Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV18 von 20 · Strang A — Das Haus

Heizkostenabrechnung und Submetering: Fernablesbarkeit und Eichfristen

Begleiten Sie Sabine Ortmann durch die rechtssichere Heizkostenabrechnung und Zählerverwaltung. Für Kaufmännische Verwaltung, Mietverwaltung und technische Objektbetreuung.

1 h 105 Module mit AbschlusstestAnlage 1 MaBV: Nr. 2.9 (HeizkostenV), Nr. 3

Worum es geht

Zum 31. Dezember 2026 müssen Heizkostenverteiler und Zähler fernablesbar sein. Wer nicht nachgerüstet hat, muss dem Nutzer die Kürzung zugestehen — das ist keine Ermessensfrage, sondern eine Rechtsfolge der Verordnung, und sie trifft die Abrechnung des betroffenen Zeitraums in voller Höhe des Kürzungssatzes. Die Frist ist damit die eine Zahl, die in jeder Bestandsaufnahme vorkommen sollte.

Der Kurs behandelt den Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung mit Ausstattungspflicht und Ausnahmen, dann die Fernablesbarkeit und die Nachrüstfrist. Ein eigener Teil gilt der unterjährigen Verbrauchsinformation — Inhalt, Turnus, Adressat —, die seit ihrer Einführung am häufigsten übersehen wird. Es folgen das Kürzungsrecht und seine Berechnung sowie die Eichfristen der Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung: Eine abgelaufene Eichung macht die Ablesung angreifbar, unabhängig davon, ob das Gerät richtig misst.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Anwendungsbereich, Grundpflichten und Ausnahmen

Verbrauchsabhängige Abrechnung: Anwendungsbereich, Ausstattungspflicht und Ausnahmen

2 Fernablesbarkeit und Nachrüstfristen

Fernablesbarkeit der Ausstattung und die Frist für die Nachrüstung des Bestands

3 Unterjährige Verbrauchsinformation und Abrechnung

Die unterjährige Verbrauchsinformation: Inhalt, Turnus, Adressat

4 Kürzungsrechte und Sonderfälle der Abrechnung

Das Kürzungsrecht bei Verstoß gegen die Verordnung und seine Berechnung

5 Eichfristen nach MessEV und Stichprobenverfahren

Eichfristen der Messgeräte nach der MessEV und die Folge einer abgelaufenen Eichung

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV) §§ 3 bis 5

Anwendungsbereich, Ausstattungspflicht, Fernablesbarkeit und die Nachrüstfrist für den Bestand.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV) §§ 6a, 12

Die unterjährige Verbrauchsinformation und das Kürzungsrecht des Nutzers bei Verstoß.

Mess- und Eichverordnung (MessEV) Anlage 7

Die Eichfristen der Messgeräte und die Folge einer abgelaufenen Eichung für die Abrechnung.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.

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