Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV08 von 20 · Strang B — Die Gemeinschaft
Hausgeld, Verzug und Zahlungsausfall in der Gemeinschaft
Begleiten Sie Sabine Ortmann von der Fälligkeit der Vorschüsse bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Für Kaufmännische Objektbetreuung und Mahnwesen.
Worum es geht
Die Hausgeldforderung entsteht nicht aus dem Mietvertrag und nicht aus der Rechnung, sondern aus dem Beschluss: aus dem Wirtschaftsplan für die laufenden Vorschüsse und aus der Abrechnungsspitze für die Nachzahlung. Gläubigerin ist seit der Reform die rechtsfähige Gemeinschaft nach § 9a WEG, nicht die einzelnen Eigentümer — und die Verwaltung vertritt sie. Wer diese Kette nicht sauber hat, mahnt im falschen Namen.
Der Kurs führt von der Fälligkeit bis zur gerichtlichen Durchsetzung: Verzugseintritt und Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB, die Stufen des Mahnwesens, die Entscheidung über die Klage. Der letzte Teil behandelt, was ein Zahlungsausfall in der Gemeinschaft auslöst — Liquiditätslücke, Zugriff auf die Rücklage, Darstellung in der Abrechnung —, weil das die Frage ist, die in der nächsten Versammlung gestellt wird.
Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.
Der Aufbau
5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.
Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.
Entstehung und Fälligkeit der Hausgeldforderung aus Wirtschaftsplan und Abrechnungsspitze
Verzug begründen: Mahnung, Verzugseintritt und Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB
Die Gemeinschaft als Gläubigerin nach § 9a WEG und die Vertretung durch die Verwaltung
Stufen des Mahnwesens und die Entscheidung über die gerichtliche Geltendmachung
Zahlungsausfall in der Gemeinschaft: Auswirkung auf Liquidität, Rücklage und Abrechnung
Rechtsgrundlagen
Diese Vorschriften behandelt der Kurs
Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.
Die Gemeinschaft als Gläubigerin, der Verteilungsschlüssel und die Entstehung der Forderung aus dem Beschluss.
Wann Verzug eintritt, ob es einer Mahnung bedarf und wie hoch die Verzugszinsen sind.
Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.
Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.