Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 1 Jurisdiktion
6,98 Mio. €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
4,27 Mio. €Größter Einzelfall: Danske Bank A/S
2,6 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 202536,98 Mio. €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20261—

4 Fälle

25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen NorwegenMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Sparebank 1 ØstlandetSparebank 1 Østlandet: 30 Mio. NOK wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention NorwegenInterne Sicherungsmaßnahmen 2,6 Mio. €

Finanstilsynet verhängte gegen Sparebank 1 Østlandet ein Bußgeld von 30.000.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz, nachdem eine Prüfung im September 2022 grundlegende Mängel bei Risikobewertung, Routinen, Risikoklassifizierung der Kunden, Sorgfaltsmaßnahmen und laufender Überwachung sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Informationsweitergabe ergeben hatte; die Behörde wertete die Verstöße als schwer und dauerhaft. Sie stellte zudem unzureichende Schulungen der Beschäftigten fest und ordnete an, Sorgfaltsmaßnahmen für einen Kunden nachzuholen. Die Bank legte am 8. Mai 2025 Beschwerde ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine risikobasierte Geldwäscheprävention steht und fällt mit einer aktuellen Risikobewertung und rollenbezogenen Schulungen, die auf die eigenen Routinen zugeschnitten sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Geldwäscheprävention und rollenbezogene Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§§ 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 17, 18, 24, 25, 28 und 49 hvitvaskingsloven; § 47 hvitvaskingsloven (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
26.03.2025

Originalbetrag 30.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Rogaland SparebankRogaland Sparebank: 1,2 Mio. NOK Strafe wegen nicht eingefrorenen Kontos NorwegenVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 102.551 €

Gulating lagmannsrett verurteilte Rogaland Sparebank (früher Sandnes Sparebank) zu einer Unternehmensgeldstrafe von 1.200.000 NOK, weil die Bank im April und Mai 2020 ein auf den Namen einer auf der Al-Qaida-Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Person eröffnetes Konto nicht einfror und darauf 13 Einzahlungen über zusammen 45.828 NOK verbuchte; zusätzlich muss die Bank 50.000 NOK Verfahrenskosten tragen. Das Hordaland tingrett hatte die Bank zunächst freigesprochen; der Berufungsausschuss des Høyesterett ließ die Revision der Bank am 21.05.2025 nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ersetzen keine Sanktionsprüfung: Gelder gelisteter Personen sind sofort einzufrieren, auch wenn das Konto formal auf Veranlassung Dritter eröffnet wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen

Behörde / Gericht
Gulating lagmannsrett
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§ 2 lov om bindende FN-vedtak i. V. m. § 3 forskrift om sanksjoner mot ISIL (Da'esh) og Al-Qaida; §§ 27 und 28 straffeloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank entdeckte den Vorgang selbst, ergriff Maßnahmen und meldete ihn an Økokrim, später an Finanstilsynet und das Außenministerium; sie hatte keinen Vorteil aus dem Verstoß.
Haftung von Führungskräften
Nach dem Berufungsgericht liegt es in der Verantwortung von Leitung und Vorstand, die Bank personell so auszustatten, dass Sanktionspflichten eingehalten werden.

Originalbetrag 1.200.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Danske Bank A/SDanske Bank: 50 Mio. NOK wegen Marktmanipulation bei Staatsanleihe-Emission NorwegenMarktmissbrauch und Insiderhandel 4,27 Mio. €

Finanstilsynet verhängte gegen Danske Bank A/S ein Bußgeld von 50.000.000 NOK wegen Marktmanipulation. Bei der Syndizierung einer zehnjährigen norwegischen Staatsanleihe über 22 Mrd. NOK im Februar 2023, deren Rendite sich am norwegischen Swapsatz orientierte, trieb die Bank über ihre norwegische Filiale den Referenzsatz mit um den Preisfestsetzungszeitpunkt konzentrierten Zinsswap-Geschäften auf ein künstliches Niveau, in einer Lage, in der sie von einer höheren Rendite profitierte. Mildernd wirkte, dass sich die Bank selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absicherungsgeschäfte rund um die Festsetzung von Referenzpreisen brauchen klare Kontrollen, damit sie nicht als Kursbeeinflussung gewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktmanipulation rund um Referenzpreise und Emissionen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. a MAR; § 3-1, §§ 21-1, 21-9 und 21-14 verdipapirhandelloven; § 46 forvaltningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Die Bank hatte sich selbst an die Aufsichtsbehörden gewandt.
Veröffentlicht
22.01.2025

Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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