Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.828 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
30.092 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
30.092 €Größter Einzelfall: Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)
30.092 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs) 30.092 € 100 % · 1 Fall
  2. Department of Internal Affairs (DIA) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Interne Sicherungsmaßnahmen 30.092 € 100 % · 1 Fall
  2. ohne Unterthema – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Sonstige 30.092 € 100 % · 1 Fall
  2. Finanzdienstleistungen und Versicherungen – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20251–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 2026130.092 €
Q3 20260–
Q4 20260–

2 Fälle

24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen NeuseelandGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU

Behörde / Gericht
Department of Internal Affairs (DIA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
Veröffentlicht
18.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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