Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wofür?
nach UnterthemaWen?
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Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 1 | 100.000 € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | 112.865 € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
12.11.2025 Tödlich abgestürztes Anhängerchassis: Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter verurteilt 112.865 €
2018 starb auf dem Areal eines Unternehmens (im Urteil anonymisiert als „D. AG“) ein Mitarbeiter, als ein rund zwei Tonnen schweres Stahlchassis eines Lkw-Anhängers beim Anheben mit dem Kran herabstürzte: Ein ungeschützter Hebegurt riss an einer scharfen Kante, Kantenschutz fehlte, die Beschäftigten waren nicht geschult, sich aus dem Gefahrenbereich schwebender Lasten fernzuhalten, und SUVA-Auflagen von 2013/2014 waren nicht umgesetzt. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer (180 Tagessätze à 410 CHF bedingt) und den Sicherheitsbeauftragten (180 Tagessätze à 170 CHF bedingt), zusammen 104.400 CHF (6B_521/2025, 6B_523/2025).
Für Arbeitssicherheit haften in der Schweiz Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte persönlich strafrechtlich, wenn Kranarbeiten nicht sicher organisiert sind.
Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Freiburg, Strafappellationshof)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Art. 117 StGB (fahrlässige Tötung) i. V. m. Sorgfaltspflichten der Arbeitssicherheit
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geldstrafen bedingt ausgesprochen.
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter persönlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Originalbetrag 104.400 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.
- Bundesgericht, Urteil 6B_521/2025 vom 12.11.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller 100.000 €
Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).
Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.
Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Overijssel (economische kamer)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.
- Rechtbank Overijssel, ECLI:NL:RBOVE:2025:711 vom 10.02.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink