Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV09 von 20 · Strang C — Das Mietverhältnis

Betriebskostenabrechnung im Mietverhältnis

Begleiten Sie Sabine Ortmann bei der rechtssicheren Erstellung und Prüfung von Abrechnungen. Für Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung.

1 h 105 Module mit AbschlusstestAnlage 1 MaBV: Nr. 2.8 (BetrKV)

Worum es geht

Eine Betriebskostenabrechnung kann inhaltlich vollständig richtig und trotzdem wertlos sein: wenn die Umlage im Mietvertrag nicht vereinbart ist oder die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB verstrichen ist. Beides sind Ausschlussgründe, die keine noch so sorgfältige Rechnung heilt. Deshalb beginnt dieser Kurs nicht bei den Zahlen, sondern bei der Frage, ob überhaupt abgerechnet werden darf.

Danach arbeitet er am Katalog: Welche Positionen die Betriebskostenverordnung erfasst und welche gerade nicht — Instandhaltung und Verwaltung gehören nicht dazu, und genau sie tauchen in Abrechnungen am häufigsten zu Unrecht auf. Es folgen der Umlagemaßstab nach § 556a BGB und seine Änderung, die Abrechnungs- und Einwendungsfristen und schließlich die Belegeinsicht: Umfang, Ort, Form — und wie man mit einem Widerspruch umgeht, ohne die eigene Position zu verschlechtern.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Betriebskosten nach der BetrKV — Definition und Abgrenzung

Welche Kosten die BetrKV als Betriebskosten erfasst — und welche gerade nicht

2 Vertragliche Umlagevereinbarung und Vorauszahlung

Die Vereinbarung der Umlage im Mietvertrag als Voraussetzung jeder Abrechnung

3 Gesetzliche und vereinbarte Umlagemaßstäbe

Umlagemaßstab nach § 556a BGB und seine Änderung

4 Die Abrechnungsfrist und Ausschlussfristen

Die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB und die Folge ihrer Versäumung

5 Belegeinsicht, Einwendungen und Beanstandungen

Belegeinsicht, Einwendungsfrist und der Umgang mit Widersprüchen

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 556 bis 556c

Umlagevereinbarung, Vorauszahlungen, Abrechnungsfrist, Umlagemaßstab und die Einwendungsfrist des Mieters.

Betriebskostenverordnung (BetrKV) §§ 1, 2

Der abschließende Katalog der umlagefähigen Kosten — und die ausdrückliche Abgrenzung zu Instandhaltung und Verwaltung.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.

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