Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

Südafrika Alle Filter entfernen
28Fälle aus 1 Jurisdiktion
5,52 Mio. €Summe der Geldbeträge (22 Fälle mit Betrag)
1,49 Mio. €Größter Einzelfall: Capitec Bank Limited
48.902 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank 2,64 Mio. € 48 % · 3 Fälle
  2. Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission) 1,85 Mio. € 34 % · 8 Fälle
  3. Financial Sector Conduct Authority (FSCA) 859.161 € 16 % · 8 Fälle
  4. Regional Court Bredasdorp (Ermittlungen: Department of Forestry, Fisheries and the Environment) 112.512 € 2 % · 1 Fall
  5. Information Regulator (South Africa) 35.595 € 1 % · 4 Fälle
  6. High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour) 14.584 € 0 % · 1 Fall
  7. South African Reserve Bank (SARB) 8.005 € 0 % · 1 Fall
  8. National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission) 2.427 € 0 % · 1 Fall
  9. Financial Intelligence Centre (FIC) 1.269 € 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 3,47 Mio. € 63 % · 8 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 1,85 Mio. € 34 % · 8 Fälle
  3. Umwelt und Nachhaltigkeit 112.512 € 2 % · 1 Fall
  4. Datenschutz 35.595 € 1 % · 4 Fälle
  5. Verbraucherschutz und Onlinehandel 35.180 € 1 % · 2 Fälle
  6. Lieferkette und Menschenrechte 14.584 € 0 % · 1 Fall
  7. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht – 0 % · 4 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 4,97 Mio. € 90 % · 11 Fälle
  2. Chemie und Pharma 236.068 € 4 % · 1 Fall
  3. Lebensmittel und Landwirtschaft 218.781 € 4 % · 6 Fälle
  4. Handel und E-Commerce 46.020 € 1 % · 1 Fall
  5. Öffentlicher Sektor 30.533 € 1 % · 3 Fälle
  6. Industrie und Maschinenbau 14.584 € 0 % · 1 Fall
  7. Gesundheitswesen 5.062 € 0 % · 1 Fall
  8. Bau und Immobilien 2.596 € 0 % · 1 Fall
  9. Automobil 2.427 € 0 % · 1 Fall
  10. Transport, Logistik und Schifffahrt – 0 % · 2 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20243270.140 €
Q1 20255774.327 €
Q2 20254883.281 €
Q3 202531,48 Mio. €
Q4 20256566.067 €
Q1 2026152.689 €
Q2 202643.124 €
Q3 202621,49 Mio. €
Q4 20260–

28 Fälle

11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung SüdafrikaKundensorgfalt 1,49 Mio. €

Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
Veröffentlicht
11.09.2026

Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.07.2026 80 Eight South Africa (Pty) Ltd (vormals Ela Asset Management (Pty) Ltd)80 Eight South Africa: fehlender Schutz der Kunden vor Betrug SüdafrikaOrganisationspflichten Bußgeld

Der Finanzdienstleister hatte nicht sichergestellt, dass Kunden keine Verluste durch Diebstahl, Betrug oder andere unredliche Handlungen von Beschäftigten erleiden; durch das Fehlverhalten einer Person entstanden Kunden erhebliche Verluste. Das Unternehmen wurde angewiesen, binnen zwei Monaten eine Richtlinie zum Schutz vor solchen Risiken einzuführen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzdienstleister brauchen wirksame Kontrollen gegen Betrug durch eigene Beschäftigte – auch selbst entdeckte und gemeldete Verstöße können zu Geldbuße und Anordnungen führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrug durch eigene Beschäftigte und interne Kontrollen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sections 2 und 11 General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Section 13(3)(a) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Section 42(1) Determination of Fit and Proper Requirements for Financial Services Providers (2017)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Laut Ergänzung der Behörde vom 22. Juli 2026 hatte das Unternehmen die Verstöße, die sich 2021 ereigneten, selbst entdeckt und gemeldet.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.07.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.06.2026 The South African Breweries (Pty) LtdFusionsauflage: SAB muss Mitarbeiterbeteiligung für frühere Beschäftigte neu berechnen SüdafrikaFusionskontrolle Anordnung

Das Competition Tribunal ordnete am 15.06.2026 auf Grundlage eines Vergleichs zwischen Competition Commission, The South African Breweries (Pty) Ltd (SAB) und den Treuhändern des Zenzele-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an, die Zuteilung aus dem Programm neu zu berechnen und dabei frühere SABMiller-Beschäftigte zu berücksichtigen, die zur CCBSA-Gruppe (Coca-Cola Beverages South Africa) gewechselt waren; die seit 2020 treuhänderisch zurückgehaltenen Mittel sind mutmaßlich binnen 30 Tagen auszuzahlen. Anlass war die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Auflage aus der Fusionsfreigabe von 2017, wonach diese Beschäftigten durch die Transaktion keine Leistungen aus dem Programm verlieren durften. Einwände, die im Namen aktueller Beschäftigter erhoben wurden, wies das Tribunal zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen aus einer Fusionsfreigabe – auch zugunsten von Beschäftigten – bleiben bindend und werden notfalls Jahre später durchgesetzt; ihre Umsetzung braucht eine klare Zuständigkeit im Unternehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung von Fusionsauflagen zu Beschäftigtenbeteiligungen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998: Durchsetzung der Fusionsauflage 4.6 aus LM021Apr17 über Section 27(1)(d) i. V. m. Section 16(3); Antrag nach Section 49D i. V. m. Section 58(1)(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.05.2026 Seed Bearing Fields (Pty) LtdLebensmittel-Ausschreibung: Seed Bearing Fields räumt Preisabsprache ein SüdafrikaKartelle und Absprachen 528 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 27.05.2026 eine Einigung, in der die Seed Bearing Fields (Pty) Ltd aus Limpopo einräumte, mit der Mogodumo Bakone Holding (Pty) Ltd Preise für eine Ausschreibung des Limpopo Department of Health über die Lieferung verderblicher Lebensmittel abgesprochen zu haben. Die Direktoren beider Bieter sind familiär verbunden; die Unternehmen teilten sich Büro und Dienstleister und reichten auffällig ähnliche Angebote ein. Seed Bearing Fields zahlt mutmaßlich eine Verwaltungsstrafe von 10.044 ZAR und muss an einer Kartellrechtsschulung der Competition Commission teilnehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbundene Unternehmen, die getrennt bieten, dürfen ihre Preise nicht abstimmen – gemeinsame Büros, Dienstleister und ähnliche Unterlagen machen Absprachen leicht erkennbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbundene Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Originalbetrag 10.044 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.05.2026 Central Johannesburg TVET College (CJC)Central Johannesburg TVET College: Anordnung nach Fehlversand von Personalprüfberichten SüdafrikaBeschäftigtendaten Anordnung

Die öffentliche Berufsschule hatte Berichte zur Überprüfung von Qualifikationen und Vorstrafen dreier Beschäftigter im September 2022 versehentlich per E-Mail an weitere Mitarbeitende verschickt, weder die Behörde noch die Betroffenen informiert und keinen Information Officer (Informationsbeauftragten) registriert. Abweichend von der Einschätzung ihres Enforcement Committee (Durchsetzungsausschuss) sah die Behörde darin auch eine unzulässige Weiterverarbeitung und stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht, Zweckbindung, Datensicherheit und Meldepflicht fest; am 22. Mai 2026 ordnete sie u. a. die Registrierung, die nachträgliche Meldung, eine schriftliche Entschuldigung, ein Compliance-Framework und POPIA-Schulungen für alle Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sensible Personalunterlagen gehören getrennt abgelegt – und auch ein interner Fehlversand ist ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand von E-Mails und Umgang mit Personalunterlagen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Sections 8, 15(1), 19(1) und 22(1) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Schule rief die E-Mail zwei Tage später zurück, informierte die Beschäftigten über den Fehler und ergriff Maßnahmen gegen die Verantwortlichen; das entband sie laut Behörde aber nicht von der Meldepflicht.
Veröffentlicht
02.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR SüdafrikaKartelle und Absprachen 2.596 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
Veröffentlicht
23.04.2026

Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.02.2026 Wilmar SA (Pty) LtdSpeiseöl-Verfahren: Wilmar SA zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt Gemeinwohlmaßnahmen zu SüdafrikaKartelle und Absprachen 52.689 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 18.02.2026 einen Vergleich zwischen der Competition Commission und Wilmar SA (Pty) Ltd (früher Wilmar Continental Edible Oils and Fats) im seit 2016 laufenden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und – später ergänzt – Marktaufteilung bei Speiseölen, Backfetten und Margarine. Ohne einen Verstoß einzuräumen, zahlt Wilmar mutmaßlich 1.000.000 ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlmaßnahmen im Wert von 49,5 Mio. ZAR zu, unter anderem Stipendien, Schulinfrastruktur einschließlich der Beseitigung von Grubenlatrinen und einen Förderfonds für Kleinunternehmen; hinzu kommen ein Compliance-Programm und Investitionszusagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergleiche mit der südafrikanischen Wettbewerbsbehörde können Gemeinwohlzusagen enthalten, die den Zahlbetrag um ein Vielfaches übersteigen – das gehört in die Risikobewertung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen in der Lebensmittelindustrie

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und/oder (ii) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf, ohne Anerkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
18.02.2026

Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.12.2025 Banxso (Pty) LtdBanxso: Geldbußen wegen Missbrauchs von Kundengeldern SüdafrikaKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Die Untersuchung ergab, dass der Finanzdienstleister unter anderem Kundengelder zweckwidrig verwendete, Kunden und der Aufsicht falsche oder irreführende Angaben machte, unrealistische Renditen versprach und nicht im Interesse der Kunden handelte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung und Schutz von Kundengeldern, keine Renditeversprechen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Financial Sector Regulation Act 9 of 2017; Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Financial Institutions (Protection of Funds) Act 28 of 2001; Determination of Fit and Proper Requirements for FSPs (2017); Financial Markets Act Regulations (2018)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.12.2025 The Relocations Group (Pty) LtdFSCA: The Relocations Group wegen Versicherungsgeschäft ohne Lizenz SüdafrikaOrganisationspflichten Bußgeld

Nach Kundenbeschwerden stellte die FSCA fest, dass das Unternehmen und seine Rechtsvorgängerin South African Relocations ohne Zulassung Transportversicherungen an die Öffentlichkeit ausgegeben und damit als nicht lizenzierte Versicherer gehandelt hatten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eigene Versicherungspolicen ausstellt, betreibt erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft und braucht dafür eine Lizenz oder einen lizenzierten Versicherer als Partner.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflicht für das Ausstellen von Versicherungspolicen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Short-term Insurance Act, s. 7(1); Insurance Act, s. 5(1); Financial Sector Regulation Act 9 of 2017, s. 139
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.11.2025 Blouberg Local MunicipalityInformation Regulator: 500.000 ZAR gegen Gemeinde Blouberg wegen Personaldaten im Netz SüdafrikaBeschäftigtendaten 25.309 €

Die Gemeinde hatte personenbezogene Daten einer früheren beschäftigten Person verarbeitet, die im Internet offengelegt wurden; der Information Regulator wertete dies als schweren Eingriff in die Privatsphäre und erließ eine Enforcement Notice. Weil die Gemeinde die Abhilfeanordnungen nicht umsetzte, folgte eine Geldbuße von 500.000 ZAR; da sie nicht zahlte, hat der Regulator die Beitreibung gerichtlich eingeleitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personaldaten bleiben auch nach dem Ausscheiden geschützt; wer Anordnungen der Aufsicht ignoriert, riskiert eine hohe Geldbuße und ein Beitreibungsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Personaldaten ehemaliger Beschäftigter

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 500.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet SüdafrikaDatenpannen und Datensicherheit 5.062 €

Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.10.2025 Access Forex (Pty) LimitedAccess Forex: 162.500 ZAR gegen Devisenhändler wegen Geldwäsche-Mängeln SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 8.005 €

Der Devisenhändler mit eingeschränkter Zulassung (Authorised Dealer in foreign exchange with limited authority, ADLA – dazu zählen Wechselstuben) hatte wesentliche Vorgaben des FIC Act nicht in sein Risikomanagement- und Compliance-Programm übernommen, einige Kunden nicht identifiziert und verifiziert und seine Beschäftigten nicht ausreichend geschult. Die Geldbußen betragen 100.000 ZAR (Section 42(1)), 37.500 ZAR (Section 20) und 25.000 ZAR (Section 43), zusammen 162.500 ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Devisenhändler und Wechselstuben müssen ihr Compliance-Programm an alle gesetzlichen Pflichten anpassen und ihr Personal regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung und Pflichtschulungen bei Devisenhändlern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
South African Reserve Bank (SARB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Sections 20, 42(1) und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 162.500 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.10.2025 Sanlam Collective Investments (RF) (Pty) LtdSanlam Collective Investments: 10,6 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten SüdafrikaKundensorgfalt 527.691 €

Bei einer Prüfung im März 2024 zeigte sich, dass der Verwalter von Investmentfonds sein Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) insbesondere bei der Risikoeinstufung von Kunden nicht wirksam umsetzte, das Programm inhaltliche Lücken aufwies, einige Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und verifiziert waren und die gebotene laufende und verstärkte Sorgfaltsprüfung fehlte. Neben einer Anweisung zur Behebung und einer Verwarnung wurde eine Geldbuße von 10,6 Mio. ZAR verhängt, von der 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre unter Bedingungen ausgesetzt sind; berücksichtigt wurden frühere Verstöße gegen andere Gesetze, darunter eine durchsetzbare Verpflichtungserklärung (Enforceable Undertaking) und eine Geldbuße nach dem Collective Investment Schemes Control Act (CISCA). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Gruppengesellschaften werden an erhöhten Maßstäben gemessen – ein dokumentiertes Programm ohne gelebte Risikoeinstufung schützt nicht vor hohen Geldbußen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden sowie laufende und verstärkte Sorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 42(1), 42(2), 20A, 21, 21A, 21B, 21C, 21E und 21F–21H Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bisherige Abhilfemaßnahmen; 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Mängel vollständig behoben werden und die Pflichten dauerhaft eingehalten werden.
Veröffentlicht
13.10.2025

Originalbetrag 10.600.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.09.2025 Beautiful City (Pty) LtdMenschenhandel und Kinderarbeit: Strafe für Fabrik Beautiful City SüdafrikaZwangs- und Kinderarbeit 14.584 €

Der High Court in Johannesburg verhängte am 10.09.2025 gegen die Beautiful City (Pty) Ltd, eine Fabrik für Baumwollfaserprodukte in Village Deep (Johannesburg), eine Geldstrafe von 300.000 ZAR. Eine gemeinsame Kontrolle des Department of Employment and Labour, der Polizei und des Department of Home Affairs hatte im November 2019 überwiegend ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltsrecht, darunter Minderjährige, in verschlossenen Räumlichkeiten angetroffen; das Gericht hielt unter anderem Löhne unter dem Mindestlohn, fehlende Registrierung bei Compensation Fund und UIF sowie einen unsicheren Arbeitsplatz fest.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel in der Produktion

Behörde / Gericht
High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Straftatbestände Menschenhandel, Beihilfe zum Menschenhandel, Schuldknechtschaft und Nutznießung aus Menschenhandel; Verstöße gegen Vorschriften zu Unemployment Insurance Fund, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act, National Minimum Wage und Occupational Health and Safety; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt (laut Department of Employment and Labour, ohne Paragrafenangaben)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
10.09.2025

Originalbetrag 300.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandel 2.427 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Wiederholungsfall
nein

Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.08.2025 FirstRand Bank Ltd (WesBank); Toyota Financial Services South Africa Ltd; Toyota Motor Corporation u. a. (6 Unternehmen)Competition Tribunal: WesBank und Toyota-Firmen zahlen mutmaßlich 30 Mio. ZAR wegen Wettbewerbsverbot SüdafrikaKartelle und Absprachen 1,46 Mio. €

Laut Competition Commission verpflichtete ein Wettbewerbsverbot im Gesellschaftervertrag von Toyota Financial Services South Africa (TFSSA) aus dem Jahr 2000, an der WesBank zu einem Drittel beteiligt ist, die Beteiligten, bei der Finanzierung von Toyota-Fahrzeugen nicht miteinander zu konkurrieren; WesBank leitete deshalb Finanzierungsanfragen von Kunden an TFSSA weiter (Marktaufteilung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis wird das Verbot gelockert, sodass WesBank Privatkunden und Händlern auf deren Wunsch Finanzierungsangebote machen darf, und die sechs Beteiligten (FirstRand Bank, deren Sparte WesBank, TFSSA, Toyota Motor Corporation, Toyota Financial Services (UK), Toyota South Africa) zahlen mutmaßlich gemeinsam oder einzeln 30 Mio. ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wettbewerbsverbote in Gesellschafterverträgen von Gemeinschaftsunternehmen müssen regelmäßig überprüft werden, weil sie Kunden die Wahl zwischen Anbietern nehmen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsverbote in Gemeinschaftsunternehmen und Kundenwahlfreiheit

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis zur Beendigung langwieriger Verfahren.
Veröffentlicht
25.08.2025

Originalbetrag 30.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.05.2025 Ninety One Fund Managers SA (RF) (Pty) LtdFSCA: mutmaßlich 3 Mio. ZAR gegen Ninety One Fund Managers wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 146.313 €

Eine Prüfung im September 2023 ergab, dass der Fondsverwalter sein Risikomanagement- und Compliance-Programm, besonders die Risikoeinstufung der Kunden, nicht wirksam umgesetzt und einige Kunden und wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und laufend überwacht hatte. Die FSCA verhängte im November 2024 mutmaßlich eine Geldbuße von 3 Mio. ZAR, eine Abhilfeanordnung und eine Verwarnung; nach einem vor dem FIC Act Appeal Board im April 2025 bestätigten Vergleich wurde die Beschwerde zurückgenommen und 500.000 ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein schriftliches Geldwäsche-Programm genügt nicht, wenn die Kundenrisikoeinstufung im Alltag nicht danach erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21, 21B, 21C, 42(1), 42(2); Vergleich nach s. 45D(7)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen; 500.000 ZAR bedingt ausgesetzt.
Veröffentlicht
08.05.2025

Originalbetrag 3.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.04.2025 Absa Bank LimitedPA: 10 Mio. ZAR gegen Absa wegen mangelhafter Prüfung politisch exponierter Kunden SüdafrikaKundensorgfalt 468.147 €

Nach einer Prüfung 2022 beanstandete die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt und verstärkte Sorgfalt bei ausländischen und inländischen politisch exponierten Kunden sowie über 8.500 nicht innerhalb von 48 Stunden bearbeitete Monitoring-Alarme. Verhängt wurden zwei Verwarnungen, ein Verweis und Geldbußen von 10 Mio. ZAR (7 Mio. Kundensorgfalt, 3 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden mit politischer Exponiertheit brauchen dokumentierte verstärkte Sorgfaltsprüfungen, auch wenn es nur um wenige Akten geht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfalt bei politisch exponierten Personen

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
Veröffentlicht
25.04.2025

Originalbetrag 10.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.04.2025 African Bank LimitedAfrican Bank: 700.000 ZAR für Kreditwerbung als „Investment“ in sozialen Medien SüdafrikaIrreführende Werbung und Preisangaben 32.753 €

Eine Social-Media-Kampagne der Bank vom Dezember 2023 (#KeFestive) mit einer bekannten Persönlichkeit stellte Privatkredite als Investition dar; die Behörde wertete das als sachlich falsch und irreführend und stellte zudem Mängel im Freigabeprozess für Werbung fest. Von der Geldbuße über 700.000 ZAR wurden 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt; 500.000 ZAR hat die Bank gezahlt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Kreditprodukte – auch mit bekannten Persönlichkeiten – braucht eine fachkundige, dokumentierte Freigabe, die den Produktcharakter korrekt darstellt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbefreigabe und Influencer-Marketing bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Sections 6(1), 6(3)(a), 6(3)(b) und 6(9) Conduct Standard 3 of 2020 (Banks)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation während der Untersuchung und zügige Abhilfemaßnahmen; 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Bank den Conduct Standard einhält.
Veröffentlicht
22.04.2025

Originalbetrag 700.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.04.2025 Pailpac (Pty) LtdVorwurf des Marktmachtmissbrauchs: Pailpac zahlt mutmaßlich 5 Mio. ZAR und beendet Exklusivverträge SüdafrikaMissbrauch von Marktmacht 236.068 €

Das Competition Tribunal bestätigte am 08.04.2025 einen Vergleich mit Pailpac (Pty) Ltd, einem Hersteller spritzgegossener Kunststoffeimer für die Farben- und Lackindustrie. Die Competition Commission warf dem Unternehmen vor, als marktbeherrschender Anbieter von Behältern für wasserbasierte Farben Großkunden mit (nahezu) exklusiven Lieferverträgen gebunden und Preise unter Kosten eingesetzt zu haben; Pailpac bestreitet dies. Es zahlt dennoch mutmaßlich 5.000.000 ZAR Verwaltungsstrafe, entlässt Kunden aus Exklusivitäts- und automatischen Verlängerungsklauseln, bezieht fünf Jahre lang Verpackungsabfälle von Kleinunternehmen und informellen Sammlern und führt ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktstarke Lieferanten sollten Exklusivitäts- und automatische Verlängerungsklauseln kartellrechtlich prüfen lassen, bevor sie Großkunden daran binden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivverträge und Preise unter Kosten bei Marktbeherrschung

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Section 8(1)(d)(i) und 8(1)(c) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf der Competition Commission, ohne Anerkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
09.04.2025

Originalbetrag 5.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

8 weitere von 8 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen