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OSS, IOSS und ViDA: eine Meldung für viele Länder, und was sich bis 2030 ändert

Für Buchhaltung · Geschäftsführung · Steuerverantwortliche · Rechtsstand August 2026 · jede Aussage mit Fundstelle im amtlichen Text

01.01.2027 · 01.07.202845 Min.UStG · MwStSystRL · RL (EU) 2025/516 (ViDA)
  • Rollen im Produktrecht
  • Zoll
  • OSS und ViDA
  • PPWR
  • GPSR
  • Shop-Pflichten

Worum es geht

Zwei Missverständnisse kosten im grenzüberschreitenden Versand regelmäßig Geld. Das erste: Die Lieferschwelle von 10.000 Euro ist ein EU-weiter Gesamtwert, kein Betrag je Land – wer in fünf Länder je 3.000 Euro liefert, hat sie überschritten. Das zweite: Ein Fulfilment-Lager im Ausland ist kein Versandthema, sondern ein Registrierungsthema; wer Ware dorthin verbringt, löst heute eine lokale Registrierung aus, die OSS nicht abdeckt.

Genau das ändert sich. Die Richtlinie (EU) 2025/516 – das ViDA-Paket – staffelt ihre Änderungen über vier Stichtage: 01.01.2027, 01.07.2028, 01.07.2029 und 01.07.2030. Für den Versandhandel ist der 1. Juli 2028 der Hebel: Dann erhält die unternehmensinterne Verbringung eine EIGENE Sonderregelung (Art. 369xa–369xk MwStSystRL, ein neuer Abschnitt 5), und die Konsignationslagerregelung des Art. 17a läuft aus. Der Kurs vermittelt den heutigen Stand handlungsfähig und den Fahrplan daneben – eine Umstellung 2028 wird 2026 vorbereitet. Er zieht dabei ausdrücklich eine Grenze: Er erklärt das System, er entscheidet keinen Einzelfall; Registrierungsentscheidungen gehören zur Steuerberatung.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand August 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Er erklärt das System – die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten – deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Jeder Kurs entsteht aus einem Quellbaum dieser Texte, nicht aus einer Zusammenfassung.

Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 3c, 18j, 18k, 22f, 25e

Der deutsche Stand: Lieferschwelle, OSS- und IOSS-Verfahren, Marktplatzhaftung.

Richtlinie 2006/112/EG, konsolidierte Fassung (MwStSystRL) Art. 14a, 33, 59c, 369a, 369b

Die europäische Grundlage der Sonderregelungen – nur die konsolidierte Fassung trägt Art. 14a.

Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA) Art. 2, 3, 6

Der Fahrplan: welcher Artikel wann wirkt, samt der neuen Sonderregelung für Verbringungen.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle sieben Kurse des Pakets mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person und Audit-Export fürs Ganze.

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