Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wofür?
nach UnterthemaWen?
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 200.000 € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 2 | 43,4 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
3 Fälle
22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD 43,2 Mio. €
UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.
Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- UPS to Pay $45 Million Penalty for Improperly Valuing Business Unit Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.11.2024 András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer der Wizz Air Holdings plc)Wizz Air: Führungskraft handelt in Sperrfristen und meldet Eigengeschäfte nicht 147.940 €
Der frühere Chief Supply Chain Officer András Sebők tätigte 2019–2020 115 Geschäfte in Wizz-Air-Aktien im Wert von über 4 Mio. GBP, teils in den 30-tägigen Closed Periods vor Ergebnisveröffentlichungen, und meldete sie nicht binnen drei Geschäftstagen. Erste FCA-Strafe gegen eine Führungsperson (PDMR) wegen Handels in der Closed Period: 123.500 GBP.
Führungspersonen brauchen jährliche Belehrung und ein Pre-Clearance-Verfahren für eigene Aktiengeschäfte, einschließlich der Closed Periods.
Directors' Dealings: Closed Periods und Meldepflichten von Führungspersonen
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 19 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für Einigung
- Haftung von Führungskräften
- András Sebők (ehem. Chief Supply Chain Officer): 123.500 GBP
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
Originalbetrag 123.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- FCA fines former airline executive £123,500 Pressemitteilung einer Behörde
- Primary Markets enforcement outcomes Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: András Sebők (26 November 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2024 Hamburger Hafen und Logistik AGHHLA: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt 200.000 €
Die HHLA hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.
Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 02.02.2024
- Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink