Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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9Fälle aus 1 Jurisdiktion
3,52 Mio. €Summe der Geldbeträge (6 Fälle mit Betrag)
1,68 Mio. €Größter Einzelfall: Lombard International Assurance S.A.
432.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Commissariat aux Assurances (CAA) 3,34 Mio. € 95 % · 6 Fälle
  2. Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte 182.000 € 5 % · 2 Fälle
  3. Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 3,09 Mio. € 88 % · 3 Fälle
  2. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 250.000 € 7 % · 3 Fälle
  3. Datenschutz 182.000 € 5 % · 3 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 3,51 Mio. € 100 % · 7 Fälle
  2. Industrie und Maschinenbau 7.000 € 0 % · 1 Fall
  3. Handel und E-Commerce — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231790.000 €
Q1 202411,68 Mio. €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251175.000 €
Q2 202517.000 €
Q3 20252250.000 €
Q4 20251—
Q1 20262615.000 €
Q2 20260—
Q3 20260—

9 Fälle

12.03.2026 Amazon Europe Core S.à r.l.Luxemburg: Cour administrative hebt 746-Mio.-Bußgeld gegen Amazon auf, bestätigt aber Verstöße LuxemburgWerbung und Einwilligung aufgehoben

Die CNPD hatte 2021 wegen verhaltensbasierter Onlinewerbung 746 Mio. Euro und eine Anpassungsanordnung verhängt; das Tribunal administratif bestätigte dies am 18.03.2025. Die Cour administrative bestätigte am 12.03.2026, dass berechtigtes Interesse keine tragfähige Rechtsgrundlage war und die Information unzureichend, hob das Bußgeld aber wegen neuerer EuGH-Rechtsprechung zum Verschuldenserfordernis auf; die CNPD prüft die Sanktion neu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalisierte Werbung lässt sich nicht auf berechtigtes Interesse stützen – und Gerichte prüfen bei Bußgeldern inzwischen genau das Verschulden.

Behörde / Gericht
Cour administrative (Luxemburg); Verfahren der CNPD
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 12 ff. DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Amazon hatte die Anpassungsanordnung vor der Verhandlung umgesetzt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2025 Condor Courtiers & Conseillers S.à r.l.Condor Courtiers & Conseillers: Zulassungsentzug wegen Einsatzes nicht zugelassener Tippgeber LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Nach einer Vor-Ort-Prüfung 2024 entzog der CAA dem Makler die Zulassung (wirksam 15.09.2025): Es fehlte eine effektive Leitung durch zugelassene Geschäftsleiter, „Tippgeber“ ohne Zulassung vertrieben faktisch Versicherungen, und die Maklerzulassung samt Untervermittlernetz wurde unzulässig Dritten zur Verfügung gestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Vertriebszulassung ist nicht übertragbar – wer sie Dritten „vermietet“ oder Tippgeber verkaufen lässt, riskiert den Entzug.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 273, 274, 283, 286, 303
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2025 Barents Reinsurance S.A.Barents Reinsurance: Höchstbußgeld von 250.000 EUR wegen Governance-Mängeln LuxemburgOrganisationspflichten 250.000 €

Der Rückversicherer verstieß gegen den Grundsatz der Spezialisierung auf das Rückversicherungsgeschäft, sein zugelassener Geschäftsleiter war nicht effektiv vor Ort präsent und hatte unzureichende Befugnisse, das Governance-System samt Kontrolle ausgelagerter Funktionen war unzureichend, und Anordnungen aus einer Prüfung von 2019 waren nicht oder nur teilweise umgesetzt. Der CAA verhängte das gesetzliche Höchstmaß von 250.000 EUR; das Unternehmen kooperierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Substanz vor Ort ist Aufsichtspflicht: Geschäftsleitung, Befugnisse und Kontrolle ausgelagerter Funktionen müssen real im Sitzland liegen.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 49, 71, 81, 274, 303
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung.
Veröffentlicht
08.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 7.000 €

In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.01.2025 Luxemburger Kreditinstitut: 175.000 EUR für verspätete Antworten auf Betroffenenanfragen LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 175.000 €

Nach 47 Beschwerden stellte die CNPD fest, dass ein Luxemburger Kreditinstitut (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) Anträge Betroffener nicht fristgerecht beantwortet hatte; den Verweis auf die COVID-19-Pandemie ließ die CNPD nicht gelten. Sie sprach eine Verwarnung (rappel à l'ordre) aus und verhängte 175.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Fristen-Tracking und ein überwachtes DSB-Postfach – Personalengpässe sind keine Ausrede.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen bei Betroffenenanfragen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 12 Abs. 3 und 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.01.2024 Lombard International Assurance S.A.Lombard International Assurance: 1,68 Mio. EUR wegen fehlender Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 1,68 Mio. €

Bei einer Prüfung 2021/2022 stellte der CAA fest, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken erstellt hatte, Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren und nicht geprüft wurde, ob eingesetzte Vermittler ihre Sorgfaltspflichten erfüllten. Er verhängte 1.682.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Gesamtrisikoanalyse lässt sich kein risikobasierter Ansatz belegen – auch Vermittler müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten zu wirtschaftlich Berechtigten und PEP

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2023 Swiss Life (Luxembourg)Swiss Life (Luxembourg): 790.000 EUR wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 790.000 €

Eine Prüfung 2021 ergab, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken durchgeführt hatte und die Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren. Der CAA verhängte 790.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse ist Grundlage aller Sorgfaltspflichten und muss vor neuen Geschäftsbeziehungen stehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfaltspflichten im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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