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White Paper für Geschäftsführung, Compliance & Datenschutz

Die KI-Kompetenz-Pflicht ist schon da.

Was „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" praktisch heißt, wer geschult werden muss — und der 30-Tage-Plan zur Umsetzung.

Das Problem, um das es geht

„Wir setzen doch gar keine KI ein" — mit diesem Satz wird die Pflicht am häufigsten wegsortiert, und er stimmt fast nie. Die KI-Verordnung trifft nicht nur Unternehmen, die KI-Produkte bauen, sondern auch die, die KI-Systeme betreiben oder nutzen: der ChatGPT-Tab im Browser, der Copilot im Office-Paket, das Übersetzungstool im Vertrieb.

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der Verordnung von Anbietern und Betreibern, „nach besten Kräften" für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz des Personals zu sorgen. Ein eigenes Bußgeld nennt der Artikel nicht — aber im Schadensfall fragen Aufsicht, Gerichte und Versicherer nach der Organisationspflicht.

Das steckt drin

  • Was Art. 4 wirklich verlangt — und was nicht (kein Format-Zwang, keine Einmal-Erledigung)
  • Die drei Kompetenz-Ebenen: Belegschaft, Fachrollen, Leitung — und was jede davon können muss
  • Schatten-KI: warum die Inventur der erste Schritt ist und wie sie gelingt
  • Der 30-Tage-Plan: Inventur → Leitlinie → Schulung → Nachweis

Für alle, die die jüngste Pflicht im Haus sauber und belegbar erledigen wollen, bevor sie jemand danach fragt.

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7 Seiten, PDF · Stand August 2026. Sie bekommen den Download-Link sofort hier auf der Seite.

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