Wer fehlt zuerst?.
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Das Problem, um das es geht
Wie viele Ihrer Beschäftigten wären im Spannungsfall binnen Tagen weg — und welche Funktionen stehen dann still? Diese Frage lässt sich heute in fast keinem Betrieb beantworten: Arbeitgeber dürfen den Reservistenstatus ihrer Beschäftigten nicht abfragen. Die Antwort entsteht erst mit den Einberufungen — wenn es für jede Vorbereitung zu spät ist.
Dabei ist das meiste beruhigend, wenn man es kennt: Das Arbeitsverhältnis ruht, es gilt Sonderkündigungsschutz, der Arbeitgeber hat Erstattungsansprüche. Und die Verfahren, mit denen sich Schlüsselkräfte halten lassen, stehen jedem Betrieb offen — ihre Vorbereitung muss nur vor dem Ernstfall liegen.

Das steckt drin
- Die vier Abzugswege — Reservedienst, Wehrpflicht, Ehrenamt, Dienstverpflichtung — mit Rechtsrahmen, Tempo und der Rolle des Betriebs
- Unabkömmlichstellung vs. Zurückstellung: wer beantragen darf, wer klagen kann, welche Fristen vor dem Ernstfall liegen
- Alle acht Kurse des kostenlosen Curriculums im Profil — Zielgruppe, Inhalt, paragraphengenaue Rechtsgrundlagen
- Was sich gerade ändert: Reservestärkungsgesetz und ASG-Novelle, sauber als Entwurf gekennzeichnet — plus fünf Schritte, die heute schon gehen
Für Geschäftsführungen und Personalleitungen, die die Frage beantworten wollen, bevor sie gestellt wird — und für Verbände, die ihren Mitgliedern ein Programm anbieten möchten, das sonst niemand hat.
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