Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 19,1 Mrd. € 50 % · 239 Fälle
- EU 16,1 Mrd. € 42 % · 758 Fälle
- Vereinigtes Königreich 1,16 Mrd. € 3 % · 286 Fälle
- Schweiz 469,9 Mio. € 1 % · 30 Fälle
- Brasilien 444,4 Mio. € 1 % · 38 Fälle
- Norwegen 438,3 Mio. € 1 % · 16 Fälle
- Australien 437,3 Mio. € 1 % · 42 Fälle
- Kanada 243,7 Mio. € 1 % · 113 Fälle
- Vereinigte Arabische Emirate 59,9 Mio. € 0 % · 24 Fälle
- Hongkong 23,9 Mio. € 0 % · 29 Fälle
- 3 weitere23,9 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 10,6 Mrd. € 27 % · 227 Fälle
- Korruption und Bestechung 7,22 Mrd. € 19 % · 64 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 4,45 Mrd. € 12 % · 84 Fälle
- Datenschutz 3,79 Mrd. € 10 % · 356 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 3,36 Mrd. € 9 % · 143 Fälle
- KI und digitale Regulierung 2,51 Mrd. € 7 % · 26 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 2,42 Mrd. € 6 % · 76 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2,42 Mrd. € 6 % · 206 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1,18 Mrd. € 3 % · 201 Fälle
- Sonstiges 423,5 Mio. € 1 % · 20 Fälle
- 4 weitere152 Mio. €
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Chemie und Pharma 6,06 Mrd. € 16 % · 40 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 5,74 Mrd. € 15 % · 86 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 5,51 Mrd. € 14 % · 466 Fälle
- Handel und E-Commerce 5,11 Mrd. € 13 % · 136 Fälle
- Automobil 4,99 Mrd. € 13 % · 32 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 3,56 Mrd. € 9 % · 104 Fälle
- Energie und Versorgung 2,1 Mrd. € 5 % · 104 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 1,13 Mrd. € 3 % · 52 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 1,12 Mrd. € 3 % · 66 Fälle
- Stahl und Metall 894,2 Mio. € 2 % · 36 Fälle
- 6 weitere2,27 Mrd. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 108 | 1,33 Mrd. € |
| Q1 2024 | 85 | 2,14 Mrd. € |
| Q2 2024 | 78 | 771,4 Mio. € |
| Q3 2024 | 87 | 1,81 Mrd. € |
| Q4 2024 | 163 | 5,44 Mrd. € |
| Q1 2025 | 123 | 3,64 Mrd. € |
| Q2 2025 | 135 | 2,95 Mrd. € |
| Q3 2025 | 145 | 7,22 Mrd. € |
| Q4 2025 | 188 | 3,16 Mrd. € |
| Q1 2026 | 165 | 1,32 Mrd. € |
| Q2 2026 | 172 | 6,6 Mrd. € |
| Q3 2026 | 156 | 2,12 Mrd. € |
| Q4 2026 | 0 | – |
1.605 Fälle
09.07.2025 RTAX Financial Corp.RTAX Financial: 175.000 CAD Verwaltungsstrafe wegen Anlagebetrugs und Emission ohne Prospekt 109.170 €
Ein ASC-Panel hatte zuvor festgestellt, dass RTAX Wertpapiere unerlaubt vertrieben und Anleger zwischen 2016 und 2019 um mindestens 462.421 CAD betrogen hatten: Die Gelder sollten in Investitionen oder Darlehen an Dritte fließen, wurden aber zu einem erheblichen Teil privat, für fremde Schulden und für Zahlungen an andere Anleger verwendet. Im Sanktionsbeschluss ordnete das Panel eine Verwaltungsstrafe von 175.000 CAD an; die Herausgabe von 462.421 CAD und die Kosten von 81.755 CAD sind davon getrennt und nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. RTAX muss den Wertpapierhandel dauerhaft einstellen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Anlegergelder müssen strikt zweckgebunden verwendet werden, und ohne Prospekt oder Ausnahme darf kein Kapital eingeworben werden.
Anlagebetrug und unerlaubte Wertpapieremissionen
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Hearing Panel
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 110(1) (Vertrieb ohne Prospekt) und s. 93(1)(b) (Betrug); Sanktionen nach s. 198 (u. a. s. 198(1)(i) Herausgabe), s. 199 (Verwaltungsstrafe) und s. 202 (Kosten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- ASC: Decision (Sanctions), 2025 ABASC 96, 09.07.2025 (Respondents: [Direktor] and RTAX Financial Corp.) Entscheidung einer Behörde
- ASC: News Release zum Sanktionsbeschluss gegen RTAX Financial Corp. und ihren Direktor, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.09.2026 Plaček Pet Products s.r.o.Plaček Pet Products: 36,4 Mio. CZK für Mindestpreise bei Tierfutter 1,49 Mio. €
Der Distributor von Premium-Tierfutter und Heimtierbedarf schrieb seinen Händlern von Januar 2013 bis März 2022 Mindestverkaufspreise vor und drohte bei Unterschreitung mit Sanktionen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 36,438 Mio. CZK; das Unternehmen beendete das Verhalten nach der Nachprüfung und führte ein Compliance-Programm ein.
Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nie mit Liefersperren oder Sanktionen durchgesetzt werden – Vertriebsteams brauchen dazu klare Regeln.
Preisvorgaben gegenüber Händlern im Vertrieb
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Verbot vertikaler Preisbindung (tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Beendigung sofort nach der Nachprüfung, Information der Abnehmer über freie Preisgestaltung, volle Kooperation, Vergleich und neu eingeführtes Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 36.438.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- Distributor krmiv pro domácí zvířata dostal pokutu 36 milionů korun za diktování cen maloobchodníkům Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung 29.075 €
Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.
Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 40A(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- CMA, Pressemitteilung zu M&J Group (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen Anordnung
Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.
Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Competition Bureau secures agreement with Kalibrate to protect competition in the retail gas industry Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Southern WaterSouthern Water: 2,4 Mio. GBP Strafe für Abwasser- und Dieselverschmutzungen in Kent 2,9 Mio. €
Zwischen 2019 und 2021 gelangten um Faversham und Whitstable ungeklärtes Abwasser, Abwasserrückstände, Diesel aus einem Generator und Abfälle in einen Bach und das Meer; die Umstände eines Vorfalls wurden der Behörde nicht gemeldet, rund 70 Fische starben, an Stränden in Tankerton und Herne Bay wurde fast eine Woche vor dem Baden gewarnt. Das Gericht verhängte 2.416.666,67 GBP Strafe, 69.894,04 GBP Kosten und 190 GBP Opferzuschlag; es war die zweite Verurteilung des Unternehmens in diesem Jahr (Mitteilung vom 22.09.2026, genaues Urteilsdatum nicht genannt). Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 3.109 Beschäftigte.
Wiederholte Verschmutzungen und unterlassene Vorfallmeldungen führen zu Serienverfahren mit steigenden Strafen.
Meldung von Umweltvorfällen an die Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Bromley Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 2.486.750,71 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- Southern Water fined £2.4m for Kent pollution Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Southern Water Services Limited (02366670) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen 1,04 Mio. €
Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.
Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- CADE – Cade celebra acordo com construtora em quatro investigações de cartel (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig 501.614 €
Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.
Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- SEC Censures OTC Link LLC for Repeated Compliance Failures Related to Regulation SCI (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck 160.053 €
Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.
Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- IMY Tillsyn: Miljödata i Karlskrona AB Pressemitteilung einer Behörde
- Beslut efter tillsyn enligt dataskyddsförordningen – Miljödata i Karlskrona Aktiebolag (IMY-2025-21177) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline 22.000 €
Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.
Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processos n.º 47/2024 e 62/2025 – Audax Renovables, S.A. – Sucursal em Portugal Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Empire Company LimitedSobeys-Mutter Empire: Consent Agreement zu Grundstückskontrollen im Lebensmittelhandel Anordnung
Die Empire Company Limited, Muttergesellschaft von Lebensmittelketten wie Sobeys, Farm Boy, Safeway, IGA, Foodland, FreshCo, Marché Bonichoix und Les Marchés Tradition, hat mit dem Competition Bureau eine Vereinbarung über ihren Einsatz von Grundstückskontrollen (property controls) im kanadischen Lebensmittelhandel geschlossen. Der Commissioner of Competition reichte sie am 22. September 2026 als registriertes Consent Agreement beim Competition Tribunal ein. Das Bureau hatte im Juni 2026 gerichtliche Anordnungen erwirkt, um seine Ermittlungen zu diesen Grundstückskontrollen voranzutreiben.
Nutzungs- und Exklusivitätsbeschränkungen für Immobilien können kartellrechtlich angreifbar sein, wenn sie Wettbewerbern den Zugang zu Standorten erschweren.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement, registriert beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Act; beim Competition Tribunal registriertes Consent Agreement (Paragraf in den zugänglichen Quellen nicht genannt)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Competition Tribunal: Empire Company Limited – Registered Consent Agreement (eingereicht 22.09.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Competition Bureau: Competition Bureau reaches agreement with Sobeys' parent company Empire to address grocery property controls (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau: Backgrounder – agreement with Empire on grocery property controls (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau: Competition Bureau advances investigation into Sobeys' use of property controls across Canada (22.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten 87,1 Mio. €
Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.
Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- FleetCor Agrees to Pay $100 Million to Resolve Administrative Action After Federal Court Finds It Violated the FTC Act Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Fleetcor Technologies, In the Matter of (Docket 9403) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln 710.383 €
Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.
Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- Lesy ČR banned wood-chip exports and were imposed a fine of more than CZK 17 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.09.2026 China Power International Development Limited, Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited, A. Kourage Limited u. a. (4 Unternehmen)Tödlicher Stromschlag im Science Park: vier Unternehmen zahlen 3.137.250 HKD 348.309 €
Das Shatin Magistrates' Court verhängte am 17.09.2026 auf Anklagen des Labour Department Geldstrafen gegen vier Unternehmen wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Regulations, die Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 10.09.2023 im Hong Kong Science Park, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten einen Stromschlag erlitt. China Power International Development Limited und Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited zahlen je 908.000 HKD, A. Kourage Limited 904.250 HKD und Skynet Engineering Company Limited 417.000 HKD, zusammen 3.137.250 HKD.
Bei Elektroarbeiten können mehrere beteiligte Unternehmen zugleich strafrechtlich haften – die Arbeitssicherheit muss zwischen allen Beteiligten abgestimmt sein.
Elektrosicherheit bei Installations- und Bauarbeiten
- Behörde / Gericht
- Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations; Construction Sites (Safety) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 3.137.250 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- HKSAR Government (Labour Department): Contractors fined for violation of safety legislation (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Labour Department: Press Releases (Liste) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Hillbeck Homes (Sowerby Bridge) LtdBauträger zahlt 300.000 £ nach Sturz eines Leiharbeiters durch ungesicherte Treppenöffnung 349.895 €
Ein 24-jähriger Bauhelfer, der als Aushilfe für ein Gerüstbauunternehmen arbeitete, stürzte in seiner zweiten Arbeitswoche auf der Wohnbaustelle des Bauträgers durch eine nicht gesichert abgedeckte und nicht umwehrte Treppenöffnung ein Geschoss tief auf Beton und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Das Gericht sprach das Unternehmen in drei Anklagepunkten schuldig, weil es Arbeiten in der Höhe weder ausreichend geplant noch beaufsichtigt und keine geeigneten Maßnahmen gegen Abstürze getroffen hatte. Geldstrafe 300.000 £ plus Kosten. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Bodenöffnungen auf Baustellen müssen jederzeit tragfähig abgedeckt oder umwehrt sein – gerade neue und befristete Kräfte kennen die Gefahrenstellen nicht.
Absturzsicherung von Öffnungen; Einweisung neuer Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work at Height Regulations 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- Construction company fined after 24-year-old father falls through unprotected stairwell opening (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern 177.187 €
Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.
Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- FI ger AIFM Capital en anmärkning och en sanktionsavgift (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers 12.350 €
Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.
Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.
Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.
- ÚOHS uložil pokutu 300 tisíc korun resortu životního prostředí kvůli neošetření možného střetu zájmů Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.09.2026 Fire Protection Recycling LimitedTödlich explodierter Feuerlöscher beim Recycling – 40.000 £ Strafe 46.730 €
Beim Entleeren ausgemusterter Pulverlöscher in Oldbury explodierte 2023 ein Kartuschenlöscher und traf einen 37-jährigen Beschäftigten tödlich am Kopf. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren, geeignete Lagerung und eine Rückhaltevorrichtung beim Entleeren; der Recyclingbetrieb (laut Jahresabschluss 20 Beschäftigte) wurde zu 40.000 £ plus 17.034,25 £ Kosten verurteilt.
Auch Routinearbeiten mit Druckbehältern brauchen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und technische Rückhaltung – Erfahrung ersetzt keine Schutzvorrichtung.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2026.
- Fire extinguisher recycling company fined after 'thoughtful and kind' man killed at work (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Fire Protection Recycling Limited (07249428) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.09.2026 Dompé U.S. Inc.Dompé U.S.: 32 Mio. USD – Zuzahlungen von Medicare-Patienten über Stiftungen übernommen 27,5 Mio. €
Der Pharmahersteller soll von 2018 bis 2021 über zwei Patientenhilfe-Stiftungen die Zuzahlungen von Medicare-Versicherten für sein Medikament Oxervate finanziert haben, um dessen Absatz zu fördern. Nach einer Selbstanzeige zahlte Dompé 32 Mio. USD.
Vorteile, die über Stiftungen oder andere Dritte an Kunden fließen, bleiben Zuwendungen des Unternehmens – Spenden an Patientenhilfen brauchen strikte Unabhängigkeit.
Zuwendungen an Patienten und Kunden über Dritte
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige.
Originalbetrag 32.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.09.2026 Southern Glazer’s Wine and Spirits, LLCSouthern Glazer’s: 12,5 Mio. USD wegen Zuwendungen an Beschäftigte von Händlern 10,8 Mio. €
Der landesweit tätige Wein- und Spirituosengroßhändler mit Sitz in Florida schloss eine Nichtverfolgungsvereinbarung (Non-Prosecution Agreement) und zahlt 12,5 Mio. USD. Er räumte ein, dass Führungskräfte und Beschäftigte über Jahre Beschäftigten von Alkoholhändlern, darunter Lebensmittelketten in Kalifornien, Bargeld, Prepaid-Geschenkkarten, Flüge, Golfreisen, Resortaufenthalte und Luxusgüter zukommen ließen, um Einkauf und Platzierung seiner Produkte zu beeinflussen, und dies über Drittanbieter mit falschen Rechnungen verschleierten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Zuwendungen an Beschäftigte von Kunden sind Bestechung im Geschäftsverkehr – über Drittanbieter abgewickelte Marketingbudgets brauchen Beleg- und Empfängerkontrollen.
Zuwendungen an Einkäufer und Beschäftigte von Handelskunden; Verschleierung über Drittanbieter und Scheinrechnungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Northern District of California (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Mitteilung waren mehrere in Kalifornien ansässige Führungskräfte, darunter Vice Presidents, unmittelbar beteiligt.
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
Originalbetrag 12.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.09.2026 Algoma Steel Inc.Algoma Steel: 1,2 Mio. CAD Strafe für Getriebeöl im St. Marys River 747.710 €
Im Juni 2022 lief im Stahlwerk in Sault Ste. Marie ein Getriebeöltank über; geschätzt 1.000 bis 1.250 Liter Öl gelangten in den St. Marys River, schädlich für Fische und Zugvögel. Das Unternehmen bekannte sich in zwei Punkten schuldig und zahlt 1,2 Mio. CAD in den Environmental Damages Fund; sein Name steht im Environmental Offenders Registry.
Auch kleine Tanküberläufe an Gewässern führen zu Millionenstrafen – Füllstandssicherungen und Rückhaltesysteme sind Pflicht.
Befüllung und Überwachung von Öltanks
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice, Sault Ste. Marie (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Subsection 36(3); Migratory Birds Convention Act, 1994, Subsection 5.1(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
Originalbetrag 1.200.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.09.2026 United Utilities Water LimitedUnited Utilities: Rekordstrafe von 900.000 GBP nach Abwasserflut an der Fylde-Küste 1,12 Mio. €
Nach einem teilweisen Rohreinsturz im Klärwerk Fleetwood flossen im Juni 2023 über 35 Stunden ungeklärte Abwässer aus drei Pumpwerken in die Irische See; sieben Badegewässer waren betroffen, Muschelbänke wurden geschlossen. Der Versorger bekannte sich in fünf Fällen schuldig und muss 900.000 GBP Strafe, 62.225 GBP Kosten und 2.000 GBP Opferzuschlag zahlen. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.678 Vollzeitäquivalente.
Zustand und Redundanz kritischer Abwasserinfrastruktur sind Genehmigungspflicht; die Behörde wertete das Versagen als leichtfertig mit höchster Schadenskategorie.
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rund 38 Mio. GBP Investitionen in Reaktion und Reparatur sowie freiwillige Zahlung von 250.000 GBP an den Blackpool Council.
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
Originalbetrag 964.225 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2026.
- Water company fined record £900k after coastline sewage spill Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag United Utilities Water Limited (02366678) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.09.2026 Samworth Brothers LimitedSamworth Brothers: 594.000 £ nach Verbrühung zweier Arbeiter an Dampfleitung 691.518 €
Im Werk Kettleby Foods in Melton Mowbray wurden ein Beschäftigter und ein Auftragnehmer beim Wechsel einer undichten Dichtung an einem Absperrventil einer Dampfleitung mit heißem Wasser verbrüht (Verbrennungen auf 4–5 % bzw. 9 % der Körperoberfläche). Die HSE stellte fest, dass die Aufgabe weder beurteilt noch als sicheres Arbeitsverfahren dokumentiert war, Freischalt- und Sicherungsverfahren nicht angewandt wurden, Absturzsicherung fehlte und die Aufsicht mangelhaft war. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 594.000 £, dazu 6.000 £ Entschädigung für den verletzten Beschäftigten, Kosten und Opferzuschlag.
Instandhaltung an Dampf- und Druckleitungen braucht ein schriftliches Freischalt- und Sicherungsverfahren, das vor Ort überwacht wird.
Freischalten und Sichern von Anlagen bei Instandhaltung (Lockout/Tagout)
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2 Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 594.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.
- Food manufacturing giant fined £594,000 after two workers scalded at Melton Mowbray site (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.09.2026 In Construction LimitedHongkong: 640.000 HKD Geldstrafe für In Construction nach tödlichem Kranunfall 70.237 €
In Construction wurde zu einer Geldstrafe von 640.000 HKD verurteilt, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance sowie die Verordnungen zu Hebezeugen und zum Sicherheitsmanagement. Auf einer Fundamentbaustelle in Tai Po war am 30.09.2025 eine Arbeiterin zwischen dem Heck eines schwenkenden Raupenkrans und dem Geländer einer Stahlplattform eingeklemmt worden und später gestorben.
Der Schwenkbereich eines Krans muss abgesperrt sein, besonders auf engen Plattformen mit Geländern als Quetschkante.
Gefahrenbereich schwenkender Krane absichern
- Behörde / Gericht
- Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Factories and Industrial Undertakings (Lifting Appliances and Lifting Gear) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Safety Management) Regulation
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 640.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.
- Contractor fined for violation of safety legislation (4 September 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs 5,51 Mio. €
Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).
Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Provvedimento n. 613 del 3 settembre 2026 (BBVA Italia) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 B&Q LimitedB&Q: öffentlich benannt wegen Mindestlohn-Unterzahlung von 4.530 Beschäftigten 530.980 €
In der 24. Benennungsrunde des National-Minimum-Wage-Programms wurde B&Q an erster Stelle genannt: Das Unternehmen hatte 4.530 Beschäftigten insgesamt 456.934,72 GBP zu wenig gezahlt (Zeitraum laut Liste 15. Mai 2020 bis 31. März 2025). Benannte Arbeitgeber mussten die Rückstände nachzahlen und erhielten zusätzlich Strafzahlungen, deren Höhe je Arbeitgeber nicht veröffentlicht wird (für die gesamte Runde rund 7 Mio. GBP). Der Betrag ist die angeordnete Nachzahlung, keine Geldbuße.
Mindestlohnfehler in der Lohnabrechnung betreffen schnell Tausende Beschäftigte und werden öffentlich gemacht.
Mindestlohnkonforme Lohnabrechnung
- Behörde / Gericht
- Department for Business, Innovation, Science and Trade / Fair Work Agency (Ermittlung: HM Revenue and Customs)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 456.934,72 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- DBT/Fair Work Agency: Nearly 660 employers announced as failing to pay the minimum wage (03.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Round 24 Naming Publication Spreadsheet (Liste der benannten Arbeitgeber) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 BDW Trading (Barratt Redrow)Barratt-Redrow-Tochter BDW zahlt 201.500 GBP an Umweltprojekte nach Schlammeintrag in Bäche 234.153 €
Auf der Baustelle Ladden Garden Village in Yate spülte ein Subunternehmer im Juli 2022 sechs Tage lang Schlamm aus der Flächenentwässerung in zwei Bäche. Die Environment Agency akzeptierte eine Enforcement Undertaking: BDW zahlt 201.500 GBP an drei Umwelt- und Gemeinnützigkeitsprojekte, trägt die Ermittlungskosten und hatte bereits über 180.000 GBP in Sanierung, Schulung und besseres Regenwassermanagement investiert. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 5.217 Beschäftigte.
Bauherren haften für Umweltschäden ihrer Subunternehmer; klare Verfahren und Schulungen zum Umgang mit Oberflächenwasser verhindern teure Verfahren.
Gewässerschutz auf Baustellen und Steuerung von Subunternehmern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010 (Enforcement Undertaking)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Übernahme der Verantwortung, Sanierung, Schulung der Beschäftigten und Beantragung einer Einleitgenehmigung.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 201.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Builder pays £201,500 to charities after silting watercourses Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag BDW Trading Limited (03018173) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.09.2026 SSM Investments LimitedImbissbetreiber SSM Investments: 90.000 NZD Strafe wegen Ausbeutung 45.501 €
Das Restaurant- und Imbissunternehmen mit Filialen in Auckland und Cromwell zahlte fünf Beschäftigten nicht den Mindestlohn, verweigerte Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsentgelt, zog unzulässig Beträge vom Lohn ab und führte keine korrekten Lohn-, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Nachdem die Employment Relations Authority bereits Nachzahlungen von 147.001 NZD angeordnet hatte, verhängte sie nach Ermittlungen des Labour Inspectorate eine Strafe von 90.000 NZD gegen das Unternehmen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und saubere Zeitaufzeichnungen sind Pflicht.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und zulässige Lohnabzüge
- Behörde / Gericht
- Employment Relations Authority (Verfahren des Labour Inspectorate, MBIE)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte sein Fehlverhalten ein.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 90.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Employment New Zealand (MBIE): Restaurant and owner fined $130,000 for exploiting workers (03.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs 8.000 €
Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.
Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 619 del 3 settembre 2026 [10294255] (ASIS Trento) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.09.2026 Cervejaria Petrópolis S.A. (em recuperação judicial); Imcopa Importação, Exportação e Indústria de Óleos S.A.CADE büßt Cervejaria Petrópolis für vorzeitigen Vollzug der Imcopa-Übernahme 231.813 €
Der CADE-Tribunal stellte einstimmig fest, dass die Cervejaria Petrópolis die Kontrolle über den Ölproduzenten Imcopa vor der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung übernommen hatte (Gun Jumping), und verhängte eine Geldbuße von 1.382.418,22 BRL. Nach den Ermittlungen wurde der Erwerb am 19. März 2024 vollzogen, aber erst am 9. April 2024 angemeldet; das Vorhaben selbst genehmigte der CADE im April 2024 ohne Auflagen. Das Argument, der Kontrollwechsel beruhe auf gerichtlichen Entscheidungen im Sanierungsverfahren (recuperação judicial), überzeugte die Behörde nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Übernahmen im Sanierungs- oder Insolvenzkontext dürfen erst nach Anmeldung und Freigabe vollzogen werden.
Vollzugsverbot vor Freigabe in der Fusionskontrolle (Gun Jumping)
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
Originalbetrag 1.382.418,22 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2026.
- Diário Oficial da União, 09.09.2026 – Ata da 271ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE, Procedimento Administrativo de Apuração de Ato de Concentração nº 08700.002250/2024-84 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade reconhece prática de gun jumping entre Cervejaria Petrópolis e Imcopa (08.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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01.09.2026 PPS Metal Recycling LtdSchrottplatz: 40.000 £ Strafe nach Einsturz eines Metallhaufens auf Vater und Sohn 46.699 €
Auf dem Gelände des Metallrecyclers stürzte im Februar 2025 ein Schrotthaufen auf einen Vater und seinen Sohn, während ein Bagger rund 20 Minuten in ihrer Nähe arbeitete; einer erlitt einen Beinbruch. Fußgänger waren weder von Maschinen noch von instabilen Lagerhaufen getrennt, obwohl es kurz zuvor einen Beinahe-Unfall mit demselben Bagger gegeben hatte. Geldstrafe 40.000 £ plus 6.181 £ Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 18 Beschäftigte.
Wer Kunden oder Fremde auf ein Betriebsgelände mit Maschinen lässt, muss Fußgänger und Fahrzeuge räumlich trennen und Beinahe-Unfälle als Warnsignal auswerten.
- Behörde / Gericht
- Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Nach dem Unfall separate Entladezone, Beschilderung, beaufsichtigte Abläufe und abgesperrte Gehwege eingeführt.
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2026.
- Scrap yard fined after father and son injured by collapsing metal pile (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag PPS Metal Recycling Ltd (07991359) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer 1,5 Mio. €
Auf der MSC Samira III wurde 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer gepumpt; die Ölüberwachung wurde manipuliert und das Öltagebuch gefälscht, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.
Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.
MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.
- International Shipping Companies Sentenced to Pay $1.75 Million Fine for Concealing Discharges of Oily Waste into Ocean Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.08.2026 Maple Lodge Farms Ltd.Geflügelverarbeiter Maple Lodge Farms: 500.000 CA$ nach CO2-Austritt ohne Gaswarnanlage 309.578 €
Im März 2024 riss im Feinkostbereich des Werks in Brampton ein CO2-Schlauch an einem Vakuummischer; rund 16.000 Pfund Kohlendioxid traten aus, ein Beschäftigter wurde lebensgefährlich verletzt. Es gab keinen CO2-Sensor mit Alarm. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 500.000 CA$ plus 25 % Opferzuschlag.
Wo Kühl- oder Schutzgase in Mengen eingesetzt werden, gehört eine Gaswarnanlage zur Grundausstattung.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; nach dem Vorfall fest installierter CO2-Sensor.
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2026.
- Carbon Dioxide-Related Injury Results in $500,000 Fine for Brampton Food Manufacturer (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung 11,7 Mio. €
Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.
Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.
Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.
- Fines exceeding CZK 280 million imposed on O2 Czech Republic and SHERLOG Technology for cartel agreement Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest Anordnung
Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.
Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- KFST – Wolt has abused its dominant position (26.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten 645.000 €
Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.
Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.
Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Data Protection Commission announces Final Decision following Inquiry into the Health Service Executive (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- EDPB – DPC announces Final Decision following Inquiry into the HSE Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 ExxonMobil Chemical LimitedExxonMobil Chemical: 267.000 GBP für fünf Kohlenwasserstoff-Lecks im Ethylenwerk Fife 312.098 €
Zwischen Februar 2018 und September 2019 traten im Störfallbetrieb (COMAH Upper Tier) Mossmorran fünf Lecks hochentzündlicher Kohlenwasserstoffe auf, alle verursacht durch Korrosion unter Isolierung; bei einem Leck entwichen rund 82 Tonnen. Bei einer Routinekontrolle im Mai 2019 rochen HSE-Inspektoren austretendes Gas – das Unternehmen kannte dieses Leck seit rund vier Monaten und hatte ohne zusätzliche Vorkehrungen weiterproduziert. Die Inspektionsregelungen für isolierte Rohrleitungen waren unzureichend; Strafe 267.000 GBP.
Wiederkehrende Schadensbilder müssen das Prüfkonzept ändern – Sichtprüfungen vom Boden reichen bei isolierten Leitungen nicht.
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Kirkcaldy Sheriff Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 6(2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 267.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2026.
- Six-figure fine for ExxonMobil after five leaks of extremely flammable hydrocarbons at Fife chemical plant Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag 10.000 €
Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.
Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Provedba ZNTP-a: AZTN kaznio ELIZABETU PROMET d.o.o., Solin s 10.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt Anordnung
Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.
Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.
KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- BNB, Publication de la décision relative à Wise Europe SA en application de l’article 98/1 juncto 135, § 3 de la loi du 18 septembre 2017 Entscheidung einer Behörde
- BNB, Publication relative à Wise Europe S.A. en application de l’article 93, § 2, 1° de la loi du 18 septembre 2017 Pressemitteilung einer Behörde
- BNB, Publication de décisions individuelles – Wise Europe SA (25 août 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen Anordnung
Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.
Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.
Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger 25,6 Mio. €
Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.
Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.
Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- ANPD – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI, Processo nº 00261.006648/2024-02 (ByteDance Brasil) Entscheidung einer Behörde
- ANPD – ANPD multa TikTok em R$ 153,7 milhões por falhas na proteção de dados de crianças e adolescentes (25.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 25.08.2026 – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI Amtliches Register oder Bekanntmachung
- ANPD – Decisões em Processos Sancionadores (Übersicht) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland 857.339 €
Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.
Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.
HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Container Manufacturing Ltd. (24.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Container Manufacturing Ltd. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette 316.875 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.
Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.
Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Sportschoolketen krijgt ruim 3 ton euro aan boetes Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung 53.459 €
Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.
Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.
Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards
- Behörde / Gericht
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.
- FMA Liechtenstein: Enforcement und Sanktionen – anonymisiert veröffentlichte Sanktionen (Eintrag 21. August 2026, CHF 50 000) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren 30 Mio. €
Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.
Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- FTC Cases and Proceedings: FTC v. Hopper (USA), Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), D. Mass. 1:26-cv-13058 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks 485.256 €
Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: QuinnBet (Gibraltar) Limited (Settlement 20.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited to pay £609,104 for regulatory failures (20.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.08.2026 IPMF LLC (NaturPak)NaturPak: 364.100 $ vorgeschlagen nach drei Toten durch aufspringende Kesseldeckel 311.703 €
Im Lebensmittelwerk in Janesville (Wisconsin) öffneten sich im Februar und März 2026 unter Druck stehende Industriekessel-Deckel und verbrühten Beschäftigte mit Dampf und heißer Flüssigkeit; drei Menschen starben. OSHA schlug für beide Inspektionen zusammen 364.100 $ vor, u. a. mit Wiederholungsverstößen bei Absturzsicherung und Lockout/Tagout.
Nach einem schweren Unfall muss die technische Ursache sofort beseitigt werden – sonst droht wie hier ein zweiter gleichartiger Vorfall.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act of 1970; 29 CFR 1910 (u. a. Lockout/Tagout, Absturzsicherung, persönliche Schutzausrüstung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
Originalbetrag 364.100 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.08.2026 Truro Sawmills LimitedSägewerk in Cornwall ignoriert drei Verbesserungsanordnungen: 20.000 £ 23.330 €
Nach Angaben der HSE schützte das Sägewerk Beschäftigte nicht vor Holzstaub (kein Fit-Test für Atemschutz, keine Gesundheitsüberwachung) und ließ Stapler ohne Schulung fahren; drei Verbesserungsanordnungen der HSE blieben unbeachtet. Das Gericht verhängte gegen das Unternehmen, einen Kleinstbetrieb, 20.000 £ Geldstrafe plus 5.000 £ Kosten.
Verbesserungsanordnungen der Aufsicht sind Fristen, keine Empfehlungen; wer sie liegen lässt, riskiert eine Strafe.
Staplerschulung und Schutz vor Holzstaub
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Truro Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) und Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.08.2026 Grace Motors Limited (Grace Construction)Grace Construction: 38.500 NZD für Arbeit in der Höhe trotz Verbotsverfügung 19.586 €
Auf einer Baustelle für zweigeschossige Wohneinheiten in Kelston (Auckland) arbeiteten Beschäftigte ohne ausreichende Absturzsicherung im Obergeschoss, zudem gab es temporäre Plattformen, teils abgebaute Gerüste und ungesicherte Leitern; WorkSafe untersagte deshalb am 30. August 2024 per Prohibition Notice die Arbeit in der Höhe im zweiten Geschoss. Weil dort am 2. und 4. September 2024 trotzdem weitergearbeitet wurde, verhängte das Waitakere District Court am 20. August 2026 eine Geldstrafe von 38.500 NZD zuzüglich Kosten von 1.099,10 NZD.
Eine Prohibition Notice bedeutet sofortigen Arbeitsstopp – die Bauleitung muss ihn aktiv durchsetzen, bis die Gefahr nachweislich behoben ist.
Absturzsicherung und Befolgen behördlicher Arbeitsverbote
- Behörde / Gericht
- Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, s 107(1), (2)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Die Verbotsverfügung war einem der Direktoren ausgehändigt worden.
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 38.500 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- WorkSafe New Zealand: Company falls short after ignoring WorkSafe notice (04.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen 2.998 €
Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.
Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.08.2026 (Poliserv JG (PJG) SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma –
Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.
Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 1 Sherman Act
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Sioux Erosion Control (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.08.2026 Plexon, Inc.Plexon: Hirnforschungs-Messsysteme an gelistete chinesische Militärmedizin-Akademie – 1,7 Mio. USD ausgesetzt 1,47 Mio. €
Das laut BIS kleine Neurotechnik-Unternehmen aus Dallas lieferte 2022/23 in acht Fällen neuronale Datenerfassungssysteme („OmniPlex“) samt Zubehör im Wert von rund 179.000 USD über seinen asiatischen Vertriebspartner an die chinesische Academy of Military Medical Sciences, die seit Dezember 2021 auf der Entity List steht. Die Strafe von 1,7 Mio. USD wird für fünf Jahre ausgesetzt und danach erlassen, sofern Plexon ein externes Audit seines Exportkontrollprogramms fristgerecht vorlegt und keine weiteren Verstöße begeht; ebenso ausgesetzt ist eine fünfjährige Sperre der Exportrechte, zudem muss Plexon Exportkontrollschulungen durchführen.
Auch Forschungsgeräte können an gelistete Militäreinrichtungen gehen – Bestellungen über Händler müssen gegen die Entity List geprüft werden, bevor produziert wird.
Entity-List-Prüfung bei Bestellungen über Vertriebspartner
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Strafe und Exportsperre für fünf Jahre vollständig ausgesetzt, gebunden an ein externes Exportkontroll-Audit.
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Plexon, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Plexon, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.08.2026 Henkel AG & Co. KGaAHenkel/Liquid Nails: Gericht untersagt Übernahme des Loctite-Hauptkonkurrenten Anordnung
Henkel wollte die Baukleber-Marke Liquid Nails für 725 Mio. USD vom Finanzinvestor American Industrial Partners kaufen und damit den Hauptkonkurrenten seiner Marke Loctite übernehmen. Nach siebentägigem Verfahren erließ das Bundesgericht auf Antrag der FTC eine dauerhafte Verfügung gegen den Erwerb.
Die Übernahme des engsten Wettbewerbers ist auch bei überschaubarem Deal-Volumen ein hohes Untersagungsrisiko.
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Antrag der FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 13(b) FTC Act (Permanent Injunction)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Statement on FTC Win Blocking Loctite, Liquid Nails Construction Adhesive Merger (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen 620.091 €
Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.
Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.
- Újabb 225 milliós GVH-bírságot kapott az eMAG, mert megint hiányosan teljesítette a saját vállalásait Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher 153.300 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.
Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.
Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Freelanceplatform en 9 bedrijven beboet voor illegale tewerkstelling Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.
Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.
Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bundeskartellamt: Apple ändert Regeln für personalisierte Werbung in Apps (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B7-54/25 vom 13.08.2026 (öffentliche Version) Entscheidung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Entscheidungsdatenbank: B7-54/25, Verpflichtungszusagen, Entscheidungsdatum 13.08.2026 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft 3,62 Mio. €
Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.
Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.
Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft
- Behörde / Gericht
- Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- Banco Central do Brasil: Processo Administrativo Sancionador PE 280965 – Relatório, Voto und Decisão 2349/2026-COPAS vom 12.08.2026 Entscheidung einer Behörde
- Banco Central do Brasil: Penalidades aplicadas em PAS (Gepad_QuadroPenalidades), PAS 280965 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e InvestimentoLebes Financeira: 2,58 Mio. BRL wegen Krediten an nahestehende Partei über dem Limit 432.774 €
Der BCB-Sanktionsausschuss COPAS verhängte gegen Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento eine Geldbuße von 2.576.000,00 BRL, weil sie von Januar 2022 bis März 2023 unzulässige Kreditgeschäfte mit einer nahestehenden Gesellschaft betrieb: Ihr Bankkorrespondent behielt eingezogene Kreditraten ein, die Rückstände erreichten Ende November 2022 147 Mio. BRL bzw. 207,66 % des bereinigten Eigenkapitals bei einem Limit von 10 %. Hinzu kam ein über eine dritte Gesellschaft geleiteter Kredit von 20 Mio. BRL. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Behält ein verbundener Vertriebspartner Kundengelder ein, entsteht daraus schnell ein verbotener Kredit an eine nahestehende Partei.
- Behörde / Gericht
- Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Lei 13.506/2017, Art. 3 II; Lei 4.595/1964, Art. 34 § 3 V d und § 4 I; Resolução CMN 4.693/2018, Arts. 5, 6 und 7 II
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 2.576.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- BCB – PAS PE 293627, Relatório, Voto e Decisão 2351/2026-COPAS de 12 de agosto de 2026 (Lebes Financeira S.A.) Entscheidung einer Behörde
- BCB – Quadro geral de penalidades em PAS (OData), PAS 293627 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter 52.632 €
Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.
Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.
Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- OFAC Enforcement Release: Rice Lake Weighing Systems Settles with OFAC for Iran-Related Apparent Violations (12.08.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Lab Pharma ASLab Pharma AS: 205.000 NOK für Drohungen gegen Datatilsynet-Mitarbeitende 18.745 €
Datatilsynet verhängte gegen den Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel Lab Pharma AS ein Bußgeld von 205.000 NOK wegen Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 31 DSGVO): Das Unternehmen hatte Sachbearbeitende mit Strafanzeigen und Klagen bedroht, um die Prüfung einer Beschwerde zu beenden, und angeforderte Unterlagen verspätet eingereicht. Zugleich ordnete die Behörde an, Namen und Bilder einer früheren Werbepartnerin (Influencerin) von allen Websites des Unternehmens zu löschen und ihre Daten bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage nicht mehr für Marketing zu verwenden, weil der zugrunde liegende Vertrag bereits im März 2017 ausgelaufen war.
Wer eine Anordnung der Aufsicht für rechtswidrig hält, muss den Rechtsbehelf nutzen – Drohungen gegen Sachbearbeitende und verschleppte Fristen werden selbst zum sanktionierten Verstoß.
Umgang mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkungspflichten
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. f, g und i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Datatilsynet rechnete das vorsätzliche Handeln der Unternehmensleitung dem Unternehmen zu.
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 205.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Lab Pharma AS (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr og pålegg om sletting og stans – Lab Pharma AS, 23/00435-62, 12.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen 5,54 Mio. €
Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.
Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.
Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Citibank, N.A., London Branch Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds 4,47 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.
Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.
Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Supreme Court of NSW – In the matter of Fiducian Investment Management Services Pty Ltd [2026] NSWSC 959 (Decision date 11.08.2026) Gerichtsentscheidung
- ASIC 26-191MR – Court orders Fiducian Investment Management Services to pay $7.3 million penalty over operation of ESG fund (12.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros 9.115 €
Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.
Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.
Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- §§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak – Panzer Norge AS (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Panzer Norge AS, 24/17922, 11.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste Anordnung
Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.
Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.
Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Federal Court: Volga Dnepr Airlines LLC v. Canada (Foreign Affairs), 2026 FC 1048 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 10.243 €
Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.
- Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.08.2026 Veloxis Pharmaceuticals Inc.Veloxis: über 46 Mio. USD – Luxusreisen, Dinner und Geschenke für Transplantationsteams Sonstiges
Veloxis gewährte von 2016 bis 2023 Transplantationsfachleuten teure Essen und Alkohol, Reisen und Aufenthalte in Luxusresorts, Geschenke und Beraterhonorare ohne Gegenleistung und zahlte Spezialapotheken verdeckte Vergütungen, um Verschreibungen und Einkäufe des Immunsuppressivums Envarsus XR zu fördern. Das Unternehmen schloss ein Deferred Prosecution Agreement mit einer Strafzahlung von mehr als 10 Mio. USD, zahlt zivilrechtlich 34,45 Mio. USD (21.211.251 USD an den Bund, 13.238.749 USD an Bundesstaaten) sowie 1,55 Mio. USD Strafe nach dem Sunshine Act (Open Payments) – die bislang höchste –, insgesamt über 46 Mio. USD.
Einladungen und Geschenke an Entscheider müssen nicht nur begrenzt, sondern auch vollständig in Transparenzregister gemeldet werden.
Geschenke, Reisen und Bewirtung für Fachkreise; Transparenzmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute; False Claims Act; Physician Payments Sunshine Act (Open Payments)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- DOJ: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M to Resolve Criminal and Civil Liability for Kickback Schemes (10.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M … (10.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.08.2026 Hair-Line Kft.Hair-Line: 68,5 Mio. HUF für Preis- und Gebietsvorgaben bei Friseurbedarf 187.929 €
Der Vertreiber professioneller Friseurprodukte (Alfaparf, Yellow) legte 2018–2022 fest, zu welchen Preisen seine Gebietsvertreter an Salons und Händler verkaufen durften, und beschränkte passive Verkäufe außerhalb der Gebiete. Im Vergleich und mit der Zusage eines Compliance-Programms verhängte die Behörde 68,5 Mio. HUF.
Auch Handelsvertreter-Systeme mit Gebietsschutz dürfen Weiterverkaufspreise und passive Verkäufe nicht beschränken.
Preis- und Gebietsvorgaben im Vertriebssystem
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkenntnis im Vergleich und Zusage eines umfassenden Compliance-Programms.
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
Originalbetrag 68.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2026.
- Korlátozta a versenyt az egyik ismert hazai fodrászcikk forgalmazó, komoly GVH-bírság lett a vége Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.08.2026 ACRO Criminal Records OfficeICO: Verwarnung für ACRO Criminal Records Office nach Cybervorfall Verwarnung
Die britische Datenschutzaufsicht ICO sprach gegenüber dem ACRO Criminal Records Office eine Verwarnung (reprimand) aus. Anlass war nach Angaben der ICO ein Cybervorfall, bei dem personenbezogene Daten von rund 10.000 Betroffenen im Vereinigten Königreich betroffen sein konnten. Die ICO sah Verstöße gegen die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 UK GDPR. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO Enforcement: ACRO Criminal Records Office. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: ACRO Criminal Records Office (7 August 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell 60,3 Mio. €
Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.
Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.
Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bußgelder wegen Kartellabsprachen im Bereich Straßenreparatur mit DSK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Brand Developers Limited (The TV Shop)The TV Shop: 1.104.000 NZD für geschönte Online-Bewertungen und Irreführung 562.720 €
Das hinter The TV Shop stehende Unternehmen ließ eigene Beschäftigte Produkte positiv bewerten, ohne die Verbindung offenzulegen, und veröffentlichte Bewertungen mit ein bis drei Sternen nur, wenn Kunden auf eine Nachfass-E-Mail reagierten. Außerdem vermittelte es Kunden, sie hätten über eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie hinaus keine Rechte nach dem Consumer Guarantees Act, und bewarb beim Air Roaster Pro ein Zubehörpaket als „gratis“, das ohnehin immer beilag. Nach dem Schuldspruch in 13 Anklagepunkten verhängte das District Court am 6. August 2026 1.104.000 NZD; das Unternehmen war bereits 2015 (153.000 NZD) und 2022 (123.500 NZD) zu Geldstrafen verurteilt worden.
Bewertungen von Beschäftigten ohne Offenlegung und das Aussortieren negativer Bewertungen sind irreführend – Bewertungsprozesse brauchen klare Regeln und Kontrolle.
Echtheit von Online-Bewertungen und korrekte Aussagen zu Verbraucherrechten
- Behörde / Gericht
- District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 10, 13(e), 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Laut Strafurteil wussten Manager und Geschäftsleitung von dem Vorgehen bei den Bewertungen und ordneten es zeitweise selbst an.
- Veröffentlicht
- 11.08.2026
Originalbetrag 1.104.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- Commerce Commission: The TV Shop to pay $1.104m for conduct that included misleading customers (11.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Brand Developers Limited t/a TV Shop (PRJ0046693) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Elderly Aids LimitedICO: 190.000 Pfund gegen Elderly Aids wegen unerwünschter Werbeanrufe 221.691 €
Die ICO verhängte gegen Elderly Aids Limited, einen Anbieter von Anrufsperr-Geräten, eine Geldbuße von 190.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 758.053 unerbetene Direktmarketing-Anrufe an Anschlüsse getätigt, die im Telefon-Sperrregister TPS/CTPS eingetragen waren und keine Einwilligung erteilt hatten; daraus gingen 20 Beschwerden hervor. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei Zahlung bis 7. September 2026 ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 152.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße), section 40 DPA 1998 (Anordnung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 190.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ICO Enforcement: Elderly Aids Limited (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Elderly Aids Limited (6 August 2026) Entscheidung einer Behörde
- Enforcement Notice: Elderly Aids Limited (6 August 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls 54.316 €
Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.
Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.
Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 06.08.2026 (AMATO BESTSELLER S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten 20.022 €
Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.
Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 743 от 06.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis 12.000 €
Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.
Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit Geständnis und Behebung
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 50/2024 – Capwatt Retail Gás PT, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen 11 Mio. €
Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.
Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
- KNF: Nałożenie kar pieniężnych na PKO BP SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Wykaz kar nałożonych przez Komisję Nadzoru Finansowego w 2026 roku (Lp. 41) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert 4,46 Mio. €
Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.
Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.
Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen 375.000 €
Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.
Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.
Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- § 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.
- OLG Linz, 9 Bs 153/26b vom 05.08.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
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05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln 216.375 €
Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.
Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
- New York State Department of Financial Services Secures Cybersecurity Settlement with Order Express, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
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04.08.2026 BAE Systems, Inc.DDTC: 36 Mio. USD gegen BAE Systems wegen ITAR-Verstößen, auch mit China-Bezug 31,3 Mio. €
Das DDTC schloss mit BAE Systems, Inc. einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD. Vorgeworfen wurden ungenehmigte Ausfuhren und Weitergaben von Verteidigungsgütern in mehrere Länder, in einem Fall in die Volksrepublik China, die ungenehmigte Erbringung von Verteidigungsdienstleistungen sowie Verstöße gegen Genehmigungsauflagen. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen; die Vereinbarung verlangt unter anderem ein externes Compliance-Audit. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Weitergaben durch Empfänger (Retransfers) müssen vertraglich und organisatorisch genauso kontrolliert werden wie die eigene Ausfuhr.
ITAR-Compliance: Weitergaben, Verteidigungsdienstleistungen und Genehmigungsauflagen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen hatte die Sachverhalte in freiwilligen Offenlegungen und in Beantwortung einer vom DDTC veranlassten Offenlegung gemeldet und bei der Prüfung kooperiert.
Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.08.2026.
- U.S. Department of State, Order, In the Matter of BAE Systems, Inc. Entscheidung einer Behörde
- U.S. Department of State, Consent Agreement, BAE Systems, Inc. Entscheidung einer Behörde
- DDTC, Penalties & Oversight Agreements Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität 7,86 Mio. €
Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.
Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Konkurences padome konstatē konkurences neitralitātes pārkāpumu AS „Latvijas valsts meži“ darbībā (13.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter 108,4 Mio. €
FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.
Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.
- FinCEN Assesses Historic $125 Million Penalty Against UBS Financial Services Inc. for Recidivist BSA Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – UBS Financial Services Inc. (Number 2026-02) Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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03.08.2026 Zhengzhou Synear Food Co., Ltd.UFLPA-Liste: Tiefkühlkosthersteller Zhengzhou Synear Food aufgenommen Anordnung
Die FLETF nahm den Tiefkühlkosthersteller in die UFLPA Entity List auf, weil er mit der Regierung Xinjiangs zusammenarbeitet, um Uiguren, Kasachen, Kirgisen oder Angehörige anderer verfolgter Gruppen im Rahmen staatlicher Arbeitstransfers aufzunehmen. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Lebensmittelimporteure sollten Zulieferer auch außerhalb Xinjiangs auf Beteiligung an staatlichen Arbeitstransferprogrammen prüfen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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03.08.2026 Guangxi Kelun Pharmaceutical Co., Ltd.UFLPA-Liste: Antibiotikahersteller Guangxi Kelun Pharmaceutical aufgenommen Anordnung
Die FLETF listete den Hersteller von Cephalosporin-Antibiotika, weil er Antibiotika-Zwischenprodukte von Yili Chuanning Biotechnology aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Pharmaunternehmen müssen ihre Lieferketten bis zu Wirkstoff-Zwischenprodukten zurückverfolgen können.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle Anordnung
Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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31.07.2026 UBS Financial Services Inc.UBS Financial Services: 8 Mio. USD wegen Lücken in der Geldwäsche-Überwachung 6,97 Mio. €
Die CFTC verhängte gegen den Futures-Broker eine Geldbuße von 8 Mio. USD, weil er die Konfiguration und den Betrieb seiner Geldwäsche-Transaktionsüberwachung nicht sorgfältig beaufsichtigte. Von Januar 2019 bis Juni 2023 wurden Tausende Fremdwährungsüberweisungen über Rohstoffkonten von Privatkunden unzureichend oder gar nicht überwacht: zunächst wegen eines lückenhaften manuellen Berichts, den UBS entgegen Zusagen aus früheren Verfahren von 2018 erst mehr als zwei Jahre später ersetzte, danach wegen falsch eingespeister Daten im neuen automatisierten System. Parallel gaben FinCEN, SEC und FINRA eigene Einigungen mit UBS Financial Services bekannt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Zusagen aus früheren Aufsichtsverfahren müssen fristgerecht umgesetzt und neue Überwachungssysteme vor dem Start auf vollständige Datenversorgung getestet werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- CFTC Regulation 166.3 (17 C.F.R. § 166.3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die CFTC würdigte die mitgeteilte Abhilfe; die Kernprobleme des automatisierten Systems waren nach der Anordnung bis zum vierten Quartal 2022 behoben.
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
Originalbetrag 8.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2026.
- CFTC Release No. 9277-26: CFTC Orders UBS Financial Services Inc. to Pay $8 Million for Supervision Failures Impacting Its AML Transaction Monitoring Systems (03.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- CFTC Docket No. 26-04, In the Matter of UBS Financial Services Inc., Order Instituting Proceedings (31.07.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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31.07.2026 Whitemountain Quarries Limited1,2 Mio. Euro Strafe für Whitemountain Quarries nach tödlichem Unfall an Straßenbaustelle 1,2 Mio. €
An einer Straßenbaustelle auf der R238 in Donegal geriet im August 2020 ein Auto mit einem Rad auf den unfertigen Seitenstreifen, glitt beim Zurücklenken auf dem frisch aufgebrachten Belag weg und stürzte in den Lough Foyle; drei Insassen ertranken, einer wurde verletzt, und es fehlte an geeigneter Verkehrssicherung. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, seine Pflichten gegenüber Dritten nach s. 12 des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 verletzt zu haben, und wurde zu 1.200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Arbeitgeber an Baustellen im öffentlichen Raum haften auch für die Sicherheit Dritter; Beschilderung und Leiteinrichtungen müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichen.
- Behörde / Gericht
- Letterkenny Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- s. 12 i. V. m. s. 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- HSA: Whitemountain Quarries Limited fined €1.2 million after fatal roadworks incident claimed three lives (31.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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30.07.2026 Access DX Laboratory, LLCAccess DX Laboratory: 36,4 Mio. USD – Kickbacks für unnötige Gentests 31,7 Mio. €
Das Labor aus Houston soll Kickbacks gezahlt und medizinisch unnötige Gentests bei Medicare und Medicaid abgerechnet haben. Die Vergleiche mit dem Labor und weiteren Beteiligten summieren sich auf 36,4 Mio. USD (gemeinsame Summe); das Labor unterliegt einer Corporate Integrity Agreement.
Provisionsmodelle für Vermittler, die Aufträge oder Patienten bringen, sind ein klassisches Einfallstor für Bestechung.
Vergütung von Vermittlern und Zuweisern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 36.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleiche mit Access DX Laboratory und weiteren Beteiligten (30.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer 7,48 Mio. €
Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).
Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.
Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- Notice to exporters 2026/17: company named in compound settlement for breaches of export control Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Harvey Norman Holdings Ltd; Latitude Finance AustraliaHarvey Norman und Latitude: 55 Mio. AUD Strafe für irreführende Zinsfrei-Werbung 33,7 Mio. €
Eine landesweite Werbekampagne von Januar 2020 bis August 2021 versprach Käufe bei Harvey Norman mit 60 Monaten zinsfrei und ohne Anzahlung, verschwieg aber, dass dafür eine Kreditkarte wie die Latitude GO Mastercard mit monatlichen Kontogebühren und bis März 2021 auch Einrichtungsgebühren nötig war. Nach der 2024 festgestellten und 2025 im Rechtsmittelverfahren bestätigten Haftung setzte das Gericht 35 Mio. AUD gegen Harvey Norman und 20 Mio. AUD gegen Latitude fest und ordnete 90 Tage Korrekturhinweise auf den Startseiten an. Die höhere Strafe für Harvey Norman begründete es mit geringerer Einsicht.
Wer Finanzierungsangebote bewirbt, muss die dafür nötigen Kreditprodukte und ihre Kosten ebenso deutlich nennen wie das Lockangebot.
Transparente Werbung für Ratenzahlungs- und Kreditangebote
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- ss 12DB(1)(a), (g), (i), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth); Haftungsfeststellung auch zu s 12DA(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Latitude zeigte nach Auffassung des Gerichts Reue; die beanstandete Werbung war eingestellt.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht wertete öffentliche Äußerungen des Board-Vorsitzenden von Harvey Norman als Missachtung möglicher Schäden für Verbraucher und hielt deshalb eine höhere Strafe für nötig.
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
Originalbetrag 55.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.
- ASIC 26-171MR: Harvey Norman and Latitude ordered to pay combined $55 million penalties for misleading customers Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v Latitude Finance Australia (No 4) [2026] FCA 989 (28 July 2026) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber 350.000 €
Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.
Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.
Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.
- ΑΠΟΦΑΣΗ 15/2026 (Αθήνα, 28 Ιουλίου 2026) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Πράξεις της Αρχής: Απόφαση για περιστατικό παραβίασης προσωπικών δεδομένων ΕΕΤΑΑ (Ημερομηνία 28/07/2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Luk Fook Securities (HK) LimitedLuk Fook Securities: 2,1 Mio. HKD wegen mangelhafter Cybersicherheit vor Ransomware 235.595 €
Luk Fook Securities (HK) wurde öffentlich gerügt und mit 2.100.000 HKD gebüßt, weil unzureichende Cybersicherheitskontrollen dazu beigetragen haben könnten, dass ein Ransomware-Angriff am 19. September 2022 zahlreiche zentrale Server traf und die vollständige Wiederherstellung bis 7. Oktober 2022 dauerte; Kunden konnten so lange nicht per App oder Internetplattform handeln. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Firewall-Schutz, veraltete Betriebssysteme und Virenschutz, schwache Zugangs- und Passwortkontrollen mit unverschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten, unzureichende Kontrollen von Fernzugängen und externen Geräten, mangelhafte Datensicherung sowie eine letzte Sicherheitsschulung im Jahr 2018.
Grundlegende Cyberhygiene – Patches, Zugangs- und Passwortkontrollen, Backups und regelmäßige Mitarbeiterschulung – ist für Finanzdienstleister eine aufsichtsrechtliche Pflicht.
Ransomware-Abwehr, Passwortsicherheit und Security-Awareness-Schulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 7, paras. 12.1, 18.5 und Schedule 7; Guidelines for Reducing and Mitigating Hacking Risks Associated with Internet Trading
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Ursachenanalyse mit unabhängigem Prüfer, verstärkte Kontrollen, kein nachweisbarer Kundenschaden, Kooperation, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
Originalbetrag 2.100.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.
- SFC press release 26PR118: SFC reprimands and fines Luk Fook Securities (HK) Limited $2.1 million for inadequate cybersecurity control (28.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- SFC Statement of Disciplinary Action zu 26PR118 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF 3,23 Mio. €
Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.
Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation
- Behörde / Gericht
- Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.
- Bundesstrafgericht, Medienmitteilung vom 27.07.2026 (SK.2023.42) Pressemitteilung eines Gerichts
- Bundesstrafgericht, Dispositiv SK.2023.42 vom 27. Juli 2026 (englische Fassung, anonymisiert) Gerichtsentscheidung
- BA-Medienmitteilung vom 29.11.2024: Bank Lombard Odier und ein ehemaliger Mitarbeiter wegen schwerer Geldwäscherei beim Bundesstrafgericht angeklagt Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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27.07.2026 China Industrial Securities International Asset Management LimitedSFC: 6,8 Mio. HKD Geldbuße für CISIAM wegen übersehener Warnsignale in Privatfonds 761.367 €
Die SFC rügte China Industrial Securities International Asset Management (CISIAM) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 6,8 Mio. HKD, weil der Verwalter eines für den Versicherer Tahoe Life aufgelegten Privatfonds zwischen August 2019 und September 2020 auf Wunsch des Anlagechefs des Versicherers komplexe Strukturen mit Notes erwarb, die an Anleihen eines verbundenen Unternehmens gekoppelt waren, ohne die Warnsignale zu erkennen und angemessen zu prüfen. Zudem achtete CISIAM nicht auf die Anlagebeschränkungen und -ziele des Fonds und steuerte dessen Risiken nicht wirksam. Bei der Bemessung berücksichtigte die SFC auch Verwaltungsgebühren von rund 1,9 Mio. HKD aus dem Fonds.
Ein Fondsverwalter muss Anweisungen eines Anlegers eigenständig prüfen und darf ungewöhnlich komplexe Strukturen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck nicht ungeprüft umsetzen.
Warnsignale bei anlegergesteuerten Fondsstrukturen erkennen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); General Principle 2 Code of Conduct; Paragraphen 1.2(d), 3.1 und 3.11.1 Fund Manager Code of Conduct; Abschnitt VIII Management, Supervision and Internal Control Guidelines
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen (neue Richtlinien für Risikomanagement und fragwürdige Anlagegestaltungen, Compliance-Schulungen), Kooperation mit der SFC und ansonsten keine disziplinarische Vorbelastung.
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
Originalbetrag 6.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.
- SFC reprimands and fines China Industrial Securities International Asset Management Limited $6.8 million (26PR116) Pressemitteilung einer Behörde
- Statement of Disciplinary Action – China Industrial Securities International Asset Management Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor 400.000 €
Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.
Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.
- Behörde / Gericht
- Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
- HSA: Dairymaster Unlimited Company fined €400,000 following a fatal workplace incident (28.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Bright Smart Securities International (H.K.) LimitedBright Smart Securities: 2,8 Mio. HKD wegen unzureichender Wash-Trade-Kontrollen 313.504 €
Bright Smart Securities International (H.K.) wurde öffentlich gerügt und mit 2.800.000 HKD gebüßt, weil seine Kontrollen zwischen November 2023 und September 2025 nicht verhinderten, dass 615 Kunden 1.021 Paare von Wash Trades (Geschäfte ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums) in 736 Aktien und Optionsscheinen ausführten. Die Überwachung wirkte überwiegend nachträglich und manuell, und mehrere Wash Trades eines Kunden am selben Tag zählten nur als ein Vorfall. Ähnliche Mängel waren zuvor wiederholt festgestellt und angemahnt, aber jeweils nicht vollständig behoben worden.
Handelsüberwachung muss Scheingeschäfte automatisiert vor der Ausführung abfangen; nachgelagerte manuelle Prüfungen reichen bei wiederkehrenden Mustern nicht.
Erkennung und Verhinderung von Wash Trades
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, para. 4.3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Verbesserte Systeme und Zusage einer unabhängigen Wirksamkeitsprüfung, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
Originalbetrag 2.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.
- SFC press release 26PR117: SFC reprimands and fines Bright Smart Securities International (H.K.) Limited $2.8 million (27.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- SFC Statement of Disciplinary Action zu 26PR117 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: Equity for Growth (Securities) Limited (27 July 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.07.2026 Metropolitan Police ServiceICO: Anordnung und Rüge gegen Londoner Met Police nach Offenlegung sensibler Daten Anordnung
Die Met Police übergab einem Angeklagten ungeschwärzte Unterlagen mit neuer Adresse und Telefonnummer eines Stalking-Opfers und legte in einer Rundmail 18 Personen mit Parlamentsbezug im offenen Verteiler offen. Die ICO ordnete Verbesserungen binnen 3 und 12 Monaten an, u. a. bei den Schulungsquoten im Datenschutz.
Richtlinien genügen nicht, wenn Pflichtschulungen jahrelang nicht absolviert werden – Schulungsquoten müssen überwacht und durchgesetzt werden.
Schwärzen von Dokumenten, E-Mail-Verteiler (BCC), Datenschutzschulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Data Protection Act 2018, Section 40
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
- Metropolitan Police Service issued with enforcement notice and reprimand following data protection failures Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement notice: Metropolitan Police Service Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- ICO Reprimand: Metropolitan Police Service Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 249.415 €
The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.
- Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation (03.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen 200.000 €
Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.
Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.
Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen
- Behörde / Gericht
- Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation 34.327 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.
Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Bußgeld
Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.
Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.
Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.07.2026
- VARA: Notice of Fines – Shelbit General Trading L.L.C (24.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- VARA: Enforcement – Enforcement Actions (Einträge Shelbit General Trading L.L.C, 2026/07/24 und 2025/01/02) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- VARA Notice of Fines – Shelbit General Trading L.L.C (PDF, von vara.ae verlinkt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering 890 Mio. €
Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.
Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1670: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter 9,52 Mio. €
Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.
Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.
Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 556 del 23 luglio 2026 (TIM S.p.A.), doc. web n. 10277005 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 31 luglio 2026: Telemarketing, il Garante privacy sanziona Tim per 9,5 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen 5,57 Mio. €
Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.
B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.
Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Evolution Malta Holding Limited (Settlement 23.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited to pay £4.75m (23.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Caisse populaire acadienne ltéeFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen Caisse populaire acadienne ltée wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 421.916 €
Caisse populaire acadienne ltée ist nach Angaben von FINTRAC eine bundesrechtlich regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Caraquet (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in vier Fällen mehrere Transaktionen nicht, die Verdachtsindikatoren aufwiesen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.07.2026 Orchids Builders LLCDachdecker in Florida: OSHA schlägt 349.754 $ wegen mutmaßlich wiederholt fehlender Absturzsicherung vor 307.017 €
Laut OSHA stellten Inspektoren am 21.01. und 10.03.2026 auf zwei Wohnbaustellen in Rockledge fest, dass Beschäftigte des Dachdeckerbetriebs ohne Absturzsicherung auf Dächern arbeiteten; Schulungsnachweise, Augenschutz beim Nagler und ausreichend über die Dachkante reichende Leitern fehlten. Das Unternehmen war seit 2023 siebenmal inspiziert worden, jeweils mit Beanstandungen zur Absturzsicherung. Die OSHA schlug Strafen von 349.754 $ vor (2 als vorsätzlich, 4 als wiederholt eingestufte Verstöße); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.
Wer nach früheren Inspektionen dieselben Absturzmängel wieder zulässt, riskiert die Einstufung als wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß mit deutlich höheren Strafen.
Absturzsicherung bei Dacharbeiten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection), Subpart X (Ladders)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 349.754 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen 144.584 €
FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.
Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.
Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Nova Scotia Gaming Corporation Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL 5.375 €
Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.
Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.
Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).
Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. (Processo 00190.108116/2022-10, SEI 4123003) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Arla – Anexo II: Demonstrativo de cálculo do valor da multa (SEI 4123008) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Dragon Alfa Cement LimitedZementwerk mit 12 Beschäftigten: 1 Mio. £ nach tödlichem Unfall an ungesicherter Anlage 1,17 Mio. €
Ein 35-jähriger Beschäftigter wurde 2021 in der Zementabsackanlage in Sharpness von einem 1,6 Tonnen schweren Betongewicht erdrückt. Ein großer Teil des Schutzzauns war über längere Zeit routinemäßig entfernt worden, sodass gefährliche bewegte Teile frei zugänglich waren. Das Unternehmen – laut Jahresabschluss 2024 mit 12 Beschäftigten – wurde zu 1 Mio. £ Geldstrafe plus 9.621 £ Kosten verurteilt.
Entfernte Schutzzäune sind ein Führungsproblem: Wer dauerhaft offene Gefahrenbereiche duldet, haftet – auch als Kleinbetrieb – mit Strafen in Millionenhöhe.
- Behörde / Gericht
- Bristol Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- Cement company fined £1,000,000 after father crushed by 1.6 tonne concrete weight (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Dragon Alfa Cement Limited (03473666) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten 500.000 €
Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).
Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.
Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32, Art. 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Sanction : amende de 500 000 euros à l'encontre de l'Hôpital Privé de la Loire Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-009 du 21 juillet 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 1-800-Flowers.com, Inc.New York: 1-800-Flowers zahlt 375.000 USD wegen verdeckter Abo-Verlängerung 328.429 €
Das Unternehmen verkaufte laut Generalstaatsanwaltschaft ein jährliches Versand-Abo („Celebrations Passport“), dessen Bedingungen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nur im Kleingedruckten, in verlinkten Bedingungen oder in aufklappbaren Fenstern standen; eine Bestätigung nach dem Kauf und ein Hinweis vor der automatischen Verlängerung fehlten. In der Assurance of Discontinuance verpflichtet es sich zu 375.000 USD für Strafen, Gebühren und Kosten, zu Rückerstattungen an Abonnenten und zu geänderten Abo-Abläufen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Automatisch verlängerte Abos brauchen klare Bedingungen vor dem Kauf, eine Kaufbestätigung und eine Erinnerung vor der Verlängerung.
Transparente Abo-Modelle mit automatischer Verlängerung
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 527-a; Executive Law § 63(12); Restore Online Shoppers' Confidence Act (15 U.S.C. § 8403)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 375.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- NY Attorney General press release: $375,000 from 1-800-Flowers for Deceiving Consumers About Automatic Subscription Renewals Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, 1-800-Flowers.com, Inc. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge 300.000 €
Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).
Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.
Bearbeitung von Löschanträgen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 und 17 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- CNIL: Non-respect des droits des personnes : sanction de 300 000 euros à l'encontre de la société EXTIA (09.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-010 du 21 juillet 2026 concernant la société EXTIA Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) Bußgeld
Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).
Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.
Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB (vertikale Preisbindung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.07.2026 AliExpressDSA: 550 Mio. Euro gegen AliExpress wegen illegaler und unsicherer Produkte 550 Mio. €
AliExpress hat Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht sorgfältig bewertet (u. a. unzureichende Moderationskapazität, Empfehlungs- und Werbesysteme) und keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen (u. a. mangelhafte Durchsetzung der Händlersanktionen, umgehbare Produktprüfungen). Die Kommission verhängte 550 Mio. Euro und verlangte bis 20.10.2026 einen Aktionsplan.
Die Größe eines Marktplatzes rechtfertigt keine Lücken: Moderationskapazität und Händlersanktionen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertung und Risikominderung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Neuheit des Digital Services Act (von der Kommission bei der Bemessung berücksichtigt)
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- Commission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1654: Commission fines AliExpress €550 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 NeoGenomics Laboratories Inc.NeoGenomics: 9,8 Mio. USD nach Selbstanzeige – vergünstigte Beratung für zuweisende Ärzte 8,59 Mio. €
Das Labor aus Florida stellte zuweisenden Ärzten Beratungsleistungen unter Marktwert zur Verfügung und zahlte unabhängigen Beratern zuweisungsabhängige Vergütungen für das Anwerben von Ärzten. Nach einer Selbstanzeige zahlte NeoGenomics 9.813.260 USD.
Auch kostenlose oder verbilligte Dienstleistungen sind Vorteile – sie gehören wie Geldzahlungen in die Korruptionsprüfung.
Geldwerte Leistungen an Kunden unter Marktwert
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige der Vergütungsvereinbarungen.
Originalbetrag 9.813.260 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Florida Laboratory Agrees to Pay $9.8M … Self-Disclosure of Compensation Arrangements (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 EyePoint Pharmaceuticals, Inc.EyePoint: 4,66 Mio. USD – Kickbacks an OP-Zentren für den Einkauf eines Augenmedikaments 4,08 Mio. €
Der Pharmahersteller soll zwischen Januar 2019 und März 2023 ambulanten Operationszentren Kickbacks gezahlt haben, damit diese das Injektionsmedikament DEXYCU für Kataraktoperationen einkaufen und einsetzen. EyePoint zahlte zur Beilegung der False-Claims-Act-Vorwürfe 4.657.463,18 USD und schloss eine Corporate Integrity Agreement mit HHS-OIG.
Rabatte, Zahlungen oder Leistungen an Einrichtungen, die über den Einkauf entscheiden, brauchen eine dokumentierte, marktübliche Gegenleistung.
Vorteilsgewährung an Kunden und Einkaufsentscheider
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
Originalbetrag 4.657.463,18 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: EyePoint Pharmaceuticals to Pay $4.6 Million to Resolve False Claims Act Allegations (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven 107.920 €
Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.
Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.
Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 23/2025 – Enforcesco, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.07.2026 The Scoular CompanyAgrarhändler Scoular zahlt 10 Mio. USD für Schmiergelder an mexikanische Grenzbeamte 8,91 Mio. €
Scoular ließ 2013 bis 2019 über Zollmakler rund 400.000 USD an mexikanische Grenz- und Inspektionsbeamte zahlen, damit verunreinigte Mais- und Getreidezüge die Kontrollen passierten; ein Teil floss an kartellnahe Personen. Dreijähriges DPA mit 9.769.521 USD Strafe und 414.351 USD Einziehung.
Zollagenten und Spediteure sind Hochrisiko-Dritte: Auffällige Pauschalen je Sendung müssen hinterfragt werden, auch wenn sie als übliche Gebühren erscheinen.
Beschleunigungszahlungen über Zollagenten und Logistikdienstleister
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Western District of Texas)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Verschwörung zur Verletzung der Anti-Bestechungsvorschriften); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfe (u. a. Neuaufstellung von Compliance, Drittparteien-Management, Finanzkontrollen und Anti-Korruptions-Schulungen); 25 % Abschlag vom unteren Rand der Strafzumessung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 10.183.872 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Agricultural Company to Pay Over $10M to Resolve Foreign Bribery Case Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. The Scoular Company, 3:26-cr-01685-KC (W.D. Tex.), filed 07/17/26 Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: United States v. The Scoular Company (Fallseite) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.07.2026 Southern WaterSouthern Water: 7,1 Mio. GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Kent 8,38 Mio. €
Der Canterbury Crown Court verurteilte Southern Water wegen 13 Verstößen gegen die Environmental Permitting Regulations 2016 zu einer Geldstrafe von 7.127.083 GBP; hinzu kommen 149.000 GBP Verfahrenskosten und 181 GBP Opferzuschlag. Zwischen 2019 und 2021 führten ausgefallene Pumpen und schlecht gewartete Technik an den Pumpstationen Margate und Broadstairs zu mehreren Einleitungen ungeklärten Abwassers ins Meer, die teils erst am Folgetag oder Wochen später gemeldet wurden; Strände mussten gesperrt werden. Das Unternehmen räumte zudem 35 weitere unerlaubte Einleitungen aus demselben Zeitraum ein.
Die Wartung kritischer Pumpanlagen und die sofortige Meldung jeder Einleitung an die Behörde sind Kernpflichten eines Genehmigungsinhabers.
Anlagenwartung und unverzügliche Meldung von Umweltvorfällen
- Behörde / Gericht
- Canterbury Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 7.127.083 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Environment Agency: Southern Water fined £7.1 million for sewage pollution (17.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.07.2026 Puratos LimitedPuratos: 120.000 GBP wegen Mehlstaub über Grenzwert und schwerer Sackschlepperei 141.014 €
Bei einer Inspektion im Dezember 2024 fand HSE in der Backzutaten-Fabrik Staub, der aus Maschinen austrat, Abblasen mit Druckluft und trockenes Kehren; Messungen bestätigten Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte mit Asthmarisiko. Zudem hoben Beschäftigte täglich 25-kg-Säcke von Hand. Der Standort war bereits 2021 wegen derselben Mängel beanstandet worden; Strafe 120.000 GBP plus 6.270 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 116 Beschäftigte.
Wer nach einer Beanstandung nicht nachhaltig abstellt, zahlt beim nächsten Mal deutlich mehr – Mehlstaub ist ein anerkannter Asthma-Auslöser.
Staubexposition und Heben schwerer Lasten
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Milton Keynes Magistrates' Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Food manufacturer fined £120,000 after workers exposed to hazardous dust and manual handling risks Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Puratos Limited (00949175) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem 99.969 €
Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 17.07.2026 (Orange România SA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 Swedbank AB (publ) (mit New York Branch)NYDFS: 50 Mio. USD gegen Swedbank wegen zurückgehaltener Informationen 43,6 Mio. €
Das NYDFS verhängte gegen die Swedbank AB (publ) und ihre New Yorker Niederlassung eine Geldstrafe von 50 Mio. USD. Die Bank hatte auf mehrere Auskunftsersuchen der Aufsicht nach § 37 New York Banking Law zu Verbindungen ihrer baltischen Töchter zur Kanzlei Mossack Fonseca (Panama Papers) und zum Stand europäischer Ermittlungen nicht die angeforderten Informationen geliefert, was gegen § 125(3) New York Banking Law verstieß. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auskunftsersuchen der Aufsicht sind vollständig zu beantworten; wer Informationen zurückhält, wird dafür eigenständig sanktioniert.
Vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte gegenüber der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- New York Banking Law § 125(3) i. V. m. § 37; Sanktion nach Banking Law §§ 39, 44
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Laut Anordnung hat die Bank seither unter anderem den damaligen Chief Compliance Officer und den früheren CEO entlassen und sich von zahlreichen weiteren Beschäftigten getrennt; die Mehrheit des Boards wurde ersetzt.
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
- NYDFS, Consent Order, In the Matter of Swedbank AB (publ), Swedbank AB, New York Branch Entscheidung einer Behörde
- New York State Department of Financial Services Secures $50 Million Penalty from Swedbank for Withholding Information from Investigators Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.07.2026 HDI Global SEPRA: 4,165 Mio. GBP gegen HDI Global SE wegen falscher Meldedaten zum Sicherungsfonds FSCS 4,91 Mio. €
Die PRA verhängte gegen HDI Global SE, einen in Hannover ansässigen Versicherer, der in Großbritannien über eine Niederlassung tätig ist, eine Geldbuße von 4.165.000 GBP. Von August 2021 bis August 2024 übermittelte das Unternehmen wiederholt falsche Daten zu den durch den FSCS geschützten Verbindlichkeiten und zur Bemessung der FSCS-Umlage, auch in angeblich korrigierten Meldungen; es fehlten schriftliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und interne Kontrolle, und vor Sommer 2023 wurden Regelwerk und Leitlinien der PRA nicht herangezogen.
Meldungen, aus denen Umlagen berechnet werden, brauchen dokumentierte Berechnungsverfahren und eine unabhängige Kontrolle – gerade bei Korrekturmeldungen.
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rules 2 und 6; s. 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Ausführliche Darstellung im Early Account Scheme, Einigung mit 30 % Nachlass (sonst 5.950.000 GBP), korrigierte historische Daten und nachgezahlte FSCS-Umlagen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
Originalbetrag 4.165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
- PRA Final Notice to HDI Global SE, 16 July 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines HDI Global SE £4,165,000 for inaccurate reporting (20 July 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht 240.000 €
Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.
Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- TeamViewer SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur TeamViewer SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung 8.222 €
Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.
Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 New York Packaging II LLC (Redi-Bag USA)Redi-Bag USA: 7,3 Mio. USD – „Made in China“-Kennzeichnung auf Tragetaschen verdeckt 6,4 Mio. €
Der Verpackungslieferant soll in China hergestellte Kunststofftragetaschen über Hongkong eingeführt und als Ware aus Hongkong deklariert haben, um Antidumpingzölle von bis zu 77,57 % zu umgehen. Laut DOJ ließ die Firma Beschäftigte „Made in China“-Aufdrucke abdecken, verschwieg dem Zollmakler den Ursprung und stornierte Aufträge, die kontrolliert werden sollten; der Vergleich über 7,3 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Wer Beschäftigte anweist, Ursprungskennzeichnungen zu verdecken, macht aus einem Tarifproblem vorsätzlichen Zollbetrug – Mitarbeitende brauchen einen Meldeweg für solche Anweisungen.
Ursprungsangaben und Umgang mit Ursprungskennzeichnung im Wareneingang
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office District of New Jersey
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 7.300.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Redi-Bag USA (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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15.07.2026 Vanilla Chip LLC (TruHeight)TruHeight: FTC-Vergleich wegen mutmaßlich gefälschter Bewertungen für Wachstumspräparat 657.549 €
Laut FTC schrieben Beschäftigte des Nahrungsergänzungsanbieters tausende Fünf-Sterne-Bewertungen, Kundinnen und Kunden erhielten Gratisprodukte oder Rabatte für Fünf-Sterne-Bewertungen, Bot-Profile gaben sich als echte Nutzer aus; dazu kamen unbelegte Wachstumsversprechen für Kinder und Jugendliche. Die endgültige Vergleichsanordnung sieht ein Urteil über 4 Mio. USD vor, das wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 750.000 USD teilweise ausgesetzt wird.
Bewertungen von Beschäftigten oder gegen Belohnung für positive Sterne sind verboten und seit 2024 bußgeldbewehrt.
Gefälschte und gekaufte Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; FTC Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Teilweise Aussetzung des Urteils wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- FTC Takes Action Against TruHeight for Deceptive, Unsubstantiated Advertising Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order Against TruHeight (15.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: TruHeight (Vanilla Chip LLC), Docket C-4837, Final Decision and Order Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten 453.000 €
Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.
Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.
E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisabsprachen beim Vertrieb von Prüf- und Messgeräten Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 FleetPride Inc.FleetPride: 264.380 $ nach Erstickungstod bei Inspektion eines Tankaufliegers 231.790 €
Am Standort Corpus Christi (Texas) des Lkw-Teilehändlers erstickte ein Beschäftigter bei der Inspektion eines Tankaufliegers. OSHA fand kein Programm für enge Räume, Mängel beim Atemschutzprogramm und elektrische Gefahren und schlug 264.380 $ vor (16 schwerwiegende, 3 weitere Verstöße).
Tanks und Behälter sind enge Räume mit Erstickungsgefahr – ohne Freigabe, Freimessung und Sicherungsposten darf niemand einsteigen.
Arbeiten in engen Räumen und Behältern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1910.146 (Permit-required confined spaces); 29 CFR 1910.134 (Respiratory protection)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 264.380 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- US Department of Labor cites big rig parts distributer for confined space, safety hazards after worker fatality (OSHA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 Colonial Farms Ltd.Colonial Farms: CFIA-Verwaltungsstrafe über 11.000 CAD nach SFCR § 88 6.852 €
Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen das Unternehmen in Westkanada am 15.07.2026 eine Verwaltungsstrafe von 11.000 CAD wegen eines Verstoßes gegen s. 88 der Safe Food for Canadians Regulations. Eine frühere Strafe nach derselben Vorschrift vom Mai 2025 wurde im Überprüfungsverfahren aufgehoben.
Wer nach einer ersten Strafe die Ursache nicht abstellt, riskiert Wiederholungsstrafen und verschärfte Aufsicht.
- Behörde / Gericht
- Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Safe Food for Canadians Regulations, s. 88
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 11.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- CFIA – Administrative monetary penalties (Notices of violation) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken 210.000 €
Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Volksbank Düsseldorf Neuss eG: Bafin setzt Bußgelder fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Volksbank Düsseldorf Neuss eG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben 187.500 €
Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.
Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.
Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Brown Capital Management LLC: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Brown Capital Management LLC (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Sonstiges
Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.
Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Employment Tribunal, Entscheidung 8002526/2025 (Entscheidungsliste GOV.UK) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) Anordnung
Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.
Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.
Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-MC-01 du 8 juillet 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-MC-01 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-MC-01 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen 25.000 €
Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.
Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.
Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Επιβολή προστίμου σε νοσοκομείο (Απόφαση 13/2026) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 13/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.07.2026 Emma Bridgewater LimitedEmma Bridgewater: Schneemaschine fällt bei Lichterfest – 266.666 £ 311.752 €
Bei einer Weihnachtsbeleuchtungs-Veranstaltung am Werksladen in Hanley fiel im November 2024 eine ungesicherte Kunstschnee-Maschine aus einem Fenster; Glassplitter verletzten ein zwölfjähriges Mädchen am Kopf. Die Keramikmanufaktur hatte die Risiken nicht beurteilt und die Maschine entgegen der Herstelleranleitung nicht befestigt; Geldstrafe 266.666 £ plus 4.931 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis April 2025) hatte das Unternehmen durchschnittlich 345 Beschäftigte.
Auch Marketing-Events sind Arbeitsschutzthema: Wer Technik über Publikum installiert, muss Absturz von Gegenständen ausschließen und Herstellervorgaben einhalten.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 10(1) Work at Height Regulations 2005; Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
Originalbetrag 266.666 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- Emma Bridgewater fined £266,666 after falling shard of glass injures child (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Emma Bridgewater Limited (01943787) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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03.07.2026 ASX LimitedASX: 20,5 Mio. AUD für irreführende Marktmitteilung zum CHESS-Ersatzprojekt 12,4 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 20,5 Mio. AUD gegen den Börsenbetreiber, weil dieser in einer Marktmitteilung vom 10. Februar 2022 erklärt hatte, das Projekt zur Ablösung des Clearing- und Abwicklungssystems CHESS komme gut voran. Rund sechs Wochen später meldete die ASX eine wahrscheinliche Verzögerung und stellte das Projekt im November 2022 zurück; im Juni 2026 räumte sie Verstöße gegen ss 12DA und 12DB ASIC Act ein.
Statusmeldungen zu Großprojekten müssen den tatsächlichen Stand samt bekannter Risiken wiedergeben – für Betreiber kritischer Marktinfrastruktur gilt ein besonders strenger Maßstab.
Genauigkeit und Ausgewogenheit von Marktmitteilungen zu laufenden Großprojekten
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Australian Securities and Investments Commission Act 2001 (Cth) ss 12DA, 12DB(1)(a) und (e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
Originalbetrag 20.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln 158.000 €
Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.
Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.
Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 487 del 3 luglio 2026 (Character Technologies, Inc.), doc. web n. 10269571 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 9 luglio 2026: Intelligenza artificiale, il Garante privacy sanziona Character.AI Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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03.07.2026 TMA Haulage LtdTMA Haulage: Betriebslizenz von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt, Widerruf zum 6. Oktober 2026 Sonstiges
Nach Ermittlungen der Fahrzeug- und Fahreraufsicht DVSA stellte der Traffic Commissioner (Aufsicht über Nutzfahrzeugbetreiber) fest, dass der alleinige Geschäftsführer der TMA Haulage Ltd dreimal im Juni und Juli 2025 sowie – nach seiner Befragung durch die DVSA – zweimal im April 2026 mit der Fahrerkarte eines ausgeschiedenen Beschäftigten gefahren war und so die Aufzeichnungen verfälscht hatte; an einem dieser Tage fuhr er auf diese Weise ohne die fällige Pause weiter. Die Betriebslizenz wurde sofort von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt und zum 6. Oktober 2026 widerrufen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Fahrerkarten sind strikt persönlich – wer Fahrzeuggerätedaten regelmäßig mit den Karten der eingesetzten Fahrer abgleicht, deckt Missbrauch auf, bevor es die Behörde tut.
Lenk- und Ruhezeiten, Missbrauch von Fahrerkarten
- Behörde / Gericht
- Traffic Commissioner (Western Traffic Area); Ermittlung: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Goods Vehicles (Licensing of Operators) Act 1995, ss. 26(1)(f), 27(1)(a) und (b); Road Traffic Act 1988, ss. 115, 117; Tachografen- und Lenkzeitvorschriften
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Nach der Entscheidung sprechen für das Unternehmen: überwiegend vorhandene Compliance-Systeme, ordnungsgemäß angestellte Fahrer, eine Bestehensquote bei der technischen Fahrzeugprüfung (MOT) im Landesdurchschnitt sowie die erneute Einbindung eines Beraters und rechtlicher Beistand.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Decision for TMA Haulage Limited (OH1142579) – Traffic Commissioner, Western Traffic Area, 3 July 2026 Entscheidung einer Behörde
- Haulier faces licence revocation after director admitted tachograph fraud (Traffic Commissioners for Great Britain, 23 July 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht 1,07 Mio. €
IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.
Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.102081/2025-58 (IRB-Brasil Resseguros S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Termo de Compromisso com IRB-Brasil Resseguros S.A. (SEI 4136663) Entscheidung einer Behörde
- CGU – Nota Técnica nº 1857/2026/CGIST/DIREP/SIPRI (Termo de Compromisso IRB) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 3, 3.7.2026 – Extrato de Compromisso CGU/IRB-Brasil Resseguros Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro 5.002 €
Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.
Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 02.07.2026 (Banca Transilvania S.A.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro 1.000 €
Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.
Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.
Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA 4YOU MEBELES), 02.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt 699.960 €
Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.
Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.
- Diário Oficial da União, 08.07.2026, Seção 1, S. 132: Ata da 268ª Sessão Ordinária de Julgamento (01.07.2026), PA nº 08700.010050/2014-23 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Diário Oficial da União, 24.08.2026, Seção 1, S. 55: Ata nº 30 (Circuito Deliberativo Virtual), Embargos im PA 08700.010050/2014-23, Abstimmungsende 17.08.2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland 2,15 Mio. €
Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.
Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – Moody's Deutschland GmbH (ESMA43-857238790-2075) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel 1,04 Mio. €
Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.
Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.
Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Petfre (Gibraltar) Limited (Settlement 30.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited to pay £900,000 for regulatory failures (30.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro 362.000 €
Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.
- Behörde / Gericht
- Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Lietuvos bankas, Pranešimas 2026-06-30 (Archivkopie web.archive.org von lb.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.06.2026 Curtis Faraday LimitedFCA untersagt Schuldnerberater Curtis Faraday neue Kunden wegen Verbraucherrisiken Anordnung
Die FCA untersagte dem Schuldnerberatungsunternehmen Curtis Faraday Limited mit sofortiger Wirkung, neue Kunden oder Vermittlungen für schulden-, insolvenz- und IVA-bezogene Tätigkeiten anzunehmen, und verpflichtete es, laufende Kunden an andere Beratungsstellen zu verweisen. Nach Aktenprüfungen und Gesprächsaufzeichnungen sah die FCA Anzeichen, dass Finanzangaben von Kunden im Beratungsprozess verzerrt wurden, dass das Geschäftsmodell mit engen Verbindungen zu Insolvenzdienstleistern Interessenkonflikte und eine Neigung zu provisionsträchtigen Lösungen schuf, dass Beschäftigte Kontrollen umgingen und dass die Firma der FCA wiederholt unvollständige oder widersprüchliche Informationen lieferte.
Schuldnerberatung muss ergebnisoffen sein: Provisionsanreize und enge Verbindungen zu Anbietern von Schuldenlösungen verlangen wirksame Kontrollen gegen Produktbias.
Ergebnisoffene Beratung und Umgang mit Interessenkonflikten
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- s. 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Conditions nach Schedule 6 FSMA (paras. 2C, 2D, 2E und 2F)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA First Supervisory Notice to Curtis Faraday Limited, 30 June 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen 660.160 €
Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.
Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.
Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.
- HMRC/DBT/ECJU: Notice to exporters 2026/15: firm named after Russia sanctions breach settlement (29.06.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- GOV.UK: Sanctions enforcement action – HMRC enforcement notices (Juni 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 One Way Environmental Services LLC; Coastal Environmental Solutions Inc.; BWC Terminals LLCSchwefelsäure-Unfall Channelview: 3,52 Mio. USD OSHA-Strafen gegen drei Arbeitgeber 3,09 Mio. €
Nach dem Austritt von rund einer Million Gallonen Schwefelsäure auf dem Gelände von BWC Terminals in Channelview (Texas) im Dezember 2025 hat OSHA drei Arbeitgebern Strafen von zusammen 3.520.703 USD vorgeschlagen. Auf den Personaldienstleister One Way Environmental Services entfallen 3.045.452 USD für 18 als vorsätzlich-schwerwiegend und fünf als schwer eingestufte Verstöße, weil er Beschäftigte ohne ausreichende Schulung, Atemschutz-Passtests und Schutzmaßnahmen zur Reinigung schickte; der beauftragte Entsorger Coastal Environmental Solutions soll 392.501 USD zahlen und BWC Terminals, das frische und verbrauchte Säure trotz Warnungen gemischt hatte, 82.750 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer Aufräumarbeiten nach einem Chemieunfall weitervergibt, muss Schulung, Atemschutz und Notfallplanung der Nachunternehmer prüfen.
Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten nach Chemieunfällen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act (u. a. Vorschriften zu Gefahrstoffeinsätzen und Notfallmaßnahmen sowie Atemschutz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- nicht rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.520.703 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Netrios LP Ltd.; Red Acre Ltd.Netrios und Red Acre: 2,5 Mio. USD für White-Label-Hebelhandel mit US-Privatkunden 2,19 Mio. €
Die CFTC verhängte gegen die in St. Lucia gegründete Netrios LP Ltd. eine Geldbuße von 1.750.000 USD und gegen die maltesische Red Acre Ltd. eine von 750.000 USD, zusammen 2.500.000 USD. Netrios verkaufte von 2019 bis September 2025 eine White-Label-Dienstleistung (Website, Handelssoftware, Margin-Konten, Ausführung, Backoffice), über die Offshore-Plattformen US-Privatkunden, die keine Eligible Contract Participants waren, gehebelte Devisen-, Edelmetall-, Krypto- und Aktiengeschäfte außerhalb einer registrierten Börse anboten; Red Acre half mit Kundensupport und Marketing. Die SEC ging wegen desselben Sachverhalts parallel vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Technik- und Serviceanbieter haften mit, wenn ihre Plattformlösung US-Privatkunden unerlaubten Hebelhandel außerhalb registrierter Börsen ermöglicht.
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 4(a) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6(a)); Beihilfe nach Section 13(a) (7 U.S.C. § 13c(a))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
Originalbetrag 2.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- CFTC Release No. 9263-26: CFTC Orders Two Foreign Firms to Pay $2.5 Million for Illegal Off-Exchange Transactions with U.S. Customers (29.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- CFTC Docket No. 26-02, In the Matter of Netrios LP Ltd. and Red Acre Ltd., Order Instituting Proceedings (26.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen 1 Mio. €
Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.
Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FSMA – Règlement transactionnel Banque Degroof Petercam (26.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Risham Nominees Pty Ltd (Centenary Bakehouse)Centenary Bakehouse: Rekordstrafe von 3,4 Mio. AUD wegen Workplace Manslaughter 2,07 Mio. €
Der Supreme Court of Victoria verurteilte Risham Nominees Pty Ltd, Betreiberin der Centenary Bakehouse, nach Schuldeingeständnis wegen fahrlässiger Tötung am Arbeitsplatz (workplace manslaughter) zu 3,4 Mio. AUD, der bislang höchsten Strafe für eine einzelne Tat nach dem Arbeitsschutzrecht des Bundesstaats Victoria. Bei Deckenarbeiten in der Bäckerei in Reservoir stürzte im August 2021 ein Arbeiter rund vier Meter tief und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Unternehmen hatte keine Maßnahmen gegen Absturz getroffen und das Tragen vorhandener Gurte nicht verlangt, obwohl ein freistehendes Gerüst zumutbar gewesen wäre.
Bei Arbeiten in der Höhe muss vor Beginn eine technische Absturzsicherung wie ein Gerüst geplant werden; bereitliegende Gurte ohne Tragepflicht genügen nicht.
Absturzgefahren bei Arbeiten in der Höhe
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Workplace-Manslaughter-Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts von Victoria (fahrlässiges Verhalten unter Verletzung einer geschuldeten Pflicht mit Todesfolge)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 3.400.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.
- WorkSafe Victoria: Bakery fined record $3.4 million for workplace manslaughter (25.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs 52.097 €
Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 591 от 25.06.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen Anordnung
Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.
Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Communiqué de presse – Jugement du 25 juin 2026, 34ème chambre Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten Anordnung
Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.
Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FTC v. Kochava, Inc., No. 2:22-cv-00377-BLW (D. Idaho), Stipulated Order for Injunction and Other Relief (Document 138, dated 25.06.2026) Gerichtsentscheidung
- FTC-Pressemitteilung: FTC to Ban Kochava and Subsidiary from Selling Sensitive Location Data (04.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Legal Library: FTC v Kochava, Inc. (Fallseite mit Zeitleiste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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24.06.2026 The Chemours Company; The Chemours Company FC, LLCChemours: 22,5 Mio. USD Zivilstrafe im PFAS-Vergleich mit EPA und West Virginia 19,8 Mio. €
EPA, US-Justizministerium und die Umweltbehörde West Virginias haben mit Chemours einen Vergleich (Consent Decree) über PFAS-Einleitungen in Cape Fear, Delaware und Ohio River geschlossen, die teils ohne und teils entgegen den Einleitgenehmigungen erfolgten; hinzu kommen Verstöße gegen TSCA und RCRA an vier Werken. Chemours zahlt 22.500.000 USD Zivilstrafe in drei Jahresraten von je 7.500.000 USD und übernimmt Abhilfe, u. a. Trinkwasserversorgung, PFAS-Kontrollen und ein 90-Mio.-USD-Minderungsprogramm, nach EPA-Angaben zusammen über 450 Mio. USD. Der Vergleich wurde am 24. Juni 2026 bei Gericht eingereicht und steht unter dem Vorbehalt öffentlicher Kommentierung und gerichtlicher Genehmigung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer PFAS herstellt, muss jede Einleitung laufend gegen die Genehmigung abgleichen – ungeregelte Stoffströme führen zu Strafe und teuren Pflichten gegenüber Anwohnern.
Einleitgenehmigungen und PFAS-Emissionen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice mit West Virginia Department of Environmental Protection (U.S. District Court, Southern District of West Virginia)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Water Act (NPDES); Resource Conservation and Recovery Act; Toxic Substances Control Act; West Virginia Water Pollution Control Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- nicht rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Die Höhe der Zivilstrafe wurde nach der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bemessen.
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
Originalbetrag 22.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2026.
- EPA: Chemours Settlement Summary - June 2026 Pressemitteilung einer Behörde
- EPA News Release, 24.06.2026: EPA Obtains Over $450 Million In Penalties and Relief in Agreement with Chemours Pressemitteilung einer Behörde
- Proposed Consent Decree, United States and West Virginia v. The Chemours Company, Civil Action 2:26-cv-00418 (S.D. W. Va.), lodged 24.06.2026 Entscheidung einer Behörde
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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen 350.000 €
Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.
Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.
Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- FSMA Sanctiecommissie, Beslissing d.d. 24 juni 2026 ten aanzien van Exmar NV Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten 300.000 €
Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.
Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- AZTN kaznio KAUFLAND HRVATSKA k.d., Zagreb s 300.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers Anordnung
Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.
Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.
- Behörde / Gericht
- Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- KFST – The Competition Council rules against Meta (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte 2 Mio. €
Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.
Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.
Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- PS13027 - E-commerce, sanzione di 2 milioni di euro a Deghi S.p.A. per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13027 (Deghi S.p.A.), adunanza del 23 giugno 2026 Entscheidung einer Behörde
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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren 1,03 Mio. €
Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.
Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- StubHub UK: consumer protection enforcement case Entscheidung einer Behörde
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23.06.2026 Denka Performance Elastomer, LLCDenka Performance Elastomer: 996.703 USD wegen Gefahrabfällen im Neoprenwerk 874.915 €
Die EPA (Region 6) hat mit Denka Performance Elastomer eine Vergleichsvereinbarung mit abschließender Anordnung (Consent Agreement and Final Order) zu RCRA-Verstößen im Neoprenwerk in LaPlace (Louisiana) erlassen: fehlende Einstufung von Abfällen, Verstöße gegen Deponierungsbeschränkungen sowie Behandlung und Lagerung gefährlicher Abfälle ohne Genehmigung. Denka zahlt 996.703,35 USD und muss eine Solegrube samt Nebenanlagen räumen; nimmt das derzeit stillgelegte Werk den Betrieb wieder auf, gelten weitere Auflagen, u. a. zu Abfallinventar, Behältern, Schulung und Schutzausrüstung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Jeder Abfallstrom braucht eine dokumentierte Einstufung als gefährlich oder nicht – ohne sie fehlt die Grundlage für rechtmäßige Lagerung, Behandlung und Entsorgung.
Einstufung und Lagerung gefährlicher Abfälle
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 6
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), Docket RCRA-06-2025-0910
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 996.703,35 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- EPA: Denka Performance Elastomer RCRA Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- EPA Region 6: Consent Agreement and Final Order, Denka Performance Elastomer LLC, Docket No. RCRA-06-2025-0910 Entscheidung einer Behörde
- EPA News Release, 02.07.2026: EPA Final Settlement with Denka Performance Elastomer Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Bourse Direct SAAMF: 800.000 Euro gegen Online-Broker Bourse Direct wegen Melde- und Überwachungsmängeln 800.000 €
Nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission erstattete der Online-Broker Bourse Direct zwischen Januar 2021 und November 2023 seine Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR nicht ordnungsgemäß und unterhielt kein ausreichendes System, um verdächtige Aufträge und Geschäfte nach Art. 16 Abs. 2 MAR zu erkennen und zu melden. Das Unternehmen erhielt 800.000 EUR. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft.
Wertpapierdienstleister sollten Transaktionsmeldungen und die Marktmissbrauchsüberwachung regelmäßig auf Vollständigkeit und Wirksamkeit testen.
Transaktionsmeldungen und Überwachung von Marktmissbrauch bei Brokern
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR); Art. 15 Delegierte Verordnung (EU) 2017/590; Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/957
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- AMF Commission des sanctions, Décision n° 4 du 23 juin 2026 (SAN-2026-05), Bourse Direct Entscheidung einer Behörde
- AMF: SAN-2026-05, Entscheidungsseite Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht 620.000 €
Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.
Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- VARTA AG: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur VARTA AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln 40.000 €
Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.
Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.
Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeleitete Korrekturmaßnahmen
- Banca Popolare Commerciale Spa – Provvedimento n. 190 del 23 giugno 2026 (AML) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.
Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- CBP issues 2 Withhold Release Orders on Needle Craft and Casual Wear Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen Anordnung
Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.
Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des EDÖB Pressemitteilung einer Behörde
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3891/2025 vom 22. Juni 2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.06.2026 Banque Internationale à Luxembourg S.A.Banque Internationale à Luxembourg: 3,255 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen Modellverstoß 3,26 Mio. €
Die Banque Internationale à Luxembourg wandte vom 2. Oktober 2023 bis 22. Oktober 2024 entgegen einem EZB-Beschluss von 2023 die neu genehmigten internen Modelle für den ELBE-Wert ausgefallener Privat- und Unternehmenskredite nicht an und wies dadurch einen zu geringen, vom harten Kernkapital abzuziehenden IRB-Fehlbetrag aus. Die EZB wertete den Verstoß als vorsätzlich und schwer und verhängte 3.255.000 EUR; Abhilfemaßnahmen wirkten mildernd.
Aufsichtliche Beschlüsse zu internen Modellen sind fristgerecht umzusetzen, auch wenn das bisherige Verfahren günstigere Kapitalzahlen liefert.
Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse
- Behörde / Gericht
- Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Folgen und zur Vermeidung künftiger Verstöße.
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- ECB – Imposition of an administrative penalty on Banque Internationale à Luxembourg S.A. Amtliches Register oder Bekanntmachung
- ECB Banking Supervision – Published sanctions (Liste mit Entscheidungsdatum, Betrag, Status) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Verwarnung
Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).
Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.
Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Final Notice 2026: CACEIS Bank (UK Branch) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 HSBC Bank Australia LimitedHSBC Bank Australia: 35 Mio. AUD Strafe wegen mangelhaften Schutzes vor Betrugsmaschen 21,4 Mio. €
HSBC räumte ein, von Mai 2023 bis Mai 2024 keine angemessenen Kontrollen gegen nicht autorisierte Zahlungen über den internen Überweisungsweg gehabt, Betrugsmeldungen nach dem ePayments Code ab Januar 2020 zu langsam (im Schnitt 144 Tage) und ohne Anwendung der Haftungsregeln bearbeitet und Betroffenen bis April 2024 keinen geordneten Weg zurück zu ihren Konten geboten zu haben. Das Gericht verhängte 35 Mio. AUD (10 Mio. AUD für die Betrugskontrollen, 22,5 Mio. AUD für die Verstöße im Zusammenhang mit dem ePayments Code, 2,5 Mio. AUD für die Kontowiederherstellung) und ordnete Veröffentlichungen auf Website, App und in Kundenbriefen an.
Banken müssen Scam-Kontrollen auf allen Zahlungswegen einsetzen und Betrugsmeldungen fristgerecht nach den geltenden Regeln bearbeiten.
Betrugs- und Scam-Prävention im Zahlungsverkehr und Bearbeitung von Betrugsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- s 912A(1)(a), (5A) Corporations Act 2001 (Cth); s 47(1)(a), (4) National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnisse und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigungsprogramm mit Zahlungen von 27.915.700,56 AUD bis 21. Mai 2026; keine früheren gleichartigen Verstöße.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen wusste auch die Geschäftsleitung vor Mai 2023 von erhöhten Betrugsrisiken und Lücken bei den Kontrollen.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- ASIC 26-127MR: Federal Court orders $35 million penalty against HSBC for scam protection failures Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v HSBC Bank Australia Limited [2026] FCA 847 (18 June 2026) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen 1,62 Mio. €
Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.
Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.
Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Økokrim
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- Økokrim, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.06.2026 LOGZONE Inc.LOGZONE zahlt 507.144 USD wegen fehlender Cybersicherheit in Navy-Verträgen 442.495 €
Der Rüstungsdienstleister aus Huntsville soll von Mai 2021 bis März 2025 Rechnungen für zwei Navy-Verträge gestellt haben, obwohl er die vertraglich geforderten Sicherheitskontrollen nach NIST SP 800-171 nicht umgesetzt hatte. Der Vergleich nach dem False Claims Act beträgt 507.144 USD.
Wer Cybersicherheitsanforderungen in Regierungsaufträgen zusagt, muss ihre Umsetzung nachweisbar dokumentieren – sonst wird jede Rechnung zum Haftungsrisiko.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO Northern District of Alabama
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.); DFARS-Cybersicherheitsklauseln
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 507.144 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- Alabama Defense Contractor Agrees to Pay $507,144 to Resolve False Claims Act Liability Relating to Cybersecurity Violations Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 Ideal Supply Inc.Leitersturz im Lager: Industriebedarfshändler zahlt 70.000 CA$ 43.239 €
Im Lager- und Verteilzentrum in Listowel (rund 130 Beschäftigte am Standort) stürzte ein Beschäftigter beim Herabsteigen von einer Leiter am Hochregal etwa 1,2 m ab. Er war nicht ausreichend über den sicheren Umgang mit Leitern informiert, unterwiesen und beaufsichtigt worden. Geldstrafe 70.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Auch alltägliche Tätigkeiten wie Leiterarbeit am Regal brauchen eine dokumentierte Unterweisung – sonst fehlt im Schadensfall jeder Nachweis.
Sichere Leiternutzung im Lager
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Stratford (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Sections 25(2)(a), 66(1) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
Originalbetrag 70.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 St. Joseph's Healthcare HamiltonKlinik in Hamilton: 65.000 CA$ nach Verletzung durch bekannten Zentrifugen-Defekt 40.151 €
Im Virologielabor des Lehrkrankenhauses fiel der Deckel einer Zentrifuge auf eine Beschäftigte, die ihn wegen einer defekten Gasdruckfeder von Hand offen halten musste; sie wurde schwer verletzt. Wartungsberichte von 2023 und 2024 hatten den Austausch der Feder bereits gefordert. Geldstrafe 65.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Ein in Wartungsberichten dokumentierter Mangel, der nicht behoben wird, macht jeden folgenden Unfall vorhersehbar – defekte Geräte gehören gesperrt.
Defekte Geräte melden und außer Betrieb nehmen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Hamilton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(b) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; Reparatur zwei Tage nach dem Unfall.
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 65.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- St. Joseph's Healthcare Hamilton Fined $65,000 for Workplace Injury (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Advanced Pathology Solutions PLLC und APS MSO LLCAdvanced Pathology Solutions: 30 Mio. USD für Kickbacks und unnötige Laboruntersuchungen 25,9 Mio. €
Das Pathologielabor aus Arkansas und seine Managementgesellschaft sollen unzulässige Kickbacks gewährt und medizinisch unnötige Untersuchungen veranlasst haben. Der Vergleich über 30 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien; das Labor schloss eine Corporate Integrity Agreement.
Wo Leistungen über Zuweisungen verkauft werden, gehören alle Vorteile an Zuweiser in ein zentrales Genehmigungs- und Prüfverfahren.
Zuwendungen an Auftraggeber im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 30.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleich mit Advanced Pathology Solutions (17.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung 12,9 Mio. €
Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.
Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- FI ger Ikano Bank en anmärkning och en sanktionsavgift (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Bußgeld
Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.
Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.
Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- VARA: Notice of Fines – MX Global LTD (MEXC) (22.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- VARA: Enforcement – Enforcement Actions (Eintrag MX Holdings Ltd (MEXC), 2026/06/17) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- VARA Notice of Fines – MX Global LTD (MEXC) (PDF, von vara.ae verlinkt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu Anordnung
Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.
Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.
Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Competition Commission (Hongkong)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Competition Commission: Competition Commission accepts commitment offered by Keeta (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Notice regarding the Commission's acceptance of a commitment from Keeta in the Online Food Delivery Platform case (EC/12LD), 17.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Peken Global Limited (KuCoin)VARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen Peken Global (KuCoin) ohne Lizenz Bußgeld
Nach Ermittlungen der VARA erbrachte Peken Global Limited, die unter der Marke KuCoin auftritt, ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte an Kunden in Dubai. Die VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.
Wer Kryptodienste grenzüberschreitend an Kunden in Dubai erbringt, braucht dort eine Lizenz – unabhängig vom Sitz der Plattform.
Lizenzpflicht für Kryptodienstleistungen im Zielmarkt
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- Federal Decree Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations und Rulebooks
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation und vollständige Befolgung der Maßnahmen; Absicht, das Lizenzverfahren zu durchlaufen.
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- VARA: VARA Notice of Fines – Peken Global Limited ('Kucoin') (Enforcement Notice, 24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- VARA: Enforcement Notice of Fines – Peken Global Limited (PDF, verlinkt von vara.ae) Entscheidung einer Behörde
- VARA: Enforcement Actions – Liste der Geldbußen (Eintrag Peken Global Limited (Kucoin), 2026/06/17) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Robert Bosch GmbHBosch zahlt 36 Mio. USD für Sensor-Lieferungen an Huawei 31,2 Mio. €
Bosch exportierte zwischen September 2020 und September 2024 aus dem Ausland MEMS-Sensoren und Fahrzeugsoftware im Wert von rund 72,4 Mio. USD ohne Lizenz an Huawei und verbundene Unternehmen auf der Entity List (Foreign Direct Product Rule). Bosch zeigte die Verstöße selbst an; rund 3,6 Mio. USD der BIS-Strafe werden auf eine mit dem DOJ vereinbarte Gewinnabschöpfung angerechnet.
Auch außerhalb der USA gefertigte Produkte können über US-Technologie der US-Exportkontrolle unterliegen – Lieferungen an Entity-List-Kunden brauchen eine eigene Prüfung.
US-Exportrecht für ausländische Produkte (Foreign Direct Product Rule)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Foreign Direct Product Rule, Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 36.184.680 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- BIS: Robert Bosch GmbH (Bosch) to Pay $36 Million Penalty for BIS Violations Pertaining to Shipments to Huawei (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Robert Bosch GmbH (16.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Banco BPM S.p.A.; Banco BPM Vita S.p.A.CONSOB: 570.000 EUR gegen Banco BPM und BPM Vita wegen verzögerter Information zur EZB 570.000 €
Die CONSOB verhängte gegen die Banco BPM S.p.A. 370.000 EUR, davon 170.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 MAR und 200.000 EUR wegen Behinderung der Aufsicht nach Art. 187-quinquiesdecies TUF, sowie gegen die Tochter Banco BPM Vita S.p.A. 200.000 EUR, zusammen 570.000 EUR. Im Rahmen des Übernahmeangebots der BPM Vita für die Anima Holding S.p.A. hatte die Bank ein Schreiben der EZB vom 21.03.2025, das die Anwendung des sogenannten Danish Compromise ablehnte, erst vier Tage später und nach zwei Börsentagen der Annahmefrist gegenüber CONSOB und Markt offengelegt. Beide Gesellschaften hatten die CONSOB zuvor nur lückenhaft über die Gespräche mit der EZB informiert.
Aufsichtsentscheidungen, die ein laufendes Übernahmeangebot berühren, gehören sofort an Markt und Aufsicht und nicht in eine interne Abwägung.
Ad-hoc-Publizität und Offenheit gegenüber der Aufsicht bei Übernahmen
- Behörde / Gericht
- CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 187-ter.1 und Art. 187-quinquiesdecies Abs. 1 und 1-ter D.Lgs. 58/1998 (TUF)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- CONSOB – Delibera n. 24044 del 16 giugno 2026 Entscheidung einer Behörde
- CONSOB – Provvedimenti sanzionatori (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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16.06.2026 SCS Railways (Joint Venture von Skanska Construction UK Limited, Costain Limited und Strabag AG)HS2-Joint-Venture SCS Railways: 400.000 GBP Strafe nach Lkw-Absturz 462.583 €
SCS Railways, ein Joint Venture von Skanska, Costain und Strabag beim Bahnprojekt HS2, wurde zu 400.000 GBP Geldstrafe und 8.974 GBP Kosten verurteilt. Am 27. Juli 2021 stürzte auf der Baustelle Copthall North bei Uxbridge ein 20-Tonnen-Kipper eines beauftragten Transportunternehmens von einer Aushubrampe; der Fahrer wurde verletzt. Die Health and Safety Executive fand an den Fahrwegen weder Beschilderung noch Kantenschutz; eine am Unfallmorgen geänderte Verkehrsführung hatte eine ungesicherte Kante hinterlassen und war weder ordentlich geplant noch rechtzeitig kommuniziert worden.
Jede kurzfristige Änderung von Baustellenfahrwegen braucht eine Gefährdungsprüfung und eine sofortige Information aller Fahrer.
Verkehrswege und Änderungsmanagement auf Großbaustellen
- Behörde / Gericht
- Uxbridge Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- HSE: HS2 contractor fined £400,000 after tipper truck driver injured (26.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Samson Containers LtdContainerbauer missachtet Anordnungen zu Schweißrauch und Lärmvorsorge – 30.000 £ 34.694 €
Der Hersteller von Mulden und Metallcontainern setzte trotz Verbesserungsanordnungen vom September 2024 und Februar 2025 keine Maßnahmen gegen krebserzeugenden Schweißrauch (Baustahl) um – ohne Absaugung und Atemschutz; zudem fehlte die arbeitsmedizinische Gehörvorsorge für lärmexponierte Beschäftigte. Geldstrafe 30.000 £ plus Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 17 Beschäftigte.
Behördliche Anordnungen zu Gefahrstoffen haben Fristen – wer sie verstreichen lässt, wird unabhängig von einem Unfall strafrechtlich verfolgt.
- Behörde / Gericht
- Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974 (Nichtbefolgung von Improvement Notices)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Beschäftigte
- Unter 50
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- Skip manufacturer fined £30,000 after failing to protect workers from carcinogenic fumes (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Samson Containers Limited (11911188) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.06.2026 Serbia Zijin Copper D.O.O.CBP-Einfuhrstopp für Kupfer von Serbia Zijin Copper wegen Zwangsarbeitsindikatoren Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Kupfer und Kupfererzeugnisse von Serbia Zijin Copper D.O.O. (Serbien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Lohneinbehalt, Einschüchterung, Bewegungseinschränkung und Einbehalt von Ausweisen).
Auch Produktion in Europa ist kein Freibrief: Rohstoff- und Metalllieferketten brauchen eigene Zwangsarbeitsprüfungen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CBP issues Withhold Release Order on Serbia Zijin Copper D.O.O. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage Verwarnung
Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.
Kameraeinsatz in Fahrzeugen
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- IMY – Tillsyn Securitas Sverige Aktiebolag Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut Securitas Sverige AB Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen 832.534 €
Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).
Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.
Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- CMA case page: Marks Electrical: consumer protection enforcement case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final Infringement Notice, Marks Electrical Limited, Case 51652 (15 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA orders Marks Electrical to refund customers over pre-selected extra charges (18 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro 1.948 €
Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.
Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.
Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 15.06.2026 (SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Esso Petroleum Company LimitedEsso: 1 Mio. GBP Strafe nach Flüssiggasaustritt in der Raffinerie Fawley 1,16 Mio. €
Esso wurde zu 1 Mio. GBP Geldstrafe und 12.277 GBP Kosten verurteilt. Am 8. November 2022 stürzte in der Raffinerie Fawley ein korrodierter Stahlturm teilweise ein, beschädigte Rohrleitungen und setzte über 33 Stunden rund 2.400 kg Flüssiggas frei; Beschäftigte waren der Gefahr herabfallender Teile und möglicher Brandverletzungen ausgesetzt. Die Korrosion war nach den Ermittlungen der Health and Safety Executive seit 2010 bekannt, ohne dass angemessen gehandelt wurde.
Bekannte Korrosionsbefunde an tragenden Strukturen müssen zeitnah bewertet und behoben werden, bevor sie zu einem Störfall führen.
Anlagenintegrität und Umgang mit bekannten Korrosionsbefunden
- Behörde / Gericht
- Southampton Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis; keine Verletzten.
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2026.
- HSE: Esso fined £1 million after major gas leak at Fawley refinery (15.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Verkkokauppa.com OyjKHO bestätigt Bußgeld gegen Verkkokauppa.com wegen unbefristeter Kundenkonten 792.639 €
Der Onlinehändler hatte keine Speicherfrist für Kundenkonten festgelegt und Daten bis zu einem Löschantrag der Kunden behalten; Einkäufe waren nur mit Konto möglich. Das Sanktionsgremium verhängte 2024 856.000 Euro, das Verwaltungsgericht setzte die Buße nach aktuellem Umsatz auf 792.639 Euro herab, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 12.06.2026.
Die Löschung darf nicht dem Kunden überlassen werden – jeder Onlineshop braucht festgelegte Speicherfristen für Konten und Bestelldaten.
- Behörde / Gericht
- Korkein hallinto-oikeus (KHO); Sanktionsgremium des Datenschutzbeauftragten
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- Supreme Administrative Court upholds the administrative fine imposed on Verkkokauppa.com Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Μάρκετ Ιν ΑΕΒΕ (Market In)Griechenland: 95.000 Euro gegen Supermarktkette Market In wegen Videoaufnahmen 95.000 €
Ein Betroffener beschwerte sich über die Weitergabe von Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Supermarktkette und über die unzureichende Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Market In das Videomaterial ohne vorherige Information des Betroffenen an die Justizbehörden weitergegeben, mehr Daten als nötig verarbeitet, das Auskunftsrecht nicht erfüllt und nicht mit der Behörde kooperiert hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2026 insgesamt 95.000 Euro (50.000 Euro wegen Rechtmäßigkeit/Transparenz, je 20.000 Euro wegen Datenminimierung und Auskunftsrecht, 5.000 Euro wegen fehlender Kooperation); im selben Verfahren erhielt die ΜΕΔΕ ΑΕ 65.000 Euro.
Videomaterial darf nur zweckgebunden herausgegeben werden – und wer Anfragen der Aufsicht ignoriert, zahlt zusätzlich.
Umgang mit Videoaufnahmen und Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, Art. 5 Abs. 2, Art. 12, 13, 15, 31 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Απόφαση 10/2026 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD 182,1 Mio. €
Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.
Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.
Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank AG: 2 Mio. AUD Bußgeld wegen fehlerhafter Derivate-Meldungen 1,21 Mio. €
Die ASIC erließ einen Bußgeldbescheid (Infringement Notice), weil Deutsche Bank an 208 Geschäftstagen zwischen Oktober 2024 und August 2025 die „Direction“-Felder für 20.483 ausstehende und 244.091 beendete oder fällige OTC-Derivategeschäfte, überwiegend Devisengeschäfte, nicht korrekt an Transaktionsregister gemeldet hatte. Die Bank zahlte mutmaßlich 2 Mio. AUD nach dem Bußgeldbescheid; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Meldesysteme für Derivategeschäfte brauchen Plausibilitätsprüfungen der Pflichtfelder, sonst summieren sich Einzelfehler zu systemischen Verstößen.
Datenqualität in regulatorischen Transaktionsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Rule 2.2.6 ASIC Derivative Transaction Rules (Reporting) 2024; reg 7.5A.104 Corporations Regulations 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der ASIC und Maßnahmen gegen weitere Meldefehler.
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
Originalbetrag 2.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.
- ASIC 26-149MR: Deutsche Bank pays $2 million penalty for systemic trade reporting failures Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice an Deutsche Bank Aktiengesellschaft (DBK.0014.0001.0001), gegeben am 11. Juni 2026 Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung Anordnung
Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.
Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.
Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- OAIC: Privacy Commissioner finds privacy breaches in third-party tracking pixel investigation (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Monash IVF Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 40 (11 June 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Denso CorporationCADE: 100,79 Mio. BRL gegen Denso wegen internationalen Kabelbaum-Kartells 16,8 Mio. €
Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Denso Corporation wegen Beteiligung an einem internationalen Kartell für Kabelbäume sowie elektrische und elektronische Kfz-Komponenten mit Wirkung in Brasilien zu einer Geldbuße von 100.787.523,05 BRL. Nach dem Votum des Berichterstatters beteiligte sich Denso etwa zwischen 2000 und 2008 an Preisabsprachen, der Zuteilung von Projekten, geografischer Marktaufteilung und dem Austausch sensibler Informationen. Gegen andere Beteiligte endete das Verfahren durch Kronzeugenregelung, Vergleiche oder mangels Beweisen; die Embargos von Denso wies der CADE im August 2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Internationale Kartelle werden auch lange nach ihrem Ende in Brasilien geahndet, wenn sie dort die Preise beeinflusst haben.
Internationale Kartelle in der Automobilzulieferkette
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
Originalbetrag 100.787.523,05 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.
- Diário Oficial da União, 17.06.2026 – Ata da 267ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE (10.06.2026), Processo Administrativo nº 08700.009029/2015-66 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade aplica mais de R$ 100 milhões em multa por cartel internacional no mercado de chicotes elétricos (10.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 18.08.2026 – CADE Ata nº 29 (Circuito Deliberativo Virtual): Embargos de Declaração Denso zurückgewiesen Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore 300.000 €
Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.
Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.
Ransomware-Schutz klinischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- DPC: Inquiry into Midlands Regional Hospital Tullamore (IN-19-9-4) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ 7 Mio. €
Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.
Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- AGCM, Provvedimento PS12940 (Adunanza 09.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 10.06.2026: PS12940 – Sanzione di 7 milioni a Philip Morris Italia S.r.l. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben 3,43 Mio. €
Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.
Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NY Attorney General press release: More Than $3.9 Million from Xponential Fitness for Misleading Franchise Owners Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, Xponential Fitness, Inc. et al. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv Bußgeld
Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.
Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp Anordnung
Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.
Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.
Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- Commission imposes interim measures on Meta to preserve free access to WhatsApp for rival AI assistants (IP/26/1276) Pressemitteilung einer Behörde
- Presscorner-Schnittstelle, Volltext IP/26/1276 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht 16.500 €
Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.
Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (08.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (14.07.2025, Jahresbericht 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen 8,18 Mio. €
Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.
Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.
Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung 565.485 €
Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.
Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.
Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees CityFitness fined $1.12m for a misleading ‘transaction fee’ (09.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: CityFitness Group Limited (PRJ0048254) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) 110.000 €
Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.
Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Επιβολή προστίμου σε πάροχο ηλεκτρικής ενέργειας και σε τράπεζα για παραβάσεις του ΓΚΠΔ (Απόφαση 8/2026) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Απόφαση 8/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 51.055 €
Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern Anordnung
Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.
Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- FTC Gives Final Approval to Order Against Illuminate Settling Allegations It Failed to Secure Students' Personal Data Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.06.2026 Pathwise Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 41.250 CAD gegen Pathwise Credit Union wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 25.501 €
Pathwise Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Oshawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 41.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2026.
- Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden 12 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.
Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.
Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Ofgem: Decision to close investigation into OVO Energy Limited prepayment meter practices (3 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: OVO agrees settlement in relation to Ofgem's investigation of its monitoring of prepayment meter customers (3 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem enforcement case: OVO Energy: prepayment meter practices Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.06.2026 VF Hellas Ενδυμάτων Ε.Π.Ε. (VF Hellas, Tochter der VF Corporation)Griechenland: 954.485 Euro gegen VF Hellas wegen Verbots von Preisvergleich und Google Ads 954.485 €
Der Importeur und Großhändler der Marken Vans, Eastpak und The North Face untersagte seinen Händlern vertraglich die Nutzung von Preisvergleichsportalen und von Suchmaschinenwerbung (insbesondere Google Ads). Die Wettbewerbskommission wertete dies als Kernbeschränkung im Online-Vertrieb und setzte im Vergleichsverfahren (Entscheidung 913/2026) eine reduzierte Geldbuße von 954.485 Euro fest; Datum = Pressemitteilung.
Wer Händlern Preisvergleichsseiten oder Suchmaschinenwerbung verbietet, begeht eine Kernbeschränkung – Vertriebsverträge gehören regelmäßig in die Kartellrechtsprüfung.
Kartellrechtskonforme Gestaltung von Händlerverträgen im Onlinevertrieb
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 4 lit. e VO (EU) 2022/720
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (Diettheti Diaforon) mit Bußgeldreduktion
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen 82.264 €
Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.
Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Employment Tribunal, Entscheidung 2404668/2024 (Entscheidungsliste GOV.UK) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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03.06.2026 CoinMENA FZEVARA verhängt Geldbuße gegen CoinMENA wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm Bußgeld
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hatte CoinMENA FZE am 30. November 2023 für Broker-Dealer-Dienstleistungen lizenziert. Bei laufenden Aufsichtsprüfungen über den gesamten Marktbetrieb von Beginn an bis einschließlich Geschäftsjahr 2025 stellte sie administrative Schwächen in internen Systemen und Kontrollen fest, die zu Compliance-Mängeln im Geldwäsche-Programm des Unternehmens führten. VARA verhängte eine Geldbuße, deren Höhe nicht veröffentlicht wurde.
Auch ein lizenzierter Anbieter muss sein Geldwäsche-Programm laufend an den tatsächlichen Geschäftsbetrieb anpassen – die Aufsicht prüft den gesamten Betriebszeitraum.
Interne Kontrollen im Geldwäsche-Programm von Kryptodienstleistern
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, Anerkennung der Feststellungen und ein abgestimmter Abhilfeplan.
- Veröffentlicht
- 22.06.2026
- VARA: Notice of Fines – CoinMENA FZE (22.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- VARA: Enforcement – Enforcement Actions (Eintrag CoinMENA FZE, 2026/06/03) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- VARA Notice of Fines – CoinMENA FZE (PDF, von vara.ae verlinkt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.06.2026 bunq B.V.AFM: 170.000 Euro gegen bunq wegen verspäteter Antworten auf Betrugsbeschwerden 170.000 €
Die AFM verhängte am 2. Juni 2026 gegen die bunq B.V. ein Bußgeld von 170.000 Euro, weil die Bank in sieben Fällen Beschwerden von Kunden, die Opfer von Online-Betrug geworden waren, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen inhaltlich beantwortete (November bis Dezember 2023 und April bis mindestens August 2024). Weil bunq die Betroffenen ohne Rechtspflicht ganz oder überwiegend entschädigte, senkte die AFM den Grundbetrag von 500.000 auf 200.000 Euro; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass.
Beschwerdeprozesse für Zahlungsdienste brauchen eine Fristenüberwachung, gerade bei Betrugsopfern mit hohen Schäden.
Fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden bei Zahlungsdiensten
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 43a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo), Umsetzung von Art. 101 PSD2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige volle oder überwiegende Entschädigung der betroffenen Kunden; vereinfachte Erledigung (−15 %).
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- AFM: Bunq krijgt boete voor te late reactie op fraudeklachten Pressemitteilung einer Behörde
- AFM: Boetebesluit bunq B.V. (2 juni 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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02.06.2026 Ascension Health Alliance; AmSurg LLC / Ambulatory Topco LLCAscension/AmSurg: sieben ambulante OP-Zentren müssen verkauft werden Anordnung
Die gemeinnützige Klinikgruppe Ascension wollte AmSurg für 3,9 Mrd. USD übernehmen. Wegen Überschneidungen bei ambulanten Operationen in fünf Regionen verlangt die FTC den Verkauf von sieben AmSurg-Zentren an SC Affiliates und eine Gastroenterologie-Praxis sowie Übergangsunterstützung.
Auch gemeinnützige Gesundheitsträger unterliegen der Fusionskontrolle – regionale Marktanteile entscheiden über Abgaben.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- FTC Requires Divestiture of Ambulatory Surgery Centers … Ascension Health-AmSurg Deal (02.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.06.2026 Euro Exchange Securities UK LtdFCA stoppt E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK wegen Geldwäscherisiken Anordnung
Die FCA untersagte dem E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK Ltd mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste, verbot ohne ihre Zustimmung Verfügungen über Kundengelder und verlangte einen unabhängigen Dritten für deren Rückzahlung. Anlass waren nach der FCA systemische Schwächen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität – bei Kundenrisikobewertung, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt, Screening, Transaktionsüberwachung und Governance – sowie Anzeichen, dass die Pflichten zur Sicherung von Kundengeldern nicht eingehalten wurden. Auf Antrag der FCA setzte das Gericht am 4. Juni 2026 vorläufige Verwalter ein und bestätigte am 11. Juni 2026 die Sonderverwaltung.
Zahlungsinstitute müssen Kundensorgfalt, Transaktionsüberwachung und die Trennung von Kundengeldern jederzeit belegen können, sonst droht die sofortige Stilllegung.
Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern bei Zahlungsdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011 i. V. m. regs. 6(5)(b), 6(5)(c), 6(6)(d), 20 und 37 EMRs; Money Laundering Regulations 2017
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- FCA First Supervisory Notice to Euro Exchange Securities UK Ltd, 2 June 2026 Entscheidung einer Behörde
- FCA press release: FCA imposes requirements on Euro Exchange Securities UK Limited and interim managers appointed by Court (5 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FCA press release: Court orders appointment of special administrators for Euro Exchange Securities UK Limited (11 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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01.06.2026 Elkjøp Nordic AS, Elkjøp Norge ASElkjøp: 20 Mio. NOK Bußgeld wegen ungültiger Einwilligung im Kundenclub 1,85 Mio. €
Datatilsynet verhängte gegen Elkjøp Nordic AS und Elkjøp Norge AS ein Bußgeld von 20.000.000 NOK. Nach einer Vor-Ort-Prüfung im Juni 2022 stellte die Behörde fest, dass die Einwilligung für den Kundenclub weder informiert noch spezifisch noch freiwillig war, Clubdaten ohne Rechtsgrundlage für das Werkzeug „kundematch“ weiterverwendet wurden, die Rechtmäßigkeit sogenannter Offline-Konversionen nicht geprüft und dokumentiert war und Berichtigungsanträge nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Die Entscheidung erging im Kooperationsverfahren mit den Aufsichtsbehörden Schwedens, Islands, Finnlands und Dänemarks; in den nordischen Ländern waren über sechs Millionen Clubmitglieder betroffen.
Wer Rabatte an eine Clubmitgliedschaft knüpft, muss für jeden Werbezweck vorab eine gesonderte, informierte und freiwillige Einwilligung einholen und darf Clubdaten nicht ungeprüft für neue Zwecke wie Zielgruppenabgleiche nutzen.
Wirksame Einwilligung in Kundenclubs und Treueprogrammen
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 4, Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Verbesserungen nach der Prüfung, lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet und fehlender Nachweis der Verarbeitung sensibler Daten; der Betrag liegt deutlich unter dem Ausgangswert der EDSA-Leitlinien (0,4–0,8 % des Konzernumsatzes).
- Veröffentlicht
- 04.06.2026
Originalbetrag 20.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr til Elkjøp (04.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om overtredelsesgebyr – Kundeklubb og de registrertes rettigheter, 22/00049-13, 01.06.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank 901.597 €
Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- OFAC Enforcement Release: FTI Consulting, Inc. Settles with OFAC for $1,050,000 (01.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.05.2026 mBank S.A.mBank: 14,9 Mio. PLN wegen Mängeln im Treasury-Geschäft und bei der Compliance 3,52 Mio. €
Die KNF verhängte gegen mBank vier Geldbußen von zusammen 14.900.000 PLN: 0,4 und 6 Mio. PLN, weil Mitarbeitende mit nicht bevollmächtigten Dritten über Kundengeschäfte verhandelten und ihnen Kundeninformationen weitergaben, 5 Mio. PLN, weil Währungssicherungsgeschäfte nicht als Finanzinstrumente behandelt wurden, und 3,5 Mio. PLN für eine unwirksame interne Kontrolle und Compliance-Funktion. Nach einem Antrag auf erneute Prüfung hielt die KNF die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht; sie ist nicht rechtskräftig.
Beschäftigte dürfen Kundengeschäfte nur mit nachweislich bevollmächtigten Personen verhandeln; die Compliance-Funktion muss das überwachen.
Vollmachtsprüfung und Vertraulichkeit im Kundenkontakt
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 83b Abs. 3 und 6, Art. 83c Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 Prawo bankowe; Art. 21 und 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 14.900.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.
- KNF: Nałożenie kar pieniężnych na mBank SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Ostateczna decyzja ws. mBanku SA Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 131.906 €
Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.
- Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.05.2026 TemuDSA: 200 Mio. Euro gegen Temu wegen mangelhafter Risikobewertung illegaler Produkte 200 Mio. €
Temus Risikobewertung 2024 stützte sich auf allgemeine Branchendaten statt auf Erkenntnisse zum eigenen Dienst und unterschätzte, wie oft EU-Verbraucher auf illegale Produkte stoßen; Testkäufe zeigten unsichere Ladegeräte und Babyspielzeug. Die Kommission verhängte 200 Mio. Euro und verlangte bis 28.08.2026 einen Aktionsplan.
Risikobewertungen müssen auf eigenen, dienstspezifischen Belegen beruhen – generische Branchenanalysen reichen nicht.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertungspflichten sehr großer Online-Plattformen; Art. 75
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- Commission fines Temu €200 million for breaching the Digital Services Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1178 Pressemitteilung einer Behörde
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28.05.2026 Thermotech Wall and Loft Surveys LtdICO: 240.000 Pfund gegen Thermotech wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 276.928 €
Die ICO verhängte gegen Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im April 2025 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwischen Oktober 2024 und März 2025 575.062 unerbetene Werbeanrufe an Nummern veranlasst hatte, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Register eingetragen waren. Es gingen 132 Beschwerden ein. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2026.
- ICO Enforcement: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (28 May 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.05.2026 Frigorífico Cason Ltda., ASM Comércio de Subprodutos de Origem Animal Ltda., ASM Comércio e Coleta de Ossos Ltda.CADE: Einkaufskartell für Schlachtnebenprodukte in Rio Grande do Sul – 6,4 Mio. BRL 1,09 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte drei Unternehmen wegen eines Nachfragekartells beim Ankauf tierischer Reststoffe in Rio Grande do Sul: Tierkörperverwertungen und Transportunternehmen teilten laut CADE die Sammelstellen untereinander auf, tauschten sensible Informationen aus und behinderten nicht beteiligte Wettbewerber. Frigorífico Cason erhielt 5.937.915,73 BRL, die beiden ASM-Gesellschaften gemeinsam 455.419,65 BRL (zusammen 6.393.335,38 BRL); gegen mehrere andere Beteiligte wurde das Verfahren wegen erfüllter Vergleiche oder mangels Beweisen eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Abnehmer dürfen sich nicht über die Aufteilung von Lieferanten oder Sammelgebieten abstimmen; Einkaufskartelle sind ebenso verboten wie Verkaufskartelle.
Einkaufskartelle und Aufteilung von Liefer- oder Sammelgebieten
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
Originalbetrag 6.393.335,38 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- Diário Oficial da União, 03.06.2026, Seção 1, S. 93: Ata da 266ª Sessão Ordinária de Julgamento (27.05.2026), PA nº 08700.004404/2016-62 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 29.05.2026: Cade condena empresas e empresários por cartel no mercado de resíduos animais no Rio Grande do Sul Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet 190.000 €
Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.
Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Resolución de 17 de julio de 2026 (BOE-A-2026-16923) – sanción a Soltec Power Holdings, SA Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV – Registro público de sanciones Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Scottish Sea Farms LimitedScottish Sea Farms: 70.000 GBP Zivilstrafen wegen fehlender F-Gas-Leckerkennung 80.815 €
Die schottische Umweltbehörde SEPA verhängte gegen den Lachsverarbeiter Scottish Sea Farms zwei zivilrechtliche Geldstrafen von je 35.000 GBP (insgesamt 70.000 GBP). Zwei Eisanlagen am Standort Gremista in Lerwick (Shetland) enthielten fluorierte Treibhausgase oberhalb der Schwelle von 500 Tonnen CO2-Äquivalent, hatten aber kein funktionsfähiges Leckerkennungssystem.
Große Kälteanlagen brauchen eine funktionierende Leckerkennung; ihr Fehlen wird auch ohne nachgewiesenen Austritt geahndet.
Pflichten für Kälteanlagen mit fluorierten Gasen
- Behörde / Gericht
- Scottish Environment Protection Agency (SEPA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015; Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen hat die Anlagen inzwischen in einen rechtskonformen Zustand gebracht.
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- SEPA: Salmon processor fined £70,000 over fluorinated greenhouse gas rule breaches (27.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern 5 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.
Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.
Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CNIL: Données de santé : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de la société IQVIA (28.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-008 du 26 mai 2026 concernant la société IQVIA OPERATIONS FRANCE Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an 1,16 Mio. €
Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.
Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.
Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Sabre Global Technologies Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Sabre Global Technologies Limited (03017786) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern 140.706 €
Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.
Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.
Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- NAIH/962-10/2026 – Határozat (Mediaworks Hungary Zrt.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.05.2026 TGI AGLiechtenstein: FMA stoppt Produkte der TGI AG wegen Einlagengeschäfts ohne Bewilligung Anordnung
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ordnete mit Verfügung vom 26. Mai 2026 an, dass die TGI AG in Vaduz Vertrieb und öffentliches Angebot ihrer Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellt, weil sie damit ohne Bewilligung das Einlagengeschäft betreibe, und dass sie die so entgegengenommenen Kundengelder binnen vier Monaten nicht mehr hält. Die Beschwerdekommission der FMA gewährte am 12. August 2026 in einer Teilentscheidung nur für die Anordnung zum Halten der Gelder aufschiebende Wirkung; die übrigen Maßnahmen gelten, das Verfahren ist nicht rechtskräftig.
Geschäftsmodelle, bei denen Kundengelder entgegengenommen und später zurückgezahlt werden, sind vor dem Start auf eine Bewilligungspflicht der Finanzaufsicht zu prüfen.
Bewilligungspflicht bei der Annahme von Kundengeldern (Einlagengeschäft)
- Behörde / Gericht
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- FMA Liechtenstein: Bekanntmachung – FMA verhängt Massnahmen gegen die TGI AG wegen unerlaubten Betriebs des Einlagengeschäfts (28.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FMA Liechtenstein: Ergänzung zur Bekanntmachung vom 28. Mai 2026 (18.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FMA Liechtenstein: Warnung – TGI AG (22.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden 100.000 €
Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.
Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CySEC Board Decision – Robomarkets Ltd – Settlement €100.000 Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decisions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Siemens Gamesa Renewable Energy LtdSiemens Gamesa: 600.000 GBP Strafe nach Unfall im Rotorblattwerk Hull 694.300 €
Siemens Gamesa wurde zu 600.000 GBP Geldstrafe und 7.980,80 GBP Kosten verurteilt. Im Rotorblattwerk in Hull kippte am 18. Juli 2024 ein etwa 800 kg schweres vorgefertigtes Bauteil auf eine Beschäftigte, nachdem Stützstangen entfernt worden waren; sie ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Health and Safety Executive stellte eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und mangelnde Unterweisung fest.
Wo Beschäftigte eigene Arbeitsmethoden entwickeln, fehlt meist ein verbindliches und geschultes sicheres Verfahren.
Gefährdungsbeurteilung und sichere Arbeitsverfahren in der Fertigung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis; nach dem Unfall wurden die Stützen mit einem Schlüsselsystem gesichert.
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- HSE: Siemens fined £600,000 after employee left paralysed at site in Hull (26.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots 270.000 €
House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.
Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.
Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- ACM – Boete House of Tickets voor misleiding bij online veilingen (Beslisdatum 22-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit House of Tickets Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung 169.756 €
Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 236 Beschäftigte.
Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Shipping company fined £146,700 after worker seriously injured by forklift truck (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Streamline Shipping Agencies Limited (SC073938) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.05.2026 Foot Locker, Inc.SEC: Foot Locker zahlt 148.000 US-Dollar wegen Prämienverzicht in Aufhebungsverträgen 127.641 €
Von Juli 2020 bis Juni 2024 unterschrieben rund 148 ausscheidende Beschäftigte – darunter Führungskräfte und Mitarbeitende aus Finanzen, Recht und Lieferkette – Aufhebungsverträge mit einem Verzicht auf SEC-Whistleblower-Prämien. Foot Locker hatte die Klausel ab März 2024 selbst auslaufen lassen, aber nicht alle Vorlagen angepasst; die SEC verhängte 148.000 US-Dollar.
Beim Bereinigen von Klauseln müssen alle Vertragsvorlagen erfasst werden – ein einzelnes vergessenes Muster genügt für einen Verstoß.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Klausel vor Kontakt durch die SEC auslaufen lassen; Kooperation und zügige Abhilfe
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
Originalbetrag 148.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- In the Matter of Foot Locker, Inc., Release No. 34-105542 Entscheidung einer Behörde
- SEC Whistleblower Protections – Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.05.2026 China Harbour Engineering Company LimitedChina Harbour Engineering: 78.000 HKD für Einleitung in Wasserschutzzone 8.584 €
China Harbour Engineering Company Limited wurde im April 2026 vor dem Eastern Magistrates' Court nach der Water Pollution Control Ordinance zu 78.000 HKD verurteilt, weil die Gesellschaft am 14.07.2025 Abfall bzw. verunreinigende Stoffe in eine Wasserschutzzone (water control zone) eingeleitet hatte; Anklage erhob das Environmental Protection Department. Es war die höchste Geldstrafe unter den 40 Umweltverurteilungen, die die Behörde für April 2026 veröffentlichte.
Einleitungen in Gewässer müssen vorab genehmigt und laufend überwacht werden – schon ein einzelner Vorfall führt in Hongkong zu einer Strafverurteilung.
Gewässerschutz und genehmigte Einleitungen
- Behörde / Gericht
- Eastern Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Water Pollution Control Ordinance (Einleitung von Abfall oder verunreinigenden Stoffen in eine water control zone)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
Originalbetrag 78.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April (2026) – Liste der Verurteilungen Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HKSAR Government (EPD): EPD convictions in April (22.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Parrish & Heimbecker, Limited; GrainsConnect Canada Operations Inc.Kanada: Getreideelevator muss bei Übernahme von GrainsConnect verkauft werden Anordnung
Die geplante Übernahme von GrainsConnect durch Parrish & Heimbecker hätte den Wettbewerb um den Weizenankauf bei Landwirten rund um Reford (Saskatchewan) verringert. Das Competition Bureau erreichte eine Vereinbarung, nach der P&H den Getreideelevator in Reford an einen genehmigten Käufer veräußern und bis dahin normal weiterbetreiben muss.
Fusionskontrolle wirkt auch lokal: Schon ein einzelner Standort kann eine Veräußerungsauflage auslösen.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Fusionskontrolle
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Competition Bureau reaches agreement to protect competition for grain farmers in Saskatchewan Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Anordnung
Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.
Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.
Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- High Court of Justice, Claim No FS-2024-000004, CMA v Emma Matratzen GmbH and others: Consent Order (22 May 2026) Gerichtsentscheidung
- CMA case page: Emma Group: consumer protection case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Court endorses CMA action as Emma Sleep agrees to change sales practices (28 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.05.2026 Farjess Inc. und Royal Canadian Steel Inc.Kanadische Stahlunternehmen zahlen 19 Mio. USD – Stahl aus Asien und Europa als kanadisch gemeldet 16,4 Mio. €
Zwei kanadische Stahlunternehmen sollen von Mai 2019 bis Januar 2025 Flachstahl aus China, Indonesien, Italien, der Türkei und Vietnam gegenüber dem US-Zoll als kanadischen oder US-Ursprungs angegeben haben. Der Vergleich über 19 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt die Klage eines Zollmaklers, der rund 3,61 Mio. USD erhält.
Ursprungsangaben im grenznahen Handel müssen auf Werksnachweise gestützt sein; der eigene Zollmakler ist oft der erste, der Unstimmigkeiten bemerkt.
Ursprungsnachweise im Stahlhandel
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS 346.600 €
Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.05.2026 Jusan Technologies LtdTribunal: Jusan Technologies hielt nach Hinweis eines Beschäftigten 600.000 US-Dollar zurück Sonstiges
Ein Beschäftigter hatte im August 2023 intern auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung zweckgebundener Mittel hingewiesen. Das Employment Tribunal London South befand, dass ihm deshalb eine bei Vertragsende geschuldete Zahlung von 600.000 US-Dollar vorenthalten wurde (Benachteiligung wegen Hinweisgebens, s. 47B ERA 1996); die Entschädigung wird gesondert festgesetzt. Ob die Entscheidung rechtskräftig ist, ist nicht bekannt.
Wer Hinweisgebende benachteiligt, etwa durch Zurückhalten vertraglicher Zahlungen, riskiert im Vereinigten Königreich Entschädigungsansprüche; nach s. 47B(1A) ERA 1996 kommt auch eine persönliche Haftung einzelner Mitarbeitender in Betracht.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 43C, 43G, 47B(1) und (1A)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Employment Tribunal, Entscheidung 6003675/2024 (Entscheidungsliste GOV.UK) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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18.05.2026 Adani Enterprises LimitedAdani Enterprises zahlt 275 Mio. USD wegen iranischem Flüssiggas 236,1 Mio. €
Der indische Mischkonzern kaufte von November 2023 bis Juni 2025 über einen Händler in Dubai angeblich omanisches und irakisches Flüssiggas (LPG), das tatsächlich aus Iran stammte; 32 Zahlungen über rund 192 Mio. USD liefen über US-Banken. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt; Adani habe leichtfertig zahlreiche Warnsignale ignoriert (AIS-Manipulation der Tanker, unplausible Ladehäfen, auffällige Preisabschläge, Auffälligkeiten in den Ursprungszeugnissen).
Wer Rohstoffe unter Marktpreis über Zwischenhändler bezieht, muss Herkunft, Schiffsbewegungen und Dokumente aktiv prüfen – eine bloße Namensprüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht.
Warnsignale bei Rohstoff- und Schiffsgeschäften (Ursprung, AIS-Lücken, Preisabschläge)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung und Kooperation mit OFAC
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 275.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- OFAC Enforcement Release: Adani Enterprises Limited Settles with OFAC for $275,000,000 (18.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Volvo Group North America, LLCVolvo Group North America: Vergleich über rund 197 Mio. USD wegen verdeckter Abgaseinrichtungen 168,7 Mio. €
Rund 10.000 schwere Volvo-Dieselmotoren der Modelljahre 2010 bis 2016 nutzten Hilfseinrichtungen zur Abgassteuerung (AECD), die bei der Zertifizierung nicht offengelegt wurden, und stießen mehr NOx aus als erlaubt. Der Vergleich umfasst 17,5 Mio. USD Strafen und Kosten, 71 Mio. USD für Ausgleichsmaßnahmen und 108 Mio. USD für Emissionsminderungsprojekte in Kalifornien.
Jede emissionsrelevante Steuerfunktion muss im Zulassungsantrag vollständig offengelegt werden, sonst drohen Jahre später hohe Vergleichszahlungen.
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Kalifornische Emissions- und Zertifizierungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeugmotoren
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation während der Untersuchung; Rückruf und verlängerte Garantie für Motoren der Modelljahre 2014 bis 2016.
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 196.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- California settles certification and emissions violations case with Volvo Group North America, LLC for nearly $197 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Walker Stores Pty Ltd (in Liquidation), Handelsname SnaffleSnaffle-Betreiber Walker Stores: 33,5 Mio. AUD Strafe wegen überhöhter Kreditzinsen 20,6 Mio. €
Der Online-Händler verkaufte Haushaltsgeräte und Elektronik auf Raten und berechnete zwischen September 2021 und Februar 2025 in über 38.000 Kreditverträgen Zinsen auf den gesamten Vertragsbetrag statt auf den offenen Restbetrag; Kunden zahlten dadurch fast 20 Mio. AUD zu viel. Zudem überschritten Musterverträge die gesetzliche Kostenobergrenze von 48 % pro Jahr. Das Gericht verhängte 32 Mio. AUD für die Zinsberechnung und 1,5 Mio. AUD für die Überschreitung der Obergrenze und ordnete die Veröffentlichung eines Hinweises an.
Wer Waren auf Raten verkauft, muss Zinsberechnung und Kostenobergrenzen technisch prüfen lassen, bevor tausende Verträge betroffen sind.
Korrekte Zinsberechnung und Einhaltung von Kostenobergrenzen bei Ratenkrediten
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s 24(1) National Credit Code (Anhang 1 zum National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)) i. V. m. ss 23(1), 28, 32A(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 33.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.05.2026 ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c.ArcelorMittal-Bergbautochter in Québec: 100 Mio. CAD Strafe für saure Grubenabwässer 62,5 Mio. €
Aus dem Bergbaukomplex Mont-Wright und der Mine Fire Lake in der Region Fermont gelangten von Mai 2014 bis Mai 2022 saure Abwässer, Abwässer mit erhöhten Zink-, Nickel- oder Schwebstoffgehalten sowie fischgiftige Abwässer in fischführende Gewässer. Das Unternehmen bekannte sich in 100 Anklagepunkten schuldig; die Strafe von 100 Mio. CAD fließt fast vollständig in den Environmental Damages Fund, zudem muss bis Mitte Februar 2027 ein Aktionsplan zum Abwassermanagement vorgelegt werden.
Langjährige Grenzwertüberschreitungen summieren sich zu Hunderten Einzeltaten; Abwassermonitoring muss zu sofortigen Korrekturen führen.
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Subsection 36(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
Originalbetrag 100.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.05.2026 Takeda Pharmaceuticals U.S.A., Inc.Takeda: 13,7 Mio. USD – Redner-Honorare und Luxus-Essen für verschreibende Ärzte 11,7 Mio. €
Takeda soll von 2014 bis 2020 Ärzte gezielt in das Rednerprogramm für das Antidepressivum Trintellix aufgenommen und ihnen Honorare sowie Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen zu fördern; manche Teilnehmer besuchten dieselbe Veranstaltung mehrfach ohne Bildungsnutzen. Takeda zahlte 13.670.921 USD.
Rednerprogramme brauchen einen nachweisbaren Fortbildungszweck – wiederholte Teilnahme und teure Bewirtung machen sie zur Zuwendung.
Einladungen, Bewirtung und Honorare an Fachkreise
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Eastern District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 13.670.921 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2026.
- DOJ: Takeda Agrees to Pay $13.6M to Resolve False Claims Allegations Relating to Improper Payments (14.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Takeda Agrees to Pay $13.6M … Improper Payments to Physicians (14.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter 1,72 Mio. €
Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.
Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.
Social Engineering / falscher IT-Support
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Newsletter del 16 luglio 2026 – Data breach, il Garante privacy sanziona Wind Tre per 1,7 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento del 14 maggio 2026 [10263796] (Wind Tre) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.05.2026 Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen)CADE: Kraftstoffkartell in Coronel Vivida – Bußen nach Embargos auf 15,1 Mio. BRL gesenkt 2,63 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte drei Tankstellenunternehmen, weil sie 2017 die Lose kommunaler Kraftstoffausschreibungen in Coronel Vivida (Paraná) vorab unter sich aufgeteilt und zudem die Pumpenpreise im Einzelhandel abgestimmt hatten. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 43.953.905,42 BRL (Comércio de Combustíveis Stang 25.801.726,15; ein weiteres Tankstellenunternehmen 9.406.784,68; Pato Comércio de Combustíveis 8.745.394,59 BRL). Auf Embargos senkte das Tribunal am 01.07.2026 wegen einer nachträglich eingetretenen, für die Bemessung erheblichen Tatsache die Bußen von Stang auf 4.615.849,76 BRL und von Pato auf 1.090.682,28 BRL, sodass 15.113.316,72 BRL verbleiben. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Die Aufteilung von Losen bei öffentlichen Ausschreibungen ist auch bei kleinen kommunalen Vergaben ein Kartellverstoß mit hohen Bußgeldern.
Aufteilung von Ausschreibungslosen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011; Art. 38 VI (Handelsverbot für natürliche Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
Originalbetrag 15.113.316,72 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.05.2026.
- Diário Oficial da União, 22.05.2026, Seção 1, S. 54: Ata da 265ª Sessão Ordinária de Julgamento (13.05.2026), PA nº 08700.002545/2023-70 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Diário Oficial da União, 08.07.2026, Seção 1, S. 132: Ata da 268ª Sessão Ordinária de Julgamento (01.07.2026), Embargos – Herabsetzung Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 13.05.2026: Cade condena empresas e empresários por cartel de combustíveis em Coronel Vivida/PR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.05.2026 NaphtachimieMarseille: Umwelt-CJIP mit Naphtachimie über 1,2 Mio. Euro nach Ölaustritten in Lavéra 1,2 Mio. €
Am Petrochemiestandort Lavéra in Martigues trat Pyrolyseöl zweimal aus: im Juli 2018 rund 50 Tonnen durch eine defekte Dichtung in die Anse d'Auguette, von wo ein Teil ins Meer gelangte, und im April 2022 rund eine Tonne durch eine korrodierte Seewasserleitung, wovon etwa 500 kg die Anse d'Auguette erreichten. Naphtachimie schloss deshalb mit der Staatsanwaltschaft Marseille eine Umwelt-CJIP, zahlt eine Geldauflage von 1.200.000 EUR, entschädigt zwei Umweltverbände und erprobt auf eigene Kosten eine biologische Sanierung der Anse d'Auguette; validiert am 13.05.2026.
Dichtungen und Leitungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen vorausschauend geprüft werden; Leckagen führen zu Geldauflage und Sanierungspflichten.
Instandhaltung und Leckageschutz an Industrieanlagen am Wasser
- Behörde / Gericht
- Parquet de Marseille (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Marseille
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-3 Code de procédure pénale (pollution des eaux)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Communiqué de presse du parquet de Marseille, 26 mai 2026 (CJIP-E Naphtachimie) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten 400.000 €
Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.
Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Finanssivalvonta – Oma Säästöpankki Oyj:lle 400 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (15.5.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2026/227 vom 13.05.2026 (Oma Säästöpankki Oyj) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.05.2026 Pareto Securities AbPareto Securities: 115.000 EUR für Lücken und Mehrfachmeldungen im Transaktionsreporting 115.000 €
Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen Pareto Securities Ab eine Sanktionszahlung von 115.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2024 an 71 Tagen und 2025 an 20 Tagen überhaupt keine Transaktionsmeldungen abgegeben und zwischen Juni 2023 und Mai 2025 13 Geschäfte ungewöhnlich oft gemeldet, die meisten mehr als 300-mal. Das Eingeständnis der Versäumnisse wirkte mindernd.
Automatisierte Meldestrecken brauchen eine Kontrolle, die Ausfälle und Dubletten sofort erkennt.
Überwachung automatisierter Meldestrecken
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 26 Abs. 1 UAbs. 1 MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014); Sijoituspalvelulaki 15 luku 2 § 7 mom. 5 kohta; FivaL 40 §, 41 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis der Versäumnisse und Zusammenarbeit mit der Aufsicht.
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Finanssivalvonta: Pareto Securities Ab:lle 115 000 euron seuraamusmaksu kaupparaportoinnin laiminlyönnistä (13.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta: Toimituskirja johtokunnan päätöksestä 13.5.2026, FIVA/2026/79 Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta: Finanssivalvonnan päätökset (keine Beschwerde, rechtskräftig) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.05.2026 Perfectus Aluminum Inc., Perfectus Aluminum Acquisitions LLC und vier verbundene LagergesellschaftenPerfectus Aluminum: 549,5 Mio. USD – Aluminiumprofile als Scheinpaletten eingeführt 468,1 Mio. €
Die Unternehmen führten von Juli 2011 bis Juni 2014 über 2,2 Millionen chinesische Aluminiumstrangpressprofile ein, die nur punktuell zu „Paletten“ verschweißt waren, und meldeten sie als Fertigware, die nicht unter die Antidumping- und Ausgleichszölle falle – Käufer für die Paletten gab es nie. Eine Jury hatte die Gesellschaften bereits 2021 u. a. wegen Verschwörung zum Betrug an den USA strafrechtlich verurteilt; der zivilrechtliche Vergleich über 549,5 Mio. USD erledigt mehrere Whistleblower-Klagen.
Wer Ware durch minimale Bearbeitung als Fertigware aus dem Anwendungsbereich von Antidumpingzöllen herausdeklariert, umgeht Zölle – die Einreihung muss dem tatsächlichen Erzeugnis folgen.
Tarifierung und Umgehung von Antidumpingzöllen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (zivilrechtlicher Vergleich)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
Originalbetrag 549.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz 86.000 €
Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.
Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.
Aufzeichnung von Kundengesprächen
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- APD – Décision quant au fond n° 102/2026 du 12 mai 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.05.2026 Banco Topázio S.A.Banco Topázio: 16,28 Mio. BRL und Krypto-Devisenverbot wegen Geldwäschemängeln 2,82 Mio. €
Der Sanktionsausschuss COPAS des Banco Central do Brasil verhängte gegen Banco Topázio S.A. Geldbußen von zusammen 16.280.000,00 BRL: 4.560.000,00 BRL, weil das Überwachungssystem keine Regeln für Devisengeschäfte zum Kauf und Verkauf virtueller Vermögenswerte enthielt, 3.280.000,00 BRL, weil verdächtige Geschäfte nicht oder verspätet an die Finanzermittlungsstelle Coaf gemeldet wurden (darunter 3,05 Mrd. BRL eines Kunden), und 8.440.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte. Zusätzlich darf sie zwei Jahre lang keine außerbörslichen Devisengeschäfte für virtuelle Vermögenswerte abwickeln, bei denen der Kunde als nicht autorisierter Intermediär für Dritte auftritt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer Devisengeschäfte für Krypto-Intermediäre abwickelt, braucht passende Monitoring-Szenarien und muss auch die Kunden hinter den Kunden kennen.
Geldwäscheüberwachung bei Devisengeschäften mit Krypto-Intermediären
- Behörde / Gericht
- Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Lei 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 II, Art. 12 II und § 2 II und IV; Circular BCB 3.978/2020, Arts. 38, 39 und 48; Lei 13.506/2017, Art. 3 XVII, Art. 5 II und IV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 16.280.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2026.
- BCB – PAS PE 266470, Relatório, Voto e Decisão 1423/2026-COPAS de 11 de maio de 2026 (Banco Topázio S.A.) Entscheidung einer Behörde
- BCB – Quadro geral de penalidades em PAS (OData), PAS 266470 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter 277.500 €
Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).
Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.
Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Data Protection Commission Publishes Final Decision Following Inquiry into Permanent TSB Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr 24.902 €
Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.
Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.
Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis
- Behörde / Gericht
- Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- Transport Desgagnés Inc. fined $40,000 for Canada Wildlife Act violations in Nunavut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2026 South Staffordshire Plc und South Staffordshire Water PlcICO: Knapp 1 Mio. £ gegen Wasserversorger South Staffordshire nach Cyberangriff 1,12 Mio. €
Über eine Phishing-Mail gelangte 2020 Schadsoftware in das Netz des Wasserversorgers und blieb rund 20 Monate unentdeckt; 2022 erlangten Angreifer Administratorrechte und stahlen Daten von 633.887 Personen, die im Darknet landeten. Die ICO bemängelte u. a. eine Überwachung von nur 5 % der IT-Umgebung, veraltete Software wie Windows Server 2003 und fehlendes Schwachstellen- und Patchmanagement.
Auch Versorger der kritischen Infrastruktur müssen ihre gesamte IT überwachen und Altsysteme ablösen – ein Angriff darf nicht erst durch Leistungsprobleme auffallen.
Phishing-Erkennung
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- 40 % Minderung wegen frühen Schuldeingeständnisses; Zahlung ohne Rechtsmittel vereinbart.
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
Originalbetrag 963.900 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- Fine of nearly £1m issued against South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc following major cyber attack and data breach Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- ICO Monetary Penalty Notice: South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2026 Sydney Water CorporationSydney Water: 240.000 AUD Strafe nach Abwasseraustritt in Carramar 147.975 €
Bei zwei Vorfällen im Juli und August 2022 traten in Carramar rund 423.000 Liter ungeklärtes Abwasser aus, weil Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet waren; betroffen waren ein Wohngrundstück, ein Sportplatz, Buschland und der Prospect Creek. Nach Schuldbekenntnis verurteilte das Land and Environment Court Sydney Water zu 225.000 AUD wegen Verstoßes gegen die Umweltschutzgenehmigung und zu 15.000 AUD, weil das Unternehmen der EPA angeforderte Videoaufnahmen ohne rechtmäßigen Grund nicht vorgelegt hatte.
Betreiber von Abwassernetzen müssen die Wartung ihrer Anlagen sicherstellen und behördliche Auskunftsersuchen zügig erfüllen.
Wartung von Abwasseranlagen und Mitwirkung bei behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen der Environment Protection Licence; Pflicht zur Vorlage von Informationen und Unterlagen gegenüber der EPA NSW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- 25 % Nachlass für ein frühes Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
Originalbetrag 240.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- EPA NSW: Sydney Water cops $240,000 penalty over Carramar sewage spill (7 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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07.05.2026 Duncan Farms LimitedDuncan Farms: 53.000 GBP, weil ein Arbeiter in ein ungeschütztes Förderband geriet 61.335 €
Ein Beschäftigter des Eierproduzenten stieg im Oktober 2024 zwischen zwei laufende Mistförderbänder, um ein Geräusch zu prüfen, und wurde an der Einzugsstelle erfasst; er erlitt Nervenschäden an beiden Armen. Am Antrieb fehlten feste oder verriegelte Schutzeinrichtungen – Unterweisung und Kleidungsregeln allein genügten nicht. Strafe 53.000 GBP.
Unterweisung ersetzt keine technische Schutzeinrichtung: Einzugsstellen müssen fest oder verriegelt abgesichert sein.
Maschinen vor Eingriffen stillsetzen
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Aberdeen Sheriff Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 11(1) und (2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
Originalbetrag 53.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- Egg farm fined after worker trapped in running conveyor machinery Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2026 Canada Revenue Agency (CRA)Datenschutzbeauftragter: Kanadas Steuerbehörde CRA muss Schutz vor Kontoübernahmen stärken Sonstiges
Seit 2020 kam es bei der CRA zu mehr als 42.000 einzelnen Verletzungen, bei denen Unbefugte auf Steuerkonten zugriffen oder Daten änderten, um Leistungen umzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte bemängelte in einem Sonderbericht an das Parlament u. a. die verzögerte Einführung verpflichtender MFA und lückenhafte Vorfallserfassung und sprach neun Empfehlungen aus, von denen acht vollständig und eine teilweise angenommen wurden.
Online-Konten mit Zahlungsfunktionen brauchen verpflichtende starke Authentifizierung und eine lückenlose Erfassung von Vorfällen.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act (Kanada)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.05.2026 HP TRONIC Zlín, spol. s r.o.HP TRONIC Zlín: 39 Mio. CZK für Preisvorgaben an Elektrohändler 1,6 Mio. €
Der Distributor und Händler von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten setzte seit 2012 über zehn Jahre Mindestverkaufspreise für seine Händlerkunden fest, überwachte sie und sanktionierte Abweichler. Die Behörde verhängte 38,971 Mio. CZK; Kronzeugenantrag, Vergleich und ein verbessertes Compliance-Programm senkten das Bußgeld, gegen die Höhe legte das Unternehmen Einspruch ein.
Wer Händler wegen niedriger Preise anmahnt, riskiert hohe Bußgelder – ein wirksames Compliance-Programm mindert sie, ersetzt aber nicht das Abstellen der Praxis.
Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenantrag, Vergleich und Ausbau des internen Compliance-Programms.
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 38.971.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.
- HP Tronic Faces Nearly CZK 40 Million Fine for Dictating Prices to Retailers Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention 1,23 Mio. €
Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.
Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.
Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.
- ČNB – Pravomocná rozhodnutí, Detail S-Sp-2025/00110/CNB/581 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Rozhodnutí ČNB ze dne 6. 5. 2026, č. j. 2026/066785/CNB/580, sp. zn. S-Sp-2025/00110/CNB/581 (výrok) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler 150.000 €
Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.
Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.
Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- FSMA – Règlement transactionnel P&V Assurances SC (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör 7,9 Mio. €
Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.
Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOK-2/2026 (Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOK-2/2026 vom 04.05.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs 1.000 €
Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.
Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.
Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- IDPC Commissioner's Decision (4. Mai 2026) Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
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01.05.2026 Ultra Electronics Holdings Limited (vormals plc)Ultra Electronics: DPA über rund 10,1 Mio. GBP wegen Bestechung in Algerien und Oman 11,6 Mio. €
Der britische Verteidigungszulieferer hat Bestechung durch Agenten bei drei öffentlichen Aufträgen in Oman und Algerien (darunter ein Auftrag des omanischen Verkehrsministeriums über bis zu 200 Mio. GBP) nicht verhindert. Das vom Crown Court Southwark genehmigte DPA sieht 10.083.150 GBP Strafe vor; zusätzlich trägt das Unternehmen rund 4,8 Mio. GBP Ermittlungskosten des SFO und muss drei Jahre lang über sein Compliance-Programm berichten.
Wer Agenten für Staatsaufträge einsetzt, muss angemessene Verfahren nachweisen können – sonst haftet das Unternehmen nach Section 7 Bribery Act ohne eigenen Bestechungsvorsatz.
Einsatz von Vertriebsagenten bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Serious Fraud Office (SFO)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Bribery Act 2010 (Failure to prevent bribery); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige der Algerien-Sachverhalte 2018; Neuaufstellung von Eigentümerstruktur und Führung; 45 % Abschlag auf die Strafe.
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
Originalbetrag 10.083.150 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- SFO secures £10m from British defence supplier Pressemitteilung einer Behörde
- SFO DPA with Ultra Electronics Holdings Limited (formerly plc) Entscheidung einer Behörde
- Serious Fraud Office v Ultra Electronics Holdings [2026] EWCR 4 (Approved Judgment, 1 May 2026) Gerichtsentscheidung
- SFO-Ultra Indictment (Crown Court at Southwark) Entscheidung einer Behörde
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01.05.2026 Modern Nuclear Inc.Modern Nuclear: 8,33 Mio. USD – überhöhte Aufsichtshonorare an zuweisende Kardiologen 7,12 Mio. €
Der Anbieter mobiler PET-Scans aus Kalifornien soll zuweisenden Kardiologen überhöhte Honorare für die Beaufsichtigung der Untersuchungen gezahlt haben, um Zuweisungen zu sichern. Der Vergleich über 8.334.350,71 USD zuzüglich umsatzabhängiger Zahlungen richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit; dazu kommt eine Corporate Integrity Agreement.
Vergütungen an Geschäftspartner, die Aufträge zuweisen, müssen dem Marktwert der Leistung entsprechen – jede Überzahlung wirkt wie ein Schmiergeld.
Honorarverträge mit Zuweisern auf Marktüblichkeit prüfen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Central District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 8.334.350,71 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Mobile PET Scan Provider to Pay $8.33 Million … Unlawful Kickbacks to Medical Practices (01.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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01.05.2026 LiveBetter Services LimitedLiveBetter Services: 675.000 AUD nach tödlichen Verbrühungen einer NDIS-Klientin 412.314 €
Der District Court of NSW verurteilte LiveBetter Services Limited nach einer Untersuchung von SafeWork NSW wegen eines Verstoßes gegen ss 32/19(2) des Work Health and Safety Act 2011 zu 675.000 AUD. Im Februar 2022 war eine Teilnehmerin des National Disability Insurance Scheme (NDIS) in ein Bad mit zu heißem Wasser gesetzt worden, erlitt schwere Verbrennungen und starb an den Verletzungen.
Bei der Körperpflege betreuter Menschen muss die Wassertemperatur technisch begrenzt und vor jedem Bad geprüft werden.
Verbrühungsschutz bei Pflege und Betreuung
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work Health and Safety Act 2011 (NSW) ss 32/19(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 675.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- SafeWork NSW: Prosecution summaries – May 2026 (LiveBetter Services Limited, 1 May 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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01.05.2026 Swiss Fund Management AG in Liquidation; BZ Berater Zentrum AGFINMA entzieht Swiss Fund Management die Bewilligung und zieht Provisionen der BZ ein Anordnung
Die Swiss Fund Management AG in Liquidation und die BZ Berater Zentrum AG, die rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate führte, lenkten Anlegergelder von rund 200 Mio. CHF direkt oder über Fonds in illiquide Anleihen miteinander verbundener Emittentinnen, die Immobilienprojekte nahestehender Gesellschaften finanzierten, ohne die Anlegerinnen und Anleger ausreichend über die Interessenkonflikte zu informieren und ohne angemessene Eignungs- und Angemessenheitsprüfung nach FIDLEG. Mit Verfügung vom 1. Mai 2026 entzog die FINMA der SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen, wies das Bewilligungsgesuch der BZ als Vermögensverwalterin ab und zog bei der BZ Platzierungsprovisionen von über 3 Mio. CHF ein. Die Verfügung ist rechtskräftig.
Wer Kundengelder in Produkte verbundener Gesellschaften lenkt, muss Interessenkonflikte offenlegen und die Eignung für jeden Kunden dokumentiert prüfen.
Interessenkonflikte und Eignungsprüfung in der Vermögensverwaltung
- Behörde / Gericht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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30.04.2026 Cardiff UniversityCardiff University: 280.000 GBP Strafe wegen Berufsasthma durch Tierallergene 323.232 €
Die Cardiff University wurde zu 280.000 GBP Geldstrafe und 11.745 GBP Kosten verurteilt, weil zwei Beschäftigte durch den Kontakt mit Tierallergenen an Berufsasthma erkrankten. Nach den Feststellungen der Health and Safety Executive hatte die Universität von 2008 bis 2025 keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen die Allergenexposition ermittelt und umgesetzt, obwohl die Gefahrstoffvorschriften (COSHH) und einschlägige Leitlinien seit Langem bestehen.
Auch schleichende Berufskrankheiten führen zu Strafverfahren, wenn Expositionen über Jahre nicht beherrscht werden.
Gesundheitsschutz in Laboren mit Versuchstieren
- Behörde / Gericht
- Cardiff Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
Originalbetrag 280.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- HSE: Cardiff University fined £280,000 after two employees develop occupational asthma (01.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 190.476 €
OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro 50.855 €
Auf Antrag eines Auftraggebers stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.
Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.
Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 389 от 30.04.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung 1,92 Mio. €
Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.
Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.
- DFS Secures $2.25 Million Cybersecurity Settlement with Delta Dental Pressemitteilung einer Behörde
- Consent Order to Delta Dental 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Purdue Pharma L.P.Purdue Pharma: 5,544 Mrd. USD Strafe – u. a. Kickbacks über das Rednerprogramm 4,75 Mrd. €
Der Opioidhersteller wurde in Newark nach seinem Schuldbekenntnis von 2020 zu einer Geldstrafe von 3,544 Mrd. USD (geltend gemacht im Insolvenzverfahren) und einer Einziehung von 2 Mrd. USD verurteilt; auf die Einziehung können bis zu 1,775 Mrd. USD angerechnet werden, wenn Purdue als gemeinwohlorientiertes Unternehmen aus der Insolvenz hervorgeht. Purdue hatte die DEA getäuscht und Verschreibern über sein Rednerprogramm sowie einer Plattform für elektronische Patientenakten Kickbacks gezahlt, um mehr Opioid-Verschreibungen zu erreichen.
Honorarprogramme für Kunden, die Umsatz steuern, können Teil eines strafbaren Gesamtsystems werden – mit existenzbedrohenden Folgen.
Rednerhonorare und Vorteile für verschreibende Ärzte
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court, District of New Jersey (Anklage: U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Verschwörung zum Betrug der USA und zur Verletzung des Food, Drug, and Cosmetic Act; zwei Fälle Verschwörung zur Verletzung des Anti-Kickback Statute (Schuldbekenntnis vom 24.11.2020)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 5.544.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell 23,3 Mio. €
Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.
Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.
Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- I871 - The Italian Competition Authority fines Amica Chips, Pata and Preziosi Food over €23 million Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM - Sanzioni per oltre 23 milioni di euro ad Amica Chips, Pata e Preziosi Food Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse 485.086 €
Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.
Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.
Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- ASIC 26-090MR: Canva Group pays $792,000 in infringement notices for failing to lodge financial reports on time Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442525 an Canva Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442527 an Fusion Books Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.04.2026 Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance GroupCompensa: 8,5 Mio. PLN wegen nicht auskömmlicher Kfz-Haftpflichtprämien 2 Mio. €
Die KNF belegte den Versicherer Compensa mit einer Geldbuße von 8.500.000 PLN, weil er in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsgruppe 10) in den Jahren 2022 bis 2024 Prämien festsetzte, die nicht ausreichten, um alle Verpflichtungen aus den Verträgen und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Die Entscheidung ist nicht endgültig.
Versicherer müssen Prämien so kalkulieren, dass sie mindestens alle Leistungen aus den Verträgen und die Betriebskosten decken, und das regelmäßig überprüfen.
Auskömmliche Prämienkalkulation in der Versicherung
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 2 ustawa z dnia 11 września 2015 r. o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 8.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2026.
- KNF: Nałożenie kary pieniężnej na Compensa TU SA Vienna Insurance Group Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Wykaz kar nałożonych przez Komisję Nadzoru Finansowego w 2026 roku (Lp. 14) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen 1,23 Mio. €
Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).
Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- CGU – Decisão nº 91, de 24 de abril de 2026 (DOU Seção 1, 5.5.2026) Entscheidung einer Behörde
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.104175/2024-81 (Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Relatório Final da Comissão de PAR, Colônia Rio Doce Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen 30.092 €
Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.
Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.
Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Department of Internal Affairs: Law firm fined for anti-money laundering breaches (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 62.555 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu 12066424 Canada Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.04.2026 PricewaterhouseCoopers Hong KongPwC Hongkong: 1 Mrd. HKD Entschädigung für Evergrande-Aktionäre nach SFC-Vereinbarung Sonstiges
PricewaterhouseCoopers Hong Kong hat sich in einer Vereinbarung mit der Securities and Futures Commission verpflichtet, 1.000.000.000 HKD zur Entschädigung unabhängiger Minderheitsaktionäre der China Evergrande Group bereitzustellen; im Gegenzug sieht die Aufsicht ohne Haftungsanerkenntnis von weiteren Schritten ab. Mutmaßlich war der geprüfte Umsatz von China Evergrande für 2019 um 44,79 % und für 2020 um 69,03 % überhöht, und PwC Hong Kong war als Abschlussprüfer mutmaßlich an der Verbreitung falscher Informationen beteiligt, wahrte mutmaßlich die Unabhängigkeit nicht und ließ mutmaßlich Manipulationen des Managements bei Prüfungsstichproben und Baustellenbesichtigungen zu.
Abschlussprüfer, die Manipulationen bei ihren Prüfungshandlungen hinnehmen, tragen ein erhebliches Entschädigungsrisiko gegenüber Anlegern.
Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung in der Abschlussprüfung
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- s. 277 SFO (Cap. 571) (Auffassung der SFC, von PwC HK nicht anerkannt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub Anordnung
Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.
Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.
Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen
- Behörde / Gericht
- Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.04.2026 Keytrade Bank (belgische Zweigniederlassung der Arkea Direct Bank SA)Keytrade Bank: 250.000 EUR für fehlerhafte Angemessenheitswarnungen im Onlinehandel 250.000 €
Wegen eines IT-Problems zeigte Keytrade Bank vom 27. Dezember 2023 bis 13. März 2024 bei jeder Order denselben Warnhinweis an, unabhängig von der Komplexität des Instruments und dem bekannten Kenntnisstand des Kunden. Nach Auffassung der FSMA verletzte die Bank damit die Regeln zu klaren Kundeninformationen und zur Angemessenheitsprüfung, u. a. bei 81.416 Transaktionen in nicht komplexen Instrumenten, bei 1.081 Transaktionen in komplexen Instrumenten ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrung und bei 4.542 Transaktionen, bei denen die nötige Warnung vor Unangemessenheit fehlte. Die Bank erstattete Verluste betroffener Kunden und zahlt im Vergleich 250.000 EUR.
Pflichtwarnungen im Online-Brokerage müssen nach Produkt und Kundenprofil differenzieren; Änderungen an dieser Logik brauchen Tests und laufendes Monitoring.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 27bis § 1 und Art. 27ter §§ 3 und 5 Gesetz vom 2. August 2002; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank verkaufte betroffene komplexe Positionen, erstattete Verluste und informierte die Kunden.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Industrial Chemicals LimitedIndustrial Chemicals: 3,8 Mio. GBP nach Verätzungen mit Natronlauge – ein Bein amputiert 4,37 Mio. €
2019 trat ein Beschäftigter in eine Pfütze Natronlauge; seine Sicherheitsschuhe schützten nicht, das Bein musste unterhalb des Knies amputiert werden. 2022 erlitt ein weiterer Arbeiter beim manuellen Umfüllen Verätzungen. HSE fand undichte Leitungen und Ventile, fehlende Wartung, keine Gefährdungsbeurteilung für das Umfüllen und ungeprüfte Schutzschuhe; Strafe 3,8 Mio. GBP plus 124.748 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 469 Beschäftigte.
Gefahrstoffleckagen sind kein Normalzustand – Instandhaltung, Verschüttungsmanagement und geprüfte Schutzausrüstung gehören zusammen.
Umgang mit ätzenden Gefahrstoffen und PSA
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Southwark Crown Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Control of Substances Hazardous to Health Regulations 2002, reg. 7(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 3.800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Chemical company fined £3.8 million after investigation into serious chemical burns suffered by two employees Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Industrial Chemicals Limited (03886037) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.04.2026 Unternehmen (Anrufe zur Schadensregulierung), UK (anonymisiert)ICO: Anordnung gegen britisches Unternehmen wegen Anrufen zu Schadensregulierung ohne Einwilligung Anordnung
Die ICO erließ gegen ein britisches Unternehmen eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Anrufe zu Dienstleistungen der Schadensregulierung (claims management) veranlasst, ohne dass die Angerufenen eingewilligt hatten. Solche Anrufe sind nach Regulation 21A der PECR nur mit vorheriger Einwilligung zulässig; zudem sah die ICO einen Verstoß gegen Regulation 24. Der Bescheid ist eine Durchsetzungsanordnung; eine Geldbuße enthält er nicht.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21A und 24 PECR; section 40 DPA 1998
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.04.2026 flatexDEGIRO SEBaFin: 1 Mio. Euro gegen flatexDEGIRO wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung zu Sonderprüfung 1 Mio. €
Die BaFin setzte am 20. April 2026 eine Geldbuße von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE fest. Das Unternehmen hatte Ende 2022 die Ergebnisse einer Sonderprüfung nach § 44 KWG bei der flatexDEGIRO Bank AG, bei der die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hatte, nicht unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung, sondern verspätet nur als Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Auch Feststellungen der Aufsicht können Insiderinformationen sein – eine Pressemitteilung ersetzt die Ad-hoc-Mitteilung nicht.
Aufsichtliche Prüfungsergebnisse als mögliche Insiderinformation bewerten
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- BaFin: flatexDEGIRO SE: Bafin setzt Geldbuße fest (30.04.2026, geändert 07.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BaFin: Bekanntmachung zur flatexDEGIRO SE Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.04.2026 Arrowstreet Capital, Limited PartnershipAFM: 297.000 Euro gegen Arrowstreet Capital wegen falscher Leerverkaufsmeldungen 297.000 €
Die AFM verhängte am 20. April 2026 gegen die US-Vermögensverwalterin Arrowstreet Capital, Limited Partnership ein Bußgeld von 297.000 Euro, weil sie ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Just Eat Takeaway.com und Galapagos zwischen Juli 2020 und November 2024 wegen eines Fehlers in ihrer Berechnungsmethode 101-mal zu niedrig an die AFM meldete, davon 85-mal auch bei der Pflicht zur Veröffentlichung. Weil das Unternehmen den Fehler selbst meldete, rasch korrigierte, voll kooperierte und Vorkehrungen gegen Wiederholung traf, senkte die AFM den Grundbetrag um 30 %; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass, die Sache ist abgeschlossen.
Berechnungsmethoden für Meldepflichten gehören regelmäßig validiert; eine Selbstmeldung nach Entdeckung eines Fehlers senkt das Bußgeld spürbar.
Richtige Berechnung und Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkaufsverordnung, SSR)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung, zügige Korrektur, volle Kooperation und Maßnahmen gegen Wiederholung (−30 % auf den Grundbetrag); vereinfachte Erledigung (−15 %).
- Veröffentlicht
- 22.04.2026
- AFM: Arrowstreet Capital krijgt boete voor onjuiste meldingen van shortposities Pressemitteilung einer Behörde
- AFM: Besluit tot het opleggen van een bestuurlijke boete aan Arrowstreet Capital, Limited Partnership (20 april 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.04.2026 Sapia Partners LLPFCA: Öffentliche Rüge für Sapia Partners wegen fehlender Trennung bei Kundengeldern Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber Sapia Partners LLP eine öffentliche Rüge aus. Sapia war für Kundengeldkonten verantwortlich, die im Zusammenhang mit ihrem vertraglich gebundenen Vertreter, einer Vermögensverwaltung, geführt wurden, sorgte aber nach den Feststellungen der FCA von 2014 bis 2020 nicht für eine wirksame Funktionstrennung zwischen den Personen, die Auszahlungen vornahmen, und denen, die die Konten abstimmten. In dieser Zeit flossen rund 150 Mio. Pfund auf die Konten, deren Kunden dadurch einem Verlustrisiko ausgesetzt waren. Sapia verpflichtete sich zu einer freiwilligen Zahlung von 19.637.950 Pfund an Kunden dieses Vertreters; deshalb verzichtete die FCA auf eine Geldbuße, die nach eigener Angabe sonst 7.412.000 Pfund (nach Nachlass) betragen hätte.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 10; CASS 7.12.2R bzw. CASS 7.3.2R; section 205 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: Sapia Partners LLP (20 April 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.04.2026 General Electric CompanyDDTC: 36 Mio. USD gegen General Electric wegen Technikdaten-Exporten nach China 30,5 Mio. €
Das DDTC schloss mit der General Electric Company einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD wegen ITAR-Verstößen: ungenehmigte Ausfuhren technischer Daten in die Volksrepublik China, Verstöße gegen Genehmigungsauflagen, ungenehmigte Ausfuhren von Verteidigungsgütern und die unterlassene Meldung wesentlicher Änderungen der ITAR-Registrierung. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch Änderungen der eigenen ITAR-Registrierung sind meldepflichtig und gehören in den Compliance-Kalender.
ITAR-Registrierung und Kontrolle technischer Daten mit China-Bezug
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2026.
- U.S. Department of State, Order, In the Matter of General Electric Company Entscheidung einer Behörde
- DDTC, Penalties & Oversight Agreements Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker 14,6 Mio. €
Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.
Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel laboratórií a uložil pokuty takmer 15 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche Anordnung
Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.
Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.
Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Verfügung des EDÖB gegen Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel 12,7 Mio. €
Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.
Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.
Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- L'Autorité de la concurrence sanctionne à hauteur de 12,67 millions d'euros (Entscheidung 26-D-05) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 26-D-05 (version publique) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln Anordnung
Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.
Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.
Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus isikuandmete kaitse asjas nr 2.1-1/24/397-890-38 (Fullgevity OÜ), 16.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Automobile Association Developments Limited (01878835) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben 369.572 €
Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.
Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.
Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung
Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- Oral Reasons for Approval of a Settlement: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Gerichtsentscheidung
- Proceeding: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen 6.000 €
Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.
GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.
GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Nezakonito GPS sledenje zaposlenim: Informacijski pooblaščenec javnemu komunalnemu podjetju izrekel globo v višini 6.000 eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.04.2026 Sun Shine Decoration Limited, Wai Tat Aluminium & Glass Engineering Company LimitedHongkong: 730.000 HKD Geldstrafen für zwei Bauunternehmen nach tödlichem Absturz 79.028 €
Das Gericht verurteilte Sun Shine Decoration zu 500.000 HKD und Wai Tat Aluminium & Glass Engineering zu 230.000 HKD Geldstrafe, zusammen 730.000 HKD, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 16.05.2025 an einem Wohnhaus in Kwu Tung, bei dem ein Arbeiter beim Anbringen von Dämmplatten auf einem Metallvordach in das Schwimmbecken des Nachbarhauses stürzte.
Arbeiten auf Dächern und Vordächern brauchen auch an Wohnhäusern eine vorab geplante Absturzsicherung, und jedes beteiligte Unternehmen kann für Verstöße belangt werden.
Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern und Vordächern
- Behörde / Gericht
- Fanling Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 730.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2026.
- Contractors fined for violation of safety legislation (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern Bußgeld
Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.
Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.
- Datatilsynet – Gyldendal indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 14. april 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm 1,45 Mio. €
Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.
Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.
Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Coastal PVA Technology, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Coastal PVA Technology, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 6,92 Mio. €
PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.
Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- ACM – Boete PostNL voor niet tijdige postbezorging in 2023 (Besluit, Beslisdatum 10-04-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit UPD 2023 PostNL Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt PostNL boete van bijna 7 miljoen euro op (12-05-2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.04.2026 MM Flowers LimitedBlumenlieferant: Bein nach Unfall am Rollenband amputiert – 134.000 £ 153.837 €
Beim Entladen festsitzender Luftfracht-Paletten vor dem Valentinstag 2023 geriet ein Beschäftigter mit dem Bein in eine 10 cm breite Lücke im Rollenboden und wurde von einer nachrutschenden Palette getroffen; das Bein musste amputiert werden. Beschäftigte mussten festsitzende Ladungen von Hand lösen, die Lücke war nie erkannt worden; Geldstrafe 134.000 £ plus 4.908 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis August 2025) hatte der Blumenlieferant durchschnittlich 882 Beschäftigte.
Alltägliche Handgriffe wie das Lösen festsitzender Ladung gehören in die Gefährdungsbeurteilung – gerade in Spitzenzeiten.
- Behörde / Gericht
- Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
Originalbetrag 134.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2026.
- 'At one point I was genuinely terrified I was going to bleed out and die' (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag MM Flowers Limited (05697954) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren Gewinnabschöpfung
StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.
Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- FTC Cases and Proceedings: StubHub Holdings, FTC v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), S.D.N.Y. 1:26-cv-02924 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.04.2026 Electro Optic Systems Holdings LimitedElectro Optic Systems: 4 Mio. AUD wegen verspäteter Korrektur der Umsatzprognose 2,41 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine mutmaßlich vereinbarte Geldbuße von 4 Mio. AUD gegen den börsennotierten Hersteller von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen wusste bis zum 25. Juli 2022, dass sein Umsatz 2022 voraussichtlich wesentlich unter der veröffentlichten Prognose von mindestens 212,3 Mio. AUD liegen würde, korrigierte die Prognose aber erst am 31. Oktober 2022; das Gericht stellte einen fortdauernden Verstoß gegen die laufende Offenlegungspflicht (continuous disclosure) fest.
Zeichnet sich ab, dass eine veröffentlichte Prognose wesentlich verfehlt wird, ist die Korrektur unverzüglich zu veröffentlichen.
Ad-hoc-Publizität: Umgang mit Prognoseabweichungen und interne Eskalation an die für Offenlegung Verantwortlichen
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 674A(2) i. V. m. s 1317QA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
Originalbetrag 4.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.04.2026 Ara 1857 S.p.A.IVASS: 900.000 EUR gegen Ara 1857, weil verlangte Abhilfen ausblieben 900.000 €
IVASS verhängte gegen die Ara 1857 S.p.A. eine Geldbuße von 900.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Das Unternehmen hatte die von der Aufsicht verlangten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen nicht angemessen umgesetzt, sodass schwere Mängel in Unternehmensführung, Vergütungssystemen sowie Risikosteuerung und -kontrolle und in der aktuellen und künftigen Solvabilitätsbeurteilung fortbestanden. Laut IVASS-Sanktionsstatistik hatte das Unternehmen bereits 2023 eine Geldbuße von 380.000 EUR erhalten.
Aufsichtliche Auflagen sind keine Empfehlungen: Bleiben verlangte Korrekturen aus, ist schon das ein eigener, empfindlich sanktionierter Verstoß.
Umsetzung aufsichtlicher Abhilfemaßnahmen
- Behörde / Gericht
- IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 188 Abs. 3-bis lit. d, Art. 30, 30-bis, 30-ter, 30-quater, 30-septies und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); IVASS-Verordnung 38/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- IVASS – Bollettino di Vigilanza n. 4/2026, Appendice: Provvedimenti sanzionatori (Prot. n. 76033/26 del 9 aprile 2026) Entscheidung einer Behörde
- IVASS – Statistiche sulle sanzioni 2023, Tav. 7: prime 5 sanzioni pecuniarie Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.04.2026 The Goldman Sachs Group, Inc.Goldman Sachs Group: 1,5 Mio. SEK wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen 139.095 €
Finansinspektionen verhängte gegen The Goldman Sachs Group, Inc. eine Sanktionsgebühr von 1.500.000 SEK, weil sechs Über- und Unterschreitungen der 5-%-Schwelle bei Aktien und Stimmrechten von Lundin Mining Corporation, Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB und Scandic Hotels Group AB zwischen 1 und 104 Handelstage zu spät gemeldet wurden; ein weiterer Vorgang (Lundin Mining, 27. März 2025) wurde eingestellt. FI berücksichtigte, dass ein professioneller Marktteilnehmer bei mehreren Emittenten verstoßen hatte, und sah keinen Grund für einen Erlass.
Konzernweite Beteiligungsüberwachung muss das Über- und Unterschreiten nationaler Meldeschwellen taggenau erkennen und fristgerecht melden.
Beteiligungsmeldungen (Flagging) bei Über- und Unterschreiten von Schwellenwerten
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- 6 kap. 3 a § första stycket 4 lagen (1991:980) om handel med finansiella instrument (Flaggningspflicht)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
Originalbetrag 1.500.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2026.
- FI: The Goldman Sachs Group, Inc. får sanktionsavgift för sena flaggningar (10.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FI-Beschluss FI dnr 25-14288 vom 08.04.2026 – The Goldman Sachs Group, Inc. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.04.2026 LPP S.A.LPP: 15 Mio. PLN wegen fehlerhafter Konzernabschlüsse nach Kriegsbeginn in der Ukraine 3,5 Mio. €
Die KNF verhängte gegen die börsennotierte Emittentin LPP eine Geldbuße von 15.000.000 PLN wegen Verstößen gegen Informationspflichten in den Konzernabschlüssen 2021/2022 und 2022/2023. LPP hatte Wertminderungen auf Sachanlagen und Vorräte von 608 Mio. PLN infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 fälschlich als wertaufhellendes Ereignis im Abschluss 2021/2022 erfasst und die Vergleichszahlen im Folgeabschluss nicht korrigiert, obwohl die Behörde dies zuvor mehrfach empfohlen und der Abschlussprüfer Einschränkungen vermerkt hatte. Die Entscheidung ist nicht endgültig.
Empfehlungen der Aufsicht und Einschränkungen des Abschlussprüfers zur Bilanzierung sollten Emittenten zeitnah umsetzen, statt Fehler fortzuschreiben.
Richtige Bilanzierung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 56 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ustawa o ofercie publicznej i. V. m. § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 71 Abs. 1 Nr. 3 lit. b Verordnung des Finanzministers über laufende und periodische Informationen; IAS 2, 8, 10 und 36
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 15.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.04.2026.
- KNF: Nałożenie kary pieniężnej na LPP SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Wykaz kar nałożonych przez Komisję Nadzoru Finansowego w 2026 roku (Lp. 10) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten 6,5 Mio. €
Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.
Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.
Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-04 du 2 avril 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-04 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-D-04 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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02.04.2026 Rickman Trade OÜ (mit Rickman Trade Latvijas filiāle), „EUGESTA“ SIA, SIA „Innocent PRO“Lettland: 512.100 EUR wegen Preisbindung bei JURA-Kaffeevollautomaten 512.100 €
Nach der Entscheidung der Konkurences padome gab der Vertriebshändler Rickman Trade den Einzelhändlern die Wiederverkaufspreise für JURA-Kaffeevollautomaten vor, während EUGESTA und Innocent PRO die Einhaltung dieser Preise im Einzelhandel überwachten und aufrechterhielten, um ein einheitliches Preisniveau in Lettland zu sichern. Geldbußen: Rickman Trade OÜ mit lettischer Filiale 255.938,04 EUR, EUGESTA 232.636,20 EUR und Innocent PRO nach 10 % Vergleichsnachlass 23.525,93 EUR, zusammen 512.100,17 EUR.
Hersteller und Händler dürfen Wiederverkaufspreise empfehlen, aber weder vorgeben noch deren Einhaltung überwachen.
Verbot von Preisbindung im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Innocent PRO erhielt nach einem Vergleichsangebot 10 % Nachlass.
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- KP lēmums Nr. 18, lieta KL/2.2-3.2/25/1 (Rickman Trade, EUGESTA, Innocent PRO), 02.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Konkurences padomes lēmumi (Nr. 52, Statuss: Spēkā, pieņemts 02.04.2026, publicēts 07.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern Anordnung
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.
Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
- Veröffentlicht
- 22.04.2026
- OAIC: RentTech platforms must stop unfair and excessive personal information collection, says Privacy Commissioner (22 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commissioner Initiated Investigation into IRE Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 24 (1 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.03.2026 XTB S.A.XTB: 20 Mio. PLN wegen mangelhafter Angemessenheitsprüfung beim CFD-Vertrieb 4,66 Mio. €
Die KNF belegte das Maklerhaus XTB mit einer Geldbuße von 20.000.000 PLN, weil es zwischen Januar 2022 und September 2023 die Kenntnisse und Erfahrungen von Kunden nicht ordnungsgemäß prüfte, den Zielmarkt für komplexe Instrumente wie CFD nicht angemessen bestimmte, mögliche Interessenkonflikte durch die an Kunden verteilte „lista HOT“ nicht erfasste und Kunden unzuverlässige Informationen zu CFD-Risiken gab. Auf Antrag von XTB prüfte die KNF den Fall erneut und hielt die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht.
Erfahrungen mit einfachen Produkten reichen nicht aus, um Kunden komplexe Hebelprodukte wie CFD als angemessen einzustufen.
Angemessenheitsprüfung und Produktüberwachung bei Hebelprodukten
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 34 Abs. 2 lit. a, Art. 48 und Art. 56 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 37 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 31 Abs. 7 Verordnung des Finanzministers vom 30.05.2018; Art. 83c Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 20.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.
- KNF: Nałożenie kary pieniężnej na XTB SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Ostateczna decyzja ws. XTB SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Wykaz kar nałożonych przez Komisję Nadzoru Finansowego w 2026 roku (Lp. 8) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.03.2026 Peken Global Limited (KuCoin)Peken Global (KuCoin): 500.000 USD und Verbot des US-Zugangs ohne CFTC-Registrierung 435.388 €
Auf Klage der CFTC erließ das Bundesgericht in New York eine Zustimmungsanordnung gegen die Betreiberin der Kryptobörse KuCoin, die auf den Turks- und Caicosinseln registriert ist. Peken Global hatte US-Teilnehmern direkten Zugang zu ihrem Handelssystem gewährt, ohne als ausländische Börse (Foreign Board of Trade) bei der CFTC registriert zu sein; das Gericht untersagte dies dauerhaft und verhängte eine Geldbuße von 500.000 USD. Auf eine Gewinnabschöpfung wurde wegen der Kooperation und der Einziehung im parallelen Strafverfahren verzichtet, in dem sich Peken Global wegen eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts schuldig bekannt hatte. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer US-Teilnehmern direkten Zugang zu einer ausländischen Handelsplattform gibt, braucht die passende CFTC-Registrierung oder muss den Zugang wirksam unterbinden.
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Klage der CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- CFTC Regulation 48.3 (17 C.F.R. § 48.3); Section 6c Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 13a-1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der CFTC und im Strafverfahren; wegen der dort angeordneten Einziehung verlangte die CFTC keine Gewinnabschöpfung.
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.
- CFTC Release No. 9203-26: Federal Court Enters Permanent Injunction Against Peken Global Limited (30.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- U.S. District Court S.D.N.Y., CFTC v. Mek Global Limited et al., No. 24-cv-2255, Consent Order against Peken Global Limited (so ordered 30.03.2026) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.03.2026 Energy Prices Direct LimitedICO: 160.000 Pfund gegen Energy Prices Direct wegen Werbeanrufen ohne TPS-Abgleich 184.325 €
Die ICO verhängte gegen Energy Prices Direct Limited, einen Vermittler von Energietarifwechseln, eine Geldbuße von 160.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Kontaktdaten aus öffentlichen Quellen und von Listenanbietern bezogen und vor seinen Werbeanrufen nicht mit den Sperrregistern TPS/CTPS abgeglichen. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 128.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.
- ICO Enforcement: Energy Prices Direct Limited. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Energy Prices Direct Limited (30 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.03.2026 Oztures Trading Pty Ltd (Binance Australia Derivatives)Binance Australia Derivatives: 10 Mio. AUD wegen falsch eingestufter Privatkunden 5,98 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 10 Mio. AUD, weil der Anbieter von Krypto-Derivaten zwischen Juli 2022 und April 2023 524 Privatkunden – mehr als 85 % seiner australischen Kundschaft – fälschlich als Großkunden (wholesale clients) einstufte und ihnen damit u. a. Product Disclosure Statement, Zielmarktbestimmung und ein ordnungsgemäßes internes Beschwerdeverfahren vorenthielt. Ursache waren mangelhafte Onboarding-Prozesse – etwa ein beliebig oft wiederholbarer Multiple-Choice-Test – sowie unzureichende Schulung und Prüfung; die betroffenen Kunden erlitten 8,66 Mio. AUD Handelsverluste und zahlten 3,89 Mio. AUD Gebühren.
Einstufungen, die Kunden Schutzrechte nehmen, brauchen belastbare Nachweise, geschultes Personal und eine wirksame Kontrolle – ein wiederholbarer Wissenstest ersetzt keine Prüfung.
Kundeneinstufung (Privat- oder Großkunde) und Prüfung von Nachweisen beim Onboarding
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) ss 1012B(3)(a)(i) und (iii), 994B(1) und (2)(a), 912A(1)(a), (b), (f) und (g); Geldbuße nach s 1317G
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Vollständige Entschädigung der betroffenen Kunden (rund 13,1 Mio. AUD) unter Aufsicht der ASIC, Kooperation im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Eingeständnis aller Verstöße; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
Originalbetrag 10.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen 434.295 €
Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.
Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.
Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.05.2026
Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on 13010431 Canada Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung 389.760 €
Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.
Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.
Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
- FCA fines Dinosaur Merchant Bank Limited for market abuse surveillance failures (27.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.03.2026 Huws Gray LimitedBaustoffhändler Huws Gray: 2,2 Mio. £ nach tödlichem Förderband-Unfall 2,54 Mio. €
Im Sägewerk Herringswell wurde 2024 ein Hilfsarbeiter von einem rund drei Tonnen schweren Holzpaket erdrückt, nachdem ein Kollege das Förderband startete, ohne ihn im Rahmen des Förderbands zu sehen. Das Unternehmen wusste vom Einsteigen in die Gefahrenzone – Videoaufnahmen zeigten zwischen dem 14. April und dem 23. Mai 2024 19 Fälle –, setzte aber nur Aufkleber ein; Geldstrafe 2,2 Mio. £ plus 9.929 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 4.570 Beschäftigte.
Wer ein Fehlverhalten an Maschinen kennt, muss es technisch unterbinden – Hinweisschilder allein genügen vor Gericht nicht.
- Behörde / Gericht
- Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
Originalbetrag 2.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.
- Major builders merchant fined £2.2 million after worker killed in conveyor crush (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Huws Gray Limited (02506633) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.03.2026 NN Penzijní společnost, a.s.ČNB: 10 Mio. CZK gegen NN Penzijní společnost – Zinserträge der Sparer als eigene verbucht 408.530 €
Die ČNB verhängte gegen die NN Penzijní společnost eine Geldbuße von 10.000.000 CZK nach dem Gesetz über die ergänzende Altersvorsorge. Die Pensionsgesellschaft hatte 2023 Zinserträge von zusammen 8.060.467,26 CZK aus Geldern der Sparer auf Sammel- und Auszahlungskonten als eigene Erträge verbucht, statt sie den Teilnehmern zuzuordnen. Außerdem fehlten bis mindestens Februar 2024 eine unabhängige, laufende Kontrolle der Anlagegrenzen, eine wirksame Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten und angemessene Verfahren für Interessenkonflikte innerhalb der Unternehmensgruppe.
Erträge aus Kundengeldern gehören den Kunden; wer Verwaltung auslagert, braucht eigene, unabhängige Kontrollen statt der Daten des Dienstleisters.
Treuhänderische Pflichten gegenüber Sparern und Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- § 49 lit. a und b, § 50, § 51, § 54 Abs. 1, § 160 Abs. 1 lit. q und u, § 160 Abs. 10 Zákon č. 427/2011 Sb. (ZDPS, Fassung bis 31. 12. 2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 10.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.
- ČNB – Pravomocná rozhodnutí, Detail S-Sp-2025/00050/CNB/581 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Rozhodnutí ČNB ze dne 26. 3. 2026, č. j. 2026/038428/CNB/580, sp. zn. S-Sp-2025/00050/CNB/581 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.03.2026 Commercial Lines Limited (HLN Supplies)Kunststoffverarbeiter: zwei Fingerverletzungen in zehn Tagen – 16.000 £ 18.494 €
Im August 2024 verloren zwei Beschäftigte des Leedser Kunststoffverarbeiters binnen zehn Tagen Fingerteile – an einer ungeschützten Schleifmaschine und an einer Tischkreissäge. Die HSE bemängelte fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Sägeschulung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und keine angemessene Gefährdungsbeurteilung; Geldstrafe 16.000 £ plus 6.534 £ Kosten für den Betrieb mit laut Jahresabschluss 17 Beschäftigten.
Ein Unfall an einer Maschine ist ein Warnsignal für alle anderen – nach dem ersten Vorfall gehören sämtliche Schutzeinrichtungen und Unterweisungen sofort auf den Prüfstand.
Sicherer Umgang mit Sägen und Maschinen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 3(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
Originalbetrag 16.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.
- Plastics firm fined after two workers lose fingers in just ten days (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Commercial Lines Limited (01762733) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro 125.083 €
Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).
Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 25.03.2026 (RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte 70.000 €
Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.
Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.
Regulatorisches Meldewesen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finanssivalvonta – Familiam Asset Management Oy:lle 70 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (25.3.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2025/1838 vom 25.03.2026 (Familiam Asset Management Oy) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot 92.442 €
Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.
Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.
Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.
- Lancashire company and director fined for illegal exports Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag 3R Technology UK Limited (11188539) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink
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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro 1.500 €
Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.
Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.
Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „Fitsypro“), 24.03.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben 11,5 Mio. €
Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.
Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.
Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- AGCM, Provvedimento PS12974 (Adunanza 23.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 02.04.2026: PS12974 – Sanzione di oltre 11 milioni di euro a Revolut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 The Bank of London Group Limited und Oplyse Holdings Limited (vormals The Bank of London Group Holdings Limited)PRA: 2 Mio. GBP gegen The Bank of London und Mutter wegen Täuschung über Kapitallage 2,31 Mio. €
Die PRA verhängte gegen The Bank of London Group Limited und ihre Finanzholding Oplyse Holdings Limited eine Geldbuße von 2.000.000 GBP. Von Oktober 2021 bis Mai 2024 erfüllten sie über längere Zeit ihre Kapitalanforderungen nicht, täuschten die PRA wiederholt über ihre tatsächliche Kapitallage – unter anderem mit gefälschten Dokumenten – und steuerten und meldeten einen Großkredit der Bank an die Muttergesellschaft nicht ordnungsgemäß. Es war die erste Geldbuße der PRA wegen fehlender Integrität und ihr erstes Verfahren gegen eine Finanzholding; angemessen gewesen wären 12 Mio. GBP.
Gegenüber der Aufsicht zählt nur die wahre Kapitallage – geschönte oder gefälschte Nachweise machen aus einem Kapitalproblem einen Integritätsverstoß.
Wahrhaftigkeit gegenüber der Aufsicht; keine geschönten Kapitalnachweise
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rules 1, 3, 4 und 7; PRA Rulebook: Reporting (CRR) Part Kap. 3 Art. 5 und Art. 7, Large Exposures (CRR) Part Art. 393–395, Notifications 2.3, Related Party Transaction Risk 2.1 und 2.3, Definition of Capital 7A; ss. 206 und 192Y FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Wegen nachgewiesener ernsthafter finanzieller Härte setzte die PRA die Geldbuße von 12 Mio. GBP auf 2 Mio. GBP herab; die Unternehmen einigten sich mit der PRA.
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.
- PRA Final Notice to The Bank of London Group Limited and Oplyse Holdings Limited, 23 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines The Bank of London and its parent company Oplyse Holdings Limited £2m (24 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert 66.919 €
Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.
Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.
Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)
- Behörde / Gericht
- Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.
- Datatilsynet: Region Syddanmark indstilles til bøde (2021, mit Update zu Byret und Landsret) Pressemitteilung einer Behörde
- Retten i Kolding, dom 23.12.2024, SS-5399/2023-KOL (Domsdatabasen) Gerichtsentscheidung
- Vestre Landsret, dom 23.03.2026, SS-113/2025-VLR (Domsdatabasen, ECLI:DK:VLR:2026:SS0000000101) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage 1.274 €
Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.
Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.
- NAIH-273-7/2026 – Jogalap nélküli hozzáférés az EESZT rendszeréhez Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage 1.000 €
Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.
Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.
- Behörde / Gericht
- Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.07.2026
- CCPC Consumer Protection Enforcement: Prosecution – Brown Thomas Arnotts Limited Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Anordnung
Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.
Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.
Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- FCA First Supervisory Notice to Conclusive Financial Limited, 20 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- FCA press release on misleading claims management adverts (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch Anordnung
Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.
Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.
Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Commissioner Initiated Investigation into Singtel Optus Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 22 (20 March 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy Commissioner finds against Optus in White Pages breach (11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern 1,32 Mio. €
Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.
Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen
- Behörde / Gericht
- Konkurrensverket
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- 2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- Konkurrensverket, Ärenden och beslut: Mavera AB, dnr 91/2023 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Konkurrensverket, Beschluss vom 19.03.2026, Dnr 91/2023 – Mavera AB Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte 561.854 €
Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.
Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.
Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung
- Behörde / Gericht
- Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- Hundreds of employers handed penalties for illegally underpaying workers (DBT/HMRC/Fair Work Agency, 19 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- National Minimum Wage Naming Scheme: Round 23 – Full list of employers and arrears (DBT) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Busy Bees Nurseries Limited (03454787) – Full accounts made up to 31 December 2025, Note 5 Employees (Companies House) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 451.452 €
OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Apple Distribution International Limited (ADI) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen 1,39 Mio. €
Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.
Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.
Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden
- Behörde / Gericht
- Samkeppniseftirlitið
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.
- Sátt Mílu hf. og Samkeppniseftirlitsins (Reykjavík, 18. mars 2026) Entscheidung einer Behörde
- Samkeppniseftirlitið: Rannsókn á Mílu lokið með stjórnvaldssektum og endurskoðun á skilyrðum (19. mars 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.03.2026 Double J SmallwoodsSägewerk Double J Smallwoods: 601.250 NZD nach zwei Schwerverletzten 304.230 €
In dem Sägewerk in Gisborne schlug im Juni 2024 Holz aus einer unzureichend geschützten Stapelsäge zurück und verletzte einen Arbeiter schwer am Arm; sieben Wochen später wurde ein weiterer Arbeiter zwischen zwei Gabelstaplern eingeklemmt und erlitt Wirbelsäulen- und Beckenbrüche. WorkSafe stellte systematische Mängel bei Maschinenschutz, Risikobewertung, innerbetrieblichem Verkehr, Schulung und Wartung fest; das Unternehmen hatte den ersten Unfall nicht gemeldet und frühere förmliche Aufforderungen zur Behebung nicht umgesetzt. Das Gisborne District Court verhängte am 18. März 2026 eine Geldstrafe von 601.250 NZD und 100.754 NZD Wiedergutmachung.
Behördliche Aufforderungen und erste Unfälle verlangen sofortiges Handeln – wer Vorfälle nicht meldet und Risiken liegen lässt, riskiert weitere Verletzte.
Maschinenschutz, innerbetrieblicher Verkehr und Meldung von Arbeitsunfällen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Gisborne District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 601.250 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.
- WorkSafe New Zealand: Known risks ignored: sawmill penalised after two serious injuries (30.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.03.2026 Nova Scotia PowerNova Scotia Power: Zusagen an Datenschutzbeauftragten nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach einem Cyberangriff im Frühjahr 2025, bei dem Daten von rund 375.000 aktuellen und 540.000 früheren Kundinnen und Kunden abflossen, darunter Bankkonto-, Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, hat Nova Scotia Power gegenüber dem Privacy Commissioner of Canada ein Compliance-Schreiben (Compliance Letter) unterzeichnet. Das Unternehmen sagt zu, die Sozialversicherungsnummern von Kundinnen und Kunden zu löschen und bis 31. Oktober 2026 eine unabhängige Sicherheitsprüfung – einschließlich Mitarbeiterschulung und Benachrichtigungsprozessen – vorzulegen und über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten; erst dann wird die Untersuchung eingestellt. Ausgangspunkt war laut Schreiben, dass ein Beschäftigter auf einer kompromittierten Website einen Link in einem Pop-up anklickte und dadurch Schadsoftware installierte.
Ein einziger Klick auf ein gefälschtes Pop-up kann Hunderttausende Kundendaten kosten – Schulung, beschränkte Adminrechte und schnelle Benachrichtigung gehören zusammen.
Gefälschte Update-Pop-ups und Schadsoftware
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA); Einstellung nach Paragraph 12.2(1)(c) bei Erfüllung der Zusagen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Morellato S.p.A.AGCM: 25,9 Mio. Euro gegen Morellato wegen Online-Preisbindung und Marktplatzverbot 25,9 Mio. €
Die AGCM stellte fest, dass Morellato in ihrem selektiven Vertriebssystem für Schmuck und Uhren vom 20. Juli 2018 bis 23. Dezember 2025 den Händlern die Online-Wiederverkaufspreise vorgab und ihnen die Nutzung von Drittmarktplätzen und Vermittlungsplattformen untersagte; als Vergeltung blockierte Morellato Bestellungen (Art. 101 Abs. 1 AEUV). Die Geldbuße beträgt 25.895.043 Euro.
Hersteller dürfen Händlern keine Online-Verkaufspreise vorschreiben und Plattformverkäufe nicht pauschal verbieten, und Liefersperren als Druckmittel verschärfen den Verstoß.
Vertikale Preisbindung und Plattformverbote im Onlinevertrieb
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Weil die Einstufung des Marktplatzverbots als Wettbewerbsbeschränkung neu war, bemaß die AGCM die Buße allein nach der Preisbindung im Onlinekanal.
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- AGCM, Provvedimento I876 (Adunanza 17.03.2026), provvedimento finale e sanzione Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 31.03.2026: I876 – Sanzione di oltre 25 milioni di euro a Morellato Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.03.2026 W International LLC; W International SC LLC; Precision Metal Equipment Handling LLCW International zahlt 10,5 Mio. USD für überteuerte Schweißtische an Air Force und Navy 9,11 Mio. €
Die Metallbau-Unternehmen sollen der Air Force und der Navy Schweißtische für die Modernisierung einer großen Schweißanlage wissentlich überteuert berechnet haben; finanziert wurde das Projekt u. a. über Mittel des Defense Production Act. Der Vergleich nach dem False Claims Act beträgt 10,5 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei); ein ehemaliger Mitarbeiter erhielt als Hinweisgeber 1.863.750 USD.
Preisangaben gegenüber öffentlichen Auftraggebern müssen belastbar kalkuliert sein; interne Hinweisgeber tragen solche Fälle regelmäßig zu den Behörden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Civil Division) / USAO District of South Carolina
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Originalbetrag 10.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.03.2026 Alecta Tjänstepension ÖmsesidigtAlecta: Verwarnung und 50 Mio. SEK wegen Risikokontrolle bei Heimstaden-Investments 4,67 Mio. €
Finansinspektionen erteilte dem Betriebsrentenversicherer Alecta eine Verwarnung und die gesetzliche Höchst-Sanktionsgebühr von 50.000.000 SEK. Bei Investitionen von rund 26,5 Mrd. SEK in Heimstaden Bostad AB zwischen Oktober 2019 und August 2023 hatte Alecta – mit Ausnahme eines Investitionszeitpunkts – das Verlustrisiko aus Satzung und Aktionärsvereinbarungen nicht ausreichend ermittelt und nicht sichergestellt, es beherrschen zu können; die Mittel wurden damit nicht so angelegt, wie es den Interessen der Anspruchsberechtigten am besten dient. FI stufte die Verstöße als schwerwiegend ein, sah aber wegen der ergriffenen Maßnahmen von einem Lizenzentzug ab.
Wer Kundengelder investiert, muss vor jeder Tranche die vertraglichen Risiken (Einfluss, Ausstieg, Reinvestitionspflichten) analysieren und dokumentieren.
Risikokontrolle und Sorgfalt bei Großinvestitionen von Pensionsgeldern
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- 6 kap. 20 § försäkringsrörelselagen (2010:2043) in der Fassung vor dem 1.1.2016; 6 kap. 1–3 §§ lagen (2019:742) om tjänstepensionsföretag; 15 kap. 1, 2 och 16 §§ LTF
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Alecta tauschte mehrere leitende Führungskräfte aus, veränderte die Kapitalanlage personell und stärkte den Vorstand; FI hielt deshalb eine Verwarnung statt eines Lizenzentzugs für ausreichend.
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
Originalbetrag 50.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- FI: FI ger Alecta en varning med sanktionsavgift (18.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FI-Beschluss FI dnr 23-25038 vom 17.03.2026 – Alecta Tjänstepension Ömsesidigt Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer 3,4 Mio. €
Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.
Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.
Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 du 17 mars 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-D-03 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Balt SAS / Balt USA LLCMedizintechnik: DOJ-Declination für Balt SAS nach Bestechung eines Klinikarztes 1,05 Mio. €
Über Scheinberaterverträge, fingierte Rechnungen und angebliche Bonuszahlungen flossen 2017 bis 2023 rund 602.000 USD Bestechungsgelder über einen belgischen Berater an einen Arzt in leitender Funktion eines staatlichen französischen Krankenhauses, damit dieses Embolisationsspiralen von Balt kaufte. Das DOJ verzichtete wegen Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfe auf eine Anklage (Declination vom 17.03.2026); Balt gibt 1.214.797 USD Gewinn heraus.
Ärzte an staatlichen Kliniken gelten als Amtsträger – Beraterverträge mit ihnen brauchen dokumentierte Leistung und Freigabe durch Compliance.
Zuwendungen an Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Scheinberaterverträge
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige (auch bei der französischen PNF), volle Kooperation, zeitnahe Abhilfe, Disziplinarmaßnahmen, parallele Einigung in Frankreich.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 1.214.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Balt SAS (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA (19.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- DOJ Criminal Division, Fraud Section: Declination Letter Re: Balt SAS (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim 963.196 €
Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- OFAC Enforcement Release: TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche 415.000 €
Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.
Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.
Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- OM: Transacties met drie Surinaamse banken vanwege schuldwitwassen Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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16.03.2026 Forestry Corporation of NSWForestry Corporation of NSW: 450.000 AUD wegen illegal gefällter Riesen- und Höhlenbäume 276.549 €
Auftragnehmer der staatlichen Forstgesellschaft fällten im Juni und Juli 2020 im Wild Cattle Creek State Forest bei Coffs Harbour sechs Riesenbäume und drei Höhlenbäume, die nach der Coastal Integrated Forestry Operation Approval hätten stehen bleiben müssen. Das Land and Environment Court verurteilte die Gesellschaft auf Anklage der EPA und stellte Schäden am Koala-Lebensraum sowie kulturelle Schäden für die Gumbaynggirr fest; die Strafe von 450.000 AUD geht nach einer Konferenz zur Wiedergutmachung an die Yurruungga Aboriginal Corporation für Sanierungsprojekte. Zusätzlich muss die Gesellschaft ein unabhängiges Audit ihrer Verfahren durchführen lassen und die Verurteilung veröffentlichen.
Wer Forstarbeiten an Auftragnehmer vergibt, bleibt für die Erkennung geschützter Bäume verantwortlich und muss Planung und Schulung darauf ausrichten.
Kennzeichnung und Schutz zu erhaltender Bäume bei Forstarbeiten durch Auftragnehmer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Coastal Integrated Forestry Operation Approval (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 450.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2026.
- EPA NSW: Forestry Corporation of NSW to pay $450,000 after giant and hollow-bearing trees illegally logged (16 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.03.2026 Macquarie Securities (Australia) LimitedMacquarie Securities: 35 Mio. AUD wegen jahrelang falsch gemeldeter Leerverkäufe 21,5 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 35 Mio. AUD gegen das Wertpapierhandelsunternehmen, weil es zwischen Dezember 2009 und Februar 2024 infolge unzureichender Systeme, Prozesse und Kontrollen mindestens 73 Millionen Leerverkäufe falsch an den Marktbetreiber gemeldet und bei Aufträgen vorgeschriebene Regulierungsdaten weggelassen hatte. Das Gericht stellte zudem ein unzureichendes Risikomanagement und irreführendes Verhalten fest und ordnete ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.
Regulatorische Meldestrecken brauchen eigene, regelmäßig getestete Kontrollen; entdeckte Einzelfehler sind als möglicher Hinweis auf Systemmängel zu untersuchen.
Richtigkeit regulatorischer Meldungen (Leerverkaufs- und Auftragsdaten) und Eskalation erkannter Meldefehler
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) ss 798H(1)(b), 912A(1)(h), 1041H(1); ASIC Market Integrity Rules (Securities Markets) 2017; Geldbuße nach s 1317G(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Frühe Anerkennung der Verstöße, anhaltende Kooperation mit der ASIC und Reue; die Fehler wurden nach ihrer Entdeckung der ASIC gemeldet und umgehend behoben; keine früheren gerichtlichen Feststellungen ähnlicher Verstöße.
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Entscheidung entstanden die Fehler auf operativer Ebene; eine Beteiligung der Geschäftsleitung wurde von der ASIC nicht behauptet.
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 150.737 €
Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.03.2026 Amazon Europe Core S.à r.l.Luxemburg: Cour administrative hebt 746-Mio.-Bußgeld gegen Amazon auf, bestätigt aber Verstöße aufgehoben
Die CNPD hatte 2021 wegen verhaltensbasierter Onlinewerbung 746 Mio. Euro und eine Anpassungsanordnung verhängt; das Tribunal administratif bestätigte dies am 18.03.2025. Die Cour administrative bestätigte am 12.03.2026, dass berechtigtes Interesse keine tragfähige Rechtsgrundlage war und die Information unzureichend, hob das Bußgeld aber wegen neuerer EuGH-Rechtsprechung zum Verschuldenserfordernis auf; die CNPD prüft die Sanktion neu.
Personalisierte Werbung lässt sich nicht auf berechtigtes Interesse stützen – und Gerichte prüfen bei Bußgeldern inzwischen genau das Verschulden.
- Behörde / Gericht
- Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 12 ff. DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Amazon hatte die Anpassungsanordnung vor der Verhandlung umgesetzt.
- La CNPD obtient la mise en conformité effective des traitements d'Amazon (Arrêt de la Cour administrative du 12 mars 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision concernant Amazon Europe Core S.À R.L. (Tribunal administratif, 18 mars 2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Justice Luxembourg – Arrêt de la Cour administrative du 12 mars 2026 (n° 52757C du rôle), Amazon/CNPD Pressemitteilung eines Gerichts
- Justice Luxembourg – Jugement du tribunal administratif du 18 mars 2025, Amazon/CNPD Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.03.2026 National Grid Electricity Transmission plcNational Grid (NGET): 20 Mio. GBP nach vernachlässigtem Umspannwerk Harker 23,2 Mio. €
Der Übertragungsnetzbetreiber überwachte, wartete und reparierte zwischen 2016 und 2021 bauliche Anlagen des 132-kV-Umspannwerks Harker bei Carlisle – eines Knotens für den Stromaustausch zwischen Schottland und England – nicht ausreichend und verzögerte dadurch auch Netzanschlüsse. NGET akzeptierte die Verstöße und zahlte 20 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Scheme.
Betreiber kritischer Netze müssen auch die unscheinbare Bausubstanz ihrer Anlagen systematisch inspizieren – Instandhaltungsrückstau wird zur Versorgungsgefahr.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Electricity Act 1989, s. 9(2); Standard Licence Condition B7 (Transmission Licence)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 20.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert 32.755 €
Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Birks Group Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.03.2026 U K Insurance LimitedPRA: 10,625 Mio. GBP gegen U K Insurance wegen fehlerhafter Solvency-II-Bilanz 12,3 Mio. €
Die PRA verhängte gegen U K Insurance Limited, die wichtigste Versicherungsgesellschaft der Direct Line Group (seit Juli 2025 Teil von Aviva), eine Geldbuße von 10.625.000 GBP. Wegen unwirksamer Kontrollen sowie Personal- und Kompetenzproblemen in Finanz- und Aktuarsfunktion wurde die Solvency-II-Bilanz in den Jahren 2023 und 2024 falsch berechnet, sodass das Unternehmen seine Solvenz gegenüber der PRA und dem Markt zu hoch auswies; der Fehler blieb längere Zeit unentdeckt. Es war der erste Fall im Early Account Scheme der PRA.
Aufsichtliche Kennzahlen wie die Solvenzquote brauchen wirksame vorbeugende und aufdeckende Kontrollen sowie ausreichend qualifiziertes Personal.
Kontrollen, Kompetenz und Schulung in Finanz- und Aktuarsfunktion
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- PRA Fundamental Rule 6; Notifications 6.1; Reporting 2.4 und 3.2 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilnahme am Early Account Scheme mit frühen Eingeständnissen: 50 % Nachlass (sonst 21,25 Mio. GBP); die Geschäftsleitung informierte die PRA nach Entdeckung ohne Verzögerung, korrigierte die veröffentlichten Angaben und behob die Ursachen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
Originalbetrag 10.625.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2026.
- PRA Final Notice to U K Insurance Limited, 10 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- Bank of England news release: PRA fines U K Insurance Limited £10,625,000 (11 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.03.2026 Barclays PLCBaFin: 1,65 Mio. Euro gegen Barclays wegen 26 verspäteter Stimmrechtsmitteilungen 1,65 Mio. €
Die BaFin setzte am 10. März 2026 eine Geldbuße von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC fest. Zwischen Juni 2022 und März 2023 hatte das Unternehmen in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen zu demselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt; geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung, weil ausreichende organisatorische Maßnahmen fehlten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Wer Positionen in deutschen Emittenten hält, braucht ein verlässliches Schwellen-Monitoring, sonst werden viele Meldeversäumnisse zu einem hohen Bußgeld.
Stimmrechtsschwellen überwachen und fristgerecht melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Geahndet wurde die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG: Die Gesellschaft hatte keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- BaFin: Barclays PLC: Bafin setzt Geldbuße fest (27.03.2026, geändert 09.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BaFin: Bekanntmachung zur Barclays PLC Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs 1,13 Mio. €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).
In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.
Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- OM: Verzet tegen boetes van 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde zandgrond Pressemitteilung einer Behörde
- OM: Boetes van in totaal 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde grond na intrekken verzet Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten Sonstiges
Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.
Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.03.2026 Alderson Logistics Limited; Supa Shavings (2022) LimitedAlderson Logistics und Supa Shavings: 420.000 NZD für eine wettbewerbsschädliche Übernahme ohne Freigabe 214.691 €
Alderson Logistics und die verbundene Supa Shavings (2022) übernahmen im Mai 2022 ohne Freigabeantrag die Geschäfte der beiden größten Lieferanten von losen Holzspänen als Einstreu für Geflügel- und Ziegenhalter im Waikato, die zusammen mindestens 70 bis 80 % Marktanteil hatten und einander die engsten Wettbewerber waren. Nach einer Einigung mit der Commerce Commission verhängte der High Court eine mutmaßlich vereinbarte Geldstrafe von 420.000 NZD gemeinsam gegen beide wegen Verstoßes gegen das Übernahmeverbot des s 47 Commerce Act. Erstmals hatte die Kommission bei einem eingeräumten Verstoß zusätzlich eine Veräußerung verlangt; diese kam nicht zustande.
Auch ohne Anmeldepflicht sollten Übernahmen unter engen Wettbewerbern vorab kartellrechtlich geprüft und bei Zweifeln zur Freigabe angemeldet werden.
Kartellrechtliche Prüfung von Übernahmen ohne Anmeldepflicht
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 47
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.03.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees companies penalised after acquisitions lessened competition (09.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Alderson Logistics Limited, R.L.S. Transport Limited, ABS Carriers Limited, Supa Shavings Limited (PRJ0046977) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab 50.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.
Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln 69,2 Mio. €
FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.
Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.
- FinCEN Assesses Historic $80 Million Penalty Against Canaccord Genuity LLC for Securities Fraud-Related Bank Secrecy Act Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – Canaccord Genuity LLC (Number 2026-01) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo 25,8 Mio. €
Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.
Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.
Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.03.2026 ΚΟΜΠΑ Μονοπρόσωπη Ε.Π.Ε. und HAPPY DOG Α.Ε. ΖωοτροφώνGriechenland: rund 482.500 Euro gegen Tierfutter-Importeure wegen Preisbindung 482.498 €
Zwei Importeure von Hunde- und Katzenfutter überwachten die Endkundenpreise ihrer Händler auf Preisvergleichsportalen und forderten sie zur Anpassung an ihre Preislisten auf; die Händler folgten. Im Vergleichsverfahren (Entscheidung 901/2026) verhängte die Wettbewerbskommission 387.498 Euro gegen KOMPA und 95.000 Euro gegen Happy Dog; der Fall begann mit einem Hinweis über die anonyme Whistleblowing-Plattform der Behörde.
Preisempfehlungen dürfen nicht durch Monitoring und Anrufe bei Händlern durchgesetzt werden – und Hinweisgeberkanäle der Behörden machen solche Praktiken sichtbar.
Verbot der Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit reduzierten Geldbußen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Δελτίο Τύπου – Πρόστιμα σε επιχειρήσεις προμήθειας ζωοτροφών για ζώα συντροφιάς Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.03.2026 Allin IP DX LLCAllin IP DX: 980.000 USD nach Selbstanzeige wegen bezahlter Zuweisungs-Vermittler 843.519 €
Das Labor aus Sarasota bezahlte zwischen Januar und Juni 2023 unabhängige Marketer dafür, ihm Laborproben von Medicare-Versicherten zuzuführen. Es zeigte das Verhalten selbst an, kooperierte umfassend und zahlte 980.000 USD.
Eine frühe Selbstanzeige begrenzt den Schaden – dafür muss die Compliance-Funktion problematische Vertriebsverträge überhaupt zu sehen bekommen.
Erfolgsabhängige Vergütung von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Middle District of Florida
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, detaillierte Offenlegung und Kooperation.
Originalbetrag 980.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Sarasota Lab Agrees to Pay $980,000 to Resolve False Claims Act Violations (05.03.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße 186.781 €
Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.
Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.
Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 18.03.2026
- KP konstatē SIA „SS“ dominējoša stāvokļa ļaunprātīgu izmantošanu … naudas sodu 186 780,65 EUR (18.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.03.2026 Stonehage Fleming Luxembourg S.A.Stonehage Fleming Luxembourg: 56.000 EUR wegen verspäteter Verdachtsmeldungen 56.000 €
Die CSSF verhängte gegen den spezialisierten Finanzdienstleister, geprüft wurde sein Domizilierungsgeschäft, eine Geldbuße von 56.000 EUR (rund 2 % des Jahresumsatzes). In vier Fällen mit negativen Medienberichten zu möglicher Korruption oder Drogenhandel meldete das Unternehmen erst auf Nachfrage der CSSF und unvollständig an die FIU; in sechs weiteren Fällen mit Hinweisen auf Korruption, Bestechung und Steuerdelikte unterblieb eine Meldung ganz.
Negative Presse zu Kunden verlangt eine eigene Klärung und bei fortbestehendem Verdacht eine vollständige Meldung – nicht erst auf Nachfrage der Aufsicht.
Negative Medienberichte prüfen und rechtzeitig vollständig melden
- Behörde / Gericht
- Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Règlement CSSF 12-02
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Begrenzter Prüfungsumfang; Anerkennung der Feststellungen, Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
- CSSF, Administrative sanction of 5 March 2026 (Stonehage Fleming Luxembourg S.A.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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05.03.2026 Loblaw Companies LimitedOPC: Loblaw muss Aufbewahrung von PC-Optimum-Daten nach Kontolöschung ändern Sonstiges
Während einer Boykottwelle 2024 bearbeitete Loblaw Löschanträge nicht rechtzeitig und bewahrte Kauf- und Nutzungsdaten des Treueprogramms (über 17 Mio. Mitglieder) auch nach Kontoschließung auf, ohne eine wirksame Anonymisierung nachzuweisen. Loblaw sagte eine unabhängige Prüfung der Anonymisierung und jährliche Löschungen zu.
Wer Daten nach Kontolöschung als anonym weiterverwendet, muss das Re-Identifizierungsrisiko belegen können – IP-Adressen reichen oft zur Zuordnung.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- PIPEDA
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Santander Bank Polska S.A. (heute Erste Bank Polska S.A.)Santander Bank Polska: 21,1 Mio. PLN wegen Mängeln im Wertpapier- und Treasury-Geschäft 4,95 Mio. €
Die KNF verhängte acht Geldbußen von zusammen 21.100.000 PLN, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit nicht bevollmächtigten Dritten bei Kundengeschäften (2 und 4 Mio. PLN), Geschäften mit Kunden außerhalb des Zielmarkts (2,5 Mio. PLN), fehlender Kosteninformation bei Währungssicherungsgeschäften (1 Mio. PLN), eines unzulässigen Vergütungssystems (0,5 Mio. PLN), der Ausführung von Aufträgen zu „Oprocentowanie Nie Wyższe Niż“ (7 Mio. PLN), unwirksamer interner Kontrolle und Compliance-Funktion (4 Mio. PLN) sowie fehlender Archivierung von Kundenkorrespondenz (0,1 Mio. PLN). Nach einem Antrag auf erneute Prüfung bestätigte die KNF die Geldbußen am 28. August 2026; eine Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich.
Banken müssen die Vollmacht von Personen prüfen, die für Kunden handeln, und ihre Compliance-Funktion so ausstatten, dass sie solche Lücken tatsächlich erkennt.
Wirksame Compliance-Funktion und Umgang mit Kundenvertretern im Treasury-Geschäft
- Behörde / Gericht
- Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 83b Abs. 3, Art. 83c Abs. 1 und 4, Art. 83e Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 und Art. 88k Abs. 6a Prawo bankowe
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 21.100.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.
- KNF: Nałożenie kar pieniężnych na Santander Bank Polska SA Pressemitteilung einer Behörde
- KNF: Ostateczna decyzja ws. Erste Bank Polska SA (dawniej: Santander Bank Polska SA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag 355.800 €
Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).
Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.
Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 30
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
- Haftung von Führungskräften
- Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.
- Commerce Commission v Aramex New Zealand Holdings Limited [2026] NZHC 444, Judgment 4 March 2026 Gerichtsentscheidung
- Commerce Commission: Couriers ordered to pay $1.225 million after investigation into cartel conduct (04.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Aramex New Zealand Holdings Limited (PRJ0045982) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht 180.000 €
Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.
Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.
Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- Schaeffler AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Schaeffler AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 Walmart Inc.FTC und elf Bundesstaaten: 100 Mio. USD gegen Walmart wegen Spark-Fahrerlöhnen 86,2 Mio. €
Walmart täuschte laut FTC und elf Bundesstaaten die Fahrer seines Lieferdienstes Spark Driver über Grundvergütung, Prämien und Trinkgelder, sodass ihnen Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe entgingen. Die gerichtliche Anordnung umfasst Zahlungstitel von 100 Mio. USD: 89 Mio. USD für die FTC (davon 10 Mio. USD Zahlung und 16.175.302 USD Fahrerfonds, der Rest wegen bereits geleisteter Nachzahlungen ausgesetzt) und 11 Mio. USD für die Bundesstaaten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Verdienstangaben gegenüber Fahrern und Freelancern sind Werbeaussagen und müssen der tatsächlichen Auszahlung entsprechen.
Wahrheitsgemäße Verdienstangaben gegenüber Gig-Arbeitskräften
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) mit elf Bundesstaaten (AZ, CA, CO, IL, MI, NC, OK, PA, SC, UT, WI)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Gramm-Leach-Bliley Act (15 U.S.C. §§ 6801–6809, 6821–6827); Verbraucherschutzgesetze der klagenden Bundesstaaten
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FTC Cases and Proceedings: Walmart Inc., FTC et al. v. (Walmart Spark Driver) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), N.D. Cal. 3:26-cv-01655 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP 14,9 Mio. €
Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).
Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FCA fines John Wood Group PLC for issuing misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- 2026 fines Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: John Wood Group PLC (3 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister 69.000 €
Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.
Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Administrative Measure Publication Notice – BNF Bank p.l.c. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 57.009 €
Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation (26.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb 8.031 €
Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.
Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.
Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Datatilsynet – Klein2 ApS og Nordic Cleaning ApS indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 2. marts 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie 5.000 €
Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.
Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.
Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 2.3.2026 (puhelutallenteet) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Suomen Numerokeskukselle seuraamusmaksu puutteista puhelutallenteiden antamisessa (25.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel Anordnung
Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.
Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.
- Behörde / Gericht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- FINMA-Verfahren: MBaer Merchant Bank AG in Liquidation Pressemitteilung einer Behörde
- Massnahmen bei MBaer Merchant Bank AG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.02.2026 Teledyne FLIR LLCTeledyne FLIR: Wärmebildkameras falsch bewertet und an Entity-List-Adresse geliefert 846.453 €
Der Hersteller militärisch relevanter Wärmebildtechnik räumte 19 Verstöße ein: fehlerhafte De-minimis-Berechnungen bei Kameras, die über Schweden nach China gingen, eine Preisgestaltung mit einem chinesischen Drohnenhersteller zur Umgehung der Lizenzpflicht, fehlende Aufzeichnungen sowie acht Lieferungen 2024 an eine Hongkonger Adresse auf der Entity List, die die Screening-Software nicht erkannte.
Neue Listungsformen wie reine Adress-Einträge müssen aktiv im Screening nachgezogen werden; auf den Software-Anbieter allein darf man sich nicht verlassen.
De-minimis-Berechnung, adressbasierte Entity-List-Einträge im Screening
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, §§ 734.4 (De minimis), 744.16, 764.2(a), (b), (h), (i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeigen zu Teilen der Verstöße
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Teledyne FLIR LLC and its affiliates (26.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Teledyne FLIR LLC (26.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.02.2026 All FAB Precision Sheetmetal, Inc.Blechbearbeiter: zweite Amputation an derselben Abkantpresse – Cal/OSHA 212.850 $ 180.168 €
Im Juni 2025 verlor ein Beschäftigter in San Jose einen Finger an einer Abkantpresse ohne Schutzeinrichtung – identisch zu einem Unfall im Juni 2024, für den der Betrieb bereits 43.500 $ Strafe erhalten hatte. Cal/OSHA verhängte 212.850 $ (u. a. vorsätzlicher wiederholter Verstoß); der Arbeitgeber legte Rechtsmittel ein.
Nach einem Unfall ist die technische Nachrüstung der Maschine Pflicht – ein identischer Zweitunfall wird als Vorsatz gewertet.
- Behörde / Gericht
- California Division of Occupational Safety and Health (Cal/OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- California Code of Regulations, Title 8 (Maschinenschutz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 212.850 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2026.
- Cal/OSHA cites San Jose sheet metal company more than $212,000 following amputation accident (DIR) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.02.2026 Vizocom ICTVizocom: Baupläne für Militärantenne nach China geschickt und Kopien an die US-Navy geliefert 317.971 €
Der kalifornische Händler hatte einen Navy-Auftrag über 450 VHF/UHF-Antennen eines US-Herstellers gewonnen, lud 2019 aber die exportkontrollierten Fertigungsspezifikationen der rein militärischen Antenne ohne Genehmigung auf das Portal eines chinesischen Herstellers hoch, ließ die Antennen dort für 6 USD je Stück fertigen und lieferte sie mit falscher Herstellerangabe für 165.109,50 USD an die Navy. BIS verhängte 374.474 USD in 20 Raten und eine für fünf Jahre ausgesetzte Exportsperre.
Auch das Hochladen einer Zeichnung in ein Lieferantenportal ist ein Export – Spezifikationen militärischer Güter dürfen ohne Genehmigung nicht an ausländische Fertiger gehen.
Technische Zeichnungen und Spezifikationen als exportkontrollierte Technologie
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), §§ 742.4, 742.6 (ECCN 3E611)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
Originalbetrag 374.474 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Vizicom ICT Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Vizocom ICT (24. Februar 2026) mit Settlement Agreement Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica Anordnung
Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.
Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.
Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Garante, Provvedimento n. 107 del 24 febbraio 2026 (Amazon Italia Logistica s.r.l.), doc. web n. 10224096 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 24 febbraio 2026: Garante privacy ad Amazon, stop alla schedatura dei lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung 16,6 Mio. €
Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- ICO Enforcement: Reddit, Inc. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Reddit, Inc. (23 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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23.02.2026 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: 733.333 GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Parkbach 839.630 €
Zwischen Oktober 2018 und August 2019 gelangte dreimal ungeklärtes Abwasser in einen Bach im Pools Brook Country Park – durch eine geplatzte Druckleitung, eine Verstopfung mit Feuchttüchern und eine versagende Rohrkupplung; beim ersten Vorfall starben Fische im Parkteich. Yorkshire Water hatte sich bereits im Januar 2024 schuldig bekannt und war zu keiner der Befragungen erschienen; das Gericht verhängte 733.333 GBP Strafe zuzüglich Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.481 Beschäftigte.
Nach einem ersten Vorfall muss die Ursache am Standort nachhaltig behoben werden; wiederholte Einleitungen aus derselben Leitung führen zu hohen Strafen.
- Behörde / Gericht
- Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 733.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- Yorkshire Water fined £733k after polluting country park stream Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Yorkshire Water Services Limited (02366682) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.02.2026 COFIDIS SA (Zweigniederlassung Slowakei)NBS: 160.000 EUR gegen COFIDIS-Zweigniederlassung wegen 23 Geldwäsche-Mängeln 160.000 €
Die NBS verhängte gegen die französische Bank COFIDIS für ihre slowakische Zweigniederlassung eine Geldbuße von 160.000 EUR wegen 23 Verstößen, die eine im Mai 2021 begonnene Vor-Ort-Prüfung ergeben hatte. Das Programm gegen Geldwäsche war veraltet und unvollständig (unter anderem fehlten aktuelle Angaben zum Geldwäschebeauftragten, klare Regeln, wann allgemeine und wann verstärkte Sorgfaltspflichten gelten, eine eigene Risikobewertung und Aufbewahrungsvorgaben), 2020 waren nur 5 von 27 Beschäftigten geschult, und 6 von 7 neu eingestellten Beschäftigten mit Geldwäscheaufgaben wurden nicht binnen drei Monaten geschult. Zudem prüfte die Zweigniederlassung bei Online-Produkten und elektronischer Unterschrift die Identität der Kunden nicht ausreichend, erkannte politisch exponierte Personen nicht, überwachte Drittzahlungen auf Kreditkonten nicht, meldete die Ablehnung ungewöhnlicher Geschäfte nicht an die Finanzermittlungsstelle und legte der NBS fehlerhafte Kundendaten vor.
Ein AML-Programm muss jährlich aktualisiert werden, und neue Beschäftigte mit Geldwäscheaufgaben brauchen ihre Schulung innerhalb der gesetzlichen Frist.
Geldwäsche-Schulung für bestehende und neue Beschäftigte
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Národná banka Slovenska (NBS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- § 10, § 12, § 14, § 17, § 19, § 20 Abs. 1 bis 3, § 20a Zákon č. 297/2008 Z. z. (AML-Gesetz); § 27 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 lit. d Zákon č. 483/2001 Z. z. (Bankengesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- NBS – Výrok právoplatného rozhodnutia: COFIDIS, SA, pobočka zahraničnej banky, č. z. 100-001-023-252 (23. 2. 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 26.082 €
VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- Administrative monetary penalty on VersaBank (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.02.2026 Chevalier (Construction) Company LimitedHongkong: 80.000 HKD Geldstrafe für Chevalier (Construction) wegen Lärmauflagenverstoß 8.683 €
Chevalier (Construction) wurde im Januar 2026 zu einer Geldstrafe von 80.000 HKD verurteilt, weil das Unternehmen am 23.02.2025 lärmintensive Bauarbeiten entgegen den Auflagen seiner Construction Noise Permit ausführte. Es war die höchste Einzelstrafe unter den 34 Verurteilungen, die das Environmental Protection Department für Januar 2026 meldete.
Eine Lärmgenehmigung schützt nur, solange ihre Auflagen zu Zeiten und Geräten auf der Baustelle tatsächlich eingehalten werden.
Auflagen von Lärmgenehmigungen auf Baustellen einhalten
- Behörde / Gericht
- Kwun Tong Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Noise Control Ordinance (Bauarbeiten entgegen den Bedingungen einer Construction Noise Permit)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 80.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- EPD convictions in January 2026 (Liste der Verurteilungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- EPD convictions in January (23 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.02.2026 BofA Securities Europe SABofA Securities Europe: 6,2 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Marktrisiko-Meldungen 6,2 Mio. €
BofA Securities Europe SA meldete nach der Entscheidung der EZB in sechs Quartalen (31. Dezember 2022 bis 31. März 2024) zu niedrige risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko und damit falsche Kapitalquoten, weil sie für Optionen auf Staatsanleihen ihr internes Modell nutzte, obwohl die Erlaubnis diese nicht abdeckte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und berücksichtigte Abhilfemaßnahmen mildernd.
Interne Modelle dürfen nur im genehmigten Umfang eingesetzt werden; Erweiterungen sind vorab bei der Aufsicht zu beantragen.
Nutzung interner Modelle nur im genehmigten Umfang
- Behörde / Gericht
- Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße.
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
- ECB – Imposition of an administrative penalty on BofA Securities Europe SA Amtliches Register oder Bekanntmachung
- ECB Banking Supervision – Published sanctions (Liste mit Entscheidungsdatum, Betrag, Status) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer 356.000 €
Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.
Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.
Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
- BVwG W204 2306222-1 vom 20.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.02.2026 Clarence Colliery Pty LtdClarence Colliery: 543.500 AUD nach Grubenwasser im Wollangambe River 325.508 €
Clarence Colliery Pty Ltd, eine Tochter der Centennial Coal Company, wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in fünf Fällen nach dem Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, nachdem im Dezember 2023 und April 2024 ungeklärtes Grubenwasser mit erhöhten Nickel- und Zinkwerten aus dem Kohlebergwerk bei Lithgow in den Wollangambe River gelangt war. Die Verstöße umfassten zwei Gewässerverunreinigungen, einen Lizenzverstoß, die Missachtung einer Prevention Notice und einen 269 Tage lang nicht getesteten Notfallplan für Umweltvorfälle. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 543.500 AUD und ordnete 86.500 AUD für die Renaturierung des Long Swamp an; hinzu kommen Verfahrens- und Ermittlungskosten der EPA von 170.000 und 15.548 AUD.
Notfallpläne für Umweltvorfälle müssen regelmäßig getestet werden; hier wurde das Versäumnis erstmals eigens bestraft.
Notfallpläne für Umweltvorfälle regelmäßig testen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 120(1) (zwei Fälle), s 64(1), s 97(1), s 153E; Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Frühe Schuldeingeständnisse (Abschlag von 25 %).
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 543.500 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- Environment Protection Authority v Clarence Colliery Pty Ltd [2026] NSWLEC 13 (20 February 2026) Gerichtsentscheidung
- NSW EPA: Clarence coal mine ordered to pay $815,000 following Wollangambe River pollution (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro 1.999 €
Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.
Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.
Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.02.2026 (SC Hayat Dent SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.02.2026 The Commissioner of Police for the City of London (City of London Police)ICO: Verwarnung für City of London Police wegen verspäteter Auskunftsersuchen Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber der City of London Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizeibehörde zwischen 1. April 2023 und 31. Juli 2025 Auskunftsersuchen betroffener Personen (subject access requests) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die ICO sah darin Verstöße gegen Art. 12(3) UK GDPR und section 45(3) DPA 2018.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3) UK GDPR; section 45(3) DPA 2018; Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO Enforcement: The Commissioner of Police for the City of London. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: City of London Police (20 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage 1,4 Mio. €
Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.
Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.
Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.
- Nie można kopiować dokumentów bez podstawy prawnej - kara dla Glovo Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5112.33.2022 z 19 lutego 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten 100.000 €
Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.
Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Agenciji za nekretnine izrečena kazna u iznosu od 100.000,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Somers Forge LimitedSomers Forge: 750.000 GBP nach tödlichem Unfall an einer 20-Meter-Drehbank 859.697 €
Ein Maschinist wurde im Dezember 2023 beim Nachbearbeiten eines rotierenden Werkstücks mit Schmirgelleinen von einer Drehbank erfasst und tödlich verletzt. Die Schmiede hatte die Handarbeit mit Schmirgelleinen nicht untersagt, den Zugang zu bewegten Teilen nicht verhindert und keine Gefährdungsbeurteilung erstellt; Strafe 750.000 GBP plus 38.314 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 136 Beschäftigte.
Gefährliche Gewohnheitstätigkeiten an Werkzeugmaschinen gehören ausdrücklich verboten und durch Schutzeinrichtungen sowie Unterweisung abgesichert.
Sicheres Arbeiten an rotierenden Maschinen
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Walsall Magistrates' Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
Originalbetrag 750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.
- Forging company fined over death of employee entangled in lathe Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Somers Forge Limited (00468767) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.
Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.
Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Check24 verpflichtet sich zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern (24.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B8-40/25 vom 18.02.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Sonstiges
Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.
Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.
Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)
- Behörde / Gericht
- Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Investigation reveals 71 snooping incidents by 36 healthcare workers following Lapu Lapu Day tragedy Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro 1,37 Mio. €
Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.
Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – REGIS-TR S.A. (ESMA43-857238790-1634) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung 588.000 €
Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.
Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.
Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- BVwG W204 2304676-1 vom 17.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.02.2026 Carillion plc (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Carillion plc wegen irreführender Marktinformationen Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber dem ehemaligen Bau- und Dienstleistungskonzern Carillion plc eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der Behörde hatte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Juli 2017 irreführende Informationen veröffentlicht und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie gegen Listing-Vorschriften verstoßen; im Juli 2017 musste Carillion eine Rückstellung von 845 Mio. Pfund bekanntgeben. Wegen der Liquidation des Unternehmens (seit Januar 2018) verhängte die FCA keine Geldbuße; ohne diese Umstände hätte sie nach Angabe der FCA 37,91 Mio. Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 MAR; Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2; sections 91 und 123 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- FCA Final Notice: Carillion plc (in liquidation) (16 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR 97,4 Mio. €
Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).
Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.
Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel výrobcov a dodávateľov káblov, uložil pokuty takmer 100 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink