Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Konkurransetilsynet 421,7 Mio. € 96 % · 3 Fälle
- Finanstilsynet 6,88 Mio. € 2 % · 3 Fälle
- Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom) 4,21 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Økokrim 2,32 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Datatilsynet 2,24 Mio. € 1 % · 4 Fälle
- Finanstilsynet (Norwegen) 840.774 € 0 % · 1 Fall
- Gulating lagmannsrett 102.551 € 0 % · 1 Fall
- Havindustritilsynet (Havtil) — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 421,7 Mio. € 96 % · 3 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 5,11 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 4,21 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2,61 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 2,32 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Datenschutz 2,24 Mio. € 1 % · 4 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 102.551 € 0 % · 1 Fall
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Handel und E-Commerce 423,6 Mio. € 97 % · 3 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 6,98 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 4,57 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 1,62 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Medien und Online-Plattformen 840.774 € 0 % · 1 Fall
- Transport, Logistik und Schifffahrt 694.927 € 0 % · 1 Fall
- Sonstige 9.115 € 0 % · 2 Fälle
- Energie und Versorgung — 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 1 | 694.927 € |
| Q3 2024 | 2 | 421,7 Mio. € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 4 | 7,32 Mio. € |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 2 | 5,05 Mio. € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 21.331 € |
| Q2 2026 | 2 | 3,47 Mio. € |
| Q3 2026 | 3 | 27.860 € |
16 Fälle
25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen Anordnung
Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.
Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.
Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Lab Pharma ASLab Pharma AS: 205.000 NOK für Drohungen gegen Datatilsynet-Mitarbeitende 18.745 €
Datatilsynet verhängte gegen den Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel Lab Pharma AS ein Bußgeld von 205.000 NOK wegen Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 31 DSGVO): Das Unternehmen hatte Sachbearbeitende mit Strafanzeigen und Klagen bedroht, um die Prüfung einer Beschwerde zu beenden, und angeforderte Unterlagen verspätet eingereicht. Zugleich ordnete die Behörde an, Namen und Bilder einer früheren Werbepartnerin (Influencerin) von allen Websites des Unternehmens zu löschen und ihre Daten bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage nicht mehr für Marketing zu verwenden, weil der zugrunde liegende Vertrag bereits im März 2017 ausgelaufen war.
Wer eine Anordnung der Aufsicht für rechtswidrig hält, muss den Rechtsbehelf nutzen – Drohungen gegen Sachbearbeitende und verschleppte Fristen werden selbst zum sanktionierten Verstoß.
Umgang mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkungspflichten
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. f, g und i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Datatilsynet rechnete das vorsätzliche Handeln der Unternehmensleitung dem Unternehmen zu.
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 205.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Lab Pharma AS (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr og pålegg om sletting og stans – Lab Pharma AS, 23/00435-62, 12.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros 9.115 €
Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.
Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.
Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- §§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak – Panzer Norge AS (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Panzer Norge AS, 24/17922, 11.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen 1,62 Mio. €
Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.
Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.
Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Økokrim
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- Økokrim, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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01.06.2026 Elkjøp Nordic AS, Elkjøp Norge ASElkjøp: 20 Mio. NOK Bußgeld wegen ungültiger Einwilligung im Kundenclub 1,85 Mio. €
Datatilsynet verhängte gegen Elkjøp Nordic AS und Elkjøp Norge AS ein Bußgeld von 20.000.000 NOK. Nach einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2022 stellte die Behörde fest, dass die Einwilligung für den Kundenclub weder informiert noch spezifisch noch freiwillig war, Clubdaten ohne Rechtsgrundlage für das Werkzeug „kundematch“ weiterverwendet wurden, die Rechtmäßigkeit sogenannter Offline-Konversionen nicht geprüft und dokumentiert war und Berichtigungsanträge nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren mit den Aufsichtsbehörden Schwedens, Islands, Finnlands und Dänemarks; in den nordischen Ländern waren über sechs Millionen Clubmitglieder betroffen.
Wer Rabatte an eine Clubmitgliedschaft knüpft, muss für jeden Werbezweck vorab eine gesonderte, informierte und freiwillige Einwilligung einholen und darf Clubdaten nicht ungeprüft für neue Zwecke wie Zielgruppenabgleiche nutzen.
Wirksame Einwilligung in Kundenclubs und Treueprogrammen
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 4, Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Verbesserungen nach der Prüfung, lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet und fehlender Nachweis der Verarbeitung sensibler Daten; der Betrag liegt deutlich unter dem Ausgangswert der EDSA-Leitlinien (0,4–0,8 % des Konzernumsatzes).
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
Originalbetrag 20.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Elkjøp (04.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr – Kundeklubb og de registrertes rettigheter, 22/00049-13, 01.06.2026 Entscheidung einer Behörde
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16.01.2026 Timegrip ASTimegrip AS: 250.000 NOK, weil Beschäftigte keine Zeiterfassungsdaten erhielten 21.331 €
Datatilsynet verhängte gegen den Anbieter von Zeiterfassungssystemen Timegrip AS ein Bußgeld von 250.000 NOK, weil das Unternehmen nach der Insolvenz einer Einzelhandelskette 80 früheren Beschäftigten die Auskunft über ihre Stempeldaten verweigerte, die sie zum Nachweis ihrer Lohnforderungen brauchten. Die Behörde stufte Timegrip als Verantwortlichen ein, weil das Unternehmen nach der Insolvenz faktisch allein über Speicherung, Nutzung und Zugang entschied, und sah einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Angekündigt waren 750.000 NOK; die Behörde berücksichtigte u. a. die unübersichtliche Lage und die eigene lange Verfahrensdauer.
Auftragsverarbeiter sollten vertraglich regeln, wie Daten bei Insolvenz des Verantwortlichen herausgegeben werden – wer die Daten faktisch kontrolliert, haftet als Verantwortlicher auch für Auskunftsansprüche.
Auskunftsrechte von Beschäftigten und Rollenverteilung bei Auftragsverarbeitung
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unübersichtliche Lage nach der Insolvenz des Kunden (nur begrenzt gewichtet) und lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet; angekündigt waren 750.000 NOK.
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
Originalbetrag 250.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr for manglende innsyn (20.01.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om ileggelse av overtredelsesgebyr – Timegrip AS, 20/02911-20, 16.01.2026 Entscheidung einer Behörde
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12.08.2025 Vend Marketplaces ASA (vormals Schibsted ASA)Vend Marketplaces (ex Schibsted): 10 Mio. NOK für Insiderinfos im Analystengespräch 840.774 €
Der börsennotierte Betreiber von Onlinemarktplätzen führte vom 25. bis 31. März 2025 Einzelgespräche mit 19 Analysten vor der Stillhalteperiode („pre-close calls“) und sagte in einem aufgezeichneten Gespräch, der Konsens für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2025 sei zu hoch, ergänzt um Erwartungen zu einzelnen Geschäftsbereichen; der Analyst senkte danach seine EBITDA-Schätzung, die Aktie fiel am 26. März um 10 %. Das Finanstilsynet wertete dies als unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und verhängte 10.000.000 NOK; erschwerend berücksichtigte es, dass Vend seine vorbereitete Liste mit Gesprächspunkten zunächst nicht vorgelegt hatte. Vend kündigte an, das Bußgeld zu akzeptieren, und hat beschlossen, Analystengespräche vor Stillhalteperioden einzustellen.
Pre-close Calls sind kein geschützter Raum: Einschätzungen zum Analystenkonsens oder zum laufenden Quartal gehören, wenn überhaupt, in eine Börsenmitteilung an alle.
Umgang mit Insiderinformationen in Investor-Relations- und Analystengesprächen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet (Norwegen)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 14 lit. c i. V. m. Art. 10 MAR; verdipapirhandelloven § 3-1 und § 21-1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 20.08.2025
Originalbetrag 10.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.
- Finanstilsynet: Vedtak om ileggelse av overtredelsesgebyr – Vend Marketplaces ASA (12.08.2025, ref. 25/4619) Entscheidung einer Behörde
- Finanstilsynet: Vend Marketplaces ASA får overtredelsesgebyr for ulovlig spredning av innsideinformasjon (20.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 4,21 Mio. €
Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.
Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.
Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten
- Behörde / Gericht
- Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- Nkom – Opprettholder millionbot mot Telenor (03.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapporten mot Telenor er klar: Varsler bot på 50 millioner kroner (27.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapport Telenor, offentlig sammendrag av sikkerhetsgradert tilsynsrapport (foreløpig), 27.02.2025 Entscheidung einer Behörde
- Brønnøysundregistrene, Enhetsregisteret – Telenor Norge AS (org.nr. 976967631), antall ansatte Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.06.2025 EquinorEquinor: Havtil-Anordnung nach Gesundheitssymptomen bei Arbeiten in Hammerfest LNG Anordnung
Havindustritilsynet (Havtil) ordnete gegenüber Equinor an, vor der Wiederaufnahme von Arbeiten im Bereich L201 der Anlage Hammerfest LNG deren volle Vertretbarkeit sicherzustellen und zu dokumentieren, einschließlich fachlicher Analysen der Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz. Anlass waren drei Vorfälle zwischen Juni 2024 und Juni 2025 im Projekt Snøhvit Future, nach denen Beschäftigte Symptome zeigten – nach dem ersten suchten 17 Personen die Notfallambulanz auf; Equinors eigene Kriterien für die Wiederaufnahme hielt die Behörde für unzureichend.
Nach wiederholten gesundheitlichen Vorfällen sollte die Arbeit erst wieder aufgenommen werden, wenn die Expositionsbedingungen fachlich analysiert sind und die Ergebnisse auch von den beteiligten Auftragnehmern umgesetzt werden.
Exposition am Arbeitsplatz und sichere Wiederaufnahme von Arbeiten
- Behörde / Gericht
- Havindustritilsynet (Havtil)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- § 69 i. V. m. § 10 rammeforskriften; §§ 11, 16 und 18 styringsforskriften
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Havtil: Pålegg til Equinor – Hammerfest LNG – sikre og dokumentere forsvarlighet før gjenopptakelse av arbeid (20.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Havtil: Order to Equinor – Hammerfest LNG – ensure and document prudence of activities before resumption of work (25.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Sparebank 1 ØstlandetSparebank 1 Østlandet: 30 Mio. NOK wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention 2,6 Mio. €
Finanstilsynet verhängte gegen Sparebank 1 Østlandet ein Bußgeld von 30.000.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz, nachdem eine Prüfung im September 2022 grundlegende Mängel bei Risikobewertung, Routinen, Risikoklassifizierung der Kunden, Sorgfaltsmaßnahmen und laufender Überwachung sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Informationsweitergabe ergeben hatte; die Behörde wertete die Verstöße als schwer und dauerhaft. Sie stellte zudem unzureichende Schulungen der Beschäftigten fest und ordnete an, Sorgfaltsmaßnahmen für einen Kunden nachzuholen. Die Bank legte am 8. Mai 2025 Beschwerde ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Eine risikobasierte Geldwäscheprävention steht und fällt mit einer aktuellen Risikobewertung und rollenbezogenen Schulungen, die auf die eigenen Routinen zugeschnitten sind.
Risikobasierte Geldwäscheprävention und rollenbezogene Schulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- §§ 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 17, 18, 24, 25, 28 und 49 hvitvaskingsloven; § 47 hvitvaskingsloven (Anordnung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
Originalbetrag 30.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak om overtredelsesgebyr – Sparebank 1 Østlandet (26.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Sparebank 1 Østlandet, 22/6513, 17.03.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Telenor ASATelenor ASA: 4 Mio. NOK wegen Mängeln bei Datenschutzbeauftragtem und Kontrolle 342.745 €
Nach einer Prüfung verhängte Datatilsynet gegen Telenor ASA ein Bußgeld von 4.000.000 NOK, weil die Konzernmutter keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen und Richtlinien für die Stellung ihres Datenschutzbeauftragten getroffen hatte (Art. 24 Abs. 1 und 2 DSGVO). Zusätzlich sprach die Behörde eine Verwarnung aus, weil rund ein Jahr lang keine Berichtslinie des Datenschutzbeauftragten zur obersten Leitungsebene bestand, und ordnete an, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten dokumentiert zu prüfen und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu überarbeiten. Laut Datatilsynet ist die Entscheidung angefochten; eine Entscheidung der Personvernnemnda wird für Herbst 2026 erwartet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten muss dokumentiert sein – mit direkter Berichtslinie zur obersten Leitung, klaren Regeln zu seiner Beteiligung und einer Prüfung möglicher Interessenkonflikte.
Stellung und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 30, Art. 37 Abs. 7, Art. 38 Abs. 2 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. b, d und i DSGVO; § 26 personopplysningsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Keine konkreten Schäden für Betroffene festgestellt; die lange Verfahrensdauer wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
Originalbetrag 4.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2025.
- Datatilsynet: Telenor ASA er ilagt sanksjoner for mangler ved personvernombudsordning og internkontroll (14.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak – Personvernombudets rolle i Telenor ASA, 21/03823-45, 10.03.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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27.02.2025 Rogaland SparebankRogaland Sparebank: 1,2 Mio. NOK Strafe wegen nicht eingefrorenen Kontos 102.551 €
Gulating lagmannsrett verurteilte Rogaland Sparebank (früher Sandnes Sparebank) zu einer Unternehmensgeldstrafe von 1.200.000 NOK, weil die Bank im April und Mai 2020 ein auf den Namen einer auf der Al-Qaida-Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Person eröffnetes Konto nicht einfror und darauf 13 Einzahlungen über zusammen 45.828 NOK verbuchte; zusätzlich muss die Bank 50.000 NOK Verfahrenskosten tragen. Das Hordaland tingrett hatte die Bank zunächst freigesprochen; der Berufungsausschuss des Høyesterett ließ die Revision der Bank am 21.05.2025 nicht zu.
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ersetzen keine Sanktionsprüfung: Gelder gelisteter Personen sind sofort einzufrieren, auch wenn das Konto formal auf Veranlassung Dritter eröffnet wurde.
Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen
- Behörde / Gericht
- Gulating lagmannsrett
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- § 2 lov om bindende FN-vedtak i. V. m. § 3 forskrift om sanksjoner mot ISIL (Da'esh) og Al-Qaida; §§ 27 und 28 straffeloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank entdeckte den Vorgang selbst, ergriff Maßnahmen und meldete ihn an Økokrim, später an Finanstilsynet und das Außenministerium; sie hatte keinen Vorteil aus dem Verstoß.
- Haftung von Führungskräften
- Nach dem Berufungsgericht liegt es in der Verantwortung von Leitung und Vorstand, die Bank personell so auszustatten, dass Sanktionspflichten eingehalten werden.
Originalbetrag 1.200.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.01.2025 Danske Bank A/SDanske Bank: 50 Mio. NOK wegen Marktmanipulation bei Staatsanleihe-Emission 4,27 Mio. €
Finanstilsynet verhängte gegen Danske Bank A/S ein Bußgeld von 50.000.000 NOK wegen Marktmanipulation. Bei der Syndizierung einer zehnjährigen norwegischen Staatsanleihe über 22 Mrd. NOK im Februar 2023, deren Rendite sich am norwegischen Swapsatz orientierte, trieb die Bank über ihre norwegische Filiale den Referenzsatz mit um den Preisfestsetzungszeitpunkt konzentrierten Zinsswap-Geschäften auf ein künstliches Niveau, in einer Lage, in der sie von einer höheren Rendite profitierte. Mildernd wirkte, dass sich die Bank selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt hatte.
Absicherungsgeschäfte rund um die Festsetzung von Referenzpreisen brauchen klare Kontrollen, damit sie nicht als Kursbeeinflussung gewertet werden.
Marktmanipulation rund um Referenzpreise und Emissionen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. a MAR; § 3-1, §§ 21-1, 21-9 und 21-14 verdipapirhandelloven; § 46 forvaltningsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Bank hatte sich selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt.
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2025.
- Finanstilsynet: Danske Bank A/S får et overtredelsesgebyr på 50 millioner kroner for markedsmanipulasjon (22.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr – Danske Bank A/S, 23/2053, 15.01.2025 Entscheidung einer Behörde
- Finanstilsynet: Markedsmanipulasjon: Vedtak om overtredelsesgebyr – Danske Bank A/S Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.09.2024 ein norwegischer Anbieter von Saug- und SpüldienstenSaug- und Spüldienstleister: Übernahme eines regionalen Wettbewerbers untersagt Anordnung
Konkurransetilsynet untersagte die Übernahme eines regionalen Wettbewerbers durch den Dienstleister, weil der Zusammenschluss den Wettbewerb bei Saug- und Spüldiensten (u. a. Leerung von Klärgruben und Abscheidern, Reinigung von Rohren und Tanks) im früheren Fylke Hordaland erheblich behindert hätte, wo beide Unternehmen die engsten Wettbewerber waren. Die Konkurranseklagenemnda wies die Beschwerde des Dienstleisters am 31.01.2025 zurück und bestätigte das Verbot.
Auch Zukäufe regionaler Wettbewerber in Nischenmärkten können untersagt werden, wenn dadurch der Wettbewerbsdruck zwischen engen Konkurrenten entfällt.
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 16 konkurranseloven
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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21.08.2024 drei norwegische LebensmittelhandelskettenDrei norwegische Lebensmittelketten: 4,93 Mrd. NOK wegen Preisjäger-Zusammenarbeit 421,7 Mio. €
Konkurransetilsynet verhängte gegen die drei größten Lebensmittelhandelsketten Norwegens Bußgelder von insgesamt 4.926.981.000 NOK: gegen die erste Kette 2.313.418.000 NOK, gegen die zweite 1.321.024.000 NOK sowie gegen die dritte Kette und ihre Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch 1.292.539.000 NOK. Die Ketten hatten sich von Januar 2011 bis mindestens April 2018 gegenseitig weitreichenden Zugang für Preiserheber („prisjegere“) in ihren Filialen eingeräumt, was die Preistransparenz zwischen den Wettbewerbern erhöhte und den Preiswettbewerb schwächte; zudem wurde die Beendigung der Zusammenarbeit angeordnet. Die Konkurranseklagenemnda bestätigte die Entscheidung am 21.08.2025; laut der amtlichen Terminliste der Gerichte verhandelt Gulating lagmannsrett ab 12.10.2026 eine Klage der zweiten Kette gegen die Gültigkeit dieser Bestätigung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch scheinbar harmlose Branchenvereinbarungen, etwa über gegenseitigen Zugang zur Preiserhebung, können als wettbewerbswidriger Informationsaustausch Milliardenbußgelder auslösen.
Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 10 konkurranseloven, Art. 53 EWR-Abkommen; §§ 12 und 29 konkurranseloven; § 6 Abs. 1 EØS-konkurranseloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
Originalbetrag 4.926.981.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2024.
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- Norges domstoler, Terminliste (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2026 · Direktlink
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10.06.2024 ein norwegisches Schiffsmanagement-UnternehmenNorwegisches Schiffsmanagement-Unternehmen: 8 Mio. NOK wegen Abwrackung zweier Tanker in Indien 694.927 €
Økokrim erließ gegen ein norwegisches Schiffsmanagement-Unternehmen einen Strafbefehl über 8.000.000 NOK wegen Verstoßes gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven), weil zwei in der Nordsee eingesetzte Shuttle-Tanker 2018 nach Asien ausliefen und zwischen 2018 und 2020 am Strand von Alang in Indien abgewrackt wurden („Beaching“). Nach Økokrim kannte das Unternehmen die Regeln und entschied sich u. a. aus wirtschaftlichen Gründen für die Verschrottung in Indien. Nachdem es den Strafbefehl zunächst nicht angenommen hatte, nahm es ihn vor der für Januar 2025 angesetzten Hauptverhandlung ohne Schuldeingeständnis an; ein angenommener Strafbefehl wirkt wie ein Urteil.
Wer ausgediente Schiffe zur Verschrottung abgibt, muss das Recycling auf zugelassenen Werften nach EU-Regeln sicherstellen; Kostenvorteile des Beachings rechtfertigen keine Umgehung.
Schiffsrecycling und Abfallexport
- Behörde / Gericht
- Økokrim
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 10.06.2024
Originalbetrag 8.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.
- Økokrim, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink