Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.236 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EU Alle Filter entfernen
904Fälle aus 28 Jurisdiktionen
21,1 Mrd. €Summe der Geldbeträge (804 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
624.271 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. EU-Ebene 8,31 Mrd. € 39 % · 42 Fälle
  2. Frankreich 3,92 Mrd. € 19 % · 87 Fälle
  3. Irland 3,75 Mrd. € 18 % · 33 Fälle
  4. Italien 1,72 Mrd. € 8 % · 81 Fälle
  5. Spanien 1,06 Mrd. € 5 % · 54 Fälle
  6. Niederlande 526,4 Mio. € 2 % · 57 Fälle
  7. Deutschland 374,6 Mio. € 2 % · 102 Fälle
  8. Polen 364 Mio. € 2 % · 36 Fälle
  9. Schweden 196,7 Mio. € 1 % · 34 Fälle
  10. Slowakei 151,9 Mio. € 1 % · 25 Fälle
  11. 18 weitere702,2 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 11,3 Mrd. € 54 % · 217 Fälle
  2. Datenschutz 5,02 Mrd. € 24 % · 283 Fälle
  3. KI und digitale Regulierung 2,51 Mrd. € 12 % · 19 Fälle
  4. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 615,2 Mio. € 3 % · 85 Fälle
  5. Verbraucherschutz und Onlinehandel 509 Mio. € 2 % · 88 Fälle
  6. Korruption und Bestechung 396,7 Mio. € 2 % · 17 Fälle
  7. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 323,6 Mio. € 2 % · 123 Fälle
  8. Sonstiges 298,4 Mio. € 1 % · 10 Fälle
  9. Informationssicherheit und Cyber 90,4 Mio. € 0 % · 15 Fälle
  10. Umwelt und Nachhaltigkeit 26,9 Mio. € 0 % · 16 Fälle
  11. 4 weitere3,92 Mio. €

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Medien und Online-Plattformen 8,88 Mrd. € 42 % · 75 Fälle
  2. Handel und E-Commerce 2,61 Mrd. € 12 % · 103 Fälle
  3. Telekommunikation, IT und Software 2,08 Mrd. € 10 % · 75 Fälle
  4. Energie und Versorgung 1,7 Mrd. € 8 % · 70 Fälle
  5. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 1,53 Mrd. € 7 % · 247 Fälle
  6. Transport, Logistik und Schifffahrt 979,7 Mio. € 5 % · 44 Fälle
  7. Industrie und Maschinenbau 718,4 Mio. € 3 % · 24 Fälle
  8. Chemie und Pharma 708,1 Mio. € 3 % · 16 Fälle
  9. Automobil 638,5 Mio. € 3 % · 14 Fälle
  10. Lebensmittel und Landwirtschaft 501,4 Mio. € 2 % · 37 Fälle
  11. 6 weitere722,2 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022591,79 Mrd. €
20231512,8 Mrd. €
20242025,31 Mrd. €
20252808,46 Mrd. €
20262122,71 Mrd. €

904 Fälle

24.09.2026 Plaček Pet Products s.r.o.Plaček Pet Products: 36,4 Mio. CZK für Mindestpreise bei Tierfutter TschechienKartelle und Absprachen 1,49 Mio. €

Der Distributor von Premium-Tierfutter und Heimtierbedarf schrieb seinen Händlern von Januar 2013 bis März 2022 Mindestverkaufspreise vor und drohte bei Unterschreitung mit Sanktionen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 36,438 Mio. CZK; das Unternehmen beendete das Verhalten nach der Nachprüfung und führte ein Compliance-Programm ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen nie mit Liefersperren oder Sanktionen durchgesetzt werden – Vertriebsteams brauchen dazu klare Regeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben gegenüber Händlern im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Verbot vertikaler Preisbindung (tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Beendigung sofort nach der Nachprüfung, Information der Abnehmer über freie Preisgestaltung, volle Kooperation, Vergleich und neu eingeführtes Compliance-Programm.
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 36.438.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 160.053 €

Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline PortugalSonstiges 22.000 €

Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln TschechienKartelle und Absprachen 710.383 €

Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers TschechienSonstiges 12.350 €

Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
15.09.2026

Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin ItalienBeschäftigtendaten 24.000 €

Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
11.09.2026

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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs ItalienVideoüberwachung 8.000 €

Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
11.09.2026

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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 97.622 €

Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion
Veröffentlicht
04.09.2026

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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 95.588 €

Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.

Behörde / Gericht
Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung TschechienKartelle und Absprachen 11,7 Mio. €

Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.08.2026

Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten IrlandDatenpannen und Datensicherheit 645.000 €

Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag KroatienMissbrauch von Marktmacht 10.000 €

Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt BelgienKundensorgfalt Anordnung

Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 316.875 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen UngarnVerbraucherschutz und Onlinehandel 620.091 €

Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
Veröffentlicht
13.08.2026

Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten BulgarienKartelle und Absprachen 2.403 €

Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

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07.08.2026 Hair-Line Kft.Hair-Line: 68,5 Mio. HUF für Preis- und Gebietsvorgaben bei Friseurbedarf UngarnKartelle und Absprachen 187.929 €

Der Vertreiber professioneller Friseurprodukte (Alfaparf, Yellow) legte 2018–2022 fest, zu welchen Preisen seine Gebietsvertreter an Salons und Händler verkaufen durften, und beschränkte passive Verkäufe außerhalb der Gebiete. Im Vergleich und mit der Zusage eines Compliance-Programms verhängte die Behörde 68,5 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Handelsvertreter-Systeme mit Gebietsschutz dürfen Weiterverkaufspreise und passive Verkäufe nicht beschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsvorgaben im Vertriebssystem

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkenntnis im Vergleich und Zusage eines umfassenden Compliance-Programms.
Veröffentlicht
07.08.2026

Originalbetrag 68.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

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06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 20.022 €

Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
19.08.2026

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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis PortugalSonstiges 12.000 €

Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich mit Geständnis und Behebung

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05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen PolenOrganisationspflichten 11 Mio. €

Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität LettlandKartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. €

Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2026 Whitemountain Quarries Limited1,2 Mio. Euro Strafe für Whitemountain Quarries nach tödlichem Unfall an Straßenbaustelle IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 1,2 Mio. €

An einer Straßenbaustelle auf der R238 in Donegal geriet im August 2020 ein Auto mit einem Rad auf den unfertigen Seitenstreifen, glitt beim Zurücklenken auf dem frisch aufgebrachten Belag weg und stürzte in den Lough Foyle; drei Insassen ertranken, einer wurde verletzt, und es fehlte an geeigneter Verkehrssicherung. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, seine Pflichten gegenüber Dritten nach s. 12 des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 verletzt zu haben, und wurde zu 1.200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitgeber an Baustellen im öffentlichen Raum haften auch für die Sicherheit Dritter; Beschilderung und Leiteinrichtungen müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichen.

Behörde / Gericht
Letterkenny Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 12 i. V. m. s. 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 350.000 €

Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor IrlandArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 400.000 €

Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.

Behörde / Gericht
Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
28.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering EU-EbenePlattformpflichten 890 Mio. €

Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter ItalienWerbung und Einwilligung 9,52 Mio. €

Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 500.000 €

Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32, Art. 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
03.09.2026

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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 300.000 €

Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 17 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
Veröffentlicht
09.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: Geldbußen wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte Geldbußen gegen Maxxis und zwei Reifengroßhändler, die auf die Margengarantien gedrängt hatten; die Bescheide waren bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Einspruch zum OLG Düsseldorf möglich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Veröffentlicht
21.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.07.2026 AliExpressDSA: 550 Mio. Euro gegen AliExpress wegen illegaler und unsicherer Produkte EU-EbenePlattformpflichten 550 Mio. €

AliExpress hat Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht sorgfältig bewertet (u. a. unzureichende Moderationskapazität, Empfehlungs- und Werbesysteme) und keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen (u. a. mangelhafte Durchsetzung der Händlersanktionen, umgehbare Produktprüfungen). Die Kommission verhängte 550 Mio. Euro und verlangte bis 20.10.2026 einen Aktionsplan.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Größe eines Marktplatzes rechtfertigt keine Lücken: Moderationskapazität und Händlersanktionen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertung und Risikominderung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Neuheit des Digital Services Act (von der Kommission bei der Bemessung berücksichtigt)
Veröffentlicht
20.07.2026

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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 107.920 €

Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem RumänienDatenpannen und Datensicherheit 99.969 €

Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 25.000 €

Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln ItalienBetroffenenrechte und Transparenz 158.000 €

Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
Veröffentlicht
09.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro LettlandCookies und Tracking 1.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland EU-EbeneOrganisationspflichten 2,15 Mio. €

Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro LitauenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 362.000 €

Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen BelgienOrganisationspflichten 1 Mio. €

Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro PolenInformationspflichten im Onlinehandel 709.854 €

Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 52.097 €

Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
02.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen FrankreichSorgfaltspflichten in der Lieferkette Anordnung

Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.06.2026

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 350.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 2 Mio. €

Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Bourse Direct SAAMF: 800.000 Euro gegen Online-Broker Bourse Direct wegen Melde- und Überwachungsmängeln FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 800.000 €

Nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission erstattete der Online-Broker Bourse Direct zwischen Januar 2021 und November 2023 seine Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR nicht ordnungsgemäß und unterhielt kein ausreichendes System, um verdächtige Aufträge und Geschäfte nach Art. 16 Abs. 2 MAR zu erkennen und zu melden. Das Unternehmen erhielt 800.000 EUR. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wertpapierdienstleister sollten Transaktionsmeldungen und die Marktmissbrauchsüberwachung regelmäßig auf Vollständigkeit und Wirksamkeit testen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transaktionsmeldungen und Überwachung von Marktmissbrauch bei Brokern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR); Art. 15 Delegierte Verordnung (EU) 2017/590; Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/957
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.06.2026 Banque Internationale à Luxembourg S.A.Banque Internationale à Luxembourg: 3,255 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen Modellverstoß EU-EbeneOrganisationspflichten 3,26 Mio. €

Die Banque Internationale à Luxembourg wandte vom 2. Oktober 2023 bis 22. Oktober 2024 entgegen einem EZB-Beschluss von 2023 die neu genehmigten internen Modelle für den ELBE-Wert ausgefallener Privat- und Unternehmenskredite nicht an und wies dadurch einen zu geringen, vom harten Kernkapital abzuziehenden IRB-Fehlbetrag aus. Die EZB wertete den Verstoß als vorsätzlich und schwer und verhängte 3.255.000 EUR; Abhilfemaßnahmen wirkten mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Beschlüsse zu internen Modellen sind fristgerecht umzusetzen, auch wenn das bisherige Verfahren günstigere Kapitalzahlen liefert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Folgen und zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Banco BPM S.p.A.; Banco BPM Vita S.p.A.CONSOB: 570.000 EUR gegen Banco BPM und BPM Vita wegen verzögerter Information zur EZB ItalienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 570.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Banco BPM S.p.A. 370.000 EUR, davon 170.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 MAR und 200.000 EUR wegen Behinderung der Aufsicht nach Art. 187-quinquiesdecies TUF, sowie gegen die Tochter Banco BPM Vita S.p.A. 200.000 EUR, zusammen 570.000 EUR. Im Rahmen des Übernahmeangebots der BPM Vita für die Anima Holding S.p.A. hatte die Bank ein Schreiben der EZB vom 21.03.2025, das die Anwendung des sogenannten Danish Compromise ablehnte, erst vier Tage später und nach zwei Börsentagen der Annahmefrist gegenüber CONSOB und Markt offengelegt. Beide Gesellschaften hatten die CONSOB zuvor nur lückenhaft über die Gespräche mit der EZB informiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsentscheidungen, die ein laufendes Übernahmeangebot berühren, gehören sofort an Markt und Aufsicht und nicht in eine interne Abwägung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität und Offenheit gegenüber der Aufsicht bei Übernahmen

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 187-ter.1 und Art. 187-quinquiesdecies Abs. 1 und 1-ter D.Lgs. 58/1998 (TUF)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.06.2026
Quellen

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16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage SchwedenVideoüberwachung Verwarnung

Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraeinsatz in Fahrzeugen

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Quellen

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

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12.06.2026 Verkkokauppa.com OyjKHO bestätigt Bußgeld gegen Verkkokauppa.com wegen unbefristeter Kundenkonten FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 792.639 €

Der Onlinehändler hatte keine Speicherfrist für Kundenkonten festgelegt und Daten bis zu einem Löschantrag der Kunden behalten; Einkäufe waren nur mit Konto möglich. Das Sanktionsgremium verhängte 2024 856.000 Euro, das Verwaltungsgericht setzte die Buße nach aktuellem Umsatz auf 792.639 Euro herab, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 12.06.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Löschung darf nicht dem Kunden überlassen werden – jeder Onlineshop braucht festgelegte Speicherfristen für Konten und Bestelldaten.

Behörde / Gericht
Korkein hallinto-oikeus (KHO); Sanktionsgremium des Datenschutzbeauftragten
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
18.06.2026

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12.06.2026 Μάρκετ Ιν ΑΕΒΕ (Market In)Griechenland: 95.000 Euro gegen Supermarktkette Market In wegen Videoaufnahmen GriechenlandVideoüberwachung 95.000 €

Ein Betroffener beschwerte sich über die Weitergabe von Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Supermarktkette und über die unzureichende Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Market In das Videomaterial ohne vorherige Information des Betroffenen an die Justizbehörden weitergegeben, mehr Daten als nötig verarbeitet, das Auskunftsrecht nicht erfüllt und nicht mit der Behörde kooperiert hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2026 insgesamt 95.000 Euro (50.000 Euro wegen Rechtmäßigkeit/Transparenz, je 20.000 Euro wegen Datenminimierung und Auskunftsrecht, 5.000 Euro wegen fehlender Kooperation); im selben Verfahren erhielt die ΜΕΔΕ ΑΕ 65.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videomaterial darf nur zweckgebunden herausgegeben werden – und wer Anfragen der Aufsicht ignoriert, zahlt zusätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Videoaufnahmen und Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, Art. 5 Abs. 2, Art. 12, 13, 15, 31 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore IrlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Schutz klinischer Systeme

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen PortugalKartelle und Absprachen 8,18 Mio. €

Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
05.06.2026

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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) GriechenlandBetroffenenrechte und Transparenz 110.000 €

Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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03.06.2026 VF Hellas Ενδυμάτων Ε.Π.Ε. (VF Hellas, Tochter der VF Corporation)Griechenland: 954.485 Euro gegen VF Hellas wegen Verbots von Preisvergleich und Google Ads GriechenlandKartelle und Absprachen 954.485 €

Der Importeur und Großhändler der Marken Vans, Eastpak und The North Face untersagte seinen Händlern vertraglich die Nutzung von Preisvergleichsportalen und von Suchmaschinenwerbung (insbesondere Google Ads). Die Wettbewerbskommission wertete dies als Kernbeschränkung im Online-Vertrieb und setzte im Vergleichsverfahren (Entscheidung 913/2026) eine reduzierte Geldbuße von 954.485 Euro fest; Datum = Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händlern Preisvergleichsseiten oder Suchmaschinenwerbung verbietet, begeht eine Kernbeschränkung – Vertriebsverträge gehören regelmäßig in die Kartellrechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtskonforme Gestaltung von Händlerverträgen im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 4 lit. e VO (EU) 2022/720
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (Diettheti Diaforon) mit Bußgeldreduktion
Veröffentlicht
03.06.2026

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02.06.2026 bunq B.V.AFM: 170.000 Euro gegen bunq wegen verspäteter Antworten auf Betrugsbeschwerden NiederlandeOrganisationspflichten 170.000 €

Die AFM verhängte am 2. Juni 2026 gegen die bunq B.V. ein Bußgeld von 170.000 Euro, weil die Bank in sieben Fällen Beschwerden von Kunden, die Opfer von Online-Betrug geworden waren, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen inhaltlich beantwortete (November bis Dezember 2023 und April bis mindestens August 2024). Weil bunq die Betroffenen ohne Rechtspflicht ganz oder überwiegend entschädigte, senkte die AFM den Grundbetrag von 500.000 auf 200.000 Euro; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschwerdeprozesse für Zahlungsdienste brauchen eine Fristenüberwachung, gerade bei Betrugsopfern mit hohen Schäden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden bei Zahlungsdiensten

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 43a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo), Umsetzung von Art. 101 PSD2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige volle oder überwiegende Entschädigung der betroffenen Kunden; vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
08.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.05.2026 mBank S.A.mBank: 14,9 Mio. PLN wegen Mängeln im Treasury-Geschäft und bei der Compliance PolenOrganisationspflichten 3,52 Mio. €

Die KNF verhängte gegen mBank vier Geldbußen von zusammen 14.900.000 PLN: 0,4 und 6 Mio. PLN, weil Mitarbeitende mit nicht bevollmächtigten Dritten über Kundengeschäfte verhandelten und ihnen Kundeninformationen weitergaben, 5 Mio. PLN, weil Währungssicherungsgeschäfte nicht als Finanzinstrumente behandelt wurden, und 3,5 Mio. PLN für eine unwirksame interne Kontrolle und Compliance-Funktion. Nach einem Antrag auf erneute Prüfung hielt die KNF die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht; sie ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschäftigte dürfen Kundengeschäfte nur mit nachweislich bevollmächtigten Personen verhandeln; die Compliance-Funktion muss das überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollmachtsprüfung und Vertraulichkeit im Kundenkontakt

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 83b Abs. 3 und 6, Art. 83c Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 Prawo bankowe; Art. 21 und 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 14.900.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.05.2026 TemuDSA: 200 Mio. Euro gegen Temu wegen mangelhafter Risikobewertung illegaler Produkte EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Temus Risikobewertung 2024 stützte sich auf allgemeine Branchendaten statt auf Erkenntnisse zum eigenen Dienst und unterschätzte, wie oft EU-Verbraucher auf illegale Produkte stoßen; Testkäufe zeigten unsichere Ladegeräte und Babyspielzeug. Die Kommission verhängte 200 Mio. Euro und verlangte bis 28.08.2026 einen Aktionsplan.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen müssen auf eigenen, dienstspezifischen Belegen beruhen – generische Branchenanalysen reichen nicht.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Risikobewertungspflichten sehr großer Online-Plattformen; Art. 75
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen NiederlandeKartelle und Absprachen 45.500 €

Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
Veröffentlicht
02.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 190.000 €

Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 5 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.08.2026
Quellen

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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangaben 270.000 €

House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
Veröffentlicht
28.05.2026

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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter ItalienDatenpannen und Datensicherheit 1,72 Mio. €

Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering / falscher IT-Support

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
16.07.2026

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13.05.2026 NaphtachimieMarseille: Umwelt-CJIP mit Naphtachimie über 1,2 Mio. Euro nach Ölaustritten in Lavéra FrankreichEmissionen und Genehmigungen 1,2 Mio. €

Am Petrochemiestandort Lavéra in Martigues trat Pyrolyseöl zweimal aus: im Juli 2018 rund 50 Tonnen durch eine defekte Dichtung in die Anse d'Auguette, von wo ein Teil ins Meer gelangte, und im April 2022 rund eine Tonne durch eine korrodierte Seewasserleitung, wovon etwa 500 kg die Anse d'Auguette erreichten. Naphtachimie schloss deshalb mit der Staatsanwaltschaft Marseille eine Umwelt-CJIP, zahlt eine Geldauflage von 1.200.000 EUR, entschädigt zwei Umweltverbände und erprobt auf eigene Kosten eine biologische Sanierung der Anse d'Auguette; validiert am 13.05.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dichtungen und Leitungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen vorausschauend geprüft werden; Leckagen führen zu Geldauflage und Sanierungspflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Instandhaltung und Leckageschutz an Industrieanlagen am Wasser

Behörde / Gericht
Parquet de Marseille (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Marseille
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-3 Code de procédure pénale (pollution des eaux)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
26.05.2026

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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

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13.05.2026 Pareto Securities AbPareto Securities: 115.000 EUR für Lücken und Mehrfachmeldungen im Transaktionsreporting FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 115.000 €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen Pareto Securities Ab eine Sanktionszahlung von 115.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2024 an 71 Tagen und 2025 an 20 Tagen überhaupt keine Transaktionsmeldungen abgegeben und zwischen Juni 2023 und Mai 2025 13 Geschäfte ungewöhnlich oft gemeldet, die meisten mehr als 300-mal. Das Eingeständnis der Versäumnisse wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Meldestrecken brauchen eine Kontrolle, die Ausfälle und Dubletten sofort erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung automatisierter Meldestrecken

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Abs. 1 UAbs. 1 MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014); Sijoituspalvelulaki 15 luku 2 § 7 mom. 5 kohta; FivaL 40 §, 41 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse und Zusammenarbeit mit der Aufsicht.
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 86.000 €

Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Kundengesprächen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

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06.05.2026 HP TRONIC Zlín, spol. s r.o.HP TRONIC Zlín: 39 Mio. CZK für Preisvorgaben an Elektrohändler TschechienKartelle und Absprachen 1,6 Mio. €

Der Distributor und Händler von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten setzte seit 2012 über zehn Jahre Mindestverkaufspreise für seine Händlerkunden fest, überwachte sie und sanktionierte Abweichler. Die Behörde verhängte 38,971 Mio. CZK; Kronzeugenantrag, Vergleich und ein verbessertes Compliance-Programm senkten das Bußgeld, gegen die Höhe legte das Unternehmen Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Händler wegen niedriger Preise anmahnt, riskiert hohe Bußgelder – ein wirksames Compliance-Programm mindert sie, ersetzt aber nicht das Abstellen der Praxis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kronzeugenantrag, Vergleich und Ausbau des internen Compliance-Programms.
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 38.971.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention TschechienKundensorgfalt 1,23 Mio. €

Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler BelgienOrganisationspflichten 150.000 €

Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
Veröffentlicht
05.05.2026

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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör PolenKartelle und Absprachen 7,9 Mio. €

Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 50.855 €

Auf Antrag eines Auftraggebers stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 23,3 Mio. €

Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
Veröffentlicht
28.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.04.2026 Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance GroupCompensa: 8,5 Mio. PLN wegen nicht auskömmlicher Kfz-Haftpflichtprämien PolenOrganisationspflichten 2 Mio. €

Die KNF belegte den Versicherer Compensa mit einer Geldbuße von 8.500.000 PLN, weil er in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsgruppe 10) in den Jahren 2022 bis 2024 Prämien festsetzte, die nicht ausreichten, um alle Verpflichtungen aus den Verträgen und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen Prämien so kalkulieren, dass sie mindestens alle Leistungen aus den Verträgen und die Betriebskosten decken, und das regelmäßig überprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskömmliche Prämienkalkulation in der Versicherung

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 2 ustawa z dnia 11 września 2015 r. o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.04.2026 Keytrade Bank (belgische Zweigniederlassung der Arkea Direct Bank SA)Keytrade Bank: 250.000 EUR für fehlerhafte Angemessenheitswarnungen im Onlinehandel BelgienOrganisationspflichten 250.000 €

Wegen eines IT-Problems zeigte Keytrade Bank vom 27. Dezember 2023 bis 13. März 2024 bei jeder Order denselben Warnhinweis an, unabhängig von der Komplexität des Instruments und dem bekannten Kenntnisstand des Kunden. Nach Auffassung der FSMA verletzte die Bank damit die Regeln zu klaren Kundeninformationen und zur Angemessenheitsprüfung, u. a. bei 81.416 Transaktionen in nicht komplexen Instrumenten, bei 1.081 Transaktionen in komplexen Instrumenten ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrung und bei 4.542 Transaktionen, bei denen die nötige Warnung vor Unangemessenheit fehlte. Die Bank erstattete Verluste betroffener Kunden und zahlt im Vergleich 250.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtwarnungen im Online-Brokerage müssen nach Produkt und Kundenprofil differenzieren; Änderungen an dieser Logik brauchen Tests und laufendes Monitoring.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 27bis § 1 und Art. 27ter §§ 3 und 5 Gesetz vom 2. August 2002; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank verkaufte betroffene komplexe Positionen, erstattete Verluste und informierte die Kunden.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 flatexDEGIRO SEBaFin: 1 Mio. Euro gegen flatexDEGIRO wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung zu Sonderprüfung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die BaFin setzte am 20. April 2026 eine Geldbuße von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE fest. Das Unternehmen hatte Ende 2022 die Ergebnisse einer Sonderprüfung nach § 44 KWG bei der flatexDEGIRO Bank AG, bei der die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hatte, nicht unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung, sondern verspätet nur als Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Feststellungen der Aufsicht können Insiderinformationen sein – eine Pressemitteilung ersetzt die Ad-hoc-Mitteilung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufsichtliche Prüfungsergebnisse als mögliche Insiderinformation bewerten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 Arrowstreet Capital, Limited PartnershipAFM: 297.000 Euro gegen Arrowstreet Capital wegen falscher Leerverkaufsmeldungen NiederlandeVeröffentlichungs- und Meldepflichten 297.000 €

Die AFM verhängte am 20. April 2026 gegen die US-Vermögensverwalterin Arrowstreet Capital, Limited Partnership ein Bußgeld von 297.000 Euro, weil sie ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Just Eat Takeaway.com und Galapagos zwischen Juli 2020 und November 2024 wegen eines Fehlers in ihrer Berechnungsmethode 101-mal zu niedrig an die AFM meldete, davon 85-mal auch bei der Pflicht zur Veröffentlichung. Weil das Unternehmen den Fehler selbst meldete, rasch korrigierte, voll kooperierte und Vorkehrungen gegen Wiederholung traf, senkte die AFM den Grundbetrag um 30 %; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass, die Sache ist abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnungsmethoden für Meldepflichten gehören regelmäßig validiert; eine Selbstmeldung nach Entdeckung eines Fehlers senkt das Bußgeld spürbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Berechnung und Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkaufsverordnung, SSR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, zügige Korrektur, volle Kooperation und Maßnahmen gegen Wiederholung (−30 % auf den Grundbetrag); vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
22.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker SlowakeiKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel FrankreichKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
16.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln EstlandAuftragsverarbeitung Anordnung

Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen SlowenienBeschäftigtendaten 6.000 €

Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 NiederlandeSonstiges 6,92 Mio. €

PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Ara 1857 S.p.A.IVASS: 900.000 EUR gegen Ara 1857, weil verlangte Abhilfen ausblieben ItalienOrganisationspflichten 900.000 €

IVASS verhängte gegen die Ara 1857 S.p.A. eine Geldbuße von 900.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Das Unternehmen hatte die von der Aufsicht verlangten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen nicht angemessen umgesetzt, sodass schwere Mängel in Unternehmensführung, Vergütungssystemen sowie Risikosteuerung und -kontrolle und in der aktuellen und künftigen Solvabilitätsbeurteilung fortbestanden. Laut IVASS-Sanktionsstatistik hatte das Unternehmen bereits 2023 eine Geldbuße von 380.000 EUR erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Auflagen sind keine Empfehlungen: Bleiben verlangte Korrekturen aus, ist schon das ein eigener, empfindlich sanktionierter Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Abhilfemaßnahmen

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 188 Abs. 3-bis lit. d, Art. 30, 30-bis, 30-ter, 30-quater, 30-septies und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); IVASS-Verordnung 38/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter SpanienVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,6 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
08.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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08.04.2026 The Goldman Sachs Group, Inc.Goldman Sachs Group: 1,5 Mio. SEK wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen SchwedenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 139.095 €

Finansinspektionen verhängte gegen The Goldman Sachs Group, Inc. eine Sanktionsgebühr von 1.500.000 SEK, weil sechs Über- und Unterschreitungen der 5-%-Schwelle bei Aktien und Stimmrechten von Lundin Mining Corporation, Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB und Scandic Hotels Group AB zwischen 1 und 104 Handelstage zu spät gemeldet wurden; ein weiterer Vorgang (Lundin Mining, 27. März 2025) wurde eingestellt. FI berücksichtigte, dass ein professioneller Marktteilnehmer bei mehreren Emittenten verstoßen hatte, und sah keinen Grund für einen Erlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Beteiligungsüberwachung muss das Über- und Unterschreiten nationaler Meldeschwellen taggenau erkennen und fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beteiligungsmeldungen (Flagging) bei Über- und Unterschreiten von Schwellenwerten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 3 a § första stycket 4 lagen (1991:980) om handel med finansiella instrument (Flaggningspflicht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.04.2026

Originalbetrag 1.500.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2026.

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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1.135 €

Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.04.2026 LPP S.A.LPP: 15 Mio. PLN wegen fehlerhafter Konzernabschlüsse nach Kriegsbeginn in der Ukraine PolenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 3,5 Mio. €

Die KNF verhängte gegen die börsennotierte Emittentin LPP eine Geldbuße von 15.000.000 PLN wegen Verstößen gegen Informationspflichten in den Konzernabschlüssen 2021/2022 und 2022/2023. LPP hatte Wertminderungen auf Sachanlagen und Vorräte von 608 Mio. PLN infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 fälschlich als wertaufhellendes Ereignis im Abschluss 2021/2022 erfasst und die Vergleichszahlen im Folgeabschluss nicht korrigiert, obwohl die Behörde dies zuvor mehrfach empfohlen und der Abschlussprüfer Einschränkungen vermerkt hatte. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfehlungen der Aufsicht und Einschränkungen des Abschlussprüfers zur Bilanzierung sollten Emittenten zeitnah umsetzen, statt Fehler fortzuschreiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Bilanzierung von Ereignissen nach dem Abschlussstichtag

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 56 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ustawa o ofercie publicznej i. V. m. § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 71 Abs. 1 Nr. 3 lit. b Verordnung des Finanzministers über laufende und periodische Informationen; IAS 2, 8, 10 und 36
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 15.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten FrankreichKartelle und Absprachen 6,5 Mio. €

Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.04.2026 Rickman Trade OÜ (mit Rickman Trade Latvijas filiāle), „EUGESTA“ SIA, SIA „Innocent PRO“Lettland: 512.100 EUR wegen Preisbindung bei JURA-Kaffeevollautomaten LettlandKartelle und Absprachen 512.100 €

Nach der Entscheidung der Konkurences padome gab der Vertriebshändler Rickman Trade den Einzelhändlern die Wiederverkaufspreise für JURA-Kaffeevollautomaten vor, während EUGESTA und Innocent PRO die Einhaltung dieser Preise im Einzelhandel überwachten und aufrechterhielten, um ein einheitliches Preisniveau in Lettland zu sichern. Geldbußen: Rickman Trade OÜ mit lettischer Filiale 255.938,04 EUR, EUGESTA 232.636,20 EUR und Innocent PRO nach 10 % Vergleichsnachlass 23.525,93 EUR, zusammen 512.100,17 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen Wiederverkaufspreise empfehlen, aber weder vorgeben noch deren Einhaltung überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Preisbindung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Innocent PRO erhielt nach einem Vergleichsangebot 10 % Nachlass.
Veröffentlicht
07.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.03.2026 XTB S.A.XTB: 20 Mio. PLN wegen mangelhafter Angemessenheitsprüfung beim CFD-Vertrieb PolenOrganisationspflichten 4,66 Mio. €

Die KNF belegte das Maklerhaus XTB mit einer Geldbuße von 20.000.000 PLN, weil es zwischen Januar 2022 und September 2023 die Kenntnisse und Erfahrungen von Kunden nicht ordnungsgemäß prüfte, den Zielmarkt für komplexe Instrumente wie CFD nicht angemessen bestimmte, mögliche Interessenkonflikte durch die an Kunden verteilte „lista HOT“ nicht erfasste und Kunden unzuverlässige Informationen zu CFD-Risiken gab. Auf Antrag von XTB prüfte die KNF den Fall erneut und hielt die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erfahrungen mit einfachen Produkten reichen nicht aus, um Kunden komplexe Hebelprodukte wie CFD als angemessen einzustufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung und Produktüberwachung bei Hebelprodukten

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 2 lit. a, Art. 48 und Art. 56 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 37 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 31 Abs. 7 Verordnung des Finanzministers vom 30.05.2018; Art. 83c Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 20.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.03.2026 NN Penzijní společnost, a.s.ČNB: 10 Mio. CZK gegen NN Penzijní společnost – Zinserträge der Sparer als eigene verbucht TschechienOrganisationspflichten 408.530 €

Die ČNB verhängte gegen die NN Penzijní společnost eine Geldbuße von 10.000.000 CZK nach dem Gesetz über die ergänzende Altersvorsorge. Die Pensionsgesellschaft hatte 2023 Zinserträge von zusammen 8.060.467,26 CZK aus Geldern der Sparer auf Sammel- und Auszahlungskonten als eigene Erträge verbucht, statt sie den Teilnehmern zuzuordnen. Außerdem fehlten bis mindestens Februar 2024 eine unabhängige, laufende Kontrolle der Anlagegrenzen, eine wirksame Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten und angemessene Verfahren für Interessenkonflikte innerhalb der Unternehmensgruppe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erträge aus Kundengeldern gehören den Kunden; wer Verwaltung auslagert, braucht eigene, unabhängige Kontrollen statt der Daten des Dienstleisters.

Bezug zu Schulung und Awareness

Treuhänderische Pflichten gegenüber Sparern und Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 49 lit. a und b, § 50, § 51, § 54 Abs. 1, § 160 Abs. 1 lit. q und u, § 160 Abs. 10 Zákon č. 427/2011 Sb. (ZDPS, Fassung bis 31. 12. 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro RumänienAuftragsverarbeitung 125.083 €

Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
25.03.2026

Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 70.000 €

Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regulatorisches Meldewesen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 11,5 Mio. €

Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

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23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert DänemarkDatenpannen und Datensicherheit 66.919 €

Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)

Behörde / Gericht
Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage UngarnBetroffenenrechte und Transparenz 1.274 €

Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage IrlandIrreführende Werbung und Preisangaben 1.000 €

Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.

Behörde / Gericht
Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia FrankreichBestechung von Amtsträgern 29,7 Mio. €

Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt FrankreichBestechung von Amtsträgern 1,77 Mio. €

Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

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17.03.2026 Morellato S.p.A.AGCM: 25,9 Mio. Euro gegen Morellato wegen Online-Preisbindung und Marktplatzverbot ItalienKartelle und Absprachen 25,9 Mio. €

Die AGCM stellte fest, dass Morellato in ihrem selektiven Vertriebssystem für Schmuck und Uhren vom 20. Juli 2018 bis 23. Dezember 2025 den Händlern die Online-Wiederverkaufspreise vorgab und ihnen die Nutzung von Drittmarktplätzen und Vermittlungsplattformen untersagte; als Vergeltung blockierte Morellato Bestellungen (Art. 101 Abs. 1 AEUV). Die Geldbuße beträgt 25.895.043 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern keine Online-Verkaufspreise vorschreiben und Plattformverkäufe nicht pauschal verbieten, und Liefersperren als Druckmittel verschärfen den Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung und Plattformverbote im Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Weil die Einstufung des Marktplatzverbots als Wettbewerbsbeschränkung neu war, bemaß die AGCM die Buße allein nach der Preisbindung im Onlinekanal.
Veröffentlicht
31.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Alecta Tjänstepension ÖmsesidigtAlecta: Verwarnung und 50 Mio. SEK wegen Risikokontrolle bei Heimstaden-Investments SchwedenOrganisationspflichten 4,67 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Betriebsrentenversicherer Alecta eine Verwarnung und die gesetzliche Höchst-Sanktionsgebühr von 50.000.000 SEK. Bei Investitionen von rund 26,5 Mrd. SEK in Heimstaden Bostad AB zwischen Oktober 2019 und August 2023 hatte Alecta – mit Ausnahme eines Investitionszeitpunkts – das Verlustrisiko aus Satzung und Aktionärsvereinbarungen nicht ausreichend ermittelt und nicht sichergestellt, es beherrschen zu können; die Mittel wurden damit nicht so angelegt, wie es den Interessen der Anspruchsberechtigten am besten dient. FI stufte die Verstöße als schwerwiegend ein, sah aber wegen der ergriffenen Maßnahmen von einem Lizenzentzug ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder investiert, muss vor jeder Tranche die vertraglichen Risiken (Einfluss, Ausstieg, Reinvestitionspflichten) analysieren und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikokontrolle und Sorgfalt bei Großinvestitionen von Pensionsgeldern

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 20 § försäkringsrörelselagen (2010:2043) in der Fassung vor dem 1.1.2016; 6 kap. 1–3 §§ lagen (2019:742) om tjänstepensionsföretag; 15 kap. 1, 2 och 16 §§ LTF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Alecta tauschte mehrere leitende Führungskräfte aus, veränderte die Kapitalanlage personell und stärkte den Vorstand; FI hielt deshalb eine Verwarnung statt eines Lizenzentzugs für ausreichend.
Veröffentlicht
18.03.2026

Originalbetrag 50.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer FrankreichKartelle und Absprachen 3,4 Mio. €

Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Amazon Europe Core S.à r.l.Luxemburg: Cour administrative hebt 746-Mio.-Bußgeld gegen Amazon auf, bestätigt aber Verstöße LuxemburgWerbung und Einwilligung aufgehoben

Die CNPD hatte 2021 wegen verhaltensbasierter Onlinewerbung 746 Mio. Euro und eine Anpassungsanordnung verhängt; das Tribunal administratif bestätigte dies am 18.03.2025. Die Cour administrative bestätigte am 12.03.2026, dass berechtigtes Interesse keine tragfähige Rechtsgrundlage war und die Information unzureichend, hob das Bußgeld aber wegen neuerer EuGH-Rechtsprechung zum Verschuldenserfordernis auf; die CNPD prüft die Sanktion neu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalisierte Werbung lässt sich nicht auf berechtigtes Interesse stützen – und Gerichte prüfen bei Bußgeldern inzwischen genau das Verschulden.

Behörde / Gericht
Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 12 ff. DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Amazon hatte die Anpassungsanordnung vor der Verhandlung umgesetzt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.03.2026 Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. OperadoraAEPD: 650.000 Euro gegen Iberia nach unbefugtem Zugriff bei Dienstleister SpanienDatenpannen und Datensicherheit 650.000 €

Im Februar 2023 kam es zu einem externen, unbefugten Zugriff auf ein von einem Auftragsverarbeiter betriebenes System mit Daten von Nutzern und Beschäftigten. Die AEPD verhängte als federführende Behörde 650.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, stellte die Vorwürfe nach Art. 32 und 34 ein und ordnete binnen sechs Monaten angemessene Sicherheitsmaßnahmen an. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenn ein Dienstleister das System betreibt, bleibt das Unternehmen für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich und muss für angemessene Sicherheit sorgen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.03.2026 Barclays PLCBaFin: 1,65 Mio. Euro gegen Barclays wegen 26 verspäteter Stimmrechtsmitteilungen DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,65 Mio. €

Die BaFin setzte am 10. März 2026 eine Geldbuße von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC fest. Zwischen Juni 2022 und März 2023 hatte das Unternehmen in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen zu demselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt; geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung, weil ausreichende organisatorische Maßnahmen fehlten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Positionen in deutschen Emittenten hält, braucht ein verlässliches Schwellen-Monitoring, sonst werden viele Meldeversäumnisse zu einem hohen Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stimmrechtsschwellen überwachen und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG: Die Gesellschaft hatte keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
Veröffentlicht
27.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 50.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo NiederlandeBestechung von Amtsträgern 25,8 Mio. €

Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.03.2026 ΚΟΜΠΑ Μονοπρόσωπη Ε.Π.Ε. und HAPPY DOG Α.Ε. ΖωοτροφώνGriechenland: rund 482.500 Euro gegen Tierfutter-Importeure wegen Preisbindung GriechenlandKartelle und Absprachen 482.498 €

Zwei Importeure von Hunde- und Katzenfutter überwachten die Endkundenpreise ihrer Händler auf Preisvergleichsportalen und forderten sie zur Anpassung an ihre Preislisten auf; die Händler folgten. Im Vergleichsverfahren (Entscheidung 901/2026) verhängte die Wettbewerbskommission 387.498 Euro gegen KOMPA und 95.000 Euro gegen Happy Dog; der Fall begann mit einem Hinweis über die anonyme Whistleblowing-Plattform der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisempfehlungen dürfen nicht durch Monitoring und Anrufe bei Händlern durchgesetzt werden – und Hinweisgeberkanäle der Behörden machen solche Praktiken sichtbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot der Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit reduzierten Geldbußen
Veröffentlicht
06.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

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05.03.2026 Stonehage Fleming Luxembourg S.A.Stonehage Fleming Luxembourg: 56.000 EUR wegen verspäteter Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 56.000 €

Die CSSF verhängte gegen den spezialisierten Finanzdienstleister, geprüft wurde sein Domizilierungsgeschäft, eine Geldbuße von 56.000 EUR (rund 2 % des Jahresumsatzes). In vier Fällen mit negativen Medienberichten zu möglicher Korruption oder Drogenhandel meldete das Unternehmen erst auf Nachfrage der CSSF und unvollständig an die FIU; in sechs weiteren Fällen mit Hinweisen auf Korruption, Bestechung und Steuerdelikte unterblieb eine Meldung ganz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presse zu Kunden verlangt eine eigene Klärung und bei fortbestehendem Verdacht eine vollständige Meldung – nicht erst auf Nachfrage der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte prüfen und rechtzeitig vollständig melden

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; Anerkennung der Feststellungen, Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Santander Bank Polska S.A. (heute Erste Bank Polska S.A.)Santander Bank Polska: 21,1 Mio. PLN wegen Mängeln im Wertpapier- und Treasury-Geschäft PolenOrganisationspflichten 4,95 Mio. €

Die KNF verhängte acht Geldbußen von zusammen 21.100.000 PLN, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit nicht bevollmächtigten Dritten bei Kundengeschäften (2 und 4 Mio. PLN), Geschäften mit Kunden außerhalb des Zielmarkts (2,5 Mio. PLN), fehlender Kosteninformation bei Währungssicherungsgeschäften (1 Mio. PLN), eines unzulässigen Vergütungssystems (0,5 Mio. PLN), der Ausführung von Aufträgen zu „Oprocentowanie Nie Wyższe Niż“ (7 Mio. PLN), unwirksamer interner Kontrolle und Compliance-Funktion (4 Mio. PLN) sowie fehlender Archivierung von Kundenkorrespondenz (0,1 Mio. PLN). Nach einem Antrag auf erneute Prüfung bestätigte die KNF die Geldbußen am 28. August 2026; eine Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen die Vollmacht von Personen prüfen, die für Kunden handeln, und ihre Compliance-Funktion so ausstatten, dass sie solche Lücken tatsächlich erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksame Compliance-Funktion und Umgang mit Kundenvertretern im Treasury-Geschäft

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 83b Abs. 3, Art. 83c Abs. 1 und 4, Art. 83e Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 und Art. 88k Abs. 6a Prawo bankowe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 21.100.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

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03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 69.000 €

Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
Veröffentlicht
06.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 5.000 €

Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica ItalienBeschäftigtendaten Anordnung

Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 COFIDIS SA (Zweigniederlassung Slowakei)NBS: 160.000 EUR gegen COFIDIS-Zweigniederlassung wegen 23 Geldwäsche-Mängeln SlowakeiInterne Sicherungsmaßnahmen 160.000 €

Die NBS verhängte gegen die französische Bank COFIDIS für ihre slowakische Zweigniederlassung eine Geldbuße von 160.000 EUR wegen 23 Verstößen, die eine im Mai 2021 begonnene Vor-Ort-Prüfung ergeben hatte. Das Programm gegen Geldwäsche war veraltet und unvollständig (unter anderem fehlten aktuelle Angaben zum Geldwäschebeauftragten, klare Regeln, wann allgemeine und wann verstärkte Sorgfaltspflichten gelten, eine eigene Risikobewertung und Aufbewahrungsvorgaben), 2020 waren nur 5 von 27 Beschäftigten geschult, und 6 von 7 neu eingestellten Beschäftigten mit Geldwäscheaufgaben wurden nicht binnen drei Monaten geschult. Zudem prüfte die Zweigniederlassung bei Online-Produkten und elektronischer Unterschrift die Identität der Kunden nicht ausreichend, erkannte politisch exponierte Personen nicht, überwachte Drittzahlungen auf Kreditkonten nicht, meldete die Ablehnung ungewöhnlicher Geschäfte nicht an die Finanzermittlungsstelle und legte der NBS fehlerhafte Kundendaten vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein AML-Programm muss jährlich aktualisiert werden, und neue Beschäftigte mit Geldwäscheaufgaben brauchen ihre Schulung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Schulung für bestehende und neue Beschäftigte

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 10, § 12, § 14, § 17, § 19, § 20 Abs. 1 bis 3, § 20a Zákon č. 297/2008 Z. z. (AML-Gesetz); § 27 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 lit. d Zákon č. 483/2001 Z. z. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BofA Securities Europe SABofA Securities Europe: 6,2 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Marktrisiko-Meldungen EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 6,2 Mio. €

BofA Securities Europe SA meldete nach der Entscheidung der EZB in sechs Quartalen (31. Dezember 2022 bis 31. März 2024) zu niedrige risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko und damit falsche Kapitalquoten, weil sie für Optionen auf Staatsanleihen ihr internes Modell nutzte, obwohl die Erlaubnis diese nicht abdeckte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und berücksichtigte Abhilfemaßnahmen mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Modelle dürfen nur im genehmigten Umfang eingesetzt werden; Erweiterungen sind vorab bei der Aufsicht zu beantragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nutzung interner Modelle nur im genehmigten Umfang

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
27.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro RumänienDatenschutz 1.999 €

Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.02.2026

Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 100.000 €

Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali FrankreichBestechung von Amtsträgern 499.150 €

Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
18.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro EU-EbeneOrganisationspflichten 1,37 Mio. €

Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR SlowakeiKartelle und Absprachen 97,4 Mio. €

Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung BelgienKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.02.2026 Louis Vuitton BVOM: 500.000 Euro Strafbefehl gegen Louis Vuitton BV wegen mangelnder Kundenprüfung NiederlandeKundensorgfalt 500.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die niederländische Louis Vuitton BV einen Strafbefehl über 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wwft, weil das Unternehmen über längere Zeit nicht ausreichend prüfte, wer die Kunden waren, die wiederholt hohe Beträge in bar ausgaben. Anlass ist ein laufendes Geldwäscheverfahren, in dem nach Auffassung des OM eine Käuferin von August 2021 bis Februar 2023 unter verschiedenen Namen insgesamt mehr als 2 Mio. Euro aus Straftaten für Luxusgüter in Geschäften wie denen von Louis Vuitton ausgab und die Taschen zum Weiterverkauf nach China schickte; ein damaliger Verkaufsmitarbeiter soll ihr geholfen und sie gewarnt haben, wenn sie über eines ihrer Kundenkonten mehr als 10.000 Euro im Monat auszugeben drohte. Das OM erledigte die Sache ohne Gericht, um knappe Sitzungskapazitäten bei der Rechtbank Rotterdam freizuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxushändler müssen wiederholte Barkäufe derselben Person unter wechselnden Namen erkennen und Beschäftigte gegen das Umgehen von Meldeschwellen sensibilisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeschäfte im Luxushandel, Stückelung und Mitwirkung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Kundenprüfung; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 UAB „Manado“, MB „Parts ready“Manado und Parts ready: Kartell bei Ersatzteil-Ausschreibung des Vilniuser Nahverkehrs LitauenKartelle und Absprachen 41.080 €

Bei zwei Ausschreibungen von „Vilniaus viešasis transportas“ für Fahrzeugersatzteile (Mai–Oktober 2025) stimmten die Händler Angebote und Preise ab, schrieben die Angebote füreinander und verschickten sie vom selben Computer. Der Auftraggeber meldete den Verdacht. Nach Anerkennung (minus 15 %) Bußen von 17.950 Euro (Manado) und 23.130 Euro (Parts ready). Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon gemeinsam vorbereitete Angebote kleiner Händler sind ein Kartell – und Auftraggeber erkennen solche Muster zunehmend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (verbotene Vereinbarungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2026 J.P. Morgan SEJ.P. Morgan SE: 12,18 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen fehlerhafter Meldung von Risikoaktiva EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,2 Mio. €

Die EZB verhängte zwei Sanktionen gegen J.P. Morgan SE: 10.150.000 EUR, weil die Bank in 15 Quartalsmeldungen (Ende 2019 bis Mitte 2023) Unternehmensforderungen falsch klassifiziert und ihre risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko zu niedrig gemeldet hatte, und 2.030.000 EUR, weil sie in 21 Meldeperioden (2019 bis 2024) Geschäfte unzulässig aus der Berechnung des CVA-Risikos ausgenommen hatte. Die EZB wertete beides als grob fahrlässig infolge offensichtlicher Mängel in internen Prozessen; die gemeldeten Kapitalquoten waren dadurch zu hoch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Klassifizierung von Forderungen für das Meldewesen braucht wirksame Kontrollen, sonst werden falsche Kapitalquoten zum Sanktionsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit aufsichtlicher Meldungen

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Verstöße selbst entdeckt und gemeldet, kooperierte und ergriff Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro NiederlandeBestechung von Amtsträgern 10 Mio. €

Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
Veröffentlicht
30.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge PolenAuftragsverarbeitung 2,72 Mio. €

Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
Haftung von Führungskräften
Keine persönliche Haftung festgestellt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.

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04.02.2026 Amazon.com, Inc., Amazon EU S.à r.l.Bundeskartellamt untersagt Amazon Preiskontrollen und schöpft rund 59 Mio. Euro ab DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Gewinnabschöpfung

Das Bundeskartellamt untersagte Amazon, die Preise von Dritthändlern auf amazon.de mit Preiskontrollmechanismen zu steuern, die zu hoch bewertete Angebote deaktivieren oder von der 'Buy Box' ausschließen; solche Mechanismen sind nur noch ausnahmsweise, etwa bei Preiswucher, mit transparenten Regeln und Benachrichtigungen zulässig. Zugleich ordnete das Amt erstmals nach der Reform von 2023 eine Vorteilsabschöpfung an: Für den Zeitraum vom 7. November 2023 bis 31. Dezember 2024 muss Amazon rund 58,8 Mio. Euro zahlen (Pressemitteilung: rund 59 Mio. Euro; der genaue Betrag ist in der öffentlichen Fassung geschwärzt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Plattformbetreiber zugleich selbst verkauft, darf die Preise der Händler nicht über Sichtbarkeitssanktionen lenken und riskiert die Abschöpfung der Vorteile.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eingriffe von Plattformbetreibern in die Preissetzung von Händlern

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, Art. 102 AEUV; Vorteilsabschöpfung nach § 34 Abs. 1 GWB (Az. B2-73/20)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften NiederlandeDatenschutz 250.000 €

Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
05.02.2026

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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

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29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied SlowakeiKartelle und Absprachen 1,1 Mio. €

Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei geförderten Vergaben

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
11.02.2026

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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste PortugalKartelle und Absprachen 8.200 €

Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
29.01.2026

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28.01.2026 Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften)CNMC: 20,5 Mio. Euro und Vergabesperre für Repsol wegen Margenbeschneidung SpanienMissbrauch von Marktmacht 20,5 Mio. €

Die CNMC verhängte eine Geldbuße von 20.500.000 Euro gegen Gesellschaften des Repsol-Konzerns, für die auch Repsol S.A. und Repsol Customer Centric als Muttergesellschaften gesamtschuldnerisch haften: Repsol nutzte zwischen April und Dezember 2022 seine beherrschende Stellung im Großhandel mit Kraftstoffen für Tankstellen, um die Margen unabhängiger Tankstellen beim Diesel zu verengen, indem es die Großhandelspreise anhob und zugleich Berufskraftfahrern an eigenen Tankstellen zusätzliche Rabatte gewährte. Zudem dürfen drei Gesellschaften sechs Monate lang nicht an öffentlichen Ausschreibungen zur Lieferung von Dieselkraftstoff teilnehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikal integrierte Marktbeherrscher müssen Groß- und Einzelhandelspreise so gestalten, dass gleich effiziente Wettbewerber auf der nachgelagerten Stufe wirtschaftlich bestehen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kosten-Preis-Schere bei vertikal integrierten Unternehmen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 und Art. 62.4.b) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
03.02.2026

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

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27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 9 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
04.02.2026

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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 564.626 €

Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 130.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

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22.01.2026 Saxo Bank A/SSaxo Bank: 313 Mio. DKK wegen mangelhafter Kundensorgfalt bei White-Label-Kunden DänemarkKundensorgfalt 41,9 Mio. €

Saxo Bank hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 313.000.000 DKK angenommen. Die Bank hatte für eine Reihe von Kundenbeziehungen keine ausreichenden Angaben zu Zweck und angestrebter Art der Geschäftsbeziehung eingeholt und zwischen Januar 2021 und Mai 2023 die Endkunden ihrer White-Label-Partner, denen sie ihre Handelsplattform bereitstellte, nicht laufend überwacht. Das Bußgeld wurde wegen der Mitwirkung an der Aufklärung und der eingeleiteten Korrekturen sowie mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer seine Plattform Partnern für deren Kunden öffnet, muss auch diese Endkunden in die laufende Geldwäsche-Überwachung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und laufende Überwachung in White-Label- und Partnermodellen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Aufklärung und Korrekturmaßnahmen bei der Erhebung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung; Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 313.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2026.

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22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 5 Mio. €

Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering und Kontoübernahme

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2026 SIA „Burde B.V.“Lettland: Burde B.V. wegen überhöhter Lizenzpreise für Blitzer-Software gebüßt LettlandMissbrauch von Marktmacht 24.199 €

Die Konkurences padome stellte fest, dass SIA „Burde B.V.“ als in Lettland einziger Vertreiber von Softwarelizenzen für Gatso-RT4-Radaranlagen der staatlichen Gesellschaft CSDD, die die Anlagen im staatlichen Auftrag betreibt und auf diese Lizenzen angewiesen war, von September 2022 bis Juli 2023 überhöhte Preise berechnete; binnen eines halben Jahres stieg der Preis um rund 260 %. Sie wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte 24.199,25 EUR. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Exklusivvertreiber einen gebundenen Kunden beliefert, muss Preiserhöhungen sachlich begründen können.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
04.02.2026

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs)Arzneimittelkartell dank Whistleblower: 7,8 Mio. EUR gegen PHOENIX und TRANSMEDIC SlowakeiKartelle und Absprachen 7,8 Mio. €

Die beiden Unternehmen sprachen sich bei Ausschreibungen der Allgemeinen Krankenversicherung über Arzneimittellieferungen (2017–2020) ab. Aufgedeckt wurde das Kartell erstmals mit Hinweisen eines Whistleblowers; PHOENIX erhielt 7.595.200 EUR und ein einjähriges, TRANSMEDIC 201.800 EUR und ein dreijähriges Vergabeverbot (erstinstanzlich).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Whistleblower erhalten in der Slowakei eine Prämie – interne Meldewege sollten schneller sein als der Weg zur Behörde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bid-Rigging bei öffentlichen Ausschreibungen; Hinweisgeberkanäle

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
PHOENIX: Vergleich mit 30 % Bußgeldminderung und verkürzter Vergabesperre.
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro RumänienBeschäftigtendaten 14.997 €

Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
19.01.2026

Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 7,34 Mio. €

Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattdarstellung im Onlineshop

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 1,4 Mio. €

Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.01.2026 Trident Trust Company (Cyprus) LimitedTreuhanddienstleister Trident Trust Zypern zahlt 70.000 EUR im Geldwäsche-Vergleich ZypernInterne Sicherungsmaßnahmen 70.000 €

Die CySEC schloss mit dem Verwaltungsdienstleister (ASP) einen Vergleich über mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die CySEC-Geldwäscherichtlinie im Zeitraum 2015–2020. Gegenstand waren angemessene Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, die Risikoermittlung, die Verantwortung des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers; das Unternehmen zahlte mutmaßlich 70.000 EUR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Treuhand- und Verwaltungsdienstleistern prüft die Aufsicht gezielt, ob Vorstand und Compliance Officer ihre AML-Rollen tatsächlich ausfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikomanagement bei Treuhand- und Gesellschaftsdienstleistern

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 58(a)–(d), 58A(1) Prevention and Suppression of Money Laundering and Terrorist Financing Law of 2007; Ziff. 5(d), 9(1)(d) CySEC-Richtlinie; Vergleich nach Art. 37(4) Cyprus Securities and Exchange Commission Law of 2009
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Der Vergleich umfasste ausdrücklich die Pflichten des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers nach der Geldwäscherichtlinie.
Veröffentlicht
06.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 215.000 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
09.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.01.2026 HSBC Bank plcPNF: HSBC Bank plc zahlt 267,53 Mio. Euro wegen Dividendenarbitrage (Steuerbetrug) FrankreichSonstiges 267,5 Mio. €

HSBC Bank plc schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP zu gruppeninternen Handelsstrukturen zur Dividendenarbitrage über ihre Pariser Niederlassung in den Jahren 2014 bis 2019, mit denen die Quellensteuer auf Dividenden vermieden wurde und die als schwere Steuerhinterziehung gewertet werden können. Die Bank zahlt eine Geldauflage von 267.531.000 EUR; für 2019 hatte sie bereits 34.464.424 EUR an Steuern, Zinsen und Zuschlägen entrichtet. Validiert am 08.01.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Handelsgeschäfte rund um Dividendenstichtage müssen steuerlich und strafrechtlich geprüft werden, bevor sie freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Dividendengeschäfte als Strafbarkeitsrisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 42 Mio. €

Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch GriechenlandBeschäftigtendaten 10.000 €

In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 16.000 €

Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil

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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war PolenDatenschutz 232.208 €

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.

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31.12.2025 C2MAC Group, Fonderie De Riccardis, Zanardi Fonderie u. a. (Gießereikartell, 12 Unternehmen und Assofond)Italien: 70 Mio. € gegen 16 Gießereien und Verband Assofond wegen Preisindex-Kartell ItalienKartelle und Absprachen 70 Mio. €

Gießereien koordinierten von 2004 bis Juni 2024 über den Verband Assofond ihre Preisstrategien: Sie tauschten sensible Informationen aus und entwickelten gemeinsame Indexierungsmechanismen (‚Assofond-Indikatoren‘), um Preiserhöhungen einschließlich Margen durchzusetzen. Die AGCM verhängte 70 Mio. € (Höchstmaß rund 600 Mio. €) und berücksichtigte die Krise der Branche mildernd. Adressaten: C2MAC Group, Fonderia Corrà, Fonderie De Riccardis, Fonderie Guido Glisenti/Lead Time, Pilenga Baldassarre/E.F. Group, Fonderie Mora Gavardo/Camozzi Group, Zanardi Fonderie, VDP Fonderia, Fonderie Ariotti, Ironcastings, Fonderia Zardo, ZML Industries/Cividale, Assofond.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Preisindizes im Verband sind nur zulässig, wenn sie keine Margen- oder Preisabstimmung ermöglichen – Metallverarbeiter sollten Verbandsarbeit kartellrechtlich begleiten lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbandsindizes und Preisgleitklauseln als Koordinationsinstrument

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Berücksichtigung der schweren Krise des Gießereisektors bei der Bußgeldhöhe
Veröffentlicht
31.12.2025

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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

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30.12.2025 Einzelhandelskette mit Kundenprogramm (anonymisiert)CNIL: 3,5 Mio. EUR gegen Handelskette für Weitergabe von Kundendaten an soziales Netzwerk FrankreichWerbung und Einwilligung 3,5 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen eine nicht namentlich genannte Einzelhandelskette eine Geldbuße von 3.500.000 EUR (2.500.000 EUR nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, 13, 32 und 35 DSGVO sowie 1.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés). Das Unternehmen hatte seit 2018 E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Mitgliedern seines Kundenprogramms ohne wirksame Einwilligung an ein soziales Netzwerk übermittelt, um dort gezielt Werbung auszuspielen; betroffen waren mehr als 10,5 Mio. Personen. Hinzu kamen unzureichende Information, schwache Passwortregeln mit SHA-256-Hashing, eine fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Cookies, die vor jeder Wahl gesetzt und nach einer Ablehnung weiter ausgelesen wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundendaten für Zielgruppen-Werbung an Plattformen übermittelt, braucht dafür eine eigene, klar formulierte Einwilligung und vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundendaten für Werbung auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a, 13, 32 und 35 DSGVO; Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung ItalienPlattformpflichten 14,2 Mio. €

AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.12.2025 ΗΡΩΝ Α.Ε. Ενεργειακών Υπηρεσιών (Heron), ICOMM Call Center I.K.E. und ein weiteres Callcenter (Einpersonengesellschaft, anonymisiert)Heron und Callcenter: 165.000 EUR für Werbeanrufe trotz Sperrliste GriechenlandWerbung und Einwilligung 165.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für Heron stellte die Datenschutzbehörde mit Entscheidung 43/2025 Mängel bei der Kontrolle der beauftragten Callcenter und bei den Sicherheitsmaßnahmen fest, sodass auch Teilnehmer aus dem Sperrregister nach Art. 11 ν. 3471/2006 angerufen wurden; zudem wurden Daten teils rechtswidrig erhoben. Sie verhängte insgesamt 165.000 EUR: 115.000 EUR gegen Heron (Art. 32 DSGVO) samt Verwarnung und der Anordnung, binnen sechs Monaten ein Kontrollverfahren für Callcenter-Partner mit mindestens jährlicher Prüfung einzuführen, 35.000 EUR gegen ICOMM (5.000 Art. 32, 10.000 Art. 29, 20.000 Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) mit Löschanordnung sowie 15.000 EUR gegen ein weiteres Callcenter (Art. 32 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss die Partner regelmäßig und stichprobenartig prüfen – die Verantwortung für Sperrlisten bleibt beim Auftraggeber.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonwerbung über Dienstleister und Abgleich mit Sperrlisten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 29, Art. 32, Art. 58 Abs. 2 lit. d, f und i DSGVO; Art. 11 ν. 3471/2006; Art. 21 ν. 2472/1997 i. V. m. Art. 84 ν. 4624/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro FrankreichBeschäftigtendaten 15 Mio. €

Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.

Behörde / Gericht
Conseil d'État
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr

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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken FrankreichAuftragsverarbeitung 1,7 Mio. €

Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Quellen

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22.12.2025 Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.AEPD: 500.000 Euro gegen Energieversorger Curenergía nach Fehlversand im Doppel-Chat SpanienAuftragsverarbeitung 500.000 €

Ein Mitarbeiter des Kundenservice-Dienstleisters bediente im Chat zwei Kunden gleichzeitig und ordnete einem die E-Mail-Adresse des anderen zu; der Beschwerdeführer erhielt so Namen, Schulden und Rechnungsdaten eines Fremden. Die AEPD sah die Ursache im Prozessdesign, das parallele Chats zuließ, und verhängte 500.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Servicekanäle so gestalten, dass Verwechslungen zwischen Kunden technisch erschwert werden – ein Einzelfehler kann ein Organisationsversagen sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt im Kundenservice / Fehlversand

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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19.12.2025 MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.)MÁV: 50 Mio. HUF wegen Tonaufzeichnung durch Kameras an HÉV-Stationen UngarnVideoüberwachung 129.266 €

Die Kameras an Stationen und Haltestellen der Budapester Vorortbahn HÉV zeichneten jahrelang auch Ton auf; die NAIH sah darin Verstöße gegen Transparenz, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Gegen die Rechtsnachfolgerin des Betreibers verhängte sie 50.000.000 HUF und verwarnte sie zugleich vor einer künftigen Tonaufzeichnung ohne nachgewiesene Erforderlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist ein eigener, schwerer Eingriff und braucht eine eigene Prüfung der Erforderlichkeit samt Folgenabschätzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

Quellen

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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen LitauenKartelle und Absprachen 3,63 Mio. €

Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
18.12.2025

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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18.12.2025 Pivovary Staropramen s.r.o.ÚOHS: 6 Mio. CZK gegen Pivovary Staropramen wegen überlanger Zahlungsfristen TschechienMissbrauch von Marktmacht 245.982 €

Die ÚOHS verhängte gegen die Brauerei Pivovary Staropramen als Abnehmer mit erheblicher Marktmacht eine Geldbuße von 6.000.000 CZK nach dem Gesetz über erhebliche Marktmacht und unlautere Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich. Die Brauerei hatte zwischen Juni 2023 und August 2024 gegenüber vier Lieferanten mit 60 verspäteten Zahlungen Zahlungsfristen von bis zu 215 Tagen statt der zulässigen 30 Tage angewandt. Wegen eines Vergleichs sank die angekündigte Geldbuße von 7.500.000 CZK um 20 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkauf und Buchhaltung müssen die gesetzliche 30-Tage-Frist für Lebensmittel- und Agrarlieferungen technisch absichern, statt Zahlungen nach Liquiditätslage zu steuern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungsfristen gegenüber Agrar- und Lebensmittellieferanten

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2 lit. k, § 8 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 und 6 Zákon č. 395/2009 Sb. (Gesetz über erhebliche Marktmacht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleich (narovnání) mit Geständnis: Nachlass von 20 % auf die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannte Geldbuße von 7.500.000 CZK.

Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon DeutschlandWerbung und Einwilligung 210.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern ItalienBeschäftigtendaten 120.000 €

Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitarbeiterüberwachung durch Telematik

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe DeutschlandWerbung und Einwilligung 100.500 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber UngarnFusionskontrolle 84.042 €

Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

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17.12.2025 CACEIS BankAMF: 3,5 Mio. Euro gegen CACEIS Bank wegen Kontrollmängeln als Verwahrstelle der H2O-Fonds FrankreichOrganisationspflichten 3,5 Mio. €

Als Verwahrstelle der H2O-Fonds hatte CACEIS Bank, eine Tochter des Crédit-Agricole-Konzerns, nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission die Verfahren des Verwalters zur Überwachung der Anlagequoten und zur Bewertung nicht börsennotierter Titel nicht ausreichend nachgeprüft und die Einhaltung von Anlagegrenzen (u. a. bei Schuldtiteln, Devisenswaps und der Emittentengrenze für Anleihen) nicht wirksam kontrolliert. Die Kommission verhängte 3.500.000 EUR und eine Verwarnung; der Vorwurf zu Total Return Swaps wurde verworfen. Die Bank hat den Conseil d'État angerufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verwahrstellen müssen die Anlage- und Bewertungsprozesse der Fondsverwalter tatsächlich nachprüfen, statt sich auf deren Angaben zu verlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollpflichten von Verwahrstellen gegenüber Fondsverwaltern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 3, 6 Delegierte Verordnung (EU) 2016/438; Art. L. 214-10-5 Code monétaire et financier; Art. 323-19 Règlement général de l'AMF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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17.12.2025 Juventus Football Club S.p.A.CONSOB: 190.000 EUR gegen Juventus wegen Marktmanipulation über Abschlüsse ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandel 190.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Juventus Football Club S.p.A. eine Geldbuße von 190.000 EUR nach Art. 187-quinquies TUF, weil ihr eine in ihrem Interesse begangene Marktmanipulation nach Art. 187-ter TUF und Art. 15 MAR zugerechnet wurde. Nach den Feststellungen enthielten die Abschlüsse zum 30.06.2020 und 30.06.2021 und die zugehörigen Mitteilungen falsche oder irreführende Angaben, unter anderem zu Gewinnen aus wechselseitigen Spielertransfers, zu verschobenen Gehaltszahlungen und zu Rückkaufvereinbarungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bilanzkennzahlen mit wechselseitigen Geschäften oder Nebenabreden schönt, begeht Marktmanipulation, für die auch die Gesellschaft selbst haftet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bilanzierung von Transfergeschäften und Marktmanipulation

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 187-ter und 187-quinquies Abs. 1 lit. a D.Lgs. 58/1998 (TUF); Art. 15 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 6 Abs. 3 Gesetz 689/1981
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte, dass die Gesellschaft ihr internes Kontrollsystem nach den Verstößen verstärkt hat.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.01.2026
Quellen

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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € NiederlandeArbeitszeit 11.250 €

Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten

Behörde / Gericht
Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

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16.12.2025 Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l.AGCM: 98,6 Mio. Euro gegen Apple wegen der App-Tracking-Transparency-Regeln ItalienMissbrauch von Marktmacht 98,6 Mio. €

Die AGCM wertete Apples seit 26. April 2021 geltende App-Tracking-Transparency-Richtlinie (ATT) als Ausbeutungsmissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Drittentwickler von iOS-Apps mussten zusätzlich zu ihrer eigenen Einwilligungsabfrage Apples ATT-Abfrage für denselben Zweck einsetzen, eine einseitig auferlegte und unverhältnismäßige Bedingung. Gegen Apple Inc., Apple Distribution International Ltd und Apple Italia S.r.l. wurde eine Geldbuße von 98.635.416,67 Euro verhängt und die sofortige Abstellung angeordnet; Apples Ziel, die Privatsphäre zu schützen, stellte die Behörde ausdrücklich nicht in Frage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch datenschutzmotivierte Plattformregeln eines marktbeherrschenden Unternehmens müssen für Geschäftspartner verhältnismäßig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Plattformregeln zu Einwilligungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Eine nach den Leitlinien mögliche Erhöhung wegen des sehr hohen Konzernumsatzes wandte die AGCM mit Blick auf parallele Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden gegen Apple nicht an.
Veröffentlicht
22.12.2025

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16.12.2025 Svea Bank ABSvea Bank: 170 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikobewertung und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 15,5 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Svea Bank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 170.000.000 SEK. Im Prüfzeitraum 30. April 2022 bis 1. Mai 2023 (Geschäft mit juristischen Personen) waren die allgemeinen Risikobewertungen lückenhaft, Kunden wurden nicht wie vorgeschrieben risikobewertet, wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend geklärt, und bei Hochrisikokunden unterblieben verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen in einem großen Teil der geprüften Fälle, waren unzureichend oder kamen zu spät. Eine frühere FI-Sanktion vom Juni 2022 wegen Mängeln bei der Kreditprüfung wertete die Behörde nur geringfügig erschwerend, da sie andere Pflichten betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die allgemeine Geldwäsche-Risikobewertung muss jedes Produkt abdecken und in die Kundenrisikobewertung einfließen, sonst laufen die nachgelagerten Sorgfaltsmaßnahmen ins Leere.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundensorgfalt, Klärung wirtschaftlich Berechtigter und verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank verwies auf Zusammenarbeit und Nachbesserungen; FI wertete das nicht mildernd. Schäden waren FI nicht bekannt; in einer Gesamtbetrachtung stufte FI die Verstöße nicht als schwerwiegend ein und sah daher von Verwarnung oder Lizenzentzug ab.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 170.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2025.

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.12.2025 Bank Dierickx Leys NVBank Dierickx Leys: 350.000 EUR für unzureichende Marktmissbrauchsüberwachung BelgienMarktmissbrauch und Insiderhandel 350.000 €

Die auf Vermögensverwaltung und Anlageberatung ausgerichtete Bank Dierickx Leys reichte vom 3. Juli 2016 bis 25. März 2025 keine einzige Verdachtsmeldung zu Aufträgen oder Geschäften (STOR) ein. Nach Auffassung der FSMA überwachten ihre Systeme nicht alle relevanten Aufträge, stützten sich auf undokumentierte Einschätzungen der Händler, waren unzureichend dokumentiert und geprüft, die Schulungen deckten die MAR-Pflichten nicht vollständig ab, und auf das System eines externen Dienstleisters durfte sich die Bank ohne Delegationsvereinbarung nicht verlassen. Im Vergleich zahlt die Bank 350.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenaufträge ausführt, braucht eine vollständige, dokumentierte Marktmissbrauchsüberwachung mit geschultem Personal; das Vertrauen auf Systeme Dritter ersetzt sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden verdächtiger Aufträge und Geschäfte (STOR) nach MAR

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Delegierte Verordnung (EU) 2016/957; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
2024 Abhilfemaßnahmen: neue MAR-Richtlinie, neues Überwachungssystem und spezifische Schulungen zu Marktmissbrauch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Luxemburg: 7.000 Euro gegen Technikhersteller wegen lückenhaftem Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 7.000 €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung im November 2023 übergab ein luxemburgischer Hersteller technischer Ausrüstung (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht, sondern zeigte es nur in einer Online-Anwendung; das am Folgetag aus der Software exportierte Verzeichnis mit 40 Einträgen war unvollständig und ungenau, u. a. bei Kontaktangaben, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern und Drittlandübermittlungen. Die CNPD verhängte 7.000 Euro, sprach eine Ermahnung aus und ordnete binnen zwei Monaten die Vervollständigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf Abruf vorliegen und Empfänger und Drittländer konkret benennen – „Konzerngesellschaften“ oder „Dienstleister“ reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, d, e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert)Luxemburger Sicherheitsdienst: 2.784 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 2.784 €

Die CNPD verhängte gegen ein Luxemburger Unternehmen für private Sicherheitsdienste mit mehr als 250 Beschäftigten eine Geldbuße von 2.784 EUR, eine Verwarnung und eine Anordnung, weil sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Pflichtangaben nach Art. 30(1) DSGVO nicht vollständig enthielt. Binnen eines Monats musste es für die Verarbeitung zur Bearbeitung von Hinweisen (Whistleblowing) die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben oder ausdrücklich deren Fehlen angeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss für jede Verarbeitung – auch die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen – Zwecke, Empfänger, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen vollständig enthalten.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 30(1)(a), (c), (d), (e), (f) und (g) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge)EU: 72 Mio. € gegen Hersteller von Starterbatterien und Verband EUROBAT EU-EbeneKartelle und Absprachen 72 Mio. €

Die Hersteller von Kfz-Starterbatterien vereinbarten von 2005 bis 2017 mit Hilfe des Verbands EUROBAT, gemeinsam berechnete Bleiaufschläge (EUROBAT-Prämien) zu veröffentlichen und in Preisverhandlungen mit Autoherstellern einzusetzen. Geldbußen: Exide 30 Mio. €, Rombat 20,218 Mio. €, Elettra 15,594 Mio. €, FET 6,11 Mio. €, EUROBAT 125.000 €; Clarios blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffzuschläge dürfen Lieferanten einzeln weitergeben, aber nie branchenweit abgestimmt über Verbandsindizes festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rohstoff-Zuschläge unter Wettbewerbern über Verbandsindizes

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Clarios 100 %, FET 50 %, Rombat 30 %); Ermäßigung wegen Leistungsunfähigkeit für ein Unternehmen; Ratenzahlung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack NiederlandeDatenpannen und Datensicherheit 175.000 €

Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 MOBIUS SOLUTIONS LTDMobius Solutions: 1 Mio. Euro Bußgeld als Auftragsverarbeiter von Deezer FrankreichAuftragsverarbeitung 1 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen MOBIUS SOLUTIONS LTD, einen Anbieter von Werkzeugen für personalisierte Werbekampagnen ohne Niederlassung in der EU, 1.000.000 Euro Bußgeld: Als Auftragsverarbeiter von Deezer hatte das Unternehmen nach Vertragsende eine Kopie der Daten von mehr als 46 Millionen Nutzern behalten, die Daten ohne Weisung zur Verbesserung eigener Dienste genutzt und kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29, Art. 30 DSGVO). Deezer hatte der CNIL im November 2022 gemeldet, dass Nutzerdaten im Darknet aufgetaucht waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verantwortliche sollten sich die Löschung beim Vertragsende nachweisen lassen; Auftragsverarbeiter haften auch, wenn eigene Beschäftigte Kundendaten ohne Weisung kopieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschpflicht und Weisungsbindung von Auftragsverarbeitern

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29 und Art. 30 DSGVO (Délibération SAN-2025-014 vom 11.12.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2025 NN Životná poisťovňa, a.s.NBS: 100.000 EUR gegen NN Životná poisťovňa wegen Mängeln bei fondsgebundenen Policen SlowakeiOrganisationspflichten 100.000 €

Die NBS verhängte gegen den Lebensversicherer NN Životná poisťovňa eine Geldbuße von 100.000 EUR. Der Versicherer hatte von 2016 bis November 2021 für sechs eigene Fonds fondsgebundener Versicherungen kein Statut als Vertragsbestandteil erstellt und bei der Ersetzung von 13 bisherigen Fonds durch drei neue Fonds zum 5. November 2021 gegenüber seinen Kunden nicht mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt gehandelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fondswechsel in bestehenden Versicherungsverträgen brauchen vollständige Vertragsunterlagen und einen dokumentierten, kundenorientierten Umsetzungsprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktänderungen bei fondsgebundenen Versicherungen

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 6, § 70 Abs. 1 lit. a, § 139 Abs. 1 lit. e und Abs. 11 Zákon č. 39/2015 Z. z. (Versicherungsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 22.602 €

Mithilfe einer Beschäftigten eines konkurrierenden Versicherungsmaklers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.12.2025 Lech-Stahlwerke GmbHOLG Düsseldorf: 21 Mio. Euro Geldbuße gegen Lech-Stahlwerke wegen Preisabsprachen DeutschlandKartelle und Absprachen 21 Mio. €

Das OLG Düsseldorf verhängte gegen die Lech-Stahlwerke GmbH wegen kartellrechtswidriger Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen eine Geldbuße von 21 Mio. Euro. Vorausgegangen war eine Verständigung mit einem Bußgeldkorridor von 20 bis 30 Mio. Euro, nach der das Unternehmen seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 27. Januar 2021 auf die Rechtsfolgen beschränkte; das Verfahren gegen die BGH Edelstahlwerke GmbH wird gesondert fortgeführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Einspruch gegen einen Kartellbußgeldbescheid kann Jahre später in einer Millionengeldbuße durch das Gericht enden; eine Verständigung schafft Planbarkeit, aber keinen Freispruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Austausch sensibler Informationen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Preisabsprachen, Informationsaustausch); Az. V-1 OWi OLG 1/24 (GWB)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Verständigung mit Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen; festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von einem Jahr und sieben Monaten im kartellbehördlichen Zwischenverfahren.
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 University of LimerickDPC: 98.000 Euro gegen University of Limerick nach Phishing auf Dienstpostfächer IrlandDatenpannen und Datensicherheit 98.000 €

Zwischen 2018 und 2020 meldete die Universität zwölf Datenpannen, davon sechs, bei denen Unbefugte per Phishing in dienstliche E-Mail-Konten gelangten und teils Weiterleitungsregeln einrichteten. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1) und 34(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte Geldbußen von 45.000, 3.000, 35.000 und 15.000 Euro, zusammen 98.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Phishing-Schutz für Postfächer und klare interne Meldewege entscheiden darüber, ob Datenpannen fristgerecht an Aufsicht und Betroffene gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1), 34(1) DSGVO; ss. 110–111 Data Protection Act 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Universität erkannte die meisten Feststellungen an, übernahm Verantwortung und verbesserte Systeme, Schulungen und Richtlinien; die Bußen liegen deutlich unter dem Entwurf, eine Abhilfeanordnung entfiel.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss EstlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.000 €

Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen PolenKartelle und Absprachen 80,1 Mio. €

Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

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09.12.2025 Bank Nagelmackers NVBank Nagelmackers: 60.000 EUR für ungenehmigte Fondswerbung in Interviewform BelgienIrreführende Werbung und Preisangaben 60.000 €

Bank Nagelmackers veröffentlichte im Dezember 2024 als bezahlten Partnerinhalt in einer Zeitschrift ein Interview über einen Teilfonds ihrer SICAV, ohne es als Werbung zu kennzeichnen und ohne es vorab der FSMA zur Genehmigung vorzulegen. Es fehlten Verweise auf Prospekt, Basisinformationsblatt und Anlegerrechte, die wichtigsten Risiken und die Kosten, und die Vorteile wurden hervorgehoben, ohne die Risiken ebenso deutlich darzustellen. Im Vergleich zahlt die Bank 60.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Interviews oder Partnerinhalte zu Fonds sind Werbung und brauchen Kennzeichnung, Pflichtangaben und in Belgien die vorherige Genehmigung der FSMA.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung für Finanzprodukte: Kennzeichnung bezahlter Partnerinhalte und Pflichtangaben

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 60 § 3 und Art. 64 Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen; Art. 35–43 KE vom 12. November 2012; Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1156; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Online-Version rund zehn Tage nach Erscheinen entfernt, Freigabeprozess mit systematischer Doppelkontrolle verschärft; die Zeichnungen stiegen danach nicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten 120 Mio. €

Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
05.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Banco Santander, S.A.Parquet de Paris: Banco Santander zahlt 22,5 Mio. Euro wegen Geldwäsche in Pariser Filiale FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 22,5 Mio. €

Banco Santander verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 22.500.000 EUR. Die auf eine Anzeige der Bank selbst zurückgehenden Ermittlungen ergaben in einer Pariser Agentur ein illegales Verrechnungssystem: Schecks von Unternehmen wurden auf Konten privater Kunden eingelöst und Bargeld außerhalb des Bankkreislaufs ausgegeben, mit Gutschriften von rund 49 Mio. EUR in den Jahren 2003 bis 2010. Die Vereinbarung wurde am 05.12.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Filialen brauchen eine Transaktionsüberwachung, die Einreichungen von Firmenschecks auf Privatkonten und Bargeldauszahlungen außerhalb der Norm sofort meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Scheck- und Bargeldströme in Filialen erkennen

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République, JIRS); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2, 180-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Volvo Hungária Kereskedelmi és Szolgáltató Kft.; Seres Gépipari Kereskedelmi Kft.; GIF Modul Kft.; Interteher Kft.; Eurotrade Kft.; He Hans Eibinger Kft. (MUT Kft. ohne Buße nach Entschädigung)Müllfahrzeug-Kartell: über 1,5 Mrd. HUF, davon 270 Mio. für Behinderung der Durchsuchung UngarnKartelle und Absprachen 4,06 Mio. €

Fahrgestell- und Aufbauhersteller teilten bei Ausschreibungen für Müll- und Kanalreinigungsfahrzeuge 2014–2015 Aufträge auf und gaben Stützangebote ab. Die Behörde verhängte 1.278,4 Mio. HUF Kartellbußen (davon 972,9 Mio. gegen Volvo Hungária) und zusätzlich eine Rekord-Verfahrensbuße von 270 Mio. HUF gegen Volvo Hungária, weil der Zugang zu bei der Durchsuchung gesicherten Daten behindert wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Treffen zur 'Kapazitätsplanung' mit Wettbewerbern sind Kartellbeweise – und Behinderung der Durchsuchung kostet extra.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschreibungsabsprachen und Verhalten bei Durchsuchungen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen, Verfahrensbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Geständnisse und Kronzeugenanträge der meisten Beteiligten; MUT zahlte 116 Mio. HUF Entschädigung an Auftraggeber.
Veröffentlicht
05.12.2025

Originalbetrag 1.548.400.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 24,7 Mio. €

Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Drei Versicherungsunternehmen (anonymisiert)Drei Luxemburger Versicherer: 49.000 EUR wegen Vertrieb über nicht registrierte Firma LuxemburgOrganisationspflichten 49.000 €

Das CAA verhängte gegen drei in Luxemburg zugelassene Versicherungsunternehmen Ordnungsbußen von 32.000, 14.000 und 3.000 EUR (zusammen 49.000 EUR). Sie hatten ihre Produkte im EWR über eine Gesellschaft vertrieben, die zwar von zugelassenen Versicherungsagenten geführt wurde, selbst aber weder zugelassen noch in einem Vermittlerregister eingetragen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen prüfen, dass jede vertreibende Gesellschaft selbst zugelassen und registriert ist – zugelassene Personen in der Leitung genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierung von Vertriebspartnern prüfen

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA), Buchst. a), j) und k); verletzt Art. 286(4) LSA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest SlowenienKartelle und Absprachen Anordnung

Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.11.2025 Sprinter Megacentros del Deporte, S.L.AEPD: 1,56 Mio. Euro gegen Sportartikelhändler Sprinter nach Datenpanne SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,56 Mio. €

Nach einem Cyberangriff mit unbefugtem Zugriff auf Daten, von dem laut Entscheidung bis zu rund 6,38 Millionen Personen betroffen sein konnten (darunter rund 4,67 Millionen Kunden in Spanien sowie Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte), stellte die AEPD als federführende Behörde unzureichende Sicherheitsmaßnahmen fest (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Sanktion von 2.600.000 Euro ermäßigte sich wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung um 40 % auf 1.560.000 Euro; zudem wurden Abhilfemaßnahmen angeordnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Bestände an Kunden- und Beschäftigtendaten brauchen Schutzmaßnahmen, die ihrem Umfang und ihrer Sensibilität entsprechen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 40 % wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP).
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage BelgienWerbung und Einwilligung 5.000 €

Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen LettlandDatenschutz 25.000 €

Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität im Forderungsmanagement

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, 9, 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden DeutschlandFusionskontrolle Anordnung

Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.11.2025

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

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19.11.2025 Betreibergesellschaft des Onlineshops About You (Sitz Hamburg; in der Mitteilung nicht namentlich genannt)About You: 505 Mio. HUF Buße und Entschädigung für Countdown-Druck und Rabattangaben UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 1,32 Mio. €

Der Modeversender stellte Rabatte irreführend dar und übte mit sekündlich ablaufenden Countdowns und Knappheitshinweisen psychischen Druck aus. Neben einer Buße von 505 Mio. HUF sagte die Hamburger Betreibergesellschaft allen ungarischen Kunden, die zwischen dem 31.12.2022 und dem 31.12.2024 kauften, je 1.750 HUF Entschädigung (geschätzt über 500 Mio. HUF) und ein Verbraucherschutz-Compliance-Programm zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Countdown-Timer und Knappheitsbanner müssen wahr sein – sonst sind sie verbotener Kaufdruck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und Preisangaben im Onlineshop

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Kooperation, Kundenentschädigung und Compliance-Programm halbierten nahezu das Bußgeld.
Veröffentlicht
19.11.2025

Originalbetrag 505.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

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19.11.2025 Genertel S.p.A.IVASS: 533.000 EUR gegen Genertel wegen verspäteter Kfz-Schadenregulierung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 533.000 €

IVASS verhängte gegen die Genertel S.p.A. eine Geldbuße von 533.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. In 198 Kfz-Haftpflichtschäden hatte der Versicherer zwischen dem 01.09.2023 und dem 29.02.2024 die gesetzlichen Fristen für ein Entschädigungsangebot an Geschädigte oder für die Begründung einer Ablehnung nicht eingehalten. Laut IVASS-Statistik war dies die höchste Einzelgeldbuße des Jahres 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesetzliche Regulierungsfristen gelten für jeden einzelnen Schaden; wer sie in großer Zahl verpasst, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen in der Schadenregulierung

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 141, 148, 149, 150 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 8 D.P.R. 254/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2025

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 104.400 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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17.11.2025 TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG RetailFrankreich: 187,5 Mio. € gegen Treibstoffanbieter wegen Depot-Absprache auf Korsika FrankreichKartelle und Absprachen 187,5 Mio. €

Die Anteilseigner der korsischen Treibstofflager-Gesellschaft DPLC machten die Nutzung der Depots zwischen 2016 und 2023 per Vertragsklausel von einer Beteiligung abhängig; Nicht-Gesellschafter mussten ihren Kraftstoff bei ihren Konkurrenten einkaufen, was die Pumpenpreise auf Korsika verteuern konnte (Entscheidung 25-D-07). Geldbußen: TotalEnergies Marketing France 115,82 Mio. €, Rubis 64,67 Mio. €, EG Retail 7 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Infrastruktur von Wettbewerbern muss Dritten zu fairen Bedingungen offenstehen – Gesellschaftervereinbarungen gehören auf den kartellrechtlichen Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern und Zugangsbedingungen für Dritte

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.11.2025

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17.11.2025 H&M ABH&M: Konsumentombudsmann verbietet Rabattangaben mit falschem Tiefstpreis SchwedenIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Der Konsumentombudsmann erließ gegen H&M eine Verbotsanordnung (föreläggande), weil das Unternehmen bei Preisermäßigungen einen höheren Preis angegeben hatte als den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage, was gegen das Preisinformationsgesetz (prisinformationslagen) verstößt. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 2.000.000 SEK bewehrt; der KO senkte es von 3 Mio. SEK, weil der Verstoß begrenzt war und H&M Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Ein früheres Aufsichtsverfahren von 2023 zu langen Ausverkaufsperioden war im März 2024 abgeschlossen worden, nachdem das Unternehmen unter anderem erklärt hatte, laufend auf die Einhaltung der Regeln hinzuarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen; Preissysteme sollten das automatisch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabatt- und Streichpreiswerbung nach der 30-Tage-Tiefstpreisregel

Behörde / Gericht
Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Prisinformationslagen (Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Begrenzter Verstoß und ergriffene Gegenmaßnahmen: Zwangsgeld von 3 auf 2 Mio. SEK gesenkt.
Veröffentlicht
17.11.2025
Quellen

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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien KroatienInternationale Datentransfers 4,5 Mio. €

Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
14.11.2025

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13.11.2025 TMF Management B.V.OM: 130.500 Euro gegen Trustbüro TMF wegen nicht gemeldeter Transaktionen NiederlandeVerdachtsmeldungen 130.500 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die TMF Management B.V. einen Strafbefehl über 130.500 Euro, weil das Trustbüro 2020 und 2021 zwei ungewöhnliche Transaktionen eines Kunden nicht unverzüglich an die FIU-NL meldete. TMF wirkte weiter an der (Um-)Strukturierung einer Anleiheemission dieses Kunden mit, obwohl ihm ab 2020 negative Medienberichte über laufende Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs des Kunden bekannt waren; das Verfahren ging auf eine Meldung der De Nederlandsche Bank zurück. Wegen der Vorbildfunktion des international tätigen Trustbüros hob das OM die Geldstrafenkategorie an und gewährte für freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation 25 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presseberichte über einen Kunden sind Anlass, laufende Transaktionen neu zu bewerten und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte als Anlass für Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Pflicht zur unverzüglichen Meldung ungewöhnlicher Transaktionen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation (−25 %).
Veröffentlicht
13.11.2025

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13.11.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 130.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer DeutschlandWerbung und Einwilligung 130.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen Bußgelder von insgesamt 130.000 Euro: 105.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und 25.000 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten vielfach ihre Identität, wodurch Angerufenen oft Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen legte Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei Werbeanrufen die Nummer unterdrückt oder die eigene Identität verschleiert, riskiert zusätzliche Bußgelder neben dem Anrufverbot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Anordnung

Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Behörde / Gericht
Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Veröffentlicht
14.11.2025

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12.11.2025 Euronext Amsterdam N.V.AFM erteilt Euronext Amsterdam Anweisung wegen Zugangshürden für Zentralverwahrer NiederlandeOrganisationspflichten Anordnung

Die AFM erteilte der Euronext Amsterdam N.V. als Betreiberin der regulierten Märkte am 12. November 2025 eine Anweisung (aanwijzing), weil drei Bedingungen ihres angekündigten neuen Abwicklungsmodells für Marktteilnehmer, die einen anderen Zentralverwahrer (CSD) als Euronext Securities Milan wählen wollten, nach Auffassung der AFM den Zugang solcher CSDs zu den Transaktionsdaten beschränkten. Damit verstieß Euronext gegen die Pflicht zu diskriminierungsfreiem und transparentem Zugang nach Art. 53 Abs. 1 CSDR. Euronext zog die Bedingungen zurück und bestätigte den Zugang der betroffenen CSDs; die Anweisung ist bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsplätze sollten neue Abwicklungsmodelle vor der Ankündigung darauf prüfen, ob sie Zentralverwahrern diskriminierungsfreien Zugang lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Diskriminierungsfreier Zugang zu Marktinfrastrukturen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR); Anweisung nach Art. 1:75 Abs. 1 i. V. m. Art. 1:3a Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte SchwedenEmissionen und Genehmigungen 13 Mio. €

Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel

Behörde / Gericht
Naturvårdsverket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
Veröffentlicht
10.11.2025

Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 AENA, S.M.E., S.A.AEPD: 10 Mio. Euro gegen AENA wegen Gesichtserkennung an Flughäfen ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 10 Mio. €

Der Flughafenbetreiber AENA setzte ein biometrisches Gesichtserkennungssystem für Zugang, Transit und Boarding an mehreren Flughäfen ein, ohne eine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen. Die AEPD verhängte 10.043.002 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und bestätigte die vorläufige Aussetzung jeder biometrischen Verarbeitung, bis eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung vorliegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer biometrische Identifizierung einführt, braucht vorab eine tragfähige Folgenabschätzung mit echter Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung biometrischer Systeme

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
20.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung FrankreichMissbrauch von Marktmacht 4,67 Mio. €

Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.11.2025 UAB „Emsi“Emsi übernahm vier Tankstellen ohne Fusionsfreigabe – 1,02 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 1,02 Mio. €

Emsi übernahm 2024 durch Pacht (über eine verbundene Gesellschaft) und Kauf die Kontrolle über vier Tankstellen in Kaunas, Vilnius und Maišiagala, ohne die erforderlichen Freigaben einzuholen, und ignorierte vorherige Hinweise der Behörde. Für zwei Zusammenschlüsse wurden 545.160 Euro und 477.010 Euro verhängt, insgesamt 1.022.170 Euro, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung binnen drei Monaten. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die langfristige Pacht einzelner Standorte kann anmeldepflichtig sein – im Zweifel vorher die Behörde fragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle auch bei Pacht einzelner Standorte

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Anmelde- und Genehmigungspflicht für Zusammenschlüsse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.11.2025 Refurbed Marketplace GmbHAGCOM verwarnt Refurbed Marketplace – erste Maßnahme nach der P2B-Verordnung in Italien ItalienPlattformpflichten Verwarnung

Im ersten italienischen Verfahren nach der Platform-to-Business-Verordnung stellte AGCOM fest, dass die Nutzungsbedingungen des Online-Marktplatzes gegenüber gewerblichen Nutzern unzureichend über Ranking-Kriterien, den Zugang zu Daten und das interne Beschwerdemanagement bzw. die Mediation informierten. Die Behörde mahnte das Unternehmen ab, die Verstöße nicht zu wiederholen, und ordnete an, binnen 120 Tagen ein zeitnahes und transparentes Beschwerdemanagement einzurichten, die Bedingungen zu ergänzen und Berichte über das Beschwerdesystem zu veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Marktplätze müssen Ranking-Kriterien, Datenzugang und Beschwerdewege für Händler in ihren Bedingungen verständlich offenlegen und tatsächlich betreiben.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 2, 11 Abs. 2–4 und 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung); Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.11.2025 Groupe ParfaitFrankreich: 7,6 Mio. € gegen Groupe Parfait wegen nicht erfüllter Fusionsauflagen (Martinique) FrankreichFusionskontrolle 7,6 Mio. €

Die Freigabe einer Übernahme im Lebensmittelhandel auf Martinique war 2022 an die Veräußerung eines Géant-Casino-Hypermarkts bis September 2023 geknüpft; Parfait verkaufte erst im September 2025, ließ den Wert der Anlagen verfallen und behinderte den Treuhänder (Entscheidung 25-D-05). Geldbußen: 4,5 Mio. € (Veräußerung), 2,5 Mio. € (Werterhalt), 600.000 € (Kooperation).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus der Fusionskontrolle sind verbindlich – Fristversäumnisse und fehlende Kooperation mit dem Treuhänder werden separat sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen und Zusammenarbeit mit Treuhändern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Zusagen aus Freigabeentscheidung 22-DCC-254 (Fusionskontrolle, Code de commerce)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.10.2025 "MAXIMA Latvija" SIAMaxima Latvija zahlt 1,87 Mio. Euro wegen Preisdrucks auf Lebensmittellieferanten LettlandMissbrauch von Marktmacht 1,87 Mio. €

Von November 2021 bis August 2024 übte der Einzelhändler (Marktanteil 28 %) Druck auf wirtschaftlich abhängige Lieferanten aus: Preiserhöhungen blieben monatelang ungenehmigt, niedrigere Preise wurden ultimativ verlangt und mit Auslistung gedroht. Der Wettbewerbsrat stellte eine unlautere Handelspraxis fest, verhängte 1.872.805 Euro und legte klare Verhandlungsfristen fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen marktstarker Händler brauchen klare Regeln für Preisverhandlungen – Drohungen mit Auslistung sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Negodīgas tirdzniecības prakses aizlieguma likums (NTPAL)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 7,51 Mio. €

Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
30.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung SpanienKapitalmarkt und Finanzaufsicht 5 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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29.10.2025 Forvis Mazars Accountants N.V.AFM: 446.000 Euro gegen Forvis Mazars wegen Betrugs bei internen Schulungstests NiederlandeOrganisationspflichten 446.000 €

Die AFM verhängte am 29. Oktober 2025 gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars Accountants N.V. ein Bußgeld von 446.000 Euro, weil ihr Qualitätssicherungssystem und ihre Betriebsorganisation nicht verhinderten, dass von 2020 bis 2023 fast 100 Fachkräfte aller Hierarchieebenen bei Prüfungen im Rahmen fachlicher Schulungen betrogen, etwa durch Weitergeben von Antworten oder gemeinsames Bearbeiten. Es fehlten spezifische Regeln und Kontrollen für die integre Ablegung solcher Tests, und intern ging dazu keine Meldung ein. Das Bußgeld wurde wegen der begrenzten Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, guter Kooperation und eingeleiteter Maßnahmen gemindert und im vereinfachten Verfahren akzeptiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verpflichtende Schulungstests brauchen eigene Integritätsregeln und Kontrollen, und die Speak-up-Kultur muss auch Betrug bei Fortbildungen erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei Pflichtschulungen und Speak-up-Kultur

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Begrenzte Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, gute Kooperation, Anerkennung der Bedeutung von Kultur und Verhalten, Maßnahmen gegen Wiederholung; vereinfachte Erledigung.
Veröffentlicht
31.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Versicherungs- und Rückversicherungsmakler (anonymisiert)Luxemburger Versicherungsmakler: 35.000 EUR wegen falscher Angaben an das CAA LuxemburgVeröffentlichungs- und Meldepflichten 35.000 €

Das CAA verhängte gegen eine Luxemburger Makler-Gesellschaft eine Ordnungsbuße von 35.000 EUR. Sie hatte der Aufsicht mehrfach unvollständige oder falsche Angaben zu Prämien, Aktionären und Verwaltungsrat gemacht, Änderungen im Aktionariat nicht gemeldet, einen nicht registrierten Vermittler eingesetzt, Reporting-Anweisungen missachtet und Buchführungsunterlagen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt; zudem war die Vertraulichkeit von Kundendaten bei der Buchhaltung nicht voll gesichert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben an die Aufsicht und Änderungen im Gesellschafterkreis müssen vollständig und rechtzeitig gemeldet werden – wiederholte Fehlmeldungen gelten als Behinderung der Aufsicht.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Buchst. a), f), h), j) und k) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wesentliche interne Änderungen, auch in der Leitung, und Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität.
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde SlowakeiKartellrecht und Wettbewerb 70.000 €

Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.10.2025

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten ItalienVideoüberwachung 15.000 €

Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

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23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend FrankreichIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele in der Verbraucherkommunikation

Behörde / Gericht
Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2025

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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 75.000 €

Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.10.2025

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17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung NiederlandeKritische Infrastrukturen 1,52 Mio. €

Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen

Behörde / Gericht
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
Veröffentlicht
17.10.2025

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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft IrlandPlattformpflichten Anordnung

Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

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16.10.2025 Experian Nederland B.V.AP: 2,7 Mio. Euro gegen Experian Nederland wegen Bonitätsdaten ohne Rechtsgrundlage NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 2,7 Mio. €

Experian Nederland B.V. verarbeitete für ihren bis Ende 2024 angebotenen Dienst Credit Check Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, ohne sich wirksam auf ein berechtigtes Interesse stützen zu können, und informierte die Betroffenen unzureichend. Im Einspruchsverfahren hob die AP ihren ursprünglichen Bußgeldbescheid vom 6. Dezember 2023 auf und setzte das Bußgeld neu auf 2.700.000 EUR fest; Experian erkannte beide Verstöße an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bonitätsdaten über Menschen sammelt, die er nie direkt kontaktiert hat, muss das berechtigte Interesse sauber belegen und die Betroffenen aktiv informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berechtigtes Interesse und Informationspflichten bei Auskunfteien

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

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14.10.2025 GucciGucci: 119,67 Mio. EUR wegen Preisbindung gegenüber Einzelhändlern EU-EbeneKartelle und Absprachen 119,7 Mio. €

Gucci schränkte nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von April 2015 bis April 2023 im gesamten EWR die Freiheit unabhängiger Online- und stationärer Händler ein, ihre Verkaufspreise selbst festzulegen, etwa durch Vorgaben zu empfohlenen Preisen, Höchstrabatten und Schlussverkaufszeiträumen, und untersagte für eine Produktlinie den Online-Verkauf. Die Geldbuße wurde wegen Kooperation, einschließlich der Offenlegung eines der Kommission unbekannten Verstoßes, um 50 % auf 119.674.000 EUR ermäßigt; am selben Tag ergingen gesonderte Entscheidungen gegen Chloé und Loewe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen unabhängigen Händlern Preise, Rabattgrenzen und Aktionszeiträume nicht vorschreiben und deren Einhaltung nicht überwachen und durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Kooperation mit Beweismitteln von erheblichem Mehrwert, Offenlegung eines unbekannten Verstoßes und Anerkenntnis: 50 % Ermäßigung.
Veröffentlicht
14.10.2025

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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

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13.10.2025 Wonderinterest Trading LtdZypern: 100.000 Euro gegen Wonderinterest Trading wegen irreführender Kundeninformation ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Für 2022 bis 2024 stellte die CySEC fest, dass die Wertpapierfirma keine ausreichenden Compliance-Verfahren hatte, keine Zielmärkte für ihre Finanzinstrumente festlegte, nicht im besten Kundeninteresse handelte und Kunden nicht fair, klar und nicht irreführend informierte. Sie verhängte Geldbußen von 50.000, 30.000 und 20.000 Euro; gegen die Entscheidung ist eine gerichtliche Überprüfung verzeichnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen von Finanzdienstleistern müssen Risiken ausgewogen darstellen – Marketing gehört in den Compliance-Freigabeprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire und nicht irreführende Marketingkommunikation

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 17(2), 17(3)(c), 22(1), 25(1), 25(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 22, 44 Delegierte VO (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.12.2025

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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 17.600 €

Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).

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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2026

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10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeber 70.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

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09.10.2025 Rakuten Europe Bank S.A.Rakuten Europe Bank: 185.000 EUR wegen veralteter Transaktionsüberwachung LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 185.000 €

Die CSSF verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von 185.000 EUR, rund 1 % ihres Jahresumsatzes. Die Prüfung 2023 zeigte ein nicht mehr gepflegtes Überwachungssystem, tausende unbearbeitete Screening-Alarme (auch zu Finanzsanktionen und PEP), verspätete Verdachtsmeldungen und fehlerhafte Risikoeinstufungen. Mehrere Mängel hatte eine andere europäische Aufsichtsbehörde bereits 2020 beanstandet, ohne dass die Bank sie wirksam behoben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Überwachungstools brauchen gepflegte Szenarien und Personal, das sie versteht – ein Alarm-Rückstau bei Sanktionstreffern ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wissensverlust bei Überwachungstools und Rückstau von Screening-Alarmen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; die Bank erkannte die Verstöße an, legte einen Aktionsplan vor und leitete Abhilfe ein.
Veröffentlicht
06.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen EstlandDatenschutz Anordnung

Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Oldenburgische Landesbank AGBaFin: 910.000 Euro gegen Oldenburgische Landesbank wegen Mängeln im Wertpapiergeschäft DeutschlandOrganisationspflichten 910.000 €

Die BaFin setzte am 30. September 2025 Geldbußen von 910.000 Euro gegen die Oldenburgische Landesbank AG fest. In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Bank keine ausreichenden IT-Kontrollen, um die Eigentumsrechte ihrer Kundinnen und Kunden bei taggleichen Kauf- und Verkaufsaufträgen zu schützen, bei verbundenen Produkten die Kosten der Einzelbestandteile nicht in jedem Fall transparent ausgewiesen und nicht sichergestellt, dass vertraglich gebundene Vermittler Zuwendungen ordnungsgemäß offenlegten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Programmierte Kontrollen in der Wertpapierabwicklung müssen vor ihrer Einführung sorgfältig geprüft werden, sonst haftet die Leitung für die Lücke.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbestände schützen sowie Kosten und Zuwendungen transparent offenlegen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 84 Abs. 4 S. 1 WpHG i. V. m. § 10 Abs. 4 Nr. 5 WpDVerOV; § 63 Abs. 9 S. 1 WpHG; § 70 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG i. V. m. Art. 50 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Unternehmen der Finanzwirtschaft (anonymisiert)HmbBfDI: 492.000 Euro wegen intransparenter automatisierter Kreditkarten-Ablehnungen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 492.000 €

Ein Finanzunternehmen hatte Kreditkartenanträge mehrerer Kundinnen und Kunden trotz guter Bonität automatisiert ohne menschliches Eingreifen abgelehnt und auf Nachfrage die gesetzlich geschuldeten Informationen und Auskünfte zur Entscheidung nicht ausreichend erteilt. Der HmbBfDI verhängte 492.000 Euro; erhebliche Verbesserungen am Prozess und die Zusammenarbeit wirkten deutlich mildernd, das Unternehmen akzeptierte den Bescheid.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anträge automatisiert ablehnt, muss Betroffenen auf Nachfrage nachvollziehbar darlegen können, warum und nach welcher Logik entschieden wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei automatisierten Entscheidungen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Informations- und Auskunftspflichten bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Erhebliche Verbesserung des Prozesses für Betroffenenrechte bei automatisierten Entscheidungen; umfassende Zusammenarbeit mit der Behörde.
Veröffentlicht
30.09.2025

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30.09.2025 Payabl. Cy Ltd (vormals Powercash21 Ltd)Payabl. Cy: 350.000 EUR Geldwäsche-Buße der Zentralbank Zyperns ZypernGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 350.000 €

Auf Grundlage einer Prüfung aus dem Jahr 2020 verhängte die Zentralbank Zyperns gegen Payabl eine Geldbuße von 350.000 EUR, weil das Unternehmen bestimmte Vorschriften des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte; die Einzelheiten werden in der Bekanntmachung nicht genannt. Payabl legte am 12. Dezember 2025 Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsprüfungen können Jahre später zu Bußgeldern führen – Befunde sollten sofort nachvollziehbar abgearbeitet und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von der Zentralbank beaufsichtigter Unternehmen

Behörde / Gericht
Central Bank of Cyprus (Κεντρική Τράπεζα της Κύπρου)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Section 59(6) Prevention and Suppression of Money Laundering Activities Law of 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 195.000 €

Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Betroffenenrechte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Bauunternehmung Pusiol GmbHBaukartell: 130.000 € gegen Tiefbaufirma Pusiol – Verluste bei Bemessung berücksichtigt ÖsterreichKartelle und Absprachen 130.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Bauunternehmung Pusiol GmbH, eine Tochter der Steiner Baugesellschaft m.b.H., mutmaßlich 130.000 EUR wegen Teilnahme am Baukartell in Niederösterreich von Juli 2002 bis August 2016 (Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei Tiefbau-Ausschreibungen). Die BWB setzte die Buße wegen der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit niedriger an, weil das Unternehmen 2023 und 2024 Jahresfehlbeträge auswies; es gab ein umfassendes Anerkenntnis ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch lange zurückliegende Absprachen werden geahndet; eine angespannte Finanzlage kann die Höhe der Buße mindern, sie aber nicht abwenden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Fehlbeträge 2023 und 2024); umfassendes Anerkenntnis.
Veröffentlicht
04.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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26.09.2025 Nyrstar NVNyrstar: 80.000 EUR für irreführende Liquiditätsangaben und fehlende Aufschubmeldung BelgienMarktmissbrauch und Insiderhandel 80.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass Nyrstar NV mit Informationen über ihre Liquiditätslage falsche oder irreführende Signale zu ihrer Aktie gegeben hatte (Marktmanipulation) und die FSMA nach dem Aufschub der Veröffentlichung von Insiderinformationen nicht unverzüglich unterrichtet hatte. Für beide Verstöße verhängte sie gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 80.000 EUR; weitere Vorwürfe sah sie als nicht bewiesen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Insiderinformationen aufschiebt, muss dies der Aufsicht unmittelbar nach der Veröffentlichung melden und darf den Markt zur Liquiditätslage nicht beschönigend informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kapitalmarktkommunikation in der Krise und Meldung eines Veröffentlichungsaufschubs

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 17 Abs. 4 Unterabs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 4 Abs. 2 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055; Art. 36 § 2 und 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurden die begrenzte Finanzkraft, das Fehlen früherer Verstöße und die Kooperation mit der FSMA.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 19.128 €

Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über einen Mitbewerber. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.09.2025 Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen)Kraftstoffkartell: AGCM verhängt 936,7 Mio. Euro gegen Eni, Q8, IP und drei weitere ItalienKartelle und Absprachen 936,7 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM erhöhten Eni, Kuwait Petroleum Italia (Q8), Italiana Petroli (IP), Esso Italiana, Tamoil Italia und Saras vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2023 gleichzeitig und abgestimmt den Preisbestandteil für die Beimischung von Biokraftstoffen („componente bio“); als Stabilisierungsmechanismus dienten u. a. Preisangaben in dem Branchendienst Staffetta Quotidiana. Die Geldbußen betragen zusammen 936.659.087 Euro: Eni 336.214.660, Kuwait Petroleum Italia 172.592.363, Italiana Petroli 163.669.804, Esso Italiana 129.363.561, Tamoil Italia 91.029.755 und Saras 43.788.944 Euro. Bei Eni wurde der Grundbetrag wegen seiner führenden Rolle beim Anstoßen und Überwachen der Abstimmung um 10–15 % erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kartellrechts-Compliance-Programm mindert die Buße nur, wenn es wirksam umgesetzt und rechtzeitig nachgewiesen wird, und öffentliche Preisangaben können selbst ein Kartell absichern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht: abgestimmte Preiserhöhungen und Preissignale über Branchenmedien

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Saras erhielt eine Minderung von 5–10 %, weil sie ihr Antitrust-Compliance-Programm im Januar 2024 und damit nach Einschätzung der AGCM rechtzeitig vorgelegt hatte; die erst im Juni 2025 eingereichten Programme von Eni und IP konnte die AGCM nicht mehr berücksichtigen.
Veröffentlicht
26.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. €

ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte SlowenienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Verwarnung

Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht vor dem Go-live Tests auf Datenabfluss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.09.2025 Samaritaine SASCNIL: 100.000 EUR gegen Samaritaine wegen versteckter Kameras im Lager FrankreichVideoüberwachung 100.000 €

Die CNIL verhängte gegen die Samaritaine SAS, Betreiberin des gleichnamigen Pariser Kaufhauses, eine Geldbuße von 100.000 EUR, weil sie im August 2023 wegen Warendiebstählen in zwei Lagerräumen als Rauchmelder getarnte Kameras mit Tonaufzeichnung angebracht hatte, die Beschäftigte wenige Wochen später entdeckten. Beanstandet wurden die fehlende vorherige Prüfung und Dokumentation des verdeckten, nur vorübergehend gedachten Einsatzes, die übermäßige Aufnahme von Gesprächen der Beschäftigten, die verspätete Einbindung der Datenschutzbeauftragten sowie die unterbliebene Meldung und Dokumentation einer Datenschutzverletzung, nachdem Beschäftigte beim Abbau der Kameras die Speicherkarten mit den Aufnahmen behalten hatten (Art. 33 Abs. 1 und 5 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Kameras gegenüber Beschäftigten sind nur ausnahmsweise, befristet, dokumentiert und nach Einbindung des Datenschutzbeauftragten zulässig; Tonaufnahmen sind in der Regel unverhältnismäßig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdeckte Videoüberwachung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 33 Abs. 1 und 5, Art. 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
23.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP LettlandKartelle und Absprachen 46.300 €

Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.09.2025

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17.09.2025 Servicios Financieros Carrefour, E.F.C., S.A.AEPD: 1,5 Mio. Euro gegen Carrefour-Finanzsparte nach Angriff mit fremden Zugangsdaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,5 Mio. €

Im Dezember 2023 nutzte ein Angreifer anderswo abgeflossene Zugangsdaten, um über einen Dienst des Finanzdienstleisters Kundendaten einschließlich teilweiser Zahlungsmitteldaten abzurufen. Die AEPD sah einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Sanktion von 2.500.000 Euro ermäßigte sich wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung um 40 % auf 1.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dienste mit Finanzdaten müssen mit fremden Zugangsdaten gestartete Massenabrufe erkennen und abwehren können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Credential Stuffing und Schutz von Kundenzugängen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 40 % wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP).
Veröffentlicht
19.12.2025

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16.09.2025 Go West Invest SAGo West Invest: 10.000 EUR für veraltete Informationsnotiz bei Tax-Shelter-Angebot BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 10.000 €

Das Unternehmen, das über öffentliche Angebote Tax-Shelter-Mittel einwirbt, hielt von Juni 2021 bis Oktober 2024 ein öffentliches Angebot mit einer Informationsnotiz von 2020 auf seiner Website bereit, ohne eine aktuelle Notiz zu veröffentlichen und bei der FSMA zu hinterlegen; betroffen waren mehrere Dutzend Anleger mit einem Anlagevolumen unter 5 Mio. EUR. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 10.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anlegerinformationen haben ein Verfallsdatum – ein Fristenkalender für Pflichtdokumente vermeidet Verstöße.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus), Art. 10, 11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN PolenDatenschutz 2.669 €

In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.

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08.09.2025 Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (Crédit Agricole CIB)PNF: Crédit Agricole CIB zahlt 88,25 Mio. Euro wegen Cum-Cum-Dividendengeschäften FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 88,2 Mio. €

Crédit Agricole CIB schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen des Verdachts der schweren Geldwäsche schwerer Steuerhinterziehung durch Dividendenarbitrage (Cum-Cum) und zahlt eine Geldauflage von 88.247.869 EUR. Einschließlich der in den Steuerverfahren gezahlten Steuern, Zinsen und Zuschläge beziffert die Staatsanwaltschaft die Gesamtsumme auf 134.432.437 EUR; die Vereinbarung wurde am 08.09.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsstrukturen, deren wirtschaftlicher Zweck vor allem in der Vermeidung von Quellensteuer liegt, sind ein strafrechtliches Risiko und gehören in die Compliance-Freigabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Handelsstrukturen (Cum-Cum) als Straf- und Geldwäscherisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé de fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 1,8 Mio. €

Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
Veröffentlicht
10.09.2025

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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter LettlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

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05.09.2025 GoogleGoogle: 2,95 Mrd. EUR Geldbuße wegen Selbstbevorzugung in der Werbetechnologie EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 2,95 Mrd. €

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission missbrauchte Google spätestens seit 2014 seine beherrschende Stellung bei Publisher-Ad-Servern (DFP) und bei Einkaufstools für programmatische Werbung (Google Ads, DV360), indem es die eigene Anzeigenbörse AdX bevorzugte, etwa durch Vorabinformation über das beste Konkurrenzgebot. Neben der Geldbuße von 2,95 Mrd. EUR ordnete die Kommission an, die Selbstbevorzugung zu beenden und Maßnahmen gegen die Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette vorzuschlagen; frühere Missbrauchsbußgelder gegen Google wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf mehreren Stufen einer Wertschöpfungskette tätig und marktbeherrschend ist, muss eigene Dienste gegenüber Konkurrenten gleich behandeln und Interessenkonflikte organisatorisch auflösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
05.09.2025

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05.09.2025 „Paysera LT“, UABPaysera übernahm E-Geld-Institut Contis ohne Genehmigung – 400.000 Euro LitauenOrganisationspflichten 400.000 €

Paysera erwarb 100 % der Aktien der UAB „Finansinės paslaugos „Contis““, bevor die Prüffrist abgelaufen war und ohne Nicht-Widerspruch der Aufsicht; die Zentralbank widersprach dem Erwerb im April 2025 mangels Unterlagen zu Reputation, Finanzkraft und Geldwäscherisiken. Zudem wurden der Jahresabschluss und weitere Berichte nicht fristgerecht festgestellt und eingereicht. Buße 400.000 Euro und Pflicht zur Behebung bis 30. September 2025. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beteiligungserwerbe an beaufsichtigten Instituten erst nach Freigabe vollziehen – Stimmrechte ruhen sonst und Bußgelder drohen.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Elektroninių pinigų ir elektroninių pinigų įstaigų įstatymas (Inhaberkontrolle, Berichtspflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.ČNB: 6 Mio. CZK gegen UniCredit Bank wegen falscher Wechselkurse bei Kartenzahlungen TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 245.379 €

Per Strafbefehl verhängte die ČNB gegen die UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia eine Geldbuße von 6.000.000 CZK wegen Verletzung der fachlichen Sorgfalt nach dem Bankengesetz. Die Bank rechnete 2023 und 2024 Fremdwährungs-Kartenzahlungen entgegen ihren eigenen Kartenbedingungen mit dem für Kunden ungünstigeren bankeigenen Kurs statt des VISA-Kurses ab, betroffen waren 75.712 Transaktionen von 9.467 Kunden sowie 16.896 Transaktionen von 2.271 Kunden. Die Entschädigung der Kunden begann erst rund zehn bis elf Monate später.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenbeschwerde über falsche Abrechnung ist ein Frühwarnsignal; wer den Systemfehler monatelang nicht behebt und nicht entschädigt, riskiert die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundenbeschwerden und schnelle Behebung von Systemfehlern

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3, § 36e Abs. 1 lit. o und Abs. 6 lit. c Zákon č. 21/1992 Sb. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

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04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
04.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex FrankreichBestechung von Amtsträgern 18,4 Mio. €

SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.09.2025 IDdesign A/SIDdesign: Landgericht erhöht DSGVO-Bußgeld auf 1,5 Mio. DKK – Konzernumsatz zählt DänemarkDatenschutz 200.986 €

Der Möbelhändler hatte in einem Altsystem Daten von rund 385.000 Kunden ohne Löschfristen gespeichert. Das Amtsgericht hatte 100.000 DKK verhängt; nach einer Vorlage an den EuGH zur Frage, ob sich das Bußgeld am Umsatz des gesamten Konzerns bemisst, erhöhte das Landgericht die Geldbuße auf 1,5 Mio. DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen gelten auch für Altsysteme in einzelnen Filialen – und bei der Bußgeldhöhe zählt der Konzernumsatz.

Behörde / Gericht
Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 1.500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.09.2025 OTP banka d. d. (vormals NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d. d.)Slowenien: Verwarnung für OTP banka (vormals NKBM) wegen Vergütungspolitik SlowenienOrganisationspflichten Verwarnung

Die Banka Slovenije erteilte der NOVA KREDITNA BANKA MARIBOR d. d. (heute OTP banka d. d.) im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Verwarnung (opomin), weil die Vergütungspolitik Beschäftigte mit variablen Bezügen bis 100.000 EUR brutto von gesetzlichen Vorgaben des Bankengesetzes ausnahm. Dadurch zahlte die Bank 2022 neun identifizierten Beschäftigten variable Vergütungen von über 50.000 bis 86.000 EUR brutto aus, ohne einen Teil davon aufzuschieben. Die Bank hat den Verstoß behoben, aber gerichtlichen Rechtsschutz beantragt; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausnahmen in der Vergütungspolitik für Risikoträger müssen vor Anwendung gegen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben geprüft werden.

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 396 Abs. 1 Nr. 19 i. V. m. Art. 190 Zakon o bančništvu (ZBan-3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang FrankreichCookies und Tracking 325 Mio. €

Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Infinite Styles Services Co. Limited (Shein)Shein: 150 Mio. EUR – Cookies ohne Einwilligung und trotz Ablehnung FrankreichCookies und Tracking 150 Mio. €

Auf shein.com wurden bereits beim Aufruf Werbe-Cookies ohne Einwilligung gesetzt; neben einem unvollständigen Cookie-Banner gab es ein Werbe-Pop-up ohne Ablehnungsmöglichkeit. Nach Klick auf „Alle ablehnen“ bzw. nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter gelesen. Die CNIL verhängte 150 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch wirken: Ablehnen und Widerrufen müssen das Setzen und Auslesen von Cookies tatsächlich stoppen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro LettlandKartelle und Absprachen 513.508 €

Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
Veröffentlicht
10.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Blacktower Financial Management (Cyprus) LtdZypern: Blacktower Financial Management zahlt 70.000 Euro wegen Interessenkonflikten ZypernOrganisationspflichten 70.000 €

Die CySEC untersuchte für November 2020 bis Mai 2025 den Umgang der Wertpapierfirma mit Interessenkonflikten und die allgemeinen Wohlverhaltens- und Informationspflichten gegenüber Kunden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 70.000 Euro, den das Unternehmen gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interessenkonflikte müssen identifiziert, dokumentiert und gegenüber Kunden gesteuert werden – Beraterschulungen sind dafür die Basis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte in der Anlageberatung erkennen

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 24(1), 25(1) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen auf Verpackungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
26.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira PortugalMissbrauch von Marktmacht 30.000 €

Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
Veröffentlicht
13.08.2025

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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.990 €

Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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04.08.2025 Infinite Styles Services Co. Ltd (Shein)AGCM: 1 Mio. EUR Bußgeld gegen Shein wegen irreführender Umweltaussagen ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 1 Mio. €

Die AGCM beanstandete vage und teils falsche Aussagen zu Kreislaufdesign und Recyclingfähigkeit, zur „grünen“ Kollektion evoluSHEIN (nur ein kleiner Sortimentsanteil) und zu Emissionszielen, während die Emissionen 2023/2024 stiegen. Für das Ultra-Fast-Fashion-Modell gelte eine erhöhte Sorgfaltspflicht; die Behörde verhängte 1 Mio. EUR (Verfahren PS12709).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimaziele und Recyclingversprechen dürfen nur kommuniziert werden, wenn sie konkret, belegt und mit der tatsächlichen Entwicklung vereinbar sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Nachhaltigkeitskommunikation im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12709
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
04.08.2025

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

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29.07.2025 Giorgio Armani S.p.A., G.A. Operations S.p.A.AGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Armani-Gesellschaften wegen unzutreffender Ethikaussagen ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 3,5 Mio. €

Die Armani-Gesellschaften warben u. a. im Ethikkodex und auf ihrer Website mit Aussagen zu Ethik und sozialer Verantwortung, während die Herstellung einzelner Artikel direkt oder indirekt an teils illegal betriebene Werkstätten vergeben war, in denen Beschäftigte zu unzureichenden Löhnen, über die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten hinaus und unter mangelhaftem Gesundheits- und Arbeitsschutz arbeiteten. Die AGCM wertete die Aussagen als irreführend und verhängte gegen Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. gesamtschuldnerisch 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ethik- und Nachhaltigkeitsversprechen gegenüber Kunden sind Werbeaussagen und müssen durch eine tatsächlich kontrollierte Lieferkette gedeckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ethik- und Sozialaussagen gegenüber Kunden und Kontrolle der Lieferkette

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 5.000.000 Euro wurde auf 3.500.000 Euro gesenkt, weil G.A. Operations laut Unterlagen des Tribunale di Milano die Vorgaben des gerichtlich bestellten Verwalters umgesetzt und das Verfahren am 18. Februar 2025 vorzeitig abgeschlossen hatte.
Veröffentlicht
01.08.2025

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25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 207.555 €

Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 6.000 €

Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen und Transparenz im internen Meldesystem

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2025 Condor Courtiers & Conseillers S.à r.l.Condor Courtiers & Conseillers: Zulassungsentzug wegen Einsatzes nicht zugelassener Tippgeber LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Nach einer Vor-Ort-Prüfung 2024 entzog der CAA dem Makler die Zulassung (wirksam 15.09.2025): Es fehlte eine effektive Leitung durch zugelassene Geschäftsleiter, „Tippgeber“ ohne Zulassung vertrieben faktisch Versicherungen, und die Maklerzulassung samt Untervermittlernetz wurde unzulässig Dritten zur Verfügung gestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Vertriebszulassung ist nicht übertragbar – wer sie Dritten „vermietet“ oder Tippgeber verkaufen lässt, riskiert den Entzug.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 273, 274, 283, 286, 303
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext KroatienDatenpannen und Datensicherheit 320.000 €

Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2025 Telefónica de España, S.A.U.CNMC: 20 Mio. Euro gegen Telefónica wegen Bruchs der DTS-Fusionsauflagen SpanienFusionskontrolle 20 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen Telefónica de España eine Geldbuße von 20.000.000 Euro, weil das Unternehmen von August 2021 bis April 2023 seine Bündelangebote Movistar Fusión und MiMovistar mit Pay-TV und Gerätemiete an Mindestlaufzeiten und Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung knüpfte. Das verstieß gegen die Zusagen, unter denen die Übernahme von DTS 2015 freigegeben worden war; die wiederholten Verstöße gegen diese Zusagen wertete die CNMC als erschwerend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus einer Fusionsfreigabe gelten auch für spätere Produktvarianten; neue Bündelangebote müssen vor dem Marktstart gegen die Auflagen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Produktvertrieb

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 62.4.c) und Art. 64.2.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Zusagen 1.1 und 1.1.2 einer früheren Fusionsfreigabe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.07.2025

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10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet ItalienMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 80.000 €

Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

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09.07.2025 TOMMY d.o.o.Kroatien: 212.500 EUR gegen TOMMY wegen Lebensmittelverkauf unter Einstandspreis KroatienMissbrauch von Marktmacht 212.500 €

Die Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja stellte fest, dass die Handelskette TOMMY d.o.o. am 4. Oktober 2023 zwölf Lebensmittel durch die Kombination eines Aktionspreises mit einem 10-%-Kundenrabatt unter dem Einkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer an Endkunden verkaufte, was das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette verbietet. Die Behörde betonte, dass Rabatte an sich zulässig sind, und verhängte unter Berücksichtigung mehrerer mildernder Umstände 212.500 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aktionspreise und kombinierbare Kundenrabatte müssen vor dem Start gegen den Einstandspreis inklusive Mehrwertsteuer geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisaktionen und Rabattkombinationen im Lebensmittelhandel prüfen

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Nr. 24 i. V. m. Art. 4 Abs. 2 Nr. 6 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Die Behörde berücksichtigte mehrere mildernde Umstände.
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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08.07.2025 kompasbank a/skompasbank: 5 Mio. DKK wegen fehlender laufender Überwachung von 299 Kunden DänemarkKundensorgfalt 670.160 €

Die kompasbank a/s hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 5.000.000 DKK angenommen. Sie hatte zwischen Dezember 2022 und September 2023 bei 299 Kundenbeziehungen die vorgeschriebene laufende Überwachung nicht erfüllt; das Bußgeld wurde mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Überwachung ist kein einmaliger Schritt bei der Kontoeröffnung, sondern muss für jede Kundenbeziehung nachweisbar stattfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung bestehender Kundenbeziehungen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
11.07.2025

Originalbetrag 5.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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08.07.2025 Barents Reinsurance S.A.Barents Reinsurance: Höchstbußgeld von 250.000 EUR wegen Governance-Mängeln LuxemburgOrganisationspflichten 250.000 €

Der Rückversicherer verstieß gegen den Grundsatz der Spezialisierung auf das Rückversicherungsgeschäft, sein zugelassener Geschäftsleiter war nicht effektiv vor Ort präsent und hatte unzureichende Befugnisse, das Governance-System samt Kontrolle ausgelagerter Funktionen war unzureichend, und Anordnungen aus einer Prüfung von 2019 waren nicht oder nur teilweise umgesetzt. Der CAA verhängte das gesetzliche Höchstmaß von 250.000 EUR; das Unternehmen kooperierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Substanz vor Ort ist Aufsichtspflicht: Geschäftsleitung, Befugnisse und Kontrolle ausgelagerter Funktionen müssen real im Sitzland liegen.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 49, 71, 81, 274, 303
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung.
Veröffentlicht
08.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.07.2025 Alchem International Pvt. Ltd. und Alchem International (H.K.) LimitedAlchem: 489.000 EUR wegen Beteiligung am Kartell für Pharmawirkstoff SNBB EU-EbeneKartelle und Absprachen 489.000 €

Alchem beteiligte sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 1. November 2005 bis 12. Februar 2018 an einem EWR-weiten Kartell für den Wirkstoff N-Butylbromid-Scopolamin (SNBB), mit Mindestpreisen, Quoten und Austausch sensibler Informationen. Anders als die übrigen Beteiligten, gegen die im Oktober 2023 ein Vergleichsbeschluss erging, lehnte Alchem einen Vergleich ab und erhielt ohne Ermäßigung eine Geldbuße von 489.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer von Pharmawirkstoffen unterliegen dem Kartellverbot; wer nicht kooperiert, verzichtet auf Ermäßigungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
04.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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03.07.2025 Sutor Bank GmbHSutor Bank: Bußgeld wegen Interessenkonflikten bei Riester-Produkten auf 190.000 € gesenkt DeutschlandOrganisationspflichten 190.000 €

Die BaFin setzte am 3. Juli 2025 Geldbußen von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank GmbH fest: Die Bank hatte 2020 und 2021 Kundinnen und Kunden bei einer möglichen Vertragsänderung für Riester-Altersvorsorgeprodukte nicht eindeutig über ihr wirtschaftliches Eigeninteresse und damit über Interessenkonflikte informiert, 2020 nicht auf damit verbundene Risiken hingewiesen und 2021/2022 unzureichend über die Aufbewahrungsdauer von Telefonaufzeichnungen informiert. Nach dem Einspruch setzte das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 18. August 2026 eine Geldbuße von 190.000 Euro fest; das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eine Vertragsänderung anbietet, an der er selbst wirtschaftlich interessiert ist, muss diesen Interessenkonflikt klar offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte gegenüber Kundinnen und Kunden offenlegen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Amtsgericht Frankfurt am Main (Einspruchsverfahren)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 63 Abs. 2 S. 1 i. V. m. S. 2 WpHG; § 63 Abs. 6 S. 1, Abs. 13 Nr. 4 WpHG i. V. m. Art. 44 Abs. 2 b) Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 83 Abs. 5, Abs. 10 S. 1 WpHG i. V. m. Art. 76 Abs. 8 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen TschechienKartelle und Absprachen 6,39 Mio. €

Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
Veröffentlicht
02.07.2025

Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an IrlandKundensorgfalt 36.273 €

Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Haftung von Führungskräften
Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
Veröffentlicht
02.07.2025

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01.07.2025 Olinda SAS (italienische Niederlassung)Banca d'Italia: 390.000 EUR gegen Olinda SAS wegen Geldwäschemängeln in Italien ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 390.000 €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Olinda SAS wegen Verstößen ihrer italienischen Niederlassung eine Geldbuße von 390.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Die Prüfung vom 29.01. bis 19.04.2024 hatte Mängel bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt, Aufbewahrung und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Am selben Tag verhängte die Behörde in einem gesonderten Bescheid (Nr. 211) weitere 60.000 EUR wegen Verstößen gegen Transparenzvorschriften des TUB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Instituts muss die Geldwäschepflichten des Gastlandes vollständig in Prozesse, Aufbewahrung und Verdachtsmeldungen umsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Zweigniederlassungen ausländischer Institute

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 31, 32, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019, 30.07.2019 und 24.03.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen wurden berücksichtigt.
Veröffentlicht
29.09.2025

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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgern 15,5 Mio. €

IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
27.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) DänemarkFusionskontrolle 1,34 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.06.2025 Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften)Finnisches Hausverwalterkartell: KHO erhöht Bußgelder auf insgesamt 6,558 Mio. EUR FinnlandKartelle und Absprachen 6,56 Mio. €

Das Oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Verband Suomen Isännöintiliitto ry und sechs Hausverwaltungsunternehmen bzw. -gruppen 2014–2017 unzulässig bei Preiserhöhungen zusammengewirkt hatten, und erhöhte die vom Marktgericht im Dezember 2022 verhängten Bußgelder von insgesamt 4,93 Mio. EUR auf 6.558.000 EUR. Aufschlüsselung: Retta Isännöinti Oy, Retta Oy, Retta Group Oy und Retta Holding Oy 4.000.000 EUR; Oulun Kiinteistötieto Oy und Suomen Kiinteistöhallinta Oy 900.000 EUR; REIM Hämeenlinna Oy und REIM Group Oy Ltd 750.000 EUR; Colliers Finland Group Oy und Retta Isännöinti Oy 700.000 EUR; OP Koti Kainuu Oy 75.000 EUR; Suomen Isännöintiliitto ry 73.000 EUR; Kiinteistö-Tahkola Tampere Oy 60.000 EUR. Die Behörde hatte ursprünglich 22 Mio. EUR beantragt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Branchenverbände dürfen keine Preisempfehlungen verbreiten, und Wettbewerber sollten in Verbandsgremien nie über eigene Preise sprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgespräche und Preisempfehlungen in Branchenverbänden

Behörde / Gericht
Korkein hallinto-oikeus (KHO) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 5 § und 12 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
26.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern LettlandMissbrauch von Marktmacht 78.056 €

Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern GriechenlandAuftragsverarbeitung 700.000 €

Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Personengesellschaft, anonymisiert) erhielt 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2025 Grifols, S.A.CNMV: 1 Mio. Euro gegen Grifols wegen fehlerhafter Finanzberichte und Kennzahlen SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Grifols zwei Geldbußen von zusammen 1.000.000 Euro: 800.000 Euro, weil die Konzernabschlüsse 2021 bis 2023 und der Halbjahresbericht 2023 unrichtige oder unvollständige Angaben nach IFRS enthielten, und 200.000 Euro wegen irreführender Angaben zur Berechnung alternativer Leistungskennzahlen (APM) in den Lageberichten. Die Gesellschaft verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Alternative Leistungskennzahlen müssen transparent und nachvollziehbar berechnet werden; für falsche Finanzinformationen haftet der Emittent.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit von Finanzberichten und alternativen Leistungskennzahlen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 282.1.b) und Art. 292.1.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
06.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 180.200 €

Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 60.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ergriffene Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert SlowakeiKartelle und Absprachen 10.000 €

Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
02.07.2025

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23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen PolenBeschäftigtendaten 4 Mio. €

Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
21.07.2025

Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.

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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken MaltaKundensorgfalt 243.537 €

Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld als Risikofaktor erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.06.2025

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung FrankreichBestechung im geschäftlichen Verkehr 16,1 Mio. €

Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.06.2025

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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns SchwedenBeschäftigtendaten 6.801 €

Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
18.06.2025

Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.06.2025 AliExpressAliExpress: DSA-Zusagen zu illegalen Produkten und Händlertransparenz verbindlich EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Die Kommission erklärte Zusagen von AliExpress für verbindlich, die u. a. die Erkennung illegaler Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel (auch über versteckte Links und Affiliate-Programme), das Melde- und Beschwerdesystem, die Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und den Datenzugang für Forschende betreffen; ein unabhängiger Monitoring Trustee überwacht die Umsetzung. Parallel stellte sie vorläufig einen Verstoß gegen die Pflicht zur Risikobewertung fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktplätze müssen illegale Produkte systematisch erkennen – auch dort, wo sie über Umwege wie Affiliate-Links angeboten werden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 71 Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

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17.06.2025 Miller Europe SRLMiller Europe: 500.000 EUR wegen nicht gemeldeter Vertriebsmitarbeiter nach dem Brexit BelgienOrganisationspflichten 500.000 €

Der belgische Versicherungs- und Rückversicherungsmakler Miller Europe SRL meldete der FSMA vom 31. März 2019 bis 15. Dezember 2023 in 132 Fällen Änderungen bei der Zahl seiner Personen mit Kundenkontakt nicht unverzüglich und benannte zu wenige Vertriebsverantwortliche (vorgeschrieben ist mindestens einer je zehn Personen mit Kundenkontakt); die meisten betroffenen Personen waren nach dem Brexit von der Gruppe an die britische Zweigniederlassung entsandte Beschäftigte. Am 15. Dezember 2023 waren 250 aktive Personen mit Kundenkontakt, 96,5 %, nicht gemeldet, und es fehlten 24 Vertriebsverantwortliche. Im Vergleich zahlt Miller Europe 500.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Umstrukturierungen wie dem Brexit muss die Registrierung vertriebsberechtigter Personen laufend mit der tatsächlichen Organisation abgeglichen werden.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 264 § 1 und Art. 268 § 1 Gesetz vom 4. April 2014 über die Versicherungen i. V. m. Art. 6 und 8 des Königlichen Erlasses zu dessen Durchführung; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation; seit Februar 2024 bereinigt, neue Kontrollinstrumente und zwei zusätzliche Verwaltungsratsmitglieder.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 5.000 €

Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem PolenGefälschte Bewertungen 6,66 Mio. €

Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.

Behörde / Gericht
Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage IrlandBetroffenenrechte und Transparenz 550.000 €

Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

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11.06.2025 Alten SA; Bertrandt SAS (mit Bertrandt AG); Expleo France SAS (mit Expleo Group SAS)Abwerbeverbote: 29,5 Mio. EUR gegen Alten, Bertrandt und Expleo FrankreichKartelle und Absprachen 29,5 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei Absprachen, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben: zwischen Alten und Ausy (heute Randstad Digital) für Business Manager vom 16.11.2007 bis 26.09.2016 sowie zwischen Expleo und Bertrandt vom 06.02. bis 21.09.2018. Sie verhängte gegen Alten 24 Mio. EUR, gegen Bertrandt 3,6 Mio. EUR und gegen Expleo 1,9 Mio. EUR; Randstad Digital erhielt als Kronzeuge vollen Erlass. Abwerbeklauseln in Partnerschaftsverträgen und die Vorwürfe gegen Atos wertete die Behörde dagegen nicht als Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen zwischen Wettbewerbern, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartelle, auch als informelles Gentlemen’s Agreement.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen im Personalbereich

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für Randstad Digital (ehemals Ausy).
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.06.2025 Novamont S.p.A., Eni S.p.A.AGCM: 32,1 Mio. Euro gegen Novamont und Eni wegen Exklusivbindungen bei Biokunststoff ItalienMissbrauch von Marktmacht 32,1 Mio. €

Novamont band nach Feststellung der AGCM mindestens von Januar 2018 bis Dezember 2023 Folienhersteller über Allein- oder Teilbezugspflichten an ihren Biokunststoff Mater-Bi und Handelsketten an Tragetaschen ihrer Lizenznehmer und verdrängte so Wettbewerber bei Bio-Compounds für leichte und sehr leichte Kunststofftragetaschen (Art. 102 AEUV). Novamont muss 30.359.000 Euro zahlen (auf die Höchstgrenze von 10 % ihres Umsatzes gekappt); für die Zeit ab dem Erwerb durch den Eni-Konzern am 18. Oktober 2023 haften Novamont und Eni gesamtschuldnerisch für weitere 1.701.052,08 Euro, zusammen 32.060.052,08 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Compliance-Programm muss die konkreten Kartellrisiken des eigenen Geschäfts, etwa Exklusivklauseln eines marktstarken Anbieters, abdecken, sonst mindert es die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivklauseln marktbeherrschender Anbieter und wirksame Compliance-Programme

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Keine anerkannt: Das Compliance-Programm des Eni-Konzerns, dem Novamont seit Oktober 2023 angehört, habe nicht wirksam funktioniert, weil Schulungen und Kontrollen andere Themen abdeckten und weiterhin Exklusivverträge geschlossen wurden; Novamonts früheres eigenes Programm hielt die AGCM für offenkundig unzureichend, u. a. weil ihr Kartellrechtshandbuch Exklusivbezugspflichten unter den Missbrauchsformen nicht eigens behandelte.
Veröffentlicht
24.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.06.2025 SMCP SA; European TopSoho S.à r.l.; Dynamic Treasure GroupSMCP: Schwellenmeldungen versäumt, irreführende Mitteilung, Insiderinformation nicht geschützt FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 720.000 €

Rund um den Kontrollwechsel beim Modekonzern SMCP 2021/22 versäumten der Großaktionär European TopSoho (ETS) und Dynamic Treasure Group Schwellenmeldungen; ETS verbreitete zudem eine irreführende Pressemitteilung. SMCP selbst wahrte die Vertraulichkeit einer Insiderinformation nicht. Sanktionen: ETS 400.000 €, DTG 300.000 €, SMCP 20.000 €. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten müssen Insiderinformationen auch dann wirksam abschirmen, wenn der Konflikt vom Großaktionär ausgeht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulichkeit von Insiderinformationen sicherstellen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 RG AMF; Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; Art. 2 Abs. 1 DVO (EU) 2016/1055
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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06.06.2025 Belfius Banque SA / Belfius Bank NVBelfius: 6,94 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen verspäteter Einführung interner Modelle EU-EbeneOrganisationspflichten 6,94 Mio. €

Belfius setzte entgegen einem EZB-Beschluss die neuen internen Modelle zur Berechnung der Kapitalanforderungen für das Kreditrisiko nicht bis zum 26. Januar 2024 um und legte keinen Prüfbericht zu deren Validierung vor, sondern nutzte vom 27. Januar 2024 bis 17. März 2025 veraltete Modelle weiter, obwohl die EZB an die Pflicht erinnert hatte. Die EZB stufte das Fehlverhalten als hoch und den Verstoß als schwer ein und verhängte 6.940.000 EUR; eine Abhilfemaßnahme gegen die Unterschätzung der risikogewichteten Forderungsbeträge wirkte mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Von der Aufsicht gesetzte Umsetzungsfristen für Modelle sind verbindlich; Verzögerungen sind früh zu beheben statt hinzunehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahme gegen die Unterschätzung der risikogewichteten Forderungsbeträge.
Veröffentlicht
18.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
Veröffentlicht
18.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin SpanienWerbung und Einwilligung 200.000 €

Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken DeutschlandAuftragsverarbeitung 45 Mio. €

Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 Delivery Hero SE, Glovoapp23 SAEU: 329 Mio. € gegen Delivery Hero und Glovo – erstes Arbeitsmarkt-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 329 Mio. €

Delivery Hero und Glovo vereinbarten von Juli 2018 bis Juli 2022 ein gegenseitiges Abwerbeverbot, tauschten sensible Geschäftsinformationen aus und teilten Ländermärkte auf; erleichtert wurde dies durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo. Geldbußen: Delivery Hero 223,285 Mio. €, Glovo 105,732 Mio. € (Vergleichsverfahren, 10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

No-Poach-Klauseln und Informationsflüsse aus Beteiligungen an Wettbewerbern sind kartellrechtlich hochriskant und müssen durch Clean-Team-Regeln abgeschirmt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abwerbeverbote und Informationsaustausch über Minderheitsbeteiligungen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (10 % Nachlass)

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 Alexandria Group OyjAlexandria Group: 1 Mio. EUR wegen Mängeln der Anlageberatung über gebundene Vermittler FinnlandOrganisationspflichten 1 Mio. €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen den Wertpapierdienstleister Alexandria Group Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 1.000.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2021 vor Anlageempfehlungen über seine gebundenen Vermittler nicht alle vorgeschriebenen Angaben zu Kenntnissen, Anlagezielen und Verlusttragfähigkeit der Kunden eingeholt, erhobene Angaben nicht vollständig gespeichert und seine interne Kontrolle unzureichend organisiert. Frühere Verstöße (2017: Sanktionszahlung von 90.000 EUR und öffentliche Verwarnung) flossen in die Bemessung ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anlageberatung über gebundene Vermittler vertreibt, muss die Geeignetheitsprüfung technisch erzwingen und lückenlos dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geeignetheitsprüfung und Dokumentation in der Anlageberatung

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sijoituspalvelulaki 10 luku 4 § und 11 §, 7 luku 2 §; Del. VO (EU) 2017/565 Art. 21, 54, 55, 72; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 LocalBitcoins OyLocalBitcoins: 500.000 EUR, weil Kunden bei Kontoeröffnung nicht identifiziert wurden FinnlandKundensorgfalt 500.000 €

Bei einer Prüfung 2024 stellte die Finanzaufsicht fest, dass die Krypto-Handelsplattform ihre Kunden bei Begründung dauerhafter Geschäftsbeziehungen nicht identifiziert und verifiziert hatte. Sie verhängte unter Berücksichtigung der Finanzlage des Unternehmens 500.000 EUR; LocalBitcoins hat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

KYC ist Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung – nicht nachträgliche Pflicht, wenn das Volumen wächst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC)

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finnisches Geldwäschegesetz – Identifizierung und Verifizierung von Kunden
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.05.2025 Xfera Móviles, S.A.U.AEPD: 200.000 Euro gegen Xfera (MásMóvil) wegen Rufnummernportierung ohne Zustimmung SpanienDatenpannen und Datensicherheit 200.000 €

Die Mobilfunknummer eines Kunden wurde ohne dessen Antrag zu MásMóvil portiert; die neue SIM-Karte wurde an einen Dritten ausgehändigt, der sich nicht auswies. Die AEPD sah eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, verhängte 200.000 Euro und ordnete Maßnahmen gegen solche Vorfälle an; der Widerspruch des Unternehmens blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Karten und Portierungen nur nach belastbarer Identitätsprüfung ausgeben – auch Kuriere und Vertriebspartner müssen das einhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Portierung und SIM-Übergabe (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2025 ABN AMRO Bank N.V.OM: 14 Mio. Euro gegen ABN AMRO wegen Beihilfe zur Dividendensteuerhinterziehung NiederlandeSonstiges 14 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die ABN AMRO Bank N.V. zur außergerichtlichen Erledigung einen Strafbefehl (strafbeschikking) mit einer Geldstrafe von 14 Mio. Euro. Nach FIOD-Ermittlungen hatte die niederländische Tochter einer ausländischen Bank in Körperschaftsteuererklärungen für 2009 bis 2013 insgesamt 124 Mio. Euro Dividendensteuer verrechnet, obwohl die Aktien nur kurz um den Dividendenstichtag in den Niederlanden geparkt wurden; weil Aktien- und Derivategeschäfte mit ABN AMRO bzw. ihren Rechtsvorgängern Teil dieser Struktur waren, wirft das OM der Bank Beihilfe von Mitte 2010 bis Mitte 2013 vor. Bei der Bemessung berücksichtigte das OM die Bruttoerträge aus den Geschäften, die Kooperation der Bank und das Alter der Taten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken sollten Wertpapier- und Derivategeschäfte rund um Dividendenstichtage darauf prüfen, ob sie Gegenparteien eine unberechtigte Steuerverrechnung ermöglichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuerliche Risiken von Wertpapier- und Derivategeschäften um Dividendenstichtage

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Beihilfe (medeplichtigheid) zur vorsätzlich unrichtigen Abgabe von Steuererklärungen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit den Ermittlungen; lange zurückliegende Taten.
Veröffentlicht
28.05.2025

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27.05.2025 AION BANK SAAION Bank: 700.000 EUR Vergleich wegen nicht voll gezahlter Zinsen auf Sparkonten BelgienOrganisationspflichten 700.000 €

Wegen eines fehlerhaften IT-Werkzeugs zahlte AION Bank vom 1. Dezember 2019 bis 30. Juni 2024 7.232 Inhabern reglementierter Sparkonten Grundzinsen und Treueprämien nicht vollständig aus, insgesamt 550.898,01 EUR, und verletzte damit die gesetzlichen Bedingungen für reglementierte Sparkonten. Die Bank hatte die FSMA im Januar 2024 selbst informiert und 530.316,25 EUR erstattet; im Vergleich zahlt sie 700.000 EUR und verpflichtet sich, weitere Schäden kostenlos zu ersetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach IT-Umstellungen müssen Zins- und Prämienberechnungen für Kundenprodukte kontrolliert werden, bevor sich Fehler über Jahre summieren.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 28ter § 2 Gesetz vom 2. August 2002 i. V. m. Art. 2, 4°, b) KE/AR zur Durchführung des CIR 92 und Art. 21, 5° CIR 92; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung an die FSMA, Kooperation, Ersatz des fehlerhaften IT-Werkzeugs, gestärkte Governance und Erstattung an die Kunden.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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27.05.2025 OTP banka d.d.Kroatien: 117.070 EUR gegen OTP banka wegen fehlender Angaben in Kreditverträgen KroatienVerbraucherschutz und Onlinehandel 117.070 €

Auf Antrag der Hrvatska narodna banka verurteilte das Općinski prekršajni sud u Zagrebu die OTP banka d.d. wegen neun Ordnungswidrigkeiten nach Verbraucherkredit-, Wohnimmobilienkredit-, Kreditinstituts- und Verbraucherschutzrecht, unter anderem weil in Verbraucherkreditverträgen zwischen September 2021 und Dezember 2022 Angaben zum Gesamtbetrag, zu den Annahmen für den effektiven Jahreszins und zur Aufsichtsbehörde fehlten. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 117.070 EUR; das Urteil ist seit 18. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen für Verbraucherkredite sollten regelmäßig gegen die gesetzlichen Pflichtangaben geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen

Behörde / Gericht
Općinski prekršajni sud u Zagrebu (auf Antrag der Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 26, 27 Zakon o potrošačkom kreditiranju; Art. 361.b Zakon o kreditnim institucijama; Art. 41 Zakon o stambenom potrošačkom kreditiranju; Art. 138 Zakon o zaštiti potrošača
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro NiederlandeCookies und Tracking 50.000 €

Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.06.2025

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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26.05.2025 Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas, S.L.AEPD: 1,38 Mio. Euro gegen Repsol-Vertrieb wegen Verträgen unter verwechselten Kundendaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,38 Mio. €

Weil die Wechselanfrage einer anderen Kundin mit fast identischem Namen im Kundenkonto der Beschwerdeführerin erfasst wurde, liefen Gas- und Stromverträge für eine ihr unbekannte Lieferstelle unter ihren Daten, und ein Dritter erhielt als Vertragsinhaber Zugang zu diesen Daten. Die AEPD verhängte 130.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) und 1.250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32), zusammen 1.380.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei ähnlichen Namen müssen Kundendaten vor jeder Vertragsänderung anhand eindeutiger Merkmale abgeglichen werden, damit keine Verträge unter fremden Daten entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eindeutige Zuordnung von Kundendaten bei Vertragsabschlüssen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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23.05.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 7,67 Mio. EUR und öffentliche Verwarnung wegen fehlerhafter Banksoftware FinnlandSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 7,67 Mio. €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen S-Pankki Oyj eine gemeinsame Sanktionszahlung von 7.670.000 EUR wegen Mängeln im Management operativer Risiken und sprach zusätzlich eine öffentliche Verwarnung aus. Ein Programmierfehler, der vom 20. April bis 5. August 2022 in einem Banksystem produktiv war, war vorab nicht ausreichend getestet worden; die Bank hatte kein ausreichend sicheres System und kein wirksames Störungsmanagement und war auf Risiken aus der Auslagerung unzureichend vorbereitet. Die Verwarnung betrifft die fehlende vorgeschriebene starke Kundenauthentifizierung und Zahlungen ohne Zustimmung der Zahler vom 6. Mai bis 5. August 2022; frühere Sanktionszahlungen der Aufsicht gegen die Bank (2019 und 2021) wirkten erhöhend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Authentifizierung und Zahlungsabwicklung brauchen vor dem Livegang dokumentierte Tests – auch wenn ein Dienstleister die Software entwickelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Test- und Änderungsmanagement bei sicherheitskritischer Banksoftware

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Luottolaitostoiminnasta annettu laki 9 luku 16 § (1, 2 und 4 mom.) mit MOK 8/2014; FivaL 40 §, 41 §, 41 b §; öffentliche Verwarnung nach FivaL 39 § wegen Maksupalvelulaki 85 c § 1 mom. und 38 § 1 mom.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen eine Wiederholung und Zusammenarbeit mit der Aufsicht bei der Aufklärung wirkten mindernd.
Veröffentlicht
23.05.2025

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19.05.2025 Alipay (Europe) Limited S.A.Alipay (Europe): 214.000 EUR wegen unterlassener Geldwäsche-Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 214.000 €

Die CSSF verhängte gegen das E-Geld-Institut eine Geldbuße von 214.000 EUR. Bei der Prüfung von Juni 2023 bis Januar 2024 stellte sie fest, dass in sechs Fällen mit Verdacht auf Geldwäsche im Zusammenhang mit gefälschten Waren keine Meldung an die Financial Intelligence Unit erfolgte, teils trotz Kontoschließung. Zudem wurden Alarme der Transaktionsüberwachung und Treffer im Sanktionsscreening zu langsam bzw. mangelhaft bearbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein verdächtiges Konto schließt, ist damit nicht aus der Meldepflicht entlassen – der Verdacht muss unverzüglich an die FIU.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldung bei Handel mit gefälschten Waren über Zahlungskonten

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1)-(3) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Art. 39(5) Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Übernahme der Feststellungen, volle Kooperation und Mitteilung der ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
02.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 Solocal Marketing ServicesCNIL: 900.000 EUR gegen Solocal Marketing Services wegen Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 900.000 €

Die CNIL verhängte gegen Solocal Marketing Services, eine Tochter der Solocal-Gruppe, eine Geldbuße von 900.000 EUR und ordnete unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an, elektronische Werbung ohne gültige Einwilligung einzustellen. Das Unternehmen hatte im Auftrag von Werbekunden SMS- und E-Mail-Werbung an Kontakte versandt, die Datenhändler über irreführend gestaltete Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare gewonnen hatten, und konnte für einen Hauptlieferanten keinen Einwilligungsnachweis vorlegen (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 7 DSGVO). Das Unternehmen hat die Sanktion beim Conseil d'État angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer erworbene Kontaktdaten für Werbung nutzt, muss die Einwilligung beim Lieferanten wirksam prüfen und nachweisen können; vertragliche Zusicherungen genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit erworbenen Kontaktdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die CNIL berücksichtigte die seit den Kontrollen ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 CalogaCNIL: 80.000 EUR gegen Datenhändler Caloga wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 80.000 €

Die CNIL verhängte gegen den Datenhändler Caloga eine Geldbuße von 80.000 EUR. Das Unternehmen hatte E-Mail-Werbung für Werbekunden an Kontakte versandt, deren Einwilligung über irreführende Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare eingeholt worden war, eine Abmeldung nicht mit einem Klick für alle vier seiner Datenbanken ermöglicht und Kontaktdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage an Partner weitergegeben (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 5 Abs. 1 lit. e und 6 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Werbeeinwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung, auch wenn ein Anbieter mehrere Marken oder Datenbanken führt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerruf der Werbeeinwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurde, dass das Unternehmen seine Tätigkeit 2024 vollständig eingestellt hatte.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,75 Mio. €

SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen DeutschlandKartelle und Absprachen 10,5 Mio. €

Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa BulgarienMissbrauch von Marktmacht 255.650 €

Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: Geldbußen gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachen Bußgeld

Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte im Settlement-Verfahren Geldbußen gegen beide Unternehmen; die Bescheide sind rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation und Settlement
Veröffentlicht
07.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

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02.05.2025 TikTok Technology LimitedDPC: 530 Mio. Euro gegen TikTok wegen Datenzugriffen aus China IrlandInternationale Datentransfers 530 Mio. €

TikTok ließ Beschäftigte in China per Fernzugriff auf Daten europäischer Nutzer zugreifen, ohne zu prüfen und nachzuweisen, dass Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gegenüber chinesischen Behördenzugriffen sichern; zudem informierte es Nutzer unzureichend. Die DPC verhängte 530 Mio. Euro und ordnete an, die Übermittlungen binnen sechs Monaten rechtskonform zu gestalten oder auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung – ohne dokumentierte Transferfolgenabschätzung drohen Bußgeld und Stopp.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1, Art. 13 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.05.2025

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02.05.2025 Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε.Griechenland: 127.314 Euro gegen Frühstücksflocken-Vertrieb Atlanta wegen Preisbindung GriechenlandKartelle und Absprachen 127.314 €

Der Vertriebspartner für Frühstücksflocken setzte von März bis August 2021 Wiederverkaufspreise fest, die Einzelhändler und Supermarktketten weitgehend übernahmen. Die Wettbewerbskommission nahm den Vergleichsvorschlag an und verhängte mit Entscheidung 878/2025 eine reduzierte Geldbuße von 127.314 Euro; Datum = Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kurze Phasen der Preisvorgabe an den Handel sind bußgeldbewehrt – Vertriebsteams müssen die Grenze zwischen Empfehlung und Vorgabe kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber dem Handel

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit Bußgeldreduktion
Veröffentlicht
02.05.2025

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02.05.2025 GT Ecom B.V.ACM: 90.000 Euro gegen Dropshipper GT Ecom wegen verschwiegenen Versands aus China NiederlandeInformationspflichten im Onlinehandel 90.000 €

GT Ecom B.V. informierte Käufer auf der Website wolffashion.de vor dem Kauf nicht klar darüber, dass die Ware direkt vom Hersteller aus China geliefert wird und Rücksendungen nach China gehen müssen. Die ACM hielt 100.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren auf 90.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Onlinehändler müssen Lieferweg, Lieferzeit und Rücksendeadresse vor dem Kauf klar angeben, gerade beim Direktversand aus Drittstaaten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationspflichten im Dropshipping

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 8.2a Abs. 1 Whc i. V. m. Art. 6:230m Abs. 1 lit. g und h BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis, Beendigung der Verstöße und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren.
Veröffentlicht
08.05.2025

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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2025

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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 7.000 €

In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

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28.04.2025 Taxa 4x35Taxa 4x35: Landgericht erhöht DSGVO-Buße auf 250.000 DKK wegen zu langer Speicherung DänemarkDatenschutz 33.492 €

Das Østre Landsret erhöhte die vom Stadtgericht Frederiksberg im Januar 2023 verhängte Geldbuße von 100.000 DKK auf 250.000 DKK. Das Taxiunternehmen hatte Telefonnummern der Besteller zusammen mit Abholorten fünf statt der erforderlichen zwei Jahre gespeichert; die Datatilsynet hatte in ihrem ersten DSGVO-Bußgeldvorschlag 1,2 Mio. DKK beantragt und rund 8,9 Mio. betroffene Fahrten angeführt. Das Gericht wertete den Verstoß als fahrlässig und minderte wegen der rund sechsjährigen Verfahrensdauer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen müssen für alle Identifikatoren gelten – wer nur den Namen löscht, die Telefonnummer aber behält, anonymisiert nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschfristen und echte Anonymisierung

Behörde / Gericht
Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 4, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Fahrlässigkeit, erstmaliger Verstoß, keine besonders sensiblen Daten, sichere Speicherung, rasche Abhilfe nach der Anzeige; lange Verfahrensdauer.

Originalbetrag 250.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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24.04.2025 Johnson & Johnson Consumer NV; Boehringer Ingelheim SComm; Haleon Belgium NVJohnson & Johnson, Boehringer, Haleon: 11,2 Mio. EUR für Regalabsprache in Apotheken BelgienKartelle und Absprachen 11,2 Mio. €

Die drei OTC-Arzneimittelhersteller entwickelten über mehr als 15 Jahre gemeinsam das Category-Management-Projekt „SMAN“, mit dem sie die Platzierung rezeptfreier Arzneimittel in ausgewählten Apotheken zu ihren Gunsten steuerten und Konkurrenzprodukte benachteiligten oder ausschlossen. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde zusammen 11.249.280,48 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Category-Management-Vereinbarungen mit Händlern dürfen Wettbewerber nicht aus dem Regal drängen – gemeinsame Planogramme mit Konkurrenten sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen von Category Management

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.04.2025

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24.04.2025 Achmea Real Estate B.V. (Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V.)AFM: 1,7 Mio. Euro gegen Achmea Real Estate wegen verspäteter Geldwäsche-Meldungen NiederlandeVerdachtsmeldungen 1,7 Mio. €

Die AFM verhängte am 24. April 2025 gegen die Achmea Real Estate B.V. als Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V. (SAREF) zwei Bußgelder von zusammen 1,7 Mio. Euro nach dem Wwft. Als Verwalterin von Investmentfonds hatte SAREF in ihrem Hypothekengeschäft zwischen 2018 und 2022 elf ungewöhnliche Transaktionen verspätet an die FIU gemeldet und Kunden und deren Transaktionen nicht ausreichend laufend überwacht, obwohl Warnsignale wie Hypothekenbetrug, eine Geldwäscheverurteilung und unerklärlich hohe Tilgungen vorlagen. Im vereinfachten Verfahren erkannte das Unternehmen die Verstöße an; die ursprünglich je 1 Mio. Euro betragenden Bußgelder wurden um 15 % auf je 850.000 Euro gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnsignale in laufenden Kundenbeziehungen müssen zeitnah zu einer Überprüfung und, wenn nötig, zu einer unverzüglichen Meldung an die FIU führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung und unverzügliche Meldung ungewöhnlicher Transaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 1a Abs. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Buchst. d und Art. 16 Abs. 1 Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Anerkennung der Verstöße im vereinfachten Verfahren (−15 %); Verbesserungsprogramm nach Bekanntwerden der Mängel.
Veröffentlicht
29.04.2025

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24.04.2025 Dante International SADante International setzt Löschwünsche nicht um – 10.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Obwohl der Plattformbetreiber einem Kunden mehrfach die Löschung seiner E-Mail-Adressen bestätigt hatte, erhielt dieser weiter Feedback-Anfragen; zudem konnten bestimmte Partner die Adresse einsehen. Die Aufsicht stellte Verstöße gegen Transparenz- und Löschpflichten fest, verhängte 49.770 Lei (10.000 Euro) und ordnete u. a. Schulungen des zuständigen Personals an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine bestätigte Löschung muss in allen Systemen – auch in Feedback- und Partner-Tools – tatsächlich umgesetzt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen im Kundenservice

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 und 19 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
24.04.2025

Originalbetrag 49.770 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2025.

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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store EU-EbenePlattformpflichten 500 Mio. €

In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

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23.04.2025 MetaDMA: 200 Mio. Euro gegen Meta wegen „Consent or Pay“-Modell EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Meta bot Nutzern von Facebook und Instagram zwischen März und November 2024 nur die Wahl zwischen Einwilligung in die Datenzusammenführung für personalisierte Werbung und einem Bezahlabo. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die DMA-Pflicht, eine gleichwertige, weniger datenintensive Alternative anzubieten, und verhängte 200 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein binäres „Zustimmen oder Zahlen“ genügt nicht, wenn das Gesetz eine gleichwertige Option mit weniger Datenverarbeitung verlangt.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Einwilligung zur Datenzusammenführung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.04.2025 Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24)AGCOM: 150.000 EUR gegen Il Sole 24 Ore wegen Hassrede in einer Radio-24-Sendung ItalienSonstiges 150.000 €

In der Radiosendung „La Zanzara“ vom 28. November 2024 äußerte ein Gast Sätze über Muslime, die AGCOM als geeignet ansah, Hass und Diskriminierung gegen eine Personengruppe zu verbreiten; die Moderation habe die Wirkung nicht wirksam verhindert. Die Behörde verhängte gegen die Senderbetreiberin das Fünffache des Mindestbetrags, 150.000 EUR; die spätere Distanzierung in einer Folgesendung und die ab dem 13. Dezember 2024 erfolgte Löschung der Passagen schwächten den Verstoß nach ihrer Auffassung nur teilweise ab und minderten die Sanktion nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender müssen Live-Formate so moderieren, dass hetzerische Aussagen von Gästen sofort eingeordnet und nicht weiterverbreitet werden.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 30 D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi); Art. 4 Abs. 2 lit. a und c des AGCOM-Reglements zum Schutz der Grundrechte der Person (Delibera 37/23/CONS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
16.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.04.2025 Informa D&B, S.A.AEPD: 1,8 Mio. Euro gegen Auskunftei Informa D&B für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 1,8 Mio. €

Informa D&B verarbeitete Daten von Einzelunternehmern, die aus dem von den Handelskammern geführten Unternehmenszensus stammten und über einen Vertrag mit Camerdata erworben worden waren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD verhängte je 900.000 Euro wegen Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 DSGVO, zusammen 1.800.000 Euro, und ordnete die Einstellung der Verarbeitung und die Löschung dieser Daten an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten aus öffentlichen Registern zukauft, muss eine eigene Rechtsgrundlage prüfen und die Betroffenen informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 720.000 €

Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage ItalienKI-Systeme 5 Mio. €

Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2025 Acea Energia S.p.A.Garante: 3 Mio. EUR gegen Acea Energia wegen aggressiven Telemarketings über Agenturen ItalienWerbung und Einwilligung 3 Mio. €

Gemeinsame Ermittlungen mit der Guardia di Finanza ergaben, dass ein Netz von Agenturen für Acea Energia Personen anrief, die kurz zuvor den Energieanbieter gewechselt hatten, ihnen nicht existierende technische Probleme beim Wechsel vorspiegelte und dafür Datenlisten nutzte, die ohne Einwilligung und ohne vorherige Information weitergegeben worden waren. Der Garante verhängte gegen Acea Energia 3.000.000 EUR, weil die Kontrolle über Auftragsverarbeiter und Vertriebskette unzureichend war; das Unternehmen muss die Betroffenen informieren und die Verträge der Agenturen mit Unteragenten überprüfen. In einem gesonderten Bescheid wurden gegen die beteiligten Agenturen und Gesellschaften insgesamt 850.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber haften für die illegale Kontaktbeschaffung ihrer Agenturen, wenn sie Unterbeauftragung und Herkunft der Datenlisten nicht nachprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle der Vertriebskette im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 6, 7, 13, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Acea entzog der betroffenen Agentur nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse den Auftrag und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit; Kooperation im Verfahren.
Veröffentlicht
07.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 7.000 €

Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

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09.04.2025 Alphabet Inc. (Google)Bundeskartellamt: Google-Zusagen für Automotive Services und Google Maps Platform DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte in zwei Entscheidungen nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen von Google für bindend: Die Dienste der Google Automotive Services (Maps, Play, Assistant) werden Fahrzeugherstellern künftig auch einzeln lizenziert, Anreizklauseln etwa zu Werbeerlösbeteiligungen und Standardeinstellungen entfallen und Interoperabilität mit anderen Anbietern wird hergestellt. Bei der Google Maps Platform fallen vertragliche Beschränkungen für die Kombination mit Kartendiensten anderer Anbieter weg; die Zusagen zu den Automotive Services gelten für in Deutschland zugelassene Pkw und wegen einheitlicher EU-Zulassungsregeln für den europäischen Markt, jene zur Maps Platform jedenfalls für Lizenznehmer mit Rechnungsadresse im EWR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kopplungen und Exklusivitätsanreize bei Plattformdiensten stehen unter § 19a GWB unter Beobachtung; einzeln lizenzierbare und interoperable Angebote senken das Risiko.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a GWB (für bindend erklärte Verpflichtungszusagen; Az. B7-25/22)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.04.2025 Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH, Securitas ABSecuritas: 540.000 € Geldbuße für Absprachen bei Ausschreibungen für Sicherheitsdienste ÖsterreichKartelle und Absprachen 540.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und die Securitas AB zur ungeteilten Hand 540.000 EUR. Von August 2019 bis Dezember 2022 hatte ein Mitarbeiter bei drei privaten Ausschreibungen für personelle Sicherheitsdienstleistungen Preise und strategische Informationen mit einer Mitbewerberin abgestimmt. Die BWB gewährte einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenige abgestimmte Angebote bei privaten Ausschreibungen genügen für eine Geldbuße; Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Kontakte zu Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
12.02.2026

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07.04.2025 Modefinance S.r.l.Modefinance: 420.000 EUR ESMA-Geldbuße wegen irreführender Berufung auf die ESMA EU-EbeneKapitalmarkt und Finanzaufsicht 420.000 €

Die italienische Ratingagentur Modefinance S.r.l. hatte zwischen September 2018 und Oktober 2021 in vier Veröffentlichungen auf ihren Websites behauptet, die ESMA habe ihr Bewertungsmodell MORE „zertifiziert“ bzw. „validiert“, und damit den Eindruck einer Billigung durch die ESMA erweckt, die es nicht gab. Die ESMA wertete dies als fahrlässigen Verstoß gegen Art. 10 Abs. 6 der Ratingagentur-Verordnung und verhängte 420.000 EUR sowie eine öffentliche Bekanntmachung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich in Werbung und Veröffentlichungen auf eine Aufsichtsbehörde beruft, darf keine Billigung oder Zertifizierung andeuten, die es nicht gibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Bezugnahme auf Aufsichtsbehörden in der Unternehmenskommunikation

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 10 Abs. 6, Art. 24 und Art. 36a VO (EG) Nr. 1060/2009 (Ratingagentur-Verordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Maßnahmen gegen Wiederholung; erschwerend wirkte die wiederholte Begehung über mehr als sechs Monate.
Veröffentlicht
07.04.2025

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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB MaltaBetroffenenrechte und Transparenz 20.000 €

Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berichtigungsanfragen zügig umsetzen

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Quellen

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01.04.2025 BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge)EU: 458 Mio. € gegen Autohersteller und ACEA wegen Altfahrzeug-Recycling-Kartell EU-EbeneKartelle und Absprachen 457,9 Mio. €

Die Kommission verhängte rund 458 Mio. € gegen 15 Autohersteller und den Verband ACEA. Sie hatten von 2002 bis 2017 vereinbart, Demontagebetriebe für das Recycling von Altfahrzeugen nicht zu bezahlen und nicht mit Recyclingquoten oder Rezyklatanteilen zu werben; ACEA organisierte die Treffen. Mercedes-Benz erhielt als Kronzeuge vollen Erlass, alle Parteien einigten sich im Vergleichsverfahren (10 % Nachlass).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Absprachen über Einkaufskonditionen oder über den Verzicht auf Werbeaussagen sind Kartelle – Verbandssitzungen brauchen kartellrechtliche Begleitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen in Verbandsgremien; auch Einkaufs- und Werbeverzicht kann ein Kartell sein

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Mercedes-Benz 100 %, Stellantis/Opel 50 %, Mitsubishi 30 %, Ford 20 %), 10 % Vergleichsnachlass, geringere Beteiligung von Honda, Mazda, Mitsubishi, Suzuki

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01.04.2025 BFF Bank S.p.A.Banca d'Italia: 1,45 Mio. EUR gegen BFF Bank wegen Kreditrisiko- und Vergütungsmängeln ItalienOrganisationspflichten 1,45 Mio. €

Die Banca d'Italia belegte die BFF Bank S.p.A. nach Art. 144 TUB mit Geldbußen von insgesamt 1.450.000 EUR: 1.200.000 EUR für Mängel in Organisation und internen Kontrollen beim Kreditrisiko und 250.000 EUR für Verstöße gegen die Vorgaben zur Vergütungs- und Anreizpolitik. Grundlage war eine Prüfung vom 11.09.2023 bis 12.01.2024; berücksichtigt wurden die Tragweite der Mängel und die ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsregeln und Kreditrisikosteuerung sind eigenständige Aufsichtspflichten, deren Mängel die Aufsicht getrennt und empfindlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditrisikokontrollen und Vergütungspolitik in Banken

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 lit. b und d, Art. 67 Abs. 1 lit. b und d sowie Art. 144 Abs. 1 lit. a TUB (D.Lgs. 385/1993); Circolare Banca d'Italia 285/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden bei der Bemessung berücksichtigt.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.07.2025

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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln MaltaInterne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention bei Kryptowerten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.04.2025

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01.04.2025 Banca di Credito Popolare S.c.p.A.Banca d'Italia: 1,05 Mio. EUR gegen Banca di Credito Popolare wegen Risikosteuerung ItalienOrganisationspflichten 1,05 Mio. €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Banca di Credito Popolare S.c.p.A. eine Geldbuße von 1.050.000 EUR nach Art. 144 TUB. Die Prüfung vom 25.09.2023 bis 02.02.2024 ergab Mängel in Steuerung, Management und Kontrolle der Risiken, die sich auf die Kapitalsituation und die aufsichtlichen Meldungen auswirkten; die Abhilfemaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwächen in der Risikosteuerung schlagen auf Kapitalausweis und Aufsichtsmeldungen durch und werden von der Aufsicht empfindlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikosteuerung und aufsichtliche Meldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 51, 53 Abs. 1 lit. a, b und d sowie Art. 144 TUB (D.Lgs. 385/1993); Circolare Banca d'Italia 285/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Abhilfemaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.07.2025

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01.04.2025 BNY Mellon Fund Management (Luxembourg) S.A.BNY Mellon Fund Management (Luxembourg): 207.310 EUR wegen Aufsicht über Zweigstellen LuxemburgOrganisationspflichten 207.310 €

Die CSSF verhängte gegen den Fondsverwalter eine Geldbuße von 207.310 EUR, weil er seine 2019 im Zuge des Brexit übernommenen Zweigstellen nicht ausreichend beaufsichtigte. Eine Prüfung im Herbst 2021 ergab unter anderem, dass das Compliance-Handbuch den meisten Beschäftigten der Zweigstellen bis Januar 2022 nicht zugänglich war. Die CSSF berücksichtigte eine frühere Sanktion vom 8. März 2021 wegen ähnlicher Organisationsmängel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zweigstellen übernimmt, muss sie selbst beaufsichtigen und deren Beschäftigten die geltenden Verfahren tatsächlich zugänglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugang der Beschäftigten zu Compliance-Richtlinien und Aufsicht über Zweigstellen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 148(2)(g) und 148(4)(e) i. V. m. Art. 109(1)(a) Loi modifiée du 17 décembre 2010 (OPC); Règlement CSSF 10-04; Circulaire CSSF 18/698
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Der Verwalter hatte bereits Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
20.05.2025

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31.03.2025 Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc.Apple: 150 Mio. EUR wegen Missbrauchs bei App Tracking Transparency (ATT) FrankreichMissbrauch von Marktmacht 150 Mio. €

Apple missbrauchte vom 26.04.2021 bis 25.07.2023 seine beherrschende Stellung beim Vertrieb von Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten, indem es die Einwilligungsabfrage App Tracking Transparency für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken diskriminierend, nicht objektiv und intransparent ausgestaltete. Nach Ansicht der Autorité de la concurrence war das Verfahren für den Schutz der Privatsphäre weder erforderlich noch verhältnismäßig: Es vervielfachte die Einwilligungsfenster in Apps von Drittanbietern und benachteiligte vor allem kleine, werbefinanzierte Anbieter. Neben dem Bußgeld von 150 Mio. EUR muss Apple eine Zusammenfassung der Entscheidung veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzfunktionen einer marktbeherrschenden Plattform müssen für eigene und fremde Angebote neutral gestaltet sein, sonst werden sie kartellrechtlich angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schnittstelle von Datenschutz-Einwilligung und Kartellrecht bei Plattformen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.03.2025

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31.03.2025 Attendo Suomi OyAttendo: 1,5 Mio. EUR, weil während einer Kartell-Nachprüfung Chats gelöscht wurden FinnlandKartellrecht und Wettbewerb 1,5 Mio. €

Das Marktgericht verhängte gegen den Pflegedienstleister Attendo Suomi Oy eine Sanktionszahlung von 1.500.000 EUR wegen Behinderung einer unangekündigten Nachprüfung der Wettbewerbsbehörde im Januar 2023: Eine Führungskraft löschte nach Beginn der Nachprüfung auf einem auch dienstlich genutzten Mobiltelefon Chatverläufe und das Anrufprotokoll. Es war die erste Sanktion wegen eines solchen Verfahrensverstoßes in Finnland; die Behörde hatte 4.373.760 EUR beantragt, das Gericht gab Attendos eigenen Maßnahmen, darunter der raschen Wiederherstellung der gelöschten Chats, deutlich mehr Gewicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mit Beginn einer Nachprüfung gilt ein sofortiges Lösch- und Änderungsverbot für alle dienstlich genutzten Geräte und Messenger – das muss jede Führungskraft wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei unangekündigten Nachprüfungen (Dawn Raids)

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 37 a § 1 mom. 1 kohta i. V. m. 35 § und 37 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Schulungen und Anweisungen der Beschäftigten zum Verhalten bei Nachprüfungen schon vor dem Vorfall; rasche Wiederherstellung und Übergabe der gelöschten Chats aus einer Sicherung; kein erlangter Vorteil und keine früheren Sanktionen wegen Verfahrensverstößen.
Veröffentlicht
31.03.2025

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31.03.2025 FXNET LimitedZypern: FXNET zahlt 225.000 Euro im Vergleich wegen Organisations- und CFD-Verstößen ZypernOrganisationspflichten 225.000 €

Die Untersuchung für 2021 bis 2022 betraf Compliance-Organisation, Produktüberwachung, Aufzeichnungspflichten, Schutz von Kundengeldern, Kundeninformation, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung sowie die CFD-Beschränkungen für Kleinanleger. Die CySEC schloss nach Board-Beschlüssen vom 17. und 31.03.2025 einen Vergleich über 225.000 Euro, der bezahlt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Schutz von Kundengeldern und saubere Aufzeichnungen sind Grundpflichten jeder Wertpapierfirma – Lücken summieren sich im Vergleich schnell.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17, 22(1), 25, 26(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

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27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen IrlandEmissionen und Genehmigungen 200.000 €

Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.

Behörde / Gericht
Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2025 NTT DATA România S.A.NTT DATA Rumänien: 124.432,50 RON nach Cyberangriff und verspäteter Meldung RumänienDatenpannen und Datensicherheit 25.009 €

Bei einem Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur des IT-Dienstleisters wurden Daten einer erheblichen Zahl von Personen abgezogen, darunter Ausweiskopien, Finanz- und Beschäftigungsdaten sowie Gesundheitsdaten von Beschäftigten. Die ANSPDCP bemängelte fehlende angemessene Sicherheitsmaßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung und verhängte 124.432,50 RON; für die nicht binnen 72 Stunden erfolgte Meldung erteilte sie eine Verwarnung. Das Unternehmen hat die Geldbuße bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig getestet werden, und eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

72-Stunden-Meldefrist und Wirksamkeitstests von Sicherheitsmaßnahmen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2025

Originalbetrag 124.432,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.03.2025 Adidas (Sportartikelhersteller)LG Nürnberg-Fürth: Adidas darf nicht pauschal „klimaneutral bis 2050“ werben DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Sonstiges

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Adidas auf Klage eines Verbraucherverbands, die frühere Aussage „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“ auf der Unternehmenswebseite zu unterlassen und Abmahnkosten zu erstatten. Die Aussage erwecke den Eindruck, das Ziel werde allein durch eigene Emissionsminderung erreicht, obwohl auch Grünstromzertifikate eingesetzt werden sollen; ein Hinweis nur im verlinkten Geschäftsbericht genüge nicht. Das Urteil war laut Pressemitteilung des Gerichts vom 26.03.2025 nicht rechtskräftig; ob Berufung eingelegt wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Klimaziele auf der Unternehmenswebseite gelten als Werbung und müssen dort selbst offenlegen, welche Rolle Kompensation spielt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaziele auf der Unternehmenswebseite als Werbung

Behörde / Gericht
Landgericht Nürnberg-Fürth
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. 3 HK O 6524/24
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.

Bezug zu Schulung und Awareness

Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
Veröffentlicht
23.07.2026

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14.03.2025 Centros Comerciales Carrefour, S.A.AEPD: 3,2 Mio. Euro gegen Carrefour Spanien wegen Zugriffen auf Kundenkonten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 3,2 Mio. €

Carrefour meldete zwischen Januar und April 2023 mehrere Datenschutzverletzungen durch unbefugte Zugriffe auf Kundenprofile; laut den Meldungen waren insgesamt 118.895 Personen betroffen. Die AEPD verhängte 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.000.000 Euro (Art. 32) und 200.000 Euro wegen unterlassener Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34), zusammen 3.200.000 Euro, und ordnete die Benachrichtigung binnen eines Monats an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Zugriffe auf Kundenkonten verlangen wirksamen Kontoschutz und die Information der Betroffenen, nicht nur Meldungen an die Behörde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Kundenkonten vor Kontoübernahmen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

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14.03.2025 ING Bank N.V., Sucursal en EspañaAEPD: 1,6 Mio. Euro gegen ING Spanien wegen Sozialversicherungsabfrage bei Kontoeröffnung SpanienDatenschutz 1,6 Mio. €

ING machte die Eröffnung eines Kontos davon abhängig, dass Kunden per Einwilligung den Abruf von Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Sozialversicherungskasse (TGSS) erlaubten, und berief sich dafür auf die Geldwäschevorschriften. Die AEPD sah in diesem Verfahren eine Verarbeitung ohne wirksame Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 DSGVO); die Sanktion von 2.000.000 Euro ermäßigte sich nach freiwilliger Zahlung ohne Schuldanerkenntnis auf 1.600.000 Euro, zudem wurden Abhilfemaßnahmen angeordnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfragen bei Behörden auf eine Einwilligung stützt, muss sie freiwillig einholen und darf die Kontoeröffnung nicht davon abhängig machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtsgrundlage für Datenabfragen im Rahmen der Geldwäscheprüfung

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 20 % wegen freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP), ohne Anerkennung der Verantwortung.
Veröffentlicht
13.05.2025

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11.03.2025 Mooney S.p.A.Banca d'Italia: 2,5 Mio. EUR gegen Mooney wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 2,5 Mio. €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Mooney S.p.A. eine Geldbuße von 2.500.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Eine Vor-Ort-Prüfung vom 23.10.2023 bis 26.01.2024 hatte Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Bei der Bemessung berücksichtigte die Behörde die Schwere der Verstöße, den Umsatz der Gesellschaft und die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenprofile, Sorgfaltsprüfung und Verdachtsmeldungen nicht in belastbare Prozesse und Kontrollen einbettet, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe, auch wenn später nachgebessert wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und risikobasierte Kundenprüfung

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019 und 30.07.2019; Art. 145 TUB i. V. m. Art. 65 D.Lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Banca d'Italia berücksichtigte die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
27.05.2025

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11.03.2025 Αρχή Ηλεκτρισμού Κύπρου (Electricity Authority of Cyprus, EAC)Zypern: Rüge für Stromversorger EAC wegen unsicherer App-Registrierung ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Kunde bestritt, sich in der EAC Mobile App registriert und dort seine Rechnungsanschrift geändert zu haben; der Versorger konnte nicht belegen, dass die zur Identifizierung genutzte Handynummer vom Kunden selbst stammte. Die Kommissarin stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht und Datensicherheit fest, sprach eine Rüge aus und ordnete an, die Zustellanschrift schriftlich mit dem Kunden zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Selbstregistrierung in Kundenportalen braucht eine belastbare Identitätsprüfung – sonst lassen sich Rechnungen und Daten umleiten.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 90.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung ZypernBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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06.03.2025 Talanx AGBaFin: 1,095 Mio. Euro gegen Talanx wegen verspäteter Hinweisbekanntmachung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,1 Mio. €

Die BaFin setzte am 6. März 2025 eine Geldbuße von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG fest. Das Unternehmen hatte nicht rechtzeitig bekanntgemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse sein Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine scheinbar formale Hinweisbekanntmachung ist bußgeldbewehrt – Fristen der Finanzberichterstattung gehören in den Compliance-Kalender.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen für Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten einhalten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 115 Abs. 1 S. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.03.2025 Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A.Polskie Radio Szczecin: 56.824 PLN wegen fehlender Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung PolenDatenpannen und Datensicherheit 13.604 €

Nach einem Beitrag, durch den ein minderjähriges Opfer identifizierbar wurde, stellte eine Kontrolle fest, dass der Sender keine Risikoanalyse für die Redaktionsarbeit, keine Regeln zur Prüfung personenbezogener Daten vor Veröffentlichung und keine Verschlüsselung mobiler Datenträger hatte. Die Behörde verhängte 56.824 PLN; das Verwaltungsgericht Warschau wies die Klage am 18. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor der Veröffentlichung – das Medienprivileg ersetzt keine technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Betroffener in Presseberichten; Verschlüsselung von Datenträgern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (DKN.5112.10.2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.03.2025

Originalbetrag 56.824 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2025.

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06.03.2025 SIA "VSV ZOO"Zoohandel VSV ZOO reagiert nicht auf Prüfung der Datenschutzerklärung – 500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 500 €

Im Rahmen einer präventiven Prüfung der Datenschutzerklärung auf zoopasaule.lv bat die DVI den Online-Zoohändler ab Juli 2024 mehrfach um Informationen. Das Unternehmen ließ die ersten Fristen verstreichen, bat später zweimal unter Verweis auf die Abwesenheit seines Programmierers um Aufschub und lieferte auch danach nicht. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation mit der Aufsichtsbehörde 500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine präventive Anfrage der Aufsicht ist verbindlich – wer nicht antwortet, wird sanktioniert, bevor es um den eigentlichen Mangel geht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Schreiben der Datenschutzaufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. d und e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich

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05.03.2025 OTTO FUCHS Beteiligungen KGOLG Düsseldorf: 30 Mio. Euro gegen OTTO FUCHS wegen Informationsaustauschs unter Schmieden DeutschlandKartelle und Absprachen 30 Mio. €

Das OLG Düsseldorf setzte gegen die OTTO FUCHS Beteiligungen KG eine Geldbuße von 30 Mio. Euro fest, weil zwei ihrer Prokuristen von Oktober 2010 bis November 2015 zweimal jährlich in der 'Aluminium Forging Group' mit anderen Aluminiumschmieden Informationen über Kosten- und Preisbestandteile ausgetauscht hatten, etwa zu Rabattforderungen von Kunden und gestiegenen Lagerkosten. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regelmäßige Branchenrunden zu Kosten und Rabatten sind auch ohne Preisabsprache riskant, und die Leitung haftet persönlich, wenn sie nicht ausreichend beaufsichtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch in Branchenrunden und Aufsichtspflicht der Leitung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Kartellbußgeldverfahren)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch) und Verletzung der Aufsichtspflicht; Az. V-6 Kart 2/21 OWi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Mildernde Umstände
Oft wenig konkreter Austausch über Preisbestandteile mit geringem Kostenanteil, daher geringes Gewinn- und Schadenspotenzial; Verhandlungsdruck zwischen Aluminiumlieferanten und Automobilindustrie. Erschwerend wirkten tatbezogene Umsätze von mehr als 1 Mrd. Euro und ein Konzernumsatz von rund 3,4 Mrd. Euro jährlich.
Veröffentlicht
05.03.2025

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05.03.2025 Liquidaciones Vizcaya, SL; Albujón Solar 81, SLKursmanipulation in Aktien eines Solarunternehmens: 3 Mio. Euro gegen zwei Gesellschaften SpanienMarktmissbrauch und Insiderhandel 3 Mio. €

Die CNMV stellte fest, dass die beiden Gesellschaften im vierten Quartal 2022 bei Geschäften in Aktien eines börsennotierten spanischen Photovoltaikunternehmens Marktmanipulation begangen hatten. Der Rat der CNMV verhängte am 5. März 2025 gegen Liquidaciones Vizcaya SL und Albujón Solar 81 SL je 1.500.000 EUR, zusammen 3.000.000 EUR. Gegenüber den beiden Gesellschaften ist die Entscheidung rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktmanipulation wird auch bei den beteiligten Gesellschaften selbst mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 282.15 Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015) i. V. m. Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.08.2025

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

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25.02.2025 Cantor Fitzgerald Ireland LimitedCentral Bank: 452.790 Euro gegen Cantor Fitzgerald wegen fehlender Verdachtsmeldungen IrlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 452.790 €

Zwischen März 2017 und Juni 2023 meldete die Wertpapierfirma mehrfach erkannte verdächtige Geschäfte nicht an die Central Bank, dokumentierte ihre Prüfungen nicht durchgängig und eskalierte Verdachtsfälle intern nicht zuverlässig. Wegen Verstoßes gegen Art. 16(2) MAR verhängte die Central Bank nach 30 % Vergleichsnachlass 452.790 Euro (Ausgangsbetrag 646.840); der Verstoß wurde eingeräumt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler im Frontoffice müssen Verdachtsmomente dokumentieren und eskalieren, und die Firma muss erkannte Verdachtsfälle tatsächlich melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Eskalieren verdächtiger Aufträge durch Händler und Makler

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16(2) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); European Union (Market Abuse) Regulations 2016 (S.I. No. 349 of 2016)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass von 30 %; Verstoß eingeräumt.
Veröffentlicht
27.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.02.2025 Jura Poland sp. z o.o., Terg S.A., Euro-net sp. z o.o. u. a. (5 Unternehmen)Jura Poland und Elektronikhändler: 66,1 Mio. PLN wegen Preisbindung bei Kaffeemaschinen PolenKartelle und Absprachen 15,9 Mio. €

Jura Poland hatte mit Elektronikhändlern die Wiederverkaufspreise für Kaffeemaschinen und Zubehör der Marke Jura festgelegt. Das UOKiK verhängte Geldbußen gegen Terg (30.065.250 PLN), Jura Poland (12.212.000 PLN), Euro-net (10.500.450 PLN), Media Saturn Online (6.772.000 PLN) und Media Saturn Holding Polska (6.549.000 PLN), zusammen 66.098.700 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler haften mit, wenn sie sich auf feste Wiederverkaufspreise eines Herstellers einlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand zwischen Hersteller und Händlern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 66.098.700 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.02.2025 Inetum (drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe)Portugal: 3,09 Mio. Euro gegen Inetum wegen No-Poach-Absprachen, Gericht bestätigt PortugalKartelle und Absprachen 3,09 Mio. €

Die IT-Beratungsgruppe beteiligte sich von 2014 bis 2021 an bilateralen Absprachen, Beschäftigte von Wettbewerbern nicht abzuwerben. Die AdC verhängte 3.092.000 Euro gegen drei Gesellschaften; im März 2026 bestätigte das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht (TCRS) die Buße vollständig – die erste gerichtliche Bestätigung einer Arbeitsmarkt-Kartellbuße in Portugal.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Fachkräfte abzuwerben, sind Kartelle – HR und Führungskräfte müssen das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Abwerbeverboten zwischen Wettbewerbern (No-Poach)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2025 Jumbo (Supermarktkette)OM: 50.000 Euro Strafbefehl gegen Jumbo nach tödlichem Unfall im Verteilzentrum NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 50.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die Supermarktkette Jumbo einen Strafbefehl über 50.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet, nachdem ein Beschäftigter am 20. Oktober 2021 am Verteilzentrum in Woerden von einem rückwärtsfahrenden Lkw des Unternehmens tödlich erfasst worden war. Nach den Ermittlungen der Nederlandse Arbeidsinspectie lag der eingerichtete Raucherbereich unzureichend abgetrennt neben den Laderampen und dem Lkw-Verkehr, und das Rückfahrwarnsignal des Lkw war abgeschaltet. Jumbo hat den Raucherbereich umgestaltet, Rückfahrsignale bei jedem Start automatisch aktivieren lassen, kooperiert und zahlt zusätzlich einen Betrag an die Hinterbliebenen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pausen- und Raucherbereiche gehören in die Gefährdungsbeurteilung des Werksverkehrs und müssen baulich von Lade- und Fahrzonen getrennt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege, Laderampen und Pausenbereiche in der Logistik

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket; Ermittlungen Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet (Arbowet); Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Nachträgliche Sicherheitsmaßnahmen, Kooperation, Zahlung an die Hinterbliebenen.
Veröffentlicht
18.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 200 €

Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.02.2025 Paprec GroupPNF: CJIP mit Paprec Group über 17,54 Mio. Euro nach Ermittlungen zu Abfallaufträgen FrankreichBestechung von Amtsträgern 17,5 Mio. €

Paprec Group verpflichtete sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von 17.538.990 EUR, in der bereits beschlagnahmte 4.828.000 EUR enthalten sind, sowie zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (Kosten bis 1.000.000 EUR). Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung, Begünstigung bei Vergaben, Geldwäsche und unzulässiger Absprachen rund um Aufträge und Konzessionen französischer Gebietskörperschaften zur Abfallbehandlung; validiert am 11.02.2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer von kommunalen Aufträgen lebt, muss Kontakte zu Entscheidungsträgern und Vergabeabläufe lückenlos auf Korruptions- und Begünstigungsrisiken prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei kommunalen Aufträgen und Konzessionen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien FrankreichBestechung von Amtsträgern 558.024 €

Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exportaufträge an staatliche Stellen

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
11.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 €

Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Rechtbank Overijssel (economische kamer)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert ItalienZoll Anordnung

Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung

Behörde / Gericht
Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.02.2025 Trust International Insurance Company (Cyprus) LimitedZypern: Rüge für Trust International Insurance – Unfallakte an Versicherungsagenten gegeben ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Versicherungsagent, der selbst in einen Unfall verwickelt war, erhielt vom Versicherer auf Anfrage die Pannenhilfe-Akte samt Daten des Unfallgegners und kontaktierte diesen anschließend. Die Kommissarin sprach eine Rüge aus, weil es für die Weitergabe keine Rechtsgrundlage gab und interne Verfahren diesen Fall nicht regelten, und ordnete ein Verfahren für Datenanfragen von Agenten und Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eigene Agenten oder Beschäftigte sind Dritte, wenn sie in eigener Sache Daten anfordern – das muss im Herausgabeprozess geregelt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herausgabe von Kundendaten an Agenten und Kollegen in eigener Sache

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Unternehmen setzte die Anordnung um

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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 4.722 €

Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.

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04.02.2025 Deutsche Bank AGBaFin: 23,05 Mio. Euro gegen Deutsche Bank wegen Organisations- und Aufzeichnungsmängeln DeutschlandOrganisationspflichten 23,1 Mio. €

Die BaFin setzte am 4. Februar 2025 Geldbußen von insgesamt 23.050.000 Euro gegen die Deutsche Bank AG fest: 14,8 Mio. Euro, weil die Bank nach Vorwürfen zum Vertrieb von Währungsderivaten in Spanien zu lange für Aufklärung und Mängelbeseitigung brauchte; 4,6 Mio. Euro, weil die Zweigniederlassung Postbank Telefongespräche zu Kundenaufträgen zeitweise nicht aufzeichnete; 3,65 Mio. Euro, weil die Postbank die Kontowechselhilfe in 53 Fällen nicht leistete. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Compliance-Vorwürfe im Ausland müssen zügig aufgeklärt und behoben werden – auch schleppende Abhilfe ist ein eigener Organisationsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnungspflichten in der Wertpapierdienstleistung und Kontowechselhilfe einhalten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 80 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WpHG; § 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 83 Abs. 3 S. 1 WpHG; §§ 22, 23 Abs. 1 ZKG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Beim Komplex Telefonaufzeichnung wurde eine Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) geahndet: Nach dem Auslaufen der Pandemie-Ausnahmen fehlten zeitweise Überwachungs- und Organisationsmaßnahmen.
Veröffentlicht
04.03.2025

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

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30.01.2025 Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.Garante sperrt DeepSeek: sofortige Verarbeitungsbeschränkung für italienische Nutzer ItalienKI-Systeme Anordnung

Nachdem die chinesischen Anbieter erklärt hatten, nicht in Italien tätig zu sein und nicht der DSGVO zu unterliegen, ordnete die Behörde dringlich und mit sofortiger Wirkung die Beschränkung der Verarbeitung von Daten italienischer Nutzer an und eröffnete ein Untersuchungsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Dienste europäischen Nutzern anbietet, unterliegt der DSGVO – unabhängig vom Firmensitz.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO, Art. 58 Abs. 2 lit. f (Beschränkung der Verarbeitung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.01.2025

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28.01.2025 OGH erhöht Gun-Jumping-Geldbuße gegen Lebensmittelhändler von 1,5 auf 70 Mio. € ÖsterreichFusionskontrolle 70 Mio. €

Ein im Beschluss anonymisierter Lebensmitteleinzelhandelskonzern (R*) hatte über seine Tochtergesellschaft mit einem langjährigen Pachtvertrag über eine Filialfläche in einem Einkaufszentrum einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss ohne fusionskontrollrechtliche Freigabe durchgeführt (1. Juli 2018 bis 20. September 2022). Das Kartellgericht verhängte 1,5 Mio. €; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte die Geldbuße auf 70 Mio. € fest, wobei er den Konzernumsatz von 92,3 Mrd. € und eine frühere Geldbuße wegen verbotener Durchführung berücksichtigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übernahme von Filialen per Miet- oder Pachtvertrag kann ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss sein – Expansionsabteilungen müssen die Fusionskontrolle prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflicht bei Standortübernahmen durch Miet- oder Pachtverträge

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Quellen

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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells DänemarkKartelle und Absprachen 2,68 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

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27.01.2025 Orange România S.A.Orange Rumänien: 199.020 RON wegen Löschantrag und übermäßiger Ausweiskopien RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 40.004 €

Nach einem gescheiterten Mobilfunk-Vertragsabschluss verlangte eine Person die Löschung ihrer Daten; der Anbieter forderte weitere Daten an und antwortete nicht vollständig. Zudem hatte er gescannte Ausweisdokumente gespeichert, obwohl sie für die Identifizierung nicht mehr nötig waren. Die ANSPDCP verhängte zwei Geldbußen von je 99.510 RON (zusammen 199.020 RON) und ordnete unter anderem Schulung des zuständigen Personals und Löschung der Unterlagen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschanträge brauchen einen geschulten, fristgerechten Ablauf, und Ausweiskopien dürfen nach Wegfall des Zwecks nicht aufbewahrt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Löschanträgen; keine Ausweiskopien auf Vorrat

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Art. 17, Art. 5, 6 und 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 199.020 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer ItalienKundensorgfalt 120.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
Veröffentlicht
30.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.01.2025 General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A., General Logistics Systems Enterprise S.r.l. (GLS)GLS: 8 Mio. Euro Bußgeld wegen irreführendem Klimaprogramm „Climate Protect“ ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 8 Mio. €

Die AGCM verhängte gegen General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A. und General Logistics Systems Enterprise S.r.l. gesamtschuldnerisch 8.000.000 Euro, weil das Umweltprogramm „Climate Protect“ mit unklaren, nicht belegten Umweltaussagen und irreführenden Zertifikaten über kompensierte CO2-Emissionen beworben wurde. Abonnementkunden, darunter Kleinstunternehmen, mussten zudem einen nicht angeforderten Klimabeitrag zahlen, der die Kosten des Programms deutlich überstieg, während große Kunden davon befreit waren. Die Behörde stufte dies als unlautere Geschäftspraxis nach Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo ein und untersagte ihre Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimabeiträge und Kompensationsversprechen müssen freiwillig, transparent kalkuliert und belegbar sein; wer die Kosten eines Umweltprogramms auf Kunden abwälzt und damit für sich wirbt, riskiert ein Greenwashing-Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Umweltaussagen korrekt kommunizieren

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo (D.Lgs. 206/2005); Sanktion nach Art. 27 Abs. 9 Codice del consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
04.02.2025

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21.01.2025 Banco di Desio e della Brianza S.p.A.Banca d'Italia: 480.000 EUR gegen Banco di Desio wegen Mängeln bei der Kundentransparenz ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 480.000 €

Die Banca d'Italia belegte die Banco di Desio e della Brianza S.p.A. mit einer Geldbuße von 480.000 EUR nach Art. 144 TUB. Eine Prüfung vom 02.10. bis 15.12.2023 ergab Mängel in Organisation und Kontrollen bei der Einhaltung der Transparenz- und Fairnessregeln gegenüber Kunden, unter anderem zu Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies ff. TUB; die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transparenzpflichten gegenüber Kunden brauchen eigene Kontrollen in der Organisation; fehlen sie, sanktioniert die Aufsicht die Bank selbst dann, wenn einzelne Fehler später korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und faire Behandlung von Bankkunden

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 127 Abs. 01 TUB i. V. m. Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies bis 126-septiesdecies TUB; Transparenzbestimmungen der Banca d'Italia vom 29.07.2009; Art. 144 TUB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.
Veröffentlicht
14.03.2025

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21.01.2025 Užimtumo tarnyba prie Lietuvos Respublikos socialinės apsaugos ir darbo ministerijosArbeitsagentur verschickt Excel mit 29.636 Kundendaten – 9.000 Euro LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Eine Mitarbeiterin hängte versehentlich eine Excel-Datei mit Daten von 29.636 Kunden, darunter Gesundheitsdaten, an eine E-Mail an 292 Kunden an. Die VDAI stellte fest, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Datenabfluss nicht ausreichend getestet waren und die Mitarbeiterin nicht in die Datenklassifizierung einbezogen und unzureichend unterwiesen war; Buße 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein falscher Anhang reicht für eine Massen-Datenpanne – DLP-Werkzeuge helfen nur, wenn alle Beschäftigten geschult und einbezogen sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Anhänge prüfen, Datenklassifizierung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
21.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Pharnext SAPharnext: FDA-Rückschläge verspätet gemeldet und beschönigt FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 500.000 €

Das Biotech-Unternehmen veröffentlichte die Forderung der FDA nach einer zusätzlichen Studie zu PXT-3003 und die spätere Ablehnung eines SPA-Antrags nicht so bald wie möglich und verbreitete irreführende Mitteilungen an Aktionäre. Sanktion gegen Pharnext: 500.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Rückmeldungen von Zulassungsbehörden sind regelmäßig Insiderinformationen und dürfen in Aktionärsbriefen nicht positiv umgedeutet werden.

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 MAR; Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.01.2025 Vodafone Romania S.A.Vodafone Romania zahlt 15.000 Euro für wiederholte Datenpannen durch Mitarbeiter RumänienDatenpannen und Datensicherheit 14.974 €

Mehrere gemeldete Vorfälle gingen auf Beschäftigte oder Dienstleister zurück: ein Rechnungsfoto an Dritte, offene E-Mail-Verteiler statt BCC, ein per WhatsApp geteilter Screenshot aus der Kundenanwendung und fehlgeleitete Rechnungen. Die Aufsicht sah unzureichende Maßnahmen, um weisungsgemäße Verarbeitung durch Mitarbeiter sicherzustellen, und verhängte 74.526 Lei (15.000 Euro); das Unternehmen zahlte. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele kleine Mitarbeiterfehler summieren sich zu einem Organisationsversagen – Awareness-Training ist Pflicht, nicht Kür.

Bezug zu Schulung und Awareness

BCC, Messenger-Nutzung, Versand von Kundendokumenten

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 lit. b DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 74.526 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 800 €

Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.01.2025 Εθνική Τράπεζα της Ελλάδος Α.Ε. (National Bank of Greece)Griechenland: 120.000 Euro gegen National Bank of Greece nach Fehlbuchung per Handynummer GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 120.000 €

Eine IRIS-Überweisung per Mobilnummer über die App der Bank landete bei einer unbeteiligten Kundin statt beim Empfänger, weil die Nummer falsch zugeordnet war. Die Behörde verhängte mit Entscheidung 3/2025 100.000 Euro wegen unrichtiger Daten, unzureichender Sicherheit, fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung und unterlassener Meldung der Datenpanne sowie 20.000 Euro wegen Verletzung des Auskunftsrechts.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine einzelne Fehlbuchung kann eine meldepflichtige Datenpanne sein – Beschwerden von Kunden müssen intern als möglicher Vorfall bewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden von Datenpannen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und f, Art. 15, 25, 32, 33, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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06.01.2025 Luxemburger Kreditinstitut: 175.000 EUR für verspätete Antworten auf Betroffenenanfragen LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 175.000 €

Nach 47 Beschwerden stellte die CNPD fest, dass ein Luxemburger Kreditinstitut (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) Anträge Betroffener nicht fristgerecht beantwortet hatte; den Verweis auf die COVID-19-Pandemie ließ die CNPD nicht gelten. Sie sprach eine Verwarnung (rappel à l'ordre) aus und verhängte 175.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Fristen-Tracking und ein überwachtes DSB-Postfach – Personalengpässe sind keine Ausrede.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen bei Betroffenenanfragen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 12 Abs. 3 und 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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30.12.2024 Techpump Solutions, S.L.CNMC: 308.529 Euro gegen Techpump wegen fehlender Altersprüfung auf Videoplattformen SpanienPlattformpflichten 308.529 €

Die CNMC verhängte gegen Techpump Solutions sieben Geldbußen von zusammen 308.529 Euro (fünfmal 44.829 und zweimal 42.192 Euro), weil sieben von dem Unternehmen betriebene Videoplattformen mit pornografischen Inhalten keine wirksame Altersverifikation hatten und Minderjährige sich durch bloße Selbstauskunft Zugang verschaffen konnten. Nach Angaben der CNMC behob das Unternehmen die Mängel trotz Aufforderungen nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit altersbeschränkten Inhalten brauchen eine echte Altersprüfung; eine bloße Selbstbestätigung per Klick genügt den spanischen Anforderungen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Jugendschutz und Altersverifikation auf Plattformen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 89.1.e) und Art. 157.8 Ley 13/2022 General de Comunicación Audiovisual
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.12.2024 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 225.000 Euro gegen Callcenter wegen Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge DeutschlandWerbung und Einwilligung 225.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das für Strom- und Gaslieferungsverträge warb, ein Bußgeld von 225.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Der Anteil der Beschwerden über Energie-Werbeanrufe sank 2024 nach Angaben der Behörde unter anderem wegen ihrer Großverfahren im Energiesektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.12.2024 Eurolife LtdZypern: Rüge für Versicherer Eurolife – offene Kündigung beim Vater zugestellt ZypernBeschäftigtendaten Verwarnung

Ein Bote des Versicherers stellte die Kündigung eines Mitarbeiters unverschlossen im Elternhaus zu und ließ sie, als der Vater die Annahme verweigerte, dort liegen, sodass Dritte den Inhalt lesen konnten. Die Kommissarin rügte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht und ordnete an, das Zustellverfahren für Kündigungen binnen eines Monats zu überarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalschreiben wie Kündigungen gehören verschlossen und nur an die betroffene Person zugestellt – Boten brauchen klare Anweisungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertrauliche Zustellung von Personalschreiben

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.12.2024 Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1 Mio. EUR gegen eine Sportorganisation wegen biometrischer Zugangskontrolle ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 1 Mio. €

Eine spanische Organisation aus dem Profisport verpflichtete ihre Mitglieder, den Zugang zu bestimmten Zuschauerbereichen biometrisch zu steuern, ohne zuvor eine gültige Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt zu haben. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte eine Geldbuße von 1 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und ordnete an, die biometrische Verarbeitung bis zu einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer anderen biometrische Systeme vorschreibt, ist selbst Verantwortlicher und muss vorher Notwendigkeit und Risiken prüfen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Groupe SEB, Darty, Boulanger u. a. (12 Unternehmen)Haushaltsgeräte: 611 Mio. EUR wegen Preisbindung (SEB, Darty, Boulanger u. a.) FrankreichKartelle und Absprachen 611 Mio. €

Die Autorité de la concurrence sanktionierte zehn Hersteller von Groß- und Kleingeräten sowie die Händler Darty und Boulanger, weil sie in zwölf vertikalen Absprachen, die zwischen Februar 2007 und Dezember 2014 liefen, jeweils mit ihren Handelspartnern die Endverkaufspreise festgelegt hatten. Bußgelder: SEB 189,5 Mio., Darty 109 Mio., Boulanger 84,35 Mio., BSH 54 Mio., Electrolux 44,5 Mio., Whirlpool 44,5 Mio. und als Rechtsnachfolgerin von Indesit 27,75 Mio., Candy Hoover 22,75 Mio., LG 15,5 Mio., Miele 14,25 Mio., Smeg 4,8 Mio. und Eberhardt 0,1 Mio. EUR. Den Vorwurf eines Datenaustauschs über den Branchenverband GIFAM ließ die Behörde fallen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller und Händler ihre Einhaltung gemeinsam überwachen und durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung und Preisempfehlungen im Vertrieb

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Zehn Unternehmen nutzten das Vergleichsverfahren und bestritten die Beschwerdepunkte nicht; BSH erhielt als Kronzeuge eine Bußgeldminderung. Nur SEB und Boulanger bestritten die Vorwürfe.
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.12.2024 Autobutler ApSAutobutler: 7 Mio. DKK Vergleich wegen Festpreisen mit Hunderten Werkstätten DänemarkKartelle und Absprachen 938.174 €

Die Vermittlungsplattform für Werkstattaufträge Autobutler ApS zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich vor dem See- und Handelsgericht eine Geldbuße von 7.000.000 DKK. Der Konkurrencerådet hatte im Juni 2023 festgestellt, dass Autobutler mindestens von März 2016 bis Oktober 2021 mit mehreren hundert Werkstätten feste Preise für bestimmte Leistungen in bestimmten Zeiträumen vereinbart hatte; Autobutler hatte dagegen geklagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Preise für ihre Anbieter festlegen oder koordinieren, können selbst Partei einer verbotenen Preisabsprache sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben von Plattformen gegenüber ihren Anbietern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (gerichtlicher Vergleich mit dem Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 1 og stk. 3; Art. 101 AEUV; Bußgeld nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Beendigung des Verfahrens.
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 7.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 Provident Financial s.r.o.ČNB: 8 Mio. CZK gegen Provident Financial wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 318.383 €

Nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl verhängte die ČNB gegen den Nichtbanken-Verbraucherkreditgeber Provident Financial eine Geldbuße von 8.000.000 CZK. Die Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei den Produkten „Půjčka Provident“ und „Půjčka Creditea“ ließen von Oktober 2021 bis Oktober 2022 unter anderem unbelegte oder überhöhte Einkommensangaben, unzureichend ermittelte oder gar nicht berücksichtigte Ausgaben und zu niedrig angesetzte Verbindlichkeiten zu, und in sämtlichen geprüften Verträgen (53 bzw. 25) vergab das Unternehmen Kredite ohne ausreichende Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Bankrat der ČNB wies den Rechtsbehelf am 15. Mai 2025 ab und bestätigte die Entscheidung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen Einkommen, Ausgaben und bestehende Schulden belegbar und vollständig erfassen; vereinfachte Modelle, die Belastungen ausblenden, sind ein Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Prüfung von Einkommen und Ausgaben

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit. c, § 86 Abs. 1, § 148 Abs. 1 lit. b, § 154 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. c Zákon č. 257/2016 Sb. (Verbraucherkreditgesetz, Fassung bis 31. 12. 2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 Danske Shoppingcentre P/SDanske Shoppingcentre: 350.000 DKK für Kamera über Urinal in Einkaufszentrum City2 DänemarkVideoüberwachung 46.909 €

Der Betreiber des Einkaufszentrums City2 hatte wegen Vandalismus Kameras in Toilettenbereichen installiert; eine Kamera im Herren-WC erfasste trotz schwarzer Abdeckung auch den Bereich vor dem Urinal, Hinweisschilder fehlten. Das Gericht folgte Datatilsynet und Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Verstoßes gegen die Datenminimierung 350.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras haben in Toiletten- und Umkleidebereichen praktisch nichts zu suchen – Maskierungen im Bild ersetzen keine Standortprüfung.

Behörde / Gericht
Retten i Glostrup (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. c; databeskyttelsesloven § 41; tv-overvågningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 350.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.12.2024 CNIL: 40.000 Euro gegen Immobilienagentur wegen Dauer-Videoüberwachung der Belegschaft FrankreichVideoüberwachung 40.000 €

Eine Immobilienagentur (Name in der Veröffentlichung geschwärzt) filmte Arbeitsplätze und Pausenbereiche dauerhaft in Bild und Ton, abrufbar per Smartphone-App, und erfasste mit der Software Time Doctor Tastatur- und Mausaktivität sowie Bildschirmfotos der Rechner; mehrere Personen griffen über das Administratorkonto eines von ihnen auf diese Daten zu. Die CNIL sah Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Information, Sicherheit und die Pflicht zur Folgenabschätzung und verhängte 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Bild- und Tonaufnahmen von Arbeitsplätzen sind praktisch nie verhältnismäßig – auch nicht im Kleinbetrieb.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Mitarbeiterüberwachung und Passwortsicherheit

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, 12, 13, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Citibank Europe Plc, Luxembourg BranchCitibank Europe, Zweigniederlassung Luxemburg: Rüge wegen verspäteter Russland-Sanktionen LuxemburgVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Verwarnung

Die CSSF erteilte der Luxemburger Zweigniederlassung eine Rüge (reprimand), weil sie 2022 die Finanzsanktionen nach Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gegenüber zwei Konten eines gelisteten Kunden verspätet umsetzte und das Finanzministerium verspätet informierte. Auf den Konten liefen weiter automatische Gebühren- und Zinsbuchungen; ein Zugriff der gelisteten Person auf Mittel fand laut CSSF nicht statt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Sanktionslistungen müssen ohne Verzögerung auf alle Konten angewendet und dem Finanzministerium gemeldet werden – auch automatische Buchungen gehören auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliches Einfrieren und Melden bei neuen Sanktionslistungen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Art. 6(4) Loi du 19 décembre 2020 relative aux mesures restrictives en matière financière; Art. 8-4(1) und (2) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt Art. 2 und 7 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 6(1) Gesetz 2020, Règlement grand-ducal du 14 novembre 2022, Art. 33(2) Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die CSSF berücksichtigte die Abhilfemaßnahmen der Zweigniederlassung.
Veröffentlicht
12.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Worldcoin FoundationBayLDA: Verwarnung und Löschanordnungen gegen Worldcoin wegen Iris-Codes DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach einer 2023 begonnenen Prüfung des Iris-Scan-Dienstes erließ das BayLDA einen europaweit abgestimmten Bescheid gegen die Worldcoin Foundation: eine Verwarnung, weil Iris-Codes zeitweise im Klartext gespeichert waren, sowie Anordnungen, bestimmte ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhobene Iris-Codes und SMPC-Anteile zu löschen, ein DSGVO-konformes Löschverfahren bereitzustellen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen. Das Unternehmen hat dagegen Klage erhoben; über ein Bußgeld soll gesondert entschieden werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Merkmale lassen sich nicht zurücksetzen – ihre Verarbeitung braucht ausdrückliche Einwilligung, sichere Speicherung und ein funktionierendes Löschverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Daten: Einwilligung, Löschung und Sicherheit

Behörde / Gericht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, f, g DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung KroatienKartelle und Absprachen 1,17 Mio. €

Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
Veröffentlicht
05.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2024 Bank, Polen (anonymisiert)UODO: 576.220 PLN gegen eine Bank wegen abhängigem Datenschutzbeauftragten und fehlender DSFA zum Scoring PolenDatenschutz 135.333 €

Der Datenschutzbeauftragte einer Bank in Polen war nicht direkt der Bankleitung unterstellt, sondern einem Abteilungsdirektor, der selbst Verarbeitungsprozesse verantwortete; zudem fehlte das Profiling für das Kreditscoring im Verarbeitungsverzeichnis und in einer Datenschutz Folgenabschätzung. Die polnische Datenschutzbehörde UODO verhängte Geldbußen von 261.918 PLN und 314.302 PLN, zusammen 576.220 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Datenschutzbeauftragte gehört direkt unter die Geschäftsleitung, und Profiling für das Scoring muss im Verarbeitungsverzeichnis und in einer DSFA erfasst sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und Folgenabschätzung beim Profiling

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3, Art. 30 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 576.220 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.12.2024 Meta Platforms Ireland LimitedIrland: 251 Mio. € gegen Meta wegen Datenpanne und mangelhafter Meldung IrlandDatenpannen und Datensicherheit 251 Mio. €

2018 nutzten Angreifer eine Lücke in der Funktion „Anzeigen aus Sicht von“ und erlangten Zugriff auf rund 29 Mio. Konten, davon etwa 3 Mio. im EWR. Die DPC verhängte 8 Mio. € (Art. 33 Abs. 3) und 3 Mio. € (Art. 33 Abs. 5) wegen unvollständiger Meldung und Dokumentation sowie 130 Mio. € und 110 Mio. € wegen Verstößen gegen Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 1 und 2).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenpannenmeldung muss vollständig sein und jede Panne intern nachvollziehbar dokumentiert werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 33 Abs. 3 und 5, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2024 Sambla Group OySambla Group: 950.000 EUR – Kreditanträge über ungeschützte Links abrufbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 950.000 €

In den Kreditvergleichsportalen lainaparkki.fi und rahoitu.fi waren Antragsdaten (u. a. Einkommen, Wohnkosten, Familienstand, Kinder) für jeden mit Kenntnis des persönlichen Kunden-Links abrufbar; die Links waren Ziel von Phishing und Daten gelangten an Dritte. Die Behörde verhängte 950.000 EUR und ordnete die Benachrichtigung der Betroffenen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Persönliche Links sind kein Zugangsschutz – sensible Kundendaten brauchen Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.12.2024 GymBeam s.r.o.; Gymbeam Hungary Kft.GymBeam: 100 Mio. HUF für unzulässige Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzung UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 244.230 €

Der Händler von Nahrungsergänzungsmitteln warb massenhaft mit verbotenen Heil- und nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen, suggerierte mit durchgestrichenen Preisen falsche Rabatte und informierte nicht über die Prüfung von Kundenbewertungen. Nach Anerkenntnis und Zusage eines Compliance-Programms mit Schulungen verhängte die Behörde 100 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produkttexte im Onlineshop sind Werbung – Content-Teams brauchen die Liste der zugelassenen Health Claims.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Werbeaussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; EU-Health-Claims-Verordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Rechtsmittelverzicht und Compliance-Programm mit internen Schulungen und Beitritt zum Werbe-Selbstkontrollgremium.
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 100.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2024 Krankenhaus (anonymisiert)Krankenhaus nach Ransomware: Bußgeld gerichtlich von 200.000 auf 50.000 EUR gesenkt BelgienDatenpannen und Datensicherheit 50.000 €

Nach einem Ransomware-Angriff im Jahr 2021 – dem zweiten nach einem Angriff 2019 – stellte die Streitsachenkammer fest, dass ein belgisches Krankenhaus u. a. keine Datenschutz-Folgenabschätzung, keine wirksame Informationssicherheitsrichtlinie, kein ausreichendes Verfahren für Sicherheitsupdates seiner Software und kein echtes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm für das Personal hatte. Sie verhängte am 17. Dezember 2024 eine Geldbuße von 200.000 EUR, ordnete Abhilfemaßnahmen an und wies den Einwand zurück, das Krankenhaus sei als öffentliche Stelle nicht bußgeldfähig. Der Marktgerichtshof hob die Entscheidung am 3. September 2025 teilweise auf und setzte die Geldbuße auf 50.000 EUR herab; die Datenschutzbehörde hat dagegen Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine einzelne Phishing-Schulung oder die Teilnahme weniger Beschäftigter an Übungen ersetzt kein regelmäßiges Datenschutz- und Sicherheitstraining für das gesamte Krankenhauspersonal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Security-Awareness und Datenschutzschulung für das gesamte Krankenhauspersonal

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24, Art. 32 und Art. 35 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und i sowie Art. 83 DSGVO; Art. 100 § 1 9° und 13° sowie Art. 101 LCA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Kammer senkte den Ausgangsbetrag von 390.000 EUR auf 200.000 EUR, vor allem wegen der finanziellen Schwierigkeiten des Krankenhauses, der Covid-19-Krise als mildernder Umstand und einer neu bewerteten Dauer des Verstoßes.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.12.2024 BAM International B.V.OM: Strafbefehl gegen BAM International wegen falsch verbuchter Beschleunigungszahlungen NiederlandeBestechung von Amtsträgern 30.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die BAM International B.V. einen Strafbefehl über 30.000 Euro wegen Urkundenfälschung (valsheid in geschrift): Bei einem abgeschlossenen Projekt in Afrika waren im Zusammenhang mit einem Steuerstreit sogenannte Beschleunigungszahlungen (facilitation payments) an Amtsträger geflossen, die nicht alle transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Das Unternehmen hatte die Zahlungen bei einer eigenen Untersuchung entdeckt und selbst gemeldet; die Höhe entspricht der OM-Richtlinie zu Selbstanzeige, Kooperation und Eigenuntersuchung. Ein separates Verfahren wegen Bestechung von Amtsträgern bei anderen Projekten stellte das OM mangels Beweisen ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch geduldete Kleinzahlungen an Amtsträger müssen vollständig und transparent verbucht werden; Selbstanzeige und eigene Aufklärung wirken mildernd.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschleunigungszahlungen und transparente Buchführung

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Valsheid in geschrift (Urkundenfälschung nach niederländischem Strafrecht); Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, eigene Untersuchung und Kooperation mit den Ermittlungen.
Veröffentlicht
17.12.2024

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16.12.2024 Jyske Bank A/SJyske Bank: knapp 24 Mio. DKK wegen Geldwäsche-Mängeln in der Abteilung Keyplan Mortgage DänemarkKundensorgfalt 3,21 Mio. €

Jyske Bank hat einen Bußgeldbescheid (bødeforelæg) der Sonderstaatsanwaltschaft NSK über 23.961.500 DKK angenommen. Anlass war eine Anzeige der Finanzaufsicht vom November 2022 nach einer Geldwäsche-Inspektion in der Abteilung Keyplan Mortgage: Die Bank hatte Kundenkenntnisverfahren und verstärkte Sorgfaltspflichten bei als hochriskant eingestuften Kunden nicht ausreichend durchgeführt und verdächtige Transaktionen nicht untersucht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden in Spezialabteilungen brauchen dieselbe verstärkte Prüfung und Transaktionsüberwachung wie im Kerngeschäft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten und Transaktionsprüfung bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) auf Anzeige des Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5, § 17 stk. 1, § 25 stk. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2024

Originalbetrag 23.961.500 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.12.2024 EcoR1 Capital LLCAMF: 7 Mio. Euro gegen EcoR1 Capital wegen Kursmanipulation bei Innate Pharma (angefochten) FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 7 Mio. €

Die AMF-Sanktionskommission stellte fest, dass der US-Vermögensverwalter EcoR1 Capital beim Verkauf von Innate-Pharma-Aktien an fünf Handelstagen im Oktober 2019, unmittelbar vor der Nasdaq-Notierung der Unternehmens, den Kurs im Sinne von Art. 12 MAR manipuliert und außerdem das Über- und Unterschreiten der 5-%-Schwelle nicht gemeldet hatte. Gegen die Gesellschaft wurden 7.000.000 EUR verhängt. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft. Ein weiterer Manipulationsvorwurf galt als nicht erwiesen. Die Entscheidung ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor einer Kapitalmarkttransaktion große Positionen abbaut, muss die Kurswirkung seiner Orders prüfen und Schwellenmeldungen fristgerecht abgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktmanipulation beim Positionsabbau und Stimmrechtsmitteilungen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12, 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. L. 233-7 Code de commerce; Art. 223-14 Règlement général de l'AMF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.12.2024 Großbank, Spanien (anonymisiert)AEPD: 3,5 Mio. Euro gegen eine Großbank, weil eine Bevollmächtigte ein fremdes Konto sah SpanienDatenpannen und Datensicherheit 3,5 Mio. €

Eine Person, die nur für zwei Konten einer Kundin einer spanischen Großbank bevollmächtigt war, konnte im Online-Banking auch die Finanzinformationen eines Gemeinschaftskontos der Kundin mit einem weiteren Mitinhaber einsehen, für das sie keine Berechtigung hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 500.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 3.000.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung (Art. 25), zusammen 3.500.000 Euro, stellte den Vorwurf nach Art. 32 ein und ordnete Anpassungen an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechtigungen im Online-Banking müssen je Konto sauber getrennt sein; eine Vollmacht darf nicht auf fremde Produkte durchgreifen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Quellen

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11.12.2024 European High Growth Opportunities Manco SA; Alpha Blue Ocean Inc.; Auplata Mining Group; RSM ParisAMF: 2,5 Mio. Euro gegen vier Unternehmen wegen Marktmanipulation rund um die Finanzierung von Auplata (angefochten) FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 2,5 Mio. €

Die AMF-Sanktionskommission sah Marktmanipulation durch irreführende Informationen in einer Pressemitteilung des Goldminenunternehmens Auplata vom 30.10.2017 zu einem Finanzierungsvertrag mit dem Fonds EHGO SF, im Anhang des Konzernabschlusses 2017 und im Prüfungsbericht des Abschlussprüfers RSM Paris; zudem hätten die Fondsgesellschaften EHGO Manco und Alpha Blue Ocean den Kurs der Auplata-Aktie manipuliert. Verhängt wurden je 1.000.000 EUR gegen EHGO Manco und Alpha Blue Ocean, 300.000 EUR gegen Auplata und 200.000 EUR gegen RSM Paris. Der Betrag umfasst nur die Sanktionen gegen die Unternehmen. Mehrere Betroffene haben Rechtsmittel eingelegt; Auplata hat seines zurückgenommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten und Abschlussprüfer müssen Finanzierungsverträge und ihre Folgen zutreffend darstellen; irreführende Angaben können als Marktmanipulation geahndet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Finanzkommunikation und Verantwortung von Abschlussprüfern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. a und c, Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus SchwedenVideoüberwachung 17.366 €

Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

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10.12.2024 Klarna Bank ABKlarna: 500 Mio. SEK wegen Lücken in Geldwäsche-Risikobewertung und Routinen SchwedenInterne Sicherungsmaßnahmen 43,4 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Klarna eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 500.000.000 SEK für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz im Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022. Der allgemeinen Risikobewertung fehlten unter anderem Bewertungen, wie Produkte und Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können; für das Produkt Rechnungskauf (faktura) fehlten Routinen, die alle Anlässe für Sorgfaltsmaßnahmen erfassen, und es gab keine Routine für das Modellrisikomanagement. Die Obergrenze bemaß sich am Konzernumsatz 2023 von 24,64 Mrd. SEK; die Bank selbst setzte 19,65 Mrd. SEK um.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsanbieter müssen jedes Produkt in der Geldwäsche-Risikobewertung abbilden und Routinen für alle Auslöser von Sorgfaltspflichten vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung für Zahlungsprodukte und Routinen für Kundensorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
2 kap. 1 och 8 §§ samt 6 kap. 1 § andra stycket lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Nachbesserungen und die Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren wertete FI nicht als mildernd.
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 500.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2024.

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10.12.2024 Versicherer, Spanien (anonymisiert)AEPD: 4 Mio. Euro gegen einen Versicherer nach Zugriff über einen Maklerzugang SpanienDatenpannen und Datensicherheit 4 Mio. €

Nach mehreren Beschwerden über eine Datenpanne stellte die spanische Datenschutzbehörde AEPD fest, dass ein Angreifer mit den Zugangsdaten eines Versicherungsmaklers auf zahlreiche Daten auch ehemaliger Kunden eines Versicherers zugreifen konnte, weil grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, eine Trennung der Datenbestände und eine Folgenabschätzung fehlten. Festgesetzt wurden 1.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.000.000 Euro (Art. 32), 2.000.000 Euro (Art. 25) und 1.000.000 Euro (Art. 35), zusammen 5.000.000 Euro; nach freiwilliger Zahlung ohne Schuldanerkenntnis wurden 4.000.000 Euro fällig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge wie die von Maklern brauchen starke Authentifizierung und dürfen nur auf die nötigen Daten zugreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absicherung von Vermittler und Partnerzugängen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 20 % wegen freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP), ohne Anerkennung der Verantwortung.
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

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05.12.2024 KasprCNIL: 240.000 EUR gegen Kaspr wegen Abgreifens von LinkedIn-Kontaktdaten FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 240.000 €

Die CNIL verhängte gegen Kaspr, Anbieterin einer kostenpflichtigen Chrome-Erweiterung, die berufliche Kontaktdaten zu LinkedIn-Profilen anzeigt, eine Geldbuße von 240.000 EUR und eine Anordnung unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag. Das Unternehmen hatte auch Kontaktdaten von Nutzern gesammelt, die deren Sichtbarkeit eingeschränkt hatten, die fünfjährige Speicherfrist bei jeder Profilaktualisierung neu beginnen lassen, Betroffene erst ab 2022 und nur auf Englisch informiert und Auskunftsersuchen unzureichend beantwortet (Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich zugängliche Profile sind kein Freibrief: Die Sichtbarkeitseinstellungen der Nutzer begrenzen, was Datenanbieter rechtmäßig einsammeln dürfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sammeln von Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2024

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04.12.2024 Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles PlusInselflüge Karibik: 14,57 Mio. EUR für Kartell von Air Caraïbes und Air Antilles FrankreichKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Air Caraïbes und Air Antilles (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express, CAIRE) stimmten sich mit Beteiligung von Miles Plus (Aérogestion) zwischen 2015 und 2019 in vier Absprachen über Kapazitätskürzungen, die Aufteilung von Flugzeiten sowie Preise und Tarifbedingungen auf Inselverbindungen in der Karibik ab. Die Autorité de la concurrence verhängte 13 Mio. EUR gesamtschuldnerisch gegen Air Caraïbes, Groupe Dubreuil Aéro und Groupe Dubreuil, 1,5 Mio. EUR gegen K Finance als Muttergesellschaft der insolventen CAIRE und 70.000 EUR gegen Miles Plus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, von wenigen Anbietern geprägten Regionalmärkten sind Absprachen über Kapazitäten und Tarife schwere Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Kapazitäten und Preise zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren für die Groupe-Dubreuil-Gesellschaften und Miles Plus; gegen die in Liquidation befindliche CAIRE und ihre direkte Muttergesellschaft wurde mangels Zahlungsfähigkeit kein Bußgeld verhängt.
Veröffentlicht
04.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.12.2024 Salva Kindlustuse ASSalva Kindlustus: 10.000 Euro wegen Kfz-Versicherungswerbung ohne Pflichthinweis EstlandIrreführende Werbung und Preisangaben 10.000 €

Der Versicherer ließ über Europark Estonia Werbung für die Kfz-Haftpflichtversicherung schalten, der der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Versicherungsbedingungen fehlte, und gab auf Policen fälschlich an, die Verträge seien über einen registrierten Versicherungsagenten geschlossen worden. Geldbuße 10.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertriebspartner für Werbung und Vertragsschluss einsetzt, muss deren Pflichtangaben und Registrierung selbst kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Finanzwerbung; Vertriebspartner-Steuerung

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 254 Abs. 2 KindlTS (Versicherungstätigkeitsgesetz); Werbegesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin ÖsterreichKartelle und Absprachen 7,09 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.11.2024 Pierre Cardin und AhlersPierre Cardin und Ahlers: 5,74 Mio. EUR wegen Beschränkung grenzüberschreitender Verkäufe EU-EbeneKartelle und Absprachen 5,74 Mio. €

Das Modehaus Pierre Cardin und sein größter Lizenznehmer Ahlers hinderten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2008 bis 2021 andere Lizenznehmer und deren Kunden daran, Pierre-Cardin-Kleidung außerhalb ihrer Lizenzgebiete oder an Discounter zu verkaufen, um Ahlers absoluten Gebietsschutz zu sichern. Die Geldbußen betragen 2.237.000 EUR (Pierre Cardin) und 3.500.000 EUR (Ahlers), zusammen 5.737.000 EUR; einer Partei wurde nach Prüfung ihrer geltend gemachten Zahlungsunfähigkeit eine Ermäßigung gewährt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzverträge dürfen nicht dazu dienen, Märkte gegen Verkäufe aus anderen Mitgliedstaaten oder an Discounter abzuschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Vertriebsbeschränkungen in Lizenzverträgen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Ermäßigung für eine Partei wegen geltend gemachter Zahlungsunfähigkeit (Ziffer 35 der Bußgeldleitlinien 2006).
Veröffentlicht
28.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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28.11.2024 FreedelityFreedelity: Anordnungen mit Zwangsgeld wegen Auslesens von Personalausweisdaten BelgienWerbung und Einwilligung Anordnung

Nach einer von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung stellte die Streitsachenkammer fest, dass Freedelity, ein Anbieter gemeinsam genutzter Kundendaten für Händler, keine wirksamen Einwilligungen nachweisen konnte, deren Widerruf nicht ausreichend erleichterte und mehr Daten aus den elektronischen Personalausweisen von Verbrauchern erhob als nötig. Statt einer Geldbuße ordnete sie u. a. wirksame Einwilligungsverfahren, den Stopp der Erhebung nicht erforderlicher Ausweisdaten samt Löschung und eine Speicherhöchstdauer von drei Jahren nach der letzten Aktivität an, jeweils mit einem Zwangsgeld von 1.000 EUR pro Verzugstag (5.000 EUR bei Nichterfüllung aller Anordnungen), insgesamt höchstens 100.000 EUR. Der Marktgerichtshof bestätigte die Entscheidung am 18. Juni 2025 bis auf die Umsetzungsfristen; Freedelity hat Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Auslesen des Personalausweises für Kundenkarten erfordert strikte Datenminimierung und nachweisbare, leicht widerrufbare Einwilligungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Datenminimierung bei Kundenbindungsprogrammen und dem Auslesen von Ausweisen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 4 Nr. 11, Art. 5, 6, 7, 24 und 25 DSGVO; Art. 100 § 1 9°, 10° und 12° LCA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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27.11.2024 Crédit Agricole Vita S.p.A.IVASS: 516.000 EUR gegen Crédit Agricole Vita wegen unwirksamer Produktüberwachung (POG) ItalienOrganisationspflichten 516.000 €

IVASS verhängte gegen die Crédit Agricole Vita S.p.A. eine Geldbuße von 516.000 EUR nach Art. 324-bis CAP. Nach einer Vor-Ort-Prüfung stellte die Aufsicht fest, dass das System zur Produktüberwachung und -steuerung (Product Oversight and Governance, POG) wegen Mängeln in allen Phasen des Prozesses unwirksam war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktgovernance muss von der Zielmarktbestimmung bis zur laufenden Überprüfung in jeder Phase funktionieren, sonst gilt das ganze System als unwirksam.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktfreigabe und Produktüberwachung (POG)

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 30-decies und Art. 324-bis Abs. 1 und 4 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 5–10 IVASS-Verordnung 45/2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2024

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27.11.2024 Lyngby-Taarbæk KommuneLyngby-Taarbæk: Anzeige mit Bußgeldvorschlag wegen fehlender MFA und Altzugängen DänemarkDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Mindestens 1.000 ehemalige Beschäftigte behielten nach ihrem Ausscheiden Zugang zum Fachsystem KMD Nexus mit Daten von rund 30.000 Bürgern; ein früherer Mitarbeiter sah 1.022 Bürgerakten ein. Zudem nutzte eine unbefugte Person die Zugangsdaten eines Beschäftigten für Office-Dienste mit Informationen über rund 5.000 Personen – beide Systeme waren seit Jahren ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung aus dem Internet erreichbar. Datatilsynet zeigte die Gemeinde bei der Polizei an und schlug eine Geldbuße von 350.000 bis 400.000 DKK vor; das Verfahren ist noch bei den Gerichten anhängig, eine Geldbuße wurde bislang nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugänge müssen beim Austritt sofort entzogen und Fernzugriffe mit Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offboarding, Zugriffsrechte und Mehr-Faktor-Authentifizierung

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
27.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Netflix International B.V.AP: 4,75 Mio. Euro gegen Netflix wegen unzureichender Datenschutzinformation NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 4,75 Mio. €

Netflix informierte Kundinnen und Kunden zwischen 2018 und 2020 nicht ausreichend darüber, was mit ihren Daten geschieht, und die vorhandenen Informationen waren teils unübersichtlich. Die niederländische Aufsicht verhängte 4,75 Mio. Euro; Netflix hat die Datenschutzerklärung inzwischen überarbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen vollständig und verständlich sein – auch Auskünfte an Kunden müssen konkret statt pauschal ausfallen.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. c, e, f und Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 1 lit. a, c, d und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Datenschutzerklärung und Informationsangebot wurden nachträglich verbessert.
Veröffentlicht
18.12.2024
Quellen

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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) NiederlandeSorgfaltspflichten in der Lieferkette 150.000 €

Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Rechtsgrundlage
Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
Veröffentlicht
26.11.2024

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26.11.2024 Carnegie Investment Bank ABCarnegie Investment Bank: 1,3 Mio. SEK für abgestimmtes Geschäft in Vertiseit-Aktien SchwedenMarktmissbrauch und Insiderhandel 112.818 €

Finansinspektionen verhängte gegen Carnegie Investment Bank per Sanktionsbescheid (sanktionsföreläggande) eine Sanktionsgebühr von 1.300.000 SEK wegen Marktmanipulation. Carnegie hatte am 2. August 2024 für einen Kunden eine Kauforder über 100.000 Aktien der Vertiseit AB gelegt, die im Einvernehmen mit einer anderen Partei gegen eine fast gleichzeitig platzierte Verkaufsorder zu gleicher Menge und gleichem Preis ausgeführt wurde (98.202 Aktien zu 43,70 SEK, 87 % des Tagesumsatzes). Das Geschäft konnte falsche oder irreführende Signale über Angebot, Nachfrage oder Kurs der Aktie geben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsabteilungen müssen mit Gegenparteien abgestimmte Aufträge als Manipulationsrisiko erkennen und stoppen, auch wenn sie im Kundenauftrag platziert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen manipulativer Ordermuster (abgestimmte Gegenaufträge)

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. a Ziff. i und Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); 5 kap. 1 § 2 samt 6 och 19 §§ lagen (2016:1306) med kompletterande bestämmelser till EU:s marknadsmissbruksförordning
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 1.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

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26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap (Nationaal Archief)AP: Förmliche Warnung an Kulturministerium wegen Online-Stellung des CABR-Archivs NiederlandeDatenschutz Verwarnung

Das Nationaal Archief plante, das Archiv der Sondergerichtsbarkeit nach dem Zweiten Weltkrieg (CABR) mit rund 485.000 Akten zu mutmaßlicher Kollaboration ab Januar 2025 für jedermann online und im Volltext durchsuchbar zu veröffentlichen. Weil dies nach Einschätzung der AP ohne gesetzliche Ausnahme auch besondere und strafrechtliche Daten noch lebender Personen offengelegt hätte, sprach sie gegenüber dem Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft als Verantwortlichem eine förmliche Warnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor der Digitalisierung und Online-Stellung sensibler Bestände ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage die Veröffentlichung auch für noch lebende Betroffene trägt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung historischer Archive mit sensiblen Daten lebender Personen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO (AVG), insbesondere Art. 9 und 10; förmliche Warnung vor einer voraussichtlich rechtswidrigen Verarbeitung
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.11.2024 KT Bank AGBaFin: 30 Bußgelder von insgesamt 600.000 Euro gegen KT Bank wegen GwG- und KWG-Verstößen DeutschlandKundensorgfalt 600.000 €

Die BaFin verhängte gegen die KT Bank AG 30 Bußgelder zu je 20.000 Euro, insgesamt 600.000 Euro. Die Bank hatte unter anderem ihre internen Sicherungsmaßnahmen nicht wirksam überwacht, Legitimationsnachweise nicht aufbewahrt, Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht, Namen wirtschaftlich Berechtigter nicht erhoben, Verdachtsmeldungen unterlassen und Kredite gewährt, ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Offenlegungspflichten vollständig zu prüfen. Der Bescheid vom 25. November 2024 ist seit dem 20. Dezember 2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele Lücken im Kundenprozess – von der Identifizierung bis zur Verdachtsmeldung – werden einzeln geahndet und summieren sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und Geschäftsbeziehungen laufend überwachen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 3, 7, 20, 21, 30, 33 und 69 GwG; § 56 Abs. 2 Nr. 5 KWG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.01.2025
Quellen

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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

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22.11.2024 Banus Port Vagyonkezelő Zrt.Banus Port: 250 Mio. HUF für Scheinumsätze in der 4iG-Aktie UngarnMarktmissbrauch und Insiderhandel 608.080 €

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft erzeugte von September 2023 bis Mai 2024 mit Geschäften über mehrere Milliarden Forint falsche Signale zum Handelsvolumen der 4iG-Aktie ('painting the tape'). Die Zentralbank untersagte die Wiederholung, verhängte 250 Mio. HUF und erstattete Strafanzeige.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäfte, die vor allem Umsatz vortäuschen, sind Marktmanipulation – auch ohne Kursziel.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12, 15 MAR (Marktmanipulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
22.11.2024

Originalbetrag 250.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller BulgarienKartelle und Absprachen 1,4 Mio. €

Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

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21.11.2024 BlueSnap Payment Services Ireland LimitedCentral Bank of Ireland: BlueSnap vermischte Kundengelder – 324.240 Euro und Verweis IrlandOrganisationspflichten 324.240 €

Der Zahlungsdienstleister hinterlegte von Januar 2021 bis Dezember 2022 Kundengelder nicht auf dem vorgesehenen Treuhandkonto, sondern vermischte sie mit anderen Geldern, und informierte die Zentralbank nach Entdeckung verspätet. Ursache waren laut Aufsicht mangelndes Regulierungsbewusstsein und unzureichende Aufsicht über die von der Gruppe erbrachten Safeguarding-Prozesse; die Buße von 463.200 Euro wurde wegen Vergleichs um 30 % auf 324.240 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundengelder müssen jederzeit nachvollziehbar getrennt sein – wer Safeguarding-Prozesse von der eigenen Gruppe erbringen lässt, bleibt selbst verantwortlich und muss Abweichungen umgehend melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung von Kundengeldern und Meldepflichten gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
European Union (Payment Services) Regulations 2018, Regulations 17(2) und 27
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
30 % Nachlass für Vergleich mit unstreitigem Sachverhalt; Mängel vollständig behoben.
Veröffentlicht
21.11.2024

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20.11.2024 Einzelhändler für Telekommunikationsgeräte (anonymisiert)Luxemburger Telekom-Einzelhändler: 2.300 EUR und Kamera-Abbau wegen Mitarbeiterüberwachung LuxemburgVideoüberwachung 2.300 €

Die CNPD verhängte gegen eine Luxemburger GmbH, die Telekommunikationsgeräte im Fachhandel verkauft, eine Geldbuße von 2.300 EUR und ordnete an, zwei Kameras zu entfernen, die dauerhaft Büroarbeitsplätze von Beschäftigten filmten, sowie deren Aufnahmen zu löschen. Festgestellt wurden außerdem fehlende Rechtsgrundlage, unzureichende Information, zu lange Speicherung und Sicherheitsmängel; die Datenschutzleitlinie musste um die Rechtsgrundlage ergänzt werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras, die dauerhaft Arbeitsplätze filmen, lassen sich mit dem Schutz von Eigentum kaum rechtfertigen – Blickwinkel und Rechtsgrundlage vorher festlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Arbeitsplätzen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 6(1), 5(1)(a) i. V. m. 13(1) und (2), 5(2) i. V. m. 24(1), 5(1)(e) und 32(1) DSGVO; Art. 58(2)(d), (f) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping kann ersatzfähiger Schaden sein (VI ZR 10/24) DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Daten sehr vieler Facebook-Nutzer waren von Unbekannten über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft, abgegriffen und später öffentlich verbreitet worden. Der BGH entschied, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über eigene Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO sein kann, ohne dass ein konkreter Missbrauch nachgewiesen sein muss; einen Ausgleich in einer Größenordnung von 100 Euro hielt er unter den Umständen des Falls für rechtlich unbedenklich. Die Sache ging u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen können Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch auslösen; bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.11.2024 MetaMeta: 797,72 Mio. EUR Geldbuße wegen Kopplung von Facebook Marketplace EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 797,7 Mio. €

Die Europäische Kommission stellte fest, dass Meta seine beherrschende Stellung bei persönlichen sozialen Netzwerken und bei Display-Werbung in sozialen Medien missbraucht hat: Der Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace war automatisch mit Facebook verbunden, und anderen Kleinanzeigenanbietern, die auf Facebook und Instagram werben, wurden unfaire Bedingungen auferlegt, die Meta die Nutzung ihrer werbebezogenen Daten für Marketplace erlaubten. Neben der Geldbuße von 797,72 Mio. EUR muss Meta das Verhalten abstellen und darf es nicht wiederholen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen dürfen Zusatzdienste nicht zwangsweise an ihr Kernprodukt koppeln und Daten von Werbekunden, die zugleich Wettbewerber sind, nicht für eigene Angebote verwerten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopplungsgeschäfte und Nutzung von Wettbewerberdaten durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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14.11.2024 Orange SACNIL: 50 Mio. EUR gegen Orange wegen Werbung zwischen E-Mails und Cookies FrankreichWerbung und Einwilligung 50 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen Orange SA eine Geldbuße von 50.000.000 EUR, weil der Konzern im Posteingang seines E-Mail-Dienstes ohne Einwilligung Werbeanzeigen im Erscheinungsbild echter E-Mails einblendete, die mehr als 7,8 Mio. Nutzer zu sehen bekamen (Art. L. 34-5 CPCE). Zudem wurden auf orange.fr bereits gesetzte Cookies nach dem Widerruf der Einwilligung weiter ausgelesen (Art. 82 Loi Informatique et Libertés); dafür ordnete die CNIL Abhilfe binnen drei Monaten unter einem Zwangsgeld von 100.000 EUR je Tag an. Orange hat die Entscheidung beim Conseil d'État angefochten, der am 17. April 2026 dem Conseil constitutionnel die Frage vorlegte, ob Art. L. 34-5 CPCE verfassungsgemäß ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeflächen, die wie persönliche E-Mails aussehen, gelten als Direktwerbung per E-Mail und brauchen eine vorherige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung im Posteingang und Widerruf der Cookie-Einwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Orange hatte die beanstandete Anzeigenform im November 2023 eingestellt; das neue Format grenzt Werbung klar von E-Mails ab.
Veröffentlicht
10.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 BNP Paribas Fortis SA/NVBNP Paribas Fortis: 10,4 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Kapitalmeldungen EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 10,4 Mio. €

BNP Paribas Fortis meldete nach der Entscheidung der EZB in 31 aufeinanderfolgenden Quartalen von 2014 bis 2021 auf konsolidierter Basis unrichtige Eigenmittelanforderungen und risikogewichtete Aktiva für Factoring-Forderungen, weil sie interne Modelle nutzte, von deren wesentlichen Mängeln sie wusste, und die Aufsicht darüber nicht informierte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und verhängte 10.400.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Modellmängel sind der Aufsicht offenzulegen, statt mit den fehlerhaften Ergebnissen weiter zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegung bekannter Modellmängel gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR), zuvor Art. 99 Abs. 1 CRR; Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern ItalienBeschäftigtendaten 5 Mio. €

Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz aufgehoben

Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
15.11.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.11.2024 TikTok, X und Meta (Instagram)TikTok, X und Instagram: Irische Aufsicht verpflichtet zu Maßnahmen gegen Terrorinhalte IrlandPlattformpflichten Anordnung

Coimisiún na Meán stellte fest, dass die Dienste von TikTok, X und Meta (Instagram) terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, nachdem sie binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten. Die Anbieter müssen spezifische Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergreifen und darüber berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten Entfernungsanordnungen zentral erfassen – ab der zweiten binnen zwölf Monaten drohen behördlich überwachte Zusatzpflichten.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.11.2024 Saxo Bank A/S (Rechtsnachfolgerin der BinckBank N.V.)AFM: 1,6 Mio. Euro gegen Saxo Bank wegen Mängeln bei der BinckBank-Migration NiederlandeOrganisationspflichten 1,6 Mio. €

Die AFM verhängte am 12. November 2024 gegen die Saxo Bank A/S als Rechtsnachfolgerin der BinckBank N.V. drei Bußgelder von zusammen 1,6 Mio. Euro. Während der Überführung der BinckBank-Kunden auf die Systeme von Saxo führte BinckBank ihre Depotbuchhaltung so ungenau, dass die Zuordnung von Wertpapieren und Geldern nicht mehr sicher war (500.000 Euro), kontrollierte kritische Prozesse zum Schutz der Kundenvermögen unzureichend (500.000 Euro) und behandelte Kunden nicht sorgfältig, etwa durch verspätete Überweisungen und Transaktionen, zu hohe Kosten und einen schlecht erreichbaren Kundenservice (600.000 Euro). Saxo legte keinen Einspruch ein; die Bußgelder sind seit 25. Dezember 2024 bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT- und Kundenmigrationen nach einer Übernahme müssen Vermögenstrennung, Kontrollen und Kundenservice ausdrücklich abgesichert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vermögenstrennung und Kundenschutz bei IT- und Kundenmigrationen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 165 Abs. 1 Buchst. a, b und f Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo); Art. 4:90 Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.11.2024 Hamburger Dienstleister aus dem Forderungsmanagement (anonymisiert)HmbBfDI: 900.000 Euro gegen Inkassodienstleister wegen nicht gelöschter Schuldnerdaten DeutschlandDatenschutz 900.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung marktstarker Inkassounternehmen stellte der HmbBfDI vor Ort fest, dass ein Hamburger Dienstleister bis Mitte November 2023 eine sechsstellige Zahl von Datensätzen über Schuldnerinnen und Schuldner ohne Rechtsgrundlage aufbewahrt hatte, teils fünf Jahre über die gesetzliche Frist hinaus. Das Unternehmen räumte den Verstoß ein und akzeptierte das Bußgeld von 900.000 Euro; seine Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung wurde berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Löschkonzept mit festen Fristen gehört vor die Datenerhebung und muss in der Datenbank tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschkonzept und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Verstoß eingeräumt, Bußgeld akzeptiert, professionelle Zusammenarbeit bei der Aufarbeitung.
Veröffentlicht
12.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.11.2024 Uptime-IT ApSDänemark: 40.000 Kronen gegen IT-Dienstleister mit unbrauchbaren Backups nach Ransomware DänemarkAuftragsverarbeitung 5.363 €

Als Auftragsverarbeiter eines Chiropraktikerhauses hatte der IT-Dienstleister Backups verschlüsselt, ohne den Schlüssel zu sichern; nach einem Ransomware-Angriff 2020 ließen sich Patientendaten mit Gesundheitsangaben und CPR-Nummern nicht wiederherstellen. Die Datatilsynet zeigte das Unternehmen an und schlug 50.000 Kronen vor; das Gericht verurteilte es am 12.11.2024 zu 40.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung regelmäßig getestet wird – inklusive Zugriff auf die Schlüssel.

Behörde / Gericht
Dänisches Gericht auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO; Auftragsverarbeitungsvertrag
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 40.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.11.2024 Správa účelových zariadeníStaatliche Einrichtung SÚZ: 2.000 EUR – keine eigene Meldestelle, Wege unveröffentlicht SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die dem Außenministerium unterstellte Einrichtung mit mindestens 50 Beschäftigten hatte statt einer eigenen verantwortlichen Person den Generalsekretär des Ministeriums benannt und die Meldewege nicht für alle Beschäftigten zugänglich veröffentlicht. Das Amt verhängte 2.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede verpflichtete Organisation braucht eine eigene, intern bekannte Meldestelle – die Zuständigkeit der Muttereinrichtung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1 und 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.11.2024 Strabag AG (Köln); Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG als Kronzeuge ohne BußgeldBundeskartellamt: 2,79 Mio. € gegen Strabag wegen Absprache bei Kölner Zoobrücke DeutschlandKartelle und Absprachen 2,79 Mio. €

Bei der Ausschreibung zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017 vereinbarten Mitarbeitende, dass ein Unternehmen ein Schutzangebot abgibt, damit das andere den Zuschlag erhält, gegen spätere Ausgleichszahlung. Nach Feststellung des Bundeskartellamts erhielt Strabag im Settlement-Verfahren eine Geldbuße von 2,79 Mio. €; das Verfahren gegen Kemna wurde als Kronzeuge eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon eine einzige abgesprochene Ausschreibung reicht für Bußgeld und Strafverfahren – Ausgleichszahlungen zwischen Bietern sind ein klares Warnsignal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Ausgleichszahlungen bei einzelnen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Settlement
Haftung von Führungskräften
Submissionsabsprachen sind für die beteiligten Personen zusätzlich nach § 298 StGB strafbar; deren Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft.
Veröffentlicht
06.11.2024

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06.11.2024 Waystone Fund Management (IE) LimitedCentral Bank: 393.512 Euro gegen Waystone wegen mangelhafter Aufsicht über Anlageverwalter IrlandOrganisationspflichten 393.512 €

Als Verwalter eines alternativen Investmentfonds prüfte die Gesellschaft den beauftragten Anlageverwalter kaum, der 2018/2019 17,7 Mio. Euro in schwer bewertbare Darlehensnoten investierte; bei der Aussetzung des Fonds im August 2020 standen 10,2 Mio. Euro aus. Die Central Bank stellte Verstöße u. a. bei Sorgfaltsprüfung, Interessenkonflikten, Delegationsaufsicht, Risikomanagement und Bewertung fest und verhängte per Vergleich einen Verweis und 393.512 Euro (562.160 Euro abzüglich 30 %), vom High Court am 31.03.2025 bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anlageentscheidungen delegiert, bleibt verantwortlich und muss Erfahrung und Anlagen des Beauftragten laufend prüfen, auch bei langjährigen Geschäftspartnern.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
European Union (Alternative Investment Fund Managers) Regulations 2013 (S.I. No. 257 of 2013); s. 33BC Central Bank Act 1942
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich nach dem Verfahren der unstreitigen Tatsachen mit 30 % Nachlass; Verstöße eingeräumt; Anleger erhielten ihre Einlage in die Darlehensnoten über einen Vergleich zurück.
Veröffentlicht
08.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.11.2024 Deželna banka Slovenije d. d.Deželna banka Slovenije: 90.000 EUR für mangelhafte Kreditrisikovorsorge SlowenienOrganisationspflichten 90.000 €

Die Bank hatte von 2018 bis Mitte 2023 keine angemessenen Richtlinien für Wertberichtigungen und Rückstellungen nach IFRS 9 und den EBA-Leitlinien zum Kreditrisiko. Die Bankenaufsicht verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von 90.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien für Wertberichtigungen und Rückstellungen nach IFRS 9 müssen dokumentiert und laufend an die EBA-Leitlinien angepasst werden.

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 171, Art. 396 Abs. 1 Nr. 19 ZBan-3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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05.11.2024 Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe) S.A.Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe): 61.000 EUR wegen Geldwäsche-Mängeln LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 61.000 €

Das CAA verhängte gegen die Versicherungsmaklergesellschaft eine Geldbuße von 61.000 EUR. Eine Prüfung 2021 ergab unter anderem einen unzureichenden Auslagerungsvertrag mit der Muttergesellschaft, eine unvollständige Gesamtrisikobewertung, Lücken bei wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft und PEP, ein nicht nachvollziehbar konfiguriertes Screening-Tool und fehlende Jahresberichte des Compliance Officers. Zudem konnte die Gesellschaft keinen Zugang zu den Unterlagen ihrer internen Geldwäsche-Schulungen gewähren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schulungen zählen nur, wenn ihre Inhalte dokumentiert und der Aufsicht vorlegbar sind; ausgelagerte Sorgfaltspflichten brauchen einen genauen Vertrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachweisbare Geldwäsche-Schulungen und Auslagerung von Sorgfaltspflichten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(2), 8-4 und 8-5 Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung, fristgerechte Antworten.
Veröffentlicht
15.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.11.2024 OpenAIGarante: 15 Mio. Euro gegen OpenAI wegen ChatGPT – später vom Gericht aufgehoben ItalienKI-Systeme aufgehoben

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte 15 Mio. Euro, weil OpenAI ChatGPT ohne geeignete Rechtsgrundlage mit Nutzerdaten trainierte, Transparenzpflichten verletzte, eine Datenpanne vom März 2023 nicht meldete und keine Altersprüfung vorsah; zusätzlich wurde eine sechsmonatige Informationskampagne angeordnet. Das Tribunale di Roma gab der Klage von OpenAI mit Urteil Nr. 4153/2026 (veröffentlicht am 18.03.2026) statt; der Garante hat den Bescheid daraufhin von seiner Website genommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Modelle mit personenbezogenen Daten trainiert, braucht vorab eine dokumentierte Rechtsgrundlage und eine Altersprüfung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtsgrundlage, Transparenz, Meldung von Datenpannen, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.12.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Quellen

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31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

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31.10.2024 VAFO PRAHA, s.r.o.ÚOHS: 120 Mio. CZK gegen VAFO PRAHA wegen Preisbindung bei Heimtierfutter TschechienKartelle und Absprachen 4,74 Mio. €

Die tschechische Wettbewerbsbehörde ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren (narovnání) gegen den Heimtierfutterhersteller VAFO PRAHA eine Geldbuße von 120.121.000 CZK. Das Unternehmen hatte von Januar 2013 bis September 2021 gegenüber 30 Abnehmern Mindestverkaufspreise für Hunde- und Katzenfutter der Marken Brit und Carnilove festgelegt, deren Einhaltung kontrolliert und Abweichungen auch mit Sanktionen beantwortet, was gegen das tschechische Wettbewerbsgesetz und Art. 101 AEUV verstieß; die weitere Durchführung solcher Absprachen wurde untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsteams dürfen unverbindliche Preisempfehlungen nie durchsetzen oder überwachen; ein wirksames Compliance-Programm senkt die Geldbuße, ersetzt aber keine saubere Vertriebspraxis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS); Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung vor Verfahrensbeginn und Hinweis an die Abnehmer, dass sie ihre Preise frei bestimmen; Kooperation über das Pflichtmaß hinaus; ein als hinreichend wirksam bewertetes Compliance-Programm; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.

Originalbetrag 120.121.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2024.

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30.10.2024 Deutsche Bank, S.A.E.CNMV: 10 Mio. Euro und Beratungsverbot für Deutsche Bank SAE bei Devisenderivaten SpanienOrganisationspflichten 10 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Deutsche Bank SAE zwei Geldbußen von je 5.000.000 Euro, zusammen 10.000.000 Euro, weil die Bank spanische Kunden von 2018 bis März 2021 zu komplexen Devisenderivaten wie Target Profit Forwards und Pivot TPF beriet, ohne die Informations- und Eignungspflichten einzuhalten und im besten Kundeninteresse zu handeln. Zusätzlich wurde ihr für ein Jahr untersagt, zu komplexen OTC-Devisenderivaten zu beraten, bei denen der Kunde Optionen verkauft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei der Beratung zu komplexen Derivaten müssen Eignungsprüfung, Risikoaufklärung und Handeln im Kundeninteresse lückenlos dokumentiert sein; sonst drohen neben Bußgeldern Tätigkeitsverbote.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlageberatung und Eignungsprüfung bei komplexen Derivaten

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 284.1 und Art. 283.12 i. V. m. Art. 208 bis 211 und 208 ter Texto refundido de la Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015); Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; Circular CNMV 3/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.10.2024 Valio OyValio: 600.000 EUR wegen Verstoßes gegen Fusionsauflage bei Heinon Tukku FinnlandFusionskontrolle 600.000 €

Das Marktgericht verhängte gegen die Molkerei Valio Oy eine Sanktionszahlung von 600.000 EUR, weil sie die zentrale Auflage aus der Freigabe der Übernahme des Großhändlers Heinon Tukku (2021) verletzt hatte: Beschäftigte mit Preis- und Ergebnisverantwortung für Valio-Produkte hatten rund ein Jahr lang Zugriff auf sensible Einkaufspreise von Wettbewerbern. Die Behörde hatte 900.000 EUR beantragt; das Oberste Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde am 16. Januar 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verhaltensauflagen aus einer Fusionsfreigabe müssen technisch umgesetzt werden – Vertraulichkeitszusagen ersetzen keine Zugriffssperren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung von Verhaltensauflagen aus Fusionsfreigaben

Behörde / Gericht
Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des KKV; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Kilpailulaki (948/2011) 25 § und 28 § (Vollzug entgegen einer Freigabeauflage), 13 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorübergehender, fahrlässiger Verstoß; die übrigen Auflagen wurden eingehalten.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.10.2024 Untold SRLUntold SRL beantwortet Auskunfts- und Löschantrag nicht – 15.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 14.998 €

Untold SRL ließ einen Auskunfts- und einen Löschantrag einer betroffenen Person unbeantwortet, obwohl diese alle Kontaktdaten angegeben hatte. Die Aufsicht verhängte 49.741 Lei (10.000 Euro) für die Auskunft und 24.870,5 Lei (5.000 Euro) für die Löschung und ordnete Personalschulungen an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Ticketsystem mit Monatsfrist – auch bei saisonalen Veranstaltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Betroffenenanfragen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4, Art. 15, Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.10.2024

Originalbetrag 74.611,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar FrankreichKartelle und Absprachen 470 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Industrie und Maschinenbau
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.10.2024 Raiffeisenbank Austria d.d.Kroatien: 142.483 EUR gegen Raiffeisenbank Austria wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen KroatienKundensorgfalt 142.483 €

Auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Hrvatska narodna banka (HNB) erließ der Financijski inspektorat einen Bußgeldbescheid gegen Raiffeisenbank Austria d.d.: Die Bank hatte bei mehreren Kunden Risikofaktoren in der Sorgfaltsprüfung nicht berücksichtigt, Geschäftsbeziehungen nicht laufend überwacht, wirtschaftlich Berechtigte nicht ordnungsgemäß festgestellt, ungewöhnliche Bar- und Überweisungsmuster nicht analysiert und nicht an die Geldwäschemeldestelle gemeldet. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 142.482,94 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen analysiert, dokumentiert und gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Bargeldmuster erkennen und melden

Behörde / Gericht
Ministarstvo financija, Financijski inspektorat (Veröffentlichung durch die Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 150 Abs. 1 Nr. 8, 11, 23, 26, 43, 44 Zakon o sprječavanju pranja novca i financiranja terorizma (i. V. m. Art. 14, 15, 30, 37, 53)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Verfahren wurde durch eine Vereinbarung der Parteien (Art. 109.e Prekršajni zakon) abgeschlossen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.10.2024 České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)ČD und ÖBB: 48,65 Mio. EUR wegen Absprache gegen neuen Bahnkonkurrenten EU-EbeneKartelle und Absprachen 48,7 Mio. €

Die tschechische und die österreichische Staatsbahn stimmten sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2012 bis 2016 beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Fernverkehrswagen ab, damit der Neueinsteiger RegioJet sie nicht erwerben konnte – unter anderem durch abgestimmtes Timing, manipulierte Verkaufsverfahren und Austausch vertraulicher Bieterinformationen. Die Geldbußen betragen 31.940.000 EUR für ČD und 16.712.000 EUR für ÖBB, die als Kronzeugin 45 % Ermäßigung erhielt (zusammen 48.652.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen dürfen den Verkauf von Betriebsmitteln nicht mit Wettbewerbern abstimmen, um Neueinsteiger vom Markt fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung zwischen Wettbewerbern bei Verkäufen und Bieterverfahren

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
ÖBB: 45 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung.
Veröffentlicht
23.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.10.2024 LinkedIn Ireland Unlimited CompanyDPC: 310 Mio. Euro gegen LinkedIn wegen verhaltensbasierter Werbung ohne Rechtsgrundlage IrlandWerbung und Einwilligung 310 Mio. €

LinkedIn wertete Daten seiner Mitglieder, auch solche von Dritten, für Verhaltensanalyse und zielgerichtete Werbung aus, ohne gültige Einwilligung; auch berechtigtes Interesse und Vertragserfüllung trugen nicht. Die DPC stellte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz fest, sprach eine Verwarnung aus, ordnete die Herstellung rechtmäßiger Zustände an und verhängte Geldbußen von insgesamt 310 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Profiling zu Werbezwecken tragen weder „berechtigtes Interesse“ noch der Nutzungsvertrag – ohne echte Einwilligung ist die Auswertung unzulässig.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6, Art. 13 Abs. 1 lit. c, Art. 14 Abs. 1 lit. c
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.10.2024 Telekommunikationsanbieter, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter SIM-Duplikate SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Telekommunikationsanbieter stellte ein Duplikat der SIM-Karte einer Kundin aus, das diese nicht beantragt hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 200.000 Euro wegen Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage (Art. 6) und 1.000.000 Euro, weil das Verfahren von vornherein keine geeigneten Vorkehrungen gegen solche Fehler enthielt (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro, und ordnete Maßnahmen an, damit Duplikate nur vom Anschlussinhaber beantragt werden können; das Unternehmen kündigte eine verwaltungsgerichtliche Klage an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Duplikate dürfen nur nach belastbarer Prüfung der Identität des Anschlussinhabers ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei SIM-Tausch (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.10.2024 Vilniaus rajono savivaldybės administracijaRansomware-Angriff auf Bezirksverwaltung Vilnius – 9.000 Euro Datenschutzbuße LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Nach einem Einbruch in die Server der Bezirksverwaltung, bei dem Daten verschlüsselt wurden, fielen Dienste aus und Sozialleistungen verspäteten sich. Die VDAI stellte unzureichenden Schadsoftwareschutz, mangelhafte Rechte- und Passwortverwaltung, fehlende Wiederherstellung sowie unzureichende Information der Betroffenen fest und verhängte 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups, Patchmanagement und Passwortregeln sind auch für Behörden Datenschutzpflicht – und Betroffene müssen konkrete Schutztipps erhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit, Ransomware-Vorsorge

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. b, c und d, Art. 34 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
18.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung ÖsterreichKartelle und Absprachen 65.000 €

Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Deckangebote in Handwerksausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem ÖsterreichDatenschutz 5.000 €

Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
50 bis 249
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.10.2024 Fio banka, a.s.ČNB: 9,5 Mio. CZK gegen Fio banka wegen unzureichender Geldwäsche- und Sanktionskontrollen TschechienInterne Sicherungsmaßnahmen 376.357 €

Mit einem Strafbefehl (příkaz) verhängte die ČNB gegen die Fio banka eine Geldbuße von 9.500.000 CZK. Die Bank hatte 2021 keine angemessenen internen Verfahren unter anderem für den Abgleich mit Sanktionslisten, die Risikoprofile ihrer Kunden, die Kontrolle von Kredit- und Finanzinstituten als Kunden, das Transaktionsmonitoring (etwa Whitelist, Einzahlungsautomaten, politisch exponierte Personen) und die Kreditvergabe und prüfte bei einem einzelnen Firmenkunden von 2020 bis 2022 Eigentümerstruktur, Risikoeinstufung und Transaktionen nicht ausreichend. Zudem schulte sie von 2019 bis Mai 2022 bestimmte Beschäftigte nicht innerhalb der Zwölfmonatsfrist zur Geldwäscheprävention und nahm Aufsichtsratsmitglieder sowie die Leitung der internen Revision über eine interne Liste ganz von dieser Schulung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsscreening und Transaktionsmonitoring müssen systemseitig alle Beteiligten erfassen, auch Pfandgeber, Eigentümer und Gegenbanken, sonst bleiben Lücken trotz vorhandener Richtlinien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening, Transaktionsmonitoring und Geldwäscheschulung im Bankbetrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 21 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 6 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 9.500.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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09.10.2024 ein britisches WertpapierhandelshausCONSOB: 260.000 EUR Geldbuße gegen ein Wertpapierhandelshaus wegen ungedeckter Leerverkäufe, Gewinn eingezogen ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 260.000 €

Die CONSOB verhängte gegen ein britisches Wertpapierhandelshaus eine Geldbuße von 260.000 EUR und ordnete zusätzlich die Einziehung des erzielten Gewinns von 248.203 EUR an. Die Gesellschaft hatte am 12. und 13.07.2022 während der Kapitalerhöhung eines börsennotierten italienischen Unternehmens 299.653 Aktien im Gegenwert von 551.742 EUR ungedeckt leerverkauft (230.000 EUR für den Verstoß gegen Art. 12 der Leerverkaufsverordnung) und die entstandene Netto-Leerverkaufsposition weder der CONSOB noch der Öffentlichkeit gemeldet (Erhöhung um 30.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leerverkäufe ohne vorherige Deckung und ohne Meldung der Netto-Position kosten nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den gesamten Gewinn.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ungedeckte Leerverkäufe und Meldepflichten für Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 9 und 12 Verordnung (EU) 236/2012 (Leerverkaufsverordnung); Art. 193-ter Abs. 1, 2 und 4 D.Lgs. 58/1998 (TUF)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
07.11.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink

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09.10.2024 zwei italienische Anbieter von Elektro-KleinstwagenAGCM: Anbieter von Elektro-Kleinstwagen entfernen „100 % grün“-Werbung ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf den Websites für zwei Elektro-Kleinstwagen warben die Anbieter mit „100 % nachhaltig“, „100 % Green“, „Null Emissionen“ und „Null Umweltauswirkung“, ohne Lebenszyklusphasen oder die Emissionen der Stromerzeugung zu berücksichtigen. Nach Intervention der AGCM (moral suasion) wurden die Aussagen entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Elektrofahrzeugen sind absolute Aussagen wie „null Emissionen“ irreführend, wenn Herstellung und Stromerzeugung ausgeblendet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pauschale Umweltversprechen bei Elektroprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Freiwillige Entfernung der Aussagen nach Intervention der Behörde.
Veröffentlicht
09.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink

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07.10.2024 ein estnisches EntsorgungsunternehmenEntsorgungsunternehmen muss überhöhte Entgelte für Müllbehälter-Transport senken EstlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Ein estnisches Entsorgungsunternehmen verlangte in 17 Gemeinden und Städten mit organisierter Abfuhr (16 Preislisten) für das händische Heranholen von Behältern über 10 bis 30 Meter 8,33 bis 20 Euro netto je Vorgang. Die Behörde wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unangemessen hohe Preise und ordnete an, die Preise bis 31. Oktober 2024 auf Kosten plus angemessenen Gewinn zu senken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Gebiet exklusiv entsorgt, muss auch Zusatzleistungen kostenbasiert bepreisen.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 16 Nr. 1, § 61¹ KonkS; § 28 Abs. 1 KorS
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.10.2026 · Direktlink

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01.10.2024 eine dänische gemeinnützige Organisation im GesundheitsbereichGemeinnützige Gesundheitsorganisation: 75.000 DKK nach Diebstahl unverschlüsselter Laptops DänemarkDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 10.057 €

Eine dänische gemeinnützige Organisation im Gesundheitsbereich meldete 2019 und 2020 Diebstähle von Computern aus ihren Büros sowie Phishing-Angriffe; laut Datatilsynet waren mindestens 1.448 Personen betroffen, teils mit Gesundheitsdaten. Obwohl die Organisation nach einem Angriff 2018 selbst Multifaktor-Authentifizierung für nötig gehalten hatte, fehlten diese und eine Verschlüsselung der Rechner. Ein dänisches Stadtgericht verurteilte sie rechtskräftig zu 75.000 DKK (Empfehlung der Datatilsynet und Antrag der Anklage: 800.000 DKK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mobile Geräte mit Gesundheitsdaten müssen verschlüsselt sein; wiederholte Vorfälle ohne Umsetzung eigener Maßnahmen wiegen schwer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verschlüsselung mobiler Geräte und Phishing-Abwehr (Multifaktor-Authentifizierung)

Behörde / Gericht
Københavns Byret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1; databeskyttelsesloven § 41
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 75.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.10.2026 · Direktlink

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30.09.2024 ein estnisches WellnesshotelWellnesshotel muss Videoüberwachung im Behandlungsbereich aussetzen EstlandVideoüberwachunganonymisiert Anordnung

Nach einem Hinweis, dass in einem estnischen Wellnesshotel auch im Behandlungsbereich und zur Kontrolle der Arbeitsdisziplin gefilmt werde und Kameras das Nachbargrundstück erfassten, ordnete die AKI an, die Videoüberwachung bis zur Vorlage einer tragfähigen Interessenabwägung auszusetzen, die Aufnahme des Nachbargrundstücks einzustellen und die Kamerainformationen auf der Website zu korrigieren. Das Hotel hatte Fristen der Aufsicht mehrfach verstreichen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras brauchen eine dokumentierte Interessenabwägung je Standort; Leistungskontrolle von Beschäftigten ist kein zulässiger Zweck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Beschäftigten und Gästen

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d und f, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 ein in Irland ansässiger Betreiber sozialer NetzwerkeIrland: 91 Mio. € gegen Betreiber sozialer Netzwerke wegen Passwörtern im Klartext IrlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 91 Mio. €

Der Plattformbetreiber speicherte Passwörter von Nutzern unverschlüsselt im Klartext in internen Systemen und meldete dies der DPC im März 2019. Die DPC stellte Verstöße gegen die Sicherheitspflichten (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1) sowie gegen Melde- und Dokumentationspflichten (Art. 33 Abs. 1 und 5) fest und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert oder geloggt – auch nicht in internen Systemen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 und 5
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Passwörter wurden nach Angaben der DPC nicht an externe Dritte offengelegt.
Veröffentlicht
27.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 ein spanisches TelekommunikationsunternehmenAEPD: 1,3 Mio. Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen nach Massenabruf über Beschäftigtenportal SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 1,3 Mio. €

Über ein aus dem Internet erreichbares Beschäftigtenportal eines spanischen Telekommunikationsunternehmens, das nur mit Benutzername und Passwort gesichert war, riefen Unbefugte mit dem Benutzerkonto eines Beschäftigten massenhaft Kundendaten ab; betroffen waren Festnetznummern sowie technische und Konfigurationsdaten der Kundengeräte von rund 1,4 Mio. Personen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte nach den Entscheidungsgründen 800.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 500.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 1.300.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Portale brauchen Abruflimits und Überwachung, damit ungewöhnliche Massenabfragen sofort auffallen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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25.09.2024 ein tschechischer VersichererČNB: 5 Mio. CZK gegen Versicherer – Ausländerpolicen gegen Kundenbedarf verlängert TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 199.021 €

Die ČNB verhängte gegen einen Versicherer eine Geldbuße von 5.000.000 CZK nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb. Der Versicherer verlängerte zwischen August 2021 und März 2022 in 632 Fällen Reisekrankenversicherungen für Ausländer, obwohl diese Policen den Kunden nicht mehr zur Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen dienen konnten, weil in diesem Zeitraum nur ein einziger anderer Versicherer solche Versicherungen für diesen Zweck anbieten durfte. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 30. Januar 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ändert sich die Rechtslage für ein Produkt, müssen Vertrieb und Verlängerungsprozesse sofort prüfen, ob es den Zweck des Kunden noch erfüllt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bedarfsgerechter Vertrieb im besten Interesse des Kunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 72 Abs. 1, § 114 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a Zákon č. 170/2018 Sb. (ZDPZ, Fassung bis 28. 5. 2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 5.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 eine französische Wurstwaren-UnternehmensgruppeWurstwarenhersteller: 900.000 EUR wegen Behinderung einer Durchsuchung der Kartellbehörde (angefochten) FrankreichKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 900.000 €

Bei einer Durchsuchung am 16.11.2023 im Rahmen von Kartellermittlungen im Wurstwarensektor erhielten die Ermittler nach den Feststellungen der Autorité de la concurrence wissentlich unzutreffende Auskünfte aus der Leitungsebene des Unternehmens. Die Behörde wertete dies als Behinderung der Ermittlungen, die das Risiko eines Beweisverlusts begründet habe, und verhängte 900.000 EUR gesamtschuldnerisch gegen die drei betroffenen Gesellschaften der Gruppe. Die Entscheidung ist angefochten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden müssen Leitung und Rechtsabteilung wahrheitsgemäß mitwirken; schon wissentlich falsche Auskünfte gegenüber den Ermittlern werden als Behinderung geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids)

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-2 V Abs. 2 Code de commerce (Behinderung von Ermittlungsmaßnahmen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Nach Feststellung der Behörde ging die Behinderung von der Leitungsebene des Unternehmens aus; sie berücksichtigte das bei der Bemessung.
Veröffentlicht
09.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 ein slowenischer FahrzeugimporteurFahrzeugimporteur: 650.000 EUR im Vergleich für Absprachen bei Werkstattaufträgen SlowenienKartelle und Absprachenanonymisiert 650.000 €

Die Behörde hatte 2021 festgestellt, dass ein slowenischer Importeur einer Automarke und vier Autohäuser bei der Reparatur und Wartung von Fahrzeugen dieser Marke für öffentliche Auftraggeber gegen das Kartellverbot verstießen. Im Vergleichsverfahren nach dem neuen Wettbewerbsgesetz zog der Importeur seine Klage zurück und erhielt eine Verwaltungssanktion von 650.000 EUR, zahlbar in drei Raten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autorisierte Händlernetze dürfen sich bei öffentlichen Aufträgen nicht abstimmen, auch wenn Auftraggeber Markenwerkstätten verlangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen zwischen Hersteller und Händlernetz bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 ZPOmK-1 bzw. Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV; Vergleich nach Art. 95 ZPOmK-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Vergleich mit bis zu 20 % Minderung; Beendigung nach der Durchsuchung, Kooperation.
Veröffentlicht
30.09.2024
Quellen

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23.09.2024 ein marktbeherrschender österreichischer PostdienstleisterÖsterreich: 9,2 Mio. € Geldbuße gegen einen Postdienstleister für diskriminierende Rabatte bei Massensendungen ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 9,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Postdienstleister 9,2 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen von 2017 bis Anfang 2022: Konsolidierer erhielten bei gleicher Jahresmenge schlechtere Rabattstaffeln, Rabatte oder Jahresboni als andere Großkunden, und die mit Großkunden vereinbarten Rabatte unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die Geldbuße folgte auf einen bereits rechtskräftigen Abstellungsauftrag aus dem Verfahren eines Konsolidierers; das Unternehmen erkannte die Zuwiderhandlung im Settlement an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen müssen Rabattsysteme so gestalten, dass gleichartige Abnehmer einschließlich Konsolidierern nicht benachteiligt werden, und dürfen Konditionen nicht per Geheimhaltungsklausel abschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Rabattsysteme

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG und Art. 102 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement); bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens.
Veröffentlicht
25.02.2025

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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 195.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 695 €

Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink

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18.09.2024 ein Agrar- und LebensmittelkonzernAgrar- und Lebensmittelkonzern: 21 Mio. EUR für verschleierte Übernahme zweier Großbäckereien bestätigt SlowakeiFusionskontrolleanonymisiert 21 Mio. €

Ein Agrar- und Lebensmittelkonzern erwarb 2013 die Kontrolle über zwei slowakische Großbäckereien, ließ eine davon aber zwei Jahre verdeckt über einen Dritten halten, um die Anmeldeschwelle zu umgehen; eine frühere Übernahme hatte die Behörde 2011 abgelehnt. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 21 Mio. EUR; rechtskräftig seit 27. September 2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gestaffelte oder über Dritte verschleierte Erwerbe werden zusammengerechnet; Umgehungskonstruktionen erhöhen das Bußgeld.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Nichtanmeldung und Vollzug eines Zusammenschlusses)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
08.10.2024
Quellen

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18.09.2024 eine dänische GroßbankPNF: Dänische Großbank zahlt 6,33 Mio. Euro wegen Geldwäsche von Steuerbetrug FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 6,33 Mio. €

Die Bank verpflichtete sich in einer CJIP mit dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 6.028.799 EUR und zu 300.000 EUR Schadensersatz an den französischen Staat, zusammen mutmaßlich 6.328.799 EUR. Der Vorwurf betraf Geldwäsche im Zusammenhang mit bandenmäßiger Steuerhinterziehung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Validiert am 18.09.2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken haften auch strafrechtlich, wenn über ihre Konten Erlöse aus organisiertem Steuerbetrug fließen; Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung müssen das erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken aus Steuerbetrugsstrukturen von Kunden

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); gerichtliche Validierung
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment de fraude fiscale en bande organisée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink

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18.09.2024 ein staatliches lettisches UniversitätsklinikumUniversitätsklinikum verweigert Datenschutzaufsicht Auskünfte – 2.000 Euro LettlandDatenschutzanonymisiert 2.000 €

Die DVI prüfte mehrere Beschwerden gegen das staatliche Krankenhaus, u. a. zur Verarbeitung von Patienten- und Gesundheitsdaten durch einen Arzthelfer und zu einer unbeantworteten Auskunftsanfrage. Weil die Klinik die angeforderten Informationen nicht lieferte, verhängte die Behörde 2.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kliniken brauchen protokollierte Zugriffe auf Patientenakten und eine zentrale Stelle, die Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantwortet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Patientendaten nur bei Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

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13.09.2024 eine dänische Vertriebsgesellschaft eines ModekonzernsModevertrieb: 12 Mio. DKK für Austausch von Preis- und Rabattplänen mit Händlern DänemarkKartelle und Absprachenanonymisiert 1,61 Mio. €

Die Vertriebsgesellschaft hat ein strafrechtliches Bußgeld von 12.000.000 DKK angenommen, weil sie 2014 bis 2018 vertrauliche Informationen über Preise, Rabatte, Ausverkaufszeitpunkte und Mengen mit zwei Einzelhändlern ausgetauscht hatte, mit denen sie über eigene Läden auch im Einzelhandel konkurrierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller mit eigenem Einzelhandel dürfen im dualen Vertrieb keine Preis-, Rabatt- und Ausverkaufspläne mit ihren Händlern teilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch im dualen Vertrieb (Hersteller mit eigenem Einzelhandel)

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) nach Entscheidung des Konkurrencerådet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 23 stk. 1 nr. 1 og 14, stk. 4, jf. § 6 stk. 1 og 3; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Bereitschaft, das Bußgeld nach dem Urteil des See- und Handelsgerichts vom 6. Mai 2024 anzunehmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 12.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2024.

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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup KroatienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 190.000 €

Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2026 · Direktlink

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12.09.2024 eine kroatische EinzelhandelsketteKroatien: 132.000 EUR gegen eine Einzelhandelskette wegen unlauterer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 132.000 €

Die kroatische Wettbewerbsbehörde AZTN stellte fest, dass eine kroatische Einzelhandelskette unter Ausnutzung erheblicher Verhandlungsmacht gegenüber drei Lebensmittellieferanten unlautere Handelspraktiken anwandte: Preise wurden nicht vor der Lieferung schriftlich vereinbart, Katalogwerbung ohne klar vereinbarte Preise und Rabatte abgerechnet, Waren wegen schwachen Absatzes ohne klare vertragliche Grundlage zurückgegeben und Zahlungsfristen von 30 bzw. 60 Tagen überschritten. Unter Berücksichtigung mehrerer mildernder Umstände setzte sie 132.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen im Lebensmittelhandel sollten Preise, Werbekostenzuschüsse und Retouren vorab schriftlich regeln und gesetzliche Zahlungsfristen überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Vertragsgestaltung und Zahlungsfristen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Die Behörde berücksichtigte mehrere mildernde Umstände.
Veröffentlicht
01.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.09.2026 · Direktlink

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10.09.2024 ein französischer Getränkehersteller eines LebensmittelkonzernsUmwelt-CJIP mit einem Getränkehersteller über 2 Mio. Euro FrankreichEmissionen und Genehmigungenanonymisiert 2 Mio. €

Der Hersteller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei Wasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von mutmaßlich 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Wasser

Behörde / Gericht
Staatsanwaltschaft (Procureur de la République); gerichtliche Validierung
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein polnischer Pkw-Importeur und sechs Gesellschaften aus seinem HändlernetzPkw-Importeur und Händlernetz: 395,3 Mio. PLN für Marktaufteilung und Preisabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 92,4 Mio. €

Das UOKiK stellte eine Absprache zwischen einem Pkw-Importeur und seinem Händlernetz fest, mit der der Markt für Pkw der vom Importeur vertriebenen Marke in Polen aufgeteilt und Preise festgelegt wurden. Die Geldbußen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 395.280.209,80 PLN: der Importeur 331.021.284,64 PLN und sechs Händlergesellschaften 27.263.871,67 PLN, 11.617.847,67 PLN, 8.148.931,36 PLN, 6.880.036,14 PLN, 6.687.061,81 PLN und 3.661.176,51 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller und Händler dürfen weder Kundengebiete untereinander zuteilen noch Verkaufspreise abstimmen; Vertriebsvorgaben gehören vorab kartellrechtlich geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsschutz und Preisabsprachen im Vertriebsnetz

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 395.280.209,8 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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05.09.2024 ein französischer Anbieter von ArztpraxissoftwareCNIL: 800.000 EUR gegen Arztsoftware-Anbieter wegen Gesundheitsdaten ohne Genehmigung FrankreichDatenschutzanonymisiert 800.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Arztsoftware-Anbieter eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil über seine Praxissoftware Patientendaten für eine Gesundheitsdatenbank ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung verarbeitet und zudem Daten aus dem Abrechnungs-Teledienst HRi der Krankenversicherung erhoben wurden, auf den nur Ärzte zugreifen dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab und bestätigte, dass die pseudonymisierten Daten wegen des Reidentifizierungsrisikos personenbezogen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierte Gesundheitsdaten bleiben personenbezogen, solange eine Reidentifizierung mit vertretbarem Aufwand möglich ist; Datenbanken damit brauchen die vorgeschriebene Genehmigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.
Veröffentlicht
12.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.09.2026 · Direktlink

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04.09.2024 eine belgische BankBelgische Bank: 1 Mio. EUR, weil Kassenobligationen ohne Prospekt angeboten wurden BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 1 Mio. €

Die Bank bot ihre Kassenobligationen weiter öffentlich an, nachdem das über zwölf Monate eingeworbene Volumen spätestens am 4. April 2023 die Schwelle von 75 Mio. EUR für die Befreiung von der Prospektpflicht erreicht hatte, ohne einen Prospekt zu veröffentlichen, und verbreitete Werbung dafür ohne vorherige Genehmigung der FSMA. Bis zum Vertriebsstopp am 1. Juni 2023 nahm sie so 289.218.514 EUR ein. Im Vergleich zahlt die Bank mutmaßlich 1.000.000 EUR und sagt eine Verstärkung ihres Direktionskomitees um ein Mitglied mit fundierter juristischer Expertise zu; die FSMA verwies darauf, dass die Bank schon 2021 einen Vergleich über 300.000 EUR wegen nicht vorab genehmigter Werbung geschlossen hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Befreiungen von der Prospektpflicht, die an Volumenschwellen hängen, müssen laufend überwacht werden; bei absehbarer Überschreitung ist der Vertrieb sofort anzupassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prospektpflicht und Schwellenwerte bei Daueremissionen von Banken

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 1 Abs. 4 lit. j und Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung); Art. 24 § 1 und Art. 27 Gesetz vom 11. Juli 2018 über öffentliche Angebote von Anlageinstrumenten; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank stellte den Vertrieb zum 1. Juni 2023 ein, legte der FSMA danach einen Prospektentwurf vor und beschloss organisatorische Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsrisikokultur.
Haftung von Führungskräften
Als Teil des Vergleichs sagte die Bank zu, das Direktionskomitee um ein Mitglied mit fundierter juristischer Expertise zu ergänzen und bis dahin einen beratenden Exekutivausschuss mit einem solchen Mitglied einzurichten.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink

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29.08.2024 eine schwedische ApothekenketteApothekenkette: 37 Mio. SEK für ungewollte Datenübermittlung an Meta über den Meta-Pixel SchwedenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3,26 Mio. €

Die IMY verhängte gegen die Apothekenkette eine Geldbuße von 37.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 19. Januar 2020 bis 25. April 2022 beim Einsatz des Analysewerkzeugs Meta-Pixel auf seiner Website keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte. Über die aktivierte Funktion zum erweiterten Abgleich gelangten bei Käufen Kontaktangaben einschließlich Personennummern in gehashter Form sowie Angaben zu gekauften, teils sensiblen Produkten an Meta; laut Vorfallsmeldung waren schätzungsweise 500.001 bis 1.000.000 Personen betroffen. Die Apothekenkette erfuhr durch einen Hinweis von außen davon; Bemessungsgrundlage war der Jahresumsatz 2023 von 23,27 Mrd. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Marketing-Pixel einsetzt, muss jede Zusatzfunktion vor der Aktivierung darauf prüfen, welche Kundendaten sie an den Anbieter überträgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Drittanbieter-Tools auf Websites mit sensiblen Kundendaten

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Die IMY berücksichtigte bei der Schwere, dass die Daten gehasht an einen einzigen Empfänger gingen und bereits Schutzmaßnahmen bestanden; Meldung, Zusammenarbeit und spätere Abhilfe wertete sie als neutral.

Originalbetrag 37.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink

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28.08.2024 eine französische StatistikgesellschaftCNIL: 800.000 EUR gegen Statistikfirma wegen Gesundheitsdatenbanken ohne Genehmigung FrankreichDatenschutzanonymisiert 800.000 €

Die CNIL verhängte gegen eine zu einer französischen Unternehmensgruppe gehörende Statistikgesellschaft eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil sie ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung zwei Datenbanken mit Gesundheitsdaten aus Arztpraxen und aus Apotheken betrieb; Ende März 2021 enthielten sie Daten zu 13,4 Mio. Arztbesuchen mit 4 Mio. Patientencodes bzw. rund 78 Mio. Kennungen. Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab: Die Daten seien nur pseudonymisiert und daher personenbezogen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Gesundheitsdaten aus Praxis- und Apothekensoftware für Statistiken bündelt, darf sich nicht auf Pseudonymisierung verlassen, sondern braucht vorab die Genehmigung der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2026 · Direktlink

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20.08.2024 eine polnische BankPolnische Bank: 4,05 Mio. PLN, weil Kunden nach Fehlversand nicht informiert wurden PolenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 950.490 €

Ein Mitarbeiter eines Auftragsverarbeiters schickte 2022 Kundenunterlagen mit PESEL-Nummer, Ausweis-, Einkommens- und Kreditdaten versehentlich an ein anderes Finanzinstitut; der Umschlag kam geöffnet zurück. Die Bank benachrichtigte die Betroffenen trotz Hinweis der Behörde nicht, weil der Empfänger 'vertrauenswürdig' sei; die Behörde verhängte 4.053.173 PLN und ordnete die Benachrichtigung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ob Betroffene informiert werden müssen, hängt vom Risiko für sie ab – nicht davon, wie vertrauenswürdig der Fehlempfänger scheint.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand von Dokumenten und Benachrichtigung Betroffener

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 4.053.173 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink

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16.08.2024 DSB: 1,5 Mio. Euro gegen Handelskette wegen Kameras auf SB-Kassen, PIN-Feld und Umgebung ÖsterreichVideoüberwachunganonymisiert 1,5 Mio. €

Eine Handelsgesellschaft (Name pseudonymisiert) filmte in einer Filiale 2022 mit neun Kameras u. a. die Selbstbedienungskassen samt Tastatur des Bankomat-Terminals sowie öffentliche Flächen, Haltestellen und Nachbargrundstücke. Die DSB verhängte 1,5 Mio. Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage und Verstoßes gegen die Datenminimierung; das BVwG bestätigte die Höhe am 25.07.2025, eine Revision ist anhängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras im Handel eng auf den Schutzzweck ausrichten – PIN-Eingaben, öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke gehören nicht ins Bild.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink

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12.08.2024 eine deutsche DigitalbankBaFin: 1,25 Mio. Euro gegen eine Digitalbank wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 1,25 Mio. €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Digitalbank ein Bußgeld von 1.250.000 Euro fest. Nach Angaben der BaFin gab das Institut zwischen März 2021 und Juni 2023 Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU systematisch verspätet ab. Der Bescheid ist laut BaFin rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen dulden keinen Aufschub; wer sie über Jahre systematisch zu spät abgibt, muss mit einem Millionenbußgeld rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen fristgerecht an die FIU abgeben

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.08.2026 · Direktlink

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30.07.2024 ein niederländisches Online-HotelbuchungsportalSpanien: 413 Mio. € gegen Online-Hotelbuchungsportal wegen Missbrauchs gegenüber Hotels SpanienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 413,2 Mio. €

Das Buchungsportal, mit 70–90 % Marktanteil bei der Online-Hotelvermittlung in Spanien, erzwang unangemessene Bedingungen wie Preisparitätsklauseln und behinderte andere Online-Reisebüros über Rankingkriterien. Die CNMC verhängte 413,24 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Paritätsklauseln und Ranking-Vorteile für exklusive Partner sind bei marktbeherrschenden Plattformen hochriskant.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 LDC, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.07.2024
Quellen

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24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 206.580 €

Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Produktplatzierungen

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink

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22.07.2024 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftFahrdienstvermittler: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA NiederlandeInternationale Datentransfersanonymisiert 290 Mio. €

Das Unternehmen speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.07.2026 · Direktlink

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19.07.2024 ein französischer DrohnenherstellerDrohnenhersteller: irreführender Halbjahresbericht vor Übernahmeangebot FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 150.000 €

Der Drohnenhersteller verbreitete im Halbjahresbericht 2018 irreführende Angaben zu fehlenden Wertminderungsindikatoren der Drohnensparte, dem Goodwill und dem Ergebnis. Sanktion gegen das Unternehmen: 150.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werthaltigkeitstests verlustreicher Sparten sind im Übernahmekontext besonders sensibel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Finanzberichterstattung bei Übernahmeplänen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 15 MAR; Art. 8 und 14 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink

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15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 977.061 €

Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.07.2024

Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

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10.07.2024 sieben spanische LebensmittelgroßhändlerCNMC: Drei Kartelle bei Lebensmittellieferungen an öffentliche Einrichtungen geahndet SpanienKartelle und Absprachenanonymisiert 3,14 Mio. €

Die CNMC ahndete drei Kartelle, mit denen Lebensmittelgroßhändler öffentliche Ausschreibungen zur Belieferung von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Justizvollzugsanstalten und Militäreinrichtungen aufteilten, teils über einen gemeinsamen Gewinnpool und nicht gemeldete Unteraufträge. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 3.137.500 Euro (je Unternehmen 2.448.000, 346.000, 170.000, 65.000, 60.000, 45.000 und 3.500 Euro). Die Entscheidung wurde der Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado übermittelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unteraufträge an Mitbewerber und der Austausch von Margen- oder Bieterinformationen bei öffentlichen Ausschreibungen sind typische Warnsignale für Submissionsabsprachen und gehören in jede Compliance-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Informationsaustausch bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 und Art. 62.4.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; für das erste Kartell zusätzlich Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.07.2026 · Direktlink

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08.07.2024 zwei Anbieter von Brandschutzprodukten auf dem belgischen MarktBrandschutz-Kartell: 2,21 Mio. EUR gegen Anbieter wegen Aufteilung öffentlicher Aufträge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,21 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass zwei Anbieter von Brandschutzprodukten (Anbieter A und Anbieter B) von April 2009 bis September 2016 öffentliche Kunden bei Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren für Brandschutzprodukte untereinander aufteilten, indem sie auf Angebote verzichteten oder Deckangebote abgaben. Anbieter B und eine weitere Gesellschaft seiner Gruppe müssen gesamtschuldnerisch mutmaßlich 2.207.682 EUR zahlen; Anbieter A erhielt als erster Kronzeuge eine Geldbuße von 0 EUR und verpflichtete sich zur Entschädigung geschädigter Kunden sowie zu einer Spende von 50.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei öffentlichen Ausschreibungen Kunden mit Wettbewerbern aufteilt, riskiert hohe Geldbußen; volle Immunität erhält nur, wer sich als Erster meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei öffentlichen Ausschreibungen: Marktaufteilung und Deckangebote

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (ABC/BMA) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Code de droit économique (CDE), Art. 101 AEUV; Art. IV.59, IV.60 und IV.79 § 1 CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Vergleich; Anbieter B erhielt laut Pressemitteilung für seine Kooperation eine Ermäßigung von 50 %; Anbieter A Immunität als erster Kronzeuge.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.07.2026 · Direktlink

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04.07.2024 ein italienischer Dienstleister für Druck- und PostdiensteGarante: 900.000 EUR gegen einen Dienstleister nach Ransomware-Angriff über bekannte Lücke ItalienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 900.000 €

Ein italienischer Dienstleister meldete im August 2023 einen Ransomware-Angriff, der Server und Arbeitsplätze blockierte und Daten von rund 25.000 Personen betraf. Der Garante stellte fest, dass die ausgenutzten Schwachstellen seit September 2022 öffentlich bekannt und vom Softwarehersteller sowie von der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN gemeldet waren, die Systeme aber fast ein Jahr lang nicht aktualisiert wurden; er verhängte 900.000 EUR und ordnete ein formalisiertes Schwachstellenmanagement mit Zielwerten für Erkennungs- und Reaktionszeiten an. Den Vorwurf eines Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO stellte er ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsupdates für öffentlich bekannte Schwachstellen müssen priorisiert und nachweisbar eingespielt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patch-Management und Ransomware-Prävention

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32 und 33 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Mildernd: Kooperation mit der Behörde sowie Aktualisierung der Systeme und ein Verbesserungsplan für den Umgang mit sicherheitskritischen Warnungen.
Veröffentlicht
22.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.07.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.07.2024 eine französische GroßbankBaFin: 830.000 Euro gegen Großbank wegen Kosteninformation und Geeignetheitsprüfung DeutschlandOrganisationspflichtenanonymisiert 830.000 €

Die BaFin setzte am 3. Juli 2024 Geldbußen von insgesamt 830.000 Euro gegen eine französische Großbank fest. Deren deutsche Niederlassung hatte Kundinnen und Kunden im Geschäftsjahr 2019/2020 in einzelnen Fällen nicht rechtzeitig und nicht vorgabengerecht über alle Kosten und Nebenkosten von Finanzinstrumenten informiert und Wertpapierdienstleistungen erbracht, ohne bei der Geeignetheitsprüfung ausreichende Angaben zu den finanziellen Verhältnissen einzuholen. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kosteninformation und Geeignetheitsprüfung sind Kernpflichten des Anlegerschutzes; schon einzelne Versäumnisse führen zu hohen Bußgeldern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kosteninformation und Geeignetheitsprüfung nach MiFID II korrekt durchführen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 63 Abs. 7 bis 9 WpHG, Art. 46 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 64 Abs. 3 WpHG i. V. m. Art. 54 Abs. 4 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.07.2026 · Direktlink

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02.07.2024 drei belgische SicherheitsdienstleisterSicherheitsdienste-Kartell: 47,1 Mio. EUR gegen zwei Anbieter, dritter Anbieter Kronzeuge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 47,1 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die belgische Wettbewerbsbehörde fest, dass drei Sicherheitsdienstleister (Anbieter A, B und C) von 2008 bis 2020 in ganz Belgien Mindeststundensätze aus ihrem Branchenverband anwandten, ihr Vorgehen bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen abstimmten und vereinbarten, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben (No-Poach). Die Geldbußen betragen 35.895.112 EUR gesamtschuldnerisch für Anbieter A und seine Muttergesellschaften sowie 11.200.000 EUR gesamtschuldnerisch für Anbieter B und seine Muttergesellschaften, zusammen mutmaßlich 47.095.112 EUR; Anbieter C und seine Muttergesellschaft erhielten als Kronzeugen eine Geldbuße von 0 EUR. Nach der Pressemitteilung der Behörde stellte sie damit erstmals klar, dass No-Poach-Absprachen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung unzulässig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartellverstöße wie Preis- und Ausschreibungsabsprachen und gehören in jede Kartellrechtsschulung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht: Ausschreibungsabsprachen, Verbandsempfehlungen zu Preisen und No-Poach-Vereinbarungen

Behörde / Gericht
Belgische Mededingingsautoriteit / Autorité belge de la Concurrence (BMA/ABC) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Wetboek van economisch recht / Code de droit économique (WER/CDE), Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. IV.59 und IV.79 § 1 WER/CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit Anerkennung der Beteiligung; Anbieter C erhielt als Kronzeuge vollständige Bußgeldimmunität.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

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02.07.2024 eine litauische Second-Hand-PlattformSecond-Hand-Plattform zahlt 2,39 Mio. Euro wegen „Shadow Banning“ und Umgang mit Löschanträgen LitauenBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 2,39 Mio. €

Auf Beschwerden aus Frankreich und Polen stellte die VDAI fest, dass die Second-Hand-Plattform Löschanträge ablehnte, wenn Nutzer keinen „konkreten Grund“ nach Art. 17 DSGVO nannten, Nutzer ohne deren Wissen per „Shadow Banning“ ausbremste und die Bearbeitung von Auskunftsanträgen nicht nachweisen konnte. Buße 2.385.276 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Heimliche Nutzerbeschränkungen sind intransparent – und Löschanträge dürfen nicht an Formalien wie einer Begründungspflicht scheitern.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.07.2024 eine ungarische SupermarktketteUngarische Supermarktkette: 80 Mio. HUF wegen Erfassung von Geburtsdaten beim Alkoholkauf UngarnBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 202.224 €

Die Supermarktkette ließ beim Kauf alkoholischer Getränke an den Kassen das Geburtsdatum der Kundschaft aus dem Ausweis oder auf Nachfrage erfassen, obwohl für die gesetzliche Altersprüfung ein Blick in den Ausweis genügt hätte; die NAIH sah darin unter anderem Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtmäßigkeit und Transparenz. Das Hauptstädtische Gericht bestätigte diese Verstöße, verneinte aber eine Datenverarbeitung durch die 180-tägige Speicherung in den Kassenprotokollen und hob die ursprüngliche Geldbuße von 95 Mio. HUF auf; im wiederholten Verfahren setzte die NAIH 80.000.000 HUF fest und ordnete die Veröffentlichung auf der Startseite des Unternehmens an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo das Gesetz nur eine Altersprüfung verlangt, genügt der Blick in den Ausweis; Ausweisdaten zusätzlich ins Kassensystem einzugeben, ist nicht erforderlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung bei gesetzlichen Alterskontrollen an der Kasse

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 32 Abs. 1 und 4 DSGVO (Feststellungen aus einem früheren, gerichtlich bestätigten Beschluss); Art. 83 DSGVO; § 61 Abs. 2 lit. a Infotv.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
02.07.2024

Originalbetrag 80.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

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27.06.2024 ein österreichischer Industriegüterhersteller und seine EigentümergesellschaftÖsterreich: 3 Mio. € Geldbuße gegen einen Industriegüterhersteller für Preisbindung und Gebietsschutz ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 3 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Industriegüterhersteller und seine Eigentümergesellschaft gemeinsam eine Geldbuße von 3 Mio. EUR wegen einer langjährigen Zuwiderhandlung beim Vertrieb der eigenen Produkte in Österreich zwischen 2007 und 2021. Mit Vertragshändlern wurden Wiederverkaufspreise, eine Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote vereinbart; hinzu kamen abgestimmte Verhaltensweisen wie Deckangebote. Die Unternehmen erkannten die Zuwiderhandlung an und erhielten Abschläge für Kooperation und Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsverträge sind vor Abschluss auf Preisbindung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbote zu prüfen; Deckangebote von Händlern auf Wunsch des Herstellers sind ebenfalls Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Gebietsschutz in Vertriebsverträgen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Anerkenntnis; Kooperations- und Settlementabschlag.
Veröffentlicht
10.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Anordnung

Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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26.06.2024 eine slowakische BankNBS: 500.000 EUR gegen slowakische Bank wegen irreführender Sparkonto-Werbung SlowakeiIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 500.000 €

Die slowakische Nationalbank NBS verhängte gegen die Bank eine Gesamtgeldbuße von 500.000 EUR. Plakate an zahlreichen Filialen sowie 1.051 TV-Spots bei einem und 2.908 bei einem weiteren Fernsehsender bewarben von Januar bis März 2023 ein Sparkonto, ohne wesentliche Bedingungen wie Spardauer sowie Mindest- und Höchsteinlage angemessen anzugeben (irreführende Unterlassung); es war eine wiederholte Verletzung innerhalb von zwölf Monaten nach einer NBS-Entscheidung vom 9. Januar 2023. Der Bankrat der NBS änderte am 9. September 2025 den Wortlaut, bestätigte aber die Höhe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Spar- und Kontoprodukte muss die wesentlichen Bedingungen gut sichtbar nennen; nach einer ersten Beanstandung wertet die Aufsicht Wiederholungen besonders streng.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in der Werbung für Finanzprodukte

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 35f Abs. 1 lit. a und Abs. 2, § 35h Abs. 1 und 3 Zákon č. 747/2004 Z. z. (Finanzmarktaufsichtsgesetz); § 4 Abs. 2 lit. c, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 3 und 4 Zákon č. 250/2007 Z. z. (Verbraucherschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink

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24.06.2024 ein US-amerikanischer Duftstoff- und Aromenhersteller und seine französische TochtergesellschaftDuftstoffhersteller: 15,9 Mio. EUR wegen gelöschter WhatsApp-Nachrichten bei Nachprüfung EU-EbeneKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 15,9 Mio. €

Bei einer Nachprüfung der Europäischen Kommission in der Duftstoffbranche im März 2023 löschte ein leitender Beschäftigter des Herstellers, nachdem er über die Nachprüfung informiert worden war, WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber auf einem Mobiltelefon; die Kommission wertete dies als Behinderung der Nachprüfung. Es ist die erste Geldbuße der Kommission für das Löschen von Nachrichten in einer Messenger-App; wegen der Kooperation des Herstellers wurde der Betrag um 50 % auf 15,9 Mio. EUR (0,15 % des Gesamtumsatzes) gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei behördlichen Durchsuchungen müssen Unternehmen sofort sicherstellen, dass niemand Daten auf Diensthandys oder in Messengern löscht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Beweissicherung in Messengern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (Behinderung einer Nachprüfung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Sofortiges Eingeständnis, proaktive Kooperation und Hilfe bei der Wiederherstellung der Daten: 50 % Ermäßigung.
Haftung von Führungskräften
Die Löschung nahm ein leitender Beschäftigter vor; die Geldbuße richtet sich gegen die Unternehmen.
Veröffentlicht
24.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink

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24.06.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakei: 90.000 EUR gegen Ministerium wegen Maßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 90.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte gegen ein Ministerium der Slowakischen Republik eine Geldbuße von 90.000 EUR. Das Ministerium hatte im Oktober und November 2023 ohne die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, im Erstbescheid zehn Personen, etwa vorläufige Dienstenthebungen, Versetzungen und Abberufungen aus Führungsfunktionen. Die Präsidentin des Amtes bestätigte die Geldbuße am 23. Oktober 2024 in voller Höhe und stellte das Verfahren nur für einen Teilakt ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahme gegen geschützte Hinweisgeber muss die Personalabteilung prüfen, ob die Zustimmung der Behörde nötig ist, und diese einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink

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20.06.2024 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Nahrungsergänzungsmittel beauftragteBNetzA: 200.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Nahrungsergänzungsmittel DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 200.000 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Nahrungsergänzungsmittel in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 200.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die amtliche Liste nennt nur Rolle, Werbegegenstand und Betrag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.06.2026 · Direktlink

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19.06.2024 ein italienischer Versicherer in ZwangsliquidationIVASS: 8,28 Mio. EUR gegen Versicherer wegen schwerer Mängel im Risikomanagement ItalienOrganisationspflichtenanonymisiert 8,28 Mio. €

Die Versicherungsaufsicht IVASS verhängte gegen den Versicherer, der seit dem 27.10.2023 unter Zwangsliquidation steht, eine Geldbuße von 8.280.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Beanstandet wurden schwere Mängel in Steuerung, Management und Kontrolle der Finanzrisiken, bis zum Geschäftsjahr 2020 auch bei der Berechnung der Best Estimate Liabilities, Schwächen bei der Solvabilitätsbeurteilung und im Risk Appetite Framework sowie die verspätete Umsetzung eines nach einer früheren IVASS-Prüfung aufgestellten Abhilfeplans. Am selben Tag verhängte IVASS in einem gesonderten Bescheid weitere 312.682,50 EUR wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein nach einer Aufsichtsprüfung aufgestellter Abhilfeplan muss zügig umgesetzt werden; wird er verschleppt, ist das selbst ein Sanktionsgrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikomanagement und Solvabilitätsbeurteilung bei Versicherern

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 30, 30-bis, 30-ter, 35-quater, 36-bis, 37-ter, 47-quater und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (Codice delle assicurazioni private, CAP); IVASS-Verordnungen 18/2016, 24/2016, 32/2016, 34/2017 und 38/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
31.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.06.2026 · Direktlink

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19.06.2024 eine spanische VerwertungsgesellschaftCNMC: 6,39 Mio. Euro gegen Verwertungsgesellschaft wegen Tarifmissbrauchs bei Radio und TV SpanienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 6,39 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen die Verwertungsgesellschaft wegen zweier Missbräuche ihrer beherrschenden Stellung bei der Lizenzierung von Musik- und audiovisuellen Rechten an Radio- und Fernsehsender Geldbußen von zusammen 6.387.819 Euro (3.954.364 und 2.433.455 Euro). Die Tarife nach tatsächlicher Nutzung waren so hoch angesetzt, dass die Sender praktisch auf Pauschaltarife angewiesen waren; zudem stellte die Verwertungsgesellschaft ihr Musikrepertoire als universell dar und bot Freistellungen gegenüber Ansprüchen Dritter an, was den Wechsel zu konkurrierenden Verwertern erschwerte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter müssen echte Wahlmöglichkeiten zwischen Tarifmodellen bieten und dürfen Kunden nicht durch Pauschalpreise und Freistellungszusagen von Wettbewerbern fernhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tarifgestaltung marktbeherrschender Anbieter

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.06.2026 · Direktlink

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19.06.2024 ein italienischer Versicherungsverein auf GegenseitigkeitIVASS: 207.500 EUR gegen Versicherer wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt ItalienKundensorgfaltanonymisiert 207.500 €

IVASS verhängte gegen den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eine Geldbuße von 207.500 EUR nach Art. 62 Abs. 1 D.Lgs. 231/2007. Der Versicherer hatte die wirtschaftlich Berechtigten bei Dauerverträgen nicht ausreichend ermittelt und bei Vertragsübertragungen zu wenige Informationen über Zweck, das Verhältnis der Prämien zur wirtschaftlichen Lage des Kunden und die Herkunft der Mittel eingeholt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Versicherer müssen wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft prüfen, besonders wenn Verträge auf Dritte übertragen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft bei Versicherungsverträgen

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 lit. b und c sowie Art. 62 Abs. 1 D.Lgs. 231/2007; Art. 11, 14, 35 und 37 IVASS-Verordnung 44/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.06.2026 · Direktlink

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18.06.2024 eine schwedische WertpapierbörseSchwedische Wertpapierbörse: 100 Mio. SEK für lückenhafte Überwachung auf Insiderhandel SchwedenMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 8,88 Mio. €

Finansinspektionen erteilte der Börse eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 100.000.000 SEK. Bei vier größeren Unternehmensereignissen in den Jahren 2021 und 2022 analysierte die Handelsüberwachung auffälligen Handel nicht näher, sodass Verdachtsfälle von Insiderhandel weder erkannt noch an FI gemeldet wurden; außerdem ließ die Börse 2022 und 2023 in zwei Fällen Finanzinstrumente zum Handel zu, bevor ein Prospekt gebilligt, registriert und veröffentlicht war. Laut Beschluss hatte die Börse 180 Beschäftigte und 2023 einen Umsatz von 2.103 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsplatzbetreiber müssen auffällige Handelsmuster vor Unternehmensmeldungen aktiv analysieren und Verdachtsfälle melden; ein Alarm ohne Nachprüfung genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Handelsüberwachung und Verdachtsmeldungen zu Insiderhandel

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); 13 kap. 3 och 7 §§ lagen (2007:528) om värdepappersmarknaden; 25 kap. 1 och 8 §§ LV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Einzelfälle in einem begrenzten Zeitraum, keine festgestellten Schäden, zugesagte Verbesserungen; bei den Zulassungsfehlern fand kein Handel statt. Die Zusammenarbeit wertete FI nicht als mildernd.
Veröffentlicht
19.06.2024

Originalbetrag 100.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.

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18.06.2024 ein italienischer SportverbandAGCM: 4,2 Mio. Euro gegen Sportverband wegen Ausschlusses von Sportförderverbänden ItalienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 4,2 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM nutzte der italienische Verband mindestens seit der Saison 2015/2016 seine vom CONI übertragenen Regelungsbefugnisse, um Sportförderverbände (Enti di Promozione Sportiva) vom Markt für Jugendfußballwettbewerbe fernzuhalten, und dehnte diese Strategie auf Freizeit- und Amateurveranstaltungen für Kinder und Jugendliche aus (Art. 102 AEUV). Die Behörde verhängte 4.203.447,54 Euro und ordnete die Abstellung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Verbände mit hoheitsähnlicher Regelungsbefugnis unterliegen dem Kartellrecht, wenn sie ihre Regeln nutzen, um Wettbewerber fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht für Verbände mit Regelungsbefugnis

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Bei der Schwere berücksichtigte die AGCM, dass der Verband ab der Saison 2023/2024 eine beanstandete Vorgabe für Veranstaltungen mit Kindern bis 12 Jahren gestrichen hatte.
Veröffentlicht
01.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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18.06.2024 ein schwedisches WerttransportunternehmenWerttransportunternehmen: 40 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Bargeldeinzahlungen SchwedenKundensorgfaltanonymisiert 3,55 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Werttransport- und Zahlungsinstitut eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 40.000.000 SEK für Verstöße im Geldzählgeschäft (uppräkningsverksamhet). Die allgemeine Risikobewertung berücksichtigte geografische Risiken und bargeldintensive Kunden nicht ausreichend, Kunden wurden nicht individuell risikobewertet, und bei grundlegenden wie verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen gab es Mängel – in einigen Fällen wurden gar keine Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung eingeholt; Bargeldeinzahlungen ausländischer Banken von 11,7 Mrd. SEK wurden ohne ausreichende Prüfung der Mittelherkunft abgewickelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeldintensive Dienstleistungen verlangen eine Risikobewertung je Kunde und eine belastbare Prüfung der Mittelherkunft, gerade bei Einzahlungen aus dem Ausland.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Herkunftsprüfung bei bargeldintensiven Kunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 8 kap. 8 och 14 §§ lagen (2010:751) om betaltjänster
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
19.06.2024

Originalbetrag 40.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 6 Mio. €

Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
20.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink

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10.06.2024 ein lettischer LeuchtenhändlerLeuchtenhändler schreibt Wiederverkaufspreise vor und teilt Projekte auf LettlandKartelle und Absprachenanonymisiert 34.490 €

Der Exklusivvertreiber mehrerer Leuchtenmarken forderte Einzelhändler per E-Mail auf, Preise an seine „Empfehlungen“ anzupassen, und drohte andernfalls mit Lieferstopp. Zudem tauschte er mit konkurrierenden Händlern Informationen über Projekte aus und verweigerte Bestellungen für fremd geplante Projekte. Der Wettbewerbsrat verhängte 34.490,26 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

„Empfohlene“ Preise, deren Einhaltung mit Liefersperren durchgesetzt wird, sind verbotene Preisbindung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Konkurences likums (verbotene Vereinbarungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Kooperation mit dem Wettbewerbsrat hinsichtlich der Preisbindung (10 % Bußgeldnachlass für diesen Verstoß).
Veröffentlicht
13.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

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10.06.2024 ein deutscher Hersteller von NetzwerktechnikBundeskartellamt: knapp 16 Mio. Euro gegen Netzwerktechnik-Hersteller wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert Bußgeld

Das Bundeskartellamt verhängte gegen einen deutschen Hersteller von Netzwerktechnik und eine verantwortlich handelnde Person Geldbußen von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung: Mitarbeitende des Herstellers stimmten mit sechs Elektronikfachhändlern Anhebungen der Endverbraucherpreise für seine Produkte ab, forderten teils Zielpreise, überwachten die Preise mit spezieller Software und drohten teils Lieferstopps oder Konditionenkürzungen an. Auslöser waren ein anonymer Hinweis im Hinweisgebersystem und weitere Markthinweise; die Bescheide sind im Settlement rechtskräftig, gegen die Händler erging kein Bußgeld.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zielpreislisten und Preisüberwachung von Händlern durch den Vertrieb sind Beweise für Preisbindung; Vertriebsteams brauchen klare Grenzen bei der Preispflege.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung durch Vertriebsteams

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Beschleunigte einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
02.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

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06.06.2024 ein italienischer EnergieversorgerGarante: 6,4 Mio. EUR gegen Energieversorger wegen unerlaubter Werbeanrufe ItalienWerbung und Einwilligunganonymisiert 6,42 Mio. €

Nach 108 Meldungen und 7 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe stellte der Garante fest, dass für den Energieversorger ohne Einwilligung oder bei im Widerspruchsregister eingetragenen Nummern telefoniert wurde und das Unternehmen Agenturen und Unteragenturen nicht ausreichend kontrollierte: In einer Stichprobenwoche stammten 657 von 747 Verträgen aus unzulässigen Kontakten. Neben einer Geldbuße von 6.419.631 EUR untersagte die Behörde die weitere Verarbeitung der Daten der Beschwerdeführer und ordnete die Information der 657 Betroffenen sowie Kontrollen an, die Verträge aus unzulässigen Kontakten von den Systemen fernhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verträge aus unzulässigen Werbekontakten dürfen gar nicht erst ins System gelangen – Audits und das Entfernen einzelner Agenten reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Widerspruchsregister im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, d und f, Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. a, 24 Abs. 1, 25 und 28 DSGVO; Art. 130 Abs. 3 und 3-bis Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd: rasche Umsetzung früherer Anordnungen des Garante (Art. 83 Abs. 2 lit. i DSGVO).
Veröffentlicht
26.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink

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05.06.2024 ein deutscher AutohändlerAutohändler: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 12.866 €

Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

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27.05.2024 eine dänische KommuneDänische Kommune: 200.000 DKK nach Weitergabe geschützter Kinderadressen an Elternteile DänemarkDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 26.803 €

Nach einer Systemänderung erhielten beide sorgeberechtigten Elternteile Zugang zu Schreiben der kommunalen Zahnpflege und automatisch Briefe mit teils geschützten Adressen der Kinder – ohne Prüfung, ob die Weitergabe zulässig war. Datatilsynet bemängelte fehlendes Änderungsmanagement; die Kommune akzeptierte einen Bußgeldbescheid über 200.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Änderung von Zugriffsrechten und automatischen Versandprozessen muss vorab geprüft werden, wer danach welche Daten sieht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Änderungsmanagement bei IT-Systemen mit sensiblen Daten

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 200.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.05.2026 · Direktlink

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24.05.2024 ein deutsches Wertpapierinstitut einer internationalen BankengruppeBaFin: 12,975 Mio. Euro gegen Wertpapierinstitut wegen Algo-Handelskontrollen DeutschlandOrganisationspflichtenanonymisiert 13 Mio. €

Die BaFin setzte am 24. Mai 2024 eine Geldbuße von 12.975.000 Euro gegen ein deutsches Wertpapierinstitut einer internationalen Bankengruppe fest. Im Mai 2022 fehlten dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen für seinen algorithmischen Handel geeignete Systeme und Risikokontrollen mit angemessenen Handelsschwellen und -obergrenzen; ein manueller Eingabefehler eines Händlers einer Schwestergesellschaft in London, an die die Überwachung ausgelagert war, wurde nicht erkannt und verursachte eine Marktstörung. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Überwachung seines algorithmischen Handels auslagert, bleibt für wirksame Handelsschwellen und Kontrollen gegen Fehleingaben voll verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auslagerung entbindet nicht von der Verantwortung für Handelskontrollen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 80 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.05.2026 · Direktlink

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23.05.2024 ein US-amerikanischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: 337,5 Mio. EUR wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Handels EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 337,5 Mio. €

Der Konzern behinderte nach den Feststellungen der Europäischen Kommission den Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffee zwischen Mitgliedstaaten: durch 22 wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Großhändlern und Alleinvertriebshändlern (2006–2020) sowie durch Missbrauch einer beherrschenden Stellung bei Schokoladentafeln in bestimmten Ländern (2015–2019), etwa durch Lieferverweigerung. Weil der Konzern kooperierte und seine Haftung anerkannte, wurde die Geldbuße um 15 % auf 337,5 Mio. EUR ermäßigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern und Vertriebspartnern nicht vorschreiben, in welche Mitgliedstaaten oder an welche Kunden sie weiterverkaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschränkungen des Parallelhandels im Binnenmarkt

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 und Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation im Kooperationsverfahren und ausdrückliches Anerkenntnis der Haftung: 15 % Ermäßigung.
Veröffentlicht
23.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2026 · Direktlink

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21.05.2024 elf französische Hersteller von BetonfertigteilenBetonfertigteile: 76,645 Mio. EUR für vier Kartelle von elf Herstellern FrankreichKartelle und Absprachenanonymisiert 76,6 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete vier Kartelle beim Verkauf von Betonfertigteilen, die je nach Beschwerdepunkt von 2008 bzw. 2011 bis 2017/2018 dauerten; beteiligt waren elf Hersteller, einer davon mit einer Tochtergesellschaft. Die höchsten Bußgelder trafen drei Hersteller (25,45 Mio. EUR, 19,04 Mio. EUR und 10,99 Mio. EUR); im Betrag für einen weiteren Hersteller sind 75.000 EUR für eine Behinderung der Ermittlungen enthalten. Aufgedeckt wurden die Praktiken über ein Strafverfahren, nach dem die beiden am höchsten gebüßten Hersteller Kronzeugenanträge stellten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dass Beteiligte ein Kartell als branchenüblich empfinden, entlastet nicht; gerade in traditionellen Branchen braucht es regelmäßige Prüfungen von Wettbewerberkontakten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartelle in traditionellen Branchen; Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV (nicht für alle Beschwerdepunkte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung: Bußgeldminderungen für die beiden am höchsten gebüßten Hersteller.
Veröffentlicht
03.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren ItalienInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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21.05.2024 ein niederländischer TelekommunikationsanbieterNiederlande: 2,25 Mio. Euro gegen Telekommunikationsanbieter wegen unzureichend gesichertem Abhörsystem NiederlandeKritische Infrastrukturenanonymisiert 2,25 Mio. €

Ein niederländischer Telekommunikationsanbieter traf laut RDI von Oktober 2021 bis Dezember 2022 nicht die nötigen Maßnahmen, um Daten aus der gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung vor Unbefugten zu schützen: Der Sicherheitsplan genügte nicht, Personal mit Zugriff war unzureichend überprüft (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), und logische wie physische Zugangskontrollen waren mangelhaft. Ein tatsächlicher unbefugter Zugriff wurde nicht festgestellt; die Buße beträgt 2,25 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnittstellen für Behördenzugriffe sind Hochrisikosysteme; Zugriffskontrollen und Überprüfung des Personals müssen dokumentiert und lückenlos sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangskontrolle und Personalüberprüfung bei Überwachungsschnittstellen

Behörde / Gericht
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4, 8
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Mängel nach Feststellung behoben; kein tatsächlicher unbefugter Zugriff festgestellt.
Veröffentlicht
22.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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16.05.2024 ein US-amerikanischer Anbieter von GesichtserkennungAP Niederlande: 30,5 Mio. Euro gegen Gesichtserkennungsanbieter wegen Gesichtsdatenbank NiederlandeKI-Systemeanonymisiert 30,5 Mio. €

Der Anbieter verarbeitet ohne Rechtsgrundlage biometrische Daten von Personen in den Niederlanden für eine aus dem Internet zusammengetragene Gesichtserkennungsdatenbank, informierte Betroffene nicht, beantwortete Auskunftsersuchen nicht und benannte keinen EU-Vertreter. Neben 30,5 Mio. Euro Bußgeld verhängte die Behörde vier Anordnungen unter Zwangsgeld.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich zugängliche Fotos sind keine Freigabe für biometrische Auswertung – Nutzer solcher Dienste riskieren eigene Bußgelder.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12, 14, 15, 27
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
03.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.05.2026 · Direktlink

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14.05.2024 ein deutsches Call-CenterBNetzA: 315.000 Euro gegen Call-Center wegen unerlaubter Werbeanrufe für Energieverträge DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 315.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Call-Center, das für Energieversorgungsverträge warb, ein Bußgeld von 315.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die amtliche Liste nennt nur Rolle, Werbegegenstand und Betrag; nach der Jahresbilanz der Behörde ging sie 2024 mit jedem ihrer großen Bußgeldverfahren mehreren hundert bis über 2.000 Beschwerden nach.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Call-Center müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink

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10.05.2024 eine britische BilligfluggesellschaftSpanien: 29,1 Mio. Euro gegen eine Billigfluggesellschaft wegen Zuschlägen für Handgepäck SpanienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 29,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen eine britische Billigfluggesellschaft eine Geldbuße von 29.094.441 Euro wegen zweier sehr schwerer und zweier schwerer Verstöße: Zuschläge für Handgepäck in der Kabine und für nebeneinanderliegende Sitzplätze von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen, keine Barzahlungsmöglichkeit an spanischen Flughäfen sowie irreführend unklare Preisangaben. Der Minister wies die Verwaltungsbeschwerde Ende 2024 zurück; zusätzlich wurde untersagt, die Praktiken fortzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungen, die nach der Rechtsprechung unverzichtbarer Teil der Beförderung sind, dürfen nicht als Zusatzgebühr aus dem beworbenen Preis herausgerechnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Endpreise und Zusatzgebühren

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 (Secretaría General de Consumo y Juego)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. j), m) und ñ) sowie Art. 50.4 Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.05.2026 · Direktlink

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07.05.2024 ein italienischer Krankenzusatzversicherer und sein Dienstleister für die SchadenbearbeitungAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Krankenversicherer und Schadenbearbeitungsdienstleister ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Krankenzusatzversicherer und sein mit der Schadenbearbeitung beauftragter Dienstleister verzögerten ab Januar 2023 Erstattungen und Genehmigungen, lehnten sie teils ohne Rechtfertigung ab und boten unzureichenden Kundenservice; die AGCM wertete das als aggressive Behinderung vertraglicher Rechte der Versicherten. Verhängt wurden 2.500.000 Euro gegen den Versicherer und 1.000.000 Euro gegen den Dienstleister, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Auslagerung der Schadenbearbeitung entbindet einen Versicherer nicht von der Verantwortung für Bearbeitungszeiten und Kundenservice.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung für ausgelagerte Schadenbearbeitung und Kundenservice

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2, 24, 25 Abs. 1 lit. d Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei beiden Unternehmen berücksichtigte die AGCM, dass ihr neuer Dienstleistungsvertrag strengere Servicelevels und Kontrollinstrumente vorsieht und so zu Verbesserungen während des Verfahrens beitrug.
Veröffentlicht
21.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.05.2026 · Direktlink

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02.05.2024 ein niederländischer OnlinehändlerACM: 163.000 Euro gegen einen Onlinehändler wegen Scheinrabatten NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 163.000 €

Der Onlinehändler warb auf seiner Website mehrfach mit Rabatten, deren Streichpreise nicht dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprachen, und erhöhte Ausgangspreise künstlich, sodass Verbraucher höhere Ersparnisse vermuteten, als es sie gab. Die ACM verhängte ein Bußgeld von 163.000 EUR und wies den Einspruch am 29. August 2024 zurück; die Rechtbank Rotterdam bestätigte das Bußgeld am 11. November 2025 unanfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Rabatten wirbt, muss den 30-Tage-Tiefstpreis dokumentieren und darf Streichpreise nicht kurzfristig anheben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
11.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

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02.05.2024 ein niederländischer Möbel- und EinrichtungshändlerEinrichtungshändler: 130.000 Euro Bußgeld für geschönte Streichpreise NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 130.000 €

Die ACM verhängte gegen fünf Onlinehändler Bußgelder von zusammen 621.000 Euro, weil sie Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen und Ausgangspreise künstlich anhoben. Der Möbel- und Einrichtungshändler erhielt 130.000 Euro und erkannte den Verstoß nicht an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Referenzpreis eines Rabatts ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage – Preisanhebungen kurz vor einer Aktion sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattwerbung und Referenzpreise

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Preisangabenregeln zur Preisermäßigung (Umsetzung Omnibus-Richtlinie, seit 1.1.2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
11.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

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02.05.2024 ein niederländischer ModevertriebACM: 105.500 Euro gegen einen Modevertrieb wegen Scheinrabatten NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 105.500 €

Der Modevertrieb bot im niederländischen Onlineshop einer Modemarke mehrfach Kleidung mit Rabatten an, die nicht vom niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage ausgingen. Die ACM verhängte nach den seit 1. Januar 2023 verschärften Regeln für Streichpreise ein Bußgeld von 105.500 EUR; das Unternehmen erkannte den Verstoß an und erhielt für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren 10 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabatte dürfen nur auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden; Preissysteme sollten diesen Referenzpreis automatisch vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren, in dem das Unternehmen den Verstoß anerkannte.
Veröffentlicht
11.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

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30.04.2024 ein deutscher RüstungskonzernCNMC: 13 Mio. Euro gegen deutschen Rüstungskonzern wegen irreführender Fusionsanmeldung SpanienFusionskontrolleanonymisiert 13 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen den Rüstungskonzern zwei Geldbußen von je 6.500.000 Euro, zusammen 13.000.000 Euro, weil der Konzern bei der Anmeldung der Übernahme eines spanischen Munitionsherstellers die Tätigkeit der Beteiligten bei Nitrozellulose und Nasspaste (einem Gemisch aus Nitrozellulose und Nitroglyzerin) verschwiegen hatte. Auf ein späteres Auskunftsersuchen der Behörde lieferte er zudem unvollständige und irreführende Angaben; die Übernahme war zuvor in der ersten Phase freigegeben worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsanmeldungen müssen alle Märkte offenlegen, auf denen die Beteiligten tätig sind; unvollständige Angaben werden auch nach erteilter Freigabe als Behinderung der Behörde geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Fusionskontrollverfahren

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 62.3.c) und Art. 39 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.04.2026 · Direktlink

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29.04.2024 ein polnischer GastronomiebetriebUODO: 238.345 Złoty gegen Gastrofirma nach Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks PolenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 55.102 €

Ein Beschäftigter des Gastronomiebetriebs verlor einen USB-Stick mit unverschlüsselten Daten eines Kollegen, u. a. PESEL-Nummer, Passdaten und Gehalt. Die Risikoanalyse hatte den bloßen Verlust von Datenträgern nicht vorgesehen, Verschlüsselung war nur per Anleitungsvideo den Beschäftigten überlassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde nicht getestet; die UODO verhängte 238.345 Złoty (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verschlüsselung mobiler Datenträger muss technisch erzwungen werden – ein Schulungsvideo allein verlagert die Verantwortung unzulässig auf die Beschäftigten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit mobilen Datenträgern und Verschlüsselung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Selbstanzeige des Vorfalls und Kooperation im Verfahren wirkten erheblich bußgeldmindernd.
Veröffentlicht
17.05.2024

Originalbetrag 238.345 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.04.2026 · Direktlink

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26.04.2024 zwei lettische BauunternehmenLettland: Submissionsabsprache bei Energiesanierungen in Saldus – 108.472 EUR LettlandKartelle und Absprachenanonymisiert 108.472 €

Auf Hinweis der Centrālā finanšu un līgumu aģentūra (CFLA) stellte die Konkurences padome fest, dass zwei Bauunternehmen bei Ausschreibungen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Saldus zur Energieeffizienz-Sanierung von Mehrfamilienhäusern vertrauliche Angebotsdaten austauschten und untereinander aufteilten, wer welches Vorhaben erhält. Nach einem Vergleich mit 10 % Nachlass zahlen das erste Unternehmen 53.506,52 EUR und das zweite 54.965,84 EUR, zusammen 108.472,36 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebotsunterlagen dürfen nie mit Mitbietern geteilt werden, auch nicht mit befreundeten Firmen aus der Region.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Abstimmung mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Beide Unternehmen erkannten den Verstoß an und verpflichteten sich, die Entscheidung nicht anzufechten; dafür wurden die Bußen um 10 % reduziert. Das erste Unternehmen erhielt zuvor zusätzlich 5 % Nachlass, weil es von sich aus weitere Informationen lieferte und Maßnahmen zur künftigen Einhaltung zusagte.
Veröffentlicht
07.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.04.2026 · Direktlink

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24.04.2024 eine deutsche NeobankBaFin: 9,2 Mio. Euro gegen Neobank wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 9,2 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen die Neobank mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. April 2024 eine Geldbuße von 9,2 Mio. Euro, weil sie im Jahr 2022 Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich an die FIU gehen – wer Meldungen systematisch verspätet abgibt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG (verspätete Verdachtsmeldungen, § 43 Abs. 1 GwG); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.04.2026 · Direktlink

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18.04.2024 ein schwedischer ModehändlerModehändler: 300.000 SEK nach verdeckter Kameraüberwachung durch einen Gruppenleiter SchwedenVideoüberwachunganonymisiert 25.780 €

Die IMY verhängte gegen den Modehändler eine Geldbuße von 300.000 SEK wegen Kameraüberwachung in Betriebsräumen (Distributionszentrum und Lager). Ein Gruppenleiter hatte in einem Arbeitsraum an insgesamt fünf Nächten eigenmächtig eine verdeckte Kamera betrieben; die IMY rechnete dies dem Unternehmen als Verantwortlichem zu, weil betriebliche Probleme der Anlass waren, Ausrüstung des Unternehmens genutzt wurde und das Material in arbeitsrechtlichen Gesprächen verwendet wurde. Für die reguläre Überwachung ordnete die IMY an, auf den Hinweisschildern die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften für eigenmächtige, betrieblich veranlasste Überwachung durch Vorgesetzte; Richtlinien allein schützen nicht, sie müssen bei Führungskräften ankommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraüberwachung am Arbeitsplatz und eigenmächtige Überwachung durch Vorgesetzte

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 DSGVO; 15 § kamerabevakningslagen (2018:1200); Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Ein Gruppenleiter handelte eigenmächtig, nach Angaben des Unternehmens entgegen den Unternehmensrichtlinien; die datenschutzrechtliche Verantwortung trägt nach Auffassung der IMY dennoch das Unternehmen.

Originalbetrag 300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.04.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.04.2026 · Direktlink

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16.04.2024 ein dänischer AußenwerbungsanbieterDänischer Außenwerbungsanbieter: 6 Mio. DKK für abgestimmte Rabatte bei Außenwerbung DänemarkKartelle und Absprachenanonymisiert 804.193 €

Der Außenwerbungsanbieter hat ein strafrechtliches Bußgeld von 6.000.000 DKK angenommen. Das Unternehmen hatte von September 2008 bis Ende 2010 mit einem Wettbewerber schriftlich einheitliche Rabattsätze (Mediaprovision, Informationsvergütung, Sicherheitsleistung, Barrabatt) für den Verkauf von Außenwerbeflächen vereinbart und die abgestimmten Sätze bis April 2015 weiter angewandt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch nach dem Ende einer schriftlichen Absprache bleibt das Weiterverwenden der abgestimmten Konditionen ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachwirkung von Absprachen: Fortführung abgestimmter Konditionen

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) nach Anzeige des Konkurrencerådet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 23 stk. 1 nr. 1 og 14, stk. 4, jf. § 6 stk. 1 og 3; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Durchgängiges Eingeständnis der ersten Phase (2008–2010) und nachträgliches Eingeständnis der zweiten Phase (2011–2015).
Veröffentlicht
18.04.2024

Originalbetrag 6.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.04.2026 · Direktlink

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15.04.2024 ein tschechischer AntivirenherstellerAntivirenhersteller: 351 Mio. CZK für Weitergabe von Browserverläufen an Tochter TschechienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 13,9 Mio. €

Der Antivirenhersteller gab 2019 pseudonymisierte Browserverläufe von rund 100 Mio. Nutzern an eine Tochtergesellschaft weiter, die Marketingkunden Einblicke ins Onlineverhalten verkaufte. Die als anonym deklarierten Daten ließen eine Re-Identifizierung zu und die Nutzer wurden falsch informiert; die Datenschutzbehörde verhängte rechtskräftig 351 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierte Daten sind keine anonymen Daten – wer Nutzungsdaten weitergibt, muss Re-Identifizierungsrisiken prüfen und ehrlich informieren.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung, Transparenz), One-Stop-Shop-Verfahren
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
15.04.2024

Originalbetrag 351.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.04.2026 · Direktlink

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03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 1,1 Mio. €

Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink

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02.04.2024 ein griechisches MinisteriumGriechisches Ministerium: 175.000 EUR für Überwachung in Aufnahmelagern GriechenlandVideoüberwachunganonymisiert 175.000 €

Die Datenschutzbehörde prüfte von Amts wegen ein System zur digitalen Sicherheitsüberwachung (u. a. mit Videoüberwachung und Drohnen) und ein System zur Zutrittskontrolle mit Fingerabdruck in Aufnahme- und geschlossenen kontrollierten Einrichtungen für Drittstaatsangehörige. Mit einer Entscheidung von 2024 verhängte sie 100.000 EUR, weil vor Beschaffung und Inbetriebnahme keine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung und kein Datenschutz durch Technikgestaltung vorlagen, sowie 75.000 EUR wegen unklarer, unvollständiger und widersprüchlicher Angaben und fehlender Unterlagen gegenüber der Behörde. Zudem muss das Ministerium binnen drei Monaten die DSGVO-Konformität herstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Überwachungs- und Biometriesysteme brauchen die Folgenabschätzung vor der Beschaffung – und gegenüber der Aufsicht vollständige, widerspruchsfreie Auskünfte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung von Überwachungs- und Biometriesystemen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 25, 31, 35, 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.04.2026 · Direktlink

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26.03.2024 ein internationaler Onlinehändler mit Sitz in LuxemburgOnlinehändler: 31,9 Mio. PLN wegen irreführender Angaben zu Kaufabschluss und Lieferung PolenInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 7,39 Mio. €

Das UOKiK beanstandete drei irreführende Praktiken im Eigenverkauf auf der polnischen Plattform des Händlers: Die Schaltfläche „Kup teraz“ erweckte den Eindruck eines Kaufabschlusses, obwohl der Vertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kam; Verfügbarkeit und Liefertermine wurden unzutreffend angegeben; und die Bedingungen der „Gwarancja Dostawy“ wurden nicht klar mitgeteilt. Die Geldbußen betragen 9.651.558, 17.372.804 und 4.825.779 PLN, zusammen 31.850.141 PLN; zudem muss der Händler eine Erklärung zur Entscheidung auf der Plattform und per E-Mail veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschriftungen im Checkout, Verfügbarkeitsangaben und Lieferversprechen müssen dem tatsächlichen Vertragsablauf entsprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz im Bestellprozess und bei Lieferzusagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 26 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4, 5 und 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 31.850.141 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.03.2026 · Direktlink

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25.03.2024 eine Stiftung hinter einem internationalen Krypto-IdentitätsprojektPortugal: CNPD stoppt Iris-Scans einer Krypto-Stiftung für 90 Tage PortugalBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Anordnung

Die Datenschutzbehörde ordnete gegenüber der Stiftung als Eilmaßnahme an, die Erhebung biometrischer Daten (Iris, Augen, Gesicht) in ganz Portugal binnen 24 Stunden für 90 Tage auszusetzen. Anlass waren Beschwerden über die Erfassung Minderjähriger, fehlende Möglichkeiten zur Löschung und zum Widerruf der Einwilligung sowie unzureichende Information bei inzwischen über 300.000 erfassten Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer biometrische Daten gegen Gegenleistung sammelt, muss Einwilligung, Widerruf, Löschung und Altersprüfung von Anfang an wirksam gestalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Daten, Einwilligung und Schutz Minderjähriger

Behörde / Gericht
Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. b Lei n.º 58/2019
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.03.2026 · Direktlink

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21.03.2024 ein estnischer VerlagEstland: Anordnung gegen Verlag wegen Warenkorb-Erinnerungsmails ohne Einwilligung EstlandWerbung und Einwilligunganonymisiert Anordnung

Die Andmekaitse Inspektsioon verpflichtete den Verlag mit einer Anordnung samt Zwangsgeldandrohung von 2.500 EUR je nicht erfülltem Punkt, Erinnerungsmails zu abgebrochenen Bestellungen nur noch mit vorheriger Einwilligung und mit Abmeldemöglichkeit zu versenden und schon bei der Erhebung von Kontaktdaten eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Daten aus nicht abgeschlossenen Bestellungen darf der Verlag nicht weiter speichern und musste bereits gespeicherte löschen; Anlass war eine Beschwerde über das fehlende Einwilligungsfeld im Abo-Bestellformular.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erinnerungen an abgebrochene Warenkörbe sind Direktwerbung und brauchen eine wirksame Einwilligung samt Abmeldelink.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung für E-Mail-Marketing im Onlineshop

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, Art. 58 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 lit. f, g DSGVO; §§ 56, 58 Isikuandmete kaitse seadus; § 103^1 Abs. 3 Nr. 1 und § 133 Abs. 4 Elektroonilise side seadus
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.03.2026 · Direktlink

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20.03.2024 eine deutsche RatingagenturRatingagentur: Interessenkonflikte nicht erkannt und offengelegt – 2,2 Mio. Euro EU-EbeneOrganisationspflichtenanonymisiert 2,2 Mio. €

Die Ratingagentur hatte keine angemessenen Verfahren, internen Kontrollen und organisatorischen Vorkehrungen gegen Interessenkonflikte, legte einen potenziellen Konflikt nicht offen und verschwieg erbrachte Nebendienstleistungen für ein geratetes Unternehmen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte 2.197.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nebendienstleistungen für Kunden, die man zugleich bewertet oder prüft, müssen systematisch erfasst und offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte erkennen und offenlegen

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.03.2026 · Direktlink

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20.03.2024 eine niederländische FluggesellschaftRechtbank Amsterdam: Werbung einer Fluggesellschaft zu nachhaltigem Fliegen irreführend NiederlandeIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf die Verbandsklage einer Stiftung stellte das Gericht fest, dass 15 Werbeaussagen der Fluggesellschaft irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. Die Fluggesellschaft trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Rechtbank Amsterdam
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.03.2026 · Direktlink

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18.03.2024 eine portugiesische ZahlungsverkehrsgruppePortugal: 13,87 Mio. Euro gegen Zahlungsverkehrsgruppe wegen Kopplung mit Processing PortugalMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 13,9 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die Zahlungsverkehrsgruppe eine Geldbuße von 13.869.000 EUR, weil Kartenemittenten und -akquirer Zugang zu den inländischen Zahlungssystemen der Gruppe (u. a. dem nationalen Kartensystem, einer mobilen Zahlungslösung und dem Geldautomatennetz) nur erhielten, wenn sie zugleich deren Processing-Dienste abnahmen. Die Behörde sah in dieser rund dreijährigen Kopplung den Missbrauch einer beherrschenden Stellung, der konkurrierende Zahlungsabwickler ausbremste; Adressaten waren die Holding und drei Tochtergesellschaften der Gruppe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine unverzichtbare Infrastruktur kontrolliert, darf den Zugang nicht an die Abnahme weiterer eigener Dienste knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopplungsgeschäfte und Zugang zu Infrastruktur bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 11 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

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18.03.2024 ein tschechischer Vertreiber von HaushaltsgerätenÚOHS: 72 Mio. CZK gegen Haushaltsgeräte-Vertreiber wegen Preisbindung TschechienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,87 Mio. €

Die ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren gegen einen Vertreiber von Haushaltsgeräten eine Geldbuße von 72.333.000 CZK. Das Unternehmen hatte von April 2015 bis April 2022 mit zahlreichen Händlern Weiterverkaufspreise für kleine Haushaltsgeräte und Küchenartikel festgelegt, was gegen das tschechische Wettbewerbsgesetz und Art. 101 AEUV verstieß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über viele Händler vertreibt, muss Preisempfehlungen klar als unverbindlich behandeln und Druck auf abweichende Händler ausschließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS, Fassung bis 28. 7. 2023); Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung und Hinweis an die Abnehmer, dass sie ihre Preise frei bestimmen; überobligatorische Kooperation; Ausbau des seit 22. 12. 2023 angewandten Compliance-Programms; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.

Originalbetrag 72.333.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

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15.03.2024 ein US-Internetkonzern und seine TochtergesellschaftenInternetkonzern: 250 Mio. EUR für Bruch von Zusagen zum Presse-Leistungsschutzrecht FrankreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 250 Mio. €

Der Konzern hielt mehrere der 2022 für verbindlich erklärten Zusagen zu Verhandlungen mit Presseverlagen und Nachrichtenagenturen nicht ein: Die Vergütungsangebote beruhten nicht auf transparenten Kriterien, nötige Informationen fehlten, die Vergütungsgrundlage wurde verkleinert und der Treuhänder erhielt nicht alle Informationen. Zudem nutzte der Konzern Presseinhalte für seinen KI-Dienst (inzwischen umbenannt), ohne die Verlage zu informieren oder ihnen einen gesonderten Widerspruch zu ermöglichen. Der Konzern bestritt die Vorwürfe nicht; die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 250 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber einer Wettbewerbsbehörde sind verbindlich und müssen auch bei neuen Produkten wie KI-Diensten mitgedacht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Zusagen gegenüber Behörden; Nutzung fremder Inhalte für KI

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-3 Code de commerce (Nichteinhaltung der 2022 für verbindlich erklärten Zusagen); Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren; der Konzern bestritt die Vorwürfe nicht und bot Abhilfemaßnahmen an.
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.03.2026 · Direktlink

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12.03.2024 ein italienischer Anbieter von AlarmanlagenAGCM: 4,25 Mio. Euro gegen Alarmanlagenanbieter wegen Werbung und Kündigungshürden ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 4,25 Mio. €

Der Anbieter stellte in der Werbung nicht klar, dass die Alarmanlage nur leihweise im Rahmen eines unbefristeten Sicherheitsabos überlassen wird, erschwerte Kündigungen durch weitere Rechnungen und verzögerten Abbau, begann die Leistung ohne ausdrückliche Anforderung schon in der Widerrufsfrist und gab den Gerichtsstand unklar an. Die AGCM verhängte 1.200.000, 2.500.000, 500.000 und 50.000 Euro, zusammen 4.250.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mietmodelle müssen in der Werbung offen als Abo erkennbar sein, und eine Kündigung muss ohne weitere Abrechnung zügig umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Abomodelle und reibungslose Kündigung

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 26 Abs. 1 lit. f, 50 Abs. 3, 51 Abs. 8, 57 Abs. 4 lit. a Nr. 2, 66-bis Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
26.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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12.03.2024 eine polnische GroßbankPolnische Großbank: 1,44 Mio. PLN – gestohlene Kundenunterlagen nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 336.066 €

Eine Kuriersendung mit Bankunterlagen (u. a. PESEL-Nummern, Kontonummern, Zugangsdaten) wurde gestohlen und in einer Wohnsiedlung weggeworfen; die Aufsicht erfuhr davon aus den Medien. Die Bank hatte weder die Behörde noch die Betroffenen informiert, weil sie das Risiko als gering einstufte – bereits 2022 war sie wegen unterlassener Benachrichtigung Betroffener sanktioniert worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Risiko einer Datenpanne ist aus Sicht der Betroffenen zu bewerten – wer bei Verlust sensibler Unterlagen nicht meldet, riskiert eine höhere Strafe als für die Panne selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobewertung und Meldung von Datenpannen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
02.04.2024

Originalbetrag 1.440.549 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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12.03.2024 eine polnische Bank eines AutokonzernsPolnische Bank: 78.575 PLN – Fehlversand erst nach 1,5 Jahren gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 18.331 €

Die Bank schickte Vertragsdaten eines Kunden an einen falschen Empfänger und meldete die Verletzung erst anderthalb Jahre später, als die Aufsicht nach einer Beschwerde nachfragte. Die Behörde sah wegen des Risikos eines Identitätsdiebstahls eine Meldepflicht binnen 72 Stunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein einzelner Fehlversand mit Identitätsdaten ist meldepflichtig – Fehlversand-Fälle brauchen eine dokumentierte Risikobewertung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand erkennen und intern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.04.2024

Originalbetrag 78.575,4 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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11.03.2024 eine deutsche GroßbankBaFin: 1,45 Mio. Euro gegen Großbank wegen Aufsichtsmängeln in der Geldwäscheprävention DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 1,45 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen eine deutsche Großbank, auch als Gesamtrechtsnachfolgerin einer auf sie verschmolzenen Direktbank, zwei Bußgelder von 375.000 Euro und 1.075.000 Euro, zusammen 1.450.000 Euro. Wegen unzureichender Überwachung hatten Beschäftigte Kundendaten nicht fristgerecht oder nicht ausreichend aktualisiert, die internen Sicherungsmaßnahmen waren unzureichend, und in drei Fällen wurden verstärkte Sorgfaltspflichten nicht ausreichend angewandt. Der Bescheid vom 11. März 2024 ist seit dem 28. März 2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitsanweisungen zur Aktualisierung von Kundendaten genügen nur, wenn die Leitung ihre Einhaltung wirksam überwacht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundendaten regelmäßig aktualisieren und verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Nr. 20, Nr. 32, Nr. 34 und Nr. 35 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen (§ 130 OWiG): Die unzureichende Überwachung ermöglichte die Pflichtverstöße der Beschäftigten.
Veröffentlicht
22.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.03.2026 · Direktlink

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08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 395.000 €

Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
Veröffentlicht
08.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink

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07.03.2024 eine tschechische BankČNB: 8 Mio. CZK gegen tschechische Bank – Missbrauchsmeldung nach Fusion nicht jederzeit TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 315.470 €

Die ČNB verhängte per Strafbefehl eine Geldbuße von 8.000.000 CZK gegen die Bank. Nach der Verschmelzung mit einer übernommenen Bank konnten 505.316 Nutzer des übernommenen Internetbankings und 155.998 Nutzer des Mobilbankings vom 1. Januar bis 13. November 2022 Verlust, Diebstahl oder Missbrauch ihres Zahlungsinstruments nur während der Öffnungszeiten von Kundenzentrum und Filialen melden statt rund um die Uhr. Ein zweiter geahndeter Verstoß ist im veröffentlichten Strafbefehl geschwärzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Fusionen und Systemmigrationen gehört die jederzeitige Sperr- und Missbrauchsmeldung für alle übernommenen Zahlungsinstrumente auf die Integrations-Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sperr- und Meldewege für kompromittierte Zahlungsinstrumente

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 166 Abs. 1 lit. c Nr. 1, § 231 Abs. 4 und Abs. 6 lit. d Zákon č. 370/2017 Sb. (Zahlungsverkehrsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.03.2026 · Direktlink

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06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 1,35 Mio. €

AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
12.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 10 Mio. €

Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 ein rumänischer Self-Storage-AnbieterSelf-Storage-Anbieter nach Cyberangriff wochenlang lahmgelegt – 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5.005 €

Ein Cyberangriff auf den Server legte das Unternehmen mehrere Wochen lahm und ermöglichte Zugriff auf Kundendaten. Die Aufsicht verhängte 24.884,50 Lei (5.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete Zugriffsprotokollierung mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung sowie Backups an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Logging und getestete Backups entscheiden darüber, ob ein Angriff Tage oder Wochen Stillstand bedeutet.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
05.03.2024

Originalbetrag 24.884,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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01.03.2024 ein deutscher TriebwerksherstellerTriebwerkshersteller: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert aufgehoben

Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
20.03.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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28.02.2024 ein griechisches PostunternehmenGriechenland: knapp 3 Mio. Euro gegen Postunternehmen nach Ransomware-Angriff GriechenlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3 Mio. €

Bei einem Cyberangriff 2022 erlangten Angreifer Administratorzugänge, schalteten Schutzsoftware ab, verschlüsselten Dateien und veröffentlichten erbeutete Daten später im Darknet. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass das Postunternehmen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und seine eigene Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt hatte, und verhängte 2.995.140 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Sicherheitsrichtlinie auf dem Papier schützt nicht – geprüft wird, ob sie tatsächlich umgesetzt ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cyberabwehr, Umgang mit Administratorkonten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

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28.02.2024 zwei niederländische BauunternehmenNiederlande: 59.000 € gegen Bauunternehmen wegen Scheinangebot bei Schulhof-Ausschreibung NiederlandeKartelle und Absprachenanonymisiert 59.000 €

Bei der Ausschreibung für die Gestaltung eines Schulhofs in Roermond gab ein Bauunternehmen sein Angebot vorab an einen Mitbieter weiter, der daraufhin bewusst höher bot (Cover Pricing). Die ACM verhängte 59.000 € gegen das weitergebende Unternehmen; der Mitbieter blieb als Erstmelder bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon ein einziges ‚Hilfsangebot‘ unter Bauunternehmen bei einem kleinen kommunalen Auftrag wird geahndet – der Erstmelder geht straffrei aus.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe eigener Angebote an Mitbieter

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Mededingingswet (Kartellverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Mitbieter 100 %), Bußgeldminderung für das weitergebende Unternehmen wegen Kooperation und Anerkenntnis
Veröffentlicht
07.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

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27.02.2024 ein irischer WertpapierdienstleisterCentral Bank: 1,225 Mio. Euro gegen Broker wegen unwirksamer Handelsüberwachung (MAR) IrlandMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 1,23 Mio. €

Der Wertpapierdienstleister hatte von Juli 2016 bis Januar 2022, rund fünfeinhalb Jahre, kein wirksames System, um verdächtige Aufträge und Geschäfte zu erkennen und zu melden, wie Art. 16(2) MAR es verlangt. Die Central Bank verhängte nach 30 % Vergleichsnachlass mutmaßlich 1.225.000 Euro (Ausgangsbetrag 1,75 Mio.); der Verstoß wurde eingeräumt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsüberwachung braucht passende Parameter, geschulte Analysten und klare Eskalationswege – ein Werkzeug allein erfüllt Art. 16 MAR nicht.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16(2) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleichsnachlass von 30 %; Verstoß eingeräumt.
Veröffentlicht
29.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.02.2026 · Direktlink

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21.02.2024 vier slowakische Elektrotechnik- und EnergiebauunternehmenPMÚ: 7,2 Mio. EUR und Vergabesperren wegen Angebotsabsprache bei Umspannwerk-Ausschreibung SlowakeiKartelle und Absprachenanonymisiert 7,17 Mio. €

Der Rat des slowakischen Kartellamts PMÚ ahndete eine Angebotsabsprache in der Ausschreibung des Übertragungsnetzbetreibers für den Umbau des 400-kV-Umspannwerks Podunajské Biskupice mit Geldbußen von zusammen 7.165.100 EUR: 4.436.700 EUR, 1.792.500 EUR, 776.200 EUR und 159.700 EUR gegen die vier Unternehmen. Die ersten drei Unternehmen wurden zudem für drei Jahre von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen. Die Erstentscheidung vom 11. September 2023 hatte zusammen 7.233.751 EUR und für das vierte Unternehmen eine einjährige Sperre vorgesehen; gegen zwei weitere Unternehmen wurde das Verfahren eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abgestimmte Angebote in öffentlichen Ausschreibungen kosten neben der Geldbuße den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angebotsabsprachen in öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR), Rada úradu
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 lit. a, c und f, § 38 Abs. 1, § 38e, § 38h Zákon č. 136/2001 Z. z. (Fassung bis 26. 12. 2016); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2026 · Direktlink

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20.02.2024 eine rumänische KommunalverwaltungRumänische Kommunalverwaltung: Zwangsgeld von 159.000 RON wegen verweigerter Auskünfte RumänienDatenschutzanonymisiert 31.948 €

Bei einer Untersuchung zu einer Online-Plattform, über die die Verwaltung personenbezogene Daten erhob, beantwortete sie die Auskunftsersuchen der ANSPDCP trotz Verwarnung und einer Geldbuße von 10.000 RON nicht. Die Behörde setzte daraufhin per Beschluss ein Zwangsgeld von 159.000 RON für 53 Verzugstage fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Auskunftsersuchen der Aufsicht ignoriert, riskiert tägliche Zwangsgelder, die schnell ein Vielfaches der ursprünglichen Geldbuße erreichen.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 2 Legea nr. 102/2005 (Gesetz über die ANSPDCP)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.03.2024

Originalbetrag 159.000 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.02.2026 · Direktlink

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19.02.2024 ein österreichischer Anbieter von Funktions- und SchutzkleidungBundeskartellamt: 783.900 Euro gegen Schutzkleidungsanbieter wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 783.900 €

Das Bundeskartellamt verhängte gegen den österreichischen Anbieter von Funktions- und Schutzkleidung eine Geldbuße von 783.900 Euro, weil er mit Fachhändlern in Deutschland von Anfang 2016 bis Ende November 2021 vereinbart hatte, dass deren Verkaufspreise – im Laden wie im Onlineshop – möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechen und Geldrabatte grundsätzlich unterbleiben. Ausgelöst hatte das Verfahren der Kooperationsantrag eines Händlers; ermittelt wurde mit Auskunftsbeschlüssen nach § 82b GWB, der Bescheid ist im Settlement rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hersteller dürfen Händlern Preise nur unverbindlich empfehlen; Absprachen, die Rabatte oder Preise unterhalb der UVP verhindern sollen, sind bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung im Fachhandel und Onlinevertrieb

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Zügige, umfassende und kooperative Beantwortung zweier Auskunftsbeschlüsse; Zustimmung zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
13.03.2024
Quellen

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13.02.2024 eine tschechische Gesellschaft eines schwedischen HausgerätekonzernsHausgerätehersteller: Rekordbuße von 125,4 Mio. CZK für Preisbindung TschechienKartelle und Absprachenanonymisiert 4,96 Mio. €

Das Unternehmen setzte von spätestens Ende 2012 bis Herbst 2021 Mindestwiederverkaufspreise für Geräte dreier Konzernmarken durch, kontrollierte Preise über Vergleichsportale und beschränkte Weiterverkäufe. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde die bis dahin höchste Buße für vertikale Preisabsprachen von 125,404 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisüberwachung über Vergleichsportale mit anschließender Händleransprache ist klassische Preisbindung – Vertriebsmitarbeiter müssen die Grenze kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Preisüberwachung im Handel

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung, überdurchschnittliche Kooperation, Ausbau des Compliance-Programms, Vergleich.
Veröffentlicht
13.02.2024

Originalbetrag 125.404.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.02.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2026 · Direktlink

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08.02.2024 ein großer italienischer EnergieversorgerGarante: Rekordbuße von 79 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen illegalem Telemarketing ItalienWerbung und Einwilligunganonymisiert 79,1 Mio. €

Nicht autorisierte Vermittler nutzten Sicherheitslücken in den Kunden- und Aktivierungssystemen des Versorgers für illegales Telemarketing; über Jahre wurden mindestens 9.300 Verträge aktiviert, 978 davon von Firmen außerhalb des Vertriebsnetzes angekauft. Die Garante verhängte 79.107.101 Euro; das Tribunale di Roma bestätigte die Entscheidung am 18.09.2025, ein Rechtsmittel ist anhängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb über Partner organisiert, muss seine Systeme gegen fremde Zugriffe sichern und Verträge aus unbekannten Quellen zurückweisen.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO; Codice privacy (Telemarketing)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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08.02.2024 eine italienische GroßbankGarante: 2,8 Mio. EUR gegen Großbank nach Datenleck im Mobile Banking ItalienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 2,8 Mio. €

Bei einem massiven Angriff auf das Mobile-Banking-Portal im Oktober 2018 erlangten Täter Name, Steuernummer und interne Kundenkennung von rund 778.000 Kunden und ehemaligen Kunden, bei mehr als 6.800 zusätzlich die PIN, weil das System diese Daten auch bei fehlgeschlagener Anmeldung zurückgab. Der Garante verhängte 2.800.000 EUR, weil die Bank keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen solche Angriffe getroffen und schwache PINs zugelassen hatte. Laut Garante wies das Tribunale di Milano den Einspruch der Bank mit Urteil vom Juli 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anmeldeschnittstellen dürfen bei Fehlversuchen keine Kundendaten preisgeben, und schwache PINs müssen technisch ausgeschlossen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Authentifizierung und schwache PINs

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd: rasche Abhilfemaßnahmen, Information und Unterstützung der Kunden, keine Bankdaten betroffen.
Veröffentlicht
07.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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08.02.2024 eine italienische Tochtergesellschaft eines MedizintechnikkonzernsGarante: 300.000 EUR gegen Medizintechnikunternehmen wegen offener E-Mail-Verteiler ItalienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 300.000 €

Das Medizintechnikunternehmen verschickte Service-E-Mails zu einer App für Diabetespatienten so, dass die Adressen von Hunderten Empfängern für alle sichtbar waren, weil sie in das offene Adressfeld statt in die Blindkopie gesetzt wurden; damit gelangten Gesundheitsdaten an Unbefugte. Zudem fehlte in der Datenschutzinformation für Patienten die Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Daten an Gesundheitsfachkräfte. Der Garante verhängte insgesamt 300.000 EUR: 250.000 EUR für die Datenpanne und 50.000 EUR für die unvollständige Information.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sammel-E-Mails an Patientinnen und Patienten gehören in die Blindkopie oder ein Versandsystem – ein Adressfeldfehler legt sonst Gesundheitsdaten offen.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Versand an viele Empfänger (Blindkopie) bei Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 9, 12, 13 und 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Mildernd: keine Beschwerden, überarbeitete Verfahren, ergänzte Datenschutzinformation und hohe Kooperation; die Verstöße galten als nicht vorsätzlich.
Veröffentlicht
07.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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08.02.2024 eine deutsche GroßbankBaFin: 50.000 Euro gegen Großbank wegen fehlerhafter Meldung eines IT-Vorfalls DeutschlandMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 50.000 €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Großbank ein Bußgeld von 50.000 Euro fest, weil die Bank ihr zu einem schwerwiegenden, kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall bei ihren Zahlungsdiensten im Jahr 2023 falsche Angaben gemacht und sie deutlich verspätet informiert hatte. Der Bescheid vom 8. Februar 2024 ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldungen zu IT-Vorfällen müssen schnell und inhaltlich richtig sein – falsche Angaben gegenüber der Aufsicht werden eigens geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwerwiegende IT-Sicherheitsvorfälle korrekt und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 3 Nr. 15 ZAG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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07.02.2024 ein spanischer EnergiekonzernAEPD: 3 Mio. Euro gegen Energiekonzern als Auftragsverarbeiter der Konzernfirmen SpanienAuftragsverarbeitunganonymisiert 3 Mio. €

Die Konzernobergesellschaft betreibt als Auftragsverarbeiter eine gemeinsame Datenbank für mehrere Konzerngesellschaften; bei dem Angriff auf die Netztochter des Konzerns gelangte der Angreifer über die unzureichende logische Trennung auch an Kundendaten anderer Konzernfirmen. Weil der Konzern die Risiken der gemeinsamen Speicherung nicht analysiert und keine angemessenen Maßnahmen getroffen hatte, verhängte die AEPD 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 1.000.000 Euro (Art. 32), zusammen 3.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein konzerninterner Auftragsverarbeiter haftet selbst für die Sicherheit und muss Mandanten in gemeinsamen Datenbanken wirksam trennen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
18.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 eine deutsche DigitalbankBaFin: 6,5 Mio. Euro gegen Digitalbank wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 6,5 Mio. €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Digitalbank ein Bußgeld von 6.500.000 Euro fest, weil das Institut Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) systematisch zu spät abgegeben hatte. Der Bescheid vom 6. Februar 2024 ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Verdachtsmeldungen verschleppt, riskiert Millionenbußgelder – Meldeprozesse brauchen ausreichende Kapazität und eine wirksame Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsfälle unverzüglich an die FIU melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 ein spanischer EnergieversorgerAEPD: 5 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen täuschender Kundenwerbung durch Dienstleister SpanienAuftragsverarbeitunganonymisiert 5 Mio. €

Ein für den Energieversorger tätiger Auftragsverarbeiter nutzte Daten aus der Kundendatenbank eines anderen Versorgers, um Kunden telefonisch unter dem Anschein zu werben, im Auftrag ihres bisherigen Anbieters anzurufen; der Energieversorger beendete den Vertrag erst nach Monaten. Die AEPD verhängte je 2.500.000 Euro wegen Verstößen gegen Treu und Glauben/Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) und die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2), zusammen 5.000.000 Euro, und ordnete Risikoanalyse und Kontrollen der Vertriebsdienstleister an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengewinnung an Dienstleister auslagert, muss deren Methoden prüfen und bei Täuschung sofort eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebsdienstleistern und lautere Kundengewinnung

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
18.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 ein französischer Schokoladen-FranchisegeberSchokoladen-Franchise: 4,068 Mio. EUR für Beschränkung von Online- und Firmenverkäufen FrankreichKartelle und Absprachenanonymisiert 4,07 Mio. €

Der Schokoladen-Franchisegeber schränkte von März 2006 bis Juni 2019 die Möglichkeit seiner Franchisenehmer ein, die Produkte über eigene Websites zu verkaufen, und machte ihnen von März 2006 bis 29.03.2022 Vorgaben für die Akquise von Geschäftskunden, die dazu führten, dass sie sich in ihren Gebieten gegenseitig keine Konkurrenz machten. Die Autorité de la concurrence verhängte dafür 2.312.000 EUR und 1.756.000 EUR, zusammen 4.068.000 EUR, gesamtschuldnerisch gegen den Franchisegeber und seine Muttergesellschaft und ordnete die Veröffentlichung einer Zusammenfassung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Franchiseverträge dürfen den Online-Verkauf der Partner nicht beschränken und keine verdeckte Gebietsaufteilung bei Kunden enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschränkungen des Online-Verkaufs in Franchisesystemen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
15.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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05.02.2024 ein spanischer StromverteilnetzbetreiberAEPD: 3,5 Mio. Euro gegen spanischen Stromnetzbetreiber nach Angriff auf Webanwendung SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3,5 Mio. €

Über eine Schwachstelle in einer Webanwendung des Stromverteilnetzbetreibers griff ein Angreifer auf Daten von rund 1,35 Millionen Kunden zu. Die AEPD verhängte 2.500.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 1.000.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenportale müssen regelmäßig auf Schwachstellen geprüft und zeitnah gepatcht werden.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
18.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.02.2026 · Direktlink

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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeitanonymisiert 500.000 €

Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
30.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.01.2026 · Direktlink

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29.01.2024 eine estnische BankEstland: Anordnung gegen Bank wegen Mängeln im Kreditrisikomanagement EstlandOrganisationspflichtenanonymisiert Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finantsinspektsioon die Bank mit einer Anordnung (ettekirjutus) vom 29. Januar 2024, Mängel in der Steuerung und Kontrolle des Kreditrisikos zu beheben, unter anderem in der Methodik für Wertberichtigungen. Die Prüfung hatte außerdem ergeben, dass mehrere interne Regelwerke den Anforderungen nicht entsprachen und bestehende Vorgaben nicht immer befolgt wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Kreditrichtlinien schützen nur, wenn Compliance und Innenrevision ihre Einhaltung regelmäßig prüfen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.01.2026 · Direktlink

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22.01.2024 ein deutscher HafenbetreiberHafenbetreiber: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 200.000 €

Der Hafenbetreiber hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.01.2026 · Direktlink

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17.01.2024 ein polnischer OnlinehändlerOnlinehändler: erneute Geldbuße von 3,8 Mio. PLN nach Datenleck bei 2,2 Mio. Personen PolenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 868.311 €

Nachdem das Oberste Verwaltungsgericht (NSA) die Geldbuße von 2019 aufgehoben hatte, führte die UODO das Verfahren gegen den Online-Händler neu und setzte eine Geldbuße von 3.819.960 PLN fest. Grund waren unzureichende technische und organisatorische Sicherungen – unter anderem teils unverschlüsselte Daten, keine Zwei-Faktor-Authentifizierung, keine Risikoanalyse und keine Überwachung des Netzverkehrs –, die zu einem Datenabfluss bei rund 2,2 Mio. Personen führten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Onlinehändler brauchen Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Zugang und eine Überwachung ungewöhnlichen Datenverkehrs, bevor ein Angriff erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsschutz und Monitoring gegen Datenabfluss im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d sowie Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
08.02.2024

Originalbetrag 3.819.960 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2024.

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16.01.2024 ein belgischer DatenhändlerBelgischer Datenhändler: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt BelgienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 157.176 €

Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. einen Datenqualitätsdienst des Händlers, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Einstellung eines Datenlieferdienstes und Vernichtung einer Verbraucherdatenbank.
Veröffentlicht
16.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink

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16.01.2024 ein estnischer PensionsfondsverwalterEstland: Pensionsfondsverwalter wegen mangelhafter Fondswerbung gebüßt EstlandIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 17.500 €

Die Finantsinspektsioon verhängte gegen einen Pensionsfondsverwalter eine Geldbuße von 100.000 EUR, weil Fondswerbung vom 20. bis 31. Juli 2023 Pflichthinweise (auf die Bedingungen, eine fachkundige Beratung sowie Prospekt und Basisinformationen) nicht enthielt und teils eine scheinbare Renditesicherheit vermittelte oder irreführend war. Laut Mitteilung der Behörde vom 19. November 2024 bestätigte das Harju Maakohus (Kreisgericht Harju) den Verstoß, setzte die Buße aber mangels Vorbelastung auf 17.500 EUR herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Finanzprodukte braucht vor Veröffentlichung eine Prüfung auf Pflichtangaben und Renditeaussagen, auch bei kurzen Kampagnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben und Freigabeprozess für Finanzwerbung

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 482 Abs. 2 Investeerimisfondide seadus (IFS); Reklaamiseadus
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Das Gericht berücksichtigte, dass keine Vorstrafen bestanden und keine Wiederholungsgefahr erkennbar war, und reduzierte die Buße.
Veröffentlicht
16.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink

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12.01.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakisches Ministerium: 7.000 EUR – Meldestelle nur auf dem Papier SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelleanonymisiert 7.000 €

Das Ministerium hatte von Februar 2021 bis Juli 2023 als zuständige Stelle für Hinweise ein „Referat Korruptionsprävention“ bestimmt, das in der Organisationsstruktur gar nicht existierte. Eine Meldung vom April 2022 war bei der Kontrolle im Mai 2023 noch immer nicht geprüft; die Berufung des Ministeriums blieb am 22.04.2024 erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Meldestelle muss tatsächlich besetzt sein – eine Zuständigkeit auf dem Papier erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1, 4, 5 und 7, § 19 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.01.2026 · Direktlink

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11.01.2024 eine italienische StadtverwaltungGarante: 50.000 EUR gegen italienische Stadt wegen KI-Überwachung in Forschungsprojekten ItalienVideoüberwachunganonymisiert 50.000 €

Die Stadt wertete in zwei EU-finanzierten Forschungsprojekten Aufnahmen vorhandener Überwachungskameras, Audiosignale von Mikrofonen im öffentlichen Raum sowie Beiträge aus sozialen Netzwerken mit KI-Methoden aus, ohne dass eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen bestand, und teilte die Daten mit Projektpartnern. Der Garante verhängte 50.000 EUR, untersagte die weitere Verarbeitung der gesammelten Daten und ordnete ihre Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behörden brauchen für die KI-gestützte Auswertung von Kamera-, Audio- und Social-Media-Daten eine gesetzliche Grundlage – ein Forschungsprojekt ersetzt sie nicht.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6, 9, 10, 13, 14 und 35 DSGVO; Art. 2-ter, 2-sexies und 2-octies Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Mildernd: Videoaufnahmen nur für eine begrenzte Zahl von Stunden, Handeln in gutem Glauben aufgrund eines Rechtsirrtums (auch gestützt auf die Einschätzung des eigenen Datenschutzbeauftragten) und öffentliche Information über die Projekte.
Veröffentlicht
25.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2026 · Direktlink

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10.01.2024 ein luxemburgischer LebensversichererLuxemburgischer Lebensversicherer: 1,68 Mio. EUR wegen fehlender Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 1,68 Mio. €

Bei einer Prüfung 2021/2022 stellte der CAA fest, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken erstellt hatte, Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren und nicht geprüft wurde, ob eingesetzte Vermittler ihre Sorgfaltspflichten erfüllten. Er verhängte 1.682.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Gesamtrisikoanalyse lässt sich kein risikobasierter Ansatz belegen – auch Vermittler müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten zu wirtschaftlich Berechtigten und PEP

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.01.2026 · Direktlink

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04.01.2024 ein österreichischer Verein, der eine Fußballliga veranstaltetVeranstalter einer Fußballliga: 11.000 € für nicht gelöschte Spielerdaten im Netz ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 11.000 €

Die DSB verhängte gegen einen Verein, der eine Fußballliga organisiert, 11.000 EUR. Er hatte keine Vorkehrungen getroffen, um Spielerdaten wie Name, Foto, Jahrgang und Mannschaft vollständig aus seiner öffentlichen Online-Datenbank zu löschen, einem Löschbegehren nicht vollständig entsprochen und einen rechtskräftigen Löschauftrag der DSB aus 2021 nicht befolgt. Erschwerend wertete die Behörde die fehlende Mitwirkung im Strafverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer personenbezogene Daten online veröffentlicht, braucht von Anfang an ein technisches Löschkonzept – und Anordnungen der Aufsichtsbehörde sind fristgerecht umzusetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschkonzepte für öffentlich einsehbare Datenbanken

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 17, Art. 25 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 2 lit. c iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a, Abs. 5 lit. a und Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2026 · Direktlink

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29.12.2023 vier französische Branchenverbände und elf Hersteller von Konserven und LebensmittelverpackungenBisphenol A: 19,55 Mio. EUR für Absprache, BPA-Freiheit nicht zu bewerben FrankreichKartelle und Absprachenanonymisiert 19,6 Mio. €

Vier Branchenverbände und elf Hersteller von Konserven und Lebensmittelverpackungen stimmten sich über mehr als vier Jahre im Umfeld des gesetzlichen BPA-Verbots für Lebensmittelverpackungen ab 2015 darüber ab, nicht mit dem Fehlen von Bisphenol A in ihren Produkten zu werben. Die Autorité de la concurrence verhängte insgesamt 19.553.400 EUR, darunter gegen drei Unternehmen 4,2 Mio., 3,08 Mio. und 2,884 Mio. EUR sowie gegen einen Verband 2,7 Mio. EUR. Gegen zahlreiche weitere Unternehmen waren die Vorwürfe verjährt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wettbewerber dürfen sich auch nicht darüber abstimmen, mit welchen Produkteigenschaften sie werben und mit welchen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung über Werbeaussagen und Produktmerkmale in Branchenverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
11.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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29.12.2023 ein irischer InternetdienstleisterCNIL: 10 Mio. EUR gegen Internetdienstleister wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 10 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen einen irischen Internetdienstleister eine Geldbuße von 10.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés, weil beim Aufruf seines Webportals mindestens 20 Werbe-Cookies ohne vorherige Einwilligung gesetzt wurden und Nutzer, die ihre Cookie-Einwilligung zurücknehmen wollten, mit dem Hinweis auf den Verlust des Zugangs zu seinem E-Mail-Dienst davon abgehalten wurden. Anlass waren 27 Beschwerden aus den Jahren 2019 und 2020; der Conseil d'État wies die Klage des Unternehmens am 7. Oktober 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Cookie-Einwilligung darf nicht mit dem Verlust eines anderen Dienstes wie des E-Mail-Postfachs verknüpft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Einwilligung und ihr Widerruf

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
18.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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29.12.2023 ein französisches IT-BeratungsunternehmenIT-Dienstleister: 100.000 Euro für Unterauftragsverarbeiter ohne Genehmigung FrankreichAuftragsverarbeitunganonymisiert 100.000 €

Die CNIL verhängte gegen ein nicht namentlich genanntes IT-Beratungsunternehmen (Systeme und Software) 100.000 Euro Bußgeld, weil es als Auftragsverarbeiter ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzog und die Sicherheit der Daten nicht gewährleistete. Die Entscheidung ist nur in der Sanktionsliste der CNIL mit Datum, Organisationsart, Verstößen und Betrag verzeichnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftragsverarbeiter dürfen Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Genehmigung des Verantwortlichen einschalten; Verantwortliche sollten das vertraglich festlegen und prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterauftragsverarbeitung nur mit Genehmigung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
DSGVO – laut CNIL-Liste Verbot für Auftragsverarbeiter, ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter einzusetzen, sowie mangelnde Datensicherheit (Artikel in der Liste nicht angegeben)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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29.12.2023 ein kleines französisches Online-Marketing-UnternehmenGewinnspiel-Formulare: CNIL-Bußgeld gegen Marketingfirma vom Conseil d’État gesenkt FrankreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 50.000 €

Die CNIL verhängte gegen ein kleines französisches Online-Marketing-Unternehmen, Betreiberin von Gewinnspiel- und Produkttest-Websites, eine Geldbuße von 75.000 EUR und eine Anordnung, weil ihre Formulare keine freie und eindeutige Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten an Werbepartner einholten und kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bestand (Art. 6 und 30 DSGVO). Der Conseil d'État hielt einen Teil des Vorwurfs nach Art. 6 DSGVO nicht für tragfähig und setzte die Geldbuße am 20. Mai 2026 auf 50.000 EUR herab; die Beanstandung der missverständlich beschrifteten Schaltflächen bestätigte er.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schaltflächen für Zustimmung und Weiterklicken müssen die Wahl klar erkennen lassen; ein Button „nächster Schritt“ neben „Ich akzeptiere“ genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung von Einwilligungsformularen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 und 30 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
30.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.12.2023 ein spanischer MobilfunkhändlerAEPD: 6,5 Mio. Euro gegen einen Mobilfunkhändler nach Ransomware-Angriff SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 6,5 Mio. €

Nach einem im April 2021 gemeldeten Ransomware-Angriff auf einen spanischen Mobilfunkhändler, von dem nach der Meldung rund 13 Millionen Personen betroffen waren, stellte die spanische Datenschutzbehörde AEPD unzureichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen fest. Sie verhängte 4.000.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 2.500.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 6.500.000 Euro, und ordnete Abhilfemaßnahmen an; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Händler mit Millionen Kundendatensätzen muss Zugriffe, Passwörter und Netzgrenzen so absichern, dass ein Angriff nicht den ganzen Bestand preisgibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz vor Ransomware und Sicherheitsmaßnahmen für Kundendaten

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
26.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink

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27.12.2023 ein portugiesischer Strom- und GasversorgerPortugal: 139.500 Euro gegen Energieversorger wegen Verträgen und Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 139.500 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 49 Ordnungswidrigkeiten eines portugiesischen Strom- und Gasversorgers mit einer Gesamtgeldbuße von 279.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 139.500 EUR. Es ging vor allem um Vertragsabschlüsse und Lieferantenwechsel für Strom und Gas ohne ausdrückliche und informierte Zustimmung, verspätete Wechselanträge und fehlende Pflichtangaben auf der Website; betroffene Kunden erhielten insgesamt 1.600 EUR Entschädigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne belegte, informierte Zustimmung des Kunden darf kein Energieliefervertrag begründet und kein Wechsel beantragt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Vertragsabschluss und Lieferantenwechsel

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j und Art. 29 Abs. 3 lit. j, i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016 und RRC 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigung der Kunden im Vergleichsverfahren.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink

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22.12.2023 zwei portugiesische Gesellschaften eines internationalen IT-BeratungskonzernsPortugal: 2,48 Mio. Euro gegen IT-Berater wegen No-Poach-Absprache mit Softwarehersteller PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 2,48 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde schloss gegenüber zwei portugiesischen Gesellschaften des IT-Beratungskonzerns ein Vergleichsverfahren mit einer Geldbuße von 2.481.000 EUR ab, weil der Beratungskonzern und ein Softwarehersteller zwischen Januar 2014 und Januar 2022 Beschäftigte des jeweils anderen Unternehmens aus ihren Auswahlverfahren für Spezialisten für die Software dieses Herstellers ausschlossen oder nicht einstellten (No-Poach). Die Geldbuße wurde im Vergleich um 30 % reduziert; im selben Verfahren wurden auch die portugiesische Gesellschaft des Softwareherstellers, eine Gesellschaft eines Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerks und später eine IT-Dienstleistungsgruppe sanktioniert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Mitarbeitenden abzuwerben, sind Kartelle und gehören in jede Kartellrechtsschulung für HR.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abwerbeverbote (No-Poach) zwischen Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 lit. c Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 Abs. 1 lit. c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transação) in der Ermittlungsphase mit Beweisbeiträgen und freiwilliger Zahlung; Reduktion um 30 %.
Veröffentlicht
25.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.12.2025 · Direktlink

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21.12.2023 eine spanische VerbraucherkreditbankBanco de España: 2,7 Mio. Euro gegen Verbraucherkreditbank wegen Revolving-Kreditkarten SpanienInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 2,7 Mio. €

Der Banco de España verhängte gegen die Bank zwei Geldbußen von zusammen 2.700.000 Euro (1.800.000 und 900.000 Euro nach Ermäßigung um 40 %). Die Bank hatte zwischen Juni 2018 und Juni 2019 Informationspflichten beim Vertrieb von Kreditkarten, bei der Zinsberechnung im Revolving-Modus sowie bei Zins- und Gebührenabrechnungen verletzt und vorvertragliche und vertragliche Unterlagen für Verbraucherkredite nicht ordnungsgemäß übergeben bzw. gestaltet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Revolving-Kreditkarten müssen Zinsmechanik, Kosten und Vertragsunterlagen vor Vertragsschluss verständlich und vollständig bereitgestellt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Revolving-Krediten

Behörde / Gericht
Banco de España
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 93.f) und 98.1.b) Ley 10/2014 de ordenación, supervisión y solvencia de entidades de crédito i. V. m. Orden 2899/2011 und Circular 5/2012 del Banco de España; Art. 34.2 Ley 16/2011 de contratos de crédito al consumo; Art. 85 Ley 39/2015
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Beide Geldbußen wurden nach Art. 85 Ley 39/2015 um 40 % ermäßigt.
Veröffentlicht
12.08.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink

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21.12.2023 ein lettischer Verband der Kfz-HaftpflichtversichererLettland: 336.086 EUR gegen Verband der Kfz-Versicherer wegen Eintrittsgebühr LettlandKartelle und Absprachenanonymisiert 336.086 €

Die Konkurences padome stellte fest, dass der Verband, in dem alle Kfz-Haftpflichtversicherer (OCTA) Lettlands zusammengeschlossen sind, von 2004 bis Mai 2022 eine Eintrittsgebühr als Voraussetzung für die Mitgliedschaft verlangte und damit den Zutritt neuer Versicherer zum OCTA-Markt erschwerte. Sie wertete dies als wettbewerbsbeschränkenden Beschluss einer Unternehmensvereinigung; die Buße von 373.429 EUR (4,5 % des Umsatzes 2022) wurde nach einem Vergleich um 10 % auf 336.086 EUR gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufnahmebedingungen von Branchenverbänden mit Pflichtmitgliedschaft müssen auf Marktzutrittsschranken geprüft werden.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Der Verband erkannte den Verstoß im Vergleichsverfahren vollständig an; die Buße wurde um 10 % reduziert.
Veröffentlicht
05.01.2024

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20.12.2023 fünf griechische Banken und ein BankenverbandFünf griechische Banken und Bankenverband: 41,8 Mio. EUR für Absprachen zu ATM-Gebühren GriechenlandKartelle und Absprachenanonymisiert 41,8 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbskommission mit einer Entscheidung von 2023 fest, dass fünf griechische Banken ab 2018 ihr Gebührenmodell für Bargeldabhebungen an Geldautomaten (Direct Access Fee) und weitere Bankentgelte abgestimmt und Informationen ausgetauscht hatten; der Bankenverband wirkte als Vermittler mit, verweigerte zudem einem Zahlungsdienstleister die Mitgliedschaft und behinderte dessen Teilnahme an einem Interbanken-Überweisungssystem. Die Geldbußen summieren sich auf 41.756.180,10 EUR (die fünf Banken 12.993.482,86; 9.978.799,18; 9.110.682,91; 7.976.790,63 und 143.181,65 EUR; Bankenverband 1.553.242,87 EUR). Zusätzlich müssen die Banken ab 1. Januar 2024 die Gebühr für Abhebungen mit Fremdkarten auf Höchstbeträge zwischen 1,50 und 2,00 EUR senken und drei Jahre halten; die Zusage des Verbands, binnen sechs Monaten ein internes Compliance-Programm einzuführen, nahm die Kommission an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gespräche im Branchenverband über künftige Gebühren sind ein Kartellrisiko – Preisentscheidungen gehören allein in das eigene Haus.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern über Preise und Gebühren, auch über Verbände

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 ν. 3959/2011; Art. 101 AEUV; Art. 25 Abs. 1 lit. c ν. 3959/2011 (Verhaltensmaßnahme); Vergleichsverfahren nach Art. 29a ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgelder im Vergleichsverfahren herabgesetzt; der Bankenverband sagte ein internes Compliance-Programm mit laufender Schulung zu.
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 vier Gesellschaften eines japanischen Elektronik- und UnterhaltungskonzernsKonsolenhersteller: 13,527 Mio. EUR für Ausbremsen fremder Controller FrankreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 13,5 Mio. €

Der Konzern missbrauchte von November 2015 bis April 2020 seine beherrschende Stellung bei Controllern für seine Spielkonsole der vierten Generation: Über Updates wurden Controller ohne Lizenz des Konzerns von der Konsole getrennt, während die Kriterien für das Lizenzprogramm intransparent blieben. Die Autorité de la concurrence hielt die mit der Bekämpfung von Fälschungen begründeten Maßnahmen für unverhältnismäßig und verhängte gesamtschuldnerisch 13.527.000 EUR gegen vier Gesellschaften des Konzerns.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Sperren gegen Fremdzubehör müssen nachweisbar notwendig und verhältnismäßig sein, und Lizenzkriterien gehören offengelegt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Ausschlussmaßnahmen und intransparente Lizenzprogramme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 ein polnischer Anbieter von Sicherheitstechnik und drei DistributorenSicherheitstechnik-Anbieter und Distributoren: 32,5 Mio. PLN für Preis- und Kundenabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 7,5 Mio. €

Das UOKiK stellte fest, dass ein Anbieter von Sicherheitstechnik mit seinen Distributoren die Preise für Produkte seiner Marke (Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Zubehör) festgelegt und Verkaufsgeschäfte mit Abnehmern unter den Distributoren aufgeteilt hat. Die Geldbußen gegen die Kapitalgesellschaften betragen zusammen 32.538.257,41 PLN (der Anbieter 22.191.472,31, drei Distributoren 6.716.275,63, 1.880.340,62 und 1.750.168,85 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Zuteilung von Endkundengeschäften an einzelne Distributoren ist ebenso verboten wie die Vorgabe von Wiederverkaufspreisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Kundenzuteilung im Distributionsvertrieb

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 32.538.257,41 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-KonzernsAGCOM: 5,85 Mio. EUR gegen Social-Media-Konzern wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 5,85 Mio. €

AGCOM stellte auf 18 Profilen in zwei sozialen Netzwerken des Konzerns sowie in 32 gesponserten, also gegen Bezahlung verbreiteten Inhalten in einem der beiden Netzwerke Werbung für Glücksspiel und Wetten mit Geldgewinnen fest. Der Konzern haftete als Anbieter der Werbeleistung für die 32 gesponserten Inhalte und für 7 Profile, die er nach der Beanstandung nicht entfernt hatte; die Behörde verhängte wegen des Werbeverbots des „Decreto Dignità“ 5.850.000 EUR für 39 Verstöße und ordnete an, verbliebene Inhalte zu entfernen und den Werbetreibenden gleichartige Inhalte zu verwehren. Der Konzern war bereits 2022 wegen desselben Verbots sanktioniert worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die bezahlte Reichweite verkaufen, müssen gesetzliche Werbeverbote des jeweiligen Landes im Anzeigenprozess durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel im Online-Marketing

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Der Konzern entfernte nach der Beanstandung alle 32 gesponserten Inhalte und 11 der 18 gemeldeten Profile.
Veröffentlicht
22.12.2023

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20.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und GesundheitsproduktenPortugal: 1,04 Mio. Euro gegen Gesundheitsprodukt-Anbieter wegen Preisvorgaben PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 1,04 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen den Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten eine Geldbuße von 1.040.000 EUR, weil er Händlern zwischen 2016 und 2022 Endverkaufspreise und Rabattgrenzen vorschrieb, dies überwachte und Abweichungen mit Konditionskürzungen oder Lieferbeschränkungen beantwortete. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lieferanten sollten Preisvorgaben an Händler und deren Überwachung vertraglich wie praktisch ausschließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand (Resale Price Maintenance)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
29.12.2023

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20.12.2023 ein ungarischer IT-Dienstleister für ein landesweites SchulverwaltungssystemSchulverwaltungssystem: 110 Mio. HUF gegen IT-Dienstleister nach Hackerangriff UngarnAuftragsverarbeitunganonymisiert 285.544 €

Der Betreiber eines landesweiten Schulverwaltungssystems, der dafür als Auftragsverarbeiter der Schulen tätig ist, hatte die Sicherheitseinstellungen seiner internen Entwicklungsumgebung nicht risikogerecht gestaltet; über sie verschaffte sich ein Angreifer Zugang zu Daten. Zudem meldete das Unternehmen den Vorfall den verantwortlichen Schulen nicht unverzüglich. Die NAIH verhängte 110.000.000 HUF und verpflichtete das Unternehmen, die Schulen über die Feststellungen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Entwicklungsumgebungen mit Zugang zu Echtdaten brauchen Schutz wie Produktivsysteme, und ein Auftragsverarbeiter muss seine Auftraggeber ohne Verzögerung über einen Vorfall informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit von Entwicklungs- und Testumgebungen; Meldepflicht des Auftragsverarbeiters

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, Art. 33 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.12.2023

Originalbetrag 110.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.

Quellen

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20.12.2023 eine slowenische Berufskammer der TierärzteTierärztekammer: 43.000 EUR für Rabatt- und Werbeverbot SlowenienKartelle und Absprachenanonymisiert 43.000 €

Die Kammer untersagte ihren Mitgliedern seit 2015 per Berufsordnung, Leistungen unter Listenpreis, mit Rabatten oder kostenlos anzubieten sowie für Preise und Aktionen zu werben – auch online. Als erste Entscheidung nach dem neuen Gesetz und im ersten Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 43.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berufsordnungen von Kammern sind Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen – Preis- und Werbeverbote darin sind kartellrechtswidrig.

Behörde / Gericht
Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Vergleich mit Anerkenntnis der Verantwortung.
Veröffentlicht
22.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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19.12.2023 eine französische Vertriebsgesellschaft eines Schweizer LuxusuhrenherstellersLuxusuhren-Vertrieb: 91,6 Mio. EUR für Verbot des Online-Verkaufs an Vertragshändler FrankreichKartelle und Absprachenanonymisiert 91,6 Mio. €

Die französische Vertriebsgesellschaft eines Luxusuhrenherstellers untersagte ihren zugelassenen Händlern im selektiven Vertriebssystem vom 13.10.2011 bis 23.03.2022, die Uhren der Marke über das Internet zu verkaufen. Die Autorité de la concurrence verwarf die Rechtfertigung mit der Bekämpfung von Fälschungen und Parallelhandel, weil alle untersuchten Wettbewerber ihren Vertragshändlern den Online-Verkauf erlaubten und dieses Ziel mit weniger einschneidenden Mitteln erreichbar sei, und verhängte 91.600.000 EUR gesamtschuldnerisch mit der Holdinggesellschaft des Konzerns, der Stiftung an der Konzernspitze und einer weiteren Konzerngesellschaft. Den Vorwurf der Preisbindung sah sie nicht als erwiesen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein pauschales Online-Verkaufsverbot im selektiven Vertrieb ist eine Kernbeschränkung, die sich mit Markenschutz kaum rechtfertigen lässt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Online-Verkaufsverbote im selektiven Vertrieb

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
19.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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19.12.2023 drei deutsche SüßwarenherstellerOberlandesgericht: 8,35 Mio. Euro gegen drei Süßwarenhersteller wegen Infoaustauschs DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert 8,35 Mio. €

Ein Oberlandesgericht verhängte Geldbußen gegen drei Süßwarenhersteller, die in Gremiensitzungen eines Arbeitskreises des Branchenverbands der deutschen Süßwarenindustrie Informationen über den Stand ihrer Jahresgespräche und Sonderforderungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten (2006 bis Januar 2008): gegen den ersten Hersteller 4,75 Mio. Euro, gegen den zweiten 3 Mio. Euro und gegen den dritten 0,6 Mio. Euro, zusammen 8,35 Mio. Euro. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten jeweils 25 % als vollstreckt, zu zahlen sind insgesamt 6,2625 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Austausch über den Stand von Verhandlungen mit Handelskunden in Verbandsgremien ist verboten; wirksame Compliance-Maßnahmen können die Geldbuße mindern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch in Verbandsgremien

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht (Kartellsenat), nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Geringere kartellrechtliche Bedeutung des Verstoßes, starke Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, Beschränkung der Einsprüche auf die Rechtsfolgen nach einer Verständigung und inzwischen ergriffene Compliance-Maßnahmen; 25 % der Geldbußen gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt.
Veröffentlicht
19.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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19.12.2023 ein deutscher PartnerbörsenbetreiberPartnerbörse: 169 Mio. HUF für verschwiegene Einschränkungen UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 441.276 €

Der Betreiber der Partnerbörse verschwieg, dass kostenlose Registrierungen keine echte Partnersuche erlauben (keine Profilbilder, keine Nachrichten), und warb mit Nutzerzahlen, die für ungarische Kunden nicht erreichbar waren. Nach Anerkenntnis verhängte die Behörde nahezu halbiert 169 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenlos beworbene Einstiegsangebote müssen wesentliche Einschränkungen deutlich nennen.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
19.12.2023

Originalbetrag 169.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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19.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von GesundheitsproduktenPortugal: 75.000 Euro gegen Gesundheitsprodukte-Anbieter – Zusammenschluss vor Anmeldung vollzogen PortugalFusionskontrolleanonymisiert 75.000 €

Das Gesundheitsprodukte-Unternehmen vollzog einen Zusammenschluss, der wegen der Marktanteilsschwelle anmeldepflichtig war, ohne vorherige Anmeldung und Freigabe durch die Wettbewerbsbehörde; angemeldet wurde erst nachträglich. Im Vergleichsverfahren mit Geständnis und voller Kooperation setzte die AdC eine Geldbuße von 75.000 Euro fest – die erste, deren Erlös vollständig an den Staat, namentlich den neuen Fonds zur Förderung der Verbraucherrechte, fließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In Portugal kann schon ein hoher Marktanteil einen Zusammenschluss anmeldepflichtig machen – auch kleine Transaktionen vor dem Vollzug auf die Schwellen prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflicht von Übernahmen (Marktanteilsschwelle)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência, Art. 37 Abs. 1 lit. a (Anmeldepflicht nach Marktanteilsschwelle) und Vollzugsverbot vor Freigabe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, nachträgliche Anmeldung, Vergleichsverfahren mit Geständnis.
Veröffentlicht
20.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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18.12.2023 zwei ungarische Gesellschaften einer UnternehmensgruppeUnternehmensgruppe: 1,44 Mrd. HUF wegen unerlaubter Einlagensammlung mit Gutscheinen UngarnKapitalmarkt und Finanzaufsichtanonymisiert 3,74 Mio. €

Die beiden Gesellschaften sammelten ohne Erlaubnis der MNB von mehreren Tausend Anlegern Geld ein, getarnt als Kauf von Einkaufsgutscheinen mit garantierter, unrealistisch hoher Rendite. Die MNB verhängte 940.000.000 HUF gegen die eine Gesellschaft und 500.000.000 HUF gegen die andere (zusammen 1.440.000.000 HUF), sperrte Websites und Konten und erstattete Strafanzeige.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer rückzahlbare Gelder vom Publikum annimmt, braucht unabhängig von der gewählten Vertragsbezeichnung eine Erlaubnis der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflicht beim Einsammeln rückzahlbarer Gelder

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.12.2023

Originalbetrag 1.440.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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18.12.2023 drei portugiesische Teleradiologie-AnbieterPortugal: 1,65 Mio. Euro und Vergabesperre gegen drei Firmen im Teleradiologie-Kartell PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 1,65 Mio. €

Mit der abschließenden Entscheidung im Teleradiologie-Kartell (fünf Adressaten) verhängte die Wettbewerbsbehörde Geldbußen von 1.648.800 EUR: 1.139.200 EUR, 503.600 EUR und 6.000 EUR gegen die drei verurteilten Unternehmen. Zusätzlich schloss sie die drei verurteilten Unternehmen für ein Jahr von öffentlichen Ausschreibungen für Teleradiologie aus; zwei weitere Kartellbeteiligte waren bereits 2022 im Vergleichsweg sanktioniert worden (Gesamtsumme des Verfahrens 6.889.300 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neben Geldbußen droht bei Submissionsabsprachen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, der das Geschäftsmodell treffen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Vergabesperren

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
15.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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18.12.2023 ein internationaler VideospielanbieterACM: 1,125 Mio. Euro gegen Spieleanbieter wegen Kaufdrucks auf Kinder im Onlinespiel NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 1,13 Mio. €

Der Videospielanbieter forderte Kinder im Ingame-Shop seines Onlinespiels direkt zum Kauf auf und nutzte Countdown-Timer für Angebote, die nach Ablauf weiterhin erhältlich waren. Die ACM verhängte für beide Praktiken je 562.500 EUR (zusammen 1.125.000 EUR) und erteilte eine verbindliche Anweisung gegen ein Angebotsdesign, das die Verletzlichkeit von Kindern ausnutzte. Einspruch und Klage blieben erfolglos (Rechtbank Rotterdam, 14. Januar 2026), der Anbieter verzichtete auf die Berufung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebote an Kinder dürfen weder direkt zum Kauf drängen noch mit künstlicher Verknappung arbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und an Kinder gerichtete Kaufaufforderungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193g lit. g und Art. 6:193i lit. e BW; verbindliche Anweisung wegen Art. 6:193b Abs. 2 BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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18.12.2023 ein niederländischer KreditkartenherausgeberAP: 150.000 Euro gegen Kartenanbieter wegen fehlender Datenschutz-Folgenabschätzung NiederlandeDatenschutzanonymisiert 150.000 €

Der Kartenanbieter, Herausgeber von Debit- und Kreditkarten, begann 2019 seine Kunden online neu zu identifizieren und zu verifizieren, ohne vorher eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Die AP wertete das als Verstoß gegen Art. 35 Abs. 1 DSGVO und verhängte ein Bußgeld von 150.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Einführung einer risikoreichen Verarbeitung wie der Neuidentifizierung des Kundenstamms ist eine DSFA durchzuführen und zu dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor risikoreichen Verarbeitungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 Abs. 1 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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14.12.2023 ein griechisches MineralölunternehmenGriechenland: 9,2 Mio. EUR gegen ein Mineralölunternehmen wegen Behinderung einer Durchsuchung GriechenlandKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert 9,2 Mio. €

Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Rahmen einer Untersuchung des Mineralölmarkts arbeitete ein griechisches Mineralölunternehmen nach der Entscheidung der griechischen Wettbewerbskommission nicht aktiv mit, sondern verursachte Hindernisse und Verzögerungen und stellte die Unversehrtheit und Verfügbarkeit der Geschäftsunterlagen nicht sicher. Die Kommission verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 9.200.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Dawn-Raid-Leitfaden mit klaren Zuständigkeiten und Aufbewahrungsregeln verhindert, dass Unkooperativität teurer wird als der eigentliche Vorwurf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Sicherung von Unterlagen

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 39 Abs. 5 ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.12.2025 · Direktlink

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14.12.2023 eine bulgarische StaatsbehördeEuGH: Nach Hackerangriff muss eine bulgarische Staatsbehörde angemessene Sicherheit beweisen EU-EbeneDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert –

Nach einem Cyberangriff 2019 wurden Daten von Millionen Menschen aus dem IT-System der Behörde im Internet veröffentlicht. Der EuGH entschied, dass der Verantwortliche die Angemessenheit seiner Schutzmaßnahmen beweisen muss, auch bei Angriffen Dritter haften kann und schon die Befürchtung eines Datenmissbrauchs einen immateriellen Schaden darstellen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Angriff trägt das Unternehmen die Beweislast für angemessene Sicherheit – Dokumentation der Maßnahmen ist Haftungsschutz.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 24, Art. 32, Art. 82
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
14.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.12.2025 · Direktlink

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12.12.2023 ein österreichisches UnternehmenUnternehmen meldet Ransomware-Angriff zu spät und zu vage: 5.900 € Geldstrafe ÖsterreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5.900 €

Die DSB verhängte gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung 5.900 EUR, weil sie eine seit 06.03.2023 bekannte Datenschutzverletzung durch einen Ransomware-Angriff erst am 24.04.2023 meldete, die Meldung auf allgemeine Angaben beschränkte – nach den Feststellungen, um ihre Versicherung zufriedenzustellen – und auf Nachfragen der Behörde nicht reagierte. Die verspätete Meldung wertete die DSB als fahrlässig, die übrigen Verstöße als vorsätzlich. Weil die Zusammenarbeit auch danach ausblieb, verhängte sie am 07.10.2024 in einem weiteren Straferkenntnis 600 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Cyberangriff muss die Meldung an die Datenschutzbehörde fristgerecht und vollständig erfolgen – unabhängig davon, was die Versicherung verlangt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 und 3 sowie Art. 31 iVm Art. 83 Abs. 1 und 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.12.2025 · Direktlink

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11.12.2023 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftAP: 10 Mio. Euro gegen Fahrdienstvermittler wegen mangelnder Transparenz gegenüber Fahrern NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 10 Mio. €

Die Autoriteit Persoonsgegevens verhängte gegen den US-amerikanischen Fahrdienstvermittler und seine niederländische Tochtergesellschaft gemeinsam Bußgelder von insgesamt 10.000.000 EUR. Beanstandet wurden unter anderem nur englischsprachige Erläuterungen für Fahrer, schwer zugängliche Antworten auf Auskunftsersuchen, ein in der Fahrer-App schwer auffindbares Formular für Auskunft und Datenübertragbarkeit sowie unzureichende Angaben zu Speicherfristen, Drittlandübermittlungen und zum Recht auf Datenübertragbarkeit in der Datenschutzerklärung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise und Auskunftswege müssen für die tatsächlich Betroffenen sprachlich und technisch leicht zugänglich sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und Betroffenenrechte gegenüber Plattformbeschäftigten

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a und b DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.12.2025 · Direktlink

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11.12.2023 eine österreichische BankBank löscht Kundendaten statt Auskunft zu erteilen: 9.500 € Geldstrafe der DSB ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 9.500 €

Die DSB verhängte gegen eine Bank-AG 9.500 EUR, weil sie das Auskunftsbegehren einer Kundin nach Art. 15 DSGVO intern als Löschantrag behandelte, deren Daten löschte und ihr nur allgemeine Informationen übermittelte. Die Behörde ging von Fahrlässigkeit aus; mildernd wirkten fehlende Vorverstöße, Mitwirkung und Einsicht. Für die Bemessung wurde die Bank in die Umsatzklasse 50 bis 100 Mio. EUR eingestuft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen müssen vor der Bearbeitung korrekt eingeordnet werden; wer auf ein Auskunftsersuchen mit Löschung reagiert, verletzt das Auskunftsrecht gleich doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 15 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 1 und 5 lit. b DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße; Mitwirkung im Verfahren, Einräumen des Fehlverhaltens und Einsicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.12.2025 · Direktlink

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08.12.2023 eine polnische EinzelhandelsketteHandelskette: 87,2 Mio. PLN für Logistikgebühren zulasten von Lebensmittellieferanten PolenMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 20,1 Mio. €

Die Handelskette ließ sich von Lieferanten landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel Gebühren für den Transport der Waren von den Zentrallagern in die eigenen Märkte bezahlen, obwohl diese Tätigkeit zum eigenen Geschäftsbetrieb der Handelskette gehört und keine Leistung für die Lieferanten ist. Das UOKiK wertete dies als unlautere Ausnutzung eines vertraglichen Übergewichts, untersagte die Praxis und verhängte eine Geldbuße von 87.232.571,40 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsketten dürfen Lieferanten keine Entgelte für Tätigkeiten berechnen, die zum eigenen Betrieb gehören, etwa die interne Belieferung der Filialen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unlautere Handelspraktiken gegenüber Lieferanten im Lebensmittelhandel

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 5 i. V. m. Art. 6 und Art. 42 Abs. 1 ustawa z dnia 17 listopada 2021 r. o przeciwdziałaniu nieuczciwemu wykorzystywaniu przewagi kontraktowej w obrocie produktami rolnymi i spożywczymi; Art. 6 i. V. m. Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes vom 15.12.2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 87.232.571,4 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 vier Gemüseverarbeiter auf dem niederländischen MarktACM: 2,66 Mio. Euro gegen vier Gemüseverarbeiter wegen Marktaufteilung bei Möhren NiederlandeKartelle und Absprachenanonymisiert 2,66 Mio. €

Vier Gemüseverarbeiter (Unternehmen A, B, C und D) teilten auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung von August 2008 bis Februar 2019 Anbau, Verarbeitung und Verkauf von Waschmöhren und Pariser Karotten untereinander auf; Unternehmen C erhielt dafür Ausgleichszahlungen. Die ACM verhängte 500.000 EUR gegen Unternehmen A, 500.000 EUR gegen Unternehmen B, 1.159.000 EUR gegen Unternehmen C und 500.000 EUR gegen Unternehmen D, zusammen 2.659.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftliche Abreden, Produktfelder unter Wettbewerbern aufzuteilen, sind auch bei Ausgleichszahlungen ein schwerer Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Wettbewerbsverbote zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Mededingingswet, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Unternehmen A und D, Nachlass für Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren für alle vier sowie Kappung und weitere, teils vertrauliche Minderungen.
Veröffentlicht
14.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 ein deutscher IntralogistikkonzernIntralogistikkonzern: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 280.000 €

Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich ÖsterreichVideoüberwachunganonymisiert 20.000 €

Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 eine österreichische gemeinnützige WohnbaugesellschaftGemeinnütziger Wohnbauträger: 10.000 € für ignorierte Anfragen der Datenschutzbehörde ÖsterreichDatenschutzanonymisiert 10.000 €

Die DSB verhängte gegen eine gemeinnützige Wohnungs-AG 10.000 EUR, weil sie in einem Beschwerdeverfahren mehrere Aufforderungen zur Stellungnahme von November 2021 bis Juni 2022 unbeantwortet ließ und damit ihre Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verletzte. Ursache waren interne Mängel bei der Weiterleitung behördlicher Schreiben; die DSB nahm bedingten Vorsatz an. Mildernd wirkten Geständnis, fehlende Vorverstöße sowie ein neues Kontrollsystem für Behördenpost und Mitarbeiterschulungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Post von Aufsichtsbehörden braucht einen verlässlichen internen Eingangs- und Weiterleitungsprozess mit Fristenkontrolle, sonst wird schon das Schweigen zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Schreiben der Datenschutzbehörde

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 31 iVm Art. 58 Abs. 1 lit. a und e DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße; Mitwirkung, Einsicht und Geständnis; neues Kontrollsystem für behördliche Schriftstücke und interne Datenschutzschulungen.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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06.12.2023 eine lettische BankLettland: Bank zahlt 2,02 Mio. EUR wegen Geldwäsche-Mängeln LettlandInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 2,02 Mio. €

Die Latvijas Banka schloss mit der Bank einen Verwaltungsvertrag, in dem die Bank Verstöße gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung anerkannte, eine Geldbuße von 2.016.342 EUR übernahm und sich zu Verbesserungen ihres internen Kontrollsystems verpflichtete. Grundlage waren eine noch vor Gericht angefochtene FKTK-Buße von 2,2 Mio. EUR aus 2018 sowie Prüfungen 2021 und 2023, die Mängel unter anderem bei Risikosteuerung, Innenrevision, Kundenprüfung, Transaktionsüberwachung, Schließfachrisiken und Verdachtsmeldungen ergaben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsfeststellungen zur Geldwäscheprävention sollten zügig anerkannt und abgearbeitet werden, bevor sie sich über Jahre zu höheren Sanktionen summieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen in Banken

Behörde / Gericht
Latvijas Banka (Lettische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Noziedzīgi iegūtu līdzekļu legalizācijas un terorisma un proliferācijas finansēšanas novēršanas likums; Verwaltungsvertrag (administratīvais līgums)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank erkannte die Verstöße an, hatte Abhilfemaßnahmen ergriffen und einen Plan zur Verbesserung ihres Kontrollsystems erstellt; das war Voraussetzung für den Vertrag und die Senkung der Buße. Zudem sagte sie zu, beim Gericht die Einstellung ihres Verfahrens gegen den FKTK-Bescheid von 2018 zu beantragen.
Veröffentlicht
06.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.12.2025 · Direktlink

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05.12.2023 eine spanische Bank17,6 Mio. Euro gegen eine spanische Bank wegen fehlender Verdachtsmeldung SpanienVerdachtsmeldungenanonymisiert 17,6 Mio. €

Der spanische Ministerrat verhängte gegen eine spanische Bank, die inzwischen von einem anderen Institut übernommen wurde, eine Geldbuße von 17.601.000 Euro und eine öffentliche Rüge. Die Bank hatte keine Verdachtsmeldung erstattet, obwohl intern Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufgezeigt worden waren, und zudem die Pflicht zur besonderen Prüfung auffälliger Vorgänge verletzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Verdachtshinweise von Beschäftigten müssen zügig geprüft und an die Meldestelle weitergegeben werden; das Liegenlassen solcher Hinweise wird als sehr schwerer Verstoß geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit internen Geldwäscheverdachtshinweisen

Behörde / Gericht
Consejo de Ministros (auf Vorschlag der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 51.1.a) i. V. m. Art. 18 sowie Art. 52.1.g) i. V. m. Art. 17 Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo; Art. 56
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2025
Quellen

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05.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen InternetkonzernsAGCOM: 2,25 Mio. EUR gegen Internetkonzern wegen Glücksspielwerbung auf Partnerkanälen ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,25 Mio. €

Nach zahlreichen Meldungen stellte AGCOM auf der Videoplattform des Konzerns Kanäle fest, deren Videos Spielautomaten, Glücksspiel, Sportwetten und Rubbellose bewarben. Der Konzern wurde als Betreiber des Verbreitungsmediums für 15 verifizierte Partnerkanäle mit an das italienische Publikum gerichteten Videos verantwortlich gemacht, mit denen Vertragsbeziehungen bestanden: 150.000 EUR je Kanal, insgesamt 2.250.000 EUR, dazu die Anordnung, nach der Beanstandung hochgeladene und noch abrufbare Videos dieser Kanäle zu entfernen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Content-Creatorn vertraglich zusammenarbeitet, haftet für deren verbotene Werbung mit – Partnerprogramme brauchen eine Inhaltskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel bei Creator-Partnerschaften

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink

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04.12.2023 ein französisches Ingenieur- und PlanungsunternehmenPNF: CJIP mit Ingenieurunternehmen über 14,6 Mio. Euro wegen Auslandsbestechungsverdachts FrankreichBestechung von Amtsträgernanonymisiert 14,6 Mio. €

Das Ingenieurunternehmen verpflichtete sich in einer am 29.11.2023 geschlossenen und am 04.12.2023 validierten CJIP zu einer Geldauflage von 14.600.000 EUR. Das Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger, ging auf eine Strafanzeige zurück, mit der das Unternehmen 2013 selbst Prüfberichte und ein anonymes Schreiben an die Justiz übermittelt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Audits und anonyme Hinweise auf Bestechung sollten sofort untersucht werden; eine Selbstanzeige ersetzt die spätere Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit internen Hinweisen auf Bestechung und Selbstanzeige

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); gerichtliche Validierung
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
04.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink

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04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung FrankreichBestechung von Amtsträgernanonymisiert 13,4 Mio. €

Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von mutmaßlich 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); gerichtliche Validierung
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
04.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink

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28.11.2023 ein kleiner irischer InvestmentfondsCentral Bank: 192.500 Euro gegen Investmentfonds wegen EMIR-Meldelücken IrlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 192.500 €

Ein Teilfonds meldete zwischen Januar 2018 und Mai 2020 insgesamt 200.640 Derivategeschäfte nicht an ein Transaktionsregister, wie es Art. 9(1) EMIR verlangt. Die Central Bank sprach einen Verweis aus und verhängte nach 30 % Nachlass mutmaßlich 192.500 Euro (Ausgangsbetrag 275.000) – nach ihren Angaben die erste Geldbuße gegen einen Investmentfonds.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ausgelagerte Meldepflichten bleiben beim Fonds; wer meldet, muss zwischen allen Beteiligten eindeutig geregelt und überwacht sein.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 9(1) Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR); European Union (European Markets Infrastructure) Regulations 2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Vergleich mit 30 % Nachlass; Verstoß eingeräumt.
Veröffentlicht
30.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.11.2025 · Direktlink

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27.11.2023 ein französischer Anbieter von Gesundheitsprodukten und ein FinanziererAMF: 300.000 Euro gegen einen Anbieter von Gesundheitsprodukten und einen Finanzierer FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 300.000 €

Der an Euronext Growth notierte Anbieter von Gesundheitsprodukten verbreitete zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 in zwölf Pressemitteilungen und im Jahresfinanzbericht 2017 falsche oder irreführende Angaben, u. a. einen um nicht belegte Bestellungen eines Abnehmers erhöhten Umsatz 2017 (10,5 statt 9,74 Mio. EUR), zu positive Angaben zur Einführung einer eigenen Telemedizin-Station und zu Ziehungen aus Wandelanleihe-Finanzierungen. Die Sanktionskommission der AMF verhängte 200.000 EUR gegen den Anbieter und 100.000 EUR gegen den Finanzierer, der Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Anbieters nicht gemeldet und veröffentlicht hatte. Der Betrag umfasst nur die Sanktionen gegen die beiden Unternehmen. Ob diese rechtskräftig sind, ist hier nicht geprüft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umsatz- und Projektmeldungen brauchen eine belegte Freigabe durch mehrere Stellen – der Emittent haftet für geschönte Mitteilungen auch dann, wenn er sich als Opfer seiner früheren Leitung sieht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit von Unternehmensmitteilungen – Marktmanipulation durch irreführende Informationen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 12 Abs. 4 und Art. 15 MAR; Art. 5 und 6 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkäufe) und Art. 223-37 RG AMF (Negma)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Der Anbieter kooperierte und führte nach einem Wechsel der Leitung Abhilfemaßnahmen ein (unabhängige Verwaltungsratsmitglieder, Trennung von Vorsitz und Geschäftsführung, mehrstufige Freigabe von Pressemitteilungen, Insider-Werkzeug); deren Wirksamkeit prüfte die Kommission nicht.
Veröffentlicht
29.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.11.2025 · Direktlink

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24.11.2023 ein litauisches E-Geld-InstitutE-Geld-Institut: 840.000 Euro für unkontrolliert an Partner delegierte Geldwäscheprävention LitauenKundensorgfaltanonymisiert 840.000 €

Das E-Geld-Institut hatte Aufgaben der Geldwäscheprävention an seine Vertriebspartner delegiert, ohne sie zu kontrollieren; Kundenprofile wurden oft nicht ausgefüllt, Risiken (auch aus Kryptowerten) nicht bewertet, das Monitoring war unzureichend und die zweite und dritte Verteidigungslinie für IKT-Risiken fehlten. Buße 840.000 Euro, Pflicht zur Mängelbeseitigung und Beschränkung der Geschäftsausweitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

AML-Pflichten lassen sich an Vertriebspartner delegieren, die Verantwortung nicht – ohne Kontrolle der Partner haftet das Institut.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Pinigų plovimo ir teroristų finansavimo prevencijos įstatymas; IKT-Risikomanagement-Anforderungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Institut legte einen Plan zur Mängelbeseitigung vor und hatte erste Schritte eingeleitet.
Veröffentlicht
24.11.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.11.2025 · Direktlink

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22.11.2023 eine niederländische GroßbankGroßbank: 26,6 Mio. EUR wegen Kartell im Handel mit Euro-Anleihen EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 26,6 Mio. €

Händler der Bank und einer weiteren Großbank tauschten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2006 bis 2016 über Terminal-Nachrichten eines Finanzdatenanbieters und Chatrooms sensible Informationen zu Preisen, Volumina und Handelsstrategien bei auf Euro lautenden SSA- und staatlich garantierten Anleihen aus und stimmten ihr Vorgehen ab. Die Bank erhielt eine Geldbuße von 26,6 Mio. EUR; die andere Bank blieb als Kronzeugin, die das Kartell aufgedeckt hatte, bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler dürfen in Chats mit Wettbewerbern weder Preise noch Positionen oder Handelsstrategien austauschen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Händlern in Chatrooms

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink

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21.11.2023 eine ungarische GroßbankUngarische Großbank: 49,4 Mio. HUF wegen verspäteter Geldwäsche-Verdachtsmeldungen UngarnVerdachtsmeldungenanonymisiert 130.215 €

Die Bank meldete mehrere Verdachtsfälle nicht unverzüglich an die Finanzermittlungseinheit, ihr Monitoring lieferte wegen falsch eingestellter Filterparameter verspätete Treffer, und Risikobewertung, Kundensorgfalt sowie der Nachweis von Geldwäscheschulungen wiesen Mängel auf. Die Zentralbank verhängte insgesamt 49,375 Mio. HUF und setzte Fristen zur Behebung bis August 2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Parameter müssen regelmäßig validiert werden – und Schulungen gehören ausdrücklich zu den geprüften Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und fristgerechtes Melden von Geldwäscheverdacht

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Geldwäschegesetz (Pmt.)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte zu mehreren Verstößen bereits Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Veröffentlicht
21.11.2023

Originalbetrag 49.375.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.11.2025 · Direktlink

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14.11.2023 eine ungarische BankUngarische Bank: 62,5 Mio. HUF nach umfassender Prüfung von Governance und IT UngarnOrganisationspflichtenanonymisiert 165.515 €

Eine gruppenweite Prüfung ergab bei der Bank Mängel unter anderem bei Unternehmenssteuerung, Auslagerungsmeldungen, Innenrevision, Betrugsprävention, Kreditrisikoüberwachung, Kapitalberechnung, Meldewesen und IT, darunter den Einsatz nicht mehr vom Hersteller unterstützter Systeme. Die MNB verhängte gegen die Bank 62.500.000 HUF und in einem gesonderten Beschluss 5.500.000 HUF gegen ihre Leasingtochter; beide müssen über die Abhilfe berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Befunde früherer Prüfungen nicht vollständig abzustellen, wirkt bei der nächsten Prüfung bußgelderhöhend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und lückenhafte interne Regelwerke als Aufsichtsrisiko

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Teilweise nur vereinzelte Verstöße, Kooperation und bereits ergriffene oder geplante Maßnahmen.
Veröffentlicht
14.11.2023

Originalbetrag 62.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink

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13.11.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 285.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 285.000 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 285.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Mit den übrigen Energie-Verfahren trug es dazu bei, dass die Behörde 2023 Bußgelder von insgesamt 1,435 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.11.2025 · Direktlink

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02.11.2023 ein tschechisches VerkehrsunternehmenÚOOÚ: 7,7 Mio. CZK gegen Verkehrsunternehmen wegen Werbe-E-Mails für Dritte TschechienWerbung und Einwilligunganonymisiert 312.576 €

Die Datenschutzbehörde ÚOOÚ verhängte gegen ein nicht namentlich genanntes Verkehrsunternehmen eine Geldbuße von 7.700.000 CZK, nach eigener Angabe die bis dahin höchste rechtskräftige Geldbuße der Behörde. Das Unternehmen hatte seit 2015 in E-Mails mit Kaufbestätigungen ohne vorherige Einwilligung Rabatt- und Gutscheinangebote Dritter an Kunden verschickt, insgesamt an über 40 Millionen Adressaten, ohne Ablehnungsmöglichkeit, klare Kennzeichnung als Werbung und Angabe des begünstigten Unternehmens.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Bestandskundenausnahme deckt nur Werbung für eigene ähnliche Produkte; Angebote von Partnern in Transaktions-E-Mails brauchen eine vorherige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Werbung für Dritte und die Grenzen der Bestandskundenausnahme

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
§ 7 Zákon č. 480/2004 Sb. (Gesetz über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.11.2023

Originalbetrag 7.700.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2025 · Direktlink

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02.11.2023 eine niederländische GemeindeAP: 30.000 Euro gegen niederländische Gemeinde wegen langer Speicherung von Abfalldaten NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 30.000 €

Die Gemeinde speicherte über Chips in den Restmüllbehältern und Zugangstoken für Unterflurcontainer über lange Zeit, wann welcher Haushalt Abfall entsorgte, obwohl dies für ihre Abfallsammlung ohne verbrauchsabhängige Gebühren nicht erforderlich war, und informierte die Einwohner nicht über diese Daten, ihren Zweck und die Rechtsgrundlage. Die AP verhängte nach einem Durchsetzungsersuchen ein Bußgeld von 30.000 EUR gegen das Kollegium von Bürgermeister und Beigeordneten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Behörden dürfen technisch anfallende Nutzungsdaten nur so lange speichern, wie ihre Aufgabe es erfordert, und müssen offen darüber informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erforderlichkeit und Information bei kommunaler Erfassung von Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e sowie Art. 14 Abs. 1 lit. c und d DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Kollegium erkannte alle Feststellungen an, ließ die Software anpassen, informierte die Einwohner neu und löschte die historischen Daten; wegen der geringen Schwere setzte die AP das Bußgeld unter dem Mindestbetrag der Bandbreite von 120.000 EUR fest.
Veröffentlicht
17.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2025 · Direktlink

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26.10.2023 eine spanische GroßbankAEPD: 5 Mio. Euro gegen Großbank wegen fremder Überweisungsbelege im Kundenzugang SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5 Mio. €

Ein Kunde der Bank konnte über längere Zeit den Beleg einer Überweisung eines anderen Kunden einsehen; die Untersuchung ergab Mängel im Systemdesign und in den Sicherheitsmaßnahmen. Die AEPD verhängte 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.500.000 Euro (Art. 25) und 1.500.000 Euro (Art. 32), zusammen 5.000.000 Euro, und ordnete Abhilfemaßnahmen binnen neun Monaten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banksysteme müssen schon im Design verhindern, dass Kundendokumente anderen Kunden angezeigt werden.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.10.2025 · Direktlink

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25.10.2023 ein spanischer EnergieversorgerAEPD: 6,1 Mio. Euro gegen Energieversorger nach im Netz angebotenen Zugangsdaten SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 6,1 Mio. €

Der Energieversorger erfuhr durch Anzeigen in einem sozialen Netzwerk, in denen Zugangsdaten zu einer Plattform des Versorgers angeboten wurden, von unbefugten Zugriffen auf Kundendaten. Die AEPD verhängte 2.500.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.500.000 Euro (Art. 32), je 800.000 Euro für die verspätete Meldung (Art. 33) und die unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34) sowie 500.000 Euro für Übermittlungen an Dienstleister in Drittländern (Art. 44), zusammen 6.100.000 Euro, und ordnete an, die Übermittlungen rechtskonform zu gestalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Zugangsdaten offen zum Kauf angeboten, muss sofort gesperrt, gemeldet und vollständig informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Zugangsdaten und fristgerechte Meldung von Datenpannen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32, 33, 34, 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
26.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.10.2025 · Direktlink

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25.10.2023 ein börsennotierter deutscher LieferdienstkonzernBaFin: 630.000 Euro gegen Lieferdienstkonzern wegen unveröffentlichter Insiderinformation DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 630.000 €

Die BaFin setzte am 25. Oktober 2023 eine Geldbuße von 630.000 Euro gegen einen börsennotierten deutschen Lieferdienstkonzern fest, weil das Unternehmen eine Insiderinformation nicht bekanntgemacht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten brauchen einen eingespielten Ad-hoc-Prozess, der kursrelevante Informationen erkennt und sofort veröffentlicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
08.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.10.2025 · Direktlink

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19.10.2023 sechs Hersteller und Händler eines PharmawirkstoffsEU: 13,4 Mio. € gegen Pharma-Wirkstoffkartell (SNBB) EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 13,4 Mio. €

Sechs Hersteller und Händler des Wirkstoffs SNBB (Grundstoff für ein Markenarzneimittel und Generika) legten von 2005 bis 2019 Mindestpreise fest, teilten Quoten zu und tauschten sensible Informationen aus. Erstes Kartell, das die Kommission im Pharmabereich zu einem Wirkstoff ahndete; der Kronzeuge erhielt vollen Erlass, alle Parteien schlossen einen Vergleich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Nischenmärkte für Wirkstoffe stehen im Fokus – Kontakte zu Wettbewerbern über Preise oder Mengen sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Quotenabsprachen im Wirkstoffhandel

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV, Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (Kronzeuge 100 %, ein weiteres Unternehmen 50 %, ein drittes 30 %), 10 % Vergleichsnachlass

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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19.10.2023 eine slowakische VerwertungsgesellschaftVerwertungsgesellschaft: Buße für überhöhte Lizenzgebühren für Hotel-TV bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 57.939 €

Die Verwertungsgesellschaft verlangte 2015–2019 von Hotels und Pensionen unangemessen hohe Lizenzgebühren für die Wiedergabe von Werken über Fernseh- und Radiogeräte in Gästezimmern. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 57.939 EUR; rechtskräftig seit 27. Oktober 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Verwertungsgesellschaften mit gesetzlichem Monopol müssen Tarife angemessen gestalten.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
31.10.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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18.10.2023 ein portugiesischer StromverteilnetzbetreiberPortugal: 60.500 Euro gegen einen Netzbetreiber wegen unzulässiger Stromabschaltungen PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 60.500 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen einen Stromverteilnetzbetreiber eine Geldbuße von 121.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 60.500 EUR, weil er sechs Verbrauchern ohne zulässigen Grund den Strom abstellte, fünf Kunden fällige Entschädigungen verspätet zahlte und auf seiner Website die zuständigen Schlichtungsstellen nicht angab. Die noch nicht entschädigten Kunden erhielten je 50 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Netzbetreiber brauchen verlässliche Prüfschritte, bevor sie einen Anschluss abschalten, und automatische Prozesse für fällige Entschädigungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungsunterbrechungen nur in gesetzlich zulässigen Fällen; Entschädigungen fristgerecht zahlen

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j, i. V. m. Decreto-Lei n.º 29/2006, Regulamento das Relações Comerciais, Regulamento da Qualidade de Serviço und Lei n.º 23/96
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigungen im Vergleichsverfahren.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink

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18.10.2023 ein polnischer VersichererPolnischer Versicherer: 103.752 PLN – Fehlversand nach Risikorechner nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällenanonymisiert 23.362 €

Der Versicherer schickte eine Entschädigungsbestätigung mit Name, Anschrift, Fahrzeug- und Schadensdaten per E-Mail an einen Unbefugten. Nach einer Bewertung mit einem Online-Rechner stufte er das Risiko als gering ein und meldete nicht; die Aufsicht sah die Meldepflicht verletzt und wertete u. a. Vorsatz und mangelnde Kooperation erschwerend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeuge zur Risikobewertung ersetzen kein Urteil – wer Versicherungsgeheimnisse verschickt, sollte im Zweifel melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Fehlversand vermeiden; Datenpannen melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.11.2023

Originalbetrag 103.752 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2023.

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16.10.2023 ein luxemburgischer LebensversichererLuxemburgischer Lebensversicherer: 790.000 EUR wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 790.000 €

Eine Prüfung 2021 ergab, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken durchgeführt hatte und die Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren. Der CAA verhängte 790.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse ist Grundlage aller Sorgfaltspflichten und muss vor neuen Geschäftsbeziehungen stehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfaltspflichten im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.10.2025 · Direktlink

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13.10.2023 ein niederländisches Offshore-BauunternehmenNiederlande: 27.000 € Bußgeld gegen ein Offshore-Bauunternehmen, Projektcrew arbeitete bis zu 27 Tage am Stück NiederlandeArbeitszeitanonymisiert 27.000 €

Der niederländische Minister für Soziales und Beschäftigung verhängte gegen ein niederländisches Unternehmen, das unter anderem Offshore-Windparks baut und wartet, ein Bußgeld von 27.000 €: Nach Feststellungen der Bergbauaufsicht Staatstoezicht op de Mijnen hatten zwölf Beschäftigte einer Projektcrew beim Bau eines Windparks auf See zwischen dem 23. November und dem 20. Dezember 2022 an mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet, elf davon 20 Tage und einer 27 Tage am Stück. Das Unternehmen berief sich vergeblich darauf, für die überwiegend auf einem Kranschiff tätige Crew gälten die Arbeitszeitregeln für Seeleute; das zuständige Gericht wies seine Klage am 20. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Einsätzen entscheidet die Art der Arbeit über das anwendbare Arbeitszeitrecht: Wer für einen Windpark arbeitet, unterliegt den strengeren Offshore-Regeln, auch wenn die Crew überwiegend an Bord eines Schiffes tätig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Höchstzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage bei Offshore-Einsätzen

Behörde / Gericht
Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Bußgeld; Aufsicht: Staatstoezicht op de Mijnen); bestätigt durch Rechtbank Rotterdam
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Arbeidstijdenwet; Art. 5.14:2 Abs. 3 i. V. m. Art. 5.17:2 Arbeidstijdenbesluit (Arbeit auf, von oder für einen Windpark auf See)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
01.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink

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12.10.2023 ein französischer Pay-TV-AnbieterCNIL: 600.000 EUR gegen Pay-TV-Anbieter wegen Werbung mit Kontaktdaten von Partnern FrankreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 600.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Pay-TV-Anbieter eine Geldbuße von 600.000 EUR, u. a. weil er 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Mio. Personen versandte, deren Daten zwei Internetanbieter mit einer Einwilligung zugunsten nicht namentlich genannter „Partner“ erhoben hatten, Betroffene unzureichend informierte und Anträge von Betroffenen nicht korrekt beantwortete. Beanstandet wurden außerdem die Verträge mit Auftragsverarbeitern, mit MD4 gehashte Passwörter von Beschäftigten und die unterlassene Meldung einer Datenschutzverletzung an die CNIL (Art. 7 Abs. 1, 12–15, 28, 32 und 33 DSGVO, Art. L. 34-5 CPCE). Der Conseil d'État setzte das Klageverfahren am 5. Mai 2025 aus und legte dem EuGH Fragen zur Einwilligung vor, die gegenüber einem Erstsammler für Partner erteilt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kontaktdaten von Partnern für Werbung nutzt, muss prüfen, ob die Einwilligung konkret genug auch für ihn als Absender erteilt wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit Daten von Partnern

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1, 12, 13, 14, 15, 28, 32 und 33 DSGVO; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
19.10.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2025 · Direktlink

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05.10.2023 ein kroatisches InkassounternehmenKroatien: 5,47 Mio. Euro gegen Inkassounternehmen nach Datenabfluss KroatienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5,47 Mio. €

Ein anonymer Hinweis mit USB-Stick belegte, dass Daten von 181.641 Schuldnern aus dem Bestand des Inkassounternehmens abgeflossen waren; es fehlten Systeme zur Erkennung ungewöhnlicher Abrufe. Zudem speicherte das Unternehmen Gesundheitsdaten bis hin zu Diagnosen, Daten von Nichtschuldnern und Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage; die AZOP verhängte 5,47 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Freitextnotizen von Beschäftigten können zu unzulässigen Gesundheitsdaten werden – klare Erfassungsregeln und Abrufüberwachung sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Erfassung von Gesundheitsdaten in Gesprächsnotizen

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 12, 13, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.10.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink

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05.10.2023 ein US-amerikanischer DigitalkonzernBundeskartellamt: Digitalkonzern sagt echte Wahl bei dienstübergreifender Datennutzung zu DeutschlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte in einem Verfahren nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen eines US-amerikanischen Digitalkonzerns für bindend: Nutzende müssen künftig freiwillig, informiert und ohne manipulative Gestaltung von Auswahldialogen entscheiden können, ob der Konzern ihre Daten aus mehr als 25 nicht vom DMA erfassten Diensten (u. a. E-Mail-, Nachrichten-, Assistenz-, Kontakte- und TV-Dienste des Konzerns) dienstübergreifend zusammenführt oder weiterverwendet. Das Verfahren wurde im Umfang der Zusagen eingestellt; die Verfügung ist befristet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Digitalkonzerne müssen Datenzusammenführungen über Dienste hinweg an eine echte, nicht manipulativ gestaltete Wahl der Nutzenden knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung in dienstübergreifende Datenverarbeitung und Dark Patterns

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Prüfung nach § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 4a GWB
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.10.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink

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28.09.2023 ein italienischer EnergieversorgerGarante: 10 Mio. EUR gegen Energieversorger wegen untergeschobener Energieverträge ItalienDatenschutzanonymisiert 10 Mio. €

Der Energieversorger schloss Strom- und Gasverträge über ein Netz von rund 280 Haustürvertretern ab, ohne mit Warnsystemen, Kontrollen der Agenturen oder Richtigkeitsprüfungen sicherzustellen, dass die erfassten Daten zu den tatsächlichen Anschlussnutzern gehörten; so entstanden nicht bestellte Verträge mit unrichtigen oder veralteten Daten von über 5.000 Personen. Der Garante verhängte 10.000.000 EUR, ordnete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen an und schränkte die weitere Verarbeitung der Daten der betroffenen Kunden endgültig ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsdaten aus dem Außendienst müssen vor der Aktivierung auf Richtigkeit und den tatsächlichen Kundenwillen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenrichtigkeit und Kontrolle im Außendienstvertrieb

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Rasch ergriffene erste Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen, aktive Kooperation, keine früheren Verstöße und die Kosten, die das Unternehmen zugunsten von Beschwerdeführern mit nicht bestellten Verträgen getragen hatte.
Veröffentlicht
23.10.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink

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28.09.2023 ein deutsches ZahlungsinstitutBaFin: 150.000 Euro gegen Zahlungsinstitut wegen Identifizierungs- und Überwachungsmängeln DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 150.000 €

Die BaFin setzte gegen ein deutsches Zahlungsinstitut eine Geldbuße von 150.000 Euro fest, weil dessen Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen unzureichend waren. Pflichten zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen, zur Aktualisierung von Kundendaten und zur Identifizierung der Vertragspartner wurden nicht erfüllt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zahlungsinstitute müssen Identifizierung und laufende Kundenüberwachung durch wirksame Kontrollen absichern, sonst haftet das Unternehmen für die Aufsichtslücke.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertragspartner identifizieren und Kundendaten aktuell halten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. bußgeldbewehrten Pflichten des GwG (Aktualisierung von Kundendaten, Identifizierung der Vertragspartner)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Grundlage der Geldbuße ist eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.
Veröffentlicht
28.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink

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26.09.2023 ein rumänischer EnergieversorgerRumänischer Energieversorger: 164.150 RON wegen offen abrufbarer Kundendatei und Cookies RumänienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 33.028 €

Auf der Website des Energieversorgers lag etwa zweieinhalb Jahre lang eine über Suchmaschinen auffindbare Datei mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Vertragsdaten von mindestens 750 Personen. Außerdem setzte die Website nicht notwendige Cookies vor der Einwilligung und ließ sie auch nach Ablehnung bestehen. Die ANSPDCP verhängte 124.150 RON nach der DSGVO und 40.000 RON nach dem Gesetz 506/2004 (zusammen 164.150 RON) und ordnete Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Websites regelmäßig auf öffentlich indexierte Dateien prüfen und sicherstellen, dass eine Cookie-Ablehnung technisch tatsächlich greift.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentlich erreichbare Dateien auf Websites; Cookie-Banner ohne Wirkung

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO; Art. 4 Abs. 5 Legea nr. 506/2004 (rumänisches ePrivacy-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
26.09.2023

Originalbetrag 164.150 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2023.

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22.09.2023 eine niederländische börsennotierte ImmobiliengesellschaftAFM: Bußgelder gegen eine Immobiliengesellschaft wegen verschwiegener Insiderinformation NiederlandeMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 5 Mio. €

Die AFM verhängte am 22. September 2023 gegen die börsennotierte Immobiliengesellschaft zwei Bußgelder: 2 Mio. Euro, weil sie den im November 2020 vereinbarten Verkauf von zehn Grundstücken in Noordwijk für 60 Mio. Euro erst im September 2021 veröffentlichte (Art. 17 Abs. 1 MAR), und 3 Mio. Euro, weil zwischenzeitliche Veröffentlichungen, darunter der Jahresbericht 2020, dazu irreführende Angaben enthielten (Art. 15 MAR). Der Einspruch blieb erfolglos; die Rechtbank Rotterdam senkte am 20. August 2025 beide Bußgelder allein wegen überlanger Verfahrensdauer um je 2.500 Euro auf zusammen 4.995.000 Euro. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft am 29. September 2025 Berufung beim College van Beroep voor het bedrijfsleven eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kursrelevante Transaktionen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, und spätere Berichte dürfen einen bereits vollzogenen Verkauf nicht verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität und Verbot irreführender Informationen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 und Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Herabsetzung um je 2.500 Euro durch die Rechtbank wegen überlanger Verfahrensdauer.
Veröffentlicht
11.12.2023

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21.09.2023 ein deutscher RüstungskonzernRüstungskonzern: 1,2 Mio. EUR wegen Marktaufteilung bei militärischen Handgranaten EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 1,2 Mio. €

Der Konzern und ein Wettbewerber teilten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 7. November 2007 bis 23. November 2021 die nationalen Märkte für militärische Handgranaten im EWR unter sich auf – der erste Kartellfall der Kommission im Verteidigungssektor. Der Konzern erhielt im Vergleichsverfahren nach Ermäßigungen von 50 % (Kronzeugenregelung) und 10 % (Vergleich) eine Geldbuße von 1,2 Mio. EUR, die zur Abschreckung zuvor deutlich angehoben worden war; der Wettbewerber blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch im Rüstungssektor ist die Aufteilung von Ländermärkten zwischen Herstellern ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
50 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung und 10 % für den Vergleich.
Veröffentlicht
21.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink

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21.09.2023 zwei luxemburgische öffentliche StellenZwei luxemburgische öffentliche Stellen: 2.500 EUR wegen GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen LuxemburgBeschäftigtendatenanonymisiert 2.500 €

Die CNPD verhängte gegen zwei gemeinsam verantwortliche öffentliche Stellen eine Geldbuße von 2.500 EUR wegen ihres Geolokalisierungssystems in Dienstfahrzeugen und Baumaschinen. Einer der gegenüber den Beschäftigten angegebenen Zwecke, die Überwachung von Waren besonderer Art, entsprach nicht der tatsächlichen Tätigkeit und war daher kein legitimer Zweck; zudem waren die Beschäftigten unzureichend informiert. Binnen zwei Monaten mussten die Stellen jede betroffene Person einzeln, vollständig und verständlich über die Ortung unterrichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen darf nur auf Zwecke gestützt werden, die der tatsächlichen Tätigkeit entsprechen, und jede betroffene Person muss einzeln und vollständig informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geolokalisierung von Dienstfahrzeugen und Information der Beschäftigten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(b) und 13 DSGVO; Art. 58(2)(d) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink

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20.09.2023 eine dänische HotelketteDänische Hotelkette: 1 Mio. DKK für nicht gelöschte Kundenprofile DänemarkDatenschutzanonymisiert 134.178 €

Bei einem Aufsichtsbesuch zeigte sich, dass die Hotelkette rund 500.000 Kundenprofile nicht gelöscht hatte, obwohl ihre eigenen Löschfristen längst abgelaufen waren. Das Amtsgericht hatte den Verstoß festgestellt, aber von Strafe abgesehen; das Landgericht verhängte 1 Mio. DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigene Löschfristen festzulegen reicht nicht – ihre Umsetzung in jedem System muss technisch sichergestellt und kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2025 · Direktlink

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18.09.2023 ein französischer LuftfrachtdienstleisterCNIL: 200.000 EUR gegen Luftfrachtfirma wegen Abfrage von Ethnie und Parteizugehörigkeit FrankreichBeschäftigtendatenanonymisiert 200.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Luftfrachtdienstleister, Tochter eines chinesischen Konzerns, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Das Unternehmen hatte Beschäftigte über ein chinesischsprachiges Formular für Mobilitätsanfragen im Konzern zu Familienangehörigen, ethnischer Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft befragt, Strafregisterauszüge in Personalakten aufbewahrt und der CNIL absichtlich unvollständige Übersetzungen des Formulars geliefert (Art. 5 Abs. 1 lit. c, 9, 10 und 31 DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 19. November 2024 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite HR-Formulare müssen vor dem Einsatz in der EU auf besonders geschützte Datenkategorien geprüft werden, auch wenn sie von einer ausländischen Muttergesellschaft stammen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sensible Beschäftigtendaten in HR-Formularen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, 9, 10 und 31 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
28.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2025 · Direktlink

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14.09.2023 17 ungarische Anbieter von Straßenmarkierungen und VerkehrsschildernStraßenmarkierungs-Kartell: 284,8 Mio. HUF gegen 17 Anbieter UngarnKartelle und Absprachenanonymisiert 741.192 €

Anbieter von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschildern teilten zwischen 2011 und 2015 regional und landesweit Ausschreibungen untereinander auf, stimmten Preise ab und tauschten sensible Informationen aus. Die GVH verhängte Geldbußen von zusammen 284.840.000 HUF gegen die einzelnen Unternehmen, u. a. 76,72 Mio., 59,62 Mio., 46,5 Mio., 21,95 Mio., 16,57 Mio., 14 Mio., 10,4 Mio., 6,84 Mio., 6 Mio., 5,86 Mio., 5,15 Mio., 4,1 Mio., 3,9 Mio., 3,75 Mio., 3 Mio., 0,25 Mio. und 0,23 Mio. HUF. Ein weiteres Unternehmen wurde zur Einführung eines internen Compliance-Verfahrens verpflichtet, ein anderes zur Beibehaltung seines Compliance-Programms für zwei Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über Angebotspreise und Gewinner bei Ausschreibungen sind auch unter kleinen regionalen Anbietern ein Kartell mit Bußgeldrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 2 lit. a und d Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
05.10.2023

Originalbetrag 284.840.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.09.2025 · Direktlink

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13.09.2023 ein deutscher ZuckerkonzernZuckerkartell: 4,2 Mio. € Geldbuße gegen Zuckerkonzern wegen Marktaufteilung 2006 ÖsterreichKartelle und Absprachenanonymisiert 4,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen deutschen Zuckerkonzern 4,2 Mio. EUR, weil er in einem Telefongespräch vom 22.02.2006 mit einem anderen Zuckerhersteller vereinbart hatte, den österreichischen Markt für Industriezucker von Februar bis Oktober 2006 aufzuteilen. Die BWB hatte 2010 deutlich höhere Geldbußen beantragt; nachdem der OGH am 21.10.2022 die Abweisung des Geldbußenantrags aufgehoben hatte, endete das Verfahren mit einem Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon ein einzelnes Telefonat, in dem ein Wettbewerber gedrängt wird, sich von einem Markt fernzuhalten, ist eine bußgeldbewehrte Marktaufteilung – auch Jahre später.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebietsabsprachen per Telefon zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV und § 1 KartG 2005; § 29 Z 1 lit. a und d KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurden die wirtschaftliche Lage der letzten beiden Geschäftsjahre und die lange Verfahrensdauer; der Konzern erkannte den Sachverhalt und die Höhe der Geldbuße an.
Veröffentlicht
09.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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07.09.2023 sechs französische Dienstleister für NuklearanlagenNuklearstandort: 31,239 Mio. EUR für Absprachen bei Ausschreibungen eines staatlichen Forschungsträgers FrankreichKartelle und Absprachenanonymisiert 31,2 Mio. €

Sechs Dienstleister für Engineering, Wartung, Rückbau und Abfallbehandlung an Nuklearstandorten sprachen sich bei Ausschreibungen eines staatlichen Forschungsträgers an einem Nuklearstandort ab: innerhalb eines ab März 2016 geltenden Rahmenvertrags bis zu einer Durchsuchung im Februar 2019 sowie bei Einzelausschreibungen zwischen April 2014 und Oktober 2017, unter anderem mit Scheinangeboten. Die Autorité de la concurrence verhängte gegen einen ersten Dienstleister (mit zwei Konzerngesellschaften) 13.911.000 EUR, einen zweiten (mit seiner Konzernmutter) 11.056.000 EUR, einen dritten (mit seiner Konzernmutter) 6.242.000 EUR, einen vierten 20.000 EUR und einen fünften 10.000 EUR. Der sechste Dienstleister erhielt als Kronzeuge vollen Erlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Scheinangebote und Aufteilungen von Aufträgen bleiben auch innerhalb eines Rahmenvertrags verbotene Kartelle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für den sechsten Dienstleister und seine Muttergesellschaften.
Veröffentlicht
07.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.09.2025 · Direktlink

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07.09.2023 eine französische HandelsholdingHandelsholding: irreführende Angaben zur Liquidität – 26 Mio. Euro Sanktion FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 26 Mio. €

Die Holding einer Handelsgruppe verbreitete 2018/2019 in Ergebnispräsentationen, Finanzberichten und Pressemitteilungen irreführende Informationen, u. a. zu verfügbaren Kreditlinien. Die AMF verhängte 25 Mio. € gegen die Holding und 1 Mio. € gegen ihren Generaldirektor; beide nahmen ihre Rechtsmittel zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Liquiditätsangaben hoch verschuldeter Holdings müssen Einschränkungen der Kreditlinien offen benennen – sonst droht der Vorwurf der Marktmanipulation.

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. c und Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Generaldirektor (directeur général) der Holding: 1.000.000 €

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.09.2025 · Direktlink

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06.09.2023 ein finnischer VersichererVersicherer: öffentliche Verwarnung wegen verschleppter Arbeitsunfall-Entschädigungen FinnlandOrganisationspflichtenanonymisiert Verwarnung

Die finnische Finanzaufsicht sprach gegen den Versicherer eine öffentliche Verwarnung aus. Das Unternehmen hatte zwischen 2019 und 2022 über längere Zeit und in großem Umfang die Fristen des Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengesetzes nicht eingehalten – bei der Aufnahme der Schadenbearbeitung, bei Entscheidungen und bei der Weiterleitung von Beschwerdeunterlagen – und hatte keine ausreichende interne Kontrolle und keine verlässlichen Systemdaten zu diesen Fristen. Eine Sanktionszahlung sahen die anwendbaren Vorschriften nicht vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesetzliche Bearbeitungsfristen gehören in das Kontrollsystem: Wer sie nicht messen kann, kann sie auch nicht einhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuerung gesetzlicher Bearbeitungsfristen in der Schadenregulierung

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
FivaL 39 § 1 mom.; Työtapaturma- ja ammattitautilaki 119 §, 127 §, 242 § 2 und 3 mom.; Vakuutusyhtiölaki (Governance) und Del. VO (EU) 2015/35
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.09.2025 · Direktlink

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01.09.2023 ein großer irischer PlattformbetreiberDPC: 345 Mio. Euro gegen Plattform wegen öffentlicher Standardeinstellungen für Kinderkonten IrlandBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 345 Mio. €

Im zweiten Halbjahr 2020 waren Konten von Kindern standardmäßig öffentlich; die DPC prüfte zudem die Einstellungen der Funktion zur Kopplung von Eltern- und Kinderkonten und die Altersverifikation und stellte Verstöße u. a. gegen Datenminimierung, Datensicherheit, Datenschutz durch Voreinstellungen und Transparenz gegenüber Kindern fest. Auf verbindlichen Beschluss des EDSA ergänzte sie einen Verstoß gegen den Fairnessgrundsatz wegen manipulativer Gestaltungsmuster („dark patterns“), verhängte 345 Mio. Euro, sprach eine Verwarnung aus und ordnete an, die Verarbeitung binnen drei Monaten rechtskonform zu gestalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind bei Kindern Pflicht – „öffentlich per Default“ und Gestaltungstricks gelten als unfaire Verarbeitung.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC); Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 65 DSGVO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
15.09.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.09.2025 · Direktlink

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31.08.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesisches Online-Casino: 66.476 EUR der FIAU für Mängel bei Spielerprüfung MaltaKundensorgfaltanonymisiert 66.476 €

Nach einer Prüfung 2020 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 66.476 EUR, eine Rüge und eine Folgeanordnung. Beanstandet wurden u. a. Risikobewertungen, die nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 EUR nicht aktualisiert wurden, fehlende Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, lückenhafte laufende Überwachung und Fälle, in denen hohe Einzahlungen trotz niedrigem angegebenem Einkommen weiter zugelassen wurden, ohne die Mittelherkunft rechtzeitig zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einzahlungsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen sofort eine Prüfung der Mittelherkunft auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mittelherkunft und Schwellenwerte bei Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 5(1), 5(6), 7(1), 7(1)(d), 7(2)(a), 11, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die FIAU würdigte die Zusage des Unternehmens, seine institutsweite Risikobewertung zu überarbeiten.
Veröffentlicht
31.08.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink

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30.08.2023 ein finnischer MöbelhändlerFinnischer Möbelhändler: 300.000 EUR für irreführende Dauerrabatte auf Sofas FinnlandIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 300.000 €

Das Marktgericht verhängte auf Antrag des Verbraucherombudsmanns gegen den Möbelhändler eine Sanktionszahlung von 300.000 EUR. Zehn untersuchte Sofamodelle waren von Juli 2020 bis Oktober 2021 deutlich häufiger zu reduzierten Preisen als zum „Normalpreis“ angeboten worden, sodass die Verweise auf den Normalpreis Verbraucher über den tatsächlichen Preisvorteil täuschten. Es war der erste Sanktionsantrag des Verbraucherombudsmanns (beantragt waren 1 Mio. EUR); das Oberste Verwaltungsgericht wies 2024 die Beschwerden beider Seiten ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Rabatt ist nur echt, wenn der Vergleichspreis über einen relevanten Zeitraum tatsächlich verlangt wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben und Vergleichspreise bei Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kuluttaja-asiamies; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Kuluttajansuojalaki 2 luku 6 §; Laki kuluttajansuojaviranomaisten eräistä toimivaltuuksista 13 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
31.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2025 · Direktlink

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28.08.2023 eine schwedische Zweigniederlassung eines dänischen VersicherersVersicherer: 35 Mio. SEK – Kundendokumente über veränderbare Web-Links abrufbar SchwedenDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 2,94 Mio. €

Die IMY verhängte gegen den Versicherer eine Geldbuße von 35.000.000 SEK. Von Oktober 2018 bis Februar 2021 waren Versicherungsdokumente mit Gesundheits-, Finanz- und Kontaktdaten sowie Personennummern von rund 650.000 Kunden über Web-Adressen erreichbar, deren Dokumentnummer sich verändern ließ; die Lücke bestand bei einem anderen Versicherer, der 2022 in dem Unternehmen aufging. Nach Angaben des Unternehmens wurde ein telefonischer Hinweis an den Kundenservice Ende November 2020 nicht als möglicher Vorfall erkannt und intern nicht weitergeleitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweise von außen auf Datenlecks müssen auch im Kundenservice erkannt und sofort an die IT-Sicherheit weitergegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken im Kundenservice erkennen und eskalieren; sichere Zugriffskontrolle für Online-Dokumente

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 35.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink

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28.08.2023 eine estnische BankEstnische Bank zahlt 900.000 Euro wegen AML-Mängeln bei Korrespondenzbankdiensten EstlandKundensorgfaltanonymisiert 900.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung ergab Mängel bei Risikobewertung und -steuerung sowie beim Monitoring von Geschäftsbeziehungen mit Finanzinstituten, denen die Bank Korrespondenzbankdienste anbot; zudem verletzte sie Aufbewahrungspflichten. Neben einer Anordnung zur Verbesserung der Kontrollsysteme verhängte die Finanzaufsicht 900.000 Euro Geldbuße. Die Behörde verwies auf das rasche Wachstum der Bank; die Bank habe kooperiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Korrespondenzbankbeziehungen brauchen verstärkte Sorgfalt; Kontrollfunktionen müssen mit dem Geschäftswachstum Schritt halten.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsgesetz (RahaPTS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Konstruktive Zusammenarbeit mit der Aufsicht, Beginn der Mängelbeseitigung
Veröffentlicht
28.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink

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02.08.2023 BlnBDI: 215.000 Euro für „kritisch“-Liste über Beschäftigte in der Probezeit DeutschlandBeschäftigtendatenanonymisiert 215.000 €

Auf Weisung der Geschäftsführung führte eine Vorgesetzte eine Tabelle aller Beschäftigten in der Probezeit und begründete die Einstufung „kritisch“ u. a. mit Gesundheitsangaben, Psychotherapie und dem Interesse an einer Betriebsratsgründung. Die BlnBDI verhängte insgesamt 215.000 Euro, davon rund 40.000 Euro für die fehlende Einbindung des Datenschutzbeauftragten, eine verspätete Pannenmeldung und das lückenhafte Verarbeitungsverzeichnis; der Bescheid war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führungskräfte dürfen Personalentscheidungen nur auf leistungs- und verhaltensbezogene Daten stützen – Gesundheit oder Betriebsratsinteresse gehören in keine Liste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Beschäftigten- und Gesundheitsdaten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Haftung von Führungskräften
Liste wurde auf Weisung der Geschäftsführung geführt.
Veröffentlicht
02.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2025 · Direktlink

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31.07.2023 ein spanischer RestaurantbetreiberAEPD: 3.000 Euro gegen Restaurantbetreiber in Andalusien wegen Kameras auf öffentlicher Fläche SpanienVideoüberwachunganonymisiert 3.000 €

Der Betreiber zweier Lokale in Andalusien filmte mit seinen Kameras unverhältnismäßig den öffentlichen Raum, u. a. die Terrassentische vor einem Restaurant, und hatte keine Hinweisschilder angebracht. Die AEPD verhängte 3.000 Euro und ordnete an, die Kameras binnen 15 Arbeitstagen zu entfernen oder neu auszurichten; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras am Geschäft dürfen nur das eigene Grundstück erfassen und müssen deutlich ausgeschildert sein.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 13 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Quellen

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28.07.2023 ein ungarisches PharmaunternehmenPharmaunternehmen: 37 Mio. HUF Bußgeld für Ärztehonorare und überhöhte Bewirtung UngarnGeschenke, Einladungen und Zuwendungenanonymisiert 96.540 €

Die ungarische Arzneimittelbehörde OGYÉI belegte ein ungarisches Pharmaunternehmen mit einem Bußgeld von 37.000.000 HUF und untersagte die Fortsetzung der Verstöße, weil das Unternehmen verschreibungsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in zahlreichen Fällen über Honorarverträge unzulässige Vermögensvorteile gewährt hatte – etwa für Rollenspiele zur Schulung des eigenen Außendienstes, Fachbeiträge in einer firmeneigenen Werbezeitschrift, werbliche Vorträge sowie bezahlte Vorträge von Abteilungschefärzten vor ihren eigenen Mitarbeitern. Hinzu kamen eine Bewirtung über dem gesetzlichen Satz je Teilnehmer in vier Fällen bei eigenen Fachveranstaltungen, die nicht gemeldete Unterstützung der Teilnahme von Ärzten an zwei internationalen Fachveranstaltungen sowie Mängel bei Warnhinweisen in Werbematerial, bei der Abgabe von Mustern und bei Spendenprotokollen. Der Bescheid erging in einem neuen Verfahren, nachdem das Hauptstädtische Gericht (Fővárosi Törvényszék) einen früheren Bescheid von 2020 wegen unzureichender Begründung der Sanktionshöhe aufgehoben, die rechtliche Bewertung der Honorarverträge aber bestätigt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Honorarverträge mit verschreibenden Ärztinnen und Ärzten brauchen eine echte, von der Verkaufsförderung getrennte fachliche Leistung zu angemessenem Preis – sonst gelten sie als verbotener Vorteil.

Bezug zu Schulung und Awareness

Honorarverträge, Vorträge und Bewirtung von Ärztinnen und Ärzten im Pharmamarketing

Behörde / Gericht
Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet (OGYÉI; Rechtsnachfolger NNGYK)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Gyftv. (Gesetz Nr. XCVIII/2006) § 14 Abs. 1, 2 und 10, § 11/B Abs. 2, § 19 Abs. 2 lit. c und d; EüM-Verordnung 3/2009 § 7 Abs. 1 lit. a, § 10 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
28.07.2023

Originalbetrag 37.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2023.

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26.07.2023 ein deutscher ZahlungsdienstleisterBaFin untersagt Zahlungsdienstleister Hochrisiko-Transaktionen, verhängt Neukundenverbot DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert Anordnung

Die BaFin untersagte einem deutschen Zahlungsdienstleister am 26. Juli 2023, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden aus einem Hochrisikoportfolio abzuwickeln, und ordnete für diesen Bereich ein Neukundenverbot an. Eine Sonderprüfung hatte gravierende Defizite bei den verstärkten Sorgfaltspflichten ergeben, insbesondere bei der Beurteilung der Geschäftsmodelle von Online-Händlern bei der Kundenannahme und bei deren laufender Überwachung. Die Maßnahme ist seit dem 29. August 2023 bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Hochrisiko-Händler annimmt, ohne verstärkte Sorgfaltspflichten umzusetzen, riskiert ein Transaktions- und Neukundenverbot durch die Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Händler im Akquisitionsgeschäft risikogerecht prüfen und überwachen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 51 Abs. 2 S. 1 und 2 GwG; Veröffentlichung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.09.2023

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25.07.2023 ein italienischer VersichererIVASS: 1,8 Mio. EUR gegen Versicherer wegen Mängeln im Finanzrisikomanagement ItalienOrganisationspflichtenanonymisiert 1,8 Mio. €

IVASS verhängte gegen den Versicherer eine Geldbuße von 1.800.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Beanstandet wurden Mängel in Steuerung und Management der Finanzrisiken und beim Schutz der Rechte der Versicherungsnehmer bei Anlagen über Multi-Asset-Fonds, etwa bei der Ausschüttung von Dividenden, der Überwachung von Derivategeschäften und der Kontrolle der Bewertung, sowie Schwächen im Risk Appetite Framework und fehlende Stresstests für den ungünstigsten Fall. Nach Angaben von IVASS sind die Maßnahmen des vom Unternehmen vorgelegten Abhilfeplans abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder über komplexe Fonds und Derivate anlegt, braucht belastbare Bewertungskontrollen und Stresstests auch für extreme Szenarien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anlagerisiken und Schutz der Versicherungsnehmer

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 30-bis, 30-ter, 37-ter, 183 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); IVASS-Verordnungen 24/2016, 32/2016 und 38/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink

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25.07.2023 ein börsennotierter tschechischer EnergiekonzernČNB: 1 Mio. CZK gegen Energiekonzern wegen verspäteter Ad-hoc-Meldung zu Dividendenantrag TschechienVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 41.585 €

Die ČNB verhängte gegen einen börsennotierten Energiekonzern eine Geldbuße von 1.000.000 CZK. Der Konzern hatte einen am 14. Juni 2022 erhaltenen Gegenantrag des Mehrheitsaktionärs, vertreten durch das Finanzministerium, zur Erhöhung der Dividende um 4 CZK auf 48 CZK je Aktie und zu einer späteren Fälligkeit nicht so bald wie möglich veröffentlicht und nicht an die ČNB übermittelt, obwohl er eine Insiderinformation war. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 16. November 2023 bis auf eine redaktionelle Änderung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Anträge eines Großaktionärs zur Hauptversammlung können Insiderinformationen sein und müssen sofort auf Ad-hoc-Pflicht geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Veröffentlichen von Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014); § 127 Abs. 2, § 172 Abs. 2 lit. c, § 177 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 lit. a Zákon č. 256/2004 Sb. (ZPKT)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 1.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2023.

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20.07.2023 ein spanischer StromerzeugerCNMC: 6 Mio. Euro Geldbuße gegen einen Stromerzeuger wegen Preismanipulation am Regelmarkt SpanienSonstigesanonymisiert 6 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen den Stromerzeuger eine Geldbuße von 6.000.000 Euro, weil eines seiner Gaskraftwerke zwischen März 2019 und Dezember 2020 auf dem Markt für technische Beschränkungen ungerechtfertigt überhöhte Preise bot, die deutlich von den eigenen Geboten im Day-Ahead-Markt abwichen. Zusätzlich muss das Unternehmen 35.500.000 Euro als Schadensausgleich über 22 Monate an den Systembetreiber (Operador del Sistema) zugunsten der Nachfrageseite leisten; dieser Ausgleich ist keine Geldbuße und im Betrag nicht enthalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gebote in Regel- und Ausgleichsmärkten dürfen nicht ohne sachlichen Grund deutlich von den eigenen Geboten in anderen Marktsegmenten abweichen; das Ausnutzen geringen Wettbewerbs kann als Preismanipulation mit Schadensausgleich geahndet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebotsverhalten und Manipulationsverbot in Energiemärkten

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 65.33 und Art. 69.1.b) Ley 24/2013 del Sector Eléctrico
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
27.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink

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20.07.2023 ein kroatischer FahrradimporteurKroatien: 281.837 EUR gegen Fahrradimporteur wegen Mindestpreisen für Fahrräder KroatienKartelle und Absprachenanonymisiert 281.837 €

Die Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja stellte fest, dass der Importeur mit 15 Händlern von September 2013 bis Juni 2018 eine verbotene vertikale Vereinbarung über Mindestverkaufspreise für Fahrräder einer von ihm vertriebenen Marke unterhielt, unter anderem durch den Ausschluss oder die Deckelung von Rabatten auf 5 % für neue Modelle in der Saison; Händler meldeten Abweichler an den Importeur. Die Beweise stammten aus einer unangekündigten Durchsuchung; die Geldbuße von 281.836,88 EUR (2.123.500 HRK) hat das Unternehmen gezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preislisten und Rabattregeln für Händler dürfen nur unverbindliche Empfehlungen oder Höchstpreise enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Mindestpreisen und Rabattvorgaben gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.08.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink

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19.07.2023 vier spanische RüstungszuliefererCNMC: Kartellbußen gegen Rüstungszulieferer wegen Aufteilung von Heeresaufträgen SpanienKartelle und Absprachenanonymisiert 6,23 Mio. €

Die CNMC ahndete zwei Kartelle, mit denen Unternehmen zwischen 2016 und 2021 Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums für Wartung und Modernisierung von Militärfahrzeugen sowie für Lagercontainer untereinander aufteilten; betroffen waren fast hundert Aufträge im Wert von rund 60 Mio. Euro. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 6.225.076 Euro (3.302.912, 1.517.944, 1.304.220 und 100.000 Euro). Die Entscheidung wurde wegen eines möglichen Vergabeverbots an die Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado übermittelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzangebote, Nichtbeteiligungsabsprachen und missbrauchte Bietergemeinschaften bei öffentlichen Ausschreibungen führen zu Bußgeldern und Vergabeverboten; ein wirksames Compliance-Programm fließt in die Bewertung des Ausschlusses ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 und Art. 62.4.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 101 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público (Prüfung durch die Junta Consultiva)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Die CNMC bewertete einige der vorgelegten Compliance-Programme positiv; die Geldbußen wurden dadurch nicht gemindert, die Programme sollen aber nach einer Überprüfung nach sechs Monaten bei der Entscheidung über das Vergabeverbot berücksichtigt werden können.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2025 · Direktlink

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18.07.2023 ein US-Technologiekonzern und ein US-OnlinehändlerSpanien: 194 Mio. € gegen Technologiekonzern und Onlinehändler wegen Marktplatz-Beschränkung SpanienKartelle und Absprachenanonymisiert 194,2 Mio. €

Der Technologiekonzern und der Onlinehändler vereinbarten, dass nur vom Technologiekonzern benannte Händler dessen Produkte auf dem spanischen Marktplatz des Onlinehändlers verkaufen dürfen (über 90 % der Händler ausgeschlossen), und beschränkten Werbung von Konkurrenzmarken auf den Produktseiten des Technologiekonzerns. Geldbußen: Technologiekonzern 143,64 Mio. €, Onlinehändler 50,51 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattform- und Markenverträge, die Händler ausschließen oder Werbung von Konkurrenten blockieren, müssen vorab kartellrechtlich geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertriebs- und Plattformverträge mit Händlerbeschränkungen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 LDC, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2025 · Direktlink

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13.07.2023 eine griechische SupermarktketteGriechische Supermarktkette: 30.000 EUR für verspätete Anmeldung einer Übernahme GriechenlandFusionskontrolleanonymisiert 30.000 €

Die Supermarktkette meldete den Erwerb der alleinigen Kontrolle über eine andere Handelsgesellschaft (zuvor von einem weiteren Handelsunternehmen kontrolliert) nach einer Entscheidung von 2023 um 33 Tage zu spät bei der Wettbewerbskommission an. Die Kommission stellte einen Verstoß gegen die 30-Tage-Anmeldefrist fest und verhängte eine Geldbuße von 30.000 EUR; der Zusammenschluss selbst war bereits mit einer Entscheidung von 2022 freigegeben worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Anmeldefrist läuft ab Vertragsschluss – M&A-Checklisten sollten die Fusionskontrolle von Anfang an einplanen, auch wenn eine Freigabe sicher scheint.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen der Fusionskontrolle bei Unternehmenskäufen

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 und Abs. 4 ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
10.05.2024

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12.07.2023 ein deutscher ModekonzernModekonzern: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2021 zu spät DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 112.000 €

Der Modekonzern hatte nicht rechtzeitig bekannt gegeben, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 öffentlich zugänglich war. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Publizitätspflichten wie die Hinweisbekanntmachung gehören mit Frist und Verantwortlichem in den Finanzkalender.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
25.07.2023

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11.07.2023 eine niederländische Vertriebsgesellschaft eines ElektronikkonzernsACM: 7,9 Mio. Euro gegen Elektronikvertrieb wegen Steuerung der Online-Preise für Fernseher NiederlandeKartelle und Absprachenanonymisiert 7,94 Mio. €

Die Vertriebsgesellschaft wirkte von Januar 2015 bis Dezember 2018 über Preisempfehlungen, Preisüberwachung und das Weitergeben von Händlerbeschwerden darauf hin, dass sieben (Online-)Händler ihre Verkaufspreise für Fernseher des Herstellers anhoben. Die ACM wertete dies als verbotene vertikale Abstimmung und verhängte ein Bußgeld von 7.943.500 EUR, das die Rechtbank Rotterdam am 7. August 2025 bestätigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen weder durchgesetzt noch mit Hinweisen auf das Preisverhalten anderer Händler verknüpft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisempfehlungen im Vertrieb und Umgang mit Händlerbeschwerden

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet, Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
12.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink

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05.07.2023 eine schwedische Molkereigenossenschaft und ein KühllogistikunternehmenMolkereigenossenschaft: 7 Mio. SEK für Kundenaufteilung bei temperierten Straßentransporten SchwedenKartelle und Absprachenanonymisiert 591.741 €

Konkurrensverket stellte fest, dass die Molkereigenossenschaft und ein Kühllogistikunternehmen von Januar 2011 bis November 2021 vereinbart hatten, einander bei Kunden für temperierte Straßentransporte in vier nordschwedischen Provinzen und angrenzenden Gebieten keine Konkurrenz zu machen. Die Molkereigenossenschaft muss eine Wettbewerbsschadensgebühr von 7.000.000 SEK zahlen; das Logistikunternehmen hatte den Verstoß Ende 2021 angezeigt und erhielt vollständigen Erlass. Beide Unternehmen hatten laut Entscheidung rund 470 Beschäftigte; die Entscheidung wurde nicht angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationsverträge zwischen Wettbewerbern dürfen keine Kundenaufteilung enthalten; wer den Verstoß zuerst anzeigt, kann vollständigen Bußgelderlass erhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsrechtliche Grenzen von Subunternehmer- und Kooperationsverträgen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
2 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 konkurrenslagen (2008:579); Erlass nach 3 kap. 12 § KL (Art. 101 AEUV nicht anwendbar)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
250 bis 999
Mildernde Umstände
Das Logistikunternehmen erhielt als Kronzeuge vollständigen Erlass der Gebühr.
Veröffentlicht
05.07.2023

Originalbetrag 7.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2023.

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05.07.2023 ein luxemburgischer TelekommunikationsanbieterLuxemburger Telekom-Anbieter: 2.500 EUR und Übermittlungsverbot nach Datenweitergabe LuxemburgDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 2.500 €

Nach einer Beschwerde über die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Website eines Dritten verhängte die CNPD gegen einen Luxemburger Telekommunikationsanbieter, der diese Daten weitergegeben hatte, eine Geldbuße von 2.500 EUR. Sie untersagte endgültig die weitere Übermittlung der Daten der Beschwerdeführerin an den Dritten, ordnete ausreichende Sicherheitsmaßnahmen samt regelmäßiger Wirksamkeitstests an und sprach wegen mangelnder Zusammenarbeit mit der Behörde eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundendaten an Dritte weitergibt, muss die Vertraulichkeit technisch absichern und bei Nachfragen der Aufsicht vollständig mitwirken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendaten an Dritte und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 31 und 32(1) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
23.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2025 · Direktlink

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04.07.2023 die spanische Zweigniederlassung einer ausländischen Bank3,92 Mio. Euro gegen eine Bankzweigniederlassung in Spanien wegen unterlassener Verdachtsmeldung SpanienVerdachtsmeldungenanonymisiert 3,92 Mio. €

Der spanische Ministerrat verhängte gegen die spanische Zweigniederlassung einer ausländischen Bank eine Geldbuße von 3.919.300 Euro und eine öffentliche Rüge. Sie hatte keine Verdachtsmeldung erstattet, obwohl intern Anhaltspunkte oder Gewissheit über einen Zusammenhang von Vorgängen mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufgezeigt worden waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sobald Beschäftigte intern einen Geldwäscheverdacht äußern, muss die Bank den Vorgang dokumentiert prüfen und im Zweifel melden; Untätigkeit gilt als sehr schwerer Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldepflicht nach internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Consejo de Ministros (auf Vorschlag der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 51.1.a) i. V. m. Art. 18 und Art. 56 Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.07.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer TelekommunikationsanbieterSchwedischer TK-Anbieter: 12 Mio. SEK für Datenübermittlung in die USA über Google Analytics SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert 1,02 Mio. €

Der Anbieter übermittelte über Google Analytics personenbezogene Daten von Website-Besuchern in die USA. Die zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen neben den Standardvertragsklauseln reichten nach Ansicht der IMY nicht aus; der Anbieter hatte das Werkzeug inzwischen von sich aus abgeschaltet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Webanalyse-Werkzeuge mit Drittlandbezug gehören in die Transferprüfung – Pseudonymisierung von IP-Adressen allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Nutzung von Google Analytics bereits eigenständig beendet.
Veröffentlicht
03.07.2023

Originalbetrag 12.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer OnlinehändlerSchwedischer Onlinehändler: 300.000 SEK und Nutzungsverbot für Google Analytics SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert 25.412 €

Der Onlinehändler übermittelte über Google Analytics Besucherdaten in die USA, ohne ausreichende Zusatzmaßnahmen zu den Standardvertragsklauseln. Die IMY verhängte eine Sanktionsgebühr und ordnete an, das Werkzeug in dieser Form nicht mehr zu nutzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Online-Händler mittlerer Größe müssen Tracking-Dienstleister auf Drittlandtransfers prüfen, bevor sie sie einbinden.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.07.2023

Originalbetrag 300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer LebensmitteleinzelhändlerLebensmittelhändler: Anordnung, Google Analytics wegen USA-Transfer nicht mehr zu nutzen SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Auch bei dem Händler stellte die IMY fest, dass die über Google Analytics erfolgende Übermittlung von Besucherdaten in die USA nicht ausreichend abgesichert war. Weil der Händler umfangreichere Schutzmaßnahmen getroffen hatte als zwei ebenfalls geprüfte Unternehmen (ein Telekommunikationsanbieter und ein Onlinehändler), blieb es bei einer Anordnung, die Nutzung einzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Schutzmaßnahmen mindern die Sanktion, heilen aber keinen unzulässigen Transfer – entscheidend ist, ob der Zugriff von Behörden im Drittland tatsächlich ausgeschlossen ist.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Umfangreichere technische Zusatzmaßnahmen als bei anderen geprüften Unternehmen.
Veröffentlicht
03.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 eine schwedische WirtschaftszeitungSchwedische Wirtschaftszeitung: Anordnung wegen Google-Analytics-Transfers in die USA SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Die Wirtschaftszeitung übermittelte über Google Analytics Daten ihrer Website-Besucher in die USA. Die IMY hielt die ergänzenden Schutzmaßnahmen für unzureichend und ordnete an, das Werkzeug in dieser Form nicht weiter einzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verlage und Medienhäuser mit viel Tracking sollten ihre Analyse-Dienste regelmäßig auf Drittlandbezug und Rechtsgrundlage prüfen.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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29.06.2023 ein bulgarischer Vertreiber von HausgerätenHausgeräte-Vertreiber: 1,6 Mio. BGN wegen Preisbindung gegenüber Händlern BulgarienKartelle und Absprachenanonymisiert 822.721 €

Die KZK stellte fest, dass die Vertriebsgesellschaft eines Hausgeräteherstellers Händlern verbindliche Preislisten und Vorgaben für Aktionen schickte und deren Einhaltung durch Druck, Kontrolle und Anreize durchsetzte; so wurden die Wiederverkaufspreise an Endkunden abgestimmt. Mit Entscheidung vom Juni 2023 verhängte sie 1.609.078 BGN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald der Hersteller ihre Einhaltung überwacht und mit Druck oder Anreizen durchsetzt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 ЗЗК (bulgarisches Wettbewerbsschutzgesetz); Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.07.2023

Originalbetrag 1.609.078 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.06.2025 · Direktlink

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28.06.2023 ein französischer und ein britischer Anlagenbauer für die Energiebranche aus derselben GruppePNF: CJIP mit zwei Energie-Anlagenbauern über 208,94 Mio. Euro FrankreichBestechung von Amtsträgernanonymisiert 208,9 Mio. €

Zwei Gesellschaften einer früheren Anlagenbaugruppe für die Energiebranche schlossen mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen möglicher Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit 2008 und 2009 geschlossenen Verträgen in Ghana und Äquatorialguinea. Die französische Gesellschaft zahlt eine Geldauflage von 54.146.000 EUR, die britische von 154.792.000 EUR, zusammen mutmaßlich 208.938.000 EUR; die Vereinbarung wurde am 28.06.2023 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Großaufträgen mit staatlichen Energieunternehmen müssen Kontakte von Vermittlern zu Amtsträgern und deren Angehörigen besonders streng geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung ausländischer Amtsträger bei Großprojekten im Energiesektor

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); gerichtliche Validierung
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
28.06.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 14.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink

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28.06.2023 ein britischer Sport-Streamingdienst und ein italienischer TelekommunikationskonzernExklusivabrede zu Fußballrechten: AGCM-Bußen nach Neubescheid 4,4 Mio. Euro ItalienKartelle und Absprachenanonymisiert 4,43 Mio. €

Die AGCM beanstandete Klauseln des „Deal Memo“ vom 27. Januar 2021, mit denen der Streamingdienst als Inhaber der Übertragungsrechte der höchsten italienischen Fußballliga 2021–2024 dem Telekommunikationskonzern als einzigem Telekommunikationsanbieter den Vertrieb seines Dienstes zusicherte und sich verpflichtete, keine Angebote mit Wettbewerbern zu machen (Art. 101 AEUV); ursprünglich verhängte sie 7.240.250,84 Euro gegen den Streamingdienst und seine italienische Tochtergesellschaft und 760.776,82 Euro gegen den Telekommunikationskonzern, zusammen 8.001.027,66 Euro. Nach Urteilen des TAR Lazio und des Consiglio di Stato bestätigte die AGCM am 22. Dezember 2025 den Verstoß mit einer Dauer vom 27. Januar 2021 bis 3. August 2022, nahm die italienische Tochtergesellschaft aus und setzte die Buße gegen den Streamingdienst auf 3.673.716,63 Euro herab. Mit der unveränderten Buße gegen den Telekommunikationskonzern beträgt die Summe nun 4.434.493,45 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivvereinbarungen über begehrte Inhalte gehören vor der Unterzeichnung auf den kartellrechtlichen Prüfstand, denn eine spätere Vertragsbereinigung verhindert die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Exklusivvereinbarungen über Inhalte und Vertrieb

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Im Ausgangsbescheid minderte die AGCM beide Bußen um 30 %, weil die Exklusivität mit einer Vertragsänderung vom 4. August 2022 beseitigt wurde; im Neubescheid sah sie trotz der längeren Dauer von einer Erhöhung ab.
Veröffentlicht
13.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink

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28.06.2023 ein tschechischer HaushaltswarenherstellerÚOHS: 64 Mio. CZK gegen Haushaltswarenhersteller wegen Preisbindung TschechienKartelle und Absprachenanonymisiert 2,7 Mio. €

Die ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren gegen einen Haushaltswarenhersteller eine Geldbuße von 63.952.000 CZK. Das Unternehmen hatte von Dezember 2015 bis Juni 2021 bei Glas-, Keramik-, Tisch- und Küchenartikeln auf die Einhaltung seiner empfohlenen Endverkaufspreise gedrungen, deren Einhaltung kontrolliert und die Zusammenarbeit davon abhängig gemacht. Ausgangspunkt der Bemessung waren 199.850.322 CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein maßgeschneidertes Compliance-Programm wird von der ÚOHS bei der Bußgeldbemessung anerkannt, wirkt aber nur, wenn es die Preiskontrolle gegenüber Händlern wirklich beendet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand und Preisüberwachung von Händlern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS); Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Freiwillige Beendigung, Hinweis an die Abnehmer auf die Unverbindlichkeit der Preise, Geständnis mit Beweiswert und ein auf das Unternehmen zugeschnittenes, als wirksam bewertetes Compliance-Programm; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.

Originalbetrag 63.952.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2023.

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28.06.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 275.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 275.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragt hatte, ein Bußgeld von 275.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Nach der Jahresbilanz der Behörde täuschten Anrufer in den Energiefällen 2023 vielfach vor, vom bisherigen Versorger oder einem Vergleichsportal zu kommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink

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26.06.2023 ein schwedisches MedienunternehmenSchwedisches Medienunternehmen: 13 Mio. SEK für Werbeprofile ohne Rechtsgrundlage SchwedenWerbung und Einwilligunganonymisiert 1,11 Mio. €

Die IMY verhängte gegen das Medienunternehmen eine Geldbuße von 13.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 7. November 2019 bis 11. Juni 2020 ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO Personen anhand ihres Surfverhaltens und ergänzter Kundendatenbankprofile profiliert und die Profile verbundenen Konzerngesellschaften für zielgerichtete Onlinewerbung sowie für Telefon- und Briefwerbung bereitgestellt hatte. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Buße am 4. Februar 2025; beim Kammarrätten ist ein zugelassenes Rechtsmittel anhängig (Stand der IMY-Seite). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Werbeprofile aus Verhaltensdaten brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage; das berechtigte Interesse trägt umfangreiche Profilbildung in der Regel nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Profilbildung für Werbung und die Grenzen des berechtigten Interesses

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 13.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2023 ein deutscher EisenbahnkonzernBundeskartellamt verpflichtet Eisenbahnkonzern zur Öffnung für Mobilitätsplattformen DeutschlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Das Bundeskartellamt stellte fest, dass ein Eisenbahnkonzern seine marktbeherrschende Stellung gegenüber digitalen Mobilitätsplattformen missbraucht, und gab ihm mit einer Abstellungsverfügung auf, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben und weitreichende Rabattverbote aus den Verträgen zu streichen, den Plattformen für Buchungs- und Zahlungsabwicklung sowie Vermittlung ein Entgelt zu zahlen und diskriminierungsfreien Echtzeitzugang zu Verspätungs- und Ausfalldaten zu gewähren. Der Konzern legte Beschwerde ein; im Eilverfahren bestätigte das OLG Düsseldorf am 8. März 2024 die Vollziehbarkeit weitgehend, setzte aber die Vorgabe zur Mindesthöhe der Entgelte vorläufig aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschender Anbieter mit eigener Vertriebsplattform darf konkurrierende Vermittler nicht durch Vertragsklauseln oder vorenthaltene Daten ausbremsen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Vertriebspartnern durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 1 GWB; Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1a GWB
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.06.2023
Quellen

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22.06.2023 eine italienische AutobahnkonzessionärinGarante: 1 Mio. EUR gegen Autobahnkonzessionärin wegen App-Rollenverteilung (aufgehoben) ItalienAuftragsverarbeitunganonymisiert aufgehoben

Die Autobahnkonzessionärin ließ die Daten von rund 100.000 Nutzern einer App zur Mauterstattung bei baustellenbedingten Verzögerungen verarbeiten, bezeichnete sich dabei aber als Auftragsverarbeiter, obwohl sie nach Auffassung des Garante als Konzessionärin Mechanismus und Bedingungen der Erstattung festlegte und damit Verantwortliche war. Die Nutzerinformation nannte deshalb den falschen Verantwortlichen, und die App-Betreiberin war nicht als Auftragsverarbeiterin bestellt; der Garante verhängte 1.000.000 EUR, ordnete aber keine Abhilfe an, weil das Unternehmen die Mängel im Verfahren behoben hatte. Das Tribunale di Roma gab dem Rechtsbehelf des Unternehmens mit Urteil vom April 2025 statt und hob den Bescheid auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Rollenverteilung zwischen Auftraggeber und App-Dienstleister sollte an der tatsächlichen Steuerung ausgerichtet und nachvollziehbar begründet sein, denn genau diese Einordnung ist zwischen Aufsicht und Gericht strittig geblieben.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, 13 und 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: rasche Umsetzung von Abhilfemaßnahmen, aktive Kooperation im Verfahren, keine früheren Verstöße und kein unmittelbarer wirtschaftlicher Vorteil, da der Erstattungsdienst kostenlos war.
Veröffentlicht
17.07.2023

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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