Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.808 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach Behörde- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission) 2,11 Mio. € 59 % · 3 Fälle
- Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission) 835.189 € 23 % · 1 Fall
- District Court (Anklage: Commerce Commission) 562.720 € 16 % · 1 Fall
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs) 30.092 € 1 % · 1 Fall
- Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand) 19.586 € 1 % · 1 Fall
- Commerce Commission (ComCom), Neuseeland – 0 % · 1 Fall
- Department of Internal Affairs (DIA) – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 1 | 835.189 € |
| Q1 2025 | 1 | – |
| Q2 2025 | 0 | – |
| Q3 2025 | 2 | 1,13 Mio. € |
| Q4 2025 | 1 | 416.072 € |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 2 | 595.577 € |
| Q3 2026 | 2 | 582.306 € |
| Q4 2026 | 0 | – |
9 Fälle
20.08.2026 Grace Motors Limited (Grace Construction)Grace Construction: 38.500 NZD für Arbeit in der Höhe trotz Verbotsverfügung 19.586 €
Auf einer Baustelle für zweigeschossige Wohneinheiten in Kelston (Auckland) arbeiteten Beschäftigte ohne ausreichende Absturzsicherung im Obergeschoss, zudem gab es temporäre Plattformen, teils abgebaute Gerüste und ungesicherte Leitern; WorkSafe untersagte deshalb am 30. August 2024 per Prohibition Notice die Arbeit in der Höhe im zweiten Geschoss. Weil dort am 2. und 4. September 2024 trotzdem weitergearbeitet wurde, verhängte das Waitakere District Court am 20. August 2026 eine Geldstrafe von 38.500 NZD zuzüglich Kosten von 1.099,10 NZD.
Eine Prohibition Notice bedeutet sofortigen Arbeitsstopp – die Bauleitung muss ihn aktiv durchsetzen, bis die Gefahr nachweislich behoben ist.
Absturzsicherung und Befolgen behördlicher Arbeitsverbote
- Behörde / Gericht
- Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, s 107(1), (2)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Die Verbotsverfügung war einem der Direktoren ausgehändigt worden.
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 38.500 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- WorkSafe New Zealand: Company falls short after ignoring WorkSafe notice (04.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.08.2026 Brand Developers Limited (The TV Shop)The TV Shop: 1.104.000 NZD für geschönte Online-Bewertungen und Irreführung 562.720 €
Das hinter The TV Shop stehende Unternehmen ließ eigene Beschäftigte Produkte positiv bewerten, ohne die Verbindung offenzulegen, und veröffentlichte Bewertungen mit ein bis drei Sternen nur, wenn Kunden auf eine Nachfass-E-Mail reagierten. Außerdem vermittelte es Kunden, sie hätten über eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie hinaus keine Rechte nach dem Consumer Guarantees Act, und bewarb beim Air Roaster Pro ein Zubehörpaket als „gratis“, das ohnehin immer beilag. Nach dem Schuldspruch in 13 Anklagepunkten verhängte das District Court am 6. August 2026 1.104.000 NZD; das Unternehmen war bereits 2015 (153.000 NZD) und 2022 (123.500 NZD) zu Geldstrafen verurteilt worden.
Bewertungen von Beschäftigten ohne Offenlegung und das Aussortieren negativer Bewertungen sind irreführend – Bewertungsprozesse brauchen klare Regeln und Kontrolle.
Echtheit von Online-Bewertungen und korrekte Aussagen zu Verbraucherrechten
- Behörde / Gericht
- District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 10, 13(e), 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Laut Strafurteil wussten Manager und Geschäftsleitung von dem Vorgehen bei den Bewertungen und ordneten es zeitweise selbst an.
- Veröffentlicht
- 11.08.2026
Originalbetrag 1.104.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- Commerce Commission: The TV Shop to pay $1.104m for conduct that included misleading customers (11.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Brand Developers Limited t/a TV Shop (PRJ0046693) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung 565.485 €
Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.
Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.
Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees CityFitness fined $1.12m for a misleading ‘transaction fee’ (09.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: CityFitness Group Limited (PRJ0048254) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen 30.092 €
Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.
Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.
Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Department of Internal Affairs: Law firm fined for anti-money laundering breaches (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.10.2025 HelloFresh New Zealand LimitedHelloFresh Neuseeland: 845.000 NZD für irreführende Reaktivierung von Abos 416.072 €
Der Kochboxen-Anbieter rief zwischen Februar 2022 und Juli 2023 frühere Kunden an, angeblich um Feedback einzuholen, tatsächlich aber vor allem, um ihnen Rabattgutscheine anzubieten, ohne klarzumachen, dass die Annahme das kostenpflichtige Abonnement wieder aktivieren konnte; bei über einer Million Anrufversuchen wurden fast 80.000 Abonnements reaktiviert. Nach Schuldbekenntnis in fünf Anklagepunkten nach s 11 Fair Trading Act wurde das Unternehmen am 16. Oktober 2025 zu einer Geldstrafe von 845.000 NZD verurteilt.
Wer Abonnements am Telefon reaktiviert, muss vor der Zusage klar sagen, dass wieder kostenpflichtige Lieferungen folgen, und ein Nein respektieren.
Abofallen und informierte Zustimmung im Telefonvertrieb
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, s 11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
Originalbetrag 845.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.
- Commerce Commission: HelloFresh guilty of misleading subscriptions (17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: HelloFresh New Zealand Limited (PRJ0046462) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten 1,13 Mio. €
Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.
Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.
Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, s 13(i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.
- Commerce Commission: ComCom action results in $2.25 million penalty for Jetstar after misleading Kiwi consumers (01.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Jetstar Airways Pty Ltd (PRJ0047590) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.07.2025 Kmart NZ Holdings LimitedKmart NZ verwarnt wegen unbelegter Werbung mit „100 % nachhaltig bezogener Baumwolle“ Verwarnung
Die Commerce Commission verwarnte Kmart NZ Holdings Limited, weil das Unternehmen vom 4. August 2023 bis 4. Oktober 2024 Eigenmarken-Kleidung mit der Aussage „100% sustainably sourced cotton“ beworben hatte, ohne sie belegen zu können: Die als „Better Cotton“ bezogene Baumwolle war in der Lieferkette mit konventioneller Baumwolle vermischt. Die Behörde hält einen Verstoß gegen s 12A Fair Trading Act 1986 (unbelegte Aussagen) für wahrscheinlich; feststellen könnte ihn nur ein Gericht.
Absolute Umweltaussagen wie „100 %“ setzen einen lückenlosen Nachweis über die Lieferkette voraus; ein Nachhaltigkeitsprogramm, dessen Rohstoff mit konventioneller Ware vermischt wird, trägt sie nicht.
Absolute Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung nur mit vollständigem Nachweis
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Commerce Commission (ComCom), Neuseeland
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- s 12A Fair Trading Act 1986 (Neuseeland)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Kmart entfernte die Aussage, nachdem die Behörde sie beanstandet hatte, von seiner neuseeländischen Website und erklärte, weiterhin regelmäßig Compliance-Schulungen zum Verbraucher- und Wettbewerbsrecht durchzuführen.
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Commerce Commission: Kmart investigated and warned by ComCom for greenwashing advertising (14.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission Case Register: Kmart NZ Holdings Limited (Kmart), PRJ0047592 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen Verwarnung
Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.
Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.
Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU
- Behörde / Gericht
- Department of Internal Affairs (DIA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.11.2024 Kiwibank LimitedKiwibank: 1,5 Mio. NZD Geldstrafe für systematisch falsch umgesetzte Konditionen 835.189 €
Die Bank bekannte sich in 21 Anklagepunkten nach dem Fair Trading Act schuldig, weil sie Kunden zugesagte Leistungen über Jahre nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbrachte, etwa Rabatte und zinsfreie Zeiträume aus Paketvereinbarungen, richtig berechnete Raten, den Übergang zur Tilgung nach tilgungsfreien Phasen und korrekte Gebühren. Rund 35.000 Kunden wurden insgesamt 6,8 Mio. NZD zu viel berechnet; das Auckland District Court verhängte am 26. November 2024 eine Geldstrafe von 1,5 Mio. NZD. Ursache waren laut Commerce Commission Fehler in den elektronischen Systemen und fehlende Qualitätskontrollen, ob Beschäftigte die Abläufe kannten und einhielten.
Zugesagte Konditionen müssen in den Systemen korrekt abgebildet und durch Qualitätskontrollen überwacht werden; Systemfehler entlasten nicht.
Korrekte Umsetzung zugesagter Konditionen in Bankprozessen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank hatte die Fehler selbst entdeckt und gemeldet und erstattet Kunden schrittweise 9,2 Mio. NZD.
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
Originalbetrag 1.500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- Commerce Commission: Systemic breaches of consumer law lead to $1.5million fine for Kiwibank (27.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Kiwibank Limited (Fair Trading Act 1986 ss 13(i), 40(1)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink