widerrufen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fahrerkarten sind strikt persönlich – wer Fahrzeuggerätedaten regelmäßig mit den Karten der eingesetzten Fahrer abgleicht, deckt Missbrauch auf, bevor es die Behörde tut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lenk- und Ruhezeiten, Missbrauch von Fahrerkarten

Behörde / Gericht
Traffic Commissioner (Western Traffic Area); Ermittlung: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Goods Vehicles (Licensing of Operators) Act 1995, ss. 26(1)(f), 27(1)(a) und (b); Road Traffic Act 1988, ss. 115, 117; Tachografen- und Lenkzeitvorschriften
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Nach der Entscheidung sprechen für das Unternehmen: überwiegend vorhandene Compliance-Systeme, ordnungsgemäß angestellte Fahrer, eine Bestehensquote bei der technischen Fahrzeugprüfung (MOT) im Landesdurchschnitt sowie die erneute Einbindung eines Beraters und rechtlicher Beistand.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 1,07 Mio. €

IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro LettlandCookies und Tracking 1.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja

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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt BrasilienKartelle und Absprachen 699.960 €

Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2026

Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland EU-EbeneOrganisationspflichten 2,15 Mio. €

Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,04 Mio. €

Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
30.06.2026

Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro LitauenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 362.000 €

Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 Curtis Faraday LimitedFCA untersagt Schuldnerberater Curtis Faraday neue Kunden wegen Verbraucherrisiken Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Anordnung

Die FCA untersagte dem Schuldnerberatungsunternehmen Curtis Faraday Limited mit sofortiger Wirkung, neue Kunden oder Vermittlungen für schulden-, insolvenz- und IVA-bezogene Tätigkeiten anzunehmen, und verpflichtete es, laufende Kunden an andere Beratungsstellen zu verweisen. Nach Aktenprüfungen und Gesprächsaufzeichnungen sah die FCA Anzeichen, dass Finanzangaben von Kunden im Beratungsprozess verzerrt wurden, dass das Geschäftsmodell mit engen Verbindungen zu Insolvenzdienstleistern Interessenkonflikte und eine Neigung zu provisionsträchtigen Lösungen schuf, dass Beschäftigte Kontrollen umgingen und dass die Firma der FCA wiederholt unvollständige oder widersprüchliche Informationen lieferte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schuldnerberatung muss ergebnisoffen sein: Provisionsanreize und enge Verbindungen zu Anbietern von Schuldenlösungen verlangen wirksame Kontrollen gegen Produktbias.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ergebnisoffene Beratung und Umgang mit Interessenkonflikten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Conditions nach Schedule 6 FSMA (paras. 2C, 2D, 2E und 2F)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 660.160 €

Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
Veröffentlicht
29.06.2026

Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2026 One Way Environmental Services LLC; Coastal Environmental Solutions Inc.; BWC Terminals LLCSchwefelsäure-Unfall Channelview: 3,52 Mio. USD OSHA-Strafen gegen drei Arbeitgeber USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 3,09 Mio. €

Nach dem Austritt von rund einer Million Gallonen Schwefelsäure auf dem Gelände von BWC Terminals in Channelview (Texas) im Dezember 2025 hat OSHA drei Arbeitgebern Strafen von zusammen 3.520.703 USD vorgeschlagen. Auf den Personaldienstleister One Way Environmental Services entfallen 3.045.452 USD für 18 als vorsätzlich-schwerwiegend und fünf als schwer eingestufte Verstöße, weil er Beschäftigte ohne ausreichende Schulung, Atemschutz-Passtests und Schutzmaßnahmen zur Reinigung schickte; der beauftragte Entsorger Coastal Environmental Solutions soll 392.501 USD zahlen und BWC Terminals, das frische und verbrauchte Säure trotz Warnungen gemischt hatte, 82.750 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufräumarbeiten nach einem Chemieunfall weitervergibt, muss Schulung, Atemschutz und Notfallplanung der Nachunternehmer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten nach Chemieunfällen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (u. a. Vorschriften zu Gefahrstoffeinsätzen und Notfallmaßnahmen sowie Atemschutz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
nicht rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.520.703 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Netrios LP Ltd.; Red Acre Ltd.Netrios und Red Acre: 2,5 Mio. USD für White-Label-Hebelhandel mit US-Privatkunden USAOrganisationspflichten 2,19 Mio. €

Die CFTC verhängte gegen die in St. Lucia gegründete Netrios LP Ltd. eine Geldbuße von 1.750.000 USD und gegen die maltesische Red Acre Ltd. eine von 750.000 USD, zusammen 2.500.000 USD. Netrios verkaufte von 2019 bis September 2025 eine White-Label-Dienstleistung (Website, Handelssoftware, Margin-Konten, Ausführung, Backoffice), über die Offshore-Plattformen US-Privatkunden, die keine Eligible Contract Participants waren, gehebelte Devisen-, Edelmetall-, Krypto- und Aktiengeschäfte außerhalb einer registrierten Börse anboten; Red Acre half mit Kundensupport und Marketing. Die SEC ging wegen desselben Sachverhalts parallel vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technik- und Serviceanbieter haften mit, wenn ihre Plattformlösung US-Privatkunden unerlaubten Hebelhandel außerhalb registrierter Börsen ermöglicht.

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 4(a) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6(a)); Beihilfe nach Section 13(a) (7 U.S.C. § 13c(a))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Originalbetrag 2.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen BelgienOrganisationspflichten 1 Mio. €

Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro PolenInformationspflichten im Onlinehandel 709.854 €

Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Risham Nominees Pty Ltd (Centenary Bakehouse)Centenary Bakehouse: Rekordstrafe von 3,4 Mio. AUD wegen Workplace Manslaughter AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,07 Mio. €

Der Supreme Court of Victoria verurteilte Risham Nominees Pty Ltd, Betreiberin der Centenary Bakehouse, nach Schuldeingeständnis wegen fahrlässiger Tötung am Arbeitsplatz (workplace manslaughter) zu 3,4 Mio. AUD, der bislang höchsten Strafe für eine einzelne Tat nach dem Arbeitsschutzrecht des Bundesstaats Victoria. Bei Deckenarbeiten in der Bäckerei in Reservoir stürzte im August 2021 ein Arbeiter rund vier Meter tief und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Unternehmen hatte keine Maßnahmen gegen Absturz getroffen und das Tragen vorhandener Gurte nicht verlangt, obwohl ein freistehendes Gerüst zumutbar gewesen wäre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Arbeiten in der Höhe muss vor Beginn eine technische Absturzsicherung wie ein Gerüst geplant werden; bereitliegende Gurte ohne Tragepflicht genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzgefahren bei Arbeiten in der Höhe

Behörde / Gericht
WorkSafe Victoria
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Workplace-Manslaughter-Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts von Victoria (fahrlässiges Verhalten unter Verletzung einer geschuldeten Pflicht mit Todesfolge)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis.
Veröffentlicht
25.06.2026

Originalbetrag 3.400.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 52.097 €

Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
02.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen FrankreichSorgfaltspflichten in der Lieferkette Anordnung

Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten USABetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 The Chemours Company; The Chemours Company FC, LLCChemours: 22,5 Mio. USD Zivilstrafe im PFAS-Vergleich mit EPA und West Virginia USAEmissionen und Genehmigungen 19,8 Mio. €

EPA, US-Justizministerium und die Umweltbehörde West Virginias haben mit Chemours einen Vergleich (Consent Decree) über PFAS-Einleitungen in Cape Fear, Delaware und Ohio River geschlossen, die teils ohne und teils entgegen den Einleitgenehmigungen erfolgten; hinzu kommen Verstöße gegen TSCA und RCRA an vier Werken. Chemours zahlt 22.500.000 USD Zivilstrafe in drei Jahresraten von je 7.500.000 USD und übernimmt Abhilfe, u. a. Trinkwasserversorgung, PFAS-Kontrollen und ein 90-Mio.-USD-Minderungsprogramm, nach EPA-Angaben zusammen über 450 Mio. USD. Der Vergleich wurde am 24. Juni 2026 bei Gericht eingereicht und steht unter dem Vorbehalt öffentlicher Kommentierung und gerichtlicher Genehmigung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer PFAS herstellt, muss jede Einleitung laufend gegen die Genehmigung abgleichen – ungeregelte Stoffströme führen zu Strafe und teuren Pflichten gegenüber Anwohnern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einleitgenehmigungen und PFAS-Emissionen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice mit West Virginia Department of Environmental Protection (U.S. District Court, Southern District of West Virginia)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Water Act (NPDES); Resource Conservation and Recovery Act; Toxic Substances Control Act; West Virginia Water Pollution Control Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
nicht rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Die Höhe der Zivilstrafe wurde nach der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bemessen.
Veröffentlicht
24.06.2026

Originalbetrag 22.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2026.

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 350.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 2 Mio. €

Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
25.06.2026

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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Denka Performance Elastomer, LLCDenka Performance Elastomer: 996.703 USD wegen Gefahrabfällen im Neoprenwerk USAAbfall und Gefahrstoffe 874.915 €

Die EPA (Region 6) hat mit Denka Performance Elastomer eine Vergleichsvereinbarung mit abschließender Anordnung (Consent Agreement and Final Order) zu RCRA-Verstößen im Neoprenwerk in LaPlace (Louisiana) erlassen: fehlende Einstufung von Abfällen, Verstöße gegen Deponierungsbeschränkungen sowie Behandlung und Lagerung gefährlicher Abfälle ohne Genehmigung. Denka zahlt 996.703,35 USD und muss eine Solegrube samt Nebenanlagen räumen; nimmt das derzeit stillgelegte Werk den Betrieb wieder auf, gelten weitere Auflagen, u. a. zu Abfallinventar, Behältern, Schulung und Schutzausrüstung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Abfallstrom braucht eine dokumentierte Einstufung als gefährlich oder nicht – ohne sie fehlt die Grundlage für rechtmäßige Lagerung, Behandlung und Entsorgung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einstufung und Lagerung gefährlicher Abfälle

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 6
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), Docket RCRA-06-2025-0910
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 996.703,35 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Bourse Direct SAAMF: 800.000 Euro gegen Online-Broker Bourse Direct wegen Melde- und Überwachungsmängeln FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 800.000 €

Nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission erstattete der Online-Broker Bourse Direct zwischen Januar 2021 und November 2023 seine Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR nicht ordnungsgemäß und unterhielt kein ausreichendes System, um verdächtige Aufträge und Geschäfte nach Art. 16 Abs. 2 MAR zu erkennen und zu melden. Das Unternehmen erhielt 800.000 EUR. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wertpapierdienstleister sollten Transaktionsmeldungen und die Marktmissbrauchsüberwachung regelmäßig auf Vollständigkeit und Wirksamkeit testen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transaktionsmeldungen und Überwachung von Marktmissbrauch bei Brokern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR); Art. 15 Delegierte Verordnung (EU) 2017/590; Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/957
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Bußgeld

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.06.2026 Banque Internationale à Luxembourg S.A.Banque Internationale à Luxembourg: 3,255 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen Modellverstoß EU-EbeneOrganisationspflichten 3,26 Mio. €

Die Banque Internationale à Luxembourg wandte vom 2. Oktober 2023 bis 22. Oktober 2024 entgegen einem EZB-Beschluss von 2023 die neu genehmigten internen Modelle für den ELBE-Wert ausgefallener Privat- und Unternehmenskredite nicht an und wies dadurch einen zu geringen, vom harten Kernkapital abzuziehenden IRB-Fehlbetrag aus. Die EZB wertete den Verstoß als vorsätzlich und schwer und verhängte 3.255.000 EUR; Abhilfemaßnahmen wirkten mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Beschlüsse zu internen Modellen sind fristgerecht umzusetzen, auch wenn das bisherige Verfahren günstigere Kapitalzahlen liefert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Folgen und zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Verwarnung

Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
Veröffentlicht
25.06.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.06.2026 HSBC Bank Australia LimitedHSBC Bank Australia: 35 Mio. AUD Strafe wegen mangelhaften Schutzes vor Betrugsmaschen AustralienOrganisationspflichten 21,4 Mio. €

HSBC räumte ein, von Mai 2023 bis Mai 2024 keine angemessenen Kontrollen gegen nicht autorisierte Zahlungen über den internen Überweisungsweg gehabt, Betrugsmeldungen nach dem ePayments Code ab Januar 2020 zu langsam (im Schnitt 144 Tage) und ohne Anwendung der Haftungsregeln bearbeitet und Betroffenen bis April 2024 keinen geordneten Weg zurück zu ihren Konten geboten zu haben. Das Gericht verhängte 35 Mio. AUD (10 Mio. AUD für die Betrugskontrollen, 22,5 Mio. AUD für die Verstöße im Zusammenhang mit dem ePayments Code, 2,5 Mio. AUD für die Kontowiederherstellung) und ordnete Veröffentlichungen auf Website, App und in Kundenbriefen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen Scam-Kontrollen auf allen Zahlungswegen einsetzen und Betrugsmeldungen fristgerecht nach den geltenden Regeln bearbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrugs- und Scam-Prävention im Zahlungsverkehr und Bearbeitung von Betrugsmeldungen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s 912A(1)(a), (5A) Corporations Act 2001 (Cth); s 47(1)(a), (4) National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnisse und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigungsprogramm mit Zahlungen von 27.915.700,56 AUD bis 21. Mai 2026; keine früheren gleichartigen Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen wusste auch die Geschäftsleitung vor Mai 2023 von erhöhten Betrugsrisiken und Lücken bei den Kontrollen.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

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18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen NorwegenEmissionen und Genehmigungen 1,62 Mio. €

Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden

Behörde / Gericht
Økokrim
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.06.2026 LOGZONE Inc.LOGZONE zahlt 507.144 USD wegen fehlender Cybersicherheit in Navy-Verträgen USASonstiges 442.495 €

Der Rüstungsdienstleister aus Huntsville soll von Mai 2021 bis März 2025 Rechnungen für zwei Navy-Verträge gestellt haben, obwohl er die vertraglich geforderten Sicherheitskontrollen nach NIST SP 800-171 nicht umgesetzt hatte. Der Vergleich nach dem False Claims Act beträgt 507.144 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Cybersicherheitsanforderungen in Regierungsaufträgen zusagt, muss ihre Umsetzung nachweisbar dokumentieren – sonst wird jede Rechnung zum Haftungsrisiko.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO Northern District of Alabama
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.); DFARS-Cybersicherheitsklauseln
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 507.144 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

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18.06.2026 Ideal Supply Inc.Leitersturz im Lager: Industriebedarfshändler zahlt 70.000 CA$ Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 43.239 €

Im Lager- und Verteilzentrum in Listowel (rund 130 Beschäftigte am Standort) stürzte ein Beschäftigter beim Herabsteigen von einer Leiter am Hochregal etwa 1,2 m ab. Er war nicht ausreichend über den sicheren Umgang mit Leitern informiert, unterwiesen und beaufsichtigt worden. Geldstrafe 70.000 CA$ plus Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch alltägliche Tätigkeiten wie Leiterarbeit am Regal brauchen eine dokumentierte Unterweisung – sonst fehlt im Schadensfall jeder Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Leiternutzung im Lager

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Stratford (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Sections 25(2)(a), 66(1) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis.
Veröffentlicht
08.07.2026

Originalbetrag 70.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

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18.06.2026 St. Joseph's Healthcare HamiltonKlinik in Hamilton: 65.000 CA$ nach Verletzung durch bekannten Zentrifugen-Defekt Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 40.151 €

Im Virologielabor des Lehrkrankenhauses fiel der Deckel einer Zentrifuge auf eine Beschäftigte, die ihn wegen einer defekten Gasdruckfeder von Hand offen halten musste; sie wurde schwer verletzt. Wartungsberichte von 2023 und 2024 hatten den Austausch der Feder bereits gefordert. Geldstrafe 65.000 CA$ plus Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein in Wartungsberichten dokumentierter Mangel, der nicht behoben wird, macht jeden folgenden Unfall vorhersehbar – defekte Geräte gehören gesperrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Defekte Geräte melden und außer Betrieb nehmen

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Hamilton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 25(1)(b) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis; Reparatur zwei Tage nach dem Unfall.
Veröffentlicht
21.07.2026

Originalbetrag 65.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

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17.06.2026 Advanced Pathology Solutions PLLC und APS MSO LLCAdvanced Pathology Solutions: 30 Mio. USD für Kickbacks und unnötige Laboruntersuchungen USABestechung im geschäftlichen Verkehr 25,9 Mio. €

Das Pathologielabor aus Arkansas und seine Managementgesellschaft sollen unzulässige Kickbacks gewährt und medizinisch unnötige Untersuchungen veranlasst haben. Der Vergleich über 30 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien; das Labor schloss eine Corporate Integrity Agreement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo Leistungen über Zuweisungen verkauft werden, gehören alle Vorteile an Zuweiser in ein zentrales Genehmigungs- und Prüfverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Auftraggeber im Gesundheitswesen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 30.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu HongkongKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Robert Bosch GmbHBosch zahlt 36 Mio. USD für Sensor-Lieferungen an Huawei USAExportkontrolle und Dual-Use 31,2 Mio. €

Bosch exportierte zwischen September 2020 und September 2024 aus dem Ausland MEMS-Sensoren und Fahrzeugsoftware im Wert von rund 72,4 Mio. USD ohne Lizenz an Huawei und verbundene Unternehmen auf der Entity List (Foreign Direct Product Rule). Bosch zeigte die Verstöße selbst an; rund 3,6 Mio. USD der BIS-Strafe werden auf eine mit dem DOJ vereinbarte Gewinnabschöpfung angerechnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch außerhalb der USA gefertigte Produkte können über US-Technologie der US-Exportkontrolle unterliegen – Lieferungen an Entity-List-Kunden brauchen eine eigene Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

US-Exportrecht für ausländische Produkte (Foreign Direct Product Rule)

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Foreign Direct Product Rule, Entity List)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige und Kooperation
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 36.184.680 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Banco BPM S.p.A.; Banco BPM Vita S.p.A.CONSOB: 570.000 EUR gegen Banco BPM und BPM Vita wegen verzögerter Information zur EZB ItalienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 570.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Banco BPM S.p.A. 370.000 EUR, davon 170.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 MAR und 200.000 EUR wegen Behinderung der Aufsicht nach Art. 187-quinquiesdecies TUF, sowie gegen die Tochter Banco BPM Vita S.p.A. 200.000 EUR, zusammen 570.000 EUR. Im Rahmen des Übernahmeangebots der BPM Vita für die Anima Holding S.p.A. hatte die Bank ein Schreiben der EZB vom 21.03.2025, das die Anwendung des sogenannten Danish Compromise ablehnte, erst vier Tage später und nach zwei Börsentagen der Annahmefrist gegenüber CONSOB und Markt offengelegt. Beide Gesellschaften hatten die CONSOB zuvor nur lückenhaft über die Gespräche mit der EZB informiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsentscheidungen, die ein laufendes Übernahmeangebot berühren, gehören sofort an Markt und Aufsicht und nicht in eine interne Abwägung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität und Offenheit gegenüber der Aufsicht bei Übernahmen

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 187-ter.1 und Art. 187-quinquiesdecies Abs. 1 und 1-ter D.Lgs. 58/1998 (TUF)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.06.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.06.2026 SCS Railways (Joint Venture von Skanska Construction UK Limited, Costain Limited und Strabag AG)HS2-Joint-Venture SCS Railways: 400.000 GBP Strafe nach Lkw-Absturz Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 462.583 €

SCS Railways, ein Joint Venture von Skanska, Costain und Strabag beim Bahnprojekt HS2, wurde zu 400.000 GBP Geldstrafe und 8.974 GBP Kosten verurteilt. Am 27. Juli 2021 stürzte auf der Baustelle Copthall North bei Uxbridge ein 20-Tonnen-Kipper eines beauftragten Transportunternehmens von einer Aushubrampe; der Fahrer wurde verletzt. Die Health and Safety Executive fand an den Fahrwegen weder Beschilderung noch Kantenschutz; eine am Unfallmorgen geänderte Verkehrsführung hatte eine ungesicherte Kante hinterlassen und war weder ordentlich geplant noch rechtzeitig kommuniziert worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede kurzfristige Änderung von Baustellenfahrwegen braucht eine Gefährdungsprüfung und eine sofortige Information aller Fahrer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege und Änderungsmanagement auf Großbaustellen

Behörde / Gericht
Uxbridge Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Samson Containers LtdContainerbauer missachtet Anordnungen zu Schweißrauch und Lärmvorsorge – 30.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 34.694 €

Der Hersteller von Mulden und Metallcontainern setzte trotz Verbesserungsanordnungen vom September 2024 und Februar 2025 keine Maßnahmen gegen krebserzeugenden Schweißrauch (Baustahl) um – ohne Absaugung und Atemschutz; zudem fehlte die arbeitsmedizinische Gehörvorsorge für lärmexponierte Beschäftigte. Geldstrafe 30.000 £ plus Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 17 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Anordnungen zu Gefahrstoffen haben Fristen – wer sie verstreichen lässt, wird unabhängig von einem Unfall strafrechtlich verfolgt.

Behörde / Gericht
Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974 (Nichtbefolgung von Improvement Notices)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
Unter 50
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.06.2026 Serbia Zijin Copper D.O.O.CBP-Einfuhrstopp für Kupfer von Serbia Zijin Copper wegen Zwangsarbeitsindikatoren USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Kupfer und Kupfererzeugnisse von Serbia Zijin Copper D.O.O. (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Lohneinbehalt, Einschüchterung, Bewegungseinschränkung und Einbehalt von Ausweisen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Produktion in Europa ist kein Freibrief: Rohstoff- und Metalllieferketten brauchen eigene Zwangsarbeitsprüfungen.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
16.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage SchwedenVideoüberwachung Verwarnung

Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraeinsatz in Fahrzeugen

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen Vereinigtes KönigreichInformationspflichten im Onlinehandel 832.534 €

Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

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12.06.2026 Esso Petroleum Company LimitedEsso: 1 Mio. GBP Strafe nach Flüssiggasaustritt in der Raffinerie Fawley Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 1,16 Mio. €

Esso wurde zu 1 Mio. GBP Geldstrafe und 12.277 GBP Kosten verurteilt. Am 8. November 2022 stürzte in der Raffinerie Fawley ein korrodierter Stahlturm teilweise ein, beschädigte Rohrleitungen und setzte über 33 Stunden rund 2.400 kg Flüssiggas frei; Beschäftigte waren der Gefahr herabfallender Teile und möglicher Brandverletzungen ausgesetzt. Die Korrosion war nach den Ermittlungen der Health and Safety Executive seit 2010 bekannt, ohne dass angemessen gehandelt wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Korrosionsbefunde an tragenden Strukturen müssen zeitnah bewertet und behoben werden, bevor sie zu einem Störfall führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlagenintegrität und Umgang mit bekannten Korrosionsbefunden

Behörde / Gericht
Southampton Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis; keine Verletzten.
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.06.2026 Verkkokauppa.com OyjKHO bestätigt Bußgeld gegen Verkkokauppa.com wegen unbefristeter Kundenkonten FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 792.639 €

Der Onlinehändler hatte keine Speicherfrist für Kundenkonten festgelegt und Daten bis zu einem Löschantrag der Kunden behalten; Einkäufe waren nur mit Konto möglich. Das Sanktionsgremium verhängte 2024 856.000 Euro, das Verwaltungsgericht setzte die Buße nach aktuellem Umsatz auf 792.639 Euro herab, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 12.06.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Löschung darf nicht dem Kunden überlassen werden – jeder Onlineshop braucht festgelegte Speicherfristen für Konten und Bestelldaten.

Behörde / Gericht
Korkein hallinto-oikeus (KHO); Sanktionsgremium des Datenschutzbeauftragten
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
18.06.2026

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12.06.2026 Μάρκετ Ιν ΑΕΒΕ (Market In)Griechenland: 95.000 Euro gegen Supermarktkette Market In wegen Videoaufnahmen GriechenlandVideoüberwachung 95.000 €

Ein Betroffener beschwerte sich über die Weitergabe von Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Supermarktkette und über die unzureichende Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Market In das Videomaterial ohne vorherige Information des Betroffenen an die Justizbehörden weitergegeben, mehr Daten als nötig verarbeitet, das Auskunftsrecht nicht erfüllt und nicht mit der Behörde kooperiert hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2026 insgesamt 95.000 Euro (50.000 Euro wegen Rechtmäßigkeit/Transparenz, je 20.000 Euro wegen Datenminimierung und Auskunftsrecht, 5.000 Euro wegen fehlender Kooperation); im selben Verfahren erhielt die ΜΕΔΕ ΑΕ 65.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videomaterial darf nur zweckgebunden herausgegeben werden – und wer Anfragen der Aufsicht ignoriert, zahlt zusätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Videoaufnahmen und Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, Art. 5 Abs. 2, Art. 12, 13, 15, 31 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 182,1 Mio. €

Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2026

Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

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11.06.2026 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank AG: 2 Mio. AUD Bußgeld wegen fehlerhafter Derivate-Meldungen AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,21 Mio. €

Die ASIC erließ einen Bußgeldbescheid (Infringement Notice), weil Deutsche Bank an 208 Geschäftstagen zwischen Oktober 2024 und August 2025 die „Direction“-Felder für 20.483 ausstehende und 244.091 beendete oder fällige OTC-Derivategeschäfte, überwiegend Devisengeschäfte, nicht korrekt an Transaktionsregister gemeldet hatte. Die Bank zahlte mutmaßlich 2 Mio. AUD nach dem Bußgeldbescheid; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldesysteme für Derivategeschäfte brauchen Plausibilitätsprüfungen der Pflichtfelder, sonst summieren sich Einzelfehler zu systemischen Verstößen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität in regulatorischen Transaktionsmeldungen

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Rule 2.2.6 ASIC Derivative Transaction Rules (Reporting) 2024; reg 7.5A.104 Corporations Regulations 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit der ASIC und Maßnahmen gegen weitere Meldefehler.
Veröffentlicht
13.07.2026

Originalbetrag 2.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung AustralienCookies und Tracking Anordnung

Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells BrasilienKartelle und Absprachen 16,8 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.06.2026

Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.

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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore IrlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Schutz klinischer Systeme

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben USA, NYVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,43 Mio. €

Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 13.422 €

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.06.2026

Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen PortugalKartelle und Absprachen 8,18 Mio. €

Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 565.485 €

Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) GriechenlandBetroffenenrechte und Transparenz 110.000 €

Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 51.055 €

Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern USADatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.06.2026 Pathwise Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 41.250 CAD gegen Pathwise Credit Union wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 25.501 €

Pathwise Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Oshawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 41.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 12 Mio. €

Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.06.2026 VF Hellas Ενδυμάτων Ε.Π.Ε. (VF Hellas, Tochter der VF Corporation)Griechenland: 954.485 Euro gegen VF Hellas wegen Verbots von Preisvergleich und Google Ads GriechenlandKartelle und Absprachen 954.485 €

Der Importeur und Großhändler der Marken Vans, Eastpak und The North Face untersagte seinen Händlern vertraglich die Nutzung von Preisvergleichsportalen und von Suchmaschinenwerbung (insbesondere Google Ads). Die Wettbewerbskommission wertete dies als Kernbeschränkung im Online-Vertrieb und setzte im Vergleichsverfahren (Entscheidung 913/2026) eine reduzierte Geldbuße von 954.485 Euro fest; Datum = Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händlern Preisvergleichsseiten oder Suchmaschinenwerbung verbietet, begeht eine Kernbeschränkung – Vertriebsverträge gehören regelmäßig in die Kartellrechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtskonforme Gestaltung von Händlerverträgen im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 4 lit. e VO (EU) 2022/720
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (Diettheti Diaforon) mit Bußgeldreduktion
Veröffentlicht
03.06.2026

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03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 82.264 €

Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
22.07.2026

Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

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02.06.2026 bunq B.V.AFM: 170.000 Euro gegen bunq wegen verspäteter Antworten auf Betrugsbeschwerden NiederlandeOrganisationspflichten 170.000 €

Die AFM verhängte am 2. Juni 2026 gegen die bunq B.V. ein Bußgeld von 170.000 Euro, weil die Bank in sieben Fällen Beschwerden von Kunden, die Opfer von Online-Betrug geworden waren, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen inhaltlich beantwortete (November bis Dezember 2023 und April bis mindestens August 2024). Weil bunq die Betroffenen ohne Rechtspflicht ganz oder überwiegend entschädigte, senkte die AFM den Grundbetrag von 500.000 auf 200.000 Euro; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschwerdeprozesse für Zahlungsdienste brauchen eine Fristenüberwachung, gerade bei Betrugsopfern mit hohen Schäden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden bei Zahlungsdiensten

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 43a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo), Umsetzung von Art. 101 PSD2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige volle oder überwiegende Entschädigung der betroffenen Kunden; vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
08.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.06.2026 Ascension Health Alliance; AmSurg LLC / Ambulatory Topco LLCAscension/AmSurg: sieben ambulante OP-Zentren müssen verkauft werden USAFusionskontrolle Anordnung

Die gemeinnützige Klinikgruppe Ascension wollte AmSurg für 3,9 Mrd. USD übernehmen. Wegen Überschneidungen bei ambulanten Operationen in fünf Regionen verlangt die FTC den Verkauf von sieben AmSurg-Zentren an SC Affiliates und eine Gastroenterologie-Praxis sowie Übergangsunterstützung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch gemeinnützige Gesundheitsträger unterliegen der Fusionskontrolle – regionale Marktanteile entscheiden über Abgaben.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
10.000 und mehr

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02.06.2026 Euro Exchange Securities UK LtdFCA stoppt E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK wegen Geldwäscherisiken Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die FCA untersagte dem E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK Ltd mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste, verbot ohne ihre Zustimmung Verfügungen über Kundengelder und verlangte einen unabhängigen Dritten für deren Rückzahlung. Anlass waren nach der FCA systemische Schwächen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität – bei Kundenrisikobewertung, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt, Screening, Transaktionsüberwachung und Governance – sowie Anzeichen, dass die Pflichten zur Sicherung von Kundengeldern nicht eingehalten wurden. Auf Antrag der FCA setzte das Gericht am 4. Juni 2026 vorläufige Verwalter ein und bestätigte am 11. Juni 2026 die Sonderverwaltung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsinstitute müssen Kundensorgfalt, Transaktionsüberwachung und die Trennung von Kundengeldern jederzeit belegen können, sonst droht die sofortige Stilllegung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011 i. V. m. regs. 6(5)(b), 6(5)(c), 6(6)(d), 20 und 37 EMRs; Money Laundering Regulations 2017
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.06.2026 Elkjøp Nordic AS, Elkjøp Norge ASElkjøp: 20 Mio. NOK Bußgeld wegen ungültiger Einwilligung im Kundenclub NorwegenWerbung und Einwilligung 1,85 Mio. €

Datatilsynet verhängte gegen Elkjøp Nordic AS und Elkjøp Norge AS ein Bußgeld von 20.000.000 NOK. Nach einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2022 stellte die Behörde fest, dass die Einwilligung für den Kundenclub weder informiert noch spezifisch noch freiwillig war, Clubdaten ohne Rechtsgrundlage für das Werkzeug „kundematch“ weiterverwendet wurden, die Rechtmäßigkeit sogenannter Offline-Konversionen nicht geprüft und dokumentiert war und Berichtigungsanträge nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren mit den Aufsichtsbehörden Schwedens, Islands, Finnlands und Dänemarks; in den nordischen Ländern waren über sechs Millionen Clubmitglieder betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Rabatte an eine Clubmitgliedschaft knüpft, muss für jeden Werbezweck vorab eine gesonderte, informierte und freiwillige Einwilligung einholen und darf Clubdaten nicht ungeprüft für neue Zwecke wie Zielgruppenabgleiche nutzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksame Einwilligung in Kundenclubs und Treueprogrammen

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 4, Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Verbesserungen nach der Prüfung, lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet und fehlender Nachweis der Verarbeitung sensibler Daten; der Betrag liegt deutlich unter dem Ausgangswert der EDSA-Leitlinien (0,4–0,8 % des Konzernumsatzes).
Veröffentlicht
04.06.2026

Originalbetrag 20.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

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01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 901.597 €

Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.06.2026

Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.05.2026 mBank S.A.mBank: 14,9 Mio. PLN wegen Mängeln im Treasury-Geschäft und bei der Compliance PolenOrganisationspflichten 3,52 Mio. €

Die KNF verhängte gegen mBank vier Geldbußen von zusammen 14.900.000 PLN: 0,4 und 6 Mio. PLN, weil Mitarbeitende mit nicht bevollmächtigten Dritten über Kundengeschäfte verhandelten und ihnen Kundeninformationen weitergaben, 5 Mio. PLN, weil Währungssicherungsgeschäfte nicht als Finanzinstrumente behandelt wurden, und 3,5 Mio. PLN für eine unwirksame interne Kontrolle und Compliance-Funktion. Nach einem Antrag auf erneute Prüfung hielt die KNF die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht; sie ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschäftigte dürfen Kundengeschäfte nur mit nachweislich bevollmächtigten Personen verhandeln; die Compliance-Funktion muss das überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollmachtsprüfung und Vertraulichkeit im Kundenkontakt

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 83b Abs. 3 und 6, Art. 83c Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 Prawo bankowe; Art. 21 und 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 14.900.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.906 €

Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.05.2026 TemuDSA: 200 Mio. Euro gegen Temu wegen mangelhafter Risikobewertung illegaler Produkte EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Temus Risikobewertung 2024 stützte sich auf allgemeine Branchendaten statt auf Erkenntnisse zum eigenen Dienst und unterschätzte, wie oft EU-Verbraucher auf illegale Produkte stoßen; Testkäufe zeigten unsichere Ladegeräte und Babyspielzeug. Die Kommission verhängte 200 Mio. Euro und verlangte bis 28.08.2026 einen Aktionsplan.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen müssen auf eigenen, dienstspezifischen Belegen beruhen – generische Branchenanalysen reichen nicht.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertungspflichten sehr großer Online-Plattformen; Art. 75
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2026 Thermotech Wall and Loft Surveys LtdICO: 240.000 Pfund gegen Thermotech wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 276.928 €

Die ICO verhängte gegen Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im April 2025 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwischen Oktober 2024 und März 2025 575.062 unerbetene Werbeanrufe an Nummern veranlasst hatte, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Register eingetragen waren. Es gingen 132 Beschwerden ein. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.05.2026 Frigorífico Cason Ltda., ASM Comércio de Subprodutos de Origem Animal Ltda., ASM Comércio e Coleta de Ossos Ltda.CADE: Einkaufskartell für Schlachtnebenprodukte in Rio Grande do Sul – 6,4 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 1,09 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte drei Unternehmen wegen eines Nachfragekartells beim Ankauf tierischer Reststoffe in Rio Grande do Sul: Tierkörperverwertungen und Transportunternehmen teilten laut CADE die Sammelstellen untereinander auf, tauschten sensible Informationen aus und behinderten nicht beteiligte Wettbewerber. Frigorífico Cason erhielt 5.937.915,73 BRL, die beiden ASM-Gesellschaften gemeinsam 455.419,65 BRL (zusammen 6.393.335,38 BRL); gegen mehrere andere Beteiligte wurde das Verfahren wegen erfüllter Vergleiche oder mangels Beweisen eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Abnehmer dürfen sich nicht über die Aufteilung von Lieferanten oder Sammelgebieten abstimmen; Einkaufskartelle sind ebenso verboten wie Verkaufskartelle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einkaufskartelle und Aufteilung von Liefer- oder Sammelgebieten

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
29.05.2026

Originalbetrag 6.393.335,38 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 190.000 €

Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.05.2026 Scottish Sea Farms LimitedScottish Sea Farms: 70.000 GBP Zivilstrafen wegen fehlender F-Gas-Leckerkennung Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 80.815 €

Die schottische Umweltbehörde SEPA verhängte gegen den Lachsverarbeiter Scottish Sea Farms zwei zivilrechtliche Geldstrafen von je 35.000 GBP (insgesamt 70.000 GBP). Zwei Eisanlagen am Standort Gremista in Lerwick (Shetland) enthielten fluorierte Treibhausgase oberhalb der Schwelle von 500 Tonnen CO2-Äquivalent, hatten aber kein funktionsfähiges Leckerkennungssystem.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Kälteanlagen brauchen eine funktionierende Leckerkennung; ihr Fehlen wird auch ohne nachgewiesenen Austritt geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichten für Kälteanlagen mit fluorierten Gasen

Behörde / Gericht
Scottish Environment Protection Agency (SEPA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015; Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Das Unternehmen hat die Anlagen inzwischen in einen rechtskonformen Zustand gebracht.
Veröffentlicht
27.05.2026

Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 5 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,16 Mio. €

Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.05.2026 TGI AGLiechtenstein: FMA stoppt Produkte der TGI AG wegen Einlagengeschäfts ohne Bewilligung LiechtensteinKapitalmarkt und Finanzaufsicht Anordnung

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ordnete mit Verfügung vom 26. Mai 2026 an, dass die TGI AG in Vaduz Vertrieb und öffentliches Angebot ihrer Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellt, weil sie damit ohne Bewilligung das Einlagengeschäft betreibe, und dass sie die so entgegengenommenen Kundengelder binnen vier Monaten nicht mehr hält. Die Beschwerdekommission der FMA gewährte am 12. August 2026 in einer Teilentscheidung nur für die Anordnung zum Halten der Gelder aufschiebende Wirkung; die übrigen Maßnahmen gelten, das Verfahren ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäftsmodelle, bei denen Kundengelder entgegengenommen und später zurückgezahlt werden, sind vor dem Start auf eine Bewilligungspflicht der Finanzaufsicht zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bewilligungspflicht bei der Annahme von Kundengeldern (Einlagengeschäft)

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.05.2026

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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.08.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Siemens Gamesa Renewable Energy LtdSiemens Gamesa: 600.000 GBP Strafe nach Unfall im Rotorblattwerk Hull Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 694.300 €

Siemens Gamesa wurde zu 600.000 GBP Geldstrafe und 7.980,80 GBP Kosten verurteilt. Im Rotorblattwerk in Hull kippte am 18. Juli 2024 ein etwa 800 kg schweres vorgefertigtes Bauteil auf eine Beschäftigte, nachdem Stützstangen entfernt worden waren; sie ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Health and Safety Executive stellte eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und mangelnde Unterweisung fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo Beschäftigte eigene Arbeitsmethoden entwickeln, fehlt meist ein verbindliches und geschultes sicheres Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefährdungsbeurteilung und sichere Arbeitsverfahren in der Fertigung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis; nach dem Unfall wurden die Stützen mit einem Schlüsselsystem gesichert.
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangaben 270.000 €

House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
Veröffentlicht
28.05.2026

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22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 169.756 €

Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 236 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.

Behörde / Gericht
Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
28.05.2026

Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.05.2026 Foot Locker, Inc.SEC: Foot Locker zahlt 148.000 US-Dollar wegen Prämienverzicht in Aufhebungsverträgen USARepressalien gegen Hinweisgeber 127.641 €

Von Juli 2020 bis Juni 2024 unterschrieben rund 148 ausscheidende Beschäftigte – darunter Führungskräfte und Mitarbeitende aus Finanzen, Recht und Lieferkette – Aufhebungsverträge mit einem Verzicht auf SEC-Whistleblower-Prämien. Foot Locker hatte die Klausel ab März 2024 selbst auslaufen lassen, aber nicht alle Vorlagen angepasst; die SEC verhängte 148.000 US-Dollar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Bereinigen von Klauseln müssen alle Vertragsvorlagen erfasst werden – ein einzelnes vergessenes Muster genügt für einen Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Klausel vor Kontakt durch die SEC auslaufen lassen; Kooperation und zügige Abhilfe
Veröffentlicht
22.05.2026

Originalbetrag 148.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

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22.05.2026 China Harbour Engineering Company LimitedChina Harbour Engineering: 78.000 HKD für Einleitung in Wasserschutzzone HongkongEmissionen und Genehmigungen 8.584 €

China Harbour Engineering Company Limited wurde im April 2026 vor dem Eastern Magistrates' Court nach der Water Pollution Control Ordinance zu 78.000 HKD verurteilt, weil die Gesellschaft am 14.07.2025 Abfall bzw. verunreinigende Stoffe in eine Wasserschutzzone (water control zone) eingeleitet hatte; Anklage erhob das Environmental Protection Department. Es war die höchste Geldstrafe unter den 40 Umweltverurteilungen, die die Behörde für April 2026 veröffentlichte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einleitungen in Gewässer müssen vorab genehmigt und laufend überwacht werden – schon ein einzelner Vorfall führt in Hongkong zu einer Strafverurteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gewässerschutz und genehmigte Einleitungen

Behörde / Gericht
Eastern Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Water Pollution Control Ordinance (Einleitung von Abfall oder verunreinigenden Stoffen in eine water control zone)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
22.05.2026

Originalbetrag 78.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Parrish & Heimbecker, Limited; GrainsConnect Canada Operations Inc.Kanada: Getreideelevator muss bei Übernahme von GrainsConnect verkauft werden KanadaFusionskontrolle Anordnung

Die geplante Übernahme von GrainsConnect durch Parrish & Heimbecker hätte den Wettbewerb um den Weizenankauf bei Landwirten rund um Reford (Saskatchewan) verringert. Das Competition Bureau erreichte eine Vereinbarung, nach der P&H den Getreideelevator in Reford an einen genehmigten Käufer veräußern und bis dahin normal weiterbetreiben muss.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionskontrolle wirkt auch lokal: Schon ein einzelner Standort kann eine Veräußerungsauflage auslösen.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Competition Act (Kanada), Fusionskontrolle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
22.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.05.2026 Farjess Inc. und Royal Canadian Steel Inc.Kanadische Stahlunternehmen zahlen 19 Mio. USD – Stahl aus Asien und Europa als kanadisch gemeldet USAZoll 16,4 Mio. €

Zwei kanadische Stahlunternehmen sollen von Mai 2019 bis Januar 2025 Flachstahl aus China, Indonesien, Italien, der Türkei und Vietnam gegenüber dem US-Zoll als kanadischen oder US-Ursprungs angegeben haben. Der Vergleich über 19 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt die Klage eines Zollmaklers, der rund 3,61 Mio. USD erhält.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ursprungsangaben im grenznahen Handel müssen auf Werksnachweise gestützt sein; der eigene Zollmakler ist oft der erste, der Unstimmigkeiten bemerkt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungsnachweise im Stahlhandel

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.05.2026

Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 346.600 €

Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.05.2026 Jusan Technologies LtdTribunal: Jusan Technologies hielt nach Hinweis eines Beschäftigten 600.000 US-Dollar zurück Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber Sonstiges

Ein Beschäftigter hatte im August 2023 intern auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung zweckgebundener Mittel hingewiesen. Das Employment Tribunal London South befand, dass ihm deshalb eine bei Vertragsende geschuldete Zahlung von 600.000 US-Dollar vorenthalten wurde (Benachteiligung wegen Hinweisgebens, s. 47B ERA 1996); die Entschädigung wird gesondert festgesetzt. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Hinweisgebende benachteiligt, etwa durch Zurückhalten vertraglicher Zahlungen, riskiert im Vereinigten Königreich Entschädigungsansprüche; nach s. 47B(1A) ERA 1996 kommt auch eine persönliche Haftung einzelner Mitarbeitender in Betracht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 43C, 43G, 47B(1) und (1A)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
10.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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18.05.2026 Adani Enterprises LimitedAdani Enterprises zahlt 275 Mio. USD wegen iranischem Flüssiggas USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 236,1 Mio. €

Der indische Mischkonzern kaufte von November 2023 bis Juni 2025 über einen Händler in Dubai angeblich omanisches und irakisches Flüssiggas (LPG), das tatsächlich aus Iran stammte; 32 Zahlungen über rund 192 Mio. USD liefen über US-Banken. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt; Adani habe leichtfertig zahlreiche Warnsignale ignoriert (AIS-Manipulation der Tanker, unplausible Ladehäfen, auffällige Preisabschläge, Auffälligkeiten in den Ursprungszeugnissen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Rohstoffe unter Marktpreis über Zwischenhändler bezieht, muss Herkunft, Schiffsbewegungen und Dokumente aktiv prüfen – eine bloße Namensprüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei Rohstoff- und Schiffsgeschäften (Ursprung, AIS-Lücken, Preisabschläge)

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung und Kooperation mit OFAC
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 275.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.05.2026 Volvo Group North America, LLCVolvo Group North America: Vergleich über rund 197 Mio. USD wegen verdeckter Abgaseinrichtungen USA, CAEmissionen und Genehmigungen 168,7 Mio. €

Rund 10.000 schwere Volvo-Dieselmotoren der Modelljahre 2010 bis 2016 nutzten Hilfseinrichtungen zur Abgassteuerung (AECD), die bei der Zertifizierung nicht offengelegt wurden, und stießen mehr NOx aus als erlaubt. Der Vergleich umfasst 17,5 Mio. USD Strafen und Kosten, 71 Mio. USD für Ausgleichsmaßnahmen und 108 Mio. USD für Emissionsminderungsprojekte in Kalifornien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede emissionsrelevante Steuerfunktion muss im Zulassungsantrag vollständig offengelegt werden, sonst drohen Jahre später hohe Vergleichszahlungen.

Behörde / Gericht
California Air Resources Board (CARB)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Kalifornische Emissions- und Zertifizierungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeugmotoren
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation während der Untersuchung; Rückruf und verlängerte Garantie für Motoren der Modelljahre 2014 bis 2016.
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 196.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

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18.05.2026 Walker Stores Pty Ltd (in Liquidation), Handelsname SnaffleSnaffle-Betreiber Walker Stores: 33,5 Mio. AUD Strafe wegen überhöhter Kreditzinsen AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 20,6 Mio. €

Der Online-Händler verkaufte Haushaltsgeräte und Elektronik auf Raten und berechnete zwischen September 2021 und Februar 2025 in über 38.000 Kreditverträgen Zinsen auf den gesamten Vertragsbetrag statt auf den offenen Restbetrag; Kunden zahlten dadurch fast 20 Mio. AUD zu viel. Zudem überschritten Musterverträge die gesetzliche Kostenobergrenze von 48 % pro Jahr. Das Gericht verhängte 32 Mio. AUD für die Zinsberechnung und 1,5 Mio. AUD für die Überschreitung der Obergrenze und ordnete die Veröffentlichung eines Hinweises an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Waren auf Raten verkauft, muss Zinsberechnung und Kostenobergrenzen technisch prüfen lassen, bevor tausende Verträge betroffen sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Zinsberechnung und Einhaltung von Kostenobergrenzen bei Ratenkrediten

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s 24(1) National Credit Code (Anhang 1 zum National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)) i. V. m. ss 23(1), 28, 32A(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 33.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

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15.05.2026 ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c.ArcelorMittal-Bergbautochter in Québec: 100 Mio. CAD Strafe für saure Grubenabwässer Kanada, QCAbfall und Gefahrstoffe 62,5 Mio. €

Aus dem Bergbaukomplex Mont-Wright und der Mine Fire Lake in der Region Fermont gelangten von Mai 2014 bis Mai 2022 saure Abwässer, Abwässer mit erhöhten Zink-, Nickel- oder Schwebstoffgehalten sowie fischgiftige Abwässer in fischführende Gewässer. Das Unternehmen bekannte sich in 100 Anklagepunkten schuldig; die Strafe von 100 Mio. CAD fließt fast vollständig in den Environmental Damages Fund, zudem muss bis Mitte Februar 2027 ein Aktionsplan zum Abwassermanagement vorgelegt werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Langjährige Grenzwertüberschreitungen summieren sich zu Hunderten Einzeltaten; Abwassermonitoring muss zu sofortigen Korrekturen führen.

Behörde / Gericht
Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Fisheries Act, Subsection 36(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
15.05.2026

Originalbetrag 100.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2026.

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14.05.2026 Takeda Pharmaceuticals U.S.A., Inc.Takeda: 13,7 Mio. USD – Redner-Honorare und Luxus-Essen für verschreibende Ärzte USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 11,7 Mio. €

Takeda soll von 2014 bis 2020 Ärzte gezielt in das Rednerprogramm für das Antidepressivum Trintellix aufgenommen und ihnen Honorare sowie Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen zu fördern; manche Teilnehmer besuchten dieselbe Veranstaltung mehrfach ohne Bildungsnutzen. Takeda zahlte 13.670.921 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rednerprogramme brauchen einen nachweisbaren Fortbildungszweck – wiederholte Teilnahme und teure Bewirtung machen sie zur Zuwendung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einladungen, Bewirtung und Honorare an Fachkreise

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Eastern District of California
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 13.670.921 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter ItalienDatenpannen und Datensicherheit 1,72 Mio. €

Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering / falscher IT-Support

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
16.07.2026

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13.05.2026 Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen)CADE: Kraftstoffkartell in Coronel Vivida – Bußen nach Embargos auf 15,1 Mio. BRL gesenkt BrasilienKartelle und Absprachen 2,63 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte drei Tankstellenunternehmen, weil sie 2017 die Lose kommunaler Kraftstoffausschreibungen in Coronel Vivida (Paraná) vorab unter sich aufgeteilt und zudem die Pumpenpreise im Einzelhandel abgestimmt hatten. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 43.953.905,42 BRL (Comércio de Combustíveis Stang 25.801.726,15; ein weiteres Tankstellenunternehmen 9.406.784,68; Pato Comércio de Combustíveis 8.745.394,59 BRL). Auf Embargos senkte das Tribunal am 01.07.2026 wegen einer nachträglich eingetretenen, für die Bemessung erheblichen Tatsache die Bußen von Stang auf 4.615.849,76 BRL und von Pato auf 1.090.682,28 BRL, sodass 15.113.316,72 BRL verbleiben. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Aufteilung von Losen bei öffentlichen Ausschreibungen ist auch bei kleinen kommunalen Vergaben ein Kartellverstoß mit hohen Bußgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufteilung von Ausschreibungslosen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011; Art. 38 VI (Handelsverbot für natürliche Personen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.05.2026

Originalbetrag 15.113.316,72 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.05.2026.

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13.05.2026 NaphtachimieMarseille: Umwelt-CJIP mit Naphtachimie über 1,2 Mio. Euro nach Ölaustritten in Lavéra FrankreichEmissionen und Genehmigungen 1,2 Mio. €

Am Petrochemiestandort Lavéra in Martigues trat Pyrolyseöl zweimal aus: im Juli 2018 rund 50 Tonnen durch eine defekte Dichtung in die Anse d'Auguette, von wo ein Teil ins Meer gelangte, und im April 2022 rund eine Tonne durch eine korrodierte Seewasserleitung, wovon etwa 500 kg die Anse d'Auguette erreichten. Naphtachimie schloss deshalb mit der Staatsanwaltschaft Marseille eine Umwelt-CJIP, zahlt eine Geldauflage von 1.200.000 EUR, entschädigt zwei Umweltverbände und erprobt auf eigene Kosten eine biologische Sanierung der Anse d'Auguette; validiert am 13.05.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dichtungen und Leitungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen vorausschauend geprüft werden; Leckagen führen zu Geldauflage und Sanierungspflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Instandhaltung und Leckageschutz an Industrieanlagen am Wasser

Behörde / Gericht
Parquet de Marseille (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Marseille
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-3 Code de procédure pénale (pollution des eaux)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
26.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

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13.05.2026 Pareto Securities AbPareto Securities: 115.000 EUR für Lücken und Mehrfachmeldungen im Transaktionsreporting FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 115.000 €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen Pareto Securities Ab eine Sanktionszahlung von 115.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2024 an 71 Tagen und 2025 an 20 Tagen überhaupt keine Transaktionsmeldungen abgegeben und zwischen Juni 2023 und Mai 2025 13 Geschäfte ungewöhnlich oft gemeldet, die meisten mehr als 300-mal. Das Eingeständnis der Versäumnisse wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Meldestrecken brauchen eine Kontrolle, die Ausfälle und Dubletten sofort erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung automatisierter Meldestrecken

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Abs. 1 UAbs. 1 MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014); Sijoituspalvelulaki 15 luku 2 § 7 mom. 5 kohta; FivaL 40 §, 41 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse und Zusammenarbeit mit der Aufsicht.
Veröffentlicht
13.05.2026

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12.05.2026 Perfectus Aluminum Inc., Perfectus Aluminum Acquisitions LLC und vier verbundene LagergesellschaftenPerfectus Aluminum: 549,5 Mio. USD – Aluminiumprofile als Scheinpaletten eingeführt USAZoll 468,1 Mio. €

Die Unternehmen führten von Juli 2011 bis Juni 2014 über 2,2 Millionen chinesische Aluminiumstrangpressprofile ein, die nur punktuell zu „Paletten“ verschweißt waren, und meldeten sie als Fertigware, die nicht unter die Antidumping- und Ausgleichszölle falle – Käufer für die Paletten gab es nie. Eine Jury hatte die Gesellschaften bereits 2021 u. a. wegen Verschwörung zum Betrug an den USA strafrechtlich verurteilt; der zivilrechtliche Vergleich über 549,5 Mio. USD erledigt mehrere Whistleblower-Klagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Ware durch minimale Bearbeitung als Fertigware aus dem Anwendungsbereich von Antidumpingzöllen herausdeklariert, umgeht Zölle – die Einreihung muss dem tatsächlichen Erzeugnis folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tarifierung und Umgehung von Antidumpingzöllen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (zivilrechtlicher Vergleich)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
12.05.2026

Originalbetrag 549.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2026.

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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 86.000 €

Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Kundengesprächen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

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11.05.2026 Banco Topázio S.A.Banco Topázio: 16,28 Mio. BRL und Krypto-Devisenverbot wegen Geldwäschemängeln BrasilienVerdachtsmeldungen 2,82 Mio. €

Der Sanktionsausschuss COPAS des Banco Central do Brasil verhängte gegen Banco Topázio S.A. Geldbußen von zusammen 16.280.000,00 BRL: 4.560.000,00 BRL, weil das Überwachungssystem keine Regeln für Devisengeschäfte zum Kauf und Verkauf virtueller Vermögenswerte enthielt, 3.280.000,00 BRL, weil verdächtige Geschäfte nicht oder verspätet an die Finanzermittlungsstelle Coaf gemeldet wurden (darunter 3,05 Mrd. BRL eines Kunden), und 8.440.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte. Zusätzlich darf sie zwei Jahre lang keine außerbörslichen Devisengeschäfte für virtuelle Vermögenswerte abwickeln, bei denen der Kunde als nicht autorisierter Intermediär für Dritte auftritt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Devisengeschäfte für Krypto-Intermediäre abwickelt, braucht passende Monitoring-Szenarien und muss auch die Kunden hinter den Kunden kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheüberwachung bei Devisengeschäften mit Krypto-Intermediären

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Lei 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 II, Art. 12 II und § 2 II und IV; Circular BCB 3.978/2020, Arts. 38, 39 und 48; Lei 13.506/2017, Art. 3 XVII, Art. 5 II und IV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 16.280.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr Kanada, NUUmwelt und Nachhaltigkeit 24.902 €

Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis

Behörde / Gericht
Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.05.2026 South Staffordshire Plc und South Staffordshire Water PlcICO: Knapp 1 Mio. £ gegen Wasserversorger South Staffordshire nach Cyberangriff Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 1,12 Mio. €

Über eine Phishing-Mail gelangte 2020 Schadsoftware in das Netz des Wasserversorgers und blieb rund 20 Monate unentdeckt; 2022 erlangten Angreifer Administratorrechte und stahlen Daten von 633.887 Personen, die im Darknet landeten. Die ICO bemängelte u. a. eine Überwachung von nur 5 % der IT-Umgebung, veraltete Software wie Windows Server 2003 und fehlendes Schwachstellen- und Patchmanagement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Versorger der kritischen Infrastruktur müssen ihre gesamte IT überwachen und Altsysteme ablösen – ein Angriff darf nicht erst durch Leistungsprobleme auffallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
40 % Minderung wegen frühen Schuldeingeständnisses; Zahlung ohne Rechtsmittel vereinbart.
Veröffentlicht
11.05.2026

Originalbetrag 963.900 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.05.2026 Sydney Water CorporationSydney Water: 240.000 AUD Strafe nach Abwasseraustritt in Carramar AustralienEmissionen und Genehmigungen 147.975 €

Bei zwei Vorfällen im Juli und August 2022 traten in Carramar rund 423.000 Liter ungeklärtes Abwasser aus, weil Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet waren; betroffen waren ein Wohngrundstück, ein Sportplatz, Buschland und der Prospect Creek. Nach Schuldbekenntnis verurteilte das Land and Environment Court Sydney Water zu 225.000 AUD wegen Verstoßes gegen die Umweltschutzgenehmigung und zu 15.000 AUD, weil das Unternehmen der EPA angeforderte Videoaufnahmen ohne rechtmäßigen Grund nicht vorgelegt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betreiber von Abwassernetzen müssen die Wartung ihrer Anlagen sicherstellen und behördliche Auskunftsersuchen zügig erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wartung von Abwasseranlagen und Mitwirkung bei behördlichen Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Bedingungen der Environment Protection Licence; Pflicht zur Vorlage von Informationen und Unterlagen gegenüber der EPA NSW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
25 % Nachlass für ein frühes Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
07.05.2026

Originalbetrag 240.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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07.05.2026 Duncan Farms LimitedDuncan Farms: 53.000 GBP, weil ein Arbeiter in ein ungeschütztes Förderband geriet Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 61.335 €

Ein Beschäftigter des Eierproduzenten stieg im Oktober 2024 zwischen zwei laufende Mistförderbänder, um ein Geräusch zu prüfen, und wurde an der Einzugsstelle erfasst; er erlitt Nervenschäden an beiden Armen. Am Antrieb fehlten feste oder verriegelte Schutzeinrichtungen – Unterweisung und Kleidungsregeln allein genügten nicht. Strafe 53.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisung ersetzt keine technische Schutzeinrichtung: Einzugsstellen müssen fest oder verriegelt abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Maschinen vor Eingriffen stillsetzen

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Aberdeen Sheriff Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 11(1) und (2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
13.05.2026

Originalbetrag 53.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.05.2026 Canada Revenue Agency (CRA)Datenschutzbeauftragter: Kanadas Steuerbehörde CRA muss Schutz vor Kontoübernahmen stärken KanadaDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Seit 2020 kam es bei der CRA zu mehr als 42.000 einzelnen Verletzungen, bei denen Unbefugte auf Steuerkonten zugriffen oder Daten änderten, um Leistungen umzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte bemängelte in einem Sonderbericht an das Parlament u. a. die verzögerte Einführung verpflichtender MFA und lückenhafte Vorfallserfassung und sprach neun Empfehlungen aus, von denen acht vollständig und eine teilweise angenommen wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Konten mit Zahlungsfunktionen brauchen verpflichtende starke Authentifizierung und eine lückenlose Erfassung von Vorfällen.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act (Kanada)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
07.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.05.2026 HP TRONIC Zlín, spol. s r.o.HP TRONIC Zlín: 39 Mio. CZK für Preisvorgaben an Elektrohändler TschechienKartelle und Absprachen 1,6 Mio. €

Der Distributor und Händler von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten setzte seit 2012 über zehn Jahre Mindestverkaufspreise für seine Händlerkunden fest, überwachte sie und sanktionierte Abweichler. Die Behörde verhängte 38,971 Mio. CZK; Kronzeugenantrag, Vergleich und ein verbessertes Compliance-Programm senkten das Bußgeld, gegen die Höhe legte das Unternehmen Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händler wegen niedriger Preise anmahnt, riskiert hohe Bußgelder – ein wirksames Compliance-Programm mindert sie, ersetzt aber nicht das Abstellen der Praxis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kronzeugenantrag, Vergleich und Ausbau des internen Compliance-Programms.
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 38.971.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention TschechienKundensorgfalt 1,23 Mio. €

Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler BelgienOrganisationspflichten 150.000 €

Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
Veröffentlicht
05.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör PolenKartelle und Absprachen 7,9 Mio. €

Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

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01.05.2026 Ultra Electronics Holdings Limited (vormals plc)Ultra Electronics: DPA über rund 10,1 Mio. GBP wegen Bestechung in Algerien und Oman Vereinigtes KönigreichBestechung von Amtsträgern 11,6 Mio. €

Der britische Verteidigungszulieferer hat Bestechung durch Agenten bei drei öffentlichen Aufträgen in Oman und Algerien (darunter ein Auftrag des omanischen Verkehrsministeriums über bis zu 200 Mio. GBP) nicht verhindert. Das vom Crown Court Southwark genehmigte DPA sieht 10.083.150 GBP Strafe vor; zusätzlich trägt das Unternehmen rund 4,8 Mio. GBP Ermittlungskosten des SFO und muss drei Jahre lang über sein Compliance-Programm berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Agenten für Staatsaufträge einsetzt, muss angemessene Verfahren nachweisen können – sonst haftet das Unternehmen nach Section 7 Bribery Act ohne eigenen Bestechungsvorsatz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einsatz von Vertriebsagenten bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Serious Fraud Office (SFO)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Section 7 Bribery Act 2010 (Failure to prevent bribery); Deferred Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige der Algerien-Sachverhalte 2018; Neuaufstellung von Eigentümerstruktur und Führung; 45 % Abschlag auf die Strafe.
Veröffentlicht
01.05.2026

Originalbetrag 10.083.150 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.05.2026 Modern Nuclear Inc.Modern Nuclear: 8,33 Mio. USD – überhöhte Aufsichtshonorare an zuweisende Kardiologen USABestechung im geschäftlichen Verkehr 7,12 Mio. €

Der Anbieter mobiler PET-Scans aus Kalifornien soll zuweisenden Kardiologen überhöhte Honorare für die Beaufsichtigung der Untersuchungen gezahlt haben, um Zuweisungen zu sichern. Der Vergleich über 8.334.350,71 USD zuzüglich umsatzabhängiger Zahlungen richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit; dazu kommt eine Corporate Integrity Agreement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungen an Geschäftspartner, die Aufträge zuweisen, müssen dem Marktwert der Leistung entsprechen – jede Überzahlung wirkt wie ein Schmiergeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Honorarverträge mit Zuweisern auf Marktüblichkeit prüfen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Central District of California
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 8.334.350,71 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.05.2026 LiveBetter Services LimitedLiveBetter Services: 675.000 AUD nach tödlichen Verbrühungen einer NDIS-Klientin AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 412.314 €

Der District Court of NSW verurteilte LiveBetter Services Limited nach einer Untersuchung von SafeWork NSW wegen eines Verstoßes gegen ss 32/19(2) des Work Health and Safety Act 2011 zu 675.000 AUD. Im Februar 2022 war eine Teilnehmerin des National Disability Insurance Scheme (NDIS) in ein Bad mit zu heißem Wasser gesetzt worden, erlitt schwere Verbrennungen und starb an den Verletzungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei der Körperpflege betreuter Menschen muss die Wassertemperatur technisch begrenzt und vor jedem Bad geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbrühungsschutz bei Pflege und Betreuung

Behörde / Gericht
SafeWork NSW
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Work Health and Safety Act 2011 (NSW) ss 32/19(2)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 675.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.05.2026 Swiss Fund Management AG in Liquidation; BZ Berater Zentrum AGFINMA entzieht Swiss Fund Management die Bewilligung und zieht Provisionen der BZ ein SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Swiss Fund Management AG in Liquidation und die BZ Berater Zentrum AG, die rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate führte, lenkten Anlegergelder von rund 200 Mio. CHF direkt oder über Fonds in illiquide Anleihen miteinander verbundener Emittentinnen, die Immobilienprojekte nahestehender Gesellschaften finanzierten, ohne die Anlegerinnen und Anleger ausreichend über die Interessenkonflikte zu informieren und ohne angemessene Eignungs- und Angemessenheitsprüfung nach FIDLEG. Mit Verfügung vom 1. Mai 2026 entzog die FINMA der SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen, wies das Bewilligungsgesuch der BZ als Vermögensverwalterin ab und zog bei der BZ Platzierungsprovisionen von über 3 Mio. CHF ein. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder in Produkte verbundener Gesellschaften lenkt, muss Interessenkonflikte offenlegen und die Eignung für jeden Kunden dokumentiert prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Eignungsprüfung in der Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.04.2026 Cardiff UniversityCardiff University: 280.000 GBP Strafe wegen Berufsasthma durch Tierallergene Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 323.232 €

Die Cardiff University wurde zu 280.000 GBP Geldstrafe und 11.745 GBP Kosten verurteilt, weil zwei Beschäftigte durch den Kontakt mit Tierallergenen an Berufsasthma erkrankten. Nach den Feststellungen der Health and Safety Executive hatte die Universität von 2008 bis 2025 keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen die Allergenexposition ermittelt und umgesetzt, obwohl die Gefahrstoffvorschriften (COSHH) und einschlägige Leitlinien seit Langem bestehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch schleichende Berufskrankheiten führen zu Strafverfahren, wenn Expositionen über Jahre nicht beherrscht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsschutz in Laboren mit Versuchstieren

Behörde / Gericht
Cardiff Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
01.05.2026

Originalbetrag 280.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 190.476 €

OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.05.2026

Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 50.855 €

Auf Antrag eines Auftraggebers stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
30.04.2026

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.04.2026 Purdue Pharma L.P.Purdue Pharma: 5,544 Mrd. USD Strafe – u. a. Kickbacks über das Rednerprogramm USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 4,75 Mrd. €

Der Opioidhersteller wurde in Newark nach seinem Schuldbekenntnis von 2020 zu einer Geldstrafe von 3,544 Mrd. USD (geltend gemacht im Insolvenzverfahren) und einer Einziehung von 2 Mrd. USD verurteilt; auf die Einziehung können bis zu 1,775 Mrd. USD angerechnet werden, wenn Purdue als gemeinwohlorientiertes Unternehmen aus der Insolvenz hervorgeht. Purdue hatte die DEA getäuscht und Verschreibern über sein Rednerprogramm sowie einer Plattform für elektronische Patientenakten Kickbacks gezahlt, um mehr Opioid-Verschreibungen zu erreichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Honorarprogramme für Kunden, die Umsatz steuern, können Teil eines strafbaren Gesamtsystems werden – mit existenzbedrohenden Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rednerhonorare und Vorteile für verschreibende Ärzte

Behörde / Gericht
U.S. District Court, District of New Jersey (Anklage: U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Verschwörung zum Betrug der USA und zur Verletzung des Food, Drug, and Cosmetic Act; zwei Fälle Verschwörung zur Verletzung des Anti-Kickback Statute (Schuldbekenntnis vom 24.11.2020)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
vorsätzlich

Originalbetrag 5.544.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 23,3 Mio. €

Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
Veröffentlicht
28.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 485.086 €

Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.

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27.04.2026 Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance GroupCompensa: 8,5 Mio. PLN wegen nicht auskömmlicher Kfz-Haftpflichtprämien PolenOrganisationspflichten 2 Mio. €

Die KNF belegte den Versicherer Compensa mit einer Geldbuße von 8.500.000 PLN, weil er in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsgruppe 10) in den Jahren 2022 bis 2024 Prämien festsetzte, die nicht ausreichten, um alle Verpflichtungen aus den Verträgen und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen Prämien so kalkulieren, dass sie mindestens alle Leistungen aus den Verträgen und die Betriebskosten decken, und das regelmäßig überprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskömmliche Prämienkalkulation in der Versicherung

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 2 ustawa z dnia 11 września 2015 r. o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2026.

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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen BrasilienKorruption und Bestechung 1,23 Mio. €

Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 366.010 €

Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 62.555 €

Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.

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23.04.2026 PricewaterhouseCoopers Hong KongPwC Hongkong: 1 Mrd. HKD Entschädigung für Evergrande-Aktionäre nach SFC-Vereinbarung HongkongMarktmissbrauch und Insiderhandel Sonstiges

PricewaterhouseCoopers Hong Kong hat sich in einer Vereinbarung mit der Securities and Futures Commission verpflichtet, 1.000.000.000 HKD zur Entschädigung unabhängiger Minderheitsaktionäre der China Evergrande Group bereitzustellen; im Gegenzug sieht die Aufsicht ohne Haftungsanerkenntnis von weiteren Schritten ab. Mutmaßlich war der geprüfte Umsatz von China Evergrande für 2019 um 44,79 % und für 2020 um 69,03 % überhöht, und PwC Hong Kong war als Abschlussprüfer mutmaßlich an der Verbreitung falscher Informationen beteiligt, wahrte mutmaßlich die Unabhängigkeit nicht und ließ mutmaßlich Manipulationen des Managements bei Prüfungsstichproben und Baustellenbesichtigungen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer, die Manipulationen bei ihren Prüfungshandlungen hinnehmen, tragen ein erhebliches Entschädigungsrisiko gegenüber Anlegern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung in der Abschlussprüfung

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
s. 277 SFO (Cap. 571) (Auffassung der SFC, von PwC HK nicht anerkannt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub HongkongDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.04.2026 Keytrade Bank (belgische Zweigniederlassung der Arkea Direct Bank SA)Keytrade Bank: 250.000 EUR für fehlerhafte Angemessenheitswarnungen im Onlinehandel BelgienOrganisationspflichten 250.000 €

Wegen eines IT-Problems zeigte Keytrade Bank vom 27. Dezember 2023 bis 13. März 2024 bei jeder Order denselben Warnhinweis an, unabhängig von der Komplexität des Instruments und dem bekannten Kenntnisstand des Kunden. Nach Auffassung der FSMA verletzte die Bank damit die Regeln zu klaren Kundeninformationen und zur Angemessenheitsprüfung, u. a. bei 81.416 Transaktionen in nicht komplexen Instrumenten, bei 1.081 Transaktionen in komplexen Instrumenten ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrung und bei 4.542 Transaktionen, bei denen die nötige Warnung vor Unangemessenheit fehlte. Die Bank erstattete Verluste betroffener Kunden und zahlt im Vergleich 250.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtwarnungen im Online-Brokerage müssen nach Produkt und Kundenprofil differenzieren; Änderungen an dieser Logik brauchen Tests und laufendes Monitoring.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 27bis § 1 und Art. 27ter §§ 3 und 5 Gesetz vom 2. August 2002; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank verkaufte betroffene komplexe Positionen, erstattete Verluste und informierte die Kunden.

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21.04.2026 Industrial Chemicals LimitedIndustrial Chemicals: 3,8 Mio. GBP nach Verätzungen mit Natronlauge – ein Bein amputiert Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 4,37 Mio. €

2019 trat ein Beschäftigter in eine Pfütze Natronlauge; seine Sicherheitsschuhe schützten nicht, das Bein musste unterhalb des Knies amputiert werden. 2022 erlitt ein weiterer Arbeiter beim manuellen Umfüllen Verätzungen. HSE fand undichte Leitungen und Ventile, fehlende Wartung, keine Gefährdungsbeurteilung für das Umfüllen und ungeprüfte Schutzschuhe; Strafe 3,8 Mio. GBP plus 124.748 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 469 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gefahrstoffleckagen sind kein Normalzustand – Instandhaltung, Verschüttungsmanagement und geprüfte Schutzausrüstung gehören zusammen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit ätzenden Gefahrstoffen und PSA

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Southwark Crown Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Control of Substances Hazardous to Health Regulations 2002, reg. 7(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 3.800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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21.04.2026 Unternehmen (Anrufe zur Schadensregulierung), UK (anonymisiert)ICO: Anordnung gegen britisches Unternehmen wegen Anrufen zu Schadensregulierung ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung Anordnung

Die ICO erließ gegen ein britisches Unternehmen eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Anrufe zu Dienstleistungen der Schadensregulierung (claims management) veranlasst, ohne dass die Angerufenen eingewilligt hatten. Solche Anrufe sind nach Regulation 21A der PECR nur mit vorheriger Einwilligung zulässig; zudem sah die ICO einen Verstoß gegen Regulation 24. Der Bescheid ist eine Durchsetzungsanordnung; eine Geldbuße enthält er nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21A und 24 PECR; section 40 DPA 1998
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.04.2026 flatexDEGIRO SEBaFin: 1 Mio. Euro gegen flatexDEGIRO wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung zu Sonderprüfung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die BaFin setzte am 20. April 2026 eine Geldbuße von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE fest. Das Unternehmen hatte Ende 2022 die Ergebnisse einer Sonderprüfung nach § 44 KWG bei der flatexDEGIRO Bank AG, bei der die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hatte, nicht unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung, sondern verspätet nur als Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Feststellungen der Aufsicht können Insiderinformationen sein – eine Pressemitteilung ersetzt die Ad-hoc-Mitteilung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufsichtliche Prüfungsergebnisse als mögliche Insiderinformation bewerten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 Arrowstreet Capital, Limited PartnershipAFM: 297.000 Euro gegen Arrowstreet Capital wegen falscher Leerverkaufsmeldungen NiederlandeVeröffentlichungs- und Meldepflichten 297.000 €

Die AFM verhängte am 20. April 2026 gegen die US-Vermögensverwalterin Arrowstreet Capital, Limited Partnership ein Bußgeld von 297.000 Euro, weil sie ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Just Eat Takeaway.com und Galapagos zwischen Juli 2020 und November 2024 wegen eines Fehlers in ihrer Berechnungsmethode 101-mal zu niedrig an die AFM meldete, davon 85-mal auch bei der Pflicht zur Veröffentlichung. Weil das Unternehmen den Fehler selbst meldete, rasch korrigierte, voll kooperierte und Vorkehrungen gegen Wiederholung traf, senkte die AFM den Grundbetrag um 30 %; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass, die Sache ist abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnungsmethoden für Meldepflichten gehören regelmäßig validiert; eine Selbstmeldung nach Entdeckung eines Fehlers senkt das Bußgeld spürbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Berechnung und Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkaufsverordnung, SSR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, zügige Korrektur, volle Kooperation und Maßnahmen gegen Wiederholung (−30 % auf den Grundbetrag); vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
22.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 Sapia Partners LLPFCA: Öffentliche Rüge für Sapia Partners wegen fehlender Trennung bei Kundengeldern Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber Sapia Partners LLP eine öffentliche Rüge aus. Sapia war für Kundengeldkonten verantwortlich, die im Zusammenhang mit ihrem vertraglich gebundenen Vertreter, einer Vermögensverwaltung, geführt wurden, sorgte aber nach den Feststellungen der FCA von 2014 bis 2020 nicht für eine wirksame Funktionstrennung zwischen den Personen, die Auszahlungen vornahmen, und denen, die die Konten abstimmten. In dieser Zeit flossen rund 150 Mio. Pfund auf die Konten, deren Kunden dadurch einem Verlustrisiko ausgesetzt waren. Sapia verpflichtete sich zu einer freiwilligen Zahlung von 19.637.950 Pfund an Kunden dieses Vertreters; deshalb verzichtete die FCA auf eine Geldbuße, die nach eigener Angabe sonst 7.412.000 Pfund (nach Nachlass) betragen hätte.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
FCA Principle 10; CASS 7.12.2R bzw. CASS 7.3.2R; section 205 FSMA 2000
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.04.2026 General Electric CompanyDDTC: 36 Mio. USD gegen General Electric wegen Technikdaten-Exporten nach China USAExportkontrolle und Dual-Use 30,5 Mio. €

Das DDTC schloss mit der General Electric Company einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD wegen ITAR-Verstößen: ungenehmigte Ausfuhren technischer Daten in die Volksrepublik China, Verstöße gegen Genehmigungsauflagen, ungenehmigte Ausfuhren von Verteidigungsgütern und die unterlassene Meldung wesentlicher Änderungen der ITAR-Registrierung. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Änderungen der eigenen ITAR-Registrierung sind meldepflichtig und gehören in den Compliance-Kalender.

Bezug zu Schulung und Awareness

ITAR-Registrierung und Kontrolle technischer Daten mit China-Bezug

Behörde / Gericht
U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.

Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker SlowakeiKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel FrankreichKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
16.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln EstlandAuftragsverarbeitung Anordnung

Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 4,83 Mio. €

Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
Veröffentlicht
15.04.2026

Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben Kanada, ONOrganisationspflichten 369.572 €

Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen SlowenienBeschäftigtendaten 6.000 €

Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Sun Shine Decoration Limited, Wai Tat Aluminium & Glass Engineering Company LimitedHongkong: 730.000 HKD Geldstrafen für zwei Bauunternehmen nach tödlichem Absturz HongkongArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 79.028 €

Das Gericht verurteilte Sun Shine Decoration zu 500.000 HKD und Wai Tat Aluminium & Glass Engineering zu 230.000 HKD Geldstrafe, zusammen 730.000 HKD, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 16.05.2025 an einem Wohnhaus in Kwu Tung, bei dem ein Arbeiter beim Anbringen von Dämmplatten auf einem Metallvordach in das Schwimmbecken des Nachbarhauses stürzte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeiten auf Dächern und Vordächern brauchen auch an Wohnhäusern eine vorab geplante Absturzsicherung, und jedes beteiligte Unternehmen kann für Verstöße belangt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern und Vordächern

Behörde / Gericht
Fanling Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
14.04.2026

Originalbetrag 730.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm USAExportkontrolle und Dual-Use 1,45 Mio. €

Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
Veröffentlicht
14.04.2026

Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.

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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 NiederlandeSonstiges 6,92 Mio. €

PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.04.2026 MM Flowers LimitedBlumenlieferant: Bein nach Unfall am Rollenband amputiert – 134.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 153.837 €

Beim Entladen festsitzender Luftfracht-Paletten vor dem Valentinstag 2023 geriet ein Beschäftigter mit dem Bein in eine 10 cm breite Lücke im Rollenboden und wurde von einer nachrutschenden Palette getroffen; das Bein musste amputiert werden. Beschäftigte mussten festsitzende Ladungen von Hand lösen, die Lücke war nie erkannt worden; Geldstrafe 134.000 £ plus 4.908 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis August 2025) hatte der Blumenlieferant durchschnittlich 882 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Alltägliche Handgriffe wie das Lösen festsitzender Ladung gehören in die Gefährdungsbeurteilung – gerade in Spitzenzeiten.

Behörde / Gericht
Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
13.04.2026

Originalbetrag 134.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Electro Optic Systems Holdings LimitedElectro Optic Systems: 4 Mio. AUD wegen verspäteter Korrektur der Umsatzprognose AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,41 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine mutmaßlich vereinbarte Geldbuße von 4 Mio. AUD gegen den börsennotierten Hersteller von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen wusste bis zum 25. Juli 2022, dass sein Umsatz 2022 voraussichtlich wesentlich unter der veröffentlichten Prognose von mindestens 212,3 Mio. AUD liegen würde, korrigierte die Prognose aber erst am 31. Oktober 2022; das Gericht stellte einen fortdauernden Verstoß gegen die laufende Offenlegungspflicht (continuous disclosure) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zeichnet sich ab, dass eine veröffentlichte Prognose wesentlich verfehlt wird, ist die Korrektur unverzüglich zu veröffentlichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Umgang mit Prognoseabweichungen und interne Eskalation an die für Offenlegung Verantwortlichen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 674A(2) i. V. m. s 1317QA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Originalbetrag 4.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Ara 1857 S.p.A.IVASS: 900.000 EUR gegen Ara 1857, weil verlangte Abhilfen ausblieben ItalienOrganisationspflichten 900.000 €

IVASS verhängte gegen die Ara 1857 S.p.A. eine Geldbuße von 900.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Das Unternehmen hatte die von der Aufsicht verlangten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen nicht angemessen umgesetzt, sodass schwere Mängel in Unternehmensführung, Vergütungssystemen sowie Risikosteuerung und -kontrolle und in der aktuellen und künftigen Solvabilitätsbeurteilung fortbestanden. Laut IVASS-Sanktionsstatistik hatte das Unternehmen bereits 2023 eine Geldbuße von 380.000 EUR erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Auflagen sind keine Empfehlungen: Bleiben verlangte Korrekturen aus, ist schon das ein eigener, empfindlich sanktionierter Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Abhilfemaßnahmen

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 188 Abs. 3-bis lit. d, Art. 30, 30-bis, 30-ter, 30-quater, 30-septies und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); IVASS-Verordnung 38/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.05.2026

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter SpanienVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,6 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
08.04.2026

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08.04.2026 The Goldman Sachs Group, Inc.Goldman Sachs Group: 1,5 Mio. SEK wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen SchwedenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 139.095 €

Finansinspektionen verhängte gegen The Goldman Sachs Group, Inc. eine Sanktionsgebühr von 1.500.000 SEK, weil sechs Über- und Unterschreitungen der 5-%-Schwelle bei Aktien und Stimmrechten von Lundin Mining Corporation, Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB und Scandic Hotels Group AB zwischen 1 und 104 Handelstage zu spät gemeldet wurden; ein weiterer Vorgang (Lundin Mining, 27. März 2025) wurde eingestellt. FI berücksichtigte, dass ein professioneller Marktteilnehmer bei mehreren Emittenten verstoßen hatte, und sah keinen Grund für einen Erlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Beteiligungsüberwachung muss das Über- und Unterschreiten nationaler Meldeschwellen taggenau erkennen und fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beteiligungsmeldungen (Flagging) bei Über- und Unterschreiten von Schwellenwerten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 3 a § första stycket 4 lagen (1991:980) om handel med finansiella instrument (Flaggningspflicht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.04.2026

Originalbetrag 1.500.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2026.

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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1.135 €

Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.

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03.04.2026 LPP S.A.LPP: 15 Mio. PLN wegen fehlerhafter Konzernabschlüsse nach Kriegsbeginn in der Ukraine PolenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 3,5 Mio. €

Die KNF verhängte gegen die börsennotierte Emittentin LPP eine Geldbuße von 15.000.000 PLN wegen Verstößen gegen Informationspflichten in den Konzernabschlüssen 2021/2022 und 2022/2023. LPP hatte Wertminderungen auf Sachanlagen und Vorräte von 608 Mio. PLN infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 fälschlich als wertaufhellendes Ereignis im Abschluss 2021/2022 erfasst und die Vergleichszahlen im Folgeabschluss nicht korrigiert, obwohl die Behörde dies zuvor mehrfach empfohlen und der Abschlussprüfer Einschränkungen vermerkt hatte. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfehlungen der Aufsicht und Einschränkungen des Abschlussprüfers zur Bilanzierung sollten Emittenten zeitnah umsetzen, statt Fehler fortzuschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Bilanzierung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 56 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ustawa o ofercie publicznej i. V. m. § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 71 Abs. 1 Nr. 3 lit. b Verordnung des Finanzministers über laufende und periodische Informationen; IAS 2, 8, 10 und 36
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 15.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.04.2026.

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

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02.04.2026 Rickman Trade OÜ (mit Rickman Trade Latvijas filiāle), „EUGESTA“ SIA, SIA „Innocent PRO“Lettland: 512.100 EUR wegen Preisbindung bei JURA-Kaffeevollautomaten LettlandKartelle und Absprachen 512.100 €

Nach der Entscheidung der Konkurences padome gab der Vertriebshändler Rickman Trade den Einzelhändlern die Wiederverkaufspreise für JURA-Kaffeevollautomaten vor, während EUGESTA und Innocent PRO die Einhaltung dieser Preise im Einzelhandel überwachten und aufrechterhielten, um ein einheitliches Preisniveau in Lettland zu sichern. Geldbußen: Rickman Trade OÜ mit lettischer Filiale 255.938,04 EUR, EUGESTA 232.636,20 EUR und Innocent PRO nach 10 % Vergleichsnachlass 23.525,93 EUR, zusammen 512.100,17 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen Wiederverkaufspreise empfehlen, aber weder vorgeben noch deren Einhaltung überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Preisbindung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Innocent PRO erhielt nach einem Vergleichsangebot 10 % Nachlass.
Veröffentlicht
07.05.2026

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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern AustralienBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
Veröffentlicht
22.04.2026

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30.03.2026 XTB S.A.XTB: 20 Mio. PLN wegen mangelhafter Angemessenheitsprüfung beim CFD-Vertrieb PolenOrganisationspflichten 4,66 Mio. €

Die KNF belegte das Maklerhaus XTB mit einer Geldbuße von 20.000.000 PLN, weil es zwischen Januar 2022 und September 2023 die Kenntnisse und Erfahrungen von Kunden nicht ordnungsgemäß prüfte, den Zielmarkt für komplexe Instrumente wie CFD nicht angemessen bestimmte, mögliche Interessenkonflikte durch die an Kunden verteilte „lista HOT“ nicht erfasste und Kunden unzuverlässige Informationen zu CFD-Risiken gab. Auf Antrag von XTB prüfte die KNF den Fall erneut und hielt die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erfahrungen mit einfachen Produkten reichen nicht aus, um Kunden komplexe Hebelprodukte wie CFD als angemessen einzustufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung und Produktüberwachung bei Hebelprodukten

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 2 lit. a, Art. 48 und Art. 56 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 37 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 31 Abs. 7 Verordnung des Finanzministers vom 30.05.2018; Art. 83c Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 20.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Quellen

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30.03.2026 Peken Global Limited (KuCoin)Peken Global (KuCoin): 500.000 USD und Verbot des US-Zugangs ohne CFTC-Registrierung USAOrganisationspflichten 435.388 €

Auf Klage der CFTC erließ das Bundesgericht in New York eine Zustimmungsanordnung gegen die Betreiberin der Kryptobörse KuCoin, die auf den Turks- und Caicosinseln registriert ist. Peken Global hatte US-Teilnehmern direkten Zugang zu ihrem Handelssystem gewährt, ohne als ausländische Börse (Foreign Board of Trade) bei der CFTC registriert zu sein; das Gericht untersagte dies dauerhaft und verhängte eine Geldbuße von 500.000 USD. Auf eine Gewinnabschöpfung wurde wegen der Kooperation und der Einziehung im parallelen Strafverfahren verzichtet, in dem sich Peken Global wegen eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts schuldig bekannt hatte. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer US-Teilnehmern direkten Zugang zu einer ausländischen Handelsplattform gibt, braucht die passende CFTC-Registrierung oder muss den Zugang wirksam unterbinden.

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Klage der CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
CFTC Regulation 48.3 (17 C.F.R. § 48.3); Section 6c Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 13a-1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der CFTC und im Strafverfahren; wegen der dort angeordneten Einziehung verlangte die CFTC keine Gewinnabschöpfung.
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

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30.03.2026 Energy Prices Direct LimitedICO: 160.000 Pfund gegen Energy Prices Direct wegen Werbeanrufen ohne TPS-Abgleich Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 184.325 €

Die ICO verhängte gegen Energy Prices Direct Limited, einen Vermittler von Energietarifwechseln, eine Geldbuße von 160.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Kontaktdaten aus öffentlichen Quellen und von Listenanbietern bezogen und vor seinen Werbeanrufen nicht mit den Sperrregistern TPS/CTPS abgeglichen. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 128.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

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27.03.2026 Oztures Trading Pty Ltd (Binance Australia Derivatives)Binance Australia Derivatives: 10 Mio. AUD wegen falsch eingestufter Privatkunden AustralienOrganisationspflichten 5,98 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 10 Mio. AUD, weil der Anbieter von Krypto-Derivaten zwischen Juli 2022 und April 2023 524 Privatkunden – mehr als 85 % seiner australischen Kundschaft – fälschlich als Großkunden (wholesale clients) einstufte und ihnen damit u. a. Product Disclosure Statement, Zielmarktbestimmung und ein ordnungsgemäßes internes Beschwerdeverfahren vorenthielt. Ursache waren mangelhafte Onboarding-Prozesse – etwa ein beliebig oft wiederholbarer Multiple-Choice-Test – sowie unzureichende Schulung und Prüfung; die betroffenen Kunden erlitten 8,66 Mio. AUD Handelsverluste und zahlten 3,89 Mio. AUD Gebühren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstufungen, die Kunden Schutzrechte nehmen, brauchen belastbare Nachweise, geschultes Personal und eine wirksame Kontrolle – ein wiederholbarer Wissenstest ersetzt keine Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundeneinstufung (Privat- oder Großkunde) und Prüfung von Nachweisen beim Onboarding

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 1012B(3)(a)(i) und (iii), 994B(1) und (2)(a), 912A(1)(a), (b), (f) und (g); Geldbuße nach s 1317G
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Vollständige Entschädigung der betroffenen Kunden (rund 13,1 Mio. AUD) unter Aufsicht der ASIC, Kooperation im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Eingeständnis aller Verstöße; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Veröffentlicht
27.03.2026

Originalbetrag 10.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 434.295 €

Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.05.2026

Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 389.760 €

Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.

Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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26.03.2026 Huws Gray LimitedBaustoffhändler Huws Gray: 2,2 Mio. £ nach tödlichem Förderband-Unfall Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,54 Mio. €

Im Sägewerk Herringswell wurde 2024 ein Hilfsarbeiter von einem rund drei Tonnen schweren Holzpaket erdrückt, nachdem ein Kollege das Förderband startete, ohne ihn im Rahmen des Förderbands zu sehen. Das Unternehmen wusste vom Einsteigen in die Gefahrenzone – Videoaufnahmen zeigten zwischen dem 14. April und dem 23. Mai 2024 19 Fälle –, setzte aber nur Aufkleber ein; Geldstrafe 2,2 Mio. £ plus 9.929 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 4.570 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein Fehlverhalten an Maschinen kennt, muss es technisch unterbinden – Hinweisschilder allein genügen vor Gericht nicht.

Behörde / Gericht
Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
27.03.2026

Originalbetrag 2.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

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26.03.2026 NN Penzijní společnost, a.s.ČNB: 10 Mio. CZK gegen NN Penzijní společnost – Zinserträge der Sparer als eigene verbucht TschechienOrganisationspflichten 408.530 €

Die ČNB verhängte gegen die NN Penzijní společnost eine Geldbuße von 10.000.000 CZK nach dem Gesetz über die ergänzende Altersvorsorge. Die Pensionsgesellschaft hatte 2023 Zinserträge von zusammen 8.060.467,26 CZK aus Geldern der Sparer auf Sammel- und Auszahlungskonten als eigene Erträge verbucht, statt sie den Teilnehmern zuzuordnen. Außerdem fehlten bis mindestens Februar 2024 eine unabhängige, laufende Kontrolle der Anlagegrenzen, eine wirksame Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten und angemessene Verfahren für Interessenkonflikte innerhalb der Unternehmensgruppe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erträge aus Kundengeldern gehören den Kunden; wer Verwaltung auslagert, braucht eigene, unabhängige Kontrollen statt der Daten des Dienstleisters.

Bezug zu Schulung und Awareness

Treuhänderische Pflichten gegenüber Sparern und Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 49 lit. a und b, § 50, § 51, § 54 Abs. 1, § 160 Abs. 1 lit. q und u, § 160 Abs. 10 Zákon č. 427/2011 Sb. (ZDPS, Fassung bis 31. 12. 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

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26.03.2026 Commercial Lines Limited (HLN Supplies)Kunststoffverarbeiter: zwei Fingerverletzungen in zehn Tagen – 16.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 18.494 €

Im August 2024 verloren zwei Beschäftigte des Leedser Kunststoffverarbeiters binnen zehn Tagen Fingerteile – an einer ungeschützten Schleifmaschine und an einer Tischkreissäge. Die HSE bemängelte fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Sägeschulung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und keine angemessene Gefährdungsbeurteilung; Geldstrafe 16.000 £ plus 6.534 £ Kosten für den Betrieb mit laut Jahresabschluss 17 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Unfall an einer Maschine ist ein Warnsignal für alle anderen – nach dem ersten Vorfall gehören sämtliche Schutzeinrichtungen und Unterweisungen sofort auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherer Umgang mit Sägen und Maschinen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 3(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 16.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro RumänienAuftragsverarbeitung 125.083 €

Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
25.03.2026

Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 70.000 €

Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regulatorisches Meldewesen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 92.442 €

Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export

Behörde / Gericht
Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
02.04.2026

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink

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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 11,5 Mio. €

Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 The Bank of London Group Limited und Oplyse Holdings Limited (vormals The Bank of London Group Holdings Limited)PRA: 2 Mio. GBP gegen The Bank of London und Mutter wegen Täuschung über Kapitallage Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,31 Mio. €

Die PRA verhängte gegen The Bank of London Group Limited und ihre Finanzholding Oplyse Holdings Limited eine Geldbuße von 2.000.000 GBP. Von Oktober 2021 bis Mai 2024 erfüllten sie über längere Zeit ihre Kapitalanforderungen nicht, täuschten die PRA wiederholt über ihre tatsächliche Kapitallage – unter anderem mit gefälschten Dokumenten – und steuerten und meldeten einen Großkredit der Bank an die Muttergesellschaft nicht ordnungsgemäß. Es war die erste Geldbuße der PRA wegen fehlender Integrität und ihr erstes Verfahren gegen eine Finanzholding; angemessen gewesen wären 12 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gegenüber der Aufsicht zählt nur die wahre Kapitallage – geschönte oder gefälschte Nachweise machen aus einem Kapitalproblem einen Integritätsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrhaftigkeit gegenüber der Aufsicht; keine geschönten Kapitalnachweise

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rules 1, 3, 4 und 7; PRA Rulebook: Reporting (CRR) Part Kap. 3 Art. 5 und Art. 7, Large Exposures (CRR) Part Art. 393–395, Notifications 2.3, Related Party Transaction Risk 2.1 und 2.3, Definition of Capital 7A; ss. 206 und 192Y FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Wegen nachgewiesener ernsthafter finanzieller Härte setzte die PRA die Geldbuße von 12 Mio. GBP auf 2 Mio. GBP herab; die Unternehmen einigten sich mit der PRA.
Veröffentlicht
24.03.2026

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert DänemarkDatenpannen und Datensicherheit 66.919 €

Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)

Behörde / Gericht
Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage UngarnBetroffenenrechte und Transparenz 1.274 €

Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage IrlandIrreführende Werbung und Preisangaben 1.000 €

Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.

Behörde / Gericht
Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch AustralienDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
11.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia FrankreichBestechung von Amtsträgern 29,7 Mio. €

Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.03.2026

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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt FrankreichBestechung von Amtsträgern 1,77 Mio. €

Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte Vereinigtes KönigreichMindestlohn und Schwarzarbeit 561.854 €

Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung

Behörde / Gericht
Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 451.452 €

OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen IslandFusionskontrolle 1,39 Mio. €

Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.03.2026 Double J SmallwoodsSägewerk Double J Smallwoods: 601.250 NZD nach zwei Schwerverletzten NeuseelandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 304.230 €

In dem Sägewerk in Gisborne schlug im Juni 2024 Holz aus einer unzureichend geschützten Stapelsäge zurück und verletzte einen Arbeiter schwer am Arm; sieben Wochen später wurde ein weiterer Arbeiter zwischen zwei Gabelstaplern eingeklemmt und erlitt Wirbelsäulen- und Beckenbrüche. WorkSafe stellte systematische Mängel bei Maschinenschutz, Risikobewertung, innerbetrieblichem Verkehr, Schulung und Wartung fest; das Unternehmen hatte den ersten Unfall nicht gemeldet und frühere förmliche Aufforderungen zur Behebung nicht umgesetzt. Das Gisborne District Court verhängte am 18. März 2026 eine Geldstrafe von 601.250 NZD und 100.754 NZD Wiedergutmachung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Aufforderungen und erste Unfälle verlangen sofortiges Handeln – wer Vorfälle nicht meldet und Risiken liegen lässt, riskiert weitere Verletzte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Maschinenschutz, innerbetrieblicher Verkehr und Meldung von Arbeitsunfällen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gisborne District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 601.250 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.03.2026 Nova Scotia PowerNova Scotia Power: Zusagen an Datenschutzbeauftragten nach Ransomware-Angriff KanadaDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Nach einem Cyberangriff im Frühjahr 2025, bei dem Daten von rund 375.000 aktuellen und 540.000 früheren Kundinnen und Kunden abflossen, darunter Bankkonto-, Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, hat Nova Scotia Power gegenüber dem Privacy Commissioner of Canada ein Compliance-Schreiben (Compliance Letter) unterzeichnet. Das Unternehmen sagt zu, die Sozialversicherungsnummern von Kundinnen und Kunden zu löschen und bis 31. Oktober 2026 eine unabhängige Sicherheitsprüfung – einschließlich Mitarbeiterschulung und Benachrichtigungsprozessen – vorzulegen und über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten; erst dann wird die Untersuchung eingestellt. Ausgangspunkt war laut Schreiben, dass ein Beschäftigter auf einer kompromittierten Website einen Link in einem Pop-up anklickte und dadurch Schadsoftware installierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein einziger Klick auf ein gefälschtes Pop-up kann Hunderttausende Kundendaten kosten – Schulung, beschränkte Adminrechte und schnelle Benachrichtigung gehören zusammen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte Update-Pop-ups und Schadsoftware

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA); Einstellung nach Paragraph 12.2(1)(c) bei Erfüllung der Zusagen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Morellato S.p.A.AGCM: 25,9 Mio. Euro gegen Morellato wegen Online-Preisbindung und Marktplatzverbot ItalienKartelle und Absprachen 25,9 Mio. €

Die AGCM stellte fest, dass Morellato in ihrem selektiven Vertriebssystem für Schmuck und Uhren vom 20. Juli 2018 bis 23. Dezember 2025 den Händlern die Online-Wiederverkaufspreise vorgab und ihnen die Nutzung von Drittmarktplätzen und Vermittlungsplattformen untersagte; als Vergeltung blockierte Morellato Bestellungen (Art. 101 Abs. 1 AEUV). Die Geldbuße beträgt 25.895.043 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern keine Online-Verkaufspreise vorschreiben und Plattformverkäufe nicht pauschal verbieten, und Liefersperren als Druckmittel verschärfen den Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung und Plattformverbote im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Weil die Einstufung des Marktplatzverbots als Wettbewerbsbeschränkung neu war, bemaß die AGCM die Buße allein nach der Preisbindung im Onlinekanal.
Veröffentlicht
31.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 W International LLC; W International SC LLC; Precision Metal Equipment Handling LLCW International zahlt 10,5 Mio. USD für überteuerte Schweißtische an Air Force und Navy USASonstiges 9,11 Mio. €

Die Metallbau-Unternehmen sollen der Air Force und der Navy Schweißtische für die Modernisierung einer großen Schweißanlage wissentlich überteuert berechnet haben; finanziert wurde das Projekt u. a. über Mittel des Defense Production Act. Der Vergleich nach dem False Claims Act beträgt 10,5 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei); ein ehemaliger Mitarbeiter erhielt als Hinweisgeber 1.863.750 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisangaben gegenüber öffentlichen Auftraggebern müssen belastbar kalkuliert sein; interne Hinweisgeber tragen solche Fälle regelmäßig zu den Behörden.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO District of South Carolina
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 10.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.03.2026 Alecta Tjänstepension ÖmsesidigtAlecta: Verwarnung und 50 Mio. SEK wegen Risikokontrolle bei Heimstaden-Investments SchwedenOrganisationspflichten 4,67 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Betriebsrentenversicherer Alecta eine Verwarnung und die gesetzliche Höchst-Sanktionsgebühr von 50.000.000 SEK. Bei Investitionen von rund 26,5 Mrd. SEK in Heimstaden Bostad AB zwischen Oktober 2019 und August 2023 hatte Alecta – mit Ausnahme eines Investitionszeitpunkts – das Verlustrisiko aus Satzung und Aktionärsvereinbarungen nicht ausreichend ermittelt und nicht sichergestellt, es beherrschen zu können; die Mittel wurden damit nicht so angelegt, wie es den Interessen der Anspruchsberechtigten am besten dient. FI stufte die Verstöße als schwerwiegend ein, sah aber wegen der ergriffenen Maßnahmen von einem Lizenzentzug ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder investiert, muss vor jeder Tranche die vertraglichen Risiken (Einfluss, Ausstieg, Reinvestitionspflichten) analysieren und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikokontrolle und Sorgfalt bei Großinvestitionen von Pensionsgeldern

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 20 § försäkringsrörelselagen (2010:2043) in der Fassung vor dem 1.1.2016; 6 kap. 1–3 §§ lagen (2019:742) om tjänstepensionsföretag; 15 kap. 1, 2 och 16 §§ LTF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Alecta tauschte mehrere leitende Führungskräfte aus, veränderte die Kapitalanlage personell und stärkte den Vorstand; FI hielt deshalb eine Verwarnung statt eines Lizenzentzugs für ausreichend.
Veröffentlicht
18.03.2026

Originalbetrag 50.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer FrankreichKartelle und Absprachen 3,4 Mio. €

Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Balt SAS / Balt USA LLCMedizintechnik: DOJ-Declination für Balt SAS nach Bestechung eines Klinikarztes USABestechung von Amtsträgern 1,05 Mio. €

Über Scheinberaterverträge, fingierte Rechnungen und angebliche Bonuszahlungen flossen 2017 bis 2023 rund 602.000 USD Bestechungsgelder über einen belgischen Berater an einen Arzt in leitender Funktion eines staatlichen französischen Krankenhauses, damit dieses Embolisationsspiralen von Balt kaufte. Das DOJ verzichtete wegen Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfe auf eine Anklage (Declination vom 17.03.2026); Balt gibt 1.214.797 USD Gewinn heraus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ärzte an staatlichen Kliniken gelten als Amtsträger – Beraterverträge mit ihnen brauchen dokumentierte Leistung und Freigabe durch Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Scheinberaterverträge

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige (auch bei der französischen PNF), volle Kooperation, zeitnahe Abhilfe, Disziplinarmaßnahmen, parallele Einigung in Frankreich.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 1.214.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 963.196 €

Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.03.2026 Forestry Corporation of NSWForestry Corporation of NSW: 450.000 AUD wegen illegal gefällter Riesen- und Höhlenbäume AustralienEmissionen und Genehmigungen 276.549 €

Auftragnehmer der staatlichen Forstgesellschaft fällten im Juni und Juli 2020 im Wild Cattle Creek State Forest bei Coffs Harbour sechs Riesenbäume und drei Höhlenbäume, die nach der Coastal Integrated Forestry Operation Approval hätten stehen bleiben müssen. Das Land and Environment Court verurteilte die Gesellschaft auf Anklage der EPA und stellte Schäden am Koala-Lebensraum sowie kulturelle Schäden für die Gumbaynggirr fest; die Strafe von 450.000 AUD geht nach einer Konferenz zur Wiedergutmachung an die Yurruungga Aboriginal Corporation für Sanierungsprojekte. Zusätzlich muss die Gesellschaft ein unabhängiges Audit ihrer Verfahren durchführen lassen und die Verurteilung veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Forstarbeiten an Auftragnehmer vergibt, bleibt für die Erkennung geschützter Bäume verantwortlich und muss Planung und Schulung darauf ausrichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung und Schutz zu erhaltender Bäume bei Forstarbeiten durch Auftragnehmer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Coastal Integrated Forestry Operation Approval (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 450.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.03.2026 Macquarie Securities (Australia) LimitedMacquarie Securities: 35 Mio. AUD wegen jahrelang falsch gemeldeter Leerverkäufe AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 21,5 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 35 Mio. AUD gegen das Wertpapierhandelsunternehmen, weil es zwischen Dezember 2009 und Februar 2024 infolge unzureichender Systeme, Prozesse und Kontrollen mindestens 73 Millionen Leerverkäufe falsch an den Marktbetreiber gemeldet und bei Aufträgen vorgeschriebene Regulierungsdaten weggelassen hatte. Das Gericht stellte zudem ein unzureichendes Risikomanagement und irreführendes Verhalten fest und ordnete ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regulatorische Meldestrecken brauchen eigene, regelmäßig getestete Kontrollen; entdeckte Einzelfehler sind als möglicher Hinweis auf Systemmängel zu untersuchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit regulatorischer Meldungen (Leerverkaufs- und Auftragsdaten) und Eskalation erkannter Meldefehler

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 798H(1)(b), 912A(1)(h), 1041H(1); ASIC Market Integrity Rules (Securities Markets) 2017; Geldbuße nach s 1317G(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Frühe Anerkennung der Verstöße, anhaltende Kooperation mit der ASIC und Reue; die Fehler wurden nach ihrer Entdeckung der ASIC gemeldet und umgehend behoben; keine früheren gerichtlichen Feststellungen ähnlicher Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach der Entscheidung entstanden die Fehler auf operativer Ebene; eine Beteiligung der Geschäftsleitung wurde von der ASIC nicht behauptet.
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 150.737 €

Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.03.2026 Amazon Europe Core S.à r.l.Luxemburg: Cour administrative hebt 746-Mio.-Bußgeld gegen Amazon auf, bestätigt aber Verstöße LuxemburgWerbung und Einwilligung aufgehoben

Die CNPD hatte 2021 wegen verhaltensbasierter Onlinewerbung 746 Mio. Euro und eine Anpassungsanordnung verhängt; das Tribunal administratif bestätigte dies am 18.03.2025. Die Cour administrative bestätigte am 12.03.2026, dass berechtigtes Interesse keine tragfähige Rechtsgrundlage war und die Information unzureichend, hob das Bußgeld aber wegen neuerer EuGH-Rechtsprechung zum Verschuldenserfordernis auf; die CNPD prüft die Sanktion neu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalisierte Werbung lässt sich nicht auf berechtigtes Interesse stützen – und Gerichte prüfen bei Bußgeldern inzwischen genau das Verschulden.

Behörde / Gericht
Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 12 ff. DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Amazon hatte die Anpassungsanordnung vor der Verhandlung umgesetzt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.03.2026 National Grid Electricity Transmission plcNational Grid (NGET): 20 Mio. GBP nach vernachlässigtem Umspannwerk Harker Vereinigtes KönigreichSonstiges 23,2 Mio. €

Der Übertragungsnetzbetreiber überwachte, wartete und reparierte zwischen 2016 und 2021 bauliche Anlagen des 132-kV-Umspannwerks Harker bei Carlisle – eines Knotens für den Stromaustausch zwischen Schottland und England – nicht ausreichend und verzögerte dadurch auch Netzanschlüsse. NGET akzeptierte die Verstöße und zahlte 20 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Scheme.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betreiber kritischer Netze müssen auch die unscheinbare Bausubstanz ihrer Anlagen systematisch inspizieren – Instandhaltungsrückstau wird zur Versorgungsgefahr.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Electricity Act 1989, s. 9(2); Standard Licence Condition B7 (Transmission Licence)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 20.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 32.755 €

Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.03.2026 U K Insurance LimitedPRA: 10,625 Mio. GBP gegen U K Insurance wegen fehlerhafter Solvency-II-Bilanz Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,3 Mio. €

Die PRA verhängte gegen U K Insurance Limited, die wichtigste Versicherungsgesellschaft der Direct Line Group (seit Juli 2025 Teil von Aviva), eine Geldbuße von 10.625.000 GBP. Wegen unwirksamer Kontrollen sowie Personal- und Kompetenzproblemen in Finanz- und Aktuarsfunktion wurde die Solvency-II-Bilanz in den Jahren 2023 und 2024 falsch berechnet, sodass das Unternehmen seine Solvenz gegenüber der PRA und dem Markt zu hoch auswies; der Fehler blieb längere Zeit unentdeckt. Es war der erste Fall im Early Account Scheme der PRA.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Kennzahlen wie die Solvenzquote brauchen wirksame vorbeugende und aufdeckende Kontrollen sowie ausreichend qualifiziertes Personal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollen, Kompetenz und Schulung in Finanz- und Aktuarsfunktion

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rule 6; Notifications 6.1; Reporting 2.4 und 3.2 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilnahme am Early Account Scheme mit frühen Eingeständnissen: 50 % Nachlass (sonst 21,25 Mio. GBP); die Geschäftsleitung informierte die PRA nach Entdeckung ohne Verzögerung, korrigierte die veröffentlichten Angaben und behob die Ursachen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
Veröffentlicht
11.03.2026

Originalbetrag 10.625.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 Barclays PLCBaFin: 1,65 Mio. Euro gegen Barclays wegen 26 verspäteter Stimmrechtsmitteilungen DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,65 Mio. €

Die BaFin setzte am 10. März 2026 eine Geldbuße von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC fest. Zwischen Juni 2022 und März 2023 hatte das Unternehmen in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen zu demselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt; geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung, weil ausreichende organisatorische Maßnahmen fehlten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Positionen in deutschen Emittenten hält, braucht ein verlässliches Schwellen-Monitoring, sonst werden viele Meldeversäumnisse zu einem hohen Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stimmrechtsschwellen überwachen und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG: Die Gesellschaft hatte keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
Veröffentlicht
27.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten KanadaDatenschutz Sonstiges

Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.03.2026 Alderson Logistics Limited; Supa Shavings (2022) LimitedAlderson Logistics und Supa Shavings: 420.000 NZD für eine wettbewerbsschädliche Übernahme ohne Freigabe NeuseelandFusionskontrolle 214.691 €

Alderson Logistics und die verbundene Supa Shavings (2022) übernahmen im Mai 2022 ohne Freigabeantrag die Geschäfte der beiden größten Lieferanten von losen Holzspänen als Einstreu für Geflügel- und Ziegenhalter im Waikato, die zusammen mindestens 70 bis 80 % Marktanteil hatten und einander die engsten Wettbewerber waren. Nach einer Einigung mit der Commerce Commission verhängte der High Court eine mutmaßlich vereinbarte Geldstrafe von 420.000 NZD gemeinsam gegen beide wegen Verstoßes gegen das Übernahmeverbot des s 47 Commerce Act. Erstmals hatte die Kommission bei einem eingeräumten Verstoß zusätzlich eine Veräußerung verlangt; diese kam nicht zustande.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ohne Anmeldepflicht sollten Übernahmen unter engen Wettbewerbern vorab kartellrechtlich geprüft und bei Zweifeln zur Freigabe angemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Übernahmen ohne Anmeldepflicht

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 47
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
09.03.2026

Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 50.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln USAKundensorgfalt 69,2 Mio. €

FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.03.2026

Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo NiederlandeBestechung von Amtsträgern 25,8 Mio. €

Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.03.2026 ΚΟΜΠΑ Μονοπρόσωπη Ε.Π.Ε. und HAPPY DOG Α.Ε. ΖωοτροφώνGriechenland: rund 482.500 Euro gegen Tierfutter-Importeure wegen Preisbindung GriechenlandKartelle und Absprachen 482.498 €

Zwei Importeure von Hunde- und Katzenfutter überwachten die Endkundenpreise ihrer Händler auf Preisvergleichsportalen und forderten sie zur Anpassung an ihre Preislisten auf; die Händler folgten. Im Vergleichsverfahren (Entscheidung 901/2026) verhängte die Wettbewerbskommission 387.498 Euro gegen KOMPA und 95.000 Euro gegen Happy Dog; der Fall begann mit einem Hinweis über die anonyme Whistleblowing-Plattform der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisempfehlungen dürfen nicht durch Monitoring und Anrufe bei Händlern durchgesetzt werden – und Hinweisgeberkanäle der Behörden machen solche Praktiken sichtbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot der Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit reduzierten Geldbußen
Veröffentlicht
06.03.2026

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05.03.2026 Allin IP DX LLCAllin IP DX: 980.000 USD nach Selbstanzeige wegen bezahlter Zuweisungs-Vermittler USABestechung im geschäftlichen Verkehr 843.519 €

Das Labor aus Sarasota bezahlte zwischen Januar und Juni 2023 unabhängige Marketer dafür, ihm Laborproben von Medicare-Versicherten zuzuführen. Es zeigte das Verhalten selbst an, kooperierte umfassend und zahlte 980.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine frühe Selbstanzeige begrenzt den Schaden – dafür muss die Compliance-Funktion problematische Vertriebsverträge überhaupt zu sehen bekommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erfolgsabhängige Vergütung von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Middle District of Florida
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige, detaillierte Offenlegung und Kooperation.

Originalbetrag 980.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2026.

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

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05.03.2026 Stonehage Fleming Luxembourg S.A.Stonehage Fleming Luxembourg: 56.000 EUR wegen verspäteter Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 56.000 €

Die CSSF verhängte gegen den spezialisierten Finanzdienstleister, geprüft wurde sein Domizilierungsgeschäft, eine Geldbuße von 56.000 EUR (rund 2 % des Jahresumsatzes). In vier Fällen mit negativen Medienberichten zu möglicher Korruption oder Drogenhandel meldete das Unternehmen erst auf Nachfrage der CSSF und unvollständig an die FIU; in sechs weiteren Fällen mit Hinweisen auf Korruption, Bestechung und Steuerdelikte unterblieb eine Meldung ganz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presse zu Kunden verlangt eine eigene Klärung und bei fortbestehendem Verdacht eine vollständige Meldung – nicht erst auf Nachfrage der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte prüfen und rechtzeitig vollständig melden

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; Anerkennung der Feststellungen, Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.03.2026 Loblaw Companies LimitedOPC: Loblaw muss Aufbewahrung von PC-Optimum-Daten nach Kontolöschung ändern KanadaBetroffenenrechte und Transparenz Sonstiges

Während einer Boykottwelle 2024 bearbeitete Loblaw Löschanträge nicht rechtzeitig und bewahrte Kauf- und Nutzungsdaten des Treueprogramms (über 17 Mio. Mitglieder) auch nach Kontoschließung auf, ohne eine wirksame Anonymisierung nachzuweisen. Loblaw sagte eine unabhängige Prüfung der Anonymisierung und jährliche Löschungen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten nach Kontolöschung als anonym weiterverwendet, muss das Re-Identifizierungsrisiko belegen können – IP-Adressen reichen oft zur Zuordnung.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
PIPEDA
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Santander Bank Polska S.A. (heute Erste Bank Polska S.A.)Santander Bank Polska: 21,1 Mio. PLN wegen Mängeln im Wertpapier- und Treasury-Geschäft PolenOrganisationspflichten 4,95 Mio. €

Die KNF verhängte acht Geldbußen von zusammen 21.100.000 PLN, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit nicht bevollmächtigten Dritten bei Kundengeschäften (2 und 4 Mio. PLN), Geschäften mit Kunden außerhalb des Zielmarkts (2,5 Mio. PLN), fehlender Kosteninformation bei Währungssicherungsgeschäften (1 Mio. PLN), eines unzulässigen Vergütungssystems (0,5 Mio. PLN), der Ausführung von Aufträgen zu „Oprocentowanie Nie Wyższe Niż“ (7 Mio. PLN), unwirksamer interner Kontrolle und Compliance-Funktion (4 Mio. PLN) sowie fehlender Archivierung von Kundenkorrespondenz (0,1 Mio. PLN). Nach einem Antrag auf erneute Prüfung bestätigte die KNF die Geldbußen am 28. August 2026; eine Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen die Vollmacht von Personen prüfen, die für Kunden handeln, und ihre Compliance-Funktion so ausstatten, dass sie solche Lücken tatsächlich erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksame Compliance-Funktion und Umgang mit Kundenvertretern im Treasury-Geschäft

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 83b Abs. 3, Art. 83c Abs. 1 und 4, Art. 83e Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 und Art. 88k Abs. 6a Prawo bankowe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 21.100.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag NeuseelandKartelle und Absprachen 355.800 €

Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
Haftung von Führungskräften
Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2026 Walmart Inc.FTC und elf Bundesstaaten: 100 Mio. USD gegen Walmart wegen Spark-Fahrerlöhnen USAIrreführende Werbung und Preisangaben 86,2 Mio. €

Walmart täuschte laut FTC und elf Bundesstaaten die Fahrer seines Lieferdienstes Spark Driver über Grundvergütung, Prämien und Trinkgelder, sodass ihnen Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe entgingen. Die gerichtliche Anordnung umfasst Zahlungstitel von 100 Mio. USD: 89 Mio. USD für die FTC (davon 10 Mio. USD Zahlung und 16.175.302 USD Fahrerfonds, der Rest wegen bereits geleisteter Nachzahlungen ausgesetzt) und 11 Mio. USD für die Bundesstaaten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdienstangaben gegenüber Fahrern und Freelancern sind Werbeaussagen und müssen der tatsächlichen Auszahlung entsprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Verdienstangaben gegenüber Gig-Arbeitskräften

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) mit elf Bundesstaaten (AZ, CA, CO, IL, MI, NC, OK, PA, SC, UT, WI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Gramm-Leach-Bliley Act (15 U.S.C. §§ 6801–6809, 6821–6827); Verbraucherschutzgesetze der klagenden Bundesstaaten
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.02.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 14,9 Mio. €

Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 69.000 €

Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
Veröffentlicht
06.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 57.009 €

Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 5.000 €

Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.02.2026 Teledyne FLIR LLCTeledyne FLIR: Wärmebildkameras falsch bewertet und an Entity-List-Adresse geliefert USAExportkontrolle und Dual-Use 846.453 €

Der Hersteller militärisch relevanter Wärmebildtechnik räumte 19 Verstöße ein: fehlerhafte De-minimis-Berechnungen bei Kameras, die über Schweden nach China gingen, eine Preisgestaltung mit einem chinesischen Drohnenhersteller zur Umgehung der Lizenzpflicht, fehlende Aufzeichnungen sowie acht Lieferungen 2024 an eine Hongkonger Adresse auf der Entity List, die die Screening-Software nicht erkannte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Listungsformen wie reine Adress-Einträge müssen aktiv im Screening nachgezogen werden; auf den Software-Anbieter allein darf man sich nicht verlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

De-minimis-Berechnung, adressbasierte Entity-List-Einträge im Screening

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, §§ 734.4 (De minimis), 744.16, 764.2(a), (b), (h), (i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeigen zu Teilen der Verstöße
Veröffentlicht
26.02.2026

Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.02.2026 All FAB Precision Sheetmetal, Inc.Blechbearbeiter: zweite Amputation an derselben Abkantpresse – Cal/OSHA 212.850 $ USA, CAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 180.168 €

Im Juni 2025 verlor ein Beschäftigter in San Jose einen Finger an einer Abkantpresse ohne Schutzeinrichtung – identisch zu einem Unfall im Juni 2024, für den der Betrieb bereits 43.500 $ Strafe erhalten hatte. Cal/OSHA verhängte 212.850 $ (u. a. vorsätzlicher wiederholter Verstoß); der Arbeitgeber legte Rechtsmittel ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Unfall ist die technische Nachrüstung der Maschine Pflicht – ein identischer Zweitunfall wird als Vorsatz gewertet.

Behörde / Gericht
California Division of Occupational Safety and Health (Cal/OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
California Code of Regulations, Title 8 (Maschinenschutz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.02.2026

Originalbetrag 212.850 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.02.2026 Vizocom ICTVizocom: Baupläne für Militärantenne nach China geschickt und Kopien an die US-Navy geliefert USAExportkontrolle und Dual-Use 317.971 €

Der kalifornische Händler hatte einen Navy-Auftrag über 450 VHF/UHF-Antennen eines US-Herstellers gewonnen, lud 2019 aber die exportkontrollierten Fertigungsspezifikationen der rein militärischen Antenne ohne Genehmigung auf das Portal eines chinesischen Herstellers hoch, ließ die Antennen dort für 6 USD je Stück fertigen und lieferte sie mit falscher Herstellerangabe für 165.109,50 USD an die Navy. BIS verhängte 374.474 USD in 20 Raten und eine für fünf Jahre ausgesetzte Exportsperre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Hochladen einer Zeichnung in ein Lieferantenportal ist ein Export – Spezifikationen militärischer Güter dürfen ohne Genehmigung nicht an ausländische Fertiger gehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Zeichnungen und Spezifikationen als exportkontrollierte Technologie

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), §§ 742.4, 742.6 (ECCN 3E611)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.02.2026

Originalbetrag 374.474 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica ItalienBeschäftigtendaten Anordnung

Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 16,6 Mio. €

Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.02.2026 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: 733.333 GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Parkbach Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 839.630 €

Zwischen Oktober 2018 und August 2019 gelangte dreimal ungeklärtes Abwasser in einen Bach im Pools Brook Country Park – durch eine geplatzte Druckleitung, eine Verstopfung mit Feuchttüchern und eine versagende Rohrkupplung; beim ersten Vorfall starben Fische im Parkteich. Yorkshire Water hatte sich bereits im Januar 2024 schuldig bekannt und war zu keiner der Befragungen erschienen; das Gericht verhängte 733.333 GBP Strafe zuzüglich Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.481 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem ersten Vorfall muss die Ursache am Standort nachhaltig behoben werden; wiederholte Einleitungen aus derselben Leitung führen zu hohen Strafen.

Behörde / Gericht
Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 733.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.02.2026 COFIDIS SA (Zweigniederlassung Slowakei)NBS: 160.000 EUR gegen COFIDIS-Zweigniederlassung wegen 23 Geldwäsche-Mängeln SlowakeiInterne Sicherungsmaßnahmen 160.000 €

Die NBS verhängte gegen die französische Bank COFIDIS für ihre slowakische Zweigniederlassung eine Geldbuße von 160.000 EUR wegen 23 Verstößen, die eine im Mai 2021 begonnene Vor-Ort-Prüfung ergeben hatte. Das Programm gegen Geldwäsche war veraltet und unvollständig (unter anderem fehlten aktuelle Angaben zum Geldwäschebeauftragten, klare Regeln, wann allgemeine und wann verstärkte Sorgfaltspflichten gelten, eine eigene Risikobewertung und Aufbewahrungsvorgaben), 2020 waren nur 5 von 27 Beschäftigten geschult, und 6 von 7 neu eingestellten Beschäftigten mit Geldwäscheaufgaben wurden nicht binnen drei Monaten geschult. Zudem prüfte die Zweigniederlassung bei Online-Produkten und elektronischer Unterschrift die Identität der Kunden nicht ausreichend, erkannte politisch exponierte Personen nicht, überwachte Drittzahlungen auf Kreditkonten nicht, meldete die Ablehnung ungewöhnlicher Geschäfte nicht an die Finanzermittlungsstelle und legte der NBS fehlerhafte Kundendaten vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein AML-Programm muss jährlich aktualisiert werden, und neue Beschäftigte mit Geldwäscheaufgaben brauchen ihre Schulung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Schulung für bestehende und neue Beschäftigte

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 10, § 12, § 14, § 17, § 19, § 20 Abs. 1 bis 3, § 20a Zákon č. 297/2008 Z. z. (AML-Gesetz); § 27 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 lit. d Zákon č. 483/2001 Z. z. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 26.082 €

VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.02.2026 Chevalier (Construction) Company LimitedHongkong: 80.000 HKD Geldstrafe für Chevalier (Construction) wegen Lärmauflagenverstoß HongkongEmissionen und Genehmigungen 8.683 €

Chevalier (Construction) wurde im Januar 2026 zu einer Geldstrafe von 80.000 HKD verurteilt, weil das Unternehmen am 23.02.2025 lärmintensive Bauarbeiten entgegen den Auflagen seiner Construction Noise Permit ausführte. Es war die höchste Einzelstrafe unter den 34 Verurteilungen, die das Environmental Protection Department für Januar 2026 meldete.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Lärmgenehmigung schützt nur, solange ihre Auflagen zu Zeiten und Geräten auf der Baustelle tatsächlich eingehalten werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auflagen von Lärmgenehmigungen auf Baustellen einhalten

Behörde / Gericht
Kwun Tong Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Noise Control Ordinance (Bauarbeiten entgegen den Bedingungen einer Construction Noise Permit)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 80.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BofA Securities Europe SABofA Securities Europe: 6,2 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Marktrisiko-Meldungen EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 6,2 Mio. €

BofA Securities Europe SA meldete nach der Entscheidung der EZB in sechs Quartalen (31. Dezember 2022 bis 31. März 2024) zu niedrige risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko und damit falsche Kapitalquoten, weil sie für Optionen auf Staatsanleihen ihr internes Modell nutzte, obwohl die Erlaubnis diese nicht abdeckte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und berücksichtigte Abhilfemaßnahmen mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Modelle dürfen nur im genehmigten Umfang eingesetzt werden; Erweiterungen sind vorab bei der Aufsicht zu beantragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nutzung interner Modelle nur im genehmigten Umfang

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
27.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 Clarence Colliery Pty LtdClarence Colliery: 543.500 AUD nach Grubenwasser im Wollangambe River AustralienEmissionen und Genehmigungen 325.508 €

Clarence Colliery Pty Ltd, eine Tochter der Centennial Coal Company, wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in fünf Fällen nach dem Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, nachdem im Dezember 2023 und April 2024 ungeklärtes Grubenwasser mit erhöhten Nickel- und Zinkwerten aus dem Kohlebergwerk bei Lithgow in den Wollangambe River gelangt war. Die Verstöße umfassten zwei Gewässerverunreinigungen, einen Lizenzverstoß, die Missachtung einer Prevention Notice und einen 269 Tage lang nicht getesteten Notfallplan für Umweltvorfälle. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 543.500 AUD und ordnete 86.500 AUD für die Renaturierung des Long Swamp an; hinzu kommen Verfahrens- und Ermittlungskosten der EPA von 170.000 und 15.548 AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfallpläne für Umweltvorfälle müssen regelmäßig getestet werden; hier wurde das Versäumnis erstmals eigens bestraft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Notfallpläne für Umweltvorfälle regelmäßig testen

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 120(1) (zwei Fälle), s 64(1), s 97(1), s 153E; Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Frühe Schuldeingeständnisse (Abschlag von 25 %).
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 543.500 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro RumänienDatenschutz 1.999 €

Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.02.2026

Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.

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20.02.2026 The Commissioner of Police for the City of London (City of London Police)ICO: Verwarnung für City of London Police wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber der City of London Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizeibehörde zwischen 1. April 2023 und 31. Juli 2025 Auskunftsersuchen betroffener Personen (subject access requests) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die ICO sah darin Verstöße gegen Art. 12(3) UK GDPR und section 45(3) DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) UK GDPR; section 45(3) DPA 2018; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 100.000 €

Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
Veröffentlicht
19.02.2026

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18.02.2026 Somers Forge LimitedSomers Forge: 750.000 GBP nach tödlichem Unfall an einer 20-Meter-Drehbank Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 859.697 €

Ein Maschinist wurde im Dezember 2023 beim Nachbearbeiten eines rotierenden Werkstücks mit Schmirgelleinen von einer Drehbank erfasst und tödlich verletzt. Die Schmiede hatte die Handarbeit mit Schmirgelleinen nicht untersagt, den Zugang zu bewegten Teilen nicht verhindert und keine Gefährdungsbeurteilung erstellt; Strafe 750.000 GBP plus 38.314 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 136 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gefährliche Gewohnheitstätigkeiten an Werkzeugmaschinen gehören ausdrücklich verboten und durch Schutzeinrichtungen sowie Unterweisung abgesichert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicheres Arbeiten an rotierenden Maschinen

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Walsall Magistrates' Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
18.02.2026

Originalbetrag 750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali FrankreichBestechung von Amtsträgern 499.150 €

Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
18.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Kanada, BCDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)

Behörde / Gericht
Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
Veröffentlicht
18.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro EU-EbeneOrganisationspflichten 1,37 Mio. €

Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.02.2026 Carillion plc (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Carillion plc wegen irreführender Marktinformationen Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandel Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber dem ehemaligen Bau- und Dienstleistungskonzern Carillion plc eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der Behörde hatte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Juli 2017 irreführende Informationen veröffentlicht und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie gegen Listing-Vorschriften verstoßen; im Juli 2017 musste Carillion eine Rückstellung von 845 Mio. Pfund bekanntgeben. Wegen der Liquidation des Unternehmens (seit Januar 2018) verhängte die FCA keine Geldbuße; ohne diese Umstände hätte sie nach Angabe der FCA 37,91 Mio. Pfund betragen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 MAR; Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2; sections 91 und 123 FSMA 2000
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR SlowakeiKartelle und Absprachen 97,4 Mio. €

Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.03.2026

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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung BelgienKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.02.2026 Severn Trent Water LimitedSevern Trent: 1,5 Mio. GBP Enforcement Undertaking nach Einleitungen in Broadway Brook Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 1,72 Mio. €

Die Environment Agency nahm von Severn Trent Water ein Enforcement Undertaking an, mit dem das Unternehmen 1.500.000 GBP an den Gloucestershire Wildlife Trust zahlt, die Behördenkosten übernimmt und Abhilfe zusagt. Zugrunde liegen zwei unerlaubte Abwassereinleitungen aus der Kläranlage Blackminster bei Evesham in den Broadway Brook am 12. Juni und 20. August 2022 sowie ein Verstoß gegen Genehmigungsauflagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Enforcement Undertaking vermeidet zwar die Strafverfolgung, kann aber Zahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungskonformer Betrieb von Kläranlagen

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(1) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,45 Mio. €

Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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12.02.2026 Louis Vuitton BVOM: 500.000 Euro Strafbefehl gegen Louis Vuitton BV wegen mangelnder Kundenprüfung NiederlandeKundensorgfalt 500.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die niederländische Louis Vuitton BV einen Strafbefehl über 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wwft, weil das Unternehmen über längere Zeit nicht ausreichend prüfte, wer die Kunden waren, die wiederholt hohe Beträge in bar ausgaben. Anlass ist ein laufendes Geldwäscheverfahren, in dem nach Auffassung des OM eine Käuferin von August 2021 bis Februar 2023 unter verschiedenen Namen insgesamt mehr als 2 Mio. Euro aus Straftaten für Luxusgüter in Geschäften wie denen von Louis Vuitton ausgab und die Taschen zum Weiterverkauf nach China schickte; ein damaliger Verkaufsmitarbeiter soll ihr geholfen und sie gewarnt haben, wenn sie über eines ihrer Kundenkonten mehr als 10.000 Euro im Monat auszugeben drohte. Das OM erledigte die Sache ohne Gericht, um knappe Sitzungskapazitäten bei der Rechtbank Rotterdam freizuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxushändler müssen wiederholte Barkäufe derselben Person unter wechselnden Namen erkennen und Beschäftigte gegen das Umgehen von Meldeschwellen sensibilisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeschäfte im Luxushandel, Stückelung und Mitwirkung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Kundenprüfung; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs LitauenKartelle und Absprachen 41.080 €

Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 Peter the Chef Fine Food LimitedPeter the Chef Fine Food: vier CFIA-Strafen über 41.600 CAD (Lebensmittelsicherheit) Kanada, ONSonstiges 25.794 €

Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen den Lebensmittelhersteller in Ontario an einem Tag vier Verwaltungsstrafen nach dem Safe Food for Canadians Act (s. 17(1)) und den Safe Food for Canadians Regulations (ss. 49, 88, 90(1)): 13.000, 11.000, 11.000 und 6.600 CAD, insgesamt 41.600 CAD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Präventive Kontrollen und Dokumentation nach dem Lebensmittelsicherheitsrecht werden einzeln sanktioniert – mehrere Lücken summieren sich schnell.

Behörde / Gericht
Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Safe Food for Canadians Act, s. 17(1); Safe Food for Canadians Regulations, ss. 49, 88, 90(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Originalbetrag 41.600 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Quellen

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11.02.2026 Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd.Applied Materials zahlt 252 Mio. USD für Chipanlagen-Exporte nach China USAExportkontrolle und Dual-Use 212,2 Mio. €

Applied Materials und die koreanische Tochter führten 2021 und 2022 Ionenimplanter für die Halbleiterfertigung im Wert von rund 126 Mio. USD über Korea ohne Lizenz an ein 2020 auf die Entity List gesetztes chinesisches Unternehmen aus. Die Strafe entspricht dem doppelten Transaktionswert und damit dem gesetzlichen Höchstmaß; verantwortliche Compliance- und Führungskräfte sind nicht mehr im Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umwege über ausländische Tochtergesellschaften heben die Lizenzpflicht nicht auf; Exportkontrolle braucht Audits und klare Verantwortlichkeit der Führung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Entity-List-Prüfung bei Lieferungen über Tochtergesellschaften

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Entity List)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Verantwortliche Compliance-Mitarbeitende und leitende Führungskräfte aus Handel und Produktion sind laut BIS nicht mehr beschäftigt.
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 252.500.300 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

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11.02.2026 Liga do Futebol Brasileiro (Libra), Clube de Regatas do Flamengo, Sociedade Esportiva Palmeiras u. a. (6 Organisationen)CADE: Fußballliga Libra und fünf Klubs zahlen 559.267,26 BRL wegen Gun Jumping BrasilienFusionskontrolle 90.565 €

Das Tribunal des CADE stellte fest, dass die Liga Libra als Gemeinschaftsunternehmen von Klubs zur gemeinsamen Vermarktung von Übertragungs- und Geschäftsrechten anmeldepflichtig war und vor der Freigabe umgesetzt wurde, und genehmigte einen Vergleich (Acordo em APAC) mit der Libra sowie Flamengo, Palmeiras, Santos, São Paulo und Grêmio über einen mutmaßlichen Geldbeitrag von 559.267,26 BRL. Die Beteiligten müssen die bereits vollzogenen Vorgänge binnen 60 Tagen anmelden und drei Jahre lang Änderungen ihrer Vermarktungsstrukturen melden; bei der konkurrierenden Liga FFU (früher LFU) wurde mangels erreichter Umsatzschwellen kein Verstoß festgestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Vereine und Verbände, die Rechte gemeinsam vermarkten, können ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen bilden und müssen vor dem Start die Freigabe einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rechtevermarktung als anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 559.267,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.02.2026 J.P. Morgan SEJ.P. Morgan SE: 12,18 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen fehlerhafter Meldung von Risikoaktiva EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,2 Mio. €

Die EZB verhängte zwei Sanktionen gegen J.P. Morgan SE: 10.150.000 EUR, weil die Bank in 15 Quartalsmeldungen (Ende 2019 bis Mitte 2023) Unternehmensforderungen falsch klassifiziert und ihre risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko zu niedrig gemeldet hatte, und 2.030.000 EUR, weil sie in 21 Meldeperioden (2019 bis 2024) Geschäfte unzulässig aus der Berechnung des CVA-Risikos ausgenommen hatte. Die EZB wertete beides als grob fahrlässig infolge offensichtlicher Mängel in internen Prozessen; die gemeldeten Kapitalquoten waren dadurch zu hoch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Klassifizierung von Forderungen für das Meldewesen braucht wirksame Kontrollen, sonst werden falsche Kapitalquoten zum Sanktionsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit aufsichtlicher Meldungen

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Verstöße selbst entdeckt und gemeldet, kooperierte und ergriff Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro NiederlandeBestechung von Amtsträgern 10 Mio. €

Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
Veröffentlicht
30.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,36 Mio. €

Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.02.2026 FIIG Securities LimitedFIIG Securities: 2,5 Mio. AUD wegen unzureichender Cybersicherheit vor Datenabfluss AustralienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,48 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 2,5 Mio. AUD gegen den auf festverzinsliche Anlagen spezialisierten Finanzdienstleister, weil er zwischen März 2019 und Juni 2023 keine angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen, Ressourcen und Risikomanagementsysteme vorhielt – u. a. fehlten Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, regelmäßige Penetrationstests und verpflichtende Sicherheitsschulungen. Bei einem Angriff 2023 wurden rund 385 GB vertraulicher Daten entwendet und etwa 18.000 Kunden benachrichtigt; das Gericht ordnete zusätzlich ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für lizenzierte Finanzdienstleister ist Cybersicherheit Teil der Lizenzpflichten: Grundmaßnahmen wie MFA, Patching, Überwachung, Schulung und ein geübter Notfallplan müssen finanziert und tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cyber-Grundschutz: Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, Security-Awareness-Schulung, getesteter Incident-Response-Plan

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 912A(1)(a), (d) und (h) i. V. m. s 912A(5A)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Eingeständnisse und gemeinsame Tatsachenfeststellung; keine früheren Verstöße; die bekannten finanziellen Schäden (Sanierungskosten rund 1,5 Mio. AUD) trug im Wesentlichen das Unternehmen selbst.
Veröffentlicht
09.02.2026

Originalbetrag 2.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.02.2026 Kylin International (HK) Co., LimitedSFC: 9 Mio. HKD Geldbuße für Kylin International wegen Mängeln in der Fondsverwaltung HongkongOrganisationspflichten 968.909 €

Die SFC rügte Kylin International (HK) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 9 Mio. HKD für Versäumnisse als Anlageverwalter bzw. Berater von sechs Teilfonds eines Fonds auf den Kaimaninseln ab August 2018. Die SFC stellte fest, dass Interessenkonflikte aus sechs Darlehen des Unternehmens oder eines Direktors an vier Teilfonds weder gesteuert noch offengelegt wurden, Abstimmungen, Bewertungen und Abschlussprüfung fehlten, Anleger fälschlich über eine Befreiung von der Eignungsprüfung informiert wurden, KYC- und Eignungskontrollen unzureichend waren und Aufzeichnungen zur Geldwäscheprävention fehlten. Das Unternehmen hat seine regulierte Tätigkeit Ende 2023 eingestellt; die Lizenz wurde im Januar 2025 auf Antrag widerrufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Darlehen von Verwalter oder Geschäftsleitung an verwaltete Fonds sind ein Interessenkonflikt, der gesteuert und den Anlegern offengelegt werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Anlegerinformation in der Verwaltung privater Fonds

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach einer SFC-Prüfung Ende 2020, Einstellung der regulierten Tätigkeit und ansonsten keine disziplinarische Vorbelastung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.02.2026

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.

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06.02.2026 La Société Canadian Tire ltéeCanadian Tire: 1,29 Mio. CAD Geldstrafen wegen falscher Referenzpreise in Québec Kanada, QuébecIrreführende Werbung und Preisangaben 798.827 €

Das Office de la protection du consommateur prüfte von April bis Oktober 2021 die Preise von sieben beworbenen Produkten in Prospekten, online und in drei Filialen im Großraum Montréal: Die als Vergleichsmaßstab genannten regulären Preise wurden nur in einem sehr kleinen Teil der Verkäufe tatsächlich verlangt. Canadian Tire bekannte sich bei fünf Produkten schuldig, falsche Referenzpreise nach Art. 225 b) LPC angegeben zu haben, und muss für 74 Anklagepunkte Geldstrafen von insgesamt 1.287.550 CAD einschließlich Kosten zahlen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf Preise stützen, zu denen die Ware tatsächlich in nennenswertem Umfang verkauft wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und Rabattwerbung

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 225 b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 1.287.550 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge PolenAuftragsverarbeitung 2,72 Mio. €

Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
Haftung von Führungskräften
Keine persönliche Haftung festgestellt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.

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04.02.2026 Alco Harvesting LLC dba Bonipak Produce Inc. und verbundene UnternehmenBonipak: 6,175 Mio. $ für Erntehelfer wegen verschwiegener Lohnfortzahlung USA, CAMindestlohn und Schwarzarbeit 5,22 Mio. €

Nach dem COVID-Tod eines Landarbeiters in einer Betriebsunterkunft klagte die Arbeitsbehörde 2021 gegen den Agrarbetrieb in Santa Maria: Mehr als 10.000 Landarbeiter, auch H-2A-Saisonkräfte, wurden nicht über ihren Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub informiert; hinzu kamen unbezahlte Fahrzeiten sowie Überstunden- und Mindestlohnverstöße. Der Vergleich über 6.175.000 $ (davon 4,2 Mio. $ direkt an Beschäftigte) enthält Aushang- und Berichtspflichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Informationspflichten gegenüber Saisonkräften sind kein Formalismus – wer Beschäftigte über Lohnfortzahlung im Unklaren lässt, haftet für die Folgen.

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code (Paid Sick Leave, COVID-19 Supplemental Paid Sick Leave, Mindestlohn, Überstunden)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
04.02.2026

Originalbetrag 6.175.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

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04.02.2026 MediaLab.AI, Inc.ICO: 247.590 Pfund gegen Imgur-Betreiber MediaLab wegen Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 287.361 €

Die ICO verhängte gegen MediaLab.AI, Inc., die bis 30. September 2025 die Plattform Imgur im Vereinigten Königreich betrieb, eine Geldbuße von 247.590 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO ließ Imgur Kinder unter 13 Jahren nach eigener Darstellung unter elterlicher Aufsicht zu und stützte sich auf Einwilligung als Rechtsgrundlage, hatte aber keine Möglichkeit, das Alter der Nutzer festzustellen und damit die erforderliche elterliche Einwilligung einzuholen. Die ICO sah daher keine wirksame Rechtsgrundlage und stellte zudem das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung fest (Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155(1)(a) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 247.590 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.02.2026 RE/MAX Twin City Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen RE/MAX Twin City Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 15.336 €

RE/MAX Twin City Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc.“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.02.2026 Amazon.com, Inc., Amazon EU S.à r.l.Bundeskartellamt untersagt Amazon Preiskontrollen und schöpft rund 59 Mio. Euro ab DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Gewinnabschöpfung

Das Bundeskartellamt untersagte Amazon, die Preise von Dritthändlern auf amazon.de mit Preiskontrollmechanismen zu steuern, die zu hoch bewertete Angebote deaktivieren oder von der 'Buy Box' ausschließen; solche Mechanismen sind nur noch ausnahmsweise, etwa bei Preiswucher, mit transparenten Regeln und Benachrichtigungen zulässig. Zugleich ordnete das Amt erstmals nach der Reform von 2023 eine Vorteilsabschöpfung an: Für den Zeitraum vom 7. November 2023 bis 31. Dezember 2024 muss Amazon rund 58,8 Mio. Euro zahlen (Pressemitteilung: rund 59 Mio. Euro; der genaue Betrag ist in der öffentlichen Fassung geschwärzt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Plattformbetreiber zugleich selbst verkauft, darf die Preise der Händler nicht über Sichtbarkeitssanktionen lenken und riskiert die Abschöpfung der Vorteile.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eingriffe von Plattformbetreibern in die Preissetzung von Händlern

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV; Vorteilsabschöpfung nach § 34 Abs. 1 GWB (Az. B2-73/20)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.02.2026 Rangecourt SA (vormals Banque Havilland SA)Upper Tribunal: 4 Mio. GBP gegen Ex-Banque Havilland wegen Plan zur Riyal-Manipulation Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 4,64 Mio. €

Beschäftigte der Londoner Niederlassung der Luxemburger Privatbank Banque Havilland SA (heute Rangecourt SA) erstellten 2017 ein Papier mit manipulativen Handelsstrategien, die den an den US-Dollar gekoppelten katarischen Riyal unter Druck setzen sollten; es war für einen Staatsfonds aus den VAE bestimmt. Das Upper Tribunal bestätigte am 3. Februar 2026 den Verstoß gegen Principle 1 (Integrität), setzte die von der FCA mit Decision Notice vom 17. Januar 2023 festgelegte Geldbuße von 10.000.000 GBP jedoch auf 4.000.000 GBP herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden Strategien anbietet, die auf Marktmanipulation hinauslaufen, verletzt die Integritätspflicht des Instituts – auch wenn nichts davon umgesetzt wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität: keine Konzepte zur Marktmanipulation für Kunden oder Interessenten

Behörde / Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Verfahren der Financial Conduct Authority (FCA))
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Principle 1 der FCA Principles for Businesses; s. 206 FSMA 2000; Entscheidung nach s. 133 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Papier wurde nach den Feststellungen nicht weitergegeben und die Strategie nie umgesetzt; die Bank meldete den Vorgang selbst der luxemburgischen Aufsicht CSSF und der FCA, kooperierte, ließ ihn auf eigene Kosten von rund 2,5 Mio. GBP untersuchen, und die beteiligten Beschäftigten hatten die Bank verlassen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften NiederlandeDatenschutz 250.000 €

Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.02.2026 TMAC LtdICO: 100.000 Pfund gegen TMAC wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 115.969 €

Die ICO verhängte gegen TMAC Ltd eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen 8. Februar und 24. September 2024 260.332 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS (betrieben von der Telephone Preference Service Ltd) eingetragen waren. Außerdem erhielten die Angerufenen nicht die nach Regulation 24 der PECR vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21(1)(b) und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 132.345 €

Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen

Behörde / Gericht
Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied SlowakeiKartelle und Absprachen 1,1 Mio. €

Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei geförderten Vergaben

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.01.2026 Tarmac Building Products LimitedTarmac Building Products: 633.300 £ nach Beinquetschung an Fertigungslinie Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 731.124 €

Im Werk Linford wurden 2022 die Beine eines Beschäftigten zwischen tonnenschweren Transportrahmen eingeklemmt, weil die verriegelte Zugangstür die vorgelagerten Streckenabschnitte nicht abschaltete. Frühere Beinahe-Unfälle und eine Jahre alte Gefährdungsbeurteilung mit geforderten Zusatzmaßnahmen blieben folgenlos; Geldstrafe 633.300 £ plus 5.583 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 596 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beinahe-Unfälle und offene Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen müssen nachverfolgt werden – sonst belegen sie vor Gericht das Wissen um das Risiko.

Behörde / Gericht
Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
30.01.2026

Originalbetrag 633.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste PortugalKartelle und Absprachen 8.200 €

Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.01.2026 Finca Monte GrandeCBP stoppt Kaffee der mexikanischen Finca Monte Grande wegen Zwangsarbeit USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Kaffee von Finca Monte Grande (Mexiko) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Schuldknechtschaft, Lohneinbehalt, Einbehalt von Ausweisen und exzessive Überstunden).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Importeure von Agrarrohstoffen sollten die Arbeitsbedingungen bis auf Plantagenebene prüfen können, sonst droht die Beschlagnahme an der Grenze.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
29.01.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.01.2026 Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften)CNMC: 20,5 Mio. Euro und Vergabesperre für Repsol wegen Margenbeschneidung SpanienMissbrauch von Marktmacht 20,5 Mio. €

Die CNMC verhängte eine Geldbuße von 20.500.000 Euro gegen Gesellschaften des Repsol-Konzerns, für die auch Repsol S.A. und Repsol Customer Centric als Muttergesellschaften gesamtschuldnerisch haften: Repsol nutzte zwischen April und Dezember 2022 seine beherrschende Stellung im Großhandel mit Kraftstoffen für Tankstellen, um die Margen unabhängiger Tankstellen beim Diesel zu verengen, indem es die Großhandelspreise anhob und zugleich Berufskraftfahrern an eigenen Tankstellen zusätzliche Rabatte gewährte. Zudem dürfen drei Gesellschaften sechs Monate lang nicht an öffentlichen Ausschreibungen zur Lieferung von Dieselkraftstoff teilnehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikal integrierte Marktbeherrscher müssen Groß- und Einzelhandelspreise so gestalten, dass gleich effiziente Wettbewerber auf der nachgelagerten Stufe wirtschaftlich bestehen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kosten-Preis-Schere bei vertikal integrierten Unternehmen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 und Art. 62.4.b) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
03.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.01.2026 Syngenta LtdSyngenta: 400.000 GBP nach unkontrolliertem Hochdruck-Dampfaustritt bei Wartungsarbeiten Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 460.564 €

Beim Abtrennen von Flanschschrauben an einem Kondensatableiter versagte im November 2023 ein korrodiertes Absperrventil, und Hochdruckdampf trat aus; der Fremdfirmen-Monteur entkam knapp schweren Verletzungen. Der Agrochemiekonzern hatte Arbeitsmittel nicht instand gehalten und die Gefährdung trotz bekannter Korrosion nicht beurteilt (nur Einfach- statt Doppelabsperrung). Strafe 400.000 GBP plus 8.288 GBP Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Korrosion verlangt sicherere Freischaltverfahren – Routinetätigkeiten dürfen Risiken nicht verdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Freischalten und Absperren bei Instandhaltung

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Leeds Magistrates' Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 5(1); Management of Health and Safety at Work Regulations 1999, reg. 3(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.01.2026

Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.01.2026.

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

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27.01.2026 Archer-Daniels-Midland Company (ADM)ADM: geschönte Segmentergebnisse im Bereich Nutrition – 40 Mio. USD Strafe USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 33,5 Mio. €

ADM hatte die Ergebnisse des Segments Nutrition über nachträgliche konzerninterne Rabatte und Preisanpassungen künstlich erhöht, um Wachstumsziele von 15 bis 20 % zu zeigen. ADM zahlt 40 Mio. USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Verrechnungspreise und nachträgliche Segmentanpassungen brauchen eine unabhängige Kontrolle, wenn Segmente öffentlich als Wachstumstreiber beworben werden.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Antifraud-, Reporting-, Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften der US-Bundeswertpapiergesetze (Settled Order der SEC)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfemaßnahmen von ADM wurden berücksichtigt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 9 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
04.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.01.2026 Salford Grab Hire LimitedBaggerlöffel als Stütze: Mechaniker schwer verletzt – 10.000 £ für Grab-Hire-Betrieb Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 11.517 €

Bei der Reparatur eines Kippers diente ein JCB-Baggerlöffel ohne Schnellwechsler oder Sicherungsbolzen als Stütze für die angehobene Mulde; der eine Tonne schwere Löffel fiel herab und verletzte einen Mechaniker schwer. Der Betrieb (laut Micro-Abschluss 11 Beschäftigte) hatte keine geeigneten Stützen verwendet; Geldstrafe 10.000 £ plus 3.475,90 £ Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angehobene Lasten werden nur mit dafür ausgelegten Stützen gesichert – improvisierte Abstützungen mit Arbeitsgeräten sind eine typische Ursache schwerer Quetschunfälle.

Behörde / Gericht
Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
04.02.2026

Originalbetrag 10.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung BrasilienBestechung von Amtsträgern 4,98 Mio. €

JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
Haftung von Führungskräften
Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.

Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 564.626 €

Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.01.2026 DME Construction Associates Inc.DME Construction Associates: 600.000 USD OSHA-Vergleich nach tödlichem Dachsturz USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 506.928 €

Der Dachdeckerbetrieb DME Construction Associates von Long Island hat mit dem US-Arbeitsministerium einen Vergleich geschlossen, der alle Beanstandungen nach dem tödlichen Sturz eines Beschäftigten durch ein ungesichertes Oberlicht im August 2021 bestätigt, darunter neun vorsätzliche Verstöße, acht davon als Einzelverstöße je ungesichertem Beschäftigten. Das Unternehmen zahlt 600.000 USD und muss ein schriftliches Sicherheitskonzept einführen, ausreichend Absturzsicherung für alle Beschäftigten nachweisen, OSHA Baustellen vorab melden, Kontrollen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zulassen und Aufsichtspersonen einen 30-Stunden-Kurs absolvieren lassen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fehlende Absturzsicherung kann je Beschäftigtem einzeln bestraft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung auf Dächern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (Absturzsicherung im Bauwesen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 130.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

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22.01.2026 Saxo Bank A/SSaxo Bank: 313 Mio. DKK wegen mangelhafter Kundensorgfalt bei White-Label-Kunden DänemarkKundensorgfalt 41,9 Mio. €

Saxo Bank hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 313.000.000 DKK angenommen. Die Bank hatte für eine Reihe von Kundenbeziehungen keine ausreichenden Angaben zu Zweck und angestrebter Art der Geschäftsbeziehung eingeholt und zwischen Januar 2021 und Mai 2023 die Endkunden ihrer White-Label-Partner, denen sie ihre Handelsplattform bereitstellte, nicht laufend überwacht. Das Bußgeld wurde wegen der Mitwirkung an der Aufklärung und der eingeleiteten Korrekturen sowie mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer seine Plattform Partnern für deren Kunden öffnet, muss auch diese Endkunden in die laufende Geldwäsche-Überwachung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und laufende Überwachung in White-Label- und Partnermodellen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Aufklärung und Korrekturmaßnahmen bei der Erhebung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung; Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 313.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2026.

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22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 5 Mio. €

Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering und Kontoübernahme

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.01.2026

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22.01.2026 Stanley Wire LimitedDrahtzieherei: tödlicher Unfall an ungeschützter Maschine – 140.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 160.514 €

Ein 45-jähriger Beschäftigter geriet 2021 in Penistone in eine ungeschützte Drahtzieh- und Aufwickelmaschine und starb. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsweise, trennende Schutzeinrichtungen oder Verriegelungen sowie eine formale Schulung statt bloß mündlicher Einweisung; nach dem Unfall ergingen acht Untersagungsverfügungen. Geldstrafe 140.000 £ plus 6.652 £ Kosten für den Betrieb mit laut Jahresabschluss 17 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mündliche Einweisung ersetzt keine Schulung und keinen Schutzzaun – gefährliche bewegte Teile müssen technisch unzugänglich sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Maschinensicherheit und formale Unterweisung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Sheffield Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Frühes Schuldeingeständnis
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.01.2026 SIA „Burde B.V.“Lettland: Burde B.V. wegen überhöhter Lizenzpreise für Blitzer-Software gebüßt LettlandMissbrauch von Marktmacht 24.199 €

Die Konkurences padome stellte fest, dass SIA „Burde B.V.“ als in Lettland einziger Vertreiber von Softwarelizenzen für Gatso-RT4-Radaranlagen der staatlichen Gesellschaft CSDD, die die Anlagen im staatlichen Auftrag betreibt und auf diese Lizenzen angewiesen war, von September 2022 bis Juli 2023 überhöhte Preise berechnete; binnen eines halben Jahres stieg der Preis um rund 260 %. Sie wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte 24.199,25 EUR. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Exklusivvertreiber einen gebundenen Kunden beliefert, muss Preiserhöhungen sachlich begründen können.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
04.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr KanadaIrreführende Werbung und Preisangaben 24 Mio. €

Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.

Behörde / Gericht
Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.01.2026 Hip Seng Builders LimitedHongkong: Strafe für Hip Seng Builders nach tödlichem Stromunfall auf 521.000 HKD erhöht HongkongArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 56.920 €

Nach einem tödlichen Unfall am 19.08.2023 auf einer Baustelle in Chek Lap Kok, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten an einer abgehängten Decke einen Stromschlag erlitt, war Hip Seng Builders am 23.01.2025 zu Geldstrafen von 261.000 HKD verurteilt worden. Auf Antrag der Anklage überprüfte das Gericht das Strafmaß und erhöhte die Geldstrafen am 21.01.2026 auf 521.000 HKD. Verurteilt wurde nach der Factories and Industrial Undertakings Ordinance und zwei Verordnungen zur Baustellen- und Elektrosicherheit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Elektroarbeiten auf Baustellen brauchen Freischaltung und Prüfung vor Arbeitsbeginn; die Anklage in Hongkong geht gegen aus ihrer Sicht zu milde Strafen aktiv vor.

Bezug zu Schulung und Awareness

Elektrosicherheit bei Installationsarbeiten auf Baustellen

Behörde / Gericht
West Kowloon Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
21.01.2026

Originalbetrag 521.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.01.2026 PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs)Arzneimittelkartell dank Whistleblower: 7,8 Mio. EUR gegen PHOENIX und TRANSMEDIC SlowakeiKartelle und Absprachen 7,8 Mio. €

Die beiden Unternehmen sprachen sich bei Ausschreibungen der Allgemeinen Krankenversicherung über Arzneimittellieferungen (2017–2020) ab. Aufgedeckt wurde das Kartell erstmals mit Hinweisen eines Whistleblowers; PHOENIX erhielt 7.595.200 EUR und ein einjähriges, TRANSMEDIC 201.800 EUR und ein dreijähriges Vergabeverbot (erstinstanzlich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Whistleblower erhalten in der Slowakei eine Prämie – interne Meldewege sollten schneller sein als der Weg zur Behörde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bid-Rigging bei öffentlichen Ausschreibungen; Hinweisgeberkanäle

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
PHOENIX: Vergleich mit 30 % Bußgeldminderung und verkürzter Vergabesperre.
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

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20.01.2026 Multi Packaging Solutions UK LimitedVerpackungshersteller: 4,5-Tonnen-Maschine fällt auf Arbeiter – 433.333 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 496.828 €

Beim improvisierten Umsetzen einer 4,5 Tonnen schweren Maschine ohne Anschlagpunkte mit Gabelstapler und Rollen rutschte die Last im Werk East Kilbride 2023 von den Gabeln und traf einen Beschäftigten, der darunter arbeitete, am Kopf; er erlitt bleibende Seh-, Hör- und Nervenschäden. Der Hebevorgang war nicht von einer fachkundigen Person geplant worden; Geldstrafe 433.333 £. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft (heute Smurfit Westrock Consumer Packaging UK Limited) im Vereinigten Königreich durchschnittlich 1.397 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seltene, nicht routinemäßige Hebearbeiten sind die gefährlichsten – sie brauchen eine eigene Planung durch Fachkundige, bevor jemand unter die Last tritt.

Behörde / Gericht
Hamilton Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 8(1)(a) und (c) Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
21.01.2026

Originalbetrag 433.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2026.

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19.01.2026 Derbyshire ConstabularyDerbyshire Constabulary: 60.000 GBP nach Brandverletzungen bei Molotow-Cocktail-Training Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 69.196 €

Bei einer Übung zu öffentlichen Unruhen im Februar 2021 wurden Polizeikräfte in schwer entflammbarer Schutzkleidung mit Brandflaschen beworfen; vier Beamte erlitten Verbrennungen mit bleibenden Narben. Es fehlten Informationen zu Lebensdauer und Prüfung der PSA, eine Gefährdungsbeurteilung für Herstellung und Einsatz der Brandflaschen sowie sichere Arbeitsverfahren. Strafe 60.000 GBP plus 9.470 GBP Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch realitätsnahe Einsatztrainings brauchen Gefährdungsbeurteilung und geprüfte Schutzausrüstung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit bei Hochrisiko-Übungen und PSA-Prüfung

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Sheffield Magistrates' Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
20.01.2026

Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro RumänienBeschäftigtendaten 14.997 €

Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
19.01.2026

Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

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16.01.2026 Timegrip ASTimegrip AS: 250.000 NOK, weil Beschäftigte keine Zeiterfassungsdaten erhielten NorwegenBetroffenenrechte und Transparenz 21.331 €

Datatilsynet verhängte gegen den Anbieter von Zeiterfassungssystemen Timegrip AS ein Bußgeld von 250.000 NOK, weil das Unternehmen nach der Insolvenz einer Einzelhandelskette 80 früheren Beschäftigten die Auskunft über ihre Stempeldaten verweigerte, die sie zum Nachweis ihrer Lohnforderungen brauchten. Die Behörde stufte Timegrip als Verantwortlichen ein, weil das Unternehmen nach der Insolvenz faktisch allein über Speicherung, Nutzung und Zugang entschied, und sah einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Angekündigt waren 750.000 NOK; die Behörde berücksichtigte u. a. die unübersichtliche Lage und die eigene lange Verfahrensdauer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftragsverarbeiter sollten vertraglich regeln, wie Daten bei Insolvenz des Verantwortlichen herausgegeben werden – wer die Daten faktisch kontrolliert, haftet als Verantwortlicher auch für Auskunftsansprüche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrechte von Beschäftigten und Rollenverteilung bei Auftragsverarbeitung

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Unübersichtliche Lage nach der Insolvenz des Kunden (nur begrenzt gewichtet) und lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet; angekündigt waren 750.000 NOK.
Veröffentlicht
20.01.2026

Originalbetrag 250.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2026.

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15.01.2026 Allay Claims LtdICO: 120.000 Pfund gegen Allay Claims wegen Werbe-SMS zu PPI-Steuererstattungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 138.344 €

Die ICO verhängte gegen Allay Claims Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen in großem Umfang unerbetene SMS verschickt, mit denen es Dienstleistungen zur Rückforderung von Steuern auf PPI-Erstattungen bewarb; die Anordnung nennt dafür den Zeitraum 1. Februar 2023 bis 13. Februar 2024. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 7,34 Mio. €

Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattdarstellung im Onlineshop

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 1,4 Mio. €

Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2026 Maplebear Inc. (Instacart)Instacart zahlt 60 Mio. USD im FTC-Vergleich um „kostenlose Lieferung“ mit Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 51,5 Mio. €

Laut FTC warb Instacart mit kostenloser Lieferung, verlangte aber verpflichtende Servicegebühren von bis zu 15 %, versprach eine „100 % Zufriedenheitsgarantie“, ohne volle Erstattungen zu leisten, und wies bei Probeabos nicht ausreichend auf die anschließende Abbuchung hin. Im Vergleich zahlt das Unternehmen 60 Mio. USD für Rückerstattungen und muss die beanstandeten Praktiken einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer „kostenlos“ bewirbt, darf keine Pflichtgebühr an anderer Stelle nachschieben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preiswerbung und Gebührenangaben im Marketing

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 60.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.

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13.01.2026 Estee Lauder Cosmetics Ltd.Estee Lauder Cosmetics: 750.000 CAD Strafe wegen nicht gemeldeter PFAS in Eyelinern Kanada, ONAbfall und Gefahrstoffe 463.765 €

Bei einer Routineinspektion 2023 wurde festgestellt, dass das Unternehmen Eyeliner mit dem PFAS-Stoff Perfluorononyl Dimethicone verkaufte, ohne die vorgeschriebene Meldung einer „bedeutenden neuen Tätigkeit“ abzugeben; eine anschließende Compliance-Anordnung wurde nicht befolgt. Das Gericht verhängte 750.000 CAD, das Unternehmen muss die Aktionäre informieren und steht im Environmental Offenders Registry.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktentwicklung und Regulatory Affairs müssen neue Stoffe vor Markteinführung auf Meldepflichten prüfen; behördliche Anordnungen sind fristgerecht umzusetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stoffrechtliche Melde- und Freigabepflichten bei Produkteinführungen

Behörde / Gericht
Ontario Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Canadian Environmental Protection Act, 1999 (Significant New Activity, Compliance Order)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
02.02.2026

Originalbetrag 750.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2026 General Motors LLC, General Motors Holdings LLC und OnStar, LLCGeneral Motors/OnStar: FTC-Anordnung nach Verkauf von Standort- und Fahrdaten USAWerbung und Einwilligung Anordnung

Die FTC hat ihre Anordnung gegen General Motors und OnStar endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde führte GM Kunden mit einem irreführenden Anmeldeprozess in den Dienst OnStar und die Funktion Smart Driver, erfasste präzise Standort- und Fahrverhaltensdaten aus Millionen Fahrzeugen und verkaufte sie ohne klare Information und ausdrückliche Einwilligung an Dritte, darunter Verbraucherauskunfteien. GM darf diese Daten fünf Jahre lang nicht an Verbraucherauskunfteien weitergeben und muss während der 20-jährigen Laufzeit vor Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vernetzter Fahrzeugdaten eine ausdrückliche Einwilligung einholen, Auskunft und Löschung ermöglichen und das Abschalten der Standorterfassung anbieten; eine Geldzahlung sieht die Anordnung nicht vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten aus vernetzten Produkten dürfen erst nach verständlicher Information und ausdrücklicher Einwilligung an Dritte gehen – ein Häkchen im Anmeldeprozess ersetzt das nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei vernetzten Produkten; Weitergabe von Standort- und Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung BrasilienKorruption und Bestechung 3,43 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
12.01.2026

Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 215.000 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
09.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.01.2026 HSBC Bank plcPNF: HSBC Bank plc zahlt 267,53 Mio. Euro wegen Dividendenarbitrage (Steuerbetrug) FrankreichSonstiges 267,5 Mio. €

HSBC Bank plc schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP zu gruppeninternen Handelsstrukturen zur Dividendenarbitrage über ihre Pariser Niederlassung in den Jahren 2014 bis 2019, mit denen die Quellensteuer auf Dividenden vermieden wurde und die als schwere Steuerhinterziehung gewertet werden können. Die Bank zahlt eine Geldauflage von 267.531.000 EUR; für 2019 hatte sie bereits 34.464.424 EUR an Steuern, Zinsen und Zuschlägen entrichtet. Validiert am 08.01.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Handelsgeschäfte rund um Dividendenstichtage müssen steuerlich und strafrechtlich geprüft werden, bevor sie freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Dividendengeschäfte als Strafbarkeitsrisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 42 Mio. €

Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Glasgow City CouncilGlasgow City Council: 80.000 GBP nach Einsturz eines durchgerosteten Laternenmasts Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 92.092 €

Im Juni 2023 stürzte ein Laternenmast aus den 1950er/60er Jahren um, dessen Stahl am Fuß zu mindestens 60 % durchgerostet war, und verletzte einen Fußgänger schwer. Der Mast war 2022 als schlecht eingestuft, aber erst für 2024 zum Austausch vorgesehen; die Sichtprüfungen der Stadt erkannten die akute Einsturzgefahr nicht. Strafe 80.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfregime für alternde Infrastruktur müssen Befunde priorisieren und bei akuter Gefahr sofortiges Handeln auslösen.

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Glasgow Sheriff Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 3(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
12.01.2026

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch GriechenlandBeschäftigtendaten 10.000 €

In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.01.2026 Exyte Management GmbHExyte: 1,5 Mio. USD – chinesische Tochter vermittelte US-Ware an gelisteten Chiphersteller SMIC USAExportkontrolle und Dual-Use 1,28 Mio. €

Die Shanghaier Gesellschaft der Stuttgarter Exyte-Gruppe veranlasste 2021/22 in 13 Fällen die Lieferung von rund 884 US-Artikeln (Durchflussmesser, Druckaufnehmer, Steuerungen) im Wert von rund 2,85 Mio. USD durch chinesische Lieferanten an SMIC Beijing, das auf der Entity List steht. Laut BIS erkannte das Compliance-Programm nicht, dass auch Inlandsübergaben in China genehmigungspflichtig sind; Exyte legte die Vorgänge selbst offen und räumte sie ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

US-Exportrecht erfasst auch die Übergabe von US-Ware innerhalb Chinas – Auslandstöchter müssen Endkunden gegen die Entity List prüfen, selbst wenn lokal eingekauft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Entity-List-Prüfung auch bei Inlandslieferungen im Ausland

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(b), § 744.11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige, eigene Untersuchung mit externen Anwälten und Investitionen in das Compliance-Programm.
Veröffentlicht
07.01.2026

Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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07.01.2026 Superior General Partner Inc.Superior General Partner: 1,35 Mio. CAD Strafe für Natriumchlorit im Fluss und späte Meldung Kanada, QCAbfall und Gefahrstoffe 836.690 €

Aus dem Chemiewerk ERCO Mondial in Gatineau gelangte 2019 infolge eines Anlagendefekts zwölfmal Natriumchlorit in die Rivière du Lièvre; beim letzten Vorfall wurde die Behörde erst nach fünf Tagen informiert. Das Unternehmen wurde zu 1,35 Mio. CAD verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten bei Stoffaustritten gelten sofort; wer Tage wartet, haftet zusätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortige Meldung von Umweltvorfällen an Behörden

Behörde / Gericht
Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Fisheries Act (Einbringen schädlicher Stoffe; unterlassene sofortige Meldung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 1.350.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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06.01.2026 Saxo Capital Markets HK LimitedSaxo Capital Markets HK: 4 Mio. HKD wegen Krypto-Produkten für Privatkunden HongkongOrganisationspflichten 438.731 €

Saxo Capital Markets HK wurde öffentlich gerügt und mit 4.000.000 HKD gebüßt, weil zwischen November 2018 und November 2022 über seine Online-Handelsplattform auch Privatkunden 32 komplexe Produkte mit Bezug zu virtuellen Vermögenswerten handeln konnten, die nach den Rundschreiben der Aufsicht nur professionellen Anlegern vorbehalten waren (1.446 Geschäfte von 130 Privatkunden und sechs professionellen Anlegern). Das Unternehmen prüfte weder die Kenntnisse der Kunden noch gab es ausreichende Informationen und Warnhinweise; die vom Mutterkonzern übernommenen Erkennungsregeln hatten die Produkte nicht als Krypto-bezogen erfasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Produktfilter ersetzen keine eigene Produktprüfung vor Ort, besonders bei Krypto-Produkten mit Vertriebsbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertrieb komplexer Krypto-Produkte über Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct; Guidelines on Online Distribution and Advisory Platforms; SFC-Rundschreiben vom 01.11.2018 und HKMA/SFC-Rundschreiben vom 28.01.2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, freiwillige Entschädigung der Kunden, Einstellung der regulierten Tätigkeit, Kooperation und Annahme der Feststellungen, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
06.01.2026

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.01.2026.

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06.01.2026 Futamura Chemical UK LtdSchwefelwasserstoff im Abwassersystem: Folienhersteller zahlt 200.000 £ nach Todesfall Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 230.867 €

Im Werk Wigton brach ein Beschäftigter 2021 in einem Pumpenraum nach Gaseinwirkung zusammen und starb; ein Lieferfahrer, der helfen wollte, verlor ebenfalls das Bewusstsein. Laut Untersuchung hatte der Zellglasfolien-Hersteller nicht beurteilt, dass Schwefelwasserstoff aus dem Produktionsprozess ins Entwässerungssystem gelangen und dort austreten konnte; Geldstrafe 200.000 £ plus 20.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 283 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe müssen alle Ausbreitungswege erfassen – auch Abwasser- und Entwässerungssysteme.

Behörde / Gericht
Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 16.000 €

Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil

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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war PolenDatenschutz 232.208 €

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.

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31.12.2025 C2MAC Group, Fonderie De Riccardis, Zanardi Fonderie u. a. (Gießereikartell, 12 Unternehmen und Assofond)Italien: 70 Mio. € gegen 16 Gießereien und Verband Assofond wegen Preisindex-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 70 Mio. €

Gießereien koordinierten von 2004 bis Juni 2024 über den Verband Assofond ihre Preisstrategien: Sie tauschten sensible Informationen aus und entwickelten gemeinsame Indexierungsmechanismen (‚Assofond-Indikatoren‘), um Preiserhöhungen einschließlich Margen durchzusetzen. Die AGCM verhängte 70 Mio. € (Höchstmaß rund 600 Mio. €) und berücksichtigte die Krise der Branche mildernd. Adressaten: C2MAC Group, Fonderia Corrà, Fonderie De Riccardis, Fonderie Guido Glisenti/Lead Time, Pilenga Baldassarre/E.F. Group, Fonderie Mora Gavardo/Camozzi Group, Zanardi Fonderie, VDP Fonderia, Fonderie Ariotti, Ironcastings, Fonderia Zardo, ZML Industries/Cividale, Assofond.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Preisindizes im Verband sind nur zulässig, wenn sie keine Margen- oder Preisabstimmung ermöglichen – Metallverarbeiter sollten Verbandsarbeit kartellrechtlich begleiten lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsindizes und Preisgleitklauseln als Koordinationsinstrument

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Berücksichtigung der schweren Krise des Gießereisektors bei der Bußgeldhöhe
Veröffentlicht
31.12.2025

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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

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30.12.2025 Einzelhandelskette mit Kundenprogramm (anonymisiert)CNIL: 3,5 Mio. EUR gegen Handelskette für Weitergabe von Kundendaten an soziales Netzwerk FrankreichWerbung und Einwilligung 3,5 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen eine nicht namentlich genannte Einzelhandelskette eine Geldbuße von 3.500.000 EUR (2.500.000 EUR nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, 13, 32 und 35 DSGVO sowie 1.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés). Das Unternehmen hatte seit 2018 E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Mitgliedern seines Kundenprogramms ohne wirksame Einwilligung an ein soziales Netzwerk übermittelt, um dort gezielt Werbung auszuspielen; betroffen waren mehr als 10,5 Mio. Personen. Hinzu kamen unzureichende Information, schwache Passwortregeln mit SHA-256-Hashing, eine fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Cookies, die vor jeder Wahl gesetzt und nach einer Ablehnung weiter ausgelesen wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundendaten für Zielgruppen-Werbung an Plattformen übermittelt, braucht dafür eine eigene, klar formulierte Einwilligung und vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundendaten für Werbung auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 13, 32 und 35 DSGVO; Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung USA, CAWerbung und Einwilligung 38.275 €

Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.

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29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung ItalienPlattformpflichten 14,2 Mio. €

AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.12.2025 ΗΡΩΝ Α.Ε. Ενεργειακών Υπηρεσιών (Heron), ICOMM Call Center I.K.E. und ein weiteres Callcenter (Einpersonengesellschaft, anonymisiert)Heron und Callcenter: 165.000 EUR für Werbeanrufe trotz Sperrliste GriechenlandWerbung und Einwilligung 165.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für Heron stellte die Datenschutzbehörde mit Entscheidung 43/2025 Mängel bei der Kontrolle der beauftragten Callcenter und bei den Sicherheitsmaßnahmen fest, sodass auch Teilnehmer aus dem Sperrregister nach Art. 11 ν. 3471/2006 angerufen wurden; zudem wurden Daten teils rechtswidrig erhoben. Sie verhängte insgesamt 165.000 EUR: 115.000 EUR gegen Heron (Art. 32 DSGVO) samt Verwarnung und der Anordnung, binnen sechs Monaten ein Kontrollverfahren für Callcenter-Partner mit mindestens jährlicher Prüfung einzuführen, 35.000 EUR gegen ICOMM (5.000 Art. 32, 10.000 Art. 29, 20.000 Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) mit Löschanordnung sowie 15.000 EUR gegen ein weiteres Callcenter (Art. 32 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss die Partner regelmäßig und stichprobenartig prüfen – die Verantwortung für Sperrlisten bleibt beim Auftraggeber.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonwerbung über Dienstleister und Abgleich mit Sperrlisten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 29, Art. 32, Art. 58 Abs. 2 lit. d, f und i DSGVO; Art. 11 ν. 3471/2006; Art. 21 ν. 2472/1997 i. V. m. Art. 84 ν. 4624/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro FrankreichBeschäftigtendaten 15 Mio. €

Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.

Behörde / Gericht
Conseil d'État
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr

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23.12.2025 Disney Worldwide Services, Inc. und Disney Entertainment Operations LLCDisney: 10 Mio. USD wegen falsch gekennzeichneter Kindervideos auf YouTube USAWerbung und Einwilligung 8,48 Mio. €

Das Bundesbezirksgericht für den Central District of California hat auf Klage des U.S. Department of Justice im Auftrag der FTC eine Anordnung gegen zwei Disney-Gesellschaften erlassen. Disney soll kindgerichtete Videos auf YouTube nicht als „Made for Kids“ gekennzeichnet haben, weil es die Einstufung nur kanalweise vornahm; dadurch konnten über YouTube Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Information und Einwilligung der Eltern erhoben und für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Disney zahlt eine Zivilstrafe von 10.000.000 USD und muss ein Programm zur Prüfung und Kennzeichnung der Zielgruppe seiner Videos einrichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Inhalte über fremde Plattformen verbreitet, bleibt für deren Datenschutz-Einstellungen verantwortlich – Voreinstellungen auf Kanalebene müssen je Inhalt geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kinderdatenschutz bei Inhalten auf Drittplattformen; Pflege von Plattform-Einstellungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice, Anordnung des U.S. District Court for the Central District of California
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
COPPA Rule, 16 C.F.R. Part 312; Children's Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6502(c), 6505(d); Verfahren nach 15 U.S.C. §§ 45(m)(1)(A), 53(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.12.2025

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.

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23.12.2025 Perenco UK LimitedPerenco UK: Enforcement Undertaking nach Ölaustritt im Hafen von Poole Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 459.900 €

Die Environment Agency nahm ein Enforcement Undertaking von Perenco UK an: Das Unternehmen zahlt 401.447 GBP an fünf lokale Organisationen (60.000, 30.000, 200.547, 10.000 und 100.900 GBP), trägt die Behördenkosten und sagt Abhilfemaßnahmen zu. Anlass war ein Verstoß gegen eine Genehmigungsauflage: Eine nicht ausreichend instand gehaltene Ölleitung am Standort Wytch Farm war korrodiert, am 23. März 2023 gelangte Rohöl bzw. Lagerstättenflüssigkeit in die Ower Bay im Hafen von Poole. Nach Angaben der Behörde umfasst das Gesamtpaket rund 6,1 Mio. GBP, einschließlich Einsatz- und Sanierungskosten sowie 620.000 GBP an Betroffene.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Korrosionsprüfungen müssen so ausgelegt sein, dass sie auch einen schneller als erwartet fortschreitenden Wandverlust erkennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität von Rohrleitungen und Korrosionsüberwachung

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016; Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Hohe bereits getragene Kosten für Einsatz und Sanierung sowie getroffene Maßnahmen gegen eine Wiederholung (Gründe der Behörde für die Annahme).
Veröffentlicht
13.03.2026

Originalbetrag 401.447 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.

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22.12.2025 New York-Presbyterian Hudson Valley HospitalNYP Hudson Valley Hospital: 6,8 Mio. USD für Zahlungen an zuweisende Praxis USABestechung im geschäftlichen Verkehr 5,79 Mio. €

Das Krankenhaus (bis 2015 Hudson Valley Hospital Center) soll einer Onkologiepraxis in Westchester Millionenbeträge gezahlt haben, damit sie Patienten an die Klinik überweist; die Leistungen rechnete das Krankenhaus bei Medicare und Medicaid ab. Die Staatsanwaltschaft reichte Klage ein und schloss zugleich einen Vergleich über 6,8 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationsverträge zwischen Kliniken und niedergelassenen Praxen müssen Leistung und Vergütung sauber dokumentieren – sonst gelten Zahlungen als Zuweisungsprämie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Zuweiser im Krankenhaus

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Southern District of New York
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 6.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.12.2025.

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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken FrankreichAuftragsverarbeitung 1,7 Mio. €

Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Quellen

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22.12.2025 Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.AEPD: 500.000 Euro gegen Energieversorger Curenergía nach Fehlversand im Doppel-Chat SpanienAuftragsverarbeitung 500.000 €

Ein Mitarbeiter des Kundenservice-Dienstleisters bediente im Chat zwei Kunden gleichzeitig und ordnete einem die E-Mail-Adresse des anderen zu; der Beschwerdeführer erhielt so Namen, Schulden und Rechnungsdaten eines Fremden. Die AEPD sah die Ursache im Prozessdesign, das parallele Chats zuließ, und verhängte 500.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Servicekanäle so gestalten, dass Verwechslungen zwischen Kunden technisch erschwert werden – ein Einzelfehler kann ein Organisationsversagen sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt im Kundenservice / Fehlversand

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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22.12.2025 Renuka Vale do Ivaí S.A. (em recuperação judicial)Renuka Vale do Ivaí: Zuckerfabrik wegen sklavenähnlicher Arbeit auf der „Lista Suja“ BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das Ministério do Trabalho e Emprego (MTE) nahm die Zuckerfabrik Renuka Vale do Ivaí S.A. (in gerichtlicher Sanierung) in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte unter sklavenähnlichen Bedingungen eingesetzt haben (Cadastro de Empregadores, „Lista Suja“). Grundlage ist eine Arbeitsinspektion aus dem Jahr 2025 in der Zuckerrohrfabrik in São Pedro do Ivaí (Paraná), bei der 57 Beschäftigte betroffen waren; die abschließende Verwaltungsentscheidung erging am 22.12.2025, die Eintragung erfolgte mit der Aktualisierung vom 06.04.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen der Zuckerindustrie müssen die Arbeitsbedingungen an ihren Standorten laufend prüfen, denn ein Eintrag in die „Lista Suja“ wird namentlich veröffentlicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen erkennen und verhindern

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024 (Cadastro de Empregadores)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
06.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.12.2025 Australia and New Zealand Banking Group LimitedANZ: 135 Mio. AUD Strafe wegen Verhaltens bei Staatsanleihe-Emission und Falschmeldungen AustralienMarktmissbrauch und Insiderhandel 76,1 Mio. €

ANZ verkaufte im April 2023 als Begleitbank einer Staatsanleihe-Emission über 14 Mrd. AUD für die Australian Office of Financial Management (AOFM) um den Zeitpunkt der Preisfestsetzung große Mengen Anleihe-Futures, ohne die AOFM über noch ausstehende Verkäufe zu informieren, und meldete ihr von 2021 bis 2023 überhöhte Umsätze im Sekundärmarkt für Staatsanleihen. Das Gericht verhängte 135 Mio. AUD: 85 Mio. AUD für die Emission (darunter 80 Mio. AUD wegen unconscionable conduct) und 50 Mio. AUD für die fehlerhaften Umsatzmeldungen; dazu ein Compliance-Programm auf eigene Kosten. In drei Privatkundenverfahren ergingen am selben Tag in einer gesonderten Entscheidung weitere 115 Mio. AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für einen Kunden eine Emission begleitet, muss eigene Absicherungsgeschäfte offenlegen und darf Behörden keine geschönten Kennzahlen melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und Interessenkonflikte beim Eigenhandel rund um Kundentransaktionen; Richtigkeit von Meldungen an Behörden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
ss 12CB(1), 12DB(1)(a) ASIC Act 2001 (Cth); ss 912A(1)(a), (ca), (f), (5A), 912DAA, 1041H(1) Corporations Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Konstruktive Zusammenarbeit mit der ASIC und Eingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 135.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

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19.12.2025 MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.)MÁV: 50 Mio. HUF wegen Tonaufzeichnung durch Kameras an HÉV-Stationen UngarnVideoüberwachung 129.266 €

Die Kameras an Stationen und Haltestellen der Budapester Vorortbahn HÉV zeichneten jahrelang auch Ton auf; die NAIH sah darin Verstöße gegen Transparenz, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Gegen die Rechtsnachfolgerin des Betreibers verhängte sie 50.000.000 HUF und verwarnte sie zugleich vor einer künftigen Tonaufzeichnung ohne nachgewiesene Erforderlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist ein eigener, schwerer Eingriff und braucht eine eigene Prüfung der Erforderlichkeit samt Folgenabschätzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Ceratizit USA LLCCeratizit USA: 54,4 Mio. USD für umdeklarierte Hartmetallprodukte aus China USAZoll 46,4 Mio. €

Der Vertrieb für Wolframkarbid-Produkte soll chinesische Ware über Taiwan umgeschlagen und als taiwanisch deklariert (2020–2024), Produkte falsch tarifiert (2015–2024) und Ware ohne Ursprungskennzeichnung vertrieben haben. Der Vergleich über 54,4 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage; der Hinweisgeber erhält rund 9,75 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ursprung, Zolltarifnummer und Kennzeichnung sind drei getrennte Pflichten – eine Zoll-Compliance, die nur eine davon prüft, lässt die anderen Risiken offen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tarifierung, Ursprungsangaben und Ursprungskennzeichnung

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 54.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen LitauenKartelle und Absprachen 3,63 Mio. €

Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 R M Capital Pty Ltd; The SMSF Club Pty LtdR M Capital und SMSF Club: 925.000 AUD wegen angenommener Vermittlungsprovisionen AustralienGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 521.597 €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Klage der Finanzaufsicht ASIC mutmaßlich zivilrechtliche Geldbußen von insgesamt 925.000 AUD: 575.000 AUD gegen den Lizenzinhaber R M Capital und 350.000 AUD gegen dessen bevollmächtigten Vertreter The SMSF Club. SMSF Club hatte zwischen November 2014 und Juli 2016 bei 52 Gelegenheiten Vermittlungsprovisionen von zusammen 135.863,65 AUD (ohne GST) von einem Immobilienanbieter angenommen, der ihr Kunden zuführte, die mit ihrer Hilfe selbstverwaltete Pensionsfonds (SMSF) gründeten und darüber Immobilien bei diesem Anbieter kauften; das Gericht wertete dies als verbotene konfliktbehaftete Vergütung (conflicted remuneration), und R M Capital hatte als Lizenzinhaber aus grober Fahrlässigkeit keine angemessenen Vorkehrungen dagegen getroffen. Beide Unternehmen müssen der ASIC binnen sechs Monaten das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über ihre Compliance-Vorkehrungen vorlegen; R M Capital legte am 15. Januar 2026 Rechtsmittel ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berater dürfen von Produktanbietern keine Provisionen annehmen, die ihre Empfehlungen beeinflussen können – und Lizenzinhaber müssen solche Absprachen ihrer Vertreter aktiv prüfen und dazu schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Provisionen und Vorteile von Produktanbietern an Finanzberater

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (Verfahren der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 963F, s 963G(1), s 1317G(1E), s 1101B(1)(a)(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Für SMSF Club brachten ASIC und das Unternehmen als mildernd vor, dass es die Provisionsvereinbarung nach dem Hinweis der ASIC 2016 sofort beendete, kooperierte und einer einvernehmlichen Erledigung zustimmte, dass ihm erstmals Verstöße vorgeworfen wurden und kein Kundenschaden behauptet wurde; das Gericht billigte mutmaßlich die gemeinsam vorgeschlagene Geldbuße.
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 925.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

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18.12.2025 Pivovary Staropramen s.r.o.ÚOHS: 6 Mio. CZK gegen Pivovary Staropramen wegen überlanger Zahlungsfristen TschechienMissbrauch von Marktmacht 245.982 €

Die ÚOHS verhängte gegen die Brauerei Pivovary Staropramen als Abnehmer mit erheblicher Marktmacht eine Geldbuße von 6.000.000 CZK nach dem Gesetz über erhebliche Marktmacht und unlautere Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich. Die Brauerei hatte zwischen Juni 2023 und August 2024 gegenüber vier Lieferanten mit 60 verspäteten Zahlungen Zahlungsfristen von bis zu 215 Tagen statt der zulässigen 30 Tage angewandt. Wegen eines Vergleichs sank die angekündigte Geldbuße von 7.500.000 CZK um 20 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkauf und Buchhaltung müssen die gesetzliche 30-Tage-Frist für Lebensmittel- und Agrarlieferungen technisch absichern, statt Zahlungen nach Liquiditätslage zu steuern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungsfristen gegenüber Agrar- und Lebensmittellieferanten

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2 lit. k, § 8 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 und 6 Zákon č. 395/2009 Sb. (Gesetz über erhebliche Marktmacht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleich (narovnání) mit Geständnis: Nachlass von 20 % auf die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannte Geldbuße von 7.500.000 CZK.

Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon DeutschlandWerbung und Einwilligung 210.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern ItalienBeschäftigtendaten 120.000 €

Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitarbeiterüberwachung durch Telematik

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe DeutschlandWerbung und Einwilligung 100.500 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber UngarnFusionskontrolle 84.042 €

Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2025 Linglong International Europe D.O.O. ZrenjaninCBP-Einfuhrstopp für Reifen aus Linglongs Werk in Serbien USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Autoreifen von Linglong International Europe D.O.O. Zrenjanin (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Täuschung, Schuldknechtschaft, Isolation, Einbehalt von Ausweisen und Lohneinbehalt (insgesamt neun Indikatoren)).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automobilzulieferer sollten bei Werken mit angeworbenen Wanderarbeitskräften Anwerbung, Unterbringung und Ausweisverwahrung gezielt auditieren.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 CACEIS BankAMF: 3,5 Mio. Euro gegen CACEIS Bank wegen Kontrollmängeln als Verwahrstelle der H2O-Fonds FrankreichOrganisationspflichten 3,5 Mio. €

Als Verwahrstelle der H2O-Fonds hatte CACEIS Bank, eine Tochter des Crédit-Agricole-Konzerns, nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission die Verfahren des Verwalters zur Überwachung der Anlagequoten und zur Bewertung nicht börsennotierter Titel nicht ausreichend nachgeprüft und die Einhaltung von Anlagegrenzen (u. a. bei Schuldtiteln, Devisenswaps und der Emittentengrenze für Anleihen) nicht wirksam kontrolliert. Die Kommission verhängte 3.500.000 EUR und eine Verwarnung; der Vorwurf zu Total Return Swaps wurde verworfen. Die Bank hat den Conseil d'État angerufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verwahrstellen müssen die Anlage- und Bewertungsprozesse der Fondsverwalter tatsächlich nachprüfen, statt sich auf deren Angaben zu verlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollpflichten von Verwahrstellen gegenüber Fondsverwaltern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 3, 6 Delegierte Verordnung (EU) 2016/438; Art. L. 214-10-5 Code monétaire et financier; Art. 323-19 Règlement général de l'AMF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 2,28 Mio. €

Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Juventus Football Club S.p.A.CONSOB: 190.000 EUR gegen Juventus wegen Marktmanipulation über Abschlüsse ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandel 190.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Juventus Football Club S.p.A. eine Geldbuße von 190.000 EUR nach Art. 187-quinquies TUF, weil ihr eine in ihrem Interesse begangene Marktmanipulation nach Art. 187-ter TUF und Art. 15 MAR zugerechnet wurde. Nach den Feststellungen enthielten die Abschlüsse zum 30.06.2020 und 30.06.2021 und die zugehörigen Mitteilungen falsche oder irreführende Angaben, unter anderem zu Gewinnen aus wechselseitigen Spielertransfers, zu verschobenen Gehaltszahlungen und zu Rückkaufvereinbarungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bilanzkennzahlen mit wechselseitigen Geschäften oder Nebenabreden schönt, begeht Marktmanipulation, für die auch die Gesellschaft selbst haftet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bilanzierung von Transfergeschäften und Marktmanipulation

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 187-ter und 187-quinquies Abs. 1 lit. a D.Lgs. 58/1998 (TUF); Art. 15 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 6 Abs. 3 Gesetz 689/1981
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte, dass die Gesellschaft ihr internes Kontrollsystem nach den Verstößen verstärkt hat.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.01.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Beausite Métal inc.Beausite Métal: 40.000 CAD, weil PCB-Geräte trotz Anordnung nicht entsorgt wurden Kanada, QCAbfall und Gefahrstoffe 24.745 €

Der Metallverwerter in Val-des-Sources hatte eine Umweltschutzanordnung erhalten, PCB-kontaminierte Geräte zu entsorgen und zu zerstören. Bei einer Nachkontrolle im Mai 2024 standen die Geräte noch auf dem Gelände; das Unternehmen bekannte sich nach dem CEPA 1999 schuldig und wurde zu 40.000 CAD verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Anordnungen brauchen einen Verantwortlichen und einen Termin im Kalender – Nichtbefolgung ist ein eigener Straftatbestand.

Behörde / Gericht
Court of Québec (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Canadian Environmental Protection Act, 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € NiederlandeArbeitszeit 11.250 €

Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten

Behörde / Gericht
Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 BeAccount Ltd (Handelsname Payine)FCA untersagt E-Geld-Institut BeAccount das Geschäft wegen Mängeln bei Kundensorgfalt Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Anordnung

Die FCA untersagte der BeAccount Ltd (Handelsname Payine), einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste einschließlich neuer Kunden und neuer Kundengelder und verpflichtete sie, Kundengelder zurückzuzahlen und Kunden sowie Öffentlichkeit zu informieren. Nach Prüfung von Kundenakten hatte die FCA ernste Zweifel, dass das Institut die Geldwäschevorschriften einhält – bei Risikobewertung, internen Richtlinien, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt bei politisch exponierten Personen – und seine Risiken wirksam steuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufungen von Kunden müssen nachvollziehbar gepflegt und regelmäßig überprüft werden; wer Hochrisikokunden als geringes Risiko führt, gefährdet die Zulassung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Risikoeinstufung von Kunden

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; Money Laundering Regulations 2017 (regs. 18, 19, 27, 28 und 35)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Greencore Group plcGreencore/Bakkavor: Übernahme nur mit Verkauf des Saucenwerks in Bristol Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Beim geplanten Erwerb des Lebensmittelherstellers Bakkavor sah die CMA eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei gekühlten Eigenmarken-Saucen für britische Supermärkte. Sie gab den Zusammenschluss nur frei, weil Greencore zusagte, sein gesamtes Werk für gekühlte Suppen und Saucen in Bristol samt Beschäftigten an einen vorab bestimmten Käufer zu verkaufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Überschneidungen in kleinen Produktsegmenten können eine ganze Übernahme aufhalten – Abhilfen sollten früh vorbereitet werden.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73(2) (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l.AGCM: 98,6 Mio. Euro gegen Apple wegen der App-Tracking-Transparency-Regeln ItalienMissbrauch von Marktmacht 98,6 Mio. €

Die AGCM wertete Apples seit 26. April 2021 geltende App-Tracking-Transparency-Richtlinie (ATT) als Ausbeutungsmissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Drittentwickler von iOS-Apps mussten zusätzlich zu ihrer eigenen Einwilligungsabfrage Apples ATT-Abfrage für denselben Zweck einsetzen, eine einseitig auferlegte und unverhältnismäßige Bedingung. Gegen Apple Inc., Apple Distribution International Ltd und Apple Italia S.r.l. wurde eine Geldbuße von 98.635.416,67 Euro verhängt und die sofortige Abstellung angeordnet; Apples Ziel, die Privatsphäre zu schützen, stellte die Behörde ausdrücklich nicht in Frage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch datenschutzmotivierte Plattformregeln eines marktbeherrschenden Unternehmens müssen für Geschäftspartner verhältnismäßig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Plattformregeln zu Einwilligungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Eine nach den Leitlinien mögliche Erhöhung wegen des sehr hohen Konzernumsatzes wandte die AGCM mit Blick auf parallele Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden gegen Apple nicht an.
Veröffentlicht
22.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Svea Bank ABSvea Bank: 170 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikobewertung und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 15,5 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Svea Bank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 170.000.000 SEK. Im Prüfzeitraum 30. April 2022 bis 1. Mai 2023 (Geschäft mit juristischen Personen) waren die allgemeinen Risikobewertungen lückenhaft, Kunden wurden nicht wie vorgeschrieben risikobewertet, wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend geklärt, und bei Hochrisikokunden unterblieben verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen in einem großen Teil der geprüften Fälle, waren unzureichend oder kamen zu spät. Eine frühere FI-Sanktion vom Juni 2022 wegen Mängeln bei der Kreditprüfung wertete die Behörde nur geringfügig erschwerend, da sie andere Pflichten betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die allgemeine Geldwäsche-Risikobewertung muss jedes Produkt abdecken und in die Kundenrisikobewertung einfließen, sonst laufen die nachgelagerten Sorgfaltsmaßnahmen ins Leere.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundensorgfalt, Klärung wirtschaftlich Berechtigter und verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank verwies auf Zusammenarbeit und Nachbesserungen; FI wertete das nicht mildernd. Schäden waren FI nicht bekannt; in einer Gesamtbetrachtung stufte FI die Verstöße nicht als schwerwiegend ein und sah daher von Verwarnung oder Lizenzentzug ab.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 170.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.12.2025 Bank Dierickx Leys NVBank Dierickx Leys: 350.000 EUR für unzureichende Marktmissbrauchsüberwachung BelgienMarktmissbrauch und Insiderhandel 350.000 €

Die auf Vermögensverwaltung und Anlageberatung ausgerichtete Bank Dierickx Leys reichte vom 3. Juli 2016 bis 25. März 2025 keine einzige Verdachtsmeldung zu Aufträgen oder Geschäften (STOR) ein. Nach Auffassung der FSMA überwachten ihre Systeme nicht alle relevanten Aufträge, stützten sich auf undokumentierte Einschätzungen der Händler, waren unzureichend dokumentiert und geprüft, die Schulungen deckten die MAR-Pflichten nicht vollständig ab, und auf das System eines externen Dienstleisters durfte sich die Bank ohne Delegationsvereinbarung nicht verlassen. Im Vergleich zahlt die Bank 350.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenaufträge ausführt, braucht eine vollständige, dokumentierte Marktmissbrauchsüberwachung mit geschultem Personal; das Vertrauen auf Systeme Dritter ersetzt sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden verdächtiger Aufträge und Geschäfte (STOR) nach MAR

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Delegierte Verordnung (EU) 2016/957; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
2024 Abhilfemaßnahmen: neue MAR-Richtlinie, neues Überwachungssystem und spezifische Schulungen zu Marktmissbrauch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Luxemburg: 7.000 Euro gegen Technikhersteller wegen lückenhaftem Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 7.000 €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung im November 2023 übergab ein luxemburgischer Hersteller technischer Ausrüstung (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht, sondern zeigte es nur in einer Online-Anwendung; das am Folgetag aus der Software exportierte Verzeichnis mit 40 Einträgen war unvollständig und ungenau, u. a. bei Kontaktangaben, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern und Drittlandübermittlungen. Die CNPD verhängte 7.000 Euro, sprach eine Ermahnung aus und ordnete binnen zwei Monaten die Vervollständigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf Abruf vorliegen und Empfänger und Drittländer konkret benennen – „Konzerngesellschaften“ oder „Dienstleister“ reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, d, e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert)Luxemburger Sicherheitsdienst: 2.784 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 2.784 €

Die CNPD verhängte gegen ein Luxemburger Unternehmen für private Sicherheitsdienste mit mehr als 250 Beschäftigten eine Geldbuße von 2.784 EUR, eine Verwarnung und eine Anordnung, weil sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Pflichtangaben nach Art. 30(1) DSGVO nicht vollständig enthielt. Binnen eines Monats musste es für die Verarbeitung zur Bearbeitung von Hinweisen (Whistleblowing) die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben oder ausdrücklich deren Fehlen angeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss für jede Verarbeitung – auch die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen – Zwecke, Empfänger, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen vollständig enthalten.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 30(1)(a), (c), (d), (e), (f) und (g) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT EU-EbeneKartelle und Absprachen 72 Mio. €

Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack NiederlandeDatenpannen und Datensicherheit 175.000 €

Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen Kanada, QuébecInformationspflichten im Onlinehandel 130.311 €

Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel SchweizMissbrauch von Marktmacht 122.929 €

Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
Veröffentlicht
22.01.2026

Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.12.2025 EllisDon CorporationEllisDon: 514.831,53 CAD Verwaltungsstrafe nach tödlichem Kranunfall auf Hochhausbaustelle Kanada, British ColumbiaArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 318.998 €

Auf der Baustelle Oakridge Park wurde im Februar 2024 ein Deckentisch (Flytable) per Turmdrehkran umgesetzt; beim Hinausschieben beschleunigte er aus dem Gebäude, stürzte ab und traf einen Arbeiter tödlich. WorkSafeBC stellte fest, dass EllisDon als Generalunternehmer die Arbeitsverfahren des Subunternehmers nicht regelmäßig überprüfte, sich keine Risikobeurteilung bestätigen ließ, den Hub nicht als kritisch einstufte, keine schriftlichen Hebepläne sicherstellte, die Sperrzone am Boden nicht kontrollierte und die Sicherheitsaktivitäten der beteiligten Arbeitgeber nicht koordinierte. Es verhängte eine Verwaltungsstrafe von 514.831,53 CAD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer müssen kritische Kranhübe ihrer Subunternehmer aktiv planen, prüfen und koordinieren, statt sich auf deren Verfahren zu verlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Koordination der Arbeitssicherheit und kritische Hebevorgänge auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern

Behörde / Gericht
WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Pflichten des Hauptauftragnehmers (prime contractor) und Anforderungen an kritische Kranhübe; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 514.831,53 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.12.2025 Police Service of ScotlandICO: 66.000 Pfund und Verwarnung für Police Scotland wegen Umgang mit sensiblen Daten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 75.282 €

Die ICO verhängte gegen die Police Service of Scotland eine Geldbuße von 66.000 Pfund und sprach zugleich eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens in großem Umfang Daten vom Mobiltelefon einer bei ihr beschäftigten Person heruntergeladen, die Anzeige erstattet hatte, ohne sicherzustellen, dass dies rechtmäßig, fair und auf das Erforderliche beschränkt war; die ICO sah darin Verstöße im Zeitraum 18. Januar bis 5. April 2021. Dafür sprach die ICO die Verwarnung nach sections 35 und 37 DPA 2018 (Part 3) aus. Ebenfalls nach Feststellung der ICO gab später die Abteilung für Berufsstandards (Professional Standards Department) diese Daten in einem internen Disziplinarverfahren unbefugt an die beschuldigte Person weiter. Für die Zusammenstellung solcher Disziplinarunterlagen fehlten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, und die Datenpanne wurde der ICO erst am 30.06.2022 gemeldet, obwohl die Polizei seit dem 17.06.2022 davon wusste. Für diese Verstöße verhängte die ICO die Geldbuße. Der gemeinsame Bescheid stützt sich unter anderem auf Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR (Sicherheit der Verarbeitung), Art. 5(1)(c) und 25 UK GDPR (Datenminimierung, Datenschutz durch Technikgestaltung) sowie Art. 33(1) UK GDPR (Meldung von Datenpannen).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(c), 5(1)(f), 25(1)-(2), 32(1) und 33(1) UK GDPR; section 155 DPA 2018 (Geldbuße); sections 35 und 37 DPA 2018 (Part 3), Verwarnung nach Schedule 13 para 2(c) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 66.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.12.2025 Newway Concrete FormingNewway Concrete Forming: 112.624,66 CAD Strafe nach tödlichem Flytable-Unfall Kanada, British ColumbiaArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 69.784 €

Das Schalungsunternehmen setzte auf der Baustelle Oakridge Park im Februar 2024 einen Deckentisch per Turmdrehkran um, der aus dem Gebäude stürzte und einen Arbeiter tödlich traf. WorkSafeBC stellte unter anderem fehlende schriftliche Hebepläne für kritische Hübe, unzureichende Verfahren für Eck-Deckentische, fehlende Risikobeurteilungen und Kontrollen, das Führen von Lasten über Personen sowie mangelnde Unterweisung, Schulung und Aufsicht der Arbeiter fest und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 112.624,66 CAD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Schalungs- und Hebearbeiten braucht jede Kolonne schriftliche Schritt-für-Schritt-Verfahren, geschulte Einweiser und kontrollierte Sperrzonen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Hebe- und Schalungsarbeiten, Unterweisung von Einweisern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Hebepläne, Schalungsarbeiten, Unterweisung und Aufsicht; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 112.624,66 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.12.2025 Treuhandgesellschaft (anonymisiert)Liechtenstein: 58.000 CHF Buße gegen Treuhandgesellschaft (Sorgfalt, Interessenkonflikte) LiechtensteinKundensorgfalt 62.145 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 58.000 CHF, weil sie das Profil über Geschäftsbeziehungen nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert hatte (Sorgfaltspflichtgesetz) und die Bestimmungen des Treuhändergesetzes über Interessenkonflikte verletzt hatte. Diese Bestimmungen verpflichten Treuhänder und Treuhandgesellschaften, eigene Vermögenswerte strikt von Kundengeldern zu trennen, keine Eigengeschäfte zu betreiben sowie Interessenkonflikte gegenüber Kunden offenzulegen und zu dokumentieren; welche dieser Pflichten verletzt wurde, gibt die FMA nicht an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Treuhandgesellschaften müssen Kundenprofile aktuell halten und Interessenkonflikte systematisch erkennen, dokumentieren und offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftsprofile und Umgang mit Interessenkonflikten im Treuhandgeschäft

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 31 Abs. 5 Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 81 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 81 Abs. 6 Treuhändergesetz (TrHG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Die Buße stützt sich beim SPG-Verstoß auf Art. 31 Abs. 5 SPG, der die juristische Person für Übertretungen haftbar macht, die Personen in Führungspositionen begehen.

Originalbetrag 58.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 50,4 Mio. €

Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Quellen

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11.12.2025 EFG Bank AGSFC: Rüge und 10,85 Mio. HKD Geldbuße für EFG Bank wegen mangelhafter Produktprüfung HongkongOrganisationspflichten 1,19 Mio. €

Die SFC rügte die EFG Bank AG öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 10.850.000 HKD, weil die Bank zwischen Januar 2015 und Dezember 2020 bei der Produktprüfung von 322 Anleihen besondere Produktmerkmale nicht berücksichtigte, ihre Richtlinien nach Einführung des Regimes für komplexe Produkte verspätet anpasste und Kunden teils ohne die vorgeschriebenen Informationen und Warnhinweise bediente. Zudem fehlten Prüfunterlagen zu 141 Anleihen, und die Bank meldete die Mängel der SFC nicht unverzüglich. Die Bank wird für Kunden, die eines von 351 möglicherweise betroffenen Produkten erworben haben, ein erweitertes Beschwerdeverfahren anwenden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer komplexe Produkte vertreibt, muss die Produktprüfung vollständig dokumentieren, Richtlinien bei neuen Vorgaben sofort anpassen und erkannte Mängel unverzüglich der Aufsicht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktprüfung und Kundeninformation beim Vertrieb komplexer Anlageprodukte

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 196 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); Code of Conduct for Persons Licensed by or Registered with the SFC; Management, Supervision and Internal Control Guidelines
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen bei der Produktprüfung, Kooperation mit HKMA und SFC sowie Zusage eines erweiterten Beschwerdeverfahrens für betroffene Kunden.
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 10.850.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

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11.12.2025 MOBIUS SOLUTIONS LTDMobius Solutions: 1 Mio. Euro Bußgeld als Auftragsverarbeiter von Deezer FrankreichAuftragsverarbeitung 1 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen MOBIUS SOLUTIONS LTD, einen Anbieter von Werkzeugen für personalisierte Werbekampagnen ohne Niederlassung in der EU, 1.000.000 Euro Bußgeld: Als Auftragsverarbeiter von Deezer hatte das Unternehmen nach Vertragsende eine Kopie der Daten von mehr als 46 Millionen Nutzern behalten, die Daten ohne Weisung zur Verbesserung eigener Dienste genutzt und kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29, Art. 30 DSGVO). Deezer hatte der CNIL im November 2022 gemeldet, dass Nutzerdaten im Darknet aufgetaucht waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verantwortliche sollten sich die Löschung beim Vertragsende nachweisen lassen; Auftragsverarbeiter haften auch, wenn eigene Beschäftigte Kundendaten ohne Weisung kopieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschpflicht und Weisungsbindung von Auftragsverarbeitern

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29 und Art. 30 DSGVO (Délibération SAN-2025-014 vom 11.12.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2025

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11.12.2025 ZMLUK LimitedICO: 105.000 Pfund gegen ZMLUK wegen unerbetener Werbe-E-Mails Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 119.986 €

Die ICO verhängte gegen ZMLUK Limited eine Geldbuße von 105.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene Werbe-E-Mails für Energiesparprodukte verschickt; der Bescheid nennt dafür den Zeitraum 1. Januar bis 21. Juli 2023. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung). Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 84.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 105.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.12.2025 NN Životná poisťovňa, a.s.NBS: 100.000 EUR gegen NN Životná poisťovňa wegen Mängeln bei fondsgebundenen Policen SlowakeiOrganisationspflichten 100.000 €

Die NBS verhängte gegen den Lebensversicherer NN Životná poisťovňa eine Geldbuße von 100.000 EUR. Der Versicherer hatte von 2016 bis November 2021 für sechs eigene Fonds fondsgebundener Versicherungen kein Statut als Vertragsbestandteil erstellt und bei der Ersetzung von 13 bisherigen Fonds durch drei neue Fonds zum 5. November 2021 gegenüber seinen Kunden nicht mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt gehandelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fondswechsel in bestehenden Versicherungsverträgen brauchen vollständige Vertragsunterlagen und einen dokumentierten, kundenorientierten Umsetzungsprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktänderungen bei fondsgebundenen Versicherungen

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 6, § 70 Abs. 1 lit. a, § 139 Abs. 1 lit. e und Abs. 11 Zákon č. 39/2015 Z. z. (Versicherungsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 22.602 €

Mithilfe einer Beschäftigten eines konkurrierenden Versicherungsmaklers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen DeutschlandKartelle und Absprachen 21 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.12.2025 Elo Sistemas Eletrônicos S.A., FAE Sistemas de Medição S.A., Wasion da Amazônia (ehem. Dowertech da Amazônia)CADE: 73,83 Mio. BRL Bußgeld wegen Kartells bei Stromzählern BrasilienKartelle und Absprachen 11,4 Mio. €

Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Hersteller Elo Sistemas Eletrônicos, FAE Sistemas de Medição (ehemals Fae Ferragens e Aparelhos Elétricos) und Dowertech da Amazônia (heute Wasion da Amazônia) wegen eines Kartells bei Stromzählern, bei dem zwischen 2005 und 2014 Preise in öffentlichen und privaten Ausschreibungen abgesprochen, der Markt aufgeteilt und überwacht und Schutzangebote abgegeben wurden. Die Unternehmen erhielten Geldbußen von 54.238.824,03 BRL, 15.167.886,53 BRL und 3.196.631,43 BRL. Der Fall kam 2014 durch einen Kronzeugenantrag ins Rollen; in derselben Sitzung genehmigte der CADE vier weitere Vergleiche über rund 15,5 Mio. BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungskartelle fliegen oft über Kronzeugen auf; Compliance muss Kontakte zu Wettbewerbern vor Angebotsabgabe konsequent unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
10.12.2025

Originalbetrag 72.603.341,99 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Rinnai Brasil Tecnologia de Aquecimento Ltda.CADE: Rinnai zahlt 11,2 Mio. BRL im Vergleich wegen Mindestpreisvorgaben BrasilienMissbrauch von Marktmacht 1,77 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte einen Verpflichtungsvergleich (TCC) mit Rinnai Brasil in einem Verfahren zum Markt für Gas-Durchlauferhitzer: Laut Generalsuperintendenz hatte das Unternehmen seine beherrschende Stellung missbraucht, indem es Händlern Mindestpreise für Werbeangebote vorgab, was im stationären Handel als Mindestwerbepreis und online faktisch als Preisbindung der zweiten Hand wirkte. Rinnai verpflichtete sich, die Praktiken einzustellen, Vorkehrungen gegen neue Verstöße zu treffen und mutmaßlich 11.215.319,31 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) zu zahlen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller mit starker Marktstellung sollten Händlern keine Mindestpreise für Werbung oder Online-Angebote vorschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestpreisvorgaben an Händler und Preisbindung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 11.215.319,31 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 541.128 €

Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
13.02.2026

Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 University of LimerickDPC: 98.000 Euro gegen University of Limerick nach Phishing auf Dienstpostfächer IrlandDatenpannen und Datensicherheit 98.000 €

Zwischen 2018 und 2020 meldete die Universität zwölf Datenpannen, davon sechs, bei denen Unbefugte per Phishing in dienstliche E-Mail-Konten gelangten und teils Weiterleitungsregeln einrichteten. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1) und 34(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte Geldbußen von 45.000, 3.000, 35.000 und 15.000 Euro, zusammen 98.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Phishing-Schutz für Postfächer und klare interne Meldewege entscheiden darüber, ob Datenpannen fristgerecht an Aufsicht und Betroffene gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1), 34(1) DSGVO; ss. 110–111 Data Protection Act 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Universität erkannte die meisten Feststellungen an, übernahm Verantwortung und verbesserte Systeme, Schulungen und Richtlinien; die Bußen liegen deutlich unter dem Entwurf, eine Abhilfeanordnung entfiel.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Century 21 Heritage Group Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 148.912,50 CAD gegen Century 21 Heritage Group Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 92.446 €

Century 21 Heritage Group Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 148.912,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd.“, veröffentlicht am 10.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
10.02.2026

Originalbetrag 148.912,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss EstlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.000 €

Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc.FinCEN: 3,5 Mio. USD gegen Kryptoplattform Paxful wegen fehlender Registrierung und AML USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,01 Mio. €

FinCEN verhängte gegen die Peer-to-Peer-Handelsplattform für virtuelle Währungen Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 3,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2015 und April 2023 unterhielt Paxful kein wirksames AML-Programm für Handelsplattform und gehostete Wallets und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig; zudem ließ das Unternehmen seine Registrierung als Geldtransferdienstleister auslaufen und war von Januar 2017 bis September 2019 (974 Tage) unregistriert tätig. Auf die Strafe werden 1,75 Mio. USD an Zahlungen an das DOJ angerechnet, an FinCEN sind 1,75 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Marktplätze müssen Registrierung samt fristgerechter Erneuerung, Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen von Beginn an sicherstellen und mit dem Wachstum mitführen.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Pflichten von Kryptoplattformen: Registrierung, KYC und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330, § 5318(h)(1), § 5318(g)(1); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210, 1022.320
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass Paxful bei der Untersuchung entgegenkommend war, Auskunftsersuchen vollständig und fristgerecht beantwortete und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.

Originalbetrag 3.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Bank Nagelmackers NVBank Nagelmackers: 60.000 EUR für ungenehmigte Fondswerbung in Interviewform BelgienIrreführende Werbung und Preisangaben 60.000 €

Bank Nagelmackers veröffentlichte im Dezember 2024 als bezahlten Partnerinhalt in einer Zeitschrift ein Interview über einen Teilfonds ihrer SICAV, ohne es als Werbung zu kennzeichnen und ohne es vorab der FSMA zur Genehmigung vorzulegen. Es fehlten Verweise auf Prospekt, Basisinformationsblatt und Anlegerrechte, die wichtigsten Risiken und die Kosten, und die Vorteile wurden hervorgehoben, ohne die Risiken ebenso deutlich darzustellen. Im Vergleich zahlt die Bank 60.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Interviews oder Partnerinhalte zu Fonds sind Werbung und brauchen Kennzeichnung, Pflichtangaben und in Belgien die vorherige Genehmigung der FSMA.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung für Finanzprodukte: Kennzeichnung bezahlter Partnerinhalte und Pflichtangaben

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 60 § 3 und Art. 64 Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen; Art. 35–43 KE vom 12. November 2012; Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1156; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Online-Version rund zehn Tage nach Erscheinen entfernt, Freigabeprozess mit systematischer Doppelkontrolle verschärft; die Zeichnungen stiegen danach nicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten 120 Mio. €

Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
05.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Banco Santander, S.A.Parquet de Paris: Banco Santander zahlt 22,5 Mio. Euro wegen Geldwäsche in Pariser Filiale FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 22,5 Mio. €

Banco Santander verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 22.500.000 EUR. Die auf eine Anzeige der Bank selbst zurückgehenden Ermittlungen ergaben in einer Pariser Agentur ein illegales Verrechnungssystem: Schecks von Unternehmen wurden auf Konten privater Kunden eingelöst und Bargeld außerhalb des Bankkreislaufs ausgegeben, mit Gutschriften von rund 49 Mio. EUR in den Jahren 2003 bis 2010. Die Vereinbarung wurde am 05.12.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Filialen brauchen eine Transaktionsüberwachung, die Einreichungen von Firmenschecks auf Privatkonten und Bargeldauszahlungen außerhalb der Norm sofort meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Scheck- und Bargeldströme in Filialen erkennen

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République, JIRS); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2, 180-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung UngarnKartelle und Absprachen 4,06 Mio. €

Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
Veröffentlicht
05.12.2025

Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2025 FMP West Midlands LimitedMetallpoliererei: Strafe nach Quetschverletzung an ungeschützter Rohrpoliermaschine Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 27.501 €

Beim Beschicken einer Rohrpoliermaschine ohne Schutzeinrichtung und mit defekten Walzen geriet die Hand eines Beschäftigten in die Maschine; ein Finger wurde teilweise abgetrennt, zwei weitere gequetscht. Der Betrieb hatte den Zugang zu gefährlichen Maschinenteilen nicht verhindert. Geldstrafe 24.000 £ plus Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 16 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einzugsstellen an Walzen und Rollen müssen trennend geschützt sein; defekte Maschinen gehören stillgelegt, nicht weiterbetrieben.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 11(1) Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
08.12.2025

Originalbetrag 24.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 24,7 Mio. €

Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.12.2025 Gracetown, Inc.OFAC: Geldbuße von 7,14 Mio. US-Dollar gegen Gracetown wegen Zahlungen für ein gesperrtes Unternehmen und fehlender Sperrmeldung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 6,12 Mio. €

OFAC hat gegen den New Yorker Immobilienverwalter Gracetown, Inc. per Penalty Notice eine Geldbuße von 7.139.305 US-Dollar verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC nahm Gracetown zwischen April 2018 und Mai 2020 24 Zahlungen für ein verbundenes Unternehmen entgegen, das einem sanktionierten russischen Oligarchen gehörte, obwohl OFAC das Unternehmen zuvor ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hatte. Zudem meldete Gracetown das gesperrte Vermögen mehr als 45 Monate lang nicht an OFAC. OFAC wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig, schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 8.906.358 US-Dollar. Ob Gracetown die Geldbuße gezahlt oder gerichtlich angegriffen hat, geht aus der Veröffentlichung von OFAC nicht hervor. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. for Violating Ukraine-/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 04.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934796/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.603 (Sperrmeldung); Penalty Notice nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 7.139.305 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation USAGefälschte Bewertungen 128.557 €

Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bewertungsmanipulation und Preisangaben

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.12.2025

Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.

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03.12.2025 The Boeing Company und Spirit AeroSystems Holdings, Inc.Boeing/Spirit AeroSystems: Übernahme nur mit Abgabe der Airbus-Zulieferwerke USAFusionskontrolle Anordnung

Für die 8,3 Mrd. USD schwere Übernahme des Rumpf- und Flügelzulieferers Spirit AeroSystems verlangte die FTC, dass Boeing die Spirit-Geschäfte für Airbus an Airbus und das Werk im malaysischen Subang an CTRM abgibt, Übergangsleistungen erbringt und Rüstungskonkurrenten weiter beliefert. Ein Monitor überwacht die Umsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Übernahmen eines Zulieferers, von dem auch Wettbewerber abhängen, gehen oft nur mit Abgaben und Belieferungszusagen durch.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 9,89 Mio. €

Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital eines russischen Oligarchen auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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02.12.2025 Drei Versicherungsunternehmen (anonymisiert)Drei Luxemburger Versicherer: 49.000 EUR wegen Vertrieb über nicht registrierte Firma LuxemburgOrganisationspflichten 49.000 €

Das CAA verhängte gegen drei in Luxemburg zugelassene Versicherungsunternehmen Ordnungsbußen von 32.000, 14.000 und 3.000 EUR (zusammen 49.000 EUR). Sie hatten ihre Produkte im EWR über eine Gesellschaft vertrieben, die zwar von zugelassenen Versicherungsagenten geführt wurde, selbst aber weder zugelassen noch in einem Vermittlerregister eingetragen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen prüfen, dass jede vertreibende Gesellschaft selbst zugelassen und registriert ist – zugelassene Personen in der Leitung genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierung von Vertriebspartnern prüfen

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA), Buchst. a), j) und k); verletzt Art. 286(4) LSA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Post Office LimitedICO: Verwarnung für Post Office wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Vergleichsurkunde Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach am 2. Dezember 2025 gegenüber der Post Office Limited eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen am 25. April 2024 statt der vorgesehenen geschwärzten die ungeschwärzte Fassung einer Vergleichsurkunde auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlicht. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 502 Postmastern öffentlich, die am Gruppenverfahren von 2017 im Zusammenhang mit dem Horizon-IT-Skandal beteiligt waren. Die ICO sah darin mangels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; eine Geldbuße verhängte sie nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 Britischer Exporteur zahlt 620.515 GBP für ungenehmigte Militärgüter-Ausfuhren Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 706.898 €

Ein nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im September 2025 eine Compound Settlement von 620.515,04 GBP an HMRC wegen ungenehmigter Ausfuhren von Militärgütern. HMRC bietet solche Vergleiche nur bei unbeabsichtigten Verstößen oder Schwächen der internen Kontrollen und nach freiwilliger Offenlegung an (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwächen in der internen Exportkontrolle werden auch ohne Vorsatz teuer – wer Verstöße früh offenlegt, kann eine Strafverfolgung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht für Militärgüter

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (Voraussetzung für die Compound Settlement)
Veröffentlicht
01.12.2025

Originalbetrag 620.515,04 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 One New Zealand Group Limited (One NZ)One NZ: 1,1 Mio. NZD wegen Verstößen gegen den 111-Notrufkodex NeuseelandKritische Infrastrukturen 543.022 €

Nach einem Verfahren der Commerce Commission verpflichtete der High Court die One New Zealand Group Limited zu einer Geldbuße (pecuniary penalty) von 1.100.000 NZD; zusätzlich zahlt das Unternehmen 100.000 NZD an die Kosten der Behörde, die im Betrag nicht enthalten sind. One NZ räumte zehn Verstöße gegen den 111 Contact Code aus den Jahren 2021 bis 2023 ein, die Informationspflichten, Aufzeichnungen und die regelmäßige Ansprache von Kunden betrafen. Der Kodex soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden, deren Festnetzanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert, kostenlos eine andere Möglichkeit zum Notruf 111 erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden von Kupfer- auf neue Festnetztechnik umstellt, muss die Notrufmöglichkeit schutzbedürftiger Kunden bei Stromausfall aktiv nachhalten und lückenlos dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden beim Notruf während Stromausfällen: informieren, nachfassen, dokumentieren

Behörde / Gericht
High Court of New Zealand (Verfahren der Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunications Act 2001 (Neuseeland), s 156B; 111 Contact Code
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Laut Commerce Commission korrigierte One NZ die Verstöße, sobald es ihr Ausmaß erkannte, und kooperierte vollständig bei der Untersuchung; die Verstöße wurden eingeräumt.
Veröffentlicht
01.12.2025

Originalbetrag 1.100.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.12.2025 VIP Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen VIP Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 20.296 €

VIP Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Ottawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe NeuseelandInformationspflichten im Onlinehandel 1,8 Mio. €

Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
High Court (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
Veröffentlicht
28.11.2025

Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.11.2025 Sprinter Megacentros del Deporte, S.L.AEPD: 1,56 Mio. Euro gegen Sportartikelhändler Sprinter nach Datenpanne SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,56 Mio. €

Nach einem Cyberangriff mit unbefugtem Zugriff auf Daten, von dem laut Entscheidung bis zu rund 6,38 Millionen Personen betroffen sein konnten (darunter rund 4,67 Millionen Kunden in Spanien sowie Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte), stellte die AEPD als federführende Behörde unzureichende Sicherheitsmaßnahmen fest (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Sanktion von 2.600.000 Euro ermäßigte sich wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung um 40 % auf 1.560.000 Euro; zudem wurden Abhilfemaßnahmen angeordnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Bestände an Kunden- und Beschäftigtendaten brauchen Schutzmaßnahmen, die ihrem Umfang und ihrer Sensibilität entsprechen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 40 % wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP).
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Vereinigtes KönigreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 65.907 €

Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.

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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage BelgienWerbung und Einwilligung 5.000 €

Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software

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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt USAZoll 10,2 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler

Behörde / Gericht
U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
26.11.2025

Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.

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25.11.2025 Shell UK LimitedShell UK: 560.000 GBP Strafe nach Kohlenwasserstoffaustritt auf Brent Charlie Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 637.233 €

Shell UK bekannte sich in zwei Anklagepunkten nach den Offshore-Brandschutzvorschriften (PFEER 1995) schuldig und wurde zu 560.000 GBP verurteilt. Am 19. Mai 2017 traten auf der Plattform Brent Charlie aus einer korrodierten, ursprünglich nur vorübergehend eingebauten Leitung rund 200 kg Gas und 1.550 kg Rohöl in ein Betonbein aus; auch die Lüftungsanlagen waren unzureichend gewartet. Über 170 Personen an Bord waren einer möglichen Brand- und Explosionsgefahr ausgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisorische Einbauten brauchen ein festes Rückbaudatum und bis dahin ein eigenes Prüfregime.

Bezug zu Schulung und Awareness

Management of Change bei provisorischen Leitungen

Behörde / Gericht
Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Offshore Installations (Prevention of Fire and Explosion, and Emergency Response) Regulations 1995 (PFEER), zwei Anklagepunkte
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis; das Gericht setzte die Strafe nach Berücksichtigung mildernder Umstände fest.
Veröffentlicht
28.11.2025

Originalbetrag 560.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2025.

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24.11.2025 Taylor Farms New Jersey Inc.Taylor Farms New Jersey: 1,13 Mio. USD OSHA-Strafen nach tödlichem Reinigungsunfall USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 974.951 €

Nach dem tödlichen Unfall eines Beschäftigten beim Reinigen einer Maschine im Frischgemüsewerk Swedesboro (New Jersey) im Mai 2025 hat OSHA Taylor Farms New Jersey, einer Tochter von Taylor Fresh Foods, 16 Verstöße vorgeworfen, nach OSHA-Angaben vorsätzlich und wiederholt, und Strafen von 1.125.484 USD vorgeschlagen; vorgeworfen werden fehlende Lockout/Tagout-Verfahren und fehlende Schulung. Der vor Ort tätige Personaldienstleister PL Solutions Group LLC (People Logistics) erhielt separat drei Beanstandungen mit 33.100 USD. Die Unternehmen konnten die Beanstandungen vor der Occupational Safety and Health Review Commission anfechten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reinigung an Produktionsanlagen ist Instandhaltung – ohne Energietrennung und Verriegelung besteht Lebensgefahr, auch für Leiharbeitskräfte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Energietrennung bei Reinigung und Instandhaltung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act; OSHA-Standard zur Kontrolle gefährlicher Energien (Lockout/Tagout)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
nicht rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.11.2025

Originalbetrag 1.125.484 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen LettlandDatenschutz 25.000 €

Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität im Forderungsmanagement

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen

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21.11.2025 Jam City, Inc.Jam City: 1,4 Mio. USD in Kalifornien wegen fehlender Opt-outs in 21 Spiele-Apps USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,22 Mio. €

Auf Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts hat der Superior Court in Los Angeles ein Vergleichsurteil gegen den Entwickler von Mobile-Games Jam City erlassen. Nach den Ermittlungen bot Jam City in keiner seiner 21 Apps eine dem California Consumer Privacy Act (CCPA) entsprechende Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zu widersprechen, und einige Spiele gaben Daten von Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren ohne deren ausdrückliche Einwilligung weiter. Jam City zahlt 1.400.000 USD, muss Widerspruchsmöglichkeiten in den Apps anbieten, Daten unter 16-Jähriger nur mit Opt-in verkaufen oder weitergeben und die Empfänger zur Löschung solcher Daten auffordern. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Apps Daten für Werbung weitergibt, muss den Widerspruch dort ermöglichen, wo die Daten anfallen – direkt in der App.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerspruchsrecht gegen Datenverkauf in Apps; Schutz Minderjähriger bei Werbe-Tracking

Behörde / Gericht
Superior Court of California, County of Los Angeles, auf Klage des Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Cal. Civ. Code § 1798.100 ff.; Zahlung nach Cal. Civ. Code § 1798.199.90
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2025

Originalbetrag 1.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, 9, 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden DeutschlandFusionskontrolle Anordnung

Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.11.2025 LastPass UK LtdICO: 1,2 Mio. £ gegen LastPass UK nach Einbruch in Backup-Datenbank Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 1,39 Mio. €

2022 kompromittierte ein Angreifer zunächst den Firmenlaptop eines Beschäftigten und dann den privaten Laptop eines leitenden Mitarbeiters, dessen Masterpasswort er per Keylogger abgriff. Weil privater und geschäftlicher Passwort-Tresor über dasselbe Masterpasswort verknüpft waren, gelangte er an die dort hinterlegten Zugangs- und Entschlüsselungsschlüssel und entwendete aus der Backup-Datenbank Daten von bis zu 1,6 Mio. britischen Nutzern. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 35 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kritische Schlüssel gehören nie auf private Geräte oder in private Konten von Beschäftigten – Zugriffe müssen technisch getrennt und beschränkt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung privater und dienstlicher Geräte und Zugangsdaten

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 1.228.283 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 MP Technology Services Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 536.853,35 CAD gegen MP Technology Services Ltd. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 331.514 €

MP Technology Services Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 536.853,35 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC vier nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen und vier nicht gemeldete versuchte Transaktionen mit Verdachtsmomenten fest; Richtlinien und Risikobewertung waren nicht auf die kanadischen Vorgaben zugeschnitten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MP Technology Services Ltd.“, veröffentlicht am 18.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 30(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 536.853,35 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.11.2025 1135233 B.C. Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 149.886 CAD gegen 1135233 B.C. Ltd. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 92.557 €

1135233 B.C. Ltd. (Handelsname LeHomes Realty Premier) ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC hat gegen das Unternehmen eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 149.886 CAD verhängt. Veröffentlicht durch FINTRAC am 20.11.2025; Entscheidungsdatum nicht veröffentlicht. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und Aufzeichnungspflichten zur Kundenidentifizierung. Nach Angaben von FINTRAC wird das Unternehmen die Geldbuße vollständig zahlen; der Fall ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 149.886 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.11.2025 ein Dachdeckerbetrieb in EnglandDachdeckerbetrieb: 16.650 £ nach Sturz durch Oberlicht-Öffnung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 18.888 €

Bei der Sanierung eines Flachdachs an einem Wohnhaus in England fiel ein Beschäftigter durch eine offene Oberlicht-Öffnung über drei Meter tief und musste operiert werden. Der Betrieb (ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten) hatte die Arbeiten in der Höhe nicht geplant und weder Auffangdeck noch Netz vorgesehen; Geldstrafe 16.650 £ plus 7.205 £ Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei kleinen Dachbaustellen müssen Öffnungen vor Arbeitsbeginn gesichert oder unterfangen sein; Planung ist Pflicht, nicht Kür.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
25.11.2025

Originalbetrag 16.650 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.11.2025 Exodus Movement, Inc.OFAC: 3,1 Mio. US-Dollar Vergleich mit Exodus wegen Kundensupport für Nutzer im Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 2,68 Mio. €

Das US-Fintech Exodus Movement, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.103.360 US-Dollar für 254 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC leistete Exodus Kundensupport für Nutzer im Iran und half ihnen teilweise, über die eigene Wallet-Software auf Kryptobörsen Dritter zuzugreifen. In zwölf Fällen empfahlen Mitarbeiter den Nutzern laut OFAC trotz Kenntnis der Sanktionen, ihren Standort per VPN zu verschleiern, um die Kontrollen dieser Börsen zu umgehen; diese Fälle wertete OFAC als schwerwiegend. Die mutmaßlichen Verstöße waren nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße lag bei 4.774.400 US-Dollar. Berücksichtigt wurden umfangreiche Abhilfemaßnahmen und Kooperation. 630.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Exodus durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen, an das Finanzministerium zu zahlen sind 2.473.360 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 19.11.2025 unterzeichnet und am 16.12.2025 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis der mutmaßlichen Verstöße durch Exodus dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 for Apparent Violations of Iran-related Sanctions Regulations“ vom 16.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934831/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (254 mutmaßliche Verstöße), in 12 Fällen zusätzlich § 560.203 (Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 3.103.360 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

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19.11.2025 Betreibergesellschaft des Onlineshops About You (Sitz Hamburg; in der Mitteilung nicht namentlich genannt)About You: 505 Mio. HUF Buße und Entschädigung für Countdown-Druck und Rabattangaben UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 1,32 Mio. €

Der Modeversender stellte Rabatte irreführend dar und übte mit sekündlich ablaufenden Countdowns und Knappheitshinweisen psychischen Druck aus. Neben einer Buße von 505 Mio. HUF sagte die Hamburger Betreibergesellschaft allen ungarischen Kunden, die zwischen dem 31.12.2022 und dem 31.12.2024 kauften, je 1.750 HUF Entschädigung (geschätzt über 500 Mio. HUF) und ein Verbraucherschutz-Compliance-Programm zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Countdown-Timer und Knappheitsbanner müssen wahr sein – sonst sind sie verbotener Kaufdruck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und Preisangaben im Onlineshop

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Kooperation, Kundenentschädigung und Compliance-Programm halbierten nahezu das Bußgeld.
Veröffentlicht
19.11.2025

Originalbetrag 505.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

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19.11.2025 Genertel S.p.A.IVASS: 533.000 EUR gegen Genertel wegen verspäteter Kfz-Schadenregulierung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 533.000 €

IVASS verhängte gegen die Genertel S.p.A. eine Geldbuße von 533.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. In 198 Kfz-Haftpflichtschäden hatte der Versicherer zwischen dem 01.09.2023 und dem 29.02.2024 die gesetzlichen Fristen für ein Entschädigungsangebot an Geschädigte oder für die Begründung einer Ablehnung nicht eingehalten. Laut IVASS-Statistik war dies die höchste Einzelgeldbuße des Jahres 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesetzliche Regulierungsfristen gelten für jeden einzelnen Schaden; wer sie in großer Zahl verpasst, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen in der Schadenregulierung

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 141, 148, 149, 150 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 8 D.P.R. 254/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 104.400 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.11.2025 Firemount Group Ltd.CBP stoppt Bekleidung der Firemount Group aus Mauritius USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung und Textilien von Firemount Group Ltd. (Mauritius) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Schuldknechtschaft, Täuschung sowie Einschüchterung und Drohungen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer außerhalb klassischer Risikoländer müssen auf Anwerbepraktiken für ausländische Arbeitskräfte geprüft werden.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.11.2025 TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG RetailFrankreich: 187,5 Mio. € gegen Treibstoffanbieter wegen Depot-Absprache auf Korsika FrankreichKartelle und Absprachen 187,5 Mio. €

Die Anteilseigner der korsischen Treibstofflager-Gesellschaft DPLC machten die Nutzung der Depots zwischen 2016 und 2023 per Vertragsklausel von einer Beteiligung abhängig; Nicht-Gesellschafter mussten ihren Kraftstoff bei ihren Konkurrenten einkaufen, was die Pumpenpreise auf Korsika verteuern konnte (Entscheidung 25-D-07). Geldbußen: TotalEnergies Marketing France 115,82 Mio. €, Rubis 64,67 Mio. €, EG Retail 7 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Infrastruktur von Wettbewerbern muss Dritten zu fairen Bedingungen offenstehen – Gesellschaftervereinbarungen gehören auf den kartellrechtlichen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern und Zugangsbedingungen für Dritte

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.03.2026

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17.11.2025 H&M ABH&M: Konsumentombudsmann verbietet Rabattangaben mit falschem Tiefstpreis SchwedenIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Der Konsumentombudsmann erließ gegen H&M eine Verbotsanordnung (föreläggande), weil das Unternehmen bei Preisermäßigungen einen höheren Preis angegeben hatte als den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage, was gegen das Preisinformationsgesetz (prisinformationslagen) verstößt. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 2.000.000 SEK bewehrt; der KO senkte es von 3 Mio. SEK, weil der Verstoß begrenzt war und H&M Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Ein früheres Aufsichtsverfahren von 2023 zu langen Ausverkaufsperioden war im März 2024 abgeschlossen worden, nachdem das Unternehmen unter anderem erklärt hatte, laufend auf die Einhaltung der Regeln hinzuarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen; Preissysteme sollten das automatisch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabatt- und Streichpreiswerbung nach der 30-Tage-Tiefstpreisregel

Behörde / Gericht
Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Prisinformationslagen (Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Begrenzter Verstoß und ergriffene Gegenmaßnahmen: Zwangsgeld von 3 auf 2 Mio. SEK gesenkt.
Veröffentlicht
17.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien KroatienInternationale Datentransfers 4,5 Mio. €

Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.11.2025 Valvoline Inc. und Greenbriar Equity Fund V, L.P.Valvoline/Greenbriar: FTC verlangt Verkauf von 45 Schnell-Ölwechsel-Werkstätten USAFusionskontrolle Anordnung

Valvoline wollte rund 200 Oil-Changers-Werkstätten von Greenbriar für 625 Mio. USD übernehmen. Weil sich beide in 25 lokalen Märkten direkt Konkurrenz machten, darf der Erwerb nach der vorgeschlagenen Einvernehmensanordnung nur vollzogen werden, wenn 45 Werkstätten an Main Street Auto verkauft werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Filialnetzen prüft die Kartellbehörde jeden lokalen Markt einzeln – Überschneidungen sollten vor dem Deal kartiert werden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.11.2025 TMF Management B.V.OM: 130.500 Euro gegen Trustbüro TMF wegen nicht gemeldeter Transaktionen NiederlandeVerdachtsmeldungen 130.500 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die TMF Management B.V. einen Strafbefehl über 130.500 Euro, weil das Trustbüro 2020 und 2021 zwei ungewöhnliche Transaktionen eines Kunden nicht unverzüglich an die FIU-NL meldete. TMF wirkte weiter an der (Um-)Strukturierung einer Anleiheemission dieses Kunden mit, obwohl ihm ab 2020 negative Medienberichte über laufende Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs des Kunden bekannt waren; das Verfahren ging auf eine Meldung der De Nederlandsche Bank zurück. Wegen der Vorbildfunktion des international tätigen Trustbüros hob das OM die Geldstrafenkategorie an und gewährte für freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation 25 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presseberichte über einen Kunden sind Anlass, laufende Transaktionen neu zu bewerten und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte als Anlass für Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Pflicht zur unverzüglichen Meldung ungewöhnlicher Transaktionen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation (−25 %).
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 130.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer DeutschlandWerbung und Einwilligung 130.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen Bußgelder von insgesamt 130.000 Euro: 105.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und 25.000 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten vielfach ihre Identität, wodurch Angerufenen oft Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen legte Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei Werbeanrufen die Nummer unterdrückt oder die eigene Identität verschleiert, riskiert zusätzliche Bußgelder neben dem Anrufverbot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Tung Tai Securities Company LimitedTung Tai Securities: 900.000 HKD nach Betrug über gefälschte E-Mail-Anweisungen HongkongOrganisationspflichten 99.681 €

Tung Tai Securities wurde gerügt und mit 900.000 HKD gebüßt, weil es zwischen September 2019 und Februar 2020 auf Anweisungen von einer gefälschten, der echten ähnelnden E-Mail-Adresse Aktien eines ausländischen Kunden verkaufte und den Erlös von 3.301.740 USD auf drei nicht vom Kunden bestimmte Bankkonten im Ausland überwies. Warnsignale wie von mehreren Banken abgelehnte Überweisungen blieben unbeachtet, und es fehlten wirksame Kontrollen zum Schutz von Kundenvermögen vor Diebstahl und Betrug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verkaufs- und Zahlungsanweisungen per E-Mail sind über einen unabhängigen, vorab hinterlegten Kanal zu bestätigen, besonders bei Überweisungen auf neue Empfängerkonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrug mit gefälschten E-Mail-Anweisungen (Business E-Mail Compromise)

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 8, paras. 4.3, 11.1(a); Management, Supervision and Internal Control Guidelines Part VII
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Entschädigung des Kunden, verbesserte Auftrags- und Ausführungsprozesse, unabhängige Überprüfung der Kontrollen, Kooperation, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 900.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Anordnung

Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Behörde / Gericht
Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten USABestechung von Amtsträgern 102,1 Mio. €

Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.11.2025 Euronext Amsterdam N.V.AFM erteilt Euronext Amsterdam Anweisung wegen Zugangshürden für Zentralverwahrer NiederlandeOrganisationspflichten Anordnung

Die AFM erteilte der Euronext Amsterdam N.V. als Betreiberin der regulierten Märkte am 12. November 2025 eine Anweisung (aanwijzing), weil drei Bedingungen ihres angekündigten neuen Abwicklungsmodells für Marktteilnehmer, die einen anderen Zentralverwahrer (CSD) als Euronext Securities Milan wählen wollten, nach Auffassung der AFM den Zugang solcher CSDs zu den Transaktionsdaten beschränkten. Damit verstieß Euronext gegen die Pflicht zu diskriminierungsfreiem und transparentem Zugang nach Art. 53 Abs. 1 CSDR. Euronext zog die Bedingungen zurück und bestätigte den Zugang der betroffenen CSDs; die Anweisung ist bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsplätze sollten neue Abwicklungsmodelle vor der Ankündigung darauf prüfen, ob sie Zentralverwahrern diskriminierungsfreien Zugang lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Diskriminierungsfreier Zugang zu Marktinfrastrukturen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR); Anweisung nach Art. 1:75 Abs. 1 i. V. m. Art. 1:3a Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.11.2025 Devro (Scotland) LimitedDevro (Scotland): 48.000 GBP Strafe für Einleitung von Industrieabwasser in Bach Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 58.610 €

Im Juli 2021 staute sich wegen einer Verstopfung im Schmutzwasserkanal des Werks in Moodiesburn (Kollagendärme für Würste) ungeklärtes Industrieabwasser in das Regenwassersystem und belastete den Bothlin Burn mit Ammoniak und organischer Fracht. Das Unternehmen bekannte sich am 11.11.2025 schuldig; SEPA meldete am 24.03.2026 eine Geldstrafe von 48.000 GBP zuzüglich 3.600 GBP Opferzuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 316 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werksinterne Entwässerung braucht Überwachung und Wartung, damit Störungen im Schmutzwasserkanal nicht über Regenwasserleitungen in Gewässer gelangen.

Behörde / Gericht
Airdrie Sheriff Court (Ermittlungen: SEPA, Anklage: Crown Office and Procurator Fiscal Service)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulations 4 und 44(1)(a) Water Environment (Controlled Activities) (Scotland) Regulations 2011; Section 20(3)(a) Water Environment and Water Services (Scotland) Act 2003
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
24.03.2026

Originalbetrag 51.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 182.274 €

OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte SchwedenEmissionen und Genehmigungen 13 Mio. €

Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel

Behörde / Gericht
Naturvårdsverket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
Veröffentlicht
10.11.2025

Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

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06.11.2025 AENA, S.M.E., S.A.AEPD: 10 Mio. Euro gegen AENA wegen Gesichtserkennung an Flughäfen ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 10 Mio. €

Der Flughafenbetreiber AENA setzte ein biometrisches Gesichtserkennungssystem für Zugang, Transit und Boarding an mehreren Flughäfen ein, ohne eine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen. Die AEPD verhängte 10.043.002 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und bestätigte die vorläufige Aussetzung jeder biometrischen Verarbeitung, bis eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung vorliegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer biometrische Identifizierung einführt, braucht vorab eine tragfähige Folgenabschätzung mit echter Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung biometrischer Systeme

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
20.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung FrankreichMissbrauch von Marktmacht 4,67 Mio. €

Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.11.2025 UAB „Emsi“Emsi übernahm vier Tankstellen ohne Fusionsfreigabe – 1,02 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 1,02 Mio. €

Emsi übernahm 2024 durch Pacht (über eine verbundene Gesellschaft) und Kauf die Kontrolle über vier Tankstellen in Kaunas, Vilnius und Maišiagala, ohne die erforderlichen Freigaben einzuholen, und ignorierte vorherige Hinweise der Behörde. Für zwei Zusammenschlüsse wurden 545.160 Euro und 477.010 Euro verhängt, insgesamt 1.022.170 Euro, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung binnen drei Monaten. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die langfristige Pacht einzelner Standorte kann anmeldepflichtig sein – im Zweifel vorher die Behörde fragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle auch bei Pacht einzelner Standorte

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Anmelde- und Genehmigungspflicht für Zusammenschlüsse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.11.2025 Lead Pronto LtdICO: 30.000 Pfund gegen Lead Pronto wegen Werbe-SMS zu Heizkessel-Förderungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 34.064 €

Die ICO verhängte gegen Lead Pronto Ltd eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene SMS verschickt, die für staatlich geförderte Zuschüsse für Heizkessel warben. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.11.2025 Refurbed Marketplace GmbHAGCOM verwarnt Refurbed Marketplace – erste Maßnahme nach der P2B-Verordnung in Italien ItalienPlattformpflichten Verwarnung

Im ersten italienischen Verfahren nach der Platform-to-Business-Verordnung stellte AGCOM fest, dass die Nutzungsbedingungen des Online-Marktplatzes gegenüber gewerblichen Nutzern unzureichend über Ranking-Kriterien, den Zugang zu Daten und das interne Beschwerdemanagement bzw. die Mediation informierten. Die Behörde mahnte das Unternehmen ab, die Verstöße nicht zu wiederholen, und ordnete an, binnen 120 Tagen ein zeitnahes und transparentes Beschwerdemanagement einzurichten, die Bedingungen zu ergänzen und Berichte über das Beschwerdesystem zu veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Marktplätze müssen Ranking-Kriterien, Datenzugang und Beschwerdewege für Händler in ihren Bedingungen verständlich offenlegen und tatsächlich betreiben.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 2, 11 Abs. 2–4 und 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung); Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.11.2025 Groupe ParfaitFrankreich: 7,6 Mio. € gegen Groupe Parfait wegen nicht erfüllter Fusionsauflagen (Martinique) FrankreichFusionskontrolle 7,6 Mio. €

Die Freigabe einer Übernahme im Lebensmittelhandel auf Martinique war 2022 an die Veräußerung eines Géant-Casino-Hypermarkts bis September 2023 geknüpft; Parfait verkaufte erst im September 2025, ließ den Wert der Anlagen verfallen und behinderte den Treuhänder (Entscheidung 25-D-05). Geldbußen: 4,5 Mio. € (Veräußerung), 2,5 Mio. € (Werterhalt), 600.000 € (Kooperation).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus der Fusionskontrolle sind verbindlich – Fristversäumnisse und fehlende Kooperation mit dem Treuhänder werden separat sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen und Zusammenarbeit mit Treuhändern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Zusagen aus Freigabeentscheidung 22-DCC-254 (Fusionskontrolle, Code de commerce)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.11.2025

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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten USA, TXCookies und Tracking 1,19 Mrd. €

Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.

Behörde / Gericht
Office of the Attorney General of Texas
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.10.2025

Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

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31.10.2025 "MAXIMA Latvija" SIAMaxima Latvija zahlt 1,87 Mio. Euro wegen Preisdrucks auf Lebensmittellieferanten LettlandMissbrauch von Marktmacht 1,87 Mio. €

Von November 2021 bis August 2024 übte der Einzelhändler (Marktanteil 28 %) Druck auf wirtschaftlich abhängige Lieferanten aus: Preiserhöhungen blieben monatelang ungenehmigt, niedrigere Preise wurden ultimativ verlangt und mit Auslistung gedroht. Der Wettbewerbsrat stellte eine unlautere Handelspraxis fest, verhängte 1.872.805 Euro und legte klare Verhandlungsfristen fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen marktstarker Händler brauchen klare Regeln für Preisverhandlungen – Drohungen mit Auslistung sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Negodīgas tirdzniecības prakses aizlieguma likums (NTPAL)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.11.2025

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31.10.2025 SFS Management (Aust) Pty LtdSFS Management: 500.000 AUD Geldstrafen nach Dacheinsturz über einem Kühlraum AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 282.933 €

Im Oktober 2022 gab das Dach eines industriellen Kühlraums nach, auf dem sieben Beschäftigte Geräte bewegten; sie stürzten rund fünf Meter tief in den Kühlraum. Das Industrial Court verurteilte das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu 480.000 AUD und wegen eines Verstoßes gegen s 46 WHS Act zu weiteren 20.000 AUD, zusammen 500.000 AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeiten auf Dächern muss die Tragfähigkeit geprüft und der Zugang zu nicht begehbaren Flächen unterbunden werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeiten auf Dächern und nicht tragfähigen Flächen; Absturzsicherung

Behörde / Gericht
SafeWork NSW / Industrial Court of NSW
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
ss 32, 19(1) und s 46 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
31.03.2026

Originalbetrag 500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

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31.10.2025 JBS USA Food Company und JBS USA Food Company HoldingsNew York: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD wegen unbelegter „Net Zero 2040“-Werbung USA, NYIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dem US-Ableger des Fleischkonzerns JBS vor, öffentlich mit dem Ziel „Net Zero bis 2040“ geworben zu haben, ohne einen tragfähigen Plan dafür zu haben. Nachdem eine erste Klage im Januar 2025 ohne Präjudiz abgewiesen worden war, schlossen die Parteien eine Assurance of Discontinuance: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD an ein Programm für klimafreundliche Landwirtschaft (ausdrücklich keine Geldbuße), ändert seine Umweltwerbung und berichtet drei Jahre lang jährlich. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netto-Null-Versprechen sind Werbeaussagen und brauchen einen belegbaren Umsetzungsplan, sonst gelten sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele nur mit belastbarem Umsetzungsplan kommunizieren

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
New York General Business Law §§ 349, 350; Executive Law § 63(12), § 63(15)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
03.11.2025

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30.10.2025 Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen)CMA: Sieben Wohnungsbauer zahlen 100 Mio. GBP nach Verdacht auf Informationsaustausch Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 113,6 Mio. €

Die CMA nahm verbindliche Verpflichtungszusagen von Barratt Redrow, Bellway, Berkeley, Bloor Homes, Persimmon, Taylor Wimpey und Vistry an, nachdem sie untersucht hatte, ob diese wettbewerbssensible Informationen wie erzielte Verkaufspreise ausgetauscht hatten. Die Unternehmen sagten zu, solche Informationen nicht mehr zu teilen, Compliance-Maßnahmen und jährliche Kartellrechtsschulungen einzuführen, an Branchenleitlinien mitzuwirken und gemeinsam 100 Mio. GBP für Programme des bezahlbaren Wohnungsbaus zu zahlen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon der Austausch aktueller Verkaufspreise mit Wettbewerbern kann ein Kartellverfahren und hohe Zahlungen auslösen; Kontakte zu Wettbewerbern brauchen klare Regeln und Schulung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch von Preis- und Absatzinformationen mit Wettbewerbern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 100.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2025.

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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 7,51 Mio. €

Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
30.10.2025

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29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung SpanienKapitalmarkt und Finanzaufsicht 5 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.11.2025

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29.10.2025 Forvis Mazars Accountants N.V.AFM: 446.000 Euro gegen Forvis Mazars wegen Betrugs bei internen Schulungstests NiederlandeOrganisationspflichten 446.000 €

Die AFM verhängte am 29. Oktober 2025 gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars Accountants N.V. ein Bußgeld von 446.000 Euro, weil ihr Qualitätssicherungssystem und ihre Betriebsorganisation nicht verhinderten, dass von 2020 bis 2023 fast 100 Fachkräfte aller Hierarchieebenen bei Prüfungen im Rahmen fachlicher Schulungen betrogen, etwa durch Weitergeben von Antworten oder gemeinsames Bearbeiten. Es fehlten spezifische Regeln und Kontrollen für die integre Ablegung solcher Tests, und intern ging dazu keine Meldung ein. Das Bußgeld wurde wegen der begrenzten Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, guter Kooperation und eingeleiteter Maßnahmen gemindert und im vereinfachten Verfahren akzeptiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verpflichtende Schulungstests brauchen eigene Integritätsregeln und Kontrollen, und die Speak-up-Kultur muss auch Betrug bei Fortbildungen erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei Pflichtschulungen und Speak-up-Kultur

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Begrenzte Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, gute Kooperation, Anerkennung der Bedeutung von Kultur und Verhalten, Maßnahmen gegen Wiederholung; vereinfachte Erledigung.
Veröffentlicht
31.10.2025

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29.10.2025 JBS Australia Pty LtdJBS Australia: 330.000 AUD Geldstrafe nach Gabelstaplerunfall AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 187.170 €

Im Juli 2022 wurde ein 56-jähriger Beschäftigter im Palettierbereich eines Betriebs von JBS Australia von einem Gabelstapler erfasst und schwer am Bein verletzt. Nach Ermittlungen von SafeWork NSW verurteilte das District Court das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu einer Geldstrafe von 330.000 AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Palettier- und Lagerbereiche brauchen eine konsequente Trennung von Staplerverkehr und Fußwegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung von Fußgängern und Gabelstaplerverkehr in Lager- und Palettierbereichen

Behörde / Gericht
SafeWork NSW / District Court of NSW
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
ss 32, 19(1) Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
31.03.2026

Originalbetrag 330.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.10.2025.

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28.10.2025 ExxonMobil Chemical LimitedExxonMobil Chemical: 176.000 GBP Strafe für sechs Tage Dauerabfackeln in Fife Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 200.913 €

Nach einem Dampfverlust im April 2019 fackelte die Ethylenanlage in Fife fast eine Woche lang ab; der Rauch überschritt die Genehmigungsgrenzen deutlich, SEPA erhielt über 900 Beschwerden. Vorhandene Verfahren und Notfallpläne hätten den Vorfall verhindern sollen, wurden aber nicht ausreichend befolgt. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 176.000 GBP verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfallpläne schützen nur, wenn das Personal sie im Ernstfall konsequent anwendet – regelmäßiges Üben gehört zur Genehmigungstreue.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Betriebs- und Notfallverfahren in Industrieanlagen

Behörde / Gericht
Kirkcaldy Sheriff Court (Ermittlungen: Scottish Environment Protection Agency, SEPA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 67(1)(b) Pollution Prevention and Control (Scotland) Regulations 2012; Section 2 Pollution Prevention and Control Act 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
28.10.2025

Originalbetrag 176.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.

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28.10.2025 Versicherungs- und Rückversicherungsmakler (anonymisiert)Luxemburger Versicherungsmakler: 35.000 EUR wegen falscher Angaben an das CAA LuxemburgVeröffentlichungs- und Meldepflichten 35.000 €

Das CAA verhängte gegen eine Luxemburger Makler-Gesellschaft eine Ordnungsbuße von 35.000 EUR. Sie hatte der Aufsicht mehrfach unvollständige oder falsche Angaben zu Prämien, Aktionären und Verwaltungsrat gemacht, Änderungen im Aktionariat nicht gemeldet, einen nicht registrierten Vermittler eingesetzt, Reporting-Anweisungen missachtet und Buchführungsunterlagen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt; zudem war die Vertraulichkeit von Kundendaten bei der Buchhaltung nicht voll gesichert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben an die Aufsicht und Änderungen im Gesellschafterkreis müssen vollständig und rechtzeitig gemeldet werden – wiederholte Fehlmeldungen gelten als Behinderung der Aufsicht.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Buchst. a), f), h), j) und k) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wesentliche interne Änderungen, auch in der Leitung, und Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität.
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde SlowakeiKartellrecht und Wettbewerb 70.000 €

Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.10.2025 Knowles Logistics LimitedLogistiker: Sturz vom Zuckerrüben-Förderband – 133.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 152.418 €

Ein Beschäftigter kletterte 2023 an der Seite eines Förderbands für Zuckerrüben hoch, um eine Verstopfung von Hand zu lösen, stürzte und erlitt Rippenbrüche, eine Lungenverletzung und einen Leberschaden. Verstopfungen kamen mehrmals pro Schicht vor, ein sicheres Verfahren zu ihrer Beseitigung gab es nicht; Geldstrafe 133.000 £ plus 5.438 £ Kosten. Die Gesellschaft beschäftigte laut Jahresabschluss 2024 durchschnittlich 535 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Störungen brauchen ein festgelegtes, sicheres Beseitigungsverfahren – sonst wird Improvisation in der Höhe zum Normalfall.

Behörde / Gericht
Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 133.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.10.2025 Verus Financial Services LimitedFCA entzieht Verus Financial Services Erlaubnisse nach bewusstem Verstoß gegen Auflage Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Anordnung

Die FCA entzog dem Finanzvermittler Verus Financial Services Limited mit sofortiger Wirkung alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und verhängte eine Vermögenssperre. Die Firma hatte nach eigenem Eingeständnis wiederholt und bewusst gegen eine im September 2023 freiwillig übernommene Auflage verstoßen, die Zahlungen über 5.000 GBP ohne Zustimmung der FCA untersagte, eine Entscheidung des Financial Ombudsman Service vom 30. Juni 2024 zugunsten eines Kunden nicht erfüllt und war nach Einschätzung der FCA nicht offen und kooperativ.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Freiwillig übernommene Auflagen der Aufsicht sind verbindlich – ihr bewusster Bruch führt schnell zum Verlust der Erlaubnis.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
ss. 55J(2)(a)(ii) und 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Condition para. 2E Schedule 6 FSMA; DISP 3.7.12R; Principles 6 und 11 der FCA Principles for Businesses
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.10.2025 TFG Holding, Inc.JustFab, ShoeDazzle, FabKids: 4,8-Mio.-USD-Vergleich mit 33 Generalstaatsanwaltschaften zum VIP-Abo USA, PAInformationspflichten im Onlinehandel 4,14 Mio. €

Nach den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaften schrieb der Online-Modehändler Käuferinnen und Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung in ein kostenpflichtiges VIP-Mitgliedschaftsprogramm ein, stellte Preise irreführend dar und erschwerte die Kündigung. Im Vergleich mit 32 Bundesstaaten und D.C. leistet TFG rund 3,8 Mio. USD automatische Rückerstattungen und zahlt 1 Mio. USD an die Staaten; der Vergleich gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kauf darf nicht stillschweigend eine Mitgliedschaft mit monatlicher Belastung auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abo-Modelle und ausdrückliche Zustimmung im Checkout

Behörde / Gericht
Attorney General of Pennsylvania (verhandelt mit Maryland, Texas und D.C.; Vergleich mit 33 Attorneys General)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
23.10.2025

Originalbetrag 4.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten ItalienVideoüberwachung 15.000 €

Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend FrankreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele in der Verbraucherkommunikation

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.10.2025 BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken)CADE: Vergleiche mit fünf Banken im Offshore-Devisenkartell über 79 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte am 22.10.2025 im Block fünf Verpflichtungsvergleiche (Termos de Compromisso de Cessação, TCC) mit Banken und legte folgende Geldbeiträge mutmaßlich fest: BofA Securities Inc. 33.010.207,04 BRL, Nomura International plc 32.145.917,76 BRL, Standard Chartered Bank 11.544.947,78 BRL, Credit Suisse AG 1.582.051,57 BRL und MUFG Bank 714.782,33 BRL, zusammen 78.997.906,48 BRL. Die Sitzungsniederschrift nennt den Verfahrensgegenstand nicht; alle fünf Banken gehören aber zu den Beteiligten, deren Verurteilung die Generalsuperintendenz im April 2025 im Verfahren zum Kartell auf dem Offshore-Devisenmarkt empfohlen hatte (laut CADE Absprachen über die Preise von Devisengeschäften, Austausch sensibler Informationen und Benachteiligung anderer Marktteilnehmer wie Broker). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler im Devisengeschäft dürfen sich mit Wettbewerbern weder über Preise noch über Kunden abstimmen; bankübergreifende Chats sind ein typisches Kartellrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Informationsaustausch im Devisenhandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 78.997.906,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.10.2025 Gate GourmetTribunal: Gate Gourmet ohne Klageerwiderung – 20.000 Pfund an Hinweisgeber Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 23.018 €

Weil Gate Gourmet trotz mehrfacher Aufforderung keine Klageerwiderung einreichte, stellte das Tribunal Manchester die Benachteiligung wegen einer geschützten Offenlegung fest und sprach im Januar 2026 15.000 Pfund für Verdienstausfall und 5.000 Pfund für verletzte Gefühle zu. Ein Antrag auf Überprüfung, gestützt auf ein nicht mehr überwachtes E-Mail-Postfach, wurde abgelehnt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche und gerichtliche Post muss an überwachte Adressen gehen – verpasste Fristen machen aus einer verteidigbaren Klage ein Versäumnisurteil.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen- und Posteingangsmanagement bei Klagen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); Employment Tribunal Procedure Rules 2024, Rule 22
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
07.01.2026

Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.10.2025 Joca Participações S/AJoca Participações: Eintrag in die „Lista Suja“ wegen 25 Arbeitern auf der Fazenda Aroeira BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das MTE nahm Joca Participações S/A am 6. April 2026 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Grundlage ist eine Arbeitsinspektion von 2025 auf der Fazenda Aroeira in Getulina (SP) mit 25 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 22. Oktober 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Beteiligungsgesellschaften mit eigenem Agrarbetrieb tragen als Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitskräfte vor Ort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
06.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.10.2025 Winsor Maintenance Inc., Main Source Group, Inc. u. a. sowie OptumCare Management LLC (Auftraggeberin)Reinigungsfirmen/OptumCare: 438.204 USD – Überstunden und fehlende Pausen USA, CAArbeitszeit 377.534 €

Über 90 Reinigungskräfte in Industrie-, Labor- und Gesundheitseinrichtungen arbeiteten oft über die geplanten Zeiten hinaus ohne Überstundenlohn, erhielten keinen Ausgleich für geteilte Schichten und Fahrzeiten und konnten wegen überhöhter Arbeitslast keine Pausen nehmen. Ein Firmengeflecht verschleierte den Arbeitgeber; mit der Notice of Final Findings vom 21.10.2025 wurden 438.204 USD festgestellt, OptumCare haftet als Auftraggeberin mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber von Reinigungs- und Servicedienstleistern sollten Arbeitszeiten und Pausen beim Dienstleister prüfen – sie haften sonst mit.

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code § 2810.3; Overtime, Split Shift, Meal and Rest Periods, Mindestlohn
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.11.2025

Originalbetrag 438.204 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 75.000 €

Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.10.2025 UBS AGUBS: 8 Mio. HKD wegen jahrelanger Fehleinstufung professioneller Anleger HongkongOrganisationspflichten 883.431 €

Die UBS AG wurde in Hongkong öffentlich gerügt und mit 8.000.000 HKD gebüßt, weil ihr automatisiertes Verfahren zur Einstufung professioneller Anleger von 2009 bis Juli 2022 auf einer Fehlauslegung der Mindestportfolio-Regel für bestimmte Gemeinschaftskonten beruhte. Allein von Juli 2018 bis Juli 2022 waren 560 Gemeinschaftskonten falsch eingestuft; Wertpapiere von 23 dieser Konten wurden in 9.190 Leihgeschäften ohne gültige Ermächtigung verliehen, und 94 Konten tätigten 500 Geschäfte in Produkten, die professionellen Anlegern vorbehalten sind. Bereits im August 2021 hatte die Aufsicht UBS unter anderem wegen ähnlicher Mängel mit 9,8 Mio. HKD gebüßt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kundeneinstufungen müssen gegen den Wortlaut der Regeln validiert werden, gerade bei Sonderfällen wie Gemeinschaftskonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung professioneller Anleger und Vertriebsbeschränkungen

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 196 SFO (Cap. 571); s. 4 Securities and Futures (Client Securities) Rules; s. 11(3A) Securities and Futures (Contract Notes, Statements of Account and Receipts) Rules; Securities and Futures (Professional Investor) Rules; Code of Conduct
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Rückschauprüfung und Abhilfe nach Selbstmeldung, Kooperation, Zusage eines erweiterten Beschwerdeverfahrens für möglicherweise falsch eingestufte Kunden.
Veröffentlicht
20.10.2025

Originalbetrag 8.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.10.2025.

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17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung NiederlandeKritische Infrastrukturen 1,52 Mio. €

Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen

Behörde / Gericht
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
Veröffentlicht
17.10.2025

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17.10.2025 Griffin Jewellery Designs Inc.FINTRAC: Geldbuße von 77.137,50 CAD gegen Griffin Jewellery Designs Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 47.055 €

Griffin Jewellery Designs Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Oktober 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 77.137,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc.“, veröffentlicht am 04.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 77.137,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft IrlandPlattformpflichten Anordnung

Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

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17.10.2025 Vinomofo Pty LtdVinomofo: Datenschutzverstoß nach unbefugtem Datenzugriff während einer Datenmigration AustralienDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Beim Online-Weinhändler kam es 2022 während eines großen Datenmigrationsprojekts zu einem unbefugten Zugriff auf eine Datenbank mit Daten von rund 928.760 Kunden und Mitgliedern (Identitäts-, Kontakt- und Finanzdaten). Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass Vinomofo keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen hatte, obwohl ihm Mängel seiner Sicherheitsorganisation mindestens zwei Jahre vor dem Vorfall bekannt waren, und untersagte die Fortsetzung dieser Praktiken samt Auflagen zur Abhilfe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenmigrationen in die Cloud brauchen ein eigenes Sicherheitskonzept, und bekannte Schwächen der Sicherheitsorganisation dürfen nicht aufgeschoben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensicherheit bei Migrationsprojekten und Cloud-Diensten; Datenschutzkultur und Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
APP 11.1 (Privacy Act 1988 (Cth))
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
29.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus KanadaVerdachtsmeldungen 108,1 Mio. €

FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2025 Experian Nederland B.V.AP: 2,7 Mio. Euro gegen Experian Nederland wegen Bonitätsdaten ohne Rechtsgrundlage NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 2,7 Mio. €

Experian Nederland B.V. verarbeitete für ihren bis Ende 2024 angebotenen Dienst Credit Check Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, ohne sich wirksam auf ein berechtigtes Interesse stützen zu können, und informierte die Betroffenen unzureichend. Im Einspruchsverfahren hob die AP ihren ursprünglichen Bußgeldbescheid vom 6. Dezember 2023 auf und setzte das Bußgeld neu auf 2.700.000 EUR fest; Experian erkannte beide Verstöße an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bonitätsdaten über Menschen sammelt, die er nie direkt kontaktiert hat, muss das berechtigte Interesse sauber belegen und die Betroffenen aktiv informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berechtigtes Interesse und Informationspflichten bei Auskunfteien

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.10.2025 HelloFresh New Zealand LimitedHelloFresh Neuseeland: 845.000 NZD für irreführende Reaktivierung von Abos NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 416.072 €

Der Kochboxen-Anbieter rief zwischen Februar 2022 und Juli 2023 frühere Kunden an, angeblich um Feedback einzuholen, tatsächlich aber vor allem, um ihnen Rabattgutscheine anzubieten, ohne klarzumachen, dass die Annahme das kostenpflichtige Abonnement wieder aktivieren konnte; bei über einer Million Anrufversuchen wurden fast 80.000 Abonnements reaktiviert. Nach Schuldbekenntnis in fünf Anklagepunkten nach s 11 Fair Trading Act wurde das Unternehmen am 16. Oktober 2025 zu einer Geldstrafe von 845.000 NZD verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abonnements am Telefon reaktiviert, muss vor der Zusage klar sagen, dass wieder kostenpflichtige Lieferungen folgen, und ein Nein respektieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abofallen und informierte Zustimmung im Telefonvertrieb

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 845.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Capita plc und Capita Pension Solutions LimitedICO: 14 Mio. £ gegen Capita nach Ransomware-Angriff mit 6,6 Mio. Betroffenen Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 16,1 Mio. €

Im März 2023 lud ein Beschäftigter unbeabsichtigt Schaddateien herunter; obwohl nach zehn Minuten ein Alarm auslöste, wurde das Gerät erst nach 58 Stunden isoliert. Angreifer entwendeten rund ein Terabyte Daten von 6,6 Mio. Menschen (u. a. Pensionsdaten, Strafregisterangaben). Bußgeld: 8 Mio. £ gegen Capita plc und 6 Mio. £ gegen Capita Pension Solutions.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsalarme brauchen verbindliche Reaktionszeiten und ein ausreichend besetztes SOC – bekannte Schwachstellen müssen konzernweit behoben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schädlichen Downloads und Sicherheitsalarmen

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorläufig waren 45 Mio. £ angesetzt; Reduktion u. a. wegen Sicherheitsverbesserungen, Kreditüberwachung für Betroffene und Kooperation mit Behörden und NCSC.
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 14.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Biffa Waste Services LtdBiffa: 2,48 Mio. GBP Strafe nach tödlichem Unfall mit rückwärtsfahrendem Lkw Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,85 Mio. €

Das Entsorgungsunternehmen Biffa wurde zu 2,48 Mio. GBP Geldstrafe und 5.768,06 GBP Kosten verurteilt, nachdem ein Beschäftigter an der Abfallumschlagstation in Bradford am 10. August 2023 von einem rückwärtsfahrenden Absetzkipper erfasst und getötet worden war. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass die Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht wirksam überwacht wurde; Videoaufnahmen zeigten, dass Beschäftigte die abgesicherten Wege regelmäßig umgingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzmaßnahmen auf dem Papier genügen nicht; ihre tatsächliche Einhaltung muss laufend überwacht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege, Rückwärtsfahren und Aufsicht auf Betriebshöfen

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 2.480.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 GucciGucci: 119,67 Mio. EUR wegen Preisbindung gegenüber Einzelhändlern EU-EbeneKartelle und Absprachen 119,7 Mio. €

Gucci schränkte nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von April 2015 bis April 2023 im gesamten EWR die Freiheit unabhängiger Online- und stationärer Händler ein, ihre Verkaufspreise selbst festzulegen, etwa durch Vorgaben zu empfohlenen Preisen, Höchstrabatten und Schlussverkaufszeiträumen, und untersagte für eine Produktlinie den Online-Verkauf. Die Geldbuße wurde wegen Kooperation, einschließlich der Offenlegung eines der Kommission unbekannten Verstoßes, um 50 % auf 119.674.000 EUR ermäßigt; am selben Tag ergingen gesonderte Entscheidungen gegen Chloé und Loewe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen unabhängigen Händlern Preise, Rabattgrenzen und Aktionszeiträume nicht vorschreiben und deren Einhaltung nicht überwachen und durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Kooperation mit Beweismitteln von erheblichem Mehrwert, Offenlegung eines unbekannten Verstoßes und Anerkenntnis: 50 % Ermäßigung.
Veröffentlicht
14.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 Farmers Insurance ExchangeNYDFS: 2,775 Mio. $ gegen Farmers wegen ungeschützter Online-Angebotsrechner USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 2,4 Mio. €

Angreifer griffen über unzureichend gesicherte Online-Angebotsrechner und Vermittlerportale Führerscheinnummern und Geburtsdaten ab. Farmers verletzte die Cybersecurity-Verordnung und meldete den Vorfall nicht rechtzeitig; die Strafe ist Teil eines Pakets von insgesamt 19 Mio. $ gegen acht Kfz-Versicherer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch vorausgefüllte Formulare mit Kundendaten sind ein Einfallstor – öffentliche Anwendungen gehören auf den Prüfstand der Datenfreigabe.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
14.10.2025

Originalbetrag 2.775.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 Infinity Insurance CompanyInfinity Insurance: 2,25 Mio. USD – Datenabfluss über Angebotsrechner zu spät gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,95 Mio. €

Angreifer lasen über die Sofortangebots-Anwendungen des Kfz-Versicherers Führerscheinnummern im Klartext aus. Infinity entdeckte die Auffälligkeiten am 9. Februar 2021, meldete den Cybervorfall der NYDFS aber erst am 14. April 2021; die Aufsicht rügte zudem fehlende MFA und unsichere Entwicklungspraktiken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Missbrauch öffentlich erreichbarer Kundenanwendungen ist ein meldepflichtiger Vorfall – Warnungen der Aufsicht sollten eine sofortige Meldeprüfung auslösen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(a) u. a.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Bridgnorth Aluminium LimitedAluminiumwalzwerk: Hydraulikarm fällt auf Arbeiter in Gießform – 300.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 345.742 €

Ein Arbeiter kniete 2023 in einer Gießform, als der rund 1,5 Tonnen schwere hydraulische Rinnenarm wegen eines Hydraulikversagens auf ihn fiel; er war über 20 Minuten eingeklemmt und konnte seither nicht an die Arbeit zurückkehren. Die Sicherungsstange war ungeeignet und das Risiko des Absinkens nie beurteilt worden; Geldstrafe 300.000 £ plus 8.301 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte das Werk durchschnittlich 345 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unter angehobenen Lasten wird nicht gearbeitet – wo es sich nicht vermeiden lässt, braucht es geprüfte mechanische Absturzsicherungen.

Behörde / Gericht
Cannock Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
20.10.2025

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.10.2025 Wonderinterest Trading LtdZypern: 100.000 Euro gegen Wonderinterest Trading wegen irreführender Kundeninformation ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Für 2022 bis 2024 stellte die CySEC fest, dass die Wertpapierfirma keine ausreichenden Compliance-Verfahren hatte, keine Zielmärkte für ihre Finanzinstrumente festlegte, nicht im besten Kundeninteresse handelte und Kunden nicht fair, klar und nicht irreführend informierte. Sie verhängte Geldbußen von 50.000, 30.000 und 20.000 Euro; gegen die Entscheidung ist eine gerichtliche Überprüfung verzeichnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen von Finanzdienstleistern müssen Risiken ausgewogen darstellen – Marketing gehört in den Compliance-Freigabeprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire und nicht irreführende Marketingkommunikation

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 17(2), 17(3)(c), 22(1), 25(1), 25(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 22, 44 Delegierte VO (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 17.600 €

Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 BlueCrest Capital Management (UK) LLPFCA: Öffentliche Rüge für BlueCrest wegen Interessenkonflikten zwischen internen und externen Fonds Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber BlueCrest Capital Management (UK) LLP eine öffentliche Rüge aus. Zwischen Oktober 2011 und Dezember 2015 verwaltete BlueCrest sowohl externe Fonds für Anleger als auch einen internen Fonds nur für Partner und Mitarbeitende. Nach den Feststellungen der FCA wurden Portfoliomanager vom externen in den internen Fonds verlagert, ohne dass der dadurch entstehende Interessenkonflikt angemessen gesteuert wurde; die externen Anleger erhielten dadurch eine schlechtere Leistung. Statt einer Geldbuße berücksichtigte die FCA, dass BlueCrest sich zur Zahlung von 101 Mio. US-Dollar Entschädigung an Nicht-US-Anleger verpflichtete.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
FCA Principle 8 (Interessenkonflikte); section 205 FSMA 2000; section 55L(5) FSMA 2000 (Entschädigungsauflage)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeber 70.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.10.2025 Rakuten Europe Bank S.A.Rakuten Europe Bank: 185.000 EUR wegen veralteter Transaktionsüberwachung LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 185.000 €

Die CSSF verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von 185.000 EUR, rund 1 % ihres Jahresumsatzes. Die Prüfung 2023 zeigte ein nicht mehr gepflegtes Überwachungssystem, tausende unbearbeitete Screening-Alarme (auch zu Finanzsanktionen und PEP), verspätete Verdachtsmeldungen und fehlerhafte Risikoeinstufungen. Mehrere Mängel hatte eine andere europäische Aufsichtsbehörde bereits 2020 beanstandet, ohne dass die Bank sie wirksam behoben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Überwachungstools brauchen gepflegte Szenarien und Personal, das sie versteht – ein Alarm-Rückstau bei Sanktionstreffern ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wissensverlust bei Überwachungstools und Rückstau von Screening-Alarmen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; die Bank erkannte die Verstöße an, legte einen Aktionsplan vor und leitete Abhilfe ein.
Veröffentlicht
06.01.2026

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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

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09.10.2025 South Wales PoliceICO: Anordnung gegen South Wales Police wegen Rückstaus bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die ICO erließ gegen die South Wales Police eine Durchsetzungsanordnung wegen erheblicher Verzögerungen bei Auskunftsersuchen betroffener Personen. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Polizei von April 2023 bis März 2024 nur 29 % der Ersuchen fristgerecht; im August 2025 waren 352 Ersuchen überfällig, eines seit fast zwei Jahren. Die ICO verpflichtete die Behörde, den Rückstand bis Juni 2026 abzubauen. Grundlage sind Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR sowie section 45 DPA 2018. Laut Anordnung beschäftigt die Polizei knapp 3.000 Polizeibeamte und über 2.200 weitere Mitarbeitende.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; section 45 DPA 2018; section 149 DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
1.000 bis 9.999

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.10.2025 Australian Clinical Labs LimitedAustralian Clinical Labs: 5,8 Mio. AUD Zivilstrafe nach Datenpanne bei Medlab Pathology AustralienDatenpannen und Datensicherheit 3,28 Mio. €

Auf Antrag des Australian Information Commissioner verhängte der Federal Court of Australia die ersten Zivilstrafen nach dem Privacy Act 1988: Australian Clinical Labs (ACL) hatte die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen seines Geschäftsbereichs Medlab Pathology nicht angemessen geschützt; bei einem Cyberangriff im Februar 2022 wurden dort Daten von mehr als 223.000 Menschen abgegriffen. Die Strafe von zusammen 5,8 Mio. AUD setzt sich aus 4,2 Mio. AUD für die unzureichenden Schutzmaßnahmen (APP 11.1), 800.000 AUD dafür, dass ACL nicht angemessen und zügig prüfte, ob eine meldepflichtige Datenpanne vorlag, und 800.000 AUD für die verspätete Meldung an den Commissioner zusammen. ACL räumte die Verstöße ein; Haftung und Strafhöhe beruhten mutmaßlich auf gemeinsamen Anträgen der Parteien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden IT-Systeme eines Geschäftsbereichs in die eigene Umgebung eingebunden, müssen sie von Anfang an angemessen geschützt und Angriffe zügig auf eine Meldepflicht geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eingegliederte IT-Systeme absichern, Datenpannen zügig bewerten und melden

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth) s 13G(a) i. V. m. APP 11.1; s 26WH(2); s 26WK(2)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Untersuchung, laufendes Programm zur Verbesserung der Cybersicherheit, Entschuldigungen und Eingeständnis der Haftung.
Haftung von Führungskräften
Das Gericht hielt fest, dass die oberste Führungsebene an den Entscheidungen zur Einbindung der Medlab-Systeme und zur Bewertung des Angriffs beteiligt war.
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 5.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.10.2025 Manor Farm Dairy LtdManor Farm Dairy: Geldstrafe nach Gülleüberlauf in Bach bei Dorchester Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 18.635 €

Im März 2024 lief Rindergülle aus den Lagunen des Milchbetriebs in einen Bach und schädigte ihn auf über 2 km schwer, mit Auswirkungen bis 4,5 km flussabwärts. Das Gericht verhängte 6.000 GBP Strafe (wegen frühen Geständnisses von 9.000 GBP reduziert) und 10.158,50 GBP Kosten; die Behörde nannte den Vorfall vermeidbar. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Landwirtschaftliche Betriebe müssen ausreichende Güllelagerkapazität vorhalten und Lagunen überwachen.

Behörde / Gericht
Taunton Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Frühes Schuldeingeständnis (Strafminderung von 9.000 auf 6.000 GBP).
Veröffentlicht
13.10.2025

Originalbetrag 16.158,5 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.10.2025 Paywiser LimitedFCA stoppt E-Geld-Institut Paywiser und untersagt nicht registriertes Kryptogeschäft Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die FCA untersagte der Paywiser Limited, einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung E-Geld- und Zahlungsdienste für neue und bestehende Kunden und verbot ihr zusätzlich per Anordnung nach den Geldwäschevorschriften, ohne Registrierung ein Kryptowerte-Geschäft zu betreiben. Die FCA hatte ernste Zweifel an Risikosteuerung und internen Kontrollen, hielt den Alleingesellschafter nicht für geeignet, sah Anzeichen für ein nicht registriertes Kryptogeschäft und bemängelte fehlende Offenheit gegenüber der Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Geschäftsfelder wie Kryptowerte-Dienste brauchen vor dem Start die eigene Registrierung – eine bestehende E-Geld-Zulassung deckt sie nicht ab.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungspflichten für Kryptowerte-Dienste

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; regs. 56(1)(f) und 74C Money Laundering Regulations 2017; Principle 11 der FCA Principles for Businesses
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.10.2025 Northwood Consumer Limited (heute NP Birmingham Limited)Rückwärtsfahrender Lkw tötet Beschäftigten: Hersteller zahlt 240.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 276.021 €

Ein Beschäftigter wurde 2023 auf der Servicestraße des gemeinsam genutzten Gewerbegebiets in Birmingham von einem rückwärtsfahrenden Lkw getötet. Das Unternehmen hatte die Risiken des innerbetrieblichen Verkehrs nicht beurteilt, Rückwärtsfahrten weder vermieden noch mit Einweisern oder Beschilderung abgesichert und die Lkw-Zufahrt nicht geregelt; Geldstrafe 240.000 £ plus 6.917 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 37 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werksverkehr braucht klare Regeln: Rückwärtsfahrten vermeiden oder absichern und Fußwege von Fahrwegen trennen.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
07.10.2025

Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.10.2025.

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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen EstlandDatenschutz Anordnung

Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.10.2025 Lanes Group LimitedLanes Group: tödlicher Unfall mit Hochdruckschlauch – 800.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 917.326 €

Beim Befüllen eines Hochdruck-Spülsystems bei Frost löste sich 2022 ein Druckstoß, das Schlauchende schlug einem Kanaltechniker ins Gesicht; er starb zweieinhalb Wochen später. Es fehlten ein sicheres Verfahren, gewartete Schlauchhalterungen, Kontrolle sowie ausreichende Unterweisung und Aufsicht; Geldstrafe 800.000 £ (wegen frühen Geständnisses reduziert von 1,2 Mio. £) plus 8.680 £ Kosten. Laut Konzernabschluss (Geschäftsjahr bis Juli 2024) beschäftigte die Gesellschaft 2.268, die Gruppe 3.610 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Hochdrucktechnik entscheidet die Routine: Schlauchenden immer mechanisch fixieren, Wetterrisiken wie Frost in die Arbeitsanweisung aufnehmen und die Einhaltung kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicheres Arbeiten mit Hochdruck-Wasserstrahlgeräten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
City of London Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Frühes Schuldeingeständnis (Reduktion von 1,2 Mio. £ auf 800.000 £)
Veröffentlicht
06.10.2025

Originalbetrag 800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.09.2025 Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/ABulls Holding und RS Investimentos: 508,8 Mio. BRL wegen Behinderung der Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 81,5 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Bulls Holding Investments Company S.A. eine Geldbuße von 387.431.733,02 BRL und gegen die RS Investimentos S/A eine Geldbuße von 121.380.000,00 BRL (zusammen 508.811.733,02 BRL) sowie jeweils die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Nach dem Abschlussbericht hatten die Unternehmen der Versicherungsaufsicht SUSEP Angebote zur Übernahme der unter Sonderverwaltung stehenden Vorsorgeeinrichtung APLUB mit unzureichenden, teils mutmaßlich gefälschten Unterlagen vorgelegt und damit in deren Aufsichtstätigkeit eingegriffen; RS Investimentos wurde zusätzlich wegen Unterstützung der Taten der Bulls Holding sanktioniert. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Irreführende Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde gelten in Brasilien als Eingriff in die Aufsicht nach dem Antikorruptionsgesetz und können sehr hohe Geldbußen auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und V, Art. 6 I und II, Art. 14
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.10.2025

Originalbetrag 508.811.733,02 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Oldenburgische Landesbank AGBaFin: 910.000 Euro gegen Oldenburgische Landesbank wegen Mängeln im Wertpapiergeschäft DeutschlandOrganisationspflichten 910.000 €

Die BaFin setzte am 30. September 2025 Geldbußen von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG fest. In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Bank keine ausreichenden IT-Kontrollen, um die Eigentumsrechte ihrer Kundinnen und Kunden bei taggleichen Kauf- und Verkaufsaufträgen zu schützen, bei verbundenen Produkten die Kosten der Einzelbestandteile nicht in jedem Fall transparent ausgewiesen und nicht sichergestellt, dass vertraglich gebundene Vermittler Zuwendungen ordnungsgemäß offenlegten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Programmierte Kontrollen in der Wertpapierabwicklung müssen vor ihrer Einführung sorgfältig geprüft werden, sonst haftet die Leitung für die Lücke.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbestände schützen sowie Kosten und Zuwendungen transparent offenlegen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 84 Abs. 4 S. 1 WpHG i. V. m. § 10 Abs. 4 Nr. 5 WpDVerOV; § 63 Abs. 9 S. 1 WpHG; § 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG i. V. m. Art. 50 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Unternehmen der Finanzwirtschaft (anonymisiert)HmbBfDI: 492.000 Euro wegen intransparenter automatisierter Kreditkarten-Ablehnungen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 492.000 €

Ein Finanzunternehmen hatte Kreditkartenanträge mehrerer Kundinnen und Kunden trotz guter Bonität automatisiert ohne menschliches Eingreifen abgelehnt und auf Nachfrage die gesetzlich geschuldeten Informationen und Auskünfte zur Entscheidung nicht ausreichend erteilt. Der HmbBfDI verhängte 492.000 Euro; erhebliche Verbesserungen am Prozess und die Zusammenarbeit wirkten deutlich mildernd, das Unternehmen akzeptierte den Bescheid.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anträge automatisiert ablehnt, muss Betroffenen auf Nachfrage nachvollziehbar darlegen können, warum und nach welcher Logik entschieden wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei automatisierten Entscheidungen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Informations- und Auskunftspflichten bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Erhebliche Verbesserung des Prozesses für Betroffenenrechte bei automatisierten Entscheidungen; umfassende Zusammenarbeit mit der Behörde.
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Payabl. Cy Ltd (vormals Powercash21 Ltd)Payabl. Cy: 350.000 EUR Geldwäsche-Buße der Zentralbank Zyperns ZypernGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 350.000 €

Auf Grundlage einer Prüfung aus dem Jahr 2020 verhängte die Zentralbank Zyperns gegen Payabl eine Geldbuße von 350.000 EUR, weil das Unternehmen bestimmte Vorschriften des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte; die Einzelheiten werden in der Bekanntmachung nicht genannt. Payabl legte am 12. Dezember 2025 Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsprüfungen können Jahre später zu Bußgeldern führen – Befunde sollten sofort nachvollziehbar abgearbeitet und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von der Zentralbank beaufsichtigter Unternehmen

Behörde / Gericht
Central Bank of Cyprus (Κεντρική Τράπεζα της Κύπρου)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Section 59(6) Prevention and Suppression of Money Laundering Activities Law of 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 195.000 €

Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Betroffenenrechte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.09.2025 Tractor Supply CompanyCPPA: 1,35 Mio. $ gegen Tractor Supply wegen fehlender Opt-out-Wege USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,16 Mio. €

Der Landhandelsriese informierte Verbraucher und Stellenbewerber unzureichend über ihre Rechte, bot keine wirksame Widerspruchsmöglichkeit gegen Verkauf und Weitergabe (auch kein Global Privacy Control) und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Dritte weiter. Ein Organ muss vier Jahre lang jährlich die Einhaltung bestätigen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen auch Bewerber abdecken, und Browser-Opt-out-Signale wie GPC sind technisch umzusetzen.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 1.350.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.09.2025 Synergy Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 214.500 CAD gegen Synergy Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.757 €

Synergy Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Lloydminster (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 26. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 214.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in zwei Fällen verdächtige Transaktionen nicht; 46 von 102 Hochrisikokunden wurden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Synergy Credit Union“, veröffentlicht am 27.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-27-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.11.2025

Originalbetrag 214.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.09.2025 Nyrstar NVNyrstar: 80.000 EUR für irreführende Liquiditätsangaben und fehlende Aufschubmeldung BelgienMarktmissbrauch und Insiderhandel 80.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass Nyrstar NV mit Informationen über ihre Liquiditätslage falsche oder irreführende Signale zu ihrer Aktie gegeben hatte (Marktmanipulation) und die FSMA nach dem Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen nicht unverzüglich unterrichtet hatte. Für beide Verstöße verhängte sie gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 80.000 EUR; weitere Vorwürfe sah sie als nicht bewiesen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Insiderinformationen aufschiebt, muss dies der Aufsicht unmittelbar nach der Veröffentlichung melden und darf den Markt zur Liquiditätslage nicht beschönigend informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kapitalmarktkommunikation in der Krise und Meldung eines Veröffentlichungsaufschubs

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 17 Abs. 4 Unterabs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 4 Abs. 2 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055; Art. 36 § 2 und 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurden die begrenzte Finanzkraft, das Fehlen früherer Verstöße und die Kooperation mit der FSMA.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.09.2025 Amazon.com, Inc.Amazon zahlt 2,5 Mrd. USD im FTC-Vergleich zu Prime-Anmeldung und Kündigungshürden USAInformationspflichten im Onlinehandel 2,13 Mrd. €

Laut FTC schob Amazon Millionen Kundinnen und Kunden über verwirrende Bestellmasken ohne Zustimmung in Prime-Abos und machte die Kündigung bewusst schwer. Der Vergleich umfasst 1 Mrd. USD zivilrechtliche Strafe und 1,5 Mrd. USD Rückerstattungen sowie klare Ablehnen-Schaltfläche und einfache Kündigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abo-Abschlüsse brauchen eine gleichwertige Ablehnen-Option und eine Kündigung, die so einfach ist wie der Abschluss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und Abo-Gestaltung im Produktdesign

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
In der Pressemitteilung werden ein Senior Vice President und ein Vice President genannt.
Veröffentlicht
25.09.2025

Originalbetrag 2.500.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 19.128 €

Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über einen Mitbewerber. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

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24.09.2025 Giant Manufacturing Co. Ltd.CBP hält Fahrräder von Giant Manufacturing wegen Zwangsarbeit zurück USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Fahrräder, Fahrradteile und Zubehör von Giant Manufacturing Co. Ltd. (Taiwan) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Schuldknechtschaft, Lohneinbehalt, exzessive Überstunden und missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen). Zurückgehaltene Sendungen können zerstört, wieder ausgeführt oder durch Nachweis der Zulässigkeit freigegeben werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anwerbegebühren für Wanderarbeitskräfte sind ein Kernrisiko – Lieferanten sollten sie nachweislich selbst tragen.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
24.09.2025

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23.09.2025 Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen)Kraftstoffkartell: AGCM verhängt 936,7 Mio. Euro gegen Eni, Q8, IP und drei weitere ItalienKartelle und Absprachen 936,7 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM erhöhten Eni, Kuwait Petroleum Italia (Q8), Italiana Petroli (IP), Esso Italiana, Tamoil Italia und Saras vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2023 gleichzeitig und abgestimmt den Preisbestandteil für die Beimischung von Biokraftstoffen („componente bio“); als Stabilisierungsmechanismus dienten u. a. Preisangaben in dem Branchendienst Staffetta Quotidiana. Die Geldbußen betragen zusammen 936.659.087 Euro: Eni 336.214.660, Kuwait Petroleum Italia 172.592.363, Italiana Petroli 163.669.804, Esso Italiana 129.363.561, Tamoil Italia 91.029.755 und Saras 43.788.944 Euro. Bei Eni wurde der Grundbetrag wegen seiner führenden Rolle beim Anstoßen und Überwachen der Abstimmung um 10–15 % erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kartellrechts-Compliance-Programm mindert die Buße nur, wenn es wirksam umgesetzt und rechtzeitig nachgewiesen wird, und öffentliche Preisangaben können selbst ein Kartell absichern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht: abgestimmte Preiserhöhungen und Preissignale über Branchenmedien

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Saras erhielt eine Minderung von 5–10 %, weil sie ihr Antitrust-Compliance-Programm im Januar 2024 und damit nach Einschätzung der AGCM rechtzeitig vorgelegt hatte; die erst im Juni 2025 eingereichten Programme von Eni und IP konnte die AGCM nicht mehr berücksichtigen.
Veröffentlicht
26.09.2025

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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. €

ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
Veröffentlicht
09.10.2025

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23.09.2025 O-I Glass LimitedO-I Glass: fehlende Kabinentür am Radlader, Arbeiter verbrüht – 600.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 687.364 €

Im Glaswerk Alloa fehlte an einem Radlader, mit dem geschmolzener Glasabfall und heißes Wasser beseitigt werden, fast zwei Jahre lang die Schutztür der Kabine, obwohl der Schaden gemeldet und andere Fahrer bereits getroffen worden waren. 2024 ergoss sich Material in die Kabine und verbrühte einen 32-Jährigen; Geldstrafe 600.000 £. Laut HSE arbeiten am Standort rund 500 Personen, laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 642 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeldete Schäden an Schutzeinrichtungen brauchen einen verbindlichen Reparaturprozess – eine Meldung ohne Folge ist ein dokumentiertes Versäumnis.

Behörde / Gericht
Stirling Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 5(1) Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998; Section 33(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.09.2025.

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23.09.2025 TikTok Pte. Ltd.Kanadische Aufsichten: TikTok schützte Kinderdaten unzureichend KanadaWerbung und Einwilligung Sonstiges

Die gemeinsame Untersuchung ergab, dass jährlich Hunderttausende Kinder trotz Mindestalter 13 die Plattform nutzten und TikTok ohne wirksame Einwilligung Daten auch für Profilbildung und Werbung verarbeitete. TikTok sagte bessere Altersprüfung und verständlichere Datenschutzhinweise zu und stellte schon während der Untersuchung gezielte Werbung an unter 18-Jährige weitgehend ein (außer nach groben Kategorien wie Sprache und ungefährem Ort).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen genügen nicht – Plattformen brauchen wirksame Altersprüfung und kindgerechte Transparenz.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada gemeinsam mit den Aufsichten von Québec, British Columbia und Alberta
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
PIPEDA und Datenschutzgesetze für den Privatsektor von Québec, British Columbia und Alberta
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.09.2025

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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 11,5 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Onkar Group Pty Ltd (Bakeology)Bakeology: 1,35 Mio. AUD nach tödlichem Unfall eines übermüdeten Lieferfahrers AustralienArbeitszeit 755.668 €

Das Lager- und Logistikunternehmen Onkar Group Pty Ltd (Bakeology) wurde vom County Court in Wangaratta nach Schuldeingeständnissen in fünf Anklagepunkten verurteilt, nachdem ein Lieferfahrer im August 2022 zwölf Stunden nach Beginn einer Nachtschicht mit seinem Transporter vor einen entgegenkommenden Lkw geraten und gestorben war. Er war dieselbe 796-Kilometer-Tour an 17 aufeinanderfolgenden Nächten gefahren, meist in Schichten von über zwölf Stunden ohne ausreichende Ruhezeiten. Das Unternehmen erhielt 1,1 Mio. AUD wegen rücksichtsloser Gefährdung (reckless endangerment) und insgesamt 250.000 AUD wegen fehlender sicherer Arbeitsbedingungen; zudem muss die Tat in einer Fachpublikation bekannt gemacht werden. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitgeber müssen für Fahrer verbindliche Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten festlegen und über Übermüdung unterweisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Übermüdung am Steuer: Schichtlängen, Pausen und Ruhezeiten von Fahrern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
WorkSafe Victoria
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Occupational Health and Safety Act 2004 (Vic): rücksichtslose Gefährdung, Pflicht zu sicherem Arbeitsplatz, Schutz von Nicht-Beschäftigten, Haftung als Organ (officer)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnisse.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.09.2025

Originalbetrag 1.350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.09.2025 ShapeShift AGOFAC: 750.000 US-Dollar Vergleich mit ShapeShift wegen Kryptotausch mit Nutzern in Sanktionsstaaten USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 636.618 €

Die in der Schweiz gegründete und von Denver (Colorado) aus betriebene Kryptotauschbörse ShapeShift AG zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 750.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC tauschte ShapeShift zwischen Dezember 2016 und Oktober 2018 in 17.183 Fällen digitale Vermögenswerte im Wert von 12.570.956 US-Dollar mit Nutzern in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien, obwohl IP-Adressen den Standort erkennen ließen. Ein Sanktions-Compliance-Programm führte das Unternehmen erst nach einer OFAC-Vorladung ein. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 39.515.000 US-Dollar. Der niedrige Vergleichsbetrag berücksichtigt, dass ShapeShift den Betrieb eingestellt hat und kaum noch Vermögen besitzt. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Programs“ vom 22.09.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934641/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b) (39); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (16.839); Sudanese Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 538.205 (33); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (272); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.09.2025

Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.09.2025 First Nations Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße von 601.139,80 CAD gegen First Nations Bank of Canada wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 369.432 €

First Nations Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Saskatoon (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 22. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 601.139,80 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC in 5 von 16 geprüften Fallakten Verdachtsmeldungen; in sechs geprüften Fällen wurden Hochrisikokunden keinen besonderen Maßnahmen unterzogen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on First Nations Bank of Canada“, veröffentlicht am 16.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-16-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 123.1, 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.10.2025

Originalbetrag 601.139,8 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte SlowenienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Verwarnung

Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht vor dem Go-live Tests auf Datenabfluss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung USAInformationspflichten im Onlinehandel 6,35 Mio. €

Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.09.2025

Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.09.2025 Samaritaine SASCNIL: 100.000 EUR gegen Samaritaine wegen versteckter Kameras im Lager FrankreichVideoüberwachung 100.000 €

Die CNIL verhängte gegen die Samaritaine SAS, Betreiberin des gleichnamigen Pariser Kaufhauses, eine Geldbuße von 100.000 EUR, weil sie im August 2023 wegen Warendiebstählen in zwei Lagerräumen als Rauchmelder getarnte Kameras mit Tonaufzeichnung angebracht hatte, die Beschäftigte wenige Wochen später entdeckten. Beanstandet wurden die fehlende vorherige Prüfung und Dokumentation des verdeckten, nur vorübergehend gedachten Einsatzes, die übermäßige Aufnahme von Gesprächen der Beschäftigten, die verspätete Einbindung der Datenschutzbeauftragten sowie die unterbliebene Meldung und Dokumentation einer Datenschutzverletzung, nachdem Beschäftigte beim Abbau der Kameras die Speicherkarten mit den Aufnahmen behalten hatten (Art. 33 Abs. 1 und 5 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Kameras gegenüber Beschäftigten sind nur ausnahmsweise, befristet, dokumentiert und nach Einbindung des Datenschutzbeauftragten zulässig; Tonaufnahmen sind in der Regel unverhältnismäßig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdeckte Videoüberwachung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 33 Abs. 1 und 5, Art. 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
23.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP LettlandKartelle und Absprachen 46.300 €

Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.09.2025 Servicios Financieros Carrefour, E.F.C., S.A.AEPD: 1,5 Mio. Euro gegen Carrefour-Finanzsparte nach Angriff mit fremden Zugangsdaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,5 Mio. €

Im Dezember 2023 nutzte ein Angreifer anderswo abgeflossene Zugangsdaten, um über einen Dienst des Finanzdienstleisters Kundendaten einschließlich teilweiser Zahlungsmitteldaten abzurufen. Die AEPD sah einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Sanktion von 2.500.000 Euro ermäßigte sich wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung um 40 % auf 1.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dienste mit Finanzdaten müssen mit fremden Zugangsdaten gestartete Massenabrufe erkennen und abwehren können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Credential Stuffing und Schutz von Kundenzugängen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 40 % wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP).
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.09.2025 Shinhan Securities Co. Ltd.Shinhan Securities: 212.500 USD für 127 Wash Trades in Rohöl-Futures an der NYMEX USAMarktmissbrauch und Insiderhandel 179.522 €

Ein Händler des koreanischen Finanzdienstleisters platzierte von März 2023 bis Februar 2024 nahezu zeitgleich gegenläufige Orders auf Konten desselben wirtschaftlichen Eigentümers, sodass 127 Geschäfte über 440 Rohöl-Futures (rund 33,5 Mio. USD) sich gegenseitig aufhoben, teils gegen Orders von Händlern anderer Desks des Hauses. Die CFTC wertete dies als verbotene Wash Sales und nicht wettbewerbliche Geschäfte und verhängte im Vergleich eine Zivilstrafe von 212.500 USD sowie eine Unterlassungsanordnung; für ausgezeichnete Kooperation gewährte sie 20 % Nachlass. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Handelsüberwachung muss Geschäfte erkennen, bei denen Orders verschiedener Konten oder Desks desselben Hauses aufeinandertreffen – solche Selbstausführungen gelten schnell als Wash Trades.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Wash Trades und Selbstausführungen zwischen eigenen Konten und Desks

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Section 4c(a)(1) und (2)(A) Commodity Exchange Act; CFTC Regulation 1.38(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Ausgezeichnete Kooperation mit der Ermittlungsabteilung (20 % Nachlass auf die Strafe); die CFTC nahm zudem die Angaben des Unternehmens zu seinen Abhilfemaßnahmen zur Kenntnis.
Veröffentlicht
17.09.2025

Originalbetrag 212.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.09.2025 Go West Invest SAGo West Invest: 10.000 EUR für veraltete Informationsnotiz bei Tax-Shelter-Angebot BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 10.000 €

Das Unternehmen, das über öffentliche Angebote Tax-Shelter-Mittel einwirbt, hielt von Juni 2021 bis Oktober 2024 ein öffentliches Angebot mit einer Informationsnotiz von 2020 auf seiner Website bereit, ohne eine aktuelle Notiz zu veröffentlichen und bei der FSMA zu hinterlegen; betroffen waren mehrere Dutzend Anleger mit einem Anlagevolumen unter 5 Mio. EUR. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 10.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anlegerinformationen haben ein Verfallsdatum – ein Fristenkalender für Pflichtdokumente vermeidet Verstöße.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus), Art. 10, 11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN PolenDatenschutz 2.669 €

In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.

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10.09.2025 Colorcon LimitedPharmazulieferer Colorcon zahlte Moskauer Gehälter über sanktionierte Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 176.590 €

Das Moskauer Büro der britischen Tochter leistete 2022 Zahlungen – vor allem Gehälter – an Konten bei Alfa-Bank, Promsvyazbank, Sberbank und VTB; nach Abzug der durch eine Generallizenz gedeckten Zahlungen verblieben rund 128.300 GBP im Verstoß. Die Freigabe in Großbritannien prüfte nur Betrag und Empfänger, nicht die Bank; wegen vier Monaten Verzögerung bei der Meldung gab es nur 35 % statt 50 % Nachlass. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 280 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zahlungen freigibt, muss auch die Empfängerbank gegen Sanktionslisten prüfen – und entdeckte Verstöße ohne Verzögerung melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungsfreigabe mit Prüfung der Empfängerbank, zügige Meldung

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
250 bis 999
Mildernde Umstände
Offenlegung und volle Kooperation, jedoch verspätet
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 152.750 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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09.09.2025 Imerys Minerals LimitedImerys Minerals: 430.000 GBP Enforcement Undertaking für Kaolin-Einleitungen Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 496.364 €

Die Environment Agency nahm von Imerys Minerals ein Enforcement Undertaking an: Das Unternehmen zahlt 430.000 GBP an den Westcountry Rivers Trust und trägt die Behördenkosten. Zwischen September 2021 und Juli 2023 war an sechs Standorten in Cornwall kaolinhaltiges Abwasser (china clay effluent) ohne Genehmigung eingeleitet worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unerlaubte Einleitungen an mehreren Standorten können zusammen eine erhebliche Ausgleichszahlung auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungspflicht für Einleitungen aus dem Rohstoffabbau

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 430.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.09.2025 Flatiron Futures Traders, LLCFlatiron Futures Traders: 200.000 USD für Spoofing bei E-Mini-Futures USAMarktmissbrauch und Insiderhandel 170.300 €

Die CFTC verhängte gegen das Handelsunternehmen aus Illinois eine Geldbuße von 200.000 USD. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Von Mai bis Dezember 2022 wurden für Flatiron in E-Mini-S&P-500- und E-Mini-Nasdaq-100-Futures an der CME Aufträge platziert, die vor Ausführung storniert werden sollten, damit die echten Aufträge auf der Gegenseite schneller, umfangreicher oder günstiger ausgeführt wurden. Die Scheinaufträge übertrafen die echten im Kontraktvolumen im Verhältnis fünf zu eins. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsfirmen haften für das Spoofing ihrer Händler; Stornoquoten und einseitige Orderbilder gehören in die laufende Überwachung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Spoofing im Eigenhandel erkennen und verhindern

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Section 4c(a)(5)(C) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6c(a)(5)(C))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.09.2025

Originalbetrag 200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.09.2025 Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (Crédit Agricole CIB)PNF: Crédit Agricole CIB zahlt 88,25 Mio. Euro wegen Cum-Cum-Dividendengeschäften FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 88,2 Mio. €

Crédit Agricole CIB schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen des Verdachts der schweren Geldwäsche schwerer Steuerhinterziehung durch Dividendenarbitrage (Cum-Cum) und zahlt eine Geldauflage von 88.247.869 EUR. Einschließlich der in den Steuerverfahren gezahlten Steuern, Zinsen und Zuschläge beziffert die Staatsanwaltschaft die Gesamtsumme auf 134.432.437 EUR; die Vereinbarung wurde am 08.09.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsstrukturen, deren wirtschaftlicher Zweck vor allem in der Vermeidung von Quellensteuer liegt, sind ein strafrechtliches Risiko und gehören in die Compliance-Freigabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Handelsstrukturen (Cum-Cum) als Straf- und Geldwäscherisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé de fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 1,8 Mio. €

Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
Veröffentlicht
10.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.09.2025 Instinet Pacific LimitedSFC: 8 Mio. HKD Geldbuße für Instinet Pacific wegen nicht gemeldeter Cross Trades HongkongVeröffentlichungs- und Meldepflichten 875.254 €

Die SFC rügte Instinet Pacific öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 8 Mio. HKD, weil der Broker zwischen Dezember 2012 und März 2018 8.817 Paare von Cross Trades zwischen Kunden und einer verbundenen Gesellschaft im Wert von rund 25,9 Mrd. HKD nicht wie nach Rule 526 der Börsenregeln vorgeschrieben an die Stock Exchange of Hong Kong meldete. Es gab weder interne Vorgaben zur Meldung solcher Geschäfte noch eine Überprüfung des Meldeprozesses.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Meldepflicht gegenüber Börse oder Aufsicht braucht eine schriftliche Zuständigkeit und eine regelmäßige Kontrolle, ob tatsächlich gemeldet wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldepflichten gegenüber der Börse im Wertpapierhandel

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); Rule 526 Rules of the Exchange (SEHK); General Principles 2 und 7 sowie Paragraph 12.1 Code of Conduct
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Unternehmen stellte die betroffenen Handelsströme von sich aus ein und kooperierte mit der SFC.
Veröffentlicht
08.09.2025

Originalbetrag 8.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter LettlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.09.2025 Vanquis Bank LimitedOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Vanquis Bank statt Geldbuße nach verspäteter Kontosperre Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 8. September 2025 einen Bericht über Sanktionsverstöße der Vanquis Bank Limited, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI blieb das Konto einer nach dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht gelisteten Person nach der Listung acht Tage lang uneingeschränkt nutzbar; in dieser Zeit wurden 200 Pfund in bar abgehoben und ein Kauf über 8,99 Pfund getätigt. OFSI hatte die Bank am Vortag der Listung vorgewarnt. Laut OFSI war das zuständige Personal für eine Nachbearbeitung abgezogen, sodass die interne Frist von einem Tag für die Sperre überschritten wurde. Die Bank meldete den Verstoß selbst, allerdings erst 13 Tage nach der Listung. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 08 September 2025“, 08.09.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-08-september-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulations 11 and 12 of the Counter-Terrorism (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Veröffentlichung nach section 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.09.2025 Centroálcool S/A (em recuperação judicial)Centroálcool: erneut auf der „Lista Suja“ – 58 Arbeiter in sklavenähnlichen Verhältnissen BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das Arbeitsministerium (MTE) nahm Centroálcool S/A (em recuperação judicial) am 6. April 2026 erneut in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Grundlage sind eine Arbeitsinspektion von 2025 mit 58 betroffenen Arbeitern und die verwaltungsrechtliche Feststellung vom 8. September 2025. Das Unternehmen steht bereits mit zwei Einträgen aus einer Inspektion von 2023 in Inhumas (GO) auf der Liste (53 und 5 Arbeiter, Feststellung vom 28. Februar 2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer ersten Beanstandung müssen Arbeitsbedingungen an allen Standorten systematisch geprüft werden, sonst folgt die nächste Eintragung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Alkoholherstellung

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.09.2025 GoogleGoogle: 2,95 Mrd. EUR Geldbuße wegen Selbstbevorzugung in der Werbetechnologie EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 2,95 Mrd. €

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission missbrauchte Google spätestens seit 2014 seine beherrschende Stellung bei Publisher-Ad-Servern (DFP) und bei Einkaufstools für programmatische Werbung (Google Ads, DV360), indem es die eigene Anzeigenbörse AdX bevorzugte, etwa durch Vorabinformation über das beste Konkurrenzgebot. Neben der Geldbuße von 2,95 Mrd. EUR ordnete die Kommission an, die Selbstbevorzugung zu beenden und Maßnahmen gegen die Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette vorzuschlagen; frühere Missbrauchsbußgelder gegen Google wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf mehreren Stufen einer Wertschöpfungskette tätig und marktbeherrschend ist, muss eigene Dienste gegenüber Konkurrenten gleich behandeln und Interessenkonflikte organisatorisch auflösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.09.2025 „Paysera LT“, UABPaysera übernahm E-Geld-Institut Contis ohne Genehmigung – 400.000 Euro LitauenOrganisationspflichten 400.000 €

Paysera erwarb 100 % der Aktien der UAB „Finansinės paslaugos „Contis““, bevor die Prüffrist abgelaufen war und ohne Nicht-Widerspruch der Aufsicht; die Zentralbank widersprach dem Erwerb im April 2025 mangels Unterlagen zu Reputation, Finanzkraft und Geldwäscherisiken. Zudem wurden der Jahresabschluss und weitere Berichte nicht fristgerecht festgestellt und eingereicht. Buße 400.000 Euro und Pflicht zur Behebung bis 30. September 2025. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beteiligungserwerbe an beaufsichtigten Instituten erst nach Freigabe vollziehen – Stimmrechte ruhen sonst und Bußgelder drohen.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Elektroninių pinigų ir elektroninių pinigų įstaigų įstatymas (Inhaberkontrolle, Berichtspflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 Midri, Inc. (Restaurant J BBQ, Los Angeles)Restaurant J BBQ: 680.238 USD – Pausen verweigert, geteilte Schichten ohne Zuschlag USA, CAArbeitszeit 584.046 €

Das Koreatown-Restaurant verweigerte 48 Beschäftigten regelmäßig Essens- und Ruhepausen, ließ sie auch in der Mittagspause für Gäste bereitstehen, zahlte keine Zuschläge für geteilte Schichten und nicht alle Löhne. Das Labor Commissioner's Office verhängte 680.238 USD, davon 538.638 USD zugunsten der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In der Gastronomie müssen Pausen aktiv eingeplant und dokumentiert werden – Bereitschaft für Gäste während der Pause macht sie zur Arbeitszeit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pausenregelungen in der Gastronomie

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code (Meal and Rest Periods, Split Shift Premium, Lohnabrechnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 680.238 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.09.2025 UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.ČNB: 6 Mio. CZK gegen UniCredit Bank wegen falscher Wechselkurse bei Kartenzahlungen TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 245.379 €

Per Strafbefehl verhängte die ČNB gegen die UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia eine Geldbuße von 6.000.000 CZK wegen Verletzung der fachlichen Sorgfalt nach dem Bankengesetz. Die Bank rechnete 2023 und 2024 Fremdwährungs-Kartenzahlungen entgegen ihren eigenen Kartenbedingungen mit dem für Kunden ungünstigeren bankeigenen Kurs statt des VISA-Kurses ab, betroffen waren 75.712 Transaktionen von 9.467 Kunden sowie 16.896 Transaktionen von 2.271 Kunden. Die Entschädigung der Kunden begann erst rund zehn bis elf Monate später.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenbeschwerde über falsche Abrechnung ist ein Frühwarnsignal; wer den Systemfehler monatelang nicht behebt und nicht entschädigt, riskiert die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundenbeschwerden und schnelle Behebung von Systemfehlern

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3, § 36e Abs. 1 lit. o und Abs. 6 lit. c Zákon č. 21/1992 Sb. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
04.09.2025

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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex FrankreichBestechung von Amtsträgern 18,4 Mio. €

SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
03.09.2025

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03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,38 Mio. €

Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
Haftung von Führungskräften
Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.09.2025 IDdesign A/SIDdesign: Landgericht erhöht DSGVO-Bußgeld auf 1,5 Mio. DKK – Konzernumsatz zählt DänemarkDatenschutz 200.986 €

Der Möbelhändler hatte in einem Altsystem Daten von rund 385.000 Kunden ohne Löschfristen gespeichert. Das Amtsgericht hatte 100.000 DKK verhängt; nach einer Vorlage an den EuGH zur Frage, ob sich das Bußgeld am Umsatz des gesamten Konzerns bemisst, erhöhte das Landgericht die Geldbuße auf 1,5 Mio. DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen gelten auch für Altsysteme in einzelnen Filialen – und bei der Bußgeldhöhe zählt der Konzernumsatz.

Behörde / Gericht
Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 1.500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.09.2025 Commerciale I.C. - Pacific Inc.FINTRAC: Geldbuße von 224.235 CAD gegen Commerciale I.C. - Pacific Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 139.658 €

Commerciale I.C. - Pacific Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Montréal (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 224.235 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Befolgung einer ministeriellen Weisung. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 8 von 22 geprüften Überweisungsmeldungen nicht fristgerecht abgegeben; zudem befolgte das Unternehmen eine Ministerialweisung nicht. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Commerciale I.C. - Pacific Inc.“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 11.43; PCMLTF Regulations 132(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.02.2026

Originalbetrag 224.235 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.09.2025 OTP banka d. d. (vormals NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d. d.)Slowenien: Verwarnung für OTP banka (vormals NKBM) wegen Vergütungspolitik SlowenienOrganisationspflichten Verwarnung

Die Banka Slovenije erteilte der NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d. d. (heute OTP banka d. d.) im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Verwarnung (opomin), weil die Vergütungspolitik Beschäftigte mit variablen Bezügen bis 100.000 EUR brutto von gesetzlichen Vorgaben des Bankengesetzes ausnahm. Dadurch zahlte die Bank 2022 neun identifizierten Beschäftigten variable Vergütungen von über 50.000 bis 86.000 EUR brutto aus, ohne einen Teil davon aufzuschieben. Die Bank hat den Verstoß behoben, aber gerichtlichen Rechtsschutz beantragt; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausnahmen in der Vergütungspolitik für Risikoträger müssen vor Anwendung gegen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben geprüft werden.

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 396 Abs. 1 Nr. 19 i. V. m. Art. 190 Zakon o bančništvu (ZBan-3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang FrankreichCookies und Tracking 325 Mio. €

Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Infinite Styles Services Co. Limited (Shein)Shein: 150 Mio. EUR – Cookies ohne Einwilligung und trotz Ablehnung FrankreichCookies und Tracking 150 Mio. €

Auf shein.com wurden bereits beim Aufruf Werbe-Cookies ohne Einwilligung gesetzt; neben einem unvollständigen Cookie-Banner gab es ein Werbe-Pop-up ohne Ablehnungsmöglichkeit. Nach Klick auf „Alle ablehnen“ bzw. nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter gelesen. Die CNIL verhängte 150 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch wirken: Ablehnen und Widerrufen müssen das Setzen und Auslesen von Cookies tatsächlich stoppen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten NeuseelandVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,13 Mio. €

Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 13(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
Veröffentlicht
01.09.2025

Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.

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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro LettlandKartelle und Absprachen 513.508 €

Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
Veröffentlicht
10.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Blacktower Financial Management (Cyprus) LtdZypern: Blacktower Financial Management zahlt 70.000 Euro wegen Interessenkonflikten ZypernOrganisationspflichten 70.000 €

Die CySEC untersuchte für November 2020 bis Mai 2025 den Umgang der Wertpapierfirma mit Interessenkonflikten und die allgemeinen Wohlverhaltens- und Informationspflichten gegenüber Kunden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 70.000 Euro, den das Unternehmen gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interessenkonflikte müssen identifiziert, dokumentiert und gegenüber Kunden gesteuert werden – Beraterschulungen sind dafür die Basis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte in der Anlageberatung erkennen

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 24(1), 25(1) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.08.2025 Juba Express Inc.FINTRAC: Geldbuße von 67.150 CAD gegen Juba Express Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 41.888 €

Juba Express Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 67.150 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen waren nach FINTRAC neun Überweisungsmeldungen und drei Bargeldmeldungen unvollständig; eine Filiale war in der Registrierung nicht angegeben. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Juba Express Inc.“, veröffentlicht am 11.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 67.150 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank: 23,8 Mio. HKD in Hongkong wegen Gebühren- und Offenlegungsfehlern HongkongOrganisationspflichten 2,62 Mio. €

Die Deutsche Bank AG wurde in Hongkong öffentlich gerügt und mit 23.800.000 HKD gebüßt. Kunden wurden Gebühren zu viel berechnet, rund 5 Mio. USD Managementgebühren auf 39 Konten, 10.988 EUR bei 92 Kunden und 493 USD bei 32 Kunden, durch nicht angewandte vereinbarte Rabatte, falsch bewertete variabel verzinste Anleihen und nicht aktualisierte Fondspreise. In 261 Unternehmens- und 1.590 Branchenstudien fehlten Angaben zu Investmentbanking-Beziehungen. 40 ETFs erhielten eine zu niedrige Produktrisikoeinstufung. Die Verfahren gingen auf Selbstmeldungen der Bank zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vereinbarte Gebührenrabatte, Bewertungsdaten externer Dienstleister und Offenlegungen in Research-Berichten brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht über Jahre wirken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebührenabrechnung, Bewertungsdaten und Offenlegung in Research-Berichten

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 196 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 7, paras. 2.1, 12.1, 16.5(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Selbstmeldungen, Ursachenanalyse, Behebung und stärkere Kontrollen, Rückerstattung der zu viel berechneten Gebühren, nach Feststellung der Aufsicht versehentliche Verstöße ohne Vorsatz, Kooperation und Annahme der Feststellungen.
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 23.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 731.540 €

Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.09.2025

Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.08.2025 Home Improvement Marketing LtdICO: 300.000 Pfund gegen Home Improvement Marketing wegen 2,4 Mio. automatisierter Anrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 347.343 €

Die ICO verhängte gegen Home Improvement Marketing Ltd eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte sie fest, dass das Unternehmen zwischen 31. Mai und 31. August 2023 2.449.380 automatisierte Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung veranlasst hatte; es gingen 274 Beschwerden ein. Die Software reagierte laut ICO auf Antworten der Angerufenen und bot keine Möglichkeit, weitere Anrufe abzulehnen. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. Kanada, OntarioAbfall und Gefahrstoffe 311.294 €

Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte

Behörde / Gericht
Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Green Spark Energy LtdICO: 250.000 Pfund gegen Green Spark Energy wegen 9,6 Mio. automatisierter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 289.452 €

Die ICO verhängte gegen Green Spark Energy Ltd eine Geldbuße von 250.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen von Mai 2023 bis Mai 2024 9.587.050 automatisierte Anrufe mit aufgezeichneten Werbebotschaften veranlasst hatte; es gingen 497 Beschwerden ein. Die Aufnahmen enthielten laut ICO irreführende Aussagen, um Hausbesitzer unter Druck zu setzen, etwa zu angeblichen Gefahren ihrer vorhandenen Dachdämmung. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.08.2025 V.Ships Norway A.S.V.Ships Norway: 2 Mio. USD Strafe wegen Ölverschmutzung und gefälschter Öltagebücher USAAbfall und Gefahrstoffe 1,73 Mio. €

Auf dem Tanker M/T Swift Winchester war von Februar bis August 2022 ein Schlauch zwischen dem Abfallöltank der Verbrennungsanlage und dem Abwassertank angeschlossen, sodass ölhaltiger Abfall an der Verschmutzungsschutzanlage vorbei ins Meer gelangte; im August 2022 wurde zudem ein Ölabscheiderfilter an Deck mit Entfetter abgespritzt, das Ölgemisch lief über Bord. Das Schiff lief Baton Rouge und Port Arthur mit einem wissentlich gefälschten Öltagebuch an. Das Schiffsmanagement bekannte sich schuldig und zahlt eine Strafe von 2 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein Crewmitglied Missstände an das Management meldet, muss das Unternehmen sofort eingreifen, sonst haftet es für die fortgesetzte Verschmutzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Ölrückständen an Bord und ehrliche Dokumentation

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Texas (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Act to Prevent Pollution from Ships (APPS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
27.08.2025

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2025 Bristol City CouncilICO: Anordnung gegen Bristol City Council wegen nicht beantworteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die ICO erließ gegen den Bristol City Council eine Durchsetzungsanordnung, weil die Kommune nach ihren Feststellungen Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben beantwortet hatte. Die Anordnung stützt sich auf Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR und betrachtet unter anderem den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. März 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; section 149 DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.08.2025 TerraCom LimitedTerraCom: 7,5 Mio. AUD Strafe wegen Benachteiligung eines Hinweisgebers AustralienRepressalien gegen Hinweisgeber 4,18 Mio. €

Das börsennotierte Kohlebergbauunternehmen hatte 2020 in zwei ASX-Mitteilungen und einem offenen Brief an die Aktionäre die Vorwürfe eines früheren leitenden Angestellten zu ungerechtfertigt geänderten Kohlequalitätszertifikaten als falsch dargestellt, obwohl eine unabhängige Untersuchung sie zumindest teilweise stützte. Auf Grundlage eines Eingeständnisses und eines gemeinsamen Strafvorschlags stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern fest und verhängte mutmaßlich 7,5 Mio. AUD (zahlbar in zwei Raten); zusätzlich trägt TerraCom 1 Mio. AUD Verfahrenskosten der ASIC. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme der ASIC wegen Verstößen gegen die Hinweisgeberschutzvorschriften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Stellungnahmen zu Hinweisgebervorwürfen sollten vorab rechtlich geprüft werden, denn schon herabsetzende Mitteilungen können eine verbotene Benachteiligung sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung, auch durch öffentliche Stellungnahmen des Unternehmens

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
s 1317AC(1) Corporations Act 2001 (Cth); Strafe nach s 1317G
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnis des Verstoßes und gemeinsamer Strafvorschlag nach einer Mediation; überarbeitete Hinweisgeberrichtlinie und Schulungen für Führungskräfte und Board im Mai 2025; keine früheren gerichtlichen Feststellungen gleicher Art.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
27.08.2025

Originalbetrag 7.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

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26.08.2025 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation LimitedSFC: 4,2 Mio. HKD Geldbuße für HSBC wegen fehlerhafter Offenlegung in Research-Berichten HongkongVeröffentlichungs- und Meldepflichten 461.939 €

Die SFC rügte die Hongkong and Shanghai Banking Corporation (HSBC) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 4,2 Mio. HKD, weil die Bank in Research-Berichten zu in Hongkong notierten Wertpapieren zwischen 2013 und 2021 ihre Investmentbanking-Beziehungen zu den analysierten Unternehmen nicht oder falsch offenlegte. Ursache waren Mängel bei der Erfassung und Zuordnung von Daten zwischen Systemen; betroffen waren schätzungsweise mehr als 4.200 Berichte. Die HKMA hatte nach einer Selbstanzeige gemeinsam mit der SFC ermittelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtangaben zu Interessenkonflikten in Research-Berichten sind nur so verlässlich wie die Stammdaten dahinter – deren Abgleich zwischen Systemen muss regelmäßig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegung von Interessenkonflikten in Finanzanalysen

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 196 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); Paragraph 16.5(d), General Principles 2, 3 und 7 sowie Paragraph 12.1 Code of Conduct
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kein Nachweis von Kundenschäden, Ursachenanalyse, Verbesserung der Systeme und Kontrollen sowie Kooperation mit HKMA und SFC.
Veröffentlicht
26.08.2025

Originalbetrag 4.200.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

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26.08.2025 Kmart Australia LimitedKmart: Gesichtserkennung gegen Rückgabebetrug verstieß gegen den Privacy Act AustralienVideoüberwachung Anordnung

Kmart Australia erfasste von Juni 2020 bis Juli 2022 in 28 Filialen per Gesichtserkennung die Gesichter aller eintretenden Personen und aller Kundinnen und Kunden an den Rückgabetheken, um Rückgabebetrug aufzudecken, ohne darüber zu informieren oder eine Einwilligung einzuholen. Die Privacy Commissioner verneinte die Ausnahme für die Bekämpfung rechtswidriger Handlungen, weil die unterschiedslose Erfassung sensibler biometrischer Daten angesichts milderer Alternativen und des geringen Nutzens unverhältnismäßig war, und untersagte die Fortsetzung oder Wiederholung. Die Entscheidung wird derzeit vor dem Administrative Review Tribunal überprüft; Verhandlungen sind für Anfang 2027 angesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Einsatz von Gesichtserkennung muss dokumentiert geprüft werden, ob mildere Mittel genügen und der Eingriff in die Privatsphäre aller Erfassten verhältnismäßig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesichtserkennung im Handel: Verhältnismäßigkeit, Information und Einwilligung

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth), APP 1.3, 1.4, 3.3, 3.4, 5.1, 5.2
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Kmart stellte das System im Juli 2022 mit Beginn der Untersuchung ein und kooperierte durchgehend mit der Behörde.
Veröffentlicht
18.09.2025

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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen auf Verpackungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
26.08.2025

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26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachen Bußgeld

Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,73 Mio. €

Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und PEP-Kunden

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung Kanada, British ColumbiaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 61.916 €

Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.08.2025 Kwong's Art Jewellery Trading Company Limited, My Jewelry Management LimitedSchmuckunternehmen: Datenabfluss bei rund 79.400 Personen – Enforcement Notices HongkongDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Bei Kwong's Art Jewellery Trading Company Limited und ihrer Einzelhandelstochter My Jewelry Management Limited, die ihre IT-Systeme gemeinsam betreiben, verschaffte sich ein Angreifer (Meldung im November 2024) per Brute-Force-Angriff die Zugangsdaten eines Administratorkontos, entwendete die Datenbank und löschte sie; betroffen waren rund 79.400 Personen, darunter Kunden sowie aktuelle und ehemalige Beschäftigte. Der PCPD stellte in seinem am 21.08.2025 veröffentlichten Bericht Verstöße gegen DPP 4(1) fest, u. a. weil das Konto eines ausgeschiedenen Mitarbeiters nicht rechtzeitig gelöscht worden war, Server-Betriebssysteme veraltet waren und Sicherheitsrichtlinien sowie Sicherheitsprüfungen fehlten. Beide Unternehmen erhielten Enforcement Notices zur Beseitigung der Mängel und zur Vermeidung weiterer Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konten ausgeschiedener Beschäftigter sofort löschen, Server aktuell halten und Administratorzugänge gegen Brute-Force-Angriffe absichern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverwaltung beim Austritt, Patch-Management und Schutz von Administratorkonten

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principle 4(1); Enforcement Notices
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
21.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.08.2025 Allied Stone Inc.Allied Stone: 12,4 Mio. USD – chinesischer Quarz als Marmor oder Glas deklariert USAZoll 10,6 Mio. €

Der Lieferant für Arbeitsplatten aus Dallas soll zwischen 2018 und 2023 chinesische Quarzoberflächen als geringer verzollte Waren wie Marmor oder kristallisiertes Glas deklariert und Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen haben, auch über Dritte als formelle Importeure. Der Vergleich über 12,4 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Dritte als Importeur vorschiebt, haftet für die richtige Warenbeschreibung – die Zollverantwortung lässt sich nicht auslagern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warenbeschreibung und Tarifierung bei antidumpingbelasteter Ware

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Northern District of Texas
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
19.08.2025

Originalbetrag 12.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.08.2025 LandsvirkjunIsland: 1,4 Mrd. ISK Geldbuße gegen Landsvirkjun wegen Preis-Kosten-Schere IslandMissbrauch von Marktmacht 9,79 Mio. €

Samkeppniseftirlitið stellte fest, dass der marktbeherrschende Stromerzeuger Landsvirkjun von 2017 bis 2021 in den Ausschreibungen des Netzbetreibers Landsnet für Übertragungsverluste in vielen Fällen niedriger bot, als er Wettbewerbern Strom im Großhandel verkaufte, sodass diese nur mit Verlust mithalten konnten (Preis-Kosten-Schere). Die Behörde wertete das als vorsätzlichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Geldbuße von 1.400.000.000 ISK; erschwerend wirkten die lange Dauer und dass das Verhalten noch zunahm, nachdem Landsvirkjun von der Untersuchung wusste.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das Wettbewerber zugleich beliefert, muss seine eigenen Angebote so kalkulieren, dass diese Abnehmer im nachgelagerten Markt noch kostendeckend mithalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht: Preis-Kosten-Schere gegenüber Wettbewerbern, die zugleich Kunden sind

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz) und Art. 54 EWR-Abkommen; Geldbuße nach Art. 37 Samkeppnislög
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
18.08.2025

Originalbetrag 1.400.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.08.2025 Healthplex, Inc.Healthplex: 2 Mio. USD – Phishing-Vorfall der Aufsicht monatelang nicht gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,71 Mio. €

Ein Beschäftigter des Dentalversicherungsdienstleisters gab über eine Phishing-Mail seine Zugangsdaten preis; das Postfach mit über 100.000 E-Mails und Gesundheits- sowie Sozialversicherungsdaten war zugänglich. Healthplex wusste seit November 2021 von dem Vorfall, meldete ihn der NYDFS aber erst im April 2022 statt binnen 72 Stunden; zudem fehlten MFA für den Webzugang und eine Löschrichtlinie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsvorfälle brauchen einen festen Meldeprozess mit Fristenkontrolle – die 72-Stunden-Uhr läuft ab Feststellung, nicht ab Abschluss der Forensik.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing erkennen; Meldewege bei Sicherheitsvorfällen

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(b), § 500.13, § 500.17(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira PortugalMissbrauch von Marktmacht 30.000 €

Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
Veröffentlicht
13.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.08.2025 Vend Marketplaces ASA (vormals Schibsted ASA)Vend Marketplaces (ex Schibsted): 10 Mio. NOK für Insiderinfos im Analystengespräch NorwegenMarktmissbrauch und Insiderhandel 840.774 €

Der börsennotierte Betreiber von Onlinemarktplätzen führte vom 25. bis 31. März 2025 Einzelgespräche mit 19 Analysten vor der Stillhalteperiode („pre-close calls“) und sagte in einem aufgezeichneten Gespräch, der Konsens für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2025 sei zu hoch, ergänzt um Erwartungen zu einzelnen Geschäftsbereichen; der Analyst senkte danach seine EBITDA-Schätzung, die Aktie fiel am 26. März um 10 %. Das Finanstilsynet wertete dies als unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und verhängte 10.000.000 NOK; erschwerend berücksichtigte es, dass Vend seine vorbereitete Liste mit Gesprächspunkten zunächst nicht vorgelegt hatte. Vend kündigte an, das Bußgeld zu akzeptieren, und hat beschlossen, Analystengespräche vor Stillhalteperioden einzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pre-close Calls sind kein geschützter Raum: Einschätzungen zum Analystenkonsens oder zum laufenden Quartal gehören, wenn überhaupt, in eine Börsenmitteilung an alle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Insiderinformationen in Investor-Relations- und Analystengesprächen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet (Norwegen)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 14 lit. c i. V. m. Art. 10 MAR; verdipapirhandelloven § 3-1 und § 21-1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
20.08.2025

Originalbetrag 10.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.990 €

Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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08.08.2025 Fletcher Plant LimitedAbfallmakler verletzt Sorgfaltspflicht bei illegaler Deponie – 117.587 £ inkl. Einziehung Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 135.610 €

Als Abfallmakler organisierte das Sheffielder Unternehmen 2019/2020 den Transport von über 1.400 Tonnen Abfall zu einer illegal betriebenen Fläche in Lincolnshire, ohne die Genehmigungen des Betreibers laufend zu prüfen. Das Gericht verhängte 80.000 £ Geldstrafe und eine Einziehung von 37.587,13 £ (zusammen 117.587,13 £) plus 50.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 104 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sorgfaltsprüfungen bei Entsorgungspartnern sind keine Einmalübung: Genehmigungen müssen während des gesamten Vertrags regelmäßig kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten bei der Beauftragung von Entsorgern

Behörde / Gericht
Nottingham Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Section 34(1)(a) und 34(6) Environmental Protection Act 1990 (Duty of Care)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Gericht akzeptierte, dass das Unternehmen den illegalen Betrieb nicht kannte; erste Verurteilung seit über 40 Jahren, neues Management
Veröffentlicht
13.08.2025

Originalbetrag 117.587,13 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.08.2025.

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07.08.2025 Paxos Trust Company, LLCNYDFS: 26,5 Mio. US-Dollar gegen Paxos wegen AML-Mängeln im Binance-Geschäft USA, NYKundensorgfalt 22,8 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Krypto-Trust eine Strafe von 26,5 Mio. US-Dollar, weil Paxos vor 2023 kein wirksames BSA/AML-Programm unterhielt: KYC-Prüfungen und Risikoeinstufungen waren unzureichend, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldeverfahren lückenhaft, u. a. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Binance, entgegen einer Vereinbarung von 2020. Zusätzlich muss Paxos mindestens 22 Mio. US-Dollar in sein Compliance-Programm investieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Produkte über Partnerplattformen vertreibt, muss deren Kunden- und Transaktionsrisiken in das eigene AML-Programm einbeziehen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
New York Banking Law §§ 39, 44; AML-Vorschriften des NYDFS und Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.08.2025

Originalbetrag 26.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.

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07.08.2025 Liberty Mutual Insurance CompanyLiberty Mutual: Declination gegen 4,7 Mio. USD nach Bestechung indischer Staatsbanker USABestechung von Amtsträgern 4,04 Mio. €

Die indische Tochter Liberty General Insurance zahlte 2017 bis 2022 rund 1,47 Mio. USD an Mitarbeitende von sechs staatlichen Banken, damit diese Bankkunden an ihre Versicherungsprodukte verwiesen; die Zahlungen liefen als Marketingkosten und über Dritte. Das DOJ sah von einer Anklage ab; Liberty Mutual gibt 4.699.088 USD Gewinn heraus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitarbeitende staatlicher Banken sind Amtsträger – Vertriebsprovisionen an sie sind Bestechung, auch wenn sie als Marketing verbucht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertriebskooperationen mit staatlichen Banken, als Marketing getarnte Zahlungen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Fraud Section; USAO District of Massachusetts)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-2; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige (März 2024), volle Kooperation, Ursachenanalyse, Trennung von Beteiligten, verbesserte Kontrollen inkl. Regeln zu Messenger-Apps.
Veröffentlicht
07.08.2025

Originalbetrag 4.699.088 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 1 Mio. €

Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
04.08.2025

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31.07.2025 Aero Turbine Inc.; Gallant Capital Partners LLCAero Turbine und Gallant zahlen 1,75 Mio. USD nach Selbstanzeige zu Cyberpflichten USASonstiges 1,53 Mio. €

Der Triebwerksinstandhalter soll 2018 bis 2020 die NIST-Kontrollen eines Air-Force-Vertrags nicht umgesetzt und 2019 gemeinsam mit seinem Private-Equity-Eigentümer Dateien mit sensiblen Verteidigungsdaten an ein nicht berechtigtes Softwareunternehmen in Ägypten gegeben haben. Die Unternehmen hatten sich mehrfach schriftlich selbst angezeigt, kooperiert und rasch abgeholfen; das DOJ erkannte ihnen dafür eine Kooperationsgutschrift zu. Vergleich über 1,75 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer kontrollierte Verteidigungsdaten an Dienstleister weitergibt, muss deren Berechtigung prüfen – Selbstanzeige und Kooperation senken die Folgen deutlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit kontrollierten Verteidigungsdaten und Dienstleistern

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO Eastern District of California
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act; NIST SP 800-171
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Mehrere schriftliche Selbstanzeigen, Kooperation und zügige Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
31.07.2025

Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL BrasilienBestechung von Amtsträgern 113,2 Mio. €

Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.

Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Societe Generale Securities Australia Pty LimitedSociete Generale Securities Australia: 3,88 Mio. AUD für Versagen als Marktwächter AustralienMarktmissbrauch und Insiderhandel 2,18 Mio. €

Das Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) belegte den zweitgrößten Teilnehmer am Terminmarkt ASX 24 per Infringement Notice mutmaßlich 3.880.100 AUD, weil er zwischen Mai 2023 und Februar 2024 33 kurz vor Handelsschluss platzierte Aufträge zweier Kunden für Strom- und Weizen-Futures zuließ, bei denen er hätte vermuten müssen, dass sie einen falschen oder irreführenden Anschein am Markt erzeugen sollten (Muster „Marking the Close“, Rule 3.1.2(1)(b)(iii) der Market Integrity Rules). Das MDP wertete das Verhalten nach wiederholten Kontakten der ASIC als leichtfertig (reckless) und die Compliance-Kultur als erschwerend; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden Marktzugang gewährt, muss deren Aufträge wirksam überwachen und auf Hinweise der Aufsicht sofort mit konkreten Maßnahmen reagieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen verdächtiger Kundenaufträge (Marktmanipulation, Marking the Close) im Termingeschäft

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
ASIC Market Integrity Rules (Futures Markets) 2017, Rule 3.1.2(1)(b)(iii); Corporations Act 2001 (Cth) s 798H(1); Infringement Notice nach reg 7.2A.04 Corporations Regulations 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2025

Originalbetrag 3.880.100 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: Chlorwasser tötet über 430 Fische – 865.000 £ Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 1 Mio. €

Nach dem Ausfall eines Zulaufventils im Wasserwerk Ingbirchworth lief ab November 2017 täglich rund eine Million Liter chloriertes Wasser über den Notüberlauf in den Ingbirchworth Dike; an einem Tag wurden über 430 tote Fische gefunden. Der Füllstandsalarm lag über der Überlaufschwelle; Geldstrafe 865.000 £ plus 34.979,79 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis März 2026) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 4.481 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Alarmgrenzen müssen vor der Schadensschwelle auslösen – eine Überwachung, die erst nach dem Überlauf meldet, ist keine Kontrolle.

Behörde / Gericht
Sheffield Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
31.07.2025

Originalbetrag 865.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.07.2025 Kmart NZ Holdings LimitedKmart NZ verwarnt wegen unbelegter Werbung mit „100 % nachhaltig bezogener Baumwolle“ NeuseelandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Verwarnung

Die Commerce Commission verwarnte Kmart NZ Holdings Limited, weil das Unternehmen vom 4. August 2023 bis 4. Oktober 2024 Eigenmarken-Kleidung mit der Aussage „100% sustainably sourced cotton“ beworben hatte, ohne sie belegen zu können: Die als „Better Cotton“ bezogene Baumwolle war in der Lieferkette mit konventioneller Baumwolle vermischt. Die Behörde hält einen Verstoß gegen s 12A Fair Trading Act 1986 (unbelegte Aussagen) für wahrscheinlich; feststellen könnte ihn nur ein Gericht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absolute Umweltaussagen wie „100 %“ setzen einen lückenlosen Nachweis über die Lieferkette voraus; ein Nachhaltigkeitsprogramm, dessen Rohstoff mit konventioneller Ware vermischt wird, trägt sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absolute Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung nur mit vollständigem Nachweis

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Commerce Commission (ComCom), Neuseeland
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
s 12A Fair Trading Act 1986 (Neuseeland)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Kmart entfernte die Aussage, nachdem die Behörde sie beanstandet hatte, von seiner neuseeländischen Website und erklärte, weiterhin regelmäßig Compliance-Schulungen zum Verbraucher- und Wettbewerbsrecht durchzuführen.
Veröffentlicht
14.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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29.07.2025 Giorgio Armani S.p.A., G.A. Operations S.p.A.AGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Armani-Gesellschaften wegen unzutreffender Ethikaussagen ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 3,5 Mio. €

Die Armani-Gesellschaften warben u. a. im Ethikkodex und auf ihrer Website mit Aussagen zu Ethik und sozialer Verantwortung, während die Herstellung einzelner Artikel direkt oder indirekt an teils illegal betriebene Werkstätten vergeben war, in denen Beschäftigte zu unzureichenden Löhnen, über die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten hinaus und unter mangelhaftem Gesundheits- und Arbeitsschutz arbeiteten. Die AGCM wertete die Aussagen als irreführend und verhängte gegen Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. gesamtschuldnerisch 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ethik- und Nachhaltigkeitsversprechen gegenüber Kunden sind Werbeaussagen und müssen durch eine tatsächlich kontrollierte Lieferkette gedeckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ethik- und Sozialaussagen gegenüber Kunden und Kontrolle der Lieferkette

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 5.000.000 Euro wurde auf 3.500.000 Euro gesenkt, weil G.A. Operations laut Unterlagen des Tribunale di Milano die Vorgaben des gerichtlich bestellten Verwalters umgesetzt und das Verfahren am 18. Februar 2025 vorzeitig abgeschlossen hatte.
Veröffentlicht
01.08.2025

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29.07.2025 Sigma Broking LimitedFCA: 1,09 Mio. Pfund gegen Sigma Broking wegen fehlerhafter Transaktionsmeldungen Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,26 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Sigma Broking Limited eine Geldbuße von 1.087.300 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA waren zwischen Dezember 2018 und Dezember 2023 nahezu alle Transaktionsmeldungen der Firma unvollständig oder fehlerhaft, betroffen waren 924.584 Geschäfte. Ursache war ein von Anfang an falsch eingerichtetes Meldesystem, dessen Fehler über Jahre nicht behoben wurden. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 UK MiFIR; FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 1.087.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.07.2025 Cadence Design Systems Inc.Cadence bekennt sich schuldig: Chipdesign-Software an chinesische Militäruni USAExportkontrolle und Dual-Use 120,1 Mio. €

Der Anbieter von Chipdesign-Software aus San José lieferte von 2015 bis 2021 mindestens 59-mal Hardware, Software und Halbleiter-IP an die National University of Defense Technology (NUDT), eine Militärhochschule auf der Entity List, getarnt über den Aliasnamen Central South CAD Center. Cadence bekannte sich der Verschwörung zu Exportkontrollverstößen schuldig; strafrechtliche Strafen von knapp 118 Mio. USD und zivilrechtliche von über 95 Mio. USD ergeben nach Anrechnung netto mehr als 140 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tarnnamen und bekannte Aliasse gelisteter Kunden gehören in das Screening; Vertrieb und Compliance müssen Hinweise auf militärische Endnutzer eskalieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Alias- und Tarnnamen von gelisteten Kunden erkennen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice; Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Entity List); ECRA; Verschwörung zu Exportkontrollverstößen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.07.2025

Originalbetrag 140.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2025 Peken Global Limited (KuCoin)FINTRAC: Geldbuße von 19.552.000 CAD gegen Peken Global Limited (KuCoin) wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 12,2 Mio. €

Peken Global Limited (KuCoin) ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 19.552.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses, die Meldung großer Kryptowerte-Transaktionen ab 10.000 CAD und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC in 33 Fällen fehlende Verdachtsmeldungen fest; nicht gemeldete Kryptowerte-Eingänge ab 10.000 CAD ermittelte die Behörde mithilfe von Blockchain-Analysen, die Registrierung als ausländisches Money Services Business wurde trotz Gelegenheit nicht abgeschlossen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Peken Global Limited“, veröffentlicht am 25.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 11.1; PCMLTF Regulations 33(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.09.2025

Originalbetrag 19.552.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.07.2025 East Midlands Airport LtdEast Midlands Airport: 892.500 GBP Strafe wegen Enteisungsmittel im Abwasser Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 1,03 Mio. €

Der Derby Crown Court verhängte gegen den Betreiber des Flughafens East Midlands drei Geldstrafen von je 297.500 GBP (insgesamt 892.500 GBP) und 65.687,54 GBP Kosten. Im Januar und Februar 2022 überschritt das mit Rückständen von Flugzeug- und Pistenenteisungsmitteln belastete Oberflächenwasser dreimal den genehmigten BSB-Grenzwert von 15 mg/l. Vor Gericht kam zur Sprache, dass es seit 2006 bereits 13 Genehmigungsverstöße und zehn schriftliche Verwarnungen gegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Grenzwertüberschreitungen trotz früherer Verwarnungen treiben das Strafmaß deutlich nach oben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Einleitgrenzwerten bei Enteisung

Behörde / Gericht
Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Wechsel des Managements 2022 und aktive Zusammenarbeit mit der Environment Agency (vom Unternehmen vorgetragen).
Veröffentlicht
28.07.2025

Originalbetrag 892.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.07.2025 2294235 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 70.537,50 CAD gegen 2294235 Ontario Inc. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 44.108 €

2294235 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Niagara Falls (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 70.537,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde und Aufzeichnungspflichten. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 2294235 Ontario Inc.“, veröffentlicht am 02.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(2), 63.1(2); PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 70.537,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma

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24.07.2025 Barents Reinsurance S.A., London BranchPRA: 1,785 Mio. GBP gegen Londoner Niederlassung von Barents Reinsurance Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 2,06 Mio. €

Die PRA verhängte gegen die Londoner Niederlassung des Luxemburger Rückversicherers Barents Reinsurance S.A. eine Geldbuße von 1.785.000 GBP – die erste gegen ein reines Rückversicherungsunternehmen. Von Juli 2021 bis Oktober 2023 hatte die Niederlassung sich nicht ausreichend auf die nach dem Brexit geltenden britischen Regeln vorbereitet, Empfehlungen der Innenrevision verspätet umgesetzt, keine angemessene Governance und keine auf das britische Geschäft zugeschnittene Notfallplanung unterhalten und aufsichtliche Meldungen verspätet eingereicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Niederlassungen ausländischer Versicherer müssen Governance, Notfallplanung und Meldewesen an die örtlichen Aufsichtsregeln anpassen, sobald diese gelten.

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rule 6; Conditions Governing Business 2.3 und 2.6; Reporting 2.1 und 2.5 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Frühe Eingeständnisse und Kooperation (15 % Reduktion) sowie Einigung (30 % Nachlass; ohne ihn 2.550.000 GBP); erhebliche Kosten für Abhilfemaßnahmen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
Veröffentlicht
28.07.2025

Originalbetrag 1.785.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 207.555 €

Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.

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24.07.2025 Metex Heat Treating Ltd.Härterei Metex: 144.000 CA$ nach Stichflamme beim Ofenstart Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 89.949 €

Beim Wiederanfahren eines wochenlang stillgelegten Härteofens (Wasserstoff und Ölabschreckbad) entzündeten sich Restdämpfe, weil zwischen Stickstoffspülung und Zündung zu viel Zeit verging; zwei Beschäftigte wurden schwer verletzt. Nur einer trug flammhemmende Schutzkleidung, der andere hatte keine erhalten. Geldstrafe 144.000 CA$ plus Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selten durchgeführte Tätigkeiten wie das Wiederanfahren von Anlagen brauchen feste Schrittfolgen und vollständige Schutzausrüstung für alle Beteiligten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anfahrprozeduren an Industrieöfen; Schutzkleidung

Behörde / Gericht
Ontario Court of Justice Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis.
Veröffentlicht
21.08.2025

Originalbetrag 144.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 6.000 €

Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen und Transparenz im internen Meldesystem

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2025 Condor Courtiers & Conseillers S.à r.l.Condor Courtiers & Conseillers: Zulassungsentzug wegen Einsatzes nicht zugelassener Tippgeber LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Nach einer Vor-Ort-Prüfung 2024 entzog der CAA dem Makler die Zulassung (wirksam 15.09.2025): Es fehlte eine effektive Leitung durch zugelassene Geschäftsleiter, „Tippgeber“ ohne Zulassung vertrieben faktisch Versicherungen, und die Maklerzulassung samt Untervermittlernetz wurde unzulässig Dritten zur Verfügung gestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Vertriebszulassung ist nicht übertragbar – wer sie Dritten „vermietet“ oder Tippgeber verkaufen lässt, riskiert den Entzug.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 273, 274, 283, 286, 303
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2025 Indian Overseas Bank, Hong Kong BranchIndian Overseas Bank (Hongkong): 8,5 Mio. HKD und Auflagen wegen Monitoring-Mängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 925.553 €

Die Hongkonger Niederlassung der Indian Overseas Bank wurde gerügt, mit einer Geldbuße von 8.500.000 HKD belegt und verpflichtet, die Alarme ihrer Transaktionsüberwachung rückwirkend zu prüfen, einen Abhilfeplan vorzulegen und dessen Wirksamkeit von einem externen Berater bewerten zu lassen. Zwischen Mai 2021 und Januar 2024 wurden Alarme nicht ordnungsgemäß bearbeitet, ungewöhnliche Transaktionen von zehn Kunden nicht untersucht und dokumentiert, und die Geschäftsleitung führte die Geldwäschekontrollen nicht wirksam; es fehlten ein fachkundiger Compliance Officer, klare Zuständigkeiten und ausreichende Schulung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Monitoring-System schützt nur, wenn die Geschäftsleitung dafür sorgt, dass seine Alarme von fachkundigem Personal bearbeitet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verantwortung der Geschäftsleitung für Geldwäscheprävention

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 21(2)(a), (b), (c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(c), 19(3), 23 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
Haftung von Führungskräften
Die Aufsicht stellte fest, dass die Geschäftsleitung keine klare Führungsrolle bei der Geldwäscheprävention wahrnahm und keinen fachkundigen Compliance Officer bestellte; Maßnahmen gegen Einzelpersonen enthält die Entscheidung nicht.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 8.500.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext KroatienDatenpannen und Datensicherheit 320.000 €

Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2025 33 Financial Services LimitedHKMA: Rüge und 1,6 Mio. HKD für 33 Financial Services wegen Mängeln bei Geschenkkarten HongkongKundensorgfalt 174.222 €

Die HKMA rügte den lizenzierten Anbieter gespeicherter Werte (Stored Value Facility) 33 Financial Services und verhängte eine Geldbuße von 1,6 Mio. HKD. Zwischen Dezember 2019 und August 2023 kaufte eine Gruppe aus einem Firmen- und fünf Privatkunden über 49.000 Geschenkkarten für rund 25 Mio. HKD, ohne dass das Unternehmen Zweck und Art der Geschäftsbeziehung ausreichend klärte; bei zehn Kunden, von denen es wusste, dass sie für Unternehmen kauften, unterblieb die Prüfung dieser Unternehmen. Zudem stellte es nicht sicher, dass Vertriebspartner die Identität nicht in Hongkong ansässiger Kunden persönlich prüften und dokumentierten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Geschenkkarten gilt: Wer erkennbar für ein Unternehmen kauft, bringt dieses Unternehmen als Kunden mit, und ausgelagerte Identitätsprüfungen müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt beim Verkauf von Geschenk- und Wertkarten

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 33Q(2)(a) und 33Q(2)(b)(iii), Section 8Q Payment Systems and Stored Value Facilities Ordinance (Cap. 584) i. V. m. Section 6(2)(b) Part 2 Schedule 3; Guideline on AML/CFT (For Stored Value Facility Licensees)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 1.600.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 674.531 €

British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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15.07.2025 Interactive Brokers LLCOFAC: 11,8 Mio. US-Dollar Vergleich mit Interactive Brokers wegen Dienstleistungen für Kunden in Sanktionsgebieten und gesperrte Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 10,1 Mio. €

Der Online-Broker Interactive Brokers LLC aus Greenwich (Connecticut) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 11.832.136 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC erbrachte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Januar 2024 Brokerage- und Anlagedienstleistungen für Personen im Iran, in Kuba, in Syrien und auf der Krim, wickelte Geschäfte in Wertpapieren ab, die unter das Programm gegen chinesische Rüstungsunternehmen fielen, führte Transaktionen mit gesperrten Personen aus mehreren Programmen durch und tätigte verbotene Neuinvestitionen in Russland; insgesamt ging es um 12.367 Transaktionen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfe und Kooperation; die Basisbuße lag bei 60.130.059 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 15.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
E.O. 13685 § 1(a)(iii), E.O. 14024 §§ 1, 4(a), E.O. 14071 § 1(a)(i); 31 C.F.R. § 515.201 (Kuba), §§ 542.201, 542.207 (Syrien), § 560.204 (Iran), § 583.201 (Global Magnitsky), § 586.201 (Chinese Military-Industrial Complex), § 587.201 (Russian Harmful Foreign Activities), § 591.201 (Venezuela); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.07.2025

Originalbetrag 11.832.136 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.07.2025 Barclays Bank PlcFCA: 39,3 Mio. Pfund gegen Barclays Bank Plc wegen Geldwäscherisiken bei Firmenkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 45,4 Mio. €

Die FCA verhängte am 14. Juli 2025 gegen Barclays Bank Plc eine Geldbuße von 39.314.700 Pfund wegen eines Verstoßes gegen Principle 2 (Sorgfaltspflicht). Nach den Feststellungen der FCA hat die Bank zwischen Januar 2015 und April 2021 die Geldwäscherisiken eines Firmenkunden nicht angemessen ermittelt, bewertet und überwacht: Sie stufte den Kunden, abgesehen von März 2019 bis Mai 2020, als geringes Risiko ein, ohne ausreichend über sein Geschäft sowie die Herkunft von Vermögen und Mitteln informiert zu sein, und überprüfte die Einstufung trotz neuer Hinweise nicht. Barclays einigte sich mit der FCA und erhielt dafür 30 % Nachlass; ohne Nachlass hätte die Buße 56.163.900 Pfund betragen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 2; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 39.314.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.07.2025 Telefónica de España, S.A.U.CNMC: 20 Mio. Euro gegen Telefónica wegen Bruchs der DTS-Fusionsauflagen SpanienFusionskontrolle 20 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen Telefónica de España eine Geldbuße von 20.000.000 Euro, weil das Unternehmen von August 2021 bis April 2023 seine Bündelangebote Movistar Fusión und MiMovistar mit Pay-TV und Gerätemiete an Mindestlaufzeiten und Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung knüpfte. Das verstieß gegen die Zusagen, unter denen die Übernahme von DTS 2015 freigegeben worden war; die wiederholten Verstöße gegen diese Zusagen wertete die CNMC als erschwerend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus einer Fusionsfreigabe gelten auch für spätere Produktvarianten; neue Bündelangebote müssen vor dem Marktstart gegen die Auflagen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Produktvertrieb

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 62.4.c) und Art. 64.2.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Zusagen 1.1 und 1.1.2 einer früheren Fusionsfreigabe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.07.2025 Barclays Bank UK PLCFCA: 3,1 Mio. Pfund gegen Barclays Bank UK wegen Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 3,57 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Barclays Bank UK PLC eine Geldbuße von 3.093.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Bank zwischen Januar 2021 und April 2023 vor und nach der Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung nicht genügend Informationen über den Zweck des Kontos und die Risiken eingeholt; auf das Konto flossen rund 34 Mio. Pfund. Die FCA sah darin Anzeichen für breitere Mängel beim Eröffnen solcher Konten. Zusätzlich sagte die Bank eine freiwillige Zahlung von rund 6,3 Mio. Pfund an Kunden der Vermögensverwaltung zu.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 3.093.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 124.321 €

Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
04.09.2025

Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet ItalienMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 80.000 €

Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.

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09.07.2025 Vocalink LimitedBank of England: 11,9 Mio. GBP gegen Vocalink wegen nicht erfüllter Anordnung Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 13,8 Mio. €

Die Bank of England verhängte gegen Vocalink Limited, einen Dienstleister für systemrelevante Zahlungssysteme, eine Geldbuße von 11.900.000 GBP – ihre erste gegen ein Finanzmarktinfrastruktur-Unternehmen. Vocalink hatte eine Anordnung vom Juni 2021 zur Behebung festgestellter Mängel in Systemen und Kontrollen bis zur verlängerten Frist am 28. Februar 2022 nicht vollständig umgesetzt, der Bank aber die Erfüllung bestätigt. Ursächlich waren nach der Bank ein unzureichend integriertes Risikomanagement des Sanierungsprogramms und kritische Prüfberichte, die nicht an Risikofunktion, Innenrevision und Board weitergegeben wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bevor ein Unternehmen der Aufsicht die Erfüllung einer Anordnung bestätigt, müssen alle kritischen Prüfberichte bei den Leitungsgremien angekommen sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eskalation negativer Prüfergebnisse an Leitungsgremien

Behörde / Gericht
Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
ss. 191 und 196 Banking Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit frühem Eingeständnis (15 % Reduktion) und Einigung (weitere 30 %); ohne Reduktionen 20.000.000 GBP; erhebliche Investitionen in die Behebung der Mängel.
Veröffentlicht
09.07.2025

Originalbetrag 11.900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

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09.07.2025 Wise US, Inc.Sechs US-Bundesstaaten: 4,2 Mio. US-Dollar gegen Wise US wegen AML-Programmmängeln USA, NYVerdachtsmeldungen 3,59 Mio. €

In einem koordinierten Multistate-Verfahren von sechs Bundesstaaten muss der Geldtransferdienst 4,2 Mio. US-Dollar zahlen. Eine Prüfung (Juli 2022 bis September 2023) ergab u. a. fehlende unabhängige AML-Prüfungen in angemessener Frequenz, verspätete Verdachtsmeldungen, Datenqualitätsprobleme im Transaktionsmonitoring und nicht behobene frühere Feststellungen; Wise erkennt keine Rechtsverstöße an und muss einen Lookback durchführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Feststellungen aus früheren Prüfungen und Audits müssen fristgerecht behoben werden – sonst werden sie zum eigenen Sanktionsgrund.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS) mit den Aufsichtsbehörden von CA, MN, NE, TX und MA
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bundes- und einzelstaatliches Recht zu Geldtransfer und BSA/AML (u. a. 31 CFR 1022.320)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen und Lookback
Veröffentlicht
09.07.2025

Originalbetrag 4.200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Quellen

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

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09.07.2025 TOMMY d.o.o.Kroatien: 212.500 EUR gegen TOMMY wegen Lebensmittelverkauf unter Einstandspreis KroatienMissbrauch von Marktmacht 212.500 €

Die Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja stellte fest, dass die Handelskette TOMMY d.o.o. am 4. Oktober 2023 zwölf Lebensmittel durch die Kombination eines Aktionspreises mit einem 10-%-Kundenrabatt unter dem Einkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer an Endkunden verkaufte, was das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette verbietet. Die Behörde betonte, dass Rabatte an sich zulässig sind, und verhängte unter Berücksichtigung mehrerer mildernder Umstände 212.500 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aktionspreise und kombinierbare Kundenrabatte müssen vor dem Start gegen den Einstandspreis inklusive Mehrwertsteuer geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisaktionen und Rabattkombinationen im Lebensmittelhandel prüfen

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Nr. 24 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Nr. 6 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Die Behörde berücksichtigte mehrere mildernde Umstände.
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 RTAX Financial Corp.RTAX Financial: 175.000 CAD Verwaltungsstrafe wegen Anlagebetrugs und Emission ohne Prospekt Kanada, AlbertaMarktmissbrauch und Insiderhandel 109.170 €

Ein ASC-Panel hatte zuvor festgestellt, dass RTAX Wertpapiere unerlaubt vertrieben und Anleger zwischen 2016 und 2019 um mindestens 462.421 CAD betrogen hatten: Die Gelder sollten in Investitionen oder Darlehen an Dritte fließen, wurden aber zu einem erheblichen Teil privat, für fremde Schulden und für Zahlungen an andere Anleger verwendet. Im Sanktionsbeschluss ordnete das Panel eine Verwaltungsstrafe von 175.000 CAD an; die Herausgabe von 462.421 CAD und die Kosten von 81.755 CAD sind davon getrennt und nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. RTAX muss den Wertpapierhandel dauerhaft einstellen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anlegergelder müssen strikt zweckgebunden verwendet werden, und ohne Prospekt oder Ausnahme darf kein Kapital eingeworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlagebetrug und unerlaubte Wertpapieremissionen

Behörde / Gericht
Alberta Securities Commission (ASC), Hearing Panel
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 110(1) (Vertrieb ohne Prospekt) und s. 93(1)(b) (Betrug); Sanktionen nach s. 198 (u. a. s. 198(1)(i) Herausgabe), s. 199 (Verwaltungsstrafe) und s. 202 (Kosten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
14.07.2025

Originalbetrag 175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.07.2025 TreasureMeta CorporationFINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen TreasureMeta Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 15.440 €

TreasureMeta Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Markham (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 9. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit traf, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on TreasureMeta Corporation“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.02.2026

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

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09.07.2025 Well Sushi LimitedWell Sushi (Neuseeland): 30.000 NZ$ Strafe wegen Mindestlohn- und Urlaubsverstößen NeuseelandMindestlohn und Schwarzarbeit 15.350 €

Auf Antrag eines Labour Inspector verhängte die Employment Relations Authority gegen die Well Sushi Limited eine an die Staatskasse zu zahlende Strafe von 30.000 NZ$. Das Unternehmen hatte eingeräumt, einem mit Arbeitsvisum beschäftigten Mitarbeiter nicht für alle Stunden den Mindestlohn gezahlt, Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsansprüche falsch abgerechnet und Arbeitszeiten und Löhne nicht vollständig aufgezeichnet zu haben; Rückstände von insgesamt 53.940,03 NZ$ waren nach einer Einigung bereits gezahlt. Gegen die mitbeteiligte Hutt Food Limited wurden wegen Fristablaufs keine Strafen beantragt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lückenhafte Zeitaufzeichnungen sind kein Formfehler: Sie ziehen falsche Lohn- und Urlaubsabrechnungen nach sich – gerade bei Beschäftigten mit Arbeitsvisum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitszeiterfassung als Grundlage korrekter Lohn- und Urlaubsabrechnung

Behörde / Gericht
Employment Relations Authority, Wellington (Antrag: Labour Inspector, Ministry of Business, Innovation and Employment)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Relations Act 2000 (ss. 130, 135), Minimum Wage Act 1983 (s. 6), Holidays Act 2003 (u. a. ss. 16, 24, 25, 28A, 40, 49, 50, 60, 71, 72, 81)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einigung ohne Verhandlung, vollständige Nachzahlung, geänderte Abrechnungsprozesse und keine früheren Verstöße; die Behörde senkte die rechnerischen 40.000 NZ$ deshalb auf 30.000 NZ$.

Originalbetrag 30.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Department of National Defence (Kanada)Kanadas Verteidigungsministerium zahlt 10.000 CAD für zerstörtes Bussardnest Kanada, ABUmwelt und Nachhaltigkeit 6.238 €

Bei Zaunrückbauarbeiten auf dem Stützpunkt Canadian Forces Base Suffield zerstörten schwere Maschinen ein besetztes Nest des geschützten Königsbussards samt drei Eiern. Das Verteidigungsministerium bekannte sich in zwei Anklagepunkten nach dem Species at Risk Act schuldig und wurde zu 10.000 CAD verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Bau- und Rückbauarbeiten auf Militärgelände brauchen eine vorherige Artenschutzprüfung und eingewiesene Maschinenführer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Artenschutz bei Bauarbeiten

Behörde / Gericht
Alberta Court of Justice (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Species at Risk Act, s. 32(1) und s. 33
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.07.2025

Originalbetrag 10.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

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08.07.2025 Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG und 16 Händlerinnen (in der Quelle nicht namentlich genannt)WEKO büsst 16 Händlerinnen der Einkaufskooperation Markant mit rund 28 Mio. CHF SchweizKartelle und Absprachen 29,9 Mio. €

Die WEKO hielt gemeinsam über die Kooperation Markant ausgehandelte Einkaufsrabatte für zulässig, nicht aber intransparente Rückvergütungen: Lieferantinnen mussten ein immer teureres Dienstleistungspaket von Markant beziehen, deren Entgelt Markant teilweise verdeckt an 16 Händlerinnen auszahlte, und wer nicht zustimmte, sah sich kollektiven Gegenmassnahmen bis zur Auslistung gegenüber. Die WEKO wertete dies als unzulässige einkaufsseitige Preisabrede und büsste die 16 Händlerinnen mit insgesamt rund 28 Mio. CHF. Der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufskooperationen dürfen Verhandlungsmacht bündeln, aber Vergütungen an die Mitglieder müssen gegenüber den Lieferanten offen ausgewiesen und dürfen nicht mit kollektivem Druck durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einkaufskooperationen im Handel: Grenzen gemeinsamer Verhandlungsmacht

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): unzulässige einkaufsseitige Preisabrede
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 28.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,34 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

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08.07.2025 kompasbank a/skompasbank: 5 Mio. DKK wegen fehlender laufender Überwachung von 299 Kunden DänemarkKundensorgfalt 670.160 €

Die kompasbank a/s hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 5.000.000 DKK angenommen. Sie hatte zwischen Dezember 2022 und September 2023 bei 299 Kundenbeziehungen die vorgeschriebene laufende Überwachung nicht erfüllt; das Bußgeld wurde mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Überwachung ist kein einmaliger Schritt bei der Kontoeröffnung, sondern muss für jede Kundenbeziehung nachweisbar stattfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung bestehender Kundenbeziehungen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
11.07.2025

Originalbetrag 5.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

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08.07.2025 Barents Reinsurance S.A.Barents Reinsurance: Höchstbußgeld von 250.000 EUR wegen Governance-Mängeln LuxemburgOrganisationspflichten 250.000 €

Der Rückversicherer verstieß gegen den Grundsatz der Spezialisierung auf das Rückversicherungsgeschäft, sein zugelassener Geschäftsleiter war nicht effektiv vor Ort präsent und hatte unzureichende Befugnisse, das Governance-System samt Kontrolle ausgelagerter Funktionen war unzureichend, und Anordnungen aus einer Prüfung von 2019 waren nicht oder nur teilweise umgesetzt. Der CAA verhängte das gesetzliche Höchstmaß von 250.000 EUR; das Unternehmen kooperierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Substanz vor Ort ist Aufsichtspflicht: Geschäftsleitung, Befugnisse und Kontrolle ausgelagerter Funktionen müssen real im Sitzland liegen.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 49, 71, 81, 274, 303
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung.
Veröffentlicht
08.08.2025

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07.07.2025 Monzo Bank LimitedFCA: 21 Mio. Pfund gegen Monzo wegen laxer Kontoeröffnung für Hochrisikokunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 24,5 Mio. €

Die FCA verhängte 21.091.300 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil Monzo 2018 bis 2020 Kunden auf Basis spärlicher und teils offensichtlich unplausibler Angaben eröffnete – etwa bekannte Londoner Sehenswürdigkeiten als Adresse. Trotz einer Auflage, keine Hochrisikokunden mehr aufzunehmen, eröffnete die Bank bis 2022 über 34.000 solcher Konten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.591 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisiertes Onboarding braucht Plausibilitätsprüfungen – und aufsichtliche Auflagen müssen technisch wirksam umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Plausibilitätsprüfung beim Kunden-Onboarding

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3 (PRIN 3); s. 55L FSMA (Verstoß gegen Auflage)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 21.091.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2025.

Quellen

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04.07.2025 Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) LimitedAlchem: 489.000 EUR wegen Beteiligung am Kartell für Pharmawirkstoff SNBB EU-EbeneKartelle und Absprachen 489.000 €

Alchem beteiligte sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 1. November 2005 bis 12. Februar 2018 an einem EWR-weiten Kartell für den Wirkstoff N-Butylbromid-Scopolamin (SNBB), mit Mindestpreisen, Quoten und Austausch sensibler Informationen. Anders als die übrigen Beteiligten, gegen die im Oktober 2023 ein Vergleichsbeschluss erging, lehnte Alchem einen Vergleich ab und erhielt ohne Ermäßigung eine Geldbuße von 489.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer von Pharmawirkstoffen unterliegen dem Kartellverbot; wer nicht kooperiert, verzichtet auf Ermäßigungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
04.07.2025

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03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 NorwegenKritische Infrastrukturen 4,21 Mio. €

Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten

Behörde / Gericht
Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
03.07.2025

Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.

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03.07.2025 Sutor Bank GmbHSutor Bank: Bußgeld wegen Interessenkonflikten bei Riester-Produkten auf 190.000 € gesenkt DeutschlandOrganisationspflichten 190.000 €

Die BaFin setzte am 3. Juli 2025 Geldbußen von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank GmbH fest: Die Bank hatte 2020 und 2021 Kundinnen und Kunden bei einer möglichen Vertragsänderung für Riester-Altersvorsorgeprodukte nicht eindeutig über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse und damit über Interessenkonflikte informiert, 2020 nicht auf damit verbundene Risiken hingewiesen und 2021/2022 unzureichend über die Aufbewahrungsdauer von Telefonaufzeichnungen informiert. Nach dem Einspruch setzte das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18. August 2026 eine Geldbuße von 190.000 Euro fest; das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eine Vertragsänderung anbietet, an der er selbst wirtschaftlich interessiert ist, muss diesen Interessenkonflikt klar offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte gegenüber Kundinnen und Kunden offenlegen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Amtsgericht Frankfurt am Main (Einspruchsverfahren)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 63 Abs. 2 S. 1 i. V. m. S. 2 WpHG; § 63 Abs. 6 S. 1, Abs. 13 Nr. 4 WpHG i. V. m. Art. 44 Abs. 2 b) Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 83 Abs. 5, Abs. 10 S. 1 WpHG i. V. m. Art. 76 Abs. 8 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.08.2025

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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen TschechienKartelle und Absprachen 6,39 Mio. €

Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
Veröffentlicht
02.07.2025

Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

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02.07.2025 Key Holding, LLCLogistiker Key Holding: kolumbianische Tochter organisierte 36 Kuba-Frachten USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 517.929 €

Nach dem Kauf einer kolumbianischen Logistikfirma im Dezember 2021 organisierte diese bis Juli 2023 36 Frachtsendungen im Wert von rund 3,06 Mio. USD nach Kuba. Weder die US-Mutter noch die Tochter hatten ein Sanktions-Compliance-Programm für ausländische Gesellschaften; OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Übernahme muss das Sanktions-Compliance-Programm sofort auf die neue Auslandstochter ausgerollt werden – das Kuba-Embargo gilt für US-kontrollierte Töchter weltweit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Compliance nach Unternehmenskäufen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, keine Vorverstöße, Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
Veröffentlicht
02.07.2025

Originalbetrag 608.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an IrlandKundensorgfalt 36.273 €

Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Haftung von Führungskräften
Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
Veröffentlicht
02.07.2025

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02.07.2025 9321-0599 Québec Inc.FINTRAC: Geldbuße von 23.100 CAD gegen 9321-0599 Québec Inc. wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 14.401 €

9321-0599 Québec Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Brossard (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 23.100 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 23.100 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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01.07.2025 Healthline Media LLCKalifornien: 1,55 Mio. $ gegen Healthline wegen Weitergabe krankheitsbezogener Artikeltitel USA, CACookies und Tracking 1,31 Mio. €

Das Gesundheitsportal gab trotz Widerspruchs weiter Daten an Werbepartner und übermittelte Artikeltitel, die auf Diagnosen schließen lassen, für zielgerichtete Werbung; das Consent-Banner stoppte das Tracking nicht. Zudem fehlten vorgeschriebene Vertragsklauseln mit Werbepartnern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Consent-Banner technisch testen: Wenn die Ablehnung Tracking nicht wirklich abschaltet, ist das irreführend und rechtswidrig.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Unfair Competition Law
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
01.07.2025

Originalbetrag 1.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.07.2025 Olinda SAS (italienische Niederlassung)Banca d'Italia: 390.000 EUR gegen Olinda SAS wegen Geldwäschemängeln in Italien ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 390.000 €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Olinda SAS wegen Verstößen ihrer italienischen Niederlassung eine Geldbuße von 390.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Die Prüfung vom 29.01. bis 19.04.2024 hatte Mängel bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt, Aufbewahrung und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Am selben Tag verhängte die Behörde in einem gesonderten Bescheid (Nr. 211) weitere 60.000 EUR wegen Verstößen gegen Transparenzvorschriften des TUB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Instituts muss die Geldwäschepflichten des Gastlandes vollständig in Prozesse, Aufbewahrung und Verdachtsmeldungen umsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Zweigniederlassungen ausländischer Institute

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 31, 32, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019, 30.07.2019 und 24.03.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen wurden berücksichtigt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgern 15,5 Mio. €

IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
27.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) DänemarkFusionskontrolle 1,34 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.06.2025 NUWAY Alliance, Inc.NUWAY Alliance: 18,5 Mio. USD wegen Zahlungen an Medicaid-Patienten und Doppelabrechnung USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 15,8 Mio. €

Der Anbieter ambulanter Suchtbehandlung in Minnesota zahlt 18.500.000 USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Nach Angaben der US-Bundesstaatsanwaltschaft vergütete NUWAY von Januar 2019 bis Februar 2025 Medicaid-Patienten dafür, dass sie eine intensive ambulante Behandlung in Anspruch nahmen, und rechnete zudem Leistungen ab, bei denen derselbe Zeitraum doppelt gezählt wurde. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geld- oder Sachanreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen sind im US-Recht verbotene Kickbacks.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, District of Minnesota (U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
26.06.2025

Originalbetrag 18.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2025 Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften)Finnisches Hausverwalterkartell: KHO erhöht Bußgelder auf insgesamt 6,558 Mio. EUR FinnlandKartelle und Absprachen 6,56 Mio. €

Das Oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Verband Suomen Isännöintiliitto ry und sechs Hausverwaltungsunternehmen bzw. -gruppen 2014–2017 unzulässig bei Preiserhöhungen zusammengewirkt hatten, und erhöhte die vom Marktgericht im Dezember 2022 verhängten Bußgelder von insgesamt 4,93 Mio. EUR auf 6.558.000 EUR. Aufschlüsselung: Retta Isännöinti Oy, Retta Oy, Retta Group Oy und Retta Holding Oy 4.000.000 EUR; Oulun Kiinteistötieto Oy und Suomen Kiinteistöhallinta Oy 900.000 EUR; REIM Hämeenlinna Oy und REIM Group Oy Ltd 750.000 EUR; Colliers Finland Group Oy und Retta Isännöinti Oy 700.000 EUR; OP Koti Kainuu Oy 75.000 EUR; Suomen Isännöintiliitto ry 73.000 EUR; Kiinteistö-Tahkola Tampere Oy 60.000 EUR. Die Behörde hatte ursprünglich 22 Mio. EUR beantragt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Branchenverbände dürfen keine Preisempfehlungen verbreiten, und Wettbewerber sollten in Verbandsgremien nie über eigene Preise sprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgespräche und Preisempfehlungen in Branchenverbänden

Behörde / Gericht
Korkein hallinto-oikeus (KHO) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 5 § und 12 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
26.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.06.2025 DYS 44 Art Gallery LimitedKunsthändler DYS 44 Art Gallery: 158.679 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 185.916 €

HMRC verhängte gegen die Galerie, die als Kunstmarktteilnehmerin (art market participant) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 158.679 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen, Mitarbeiterschulung, Sorgfaltsprüfung, dem Zeitpunkt der Identitätsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunsthändler müssen Käufer rechtzeitig identifizieren und jede Prüfung dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten im Kunsthandel, insbesondere rechtzeitige Identitätsprüfung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 30, 40 und 41 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2025

Originalbetrag 158.679 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern LettlandMissbrauch von Marktmacht 78.056 €

Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.06.2025 Harman International Industries, Inc.OFAC: 1,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit Harman wegen Umleitung von Produkten über einen VAE-Händler in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,25 Mio. €

Der Audioelektronik-Konzern Harman International Industries, Inc. aus Connecticut zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.454.145 US-Dollar für elf mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte der langjährige Händler in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Mai 2018 bis Oktober 2020 Harman-Produkte an Kunden im Iran, und zwar mit Wissen und Unterstützung von 13 in Großbritannien tätigen Mitarbeitern der US-Tochter Harman Professional, Inc.; deren Verhalten wird Harman zugerechnet. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 2.077.350 US-Dollar. 400.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Harman durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 25.06.2025 unterzeichnet und am 08.07.2025 veröffentlicht. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 08.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934471/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (elf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.454.145 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern GriechenlandAuftragsverarbeitung 700.000 €

Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Personengesellschaft, anonymisiert) erhielt 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2025 Grifols, S.A.CNMV: 1 Mio. Euro gegen Grifols wegen fehlerhafter Finanzberichte und Kennzahlen SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Grifols zwei Geldbußen von zusammen 1.000.000 Euro: 800.000 Euro, weil die Konzernabschlüsse 2021 bis 2023 und der Halbjahresbericht 2023 unrichtige oder unvollständige Angaben nach IFRS enthielten, und 200.000 Euro wegen irreführender Angaben zur Berechnung alternativer Leistungskennzahlen (APM) in den Lageberichten. Die Gesellschaft verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Alternative Leistungskennzahlen müssen transparent und nachvollziehbar berechnet werden; für falsche Finanzinformationen haftet der Emittent.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit von Finanzberichten und alternativen Leistungskennzahlen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 282.1.b) und Art. 292.1.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
06.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 180.200 €

Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 60.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ergriffene Korrekturmaßnahmen

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24.06.2025 Pacesetter Marketing Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 41.085 CAD gegen Pacesetter Marketing Ltd. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 25.815 €

Pacesetter Marketing Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.085 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 41.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.06.2025 BirthlinkICO: 18.000 Pfund gegen Wohltätigkeitsorganisation Birthlink wegen vernichteter Akten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 21.109 €

Die ICO verhängte gegen die schottische Wohltätigkeitsorganisation Birthlink eine Geldbuße von 18.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Organisation rund 4.800 personenbezogene Akten vernichtet; bis zu zehn Prozent davon sind nach Angaben der ICO möglicherweise unersetzlich.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 5(2), 32(1)-(2) und 33 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 18.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert SlowakeiKartelle und Absprachen 10.000 €

Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
02.07.2025

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23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen PolenBeschäftigtendaten 4 Mio. €

Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
21.07.2025

Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken MaltaKundensorgfalt 243.537 €

Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld als Risikofaktor erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.06.2025 EquinorEquinor: Havtil-Anordnung nach Gesundheitssymptomen bei Arbeiten in Hammerfest LNG NorwegenArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle Anordnung

Havindustritilsynet (Havtil) ordnete gegenüber Equinor an, vor der Wiederaufnahme von Arbeiten im Bereich L201 der Anlage Hammerfest LNG deren volle Vertretbarkeit sicherzustellen und zu dokumentieren, einschließlich fachlicher Analysen der Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz. Anlass waren drei Vorfälle zwischen Juni 2024 und Juni 2025 im Projekt Snøhvit Future, nach denen Beschäftigte Symptome zeigten – nach dem ersten suchten 17 Personen die Notfallambulanz auf; Equinors eigene Kriterien für die Wiederaufnahme hielt die Behörde für unzureichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach wiederholten gesundheitlichen Vorfällen sollte die Arbeit erst wieder aufgenommen werden, wenn die Expositionsbedingungen fachlich analysiert sind und die Ergebnisse auch von den beteiligten Auftragnehmern umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exposition am Arbeitsplatz und sichere Wiederaufnahme von Arbeiten

Behörde / Gericht
Havindustritilsynet (Havtil)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
§ 69 i. V. m. § 10 rammeforskriften; §§ 11, 16 und 18 styringsforskriften
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung FrankreichBestechung im geschäftlichen Verkehr 16,1 Mio. €

Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns SchwedenBeschäftigtendaten 6.801 €

Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
18.06.2025

Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.06.2025 AliExpressAliExpress: DSA-Zusagen zu illegalen Produkten und Händlertransparenz verbindlich EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Die Kommission erklärte Zusagen von AliExpress für verbindlich, die u. a. die Erkennung illegaler Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel (auch über versteckte Links und Affiliate-Programme), das Melde- und Beschwerdesystem, die Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und den Datenzugang für Forschende betreffen; ein unabhängiger Monitoring Trustee überwacht die Umsetzung. Parallel stellte sie vorläufig einen Verstoß gegen die Pflicht zur Risikobewertung fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktplätze müssen illegale Produkte systematisch erkennen – auch dort, wo sie über Umwege wie Affiliate-Links angeboten werden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 71 Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 2,13 Mio. €

Zwischen 2010 und 2013 wurden über die Bank 54 Überweisungen abgewickelt, mit denen rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF gegen die Bank.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.06.2025 Miller Europe SRLMiller Europe: 500.000 EUR wegen nicht gemeldeter Vertriebsmitarbeiter nach dem Brexit BelgienOrganisationspflichten 500.000 €

Der belgische Versicherungs- und Rückversicherungsmakler Miller Europe SRL meldete der FSMA vom 31. März 2019 bis 15. Dezember 2023 in 132 Fällen Änderungen bei der Zahl seiner Personen mit Kundenkontakt nicht unverzüglich und benannte zu wenige Vertriebsverantwortliche (vorgeschrieben ist mindestens einer je zehn Personen mit Kundenkontakt); die meisten betroffenen Personen waren nach dem Brexit von der Gruppe an die britische Zweigniederlassung entsandte Beschäftigte. Am 15. Dezember 2023 waren 250 aktive Personen mit Kundenkontakt, 96,5 %, nicht gemeldet, und es fehlten 24 Vertriebsverantwortliche. Im Vergleich zahlt Miller Europe 500.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Umstrukturierungen wie dem Brexit muss die Registrierung vertriebsberechtigter Personen laufend mit der tatsächlichen Organisation abgeglichen werden.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 264 § 1 und Art. 268 § 1 Gesetz vom 4. April 2014 über die Versicherungen i. V. m. Art. 6 und 8 des Königlichen Erlasses zu dessen Durchführung; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation; seit Februar 2024 bereinigt, neue Kontrollinstrumente und zwei zusätzliche Verwaltungsratsmitglieder.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.06.2025 Safran S.A.Safran/Collins: Freigabe nur gegen Verkauf von Stellantrieb-Geschäften Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

Die CMA sah beim Erwerb eines Teils des Stell- und Flugsteuerungsgeschäfts von Collins Aerospace (RTX) durch Safran eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei Trimmstellantrieben für Höhenleitwerke. Die Freigabe erfolgte nur gegen die Zusage, Safrans nordamerikanisches Stellantriebsgeschäft samt Standorten in Mexiko, Kalifornien und Kanada an einen vorab genehmigten Käufer (Woodward) zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen in konzentrierten Zuliefermärkten sollten Abhilfen samt Käufer früh vorbereitet werden – die CMA verlangte hier einen Upfront Buyer.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 73 (Undertakings in lieu of reference)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.06.2025

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16.06.2025 Unicat Catalyst Technologies, LLCKatalysatorhersteller Unicat belieferte Iran und gesperrte Venezuela-Firma USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 3,35 Mio. €

Der texanische Anbieter von Katalysatoren für Raffinerien und Stahlwerke lieferte 2016 bis 2021 über Beschäftigte und Vertreter Produkte und Beratung an Kunden in Iran und verkaufte Waren an ein gesperrtes venezolanisches Unternehmen. OFAC sah einen schwerwiegenden, aber selbst angezeigten Fall; parallel gab es Vergleiche mit DOJ und BIS, die bei der Höhe berücksichtigt wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn die Geschäftsleitung selbst Embargogeschäfte steuert, helfen nur unabhängige Kontrollen und Hinweisgeberkanäle – eine Selbstanzeige nach Aufdeckung mindert die Strafe, verhindert sie aber nicht.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Venezuela Sanctions Regulations; IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.06.2025

Originalbetrag 3.882.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 251.766 €

Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
Veröffentlicht
19.06.2025

Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 5.000 €

Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

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12.06.2025 GVA Capital Ltd.OFAC: Geldbuße von 216 Mio. US-Dollar gegen GVA Capital wegen Verwaltung einer Beteiligung für einen sanktionierten Oligarchen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 186,3 Mio. €

OFAC hat gegen die Risikokapitalgesellschaft GVA Capital Ltd. aus San Francisco per Penalty Notice den gesetzlichen Höchstbetrag von 215.988.868 US-Dollar als Geldbuße verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC verwaltete GVA Capital zwischen April 2018 und Mai 2021 wissentlich eine Beteiligung für einen sanktionierten russischen Oligarchen, obwohl ihr dessen Sperrstatus bekannt war, und arbeitete dabei mit einem Verwandten als dessen Mittelsmann zusammen. Zudem kam das Unternehmen einer OFAC-Vorladung 28 Monate lang nicht vollständig nach. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt. Der Penalty Notice gingen Pre-Penalty Notices vom 13.09.2023 und 22.08.2024 voraus. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $215,988,868 Penalty on GVA Capital Ltd. for Violating Ukraine/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 12.06.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934366/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.201(a)(3), 589.201(b)(1), 589.213(a); Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.602 (28 Verstöße, Subpoena); Penalty Notice nach 31 C.F.R. § 589.703 und den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 215.988.868 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem PolenGefälschte Bewertungen 6,66 Mio. €

Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.

Behörde / Gericht
Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage IrlandBetroffenenrechte und Transparenz 550.000 €

Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Ville de LongueuilStadt Longueuil zahlt 30.000 CAD für Mäharbeiten, die ein geschütztes Vogelnest zerstörten Kanada, QCUmwelt und Nachhaltigkeit 18.979 €

Bei Mäharbeiten im städtischen Parc des Sorbiers wurde im Juli 2024 mindestens ein Nest des geschützten Bobolinks zerstört; ein Bürger meldete den Fund. Die Stadt bekannte sich nach dem Species at Risk Act schuldig und zahlt 30.000 CAD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflegepläne für Grünflächen müssen Brutzeiten geschützter Arten berücksichtigen und die ausführenden Teams entsprechend einweisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Artenschutz bei Grünflächenpflege

Behörde / Gericht
Court of Québec (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Species at Risk Act, s. 33
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 30.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2025 Alten SA; Bertrandt SAS (mit Bertrandt AG); Expleo France SAS (mit Expleo Group SAS)Abwerbeverbote: 29,5 Mio. EUR gegen Alten, Bertrandt und Expleo FrankreichKartelle und Absprachen 29,5 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei Absprachen, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben: zwischen Alten und Ausy (heute Randstad Digital) für Business Manager vom 16.11.2007 bis 26.09.2016 sowie zwischen Expleo und Bertrandt vom 06.02. bis 21.09.2018. Sie verhängte gegen Alten 24 Mio. EUR, gegen Bertrandt 3,6 Mio. EUR und gegen Expleo 1,9 Mio. EUR; Randstad Digital erhielt als Kronzeuge vollen Erlass. Abwerbeklauseln in Partnerschaftsverträgen und die Vorwürfe gegen Atos wertete die Behörde dagegen nicht als Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen zwischen Wettbewerbern, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartelle, auch als informelles Gentlemen’s Agreement.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen im Personalbereich

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für Randstad Digital (ehemals Ausy).
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff ItalienMissbrauch von Marktmacht 32,1 Mio. €

Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
Veröffentlicht
24.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.06.2025 SMCP SA; European TopSoho S.à r.l.; Dynamic Treasure GroupSMCP: Schwellenmeldungen versäumt, irreführende Mitteilung, Insiderinformation nicht geschützt FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 720.000 €

Rund um den Kontrollwechsel beim Modekonzern SMCP 2021/22 versäumten der Großaktionär European TopSoho (ETS) und Dynamic Treasure Group Schwellenmeldungen; ETS verbreitete zudem eine irreführende Pressemitteilung. SMCP selbst wahrte die Vertraulichkeit einer Insiderinformation nicht. Sanktionen: ETS 400.000 €, DTG 300.000 €, SMCP 20.000 €. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten müssen Insiderinformationen auch dann wirksam abschirmen, wenn der Konflikt vom Großaktionär ausgeht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulichkeit von Insiderinformationen sicherstellen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 RG AMF; Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2016/1055
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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06.06.2025 Belfius Banque SA / Belfius Bank NVBelfius: 6,94 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen verspäteter Einführung interner Modelle EU-EbeneOrganisationspflichten 6,94 Mio. €

Belfius setzte entgegen einem EZB-Beschluss die neuen internen Modelle zur Berechnung der Kapitalanforderungen für das Kreditrisiko nicht bis zum 26. Januar 2024 um und legte keinen Prüfbericht zu deren Validierung vor, sondern nutzte vom 27. Januar 2024 bis 17. März 2025 veraltete Modelle weiter, obwohl die EZB an die Pflicht erinnert hatte. Die EZB stufte das Fehlverhalten als hoch und den Verstoß als schwer ein und verhängte 6.940.000 EUR; eine Abhilfemaßnahme gegen die Unterschätzung der risikogewichteten Forderungsbeträge wirkte mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Von der Aufsicht gesetzte Umsetzungsfristen für Modelle sind verbindlich; Verzögerungen sind früh zu beheben statt hinzunehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahme gegen die Unterschätzung der risikogewichteten Forderungsbeträge.
Veröffentlicht
18.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.06.2025 AmazonAmazon sagt der CMA schärferes Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Nach einer Untersuchung zu gefälschten Bewertungen und „Katalogmissbrauch“ (Übertragung guter Bewertungen auf fremde Produkte) verpflichtete sich Amazon gegenüber der CMA, solche Bewertungen schnell zu erkennen und zu entfernen, verstoßende Händler bis hin zum Verkaufsverbot zu sanktionieren und einfache Meldewege einzurichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bewertungen veröffentlicht, muss aktive Prozesse gegen Fälschungen und Bewertungsübertragung vorhalten.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, Part 8 (Verpflichtungszusagen nach altem Durchsetzungsregime)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
06.06.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.06.2025 South Yorkshire PoliceICO: Verwarnung für South Yorkshire Police nach Verlust von Bodycam-Aufnahmen Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber der South Yorkshire Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden bei einer Datenübertragung im Juli 2023, die ein externer Dienstleister im System für digitale Beweismittel durchführte, 96.174 Original-Aufnahmen von Körperkameras (Body Worn Video) versehentlich gelöscht. Nach Einschätzung der ICO hatte die Polizei keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und konnte die Einhaltung der Vorgaben nicht nachweisen. Grundlage waren die Regeln für die Datenverarbeitung zu Strafverfolgungszwecken (Teil 3 DPA 2018).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
section 34(3) und section 40 DPA 2018 (Part 3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.06.2025 23andMe, Inc.ICO: 2,31 Mio. £ gegen 23andMe nach Credential-Stuffing auf Gendaten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 2,74 Mio. €

Von April bis September 2023 nutzten Angreifer wiederverwendete Zugangsdaten, um auf Daten von 155.592 Personen im Vereinigten Königreich zuzugreifen, darunter Herkunft, Stammbäume und Gesundheitsangaben. Es fehlten MFA, sichere Passwortregeln und wirksame Überwachung; trotz Auffälligkeiten im Juli 2023 begann die volle Untersuchung erst im Oktober. Gemeinsame Untersuchung mit dem kanadischen Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer genetische oder Gesundheitsdaten verwaltet, muss Kundenkonten mit MFA gegen Credential Stuffing schützen und Warnsignale sofort untersuchen.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.310.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
Veröffentlicht
18.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin SpanienWerbung und Einwilligung 200.000 €

Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken DeutschlandAuftragsverarbeitung 45 Mio. €

Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 Delivery Hero SE, Glovoapp23 SAEU: 329 Mio. € gegen Delivery Hero und Glovo – erstes Arbeitsmarkt-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 329 Mio. €

Delivery Hero und Glovo vereinbarten von Juli 2018 bis Juli 2022 ein gegenseitiges Abwerbeverbot, tauschten sensible Geschäftsinformationen aus und teilten Ländermärkte auf; erleichtert wurde dies durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo. Geldbußen: Delivery Hero 223,285 Mio. €, Glovo 105,732 Mio. € (Vergleichsverfahren, 10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

No-Poach-Klauseln und Informationsflüsse aus Beteiligungen an Wettbewerbern sind kartellrechtlich hochriskant und müssen durch Clean-Team-Regeln abgeschirmt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abwerbeverbote und Informationsaustausch über Minderheitsbeteiligungen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (10 % Nachlass)

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 Alexandria Group OyjAlexandria Group: 1 Mio. EUR wegen Mängeln der Anlageberatung über gebundene Vermittler FinnlandOrganisationspflichten 1 Mio. €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen den Wertpapierdienstleister Alexandria Group Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 1.000.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2021 vor Anlageempfehlungen über seine gebundenen Vermittler nicht alle vorgeschriebenen Angaben zu Kenntnissen, Anlagezielen und Verlusttragfähigkeit der Kunden eingeholt, erhobene Angaben nicht vollständig gespeichert und seine interne Kontrolle unzureichend organisiert. Frühere Verstöße (2017: Sanktionszahlung von 90.000 EUR und öffentliche Verwarnung) flossen in die Bemessung ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anlageberatung über gebundene Vermittler vertreibt, muss die Geeignetheitsprüfung technisch erzwingen und lückenlos dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geeignetheitsprüfung und Dokumentation in der Anlageberatung

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sijoituspalvelulaki 10 luku 4 § und 11 §, 7 luku 2 §; Del. VO (EU) 2017/565 Art. 21, 54, 55, 72; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 LocalBitcoins OyLocalBitcoins: 500.000 EUR, weil Kunden bei Kontoeröffnung nicht identifiziert wurden FinnlandKundensorgfalt 500.000 €

Bei einer Prüfung 2024 stellte die Finanzaufsicht fest, dass die Krypto-Handelsplattform ihre Kunden bei Begründung dauerhafter Geschäftsbeziehungen nicht identifiziert und verifiziert hatte. Sie verhängte unter Berücksichtigung der Finanzlage des Unternehmens 500.000 EUR; LocalBitcoins hat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

KYC ist Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung – nicht nachträgliche Pflicht, wenn das Volumen wächst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC)

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finnisches Geldwäschegesetz – Identifizierung und Verifizierung von Kunden
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.06.2025

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02.06.2025 HRA Group HoldingsFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen HRA Group Holdings wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 84.383 €

HRA Group Holdings ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings“, veröffentlicht am 02.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
02.10.2025

Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.05.2025 Southern Gas Networks plcSouthern Gas Networks plc: 5,8 Mio. GBP – Gaslecks zu langsam angefahren Vereinigtes KönigreichSonstiges 6,89 Mio. €

Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in seinem südenglischen Netz die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 5,8 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.

Originalbetrag 5.800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.05.2025 Cadent Gas LimitedCadent Gas Limited: 1,5 Mio. GBP – Gaslecks zu langsam angefahren Vereinigtes KönigreichSonstiges 1,78 Mio. €

Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in den Netzen North London und North West die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 1,5 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.

Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.05.2025 Scotland Gas Networks plcScotland Gas Networks plc: 700.000 GBP – Gaslecks zu langsam angefahren Vereinigtes KönigreichSonstiges 832.145 €

Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in seinem schottischen Netz die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 700.000 GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.

Originalbetrag 700.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.05.2025 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: defekte Reservepumpe monatelang ignoriert – 350.000 £ Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 416.072 €

Die Reservepumpe des Pumpwerks Fossbridge in York war fünf Monate außer Betrieb, obwohl der Mangel bei Wartungen wiederholt vermerkt worden war; im März 2018 floss deshalb Abwasser in den Foss Dyke. Für die Einleitung und die Verletzung der Wartungsauflage verhängte das Gericht 350.000 £ plus 14.028,65 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis März 2026) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 4.481 Personen (Vorjahr 3.876).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reparaturaufträge für Notfalltechnik brauchen Fristen und Eskalation – ein wiederholt notierter Mangel ist vor Gericht ein Beleg für Wissen.

Behörde / Gericht
York Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b), 38(1)(a) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
30.05.2025

Originalbetrag 350.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.05.2025 Adidas America Inc.Adidas America: 235.000 USD Vergleich mit OSHA wegen fortbestehender Absturzgefahren USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 207.249 €

Adidas America hat mit dem US-Arbeitsministerium einen Vergleich über 235.000 USD Strafe geschlossen, nachdem OSHA bei einer Nachkontrolle 2024 in einem Lager im Bundesstaat New York die schon 2021 beanstandeten fehlenden Geländer und eine unsichere Leiter unverändert vorfand und eine weitere unsichere Leiter feststellte. Das Unternehmen muss an Standorten in New York, New Jersey und Puerto Rico ein Arbeitsschutz-Managementprogramm einführen, Beschäftigte zu Absturzgefahren nachschulen, Absturzrisiken je Standort prüfen und auf Lagerflächen über Kopf verzichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beanstandete Mängel müssen nachweisbar behoben werden – findet die Nachkontrolle dieselben Befunde, wird das Verfahren deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachverfolgung beanstandeter Arbeitsschutzmängel

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (Absturzsicherung, Leitern)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
04.06.2025

Originalbetrag 235.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.05.2025 Xfera Móviles, S.A.U.AEPD: 200.000 Euro gegen Xfera (MásMóvil) wegen Rufnummernportierung ohne Zustimmung SpanienDatenpannen und Datensicherheit 200.000 €

Die Mobilfunknummer eines Kunden wurde ohne dessen Antrag zu MásMóvil portiert; die neue SIM-Karte wurde an einen Dritten ausgehändigt, der sich nicht auswies. Die AEPD sah eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, verhängte 200.000 Euro und ordnete Maßnahmen gegen solche Vorfälle an; der Widerspruch des Unternehmens blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Karten und Portierungen nur nach belastbarer Identitätsprüfung ausgeben – auch Kuriere und Vertriebspartner müssen das einhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Portierung und SIM-Übergabe (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.05.2025 Immobilienmakler aus Calgary, Alberta (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 117.975 CAD gegen Immobilienmakler aus Calgary – nach Erledigung der Berufung 63.987,50 CAD gezahlt KanadaKundensorgfalt 41.033 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Calgary (Alberta); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 117.975 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach FINTRAC handelte es sich bei den Richtlinien um eine nicht auf das Unternehmen zugeschnittene Vorlage; in allen zehn geprüften Aufzeichnungen über Geldeingänge fehlte die Kontonummer. Ursprünglich setzte FINTRAC 117.975 CAD fest. Nach Angaben der Behörde legte das Unternehmen Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) ein; am 28. Februar 2026 wurde die Berufung erledigt, das Unternehmen zahlte 63.987,50 CAD, und der Fall ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 63.987,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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28.05.2025 ABN AMRO Bank N.V.OM: 14 Mio. Euro gegen ABN AMRO wegen Beihilfe zur Dividendensteuerhinterziehung NiederlandeSonstiges 14 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die ABN AMRO Bank N.V. zur außergerichtlichen Erledigung einen Strafbefehl (strafbeschikking) mit einer Geldstrafe von 14 Mio. Euro. Nach FIOD-Ermittlungen hatte die niederländische Tochter einer ausländischen Bank in Körperschaftsteuererklärungen für 2009 bis 2013 insgesamt 124 Mio. Euro Dividendensteuer verrechnet, obwohl die Aktien nur kurz um den Dividendenstichtag in den Niederlanden geparkt wurden; weil Aktien- und Derivategeschäfte mit ABN AMRO bzw. ihren Rechtsvorgängern Teil dieser Struktur waren, wirft das OM der Bank Beihilfe von Mitte 2010 bis Mitte 2013 vor. Bei der Bemessung berücksichtigte das OM die Bruttoerträge aus den Geschäften, die Kooperation der Bank und das Alter der Taten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken sollten Wertpapier- und Derivategeschäfte rund um Dividendenstichtage darauf prüfen, ob sie Gegenparteien eine unberechtigte Steuerverrechnung ermöglichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuerliche Risiken von Wertpapier- und Derivategeschäften um Dividendenstichtage

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Beihilfe (medeplichtigheid) zur vorsätzlich unrichtigen Abgabe von Steuererklärungen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit den Ermittlungen; lange zurückliegende Taten.
Veröffentlicht
28.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.05.2025 AION BANK SAAION Bank: 700.000 EUR Vergleich wegen nicht voll gezahlter Zinsen auf Sparkonten BelgienOrganisationspflichten 700.000 €

Wegen eines fehlerhaften IT-Werkzeugs zahlte AION Bank vom 1. Dezember 2019 bis 30. Juni 2024 7.232 Inhabern reglementierter Sparkonten Grundzinsen und Treueprämien nicht vollständig aus, insgesamt 550.898,01 EUR, und verletzte damit die gesetzlichen Bedingungen für reglementierte Sparkonten. Die Bank hatte die FSMA im Januar 2024 selbst informiert und 530.316,25 EUR erstattet; im Vergleich zahlt sie 700.000 EUR und verpflichtet sich, weitere Schäden kostenlos zu ersetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach IT-Umstellungen müssen Zins- und Prämienberechnungen für Kundenprodukte kontrolliert werden, bevor sich Fehler über Jahre summieren.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 28ter § 2 Gesetz vom 2. August 2002 i. V. m. Art. 2, 4°, b) KE/AR zur Durchführung des CIR 92 und Art. 21, 5° CIR 92; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung an die FSMA, Kooperation, Ersatz des fehlerhaften IT-Werkzeugs, gestärkte Governance und Erstattung an die Kunden.

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27.05.2025 OTP banka d.d.Kroatien: 117.070 EUR gegen OTP banka wegen fehlender Angaben in Kreditverträgen KroatienVerbraucherschutz und Onlinehandel 117.070 €

Auf Antrag der Hrvatska narodna banka verurteilte das Općinski prekršajni sud u Zagrebu die OTP banka d.d. wegen neun Ordnungswidrigkeiten nach Verbraucherkredit-, Wohnimmobilienkredit-, Kreditinstituts- und Verbraucherschutzrecht, unter anderem weil in Verbraucherkreditverträgen zwischen September 2021 und Dezember 2022 Angaben zum Gesamtbetrag, zu den Annahmen für den effektiven Jahreszins und zur Aufsichtsbehörde fehlten. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 117.070 EUR; das Urteil ist seit 18. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen für Verbraucherkredite sollten regelmäßig gegen die gesetzlichen Pflichtangaben geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen

Behörde / Gericht
Općinski prekršajni sud u Zagrebu (auf Antrag der Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 26, 27 Zakon o potrošačkom kreditiranju; Art. 361.b Zakon o kreditnim institucijama; Art. 41 Zakon o stambenom potrošačkom kreditiranju; Art. 138 Zakon o zaštiti potrošača
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro NiederlandeCookies und Tracking 50.000 €

Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.05.2025 Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas, S.L.AEPD: 1,38 Mio. Euro gegen Repsol-Vertrieb wegen Verträgen unter verwechselten Kundendaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,38 Mio. €

Weil die Wechselanfrage einer anderen Kundin mit fast identischem Namen im Kundenkonto der Beschwerdeführerin erfasst wurde, liefen Gas- und Stromverträge für eine ihr unbekannte Lieferstelle unter ihren Daten, und ein Dritter erhielt als Vertragsinhaber Zugang zu diesen Daten. Die AEPD verhängte 130.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) und 1.250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32), zusammen 1.380.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei ähnlichen Namen müssen Kundendaten vor jeder Vertragsänderung anhand eindeutiger Merkmale abgeglichen werden, damit keine Verträge unter fremden Daten entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eindeutige Zuordnung von Kundendaten bei Vertragsabschlüssen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.05.2025 Vifor Pharma UK Limited u. a. (CSL-Konzern)CMA: Vifor zahlt 23 Mio. GBP an den NHS nach Verdacht auf Herabsetzung eines Konkurrenten Vereinigtes KönigreichMissbrauch von Marktmacht 27,4 Mio. €

Die CMA hatte untersucht, ob Vifor zwischen 2010 und 2024 eine vermutete beherrschende Stellung bei hochdosierten intravenösen Eisenpräparaten missbraucht hatte, indem es potenziell irreführende Aussagen über die Sicherheit des Konkurrenzprodukts Monofer im Vergleich zum eigenen Ferinject verbreitete. Sie nahm verbindliche Zusagen an: eine freiwillige Zahlung von 23 Mio. GBP an den NHS, eine Richtigstellungskampagne gegenüber Fachkreisen und zusätzliche Compliance-Maßnahmen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aussagen über die Sicherheit von Konkurrenzprodukten gegenüber Fachkreisen müssen belegt und ausgewogen sein – Herabsetzung kann als Missbrauch von Marktmacht verfolgt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aussagen über Konkurrenzprodukte im Pharmamarketing

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Chapter II prohibition, section 18(1) Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
23.05.2025

Originalbetrag 23.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.

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23.05.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 7,67 Mio. EUR und öffentliche Verwarnung wegen fehlerhafter Banksoftware FinnlandSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 7,67 Mio. €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen S-Pankki Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 7.670.000 EUR wegen Mängeln im Management operativer Risiken und sprach zusätzlich eine öffentliche Verwarnung aus. Ein Programmierfehler, der vom 20. April bis 5. August 2022 in einem Banksystem produktiv war, war vorab nicht ausreichend getestet worden; die Bank hatte kein ausreichend sicheres System und kein wirksames Störungsmanagement und war auf Risiken aus der Auslagerung unzureichend vorbereitet. Die Verwarnung betrifft die fehlende vorgeschriebene starke Kundenauthentifizierung und Zahlungen ohne Zustimmung der Zahler vom 6. Mai bis 5. August 2022; frühere Sanktionszahlungen der Aufsicht gegen die Bank (2019 und 2021) wirkten erhöhend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Authentifizierung und Zahlungsabwicklung brauchen vor dem Livegang dokumentierte Tests – auch wenn ein Dienstleister die Software entwickelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Test- und Änderungsmanagement bei sicherheitskritischer Banksoftware

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Luottolaitostoiminnasta annettu laki 9 luku 16 § (1, 2 und 4 mom.) mit MOK 8/2014; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §; öffentliche Verwarnung nach FivaL 39 § wegen Maksupalvelulaki 85 c § 1 mom. und 38 § 1 mom.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen eine Wiederholung und Zusammenarbeit mit der Aufsicht bei der Aufklärung wirkten mindernd.
Veröffentlicht
23.05.2025

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22.05.2025 L3 Technologies Inc.L3 Technologies zahlt 62 Mio. USD wegen falscher Kostendaten bei Kommunikationstechnik USASonstiges 54,8 Mio. €

Die Sparte Communications System West soll zwischen Oktober 2006 und Februar 2014 beim Verkauf von ROVER-, VORTEX- und SIR-Empfängern an Air Force, Army, Navy und weitere Behörden keine vollständigen und aktuellen Kosten- und Preisdaten offengelegt haben. Vergleich nach False Claims Act und Truth in Negotiations Act über 62 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Festpreisverhandlungen mit dem Staat müssen Kalkulationsdaten vollständig und aktuell offengelegt werden; Preisprüfprozesse gehören in das Compliance-System.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO District of Utah
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Truth in Negotiations Act
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.05.2025

Originalbetrag 62.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.05.2025 Brunner Manufacturing & Sales Ltd. (Tecna Forge)Schmiede Tecna Forge: tödlicher Absturz bei erstmaliger Pressenwartung – 220.000 CA$ Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 140.306 €

Zwei Beschäftigte der Schmiede in Niagara Falls bauten 2023 erstmals ein Distanzstück aus einer Presse aus; statt der im Handbuch vorgeschriebenen Führungsbolzen nutzten sie behelfsmäßige Stahlschrauben und ließen die rund 1,25 t schwere Kolbeneinheit am Kran hängen. Die Last schwang aus, ein Arbeiter stürzte mit ihr zu Boden und starb. Das Unternehmen hatte die Beschäftigten nicht über die Gefahren von Abweichungen vom Betriebshandbuch unterrichtet; Geldstrafe 220.000 CA$ plus Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstmals ausgeführte Instandhaltungsaufgaben brauchen eine Unterweisung anhand der Herstelleranleitung – Improvisation mit schweren Lasten endet tödlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeiten nach Betriebsanleitung bei seltenen Instandhaltungsaufgaben

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Welland (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 25(2)(d) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis.
Veröffentlicht
20.06.2025

Originalbetrag 220.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2025.

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21.05.2025 HomeLife New World Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 36.135 CAD gegen HomeLife New World Realty Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 22.985 €

HomeLife New World Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto und Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.135 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 58(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 36.135 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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21.05.2025 GoDaddy Inc.FTC: GoDaddy muss nach Hosting-Sicherheitslücken ein Informationssicherheitsprogramm aufbauen USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC setzte der Webhoster für seine Hosting-Dienste keine Multi-Faktor-Authentifizierung ein, überwachte Sicherheitsbedrohungen unzureichend und sicherte Verbindungen zu Kundendaten nicht ab, warb aber mit „preisgekrönter Sicherheit“. Die endgültige Anordnung verbietet Falschaussagen zur Sicherheit, verlangt ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm und regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Assessoren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Sicherheit wirbt, muss Grundlagen wie MFA und Bedrohungsüberwachung nachweisen können – sonst wird das Werbeversprechen selbst zum Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

MFA, Monitoring und ehrliche Sicherheitsversprechen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.05.2025 13859380 Canada Inc. (Crane Supply)Crane Supply: CAI begrenzt Fahrerkameras mit KI-Ereigniserkennung in Lieferwagen Kanada, QuébecBeschäftigtendaten Anordnung

Der Großhändler für Rohre und Armaturen hatte 2023 in allen Lieferfahrzeugen ein Kamerasystem installiert, das auch die Fahrerkabine vom Motorstart bis 20 Minuten nach dem Abstellen filmt und per künstlicher Intelligenz Ereignisse wie Handynutzung, fehlenden Gurt oder Rauchen erkennt. Die Commission d'accès à l'information sah die Notwendigkeit der Erhebung nicht belegt, weil der Eingriff in die Privatsphäre der Fahrer nicht ausreichend minimiert war, und ordnete an, Innenaufnahmen auf wenige Sekunden vor und nach einem Vorfall zu begrenzen oder einzustellen, nach dem Abstellen des Motors nicht mehr zu filmen und darüber hinausgehende Aufnahmen zu vernichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras in Firmenfahrzeugen sollten nur ereignisbezogen aufzeichnen; eine durchgehende Aufnahme der Fahrer lässt sich kaum rechtfertigen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Beschäftigten in Firmenfahrzeugen

Behörde / Gericht
Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 5 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.05.2025 Alipay (Europe) Limited S.A.Alipay (Europe): 214.000 EUR wegen unterlassener Geldwäsche-Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 214.000 €

Die CSSF verhängte gegen das E-Geld-Institut eine Geldbuße von 214.000 EUR. Bei der Prüfung von Juni 2023 bis Januar 2024 stellte sie fest, dass in sechs Fällen mit Verdacht auf Geldwäsche im Zusammenhang mit gefälschten Waren keine Meldung an die Financial Intelligence Unit erfolgte, teils trotz Kontoschließung. Zudem wurden Alarme der Transaktionsüberwachung und Treffer im Sanktionsscreening zu langsam bzw. mangelhaft bearbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein verdächtiges Konto schließt, ist damit nicht aus der Meldepflicht entlassen – der Verdacht muss unverzüglich an die FIU.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldung bei Handel mit gefälschten Waren über Zahlungskonten

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1)-(3) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Art. 39(5) Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Übernahme der Feststellungen, volle Kooperation und Mitteilung der ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
02.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.05.2025 London Borough of Hammersmith and FulhamICO: Verwarnung für London Borough of Hammersmith and Fulham wegen versteckter Daten in IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO erteilte dem Londoner Bezirk Hammersmith and Fulham eine Verwarnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte der Bezirk auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Tabelle herausgegeben, in der ausgeblendete Daten enthalten waren. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 6.528 Menschen offengelegt, darunter 2.342 Kinder. Die ICO bemängelte unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und fehlende Nachweise der Einhaltung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 5(2), 24(1), 32(1)(b) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.05.2025 PostFinance AGEDÖB verpflichtet PostFinance zu ausdrücklicher Einwilligung bei Stimmerkennung SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die PostFinance AG erstellte zur Authentifizierung per Stimmerkennung Stimmabdrücke ihrer Kundschaft, ohne deren aktive Zustimmung einzuholen; wer dies nicht wollte, musste selbst widersprechen. Der EDÖB wertete die Bearbeitung dieser biometrischen Daten als unverhältnismässig und verpflichtete PostFinance mit Verfügung vom 16. Mai 2025, künftig eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen und Stimmabdrücke ohne solche Einwilligung zu löschen. PostFinance hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen ein aktives Opt-in der Betroffenen; ein blosses Widerspruchsrecht genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Authentifizierung und Einwilligung (Opt-in statt Opt-out)

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG): Grundsatz der Verhältnismässigkeit; biometrische Daten als besonders schützenswerte Personendaten, ausdrückliche Einwilligung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 Solocal Marketing ServicesCNIL: 900.000 EUR gegen Solocal Marketing Services wegen Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 900.000 €

Die CNIL verhängte gegen Solocal Marketing Services, eine Tochter der Solocal-Gruppe, eine Geldbuße von 900.000 EUR und ordnete unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an, elektronische Werbung ohne gültige Einwilligung einzustellen. Das Unternehmen hatte im Auftrag von Werbekunden SMS- und E-Mail-Werbung an Kontakte versandt, die Datenhändler über irreführend gestaltete Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare gewonnen hatten, und konnte für einen Hauptlieferanten keinen Einwilligungsnachweis vorlegen (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 7 DSGVO). Das Unternehmen hat die Sanktion beim Conseil d'État angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer erworbene Kontaktdaten für Werbung nutzt, muss die Einwilligung beim Lieferanten wirksam prüfen und nachweisen können; vertragliche Zusicherungen genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit erworbenen Kontaktdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die CNIL berücksichtigte die seit den Kontrollen ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 CalogaCNIL: 80.000 EUR gegen Datenhändler Caloga wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 80.000 €

Die CNIL verhängte gegen den Datenhändler Caloga eine Geldbuße von 80.000 EUR. Das Unternehmen hatte E-Mail-Werbung für Werbekunden an Kontakte versandt, deren Einwilligung über irreführende Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare eingeholt worden war, eine Abmeldung nicht mit einem Klick für alle vier seiner Datenbanken ermöglicht und Kontaktdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage an Partner weitergegeben (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 5 Abs. 1 lit. e und 6 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Werbeeinwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung, auch wenn ein Anbieter mehrere Marken oder Datenbanken führt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerruf der Werbeeinwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurde, dass das Unternehmen seine Tätigkeit 2024 vollständig eingestellt hatte.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 Primary Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 93.390 CAD gegen Primary Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 59.693 €

Primary Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 15. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 93.390 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Prüfung auf politisch exponierte Personen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Primary Capital Inc.“, veröffentlicht am 18.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.3(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 119(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.09.2025

Originalbetrag 93.390 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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15.05.2025 Greater Manchester PoliceICO: Verwarnung für Greater Manchester Police wegen Rückstau bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Chief Constable der Greater Manchester Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei wegen eines anhaltenden Rückstaus alter Anträge Auskunftsersuchen betroffener Personen wiederholt nicht fristgerecht beantwortet. Die ICO sah darin Verstöße sowohl gegen die UK GDPR als auch gegen die Vorschriften für Strafverfolgungsbehörden im DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) und Art. 15 UK GDPR; section 45 und section 54 DPA 2018 (Part 3); Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,75 Mio. €

SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.05.2025 Canaccord Genuity Corp.FINTRAC: Geldbuße von 544.500 CAD gegen Canaccord Genuity Corp. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 348.324 €

Canaccord Genuity Corp. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 14. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 544.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen in 100 geprüften Fallakten fest; bei 14 geprüften Akten von Hochrisikokunden waren Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Kundendaten nicht aktualisiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Canaccord Genuity Corp.“, veröffentlicht am 03.07.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-07-03-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(2), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2025

Originalbetrag 544.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.05.2025 Norfolk Southern Railway CompanyNorfolk Southern: EPA-Bußgeld für Lokomotiven ohne gültige Abgaszertifizierung USAEmissionen und Genehmigungen 266.631 €

Nach Auffassung der EPA betrieb die Güterbahn Lokomotiven ohne Konformitätsbescheinigung, hielt die Auflagen einer Testausnahme für mehrere Lokomotiven nicht ein und betrieb Lokomotiven entgegen den geltenden Abgasnormen. Im Vergleich (Consent Agreement and Final Order) zahlt das Unternehmen eine Zivilstrafe von 299.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch umgebaute oder testweise befreite Fahrzeuge unterliegen Zertifizierungs- und Rückbaupflichten, die im Flottenmanagement nachgehalten werden müssen.

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 3
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act §§ 203(a), 213(d) (42 U.S.C. §§ 7522(a), 7547(d)); 40 C.F.R. § 1068.101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 299.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen DeutschlandKartelle und Absprachen 10,5 Mio. €

Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.05.2025 Fostermation Inc.Fostermation: 64.892 USD wegen Kinderarbeit und Mängeln beim Maschinenschutz USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 58.430 €

Nachdem ein 16-Jähriger im Mai 2024 beim Metallteilehersteller Fostermation in Meadville (Pennsylvania) an einer Umformmaschine eine Daumenkuppe verloren hatte, stellten Wage and Hour Division und OSHA Verstöße gegen Kinderarbeitsvorschriften sowie sechs schwere und einen weiteren Arbeitsschutzverstoß fest, u. a. fehlende Schutzeinrichtungen und mangelhafte Lockout/Tagout-Verfahren. Das Unternehmen zahlte 50.192 USD Geldbußen wegen der Kinderarbeitsverstöße und 14.700 USD in einem Vergleich mit OSHA, zusammen 64.892 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Minderjährige dürfen nicht an gefährlichen Umformmaschinen arbeiten – Einsatzpläne für Jugendliche brauchen eine eigene Prüfung der Tätigkeitsverbote.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einsatz Minderjähriger an gefährlichen Maschinen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Wage and Hour Division (WHD) und Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Bundesrechtliche Kinderarbeitsvorschriften (Vollzug durch die Wage and Hour Division); OSHA-Standards zu Maschinenschutz und Lockout/Tagout
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
12.05.2025

Originalbetrag 64.892 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa BulgarienMissbrauch von Marktmacht 255.650 €

Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2025 Spence Diamonds Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 264.000 CAD gegen Spence Diamonds Ltd. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 168.217 €

Spence Diamonds Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 264.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fehlte nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung; zudem konnte das Unternehmen weder die Schulung aller Beschäftigten noch eine Überprüfung seines Compliance-Programms belegen. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd.“, veröffentlicht am 23.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-23-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
23.09.2025

Originalbetrag 264.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2,38 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
15.05.2025

Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.

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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: Geldbußen gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte im Settlement-Verfahren Geldbußen gegen beide Unternehmen; die Bescheide sind rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation und Settlement
Veröffentlicht
07.05.2025

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06.05.2025 Todd Snyder, Inc.Todd Snyder: 345.178 USD – Opt-out vom Tracking 40 Tage lang wirkungslos USA, CACookies und Tracking 304.793 €

Das falsch konfigurierte Datenschutzportal des Modehändlers verarbeitete 40 Tage lang keine Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe personenbezogener Daten; zudem verlangte das Unternehmen zu viele Daten und eine Identitätsprüfung vor dem Opt-out. Die CPPA verhängte 345.178 USD, verlangte eine korrekte Konfiguration der Einwilligungsverwaltung und Schulungen der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Consent-Management-Plattform entlastet nicht: Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob Opt-outs technisch tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Konfiguration und Kontrolle von Consent-Management-Plattformen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA), Board
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 345.178 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger BrasilienBestechung von Amtsträgern 3,44 Mio. €

Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
Haftung von Führungskräften
Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).

Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

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02.05.2025 TikTok Technology LimitedDPC: 530 Mio. Euro gegen TikTok wegen Datenzugriffen aus China IrlandInternationale Datentransfers 530 Mio. €

TikTok ließ Beschäftigte in China per Fernzugriff auf Daten europäischer Nutzer zugreifen, ohne zu prüfen und nachzuweisen, dass Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gegenüber chinesischen Behördenzugriffen sichern; zudem informierte es Nutzer unzureichend. Die DPC verhängte 530 Mio. Euro und ordnete an, die Übermittlungen binnen sechs Monaten rechtskonform zu gestalten oder auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung – ohne dokumentierte Transferfolgenabschätzung drohen Bußgeld und Stopp.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1, Art. 13 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.05.2025 Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε.Griechenland: 127.314 Euro gegen Frühstücksflocken-Vertrieb Atlanta wegen Preisbindung GriechenlandKartelle und Absprachen 127.314 €

Der Vertriebspartner für Frühstücksflocken setzte von März bis August 2021 Wiederverkaufspreise fest, die Einzelhändler und Supermarktketten weitgehend übernahmen. Die Wettbewerbskommission nahm den Vergleichsvorschlag an und verhängte mit Entscheidung 878/2025 eine reduzierte Geldbuße von 127.314 Euro; Datum = Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kurze Phasen der Preisvorgabe an den Handel sind bußgeldbewehrt – Vertriebsteams müssen die Grenze zwischen Empfehlung und Vorgabe kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber dem Handel

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit Bußgeldreduktion
Veröffentlicht
02.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.05.2025 GT Ecom B.V.ACM: 90.000 Euro gegen Dropshipper GT Ecom wegen verschwiegenen Versands aus China NiederlandeInformationspflichten im Onlinehandel 90.000 €

GT Ecom B.V. informierte Käufer auf der Website wolffashion.de vor dem Kauf nicht klar darüber, dass die Ware direkt vom Hersteller aus China geliefert wird und Rücksendungen nach China gehen müssen. Die ACM hielt 100.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren auf 90.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Onlinehändler müssen Lieferweg, Lieferzeit und Rücksendeadresse vor dem Kauf klar angeben, gerade beim Direktversand aus Drittstaaten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationspflichten im Dropshipping

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 8.2a Abs. 1 Whc i. V. m. Art. 6:230m Abs. 1 lit. g und h BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis, Beendigung der Verstöße und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren.
Veröffentlicht
08.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.05.2025 Raytheon Company; RTX Corporation; Nightwing Group LLC; Nightwing Intelligence Solutions LLCRaytheon und Nightwing zahlen 8,4 Mio. USD wegen Cybersicherheitsmängeln in DoD-Verträgen USASonstiges 7,39 Mio. €

Die Unternehmen sollen zwischen 2015 und 2021 für ein internes Entwicklungssystem, das für 29 Verträge des Verteidigungsministeriums genutzt wurde, keinen Systemsicherheitsplan erstellt und die Klauseln DFARS 252.204-7012 und FAR 52.204-21 nicht eingehalten haben. Vergleich nach dem False Claims Act über 8,4 Mio. USD; ein früherer Beschäftigter erhielt als Hinweisgeber 1,512 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch interne Entwicklungsumgebungen fallen unter vertragliche Cybersicherheitspflichten und brauchen einen dokumentierten Sicherheitsplan.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO District of Columbia
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act; DFARS 252.204-7012; FAR 52.204-21
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
01.05.2025

Originalbetrag 8.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 7.000 €

In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.04.2025 Gilead Sciences, Inc.Gilead: 202 Mio. USD – Rednerprogramme mit Honoraren, Luxus-Essen und Reisen USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 177,8 Mio. €

Gilead zahlte Ärzten, die bei Veranstaltungen zu seinen HIV-Medikamenten sprachen oder sie besuchten, Honorare, Essen und Reisekosten, um Verschreibungen zu fördern; Hochverschreiber erhielten Hunderttausende Dollar, Veranstaltungen fanden in Luxusrestaurants statt. Der vom Gericht genehmigte Vergleich über 202 Mio. USD enthält umfangreiche Tatsachengeständnisse.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Redner nach Verschreibungsvolumen auswählt, macht aus Fortbildung Bestechung – Auswahlkriterien und Bewirtungsgrenzen müssen dokumentiert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Honorare und Bewirtung bei Fachveranstaltungen

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Southern District of New York; U.S. District Court (S.D.N.Y.)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.04.2025

Originalbetrag 202.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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28.04.2025 Bayer S.A.Bayer zahlt 5 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Informationsaustausch unter Arbeitgebern BrasilienKartelle und Absprachen 773.398 €

Die Bayer S.A. schloss mit dem CADE einen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) in einem Verfahren wegen des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen zwischen Arbeitgebern der Konsumgüterbranche mit möglichen Auswirkungen auf den brasilianischen Arbeitsmarkt. Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, verpflichtete sich zur Beendigung des Verhaltens und zur Mitwirkung an den Ermittlungen und zahlt mutmaßlich 5.003.188,80 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD). Im selben Verfahren schloss die 3M do Brasil einen eigenen Vergleich über mutmaßlich 4.454.414,82 BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Austausch sensibler Personal- und Arbeitsmarktinformationen zwischen konkurrierenden Arbeitgebern ist kartellrechtlich riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht im Personalbereich: Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 5.003.188,8 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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28.04.2025 Qian DuoDuo LimitedQian DuoDuo: 1.125.000 NZD – Auslandsüberweisungen über 19 Mio. NZD nicht gemeldet NeuseelandVerdachtsmeldungen 589.190 €

Der Geldtransfer- und Devisendienstleister aus Auckland (Handelsname Lidong Foreign Exchange) meldete zwischen Juni 2018 und September 2019 197 Überweisungen nach China über zusammen mehr als 19,14 Mio. NZD nicht: 26 verdächtige Vorgänge (4,72 Mio. NZD) und 171 meldepflichtige Transaktionen (14,42 Mio. NZD); die Herkunft der Gelder der beiden Personen, über die die Transaktionen liefen, prüfte er nur anhand fragwürdiger Nachweise. Das Auckland District Court verhängte am 28. April 2025 eine Geldstrafe von 1.125.000 NZD. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen und Meldungen vorgeschriebener Transaktionen sind fristgebunden – wer die Mittelherkunft nicht belastbar prüft, riskiert Strafen in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Prüfung der Mittelherkunft

Behörde / Gericht
Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
AML/CFT Act 2009, ss 48A(1), 97 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen) und s 92(1)(b)(i) (Verdachtsmeldung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.06.2025

Originalbetrag 1.125.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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28.04.2025 Interactive Brokers Hong Kong LimitedSFC: 4,2 Mio. HKD Geldbuße für Interactive Brokers HK wegen Wertpapierleihe ohne Vollmacht HongkongOrganisationspflichten 476.704 €

Die SFC rügte Interactive Brokers Hong Kong öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 4,2 Mio. HKD, weil der Broker zwischen Dezember 2017 und Oktober 2020 an der Hongkonger Börse notierte Wertpapiere von 7.911 Kunden auf Grundlage abgelaufener Dauervollmachten (standing authorities) verlieh. Wegen eines Programmierfehlers waren die Verlängerungsschreiben nicht versandt worden. Das verstieß gegen die Securities and Futures (Client Securities) Rules und den Code of Conduct.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Prozesse für Kundenvollmachten brauchen eine unabhängige Kontrolle, ob Fristen und Verlängerungen tatsächlich eingehalten werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundenwertpapieren und Fristen von Kundenvollmachten

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); Sections 7 und 10 Securities and Futures (Client Securities) Rules; General Principles 7 und 8, Paragraphen 11.1(a) und 12.1 Code of Conduct
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Selbstanzeige und Abhilfemaßnahmen, kein vorsätzliches Handeln, kein nachgewiesener Kundenschaden, Kooperation und Anerkennung der Feststellungen.
Veröffentlicht
28.04.2025

Originalbetrag 4.200.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.04.2025 Taxa 4x35Taxa 4x35: Landgericht erhöht DSGVO-Buße auf 250.000 DKK wegen zu langer Speicherung DänemarkDatenschutz 33.492 €

Das Østre Landsret erhöhte die vom Stadtgericht Frederiksberg im Januar 2023 verhängte Geldbuße von 100.000 DKK auf 250.000 DKK. Das Taxiunternehmen hatte Telefonnummern der Besteller zusammen mit Abholorten fünf statt der erforderlichen zwei Jahre gespeichert; die Datatilsynet hatte in ihrem ersten DSGVO-Bußgeldvorschlag 1,2 Mio. DKK beantragt und rund 8,9 Mio. betroffene Fahrten angeführt. Das Gericht wertete den Verstoß als fahrlässig und minderte wegen der rund sechsjährigen Verfahrensdauer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen müssen für alle Identifikatoren gelten – wer nur den Namen löscht, die Telefonnummer aber behält, anonymisiert nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschfristen und echte Anonymisierung

Behörde / Gericht
Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 4, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Fahrlässigkeit, erstmaliger Verstoß, keine besonders sensiblen Daten, sichere Speicherung, rasche Abhilfe nach der Anzeige; lange Verfahrensdauer.

Originalbetrag 250.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken BelgienKartelle und Absprachen 11,2 Mio. €

Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen von Category Management

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.04.2025 Achmea Real Estate B.V. (Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V.)AFM: 1,7 Mio. Euro gegen Achmea Real Estate wegen verspäteter Geldwäsche-Meldungen NiederlandeVerdachtsmeldungen 1,7 Mio. €

Die AFM verhängte am 24. April 2025 gegen die Achmea Real Estate B.V. als Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V. (SAREF) zwei Bußgelder von zusammen 1,7 Mio. Euro nach dem Wwft. Als Verwalterin von Investmentfonds hatte SAREF in ihrem Hypothekengeschäft zwischen 2018 und 2022 elf ungewöhnliche Transaktionen verspätet an die FIU gemeldet und Kunden und deren Transaktionen nicht ausreichend laufend überwacht, obwohl Warnsignale wie Hypothekenbetrug, eine Geldwäscheverurteilung und unerklärlich hohe Tilgungen vorlagen. Im vereinfachten Verfahren erkannte das Unternehmen die Verstöße an; die ursprünglich je 1 Mio. Euro betragenden Bußgelder wurden um 15 % auf je 850.000 Euro gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnsignale in laufenden Kundenbeziehungen müssen zeitnah zu einer Überprüfung und, wenn nötig, zu einer unverzüglichen Meldung an die FIU führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung und unverzügliche Meldung ungewöhnlicher Transaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 1a Abs. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Buchst. d und Art. 16 Abs. 1 Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Anerkennung der Verstöße im vereinfachten Verfahren (−15 %); Verbesserungsprogramm nach Bekanntwerden der Mängel.
Veröffentlicht
29.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.04.2025 Dante International SADante International setzt Löschwünsche nicht um – 10.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Obwohl der Plattformbetreiber einem Kunden mehrfach die Löschung seiner E-Mail-Adressen bestätigt hatte, erhielt dieser weiter Feedback-Anfragen; zudem konnten bestimmte Partner die Adresse einsehen. Die Aufsicht stellte Verstöße gegen Transparenz- und Löschpflichten fest, verhängte 49.770 Lei (10.000 Euro) und ordnete u. a. Schulungen des zuständigen Personals an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine bestätigte Löschung muss in allen Systemen – auch in Feedback- und Partner-Tools – tatsächlich umgesetzt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen im Kundenservice

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 und 19 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
24.04.2025

Originalbetrag 49.770 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2025.

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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store EU-EbenePlattformpflichten 500 Mio. €

In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.04.2025 MetaDMA: 200 Mio. Euro gegen Meta wegen „Consent or Pay“-Modell EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Meta bot Nutzern von Facebook und Instagram zwischen März und November 2024 nur die Wahl zwischen Einwilligung in die Datenzusammenführung für personalisierte Werbung und einem Bezahlabo. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die DMA-Pflicht, eine gleichwertige, weniger datenintensive Alternative anzubieten, und verhängte 200 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein binäres „Zustimmen oder Zahlen“ genügt nicht, wenn das Gesetz eine gleichwertige Option mit weniger Datenverarbeitung verlangt.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Einwilligung zur Datenzusammenführung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2025 NetCents Technology Inc.NetCents Technology: 3,34 Mio. CAD Abschöpfung wegen irreführendem Krypto-Coin-Verkauf Kanada, British ColumbiaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,11 Mio. €

Das Zahlungsunternehmen aus Vancouver verkaufte 2017 ohne Prospekt einen eigenen Krypto-Coin an rund 500 Anleger und nahm 3.341.040,91 CAD ein; dabei verwies es auf eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die es nicht gab, meldete ausverkaufte Tranchen, die nicht ausverkauft waren, und nannte überhöhte Monatsumsätze. Zudem betrieb es ohne Anerkennung eine Handelsplattform für den Coin. Im Vergleich mit der BCSC wurde NetCents dauerhaft vom Wertpapierhandel ausgeschlossen und muss die seit 2018 eingefrorenen Erlöse samt Zinsen an die Kommission zahlen. Der Betrag von 3.341.040,91 CAD ist die Herausgabe (disgorgement) der Erlöse, keine Verwaltungsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Krypto-Token an Anleger verkauft, muss die Wertpapierpflichten prüfen und darf in Whitepapers und Mitteilungen nur belegbare Angaben machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Token-Verkäufe als Wertpapieremission und wahrheitsgemäße Anlegerinformation

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich und Anordnung)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 61 (Prospektpflicht), s. 50(1)(d) (Falschangaben), s. 25 (nicht anerkannte Börse); Anordnungen nach s. 161(1)(b), (d) und (g)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Die damaligen Direktoren und leitenden Angestellten sind nicht mehr im Unternehmen; durch den Vergleich entfiel eine Anhörung.
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 3.341.040,91 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 AustralienAbfall und Gefahrstoffe 639.874 €

Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen

Behörde / Gericht
Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.04.2025 Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24)AGCOM: 150.000 EUR gegen Il Sole 24 Ore wegen Hassrede in einer Radio-24-Sendung ItalienSonstiges 150.000 €

In der Radiosendung „La Zanzara“ vom 28. November 2024 äußerte ein Gast Sätze über Muslime, die AGCOM als geeignet ansah, Hass und Diskriminierung gegen eine Personengruppe zu verbreiten; die Moderation habe die Wirkung nicht wirksam verhindert. Die Behörde verhängte gegen die Senderbetreiberin das Fünffache des Mindestbetrags, 150.000 EUR; die spätere Distanzierung in einer Folgesendung und die ab dem 13. Dezember 2024 erfolgte Löschung der Passagen schwächten den Verstoß nach ihrer Auffassung nur teilweise ab und minderten die Sanktion nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender müssen Live-Formate so moderieren, dass hetzerische Aussagen von Gästen sofort eingeordnet und nicht weiterverbreitet werden.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 30 D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi); Art. 4 Abs. 2 lit. a und c des AGCOM-Reglements zum Schutz der Grundrechte der Person (Delibera 37/23/CONS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
16.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.04.2025 Informa D&B, S.A.AEPD: 1,8 Mio. Euro gegen Auskunftei Informa D&B für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 1,8 Mio. €

Informa D&B verarbeitete Daten von Einzelunternehmern, die aus dem von den Handelskammern geführten Unternehmenszensus stammten und über einen Vertrag mit Camerdata erworben worden waren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD verhängte je 900.000 Euro wegen Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 DSGVO, zusammen 1.800.000 Euro, und ordnete die Einstellung der Verarbeitung und die Löschung dieser Daten an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten aus öffentlichen Registern zukauft, muss eine eigene Rechtsgrundlage prüfen und die Betroffenen informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.12.2025

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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 720.000 €

Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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14.04.2025 eine kleine Anwaltskanzlei in EnglandICO: 60.000 £ gegen eine Anwaltskanzlei wegen Hack und verspäteter Meldung Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 69.458 €

Angreifer drangen 2022 per Brute Force über ein selten genutztes Administratorkonto ohne MFA in das Netz der Kanzlei ein und stahlen 32 GB hochsensibler Daten, die im Darknet erschienen. Die Kanzlei erfuhr davon erst durch die National Crime Agency und meldete den Vorfall erst 43 Tage später an die ICO.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien brauchen MFA auf Admin-Konten und einen Meldeprozess, der die 72-Stunden-Frist einhält.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 33 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5.768 €

Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Behördenanfragen und Fristen

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
Veröffentlicht
08.05.2025

Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

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10.04.2025 Block, Inc.NYDFS: 40 Mio. US-Dollar gegen Block (Cash App) wegen AML-Mängeln USA, NYKundensorgfalt 36,1 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Betreiber von Cash App 40 Mio. US-Dollar wegen gravierender Lücken im BSA/AML-Programm, u. a. unzureichender Kundensorgfalt, fehlender risikobasierter Kontrollen und nicht rechtzeitiger Transaktionsüberwachung. Das schnelle Wachstum 2019/2020 führte zu einem erheblichen Alert-Rückstau; ein unabhängiger Monitor wird eingesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wachstum muss mit Compliance-Kapazität skaliert werden – ein Alert-Rückstau ist ein eigenständiger Aufsichtsverstoß.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
BSA/AML-, Geldtransfer- und Virtual-Currency-Vorschriften des NYDFS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.

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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage ItalienKI-Systeme 5 Mio. €

Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.05.2025

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10.04.2025 Acea Energia S.p.A.Garante: 3 Mio. EUR gegen Acea Energia wegen aggressiven Telemarketings über Agenturen ItalienWerbung und Einwilligung 3 Mio. €

Gemeinsame Ermittlungen mit der Guardia di Finanza ergaben, dass ein Netz von Agenturen für Acea Energia Personen anrief, die kurz zuvor den Energieanbieter gewechselt hatten, ihnen nicht existierende technische Probleme beim Wechsel vorspiegelte und dafür Datenlisten nutzte, die ohne Einwilligung und ohne vorherige Information weitergegeben worden waren. Der Garante verhängte gegen Acea Energia 3.000.000 EUR, weil die Kontrolle über Auftragsverarbeiter und Vertriebskette unzureichend war; das Unternehmen muss die Betroffenen informieren und die Verträge der Agenturen mit Unteragenten überprüfen. In einem gesonderten Bescheid wurden gegen die beteiligten Agenturen und Gesellschaften insgesamt 850.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber haften für die illegale Kontaktbeschaffung ihrer Agenturen, wenn sie Unterbeauftragung und Herkunft der Datenlisten nicht nachprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle der Vertriebskette im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 6, 7, 13, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Acea entzog der betroffenen Agentur nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse den Auftrag und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit; Kooperation im Verfahren.
Veröffentlicht
07.05.2025

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10.04.2025 Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, C2 PHARMA u. a. (7 Unternehmen)WEKO sanktioniert Wirkstoffkartell bei Butylscopolaminbromid mit rund 600'000 CHF SchweizKartelle und Absprachen 645.231 €

Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm legten zwischen 2005 und 2019 Mindestverkaufspreise für den Wirkstoff Butylscopolaminbromid (SNBB) fest, teilten Quoten auf und tauschten sensible Geschäftsinformationen aus. Die WEKO beendete das Verfahren mit einvernehmlichen Regelungen; die Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 600'000 CHF, wobei C2 PHARMA als Selbstanzeigerin vollständig und Transo-Pharm sowie Linnea teilweise von der Sanktion befreit wurden. Es ist das erste Kartell um einen pharmazeutischen Wirkstoff, das die WEKO sanktioniert hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Vorprodukte stehen im Blick der Kartellbehörden, und wer zuerst meldet, kann der Sanktion ganz entgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken bei Vorprodukten und Wirkstoffen; Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Preis- und Mengenabrede, einvernehmliche Regelungen, Bonusregelung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; vollständiger Sanktionserlass für C2 PHARMA (Bonusregelung), teilweiser Erlass für Transo-Pharm und Linnea.
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 600.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.

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09.04.2025 Britisches Exportunternehmen, Militärgüter (anonymisiert)Britischer Exporteur zahlt 3,23 Mio. £ für ungenehmigte Ausfuhr von Militärgütern Vereinigtes KönigreichExportkontrolle und Dual-Use 3,74 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genanntes britisches Unternehmen zahlte im Februar 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 3.231.762,40 GBP anstelle einer Strafverfolgung, wegen mutmaßlicher Ausfuhr von Militärgütern ohne die nach der Export Control Order 2008 erforderliche Genehmigung. HMRC stellte den Sachverhalt so dar. Es war der höchste von drei Vergleichen, die HMRC von Januar bis März 2025 über zusammen knapp 3,7 Mio. GBP schloss; Sanktionsverstöße waren nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware als Militärgut gelistet ist, und die passende Genehmigung einzuholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht bei Militärgütern

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Control Order 2008; Customs and Excise Management Act 1979
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 3.231.762,4 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.

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09.04.2025 Renauto Veículos e Peças Ltda., Navesa Veículos Ltda.CADE: 5,36 Mio. BRL gegen Renault-Händler wegen vollzogener, nicht angemeldeter Übernahme BrasilienFusionskontrolle 801.579 €

Das Tribunal des CADE verurteilte zwei Autohändler wegen Gun Jumping: Navesa hatte im März 2015 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von Renauto für den Betrieb von Renault-Vertragshäusern in Goiânia übernommen, ohne den anmeldepflichtigen Vorgang freigeben zu lassen. Obwohl das Tribunal im August 2023 die Anmeldung angeordnet hatte, reichten die Parteien das Formular erst im November 2024 ein; verhängt wurde eine Geldbuße von insgesamt 5.360.560,00 BRL, zahlbar binnen 30 Tagen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anmeldepflichtige Übernahmen dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden; eine von der Behörde angeordnete Anmeldung sollte ohne Verzögerung nachgeholt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011; Art. 12 II a Resolução CADE nº 24/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 5.360.560 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.

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09.04.2025 Conselho Federal de Fisioterapia e Terapia Ocupacional (COFFITO)CADE: Physiotherapeuten-Bundesrat COFFITO wegen Preistabellen zu 3,1 Mio. BRL verurteilt BrasilienKartelle und Absprachen 464.087 €

Das Tribunal des CADE verurteilte den Bundesrat der Physio- und Ergotherapeuten, weil er über Resolutionen, Beschlüsse und jährlich aktualisierte Referenztabellen verbindliche Mindestpreise für die Leistungen der Berufsangehörigen festgelegt und so ein einheitliches Marktverhalten gefördert hatte. Neben einer Geldbuße von 3.103.583,65 BRL muss COFFITO auf verbindliche Preistabellen verzichten, alle Verweise darauf von seinen Websites entfernen (Zwangsgeld 5.000,00 BRL pro Tag) und die Entscheidung auf Website und in sozialen Netzwerken veröffentlichen; gegen den Regionalrat der 15. Region ruht das Verfahren wegen eines Vergleichs. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berufskammern und Verbände dürfen ihren Mitgliedern keine verbindlichen Preistabellen vorgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Honorar- und Preisempfehlungen von Berufskammern

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011; Art. 38 und 39 (Nebenanordnungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 3.103.583,65 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.

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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 7.000 €

Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

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09.04.2025 Alphabet Inc. (Google)Bundeskartellamt: Google-Zusagen für Automotive Services und Google Maps Platform DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte in zwei Entscheidungen nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen von Google für bindend: Die Dienste der Google Automotive Services (Maps, Play, Assistant) werden Fahrzeugherstellern künftig auch einzeln lizenziert, Anreizklauseln etwa zu Werbeerlösbeteiligungen und Standardeinstellungen entfallen und Interoperabilität mit anderen Anbietern wird hergestellt. Bei der Google Maps Platform fallen vertragliche Beschränkungen für die Kombination mit Kartendiensten anderer Anbieter weg; die Zusagen zu den Automotive Services gelten für in Deutschland zugelassene Pkw und wegen einheitlicher EU-Zulassungsregeln für den europäischen Markt, jene zur Maps Platform jedenfalls für Lizenznehmer mit Rechnungsadresse im EWR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kopplungen und Exklusivitätsanreize bei Plattformdiensten stehen unter § 19a GWB unter Beobachtung; einzeln lizenzierbare und interoperable Angebote senken das Risiko.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a GWB (für bindend erklärte Verpflichtungszusagen; Az. B7-25/22)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.04.2025

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08.04.2025 Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH, Securitas ABSecuritas: 540.000 € Geldbuße für Absprachen bei Ausschreibungen für Sicherheitsdienste ÖsterreichKartelle und Absprachen 540.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und die Securitas AB zur ungeteilten Hand 540.000 EUR. Von August 2019 bis Dezember 2022 hatte ein Mitarbeiter bei drei privaten Ausschreibungen für personelle Sicherheitsdienstleistungen Preise und strategische Informationen mit einer Mitbewerberin abgestimmt. Die BWB gewährte einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenige abgestimmte Angebote bei privaten Ausschreibungen genügen für eine Geldbuße; Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Kontakte zu Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
12.02.2026

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08.04.2025 Regen Serviços Fiduciários Ltda.Regen Serviços Fiduciários: 255.000 BRL CVM-Buße wegen falscher Liquiditätsangaben BrasilienOrganisationspflichten 39.713 €

Die CVM verurteilte Regen Serviços Fiduciários Ltda. zu einer Geldbuße von 255.000,00 BRL, weil deren interne Kontrollen versagten und sie der Behörde wiederholt falsche Angaben zur Liquidität der von ihr als Administratorin verwalteten Investmentfonds übermittelte (Art. 19 Instrução CVM 558 bis 30. Juni 2021, danach Art. 22 Resolução CVM 21). Das Unternehmen hatte keine Verteidigung eingereicht; gegen die Entscheidung war ein Rekurs mit aufschiebender Wirkung an den CRSFN möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsmeldungen zur Fondsliquidität brauchen eigene Plausibilitätskontrollen; wiederholte Fehler gelten als Organisationsmangel.

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Instrução CVM 558/2015, Art. 19; Resolução CVM 21/2021, Art. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.04.2025

Originalbetrag 255.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.

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07.04.2025 Modefinance S.r.l.Modefinance: 420.000 EUR ESMA-Geldbuße wegen irreführender Berufung auf die ESMA EU-EbeneKapitalmarkt und Finanzaufsicht 420.000 €

Die italienische Ratingagentur Modefinance S.r.l. hatte zwischen September 2018 und Oktober 2021 in vier Veröffentlichungen auf ihren Websites behauptet, die ESMA habe ihr Bewertungsmodell MORE „zertifiziert“ bzw. „validiert“, und damit den Eindruck einer Billigung durch die ESMA erweckt, die es nicht gab. Die ESMA wertete dies als fahrlässigen Verstoß gegen Art. 10 Abs. 6 der Ratingagentur-Verordnung und verhängte 420.000 EUR sowie eine öffentliche Bekanntmachung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich in Werbung und Veröffentlichungen auf eine Aufsichtsbehörde beruft, darf keine Billigung oder Zertifizierung andeuten, die es nicht gibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Bezugnahme auf Aufsichtsbehörden in der Unternehmenskommunikation

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 10 Abs. 6, Art. 24 und Art. 36a VO (EG) Nr. 1060/2009 (Ratingagentur-Verordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Maßnahmen gegen Wiederholung; erschwerend wirkte die wiederholte Begehung über mehr als sechs Monate.
Veröffentlicht
07.04.2025

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04.04.2025 Gerezim Mineração Ltda.Gerezim Mineração: „Lista Suja“ wegen 34 Arbeitern in sklavenähnlichen Verhältnissen BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das MTE nahm Gerezim Mineração Ltda. am 6. Oktober 2025 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Anlass war eine Arbeitsinspektion von 2024 auf der Fazenda Pindaíba in Bocaiúva (MG) mit 34 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 4. April 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffgewinnung in abgelegenen Gebieten braucht regelmäßige, unabhängige Kontrollen der Arbeitsbedingungen vor Ort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen im Bergbau

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.04.2025 Taepyung Salt FarmCBP-Einfuhrstopp für Meersalz der südkoreanischen Taepyung Salt Farm USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Meersalzprodukte von Taepyung Salt Farm (Südkorea) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche Gewalt, Schuldknechtschaft, Täuschung, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt (zehn Indikatoren)).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lebensmittelhersteller sollten auch unscheinbare Zutaten wie Salz in die Risikoanalyse für Zwangsarbeit einbeziehen.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
03.04.2025
Quellen

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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB MaltaBetroffenenrechte und Transparenz 20.000 €

Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berichtigungsanfragen zügig umsetzen

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 457,9 Mio. €

Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 Ford, Volkswagen, BMW u. a. (10 Fahrzeughersteller sowie die Verbände ACEA und SMMT)CMA: 77,7 Mio. GBP gegen Autohersteller wegen Absprachen zu Recycling und Werbung Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 92,9 Mio. €

Die CMA stellte zwei Kartellverstöße fest: Die Hersteller hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, in der Werbung keine Recyclingquoten über dem gesetzlichen Mindestwert von 85 % zu nennen, und acht von ihnen sowie später weitere Beteiligte hatten von 2004 bis 2018 als Einkaufskartell abgesprochen, Dienstleistern für die Verwertung von Altfahrzeugen nichts zu zahlen. Im Vergleichsverfahren wurden Geldbußen von insgesamt 77.688.917 GBP verhängt: Ford 18.541.929, Volkswagen 14.755.900, BMW 11.060.925, Nissan/Renault 9.979.826 gesamtschuldnerisch plus 2.800.646 allein für Nissan, Peugeot Citroën/Stellantis 5.189.948, Vauxhall/Opel (mit General Motors und Stellantis als früheren bzw. heutigen Eigentümern) zusammen 5.171.248, Jaguar Land Rover 4.626.404, Toyota 4.502.760, Mitsubishi 898.531, ACEA 114.000 und SMMT 46.800 GBP. Mercedes-Benz hatte das Kartell angezeigt und blieb bußgeldfrei; die EU-Kommission erließ am selben Tag eine eigene Entscheidung für die EU.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Umweltwerbung oder Einkaufskonditionen in Verbandsgremien sind Kartelle – Nachhaltigkeitsziele rechtfertigen keine Abstimmung unter Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltigkeitsabsprachen und Einkaufskartelle in Verbandsgremien

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Vergleichsnachlass für alle Adressaten; zusätzliche Kronzeugenabschläge für Peugeot Citroën und Vauxhall/Opel samt ihrer heutigen und früheren Eigentümerinnen Stellantis und General Motors (45 %), die SMMT (35 %) und Mitsubishi (25 %); vollständiger Bußgelderlass für Mercedes-Benz als Erstanzeiger.
Veröffentlicht
01.04.2025

Originalbetrag 77.688.917 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.04.2025 BFF Bank S.p.A.Banca d'Italia: 1,45 Mio. EUR gegen BFF Bank wegen Kreditrisiko- und Vergütungsmängeln ItalienOrganisationspflichten 1,45 Mio. €

Die Banca d'Italia belegte die BFF Bank S.p.A. nach Art. 144 TUB mit Geldbußen von insgesamt 1.450.000 EUR: 1.200.000 EUR für Mängel in Organisation und internen Kontrollen beim Kreditrisiko und 250.000 EUR für Verstöße gegen die Vorgaben zur Vergütungs- und Anreizpolitik. Grundlage war eine Prüfung vom 11.09.2023 bis 12.01.2024; berücksichtigt wurden die Tragweite der Mängel und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsregeln und Kreditrisikosteuerung sind eigenständige Aufsichtspflichten, deren Mängel die Aufsicht getrennt und empfindlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditrisikokontrollen und Vergütungspolitik in Banken

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 lit. b und d, Art. 67 Abs. 1 lit. b und d sowie Art. 144 Abs. 1 lit. a TUB (D.Lgs. 385/1993); Circolare Banca d'Italia 285/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden bei der Bemessung berücksichtigt.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln MaltaInterne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention bei Kryptowerten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 Banca di Credito Popolare S.c.p.A.Banca d'Italia: 1,05 Mio. EUR gegen Banca di Credito Popolare wegen Risikosteuerung ItalienOrganisationspflichten 1,05 Mio. €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Banca di Credito Popolare S.c.p.A. eine Geldbuße von 1.050.000 EUR nach Art. 144 TUB. Die Prüfung vom 25.09.2023 bis 02.02.2024 ergab Mängel in Steuerung, Management und Kontrolle der Risiken, die sich auf die Kapitalsituation und die aufsichtlichen Meldungen auswirkten; die Abhilfemaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwächen in der Risikosteuerung schlagen auf Kapitalausweis und Aufsichtsmeldungen durch und werden von der Aufsicht empfindlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikosteuerung und aufsichtliche Meldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 51, 53 Abs. 1 lit. a, b und d sowie Art. 144 TUB (D.Lgs. 385/1993); Circolare Banca d'Italia 285/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Abhilfemaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 BNY Mellon Fund Management (Luxembourg) S.A.BNY Mellon Fund Management (Luxembourg): 207.310 EUR wegen Aufsicht über Zweigstellen LuxemburgOrganisationspflichten 207.310 €

Die CSSF verhängte gegen den Fondsverwalter eine Geldbuße von 207.310 EUR, weil er seine 2019 im Zuge des Brexit übernommenen Zweigstellen nicht ausreichend beaufsichtigte. Eine Prüfung im Herbst 2021 ergab unter anderem, dass das Compliance-Handbuch den meisten Beschäftigten der Zweigstellen bis Januar 2022 nicht zugänglich war. Die CSSF berücksichtigte eine frühere Sanktion vom 8. März 2021 wegen ähnlicher Organisationsmängel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zweigstellen übernimmt, muss sie selbst beaufsichtigen und deren Beschäftigten die geltenden Verfahren tatsächlich zugänglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugang der Beschäftigten zu Compliance-Richtlinien und Aufsicht über Zweigstellen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 148(2)(g) und 148(4)(e) i. V. m. Art. 109(1)(a) Loi modifiée du 17 décembre 2010 (OPC); Règlement CSSF 10-04; Circulaire CSSF 18/698
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Der Verwalter hatte bereits Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
20.05.2025

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31.03.2025 Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc.Apple: 150 Mio. EUR wegen Missbrauchs bei App Tracking Transparency (ATT) FrankreichMissbrauch von Marktmacht 150 Mio. €

Apple missbrauchte vom 26.04.2021 bis 25.07.2023 seine beherrschende Stellung beim Vertrieb von Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten, indem es die Einwilligungsabfrage App Tracking Transparency für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken diskriminierend, nicht objektiv und intransparent ausgestaltete. Nach Ansicht der Autorité de la concurrence war das Verfahren für den Schutz der Privatsphäre weder erforderlich noch verhältnismäßig: Es vervielfachte die Einwilligungsfenster in Apps von Drittanbietern und benachteiligte vor allem kleine, werbefinanzierte Anbieter. Neben dem Bußgeld von 150 Mio. EUR muss Apple eine Zusammenfassung der Entscheidung veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzfunktionen einer marktbeherrschenden Plattform müssen für eigene und fremde Angebote neutral gestaltet sein, sonst werden sie kartellrechtlich angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schnittstelle von Datenschutz-Einwilligung und Kartellrecht bei Plattformen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.03.2025

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31.03.2025 Attendo Suomi OyAttendo: 1,5 Mio. EUR, weil während einer Kartell-Nachprüfung Chats gelöscht wurden FinnlandKartellrecht und Wettbewerb 1,5 Mio. €

Das Marktgericht verhängte gegen den Pflegedienstleister Attendo Suomi Oy eine Sanktionszahlung von 1.500.000 EUR wegen Behinderung einer unangekündigten Nachprüfung der Wettbewerbsbehörde im Januar 2023: Eine Führungskraft löschte nach Beginn der Nachprüfung auf einem auch dienstlich genutzten Mobiltelefon Chatverläufe und das Anrufprotokoll. Es war die erste Sanktion wegen eines solchen Verfahrensverstoßes in Finnland; die Behörde hatte 4.373.760 EUR beantragt, das Gericht gab Attendos eigenen Maßnahmen, darunter der raschen Wiederherstellung der gelöschten Chats, deutlich mehr Gewicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mit Beginn einer Nachprüfung gilt ein sofortiges Lösch- und Änderungsverbot für alle dienstlich genutzten Geräte und Messenger – das muss jede Führungskraft wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei unangekündigten Nachprüfungen (Dawn Raids)

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 37 a § 1 mom. 1 kohta i. V. m. 35 § und 37 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Schulungen und Anweisungen der Beschäftigten zum Verhalten bei Nachprüfungen schon vor dem Vorfall; rasche Wiederherstellung und Übergabe der gelöschten Chats aus einer Sicherung; kein erlangter Vorteil und keine früheren Sanktionen wegen Verfahrensverstößen.
Veröffentlicht
31.03.2025

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31.03.2025 FXNET LimitedZypern: FXNET zahlt 225.000 Euro im Vergleich wegen Organisations- und CFD-Verstößen ZypernOrganisationspflichten 225.000 €

Die Untersuchung für 2021 bis 2022 betraf Compliance-Organisation, Produktüberwachung, Aufzeichnungspflichten, Schutz von Kundengeldern, Kundeninformation, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung sowie die CFD-Beschränkungen für Kleinanleger. Die CySEC schloss nach Board-Beschlüssen vom 17. und 31.03.2025 einen Vergleich über 225.000 Euro, der bezahlt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Schutz von Kundengeldern und saubere Aufzeichnungen sind Grundpflichten jeder Wertpapierfirma – Lücken summieren sich im Vergleich schnell.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17, 22(1), 25, 26(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.03.2025 Cadia Holdings Pty LtdCadia Holdings: 350.000 AUD wegen überhöhter Staubemissionen eines Bergwerks AustralienEmissionen und Genehmigungen 202.102 €

Cadia Holdings Pty Ltd, ein Unternehmen von Newmont Mining (vormals Newcrest Mining), wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in drei Fällen nach s 128(1)(b) des Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, weil schlecht betriebene Abluftventilatoren des Bergwerks zwischen November 2021 und Mai 2023 dreimal den Konzentrationsgrenzwert für feste Partikel überschritten. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 350.000 AUD und ordnete eine Zahlung von 61.500 AUD an das Department of Climate Change, Energy, Environment and Water (DCCEEW) für ein neues Staubmessgerät im Rural Air Quality Monitoring Network an; dazu kommen die Kosten der EPA und Bekanntmachungen in drei Zeitungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emissionsrelevante Anlagen wie Abluftventilatoren müssen so betrieben und überwacht werden, dass Grenzwerte auch im Alltagsbetrieb eingehalten werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staubemissionen und Grenzwerte im Bergbau

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 128(1)(b); Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abschlag von 25 %); keine Vorstrafen, guter Leumund und geringe Rückfallgefahr (weiterer Abschlag von 5 %).
Veröffentlicht
02.04.2025

Originalbetrag 350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.03.2025 Trafigura Beheer B.V.Trafigura Beheer: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 435,4 Mio. BRL BrasilienBestechung von Amtsträgern 69,9 Mio. €

Die Trafigura Beheer B.V. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung, in der sie Zahlungen unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und den Einsatz vorgeschobener Personen zur Verschleierung ihrer Interessen einräumte. Sie zahlt mutmaßlich 435.410.672,26 BRL: 153.710.689,11 BRL innerhalb von zehn Tagen (umgerechnet 26.829.346 USD; nach ihrer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über eine Geldstrafe von 80.488.040 USD kann dieser Teil der US-Geldstrafe mit der Zahlung an die brasilianischen Behörden verrechnet werden) und 281.699.983,15 BRL (umgerechnet 49.169.165,53 USD) als Restbetrag. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Korruptionsfällen mit Bezug zu mehreren Staaten lassen sich Doppelzahlungen durch abgestimmte Vereinbarungen mit allen beteiligten Behörden vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Amtsträger und Einsatz von Mittelspersonen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abstimmung mit dem US-Verfahren, sodass ein Teil der brasilianischen Zahlung auf die US-Geldstrafe angerechnet werden kann; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms mit Überwachung durch die CGU über 36 Monate.

Originalbetrag 435.410.672,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 174.825 €

Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
28.05.2025

Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen IrlandEmissionen und Genehmigungen 200.000 €

Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.

Behörde / Gericht
Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.03.2025 AFK Letters Co LtdICO: 90.000 Pfund gegen AFK Letters Co wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 108.020 €

Die ICO verhängte gegen AFK Letters Co Ltd eine Geldbuße von 90.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen Januar und September 2023 rund 95.000 Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren, was zu Beschwerden bei ICO und TPS führte. Eine Einwilligung der Angerufenen konnte das Unternehmen nicht belegen. Bei Zahlung innerhalb der Frist reduziert sich die Buße auf 72.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 90.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.03.2025 Advanced Computer Software Group LtdICO: 3 Mio. £ gegen NHS-Dienstleister Advanced nach Ransomware ohne MFA Vereinigtes KönigreichAuftragsverarbeitung 3,68 Mio. €

Als Auftragsverarbeiter für NHS und Pflegeanbieter wurde Advanced im August 2022 über ein Kundenkonto ohne Mehrfaktor-Authentifizierung mit Ransomware angegriffen; Dienste wie NHS 111 waren gestört. Daten von 79.404 Personen wurden entwendet, darunter Zugangshinweise zu den Wohnungen von 890 häuslich Gepflegten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

MFA muss lückenlos auf allen Zugängen greifen – ein einziges ungeschütztes Konto genügt Angreifern.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 32 Abs. 1 (als Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorläufig 6,09 Mio. £; reduziert u. a. wegen proaktiver Zusammenarbeit mit NCSC und National Crime Agency.
Veröffentlicht
27.03.2025

Originalbetrag 3.076.320 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2025 Evolutions Flooring Inc.Evolutions Flooring: 8,1 Mio. USD für falsche Hersteller- und Ursprungsangaben bei Parkett USAZoll 7,48 Mio. €

Der kalifornische Importeur von Mehrschichtparkett soll von 2019 bis 2022 falsche Angaben zu Hersteller und Ursprungsland gemacht und so Antidumping-, Ausgleichs- und Section-301-Zölle auf chinesische Ware umgangen haben. Der Vergleich über 8,1 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien und richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zollanmeldungen müssen den tatsächlichen Hersteller und das tatsächliche Ursprungsland nennen; falsche Angaben zur Umgehung von Antidumping-, Ausgleichs- oder Section-301-Zöllen können als Zollbetrug verfolgt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hersteller- und Ursprungsangaben in Zollanmeldungen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Vergleichsbetrag nach der Zahlungsfähigkeit der Vergleichsparteien bemessen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.03.2025

Originalbetrag 8.100.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2025 NTT DATA România S.A.NTT DATA Rumänien: 124.432,50 RON nach Cyberangriff und verspäteter Meldung RumänienDatenpannen und Datensicherheit 25.009 €

Bei einem Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur des IT-Dienstleisters wurden Daten einer erheblichen Zahl von Personen abgezogen, darunter Ausweiskopien, Finanz- und Beschäftigungsdaten sowie Gesundheitsdaten von Beschäftigten. Die ANSPDCP bemängelte fehlende angemessene Sicherheitsmaßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung und verhängte 124.432,50 RON; für die nicht binnen 72 Stunden erfolgte Meldung erteilte sie eine Verwarnung. Das Unternehmen hat die Geldbuße bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig getestet werden, und eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

72-Stunden-Meldefrist und Wirksamkeitstests von Sicherheitsmaßnahmen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2025

Originalbetrag 124.432,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.

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25.03.2025 Adidas (Sportartikelhersteller)LG Nürnberg-Fürth: Adidas darf nicht pauschal „klimaneutral bis 2050“ werben DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Adidas auf Klage eines Verbraucherverbands, die frühere Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“ auf der Unternehmenswebseite zu unterlassen und Abmahnkosten zu erstatten. Die Aussage erwecke den Eindruck, das Ziel werde allein durch eigene Emissionsminderung erreicht, obwohl auch Grünstromzertifikate eingesetzt werden sollen; ein Hinweis nur im verlinkten Geschäftsbericht genüge nicht. Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts vom 26.03.2025 nicht rechtskräftig; ob Berufung eingelegt wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Klimaziele auf der Unternehmenswebseite gelten als Werbung und müssen dort selbst offenlegen, welche Rolle Kompensation spielt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele auf der Unternehmenswebseite als Werbung

Behörde / Gericht
Landgericht Nürnberg-Fürth
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. 3 HK O 6524/24
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.03.2025

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21.03.2025 BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge)CMA: 4,24 Mio. £ gegen BT, IMG, ITV und BBC wegen Absprachen über Freelancer-Honorare Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 5,06 Mio. €

Sportsender und Produktionsfirmen tauschten in 15 Fällen sensible Informationen über Tagessätze und Honorarerhöhungen für freiberufliche Kameraleute und Tontechniker aus, um die Bezahlung abzustimmen. Geldbußen: BT £1.738.453, IMG £1.737.820, BBC £424.165, ITV £339.918; Sky erhielt als Erstmelder Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch HR und Einkauf freier Mitarbeit unterliegen dem Kartellrecht – Gehalts- und Honorarinformationen dürfen nicht mit Wettbewerbern geteilt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch über Gehälter und Honorare mit Wettbewerbern (Arbeitsmarkt)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Settlement-Nachlass für alle; Leniency-Nachlässe für BT, IMG, ITV; Immunität für Sky
Veröffentlicht
21.03.2025

Originalbetrag 4.240.356 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.03.2025 Hub Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 99.000 CAD gegen Hub Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 63.662 €

Hub Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Woodbridge (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Hub Capital Inc.“, veröffentlicht am 12.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 99.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

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21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.

Bezug zu Schulung und Awareness

Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig

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20.03.2025 The London Metal Exchange (LME)London Metal Exchange: 9,2 Mio. GBP – Kontrollen und Eskalation im Nickel-Chaos versagt Vereinigtes KönigreichKritische Infrastrukturen 11 Mio. €

Als der Nickelpreis am 8. März 2022 binnen gut einer Stunde auf über 100.000 USD stieg, waren in den Asien-Handelsstunden nur jüngere Beschäftigte im Dienst, die nicht darauf geschult waren, einen ungeordneten Markt zu erkennen; sie eskalierten nicht und schalteten sogar Preisbänder ab. Die FCA verhängte gegen die anerkannte Börse erstmals eine Geldbuße: 9,2 Mio. GBP nach 30 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kritische Infrastruktur braucht rund um die Uhr geschultes Personal und klare Eskalationswege – auch in Nacht- und Randzeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eskalation ungewöhnlicher Marktlagen; Schulung von Schichtpersonal

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
FCA REC 2.5.1 (Recognition Requirements); Art. 18 RTS 7 (MiFID II)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (30 % Nachlass); Verbesserungen seit März 2022.

Originalbetrag 9.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2025.

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19.03.2025 Hino Motors, Ltd.Hino Motors: über 1,6 Mrd. USD Strafe und Einziehung wegen Abgasbetrugs USAEmissionen und Genehmigungen 1,48 Mrd. €

Die Toyota-Tochter reichte 2010 bis 2019 falsche Zertifizierungsanträge ein, änderte Emissionsdaten und erfand Testergebnisse; über 105.000 nicht konforme Dieselmotoren wurden in die USA eingeführt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 521,76 Mio. USD und eine Einziehung von 1,087 Mrd. USD, dazu fünf Jahre Bewährung mit Importverbot für Hino-Dieselmotoren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Manipulierte Prüfdaten in Zulassungsverfahren führen zu existenzbedrohenden Strafen und Marktverboten; Prüfprozesse brauchen unabhängige Kontrollen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenintegrität bei Prüf- und Zulassungsverfahren

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Michigan (Ermittlungen: EPA Criminal Investigation Division, FBI)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act; Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten und Schmuggel (Schuldbekenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
19.03.2025

Originalbetrag 1.608.760.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2025.

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

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18.03.2025 LGSS Pty Ltd (Trustee des Active Super Fonds)ASIC: 10,5 Mio. AUD gegen LGSS (Active Super) wegen Greenwashing bei Ausschlusskriterien AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 6,12 Mio. €

Auf Klage der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, Finanz- und Unternehmensaufsicht) verurteilte der Federal Court of Australia die LGSS Pty Ltd als Trustee des Pensionsfonds Active Super am 18. März 2025 zu 10,5 Mio. AUD und verpflichtete sie, einen Hinweis auf das Fehlverhalten an die Mitglieder zu senden und auf den Fondswebseiten zu veröffentlichen. Der Fonds hatte damit geworben, Anlagen unter anderem in Glücksspiel, Kohlebergbau und Ölsand sowie nach dem Angriff auf die Ukraine in Russland auszuschließen, hielt aber direkt oder indirekt solche Beteiligungen; die Verstöße gegen das Verbot irreführender Angaben hatte das Gericht im Juni 2024 festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien müssen sich in allen, auch indirekt gehaltenen Beteiligungen wiederfinden; Abweichungen müssen laufend erkannt und korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsversprechen in der Fondswerbung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC) / Federal Court of Australia
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DB(1)(a) und 12DF(1); Strafe nach s 12GBB, Veröffentlichungsanordnung nach s 12GLB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Gericht erkannte eine gewisse Reue, Kooperation mit der ASIC durch die Teilnahme an freiwilligen Gesprächen und Compliance-Verbesserungen an (u. a. ESG- und Verbraucherrechtsschulungen für Vorstand, Geschäftsleitung und Personal, externe Prüfung der internen Kontrollen), relativierte Reue und Kooperation aber wegen der Verteidigung im Verfahren; die Fusion mit einem anderen Fondsträger verringerte das Gewicht der Spezialprävention.
Haftung von Führungskräften
LGSS räumte im Verfahren ein, dass die Geschäftsleitung letztlich für das Fehlen funktionierender Systeme gegen falsche ESG-Angaben verantwortlich war; das Verfahren richtete sich nur gegen die Gesellschaft.
Veröffentlicht
18.03.2025

Originalbetrag 10.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.

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18.03.2025 Ballance Agri-Nutrients LimitedBallance Agri-Nutrients: 420.000 NZD nach tödlichem Unfall an einem Förderband NeuseelandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 223.678 €

Im Düngemittelwerk Mount Maunganui geriet ein Beschäftigter im Juli 2023 beim Reinigen der Förderbandanlage auf ein laufendes Band, wurde unter den Rahmen eines anderen Bandes gezogen und starb. Es fehlten ein wirksames, geschultes und überwachtes Arbeitsverfahren für Reinigung und Wartung sowie wirksame Schutzeinrichtungen und Not-Aus-Schalter. Das Tauranga District Court verhängte am 18. März 2025 eine Geldstrafe von 420.000 NZD (Ausgangspunkt 700.000 NZD, 40 % Abschläge) und ordnete keine Wiedergutmachung an, weil die Familie bereits 287.202,86 NZD erhalten hatte (77.000 NZD direkt vom Unternehmen, 210.202,86 NZD aus einer vom Unternehmen gehaltenen Gruppen-Lebensversicherung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reinigung und Wartung an Förderbändern nur an gesicherter Anlage, mit Schutzeinrichtungen, erreichbarem Not-Aus und einem geschulten, kontrollierten Arbeitsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Reinigung und Wartung an Förderbändern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Tauranga District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c) ([2025] NZDC 5282)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis, Reue, Kooperation und Wiedergutmachung mit Abschlägen von insgesamt 40 %; Zahlungen an die Familie von insgesamt 287.202,86 NZD, davon 77.000 NZD direkt und 210.202,86 NZD aus einer Gruppen-Lebensversicherung des Unternehmens.

Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen NeuseelandGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU

Behörde / Gericht
Department of Internal Affairs (DIA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
Veröffentlicht
18.03.2025

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17.03.2025 Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A.Qualicorp: Leniency-Vereinbarung über 44,5 Mio. BRL wegen Vorteilszahlung an Amtsträger BrasilienBestechung von Amtsträgern 7,15 Mio. €

Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben. Sie zahlt mutmaßlich 44.485.434,29 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung: 27.803.396,43 BRL Abschöpfung des erlangten Vorteils und 16.682.037,86 BRL Geldbuße nach Lei 12.846/2013 (40 % Nachlass), jeweils IPCA-indexiert bis Dezember 2024. Die Vereinbarung erstreckt sich auf weitere Gesellschaften der Qualicorp-Gruppe. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Weiß die Leitung von Zahlungen an Amtsträger oder duldet sie diese, steigt die Buße; ohne wirksames Compliance-Programm fehlt zudem ein Milderungsgrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17, Art. 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); ein Compliance-Programm wurde nicht berücksichtigt. Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum in Höhe des erlangten Vorteils, danach um 40 % reduziert.
Haftung von Führungskräften
Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 44.485.434,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Sparebank 1 ØstlandetSparebank 1 Østlandet: 30 Mio. NOK wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention NorwegenInterne Sicherungsmaßnahmen 2,6 Mio. €

Finanstilsynet verhängte gegen Sparebank 1 Østlandet ein Bußgeld von 30.000.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz, nachdem eine Prüfung im September 2022 grundlegende Mängel bei Risikobewertung, Routinen, Risikoklassifizierung der Kunden, Sorgfaltsmaßnahmen und laufender Überwachung sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Informationsweitergabe ergeben hatte; die Behörde wertete die Verstöße als schwer und dauerhaft. Sie stellte zudem unzureichende Schulungen der Beschäftigten fest und ordnete an, Sorgfaltsmaßnahmen für einen Kunden nachzuholen. Die Bank legte am 8. Mai 2025 Beschwerde ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine risikobasierte Geldwäscheprävention steht und fällt mit einer aktuellen Risikobewertung und rollenbezogenen Schulungen, die auf die eigenen Routinen zugeschnitten sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Geldwäscheprävention und rollenbezogene Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§§ 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 17, 18, 24, 25, 28 und 49 hvitvaskingsloven; § 47 hvitvaskingsloven (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
26.03.2025

Originalbetrag 30.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
Veröffentlicht
23.07.2026

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14.03.2025 Centros Comerciales Carrefour, S.A.AEPD: 3,2 Mio. Euro gegen Carrefour Spanien wegen Zugriffen auf Kundenkonten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 3,2 Mio. €

Carrefour meldete zwischen Januar und April 2023 mehrere Datenschutzverletzungen durch unbefugte Zugriffe auf Kundenprofile; laut den Meldungen waren insgesamt 118.895 Personen betroffen. Die AEPD verhängte 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.000.000 Euro (Art. 32) und 200.000 Euro wegen unterlassener Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34), zusammen 3.200.000 Euro, und ordnete die Benachrichtigung binnen eines Monats an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Zugriffe auf Kundenkonten verlangen wirksamen Kontoschutz und die Information der Betroffenen, nicht nur Meldungen an die Behörde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Kundenkonten vor Kontoübernahmen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

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14.03.2025 ING Bank N.V., Sucursal en EspañaAEPD: 1,6 Mio. Euro gegen ING Spanien wegen Sozialversicherungsabfrage bei Kontoeröffnung SpanienDatenschutz 1,6 Mio. €

ING machte die Eröffnung eines Kontos davon abhängig, dass Kunden per Einwilligung den Abruf von Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Sozialversicherungskasse (TGSS) erlaubten, und berief sich dafür auf die Geldwäschevorschriften. Die AEPD sah in diesem Verfahren eine Verarbeitung ohne wirksame Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO); die Sanktion von 2.000.000 Euro ermäßigte sich nach freiwilliger Zahlung ohne Schuldanerkenntnis auf 1.600.000 Euro, zudem wurden Abhilfemaßnahmen angeordnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfragen bei Behörden auf eine Einwilligung stützt, muss sie freiwillig einholen und darf die Kontoeröffnung nicht davon abhängig machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtsgrundlage für Datenabfragen im Rahmen der Geldwäscheprüfung

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 20 % wegen freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP), ohne Anerkennung der Verantwortung.
Veröffentlicht
13.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.03.2025 AV Terrace Bay Inc.Zellstoffwerk AV Terrace Bay: 525.000 CAD Geldstrafe für Abwasser- und Abluftverstöße Kanada, OntarioEmissionen und Genehmigungen 334.587 €

Im Mai 2023 starben bei einem Toxizitätstest mit dem Abwasser des Zellstoffwerks, das über einen Bach in den Oberen See eingeleitet wird, alle Test-Regenbogenforellen; zudem überschritt das Werk im selben Monat viermal den Grenzwert für reduzierte Schwefelverbindungen (TRS) in der Abluft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen zweier Verstöße nach dem Environmental Protection Act zu 525.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 131.250 CAD Opferzuschlag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen bei Abwasser und Abluft können hohe Strafen auslösen; laufende Überwachung und schnelles Gegensteuern gehören zum Pflichtprogramm.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Abwasser- und Emissionsgrenzwerten

Behörde / Gericht
Gericht in Thunder Bay (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Abwasserqualität nach der Umweltgenehmigung (Environmental Compliance Approval) und Industriestandard für TRS-Emissionen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Laut Ministerium meldete das Unternehmen den Testbefund und jede TRS-Überschreitung wie vorgeschrieben, untersuchte die Ursachen der Überschreitungen sofort und legte einen Minderungsplan vor; wöchentliche Nachtests des Abwassers ergaben keine weiteren Ausfälle.
Veröffentlicht
14.07.2025

Originalbetrag 525.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2025.

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14.03.2025 Greater Manchester PoliceICO: Verwarnung für Greater Manchester Police wegen verlorener CCTV-Aufnahmen und verspäteter Auskunft Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Chief Constable der Greater Manchester Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden Aufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Gewahrsamsbereich einer Polizeiwache von 2021, die wegen schwerer Vorwürfe gegen Beamte aufbewahrt werden sollten, bei der Sicherung nicht auf Vollständigkeit geprüft und gingen teilweise verloren. Zudem erhielt die betroffene Person ihre Daten auf ihr Auskunftsersuchen nicht fristgerecht. Grundlage waren die Regeln für die Datenverarbeitung zu Strafverfolgungszwecken im DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
section 45(3)(a) und (b) DPA 2018; sechster Datenschutzgrundsatz (section 40 DPA 2018, Part 3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.03.2025 Mooney S.p.A.Banca d'Italia: 2,5 Mio. EUR gegen Mooney wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 2,5 Mio. €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Mooney S.p.A. eine Geldbuße von 2.500.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Eine Vor-Ort-Prüfung vom 23.10.2023 bis 26.01.2024 hatte Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Bei der Bemessung berücksichtigte die Behörde die Schwere der Verstöße, den Umsatz der Gesellschaft und die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenprofile, Sorgfaltsprüfung und Verdachtsmeldungen nicht in belastbare Prozesse und Kontrollen einbettet, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe, auch wenn später nachgebessert wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und risikobasierte Kundenprüfung

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019 und 30.07.2019; Art. 145 TUB i. V. m. Art. 65 D.Lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Banca d'Italia berücksichtigte die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.03.2025 Intra DTVM Ltda.Intra DTVM: CVM-Buße von 1,2 Mio. BRL wegen fehlender Fondsinformationen BrasilienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 188.419 €

Das Kollegium der Comissão de Valores Mobiliários (CVM) verurteilte die Fondsverwalterin Intra DTVM Ltda. zu einer Geldbuße von 1.200.000,00 BRL, weil sie vorgeschriebene periodische Informationen der von ihr verwalteten Investmentfonds verspätet oder gar nicht eingereicht hatte (Art. 59 Instrução CVM 555). Nach der Anklage fehlten zum Ende des Geschäftsjahres 2020 insgesamt 121 Pflichtdokumente zu 12 der 19 verwalteten Fonds; vom Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht wurde die Gesellschaft bei Stimmengleichheit freigesprochen, weil in diesem Fall die für die Beschuldigte günstigere Auffassung gilt. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel beim Conselho de Recursos do Sistema Financeiro Nacional (CRSFN) anhängig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fondsverwalter brauchen ein belastbares Fristen- und Kontrollsystem, damit Pflichtinformationen für jeden Fonds rechtzeitig bei der Aufsicht eingehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Instrução CVM nº 555/2014, Art. 59
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.03.2025

Originalbetrag 1.200.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2025.

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11.03.2025 Αρχή Ηλεκτρισμού Κύπρου (Electricity Authority of Cyprus, EAC)Zypern: Rüge für Stromversorger EAC wegen unsicherer App-Registrierung ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Kunde bestritt, sich in der EAC Mobile App registriert und dort seine Rechnungsanschrift geändert zu haben; der Versorger konnte nicht belegen, dass die zur Identifizierung genutzte Handynummer vom Kunden selbst stammte. Die Kommissarin stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht und Datensicherheit fest, sprach eine Rüge aus und ordnete an, die Zustellanschrift schriftlich mit dem Kunden zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Selbstregistrierung in Kundenportalen braucht eine belastbare Identitätsprüfung – sonst lassen sich Rechnungen und Daten umleiten.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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10.03.2025 Telenor ASATelenor ASA: 4 Mio. NOK wegen Mängeln bei Datenschutzbeauftragtem und Kontrolle NorwegenDatenschutz 342.745 €

Nach einer Prüfung verhängte Datatilsynet gegen Telenor ASA ein Bußgeld von 4.000.000 NOK, weil die Konzernmutter keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen und Richtlinien für die Stellung ihres Datenschutzbeauftragten getroffen hatte (Art. 24 Abs. 1 und 2 DSGVO). Zusätzlich sprach die Behörde eine Verwarnung aus, weil rund ein Jahr lang keine Berichtslinie des Datenschutzbeauftragten zur obersten Leitungsebene bestand, und ordnete an, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten dokumentiert zu prüfen und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu überarbeiten. Laut Datatilsynet ist die Entscheidung angefochten; eine Entscheidung der Personvernnemnda wird für Herbst 2026 erwartet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten muss dokumentiert sein – mit direkter Berichtslinie zur obersten Leitung, klaren Regeln zu seiner Beteiligung und einer Prüfung möglicher Interessenkonflikte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stellung und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 30, Art. 37 Abs. 7, Art. 38 Abs. 2 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. b, d und i DSGVO; § 26 personopplysningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine konkreten Schäden für Betroffene festgestellt; die lange Verfahrensdauer wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
Veröffentlicht
14.03.2025

Originalbetrag 4.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2025.

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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 90.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung ZypernBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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07.03.2025 American Honda Motor Co., Inc.CPPA: 632.500 $ gegen Honda wegen erschwerter Datenschutzanträge USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 582.573 €

Honda verlangte für Opt-out-Anträge übermäßig viele Angaben, nutzte ein Cookie-Tool ohne gleichwertige Wahlmöglichkeiten, erschwerte die Beauftragung von Bevollmächtigten und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Ad-Tech-Firmen weiter. Die Anordnung verlangt u. a. ein vereinfachtes Verfahren und Schulung der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenrechte dürfen nicht durch Formularhürden oder asymmetrische Einwilligungsdialoge ausgehebelt werden.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.03.2025

Originalbetrag 632.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2025.

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06.03.2025 Talanx AGBaFin: 1,095 Mio. Euro gegen Talanx wegen verspäteter Hinweisbekanntmachung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,1 Mio. €

Die BaFin setzte am 6. März 2025 eine Geldbuße von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG fest. Das Unternehmen hatte nicht rechtzeitig bekanntgemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse sein Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine scheinbar formale Hinweisbekanntmachung ist bußgeldbewehrt – Fristen der Finanzberichterstattung gehören in den Compliance-Kalender.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen für Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten einhalten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 115 Abs. 1 S. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.03.2025
Quellen

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06.03.2025 Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A.Polskie Radio Szczecin: 56.824 PLN wegen fehlender Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung PolenDatenpannen und Datensicherheit 13.604 €

Nach einem Beitrag, durch den ein minderjähriges Opfer identifizierbar wurde, stellte eine Kontrolle fest, dass der Sender keine Risikoanalyse für die Redaktionsarbeit, keine Regeln zur Prüfung personenbezogener Daten vor Veröffentlichung und keine Verschlüsselung mobiler Datenträger hatte. Die Behörde verhängte 56.824 PLN; das Verwaltungsgericht Warschau wies die Klage am 18. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor der Veröffentlichung – das Medienprivileg ersetzt keine technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Betroffener in Presseberichten; Verschlüsselung von Datenträgern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (DKN.5112.10.2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.03.2025

Originalbetrag 56.824 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2025.

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06.03.2025 SIA "VSV ZOO"Zoohandel VSV ZOO reagiert nicht auf Prüfung der Datenschutzerklärung – 500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 500 €

Im Rahmen einer präventiven Prüfung der Datenschutzerklärung auf zoopasaule.lv bat die DVI den Online-Zoohändler ab Juli 2024 mehrfach um Informationen. Das Unternehmen ließ die ersten Fristen verstreichen, bat später zweimal unter Verweis auf die Abwesenheit seines Programmierers um Aufschub und lieferte auch danach nicht. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation mit der Aufsichtsbehörde 500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine präventive Anfrage der Aufsicht ist verbindlich – wer nicht antwortet, wird sanktioniert, bevor es um den eigentlichen Mangel geht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Schreiben der Datenschutzaufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. d und e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2025 OTTO FUCHS Beteiligungen KGOLG Düsseldorf: 30 Mio. Euro gegen OTTO FUCHS wegen Informationsaustauschs unter Schmieden DeutschlandKartelle und Absprachen 30 Mio. €

Das OLG Düsseldorf setzte gegen die OTTO FUCHS Beteiligungen KG eine Geldbuße von 30 Mio. Euro fest, weil zwei ihrer Prokuristen von Oktober 2010 bis November 2015 zweimal jährlich in der 'Aluminium Forging Group' mit anderen Aluminiumschmieden Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht hatten, etwa zu Rabattforderungen von Kunden und gestiegenen Lagerkosten. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Branchenrunden zu Kosten und Rabatten sind auch ohne Preisabsprache riskant, und die Leitung haftet persönlich, wenn sie nicht ausreichend beaufsichtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch in Branchenrunden und Aufsichtspflicht der Leitung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Kartellbußgeldverfahren)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch) und Verletzung der Aufsichtspflicht; Az. V-6 Kart 2/21 OWi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Oft wenig konkreter Austausch über Preisbestandteile mit geringem Kostenanteil, daher geringes Gewinn- und Schadenspotenzial; Verhandlungsdruck zwischen Aluminiumlieferanten und Automobilindustrie. Erschwerend wirkten tatbezogene Umsätze von mehr als 1 Mrd. Euro und ein Konzernumsatz von rund 3,4 Mrd. Euro jährlich.
Veröffentlicht
05.03.2025

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05.03.2025 Liquidaciones Vizcaya, SL; Albujón Solar 81, SLKursmanipulation in Aktien eines Solarunternehmens: 3 Mio. Euro gegen zwei Gesellschaften SpanienMarktmissbrauch und Insiderhandel 3 Mio. €

Die CNMV stellte fest, dass die beiden Gesellschaften im vierten Quartal 2022 bei Geschäften in Aktien eines börsennotierten spanischen Photovoltaikunternehmens Marktmanipulation begangen hatten. Der Rat der CNMV verhängte am 5. März 2025 gegen Liquidaciones Vizcaya SL und Albujón Solar 81 SL je 1.500.000 EUR, zusammen 3.000.000 EUR. Gegenüber den beiden Gesellschaften ist die Entscheidung rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktmanipulation wird auch bei den beteiligten Gesellschaften selbst mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 282.15 Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015) i. V. m. Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.03.2025 Crystal Currency Exchange Inc.FINTRAC: Geldbuße von 348.067,50 CAD gegen Crystal Currency Exchange Inc. wegen 9 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 226.047 €

Crystal Currency Exchange Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Burnaby (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 348.067,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 9 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen sowie mehrere nicht gemeldete Serien von Bargeldeingängen und ein- und ausgehenden Auslandsüberweisungen fest, die innerhalb von 24 Stunden zusammen mindestens 10.000 CAD erreichten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Crystal Currency Exchange Inc.“, veröffentlicht am 29.05.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-05-29-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 30(1)(c), 156(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2025

Originalbetrag 348.067,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2025 Cambrian Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 116.160 CAD gegen Cambrian Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 76.907 €

Cambrian Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine Kreditgenossenschaft mit Sitz in Winnipeg (Manitoba). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 3. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 116.160 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung und zwei Meldungen eingehender Auslandsüberweisungen; Richtlinien zur laufenden Überwachung und die Risikobewertung waren zu wenig dokumentiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Cambrian Credit Union“, veröffentlicht am 10.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 7(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.06.2025

Originalbetrag 116.160 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.02.2025 Allianz Australia Insurance Limited; AWP Australia Pty LtdAllianz und AWP: 16,8 Mio. AUD Geldstrafen wegen irreführender Reiseversicherungsangaben AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 10 Mio. €

Zwischen 2016 und 2018 veröffentlichten Allianz Australia und die für Allianz tätige Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft AWP im Internet Angaben zu Reiseversicherungen, die Höchstleistungen nannten, ohne ausreichend auf Unterlimits, Bedingungen und Ausschlüsse hinzuweisen. Das Gericht verurteilte Allianz in sechs Fällen zu je 2,25 Mio. AUD (13,5 Mio. AUD) und AWP in einem Fall zu 3,3 Mio. AUD, jeweils nach 25 % Nachlass für frühe Schuldbekenntnisse. 781 Kunden hatten zuvor Entschädigungen von zusammen 1.264.864 AUD erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine eingesparte Rechtsprüfung von Webinhalten kann ein Vielfaches an Strafen und Entschädigungen kosten; Produktwerbung braucht eine verbindliche Freigabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtliche Prüfung von Produktinformationen und Werbeseiten vor der Veröffentlichung

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (Anklage des Commonwealth Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
ss 1041E(1), 1311(1) Corporations Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt, freiwillige Offenlegung, volle Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und Entschädigung der betroffenen Kunden.
Haftung von Führungskräften
Ein General Manager lehnte 2016 eine externe rechtliche Prüfung der Website für geschätzt 25.000 bis 30.000 AUD ab; das Gericht sah die Ursache der Verstöße im Unwillen, für eine ausreichende Aufsicht Geld auszugeben.
Veröffentlicht
28.02.2025

Originalbetrag 16.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Morgan Stanley (Switzerland) GmbHMorgan Stanley (Schweiz): 1 Mio. CHF Busse wegen Organisationsmangel bei Geldwäscherei SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft traf 2010 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass ein Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei mit Vermögenswerten aus Bestechungsdelikten in Griechenland beging. Die Bundesanwaltschaft schloss das Verfahren mit einem Strafbefehl über 1 Mio. CHF ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Organisationsmängel verjähren im Unternehmensstrafrecht nicht mit dem Weggang des Mitarbeiters – Kontrollen müssen nachweisbar wirken.

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.02.2025

Originalbetrag 1.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Rogaland SparebankRogaland Sparebank: 1,2 Mio. NOK Strafe wegen nicht eingefrorenen Kontos NorwegenVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 102.551 €

Gulating lagmannsrett verurteilte Rogaland Sparebank (früher Sandnes Sparebank) zu einer Unternehmensgeldstrafe von 1.200.000 NOK, weil die Bank im April und Mai 2020 ein auf den Namen einer auf der Al-Qaida-Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Person eröffnetes Konto nicht einfror und darauf 13 Einzahlungen über zusammen 45.828 NOK verbuchte; zusätzlich muss die Bank 50.000 NOK Verfahrenskosten tragen. Das Hordaland tingrett hatte die Bank zunächst freigesprochen; der Berufungsausschuss des Høyesterett ließ die Revision der Bank am 21.05.2025 nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ersetzen keine Sanktionsprüfung: Gelder gelisteter Personen sind sofort einzufrieren, auch wenn das Konto formal auf Veranlassung Dritter eröffnet wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen

Behörde / Gericht
Gulating lagmannsrett
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§ 2 lov om bindende FN-vedtak i. V. m. § 3 forskrift om sanksjoner mot ISIL (Da'esh) og Al-Qaida; §§ 27 und 28 straffeloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank entdeckte den Vorgang selbst, ergriff Maßnahmen und meldete ihn an Økokrim, später an Finanstilsynet und das Außenministerium; sie hatte keinen Vorteil aus dem Verstoß.
Haftung von Führungskräften
Nach dem Berufungsgericht liegt es in der Verantwortung von Leitung und Vorstand, die Bank personell so auszustatten, dass Sanktionspflichten eingehalten werden.

Originalbetrag 1.200.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.02.2025 Cantor Fitzgerald Ireland LimitedCentral Bank: 452.790 Euro gegen Cantor Fitzgerald wegen fehlender Verdachtsmeldungen IrlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 452.790 €

Zwischen März 2017 und Juni 2023 meldete die Wertpapierfirma mehrfach erkannte verdächtige Geschäfte nicht an die Central Bank, dokumentierte ihre Prüfungen nicht durchgängig und eskalierte Verdachtsfälle intern nicht zuverlässig. Wegen Verstoßes gegen Art. 16(2) MAR verhängte die Central Bank nach 30 % Vergleichsnachlass 452.790 Euro (Ausgangsbetrag 646.840); der Verstoß wurde eingeräumt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler im Frontoffice müssen Verdachtsmomente dokumentieren und eskalieren, und die Firma muss erkannte Verdachtsfälle tatsächlich melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Eskalieren verdächtiger Aufträge durch Händler und Makler

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16(2) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); European Union (Market Abuse) Regulations 2016 (S.I. No. 349 of 2016)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass von 30 %; Verstoß eingeräumt.
Veröffentlicht
27.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.02.2025 Jura Poland sp. z o.o., Terg S.A., Euro-net sp. z o.o. u. a. (5 Unternehmen)Jura Poland und Elektronikhändler: 66,1 Mio. PLN wegen Preisbindung bei Kaffeemaschinen PolenKartelle und Absprachen 15,9 Mio. €

Jura Poland hatte mit Elektronikhändlern die Wiederverkaufspreise für Kaffeemaschinen und Zubehör der Marke Jura festgelegt. Das UOKiK verhängte Geldbußen gegen Terg (30.065.250 PLN), Jura Poland (12.212.000 PLN), Euro-net (10.500.450 PLN), Media Saturn Online (6.772.000 PLN) und Media Saturn Holding Polska (6.549.000 PLN), zusammen 66.098.700 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler haften mit, wenn sie sich auf feste Wiederverkaufspreise eines Herstellers einlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 66.098.700 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2025.

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21.02.2025 Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei)CMA: 104,46 Mio. GBP gegen vier Banken wegen Informationsaustauschs zu Gilts Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 126,2 Mio. €

Die CMA erließ fünf getrennte Entscheidungen, wonach jeweils zwei Banken zwischen 2009 und 2013 in bilateralen Bloomberg-Chats einzelner Händler wettbewerbssensible Informationen zum Handel mit britischen Staatsanleihen (Gilts und Gilt Asset Swaps) sowie teils zu Auktionen des Debt Management Office und zu Rückkaufauktionen der Bank of England ausgetauscht hatten. Im Vergleich zahlen Royal Bank of Canada 34.200.000, Morgan Stanley 29.700.000, HSBC 23.400.000 und Citi 17.160.000 GBP, zusammen 104.460.000 GBP; die Deutsche Bank, die den Austausch angezeigt hatte, blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Chats zwischen Händlern verschiedener Häuser sind ein Kartellrisiko: Schon vereinzelter Austausch von Preis- und Auktionsinformationen kann eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern in Händlerchats

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I prohibition, section 2(1) Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Citi: 35 % Kronzeugenabschlag und 20 % Vergleichsnachlass; HSBC, Morgan Stanley und RBC: 10 % Vergleichsnachlass. Berücksichtigt wurden außerdem die lange Zeit seit Ende der Verstöße und umfangreiche Compliance-Maßnahmen der Banken, teils schon vor Beginn der Untersuchung.
Veröffentlicht
21.02.2025

Originalbetrag 104.460.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.

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21.02.2025 AustralianSuper (Trustee des Pensionsfonds AustralianSuper)AustralianSuper: 27 Mio. AUD Strafe wegen nicht zusammengeführter Mitgliedskonten AustralienOrganisationspflichten 16,5 Mio. €

Der Trustee des größten australischen Pensionsfonds führte von Juli 2013 bis März 2023 die mehrfach vorhandenen Konten von rund 90.700 Mitgliedern nicht zusammen, obwohl s 108A SIS Act das verlangt; die Mitglieder verloren durch doppelte Gebühren, Versicherungsprämien und entgangene Erträge rund 69 Mio. AUD. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen grundlegende Pflichten des Trustees und verhängte 27 Mio. AUD; alle Betroffenen wurden entschädigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Compliance-Lücken müssen eskaliert und mit ausreichenden Ressourcen behoben werden; fehlendes Personal ist keine Rechtfertigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eskalation und Behebung erkannter Compliance-Lücken zulasten von Kunden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
ss 52, 108A Superannuation Industry (Supervision) Act 1993 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung möglicher Verstöße an die ASIC im Dezember 2021; Entschädigung aller betroffenen Mitglieder.
Haftung von Führungskräften
Nach dem Urteil wurden Probleme nicht eskaliert und die Aufsicht durch die obere Führungsebene fehlte; Unterbesetzung verzögerte die Behebung.
Veröffentlicht
21.02.2025

Originalbetrag 27.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.

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19.02.2025 Inetum (drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe)Portugal: 3,09 Mio. Euro gegen Inetum wegen No-Poach-Absprachen, Gericht bestätigt PortugalKartelle und Absprachen 3,09 Mio. €

Die IT-Beratungsgruppe beteiligte sich von 2014 bis 2021 an bilateralen Absprachen, Beschäftigte von Wettbewerbern nicht abzuwerben. Die AdC verhängte 3.092.000 Euro gegen drei Gesellschaften; im März 2026 bestätigte das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht (TCRS) die Buße vollständig – die erste gerichtliche Bestätigung einer Arbeitsmarkt-Kartellbuße in Portugal.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Fachkräfte abzuwerben, sind Kartelle – HR und Führungskräfte müssen das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Abwerbeverboten zwischen Wettbewerbern (No-Poach)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.02.2025

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19.02.2025 Smart Home Ensured LimitedICO: Durchsetzungsanordnung gegen Smart Home Ensured wegen Werbeanrufen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung Anordnung

Die ICO erließ gegen Smart Home Ensured Limited eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen Juli und August 2023 14.508 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die seit mindestens 28 Tagen im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren. Die Anordnung verpflichtet das Unternehmen, solche Anrufe künftig zu unterlassen. Der Bescheid ist eine Durchsetzungsanordnung; eine Geldbuße enthält er nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.02.2025 Jumbo (Supermarktkette)OM: 50.000 Euro Strafbefehl gegen Jumbo nach tödlichem Unfall im Verteilzentrum NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 50.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die Supermarktkette Jumbo einen Strafbefehl über 50.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet, nachdem ein Beschäftigter am 20. Oktober 2021 am Verteilzentrum in Woerden von einem rückwärtsfahrenden Lkw des Unternehmens tödlich erfasst worden war. Nach den Ermittlungen der Nederlandse Arbeidsinspectie lag der eingerichtete Raucherbereich unzureichend abgetrennt neben den Laderampen und dem Lkw-Verkehr, und das Rückfahrwarnsignal des Lkw war abgeschaltet. Jumbo hat den Raucherbereich umgestaltet, Rückfahrsignale bei jedem Start automatisch aktivieren lassen, kooperiert und zahlt zusätzlich einen Betrag an die Hinterbliebenen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pausen- und Raucherbereiche gehören in die Gefährdungsbeurteilung des Werksverkehrs und müssen baulich von Lade- und Fahrzonen getrennt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege, Laderampen und Pausenbereiche in der Logistik

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket; Ermittlungen Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet (Arbowet); Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Nachträgliche Sicherheitsmaßnahmen, Kooperation, Zahlung an die Hinterbliebenen.
Veröffentlicht
18.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.02.2025 Metro Inc.Metro: CAI verbietet Gesichtserkennungs-Datenbank gegen Ladendiebstahl Kanada, QuébecVideoüberwachung Anordnung

Metro meldete der Commission d'accès à l'information 2024 ein Pilotprojekt, bei dem Personen in Filialen der Marken Metro, Super C und Jean Coutu über die Videokameras an Ein- und Ausgängen per Gesichtserkennung mit einer biometrischen Datenbank abgeglichen werden sollten; aufgenommen werden sollten Personen, die an Ladendiebstählen oder Betrug mit Polizeieinsatz beteiligt waren. Die CAI wertete dies als Identitätsprüfung mit biometrischen Merkmalen, die nach Art. 44 LCCJTI die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erfordert, und untersagte die Inbetriebnahme der Datenbank. Die Entscheidung wird vor der Cour du Québec angefochten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Gesichtserkennung im Handel setzt in Québec die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen voraus, auch bei Pilotprojekten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrie und Gesichtserkennung zur Diebstahlprävention im Handel

Behörde / Gericht
Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Loi concernant le cadre juridique des technologies de l'information (RLRQ c. C-1.1), Art. 44 und 45; Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 83
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.02.2025 Mako Financial Markets Partnership LLPFCA: 1,66 Mio. Pfund gegen Mako wegen Kontrollmängeln bei außerbörslichem Aktienhandel Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Mako Financial Markets Partnership LLP eine Geldbuße von 1.662.700 Pfund, davon 1.137.283 Pfund als Gewinnabschöpfung. Nach den Feststellungen der FCA hatte Mako zwischen Dezember 2013 und November 2015 für Kunden, die eine andere Brokergruppe eingeführt hatte, außerbörsliche Geschäfte ausgeführt, ohne angemessene Systeme und Kontrollen gegen Betrug und Geldwäsche zu haben. Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung waren nach Auffassung der FCA unzureichend, und Warnsignale bei bestimmten Aktiengeschäften wurden übersehen. Die Buße enthält einen Nachlass für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 1.662.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 200 €

Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.02.2025 Paprec GroupPNF: CJIP mit Paprec Group über 17,54 Mio. Euro nach Ermittlungen zu Abfallaufträgen FrankreichBestechung von Amtsträgern 17,5 Mio. €

Paprec Group verpflichtete sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von 17.538.990 EUR, in der bereits beschlagnahmte 4.828.000 EUR enthalten sind, sowie zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (Kosten bis 1.000.000 EUR). Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung, Begünstigung bei Vergaben, Geldwäsche und unzulässiger Absprachen rund um Aufträge und Konzessionen französischer Gebietskörperschaften zur Abfallbehandlung; validiert am 11.02.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer von kommunalen Aufträgen lebt, muss Kontakte zu Entscheidungsträgern und Vergabeabläufe lückenlos auf Korruptions- und Begünstigungsrisiken prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei kommunalen Aufträgen und Konzessionen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien FrankreichBestechung von Amtsträgern 558.024 €

Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportaufträge an staatliche Stellen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 €

Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Rechtbank Overijssel (economische kamer)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert ItalienZoll Anordnung

Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung

Behörde / Gericht
Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.02.2025 Trust International Insurance Company (Cyprus) LimitedZypern: Rüge für Trust International Insurance – Unfallakte an Versicherungsagenten gegeben ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Versicherungsagent, der selbst in einen Unfall verwickelt war, erhielt vom Versicherer auf Anfrage die Pannenhilfe-Akte samt Daten des Unfallgegners und kontaktierte diesen anschließend. Die Kommissarin sprach eine Rüge aus, weil es für die Weitergabe keine Rechtsgrundlage gab und interne Verfahren diesen Fall nicht regelten, und ordnete ein Verfahren für Datenanfragen von Agenten und Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eigene Agenten oder Beschäftigte sind Dritte, wenn sie in eigener Sache Daten anfordern – das muss im Herausgabeprozess geregelt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herausgabe von Kundendaten an Agenten und Kollegen in eigener Sache

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Unternehmen setzte die Anordnung um

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.02.2025 Lockheed Martin CorporationLockheed Martin zahlt 29,74 Mio. USD wegen überhöhter Preisangebote beim F-35 USASonstiges 28,7 Mio. €

Lockheed Martin soll 2013 bis 2015 bei fünf Produktions- und Wartungsverträgen für das F-35-Programm dem Joint Program Office keine korrekten Kosten- und Preisdaten übermittelt und so überhöhte Angebote durchgesetzt haben. Der Vergleich beträgt 29,74 Mio. USD, zusätzlich zu 11,3 Mio. USD, die bereits an das Verteidigungsministerium gezahlt worden waren; auslösend war eine Qui-tam-Klage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgeberklagen aus dem eigenen Haus machen Preisprüfungsfehler auch Jahre später teuer – interne Meldewege müssen solche Themen früh auffangen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO Eastern District of Texas
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Truth in Negotiations Act
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 29.740.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 4.722 €

Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.02.2025 Deutsche Bank AGBaFin: 23,05 Mio. Euro gegen Deutsche Bank wegen Organisations- und Aufzeichnungsmängeln DeutschlandOrganisationspflichten 23,1 Mio. €

Die BaFin setzte am 4. Februar 2025 Geldbußen von insgesamt 23.050.000 Euro gegen die Deutsche Bank AG fest: 14,8 Mio. Euro, weil die Bank nach Vorwürfen zum Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien zu lange für Aufklärung und Mängelbeseitigung brauchte; 4,6 Mio. Euro, weil die Zweigniederlassung Postbank Telefongespräche zu Kundenaufträgen zeitweise nicht aufzeichnete; 3,65 Mio. Euro, weil die Postbank die Kontowechselhilfe in 53 Fällen nicht leistete. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Compliance-Vorwürfe im Ausland müssen zügig aufgeklärt und behoben werden – auch schleppende Abhilfe ist ein eigener Organisationsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnungspflichten in der Wertpapierdienstleistung und Kontowechselhilfe einhalten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG; § 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 83 Abs. 3 S. 1 WpHG; §§ 22, 23 Abs. 1 ZKG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Beim Komplex Telefonaufzeichnung wurde eine Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) geahndet: Nach dem Auslaufen der Pandemie-Ausnahmen fehlten zeitweise Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen.
Veröffentlicht
04.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,43 Mio. €

Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
Veröffentlicht
04.03.2025

Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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04.02.2025 Glasgow City CouncilICO: Verwarnung für Glasgow City Council wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Glasgow City Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Stadtverwaltung zwischen April 2023 und März 2024 nur 45 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen innerhalb der gesetzlichen Frist. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.02.2025 City of Edinburgh CouncilICO: Verwarnung für City of Edinburgh Council wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem City of Edinburgh Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Stadtverwaltung im Jahr 2023 40 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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31.01.2025 Brink’s Global Services USA, Inc.FinCEN: 37 Mio. USD gegen Brink's wegen Bargeldtransporten ohne AML-Programm USAInterne Sicherungsmaßnahmen 35,6 Mio. €

FinCEN verhängte gegen Brink’s Global Services USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 37 Mio. USD. Das Unternehmen hatte von Oktober 2018 bis Oktober 2020 Bargeld aus Mexiko an Dritte in den USA und Spanien transportiert und damit als Geldtransferdienstleister (MSB) gehandelt, ohne sich bei FinCEN zu registrieren, ein AML-Programm einzurichten oder Verdachtsmeldungen abzugeben; die Transporte entsprachen rund 800 Mio. USD. Auf die Strafe werden 20 Mio. USD angerechnet, die Brink’s im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement an das DOJ zahlt; an FinCEN sind 17 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für Dritte Bargeld grenzüberschreitend bewegt, muss prüfen, ob er als Geldtransferdienstleister registrierungs- und meldepflichtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungs- und Meldepflichten für Bargeldtransport und Geldtransfer

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330 und § 5318(h)(1), (g); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210 sowie Pflicht zu Verdachtsmeldungen nach 31 C.F.R. Part 1022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass das Unternehmen mit der Behörde kooperierte und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 37.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

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30.01.2025 Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.Garante sperrt DeepSeek: sofortige Verarbeitungsbeschränkung für italienische Nutzer ItalienKI-Systeme Anordnung

Nachdem die chinesischen Anbieter erklärt hatten, nicht in Italien tätig zu sein und nicht der DSGVO zu unterliegen, ordnete die Behörde dringlich und mit sofortiger Wirkung die Beschränkung der Verarbeitung von Daten italienischer Nutzer an und eröffnete ein Untersuchungsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Dienste europäischen Nutzern anbietet, unterliegt der DSGVO – unabhängig vom Firmensitz.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO, Art. 58 Abs. 2 lit. f (Beschränkung der Verarbeitung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.01.2025

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29.01.2025 Mobile TeleSystems Public Joint Stock Company (MTS)Federal Court weist Klage des Mobilfunkbetreibers MTS gegen Sanktionslistung ab KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Russlands größter Mobilfunk- und Festnetzbetreiber griff seine Aufnahme in die kanadische Russland-Sanktionsliste direkt gerichtlich an. Der Federal Court bestätigte die Abweisung des Antrags ohne Nachbesserungsmöglichkeit, weil MTS zunächst das in den Regulations vorgesehene Streichungsverfahren beim Minister hätte nutzen müssen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gegen eine Sanktionslistung führt der Weg zuerst über das behördliche Streichungsverfahren; Geschäftspartner müssen die Listung bis dahin beachten.

Behörde / Gericht
Federal Court (2025 FC 181); Attorney General of Canada
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2023-163, s. 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.01.2025 OGH erhöht Gun-Jumping-Geldbuße gegen Lebensmittelhändler von 1,5 auf 70 Mio. € ÖsterreichFusionskontrolle 70 Mio. €

Ein im Beschluss anonymisierter Lebensmitteleinzelhandelskonzern (R*) hatte über seine Tochtergesellschaft mit einem langjährigen Pachtvertrag über eine Filialfläche in einem Einkaufszentrum einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss ohne fusionskontrollrechtliche Freigabe durchgeführt (1. Juli 2018 bis 20. September 2022). Das Kartellgericht verhängte 1,5 Mio. €; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte die Geldbuße auf 70 Mio. € fest, wobei er den Konzernumsatz von 92,3 Mrd. € und eine frühere Geldbuße wegen verbotener Durchführung berücksichtigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übernahme von Filialen per Miet- oder Pachtvertrag kann ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss sein – Expansionsabteilungen müssen die Fusionskontrolle prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflicht bei Standortübernahmen durch Miet- oder Pachtverträge

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.01.2025 Hang Seng Bank LimitedHang Seng Bank: 66,4 Mio. HKD wegen Verkaufspraktiken und überhöhter Gebühren HongkongOrganisationspflichten 8,1 Mio. €

Hang Seng Bank wurde öffentlich gerügt und mit 66.400.000 HKD gebüßt. Kundenberater hatten 46 Kunden, deren Fondsgeschäfte 2016/2017 als Eigenentscheidung verbucht waren, zu übermäßig häufigen Käufen und Verkäufen mit kurzen Haltedauern veranlasst; zwischen 2014 und 2018 erwarben 388 Kunden ohne festgestellte Derivatekenntnisse in 629 Geschäften Derivatefonds; und zwischen 2014 und 2023 behielt die Bank unzulässig Vorteile ein, berechnete zu hohe Gebühren und legte Bestandsprovisionen unzureichend offen (mindestens 22,4 Mio. HKD). Die Bank hat betroffene Kunden entschädigt und zu viel vereinnahmte Beträge erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Als Eigenentscheidung markierte Kundengeschäfte und Gebührenabrechnungen brauchen eine unabhängige Kontrolle, sonst bleiben Fehlberatung und Überberechnung jahrelang unentdeckt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlageberatung: Eignungsprüfung, übermäßiger Handel und Gebührentransparenz

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 196 SFO (Cap. 571); Code of Conduct for Persons Licensed by or Registered with the SFC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Entschädigung der Kunden und Erstattung der Vorteile, interne und unabhängige Überprüfungen nach Selbstmeldung, Kooperation mit HKMA und SFC und Annahme der Feststellungen, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 66.400.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells DänemarkKartelle und Absprachen 2,68 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.01.2025 Infinox Capital LimitedFCA: 99.200 Pfund gegen Infinox wegen fehlender Transaktionsmeldungen Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 117.946 €

Die FCA verhängte gegen Infinox Capital Limited eine Geldbuße von 99.200 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA meldete die Firma zwischen Oktober 2022 und März 2023 Geschäfte ihres CFD-Handels auf Einzelaktien, die über ein bestimmtes Unternehmenskonto liefen, nicht an die FCA. Insgesamt fehlten 46.053 Transaktionsmeldungen, die erst im Dezember 2023 nachgereicht wurden. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26(1) UK MiFIR; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 99.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.01.2025 Orange România S.A.Orange Rumänien: 199.020 RON wegen Löschantrag und übermäßiger Ausweiskopien RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 40.004 €

Nach einem gescheiterten Mobilfunk-Vertragsabschluss verlangte eine Person die Löschung ihrer Daten; der Anbieter forderte weitere Daten an und antwortete nicht vollständig. Zudem hatte er gescannte Ausweisdokumente gespeichert, obwohl sie für die Identifizierung nicht mehr nötig waren. Die ANSPDCP verhängte zwei Geldbußen von je 99.510 RON (zusammen 199.020 RON) und ordnete unter anderem Schulung des zuständigen Personals und Löschung der Unterlagen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschanträge brauchen einen geschulten, fristgerechten Ablauf, und Ausweiskopien dürfen nach Wegfall des Zwecks nicht aufbewahrt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Löschanträgen; keine Ausweiskopien auf Vorrat

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Art. 17, Art. 5, 6 und 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 199.020 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.01.2025 Pfizer Inc. (für die Tochter Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd.)Pfizer/Biohaven: 59,7 Mio. USD wegen Rednerhonoraren und Luxusessen für Ärzte USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 57,1 Mio. €

Pfizer zahlt für seine Tochter Biohaven 59.746.277 USD, um Vorwürfe nach False Claims Act und Anti-Kickback Statute aus der Zeit vor der Übernahme beizulegen; rund 50,2 Mio. USD gehen an den Bund, rund 9,5 Mio. USD an die Medicaid-Programme der Bundesstaaten. Biohaven soll von März 2020 bis September 2022 ausgewählten Ärzten Rednerhonorare und Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen des Migränemittels Nurtec ODT zu fördern; an Veranstaltungen nahmen teils wiederholt dieselben Ärzte oder Ehepartner, Angehörige und Praxiskollegen ohne fachlichen Bedarf teil. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen gehören Rednerprogramme und Ärztezahlungen des Zielunternehmens in die Due Diligence – die Haftung geht auf den Käufer über.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rednerprogramme: Auswahl der Redner, Wiederholungsteilnahmen, Bewirtung

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division; USAO Western District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.01.2025

Originalbetrag 59.746.277 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.01.2025 C.R. Bard, Inc.; Liberator Medical Supply, Inc.; Liberator Holdings; Rochester Medical CorporationC.R. Bard: 17 Mio. USD wegen Rabatten und Gratisproben für Urologiepraxen USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 16,3 Mio. €

Bard und drei verbundene Gesellschaften zahlen 17 Mio. USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act des Bundes und Gesetzen mehrerer Bundesstaaten. Zwischen 2016 und Februar 2020 sollen sie Urologiepraxen Rabatte, übermäßige Gratisproben und Einsparungen bei Praxisbedarf gewährt haben, damit diese Einmalkatheter standardmäßig über Bards eigenes „Link“-Rezeptformular verordnen; eine Haftung wurde nicht festgestellt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gratisproben und Rabatte dürfen nie an Verordnungswege gekoppelt werden, die dem eigenen Vertrieb zugutekommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gratisproben und Rabatte im Medizinproduktevertrieb

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Northern District of Georgia (U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b); False-Claims-Gesetze mehrerer Bundesstaaten
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
23.01.2025

Originalbetrag 17.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.01.2025 Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de PacaembuSanta Casa de Pacaembu: 47,4 Mio. BRL wegen Betrugs bei Krankenhausverträgen BrasilienKorruption und Bestechung 7,65 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de Pacaembu, einen als Organização Social im Gesundheitswesen tätigen Trägerverein, eine Geldbuße von 47.391.386,87 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht manipulierte der Verein das Auswahlverfahren für die Leitung des Feldlazaretts Hangar in Belém (Pará), betrog bei der Ausführung des Managementvertrags für ein Regionalkrankenhaus in Belém und setzte vorgeschobene natürliche und juristische Personen ein, um seine wirklichen Interessen zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Vereine, die im Auftrag des Staates Krankenhäuser führen, haften nach dem Antikorruptionsgesetz, und ihre Leitungspersonen können persönlich einbezogen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei Auswahlverfahren und Managementverträgen im Gesundheitswesen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 III und IV b und d, Art. 6, Art. 14; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
28.01.2025

Originalbetrag 47.391.386,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.

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23.01.2025 PayPal, Inc.NYDFS: 2 Mio. $ gegen PayPal wegen ungeschulter Teams und fehlender MFA USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Bei Änderungen an Datenflüssen für Steuerformulare 1099-K umgingen nicht ausreichend geschulte Teams Sicherheitsprozesse; Kriminelle mit kompromittierten Zugangsdaten konnten Formulare mit Sozialversicherungsnummern abrufen. Es fehlten qualifiziertes Personal, Schulung, Zugriffsrichtlinien sowie MFA, CAPTCHA und Rate Limiting.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Datenflüsse ändert, muss die Sicherheitsprozesse kennen – Schulung der Entwicklungsteams ist Teil der Cyberabwehr.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Softwareentwicklung und Änderungsprozesse

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
PayPal hat die Mängel inzwischen behoben.
Veröffentlicht
23.01.2025

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.

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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer ItalienKundensorgfalt 120.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
Veröffentlicht
30.01.2025
Quellen

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21.01.2025 General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A., General Logistics Systems Enterprise S.r.l. (GLS)GLS: 8 Mio. Euro Bußgeld wegen irreführendem Klimaprogramm „Climate Protect“ ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 8 Mio. €

Die AGCM verhängte gegen General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A. und General Logistics Systems Enterprise S.r.l. gesamtschuldnerisch 8.000.000 Euro, weil das Umweltprogramm „Climate Protect“ mit unklaren, nicht belegten Umweltaussagen und irreführenden Zertifikaten über kompensierte CO2-Emissionen beworben wurde. Abonnementkunden, darunter Kleinstunternehmen, mussten zudem einen nicht angeforderten Klimabeitrag zahlen, der die Kosten des Programms deutlich überstieg, während große Kunden davon befreit waren. Die Behörde stufte dies als unlautere Geschäftspraxis nach Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo ein und untersagte ihre Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimabeiträge und Kompensationsversprechen müssen freiwillig, transparent kalkuliert und belegbar sein; wer die Kosten eines Umweltprogramms auf Kunden abwälzt und damit für sich wirbt, riskiert ein Greenwashing-Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Umweltaussagen korrekt kommunizieren

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo (D.Lgs. 206/2005); Sanktion nach Art. 27 Abs. 9 Codice del consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
04.02.2025

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21.01.2025 Banco di Desio e della Brianza S.p.A.Banca d'Italia: 480.000 EUR gegen Banco di Desio wegen Mängeln bei der Kundentransparenz ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 480.000 €

Die Banca d'Italia belegte die Banco di Desio e della Brianza S.p.A. mit einer Geldbuße von 480.000 EUR nach Art. 144 TUB. Eine Prüfung vom 02.10. bis 15.12.2023 ergab Mängel in Organisation und Kontrollen bei der Einhaltung der Transparenz- und Fairnessregeln gegenüber Kunden, unter anderem zu Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies ff. TUB; die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transparenzpflichten gegenüber Kunden brauchen eigene Kontrollen in der Organisation; fehlen sie, sanktioniert die Aufsicht die Bank selbst dann, wenn einzelne Fehler später korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und faire Behandlung von Bankkunden

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 127 Abs. 01 TUB i. V. m. Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies bis 126-septiesdecies TUB; Transparenzbestimmungen der Banca d'Italia vom 29.07.2009; Art. 144 TUB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.01.2025 Užimtumo tarnyba prie Lietuvos Respublikos socialinės apsaugos ir darbo ministerijosArbeitsagentur verschickt Excel mit 29.636 Kundendaten – 9.000 Euro LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Eine Mitarbeiterin hängte versehentlich eine Excel-Datei mit Daten von 29.636 Kunden, darunter Gesundheitsdaten, an eine E-Mail an 292 Kunden an. Die VDAI stellte fest, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Datenabfluss nicht ausreichend getestet waren und die Mitarbeiterin nicht in die Datenklassifizierung einbezogen und unzureichend unterwiesen war; Buße 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein falscher Anhang reicht für eine Massen-Datenpanne – DLP-Werkzeuge helfen nur, wenn alle Beschäftigten geschult und einbezogen sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Anhänge prüfen, Datenklassifizierung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
21.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen HongkongKartelle und Absprachen 2,77 Mio. €

Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 500.000 €

Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktion gegen Pharnext: 500.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.01.2025 Vodafone Romania S.A.Vodafone Romania zahlt 15.000 Euro für wiederholte Datenpannen durch Mitarbeiter RumänienDatenpannen und Datensicherheit 14.974 €

Mehrere gemeldete Vorfälle gingen auf Beschäftigte oder Dienstleister zurück: ein Rechnungsfoto an Dritte, offene E-Mail-Verteiler statt BCC, ein per WhatsApp geteilter Screenshot aus der Kundenanwendung und fehlgeleitete Rechnungen. Die Aufsicht sah unzureichende Maßnahmen, um weisungsgemäße Verarbeitung durch Mitarbeiter sicherzustellen, und verhängte 74.526 Lei (15.000 Euro); das Unternehmen zahlte. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele kleine Mitarbeiterfehler summieren sich zu einem Organisationsversagen – Awareness-Training ist Pflicht, nicht Kür.

Bezug zu Schulung und Awareness

BCC, Messenger-Nutzung, Versand von Kundendokumenten

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 lit. b DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 74.526 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.01.2025 Equifax Inc. und Equifax Information Services LLCCFPB: Equifax zahlt 15 Mio. USD wegen mangelhafter Prüfung von Auskunftsreklamationen USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 14,6 Mio. €

Nach Feststellung der CFPB prüfte Equifax Reklamationen gegen Einträge in Kreditauskünften nicht ordnungsgemäß, ließ gelöschte Einträge wieder aufleben, informierte Verbraucher unzureichend über die Ergebnisse und sperrte auf Identitätsdiebstahl beruhende Einträge nicht wie vorgeschrieben (Fair Credit Reporting Act). Zudem verkaufte das Unternehmen fehlerhafte Kredit-Scores, nachdem Testcode in einen Produktivserver gelangt war; die Anordnung verhängt 15 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenkorrekturen müssen dauerhaft wirken und Software-Änderungen dürfen nur geprüft in Produktivsysteme gelangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reklamationsbearbeitung und Änderungsmanagement bei Auskunfteidaten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Credit Reporting Act (15 U.S.C. §§ 1681c, 1681e, 1681i); Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

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17.01.2025 Stericycle, Inc.Stericycle: 9,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Transport und Nachweis gefährlicher Abfälle USAAbfall und Gefahrstoffe 9,23 Mio. €

Stericycle zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich (Stipulation and Order of Settlement) mit US-Justizministerium und EPA 9.500.000 USD Zivilstrafe wegen RCRA-Verstößen in seinem bis April 2020 betriebenen Geschäft mit Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen verlor Sendungen aus dem Blick, lieferte Abfälle ohne vorgeschriebene Begleitscheine oder an nicht vom Kunden gewählte Anlagen, lagerte sie zu lange in Umschlaganlagen und übermittelte Tausende Begleitscheine nicht rechtzeitig an das e-Manifest-System der EPA. Nach EPA-Angaben ist es das erste gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der e-Manifest-Pflichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lückenlose Begleitscheine und fristgerechte elektronische Meldungen sind bei gefährlichen Abfällen eigene, sanktionsbewehrte Pflichten und keine bloße Formalie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Begleitscheine und Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 42 U.S.C. § 6901 ff., e-Manifest-Vorschriften
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 9.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,01 Mio. €

Nach Darstellung von OFAC lieferte der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. Laut OFAC einigte sich Haas mit der Behörde auf einen Vergleich über 1.044.781 USD (acht der 21 mutmaßlichen Verstöße wertete OFAC als schwerwiegend; keine freiwillige Selbstanzeige); zeitgleich schloss Haas einen separaten Vergleich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums über 1,5 Mio. USD, der im angegebenen Betrag nicht enthalten ist. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 for Apparent Violations of the Ukraine-/Russia-related Sanctions Regulations“ vom 17.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933956/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 1.044.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.01.2025 Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LPTwo Sigma: 90 Mio. USD – bekannte Schwachstellen in Anlagemodellen jahrelang nicht behoben USAOrganisationspflichten 87,6 Mio. €

Beschäftigte erkannten spätestens im März 2019 Schwachstellen in Anlagemodellen, die Kundenrenditen beeinträchtigen konnten, doch Two Sigma handelte erst im August 2023; es fehlten Richtlinien, und ein Mitarbeiter änderte unbefugt über ein Dutzend Modelle. Zudem verlangten Aufhebungsverträge die Erklärung, keine Beschwerde bei Behörden eingereicht zu haben. Die SEC verhängte 90 Mio. USD; Two Sigma hatte Kunden bereits 165 Mio. USD erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Modellrisiken brauchen ein Änderungs- und Freigabeverfahren – und erkannte Schwachstellen eine verbindliche Frist zur Behebung.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Investment Advisers Act of 1940 (Antifraud, Compliance Rule 206(4)-7); Exchange Act Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Rückzahlung von 165 Mio. USD an betroffene Fonds und Konten.

Originalbetrag 90.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.01.2025 Block, Inc. (Cash App)CFPB: Block (Cash App) muss mindestens 130 Mio. USD wegen Betrugsabwehr zahlen USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 53,5 Mio. €

Die CFPB stellte fest, dass Block bei Cash App Betrug nicht wirksam verhinderte und aufarbeitete, Reklamationen und Rückbuchungen unlauter behandelte, keinen wirksamen Kundendienst bot, Nutzer über den Schutz vor unautorisierten Überweisungen täuschte und Fehlerbehebungspflichten nach dem Electronic Fund Transfer Act und Regulation E verletzte. Die Anordnung verhängt 55 Mio. USD Geldbuße und verlangt 75 Mio. USD für Wiedergutmachung, die auf bis zu 120 Mio. USD steigen kann (insgesamt bis zu 175 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsdienste müssen Betrugsmeldungen erreichbar entgegennehmen und fristgerecht prüfen – Werbeversprechen zur Sicherheit werden daran gemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Betrugsmeldungen und Reklamationen in Zahlungs-Apps

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536); Electronic Fund Transfer Act und Regulation E (12 C.F.R. §§ 1005.6, 1005.7, 1005.11, 1005.13, 1005.18)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.01.2025

Originalbetrag 55.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.01.2025 Family International Realty LLCOFAC: 1,08 Mio. US-Dollar Vergleich mit Family International Realty wegen Verschleierung von Immobilien sanktionierter Oligarchen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,05 Mio. €

Das Immobilienunternehmen Family International Realty LLC aus Miami zahlt nach einem Vergleich mit OFAC gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei 1.076.923 US-Dollar (gemeinsame Zahlung) für 73 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC übertrug das Unternehmen zwischen 2018 und 2023 in einem vorsätzlichen Umgehungsplan das formale Eigentum an drei Luxuswohnungen zweier sanktionierter russischer Oligarchen auf nicht sanktionierte Angehörige und deren Briefkastenfirmen und vermietete die Wohnungen weiter; das Unternehmen erhielt dafür rund 182.442 US-Dollar an Provisionen und Erstattungen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem Höchstbetrag von 30.080.709 US-Dollar. 182.442 US-Dollar gelten durch eine Einziehungszahlung an das DOJ als beglichen. Quelle: OFAC Enforcement Release vom 16.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933941/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
E.O. 13685 §§ 2(a), 5(a), 6(a) (73 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.01.2025

Originalbetrag 1.076.923 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink

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16.01.2025 DoNotPay, Inc.FTC: „Roboter-Anwalt“ DoNotPay zahlt 193.000 USD für ungeprüfte KI-Versprechen USAKI-Systeme 187.889 €

Laut FTC-Beschwerde bewarb DoNotPay seinen KI-Chatbot als „ersten Roboter-Anwalt der Welt“, der einen menschlichen Anwalt ersetzen könne, ohne die Leistung je gegen Anwälte getestet oder von Juristen prüfen lassen zu haben. Die endgültige Vergleichsanordnung (5:0-Beschluss) verbietet solche Behauptungen ohne Belege, verlangt 193.000 USD und eine Information der Abonnenten von 2021 bis 2023 über die Grenzen der juristischen Funktionen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungsversprechen für KI-Produkte brauchen Tests, die genau die beworbene Fähigkeit belegen – „ersetzt den Fachmann“ ist ein prüfbares Versprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeaussagen über KI-Fähigkeiten belegen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
11.02.2025

Originalbetrag 193.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Hino Motors, Ltd.; Hino Motors Manufacturing U.S.A., Inc.; Hino Motors Sales U.S.A., Inc.Hino Motors: über 1 Mrd. USD Strafen wegen gefälschter Abgastestdaten USAEmissionen und Genehmigungen 1,02 Mrd. €

Die Toyota-Tochter hat von 2010 bis 2019 für über 50 Motorfamilien (rund 105.000 Straßen- und 5.700 Offroad-Dieselmotoren) Testdaten verändert, Prüfungen fehlerhaft durchgeführt oder ganz erfunden. Die Einigung umfasst 525 Mio. USD Zivilstrafe und 521,76 Mio. USD Strafe im Strafverfahren (zusammen 1,047 Mrd. USD), fünf Jahre Bewährung und ein Importverbot für Dieselmotoren; mit Rückruf und Ausgleichsmaßnahmen summiert sich die Gesamtlösung auf über 1,6 Mrd. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zertifizierungsdaten sind Beweismittel – wer Testergebnisse schönt, riskiert Existenz, Marktzugang und Strafverfolgung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität von Prüf- und Zertifizierungsdaten

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich

Originalbetrag 1.046.760.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Danske Bank A/SDanske Bank: 50 Mio. NOK wegen Marktmanipulation bei Staatsanleihe-Emission NorwegenMarktmissbrauch und Insiderhandel 4,27 Mio. €

Finanstilsynet verhängte gegen Danske Bank A/S ein Bußgeld von 50.000.000 NOK wegen Marktmanipulation. Bei der Syndizierung einer zehnjährigen norwegischen Staatsanleihe über 22 Mrd. NOK im Februar 2023, deren Rendite sich am norwegischen Swapsatz orientierte, trieb die Bank über ihre norwegische Filiale den Referenzsatz mit um den Preisfestsetzungszeitpunkt konzentrierten Zinsswap-Geschäften auf ein künstliches Niveau, in einer Lage, in der sie von einer höheren Rendite profitierte. Mildernd wirkte, dass sich die Bank selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absicherungsgeschäfte rund um die Festsetzung von Referenzpreisen brauchen klare Kontrollen, damit sie nicht als Kursbeeinflussung gewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktmanipulation rund um Referenzpreise und Emissionen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. a MAR; § 3-1, §§ 21-1, 21-9 und 21-14 verdipapirhandelloven; § 46 forvaltningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Die Bank hatte sich selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt.
Veröffentlicht
22.01.2025

Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 800 €

Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

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15.01.2025 Donghai JA Solar Technology Co., Ltd.UFLPA-Liste: Solarhersteller Donghai JA Solar Technology aufgenommen USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF nahm den Hersteller von Siliziumstäben, Wafern und Solarmodulen aus der Provinz Jiangsu in die UFLPA Entity List auf, weil er Material aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Solarmodule beschafft, sollte die Herkunft des Polysiliziums lückenlos dokumentieren lassen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
15.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Xinjiang Zijin Zinc Industry Co., Ltd.UFLPA-Liste: Zinkproduzent Xinjiang Zijin Zinc Industry aufgenommen USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF listete das Bergbauunternehmen aus der Präfektur Kizilsu doppelt: wegen Zusammenarbeit mit der Regierung Xinjiangs bei Anwerbung und Transfer verfolgter Gruppen und wegen Materialbezugs aus Xinjiang. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Metallverarbeiter sollten Hütten und Minen ihrer Vorlieferanten kennen und gegen die UFLPA Entity List abgleichen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii) und (v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
15.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2025 AFCO (Tochtergesellschaft der Zep Inc.)Zep-Tochter AFCO: 161.310 $ vorgeschlagen nach Stickstoffdioxid-Freisetzung USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 157.452 €

Im Juli 2024 wurde im Werk der Zep-Tochter AFCO in Chambersburg (Pennsylvania) bei der Chemikalienverarbeitung Stickstoffdioxid oberhalb des Grenzwerts freigesetzt; zwölf Beschäftigte wurden im Krankenhaus untersucht, zwei stationär behandelt. OSHA bemängelte fehlenden Notfallplan, mangelhaftes Atemschutz- und Gefahrstoffprogramm sowie verspätete Evakuierung und schlug 161.310 $ vor (u. a. ein Wiederholungsverstoß).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein geübter Notfall- und Evakuierungsplan entscheidet bei Chemikalienfreisetzungen darüber, wie viele Beschäftigte zu Schaden kommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Gasfreisetzung und Evakuierung

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
29 CFR 1910.120, 1910.134, 1910.1200
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
14.01.2025

Originalbetrag 161.310 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2025 Presto Automation Inc.SEC: „AI washing“ – Presto Automation übertrieb Automatisierung seiner Drive-in-KI USAKI-Systeme Anordnung

Das damals börsennotierte Restauranttechnik-Unternehmen machte laut SEC von 2021 bis 2023 irreführende Angaben zu seinem Sprach-KI-Produkt „Presto Voice“: Es verschwieg, dass die Spracherkennung anfangs Dritten gehörte, und behauptete, die KI mache menschliche Bestellannahme überflüssig, obwohl die große Mehrheit der Bestellungen menschliches Eingreifen erforderte. Die SEC erließ eine Unterlassungsverfügung ohne Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Investorenkommunikation über KI muss offenlegen, wie viel Mensch im Produkt steckt und wem die Technik gehört – Übertreibung ist ein Kapitalmarktverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kapitalmarktkommunikation über KI-Produkte („AI washing“)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 17(a)(2) Securities Act 1933; Section 13(a) Securities Exchange Act 1934
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Keine Geldbuße wegen Kooperation und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
14.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.01.2025 BMO Capital Markets Corp.BMO Capital Markets: 40,7 Mio. USD – Aufsicht über Anleihedesk unzureichend USAOrganisationspflichten 39,9 Mio. €

Mitarbeitende des Desks für Agency-CMO-Anleihen verkauften von Dezember 2020 bis Mai 2023 hypothekenbesicherte Anleihen für rund 3 Mrd. USD mit irreführenden Kennzahlen; die Aufsichtsverfahren des Broker-Dealers enthielten keine Vorgaben für Struktur und Vertrieb dieser Anleihen. BMO zahlte 19.417.908 USD Gewinnabschöpfung, 2.241.507 USD Zinsen und 19 Mio. USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsverfahren müssen auf die tatsächlichen Produkte und Vertriebspraktiken jedes Desks zugeschnitten sein – generische Richtlinien genügen nicht.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Section 15(b)(4)(E) (Failure to supervise)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 40.659.415 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2025 Rio Tinto Fer et Titane inc.Rio Tinto Fer et Titane: 2 Mio. CAD Strafe für nickelhaltige und saure Minenabwässer Kanada, QCAbfall und Gefahrstoffe 1,36 Mio. €

An der Mine Lac Tio bei Havre-Saint-Pierre kam es 2023 zu Nickelüberschreitungen, nachdem durchtrennte Stromkabel die Abwasserbehandlung lahmlegten, zu unbehandelten sauren Einleitungen im Sommer sowie zu einer unterlassenen Probenahme nach einer unerlaubten Einleitung. Das Unternehmen bekannte sich in acht Punkten schuldig und zahlt 2 Mio. CAD in den Environmental Damages Fund.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausfälle der Abwasserbehandlung müssen durch Notfallpläne abgefangen und durch die vorgeschriebenen Probenahmen dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Probenahme- und Überwachungspflichten nach Störungen

Behörde / Gericht
Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Fisheries Act, Subsection 36(3); Metal and Diamond Mining Effluent Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
14.01.2025

Originalbetrag 2.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2025 IntelliVision Technologies Corp.FTC: IntelliVision darf Gesichtserkennung nicht mehr als „frei von Bias“ bewerben USAKI-Systeme Anordnung

Laut FTC-Beschwerde behauptete der Anbieter von KI-Gesichtserkennung ohne ausreichende Belege, seine Software gehöre zu den genauesten am Markt und arbeite ohne Geschlechts- oder Hautfarben-Bias; entgegen seiner Werbung sei sie nicht mit Millionen Gesichtern trainiert worden, und für die Aussage, sie lasse sich nicht mit Fotos oder Videos täuschen, fehlten Belege. Die endgültige Vergleichsanordnung verbietet Falschaussagen zu Genauigkeit, demografischer Leistung und Täuschungserkennung sowie solche Aussagen ohne belastbare Tests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aussagen über Fairness und Genauigkeit eines KI-Modells sind Werbeaussagen – wer „bias-frei“ verspricht, muss die Leistung je Bevölkerungsgruppe getestet haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Aussagen zu Genauigkeit und Fairness von KI-Modellen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
13.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.01.2025 Markom Management LimitedOFSI: 300.000 Pfund gegen Markom Management wegen Rückzahlung an eine gelistete Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 358.453 €

OFSI verhängte am 10. Januar 2025 gegen die britische Markom Management Limited, die 2018 Treuhand-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste für Gesellschaften erbrachte, eine Geldbuße von 300.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI veranlasste das Unternehmen am 20. Februar 2018 die Rücküberweisung einer Überzahlung von rund 416.590 Pfund an eine nach EU-Recht gelistete Person und stellte ihr damit unmittelbar Gelder zur Verfügung. OFSI führte dies auf fehlende Abläufe, mangelnde Sanktionskenntnisse und den Wunsch nach einer raschen Zahlung zurück. Das Unternehmen meldete den Verstoß im Oktober 2018; einen Nachlass für die Offenlegung gewährte OFSI nicht. In der Absichtsmitteilung vom 1. August 2024 waren 400.000 Pfund angekündigt; nach Stellungnahmen des Unternehmens senkte OFSI den Betrag. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 4. Juni 2025. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited“, 31.07.2025, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-markom-management-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine (European Union Financial Sanctions) (No. 2) Regulations 2014 (Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014); Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2025

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.01.2025 Εθνική Τράπεζα της Ελλάδος Α.Ε. (National Bank of Greece)Griechenland: 120.000 Euro gegen National Bank of Greece nach Fehlbuchung per Handynummer GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 120.000 €

Eine IRIS-Überweisung per Mobilnummer über die App der Bank landete bei einer unbeteiligten Kundin statt beim Empfänger, weil die Nummer falsch zugeordnet war. Die Behörde verhängte mit Entscheidung 3/2025 100.000 Euro wegen unrichtiger Daten, unzureichender Sicherheit, fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung und unterlassener Meldung der Datenpanne sowie 20.000 Euro wegen Verletzung des Auskunftsrechts.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine einzelne Fehlbuchung kann eine meldepflichtige Datenpanne sein – Beschwerden von Kunden müssen intern als möglicher Vorfall bewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden von Datenpannen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und f, Art. 15, 25, 32, 33, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,17 Mio. €

Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
09.01.2025

Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 ein kleiner britischer BrokerFCA: Kleiner Broker wegen Cum-Ex-Geldwäscherisiken gebüßt Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 344.791 €

Der Broker hatte von Januar bis September 2015 keine wirksamen Systeme gegen Finanzkriminalität und war damit dem Risiko ausgesetzt, betrügerischen Handel und Geldwäsche im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu unterstützen. Nach einem Verfahren vor dem Upper Tribunal setzte die FCA die Geldbuße auf 288.962,53 Pfund statt der ursprünglich beabsichtigten 744.745 Pfund fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Broker müssen ungewöhnlich lukrative, zirkuläre Handelsmuster hinterfragen, bevor sie sie ausführen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei ungewöhnlichen Handelsstrukturen erkennen

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3 (PRIN 2, PRIN 3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Reduzierung durch das Upper Tribunal
Veröffentlicht
10.01.2025

Originalbetrag 288.962,53 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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09.01.2025 Liquipak LtdBleiche in den Regenwasserkanal: über 800 tote Fische – Verpackungsbetrieb verurteilt Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 3.182 €

Nach dem Einsturz einer Holzpalette lief 2021 Natriumhypochlorit (Bleiche) in einen Schacht, den der Spezialverpacker für einen Schmutzwasserkanal hielt; tatsächlich führte er in die River Holme, über 800 Fische starben. Geldstrafe 2.666,67 £ nach frühem Geständnis, insgesamt 8.973,67 £ mit Kosten und Opferzuschlag. Der Betrieb hatte laut Jahresabschluss durchschnittlich 25 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Chemikalien lagert, muss wissen, wohin jeder Schacht entwässert – ein Entwässerungsplan gehört zur Grundausstattung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kenntnis der Betriebsentwässerung und Meldung von Leckagen

Behörde / Gericht
Kirklees Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Frühes Geständnis, volle Kooperation, Sanierung und neue Lager- und Handhabungsverfahren
Veröffentlicht
24.01.2025

Originalbetrag 2.666,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.01.2025 XCL Resources Holdings LLC, Verdun Oil Company II LLC, EP Energy LLCFTC: Rekordstrafe von 5,6 Mio. US-$ für Gun-Jumping bei Ölförderer-Übernahme USAFusionskontrolle 5,39 Mio. €

Während der HSR-Wartefrist für die 1,4-Mrd.-US-$-Übernahme von EP Energy übernahmen XCL und Verdun bereits Kontrolle über das Tagesgeschäft: Sie stoppten Bohrprojekte, steuerten Kundenverträge in Utah und koordinierten Preise in Texas (94 Tage). In einem vom DOJ für die FTC eingereichten Vergleich verpflichteten sich die Unternehmen zu einer Zivilstrafe von 5,6 Mio. US-$ – der höchsten je für Gun-Jumping in den USA; die gerichtliche Genehmigung nach dem Tunney Act stand bei Veröffentlichung noch aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bis zur Freigabe darf der Käufer keinen Einfluss auf das operative Geschäft des Zielunternehmens nehmen – Integrationsteams brauchen klare Gun-Jumping-Regeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping) in der Integrationsplanung

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (Klage durch das U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Hart-Scott-Rodino Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
07.01.2025

Originalbetrag 5.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.01.2025 City of Boardman (Oregon)City of Boardman: 8.770 USD – Risikobewertung des Wasserwerks war eine leere Vorlage USAKritische Infrastrukturen 8.438 €

Die EPA (Region 10) verhängte gegen die Stadt Boardman (Oregon), deren Trinkwassersystem rund 4.490 Menschen versorgt, per Consent Agreement and Final Order eine Geldbuße (civil penalty) von 8.770 USD. Nach Darstellung der EPA hatte die Stadt die nach dem Safe Drinking Water Act vorgeschriebene Risiko- und Resilienzbewertung und den Notfallplan nicht rechtzeitig erstellt und eine EPA-Anordnung von 2022 nicht erfüllt: Bei einer Inspektion im April 2024 war die Bewertung eine leere Vorlage, der Notfallplan stammte von 2005 und enthielt keinen Abschnitt zur Cybersicherheit. Die Stadt erkannte die Zuständigkeit an, ohne die Sachvorwürfe einzuräumen oder zu bestreiten, und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtbewertungen zu Anlagen- und Cybersicherheit müssen inhaltlich erarbeitet und aktuell gehalten werden – eine bloß bescheinigte Vorlage erfüllt die Pflicht nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risiko- und Resilienzbewertung inklusive Cybersicherheit tatsächlich erstellen und den Notfallplan aktuell halten

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 10
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Safe Drinking Water Act Section 1433(a) und (b) (42 U.S.C. § 300i-2) sowie Section 1414(g)(3)(A); Strafe nach Section 1414(g)(3)(B) (42 U.S.C. § 300g-3(g)(3)(B))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.01.2025

Originalbetrag 8.770 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.

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06.01.2025 Gemini Trust Company, LLCGemini Trust: 5 Mio. USD wegen irreführender Angaben gegenüber der CFTC USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 4,8 Mio. €

Auf Klage der CFTC verurteilte das Bundesgericht in New York die New Yorker Treuhandgesellschaft in einer Zustimmungsanordnung zu einer Geldbuße von 5 Mio. USD und einer dauerhaften Unterlassung. Gemini hatte 2017 im Zusammenhang mit der Selbstzertifizierung eines Bitcoin-Futures, der sich auf eine Auktion bei Gemini bezog, gegenüber der CFTC Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen, die sie als falsch oder irreführend hätte erkennen müssen, etwa zur Vorfinanzierungspflicht, zur Verhinderung von Eigengeschäften, zu Gebührenrabatten sowie zu Handelsvolumen und Liquidität. Diese Angaben waren für die Prüfung der Manipulationsanfälligkeit des Kontrakts wesentlich. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Was ein Unternehmen der Aufsicht zur Beurteilung eines Produkts mitteilt, muss vollständig und belastbar sein; Aussagen seiner Vertreter werden ihm zugerechnet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Klage der CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 6(c)(2) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 9(2))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.01.2025

Originalbetrag 5.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.01.2025 Luxemburger Kreditinstitut: 175.000 EUR für verspätete Antworten auf Betroffenenanfragen LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 175.000 €

Nach 47 Beschwerden stellte die CNPD fest, dass ein Luxemburger Kreditinstitut (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) Anträge Betroffener nicht fristgerecht beantwortet hatte; den Verweis auf die COVID-19-Pandemie ließ die CNPD nicht gelten. Sie sprach eine Verwarnung (rappel à l'ordre) aus und verhängte 175.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Fristen-Tracking und ein überwachtes DSB-Postfach – Personalengpässe sind keine Ausrede.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen bei Betroffenenanfragen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 12 Abs. 3 und 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware USAGefälschte Bewertungen Anordnung

Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.01.2025
Quellen

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31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 24,1 Mio. €

FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.

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31.12.2024 SkyGeek Logistics, Inc.OFAC: 22.172 US-Dollar Vergleich mit SkyGeek Logistics wegen Lieferungen und Erstattungen an gelistete Luftfahrtzulieferer USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 21.342 €

Der New Yorker Luftfahrtbedarfshändler SkyGeek Logistics, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 22.172 US-Dollar für sechs mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC schickte das Unternehmen zwischen Januar und März 2024 vier Lieferungen im Wert von 3.429,76 US-Dollar an zwei in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen und versuchte zwei Erstattungen über zusammen 17.511,63 US-Dollar, obwohl beide zuvor wegen ihrer Rolle im russischen Luftfahrt- und Technologiesektor auf die SDN-Liste gesetzt worden waren. Kunden wurden vor Erstattungen zunächst nicht erneut geprüft. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend ein, vier der sechs Transaktionen als freiwillig offengelegt; die Basisbußen betrugen zusammen 27.715 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „SkyGeek Logistics, Inc. Settles with OFAC for $22,172 for Apparent Violations of the Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations“ vom 31.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933866/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 587.201 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
31.12.2024

Originalbetrag 22.172 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.

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30.12.2024 Techpump Solutions, S.L.CNMC: 308.529 Euro gegen Techpump wegen fehlender Altersprüfung auf Videoplattformen SpanienPlattformpflichten 308.529 €

Die CNMC verhängte gegen Techpump Solutions sieben Geldbußen von zusammen 308.529 Euro (fünfmal 44.829 und zweimal 42.192 Euro), weil sieben von dem Unternehmen betriebene Videoplattformen mit pornografischen Inhalten keine wirksame Altersverifikation hatten und Minderjährige sich durch bloße Selbstauskunft Zugang verschaffen konnten. Nach Angaben der CNMC behob das Unternehmen die Mängel trotz Aufforderungen nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit altersbeschränkten Inhalten brauchen eine echte Altersprüfung; eine bloße Selbstbestätigung per Klick genügt den spanischen Anforderungen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Jugendschutz und Altersverifikation auf Plattformen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 89.1.e) und Art. 157.8 Ley 13/2022 General de Comunicación Audiovisual
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.01.2025

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27.12.2024 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 225.000 Euro gegen Callcenter wegen Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge DeutschlandWerbung und Einwilligung 225.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das für Strom- und Gaslieferungsverträge warb, ein Bußgeld von 225.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Der Anteil der Beschwerden über Energie-Werbeanrufe sank 2024 nach Angaben der Behörde unter anderem wegen ihrer Großverfahren im Energiesektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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23.12.2024 MMM Holdings, LLCMMM Holdings: 15,2 Mio. USD wegen Geschenkkarten für Einschreibungen in Medicare-Plan USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 14,7 Mio. €

Der Medicare-Advantage-Anbieter aus Puerto Rico zahlt 15.228.340 USD zur Beilegung von Vorwürfen nach False Claims Act und Anti-Kickback Statute und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Von Januar 2018 bis Dezember 2022 soll MMM Verwaltungsangestellten von Arztpraxen Geschenkkarten gegeben haben, damit sie Tausende Medicare-Versicherte zur Einschreibung in einen MMM-Plan bewegen; die daraus folgenden Prämienzahlungen beliefen sich auf 6.091.336 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschenke an Praxispersonal, das Versicherte berät, sind genauso heikel wie Zuwendungen an Ärzte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschenke an Praxispersonal, das Patienten berät oder vermittelt

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, District of Puerto Rico; HHS Office of Inspector General (HHS-OIG)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurden die Kooperation des Unternehmens und die Einführung interner Kontrollen.
Veröffentlicht
23.12.2024

Originalbetrag 15.228.340 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2024.

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23.12.2024 FCA US LLCFCA US: 4,19 Mio. USD Vergleich mit CARB wegen Abgassteuerung im Ram ProMaster USA, CaliforniaEmissionen und Genehmigungen 2,01 Mio. €

CARB hat mit FCA US einen Vergleich über 4.185.820 USD geschlossen, weil Ram-ProMaster-Fahrzeuge der Modelljahre 2014 bis 2016 mit 3,0-Liter-Dieselmotor eine nicht genehmigte Einrichtung hatten, die die Abgasreinigung im Realbetrieb anders steuerte als in der Zertifizierungsprüfung; nach CARB-Angaben entstanden knapp 55 Tonnen zusätzliche Stickoxide. Die Zivilstrafe beträgt 2.092.910 USD. Ein Umweltprojekt in derselben Höhe zur Geschwindigkeitsreduzierung von Frachtschiffen bleibt außerhalb des Betrags; die Fahrzeuge werden zurückgerufen. CARB hatte FCA bereits 2019 und 2022 wegen ähnlicher Vorwürfe belangt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterschiede zwischen Prüfstand- und Straßenverhalten der Abgasreinigung müssen vor der Zertifizierung offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegung emissionsrelevanter Software und Hardware

Behörde / Gericht
California Air Resources Board (CARB)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Luftqualitäts- und Fahrzeugemissionsvorschriften des California Air Resources Board
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.12.2024

Originalbetrag 2.092.910 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.12.2024 Eurolife LtdZypern: Rüge für Versicherer Eurolife – offene Kündigung beim Vater zugestellt ZypernBeschäftigtendaten Verwarnung

Ein Bote des Versicherers stellte die Kündigung eines Mitarbeiters unverschlossen im Elternhaus zu und ließ sie, als der Vater die Annahme verweigerte, dort liegen, sodass Dritte den Inhalt lesen konnten. Die Kommissarin rügte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht und ordnete an, das Zustellverfahren für Kündigungen binnen eines Monats zu überarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalschreiben wie Kündigungen gehören verschlossen und nur an die betroffene Person zugestellt – Boten brauchen klare Anweisungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertrauliche Zustellung von Personalschreiben

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.12.2024 Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1 Mio. EUR gegen eine Sportorganisation wegen biometrischer Zugangskontrolle ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 1 Mio. €

Eine spanische Organisation aus dem Profisport verpflichtete ihre Mitglieder, den Zugang zu bestimmten Zuschauerbereichen biometrisch zu steuern, ohne zuvor eine gültige Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt zu haben. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte eine Geldbuße von 1 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und ordnete an, die biometrische Verarbeitung bis zu einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer anderen biometrische Systeme vorschreibt, ist selbst Verantwortlicher und muss vorher Notwendigkeit und Risiken prüfen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

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20.12.2024 Argosy Securities Inc.FINTRAC: Geldbuße von 66.000 CAD gegen Argosy Securities Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 44.159 €

Argosy Securities Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 66.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Argosy Securities Inc.“, veröffentlicht am 13.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-13-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.02.2025

Originalbetrag 66.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.12.2024 Groupe SEB, Darty, Boulanger u. a. (12 Unternehmen)Haushaltsgeräte: 611 Mio. EUR wegen Preisbindung (SEB, Darty, Boulanger u. a.) FrankreichKartelle und Absprachen 611 Mio. €

Die Autorité de la concurrence sanktionierte zehn Hersteller von Groß- und Kleingeräten sowie die Händler Darty und Boulanger, weil sie in zwölf vertikalen Absprachen, die zwischen Februar 2007 und Dezember 2014 liefen, jeweils mit ihren Handelspartnern die Endverkaufspreise festgelegt hatten. Bußgelder: SEB 189,5 Mio., Darty 109 Mio., Boulanger 84,35 Mio., BSH 54 Mio., Electrolux 44,5 Mio., Whirlpool 44,5 Mio. und als Rechtsnachfolgerin von Indesit 27,75 Mio., Candy Hoover 22,75 Mio., LG 15,5 Mio., Miele 14,25 Mio., Smeg 4,8 Mio. und Eberhardt 0,1 Mio. EUR. Den Vorwurf eines Datenaustauschs über den Branchenverband GIFAM ließ die Behörde fallen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller und Händler ihre Einhaltung gemeinsam überwachen und durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung und Preisempfehlungen im Vertrieb

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Zehn Unternehmen nutzten das Vergleichsverfahren und bestritten die Beschwerdepunkte nicht; BSH erhielt als Kronzeuge eine Bußgeldminderung. Nur SEB und Boulanger bestritten die Vorwürfe.
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.12.2024 AAR Corp.Luftfahrtdienstleister AAR zahlt 55,6 Mio. USD für Bestechung in Nepal und Südafrika USABestechung von Amtsträgern 53,5 Mio. €

AAR zahlte über zwischengeschaltete Dritte (einen Vermittler und einen Joint-Venture-Partner) nach Feststellung der SEC Scheinprovisionen an Amtsträger, um den Verkauf zweier Airbus A330 an Nepal Airlines und Wartungsleistungen für South African Airways Technical zu sichern. SEC: 23.451.100 USD Gewinnabschöpfung und 5.785.524 USD Zinsen; DOJ-Strafe 26.363.029 USD im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatliche Fluggesellschaften sind öffentliche Auftraggeber – Provisionen an Vermittler bei Flugzeuggeschäften müssen streng geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Agenten und Joint-Venture-Partner bei Geschäften mit Staatsairlines

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen); Non-Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Meldung nach Presseberichten, Kooperation (Forensik, Übersetzungen, Zeugen) und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
19.12.2024

Originalbetrag 55.599.653 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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19.12.2024 The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbHManitowoc: 42,6 Mio. USD für Krane mit nicht zertifizierten Dieselmotoren USAEmissionen und Genehmigungen 41 Mio. €

Der Kranhersteller Manitowoc und zwei Tochtergesellschaften zahlen nach einem Consent Decree 42.600.000 USD Zivilstrafe, weil sie 2014 bis 2018 Krane mit mindestens 1.032 Dieselmotoren verkauft haben sollen, die weder von einer gültigen EPA-Konformitätsbescheinigung noch von der Übergangsregelung für Gerätehersteller gedeckt waren; zudem wurden Melde-, Sicherheitsleistungs- und Kennzeichnungspflichten verletzt. Zusätzlich finanzieren die Unternehmen die Umrüstung einer Lokomotive im Raum Sparrows Point (Baltimore) auf einen Motor nach aktuellen Abgasnormen. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach EPA-Angaben im März 2025. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Übergangskontingente für Motoren nutzt, muss jede verbaute Einheit nachweisbar zuordnen – sonst gilt sie als nicht zertifiziert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zertifizierung von Motoren in importierten Maschinen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Eastern District of Wisconsin)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act, Sections 203(a) und 213(d) (Mobile-Source-Vorschriften für Offroad-Dieselmotoren)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
19.12.2024

Originalbetrag 42.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Autobutler ApSAutobutler: 7 Mio. DKK Vergleich wegen Festpreisen mit Hunderten Werkstätten DänemarkKartelle und Absprachen 938.174 €

Die Vermittlungsplattform für Werkstattaufträge Autobutler ApS zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich vor dem See- und Handelsgericht eine Geldbuße von 7.000.000 DKK. Der Konkurrencerådet hatte im Juni 2023 festgestellt, dass Autobutler mindestens von März 2016 bis Oktober 2021 mit mehreren hundert Werkstätten feste Preise für bestimmte Leistungen in bestimmten Zeiträumen vereinbart hatte; Autobutler hatte dagegen geklagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Preise für ihre Anbieter festlegen oder koordinieren, können selbst Partei einer verbotenen Preisabsprache sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben von Plattformen gegenüber ihren Anbietern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (gerichtlicher Vergleich mit dem Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 1 og stk. 3; Art. 101 AEUV; Bußgeld nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Beendigung des Verfahrens.
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 7.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 Provident Financial s.r.o.ČNB: 8 Mio. CZK gegen Provident Financial wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 318.383 €

Nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl verhängte die ČNB gegen den Nichtbanken-Verbraucherkreditgeber Provident Financial eine Geldbuße von 8.000.000 CZK. Die Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei den Produkten „Půjčka Provident“ und „Půjčka Creditea“ ließen von Oktober 2021 bis Oktober 2022 unter anderem unbelegte oder überhöhte Einkommensangaben, unzureichend ermittelte oder gar nicht berücksichtigte Ausgaben und zu niedrig angesetzte Verbindlichkeiten zu, und in sämtlichen geprüften Verträgen (53 bzw. 25) vergab das Unternehmen Kredite ohne ausreichende Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Bankrat der ČNB wies den Rechtsbehelf am 15. Mai 2025 ab und bestätigte die Entscheidung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen Einkommen, Ausgaben und bestehende Schulden belegbar und vollständig erfassen; vereinfachte Modelle, die Belastungen ausblenden, sind ein Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Prüfung von Einkommen und Ausgaben

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit. c, § 86 Abs. 1, § 148 Abs. 1 lit. b, § 154 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. c Zákon č. 257/2016 Sb. (Verbraucherkreditgesetz, Fassung bis 31. 12. 2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 Amazon.com Services LLCAmazon: konzernweiter OSHA-Vergleich zu Ergonomie in Logistikzentren, 145.000 USD USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 139.490 €

OSHA und Amazon.com Services haben einen konzernweiten Vergleich geschlossen, der zehn Verfahren wegen ergonomischer Gefährdungen – etwa Rücken- und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen – aus Inspektionen in zehn Einrichtungen seit Sommer 2022 beilegt, die 2025 vor der Occupational Safety and Health Review Commission verhandelt werden sollten. Amazon zahlt 145.000 USD, nach OSHA-Angaben über 90 % der verhängten Strafen, und muss in Fulfillment-, Sortier- und Zustellzentren ergonomische Risiken jährlich bewerten, Gegenmaßnahmen prüfen und umsetzen sowie Beschwerden von Beschäftigten in einem Schlichtungsverfahren klären. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ergonomische Risiken in der Lagerlogistik werden wie klassische Sicherheitsmängel verfolgt – mit der Pflicht zu einer standortübergreifenden Gefährdungsbeurteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ergonomie und Muskel-Skelett-Belastungen in der Logistik

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (Ergonomie-Beanstandungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
19.12.2024

Originalbetrag 145.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 Danske Shoppingcentre P/SDanske Shoppingcentre: 350.000 DKK für Kamera über Urinal in Einkaufszentrum City2 DänemarkVideoüberwachung 46.909 €

Der Betreiber des Einkaufszentrums City2 hatte wegen Vandalismus Kameras in Toilettenbereichen installiert; eine Kamera im Herren-WC erfasste trotz schwarzer Abdeckung auch den Bereich vor dem Urinal, Hinweisschilder fehlten. Das Gericht folgte Datatilsynet und Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Verstoßes gegen die Datenminimierung 350.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras haben in Toiletten- und Umkleidebereichen praktisch nichts zu suchen – Maskierungen im Bild ersetzen keine Standortprüfung.

Behörde / Gericht
Retten i Glostrup (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. c; databeskyttelsesloven § 41; tv-overvågningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 350.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.12.2024 CNIL: 40.000 Euro gegen Immobilienagentur wegen Dauer-Videoüberwachung der Belegschaft FrankreichVideoüberwachung 40.000 €

Eine Immobilienagentur (Name in der Veröffentlichung geschwärzt) filmte Arbeitsplätze und Pausenbereiche dauerhaft in Bild und Ton, abrufbar per Smartphone-App, und erfasste mit der Software Time Doctor Tastatur- und Mausaktivität sowie Bildschirmfotos der Rechner; mehrere Personen griffen über das Administratorkonto eines von ihnen auf diese Daten zu. Die CNIL sah Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Information, Sicherheit und die Pflicht zur Folgenabschätzung und verhängte 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Bild- und Tonaufnahmen von Arbeitsplätzen sind praktisch nie verhältnismäßig – auch nicht im Kleinbetrieb.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Mitarbeiterüberwachung und Passwortsicherheit

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, 12, 13, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 MSBG International Holdings Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen MSBG International Holdings Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 16.577 €

MSBG International Holdings Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 19. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MSBG International Holdings Ltd.“, veröffentlicht am 25.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 71(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.02.2025

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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19.12.2024 Citibank Europe Plc, Luxembourg BranchCitibank Europe, Zweigniederlassung Luxemburg: Rüge wegen verspäteter Russland-Sanktionen LuxemburgVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Verwarnung

Die CSSF erteilte der Luxemburger Zweigniederlassung eine Rüge (reprimand), weil sie 2022 die Finanzsanktionen nach Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gegenüber zwei Konten eines gelisteten Kunden verspätet umsetzte und das Finanzministerium verspätet informierte. Auf den Konten liefen weiter automatische Gebühren- und Zinsbuchungen; ein Zugriff der gelisteten Person auf Mittel fand laut CSSF nicht statt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Sanktionslistungen müssen ohne Verzögerung auf alle Konten angewendet und dem Finanzministerium gemeldet werden – auch automatische Buchungen gehören auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliches Einfrieren und Melden bei neuen Sanktionslistungen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Art. 6(4) Loi du 19 décembre 2020 relative aux mesures restrictives en matière financière; Art. 8-4(1) und (2) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt Art. 2 und 7 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 6(1) Gesetz 2020, Règlement grand-ducal du 14 novembre 2022, Art. 33(2) Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die CSSF berücksichtigte die Abhilfemaßnahmen der Zweigniederlassung.
Veröffentlicht
12.02.2025

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19.12.2024 Worldcoin FoundationBayLDA: Verwarnung und Löschanordnungen gegen Worldcoin wegen Iris-Codes DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach einer 2023 begonnenen Prüfung des Iris-Scan-Dienstes erließ das BayLDA einen europaweit abgestimmten Bescheid gegen die Worldcoin Foundation: eine Verwarnung, weil Iris-Codes zeitweise im Klartext gespeichert waren, sowie Anordnungen, bestimmte ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhobene Iris-Codes und SMPC-Anteile zu löschen, ein DSGVO-konformes Löschverfahren bereitzustellen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen. Das Unternehmen hat dagegen Klage erhoben; über ein Bußgeld soll gesondert entschieden werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Merkmale lassen sich nicht zurücksetzen – ihre Verarbeitung braucht ausdrückliche Einwilligung, sichere Speicherung und ein funktionierendes Löschverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Daten: Einwilligung, Löschung und Sicherheit

Behörde / Gericht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, f, g DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung KroatienKartelle und Absprachen 1,17 Mio. €

Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
Veröffentlicht
05.03.2025

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18.12.2024 MaxBuild LimitedMaxBuild: 500.000 NZD im ersten Kartell-Strafverfahren Neuseelands NeuseelandKartelle und Absprachen 273.179 €

Die Baufirma sprach bei Ausschreibungen der NZ Transport Agency (Northern Corridor Improvement Project) und von Auckland Transport (Sanierung der Middlemore Bridge) ihre Angebote mit einem Mitbewerber ab. Nach Schuldbekenntnis in vier Anklagepunkten wegen Preisabsprache verhängte der High Court in Auckland am 18. Dezember 2024 im ersten Kartell-Strafverfahren des Landes eine Geldstrafe von 500.000 NZD; ohne Milderungsgründe wäre laut Gericht rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Scheinangebote zugunsten eines Mitbewerbers sind in Neuseeland seit 2021 strafbar – für Angebotsabteilungen gilt: keine Preisabstimmung mit Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angebotsabsprachen und Scheinangebote bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30 (Kartellverbot, seit 8. April 2021 strafbewehrt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnisse; das Gericht berücksichtigte mehrere Milderungsgründe, ohne die rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen wären.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.12.2024

Originalbetrag 500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Bank, Polen (anonymisiert)UODO: 576.220 PLN gegen eine Bank wegen abhängigem Datenschutzbeauftragten und fehlender DSFA zum Scoring PolenDatenschutz 135.333 €

Der Datenschutzbeauftragte einer Bank in Polen war nicht direkt der Bankleitung unterstellt, sondern einem Abteilungsdirektor, der selbst Verarbeitungsprozesse verantwortete; zudem fehlte das Profiling für das Kreditscoring im Verarbeitungsverzeichnis und in einer Datenschutz Folgenabschätzung. Die polnische Datenschutzbehörde UODO verhängte Geldbußen von 261.918 PLN und 314.302 PLN, zusammen 576.220 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Datenschutzbeauftragte gehört direkt unter die Geschäftsleitung, und Profiling für das Scoring muss im Verarbeitungsverzeichnis und in einer DSFA erfasst sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und Folgenabschätzung beim Profiling

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3, Art. 30 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 576.220 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 39.626 €

Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.12.2024

Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben USAGefälschte Bewertungen aufgehoben

Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
18.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.12.2024 Meta Platforms Ireland LimitedIrland: 251 Mio. € gegen Meta wegen Datenpanne und mangelhafter Meldung IrlandDatenpannen und Datensicherheit 251 Mio. €

2018 nutzten Angreifer eine Lücke in der Funktion „Anzeigen aus Sicht von“ und erlangten Zugriff auf rund 29 Mio. Konten, davon etwa 3 Mio. im EWR. Die DPC verhängte 8 Mio. € (Art. 33 Abs. 3) und 3 Mio. € (Art. 33 Abs. 5) wegen unvollständiger Meldung und Dokumentation sowie 130 Mio. € und 110 Mio. € wegen Verstößen gegen Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 1 und 2).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenpannenmeldung muss vollständig sein und jede Panne intern nachvollziehbar dokumentiert werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 33 Abs. 3 und 5, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2024 Sambla Group OySambla Group: 950.000 EUR – Kreditanträge über ungeschützte Links abrufbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 950.000 €

In den Kreditvergleichsportalen lainaparkki.fi und rahoitu.fi waren Antragsdaten (u. a. Einkommen, Wohnkosten, Familienstand, Kinder) für jeden mit Kenntnis des persönlichen Kunden-Links abrufbar; die Links waren Ziel von Phishing und Daten gelangten an Dritte. Die Behörde verhängte 950.000 EUR und ordnete die Benachrichtigung der Betroffenen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Persönliche Links sind kein Zugangsschutz – sensible Kundendaten brauchen Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.12.2024 GymBeam s.r.o.; Gymbeam Hungary Kft.GymBeam: 100 Mio. HUF für unzulässige Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzung UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 244.230 €

Der Händler von Nahrungsergänzungsmitteln warb massenhaft mit verbotenen Heil- und nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen, suggerierte mit durchgestrichenen Preisen falsche Rabatte und informierte nicht über die Prüfung von Kundenbewertungen. Nach Anerkenntnis und Zusage eines Compliance-Programms mit Schulungen verhängte die Behörde 100 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produkttexte im Onlineshop sind Werbung – Content-Teams brauchen die Liste der zugelassenen Health Claims.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Werbeaussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; EU-Health-Claims-Verordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Rechtsmittelverzicht und Compliance-Programm mit internen Schulungen und Beitritt zum Werbe-Selbstkontrollgremium.
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 100.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2024 BAM International B.V.OM: Strafbefehl gegen BAM International wegen falsch verbuchter Beschleunigungszahlungen NiederlandeBestechung von Amtsträgern 30.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die BAM International B.V. einen Strafbefehl über 30.000 Euro wegen Urkundenfälschung (valsheid in geschrift): Bei einem abgeschlossenen Projekt in Afrika waren im Zusammenhang mit einem Steuerstreit sogenannte Beschleunigungszahlungen (facilitation payments) an Amtsträger geflossen, die nicht alle transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Das Unternehmen hatte die Zahlungen bei einer eigenen Untersuchung entdeckt und selbst gemeldet; die Höhe entspricht der OM-Richtlinie zu Selbstanzeige, Kooperation und Eigenuntersuchung. Ein separates Verfahren wegen Bestechung von Amtsträgern bei anderen Projekten stellte das OM mangels Beweisen ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch geduldete Kleinzahlungen an Amtsträger müssen vollständig und transparent verbucht werden; Selbstanzeige und eigene Aufklärung wirken mildernd.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschleunigungszahlungen und transparente Buchführung

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Valsheid in geschrift (Urkundenfälschung nach niederländischem Strafrecht); Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, eigene Untersuchung und Kooperation mit den Ermittlungen.
Veröffentlicht
17.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.12.2024 Meta Platforms, Inc.Meta: 50 Mio. AUD Zahlungsprogramm für australische Betroffene von Cambridge Analytica AustralienDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Zur Beendigung des seit März 2020 vor dem Federal Court geführten Zivilstrafverfahrens nahm der Australian Information Commissioner eine Verpflichtungszusage (enforceable undertaking) von Meta Platforms an, mit der Meta ein Zahlungsprogramm über 50 Mio. AUD für australische Facebook-Nutzer einrichtet, deren Daten an die App „This is Your Digital Life“ weitergegeben worden sein könnten. Die Behörde hatte Meta mutmaßlich schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen APP 6.1 und 11.1 vorgeworfen; die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Haftung, und das Verfahren wurde zurückgenommen. Nicht ausgeschöpfte Mittel fließen in den Bundeshaushalt; zusätzlich beteiligte sich Meta an den Verfahrenskosten der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen kontrollieren, welche Daten Drittanbieter-Apps über Nutzer und deren Kontakte abrufen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenzugriffe von Drittanbieter-Apps über Schnittstellen kontrollieren

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Regulatory Powers (Standard Provisions) Act 2014 (Cth) s 114; Vorwurf: Privacy Act 1988 (Cth) s 13G i. V. m. APP 6.1 und 11.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Laut Zusage lässt Meta Drittanbieter-Apps nicht mehr auf Daten von Facebook-Freunden zugreifen, die die App nicht selbst installiert und freigegeben haben, hat die abrufbaren Datenfelder verringert, feinere Berechtigungen eingeführt und prüft App-Entwickler regelmäßig.
Veröffentlicht
17.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.12.2024 Becton, Dickinson and Company (BD)Becton Dickinson: Risiken der Alaris-Infusionspumpe verschleiert – 175 Mio. USD USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 166,7 Mio. €

Der Medizintechnikhersteller täuschte Anleger über regulatorische Risiken der Alaris-Infusionspumpe mit über 25 Softwarefehlern und verbuchte die Behebungskosten nicht, wodurch das operative Ergebnis im 4. Quartal 2019 um 82 % überhöht war. BD zahlt 175 Mio. USD und muss einen unabhängigen Compliance-Berater bestellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produkt- und Zulassungsprobleme sind Kapitalmarktthemen: Qualitäts- und Regulatory-Abteilungen müssen in den Disclosure-Prozess eingebunden sein.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Antifraud-, Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften der US-Wertpapiergesetze
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 175.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.12.2024 Jyske Bank A/SJyske Bank: knapp 24 Mio. DKK wegen Geldwäsche-Mängeln in der Abteilung Keyplan Mortgage DänemarkKundensorgfalt 3,21 Mio. €

Jyske Bank hat einen Bußgeldbescheid (bødeforelæg) der Sonderstaatsanwaltschaft NSK über 23.961.500 DKK angenommen. Anlass war eine Anzeige der Finanzaufsicht vom November 2022 nach einer Geldwäsche-Inspektion in der Abteilung Keyplan Mortgage: Die Bank hatte Kundenkenntnisverfahren und verstärkte Sorgfaltspflichten bei als hochriskant eingestuften Kunden nicht ausreichend durchgeführt und verdächtige Transaktionen nicht untersucht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden in Spezialabteilungen brauchen dieselbe verstärkte Prüfung und Transaktionsüberwachung wie im Kerngeschäft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten und Transaktionsprüfung bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) auf Anzeige des Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5, § 17 stk. 1, § 25 stk. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2024

Originalbetrag 23.961.500 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.12.2024 Finanzdienstleister (anonymisiert)Liechtenstein: 75.000 CHF Buße wegen Pflichtverstoß nach Art. 16 Abs. 2 MAR LiechtensteinMarktmissbrauch und Insiderhandel 80.026 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 75.000 CHF wegen Verletzung der Pflichten nach Art. 16 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014. Die Vorschrift verpflichtet Personen, die beruflich Geschäfte vermitteln oder ausführen, wirksame Vorkehrungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung verdächtiger Aufträge und Geschäfte zu unterhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer beruflich Wertpapiergeschäfte vermittelt oder ausführt, braucht funktionierende Überwachungssysteme und klare Abläufe für Verdachtsmeldungen wegen Marktmissbrauchs.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden verdächtiger Aufträge und Geschäfte (Marktmissbrauch)

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Bst. b EWR-Marktmissbrauchsverordnung-Durchführungsgesetz (EWR-MDG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 75.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.12.2024 EcoR1 Capital LLCAMF: 7 Mio. Euro gegen EcoR1 Capital wegen Kursmanipulation bei Innate Pharma (angefochten) FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 7 Mio. €

Die AMF-Sanktionskommission stellte fest, dass der US-Vermögensverwalter EcoR1 Capital beim Verkauf von Innate-Pharma-Aktien an fünf Handelstagen im Oktober 2019, unmittelbar vor der Nasdaq-Notierung der Unternehmens, den Kurs im Sinne von Art. 12 MAR manipuliert und außerdem das Über- und Unterschreiten der 5-%-Schwelle nicht gemeldet hatte. Gegen die Gesellschaft wurden 7.000.000 EUR verhängt. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft. Ein weiterer Manipulationsvorwurf galt als nicht erwiesen. Die Entscheidung ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor einer Kapitalmarkttransaktion große Positionen abbaut, muss die Kurswirkung seiner Orders prüfen und Schwellenmeldungen fristgerecht abgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktmanipulation beim Positionsabbau und Stimmrechtsmitteilungen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12, 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 Règlement général de l'AMF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.12.2024 C.H. Robinson International, Inc.C.H. Robinson: Auslandstöchter transportierten Iran- und Kuba-Ware USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 244.999 €

Fünf nach Übernahmen erworbene ausländische Tochtergesellschaften des Logistikkonzerns vermittelten oder transportierten von November 2018 bis Februar 2022 insgesamt 82 Sendungen mit iranischer oder kubanischer Ware bzw. unter Beteiligung einer iranischen Fluggesellschaft. Ursache war vor allem, dass ihre Buchungssysteme noch nicht in die Konzern-Screeningprozesse eingebunden waren; der Fall war nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übernommene Speditionen müssen schnell an das zentrale Screening angebunden werden; bis dahin braucht es Übergangskontrollen für Ursprung und Beförderer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integration übernommener Gesellschaften in Sanktionsscreening

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Cuban Assets Control Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, keine Vorverstöße, zügige Abhilfe
Veröffentlicht
13.12.2024

Originalbetrag 257.690 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.12.2024 United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS TrustICO: Verwarnung für United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Klinikverbund zwischen März 2021 und März 2022 32 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.12.2024 Leonteq AG (Finanzgruppe Leonteq)Leonteq: Vertrieb über unregulierte Partner – 9,3 Mio. CHF Gewinneinziehung SchweizOrganisationspflichten 9,98 Mio. €

Die FINMA stellte schwere Verletzungen der Risikomanagement- und Gewährspflichten fest: Die Finanzgruppe überwachte ihre Vertriebskette unzureichend und arbeitete teils mit zweifelhaften, unregulierten Distributoren, die Produkte in nicht vorgesehenen Ländern ohne Zulassung verkauften. Angeordnet wurden Governance-Auflagen, die Beendigung dieser Beziehungen, eine Prüfbeauftragte und die Einziehung von 9,3 Mio. CHF Gewinn; der Entscheid war bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Dritte vertreibt, haftet für deren Regulierungsstatus – Vertriebspartner brauchen eine Due Diligence wie Kunden.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Gute Kooperation im Verfahren; Leonteq hatte bereits selbst Compliance und Distributionskontrollen ausgebaut und verdächtigen Distributoren gekündigt

Originalbetrag 9.300.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.

Quellen

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12.12.2024 Oroville HospitalOroville Hospital: 10,25 Mio. USD wegen Aufnahmeboni für Ärzte und falscher Abrechnung USABestechung im geschäftlichen Verkehr 9,77 Mio. €

Das kalifornische Krankenhaus zahlt 10.250.000 USD (9.518.954 USD an den Bund, 731.046 USD an den Staat Kalifornien) und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Vorgeworfen war, dass es Ärzten, die über stationäre Aufnahmen entschieden, Boni nach der Zahl der aufgenommenen Patienten zahlte, medizinisch nicht notwendige stationäre Aufnahmen abrechnete und falsche Diagnosecodes für SIRS angab. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonussysteme für Ärzte dürfen nicht an die Zahl der Aufnahmen oder Zuweisungen anknüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bonussysteme für Ärzte und Zuweisungsanreize im Krankenhaus

Behörde / Gericht
U.S. Attorney's Office, Eastern District of California (U.S. Department of Justice)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 10.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.

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12.12.2024 Bit Trade Pty Ltd (Betreiber der Kryptobörse Kraken)Kraken-Betreiber Bit Trade: 8 Mio. AUD Strafe wegen fehlender Zielmarktbestimmung AustralienOrganisationspflichten 4,87 Mio. €

Bit Trade bot seit Oktober 2021 mehr als 1.100 australischen Kunden ein „Margin Extension“-Produkt an, das das Gericht als Kreditfazilität einstufte, ohne die vorgeschriebene Zielmarktbestimmung (Target Market Determination) erstellt zu haben. Die Kunden zahlten über 7 Mio. USD an Gebühren und Zinsen und erlitten Handelsverluste von über 5 Mio. USD. Das Gericht verhängte 8 Mio. AUD; es war die erste Strafe wegen einer fehlenden Zielmarktbestimmung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kryptoanbieter müssen prüfen, ob ihre Produkte regulierte Finanzprodukte sind, und vor dem Vertrieb eine Zielmarktbestimmung erstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktfreigabe und Zielmarktbestimmung für neue Finanz- und Kryptoprodukte

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Design and Distribution Obligations des Corporations Act 2001 (Cth) (Pflicht zur Target Market Determination)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 8.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.

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12.12.2024 Großbank, Spanien (anonymisiert)AEPD: 3,5 Mio. Euro gegen eine Großbank, weil eine Bevollmächtigte ein fremdes Konto sah SpanienDatenpannen und Datensicherheit 3,5 Mio. €

Eine Person, die nur für zwei Konten einer Kundin einer spanischen Großbank bevollmächtigt war, konnte im Online-Banking auch die Finanzinformationen eines Gemeinschaftskontos der Kundin mit einem weiteren Mitinhaber einsehen, für das sie keine Berechtigung hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 500.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 3.000.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung (Art. 25), zusammen 3.500.000 Euro, stellte den Vorwurf nach Art. 32 ein und ordnete Anpassungen an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechtigungen im Online-Banking müssen je Konto sauber getrennt sein; eine Vollmacht darf nicht auf fremde Produkte durchgreifen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Quellen

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11.12.2024 Hipolabor Farmacêutica Ltda., Sanval Comércio e Indústria Ltda., Comercial Cirúrgica Rioclarense Ltda. u. a. (5 Unternehmen)CADE: Hub-and-Spoke-Kartell bei Arzneimitteln – 45,3 Mio. BRL gegen fünf Firmen BrasilienKartelle und Absprachen 7,15 Mio. €

Das Tribunal des CADE verurteilte fünf Unternehmen wegen eines Kartells bei öffentlichen Ausschreibungen für Arzneimittel und im privaten Arzneimittelhandel, das laut CADE mindestens von 2007 bis 2011 u. a. in Minas Gerais, São Paulo, Bahia und Pernambuco bestand; neben direkten Preisabsprachen zwischen Herstellern erleichterten einzelne Hersteller Absprachen zwischen Händlern (Hub-and-Spoke-Kartell). Die Unternehmensbußen betragen 45.328.574,05 BRL (Hipolabor Farmacêutica 15.741.025,02; Sanval 12.191.091,60; Comercial Cirúrgica Rioclarense 11.952.437,72; Rhamis Distribuidora Farmacêutica 3.585.615,18; Macromed 1.858.404,53 BRL). Gegen mehrere weitere Beteiligte wurde das Verfahren mangels Beweisen oder wegen erfüllter Vergleiche eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Preisabstimmungen zwischen ihren Händlern weder organisieren noch erleichtern; auch die Vermittlerrolle als „Hub“ ist ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hub-and-Spoke-Absprachen zwischen Herstellern und Händlern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 20 I–IV i. V. m. Art. 21 I, II, III, VIII Lei nº 8.884/1994, entsprechend Art. 36 I–IV, § 3 I a, c, d Lei nº 12.529/2011; Bemessung nach Art. 37 Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 45.328.574,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.12.2024 European High Growth Opportunities Manco SA; Alpha Blue Ocean Inc.; Auplata Mining Group; RSM ParisAMF: 2,5 Mio. Euro gegen vier Unternehmen wegen Marktmanipulation rund um die Finanzierung von Auplata (angefochten) FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 2,5 Mio. €

Die AMF-Sanktionskommission sah Marktmanipulation durch irreführende Informationen in einer Pressemitteilung des Goldminenunternehmens Auplata vom 30.10.2017 zu einem Finanzierungsvertrag mit dem Fonds EHGO SF, im Anhang des Konzernabschlusses 2017 und im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers RSM Paris; zudem hätten die Fondsgesellschaften EHGO Manco und Alpha Blue Ocean den Kurs der Auplata-Aktie manipuliert. Verhängt wurden je 1.000.000 EUR gegen EHGO Manco und Alpha Blue Ocean, 300.000 EUR gegen Auplata und 200.000 EUR gegen RSM Paris. Der Betrag umfasst nur die Sanktionen gegen die Unternehmen. Mehrere Betroffene haben Rechtsmittel eingelegt; Auplata hat seines zurückgenommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten und Abschlussprüfer müssen Finanzierungsverträge und ihre Folgen zutreffend darstellen; irreführende Angaben können als Marktmanipulation geahndet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Finanzkommunikation und Verantwortung von Abschlussprüfern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. a und c, Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus SchwedenVideoüberwachung 17.366 €

Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.12.2024 Klarna Bank ABKlarna: 500 Mio. SEK wegen Lücken in Geldwäsche-Risikobewertung und Routinen SchwedenInterne Sicherungsmaßnahmen 43,4 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Klarna eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 500.000.000 SEK für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz im Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022. Der allgemeinen Risikobewertung fehlten unter anderem Bewertungen, wie Produkte und Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können; für das Produkt Rechnungskauf (faktura) fehlten Routinen, die alle Anlässe für Sorgfaltsmaßnahmen erfassen, und es gab keine Routine für das Modellrisikomanagement. Die Obergrenze bemaß sich am Konzernumsatz 2023 von 24,64 Mrd. SEK; die Bank selbst setzte 19,65 Mrd. SEK um.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsanbieter müssen jedes Produkt in der Geldwäsche-Risikobewertung abbilden und Routinen für alle Auslöser von Sorgfaltspflichten vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung für Zahlungsprodukte und Routinen für Kundensorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
2 kap. 1 och 8 §§ samt 6 kap. 1 § andra stycket lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Nachbesserungen und die Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren wertete FI nicht als mildernd.
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 500.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.12.2024 Versicherer, Spanien (anonymisiert)AEPD: 4 Mio. Euro gegen einen Versicherer nach Zugriff über einen Maklerzugang SpanienDatenpannen und Datensicherheit 4 Mio. €

Nach mehreren Beschwerden über eine Datenpanne stellte die spanische Datenschutzbehörde AEPD fest, dass ein Angreifer mit den Zugangsdaten eines Versicherungsmaklers auf zahlreiche Daten auch ehemaliger Kunden eines Versicherers zugreifen konnte, weil grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, eine Trennung der Datenbestände und eine Folgenabschätzung fehlten. Festgesetzt wurden 1.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.000.000 Euro (Art. 32), 2.000.000 Euro (Art. 25) und 1.000.000 Euro (Art. 35), zusammen 5.000.000 Euro; nach freiwilliger Zahlung ohne Schuldanerkenntnis wurden 4.000.000 Euro fällig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge wie die von Maklern brauchen starke Authentifizierung und dürfen nur auf die nötigen Daten zugreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absicherung von Vermittler und Partnerzugängen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 20 % wegen freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP), ohne Anerkennung der Verantwortung.
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.12.2024 China CITIC Bank International LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für China CITIC Bank International wegen fehlerhafter Regeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 485.944 €

Die HKMA verhängte gegen China CITIC Bank International eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil in ihrem ab November 2015 eingesetzten Transaktionsüberwachungssystem 13 von 33 Erkennungsregeln und zwei Kernmodellregeln bis Juli 2018 nicht wie vorgesehen umgesetzt waren und deshalb weniger Alarme entstanden. Bei 12 von 30 Stichprobenkunden prüfte die Bank ungewöhnliche Transaktionen nicht auf Hintergrund und Zweck. Als Ursachen nannte die HKMA fehlendes Vier-Augen-Prinzip bei der Eingabe der Systemwerte und unzureichende Abnahmetests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Parameter eines Überwachungssystems gehören unter Vier-Augen-Kontrolle und müssen vor dem Echtbetrieb gegen die fachlichen Vorgaben getestet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vier-Augen-Prinzip und Tests bei der Konfiguration von Überwachungssystemen

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c) und 19(3) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
06.12.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen USABestechung von Amtsträgern 116,6 Mio. €

Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.12.2024

Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

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05.12.2024 Anglian Water Services LimitedAnglian Water: 300.000 £ für Abwassereinleitung in Schutzgebiet der Broads Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 362.319 €

Wegen einer Verstopfung durch nicht spülbare Gegenstände leitete ein Pumpwerk in Ormesby St Margaret 2018 ungeklärtes Abwasser in den Spring Dyke, der in ein Trinkwasser- und Naturschutzgebiet mündet; Tausende Fische starben. Das Gericht stellte Fahrlässigkeit fest und verhängte 300.000 £ plus 21.896,56 £ Kosten. Laut Jahresbericht 2025 beschäftigte der Versorger durchschnittlich 5.874 Vollzeitäquivalente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Schwachstellen an Pumpwerken ohne Notüberlauf-Genehmigung müssen behoben werden, bevor sie zur Einleitung führen.

Behörde / Gericht
Basildon Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.12.2024

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.12.2024 Betreiber von Kredit-Websites, UK (anonymisiert)ICO: 200.000 Pfund gegen Betreiber von Kredit-Websites wegen Werbe-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 241.546 €

Die ICO verhängte gegen ein kleines britisches Unternehmen, das Kredit-Websites betrieb, eine Geldbuße von 200.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO gingen zwischen September 2022 und Dezember 2023 37.977 Beschwerden über Werbenachrichten ein, die nach ihren Feststellungen auf Veranlassung des Unternehmens verschickt wurden, ohne dass eine gültige Einwilligung vorlag und teils ohne erkennbaren Absender. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 160.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2024 KasprCNIL: 240.000 EUR gegen Kaspr wegen Abgreifens von LinkedIn-Kontaktdaten FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 240.000 €

Die CNIL verhängte gegen Kaspr, Anbieterin einer kostenpflichtigen Chrome-Erweiterung, die berufliche Kontaktdaten zu LinkedIn-Profilen anzeigt, eine Geldbuße von 240.000 EUR und eine Anordnung unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag. Das Unternehmen hatte auch Kontaktdaten von Nutzern gesammelt, die deren Sichtbarkeit eingeschränkt hatten, die fünfjährige Speicherfrist bei jeder Profilaktualisierung neu beginnen lassen, Betroffene erst ab 2022 und nur auf Englisch informiert und Auskunftsersuchen unzureichend beantwortet (Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich zugängliche Profile sind kein Freibrief: Die Sichtbarkeitseinstellungen der Nutzer begrenzen, was Datenanbieter rechtmäßig einsammeln dürfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sammeln von Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.12.2024 Breathe Services LtdICO: 170.000 Pfund gegen Breathe Services wegen Millionen Werbeanrufen mit verschleierter Nummer Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 205.314 €

Die ICO verhängte gegen das Schuldnerberatungsunternehmen Breathe Services Ltd aus Bolton eine Geldbuße von 170.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 2022 über 4,3 Millionen Werbeanrufe an im Telefonpräferenzregister eingetragene Nummern getätigt und dabei über 1.000 verschiedene Absendernummern angezeigt, um seine Identität zu verschleiern. Die ICO hatte 2023 die Geschäftsräume durchsucht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 170.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2024 Money Bubble LtdICO: 120.000 Pfund gegen Money Bubble wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 144.928 €

Die ICO verhängte gegen Money Bubble Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen im Oktober und November 2022 rund 169.000 Werbeanrufe an im Telefonpräferenzregister eingetragene Nummern getätigt, ohne eine Einwilligung der Angerufenen belegen zu können; es gab Beschwerden bei ICO und TPS. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 96.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.12.2024 Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles PlusInselflüge Karibik: 14,57 Mio. EUR für Kartell von Air Caraïbes und Air Antilles FrankreichKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Air Caraïbes und Air Antilles (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express, CAIRE) stimmten sich mit Beteiligung von Miles Plus (Aérogestion) zwischen 2015 und 2019 in vier Absprachen über Kapazitätskürzungen, die Aufteilung von Flugzeiten sowie Preise und Tarifbedingungen auf Inselverbindungen in der Karibik ab. Die Autorité de la concurrence verhängte 13 Mio. EUR gesamtschuldnerisch gegen Air Caraïbes, Groupe Dubreuil Aéro und Groupe Dubreuil, 1,5 Mio. EUR gegen K Finance als Muttergesellschaft der insolventen CAIRE und 70.000 EUR gegen Miles Plus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, von wenigen Anbietern geprägten Regionalmärkten sind Absprachen über Kapazitäten und Tarife schwere Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Kapazitäten und Preise zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren für die Groupe-Dubreuil-Gesellschaften und Miles Plus; gegen die in Liquidation befindliche CAIRE und ihre direkte Muttergesellschaft wurde mangels Zahlungsfähigkeit kein Bußgeld verhängt.
Veröffentlicht
04.12.2024

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03.12.2024 Salva Kindlustuse ASSalva Kindlustus: 10.000 Euro wegen Kfz-Versicherungswerbung ohne Pflichthinweis EstlandIrreführende Werbung und Preisangaben 10.000 €

Der Versicherer ließ über Europark Estonia Werbung für die Kfz-Haftpflichtversicherung schalten, der der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Versicherungsbedingungen fehlte, und gab auf Policen fälschlich an, die Verträge seien über einen registrierten Versicherungsagenten geschlossen worden. Geldbuße 10.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertriebspartner für Werbung und Vertragsschluss einsetzt, muss deren Pflichtangaben und Registrierung selbst kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Finanzwerbung; Vertriebspartner-Steuerung

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 254 Abs. 2 KindlTS (Versicherungstätigkeitsgesetz); Werbegesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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02.12.2024 2147353 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen 2147353 Ontario Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 22.376 €

2147353 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Cash Shop #27“, veröffentlicht am 06.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-06-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 63.1(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2024.

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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin ÖsterreichKartelle und Absprachen 7,09 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
Veröffentlicht
08.05.2026

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28.11.2024 Pierre Cardin und AhlersPierre Cardin und Ahlers: 5,74 Mio. EUR wegen Beschränkung grenzüberschreitender Verkäufe EU-EbeneKartelle und Absprachen 5,74 Mio. €

Das Modehaus Pierre Cardin und sein größter Lizenznehmer Ahlers hinderten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2008 bis 2021 andere Lizenznehmer und deren Kunden daran, Pierre-Cardin-Kleidung außerhalb ihrer Lizenzgebiete oder an Discounter zu verkaufen, um Ahlers absoluten Gebietsschutz zu sichern. Die Geldbußen betragen 2.237.000 EUR (Pierre Cardin) und 3.500.000 EUR (Ahlers), zusammen 5.737.000 EUR; einer Partei wurde nach Prüfung ihrer geltend gemachten Zahlungsunfähigkeit eine Ermäßigung gewährt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzverträge dürfen nicht dazu dienen, Märkte gegen Verkäufe aus anderen Mitgliedstaaten oder an Discounter abzuschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Vertriebsbeschränkungen in Lizenzverträgen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Ermäßigung für eine Partei wegen geltend gemachter Zahlungsunfähigkeit (Ziffer 35 der Bußgeldleitlinien 2006).
Veröffentlicht
28.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.11.2024 WealthBar Financial Services Inc. (CI Direct Investing)CI Direct Investing (WealthBar): 60.000 CAD wegen KYC- und Interessenkonfliktmängeln Kanada, British ColumbiaOrganisationspflichten 40.623 €

Eine Schwerpunktprüfung der Canadian Securities Administrators zu Interessenkonflikten ergab 2022, dass der online tätige Vermögensverwalter nach Inkrafttreten der Client Focused Reforms Interessenkonflikte aus Empfehlungsvereinbarungen mit zwölf Partnern nicht erkannt und offengelegt, über vier dieser Partner gewonnene Kunden nur für deren Modellportfolios geprüft und die Know-your-Client-Pflichten mit einem unvollständigen Online-Fragebogen nicht erfüllt hatte. Im Vergleich mit der BCSC verpflichtete sich WealthBar zur Zahlung von 60.000 CAD; zuvor hatte es 14.800 CAD Prüfkosten gezahlt und ein Jahr lang einen unabhängigen Compliance-Monitor eingesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Regeln wie die Client Focused Reforms verlangen eine aktive Neubewertung bestehender Partnerschaften, Fragebögen und Beratungsabläufe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte, Eignungsprüfung und Know-your-Client in der digitalen Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 31-103, s. 13.2, 13.2.01 (Know your Client), 13.3 (Eignung), 13.4 (Interessenkonflikte); Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Frühzeitiger Vergleich, Kooperation während Prüfung und Verfahren, keine Anlegerbeschwerden; die Mängel wurden unter Aufsicht eines Compliance-Monitors behoben.
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.

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27.11.2024 Crédit Agricole Vita S.p.A.IVASS: 516.000 EUR gegen Crédit Agricole Vita wegen unwirksamer Produktüberwachung (POG) ItalienOrganisationspflichten 516.000 €

IVASS verhängte gegen die Crédit Agricole Vita S.p.A. eine Geldbuße von 516.000 EUR nach Art. 324-bis CAP. Nach einer Vor-Ort-Prüfung stellte die Aufsicht fest, dass das System zur Produktüberwachung und -steuerung (Product Oversight and Governance, POG) wegen Mängeln in allen Phasen des Prozesses unwirksam war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktgovernance muss von der Zielmarktbestimmung bis zur laufenden Überprüfung in jeder Phase funktionieren, sonst gilt das ganze System als unwirksam.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktfreigabe und Produktüberwachung (POG)

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 30-decies und Art. 324-bis Abs. 1 und 4 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 5–10 IVASS-Verordnung 45/2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.11.2024 Lyngby-Taarbæk KommuneLyngby-Taarbæk: Anzeige mit Bußgeldvorschlag wegen fehlender MFA und Altzugängen DänemarkDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Mindestens 1.000 ehemalige Beschäftigte behielten nach ihrem Ausscheiden Zugang zum Fachsystem KMD Nexus mit Daten von rund 30.000 Bürgern; ein früherer Mitarbeiter sah 1.022 Bürgerakten ein. Zudem nutzte eine unbefugte Person die Zugangsdaten eines Beschäftigten für Office-Dienste mit Informationen über rund 5.000 Personen – beide Systeme waren seit Jahren ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung aus dem Internet erreichbar. Datatilsynet zeigte die Gemeinde bei der Polizei an und schlug eine Geldbuße von 350.000 bis 400.000 DKK vor; das Verfahren ist noch bei den Gerichten anhängig, eine Geldbuße wurde bislang nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugänge müssen beim Austritt sofort entzogen und Fernzugriffe mit Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offboarding, Zugriffsrechte und Mehr-Faktor-Authentifizierung

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
27.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Macquarie Bank Limited, London BranchMacquarie Bank London: 13 Mio. GBP wegen Kontrollmängeln, über 400 fiktive Geschäfte unentdeckt Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 15,6 Mio. €

Nach Feststellung der FCA konnten im Metall- und Rohstoffhandel der Niederlassung von Juni 2020 bis Februar 2022 über 400 fiktive Geschäfte erfasst und drei zentrale interne Kontrollen umgangen werden, sodass Verluste verborgen blieben; die Schwachstellen waren der Bank teilweise bekannt, wurden aber nicht rechtzeitig behoben. Die Abwicklung kostete rund 57,8 Mio. USD; die FCA verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von rund 13 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Kontrollschwächen im Handel müssen mit Frist und Verantwortlichem geschlossen werden; sonst wird aus Einzelverstößen ein Organisationsversagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollumgehung im Handel erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
FCA Principles for Businesses, Principle 3 (Systeme und Kontrollen); s. 206 Financial Services and Markets Act 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 13.031.400 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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26.11.2024 Netflix International B.V.AP: 4,75 Mio. Euro gegen Netflix wegen unzureichender Datenschutzinformation NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 4,75 Mio. €

Netflix informierte Kundinnen und Kunden zwischen 2018 und 2020 nicht ausreichend darüber, was mit ihren Daten geschieht, und die vorhandenen Informationen waren teils unübersichtlich. Die niederländische Aufsicht verhängte 4,75 Mio. Euro; Netflix hat die Datenschutzerklärung inzwischen überarbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen vollständig und verständlich sein – auch Auskünfte an Kunden müssen konkret statt pauschal ausfallen.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. c, e, f und Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 1 lit. a, c, d und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Datenschutzerklärung und Informationsangebot wurden nachträglich verbessert.
Veröffentlicht
18.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Kiwibank LimitedKiwibank: 1,5 Mio. NZD Geldstrafe für systematisch falsch umgesetzte Konditionen NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 835.189 €

Die Bank bekannte sich in 21 Anklagepunkten nach dem Fair Trading Act schuldig, weil sie Kunden zugesagte Leistungen über Jahre nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbrachte, etwa Rabatte und zinsfreie Zeiträume aus Paketvereinbarungen, richtig berechnete Raten, den Übergang zur Tilgung nach tilgungsfreien Phasen und korrekte Gebühren. Rund 35.000 Kunden wurden insgesamt 6,8 Mio. NZD zu viel berechnet; das Auckland District Court verhängte am 26. November 2024 eine Geldstrafe von 1,5 Mio. NZD. Ursache waren laut Commerce Commission Fehler in den elektronischen Systemen und fehlende Qualitätskontrollen, ob Beschäftigte die Abläufe kannten und einhielten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Konditionen müssen in den Systemen korrekt abgebildet und durch Qualitätskontrollen überwacht werden; Systemfehler entlasten nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Umsetzung zugesagter Konditionen in Bankprozessen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 13(i), 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Fehler selbst entdeckt und gemeldet und erstattet Kunden schrittweise 9,2 Mio. NZD.
Veröffentlicht
27.11.2024

Originalbetrag 1.500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) NiederlandeSorgfaltspflichten in der Lieferkette 150.000 €

Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
Veröffentlicht
26.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Carnegie Investment Bank ABCarnegie Investment Bank: 1,3 Mio. SEK für abgestimmtes Geschäft in Vertiseit-Aktien SchwedenMarktmissbrauch und Insiderhandel 112.818 €

Finansinspektionen verhängte gegen Carnegie Investment Bank per Sanktionsbescheid (sanktionsföreläggande) eine Sanktionsgebühr von 1.300.000 SEK wegen Marktmanipulation. Carnegie hatte am 2. August 2024 für einen Kunden eine Kauforder über 100.000 Aktien der Vertiseit AB gelegt, die im Einvernehmen mit einer anderen Partei gegen eine fast gleichzeitig platzierte Verkaufsorder zu gleicher Menge und gleichem Preis ausgeführt wurde (98.202 Aktien zu 43,70 SEK, 87 % des Tagesumsatzes). Das Geschäft konnte falsche oder irreführende Signale über Angebot, Nachfrage oder Kurs der Aktie geben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsabteilungen müssen mit Gegenparteien abgestimmte Aufträge als Manipulationsrisiko erkennen und stoppen, auch wenn sie im Kundenauftrag platziert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen manipulativer Ordermuster (abgestimmte Gegenaufträge)

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. a Ziff. i und Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); 5 kap. 1 § 2 samt 6 och 19 §§ lagen (2016:1306) med kompletterande bestämmelser till EU:s marknadsmissbruksförordning
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 1.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Evolv Technologies Holdings, Inc.FTC: Evolv soll Schulen Vertragsausstieg ermöglichen – Vorwurf überzogener Werbung für KI-Waffenscanner USAKI-Systeme Anordnung

Laut FTC-Beschwerde warb Evolv damit, seine KI-gestützten Sicherheitsscanner erkennten alle Waffen, ignorierten harmlose Gegenstände und seien genauer und schneller als Metalldetektoren; an einer Schule übersahen die Geräte demnach im Oktober 2022 ein Messer, mit dem ein Schüler niedergestochen wurde. Die zusammen mit der Klage beim Bundesgericht in Massachusetts eingereichte Vergleichsanordnung soll Schulen mit Verträgen von April 2022 bis Juni 2023 die Kündigung ermöglichen und unbelegte Aussagen zu Erkennungsleistung, Fehlalarmen und Personalkosten untersagen; die gerichtliche Genehmigung stand laut FTC-Fallseite im März 2025 noch aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei sicherheitskritischer KI werden überzogene Leistungsangaben zum Vertragsrisiko – Kunden können aus Verträgen entlassen werden, die auf solchen Aussagen beruhen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Leistungsangaben zu KI-Sicherheitstechnik

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Stipulated Order for Permanent Injunction
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
26.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap (Nationaal Archief)AP: Förmliche Warnung an Kulturministerium wegen Online-Stellung des CABR-Archivs NiederlandeDatenschutz Verwarnung

Das Nationaal Archief plante, das Archiv der Sondergerichtsbarkeit nach dem Zweiten Weltkrieg (CABR) mit rund 485.000 Akten zu mutmaßlicher Kollaboration ab Januar 2025 für jedermann online und im Volltext durchsuchbar zu veröffentlichen. Weil dies nach Einschätzung der AP ohne gesetzliche Ausnahme auch besondere und strafrechtliche Daten noch lebender Personen offengelegt hätte, sprach sie gegenüber dem Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft als Verantwortlichem eine förmliche Warnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor der Digitalisierung und Online-Stellung sensibler Bestände ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage die Veröffentlichung auch für noch lebende Betroffene trägt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung historischer Archive mit sensiblen Daten lebender Personen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO (AVG), insbesondere Art. 9 und 10; förmliche Warnung vor einer voraussichtlich rechtswidrigen Verarbeitung
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.11.2024 Barclays plcFCA: 30 Mio. Pfund gegen Barclays plc wegen verschwiegener Katar-Vereinbarungen 2008 Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 35,9 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Barclays plc eine Geldbuße von 30 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte Barclays bei den Kapitalerhöhungen im Juni und Oktober 2008 mit einer katarischen Investorengruppe Beratungsvereinbarungen geschlossen, deren Gebühren mit der Beteiligung an den Kapitalerhöhungen zusammenhingen. Diese Gebühren und der Zusammenhang wurden in Ankündigungen, Prospekten und einem Aktionärsrundschreiben nicht offengelegt, wodurch die Angaben nach Auffassung der FCA irreführend waren. Die FCA sah Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht bei veröffentlichten Informationen und gegen die Anforderungen an Aktionärsrundschreiben. Zur Kapitalerhöhung im Oktober 2008 stellte sie fest, dass Barclays plc leichtfertig (recklessly) gehandelt und gegenüber seinen Aktionären nicht integer gehandelt hatte (Listing Principle 3). Barclays plc hatte die Decision Notice vom 23.09.2022 an das Upper Tribunal verwiesen, die Referenz aber am 22.11.2024 zurückgezogen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
LR 1.3.3R; LR 13.3.1R(3); Listing Principle 3; section 91 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.11.2024 Barclays Bank plcFCA: 10 Mio. Pfund gegen Barclays Bank plc wegen unvollständiger Prospekte 2008 Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Barclays Bank plc eine Geldbuße von 10 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA gab die Bank im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung im Oktober 2008 Finanzinstrumente aus, deren Prospekte eine Beratungsvereinbarung mit einer katarischen Investorengruppe und die damit verbundenen Gebühren nicht erwähnten. Die Angaben waren dadurch nach Auffassung der FCA irreführend. Die FCA sah einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bei veröffentlichten Informationen; gegen die Muttergesellschaft Barclays plc erging eine gesonderte Entscheidung. Barclays Bank plc hatte die Decision Notice vom 23.09.2022 an das Upper Tribunal verwiesen, die Referenz aber am 22.11.2024 zurückgezogen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Listing Rule 1.3.3R; section 91 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.11.2024 Government Employees Insurance Company (GEICO)GEICO: 5 Mio. USD der NYDFS wegen Cyberangriffen auf Angebots- und Schadenportale USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 4,76 Mio. €

Ab Ende 2020 erbeuteten Angreifer in mehreren Vorfällen über öffentlich erreichbare Webanwendungen des Kfz-Versicherers GEICO – darunter das Angebotsportal, die Schadenwebsite und eine Schnittstelle – nicht öffentliche Daten von New Yorkern, vor allem Führerscheinnummern. Die NYDFS stellte Verstöße gegen die Cybersicherheitsverordnung 23 NYCRR Part 500 fest, unter anderem unzureichende Risikobewertungen, fehlende Überwachung der Nutzeraktivitäten und unrichtige Compliance-Bescheinigungen für 2017 bis 2021, und verhängte eine Strafe von 5.000.000 USD. Parallel zahlt GEICO in einem eigenen Vergleich mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft weitere 4.750.000 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Vorfall reicht es nicht, die eine Lücke zu schließen – alle öffentlich erreichbaren Anwendungen gehören neu bewertet, besonders wenn die Branche bereits gewarnt wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit öffentlich erreichbarer Webanwendungen; Reaktion auf Branchenwarnungen

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR §§ 500.2(b), 500.3(i) und (k), 500.5, 500.8(a), 500.9(a), 500.14(a), 500.17(b); Strafe nach New York Financial Services Law § 408
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die NYDFS würdigte die Kooperation während der Untersuchung und die erheblichen Investitionen in die Behebung der Mängel.
Veröffentlicht
25.11.2024

Originalbetrag 5.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.11.2024 KT Bank AGBaFin: 30 Bußgelder von insgesamt 600.000 Euro gegen KT Bank wegen GwG- und KWG-Verstößen DeutschlandKundensorgfalt 600.000 €

Die BaFin verhängte gegen die KT Bank AG 30 Bußgelder zu je 20.000 Euro, insgesamt 600.000 Euro. Die Bank hatte unter anderem ihre internen Sicherungsmaßnahmen nicht wirksam überwacht, Legitimationsnachweise nicht aufbewahrt, Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht, Namen wirtschaftlich Berechtigter nicht erhoben, Verdachtsmeldungen unterlassen und Kredite gewährt, ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Offenlegungspflichten vollständig zu prüfen. Der Bescheid vom 25. November 2024 ist seit dem 20. Dezember 2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele Lücken im Kundenprozess – von der Identifizierung bis zur Verdachtsmeldung – werden einzeln geahndet und summieren sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und Geschäftsbeziehungen laufend überwachen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 3, 7, 20, 21, 30, 33 und 69 GwG; § 56 Abs. 2 Nr. 5 KWG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 43,2 Mio. €

UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 Viatris Inc.Viatris: 1,5 Mio. GBP – Schlüsselpersonal trotz Stillhalteanordnung ausgetauscht Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle 1,8 Mio. €

Während der Prüfung des Verkaufs der europäischen Rechte an den Hormonpräparaten Duphaston und Femoston an Theramex galt eine Initial Enforcement Order. Viatris tauschte ohne Zustimmung der CMA Mitglieder des britischen Managements aus und meldete den Verstoß anschließend nicht; die CMA verhängte 1,5 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Während einer Fusionsprüfung sind auch Personalentscheidungen im Zielgeschäft zustimmungspflichtig – und Verstöße müssen sofort gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stillhalte- und Interimspflichten in Fusionsverfahren (Management, HR)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, s. 72(2) (Initial Enforcement Order), s. 94A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 Banus Port Vagyonkezelő Zrt.Banus Port: 250 Mio. HUF für Scheinumsätze in der 4iG-Aktie UngarnMarktmissbrauch und Insiderhandel 608.080 €

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft erzeugte von September 2023 bis Mai 2024 mit Geschäften über mehrere Milliarden Forint falsche Signale zum Handelsvolumen der 4iG-Aktie ('painting the tape'). Die Zentralbank untersagte die Wiederholung, verhängte 250 Mio. HUF und erstattete Strafanzeige.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäfte, die vor allem Umsatz vortäuschen, sind Marktmanipulation – auch ohne Kursziel.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12, 15 MAR (Marktmanipulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
22.11.2024

Originalbetrag 250.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 Jindal Tubular USA LLCRohrwerk Jindal Tubular: Vergleich über 442.815 $ nach tödlichem Rohrabsturz USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 425.293 €

Im Januar 2024 stürzten im Werk in Bay Saint Louis (Mississippi) unsicher gestapelte, rund 900 kg schwere Stahlrohre ab; ein 25-Jähriger starb, ein 20-Jähriger verlor beide Beine. Im Vergleich mit OSHA zahlt der Hersteller großer Stahlrohre 442.815 $ und muss externe Sicherheitsberater, monatliche Audits, Sicherheitsfachkräfte je Schicht und drei Jahre Unfallberichte umsetzen; in fünf Jahren gab es 46 OSHA-Beanstandungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lagerung schwerer Stahlprodukte braucht verbindliche Stapelregeln und Sperrzonen – und wiederholte Beanstandungen führen zu weitreichenden Auflagen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act of 1970; 29 CFR 1910 (Maschinenschutz, Absturzsicherung, brennbarer Staub u. a.)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
250 bis 999
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.11.2024

Originalbetrag 442.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 Sunseeker International LimitedSunseeker: 240.000 GBP Strafe und Einziehung wegen Myanmar-Teak ohne Sorgfaltsprüfung Vereinigtes KönigreichSorgfaltspflichten in der Lieferkette 368.909 €

Der Yachtbauer importierte zwischen April 2021 und Juli 2022 elf Lieferungen Holz aus der EU, darunter Teak aus Myanmar, ohne nachweisen zu können, dass das Risiko illegalen Einschlags vernachlässigbar war; sein Sorgfaltssystem wurde nicht gepflegt und Unterlagen fehlten. Nach Schuldbekenntnis verhängte das Crown Court eine Geldstrafe von 240.000 GBP und eine Einziehung von 66.950,64 GBP (zusätzlich Kosten von 51.619,96 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Hölzer aus Hochrisikoländern wie Myanmar lässt sich das Risiko praktisch nicht auf ein vernachlässigbares Maß senken – Einkauf und Konstruktion sollten auf Alternativen ausweichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltsprüfung bei Risikohölzern (Myanmar-Teak)

Behörde / Gericht
Bournemouth Crown Court (Anklage: Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulations 4(b), 4(c), 4(d)/4(e); Proceeds of Crime Act 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau

Originalbetrag 306.950,64 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 Bio Dynamic (UK) LimitedBiogasanlage: Tank explodiert beim Flexen – 304.500 £ nach gemeinsamer HSE/EA-Anklage Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 365.964 €

Zwei Beschäftigte schnitten 2017 ohne Absturzsicherung auf einem elf Meter hohen Slurry-Tank Rohre mit einem Trennschleifer; Funken entzündeten Gase, der Tank explodierte, beide wurden schwer verletzt, einem wurde ein Bein amputiert. Es fehlten sichere Tankauslegung, Gefährdungsbeurteilungen, Freigabeverfahren, Schulung und Aufsicht, zudem verstieß der Betrieb gegen seine Umweltgenehmigung; Geldstrafen von insgesamt 304.500 £ plus 229.988 £ Kosten. Die Gesellschaft ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Heißarbeiten an Anlagen mit brennbaren Gasen gehören nur mit Erlaubnisschein, Freimessung und Absturzsicherung erledigt – eine formal vorhandene Genehmigung schützt nicht vor der Haftung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Heißarbeiten und Erlaubnisscheinverfahren in explosionsgefährdeten Bereichen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nottingham Crown Court (Anklage: Environment Agency und Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 38(2) Environmental Permitting Regulations 2016; Section 33(1)(c) Environmental Protection Act 1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 304.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 NOW: Pensions Limited und NOW: Pension Trustee LimitedPensions Regulator: je 50.000 GBP gegen NOW: Pensions und Trustee wegen Meldeversäumnissen Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 120.185 €

Das Determinations Panel des Pensions Regulator verhängte gegen NOW: Pensions Limited (Scheme Funder und Strategist) und NOW: Pension Trustee Limited (Trustee) des Master Trusts NOW: Pensions Trust je 50.000 GBP, den gesetzlichen Höchstbetrag. Beide hatten drei Serien nicht zugestellter Pflichtmitteilungen an Mitglieder und potenzielle Mitglieder – nach TPR über 80.000 Mitteilungen zu Rechten aus der automatischen Einschreibung – nicht als Significant Events und zwei davon nicht rechtzeitig als Rechtsverstöße gemeldet. Es war die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen einen zugelassenen Master Trust wegen Meldeversäumnissen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Systemfehler bei Pflichtmitteilungen entdeckt, muss sie der Aufsicht zeitnah als Vorfall und als Rechtsverstoß melden – eine interne Aufarbeitung ersetzt die Meldung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von System- und Prozessfehlern an die Aufsicht

Behörde / Gericht
The Pensions Regulator (TPR), Determinations Panel
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
s. 10 Pensions Act 1995; s. 16 Pension Schemes Act 2017; s. 70 Pensions Act 2004; reg. 14 Occupational Pension Schemes (Master Trusts) Regulations 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Beide Unternehmen räumten die Verstöße in einer gemeinsamen Erklärung ein; das Panel stellte keinen bewussten Versuch fest, die Fehler zu verbergen; die Beträge wurden vollständig bezahlt.
Veröffentlicht
18.07.2025

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller BulgarienKartelle und Absprachen 1,4 Mio. €

Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.11.2024 BlueSnap Payment Services Ireland LimitedCentral Bank of Ireland: BlueSnap vermischte Kundengelder – 324.240 Euro und Verweis IrlandOrganisationspflichten 324.240 €

Der Zahlungsdienstleister hinterlegte von Januar 2021 bis Dezember 2022 Kundengelder nicht auf dem vorgesehenen Treuhandkonto, sondern vermischte sie mit anderen Geldern, und informierte die Zentralbank nach Entdeckung verspätet. Ursache waren laut Aufsicht mangelndes Regulierungsbewusstsein und unzureichende Aufsicht über die von der Gruppe erbrachten Safeguarding-Prozesse; die Buße von 463.200 Euro wurde wegen Vergleichs um 30 % auf 324.240 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundengelder müssen jederzeit nachvollziehbar getrennt sein – wer Safeguarding-Prozesse von der eigenen Gruppe erbringen lässt, bleibt selbst verantwortlich und muss Abweichungen umgehend melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung von Kundengeldern und Meldepflichten gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
European Union (Payment Services) Regulations 2018, Regulations 17(2) und 27
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
30 % Nachlass für Vergleich mit unstreitigem Sachverhalt; Mängel vollständig behoben.
Veröffentlicht
21.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 17,4 Mio. €

Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

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20.11.2024 Harvey Nichols and Company LtdHarvey Nichols: 175.701 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln als Händler hochwertiger Güter Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 210.723 €

HMRC verhängte gegen das Unternehmen, das als Händler hochwertiger Güter (high value dealer) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 175.701 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei der Risikobewertung, bei Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, bei der Mitarbeiterschulung, der Sorgfaltsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Händler hochwertiger Güter registriert ist, braucht Risikobewertung, Schulung und Kundenprüfung wie ein Finanzinstitut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Händler hochwertiger Güter

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 35 und 40 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 175.701 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2024 Immobilienmakler aus Laval, Québec (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 107.250 CAD gegen Immobilienmakler aus Laval wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 72.628 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Laval (Québec); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fand FINTRAC fünf Lücken in den Richtlinien, unter anderem zu wirtschaftlich Berechtigten, zur Beteiligung Dritter und zu politisch exponierten Personen; die Risikobewertung bestand aus einem allgemeinen Formular ohne Risikostufen und Gegenmaßnahmen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
01.05.2025

Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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20.11.2024 Einzelhändler für Telekommunikationsgeräte (anonymisiert)Luxemburger Telekom-Einzelhändler: 2.300 EUR und Kamera-Abbau wegen Mitarbeiterüberwachung LuxemburgVideoüberwachung 2.300 €

Die CNPD verhängte gegen eine Luxemburger GmbH, die Telekommunikationsgeräte im Fachhandel verkauft, eine Geldbuße von 2.300 EUR und ordnete an, zwei Kameras zu entfernen, die dauerhaft Büroarbeitsplätze von Beschäftigten filmten, sowie deren Aufnahmen zu löschen. Festgestellt wurden außerdem fehlende Rechtsgrundlage, unzureichende Information, zu lange Speicherung und Sicherheitsmängel; die Datenschutzleitlinie musste um die Rechtsgrundlage ergänzt werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras, die dauerhaft Arbeitsplätze filmen, lassen sich mit dem Schutz von Eigentum kaum rechtfertigen – Blickwinkel und Rechtsgrundlage vorher festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Arbeitsplätzen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 6(1), 5(1)(a) i. V. m. 13(1) und (2), 5(2) i. V. m. 24(1), 5(1)(e) und 32(1) DSGVO; Art. 58(2)(d), (f) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.11.2024 Valenti's Bakery LLCBäckerei in New Jersey: OSHA schlägt 385.221 $ vor, weil Mängel nach Fingeramputation mutmaßlich blieben USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 364.172 €

Nach einer Teilamputation zweier Finger an einer automatischen Klinge hatte die OSHA die Bäckerei in Paterson im Juni 2023 inspiziert; laut OSHA fehlten bei der Nachkontrolle im Mai 2024 weiterhin Lockout/Tagout-Verfahren, zudem waren Fluchtwege verstellt und Absturzkanten ungesichert. Die OSHA schlug Strafen von 385.221 $ vor (u. a. wegen Nichtbeseitigung, 2 als vorsätzlich und 1 als wiederholt eingestufter Verstoß); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachkontrollen sind die Regel – wer beanstandete Mängel nicht abstellt, muss mit zusätzlichen Strafen wegen Nichtbeseitigung rechnen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
29 CFR 1910.147 (Lockout/Tagout), 1910.37 (Fluchtwege), 1910.212 (Maschinenschutz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
19.11.2024

Originalbetrag 385.221 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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19.11.2024 Hydro One Networks Inc.Hydro One: 250.000 CA$ nach Kontakt mit spannungsführender Leitung Kanada, ONArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 168.543 €

Beim Montieren von Kupferleitungen an einer freigeschalteten 44-kV-Leitung berührte ein Leiterstück die darunter verlaufende, nicht abgedeckte 4,8-kV-Leitung; ein Arbeiter wurde schwer verletzt. Der Netzbetreiber hatte die Sicherheitsregeln für Arbeiten nahe spannungsführender Anlagen nicht eingehalten. Geldstrafe 250.000 CA$ (19.11.2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Freischalten allein reicht nicht; benachbarte, weiter spannungsführende Leitungen müssen abgedeckt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abdecken benachbarter spannungsführender Teile

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Goderich (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Sections 181, 183 O. Reg. 213/91 (Construction Projects) i. V. m. s. 132 Electrical Utility Safety Rules; ss. 27(1)(a), 25(1)(c) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.01.2025

Originalbetrag 250.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.11.2024 BIT Mining Ltd. (vormals 500.com)BIT Mining (ehem. 500.com): 10 Mio. USD wegen Bestechung japanischer Amtsträger USABestechung von Amtsträgern 9,48 Mio. €

Das Unternehmen schloss eine dreijährige DPA; nach den Richtlinien wären 54 Mio. USD angemessen gewesen, wegen nachgewiesener fehlender Zahlungsfähigkeit wurde eine Strafe von 10 Mio. USD vereinbart, von der bis zu 4 Mio. USD auf die Zivilstrafe der SEC angerechnet werden. Von 2017 bis 2019 sagte das damals als 500.com firmierende Unternehmen rund 1,9 Mio. USD an Zahlungen an Berater zu, die als Bargeld, Reisen, Unterhaltung und Geschenke an japanische Amtsträger gehen sollten, um den Zuschlag für ein integriertes Resort in Japan zu erhalten; verbucht wurden sie über Scheinverträge als Beratungshonorare. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich im Ausland um staatliche Konzessionen bewirbt, muss Berater- und Vermittlerverträge auf echte Leistung und den Weg des Geldes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beraterverträge bei Lizenz- und Großprojektvergaben im Ausland

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO District of New Jersey)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery- und Books-and-Records-Vorschriften sowie Verstoß gegen die Books-and-Records-Vorschriften (Criminal Information, District of New Jersey)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Strafe wurde wegen der Finanzlage auf 10 Mio. USD begrenzt; anerkannt wurden eine begrenzte, reaktive Kooperation und Abhilfemaßnahmen (Abschlag von 10 % vom unteren Ende der Richtlinienspanne).
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.11.2024

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.11.2024 ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c.ArcelorMittal-Bergbautochter: 100.000 CAD Strafe für Behinderung von Umweltinspektoren Kanada, QCAbfall und Gefahrstoffe 67.236 €

Bei Inspektionen des Bergbaukomplexes Mont-Wright im Juni 2022 forderten Umweltinspektoren Unterlagen zur Einhaltung der Abwasservorschriften an; das Unternehmen verweigerte bis September 2022 die Herausgabe eines Teils davon. Das Gericht verhängte 100.000 CAD wegen Behinderung der Kontrolle und ordnete die Vorlage der Unterlagen an (eigenständiges Verfahren neben der späteren 100-Mio.-CAD-Strafe).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Verweigerung angeforderter Unterlagen ist selbst eine Straftat – Beschäftigte müssen wissen, wie mit Auskunftsersuchen von Inspektoren umzugehen ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kooperation und Dokumentenherausgabe bei behördlichen Inspektionen

Behörde / Gericht
Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Fisheries Act, Section 62 (Behinderung von Kontrollbeamten); Metal and Diamond Mining Effluent Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
19.11.2024

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.

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18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping kann ersatzfähiger Schaden sein (VI ZR 10/24) DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Daten sehr vieler Facebook-Nutzer waren von Unbekannten über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft, abgegriffen und später öffentlich verbreitet worden. Der BGH entschied, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über eigene Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO sein kann, ohne dass ein konkreter Missbrauch nachgewiesen sein muss; einen Ausgleich in einer Größenordnung von 100 Euro hielt er unter den Umständen des Falls für rechtlich unbedenklich. Die Sache ging u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen können Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch auslösen; bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.11.2024

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14.11.2024 Orange SACNIL: 50 Mio. EUR gegen Orange wegen Werbung zwischen E-Mails und Cookies FrankreichWerbung und Einwilligung 50 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen Orange SA eine Geldbuße von 50.000.000 EUR, weil der Konzern im Posteingang seines E-Mail-Dienstes ohne Einwilligung Werbeanzeigen im Erscheinungsbild echter E-Mails einblendete, die mehr als 7,8 Mio. Nutzer zu sehen bekamen (Art. L. 34-5 CPCE). Zudem wurden auf orange.fr bereits gesetzte Cookies nach dem Widerruf der Einwilligung weiter ausgelesen (Art. 82 Loi Informatique et Libertés); dafür ordnete die CNIL Abhilfe binnen drei Monaten unter einem Zwangsgeld von 100.000 EUR je Tag an. Orange hat die Entscheidung beim Conseil d'État angefochten, der am 17. April 2026 dem Conseil constitutionnel die Frage vorlegte, ob Art. L. 34-5 CPCE verfassungsgemäß ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeflächen, die wie persönliche E-Mails aussehen, gelten als Direktwerbung per E-Mail und brauchen eine vorherige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung im Posteingang und Widerruf der Cookie-Einwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Orange hatte die beanstandete Anzeigenform im November 2023 eingestellt; das neue Format grenzt Werbung klar von E-Mails ab.
Veröffentlicht
10.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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14.11.2024 Freepoint Commodities LLCFreepoint Commodities: Leniency-Vereinbarung über 131,25 Mio. BRL wegen Bestechung BrasilienBestechung von Amtsträgern 17,8 Mio. €

Die US-Gesellschaft Freepoint Commodities LLC räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, über Mittelsleute unzulässige Vorteile an Amtsträger gezahlt zu haben (Art. 5 I und III Lei 12.846/2013), und zahlt mutmaßlich 108.710.739,68 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung. Laut Anlage III entfallen 60.919.037,14 BRL auf die Geldbuße an die Union (nach 67 % Nachlass) und 47.791.702,54 BRL auf die Vorteilsabschöpfung. Der Schadensersatz an Petrobras von 22.542.907,62 BRL steht nur im Text. Die Vereinbarung nannte daneben insgesamt 131.253.647,32 BRL (22.744.839,85 USD); die zwei Centavos, um die diese Summe über Geldbuße, Abschöpfung und Schadensersatz liegt, werden nicht ausgeglichen. Nimmt das Unternehmen binnen fünf Jahren wieder Geschäfte in Brasilien auf, muss es sein Compliance-Programm an brasilianisches Recht anpassen und der CGU berichten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Geschäfte über Vermittler anbahnt, muss deren Zahlungen an Amtsträger kontrollieren – sonst haftet das Unternehmen selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung von Amtsträgern über Mittelsleute

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 6 I, Arts. 16, 17 und 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); für ein Compliance-Programm gab es keinen Abzug.
Haftung von Führungskräften
Duldung oder Kenntnis der Leitung wurde mit 2,5 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 108.710.739,68 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.11.2024 American Life Insurance Company (ALICO)OFAC: 178.421 US-Dollar Vergleich mit American Life Insurance Company wegen Policen für Einrichtungen der iranischen Regierung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 169.392 €

Die American Life Insurance Company (ALICO), ein US-Versicherer mit Sitz in Delaware und weltweitem Gruppen- und Einzelgeschäft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 178.421 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC versicherte ALICO zwischen Februar 2022 und August 2023 drei Versicherungsnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die der iranischen Regierung gehörten oder von ihr kontrolliert wurden und daher gesperrt waren, darunter Schulen; insgesamt wurden 2.331 Prämien und Leistungen über 446.077 US-Dollar abgewickelt. Warnmeldungen des Screenings wurden fälschlich als Fehlalarm geschlossen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 223.038 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „American Life Insurance Company Settles with OFAC for $178,421 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 14.11.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933596/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204 (Dienstleistungsexport), 560.211 (gesperrtes Vermögen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.11.2024

Originalbetrag 178.421 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.11.2024 BNP Paribas Fortis SA/NVBNP Paribas Fortis: 10,4 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Kapitalmeldungen EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 10,4 Mio. €

BNP Paribas Fortis meldete nach der Entscheidung der EZB in 31 aufeinanderfolgenden Quartalen von 2014 bis 2021 auf konsolidierter Basis unrichtige Eigenmittelanforderungen und risikogewichtete Aktiva für Factoring-Forderungen, weil sie interne Modelle nutzte, von deren wesentlichen Mängeln sie wusste, und die Aufsicht darüber nicht informierte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und verhängte 10.400.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Modellmängel sind der Aufsicht offenzulegen, statt mit den fehlerhaften Ergebnissen weiter zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegung bekannter Modellmängel gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR), zuvor Art. 99 Abs. 1 CRR; Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 8,48 Mio. €

Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
Veröffentlicht
13.11.2024

Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern ItalienBeschäftigtendaten 5 Mio. €

Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.11.2024 National Amusements, Inc.Kinobetreiber National Amusements: 250.000 USD wegen Datenpanne und später Meldung USA, NYBeschäftigtendaten 235.206 €

Im Dezember 2022 drang ein Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beschäftigten in die Systeme des Kinobetreibers National Amusements ein, weil die Multi-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zugangswege erzwungen wurde; betroffen waren Daten wie Sozialversicherungs-, Pass- und Kontonummern von 82.128 Personen, nach Angaben des Unternehmens aktuellen und ehemaligen Beschäftigten und Auftragnehmern, davon 23.365 in New York, wobei ein Teil der Sozialversicherungsnummern unverschlüsselt gespeichert war. Die Betroffenen wurden erst am 18. Dezember 2023 und damit über ein Jahr nach dem Vorfall benachrichtigt. Nach der Einstellungsvereinbarung mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft zahlt das Unternehmen 250.000 USD und muss unter anderem Verschlüsselung, Passwortregeln, Schwachstellentests und einen Notfallplan für Sicherheitsvorfälle einführen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Beschäftigtendaten lösen Meldepflichten aus – die Benachrichtigung darf nicht warten, bis die Datenauswertung vollständig abgeschlossen ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge; fristgerechte Benachrichtigung bei Datenpannen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law § 899-aa (Benachrichtigung bei Datenpannen) und § 899-bb (SHIELD Act, Datensicherheit)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.11.2024

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz aufgehoben

Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
15.11.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.11.2024 TikTok, X und Meta (Instagram)TikTok, X und Instagram: Irische Aufsicht verpflichtet zu Maßnahmen gegen Terrorinhalte IrlandPlattformpflichten Anordnung

Coimisiún na Meán stellte fest, dass die Dienste von TikTok, X und Meta (Instagram) terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, nachdem sie binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten. Die Anbieter müssen spezifische Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergreifen und darüber berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten Entfernungsanordnungen zentral erfassen – ab der zweiten binnen zwölf Monaten drohen behördlich überwachte Zusatzpflichten.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.11.2024 Metro Bank PlcFCA: 16,7 Mio. Pfund gegen Metro Bank wegen Lücken in der Transaktionsüberwachung Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 20,1 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Metro Bank Plc eine Geldbuße von 16.675.200 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA wurden zwischen Juni 2016 und Dezember 2020 wegen eines Datenfehlers über 60 Millionen Transaktionen im Wert von mehr als 51 Mrd. Pfund nicht vom automatisierten Geldwäsche-Überwachungssystem der Bank erfasst. Die Bank prüfte lange nicht, ob die Daten vollständig ins System gelangten. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 16.675.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.

Quellen

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12.11.2024 Saxo Bank A/S (Rechtsnachfolgerin der BinckBank N.V.)AFM: 1,6 Mio. Euro gegen Saxo Bank wegen Mängeln bei der BinckBank-Migration NiederlandeOrganisationspflichten 1,6 Mio. €

Die AFM verhängte am 12. November 2024 gegen die Saxo Bank A/S als Rechtsnachfolgerin der BinckBank N.V. drei Bußgelder von zusammen 1,6 Mio. Euro. Während der Überführung der BinckBank-Kunden auf die Systeme von Saxo führte BinckBank ihre Depotbuchhaltung so ungenau, dass die Zuordnung von Wertpapieren und Geldern nicht mehr sicher war (500.000 Euro), kontrollierte kritische Prozesse zum Schutz der Kundenvermögen unzureichend (500.000 Euro) und behandelte Kunden nicht sorgfältig, etwa durch verspätete Überweisungen und Transaktionen, zu hohe Kosten und einen schlecht erreichbaren Kundenservice (600.000 Euro). Saxo legte keinen Einspruch ein; die Bußgelder sind seit 25. Dezember 2024 bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT- und Kundenmigrationen nach einer Übernahme müssen Vermögenstrennung, Kontrollen und Kundenservice ausdrücklich abgesichert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vermögenstrennung und Kundenschutz bei IT- und Kundenmigrationen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 165 Abs. 1 Buchst. a, b und f Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo); Art. 4:90 Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.01.2025

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12.11.2024 Hamburger Dienstleister aus dem Forderungsmanagement (anonymisiert)HmbBfDI: 900.000 Euro gegen Inkassodienstleister wegen nicht gelöschter Schuldnerdaten DeutschlandDatenschutz 900.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung marktstarker Inkassounternehmen stellte der HmbBfDI vor Ort fest, dass ein Hamburger Dienstleister bis Mitte November 2023 eine sechsstellige Zahl von Datensätzen über Schuldnerinnen und Schuldner ohne Rechtsgrundlage aufbewahrt hatte, teils fünf Jahre über die gesetzliche Frist hinaus. Das Unternehmen räumte den Verstoß ein und akzeptierte das Bußgeld von 900.000 Euro; seine Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung wurde berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Löschkonzept mit festen Fristen gehört vor die Datenerhebung und muss in der Datenbank tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Verstoß eingeräumt, Bußgeld akzeptiert, professionelle Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung.
Veröffentlicht
12.11.2024

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12.11.2024 Uptime-IT ApSDänemark: 40.000 Kronen gegen IT-Dienstleister mit unbrauchbaren Backups nach Ransomware DänemarkAuftragsverarbeitung 5.363 €

Als Auftragsverarbeiter eines Chiropraktikerhauses hatte der IT-Dienstleister Backups verschlüsselt, ohne den Schlüssel zu sichern; nach einem Ransomware-Angriff 2020 ließen sich Patientendaten mit Gesundheitsangaben und CPR-Nummern nicht wiederherstellen. Die Datatilsynet zeigte das Unternehmen an und schlug 50.000 Kronen vor; das Gericht verurteilte es am 12.11.2024 zu 40.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung regelmäßig getestet wird – inklusive Zugriff auf die Schlüssel.

Behörde / Gericht
Dänisches Gericht auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO; Auftragsverarbeitungsvertrag
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 40.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.11.2024 Wessex Water Services LimitedWessex Water: 500.000 £ nach Fischsterben und verspäteten Meldungen Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 604.741 €

Am Pumpwerk Bowerhill Lodge (Melksham) liefen 2018 wegen technischer Ausfälle über 54 Stunden Abwässer in den Clackers Brook, mehr als 2.100 Fische starben; zudem platzte bei Wick St Lawrence eine als kritisch bekannte, aber unüberwachte Druckleitung. Das Gericht stellte Fahrlässigkeit fest; zudem hatte der Versorger Einleitungen nicht sofort gemeldet. Es verhängte 500.000 £ plus 60.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis Juni 2025) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 2.890 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Als kritisch erkannte Anlagen brauchen die Überwachung, die man ihnen selbst zuschreibt – und Störfälle müssen der Behörde sofort gemeldet werden.

Behörde / Gericht
Swindon Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b), 38(1)(a) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
11.11.2024

Originalbetrag 500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.

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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 562.409 €

OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
20.03.2025

Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.

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11.11.2024 Správa účelových zariadeníStaatliche Einrichtung SÚZ: 2.000 EUR – keine eigene Meldestelle, Wege unveröffentlicht SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die dem Außenministerium unterstellte Einrichtung mit mindestens 50 Beschäftigten hatte statt einer eigenen verantwortlichen Person den Generalsekretär des Ministeriums benannt und die Meldewege nicht für alle Beschäftigten zugänglich veröffentlicht. Das Amt verhängte 2.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede verpflichtete Organisation braucht eine eigene, intern bekannte Meldestelle – die Zuständigkeit der Muttereinrichtung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1 und 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.11.2024 Telefónica Venezolana C.A.Telefónica Venezolana: 85,26 Mio. USD wegen Bestechung bei staatlicher Devisenauktion USABestechung von Amtsträgern 79,1 Mio. €

Die venezolanische Tochter der spanischen Telefónica S.A. schloss eine DPA und zahlt eine Strafe von 85.260.000 USD. Um 2014 bei einer staatlichen Devisenauktion Bolívares in US-Dollar tauschen zu dürfen, ließ sie zwei Lieferanten rund 28,9 Mio. USD an einen Vermittler zahlen, von denen ein Teil an venezolanische Amtsträger ging, und glich die Kosten über überteuerte Gerätekäufe bei diesen Lieferanten aus. Aus der Auktion erhielt sie mehr als 110 Mio. USD, über 65 % der insgesamt zugeteilten Mittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkäufe mit auffälligen Preisaufschlägen können Bestechung finanzieren – Preisabweichungen gehören zwingend in die Compliance-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überhöhte Einkaufspreise bei Lieferanten als verdeckter Bestechungskanal

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Anerkannt wurden Kooperation (anfangs durch verspätete Herausgabe von Unterlagen geschmälert) und Abhilfe: Disziplinarmaßnahmen bis zu Kündigungen, unabhängige Compliance-Funktion mit Chief Compliance Officer, Prüfung aller Geschäfte mit abweichender Preisgestaltung, strengere Kontrolle von Drittparteien; Abschlag von 20 %.
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 85.260.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.11.2024 Invesco Advisers, Inc.Invesco Advisers: 17,5 Mio. USD wegen überhöhter ESG-Integrationsquoten USAIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 16,2 Mio. €

Invesco gab 2020 bis 2022 gegenüber Kunden an, 70 bis 94 Prozent des verwalteten Vermögens der Konzernmutter seien „ESG-integriert“, zählte dabei aber passive ETFs ohne ESG-Berücksichtigung mit und hatte keine schriftliche Definition von ESG-Integration. Die SEC verhängte 17,5 Mio. USD, Rüge und Unterlassungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitskennzahlen im Vertrieb brauchen eine schriftliche Definition und eine nachvollziehbare Berechnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Kennzahlen in ESG-Marketing

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Investment Advisers Act of 1940
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 17.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.11.2024 Fubon Bank (Hong Kong) LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für Fubon Bank (Hong Kong) wegen Überwachungslücken HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 477.640 €

Die HKMA verhängte gegen Fubon Bank (Hong Kong) eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen April 2019 und Juli 2022 keine wirksamen Verfahren für Änderungen an ihrer Transaktionsüberwachung hatte: Die Datenübertragung aus dem Kernbankensystem war mangelhaft kontrolliert, die Abnahmetests waren unwirksam, und es fehlten Verfahren, um einem starken Rückgang der Alarme ab Juni 2019 nachzugehen und den Überwachungsumfang regelmäßig zu überprüfen. Die Transaktionen von rund 64.000 Kunden wurden nicht angemessen geprüft, und bei rund 1.500 von ihnen unterblieb nach der Reaktivierung ruhender Geschäftsbeziehungen die anlassbezogene Überprüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein plötzlicher Rückgang von Überwachungsalarmen ist selbst ein Warnsignal und muss nach jeder Systemänderung untersucht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Änderungsmanagement und Plausibilitätskontrolle in der Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 19(3) und 5(1) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, Kooperation, Behebung der Mängel und keine disziplinarische Vorbelastung.
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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07.11.2024 Aiotec GmbHOFAC: 14,55 Mio. US-Dollar Vergleich mit Aiotec wegen Lieferung einer Polypropylenanlage in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 13,5 Mio. €

Die Berliner Aiotec GmbH, die Industrieanlagen für den Energiesektor beschafft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 14.550.000 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen; davon sind 9.550.000 US-Dollar ausgesetzt, solange Aiotec seine Compliance-Zusagen erfüllt. Laut Vergleichsvereinbarung können weitere bis zu 700.000 US-Dollar ausgesetzt werden, wenn sie für Sanktions-Compliance ausgegeben werden; zu zahlen sind 4,3 Mio. US-Dollar in Raten über sieben Jahre. Nach den Feststellungen von OFAC wirkte das Unternehmen zwischen 2015 und 2019 an einer Verabredung mit, ein US-Unternehmen dazu zu bringen, ihm eine stillgelegte Polypropylenanlage aus Australien für rund 9,7 Mio. US-Dollar zu verkaufen, die tatsächlich für einen Abnehmer im Iran bestimmt war; die Zahlungen von rund 9,46 Mio. US-Dollar liefen über eine US-Bank. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 19,4 Mio. US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.11.2024 unterzeichnet und am 03.12.2024 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis des mutmaßlichen Verstoßes durch Aiotec dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 Related to an Apparent Violation of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 03.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933661/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung; ein mutmaßlicher Verstoß); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
03.12.2024

Originalbetrag 14.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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06.11.2024 Strabag AG (Köln); Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG als Kronzeuge ohne BußgeldBundeskartellamt: 2,79 Mio. € gegen Strabag wegen Absprache bei Kölner Zoobrücke DeutschlandKartelle und Absprachen 2,79 Mio. €

Bei der Ausschreibung zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017 vereinbarten Mitarbeitende, dass ein Unternehmen ein Schutzangebot abgibt, damit das andere den Zuschlag erhält, gegen spätere Ausgleichszahlung. Nach Feststellung des Bundeskartellamts erhielt Strabag im Settlement-Verfahren eine Geldbuße von 2,79 Mio. €; das Verfahren gegen Kemna wurde als Kronzeuge eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon eine einzige abgesprochene Ausschreibung reicht für Bußgeld und Strafverfahren – Ausgleichszahlungen zwischen Bietern sind ein klares Warnsignal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Ausgleichszahlungen bei einzelnen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Settlement
Haftung von Führungskräften
Submissionsabsprachen sind für die beteiligten Personen zusätzlich nach § 298 StGB strafbar; deren Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft.
Veröffentlicht
06.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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06.11.2024 Waystone Fund Management (IE) LimitedCentral Bank: 393.512 Euro gegen Waystone wegen mangelhafter Aufsicht über Anlageverwalter IrlandOrganisationspflichten 393.512 €

Als Verwalter eines alternativen Investmentfonds prüfte die Gesellschaft den beauftragten Anlageverwalter kaum, der 2018/2019 17,7 Mio. Euro in schwer bewertbare Darlehensnoten investierte; bei der Aussetzung des Fonds im August 2020 standen 10,2 Mio. Euro aus. Die Central Bank stellte Verstöße u. a. bei Sorgfaltsprüfung, Interessenkonflikten, Delegationsaufsicht, Risikomanagement und Bewertung fest und verhängte per Vergleich einen Verweis und 393.512 Euro (562.160 Euro abzüglich 30 %), vom High Court am 31.03.2025 bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anlageentscheidungen delegiert, bleibt verantwortlich und muss Erfahrung und Anlagen des Beauftragten laufend prüfen, auch bei langjährigen Geschäftspartnern.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
European Union (Alternative Investment Fund Managers) Regulations 2013 (S.I. No. 257 of 2013); s. 33BC Central Bank Act 1942
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich nach dem Verfahren der unstreitigen Tatsachen mit 30 % Nachlass; Verstöße eingeräumt; Anleger erhielten ihre Einlage in die Darlehensnoten über einen Vergleich zurück.
Veröffentlicht
08.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.11.2024 595 Construction LLCRohbaufirma aus Illinois: OSHA schlägt 287.465 $ wegen mutmaßlich ungesicherter Arbeiten in der Höhe vor USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 268.784 €

Laut OSHA sahen Inspektoren im Mai 2024 dreimal binnen eines Monats Zimmerleute des Unternehmens aus Crystal Lake bei Wohnbauten in Elburn über 6 Fuß Höhe ohne Absturzsicherung arbeiten; es fehlten auch Schulungsnachweise und Staplerscheine, Anschlagmittel waren beschädigt. Das Unternehmen war bereits 2022 und 2023 beanstandet worden. Die OSHA schlug Strafen von 287.465 $ vor; es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schulungsnachweise sind Pflicht, aber erst die tägliche Kontrolle auf der Baustelle verhindert Abstürze.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absturzsicherung und Gefahrenerkennung auf Baustellen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection) u. a.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.11.2024

Originalbetrag 287.465 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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06.11.2024 Deželna banka Slovenije d. d.Deželna banka Slovenije: 90.000 EUR für mangelhafte Kreditrisikovorsorge SlowenienOrganisationspflichten 90.000 €

Die Bank hatte von 2018 bis Mitte 2023 keine angemessenen Richtlinien für Wertberichtigungen und Rückstellungen nach IFRS 9 und den EBA-Leitlinien zum Kreditrisiko. Die Bankenaufsicht verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von 90.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien für Wertberichtigungen und Rückstellungen nach IFRS 9 müssen dokumentiert und laufend an die EBA-Leitlinien angepasst werden.

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 171, Art. 396 Abs. 1 Nr. 19 ZBan-3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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05.11.2024 Exchange Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße gegen Exchange Bank of Canada nach Berufung auf 1.027.975 CAD herabgesetzt KanadaVerdachtsmeldungen 679.518 €

Exchange Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 2.457.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD. Im Einzelnen stellte FINTRAC fünf fehlende Verdachtsmeldungen in 26 geprüften Fallakten, acht Fälle ohne vorgeschriebene laufende Überwachung und drei falsch eingeordnete, daher nicht gemeldete Bargeldtransaktionen fest; das Compliance-Programm sei dem Geschäftsmodell und der internationalen Reichweite der Bank nicht angemessen gewesen. Die Bank legte Berufung ein; nach Angaben von FINTRAC bestätigte das kanadische Bundesgericht (Federal Court) am 18. Dezember 2025 die Verstöße, setzte die Geldbuße jedoch auf 1.027.975 CAD herab. Das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Exchange Bank of Canada“, veröffentlicht am 11.12.2024, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2024-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1); PCMLTF Regulations 7(1)(a), 123.1, 156(1)(c), Schedule 1; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 1.027.975 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.11.2024 Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe) S.A.Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe): 61.000 EUR wegen Geldwäsche-Mängeln LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 61.000 €

Das CAA verhängte gegen die Versicherungsmaklergesellschaft eine Geldbuße von 61.000 EUR. Eine Prüfung 2021 ergab unter anderem einen unzureichenden Auslagerungsvertrag mit der Muttergesellschaft, eine unvollständige Gesamtrisikobewertung, Lücken bei wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft und PEP, ein nicht nachvollziehbar konfiguriertes Screening-Tool und fehlende Jahresberichte des Compliance Officers. Zudem konnte die Gesellschaft keinen Zugang zu den Unterlagen ihrer internen Geldwäsche-Schulungen gewähren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schulungen zählen nur, wenn ihre Inhalte dokumentiert und der Aufsicht vorlegbar sind; ausgelagerte Sorgfaltspflichten brauchen einen genauen Vertrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachweisbare Geldwäsche-Schulungen und Auslagerung von Sorgfaltspflichten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(2), 8-4 und 8-5 Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung, fristgerechte Antworten.
Veröffentlicht
15.01.2025

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04.11.2024 Money Services Business aus Toronto, Ontario (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 249.480,50 CAD gegen Money Services Business aus Toronto wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 164.619 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 249.480,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Befolgung einer ministeriellen Weisung, Aufzeichnungspflichten und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen meldete das Unternehmen entgegen der Ministerialweisung zu Iran 44 Transaktionen mit Ursprung in Iran nicht, dokumentierte bei diesen Wechselgeschäften weder Wechselkurs noch Kursquelle und machte bei der Registrierung Angaben, die nicht seiner tatsächlichen Tätigkeit entsprachen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 11.43; PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c); PCMLTF Registration Regulations s. 4(a), 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2025

Originalbetrag 249.480,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.11.2024.

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02.11.2024 OpenAIGarante: 15 Mio. Euro gegen OpenAI wegen ChatGPT – später vom Gericht aufgehoben ItalienKI-Systeme aufgehoben

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte 15 Mio. Euro, weil OpenAI ChatGPT ohne geeignete Rechtsgrundlage mit Nutzerdaten trainierte, Transparenzpflichten verletzte, eine Datenpanne vom März 2023 nicht meldete und keine Altersprüfung vorsah; zusätzlich wurde eine sechsmonatige Informationskampagne angeordnet. Das Tribunale di Roma gab der Klage von OpenAI mit Urteil Nr. 4153/2026 (veröffentlicht am 18.03.2026) statt; der Garante hat den Bescheid daraufhin von seiner Website genommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Modelle mit personenbezogenen Daten trainiert, braucht vorab eine dokumentierte Rechtsgrundlage und eine Altersprüfung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtsgrundlage, Transparenz, Meldung von Datenpannen, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.12.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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01.11.2024 GlobalFoundries U.S. Inc.; GlobalFoundries U.S. 2 LLCBIS: 500.000 USD gegen GlobalFoundries wegen Lieferungen an gelistete Firma USAExportkontrolle und Dual-Use 459.348 €

Das Bureau of Industry and Security verhängte im Rahmen eines Vergleichs gegen GlobalFoundries U.S. Inc. und ihre Tochter GlobalFoundries U.S. 2 LLC eine Zivilstrafe von 500.000 USD. Zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 hatte das Unternehmen in 74 Sendungen Halbleiter-Wafer im Wert von rund 17,1 Mio. USD ohne Genehmigung an SJ Semiconductor geliefert, ein Unternehmen auf der Entity List; wegen eines Dateneingabefehlers war der vom Kunden benannte Dienstleister im Screening-System nicht geprüft worden. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch vom Kunden benannte Dienstleister wie Test- und Montagebetriebe müssen gegen Sanktions- und Entity-Listen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening aller Transaktionsbeteiligten

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen führten laut BIS zu einer deutlichen Minderung der Strafe.
Veröffentlicht
01.11.2024

Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.11.2024 United Steel LimitedUnited Steel: 330.000 NZD nach tödlichem Einsturz eines Stahlregals NeuseelandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 181.678 €

Im Stahllager des Unternehmens in Wigram (Christchurch) brach im November 2020 ein mit rund neun Tonnen Stahl beladenes Regal zusammen und tötete einen Lagerarbeiter; die Regale waren weder verstrebt noch am Boden verankert, wurden nicht regelmäßig geprüft und ohne ingenieurtechnische Planung gebaut. Das Christchurch District Court verhängte am 1. November 2024 eine Geldstrafe von 330.000 NZD (Ausgangspunkt 600.000 NZD) und 100.000 NZD Wiedergutmachung für immaterielle Schäden; hinzu kamen Kosten von 17.507,39 NZD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lagerregale brauchen fachgerechte Planung, Verankerung, regelmäßige Prüfung und eine überwachte Einweisung in sicheres Beladen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Lagerregale und Beladungsregeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Christchurch District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschläge für Kooperation (5 %), Reue samt bereits geleisteter Zahlungen an die Familie (10 %), Bereitschaft zur Wiedergutmachung (10 %), Schuldbekenntnis (15 %) und keine Vorstrafen in 43 Jahren Geschäftstätigkeit (5 %).
Veröffentlicht
11.11.2024

Originalbetrag 330.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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31.10.2024 VAFO PRAHA, s.r.o.ÚOHS: 120 Mio. CZK gegen VAFO PRAHA wegen Preisbindung bei Heimtierfutter TschechienKartelle und Absprachen 4,74 Mio. €

Die tschechische Wettbewerbsbehörde ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren (narovnání) gegen den Heimtierfutterhersteller VAFO PRAHA eine Geldbuße von 120.121.000 CZK. Das Unternehmen hatte von Januar 2013 bis September 2021 gegenüber 30 Abnehmern Mindestverkaufspreise für Hunde- und Katzenfutter der Marken Brit und Carnilove festgelegt, deren Einhaltung kontrolliert und Abweichungen auch mit Sanktionen beantwortet, was gegen das tschechische Wettbewerbsgesetz und Art. 101 AEUV verstieß; die weitere Durchführung solcher Absprachen wurde untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsteams dürfen unverbindliche Preisempfehlungen nie durchsetzen oder überwachen; ein wirksames Compliance-Programm senkt die Geldbuße, ersetzt aber keine saubere Vertriebspraxis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS); Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung vor Verfahrensbeginn und Hinweis an die Abnehmer, dass sie ihre Preise frei bestimmen; Kooperation über das Pflichtmaß hinaus; ein als hinreichend wirksam bewertetes Compliance-Programm; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.

Originalbetrag 120.121.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.10.2024 Deutsche Bank, S.A.E.CNMV: 10 Mio. Euro und Beratungsverbot für Deutsche Bank SAE bei Devisenderivaten SpanienOrganisationspflichten 10 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Deutsche Bank SAE zwei Geldbußen von je 5.000.000 Euro, zusammen 10.000.000 Euro, weil die Bank spanische Kunden von 2018 bis März 2021 zu komplexen Devisenderivaten wie Target Profit Forwards und Pivot TPF beriet, ohne die Informations- und Eignungspflichten einzuhalten und im besten Kundeninteresse zu handeln. Zusätzlich wurde ihr für ein Jahr untersagt, zu komplexen OTC-Devisenderivaten zu beraten, bei denen der Kunde Optionen verkauft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei der Beratung zu komplexen Derivaten müssen Eignungsprüfung, Risikoaufklärung und Handeln im Kundeninteresse lückenlos dokumentiert sein; sonst drohen neben Bußgeldern Tätigkeitsverbote.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlageberatung und Eignungsprüfung bei komplexen Derivaten

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 284.1 und Art. 283.12 i. V. m. Art. 208 bis 211 und 208 ter Texto refundido de la Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015); Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; Circular CNMV 3/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.02.2025

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30.10.2024 Valio OyValio: 600.000 EUR wegen Verstoßes gegen Fusionsauflage bei Heinon Tukku FinnlandFusionskontrolle 600.000 €

Das Marktgericht verhängte gegen die Molkerei Valio Oy eine Sanktionszahlung von 600.000 EUR, weil sie die zentrale Auflage aus der Freigabe der Übernahme des Großhändlers Heinon Tukku (2021) verletzt hatte: Beschäftigte mit Preis- und Ergebnisverantwortung für Valio-Produkte hatten rund ein Jahr lang Zugriff auf sensible Einkaufspreise von Wettbewerbern. Die Behörde hatte 900.000 EUR beantragt; das Oberste Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde am 16. Januar 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verhaltensauflagen aus einer Fusionsfreigabe müssen technisch umgesetzt werden – Vertraulichkeitszusagen ersetzen keine Zugriffssperren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung von Verhaltensauflagen aus Fusionsfreigaben

Behörde / Gericht
Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des KKV; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 25 § und 28 § (Vollzug entgegen einer Freigabeauflage), 13 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorübergehender, fahrlässiger Verstoß; die übrigen Auflagen wurden eingehalten.

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30.10.2024 Untold SRLUntold SRL beantwortet Auskunfts- und Löschantrag nicht – 15.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 14.998 €

Untold SRL ließ einen Auskunfts- und einen Löschantrag einer betroffenen Person unbeantwortet, obwohl diese alle Kontaktdaten angegeben hatte. Die Aufsicht verhängte 49.741 Lei (10.000 Euro) für die Auskunft und 24.870,5 Lei (5.000 Euro) für die Löschung und ordnete Personalschulungen an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Ticketsystem mit Monatsfrist – auch bei saisonalen Veranstaltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Betroffenenanfragen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4, Art. 15, Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.10.2024

Originalbetrag 74.611,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.

Quellen

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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar FrankreichKartelle und Absprachen 470 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.10.2024

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29.10.2024 Raiffeisenbank Austria d.d.Kroatien: 142.483 EUR gegen Raiffeisenbank Austria wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen KroatienKundensorgfalt 142.483 €

Auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Hrvatska narodna banka (HNB) erließ der Financijski inspektorat einen Bußgeldbescheid gegen Raiffeisenbank Austria d.d.: Die Bank hatte bei mehreren Kunden Risikofaktoren in der Sorgfaltsprüfung nicht berücksichtigt, Geschäftsbeziehungen nicht laufend überwacht, wirtschaftlich Berechtigte nicht ordnungsgemäß festgestellt, ungewöhnliche Bar- und Überweisungsmuster nicht analysiert und nicht an die Geldwäschemeldestelle gemeldet. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 142.482,94 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen analysiert, dokumentiert und gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Bargeldmuster erkennen und melden

Behörde / Gericht
Ministarstvo financija, Financijski inspektorat (Veröffentlichung durch die Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 150 Abs. 1 Nr. 8, 11, 23, 26, 43, 44 Zakon o sprječavanju pranja novca i financiranja terorizma (i. V. m. Art. 14, 15, 30, 37, 53)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Verfahren wurde durch eine Vereinbarung der Parteien (Art. 109.e Prekršajni zakon) abgeschlossen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

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23.10.2024 České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)ČD und ÖBB: 48,65 Mio. EUR wegen Absprache gegen neuen Bahnkonkurrenten EU-EbeneKartelle und Absprachen 48,7 Mio. €

Die tschechische und die österreichische Staatsbahn stimmten sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2012 bis 2016 beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Fernverkehrswagen ab, damit der Neueinsteiger RegioJet sie nicht erwerben konnte – unter anderem durch abgestimmtes Timing, manipulierte Verkaufsverfahren und Austausch vertraulicher Bieterinformationen. Die Geldbußen betragen 31.940.000 EUR für ČD und 16.712.000 EUR für ÖBB, die als Kronzeugin 45 % Ermäßigung erhielt (zusammen 48.652.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen dürfen den Verkauf von Betriebsmitteln nicht mit Wettbewerbern abstimmen, um Neueinsteiger vom Markt fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung zwischen Wettbewerbern bei Verkäufen und Bieterverfahren

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
ÖBB: 45 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung.
Veröffentlicht
23.10.2024

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23.10.2024 Goldman Sachs Bank USACFPB: Goldman Sachs Bank USA zahlt 64,8 Mio. USD wegen Mängeln bei der Apple Card USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 41,8 Mio. €

Als kartenausgebende Bank der Apple Card bestätigte und entschied Goldman Transaktionsreklamationen nach Feststellung der CFPB nicht fristgerecht, meldete bestrittene Beträge vorzeitig an Auskunfteien und prüfte Reklamationen unzureichend (Truth in Lending Act, Regulation Z); die Karte startete, obwohl der Vorstand kurz zuvor gewarnt worden war, das Reklamationssystem sei nicht voll einsatzbereit. Zudem erweckte die Bank den irreführenden Eindruck, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Ratenzahlung überführt; die Anordnung verlangt 19,8 Mio. USD Wiedergutmachung und 45 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Produkt darf nicht starten, solange gesetzlich vorgeschriebene Reklamationsprozesse nicht funktionieren – auch nicht auf Druck eines Partners.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktstart erst nach Freigabe der Beschwerde- und Reklamationsprozesse

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Truth in Lending Act und Regulation Z; Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Die CFPB hebt hervor, dass der Vorstand vier Tage vor dem Start der Karte vor der fehlenden Einsatzbereitschaft des Reklamationssystems gewarnt worden war.
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf USAIrreführende Werbung und Preisangaben 23,2 Mio. €

Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Quellen

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22.10.2024 LinkedIn Ireland Unlimited CompanyDPC: 310 Mio. Euro gegen LinkedIn wegen verhaltensbasierter Werbung ohne Rechtsgrundlage IrlandWerbung und Einwilligung 310 Mio. €

LinkedIn wertete Daten seiner Mitglieder, auch solche von Dritten, für Verhaltensanalyse und zielgerichtete Werbung aus, ohne gültige Einwilligung; auch berechtigtes Interesse und Vertragserfüllung trugen nicht. Die DPC stellte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz fest, sprach eine Verwarnung aus, ordnete die Herstellung rechtmäßiger Zustände an und verhängte Geldbußen von insgesamt 310 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Profiling zu Werbezwecken tragen weder „berechtigtes Interesse“ noch der Nutzungsvertrag – ohne echte Einwilligung ist die Auswertung unzulässig.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6, Art. 13 Abs. 1 lit. c, Art. 14 Abs. 1 lit. c
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.10.2024 Unisys Corp.SEC: 4 Mio. $ gegen Unisys wegen verharmloster Cybervorfälle nach SolarWinds USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 3,7 Mio. €

Unisys stellte Cyberrisiken in Pflichtveröffentlichungen als hypothetisch dar, obwohl es zwei Einbrüche mit Datenabfluss im Zusammenhang mit der SolarWinds-Kompromittierung erlebt hatte. Am selben Tag verhängte die SEC auch Strafen gegen Avaya (1 Mio. $), Check Point (995.000 $) und Mimecast (990.000 $).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingetretene Cybervorfälle dürfen in Anlegerinformationen nicht als bloßes Risiko beschrieben werden – Disclosure-Prozesse müssen IT-Sicherheit einbinden.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act of 1933, Securities Exchange Act of 1934 (inkl. Disclosure Controls)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kooperation im Verfahren und Verbesserung der Cybersicherheitskontrollen.
Veröffentlicht
22.10.2024

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.10.2024 Telekommunikationsanbieter, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter SIM-Duplikate SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Telekommunikationsanbieter stellte ein Duplikat der SIM-Karte einer Kundin aus, das diese nicht beantragt hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 200.000 Euro wegen Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage (Art. 6) und 1.000.000 Euro, weil das Verfahren von vornherein keine geeigneten Vorkehrungen gegen solche Fehler enthielt (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro, und ordnete Maßnahmen an, damit Duplikate nur vom Anschlussinhaber beantragt werden können; das Unternehmen kündigte eine verwaltungsgerichtliche Klage an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Duplikate dürfen nur nach belastbarer Prüfung der Identität des Anschlussinhabers ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei SIM-Tausch (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen USAVerdachtsmeldungen 831.716 €

FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

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21.10.2024 Volkswagen Financial Services (UK) LimitedFCA: 5,4 Mio. Pfund gegen Volkswagen Financial Services (UK) wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 6,48 Mio. €

Die FCA verhängte gegen den Autofinanzierer Volkswagen Financial Services (UK) Limited eine Geldbuße von 5.397.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte das Unternehmen zwischen Januar 2017 und Juli 2023 Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nicht fair, berücksichtigte ihre individuelle Lage unzureichend und nahm teils Fahrzeuge zurück, auf die Kunden für ihre Arbeit angewiesen waren; auch Beschwerden wurden nicht angemessen erkannt. Mindestens 109.589 Kunden waren betroffen oder gefährdet. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principles 3, 6 und 7; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.9R, 7.3.14R(1); DISP 1.3.1R; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 5.397.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.

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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen Kanada, AlbertaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 40.005 €

Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.

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18.10.2024 Vilniaus rajono savivaldybės administracijaRansomware-Angriff auf Bezirksverwaltung Vilnius – 9.000 Euro Datenschutzbuße LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Nach einem Einbruch in die Server der Bezirksverwaltung, bei dem Daten verschlüsselt wurden, fielen Dienste aus und Sozialleistungen verspäteten sich. Die VDAI stellte unzureichenden Schadsoftwareschutz, mangelhafte Rechte- und Passwortverwaltung, fehlende Wiederherstellung sowie unzureichende Information der Betroffenen fest und verhängte 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups, Patchmanagement und Passwortregeln sind auch für Behörden Datenschutzpflicht – und Betroffene müssen konkrete Schutztipps erhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit, Ransomware-Vorsorge

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. b, c und d, Art. 34 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
18.10.2024

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17.10.2024 Vietnam Beverage Company LimitedOFAC: 860.000 US-Dollar Vergleich mit Vietnam Beverage wegen Getränkeverkäufen nach Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 791.460 €

Die vietnamesische Holding Vietnam Beverage Company Limited zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für zwei Tochtergesellschaften 860.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC nahmen die Getränke-Töchter zwischen April 2016 und Oktober 2018 in 43 Fällen Zahlungen von rund 1.141.547 US-Dollar für den Verkauf alkoholischer Getränke nach Nordkorea über US-Finanzinstitute entgegen und veranlassten diese dadurch, Finanzdienstleistungen für Nordkorea zu erbringen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, würdigte aber die Kooperation und die eigene Meldung der internen Erkenntnisse; die Basisbuße lag bei 1.720.000 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 for Apparent Violations of the North Korea Sanctions Regulations“ vom 17.10.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (43 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2024

Originalbetrag 860.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2024.

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16.10.2024 RTX Corporation (Raytheon Company)RTX (Raytheon) zahlt rund 369 Mio. USD für Bestechung eines katarischen Militärs USABestechung von Amtsträgern 338,4 Mio. €

Raytheon zahlte 2011 bis 2017 fast 2 Mio. USD über Schein-Unteraufträge an katarische Militär- und andere Amtsträger und über 30 Mio. USD an einen Agenten aus der Herrscherfamilie. SEC-Anordnung: 37.400.090 USD Gewinnabschöpfung, 11.786.208 USD Zinsen und 75 Mio. USD Strafe (davon 22,5 Mio. USD auf die DOJ-Zahlung angerechnet); im DPA mit dem DOJ entfallen 267.096.068 USD (230,4 Mio. Strafe, 36.696.068 Einziehung) auf den FCPA-Teil, verbunden mit einem Arms-Export-Control-Verstoß und dreijährigem Monitor. Summe ohne Doppelzählung: 368.782.366 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unteraufträge ohne nachvollziehbare Leistung sind ein klassisches Vehikel für Schmiergeld – Rüstungsexporteure müssen Zahlungsflüsse auch gegenüber Exportbehörden offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schein-Unteraufträge und Agenten bei Rüstungsgeschäften

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen, Sections 30A, 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act); Arms Export Control Act; DPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
16.10.2024

Originalbetrag 368.782.366 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung ÖsterreichKartelle und Absprachen 65.000 €

Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Deckangebote in Handwerksausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem ÖsterreichDatenschutz 5.000 €

Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
50 bis 249
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.10.2024 Florim Consultoria Ltda. (ehem. Silverado Gestão e Investimentos), Santander Caceis Brasil DTVM S.A., Gradual CCTVM S.A. – Massa Falida u. a. (5 Unternehmen)CVM büßt Florim, Santander Caceis, BNY Mellon und Deutsche Bank im Silverado-FIDC-Fall BrasilienMarktmissbrauch und Insiderhandel 41,2 Mio. €

Die Comissão de Valores Mobiliários (CVM) verurteilte Florim Consultoria Ltda. (früher Silverado Gestão e Investimentos Ltda.) wegen betrügerischer Geschäfte bei der Verwaltung von drei Forderungsfonds (FIDC) zu 244.979.397,58 BRL. Wegen mangelhafter Kontrollen als Administratoren bzw. Verwahrer der Fonds erhielten Santander Caceis Brasil DTVM S.A. 2.720.000,00 BRL, Gradual CCTVM S.A. – Massa Falida 1.700.000,00 BRL, BNY Mellon Serviços Financeiros DTVM S.A. 1.200.000,00 BRL und Deutsche Bank S.A. – Banco Alemão 500.000,00 BRL, zusammen 251.099.397,58 BRL gegen Unternehmen. von einzelnen Vorwürfen wurden BNY Mellon, Gradual, Santander Caceis und Deutsche Bank freigesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Administratoren und Verwahrer von Forderungsfonds müssen Forderungsnachweise und Kontozugriffe des Managers aktiv prüfen – sonst haften sie neben ihm.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollpflichten von Fondsadministratoren und Verwahrstellen

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Instrução CVM 08/1979, Ziff. I i. V. m. II c; Instrução CVM 356/2001, Art. 8 § 3 I, Art. 38 III und IV, Art. 39 II und III i. V. m. § 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.10.2024

Originalbetrag 251.099.397,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.10.2024 Fio banka, a.s.ČNB: 9,5 Mio. CZK gegen Fio banka wegen unzureichender Geldwäsche- und Sanktionskontrollen TschechienInterne Sicherungsmaßnahmen 376.357 €

Mit einem Strafbefehl (příkaz) verhängte die ČNB gegen die Fio banka eine Geldbuße von 9.500.000 CZK. Die Bank hatte 2021 keine angemessenen internen Verfahren unter anderem für den Abgleich mit Sanktionslisten, die Risikoprofile ihrer Kunden, die Kontrolle von Kredit- und Finanzinstituten als Kunden, das Transaktionsmonitoring (etwa Whitelist, Einzahlungsautomaten, politisch exponierte Personen) und die Kreditvergabe und prüfte bei einem einzelnen Firmenkunden von 2020 bis 2022 Eigentümerstruktur, Risikoeinstufung und Transaktionen nicht ausreichend. Zudem schulte sie von 2019 bis Mai 2022 bestimmte Beschäftigte nicht innerhalb der Zwölfmonatsfrist zur Geldwäscheprävention und nahm Aufsichtsratsmitglieder sowie die Leitung der internen Revision über eine interne Liste ganz von dieser Schulung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsscreening und Transaktionsmonitoring müssen systemseitig alle Beteiligten erfassen, auch Pfandgeber, Eigentümer und Gegenbanken, sonst bleiben Lücken trotz vorhandener Richtlinien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening, Transaktionsmonitoring und Geldwäscheschulung im Bankbetrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 21 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 6 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 9.500.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.10.2024 Southend-on-Sea City CouncilICO: Verwarnung für Southend-on-Sea City Council wegen versteckter Personaldaten in IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Southend-on-Sea City Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO enthielt in einer Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die im Mai 2023 über eine öffentliche Plattform veröffentlicht wurde, eine Tabelle ausgeblendete Personaldaten aktueller und früherer Beschäftigter, darunter Kontakt-, Gehalts- und Gesundheitsangaben. Der Fehler wurde erst Monate später bemerkt. Die ICO sah einen Verstoß gegen das Gebot angemessener Datensicherheit.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.10.2024 Moog Inc.Moog: SEC-Anordnung wegen Bestechung indischer Amtsträger durch Tochterfirma USABestechung von Amtsträgern 1,54 Mio. €

Beschäftigte der indischen Tochter des Luftfahrt- und Rüstungszulieferers bestachen 2020 bis 2022 über Agenten und Händler indische Amtsträger, u. a. um Ausschreibungen zugunsten von Moog zuzuschneiden; die Zahlungen wurden als Geschäftsausgaben verbucht. Zahlung von 504.926 USD Gewinnabschöpfung, 78.889 USD Zinsen und 1,1 Mio. USD Strafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Auslandstöchter brauchen wirksame Kontrollen über Händler- und Agentenzahlungen – sonst haftet die börsennotierte Mutter über die Buchführungspflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Ausschreibungsbedingungen über Händler

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation (Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse) und Abhilfe inkl. Trennung von Beschäftigten und Dritten.
Veröffentlicht
11.10.2024

Originalbetrag 1.683.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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10.10.2024 TD Bank, N.A. und TD Bank USA, N.A.FinCEN: Rekordstrafe von 1,3 Mrd. USD gegen TD Bank wegen AML-Programmmängeln USAInterne Sicherungsmaßnahmen 1,19 Mrd. €

FinCEN verhängte gegen TD Bank, N.A. und TD Bank USA, N.A. eine Civil Money Penalty von 1,3 Mrd. USD, weil die Bank von mindestens 2012 bis Mai 2024 kein ausreichendes Anti-Geldwäsche-Programm unterhielt und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Bargeldmeldungen (CTR) nicht korrekt und fristgerecht abgab; während der Bearbeitungsrückstände wurden unter anderem über 6.000 SAR nicht fristgerecht abgegeben. Auf die Strafe werden 543 Mio. USD an Zahlungen an das DOJ und das OCC angerechnet, an das US-Finanzministerium sind 757 Mio. USD zu zahlen. Die Bank muss zudem einen unabhängigen Compliance-Monitor bestellen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein AML-Programm muss mit Personal, Technik und Überwachungsszenarien mit dem Geschäft wachsen; hingenommene Alert-Rückstände werden als willentliche Verstöße gewertet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention: Transaktionsüberwachung, Verdachtsmeldungen und ausreichende Ressourcen der Compliance

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5318(h)(1), § 5318(g), § 5313; 31 C.F.R. §§ 1020.210(a), 1020.320, 1010.311; Sanktion nach 31 U.S.C. § 5321(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Ein unabhängiger Monitor überwacht eine Überprüfung der Verantwortlichkeit beteiligter aktueller und früherer Beschäftigter und empfiehlt unter anderem Disziplinarmaßnahmen und die Rückforderung von Vergütung.
Veröffentlicht
10.10.2024

Originalbetrag 1.300.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.

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10.10.2024 Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Neuroscience, Inc.Teva: 450 Mio. USD Vergleich wegen Zuzahlungshilfen und Preisabsprachen als Kickbacks USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 411,6 Mio. €

Teva zahlt 450 Mio. USD zur Beilegung zweier Vorwürfe nach Anti-Kickback Statute und False Claims Act; die Höhe richtete sich nach der Zahlungsfähigkeit. Zum einen soll Teva von 2006 bis 2017 über zwei vermeintlich unabhängige Stiftungen und eine Spezialapotheke die Medicare-Zuzahlungen für das MS-Präparat Copaxone finanziert haben, während der Preis stetig stieg; zum anderen wurden Vorteile aus Preisabsprachen mit anderen Generikaherstellern (Pravastatin, Clotrimazol, Tobramycin), für die Teva USA bereits eine strafrechtliche DPA mit 225 Mio. USD geschlossen hatte, als unzulässige Kickbacks gewertet. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Spenden an Patientenhilfsstiftungen dürfen nie an die Zuzahlungen für eigene Präparate gekoppelt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Spenden an Patientenhilfsstiftungen und Zuzahlungsprogramme

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Civil Division; USAO District of Massachusetts; USAO Eastern District of Pennsylvania)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
False Claims Act; Anti-Kickback Statute
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Der Vergleichsbetrag wurde nach der Zahlungsfähigkeit von Teva bemessen.
Veröffentlicht
10.10.2024

Originalbetrag 450.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.

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10.10.2024 The Toronto-Dominion BankFederal Reserve: 123,5 Mio. US-Dollar gegen Toronto-Dominion Bank wegen AML-Aufsichtsversagen USAInterne Sicherungsmaßnahmen 113 Mio. €

Die Federal Reserve verhängte 123,5 Mio. US-Dollar gegen die kanadische Mutter, weil sie Risikomanagement und Aufsicht über ihr US-Retailgeschäft vernachlässigte, sodass eine US-Tochter zur Wäsche von Hunderten Millionen Dollar genutzt wurde. TD muss das AML-Programm in die USA verlagern und eine unabhängige Überprüfung von Board und Management beauftragen; die Sanktionen aller beteiligten Behörden (DOJ, FinCEN, OCC) summieren sich auf rund 3,09 Mrd. US-Dollar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernmütter haften für eine wirksame AML-Aufsicht über ihr Auslandsgeschäft – Versäumnisse dort können zu Sanktionen in Milliardenhöhe führen.

Behörde / Gericht
Board of Governors of the Federal Reserve System
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
US-Anti-Geldwäschegesetze (laut Federal Reserve)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Unabhängige Überprüfung von Board und Management angeordnet
Veröffentlicht
10.10.2024

Originalbetrag 123.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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09.10.2024 TSB Bank plcFCA: 10,9 Mio. Pfund gegen TSB wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsrückstand Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 13 Mio. €

Die FCA verhängte gegen TSB Bank plc eine Geldbuße von 10.910.500 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2014 und März 2020 Privatkunden, die mit Hypotheken, Krediten, Kreditkarten oder Überziehungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, teils unfair, auch potenziell schutzbedürftige Kunden. 232.849 Kunden erlitten einen Schaden oder waren gefährdet; TSB zahlte rund 99,9 Mio. Pfund Entschädigung. Dieses Verfahren ist unabhängig von der Buße gegen TSB wegen der IT-Migration 2018. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principles 3 und 6; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.910.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.

Quellen

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09.10.2024 Xinhu International Futures (Hong Kong) Co., LimitedXinhu International Futures: 9 Mio. HKD wegen Geldwäsche-Kontrollmängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Der Futures-Broker Xinhu International Futures (Hong Kong) wurde öffentlich gerügt und mit 9.000.000 HKD gebüßt. Zwischen Dezember 2016 und März 2019 prüfte er die von 84 Kunden genutzte kundeneigene Handelssoftware nicht, hinterfragte Einzahlungen auf sechs Konten nicht angemessen, die nicht zum angegebenen Finanzprofil passten, und erkannte mangels wirksamer Überwachung 12.413 Geschäfte in zehn Kundenkonten nicht, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren (self-matched trades).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eigene Handelssoftware anbinden lässt, muss deren Risiken prüfen und Einzahlungen wie Handelsmuster laufend mit dem Kundenprofil abgleichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Brokerage: Kundensoftware, Einzahlungen und Handelsmuster

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Schedule 2 ss. 5(1)(a)–(c), 23 AMLO (Cap. 615); AML Guideline paras. 2.1–2.3, 4.7.12, 5.1, 5.10, 5.11; Code of Conduct GP 2, GP 3, paras. 4.3, 5.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Aufsicht, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.10.2024

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.

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09.10.2024 Citigroup Global Markets LimitedCONSOB: 260.000 EUR Geldbuße gegen Citigroup Global Markets wegen ungedeckter Leerverkäufe, Gewinn eingezogen ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandel 260.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Citigroup Global Markets Limited eine Geldbuße von 260.000 EUR und ordnete zusätzlich die Einziehung des erzielten Gewinns von 248.203 EUR an. Die Gesellschaft hatte am 12. und 13.07.2022 während der Kapitalerhöhung eines börsennotierten italienischen Unternehmens 299.653 Aktien dieses Unternehmens im Gegenwert von 551.742 EUR ungedeckt leerverkauft (230.000 EUR für den Verstoß gegen Art. 12 der Leerverkaufsverordnung) und die entstandene Netto-Leerverkaufsposition weder der CONSOB noch der Öffentlichkeit gemeldet (Erhöhung um 30.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leerverkäufe ohne vorherige Deckung und ohne Meldung der Netto-Position kosten nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den gesamten Gewinn.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ungedeckte Leerverkäufe und Meldepflichten für Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 9 und 12 Verordnung (EU) 236/2012 (Leerverkaufsverordnung); Art. 193-ter Abs. 1, 2 und 4 D.Lgs. 58/1998 (TUF)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
07.11.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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09.10.2024 Campello S.p.A.; Microlino Italia S.r.l.AGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Auf den Websites für die Elektrofahrzeuge XEV YOYO und Microlino warben die Unternehmen mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion, PS12794/PS12819) wurden die Aussagen entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
09.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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07.10.2024 Eesti Keskkonnateenused ASEesti Keskkonnateenused muss überhöhte Entgelte für Müllbehälter-Transport senken EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Entsorgungsunternehmen verlangte in 17 Gemeinden und Städten mit organisierter Abfuhr (16 Preislisten) für das händische Heranholen von Behältern über 10 bis 30 Meter 8,33 bis 20 Euro netto je Vorgang. Die Behörde wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unangemessen hohe Preise und ordnete an, die Preise bis 31. Oktober 2024 auf Kosten plus angemessenen Gewinn zu senken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Gebiet exklusiv entsorgt, muss auch Zusatzleistungen kostenbasiert bepreisen.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 16 Nr. 1, § 61¹ KonkS; § 28 Abs. 1 KorS
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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01.10.2024 eine US-Swap-HandelsplattformSwap-Handelsplattform: 875.000 USD, weil Notfall- und Sicherheitstests nicht vor den Vorstand kamen USAKritische Infrastrukturenanonymisiert 789.284 €

Eine US-Swap-Handelsplattform informierte ihr Board nicht vollständig über Ergebnisse von Notfall-, Technik-Risiko- und Penetrationstests, testete ihre Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Fähigkeiten nicht regelmäßig und hatte kein angemessenes Risikomanagement. Außerdem legte sie bei einer Prüfung angeforderte Unterlagen trotz Fristverlängerungen nicht rechtzeitig vor; die CFTC verhängte 875.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notfallpläne gelten nur, wenn sie regelmäßig getestet und die Ergebnisse vom gesamten Leitungsorgan zur Kenntnis genommen werden.

Behörde / Gericht
Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Commodity Exchange Act; CFTC-Regeln zu System Safeguards für Swap Execution Facilities
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 875.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.10.2026 · Direktlink

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01.10.2024 eine dänische gemeinnützige Organisation im GesundheitsbereichGemeinnützige Gesundheitsorganisation: 75.000 DKK nach Diebstahl unverschlüsselter Laptops DänemarkDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 10.057 €

Eine dänische gemeinnützige Organisation im Gesundheitsbereich meldete 2019 und 2020 Diebstähle von Computern aus ihren Büros sowie Phishing-Angriffe; laut Datatilsynet waren mindestens 1.448 Personen betroffen, teils mit Gesundheitsdaten. Obwohl die Organisation nach einem Angriff 2018 selbst Multifaktor-Authentifizierung für nötig gehalten hatte, fehlten diese und eine Verschlüsselung der Rechner. Ein dänisches Stadtgericht verurteilte sie rechtskräftig zu 75.000 DKK (Empfehlung der Datatilsynet und Antrag der Anklage: 800.000 DKK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mobile Geräte mit Gesundheitsdaten müssen verschlüsselt sein; wiederholte Vorfälle ohne Umsetzung eigener Maßnahmen wiegen schwer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verschlüsselung mobiler Geräte und Phishing-Abwehr (Multifaktor-Authentifizierung)

Behörde / Gericht
Københavns Byret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1; databeskyttelsesloven § 41
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 75.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.10.2026 · Direktlink

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30.09.2024 ein estnisches WellnesshotelWellnesshotel muss Videoüberwachung im Behandlungsbereich aussetzen EstlandVideoüberwachunganonymisiert Anordnung

Nach einem Hinweis, dass in einem estnischen Wellnesshotel auch im Behandlungsbereich und zur Kontrolle der Arbeitsdisziplin gefilmt werde und Kameras das Nachbargrundstück erfassten, ordnete die AKI an, die Videoüberwachung bis zur Vorlage einer tragfähigen Interessenabwägung auszusetzen, die Aufnahme des Nachbargrundstücks einzustellen und die Kamerainformationen auf der Website zu korrigieren. Das Hotel hatte Fristen der Aufsicht mehrfach verstreichen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras brauchen eine dokumentierte Interessenabwägung je Standort; Leistungskontrolle von Beschäftigten ist kein zulässiger Zweck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Beschäftigten und Gästen

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d und f, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2026 · Direktlink

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27.09.2024 ein US-amerikanischer Vermieter von EinfamilienhäusernVermieter zahlt 48 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen versteckter Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 43 Mio. €

Laut FTC bewarb der große US-Vermieter von Einfamilienhäusern Monatsmieten ohne verpflichtende Zusatzgebühren (etwa für Smart-Home-Technik oder Nebenkostenverwaltung), die sich auf über 1.700 USD im Jahr summieren konnten und erst im Mietvertrag auftauchten; weitere Vorwürfe betrafen einbehaltene Kautionen und Räumungen. Im Vergleich zahlt der Vermieter 48 Mio. USD für Rückerstattungen und muss Pflichtgebühren in den beworbenen Preis einrechnen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Gebühren gehören in den ersten beworbenen Preis, nicht in die Vertragsunterlagen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
24.09.2024

Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink

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27.09.2024 eine britische DigitalbankFCA: 29 Mio. Pfund gegen Digitalbank wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 34,7 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine britische Digitalbank eine Geldbuße von 28.959.426 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hielten die Kontrollen der schnell wachsenden Bank gegen Geldwäsche und Sanktionsverstöße mit dem Wachstum nicht Schritt. Obwohl sich die Bank 2021 gegenüber der FCA verpflichtet hatte, keine Konten für Hochrisikokunden mehr zu eröffnen, eröffnete sie 54.359 Konten für 49.183 solcher Kunden. Außerdem reichte das Screening von Kunden und Zahlungen gegen Sanktionslisten zwischen Dezember 2019 und November 2023 nicht aus. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; Verstoß gegen freiwillige Auflage (VREQ) nach FSMA 2000; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 28.959.426 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 ein in Irland ansässiger Betreiber sozialer NetzwerkeIrland: 91 Mio. € gegen Betreiber sozialer Netzwerke wegen Passwörtern im Klartext IrlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 91 Mio. €

Der Plattformbetreiber speicherte Passwörter von Nutzern unverschlüsselt im Klartext in internen Systemen und meldete dies der DPC im März 2019. Die DPC stellte Verstöße gegen die Sicherheitspflichten (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1) sowie gegen Melde- und Dokumentationspflichten (Art. 33 Abs. 1 und 5) fest und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert oder geloggt – auch nicht in internen Systemen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 und 5
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Passwörter wurden nach Angaben der DPC nicht an externe Dritte offengelegt.
Veröffentlicht
27.09.2024
Quellen

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26.09.2024 ein spanisches TelekommunikationsunternehmenAEPD: 1,3 Mio. Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen nach Massenabruf über Beschäftigtenportal SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 1,3 Mio. €

Über ein aus dem Internet erreichbares Beschäftigtenportal eines spanischen Telekommunikationsunternehmens, das nur mit Benutzername und Passwort gesichert war, riefen Unbefugte mit dem Benutzerkonto eines Beschäftigten massenhaft Kundendaten ab; betroffen waren Festnetznummern sowie technische und Konfigurationsdaten der Kundengeräte von rund 1,4 Mio. Personen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte nach den Entscheidungsgründen 800.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 500.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 1.300.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Portale brauchen Abruflimits und Überwachung, damit ungewöhnliche Massenabfragen sofort auffallen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 eine britische PolizeibehördeICO: 750.000 £ gegen britische Polizeibehörde nach Tabellenfehler bei IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 898.979 €

In der Antwort auf eine Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichte eine britische Polizeibehörde eine Excel-Datei, deren verborgenes Tabellenblatt Nachnamen, Initialen, Rang und Funktion aller Beschäftigten enthielt. Die Datei war gut zwei Stunden sichtbar und wurde nach knapp drei Stunden gelöscht; die Behörde ging davon aus, dass sie in die Hände militanter Gruppen gelangte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Herausgabe von Dateien sind versteckte Blätter, Metadaten und Rohdaten zu prüfen; ein Vier-Augen-Freigabeprozess verhindert solche Pannen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Dateien vor Veröffentlichung (versteckte Tabellenblätter)

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Anwendung des Public-Sector-Ansatzes; ohne ihn hätte das Bußgeld 5,6 Mio. £ betragen.
Veröffentlicht
03.10.2024

Originalbetrag 750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.

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26.09.2024 ein US-amerikanischer VermögensverwalterSEC: US-Vermögensverwalter zahlt 500.000 US-Dollar wegen NDAs und Abfindungsvereinbarung USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 448.229 €

Der Vermögensverwalter ließ zwölf Bewerber NDAs unterzeichnen, die freiwillige Hinweise an Behörden untersagten, und verlangte von einem ehemaligen Mitarbeiter, der eine SEC-Meldung angekündigt hatte, in einer Vergleichsvereinbarung die Zusicherung, keine Ermittlungen angestoßen zu haben und bereits gemachte Aussagen zurückzuziehen. Die SEC berücksichtigte Kooperation und Abhilfe und verhängte 500.000 US-Dollar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit einem Hinweisgeber einen Vergleich schließt, darf weder Rücknahme noch Verzicht auf Behördenmeldungen verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit angekündigten Behördenmeldungen in Trennungsverhandlungen

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a); Investment Advisers Act Section 203(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Kooperation mit der SEC und zügige Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
26.09.2024

Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.

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26.09.2024 ein britischer Dienstleister für SteuererstattungsanträgeICO: 120.000 Pfund gegen Steuererstattungsdienstleister wegen Millionen Werbe-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 143.837 €

Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 2023 innerhalb weniger Monate rund 7,9 Millionen unzulässige Werbe-SMS verschickt, was zu über 66.000 Beschwerden führte, die meisten wegen fehlender Abmeldemöglichkeit. Die Kontaktdaten stammten laut ICO von Drittanbietern, die keine gültige Einwilligung eingeholt hatten.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.

Quellen

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25.09.2024 ein tschechischer VersichererČNB: 5 Mio. CZK gegen Versicherer – Ausländerpolicen gegen Kundenbedarf verlängert TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 199.021 €

Die ČNB verhängte gegen einen Versicherer eine Geldbuße von 5.000.000 CZK nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb. Der Versicherer verlängerte zwischen August 2021 und März 2022 in 632 Fällen Reisekrankenversicherungen für Ausländer, obwohl diese Policen den Kunden nicht mehr zur Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen dienen konnten, weil in diesem Zeitraum nur ein einziger anderer Versicherer solche Versicherungen für diesen Zweck anbieten durfte. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 30. Januar 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ändert sich die Rechtslage für ein Produkt, müssen Vertrieb und Verlängerungsprozesse sofort prüfen, ob es den Zweck des Kunden noch erfüllt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bedarfsgerechter Vertrieb im besten Interesse des Kunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 72 Abs. 1, § 114 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a Zákon č. 170/2018 Sb. (ZDPZ, Fassung bis 28. 5. 2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 5.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

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25.09.2024 ein französischer Zuckerkonzern und seine britische TochtergesellschaftCMA: 25.000 GBP gegen Zuckerkonzern wegen unvollständiger Auskunft in der Fusionskontrolle Vereinigtes KönigreichFusionskontrolleanonymisiert 29.885 €

In der vertieften Prüfung eines Zusammenschlusses mit einem anderen Zuckerunternehmen legte der Konzern auf ein förmliches Auskunftsverlangen nach section 109 Enterprise Act 2002 die angeforderten Vorstandsprotokolle und internen Unterlagen zur Unternehmensführung nur unvollständig vor, weil er den Umfang des Verlangens nach Ansicht der CMA unvertretbar eng auslegte. Die CMA verhängte eine Geldbuße von 25.000 GBP; der damalige Höchstbetrag lag bei 30.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsverlangen in der Fusionskontrolle vollständig und nicht nach eigener enger Auslegung beantworten – mit dem DMCCA steigt der Bußgeldrahmen dafür von 30.000 GBP auf bis zu 1 % des weltweiten Umsatzes.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Beantwortung behördlicher Auskunftsverlangen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
section 110 Enterprise Act 2002 (Nichtbefolgung eines Auskunftsverlangens nach section 109)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
26.09.2024

Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 eine französische Wurstwaren-UnternehmensgruppeWurstwarenhersteller: 900.000 EUR wegen Behinderung einer Durchsuchung der Kartellbehörde (angefochten) FrankreichKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 900.000 €

Bei einer Durchsuchung am 16.11.2023 im Rahmen von Kartellermittlungen im Wurstwarensektor erhielten die Ermittler nach den Feststellungen der Autorité de la concurrence wissentlich unzutreffende Auskünfte aus der Leitungsebene des Unternehmens. Die Behörde wertete dies als Behinderung der Ermittlungen, die das Risiko eines Beweisverlusts begründet habe, und verhängte 900.000 EUR gesamtschuldnerisch gegen die drei betroffenen Gesellschaften der Gruppe. Die Entscheidung ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden müssen Leitung und Rechtsabteilung wahrheitsgemäß mitwirken; schon wissentlich falsche Auskünfte gegenüber den Ermittlern werden als Behinderung geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids)

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-2 V Abs. 2 Code de commerce (Behinderung von Ermittlungsmaßnahmen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Nach Feststellung der Behörde ging die Behinderung von der Leitungsebene des Unternehmens aus; sie berücksichtigte das bei der Bemessung.
Veröffentlicht
09.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 ein slowenischer FahrzeugimporteurFahrzeugimporteur: 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachenanonymisiert 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass ein slowenischer Importeur einer Automarke und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen dieser Marke für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog der Importeur seine Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen, auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 ein norwegischer Anbieter von Saug- und SpüldienstenSaug- und Spüldienstleister: Übernahme eines regionalen Wettbewerbers untersagt NorwegenFusionskontrolleanonymisiert Anordnung

Konkurransetilsynet untersagte die Übernahme eines regionalen Wettbewerbers durch den Dienstleister, weil der Zusammenschluss den Wettbewerb bei Saug- und Spüldiensten (u. a. Leerung von Klärgruben und Abscheidern, Reinigung von Rohren und Tanks) im früheren Fylke Hordaland erheblich behindert hätte, wo beide Unternehmen die engsten Wettbewerber waren. Die Konkurranseklagenemnda wies die Beschwerde des Dienstleisters am 31.01.2025 zurück und bestätigte das Verbot.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zukäufe regionaler Wettbewerber in Nischenmärkten können untersagt werden, wenn dadurch der Wettbewerbsdruck zwischen engen Konkurrenten entfällt.

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 16 konkurranseloven
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.09.2024 ein marktbeherrschender österreichischer PostdienstleisterÖsterreich: 9,2 Mio. € Geldbuße gegen einen Postdienstleister für diskriminierende Rabatte bei Massensendungen ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 9,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Postdienstleister 9,2 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen von 2017 bis Anfang 2022: Konsolidierer erhielten bei gleicher Jahresmenge schlechtere Rabattstaffeln, Rabatte oder Jahresboni als andere Großkunden, und die mit Großkunden vereinbarten Rabatte unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die Geldbuße folgte auf einen bereits rechtskräftigen Abstellungsauftrag aus dem Verfahren eines Konsolidierers; das Unternehmen erkannte die Zuwiderhandlung im Settlement an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen müssen Rabattsysteme so gestalten, dass gleichartige Abnehmer einschließlich Konsolidierern nicht benachteiligt werden, und dürfen Konditionen nicht per Geheimhaltungsklausel abschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Rabattsysteme

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG und Art. 102 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement); bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens.
Veröffentlicht
25.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 195.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 eine französische VerlagsgruppeWEKO verpflichtet eine französische Verlagsgruppe zu Inlandskonditionen für eine Schweizer Buchhändlerin (angefochten) SchweizMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Eine französische Verlagsgruppe verlangte von einer Schweizer Buchhändlerin für den Direktbezug in Frankreich deutlich höhere Einkaufspreise als dort üblich, obwohl die Buchhändlerin keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten hatte. Die WEKO sah darin einen Missbrauch relativer Marktmacht und verpflichtete die Verlagsgruppe, der Buchhändlerin bei Direktbezug die in Frankreich geltenden Verkaufs- und Rabattkonditionen zu gewähren, abzüglich zulässiger Mehrkosten für den Schweizer Markt; die Verfahrenskosten von 254'865 CHF trägt die Verlagsgruppe. Gegen den Entscheid war nach Angaben der WEKO (Stand März 2025) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit Einführung der relativen Marktmacht können auch ausländische Lieferanten verpflichtet werden, abhängigen Schweizer Abnehmern ihre Inlandskonditionen zu gewähren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Relative Marktmacht und Lieferverweigerung zu Auslandskonditionen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 und 2 lit. g KG (relative Marktmacht), Art. 30 Abs. 1 KG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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20.09.2024 ein britisches Wasser- und AbwasserunternehmenWasserversorger: 1 Mio. GBP Enforcement Undertaking wegen illegaler Ascheentsorgung Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffeanonymisiert 1,19 Mio. €

Der Wasserversorger zahlt im Rahmen eines von der Environment Agency angenommenen Enforcement Undertakings 1.000.000 GBP an eine Naturschutzorganisation und übernimmt die Behördenkosten. Asche aus zwei mit Klärschlamm betriebenen Generatoren der Klärwerke Beckton und Crossness war zwischen Januar 2014 und April 2016 ohne entsprechende Genehmigung auf einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle in Essex entsorgt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Reststoffe aus eigenen Anlagen müssen richtig eingestuft und nur auf dafür genehmigten Wegen entsorgt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfalleinstufung und zulässige Entsorgungswege

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2026 · Direktlink

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19.09.2024 ein britisches SchuldenberatungsunternehmenICO: 30.000 Pfund gegen Schuldenberater wegen Werbe-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 35.734 €

Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO verschickte das Unternehmen zwischen April und August 2023 rund 130.000 unerbetene Werbe-SMS, was zu mehr als 4.000 Meldungen beim Spam-Meldedienst 7726 führte. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 24.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink

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19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 695 €

Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

Quellen

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18.09.2024 ein Agrar- und LebensmittelkonzernAgrar- und Lebensmittelkonzern: 21 Mio. EUR für verschleierte Übernahme zweier Großbäckereien bestätigt SlowakeiFusionskontrolleanonymisiert 21 Mio. €

Ein Agrar- und Lebensmittelkonzern erwarb 2013 die Kontrolle über zwei slowakische Großbäckereien, ließ eine davon aber zwei Jahre verdeckt über einen Dritten halten, um die Anmeldeschwelle zu umgehen; eine frühere Übernahme hatte die Behörde 2011 abgelehnt. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 21 Mio. EUR; rechtskräftig seit 27. September 2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gestaffelte oder über Dritte verschleierte Erwerbe werden zusammengerechnet; Umgehungskonstruktionen erhöhen das Bußgeld.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Nichtanmeldung und Vollzug eines Zusammenschlusses)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
08.10.2024
Quellen

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18.09.2024 eine dänische GroßbankPNF: Dänische Großbank zahlt 6,33 Mio. Euro wegen Geldwäsche von Steuerbetrug FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 6,33 Mio. €

Die Bank verpflichtete sich in einer CJIP mit dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 6.028.799 EUR und zu 300.000 EUR Schadensersatz an den französischen Staat, zusammen 6.328.799 EUR. Der Vorwurf betraf Geldwäsche im Zusammenhang mit bandenmäßiger Steuerhinterziehung; in diesem Komplex war eine natürliche Person bereits im Januar 2024 vom Tribunal correctionnel de Paris wegen Geldwäsche verurteilt worden. Validiert am 18.09.2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken haften auch strafrechtlich, wenn über ihre Konten Erlöse aus organisiertem Steuerbetrug fließen; Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung müssen das erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken aus Steuerbetrugsstrukturen von Kunden

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment de fraude fiscale en bande organisée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.09.2024

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18.09.2024 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 80.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 94.984 €

Die ICO verhängte am 18. September 2024 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 80.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Mai 2023 42.688 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS eingetragen waren.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2024.

Quellen

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18.09.2024 ein staatliches lettisches UniversitätsklinikumUniversitätsklinikum verweigert Datenschutzaufsicht Auskünfte – 2.000 Euro LettlandDatenschutzanonymisiert 2.000 €

Die DVI prüfte mehrere Beschwerden gegen das staatliche Krankenhaus, u. a. zur Verarbeitung von Patienten- und Gesundheitsdaten durch einen Arzthelfer und zu einer unbeantworteten Auskunftsanfrage. Weil die Klinik die angeforderten Informationen nicht lieferte, verhängte die Behörde 2.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kliniken brauchen protokollierte Zugriffe auf Patientenakten und eine zentrale Stelle, die Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantwortet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Patientendaten nur bei Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

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17.09.2024 eine Schweizer PrivatbankFINMA: Privatbank verletzte Geldwäschereipflichten schwer, 12,7 Mio. CHF eingezogen SchweizKundensorgfaltanonymisiert 13,5 Mio. €

Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei Geschäftsbeziehungen mit komplexen Strukturen, die möglicherweise einem wegen Steuerhinterziehung beschuldigten, inzwischen verstorbenen Geschäftsmann zuzurechnen waren und zeitweise bis zu 1,7 Mrd. USD umfassten, wirtschaftliche Berechtigung und Transaktionshintergründe trotz Warnmeldungen ungenügend prüfte und dokumentierte. Sie zog 12,7 Mio. CHF unrechtmässig erzielten Gewinn ein, untersagte bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands die Aufnahme neuer Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken, ordnete die Überprüfung aller Kundenbeziehungen und risikoreicher Transaktionen 2018 bis 2022 an und setzte einen Prüfbeauftragten ein. Die im Juni 2023 erlassene Verfügung ist seit August 2023 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit qualifizierte Steuervergehen als Vortat gelten, müssen Banken Warnsignale zu Steuerrisiken genauso abklären wie andere Geldwäschereirisiken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Qualifizierte Steuervergehen als Geldwäscherei-Vortat; Abklärungspflichten

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finanzmarktaufsichtsrecht: Geldwäschereiprävention, angemessene Organisation und Risikomanagement (Einziehung zugunsten der Staatskasse)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank kooperierte im Verfahren und ergriff während des Verfahrens eigene organisatorische, operative und personelle Massnahmen.
Haftung von Führungskräften
Die FINMA eröffnete drei Enforcementverfahren gegen natürliche Personen.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 12.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2024.

Quellen

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16.09.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von Tuning-ProduktenUS-Tuning-Hersteller: 2,914 Mio. USD für über 81.000 Tuner, die Abgasreinigung abschalten USA, TXEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 2,62 Mio. €

Der Hersteller aus Texas verkaufte seit 2015 mehr als 81.000 Tuner, die Emissionskontrollen deaktivieren, sowie 8.400 Abgasrohre mit weniger oder schwächeren Katalysatoren. Der vorgeschlagene Vergleich (vorbehaltlich gerichtlicher Genehmigung) sieht eine Zivilstrafe von 2.914.000 USD in vier Raten vor, dazu ein Verbot von Defeat Devices, die Entfernung der „Delete“-Funktionen, Händler- und Kundeninformation, Rückkauf und Vernichtung solcher Geräte bei Beschäftigten sowie Clean-Air-Act-Schulungen für die Belegschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tuning-Produkte, die Emissionskontrollen umgehen, sind auch als 'Rennsport-Teile' verboten – Produktfreigaben brauchen eine Emissionsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Emissionsrecht bei Aftermarket-Produkten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Western District of Texas)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act § 203(a)(3)(B), 42 U.S.C. § 7522(a)(3)(B)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Strafhöhe wegen nachgewiesener begrenzter Zahlungsfähigkeit; Ratenzahlung.

Originalbetrag 2.914.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.

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16.09.2024 fünf kalifornische Filialgesellschaften eines Schnellrestaurant-FranchisenehmersSchnellrestaurant-Franchisenehmer: 1,7 Mio. USD – Überstunden per Firmenaufspaltung umgangen USA, CAArbeitszeitanonymisiert 1,53 Mio. €

Der Franchisenehmer führte fünf Filialen einer Schnellrestaurantkette in Kalifornien als getrennte Gesellschaften und setzte Beschäftigte am selben Tag an mehreren Standorten ein. So entgingen ihnen Überstundenzuschläge ab acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche, Ausgleich für versäumte Essenspausen, bezahlte Fahrzeiten und der höhere Mindestlohn für größere Arbeitgeber; der Vergleich über 1,7 Mio. USD betrifft rund 550 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitszeit wird über alle Standorte desselben Arbeitgebers addiert – Aufspaltung in Einzelgesellschaften schützt nicht vor Überstundenpflichten.

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code (Overtime, Meal Periods, Mindestlohn)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2026 · Direktlink

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16.09.2024 ein integrierter Ölkonzern mit Raffinerie in OntarioÖlkonzern: 900.000 CAD Geldstrafe für einen Ölaustritt an einer Raffinerie in Ontario Kanada, OntarioEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 595.671 €

Nach Feststellung des mit der Anklage befassten Gerichts fraß sich im April 2021 an einer Raffinerie in Ontario Dampf aus einem seit Januar bekannten, zur Reparatur zurückgestellten Leck einer Begleitheizung in eine benachbarte Leitung, und rund 1.150 Liter Altöl traten aus. Benachbarte Betriebe und Anwohner meldeten Geruchsbelästigungen, Reizungen, Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Betreiber wurde wegen Einleitung eines Schadstoffs mit nachteiliger Wirkung nach dem Environmental Protection Act zu 900.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 225.000 CAD Opferzuschlag verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Leckagen an Leitungen mit gefährlichen Stoffen sollten nach dem Risiko für die Nachbarschaft priorisiert und nicht saisonal aufgeschoben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Instandhaltung und Leckagemanagement in Anlagen mit gefährlichen Stoffen

Behörde / Gericht
Gericht in Sarnia (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Einleitung eines Schadstoffs, die eine nachteilige Wirkung verursacht hat oder wahrscheinlich verursacht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
13.11.2024

Originalbetrag 900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.

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13.09.2024 eine dänische Vertriebsgesellschaft eines ModekonzernsModevertrieb: 12 Mio. DKK für Austausch von Preis- und Rabattplänen mit Händlern DänemarkKartelle und Absprachenanonymisiert 1,61 Mio. €

Die Vertriebsgesellschaft hat ein strafrechtliches Bußgeld von 12.000.000 DKK angenommen, weil sie 2014 bis 2018 vertrauliche Informationen über Preise, Rabatte, Ausverkaufszeitpunkte und Mengen mit zwei Einzelhändlern ausgetauscht hatte, mit denen sie über eigene Läden auch im Einzelhandel konkurrierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller mit eigenem Einzelhandel dürfen im dualen Vertrieb keine Preis-, Rabatt- und Ausverkaufspläne mit ihren Händlern teilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch im dualen Vertrieb (Hersteller mit eigenem Einzelhandel)

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) nach Entscheidung des Konkurrencerådet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 23 stk. 1 nr. 1 og 14, stk. 4, jf. § 6 stk. 1 og 3; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Bereitschaft, das Bußgeld nach dem Urteil des See- und Handelsgerichts vom 6. Mai 2024 anzunehmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 12.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2024.

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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup KroatienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 190.000 €

Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.09.2024
Quellen

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12.09.2024 eine kroatische EinzelhandelsketteKroatien: 132.000 EUR gegen eine Einzelhandelskette wegen unlauterer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 132.000 €

Die kroatische Wettbewerbsbehörde AZTN stellte fest, dass eine kroatische Einzelhandelskette unter Ausnutzung erheblicher Verhandlungsmacht gegenüber drei Lebensmittellieferanten unlautere Handelspraktiken anwandte: Preise wurden nicht vor der Lieferung schriftlich vereinbart, Katalogwerbung ohne klar vereinbarte Preise und Rabatte abgerechnet, Waren wegen schwachen Absatzes ohne klare vertragliche Grundlage zurückgegeben und Zahlungsfristen von 30 bzw. 60 Tagen überschritten. Unter Berücksichtigung mehrerer mildernder Umstände setzte sie 132.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen im Lebensmittelhandel sollten Preise, Werbekostenzuschüsse und Retouren vorab schriftlich regeln und gesetzliche Zahlungsfristen überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Vertragsgestaltung und Zahlungsfristen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Die Behörde berücksichtigte mehrere mildernde Umstände.
Veröffentlicht
01.10.2024

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10.09.2024 ein US-amerikanischer LandmaschinenkonzernLandmaschinenkonzern zahlt 9,9 Mio. USD: Thai-Tochter bestach Luftwaffe und Straßenbehörde USAGeschenke, Einladungen und Zuwendungenanonymisiert 9 Mio. €

Die übernommene thailändische Tochter gewährte 2017 bis 2020 Amtsträgern u. a. der Royal Thai Air Force und des Department of Highways Bargeld, Scheinberatungshonorare, luxuriöse „Werksbesuchsreisen“, Essen und Unterhaltung und betrieb auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Konzern zahlt 4.343.401 USD Gewinnabschöpfung, 1.086.954 USD Zinsen und 4,5 Mio. USD Strafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Übernahmen müssen Tochtergesellschaften zügig in Compliance-Programm und Kontrollen integriert werden – sonst leben alte Praktiken wie Luxusreisen für Kunden fort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reisen, Bewirtung und Unterhaltung für Amtsträger

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
10.09.2024

Originalbetrag 9.930.355 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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10.09.2024 ein französischer Mineralwasserabfüller eines LebensmittelkonzernsÉpinal: Umwelt-CJIP mit Mineralwasserabfüller über 2 Mio. Euro FrankreichEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 2 Mio. €

Der Abfüller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei natürlichem Mineralwasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Mineralwasser

Behörde / Gericht
Parquet d'Épinal (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire d'Épinal
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.09.2024 ein US-amerikanischer GetränkekonzernGetränkekonzern: ungenaue Recyclingangaben zu Kaffeekapseln im Jahresbericht USAVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 1,36 Mio. €

In den Jahresberichten 2019 und 2020 behauptete der Konzern, Tests bestätigten die Recyclingfähigkeit seiner Kaffeekapseln, verschwieg aber, dass zwei der größten US-Recyclingunternehmen erhebliche Bedenken geäußert und erklärt hatten, die Kapseln derzeit nicht annehmen zu wollen. Der Konzern zahlt 1,5 Mio. USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitsaussagen in Pflichtberichten müssen vollständig sein – bekannte Einwände von Abnehmern gehören dazu.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 13(a) Securities Exchange Act 1934, Rule 13a-1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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10.09.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von Kfz-TuningteilenUS-Tuningteile-Hersteller: Geldstrafe und Zivilvergleich wegen Abschalteinrichtungen USAEmissionen und Genehmigungenanonymisiert Bußgeld

Ein US-amerikanischer Hersteller von Kfz-Tuningteilen stellte laut EPA über mehrere Jahre in großer Zahl Teile für Diesel-Pickups her, verkaufte oder baute sie ein, mit denen Abgasreinigungssysteme entfernt oder außer Kraft gesetzt werden konnten; laut EPA entsprachen die zusätzlichen Emissionen denen mehrerer Millionen weiterer Fahrzeuge. Im Strafverfahren wurde gegen das Unternehmen eine Geldstrafe in Millionenhöhe samt Bewährungszeit verhängt; ein zivilrechtlicher Vergleich über eine Zivilstrafe in Millionenhöhe, zahlbar in Raten, stand unter dem Vorbehalt gerichtlicher Genehmigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emissionsmanipulation als Geschäftsmodell führt zu straf- und zivilrechtlichen Sanktionen gegen das Unternehmen.

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency / U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act § 203(a)(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Ratenzahlung wegen nachgewiesener begrenzter Zahlungsfähigkeit.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 7 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein polnischer Pkw-Importeur und sechs Gesellschaften aus seinem HändlernetzPkw-Importeur und Händlernetz: 395,3 Mio. PLN für Marktaufteilung und Preisabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 92,4 Mio. €

Das UOKiK stellte eine Absprache zwischen einem Pkw-Importeur und seinem Händlernetz fest, mit der der Markt für Pkw der vom Importeur vertriebenen Marke in Polen aufgeteilt und Preise festgelegt wurden. Die Geldbußen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 395.280.209,80 PLN: der Importeur 331.021.284,64 PLN und sechs Händlergesellschaften 27.263.871,67 PLN, 11.617.847,67 PLN, 8.148.931,36 PLN, 6.880.036,14 PLN, 6.687.061,81 PLN und 3.661.176,51 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen weder Kundengebiete untereinander zuteilen noch Verkaufspreise abstimmen; Vertriebsvorgaben gehören vorab kartellrechtlich geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Preisabsprachen im Vertriebsnetz

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 395.280.209,8 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein US-amerikanisches GesundheitsunternehmenSEC: Gesundheitsunternehmen zahlt 1.386.000 USD wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 1,26 Mio. €

Das Gesundheitsunternehmen ließ Beschäftigte zwischen Juli 2019 und Juli 2023 in 98 Arbeits-, Aufhebungs-, Halte- und Vergleichsvereinbarungen auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; in 56 weiteren Aufhebungs- und Vergleichsvereinbarungen mussten sie auf Beschwerden bei Bundesbehörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte das Unternehmen 1.386.000 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Teilweise Anpassung der Vorlagen schon vor Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 1.386.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein US-amerikanischer SoftwareanbieterSEC: US-Softwareanbieter zahlt 692.250 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 626.868 €

Der Anbieter von Hausverwaltungssoftware ließ Beschäftigte in zwei Arbeitsverträgen und einer Vergleichsvereinbarung auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; 68 Beraterverträge (Januar 2020 bis Oktober 2023) untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Anbieter 692.250 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 692.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein US-amerikanischer FinanzdienstleisterSEC: US-Finanzdienstleister zahlt 312.000 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 282.532 €

Das Unternehmen ließ zwischen Mai 2019 und September 2023 leitende Angestellte in 29 Abfindungs-, Aufhebungs- und Anreizvereinbarungen auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; drei Beraterverträge untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte das Unternehmen 312.000 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 312.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein kleiner US-amerikanischer Hersteller von ErnährungsproduktenSEC: Ernährungsmittelhersteller zahlt 19.500 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 17.658 €

Der Hersteller von Ernährungs- und Wellnessprodukten ließ zwei ausscheidende Beschäftigte in Aufhebungsvereinbarungen (Mai 2022 und Juni 2023) auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Hersteller 19.500 US-Dollar; die SEC berücksichtigte dabei auch die angespannte Finanzlage des Unternehmens.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Anpassung der Vorlagen und Information der Betroffenen nach Kontakt durch die SEC, Kooperation und angespannte Finanzlage
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 19.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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05.09.2024 ein französischer Anbieter von ArztpraxissoftwareCNIL: 800.000 EUR gegen Arztsoftware-Anbieter wegen Gesundheitsdaten ohne Genehmigung FrankreichDatenschutzanonymisiert 800.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Arztsoftware-Anbieter eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil über seine Praxissoftware Patientendaten für eine Gesundheitsdatenbank ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung verarbeitet und zudem Daten aus dem Abrechnungs-Teledienst HRi der Krankenversicherung erhoben wurden, auf den nur Ärzte zugreifen dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab und bestätigte, dass die pseudonymisierten Daten wegen des Reidentifizierungsrisikos personenbezogen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierte Gesundheitsdaten bleiben personenbezogen, solange eine Reidentifizierung mit vertretbarem Aufwand möglich ist; Datenbanken damit brauchen die vorgeschriebene Genehmigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.
Veröffentlicht
12.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.09.2026 · Direktlink

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04.09.2024 eine belgische BankBelgische Bank: 1 Mio. EUR, weil Kassenobligationen ohne Prospekt angeboten wurden BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 1 Mio. €

Die Bank bot ihre Kassenobligationen weiter öffentlich an, nachdem das über zwölf Monate eingeworbene Volumen spätestens am 4. April 2023 die Schwelle von 75 Mio. EUR für die Befreiung von der Prospektpflicht erreicht hatte, ohne einen Prospekt zu veröffentlichen, und verbreitete Werbung dafür ohne vorherige Genehmigung der FSMA. Bis zum Vertriebsstopp am 1. Juni 2023 nahm sie so 289.218.514 EUR ein. Im Vergleich zahlt die Bank 1.000.000 EUR und sagt eine Verstärkung ihres Direktionskomitees um ein Mitglied mit fundierter juristischer Expertise zu; die FSMA verwies darauf, dass die Bank schon 2021 einen Vergleich über 300.000 EUR wegen nicht vorab genehmigter Werbung geschlossen hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Befreiungen von der Prospektpflicht, die an Volumenschwellen hängen, müssen laufend überwacht werden; bei absehbarer Überschreitung ist der Vertrieb sofort anzupassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prospektpflicht und Schwellenwerte bei Daueremissionen von Banken

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 1 Abs. 4 lit. j und Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung); Art. 24 § 1 und Art. 27 Gesetz vom 11. Juli 2018 über öffentliche Angebote von Anlageinstrumenten; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank stellte den Vertrieb zum 1. Juni 2023 ein, legte der FSMA danach einen Prospektentwurf vor und beschloss organisatorische Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsrisikokultur.
Haftung von Führungskräften
Als Teil des Vergleichs sagte die Bank zu, das Direktionskomitee um ein Mitglied mit fundierter juristischer Expertise zu ergänzen und bis dahin einen beratenden Exekutivausschuss mit einem solchen Mitglied einzurichten.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink

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04.09.2024 drei US-amerikanische FinanzberatungsfirmenSEC: Drei US-Finanzberatungsfirmen zahlen 240.000 US-Dollar wegen Meldeverboten USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 217.195 €

Die drei Firmen aus New Jersey ließen von Mai 2021 bis Februar 2024 elf Privatkunden bei Vergleichszahlungen Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben, die Meldungen an die SEC nur auf deren Initiative zuließen; teils mussten Kunden versichern, sich nie an Behörden gewandt zu haben oder zu wenden. Strafen: 160.000 (die Vermögensverwaltungsgesellschaft), 70.000 (die Finanzplanungsgesellschaft) und 10.000 US-Dollar (die dritte Firma, ein Vermögensberater).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschwerdevergleiche mit Kunden dürfen keine Zusicherung verlangen, sich nicht an Behörden zu wenden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz bei Beschwerde- und Vergleichsprozessen

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
04.09.2024

Originalbetrag 240.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink

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04.09.2024 eine kanadische DruckereiDruckerei: CAI ordnet Ende der Gesichtserkennung bei der Zutrittskontrolle an Kanada, QuébecBeschäftigtendatenanonymisiert Anordnung

Die Druckerei hatte 2020 in der Pandemie ein Zutrittssystem mit Gesichtserkennung und Temperaturmessung für ihre Beschäftigten eingeführt und die Gesichtserkennung weiter genutzt, nachdem die Temperaturmessung im Oktober 2022 eingestellt worden war. Die Commission d'accès à l'information befand, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass die Erhebung der biometrischen Daten für die Zutrittskontrolle notwendig ist, und ordnete an, binnen 90 Tagen die Erhebung und die Nutzung der Gesichtserkennung zu beenden und die erzeugten biometrischen Vorlagen zu vernichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Zutrittskontrollen für Beschäftigte brauchen einen dokumentierten Nachweis, dass ihr Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre überwiegt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Zutrittskontrolle am Arbeitsplatz

Behörde / Gericht
Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 4 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink

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02.09.2024 ein britischer Anbieter von Online-Sportwetten und GlücksspielICO: Verwarnung für Online-Glücksspielanbieter wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichCookies und Trackinganonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Anbieter von Online-Sportwetten und Glücksspiel (Teil eines internationalen Glücksspielkonzerns) eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO setzte die Website des Anbieters zwischen Januar und März 2023 beim Aufruf Werbe-Cookies von Drittanbietern und verarbeitete so personenbezogene Daten der Besucher, bevor diese eingewilligt hatten. Die ICO sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und ohne wirksame Einwilligung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1)(a) und 7(1) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.09.2026 · Direktlink

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29.08.2024 ein britischer Biomasse-KraftwerksbetreiberOfgem: Kraftwerksbetreiber zahlt 25 Mio. GBP wegen fehlerhafter Biomasse-Herkunftsdaten Vereinigtes KönigreichUmwelt und Nachhaltigkeitanonymisiert 29,7 Mio. €

Ofgem stellte fest, dass der Kraftwerksbetreiber für den Berichtszeitraum April 2021 bis März 2022 der Renewables Obligation fehlerhafte Profildaten zu seiner Biomasse gemeldet hatte, insbesondere zu Waldtyp und Sägeholzanteil kanadischer Lieferungen, und diese Daten mangels ausreichender Daten-Governance nicht belegen konnte. Der Betreiber akzeptierte die Feststellungen, zahlt 25 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft, meldet die Daten neu und lässt eine externe Prüfung seiner Lieferkettendaten durchführen; eine fehlerhafte Ausgabe von Förderzertifikaten fand Ofgem nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitsdaten, die an Behörden gemeldet werden, brauchen dieselbe Daten-Governance wie Finanzzahlen – bis in die Lieferkette.

Bezug zu Schulung und Awareness

Daten-Governance bei Nachhaltigkeits- und Förderberichten

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Renewables Obligation Order 2015 (Berichtspflichten zu jährlichen Profildaten)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
29.08.2024

Originalbetrag 25.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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29.08.2024 eine schwedische ApothekenketteApothekenkette: 37 Mio. SEK für ungewollte Datenübermittlung an Meta über den Meta-Pixel SchwedenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3,26 Mio. €

Die IMY verhängte gegen die Apothekenkette eine Geldbuße von 37.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 19. Januar 2020 bis 25. April 2022 beim Einsatz des Analysewerkzeugs Meta-Pixel auf seiner Website keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte. Über die aktivierte Funktion zum erweiterten Abgleich gelangten bei Käufen Kontaktangaben einschließlich Personennummern in gehashter Form sowie Angaben zu gekauften, teils sensiblen Produkten an Meta; laut Vorfallsmeldung waren schätzungsweise 500.001 bis 1.000.000 Personen betroffen. Die Apothekenkette erfuhr durch einen Hinweis von außen davon; Bemessungsgrundlage war der Jahresumsatz 2023 von 23,27 Mrd. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Marketing-Pixel einsetzt, muss jede Zusatzfunktion vor der Aktivierung darauf prüfen, welche Kundendaten sie an den Anbieter überträgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Drittanbieter-Tools auf Websites mit sensiblen Kundendaten

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Die IMY berücksichtigte bei der Schwere, dass die Daten gehasht an einen einzigen Empfänger gingen und bereits Schutzmaßnahmen bestanden; Meldung, Zusammenarbeit und spätere Abhilfe wertete sie als neutral.

Originalbetrag 37.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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29.08.2024 ein britischer Concierge- und ImmobiliendienstleisterOFSI: 15.000 Pfund gegen Concierge-Dienstleister wegen Zahlungen für die Immobilie einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 17.820 €

OFSI verhängte am 29. August 2024 gegen einen britischen Concierge- und Immobiliendienstleister eine Geldbuße von 15.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI leistete oder empfing das kleine Hausverwaltungsunternehmen in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 26 Zahlungen im Wert von 15.487,30 Pfund im Zusammenhang mit einer Immobilie, die einer gelisteten Person gehörte, und verfügte damit über eingefrorene Gelder bzw. stellte Gelder zu deren Gunsten bereit. Weitere Zahlungen waren zwar durch eine Generallizenz gedeckt, doch versäumte das Unternehmen die darin vorgeschriebenen Meldungen; OFSI wertete dies als zusätzlichen Verstoß und als erschwerend, verhängte dafür aber keine gesonderte Buße. Das Unternehmen hatte die Verstöße nicht selbst angezeigt. Es gab keine Stellungnahme ab und beantragte keine ministerielle Überprüfung. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulations 11(1) and 13(1) of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
26.09.2024

Originalbetrag 15.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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28.08.2024 eine französische StatistikgesellschaftCNIL: 800.000 EUR gegen Statistikfirma wegen Gesundheitsdatenbanken ohne Genehmigung FrankreichDatenschutzanonymisiert 800.000 €

Die CNIL verhängte gegen eine zu einer französischen Unternehmensgruppe gehörende Statistikgesellschaft eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil sie ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung zwei Datenbanken mit Gesundheitsdaten aus Arztpraxen und aus Apotheken betrieb; Ende März 2021 enthielten sie Daten zu 13,4 Mio. Arztbesuchen mit 4 Mio. Patientencodes bzw. rund 78 Mio. Kennungen. Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab: Die Daten seien nur pseudonymisiert und daher personenbezogen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Gesundheitsdaten aus Praxis- und Apothekensoftware für Statistiken bündelt, darf sich nicht auf Pseudonymisierung verlassen, sondern braucht vorab die Genehmigung der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2026 · Direktlink

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27.08.2024 die Handelstochter eines europäischen EnergiekonzernsHandelstochter eines Energiekonzerns: versuchte Manipulation von Benzin-Futures USAMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 43 Mio. €

Die Handelsgesellschaft verkaufte physisches Benzin unter den Kaufangeboten, um den Referenzpreis zu drücken und so ihre Short-Positionen in EBOB-bezogenen Futures zu begünstigen. Im Vergleich zahlt sie 48 Mio. USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Physischer Handel und Derivatepositionen müssen gemeinsam überwacht werden, weil Manipulation oft über den Benchmark-Preis läuft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktmanipulation im Rohstoffhandel (physische Geschäfte zugunsten von Derivatepositionen)

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Commodity Exchange Act und CFTC-Regulations (versuchte Marktmanipulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.08.2026 · Direktlink

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27.08.2024 ein US-amerikanisches StahlwerkStahlwerk: EPA-Vergleich wegen Schadstoffemissionen USAEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 222.537 €

Das Stahlwerk am Michigansee soll beim Beschicken der Sauerstoffblaskonverter und bei Überläufen geschmolzenen Materials übermäßig Feinstaub und gefährliche Luftschadstoffe ausgestoßen haben. Im Vergleich zahlt das Unternehmen 248.396 USD und muss langsamer beschicken, Absaugung und Überwachung verbessern sowie Videoaufzeichnung und Berichte an die EPA einführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emissionsspitzen entstehen oft durch Bedienabläufe; verbindliche Arbeitsanweisungen und Dokumentation sind Teil der Genehmigungstreue.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betriebsverfahren zur Emissionsminderung in der Produktion

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
27.08.2024

Originalbetrag 248.396 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.

Quellen

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21.08.2024 drei norwegische LebensmittelhandelskettenDrei norwegische Lebensmittelketten: 4,93 Mrd. NOK wegen Preisjäger-Zusammenarbeit NorwegenKartelle und Absprachenanonymisiert 421,7 Mio. €

Konkurransetilsynet verhängte gegen die drei größten Lebensmittelhandelsketten Norwegens Bußgelder von insgesamt 4.926.981.000 NOK: gegen die erste Kette 2.313.418.000 NOK, gegen die zweite 1.321.024.000 NOK sowie gegen die dritte Kette und ihre Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch 1.292.539.000 NOK. Die Ketten hatten sich von Januar 2011 bis mindestens April 2018 gegenseitig weitreichenden Zugang für Preiserheber („prisjegere“) in ihren Filialen eingeräumt, was die Preistransparenz zwischen den Wettbewerbern erhöhte und den Preiswettbewerb schwächte; zudem wurde die Beendigung der Zusammenarbeit angeordnet. Die Konkurranseklagenemnda bestätigte die Entscheidung am 21.08.2025; laut der amtlichen Terminliste der Gerichte verhandelt Gulating lagmannsrett ab 12.10.2026 eine Klage der zweiten Kette gegen die Gültigkeit dieser Bestätigung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar harmlose Branchenvereinbarungen, etwa über gegenseitigen Zugang zur Preiserhebung, können als wettbewerbswidriger Informationsaustausch Milliardenbußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 10 konkurranseloven, Art. 53 EWR-Abkommen; §§ 12 und 29 konkurranseloven; § 6 Abs. 1 EØS-konkurranseloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
21.08.2024

Originalbetrag 4.926.981.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2024.

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20.08.2024 eine niederländische FinanzholdingAFM: 3 Mio. Euro Bußgeld gegen eine Finanzholding wegen Marktmanipulation (angefochten) NiederlandeMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 3 Mio. €

Die niederländische Finanzmarktaufsicht AFM verhängte am 20. August 2024 gegen eine vor allem im Immobiliengeschäft tätige niederländische Finanzholding ein Bußgeld von 3 Mio. Euro wegen Marktmanipulation. Die Holding hielt eine große Beteiligung an einem börsennotierten niederländischen Unternehmen, beauftragte am 20. September 2022 ihre Bank mit dem außerbörslichen Verkauf von bis zu 1,2 Mio. Aktien und kaufte zugleich an drei Handelstagen kleine Stückzahlen zu hohen Limits, was den Kurs nach oben trieb. Den Einspruch wies die AFM am 17. April 2025 zurück; die Holding erhob am 28. Mai 2025 Klage beim zuständigen Gericht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein großes Aktienpaket verkaufen will, darf nicht parallel mit aggressiven Kauforders den Kurs nach oben treiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot der Marktmanipulation beim Verkauf großer Aktienpakete

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink

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20.08.2024 eine polnische BankPolnische Bank: 4,05 Mio. PLN, weil Kunden nach Fehlversand nicht informiert wurden PolenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 950.490 €

Ein Mitarbeiter eines Auftragsverarbeiters schickte 2022 Kundenunterlagen mit PESEL-Nummer, Ausweis-, Einkommens- und Kreditdaten versehentlich an ein anderes Finanzinstitut; der Umschlag kam geöffnet zurück. Die Bank benachrichtigte die Betroffenen trotz Hinweis der Behörde nicht, weil der Empfänger 'vertrauenswürdig' sei; die Behörde verhängte 4.053.173 PLN und ordnete die Benachrichtigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ob Betroffene informiert werden müssen, hängt vom Risiko für sie ab – nicht davon, wie vertrauenswürdig der Fehlempfänger scheint.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand von Dokumenten und Benachrichtigung Betroffener

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 4.053.173 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink

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20.08.2024 eine britische politische ParteiICO: Verwarnung für politische Partei wegen unbearbeiteter Auskunfts- und Löschanträge Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen politischen Partei eine Verwarnung (reprimand) aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Partei nach einem Cyberangriff im Oktober 2021 einen Rückstau an Auskunftsersuchen aufgebaut; zudem wurde ein Datenschutz-Postfach, das sie ab November 2021 nicht mehr überwachte, erst später wieder gesichtet. Dort lagen zahlreiche Auskunfts- und Löschanträge, auf die keine Antwort belegt war. Zwischen November 2021 und November 2022 gingen bei der ICO 154 Beschwerden über den Umgang der Partei mit Auskunftsersuchen ein. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; die Partei hat inzwischen unter anderem alle 646 Personen kontaktiert, die Anträge an das unbeaufsichtigte Postfach geschickt hatten. Der Bescheid selbst trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink

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16.08.2024 eine große WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: 15 Mio. Pfund gegen Prüfungsgesellschaft wegen unterlassener Meldung bei einem Minibond-Anbieter Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 17,6 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine große Prüfungsgesellschaft eine Geldbuße von 15 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA stieß die Prüfungsgesellschaft bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eines Minibond-Anbieters im Herbst 2016 auf fehlende Kooperation, aggressives Verhalten und irreführende Angaben des Unternehmens. Die Prüfungsgesellschaft hätte der FCA nach deren Auffassung melden müssen, dass dies für die Aufsicht erheblich sein konnte, unterließ die Meldung jedoch. Der Minibond-Anbieter ging 2019 in die Insolvenzverwaltung; Anleger hatten Minibonds im Nennwert von rund 237 Mio. Pfund gekauft.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
section 345 FSMA 2000 (Pflichten von Abschlussprüfern gegenüber der FCA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 15.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink

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