Die KI-Kompetenz-Pflicht ist schon da.
Was „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" praktisch heißt, wer geschult werden muss — und der 30-Tage-Plan zur Umsetzung.

Das Problem, um das es geht
„Wir setzen doch gar keine KI ein" — mit diesem Satz wird die Pflicht am häufigsten wegsortiert, und er stimmt fast nie. Die KI-Verordnung trifft nicht nur Unternehmen, die KI-Produkte bauen, sondern auch die, die KI-Systeme betreiben oder nutzen: der ChatGPT-Tab im Browser, der Copilot im Office-Paket, das Übersetzungstool im Vertrieb.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der Verordnung von Anbietern und Betreibern, „nach besten Kräften" für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz des Personals zu sorgen. Ein eigenes Bußgeld nennt der Artikel nicht — aber im Schadensfall fragen Aufsicht, Gerichte und Versicherer nach der Organisationspflicht.

Das steckt drin
- Was Art. 4 wirklich verlangt — und was nicht (kein Format-Zwang, keine Einmal-Erledigung)
- Die drei Kompetenz-Ebenen: Belegschaft, Fachrollen, Leitung — und was jede davon können muss
- Schatten-KI: warum die Inventur der erste Schritt ist und wie sie gelingt
- Der 30-Tage-Plan: Inventur → Leitlinie → Schulung → Nachweis
Für alle, die die jüngste Pflicht im Haus sauber und belegbar erledigen wollen, bevor sie jemand danach fragt.
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