Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 2 Jurisdiktionen
11 Mio. €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
5,5 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 202416 Mio. €
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 202515 Mio. €
Q4 20251–
Q1 20260–
Q2 20261–
Q3 20260–
Q4 20260–

4 Fälle

11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 6 Mio. €

Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
20.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink

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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Bußgeld

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. €

ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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