Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 695 € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 1 | 7 Mio. € |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | 4,83 Mio. € |
| Q3 2026 | 1 | — |
5 Fälle
25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots 7 Mio. €
Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.
Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- PS12603 - Servizi Biglietteria Parco Archeologico del Colosseo, sanzionati CoopCulture e sei operatori turistici per quasi 20 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12603 (Biglietteria Colosseo), adunanza del 25 marzo 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.09.2024 „Българиън Дрийм Травъл“ ЕООДBulgarian Dream Travel täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa 695 €
Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum Antragsteller SRT International. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.
Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 944 от 19.09.2024; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink