Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV17 von 20 · Strang A — Das Haus
Asbest und Gefahrstoffe im Bestand: die Informationspflicht des Veranlassers
Begleiten Sie Kemal Yıldız bei der rechtssicheren Auftragsvergabe und Auskunftspflicht. Für Technische Objektbetreuung und alle, die Arbeiten an der Bausubstanz beauftragen.
Worum es geht
Seit dem 20. Dezember 2025 gelten die neuen Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung. Der für die Verwaltung entscheidende Satz betrifft nicht den ausführenden Betrieb, sondern den Veranlasser der Arbeiten: Er muss vor Beginn Informationen über das Bauwerk bereitstellen. Veranlasser ist, wer den Auftrag erteilt — in der verwalteten Anlage also regelmäßig die Verwaltung selbst, und zwar auch bei einer kleinen Instandsetzung.
Der Kurs klärt den Anwendungsbereich, erläutert die Asbestvermutung für Bauwerke mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 und zeigt, was sie praktisch auslöst. Der Schwerpunkt liegt auf der Informationspflicht: Inhalt, Form, Adressat und der Zeitpunkt vor Arbeitsbeginn. Den Abschluss bilden Erkundung, Anzeige und die Abstufung der Schutzmaßnahmen — also die Frage, wann eine Probennahme erforderlich wird und wann ein Fachbetrieb übernehmen muss.
Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.
Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.
Der Anwendungsbereich der Gefahrstoffverordnung bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden
Die Asbestvermutung bei älteren Bauwerken und was sie praktisch auslöst
Der Veranlasser von Arbeiten: Wer das ist und warum die Verwaltung es regelmäßig ist
Die Informationspflicht vor Beginn der Arbeiten: Inhalt, Form, Adressat
Erkundung, Anzeige und die Abstufung der Schutzmaßnahmen
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.
Die Asbestvermutung für Bauwerke mit Baubeginn vor dem 31.10.1993 und die daran hängenden Pflichten.
Die Informationspflicht gegenüber den ausführenden Betrieben vor Beginn der Arbeiten — Inhalt, Form, Zeitpunkt.
Wann erkundet und angezeigt werden muss und wie sich die Schutzmaßnahmen nach der Exposition abstufen.
Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.
Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.