Branchenpaket Immobilienverwaltung · IV10 von 20 · Strang C — Das Mietverhältnis

Mieterhöhung: ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierung, Betriebskostenpauschale

Begleiten Sie Sabine Ortmann durch die rechtssichere Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen. Für Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung.

1 h 055 Module mit AbschlusstestAnlage 1 MaBV: Nr. 2.1 (BGB, Mietrecht)

Worum es geht

Mieterhöhung ist nicht ein Vorgang, sondern drei: die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB und die Anpassung von Betriebskostenpauschalen nach § 560 BGB. Sie haben verschiedene Voraussetzungen, verschiedene Fristen und verschiedene Formanforderungen — und sie werden in der Praxis regelmäßig vermischt, was das Erhöhungsverlangen unwirksam macht.

Der Kurs trennt die drei Wege und geht jeden einzeln durch: Kappungsgrenze, Wartefrist und Zustimmungserfordernis beim Vergleichsmietenverfahren, die Begründungsmittel des § 558a BGB mit ihren Anforderungen, die Erklärung nach § 559b BGB bei der Modernisierung. Zum Schluss die zulässige Miethöhe bei Neuvermietung nach § 556d BGB samt der Ausnahmetatbestände — die Vorschrift, bei der die Auskunftspflicht des Vermieters am häufigsten übersehen wird.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 05 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB

Die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB: Kappungsgrenze, Wartefrist, Zustimmung

2 Die Begründungsmittel des § 558a BGB und ihre Anforderungen

Die Begründungsmittel des § 558a BGB und ihre Anforderungen

3 Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB und die Erklärung nach § 559b BGB

Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB und die Erklärung nach § 559b BGB

4 Anpassung von Betriebskostenpauschalen und Vorauszahlungen nach § 560 BGB

Anpassung von Betriebskostenpauschalen und Vorauszahlungen nach § 560 BGB

5 Die zulässige Miethöhe bei Neuvermietung nach § 556d BGB und die Ausnahmetatbestände

Die zulässige Miethöhe bei Neuvermietung nach § 556d BGB und die Ausnahmetatbestände

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 558, 558a, 558b

Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Wartefrist, Kappungsgrenze, Begründungsmittel und Zustimmung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 559, 559b

Modernisierungsmieterhöhung und die Anforderungen an die Erhöhungserklärung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 560

Anpassung von Betriebskostenpauschalen und Vorauszahlungen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 556d bis 556g

Die zulässige Miethöhe bei Neuvermietung, die Ausnahmen und die Auskunftspflicht des Vermieters.

Einzeln zuweisen, gemeinsam nachweisen.

Alle zwanzig Kurse mit Frist zuweisen, Erinnerungen laufen automatisch — und am Ende steht der Nachweisstand je Person und Betrieb zum Stichtag, mit den Zeitstunden, die § 15b Abs. 2 MaBV verlangt.

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