Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank 1,96 Mio. € 79 % · 2 Fälle
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA) 527.691 € 21 % · 1 Fall
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 2,49 Mio. € 100 % · 3 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 0 | – |
| Q1 2025 | 0 | – |
| Q2 2025 | 1 | 468.147 € |
| Q3 2025 | 0 | – |
| Q4 2025 | 1 | 527.691 € |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 0 | – |
| Q3 2026 | 1 | 1,49 Mio. € |
| Q4 2026 | 0 | – |
3 Fälle
11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung 1,49 Mio. €
Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.
Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.
- SARB Media release, 11 September 2026: Prudential Authority imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited Pressemitteilung einer Behörde
- SARB/Prudential Authority: Administrative sanctions (Banks), frühere Einträge Capitec Bank Limited (2015 und 20.12.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- SARB Media release, 20 December 2024: South African Reserve Bank imposes administrative sanctions on Capitec Bank Limited (Vorsanktion, 56,25 Mio. ZAR) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Sanlam Collective Investments (RF) (Pty) LtdSanlam Collective Investments: 10,6 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten 527.691 €
Bei einer Prüfung im März 2024 zeigte sich, dass der Verwalter von Investmentfonds sein Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) insbesondere bei der Risikoeinstufung von Kunden nicht wirksam umsetzte, das Programm inhaltliche Lücken aufwies, einige Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und verifiziert waren und die gebotene laufende und verstärkte Sorgfaltsprüfung fehlte. Neben einer Anweisung zur Behebung und einer Verwarnung wurde eine Geldbuße von 10,6 Mio. ZAR verhängt, von der 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre unter Bedingungen ausgesetzt sind; berücksichtigt wurden frühere Verstöße gegen andere Gesetze, darunter eine durchsetzbare Verpflichtungserklärung (Enforceable Undertaking) und eine Geldbuße nach dem Collective Investment Schemes Control Act (CISCA). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Große Gruppengesellschaften werden an erhöhten Maßstäben gemessen – ein dokumentiertes Programm ohne gelebte Risikoeinstufung schützt nicht vor hohen Geldbußen.
Risikoeinstufung von Kunden sowie laufende und verstärkte Sorgfaltspflichten
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 42(1), 42(2), 20A, 21, 21A, 21B, 21C, 21E und 21F–21H Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Bisherige Abhilfemaßnahmen; 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Mängel vollständig behoben werden und die Pflichten dauerhaft eingehalten werden.
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
Originalbetrag 10.600.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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25.04.2025 Absa Bank LimitedPA: 10 Mio. ZAR gegen Absa wegen mangelhafter Prüfung politisch exponierter Kunden 468.147 €
Nach einer Prüfung 2022 beanstandete die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt und verstärkte Sorgfalt bei ausländischen und inländischen politisch exponierten Kunden sowie über 8.500 nicht innerhalb von 48 Stunden bearbeitete Monitoring-Alarme. Verhängt wurden zwei Verwarnungen, ein Verweis und Geldbußen von 10 Mio. ZAR (7 Mio. Kundensorgfalt, 3 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Kunden mit politischer Exponiertheit brauchen dokumentierte verstärkte Sorgfaltsprüfungen, auch wenn es nur um wenige Akten geht.
Verstärkte Sorgfalt bei politisch exponierten Personen
- Behörde / Gericht
- Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
Originalbetrag 10.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2025.
- SARB: Prudential Authority imposes administrative sanctions on Absa Bank Limited (25.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink