Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 90,9 Mio. € 40 % · 16 Fälle
- Vereinigtes Königreich 84,5 Mio. € 37 % · 15 Fälle
- USA 42,9 Mio. € 19 % · 21 Fälle
- Norwegen 4,21 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Australien 1,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Singapur 660.197 € 0 % · 1 Fall
- Neuseeland 543.022 € 0 % · 1 Fall
- Hongkong 235.595 € 0 % · 1 Fall
- Südkorea 3.396 € 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 209,8 Mio. € 93 % · 30 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 9,22 Mio. € 4 % · 8 Fälle
- Bau und Immobilien 5,06 Mio. € 2 % · 3 Fälle
- Gesundheitswesen 1,38 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Energie und Versorgung 8.438 € 0 % · 1 Fall
- Öffentlicher Sektor 4.938 € 0 % · 5 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 4.266 € 0 % · 3 Fälle
- Sonstige – 0 % · 5 Fälle
- Handel und E-Commerce – 0 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 5 | 75,1 Mio. € |
| 2023 | 17 | 94,9 Mio. € |
| 2024 | 13 | 17,4 Mio. € |
| 2025 | 17 | 33,7 Mio. € |
| 2026 | 6 | 4,36 Mio. € |
58 Fälle
22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig 501.614 €
Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.
Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- SEC Censures OTC Link LLC for Repeated Compliance Failures Related to Regulation SCI (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln 216.375 €
Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.
Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
- New York State Department of Financial Services Secures Cybersecurity Settlement with Order Express, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
28.07.2026 Luk Fook Securities (HK) LimitedLuk Fook Securities: 2,1 Mio. HKD wegen mangelhafter Cybersicherheit vor Ransomware 235.595 €
Luk Fook Securities (HK) wurde öffentlich gerügt und mit 2.100.000 HKD gebüßt, weil unzureichende Cybersicherheitskontrollen dazu beigetragen haben könnten, dass ein Ransomware-Angriff am 19. September 2022 zahlreiche zentrale Server traf und die vollständige Wiederherstellung bis 7. Oktober 2022 dauerte; Kunden konnten so lange nicht per App oder Internetplattform handeln. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Firewall-Schutz, veraltete Betriebssysteme und Virenschutz, schwache Zugangs- und Passwortkontrollen mit unverschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten, unzureichende Kontrollen von Fernzugängen und externen Geräten, mangelhafte Datensicherung sowie eine letzte Sicherheitsschulung im Jahr 2018.
Grundlegende Cyberhygiene – Patches, Zugangs- und Passwortkontrollen, Backups und regelmäßige Mitarbeiterschulung – ist für Finanzdienstleister eine aufsichtsrechtliche Pflicht.
Ransomware-Abwehr, Passwortsicherheit und Security-Awareness-Schulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 7, paras. 12.1, 18.5 und Schedule 7; Guidelines for Reducing and Mitigating Hacking Risks Associated with Internet Trading
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Ursachenanalyse mit unabhängigem Prüfer, verstärkte Kontrollen, kein nachweisbarer Kundenschaden, Kooperation, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
Originalbetrag 2.100.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.
- SFC press release 26PR118: SFC reprimands and fines Luk Fook Securities (HK) Limited $2.1 million for inadequate cybersecurity control (28.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- SFC Statement of Disciplinary Action zu 26PR118 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung 1,92 Mio. €
Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.
Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.
- DFS Secures $2.25 Million Cybersecurity Settlement with Delta Dental Pressemitteilung einer Behörde
- Consent Order to Delta Dental 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.02.2026 FIIG Securities LimitedFIIG Securities: 2,5 Mio. AUD wegen unzureichender Cybersicherheit vor Datenabfluss 1,48 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 2,5 Mio. AUD gegen den auf festverzinsliche Anlagen spezialisierten Finanzdienstleister, weil er zwischen März 2019 und Juni 2023 keine angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen, Ressourcen und Risikomanagementsysteme vorhielt – u. a. fehlten Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, regelmäßige Penetrationstests und verpflichtende Sicherheitsschulungen. Bei einem Angriff 2023 wurden rund 385 GB vertraulicher Daten entwendet und etwa 18.000 Kunden benachrichtigt; das Gericht ordnete zusätzlich ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.
Für lizenzierte Finanzdienstleister ist Cybersicherheit Teil der Lizenzpflichten: Grundmaßnahmen wie MFA, Patching, Überwachung, Schulung und ein geübter Notfallplan müssen finanziert und tatsächlich umgesetzt werden.
Cyber-Grundschutz: Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, Security-Awareness-Schulung, getesteter Incident-Response-Plan
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 912A(1)(a), (d) und (h) i. V. m. s 912A(5A)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, Eingeständnisse und gemeinsame Tatsachenfeststellung; keine früheren Verstöße; die bekannten finanziellen Schäden (Sanierungskosten rund 1,5 Mio. AUD) trug im Wesentlichen das Unternehmen selbst.
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
Originalbetrag 2.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.12.2025 Singapore Telecommunications Limited (Singtel)IMDA: 1 Mio. SGD gegen Singtel nach mehrstündigem Ausfall der Festnetztelefonie 660.197 €
Am 8. Oktober 2024 fiel die Festnetztelefonie von Singtel für rund 500.000 Privat- und Geschäftskunden mehr als vier Stunden lang aus; betroffen waren auch Kundenhotlines von Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Banken sowie Notrufdienste. Ursache war, dass die virtualisierten Firewalls des Sprachsystems und eines Überwachungssystems dieselbe Hardware nutzten, sodass eine Überlastung des unzureichend gefilterten Überwachungssystems auch das Sprachsystem störte und die automatische Umschaltung nicht sauber griff; ein Cyberangriff lag nach der Untersuchung nicht vor. Die IMDA verhängte nach dem Telecommunications Act eine Strafe von 1 Mio. SGD, weil der Vorfall für Singtel vermeidbar gewesen sei.
Kritische Dienste brauchen getrennte Komponenten und zuverlässig erprobte Umschaltmechanismen – geteilte Hardware kann den Fehler eines Nebensystems zum Ausfall der Kernleistung machen.
- Behörde / Gericht
- Infocomm Media Development Authority (IMDA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 1.000.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- IMDA: IMDA Imposes Financial Penalty on Singtel for Fixed Voice Disruption (11.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.12.2025 One New Zealand Group Limited (One NZ)One NZ: 1,1 Mio. NZD wegen Verstößen gegen den 111-Notrufkodex 543.022 €
Nach einem Verfahren der Commerce Commission verpflichtete der High Court die One New Zealand Group Limited zu einer Geldbuße (pecuniary penalty) von 1.100.000 NZD; zusätzlich zahlt das Unternehmen 100.000 NZD an die Kosten der Behörde, die im Betrag nicht enthalten sind. One NZ räumte zehn Verstöße gegen den 111 Contact Code aus den Jahren 2021 bis 2023 ein, die Informationspflichten, Aufzeichnungen und die regelmäßige Ansprache von Kunden betrafen. Der Kodex soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden, deren Festnetzanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert, kostenlos eine andere Möglichkeit zum Notruf 111 erhalten.
Wer Kunden von Kupfer- auf neue Festnetztechnik umstellt, muss die Notrufmöglichkeit schutzbedürftiger Kunden bei Stromausfall aktiv nachhalten und lückenlos dokumentieren.
Pflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden beim Notruf während Stromausfällen: informieren, nachfassen, dokumentieren
- Behörde / Gericht
- High Court of New Zealand (Verfahren der Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act 2001 (Neuseeland), s 156B; 111 Contact Code
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Laut Commerce Commission korrigierte One NZ die Verstöße, sobald es ihr Ausmaß erkannte, und kooperierte vollständig bei der Untersuchung; die Verstöße wurden eingeräumt.
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
Originalbetrag 1.100.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Commerce Commission – One NZ ordered to pay $1.1 million for breaching 111 obligations (01.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register – One New Zealand Group Limited (PRJ0047020) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet 4.938 €
Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.
Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.
Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- UODO, Decyzja DKN.5131.17.2024 vom 23.10.2025 (nicht rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung 1,52 Mio. €
Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.
Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.
Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen
- Behörde / Gericht
- Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- RDI legt Odido boete op van ruim 1,5 miljoen vanwege onvoldoende beveiligd aftapsysteem Pressemitteilung einer Behörde
- Beschikking tot oplegging bestuurlijke boete Odido (Publieksversie) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
14.10.2025 Farmers Insurance ExchangeNYDFS: 2,775 Mio. $ gegen Farmers wegen ungeschützter Online-Angebotsrechner 2,4 Mio. €
Angreifer griffen über unzureichend gesicherte Online-Angebotsrechner und Vermittlerportale Führerscheinnummern und Geburtsdaten ab. Farmers verletzte die Cybersecurity-Verordnung und meldete den Vorfall nicht rechtzeitig; die Strafe ist Teil eines Pakets von insgesamt 19 Mio. $ gegen acht Kfz-Versicherer.
Automatisch vorausgefüllte Formulare mit Kundendaten sind ein Einfallstor – öffentliche Anwendungen gehören auf den Prüfstand der Datenfreigabe.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
Originalbetrag 2.775.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.
- DFS Secures More than $19 Million from Auto Insurance Companies over Data Breaches Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
14.10.2025 Infinity Insurance CompanyInfinity Insurance: 2,25 Mio. USD – Datenabfluss über Angebotsrechner zu spät gemeldet 1,95 Mio. €
Angreifer lasen über die Sofortangebots-Anwendungen des Kfz-Versicherers Führerscheinnummern im Klartext aus. Infinity entdeckte die Auffälligkeiten am 9. Februar 2021, meldete den Cybervorfall der NYDFS aber erst am 14. April 2021; die Aufsicht rügte zudem fehlende MFA und unsichere Entwicklungspraktiken.
Auch Missbrauch öffentlich erreichbarer Kundenanwendungen ist ein meldepflichtiger Vorfall – Warnungen der Aufsicht sollten eine sofortige Meldeprüfung auslösen.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(a) u. a.
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.
- NYDFS Consent Order to Infinity Insurance Company (14.10.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte Verwarnung
Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).
Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht vor dem Go-live Tests auf Datenabfluss.
Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen
- Behörde / Gericht
- Banka Slovenije
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Banka Slovenije, Veröffentlichung der Sanktion gegen Nova Ljubljanska banka d. d. (Entscheidung 2025) Entscheidung einer Behörde
- Banka Slovenije – Informacije o izrečenih ukrepih Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan 870 €
Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.
Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.
Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.
- DSB, Straferkenntnis GZ 2025-0.699.550 vom 04.09.2025 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
14.08.2025 Healthplex, Inc.Healthplex: 2 Mio. USD – Phishing-Vorfall der Aufsicht monatelang nicht gemeldet 1,71 Mio. €
Ein Beschäftigter des Dentalversicherungsdienstleisters gab über eine Phishing-Mail seine Zugangsdaten preis; das Postfach mit über 100.000 E-Mails und Gesundheits- sowie Sozialversicherungsdaten war zugänglich. Healthplex wusste seit November 2021 von dem Vorfall, meldete ihn der NYDFS aber erst im April 2022 statt binnen 72 Stunden; zudem fehlten MFA für den Webzugang und eine Löschrichtlinie.
Sicherheitsvorfälle brauchen einen festen Meldeprozess mit Fristenkontrolle – die 72-Stunden-Uhr läuft ab Feststellung, nicht ab Abschluss der Forensik.
Phishing erkennen; Meldewege bei Sicherheitsvorfällen
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(b), § 500.13, § 500.17(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2025.
- NYDFS Consent Order to Healthplex, Inc. (14.08.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet 80.000 €
Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.
Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.
Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.
- Garante privacy, Provvedimento del 10 luglio 2025 [10154110] Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 4,21 Mio. €
Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.
Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.
Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten
- Behörde / Gericht
- Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- Nkom – Opprettholder millionbot mot Telenor (03.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapporten mot Telenor er klar: Varsler bot på 50 millioner kroner (27.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapport Telenor, offentlig sammendrag av sikkerhetsgradert tilsynsrapport (foreløpig), 27.02.2025 Entscheidung einer Behörde
- Brønnøysundregistrene, Enhetsregisteret – Telenor Norge AS (org.nr. 976967631), antall ansatte Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.05.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 7,67 Mio. EUR und öffentliche Verwarnung wegen fehlerhafter Banksoftware 7,67 Mio. €
Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen S-Pankki Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 7.670.000 EUR wegen Mängeln im Management operativer Risiken und sprach zusätzlich eine öffentliche Verwarnung aus. Ein Programmierfehler, der vom 20. April bis 5. August 2022 in einem Banksystem produktiv war, war vorab nicht ausreichend getestet worden; die Bank hatte kein ausreichend sicheres System und kein wirksames Störungsmanagement und war auf Risiken aus der Auslagerung unzureichend vorbereitet. Die Verwarnung betrifft die fehlende vorgeschriebene starke Kundenauthentifizierung und Zahlungen ohne Zustimmung der Zahler vom 6. Mai bis 5. August 2022; frühere Sanktionszahlungen der Aufsicht gegen die Bank (2019 und 2021) wirkten erhöhend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Änderungen an Authentifizierung und Zahlungsabwicklung brauchen vor dem Livegang dokumentierte Tests – auch wenn ein Dienstleister die Software entwickelt.
Test- und Änderungsmanagement bei sicherheitskritischer Banksoftware
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Luottolaitostoiminnasta annettu laki 9 luku 16 § (1, 2 und 4 mom.) mit MOK 8/2014; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §; öffentliche Verwarnung nach FivaL 39 § wegen Maksupalvelulaki 85 c § 1 mom. und 38 § 1 mom.
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen eine Wiederholung und Zusammenarbeit mit der Aufsicht bei der Aufklärung wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
- Finanssivalvonta: S-Pankki Oyj:lle 7 670 000 euron yhteinen seuraamusmaksu ja julkinen varoitus (23./26.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta: Toimituskirja johtokunnan päätöksestä 23.5.2025, FIVA/2024/1181 Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta: Finanssivalvonnan päätökset (Lainvoimaisuus: S-Pankki hat beim Verwaltungsgericht Helsinki Beschwerde eingelegt) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.05.2025 GoDaddy Inc.FTC: GoDaddy muss nach Hosting-Sicherheitslücken ein Informationssicherheitsprogramm aufbauen Anordnung
Laut FTC setzte der Webhoster für seine Hosting-Dienste keine Multi-Faktor-Authentifizierung ein, überwachte Sicherheitsbedrohungen unzureichend und sicherte Verbindungen zu Kundendaten nicht ab, warb aber mit „preisgekrönter Sicherheit“. Die endgültige Anordnung verbietet Falschaussagen zur Sicherheit, verlangt ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm und regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Assessoren.
Wer mit Sicherheit wirbt, muss Grundlagen wie MFA und Bedrohungsüberwachung nachweisen können – sonst wird das Werbeversprechen selbst zum Verstoß.
MFA, Monitoring und ehrliche Sicherheitsversprechen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- FTC Finalizes Order with GoDaddy over Data Security Failures Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Takes Action Against GoDaddy for Alleged Lax Data Security for Its Website Hosting Services Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.03.2025 The London Metal Exchange (LME)London Metal Exchange: 9,2 Mio. GBP – Kontrollen und Eskalation im Nickel-Chaos versagt 11 Mio. €
Als der Nickelpreis am 8. März 2022 binnen gut einer Stunde auf über 100.000 USD stieg, waren in den Asien-Handelsstunden nur jüngere Beschäftigte im Dienst, die nicht darauf geschult waren, einen ungeordneten Markt zu erkennen; sie eskalierten nicht und schalteten sogar Preisbänder ab. Die FCA verhängte gegen die anerkannte Börse erstmals eine Geldbuße: 9,2 Mio. GBP nach 30 % Nachlass.
Kritische Infrastruktur braucht rund um die Uhr geschultes Personal und klare Eskalationswege – auch in Nacht- und Randzeiten.
Eskalation ungewöhnlicher Marktlagen; Schulung von Schichtpersonal
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- FCA REC 2.5.1 (Recognition Requirements); Art. 18 RTS 7 (MiFID II)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Frühe Einigung (30 % Nachlass); Verbesserungen seit März 2022.
Originalbetrag 9.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2025.
- FCA: First FCA enforcement action and fine against Recognised Investment Exchange (20.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.01.2025 Fantasia Trading LLC, Power Mobile Life LLC und Smart Innovation, LLC (Vertrieb der Marke eufy)eufy-Kameras: 450.000 USD in New York wegen unverschlüsselter Videostreams Bußgeld
Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft hat mit drei US-Vertriebsgesellschaften der Heimsicherheitsmarke eufy eine Einstellungsvereinbarung (Assurance of Discontinuance) geschlossen. Entgegen der Werbung mit Privatsphäre und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung waren Videoübertragungen der Kameras teils nicht Ende-zu-Ende und teils gar nicht verschlüsselt, ein laufender Videostream ließ sich unter Umständen ohne Anmeldung über die passende URL abrufen, und Prüfverfahren, die diese Schwachstellen hätten aufdecken können, fehlten. Die Unternehmen zahlen mutmaßlich 450.000 USD an Strafen und Kosten und müssen regelmäßig nachweisen, dass der Hersteller ein Informationssicherheitsprogramm, sichere Softwareentwicklung, Schwachstellenmanagement mit Penetrationstests und die Verschlüsselung der Videos umsetzt.
Wer Verschlüsselung und Privatsphäre bewirbt, muss sie mit regelmäßigen Sicherheitstests belegen können – auch als Händler für Produkte eines Herstellers.
Sicherheitsaussagen in der Werbung belegen; Sicherheitstests bei vernetzten Geräten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law §§ 349, 350
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- NYAG, In the Matter of Fantasia Trading LLC, Power Mobile Life LLC and Smart Innovation, LLC, Assurance of Discontinuance No. 24-103 (wirksam 24.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- NYAG-Pressemitteilung: Attorney General James Secures $450,000 from Companies Selling Home Security Cameras that Failed to Secure Private Videos (28.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.01.2025 PayPal, Inc.NYDFS: 2 Mio. $ gegen PayPal wegen ungeschulter Teams und fehlender MFA 1,92 Mio. €
Bei Änderungen an Datenflüssen für Steuerformulare 1099-K umgingen nicht ausreichend geschulte Teams Sicherheitsprozesse; Kriminelle mit kompromittierten Zugangsdaten konnten Formulare mit Sozialversicherungsnummern abrufen. Es fehlten qualifiziertes Personal, Schulung, Zugriffsrichtlinien sowie MFA, CAPTCHA und Rate Limiting.
Wer Datenflüsse ändert, muss die Sicherheitsprozesse kennen – Schulung der Entwicklungsteams ist Teil der Cyberabwehr.
Sichere Softwareentwicklung und Änderungsprozesse
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- PayPal hat die Mängel inzwischen behoben.
- Veröffentlicht
- 23.01.2025
Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- DFS-Pressemitteilung vom 23.01.2025: Cybersecurity-Vergleich mit PayPal, Inc. (2 Mio. $) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.01.2025 City of Boardman (Oregon)City of Boardman: 8.770 USD – Risikobewertung des Wasserwerks war eine leere Vorlage 8.438 €
Die EPA (Region 10) verhängte gegen die Stadt Boardman (Oregon), deren Trinkwassersystem rund 4.490 Menschen versorgt, per Consent Agreement and Final Order eine Geldbuße (civil penalty) von 8.770 USD. Nach Darstellung der EPA hatte die Stadt die nach dem Safe Drinking Water Act vorgeschriebene Risiko- und Resilienzbewertung und den Notfallplan nicht rechtzeitig erstellt und eine EPA-Anordnung von 2022 nicht erfüllt: Bei einer Inspektion im April 2024 war die Bewertung eine leere Vorlage, der Notfallplan stammte von 2005 und enthielt keinen Abschnitt zur Cybersicherheit. Die Stadt erkannte die Zuständigkeit an, ohne die Sachvorwürfe einzuräumen oder zu bestreiten, und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Pflichtbewertungen zu Anlagen- und Cybersicherheit müssen inhaltlich erarbeitet und aktuell gehalten werden – eine bloß bescheinigte Vorlage erfüllt die Pflicht nicht.
Risiko- und Resilienzbewertung inklusive Cybersicherheit tatsächlich erstellen und den Notfallplan aktuell halten
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 10
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Safe Drinking Water Act Section 1433(a) und (b) (42 U.S.C. § 300i-2) sowie Section 1414(g)(3)(A); Strafe nach Section 1414(g)(3)(B) (42 U.S.C. § 300g-3(g)(3)(B))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
Originalbetrag 8.770 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.
- EPA Region 10 – Consent Agreement, In the Matter of City of Boardman, Docket No. SDWA-10-2025-0022 (eingereicht 07.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- EPA Region 10 – Final Order, City of Boardman, Docket No. SDWA-10-2025-0022 (07.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- EPA Administrative Enforcement Dockets – SDWA-10-2025-0022 (Status Closed, Payment Received) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten Anordnung
Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.
Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.
Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- FTC Takes Action Against Marriott and Starwood Over Multiple Data Breaches Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Finalizes Order with Marriott and Starwood Requiring Them to Implement a Robust Data Security Program to Address Security Failures Pressemitteilung einer Behörde
- Marriott International, Inc. and Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC, In the Matter of Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
Fehler melden
28.11.2024 Meta PlatformsMeta: 5 Mio. KRW, weil eine Instagram-Störung verspätet gemeldet wurde 3.396 €
Nach einer rund 75-minütigen Anmeldestörung bei Instagram am 22.03.2024, die etwa 3,35 Mio. Nutzer in Korea betraf, meldete Meta Platforms den Vorfall trotz dreimaliger Nachfrage des Ministeriums erst 24 Stunden und 19 Minuten nach Beginn. Vorgeschrieben ist eine Meldung binnen 10 Minuten und ein schriftlicher Bericht binnen zwei Stunden; das Ministerium verhängte nach dem Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) ein Verwaltungsbußgeld von 5.000.000 KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Große Plattformbetreiber brauchen einen eingeübten Meldeprozess, damit Ausfälle innerhalb der gesetzlichen Minutenfristen bei der Aufsicht ankommen.
Melde- und Eskalationswege bei IT-Störungen
- Behörde / Gericht
- Ministry of Science and ICT (MSIT, 과학기술정보통신부)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) Art. 38; Basisplan zum Management von Kommunikationsstörungen 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
Originalbetrag 5.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.
- MSIT-Pressemitteilung vom 28.11.2024: ‘통신재난 보고의무 미준수’ 메타에 과태료 처분 Pressemitteilung einer Behörde
- MSIT-Pressemitteilung vom 28.11.2024 (Anhang, HWPX) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.11.2024 Government Employees Insurance Company (GEICO)GEICO: 5 Mio. USD der NYDFS wegen Cyberangriffen auf Angebots- und Schadenportale 4,76 Mio. €
Ab Ende 2020 erbeuteten Angreifer in mehreren Vorfällen über öffentlich erreichbare Webanwendungen des Kfz-Versicherers GEICO – darunter das Angebotsportal, die Schadenwebsite und eine Schnittstelle – nicht öffentliche Daten von New Yorkern, vor allem Führerscheinnummern. Die NYDFS stellte Verstöße gegen die Cybersicherheitsverordnung 23 NYCRR Part 500 fest, unter anderem unzureichende Risikobewertungen, fehlende Überwachung der Nutzeraktivitäten und unrichtige Compliance-Bescheinigungen für 2017 bis 2021, und verhängte eine Strafe von 5.000.000 USD. Parallel zahlt GEICO in einem eigenen Vergleich mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft weitere 4.750.000 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Nach einem Vorfall reicht es nicht, die eine Lücke zu schließen – alle öffentlich erreichbaren Anwendungen gehören neu bewertet, besonders wenn die Branche bereits gewarnt wurde.
Sicherheit öffentlich erreichbarer Webanwendungen; Reaktion auf Branchenwarnungen
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR §§ 500.2(b), 500.3(i) und (k), 500.5, 500.8(a), 500.9(a), 500.14(a), 500.17(b); Strafe nach New York Financial Services Law § 408
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die NYDFS würdigte die Kooperation während der Untersuchung und die erheblichen Investitionen in die Behebung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 25.11.2024
Originalbetrag 5.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2024.
- NYDFS, In the Matter of Government Employees Insurance Company, Consent Order (so ordered 25.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- NYDFS-Pressemitteilung: Attorney General James and DFS Superintendent Harris Secure $11.3 Million from Auto Insurance Companies over Data Breaches (25.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.10.2024 eine US-Swap-HandelsplattformSwap-Handelsplattform: 875.000 USD, weil Notfall- und Sicherheitstests nicht vor den Vorstand kamen 789.284 €
Eine US-Swap-Handelsplattform informierte ihr Board nicht vollständig über Ergebnisse von Notfall-, Technik-Risiko- und Penetrationstests, testete ihre Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Fähigkeiten nicht regelmäßig und hatte kein angemessenes Risikomanagement. Außerdem legte sie bei einer Prüfung angeforderte Unterlagen trotz Fristverlängerungen nicht rechtzeitig vor; die CFTC verhängte 875.000 USD.
Notfallpläne gelten nur, wenn sie regelmäßig getestet und die Ergebnisse vom gesamten Leitungsorgan zur Kenntnis genommen werden.
- Behörde / Gericht
- Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Commodity Exchange Act; CFTC-Regeln zu System Safeguards für Swap Execution Facilities
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 875.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.
- CFTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.07.2024 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung nach Ransomware-Angriff Verwarnung
Die ICO sprach am 5. Juli 2024 gegenüber einem Londoner Bezirk eine (aktualisierte) Verwarnung aus. Anlass war nach der Darstellung im Bescheid ein Ransomware-Angriff, von dem der Bezirk am 11. Oktober 2020 erfuhr: Der Angreifer konnte auf 440.000 Dateien mit personenbezogenen Daten, darunter besondere Kategorien, von mindestens 280.000 Einwohnern und weiteren Personen einschließlich Beschäftigten zugreifen und sie verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO waren das Patch-Management und die Verwaltung von Benutzerkonten unzureichend, was gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR verstieß. Die ICO hatte zunächst eine Geldbuße erwogen, entschied sich aber unter Berücksichtigung ihres Ansatzes gegenüber dem öffentlichen Sektor und der Umstände des Falls für eine Verwarnung.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.06.2024 eine britische AnwaltskanzleiICO: Verwarnung für Anwaltskanzlei nach Datenabfluss ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer auf Straf- und Militärrecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschaffte sich ein unbekannter Angreifer mit gültigen Zugangsdaten Zugriff auf den Cloud-Server der Kanzlei und veröffentlichte Daten im Darknet. Betroffen waren 8.234 Personen im Vereinigten Königreich, 863 davon mit hohem Risiko, weil auch Angaben zu Strafverfahren betroffen waren. Die ICO bemängelte, dass für das betroffene Administratorkonto keine Mehr-Faktor-Authentifizierung und keine Passwortrichtlinie bestand und dass die Kanzlei den Vertrag mit ihrem externen IT-Dienstleister seit 2012 nicht auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen überprüft hatte. Sie sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.05.2024 ein US-amerikanischer Börsenkonzern und neun seiner TochtergesellschaftenUS-Börsenkonzern: 10 Mio. USD – Cyberangriff nicht an SEC gemeldet 9,23 Mio. €
Im April 2021 wies ein Dritter den Konzern auf eine Schwachstelle in seinem VPN hin; der Konzern fand eingeschleusten Schadcode, informierte die Rechts- und Compliance-Verantwortlichen der Börsen- und Clearing-Töchter aber tagelang nicht. Die Töchter, darunter eine Wertpapierbörse, meldeten den Vorfall deshalb nicht wie nach Regulation SCI vorgeschrieben sofort an die SEC; der Konzern zahlte 10 Mio. USD.
Betreiber kritischer Marktinfrastruktur brauchen interne Meldewege, die Cybervorfälle binnen Stunden an alle meldepflichtigen Einheiten weitergeben.
Interne Eskalation von Cybervorfällen an Compliance
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Regulation Systems Compliance and Integrity (Regulation SCI), Meldepflichten
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.05.2024 ein niederländischer TelekommunikationsanbieterNiederlande: 2,25 Mio. Euro gegen Telekommunikationsanbieter wegen unzureichend gesichertem Abhörsystem 2,25 Mio. €
Ein niederländischer Telekommunikationsanbieter traf laut RDI von Oktober 2021 bis Dezember 2022 nicht die nötigen Maßnahmen, um Daten aus der gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung vor Unbefugten zu schützen: Der Sicherheitsplan genügte nicht, Personal mit Zugriff war unzureichend überprüft (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), und logische wie physische Zugangskontrollen waren mangelhaft. Ein tatsächlicher unbefugter Zugriff wurde nicht festgestellt; die Buße beträgt 2,25 Mio. Euro.
Schnittstellen für Behördenzugriffe sind Hochrisikosysteme; Zugriffskontrollen und Überprüfung des Personals müssen dokumentiert und lückenlos sein.
Zugangskontrolle und Personalüberprüfung bei Überwachungsschnittstellen
- Behörde / Gericht
- Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4, 8
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Mängel nach Feststellung behoben; kein tatsächlicher unbefugter Zugriff festgestellt.
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
- RDI, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.05.2024 ein US-amerikanischer DatendienstleisterFTC: US-Datendienstleister muss nach Hackerangriff Altdaten löschen und Sicherheit ausbauen Anordnung
Laut FTC-Beschwerde nutzte ein Angreifer Anfang 2020 Schwachstellen im Netz des Datendienstleisters für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen und erbeutete große Mengen unverschlüsselter Daten, darunter Sozialversicherungs- und Kontonummern von Millionen Menschen; der Angriff blieb drei Monate unentdeckt, der Dienstleister informierte seine Kunden erst nach fast zwei Monaten und stellte das Ausmaß irreführend dar. Die endgültige Anordnung verlangt ein umfassendes Sicherheitsprogramm, einen Löschplan, das Löschen nicht mehr benötigter Daten und die Meldung künftiger meldepflichtiger Vorfälle an die FTC.
Daten, die nicht mehr gebraucht werden, sind bei einem Angriff reines Risiko – Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen sind Sicherheitsmaßnahmen.
Datenminimierung, Verschlüsselung und ehrliche Vorfallkommunikation
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.05.2024
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.05.2024 eine britische BehördeICO: Verwarnung für britische Behörde nach Angriff auf ihren E-Mail-Server Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer britischen Behörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO drangen unbekannte Angreifer ab dem 24. August 2021 über eine Kette bekannter Schwachstellen in den selbst betriebenen E-Mail-Server der Kommission ein; betroffen waren vor allem Daten aus dem Wählerverzeichnis mit Namen und Anschriften von rund 40 Millionen Personen. Die Sicherheitsupdates für diese Schwachstellen waren im April und Mai 2021 erschienen, aber nicht eingespielt. Zudem ließen sich bei einer Prüfung 178 aktive Konten schnell knacken, weil Passwörter identisch oder ähnlich zu den vom Service Desk vergebenen Startpasswörtern waren. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.03.2024 eine polnische GroßbankPolnische Großbank: 1,44 Mio. PLN – gestohlene Kundenunterlagen nicht gemeldet 336.066 €
Eine Kuriersendung mit Bankunterlagen (u. a. PESEL-Nummern, Kontonummern, Zugangsdaten) wurde gestohlen und in einer Wohnsiedlung weggeworfen; die Aufsicht erfuhr davon aus den Medien. Die Bank hatte weder die Behörde noch die Betroffenen informiert, weil sie das Risiko als gering einstufte – bereits 2022 war sie wegen unterlassener Benachrichtigung Betroffener sanktioniert worden.
Das Risiko einer Datenpanne ist aus Sicht der Betroffenen zu bewerten – wer bei Verlust sensibler Unterlagen nicht meldet, riskiert eine höhere Strafe als für die Panne selbst.
Risikobewertung und Meldung von Datenpannen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
Originalbetrag 1.440.549 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- UODO, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- UODO, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.03.2024 eine polnische Bank eines AutokonzernsPolnische Bank: 78.575 PLN – Fehlversand erst nach 1,5 Jahren gemeldet 18.331 €
Die Bank schickte Vertragsdaten eines Kunden an einen falschen Empfänger und meldete die Verletzung erst anderthalb Jahre später, als die Aufsicht nach einer Beschwerde nachfragte. Die Behörde sah wegen des Risikos eines Identitätsdiebstahls eine Meldepflicht binnen 72 Stunden.
Auch ein einzelner Fehlversand mit Identitätsdaten ist meldepflichtig – Fehlversand-Fälle brauchen eine dokumentierte Risikobewertung.
Fehlversand erkennen und intern melden
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
Originalbetrag 78.575,4 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- UODO, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- UODO, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.02.2024 eine deutsche GroßbankBaFin: 50.000 Euro gegen Großbank wegen fehlerhafter Meldung eines IT-Vorfalls 50.000 €
Die BaFin setzte gegen eine deutsche Großbank ein Bußgeld von 50.000 Euro fest, weil die Bank ihr zu einem schwerwiegenden, kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall bei ihren Zahlungsdiensten im Jahr 2023 falsche Angaben gemacht und sie deutlich verspätet informiert hatte. Der Bescheid vom 8. Februar 2024 ist rechtskräftig.
Meldungen zu IT-Vorfällen müssen schnell und inhaltlich richtig sein – falsche Angaben gegenüber der Aufsicht werden eigens geahndet.
Schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle korrekt und fristgerecht melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- § 64 Abs. 3 Nr. 15 ZAG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 18.03.2024
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2023 ein englischer Schulträger (Multi Academy Trust)ICO: Verwarnung für Schulträger nach Angriff mit kompromittierten Zugangsdaten Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem englischen Schulträger eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO nutzte ein unbefugter Dritter kompromittierte Zugangsdaten, um auf die Systeme des Trusts zuzugreifen und sie zu verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO fehlten angemessene technische Maßnahmen: Die Kontosperre nach Fehlversuchen war unzureichend, und die umkehrbare Speicherung von Passwörtern war aktiviert, entgegen Empfehlungen des National Cyber Security Centre. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
27.11.2023 ein US-amerikanischer TitelversichererNYDFS: 1 Mio. $ gegen US-Titelversicherer wegen offener Dokumentenlinks 913.159 €
Eine Anwendung des Versicherers erzeugte Links auf Transaktionsdokumente ohne Anmeldung und ohne Ablaufdatum; durch Ändern der fortlaufenden Dokumentnummer waren laut einem Journalisten 885 Mio. Dokumente mit u. a. Sozialversicherungs- und Bankdaten abrufbar. Nutzer sollten keine sensiblen Daten verschicken, technische Sperren gab es aber nicht.
Anweisungen an Nutzer ersetzen keine technischen Kontrollen – Freigabelinks brauchen Authentifizierung und Ablaufdatum.
Klassifizierung und Versand sensibler Dokumente
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR §§ 500.3, 500.7 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2023.
- NYDFS, Newsroom (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.11.2025 · Direktlink
Fehler melden
17.11.2023 ein luxemburgisches KreditinstitutLuxemburgisches Kreditinstitut: 444.400 EUR wegen IT-Governance-Mängeln 444.400 €
Die CSSF verhängte gegen das Kreditinstitut eine Ordnungsbuße (amende d'ordre) von 444.400 EUR, weil die interne Governance und Kontrolle zu IKT- und Sicherheitsrisiken nicht den Anforderungen entsprach. Grundlage waren Feststellungen einer Vor-Ort-Prüfung von Oktober 2022 bis Juni 2023 zu Art. 5(1bis) LSF sowie den Rundschreiben CSSF 20/750 und 12/552.
IT- und Sicherheitsrisiken brauchen einen eigenen, dokumentierten Governance- und Kontrollrahmen; Lücken darin sanktioniert die Aufsicht als eigenständigen Verstoß.
IKT-Governance und Kontrolle von IT- und Sicherheitsrisiken
- Behörde / Gericht
- Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 63-2(1)(d) und (2)(e) Loi modifiée du 5 avril 1993 relative au secteur financier (LSF); verletzt Art. 5(1bis) LSF; Circulaires CSSF 20/750 und 12/552
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Das Institut erkannte alle Feststellungen an, legte einen detaillierten Aktionsplan vor und leitete sofort Abhilfe ein.
- Veröffentlicht
- 20.02.2024
- CSSF, Sanction administrative du 17 novembre 2023 (Mizuho Trust & Banking (Luxembourg) S.A.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.11.2025 · Direktlink
Fehler melden
14.11.2023 ein britischer BaustofflieferantICO: Verwarnung für Baustofflieferant nach Ransomware-Angriff über Fernzugang ohne MFA Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Baustofflieferanten eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich am 11. März 2022 ein Angreifer Zugang zum Netzwerk, setzte Ransomware ein und leitete Daten aus, darunter personenbezogene Daten von 2.022 Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten im Vereinigten Königreich (u. a. Ausweis-, Bank- und Personaldaten). Nach den Feststellungen der ICO erfolgte der Zugriff über einen Remote-Desktop-Dienst einer Tochtergesellschaft ohne Multi-Faktor-Authentifizierung; zudem führte das Unternehmen vor dem Vorfall keine formalen Sicherheitstests wie Schwachstellenscans oder Penetrationstests durch, und der Angreifer nutzte eine seit über zwei Jahren bekannte Schwachstelle. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink
Fehler melden
19.10.2023 ein britischer PersonaldienstleisterICO: Verwarnung für Personaldienstleister nach zweimaligem Zugriff durch denselben Angreifer Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Personaldienstleister eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich ein unbefugter Dritter innerhalb von zwölf Monaten zweimal Zugang zu den Systemen, um den 13. März 2022 und um den 16. August 2022, vermutlich jeweils per SQL-Injection, und leitete Daten aus; betroffen waren 13.720 bzw. 4.421 Personen im Vereinigten Königreich, bei einem Teil auch mit Bankverbindungen. Nach den Feststellungen der ICO nutzte das Unternehmen trotz Kenntnis nicht mehr unterstützte Versionen ihrer Datenbank- und Skriptsoftware, schlecht programmierten Code ohne ausreichende Eingabeprüfung und eine unzureichende Protokollierung und führte keine regelmäßigen Sicherheitstests durch. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
18.10.2023 ein polnischer VersichererPolnischer Versicherer: 103.752 PLN – Fehlversand nach Risikorechner nicht gemeldet 23.362 €
Der Versicherer schickte eine Entschädigungsbestätigung mit Name, Anschrift, Fahrzeug- und Schadensdaten per E-Mail an einen Unbefugten. Nach einer Bewertung mit einem Online-Rechner stufte er das Risiko als gering ein und meldete nicht; die Aufsicht sah die Meldepflicht verletzt und wertete u. a. Vorsatz und mangelnde Kooperation erschwerend.
Werkzeuge zur Risikobewertung ersetzen kein Urteil – wer Versicherungsgeheimnisse verschickt, sollte im Zweifel melden.
E-Mail-Fehlversand vermeiden; Datenpannen melden
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.11.2023
Originalbetrag 103.752 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2023.
- UODO, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- UODO, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
10.10.2023 ein britischer DienstleistungskonzernICO: Verwarnung für Dienstleistungskonzern nach Ransomware-Angriff ohne Multi-Faktor-Authentifizierung Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Dienstleistungskonzern eine Verwarnung aus. Laut ICO-Fallseite erlitt das Unternehmen einen Ransomware-Angriff, bei dem personenbezogene Daten ausgeleitet wurden. Nach den Feststellungen der ICO fehlten eine klare Regelung für private Endgeräte (BYOD) und eine angemessene Kontosperre nach Fehlversuchen, und für das betroffene Nutzerkonto war keine Multi-Faktor-Authentifizierung eingerichtet. Erschwerend wertete die ICO, dass Daten länger als nötig gespeichert wurden und die Benachrichtigung aller Betroffenen elf Monate dauerte. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
03.10.2023 eine britische AuskunfteiFCA: 11,2 Mio. Pfund gegen Auskunftei nach Datenpanne der US-Mutter 12,9 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine britische Auskunftei eine Geldbuße von 11.164.400 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Auskunftei die Verarbeitung britischer Verbraucherdaten an die US-Muttergesellschaft ausgelagert, ohne die Sicherheit dieser Daten angemessen zu überwachen, obwohl ihr Probleme beim Einspielen von Sicherheitsupdates bekannt waren. Beim Cyberangriff auf die Muttergesellschaft 2017 wurden auch Daten von Millionen Menschen in Großbritannien erbeutet. Anschließende öffentliche Stellungnahmen zu den Folgen für britische Verbraucher waren nach Ansicht der FCA nicht fair, klar und zutreffend. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3, 6 und 7; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 11.164.400 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.10.2023.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
23.08.2023 eine englische StadtverwaltungICO: Verwarnung für Stadtverwaltung nach Ransomware-Angriff Verwarnung
Die ICO sprach am 23. August 2023 gegenüber einer englischen Stadtverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verfügte die Stadtverwaltung vor einem Ransomware-Angriff über kein zentrales Logging oder SIEM-System; der Angreifer konnte Protokolle löschen, was Erkennung und Aufklärung erschwerte. Nach dem Angriff stellte die Stadt den Zugang zu personenbezogenen Daten nicht rechtzeitig wieder her, konnte die gefährdeten Betroffenen nicht bestimmen und stützte ihre Auswertung auf behelfsmäßige Abläufe, etwa Downloads über private WLAN-Netze von Beschäftigten. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 1. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.08.2025 · Direktlink
Fehler melden
25.07.2023 ein britischer Betreiber einer VideoplattformICO: Verwarnung für Videoplattform-Betreiber nach Datenabfluss bei 345.000 Nutzern Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer britischen Betreiberin einer Videoplattform eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt die ICO die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Dokument ist allerdings als vorläufige Entscheidung formuliert: Die ICO spricht darin von vorläufigen Feststellungen und mutmaßlichen Verstößen („provisional findings“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat sie nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO drang um den 14. August 2022 ein Unbefugter in die Systeme des Unternehmens ein und kopierte Namen, E-Mail-Adressen und Passwörter von 345.000 Nutzerinnen und Nutzern im Vereinigten Königreich; die genaue Ursache konnte das Unternehmen nicht angeben. Die ICO bemängelte vorläufig, dass das Unternehmen weder die zum Zeitpunkt des Vorfalls eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen noch regelmäßige Penetrationstests oder Schwachstellenscans belegen konnte und sich auf Zusicherungen von Dienstleistern verließ, ohne Verträge oder Kontrollen nachzuweisen. Sie ging von Verstößen gegen Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR aus. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink
Fehler melden
25.05.2023 ein US-amerikanischer KonsumentenkreditgeberNYDFS: 4,25 Mio. USD gegen US-Kreditgeber wegen geteilter Admin-Konten und Standardpasswörtern 3,96 Mio. €
Der Konsumentenkreditgeber ließ lokale Administratoren Konten teilen und das bei der Einrichtung vergebene Standardpasswort weiter nutzen, hatte keine formalisierte Methodik für sichere Softwareentwicklung, prüfte Dienstleister mit hohem und mittlerem Risiko nicht rechtzeitig und passte deren Risikobewertung auch nach von ihnen verursachten Vorfällen nicht an. Die NYDFS verhängte 4,25 Mio. USD; der Kreditgeber verpflichtete sich zu umfangreichen Abhilfemaßnahmen.
Geteilte Admin-Konten machen Zugriffe unzurechenbar – privilegierte Zugänge müssen personengebunden sein und Dienstleisterrisiken nach Vorfällen neu bewertet werden.
Umgang mit privilegierten Konten und Passwörtern; Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 25.05.2023
Originalbetrag 4.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.05.2023.
- NYDFS, Newsroom (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.05.2025 · Direktlink
Fehler melden
14.03.2023 eine schwedische GroßbankGroßbank: 850 Mio. SEK – IT-Änderung ohne Freigabe: falsche Salden, blockierte Zahlungen 75,3 Mio. €
Finansinspektionen erteilte einer schwedischen Großbank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 850.000.000 SEK, weil die Bank am 28. April 2022 eine Änderung an einem geschäftskritischen IT-System – zur Umsetzung neuer EU-Sanktionen – ohne ihren internen Änderungsprozess vornahm: ohne Freigabe durch das Change Advisory Board, ohne Risikobewertung und ohne Rückfallplan. Der dabei entstandene Fehler stoppte rund 1,7 Mio. Transaktionen auf etwa 1,1 Mio. Konten, führte bei knapp 960.000 Kunden zu falschen Salden und hinderte rund 160.000 Kunden an Zahlungen; weil keine Kontrolle der Bank die Umgehung des Prozesses erkannt hatte, sah die Aufsicht die interne Kontrolle der systemrelevanten Bank als unzureichend an. Erschwerend wertete sie eine frühere Sanktion von 2020 (Kontrolle der Geldwäscheabwehr in Tochterbanken), zugunsten der Bank, dass der Verstoß weder lang andauernd noch systematisch war.
Auch eilige, regulatorisch veranlasste Änderungen an kritischen IT-Systemen gehören durch den regulären Change-Prozess, und Kontrollen müssen erkennen, wenn Einzelne ihn umgehen.
Change-Management: keine Änderung an kritischen IT-Systemen ohne Freigabe, Risikobewertung und Rückfallplan
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- 6 kap. 2 § lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse (LBF) i. V. m. 2 kap. 1 § första stycket 5 FFFS 2014:1; Anmärkning nach 15 kap. 1 § LBF, Sanktionsavgift nach 15 kap. 7 § LBF
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Kein lang andauernder oder systematischer Verstoß; die Bank hat Maßnahmen zur Stärkung der internen Kontrolle ergriffen und weitere angekündigt.
- Veröffentlicht
- 15.03.2023
Originalbetrag 850.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2023.
- Finansinspektionen, Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.03.2025 · Direktlink
Fehler melden
10.03.2023 ein britischer Online-HandelsanbieterICO: Verwarnung für Handelsplattform nach Datenabfluss über ungepatchte Schwachstelle Verwarnung
Die ICO sprach am 10. März 2023 gegenüber einem britischen Online-Handelsanbieter eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO nutzte ein unbefugter Dritter am 14. April 2020 eine nicht gepatchte Schwachstelle in einer eingesetzten Fremdsoftware, um in die Systeme einzudringen und 17,92 GB Daten abzuziehen; betroffen waren 72.361 Personen im Vereinigten Königreich, darunter Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern und Bankleitzahlen. Das Unternehmen hatte kein Patch-Management-Programm und spielte Sicherheitsupdates nicht ein, obwohl dies nach dem Supportvertrag in seiner eigenen Verantwortung lag. Die ICO prüfte den Fall nach der DSGVO in der damals geltenden Fassung und sah Verstöße gegen Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.03.2025 · Direktlink
Fehler melden
21.02.2023 ein britischer Berufsverband der FinanzbrancheICO: Verwarnung für Berufsverband nach Skimming-Angriff auf Website-Kasse Verwarnung
Die ICO sprach am 21. Februar 2023 gegenüber einem britischen Berufsverband der Finanzbranche eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt sie die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Schreiben ist jedoch als Ankündigung und vorläufige Entscheidung formuliert („we intend to issue“, „provisionally decided“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat die ICO nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO nutzte ein Angreifer am 17. Februar 2020 eine bekannte Sicherheitslücke in der Website-Software und einen Brute-Force-Angriff, um Schadcode auf der Bezahlseite zu platzieren; der Code griff Zahlungsdaten von schätzungsweise 3.883 Personen im Vereinigten Königreich sowie Namen und E-Mail-Adressen ab, 654 Betroffene meldeten Kartenmissbrauch. Eine von dem Verband beauftragte forensische Untersuchung ergab laut ICO, dass nicht mehr unterstützte Software lief und ein Patch für eine kritische Lücke seit 2017 verfügbar war; Penetrationstests hatte der Verband nach eigenen Angaben vor dem Vorfall nicht durchgeführt. Die ICO ging vorläufig von Verstößen gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR aus.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2025 · Direktlink
Fehler melden
20.02.2023 ein griechischer TelekommunikationsanbieterGriechischer TK-Anbieter: 40.000 EUR – fremde Gesprächsaufnahmen verschickt, nicht gemeldet 40.000 €
Eine Kundin erhielt auf ihr Auskunftsersuchen eine CD mit Callcenter-Gesprächen eines anderen Kunden. Der Anbieter untersuchte den Hinweis nicht selbst, sondern verließ sich auf den Dienstleister und forderte die CD zurück; die Behörde ahndete die unterlassene Meldung und die nicht erfüllte Auskunft.
Meldet ein Betroffener eine Panne beim Dienstleister, muss der Verantwortliche selbst prüfen und melden – die Pflicht lässt sich nicht delegieren.
Hinweise von Betroffenen auf Datenpannen ernst nehmen
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Hellenic DPA, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.02.2025 · Direktlink
Fehler melden
01.02.2023 eine US-amerikanische Telemedizin- und RabattplattformTelemedizinplattform: 1,5 Mio. USD – erste Strafe nach der Health Breach Notification Rule 1,38 Mio. €
Die Telemedizin- und Rabattplattform gab jahrelang Gesundheitsdaten ihrer Nutzer an drei große Werbe- und Technologieunternehmen und andere Werbepartner weiter und meldete diese unbefugten Offenlegungen nicht, wie es die Health Breach Notification Rule verlangt. Im ersten Verfahren nach dieser Regel stimmte die Plattform einer zivilrechtlichen Strafe von 1,5 Mio. USD und einem Verbot der Weitergabe zu Werbezwecken zu; der Vergleich bedurfte noch gerichtlicher Genehmigung.
Die Weitergabe von Gesundheitsdaten über Tracking-Pixel kann selbst ein meldepflichtiger „Breach“ sein – Tracking-Einbindungen gehören in die Vorfallsbewertung.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) / U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- FTC Health Breach Notification Rule (16 CFR Part 318); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.02.2023.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.02.2025 · Direktlink
Fehler melden
09.01.2023 ein US-Onlinemarktplatz für AlkoholOnlinemarktplatz: FTC-Anordnung nach Datenpanne mit 2,5 Mio. Betroffenen Anordnung
Die FTC hat ihre Anordnung gegen einen Online-Marktplatz für Alkohol endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde war das Unternehmen zwei Jahre vor einer Datenpanne im Jahr 2020 auf Sicherheitslücken hingewiesen worden, setzte grundlegende Schutzmaßnahmen dennoch nicht um, legte kritische Datenbankinformationen auf einer ungesicherten Plattform ab und überwachte Bedrohungen nicht; betroffen waren Daten von rund 2,5 Millionen Verbrauchern. Der Marktplatz muss nicht benötigte personenbezogene Daten löschen, die Erhebung an einen festgelegten Aufbewahrungsplan binden und ein Informationssicherheitsprogramm einführen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Bekannte Sicherheitslücken, die liegen bleiben, brauchen einen verbindlichen Weg bis zur Behebung.
Umgang mit gemeldeten Sicherheitslücken; Datenminimierung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Federal Trade Commission (FTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2025 · Direktlink
Fehler melden
20.12.2022 eine britische BankBritische Bank: 48,65 Mio. GBP – IT-Migration legte Bankdienste für Millionen Kunden lahm 55,6 Mio. €
Nach der Migration auf eine neue IT-Plattform im April 2018 konnten Kunden in Filialen, am Telefon und online über Monate nur eingeschränkt Bankgeschäfte erledigen; betroffen waren alle Filialen und ein großer Teil der 5,2 Mio. Kunden. FCA und PRA warfen der Bank mangelhafte Planung, Governance und Steuerung des Auslagerungsrisikos vor und verhängten zusammen 48,65 Mio. GBP (FCA 29,75 Mio., PRA 18,9 Mio.).
Große IT-Umstellungen bei Anbietern kritischer Dienste brauchen belastbare Governance, Tests und Notfallpläne – auch für den kritischen Dienstleister.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA) und Prudential Regulation Authority (PRA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- FCA- und PRA-Anforderungen an operationelles Risikomanagement, Governance und Auslagerung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass wegen Einigung; 32,7 Mio. GBP Entschädigung an Kunden bereits gezahlt.
Originalbetrag 48.650.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2022.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2022 eine spanische BankSpanische Bank: 3,145 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen verspäteter Meldung eines Cybervorfalls 3,15 Mio. €
Die Bank meldete der EZB einen erheblichen Cybervorfall vom Februar 2019 nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei Stunden, sondern erst 46 Stunden nach Fristablauf, obwohl sie die Meldepflicht und die Schwere des Vorfalls kannte; damit verstieß sie gegen einen EZB-Beschluss vom 23. Mai 2017. Die EZB stufte den Verstoß als schwer ein, verhängte 3.145.000 EUR und berücksichtigte die sehr aktive Kooperation und eigene Abhilfemaßnahmen mildernd.
Meldefristen für erhebliche Cybervorfälle gelten auch während der Krisenbewältigung; die Meldung an die Aufsicht gehört fest in den Notfallplan.
Meldepflichten bei Cybervorfällen
- Behörde / Gericht
- Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013; EZB-Beschluss vom 23. Mai 2017 (Meldung erheblicher Cybervorfälle)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Sehr aktive Kooperation mit der EZB, eigene Abhilfemaßnahmen und rasche Behebung der Folgen des Vorfalls.
- Veröffentlicht
- 16.12.2022
- EZB-Bankenaufsicht, veröffentlichte Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
19.10.2022 die Muttergesellschaft einer britischen Bau- und DienstleistungsgruppeICO: 4,4 Millionen Pfund gegen britische Baugruppe nach Cyberangriff auf Beschäftigtendaten 5,06 Mio. €
Die ICO verhängte am 19. Oktober 2022 gegen die Muttergesellschaft einer britischen Baugruppe eine Geldbuße von 4.400.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO gelangte nach einer am 30. März 2020 eingegangenen und intern weitergeleiteten Phishing-E-Mail am 1. April 2020 Schadsoftware auf einen Arbeitsplatzrechner. Der Angreifer kompromittierte in der Folge 283 Systeme und 16 Konten, darunter 12 privilegierte, deinstallierte den Virenschutz und verschlüsselte unter anderem vier Personaldatenbanken mit Daten von bis zu 113.000 Beschäftigten, darunter besondere Kategorien personenbezogener Daten; die Gesellschaft stufte den Vorfall laut ICO am 2. Mai 2020 als Ransomware-Angriff ein. Die ICO bemängelte unter anderem nicht mehr unterstützte Betriebssysteme, veraltete Protokolle, unzureichenden Endpunktschutz, fehlende regelmäßige Schwachstellenscans und Penetrationstests, Lücken bei Schulungen sowie bei Vorfallsreaktion und Verwaltung privilegierter Konten. Sie sah für den Zeitraum 18. März 2019 bis 1. Dezember 2020 Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32 GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 24. Oktober 2022.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32 GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018 und Art. 83 GDPR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.10.2022.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2024 · Direktlink
Fehler melden
18.10.2022 ein US-amerikanischer VersicherungsdienstleisterNYDFS: 4,5 Mio. USD gegen US-Versicherungsdienstleister – Phishing auf geteiltes Postfach ohne MFA 4,58 Mio. €
Über einen Phishing-Angriff im Juli 2020 gelangten Angreifer in ein E-Mail-Postfach, das neun Beschäftigte mit denselben Zugangsdaten nutzten und das nicht per MFA geschützt war; darin lagen sechs Jahre an Gesundheitsdaten hunderttausender Kunden, auch von Minderjährigen. Die NYDFS stellte zudem mangelhafte Löschpraxis, unzureichende Risikoanalysen und unzutreffende Compliance-Bestätigungen für 2018–2021 fest und verhängte 4,5 Mio. USD.
Ein geteiltes Postfach ohne MFA und ohne Löschfristen macht aus einem Phishing-Klick eine Großpanne – Zugangsdaten nie teilen, alte E-Mails regelmäßig bereinigen.
Phishing, geteilte Zugangsdaten und Datenaufbewahrung im Postfach
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- 23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.10.2022
Originalbetrag 4.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2022.
- NYDFS, Newsroom (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2024 · Direktlink
Fehler melden
29.09.2022 eine US-amerikanische TerminbörseUS-Terminbörse: 6,5 Mio. USD – ohne ausreichende Sicherheitstests 6,7 Mio. €
Die New Yorker Terminbörse hielt von 2017 bis 2021 zentrale System-Safeguard-Pflichten nicht ein: keine Kontrolltests, unzureichende interne und externe Penetrationstests, mangelhafte Technologie-Risikobewertungen ohne Befassung des Boards und eine verspätete Meldung einer sicherheitsrelevanten Systemänderung. Hinzu kamen Meldeverstöße und eine Falschangabe gegenüber der CFTC; wegen Kooperation wurde die Strafe auf 6,5 Mio. USD reduziert.
Börsen und andere Marktinfrastrukturen müssen Sicherheitstests nicht nur durchführen, sondern ihre Ergebnisse nachweisbar vor das Leitungsorgan bringen.
- Behörde / Gericht
- Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Commodity Exchange Act; CFTC-Regeln zu System Safeguards für Designated Contract Markets
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Erhebliche Kooperation und Abhilfe; Strafe deshalb reduziert.
Originalbetrag 6.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2022.
- CFTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink