Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach EbeneWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 145 Mio. € 50 % · 68 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 67,7 Mio. € 23 % · 15 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 36 Mio. € 12 % · 6 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 29,5 Mio. € 10 % · 5 Fälle
- Korruption und Bestechung 7,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 4,15 Mio. € 1 % · 8 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 2,2 Mio. € 1 % · 13 Fälle
- Sonstiges 32.646 € 0 % · 2 Fälle
- Datenschutz – 0 % · 9 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle – 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 144,6 Mio. € 50 % · 43 Fälle
- Stahl und Metall 65,2 Mio. € 22 % · 9 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 35 Mio. € 12 % · 5 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 26,2 Mio. € 9 % · 3 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 7,21 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Handel und E-Commerce 3,52 Mio. € 1 % · 12 Fälle
- Sonstige 3,08 Mio. € 1 % · 13 Fälle
- Chemie und Pharma 2,26 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Bau und Immobilien 1,56 Mio. € 1 % · 20 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 1,42 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- 5 weitere1,57 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 1,41 Mio. € |
| 2023 | 18 | 53 Mio. € |
| 2024 | 26 | 15,7 Mio. € |
| 2025 | 48 | 129,7 Mio. € |
| 2026 | 35 | 91,9 Mio. € |
129 Fälle
24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen Anordnung
Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.
Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Competition Bureau secures agreement with Kalibrate to protect competition in the retail gas industry Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Empire Company LimitedSobeys-Mutter Empire: Consent Agreement zu Grundstückskontrollen im Lebensmittelhandel Anordnung
Die Empire Company Limited, Muttergesellschaft von Lebensmittelketten wie Sobeys, Farm Boy, Safeway, IGA, Foodland, FreshCo, Marché Bonichoix und Les Marchés Tradition, hat mit dem Competition Bureau eine Vereinbarung über ihren Einsatz von Grundstückskontrollen (property controls) im kanadischen Lebensmittelhandel geschlossen. Der Commissioner of Competition reichte sie am 22. September 2026 als registriertes Consent Agreement beim Competition Tribunal ein. Das Bureau hatte im Juni 2026 gerichtliche Anordnungen erwirkt, um seine Ermittlungen zu diesen Grundstückskontrollen voranzutreiben.
Nutzungs- und Exklusivitätsbeschränkungen für Immobilien können kartellrechtlich angreifbar sein, wenn sie Wettbewerbern den Zugang zu Standorten erschweren.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement, registriert beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Competition Act; beim Competition Tribunal registriertes Consent Agreement (Paragraf in den zugänglichen Quellen nicht genannt)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- Competition Tribunal: Empire Company Limited – Registered Consent Agreement (eingereicht 22.09.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Competition Bureau: Competition Bureau reaches agreement with Sobeys' parent company Empire to address grocery property controls (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau: Backgrounder – agreement with Empire on grocery property controls (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau: Competition Bureau advances investigation into Sobeys' use of property controls across Canada (22.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.09.2026 Algoma Steel Inc.Algoma Steel: 1,2 Mio. CAD Strafe für Getriebeöl im St. Marys River 747.710 €
Im Juni 2022 lief im Stahlwerk in Sault Ste. Marie ein Getriebeöltank über; geschätzt 1.000 bis 1.250 Liter Öl gelangten in den St. Marys River, schädlich für Fische und Zugvögel. Das Unternehmen bekannte sich in zwei Punkten schuldig und zahlt 1,2 Mio. CAD in den Environmental Damages Fund; sein Name steht im Environmental Offenders Registry.
Auch kleine Tanküberläufe an Gewässern führen zu Millionenstrafen – Füllstandssicherungen und Rückhaltesysteme sind Pflicht.
Befüllung und Überwachung von Öltanks
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice, Sault Ste. Marie (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Subsection 36(3); Migratory Birds Convention Act, 1994, Subsection 5.1(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
Originalbetrag 1.200.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 Maple Lodge Farms Ltd.Geflügelverarbeiter Maple Lodge Farms: 500.000 CA$ nach CO2-Austritt ohne Gaswarnanlage 309.578 €
Im März 2024 riss im Feinkostbereich des Werks in Brampton ein CO2-Schlauch an einem Vakuummischer; rund 16.000 Pfund Kohlendioxid traten aus, ein Beschäftigter wurde lebensgefährlich verletzt. Es gab keinen CO2-Sensor mit Alarm. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 500.000 CA$ plus 25 % Opferzuschlag.
Wo Kühl- oder Schutzgase in Mengen eingesetzt werden, gehört eine Gaswarnanlage zur Grundausstattung.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; nach dem Vorfall fest installierter CO2-Sensor.
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2026.
- Carbon Dioxide-Related Injury Results in $500,000 Fine for Brampton Food Manufacturer (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste Anordnung
Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.
Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.
Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Federal Court: Volga Dnepr Airlines LLC v. Canada (Foreign Affairs), 2026 FC 1048 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 10.243 €
Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.
- Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 249.415 €
The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.
- Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation (03.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.07.2026 Caisse populaire acadienne ltéeFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen Caisse populaire acadienne ltée wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 421.916 €
Caisse populaire acadienne ltée ist nach Angaben von FINTRAC eine bundesrechtlich regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Caraquet (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in vier Fällen mehrere Transaktionen nicht, die Verdachtsindikatoren aufwiesen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen 144.584 €
FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.
Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.
Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Nova Scotia Gaming Corporation Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 Colonial Farms Ltd.Colonial Farms: CFIA-Verwaltungsstrafe über 11.000 CAD nach SFCR § 88 6.852 €
Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen das Unternehmen in Westkanada am 15.07.2026 eine Verwaltungsstrafe von 11.000 CAD wegen eines Verstoßes gegen s. 88 der Safe Food for Canadians Regulations. Eine frühere Strafe nach derselben Vorschrift vom Mai 2025 wurde im Überprüfungsverfahren aufgehoben.
Wer nach einer ersten Strafe die Ursache nicht abstellt, riskiert Wiederholungsstrafen und verschärfte Aufsicht.
- Behörde / Gericht
- Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Safe Food for Canadians Regulations, s. 88
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 11.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- CFIA – Administrative monetary penalties (Notices of violation) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 Ideal Supply Inc.Leitersturz im Lager: Industriebedarfshändler zahlt 70.000 CA$ 43.239 €
Im Lager- und Verteilzentrum in Listowel (rund 130 Beschäftigte am Standort) stürzte ein Beschäftigter beim Herabsteigen von einer Leiter am Hochregal etwa 1,2 m ab. Er war nicht ausreichend über den sicheren Umgang mit Leitern informiert, unterwiesen und beaufsichtigt worden. Geldstrafe 70.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Auch alltägliche Tätigkeiten wie Leiterarbeit am Regal brauchen eine dokumentierte Unterweisung – sonst fehlt im Schadensfall jeder Nachweis.
Sichere Leiternutzung im Lager
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Stratford (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Sections 25(2)(a), 66(1) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
Originalbetrag 70.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 St. Joseph's Healthcare HamiltonKlinik in Hamilton: 65.000 CA$ nach Verletzung durch bekannten Zentrifugen-Defekt 40.151 €
Im Virologielabor des Lehrkrankenhauses fiel der Deckel einer Zentrifuge auf eine Beschäftigte, die ihn wegen einer defekten Gasdruckfeder von Hand offen halten musste; sie wurde schwer verletzt. Wartungsberichte von 2023 und 2024 hatten den Austausch der Feder bereits gefordert. Geldstrafe 65.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Ein in Wartungsberichten dokumentierter Mangel, der nicht behoben wird, macht jeden folgenden Unfall vorhersehbar – defekte Geräte gehören gesperrt.
Defekte Geräte melden und außer Betrieb nehmen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Hamilton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(b) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; Reparatur zwei Tage nach dem Unfall.
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 65.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- St. Joseph's Healthcare Hamilton Fined $65,000 for Workplace Injury (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 51.055 €
Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.06.2026 Pathwise Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 41.250 CAD gegen Pathwise Credit Union wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 25.501 €
Pathwise Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Oshawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 41.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2026.
- Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union (24.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 131.906 €
Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.
- Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.05.2026 Parrish & Heimbecker, Limited; GrainsConnect Canada Operations Inc.Kanada: Getreideelevator muss bei Übernahme von GrainsConnect verkauft werden Anordnung
Die geplante Übernahme von GrainsConnect durch Parrish & Heimbecker hätte den Wettbewerb um den Weizenankauf bei Landwirten rund um Reford (Saskatchewan) verringert. Das Competition Bureau erreichte eine Vereinbarung, nach der P&H den Getreideelevator in Reford an einen genehmigten Käufer veräußern und bis dahin normal weiterbetreiben muss.
Fusionskontrolle wirkt auch lokal: Schon ein einzelner Standort kann eine Veräußerungsauflage auslösen.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Fusionskontrolle
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Competition Bureau reaches agreement to protect competition for grain farmers in Saskatchewan Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.05.2026 ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c.ArcelorMittal-Bergbautochter in Québec: 100 Mio. CAD Strafe für saure Grubenabwässer 62,5 Mio. €
Aus dem Bergbaukomplex Mont-Wright und der Mine Fire Lake in der Region Fermont gelangten von Mai 2014 bis Mai 2022 saure Abwässer, Abwässer mit erhöhten Zink-, Nickel- oder Schwebstoffgehalten sowie fischgiftige Abwässer in fischführende Gewässer. Das Unternehmen bekannte sich in 100 Anklagepunkten schuldig; die Strafe von 100 Mio. CAD fließt fast vollständig in den Environmental Damages Fund, zudem muss bis Mitte Februar 2027 ein Aktionsplan zum Abwassermanagement vorgelegt werden.
Langjährige Grenzwertüberschreitungen summieren sich zu Hunderten Einzeltaten; Abwassermonitoring muss zu sofortigen Korrekturen führen.
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Subsection 36(3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
Originalbetrag 100.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2026.
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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr 24.902 €
Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.
Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.
Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis
- Behörde / Gericht
- Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- Transport Desgagnés Inc. fined $40,000 for Canada Wildlife Act violations in Nunavut Pressemitteilung einer Behörde
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07.05.2026 Canada Revenue Agency (CRA)Datenschutzbeauftragter: Kanadas Steuerbehörde CRA muss Schutz vor Kontoübernahmen stärken Sonstiges
Seit 2020 kam es bei der CRA zu mehr als 42.000 einzelnen Verletzungen, bei denen Unbefugte auf Steuerkonten zugriffen oder Daten änderten, um Leistungen umzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte bemängelte in einem Sonderbericht an das Parlament u. a. die verzögerte Einführung verpflichtender MFA und lückenhafte Vorfallserfassung und sprach neun Empfehlungen aus, von denen acht vollständig und eine teilweise angenommen wurden.
Online-Konten mit Zahlungsfunktionen brauchen verpflichtende starke Authentifizierung und eine lückenlose Erfassung von Vorfällen.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act (Kanada)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 62.555 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu 12066424 Canada Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben 369.572 €
Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.
Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.
Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung
Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- Oral Reasons for Approval of a Settlement: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Gerichtsentscheidung
- Proceeding: Ontario Securities Commission v Liquidnet Canada Inc Amtliches Register oder Bekanntmachung
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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen 434.295 €
Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.
Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.
Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.05.2026
Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on 13010431 Canada Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.03.2026 Nova Scotia PowerNova Scotia Power: Zusagen an Datenschutzbeauftragten nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach einem Cyberangriff im Frühjahr 2025, bei dem Daten von rund 375.000 aktuellen und 540.000 früheren Kundinnen und Kunden abflossen, darunter Bankkonto-, Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, hat Nova Scotia Power gegenüber dem Privacy Commissioner of Canada ein Compliance-Schreiben (Compliance Letter) unterzeichnet. Das Unternehmen sagt zu, die Sozialversicherungsnummern von Kundinnen und Kunden zu löschen und bis 31. Oktober 2026 eine unabhängige Sicherheitsprüfung – einschließlich Mitarbeiterschulung und Benachrichtigungsprozessen – vorzulegen und über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten; erst dann wird die Untersuchung eingestellt. Ausgangspunkt war laut Schreiben, dass ein Beschäftigter auf einer kompromittierten Website einen Link in einem Pop-up anklickte und dadurch Schadsoftware installierte.
Ein einziger Klick auf ein gefälschtes Pop-up kann Hunderttausende Kundendaten kosten – Schulung, beschränkte Adminrechte und schnelle Benachrichtigung gehören zusammen.
Gefälschte Update-Pop-ups und Schadsoftware
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA); Einstellung nach Paragraph 12.2(1)(c) bei Erfüllung der Zusagen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert 32.755 €
Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Birks Group Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten Sonstiges
Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.
Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.03.2026 Loblaw Companies LimitedOPC: Loblaw muss Aufbewahrung von PC-Optimum-Daten nach Kontolöschung ändern Sonstiges
Während einer Boykottwelle 2024 bearbeitete Loblaw Löschanträge nicht rechtzeitig und bewahrte Kauf- und Nutzungsdaten des Treueprogramms (über 17 Mio. Mitglieder) auch nach Kontoschließung auf, ohne eine wirksame Anonymisierung nachzuweisen. Loblaw sagte eine unabhängige Prüfung der Anonymisierung und jährliche Löschungen zu.
Wer Daten nach Kontolöschung als anonym weiterverwendet, muss das Re-Identifizierungsrisiko belegen können – IP-Adressen reichen oft zur Zuordnung.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- PIPEDA
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 57.009 €
Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation (26.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 26.082 €
VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- Administrative monetary penalty on VersaBank (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Sonstiges
Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.
Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.
Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)
- Behörde / Gericht
- Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Investigation reveals 71 snooping incidents by 36 healthcare workers following Lapu Lapu Day tragedy Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 Peter the Chef Fine Food LimitedPeter the Chef Fine Food: vier CFIA-Strafen über 41.600 CAD (Lebensmittelsicherheit) 25.794 €
Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen den Lebensmittelhersteller in Ontario an einem Tag vier Verwaltungsstrafen nach dem Safe Food for Canadians Act (s. 17(1)) und den Safe Food for Canadians Regulations (ss. 49, 88, 90(1)): 13.000, 11.000, 11.000 und 6.600 CAD, insgesamt 41.600 CAD.
Präventive Kontrollen und Dokumentation nach dem Lebensmittelsicherheitsrecht werden einzeln sanktioniert – mehrere Lücken summieren sich schnell.
- Behörde / Gericht
- Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Safe Food for Canadians Act, s. 17(1); Safe Food for Canadians Regulations, ss. 49, 88, 90(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 41.600 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.
- CFIA – Administrative monetary penalties (Notices of violation) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.02.2026 La Société Canadian Tire ltéeCanadian Tire: 1,29 Mio. CAD Geldstrafen wegen falscher Referenzpreise in Québec 798.827 €
Das Office de la protection du consommateur prüfte von April bis Oktober 2021 die Preise von sieben beworbenen Produkten in Prospekten, online und in drei Filialen im Großraum Montréal: Die als Vergleichsmaßstab genannten regulären Preise wurden nur in einem sehr kleinen Teil der Verkäufe tatsächlich verlangt. Canadian Tire bekannte sich bei fünf Produkten schuldig, falsche Referenzpreise nach Art. 225 b) LPC angegeben zu haben, und muss für 74 Anklagepunkte Geldstrafen von insgesamt 1.287.550 CAD einschließlich Kosten zahlen.
Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf Preise stützen, zu denen die Ware tatsächlich in nennenswertem Umfang verkauft wurde.
Streichpreise und Rabattwerbung
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 225 b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 1.287.550 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2026.
- OPC: La Société Canadian Tire ltée plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.02.2026 RE/MAX Twin City Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen RE/MAX Twin City Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 15.336 €
RE/MAX Twin City Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc.“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
- Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc. (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr 24 Mio. €
Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.
Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Statement from the Acting Commissioner of Competition on appeal court's ruling in Cineplex deceptive marketing case Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau wins deceptive marketing case against Cineplex Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2026 Estee Lauder Cosmetics Ltd.Estee Lauder Cosmetics: 750.000 CAD Strafe wegen nicht gemeldeter PFAS in Eyelinern 463.765 €
Bei einer Routineinspektion 2023 wurde festgestellt, dass das Unternehmen Eyeliner mit dem PFAS-Stoff Perfluorononyl Dimethicone verkaufte, ohne die vorgeschriebene Meldung einer „bedeutenden neuen Tätigkeit“ abzugeben; eine anschließende Compliance-Anordnung wurde nicht befolgt. Das Gericht verhängte 750.000 CAD, das Unternehmen muss die Aktionäre informieren und steht im Environmental Offenders Registry.
Produktentwicklung und Regulatory Affairs müssen neue Stoffe vor Markteinführung auf Meldepflichten prüfen; behördliche Anordnungen sind fristgerecht umzusetzen.
Stoffrechtliche Melde- und Freigabepflichten bei Produkteinführungen
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Canadian Environmental Protection Act, 1999 (Significant New Activity, Compliance Order)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
Originalbetrag 750.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.
- Estee Lauder Cosmetics Ltd. fined $750,000 for violating the Canadian Environmental Protection Act, 1999 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.01.2026 Superior General Partner Inc.Superior General Partner: 1,35 Mio. CAD Strafe für Natriumchlorit im Fluss und späte Meldung 836.690 €
Aus dem Chemiewerk ERCO Mondial in Gatineau gelangte 2019 infolge eines Anlagendefekts zwölfmal Natriumchlorit in die Rivière du Lièvre; beim letzten Vorfall wurde die Behörde erst nach fünf Tagen informiert. Das Unternehmen wurde zu 1,35 Mio. CAD verurteilt.
Meldepflichten bei Stoffaustritten gelten sofort; wer Tage wartet, haftet zusätzlich.
Sofortige Meldung von Umweltvorfällen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act (Einbringen schädlicher Stoffe; unterlassene sofortige Meldung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 1.350.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.
- Superior General Partner Inc. and one individual fined a total of $1,365,000 for violating the Fisheries Act Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.12.2025 Beausite Métal inc.Beausite Métal: 40.000 CAD, weil PCB-Geräte trotz Anordnung nicht entsorgt wurden 24.745 €
Der Metallverwerter in Val-des-Sources hatte eine Umweltschutzanordnung erhalten, PCB-kontaminierte Geräte zu entsorgen und zu zerstören. Bei einer Nachkontrolle im Mai 2024 standen die Geräte noch auf dem Gelände; das Unternehmen bekannte sich nach dem CEPA 1999 schuldig und wurde zu 40.000 CAD verurteilt.
Behördliche Anordnungen brauchen einen Verantwortlichen und einen Termin im Kalender – Nichtbefolgung ist ein eigener Straftatbestand.
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Canadian Environmental Protection Act, 1999
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.
- Beausite Métal inc. fined $40,000 for failing to comply with an environmental protection compliance order Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen 130.311 €
Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.
Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.
Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- OPC: Fido Solutions inc. plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.12.2025 EllisDon CorporationEllisDon: 514.831,53 CAD Verwaltungsstrafe nach tödlichem Kranunfall auf Hochhausbaustelle 318.998 €
Auf der Baustelle Oakridge Park wurde im Februar 2024 ein Deckentisch (Flytable) per Turmdrehkran umgesetzt; beim Hinausschieben beschleunigte er aus dem Gebäude, stürzte ab und traf einen Arbeiter tödlich. WorkSafeBC stellte fest, dass EllisDon als Generalunternehmer die Arbeitsverfahren des Subunternehmers nicht regelmäßig überprüfte, sich keine Risikobeurteilung bestätigen ließ, den Hub nicht als kritisch einstufte, keine schriftlichen Hebepläne sicherstellte, die Sperrzone am Boden nicht kontrollierte und die Sicherheitsaktivitäten der beteiligten Arbeitgeber nicht koordinierte. Es verhängte eine Verwaltungsstrafe von 514.831,53 CAD.
Generalunternehmer müssen kritische Kranhübe ihrer Subunternehmer aktiv planen, prüfen und koordinieren, statt sich auf deren Verfahren zu verlassen.
Koordination der Arbeitssicherheit und kritische Hebevorgänge auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Pflichten des Hauptauftragnehmers (prime contractor) und Anforderungen an kritische Kranhübe; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 514.831,53 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.12.2025 Newway Concrete FormingNewway Concrete Forming: 112.624,66 CAD Strafe nach tödlichem Flytable-Unfall 69.784 €
Das Schalungsunternehmen setzte auf der Baustelle Oakridge Park im Februar 2024 einen Deckentisch per Turmdrehkran um, der aus dem Gebäude stürzte und einen Arbeiter tödlich traf. WorkSafeBC stellte unter anderem fehlende schriftliche Hebepläne für kritische Hübe, unzureichende Verfahren für Eck-Deckentische, fehlende Risikobeurteilungen und Kontrollen, das Führen von Lasten über Personen sowie mangelnde Unterweisung, Schulung und Aufsicht der Arbeiter fest und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 112.624,66 CAD.
Für Schalungs- und Hebearbeiten braucht jede Kolonne schriftliche Schritt-für-Schritt-Verfahren, geschulte Einweiser und kontrollierte Sperrzonen.
Sichere Hebe- und Schalungsarbeiten, Unterweisung von Einweisern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Hebepläne, Schalungsarbeiten, Unterweisung und Aufsicht; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 112.624,66 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Century 21 Heritage Group Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 148.912,50 CAD gegen Century 21 Heritage Group Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 92.446 €
Century 21 Heritage Group Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 148.912,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd.“, veröffentlicht am 10.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
Originalbetrag 148.912,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd. (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.12.2025 VIP Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen VIP Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 20.296 €
VIP Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Ottawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD 65.907 €
Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.
AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Manor Windsor Realty Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 MP Technology Services Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 536.853,35 CAD gegen MP Technology Services Ltd. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 331.514 €
MP Technology Services Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 536.853,35 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC vier nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen und vier nicht gemeldete versuchte Transaktionen mit Verdachtsmomenten fest; Richtlinien und Risikobewertung waren nicht auf die kanadischen Vorgaben zugeschnitten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MP Technology Services Ltd.“, veröffentlicht am 18.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 30(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 536.853,35 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Administrative monetary penalty on MP Technology Services Ltd. (18.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2025 1135233 B.C. Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 149.886 CAD gegen 1135233 B.C. Ltd. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 92.557 €
1135233 B.C. Ltd. (Handelsname LeHomes Realty Premier) ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC hat gegen das Unternehmen eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 149.886 CAD verhängt. Veröffentlicht durch FINTRAC am 20.11.2025; Entscheidungsdatum nicht veröffentlicht. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und Aufzeichnungspflichten zur Kundenidentifizierung. Nach Angaben von FINTRAC wird das Unternehmen die Geldbuße vollständig zahlen; der Fall ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 149.886 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.10.2025 Griffin Jewellery Designs Inc.FINTRAC: Geldbuße von 77.137,50 CAD gegen Griffin Jewellery Designs Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 47.055 €
Griffin Jewellery Designs Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Oktober 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 77.137,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc.“, veröffentlicht am 04.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 77.137,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.
- Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc. (04.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus 108,1 Mio. €
FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.10.2025
Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Xeltox Enterprises Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.09.2025 Synergy Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 214.500 CAD gegen Synergy Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 131.757 €
Synergy Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Lloydminster (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 26. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 214.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in zwei Fällen verdächtige Transaktionen nicht; 46 von 102 Hochrisikokunden wurden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Synergy Credit Union“, veröffentlicht am 27.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-27-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
Originalbetrag 214.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2025.
- Administrative monetary penalty on Synergy Credit Union (27.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.09.2025 TikTok Pte. Ltd.Kanadische Aufsichten: TikTok schützte Kinderdaten unzureichend Sonstiges
Die gemeinsame Untersuchung ergab, dass jährlich Hunderttausende Kinder trotz Mindestalter 13 die Plattform nutzten und TikTok ohne wirksame Einwilligung Daten auch für Profilbildung und Werbung verarbeitete. TikTok sagte bessere Altersprüfung und verständlichere Datenschutzhinweise zu und stellte schon während der Untersuchung gezielte Werbung an unter 18-Jährige weitgehend ein (außer nach groben Kategorien wie Sprache und ungefährem Ort).
Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen genügen nicht – Plattformen brauchen wirksame Altersprüfung und kindgerechte Transparenz.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada gemeinsam mit den Aufsichten von Québec, British Columbia und Alberta
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- PIPEDA und Datenschutzgesetze für den Privatsektor von Québec, British Columbia und Alberta
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.09.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2025 First Nations Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße von 601.139,80 CAD gegen First Nations Bank of Canada wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 369.432 €
First Nations Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Saskatoon (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 22. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 601.139,80 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC in 5 von 16 geprüften Fallakten Verdachtsmeldungen; in sechs geprüften Fällen wurden Hochrisikokunden keinen besonderen Maßnahmen unterzogen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on First Nations Bank of Canada“, veröffentlicht am 16.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-16-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 123.1, 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.10.2025
Originalbetrag 601.139,8 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- Administrative monetary penalty on First Nations Bank of Canada (16.10.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.09.2025 Commerciale I.C. - Pacific Inc.FINTRAC: Geldbuße von 224.235 CAD gegen Commerciale I.C. - Pacific Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 139.658 €
Commerciale I.C. - Pacific Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Montréal (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 224.235 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Befolgung einer ministeriellen Weisung. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 8 von 22 geprüften Überweisungsmeldungen nicht fristgerecht abgegeben; zudem befolgte das Unternehmen eine Ministerialweisung nicht. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Commerciale I.C. - Pacific Inc.“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 11.43; PCMLTF Regulations 132(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
Originalbetrag 224.235 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.
- Administrative monetary penalty on Commerciale I.C. - Pacific Inc. (05.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.08.2025 Juba Express Inc.FINTRAC: Geldbuße von 67.150 CAD gegen Juba Express Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 41.888 €
Juba Express Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 67.150 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen waren nach FINTRAC neun Überweisungsmeldungen und drei Bargeldmeldungen unvollständig; eine Filiale war in der Registrierung nicht angegeben. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Juba Express Inc.“, veröffentlicht am 11.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 67.150 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2025.
- Administrative monetary penalty on Juba Express Inc. (11.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 731.540 €
Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority (12.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. 311.294 €
Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.
Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte
- Behörde / Gericht
- Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Company and Directors Fined $1,025,000 for Environmental Protection Act Violations, 11.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1007029 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung 61.916 €
Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.
Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.07.2025 Peken Global Limited (KuCoin)FINTRAC: Geldbuße von 19.552.000 CAD gegen Peken Global Limited (KuCoin) wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 12,2 Mio. €
Peken Global Limited (KuCoin) ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 19.552.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses, die Meldung großer Kryptowerte-Transaktionen ab 10.000 CAD und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC in 33 Fällen fehlende Verdachtsmeldungen fest; nicht gemeldete Kryptowerte-Eingänge ab 10.000 CAD ermittelte die Behörde mithilfe von Blockchain-Analysen, die Registrierung als ausländisches Money Services Business wurde trotz Gelegenheit nicht abgeschlossen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Peken Global Limited“, veröffentlicht am 25.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 11.1; PCMLTF Regulations 33(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
Originalbetrag 19.552.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- Administrative monetary penalty on Peken Global Limited (25.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.07.2025 2294235 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 70.537,50 CAD gegen 2294235 Ontario Inc. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 44.108 €
2294235 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Niagara Falls (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 70.537,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde und Aufzeichnungspflichten. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 2294235 Ontario Inc.“, veröffentlicht am 02.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(2), 63.1(2); PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
Originalbetrag 70.537,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- Administrative monetary penalty on 2294235 Ontario Inc. (02.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD 45.370 €
Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.
Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on DMCL Chartered Professional Accountants Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 Metex Heat Treating Ltd.Härterei Metex: 144.000 CA$ nach Stichflamme beim Ofenstart 89.949 €
Beim Wiederanfahren eines wochenlang stillgelegten Härteofens (Wasserstoff und Ölabschreckbad) entzündeten sich Restdämpfe, weil zwischen Stickstoffspülung und Zündung zu viel Zeit verging; zwei Beschäftigte wurden schwer verletzt. Nur einer trug flammhemmende Schutzkleidung, der andere hatte keine erhalten. Geldstrafe 144.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Selten durchgeführte Tätigkeiten wie das Wiederanfahren von Anlagen brauchen feste Schrittfolgen und vollständige Schutzausrüstung für alle Beteiligten.
Anfahrprozeduren an Industrieöfen; Schutzkleidung
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
Originalbetrag 144.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.
- Brampton Company Fined $144,000 After Furnace Explosion Injures Workers (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 674.531 €
British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.
- Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation (28.08.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 124.321 €
Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.
- Administrative monetary penalty on CNE Casino (04.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.07.2025 RTAX Financial Corp.RTAX Financial: 175.000 CAD Verwaltungsstrafe wegen Anlagebetrugs und Emission ohne Prospekt 109.170 €
Ein ASC-Panel hatte zuvor festgestellt, dass RTAX Wertpapiere unerlaubt vertrieben und Anleger zwischen 2016 und 2019 um mindestens 462.421 CAD betrogen hatten: Die Gelder sollten in Investitionen oder Darlehen an Dritte fließen, wurden aber zu einem erheblichen Teil privat, für fremde Schulden und für Zahlungen an andere Anleger verwendet. Im Sanktionsbeschluss ordnete das Panel eine Verwaltungsstrafe von 175.000 CAD an; die Herausgabe von 462.421 CAD und die Kosten von 81.755 CAD sind davon getrennt und nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. RTAX muss den Wertpapierhandel dauerhaft einstellen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Anlegergelder müssen strikt zweckgebunden verwendet werden, und ohne Prospekt oder Ausnahme darf kein Kapital eingeworben werden.
Anlagebetrug und unerlaubte Wertpapieremissionen
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Hearing Panel
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 110(1) (Vertrieb ohne Prospekt) und s. 93(1)(b) (Betrug); Sanktionen nach s. 198 (u. a. s. 198(1)(i) Herausgabe), s. 199 (Verwaltungsstrafe) und s. 202 (Kosten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- ASC: Decision (Sanctions), 2025 ABASC 96, 09.07.2025 (Respondents: [Direktor] and RTAX Financial Corp.) Entscheidung einer Behörde
- ASC: News Release zum Sanktionsbeschluss gegen RTAX Financial Corp. und ihren Direktor, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.07.2025 TreasureMeta CorporationFINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen TreasureMeta Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 15.440 €
TreasureMeta Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Markham (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 9. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit traf, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on TreasureMeta Corporation“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- Administrative monetary penalty on TreasureMeta Corporation (05.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.07.2025 Department of National Defence (Kanada)Kanadas Verteidigungsministerium zahlt 10.000 CAD für zerstörtes Bussardnest 6.238 €
Bei Zaunrückbauarbeiten auf dem Stützpunkt Canadian Forces Base Suffield zerstörten schwere Maschinen ein besetztes Nest des geschützten Königsbussards samt drei Eiern. Das Verteidigungsministerium bekannte sich in zwei Anklagepunkten nach dem Species at Risk Act schuldig und wurde zu 10.000 CAD verurteilt.
Auch Bau- und Rückbauarbeiten auf Militärgelände brauchen eine vorherige Artenschutzprüfung und eingewiesene Maschinenführer.
Artenschutz bei Bauarbeiten
- Behörde / Gericht
- Alberta Court of Justice (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Species at Risk Act, s. 32(1) und s. 33
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
Originalbetrag 10.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- Department of National Defence fined $10,000 for violating the Species at Risk Act in Alberta Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 9321-0599 Québec Inc.FINTRAC: Geldbuße von 23.100 CAD gegen 9321-0599 Québec Inc. wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 14.401 €
9321-0599 Québec Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Brossard (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 23.100 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 23.100 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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24.06.2025 Pacesetter Marketing Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 41.085 CAD gegen Pacesetter Marketing Ltd. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 25.815 €
Pacesetter Marketing Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.085 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 41.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.
- Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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12.06.2025 Ville de LongueuilStadt Longueuil zahlt 30.000 CAD für Mäharbeiten, die ein geschütztes Vogelnest zerstörten 18.979 €
Bei Mäharbeiten im städtischen Parc des Sorbiers wurde im Juli 2024 mindestens ein Nest des geschützten Bobolinks zerstört; ein Bürger meldete den Fund. Die Stadt bekannte sich nach dem Species at Risk Act schuldig und zahlt 30.000 CAD.
Pflegepläne für Grünflächen müssen Brutzeiten geschützter Arten berücksichtigen und die ausführenden Teams entsprechend einweisen.
Artenschutz bei Grünflächenpflege
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Species at Risk Act, s. 33
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 30.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.
- The Ville de Longueuil ordered to pay $30,000 for damaging or destroying at least one bobolink nest Pressemitteilung einer Behörde
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02.06.2025 HRA Group HoldingsFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen HRA Group Holdings wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 84.383 €
HRA Group Holdings ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings“, veröffentlicht am 02.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.06.2025.
- Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings (02.10.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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29.05.2025 Immobilienmakler aus Calgary, Alberta (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 117.975 CAD gegen Immobilienmakler aus Calgary – nach Erledigung der Berufung 63.987,50 CAD gezahlt 41.033 €
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Calgary (Alberta); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 117.975 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach FINTRAC handelte es sich bei den Richtlinien um eine nicht auf das Unternehmen zugeschnittene Vorlage; in allen zehn geprüften Aufzeichnungen über Geldeingänge fehlte die Kontonummer. Ursprünglich setzte FINTRAC 117.975 CAD fest. Nach Angaben der Behörde legte das Unternehmen Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) ein; am 28. Februar 2026 wurde die Berufung erledigt, das Unternehmen zahlte 63.987,50 CAD, und der Fall ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 63.987,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2025.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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22.05.2025 Brunner Manufacturing & Sales Ltd. (Tecna Forge)Schmiede Tecna Forge: tödlicher Absturz bei erstmaliger Pressenwartung – 220.000 CA$ 140.306 €
Zwei Beschäftigte der Schmiede in Niagara Falls bauten 2023 erstmals ein Distanzstück aus einer Presse aus; statt der im Handbuch vorgeschriebenen Führungsbolzen nutzten sie behelfsmäßige Stahlschrauben und ließen die rund 1,25 t schwere Kolbeneinheit am Kran hängen. Die Last schwang aus, ein Arbeiter stürzte mit ihr zu Boden und starb. Das Unternehmen hatte die Beschäftigten nicht über die Gefahren von Abweichungen vom Betriebshandbuch unterrichtet; Geldstrafe 220.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Erstmals ausgeführte Instandhaltungsaufgaben brauchen eine Unterweisung anhand der Herstelleranleitung – Improvisation mit schweren Lasten endet tödlich.
Arbeiten nach Betriebsanleitung bei seltenen Instandhaltungsaufgaben
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Welland (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(2)(d) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
Originalbetrag 220.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2025.
- Niagara Falls Manufacturer Fined $220,000 Following Workplace Fatality (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
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21.05.2025 HomeLife New World Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 36.135 CAD gegen HomeLife New World Realty Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 22.985 €
HomeLife New World Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto und Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.135 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 58(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 36.135 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.05.2025.
- Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.05.2025 13859380 Canada Inc. (Crane Supply)Crane Supply: CAI begrenzt Fahrerkameras mit KI-Ereigniserkennung in Lieferwagen Anordnung
Der Großhändler für Rohre und Armaturen hatte 2023 in allen Lieferfahrzeugen ein Kamerasystem installiert, das auch die Fahrerkabine vom Motorstart bis 20 Minuten nach dem Abstellen filmt und per künstlicher Intelligenz Ereignisse wie Handynutzung, fehlenden Gurt oder Rauchen erkennt. Die Commission d'accès à l'information sah die Notwendigkeit der Erhebung nicht belegt, weil der Eingriff in die Privatsphäre der Fahrer nicht ausreichend minimiert war, und ordnete an, Innenaufnahmen auf wenige Sekunden vor und nach einem Vorfall zu begrenzen oder einzustellen, nach dem Abstellen des Motors nicht mehr zu filmen und darüber hinausgehende Aufnahmen zu vernichten.
Kameras in Firmenfahrzeugen sollten nur ereignisbezogen aufzeichnen; eine durchgehende Aufnahme der Fahrer lässt sich kaum rechtfertigen.
Videoüberwachung von Beschäftigten in Firmenfahrzeugen
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 5 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- CAI, section de surveillance: Décision 1031833-S, 13859380 Canada Inc. (Crane Supply), 20.05.2025 Entscheidung einer Behörde
- CAI: Répertoire des décisions rendues par la section de surveillance Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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15.05.2025 Primary Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 93.390 CAD gegen Primary Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 59.693 €
Primary Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 15. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 93.390 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Prüfung auf politisch exponierte Personen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Primary Capital Inc.“, veröffentlicht am 18.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.3(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 119(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
Originalbetrag 93.390 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2025.
- Administrative monetary penalty on Primary Capital Inc. (18.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.05.2025 Canaccord Genuity Corp.FINTRAC: Geldbuße von 544.500 CAD gegen Canaccord Genuity Corp. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 348.324 €
Canaccord Genuity Corp. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 14. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 544.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen in 100 geprüften Fallakten fest; bei 14 geprüften Akten von Hochrisikokunden waren Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Kundendaten nicht aktualisiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Canaccord Genuity Corp.“, veröffentlicht am 03.07.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-07-03-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(2), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 544.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.
- Administrative monetary penalty on Canaccord Genuity Corp. (03.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.05.2025 Spence Diamonds Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 264.000 CAD gegen Spence Diamonds Ltd. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 168.217 €
Spence Diamonds Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 264.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fehlte nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung; zudem konnte das Unternehmen weder die Schulung aller Beschäftigten noch eine Überprüfung seines Compliance-Programms belegen. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd.“, veröffentlicht am 23.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-23-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 23.09.2025
Originalbetrag 264.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.
- Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd. (23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.04.2025 NetCents Technology Inc.NetCents Technology: 3,34 Mio. CAD Abschöpfung wegen irreführendem Krypto-Coin-Verkauf 2,11 Mio. €
Das Zahlungsunternehmen aus Vancouver verkaufte 2017 ohne Prospekt einen eigenen Krypto-Coin an rund 500 Anleger und nahm 3.341.040,91 CAD ein; dabei verwies es auf eine unabhängige gemeinnützige Organisation, die es nicht gab, meldete ausverkaufte Tranchen, die nicht ausverkauft waren, und nannte überhöhte Monatsumsätze. Zudem betrieb es ohne Anerkennung eine Handelsplattform für den Coin. Im Vergleich mit der BCSC wurde NetCents dauerhaft vom Wertpapierhandel ausgeschlossen und muss die seit 2018 eingefrorenen Erlöse samt Zinsen an die Kommission zahlen. Der Betrag von 3.341.040,91 CAD ist die Herausgabe (disgorgement) der Erlöse, keine Verwaltungsstrafe.
Wer Krypto-Token an Anleger verkauft, muss die Wertpapierpflichten prüfen und darf in Whitepapers und Mitteilungen nur belegbare Angaben machen.
Token-Verkäufe als Wertpapieremission und wahrheitsgemäße Anlegerinformation
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich und Anordnung)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 61 (Prospektpflicht), s. 50(1)(d) (Falschangaben), s. 25 (nicht anerkannte Börse); Anordnungen nach s. 161(1)(b), (d) und (g)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Die damaligen Direktoren und leitenden Angestellten sind nicht mehr im Unternehmen; durch den Vergleich entfiel eine Anhörung.
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 3.341.040,91 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.
- BCSC: Order, NetCents Technology Inc., 2025 BCSECCOM 140, 16.04.2025 Entscheidung einer Behörde
- BCSC: Settlement Agreement, NetCents Technology Inc., 2025 BCSECCOM 139 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen 174.825 €
Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.
Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu Ontario International College Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.03.2025 Hub Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 99.000 CAD gegen Hub Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 63.662 €
Hub Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Woodbridge (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Hub Capital Inc.“, veröffentlicht am 12.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 99.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.
- Administrative monetary penalty on Hub Capital Inc. (12.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.03.2025 AV Terrace Bay Inc.Zellstoffwerk AV Terrace Bay: 525.000 CAD Geldstrafe für Abwasser- und Abluftverstöße 334.587 €
Im Mai 2023 starben bei einem Toxizitätstest mit dem Abwasser des Zellstoffwerks, das über einen Bach in den Oberen See eingeleitet wird, alle Test-Regenbogenforellen; zudem überschritt das Werk im selben Monat viermal den Grenzwert für reduzierte Schwefelverbindungen (TRS) in der Abluft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen zweier Verstöße nach dem Environmental Protection Act zu 525.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 131.250 CAD Opferzuschlag.
Schon kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen bei Abwasser und Abluft können hohe Strafen auslösen; laufende Überwachung und schnelles Gegensteuern gehören zum Pflichtprogramm.
Einhaltung von Abwasser- und Emissionsgrenzwerten
- Behörde / Gericht
- Gericht in Thunder Bay (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Abwasserqualität nach der Umweltgenehmigung (Environmental Compliance Approval) und Industriestandard für TRS-Emissionen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Laut Ministerium meldete das Unternehmen den Testbefund und jede TRS-Überschreitung wie vorgeschrieben, untersuchte die Ursachen der Überschreitungen sofort und legte einen Minderungsplan vor; wöchentliche Nachtests des Abwassers ergaben keine weiteren Ausfälle.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 525.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Pulp Mill Fined $525,000 for Environmental Protection Act Violations, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1006183 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.03.2025 Crystal Currency Exchange Inc.FINTRAC: Geldbuße von 348.067,50 CAD gegen Crystal Currency Exchange Inc. wegen 9 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 226.047 €
Crystal Currency Exchange Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Burnaby (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 348.067,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 9 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen sowie mehrere nicht gemeldete Serien von Bargeldeingängen und ein- und ausgehenden Auslandsüberweisungen fest, die innerhalb von 24 Stunden zusammen mindestens 10.000 CAD erreichten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Crystal Currency Exchange Inc.“, veröffentlicht am 29.05.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-05-29-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 30(1)(c), 156(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.05.2025
Originalbetrag 348.067,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2025.
- Administrative monetary penalty on Crystal Currency Exchange Inc. (29.05.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.03.2025 Cambrian Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 116.160 CAD gegen Cambrian Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 76.907 €
Cambrian Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine Kreditgenossenschaft mit Sitz in Winnipeg (Manitoba). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 3. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 116.160 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung und zwei Meldungen eingehender Auslandsüberweisungen; Richtlinien zur laufenden Überwachung und die Risikobewertung waren zu wenig dokumentiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Cambrian Credit Union“, veröffentlicht am 10.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 7(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
Originalbetrag 116.160 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2025.
- Administrative monetary penalty on Cambrian Credit Union (10.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.02.2025 Metro Inc.Metro: CAI verbietet Gesichtserkennungs-Datenbank gegen Ladendiebstahl Anordnung
Metro meldete der Commission d'accès à l'information 2024 ein Pilotprojekt, bei dem Personen in Filialen der Marken Metro, Super C und Jean Coutu über die Videokameras an Ein- und Ausgängen per Gesichtserkennung mit einer biometrischen Datenbank abgeglichen werden sollten; aufgenommen werden sollten Personen, die an Ladendiebstählen oder Betrug mit Polizeieinsatz beteiligt waren. Die CAI wertete dies als Identitätsprüfung mit biometrischen Merkmalen, die nach Art. 44 LCCJTI die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erfordert, und untersagte die Inbetriebnahme der Datenbank. Die Entscheidung wird vor der Cour du Québec angefochten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Biometrische Gesichtserkennung im Handel setzt in Québec die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen voraus, auch bei Pilotprojekten.
Biometrie und Gesichtserkennung zur Diebstahlprävention im Handel
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Loi concernant le cadre juridique des technologies de l'information (RLRQ c. C-1.1), Art. 44 und 45; Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- CAI, section de surveillance: Décision 1037199-S, Metro Inc., 18.02.2025 Entscheidung einer Behörde
- CAI, section de surveillance: Décision 1037199-S, Metro Inc., 01.04.2026 (Folgeentscheidung, Rn. 5–6: Anfechtung der Entscheidung vom 18.02.2025 vor der Cour du Québec) Entscheidung einer Behörde
- CAI: Répertoire des décisions rendues par la section de surveillance Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.01.2025 Mobile TeleSystems Public Joint Stock Company (MTS)Federal Court weist Klage des Mobilfunkbetreibers MTS gegen Sanktionslistung ab Anordnung
Russlands größter Mobilfunk- und Festnetzbetreiber griff seine Aufnahme in die kanadische Russland-Sanktionsliste direkt gerichtlich an. Der Federal Court bestätigte die Abweisung des Antrags ohne Nachbesserungsmöglichkeit, weil MTS zunächst das in den Regulations vorgesehene Streichungsverfahren beim Minister hätte nutzen müssen.
Gegen eine Sanktionslistung führt der Weg zuerst über das behördliche Streichungsverfahren; Geschäftspartner müssen die Listung bis dahin beachten.
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2025 FC 181); Attorney General of Canada
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2023-163, s. 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2025 Rio Tinto Fer et Titane inc.Rio Tinto Fer et Titane: 2 Mio. CAD Strafe für nickelhaltige und saure Minenabwässer 1,36 Mio. €
An der Mine Lac Tio bei Havre-Saint-Pierre kam es 2023 zu Nickelüberschreitungen, nachdem durchtrennte Stromkabel die Abwasserbehandlung lahmlegten, zu unbehandelten sauren Einleitungen im Sommer sowie zu einer unterlassenen Probenahme nach einer unerlaubten Einleitung. Das Unternehmen bekannte sich in acht Punkten schuldig und zahlt 2 Mio. CAD in den Environmental Damages Fund.
Ausfälle der Abwasserbehandlung müssen durch Notfallpläne abgefangen und durch die vorgeschriebenen Probenahmen dokumentiert werden.
Probenahme- und Überwachungspflichten nach Störungen
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Subsection 36(3); Metal and Diamond Mining Effluent Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
Originalbetrag 2.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.12.2024 Argosy Securities Inc.FINTRAC: Geldbuße von 66.000 CAD gegen Argosy Securities Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 44.159 €
Argosy Securities Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 66.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Argosy Securities Inc.“, veröffentlicht am 13.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-13-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
Originalbetrag 66.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2024.
- Administrative monetary penalty on Argosy Securities Inc. (13.02.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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19.12.2024 MSBG International Holdings Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen MSBG International Holdings Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 16.577 €
MSBG International Holdings Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 19. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MSBG International Holdings Ltd.“, veröffentlicht am 25.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- Administrative monetary penalty on MSBG International Holdings Ltd. (25.02.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.12.2024 2147353 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen 2147353 Ontario Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 22.376 €
2147353 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Cash Shop #27“, veröffentlicht am 06.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-06-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 63.1(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2024.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Cash Shop #27 (06.02.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.11.2024 WealthBar Financial Services Inc. (CI Direct Investing)CI Direct Investing (WealthBar): 60.000 CAD wegen KYC- und Interessenkonfliktmängeln 40.623 €
Eine Schwerpunktprüfung der Canadian Securities Administrators zu Interessenkonflikten ergab 2022, dass der online tätige Vermögensverwalter nach Inkrafttreten der Client Focused Reforms Interessenkonflikte aus Empfehlungsvereinbarungen mit zwölf Partnern nicht erkannt und offengelegt, über vier dieser Partner gewonnene Kunden nur für deren Modellportfolios geprüft und die Know-your-Client-Pflichten mit einem unvollständigen Online-Fragebogen nicht erfüllt hatte. Im Vergleich mit der BCSC verpflichtete sich WealthBar zur Zahlung von 60.000 CAD; zuvor hatte es 14.800 CAD Prüfkosten gezahlt und ein Jahr lang einen unabhängigen Compliance-Monitor eingesetzt.
Neue Regeln wie die Client Focused Reforms verlangen eine aktive Neubewertung bestehender Partnerschaften, Fragebögen und Beratungsabläufe.
Interessenkonflikte, Eignungsprüfung und Know-your-Client in der digitalen Vermögensverwaltung
- Behörde / Gericht
- British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- National Instrument 31-103, s. 13.2, 13.2.01 (Know your Client), 13.3 (Eignung), 13.4 (Interessenkonflikte); Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Frühzeitiger Vergleich, Kooperation während Prüfung und Verfahren, keine Anlegerbeschwerden; die Mängel wurden unter Aufsicht eines Compliance-Monitors behoben.
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.11.2024 Immobilienmakler aus Laval, Québec (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 107.250 CAD gegen Immobilienmakler aus Laval wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 72.628 €
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Laval (Québec); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fand FINTRAC fünf Lücken in den Richtlinien, unter anderem zu wirtschaftlich Berechtigten, zur Beteiligung Dritter und zu politisch exponierten Personen; die Risikobewertung bestand aus einem allgemeinen Formular ohne Risikostufen und Gegenmaßnahmen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.05.2025
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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19.11.2024 Hydro One Networks Inc.Hydro One: 250.000 CA$ nach Kontakt mit spannungsführender Leitung 168.543 €
Beim Montieren von Kupferleitungen an einer freigeschalteten 44-kV-Leitung berührte ein Leiterstück die darunter verlaufende, nicht abgedeckte 4,8-kV-Leitung; ein Arbeiter wurde schwer verletzt. Der Netzbetreiber hatte die Sicherheitsregeln für Arbeiten nahe spannungsführender Anlagen nicht eingehalten. Geldstrafe 250.000 CA$ (19.11.2024).
Freischalten allein reicht nicht; benachbarte, weiter spannungsführende Leitungen müssen abgedeckt werden.
Abdecken benachbarter spannungsführender Teile
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Goderich (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Sections 181, 183 O. Reg. 213/91 (Construction Projects) i. V. m. s. 132 Electrical Utility Safety Rules; ss. 27(1)(a), 25(1)(c) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
Originalbetrag 250.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2024.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu Hydro One Networks Inc. (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.11.2024 ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c.ArcelorMittal-Bergbautochter: 100.000 CAD Strafe für Behinderung von Umweltinspektoren 67.236 €
Bei Inspektionen des Bergbaukomplexes Mont-Wright im Juni 2022 forderten Umweltinspektoren Unterlagen zur Einhaltung der Abwasservorschriften an; das Unternehmen verweigerte bis September 2022 die Herausgabe eines Teils davon. Das Gericht verhängte 100.000 CAD wegen Behinderung der Kontrolle und ordnete die Vorlage der Unterlagen an (eigenständiges Verfahren neben der späteren 100-Mio.-CAD-Strafe).
Die Verweigerung angeforderter Unterlagen ist selbst eine Straftat – Beschäftigte müssen wissen, wie mit Auskunftsersuchen von Inspektoren umzugehen ist.
Kooperation und Dokumentenherausgabe bei behördlichen Inspektionen
- Behörde / Gericht
- Court of Québec (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Fisheries Act, Section 62 (Behinderung von Kontrollbeamten); Metal and Diamond Mining Effluent Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.
- ArcelorMittal Exploitation Minière Canada s.e.n.c. ordered to pay $100,000 for obstructing enforcement officers Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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05.11.2024 Exchange Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße gegen Exchange Bank of Canada nach Berufung auf 1.027.975 CAD herabgesetzt 679.518 €
Exchange Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 2.457.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD. Im Einzelnen stellte FINTRAC fünf fehlende Verdachtsmeldungen in 26 geprüften Fallakten, acht Fälle ohne vorgeschriebene laufende Überwachung und drei falsch eingeordnete, daher nicht gemeldete Bargeldtransaktionen fest; das Compliance-Programm sei dem Geschäftsmodell und der internationalen Reichweite der Bank nicht angemessen gewesen. Die Bank legte Berufung ein; nach Angaben von FINTRAC bestätigte das kanadische Bundesgericht (Federal Court) am 18. Dezember 2025 die Verstöße, setzte die Geldbuße jedoch auf 1.027.975 CAD herab. Das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Exchange Bank of Canada“, veröffentlicht am 11.12.2024, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2024-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9(1); PCMLTF Regulations 7(1)(a), 123.1, 156(1)(c), Schedule 1; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
Originalbetrag 1.027.975 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.11.2024.
- Administrative monetary penalty on Exchange Bank of Canada (11.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.11.2024 Money Services Business aus Toronto, Ontario (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 249.480,50 CAD gegen Money Services Business aus Toronto wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 164.619 €
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 249.480,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Befolgung einer ministeriellen Weisung, Aufzeichnungspflichten und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen meldete das Unternehmen entgegen der Ministerialweisung zu Iran 44 Transaktionen mit Ursprung in Iran nicht, dokumentierte bei diesen Wechselgeschäften weder Wechselkurs noch Kursquelle und machte bei der Registrierung Angaben, die nicht seiner tatsächlichen Tätigkeit entsprachen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 11.43; PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c); PCMLTF Registration Regulations s. 4(a), 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
Originalbetrag 249.480,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.11.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen 40.005 €
Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.
Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.
Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- ASC: Notices, Decisions and Orders (Settlement Agreement and Undertaking, 21.10.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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16.09.2024 ein integrierter Ölkonzern mit Raffinerie in OntarioÖlkonzern: 900.000 CAD Geldstrafe für einen Ölaustritt an einer Raffinerie in Ontario 595.671 €
Nach Feststellung des mit der Anklage befassten Gerichts fraß sich im April 2021 an einer Raffinerie in Ontario Dampf aus einem seit Januar bekannten, zur Reparatur zurückgestellten Leck einer Begleitheizung in eine benachbarte Leitung, und rund 1.150 Liter Altöl traten aus. Benachbarte Betriebe und Anwohner meldeten Geruchsbelästigungen, Reizungen, Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Betreiber wurde wegen Einleitung eines Schadstoffs mit nachteiliger Wirkung nach dem Environmental Protection Act zu 900.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 225.000 CAD Opferzuschlag verurteilt.
Bekannte Leckagen an Leitungen mit gefährlichen Stoffen sollten nach dem Risiko für die Nachbarschaft priorisiert und nicht saisonal aufgeschoben werden.
Instandhaltung und Leckagemanagement in Anlagen mit gefährlichen Stoffen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Sarnia (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Einleitung eines Schadstoffs, die eine nachteilige Wirkung verursacht hat oder wahrscheinlich verursacht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
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04.09.2024 eine kanadische DruckereiDruckerei: CAI ordnet Ende der Gesichtserkennung bei der Zutrittskontrolle an Anordnung
Die Druckerei hatte 2020 in der Pandemie ein Zutrittssystem mit Gesichtserkennung und Temperaturmessung für ihre Beschäftigten eingeführt und die Gesichtserkennung weiter genutzt, nachdem die Temperaturmessung im Oktober 2022 eingestellt worden war. Die Commission d'accès à l'information befand, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass die Erhebung der biometrischen Daten für die Zutrittskontrolle notwendig ist, und ordnete an, binnen 90 Tagen die Erhebung und die Nutzung der Gesichtserkennung zu beenden und die erzeugten biometrischen Vorlagen zu vernichten.
Biometrische Zutrittskontrollen für Beschäftigte brauchen einen dokumentierten Nachweis, dass ihr Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre überwiegt.
Biometrische Zutrittskontrolle am Arbeitsplatz
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 4 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- CAI, Entscheidungen der Überwachungssektion (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink
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14.08.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 229.350 CAD gegen Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British Columbia wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 151.737 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Surrey (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 14. August 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 229.350 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung eingehender Auslandsüberweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Befolgung einer ministeriellen Weisung. Im Einzelnen stellte FINTRAC 21 nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen fest; zudem meldete das Unternehmen entgegen der Ministerialweisung zu Iran 21 Transaktionen mit Ursprung in Iran nicht. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9(1), 9.6(1), 11.43; PCMLTF Regulations 28(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
Originalbetrag 229.350 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink
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17.07.2024 ein Immobilienmakler aus QuébecFINTRAC: Geldbuße von 36.360 CAD gegen Immobilienmakler aus Québec wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 24.323 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Québec. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.360 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, das Compliance-Schulungsprogramm und die Identifizierung von Kunden. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6; PCMLTF Regulations 64.2, 65(4), 71(1)(b), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 36.360 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.07.2026 · Direktlink
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27.06.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 57.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 39.428 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in North York (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 27. Juni 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
Originalbetrag 57.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
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05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis 2,22 Mio. €
Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.
Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.
Preiswerbung und Pflichtgebühren
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink
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31.05.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 22.291 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Richmond (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 31. Mai 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 11.19; PCMLTF Registration Regulations s. 4(e), 5, 6.1; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.09.2024
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.05.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.05.2026 · Direktlink
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07.05.2024 eine ausländische KryptobörseFINTRAC: Geldbuße von 6.002.000 CAD gegen ausländische Kryptobörse wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 4,07 Mio. €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 7. Mai 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 6.002.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses und die Meldung großer Kryptowerte-Transaktionen ab 10.000 CAD. Nach FINTRAC hatte das Unternehmen trotz mehrerer Gelegenheiten und Fristen die Registrierung nicht abgeschlossen; nicht gemeldete Kryptowerte-Eingänge ab 10.000 CAD identifizierte die Behörde mithilfe von Blockchain-Analysen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 11.1; PCMLTF Regulations 30(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 09.05.2024
Originalbetrag 6.002.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.05.2026 · Direktlink
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19.04.2024 ein kanadischer Wertpapierhändler und VermögensverwalterFINTRAC: Geldbuße von 49.500 CAD gegen Wertpapierhändler wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 33.752 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 19. April 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 49.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(b), 71(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.07.2024
Originalbetrag 49.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink
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09.04.2024 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 9.185.000 CAD gegen kanadische Großbank wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 6,23 Mio. €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 9. April 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 9.185.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Im Einzelnen stellte FINTRAC 20 fehlende Verdachtsmeldungen in 178 geprüften Fallakten fest; zudem beaufsichtigte die Bank ihre Kundenrisikoeinstufung beim Systemwechsel unzureichend, sodass 85 Kunden ohne die vorgeschriebenen verstärkten Maßnahmen blieben und in 96 Fällen keine Neubewertung und Überwachung dokumentiert war. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6, 7, 9.6(3); PCMLTF Regulations 123.1, 146(1), 156(1)(c), 156(2), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.05.2024
Originalbetrag 9.185.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.04.2026 · Direktlink
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13.03.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 107.827,50 CAD gegen Immobilienmakler aus Ontario wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 73.074 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 13. März 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.827,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem eine Risikobewertung auf Grundlage einer allgemeinen Checkliste, unvollständige Aufzeichnungen und 14 Fälle, in denen Ausweisangaben zu Personen fehlten, die Gelder für Immobiliengeschäfte bereitstellten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 29.10.2024
Originalbetrag 107.827,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.03.2026 · Direktlink
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26.02.2024 ein kanadischer StahlherstellerStahlhersteller: 200.000 CA$ nach tödlichem Förderbandunfall eines Alleinarbeiters 136.295 €
Ein allein arbeitender Kohlearbeiter im Stahlwerk des Unternehmens trug vermutlich Haftspray zwischen laufendes Band und Umlenkrolle auf und wurde tödlich erfasst; der Kopfbereich des Förderers war nicht geschützt, eine sichere Methode für das Auftragen im Lauf fehlte. Geldstrafe 200.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Wo Beschäftigte im laufenden Betrieb eingreifen müssen, braucht es eine sichere technische Lösung – und Alleinarbeit braucht ein Überwachungskonzept.
Keine Eingriffe in laufende Förderanlagen; Alleinarbeit
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice Hamilton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(c) Occupational Health and Safety Act (Ontario) i. V. m. s. 196(2)(a) O. Reg. 854 (Mines and Mining Plants)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; danach verbesserte Regeln für Alleinarbeit und Maschinenschutz im gesamten Betrieb.
- Veröffentlicht
- 06.03.2024
Originalbetrag 200.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2024.
- Ontario Ministry of Labour, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.02.2026 · Direktlink
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15.02.2024 ein kanadischer SchrottverwerterSchrottverwerter: 225.000 CAD Geldstrafe wegen ungenehmigter Schere und Shredder-Explosionen 154.671 €
Der Schrottverwerter installierte an einem Standort in Hamilton eine neue Metallschere, ohne die dafür nötige Änderung seiner Umweltgenehmigung zu beantragen; nach Lärmbeschwerden fiel dies auf. An einem zweiten Standort kam es im Autoshredder trotz Ministeriumsanordnung zu Explosionen, weil explosionsgefährliche Materialien nicht entfernt worden waren, und zwei Explosionen wurden nicht gemeldet. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen fünf Verstößen nach dem Environmental Protection Act zu 225.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 56.250 CAD Opferzuschlag.
Neue Anlagen brauchen vor Inbetriebnahme eine angepasste Genehmigung, und behördlich angeordnete Meldepflichten gelten auch für scheinbar kleine Zwischenfälle.
Genehmigungspflicht bei Anlagenänderungen und behördliche Meldepflichten
- Behörde / Gericht
- Gericht in Hamilton (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Betrieb einer Anlage ohne Genehmigung und Nichtbefolgung einer Ministeriumsanordnung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
Originalbetrag 225.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.02.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.02.2026 · Direktlink
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11.02.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 315.282 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 217.646 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Richmond (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Februar 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 315.282 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen stellte FINTRAC für die Jahre 2020 und 2021 zwei fehlende Verdachtsmeldungen, drei nicht abgegebene Meldungen über Bargeldeingänge ab 10.000 CAD sowie 25 ausgehende und vier eingehende nicht gemeldete Auslandsüberweisungen fest; die Kundenrisikobewertung wurde in der Praxis nicht angewandt. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 28(1)(a), 28(1)(b), 28(1)(c), 71(1)(b), 71(1)(c); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.09.2024
Originalbetrag 315.282 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.02.2026 · Direktlink
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06.02.2024 drei kanadische GesellschaftenOttawa: 545.000 CAD gegen drei Gesellschaften wegen missachteter Lohnanordnungen 375.189 €
Das Provincial Offences Court in Ottawa verurteilte in einem Verfahren in Abwesenheit drei nummerierte Gesellschaften, die unter einem gemeinsamen Handelsnamen auftraten, wegen Verstößen gegen den Employment Standards Act. Ein Employment Standards Officer des Arbeitsministeriums hatte festgestellt, dass sieben Beschäftigten rund 340.000 CAD Lohn zustanden; weder die Zahlungsanordnungen noch zwei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen wurden befolgt. Die Geldstrafen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 545.000 CAD; hinzu kommt ein gesetzlicher Opferzuschlag von 25 %. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer behördliche Lohnzahlungsanordnungen ignoriert, macht aus einer offenen Lohnforderung ein Strafverfahren.
Umgang mit behördlichen Lohnanordnungen und Auskunftsverlangen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Ottawa (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 132, 136, 91(8)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
Originalbetrag 545.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink
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08.01.2024 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 83.655 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 57.098 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in West Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Januar 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 83.655 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem, dass keine Prüfung auf Beteiligung Dritter dokumentiert war, dass drei von 25 geprüften Kundenakten unvollständig waren und dass bei zwei Personen, die Gelder bereitstellten, die Ausweisangaben fehlten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1)(b), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
Originalbetrag 83.655 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.01.2026 · Direktlink
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15.12.2023 zwei kanadische Bauunternehmen (ein Stahlbauer und eine Betonfirma)Gebäudeeinsturz in Ontario: Stahlbauer und Betonfirma zahlen 400.000 CA$ 272.982 €
Beim Betonieren der Dachebene eines Neubaus stürzte im Dezember 2020 ein Gebäudeteil ein; zwei Arbeiter starben, vier wurden schwer verletzt. Der Hersteller des Stahltragwerks hatte die Tragfähigkeit nicht sichergestellt, die Betonfirma ihre Leute nicht ausreichend zu korrekten Messverfahren angeleitet. Geldstrafen 260.000 CA$ (Stahlbauer) und 140.000 CA$ (Betonfirma).
Bei Subunternehmerketten bleiben Tragwerkshersteller und aufsichtführender Unternehmer jeweils selbst verantwortlich – Weitergabe der Arbeit entlastet nicht.
Unterweisung zu Betoniervorgaben und Lastgrenzen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice London (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(e)(iii) und Section 25(2)(a) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse beider Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 05.01.2024
Originalbetrag 400.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2023.
- Ontario Ministry of Labour, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2025 · Direktlink
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07.11.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 252.285 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 7 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 171.868 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Thornhill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 7. November 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 252.285 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 7 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Befolgung einer ministeriellen Weisung, Aufzeichnungspflichten, die Identifizierung von Kunden und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen stellte FINTRAC fest, dass das Unternehmen die Ministerialweisung zu Transaktionen mit Bezug zu Iran nicht befolgte und solche Transaktionen nicht als hohes Risiko behandelte, in allen 32 geprüften Devisentickets und allen 142 geprüften Überweisungsaufzeichnungen vorgeschriebene Angaben fehlten und keine schriftliche Vereinbarung mit seinem Agenten im Iran zur Identitätsprüfung bestand. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 11.43; PCMLTF Regulations 30(e), 30(f), 64.1(3), 71(1)(b), 71(1)(c); PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
Originalbetrag 252.285 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.11.2025 · Direktlink
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03.11.2023 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 7.475.000 CAD gegen kanadische Großbank wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 5,1 Mio. €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 3. November 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 7.475.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen stellte FINTRAC 16 fehlende Verdachtsmeldungen in 130 geprüften Fallakten fest, darunter Fälle, in denen der Bank gerichtliche Herausgabeanordnungen zu Kunden vorlagen; zudem fasste die Bank bis Mai 2021 Transaktionen mehrerer Filialen in einer Meldung zusammen (29 von 34 Meldungen einer Stichprobe), und ihre Richtlinien gaben widersprüchliche Vorgaben zur Verdachtsmeldung. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 71(1)(b); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.12.2023
Originalbetrag 7.475.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.11.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.11.2025 · Direktlink
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23.10.2023 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 1.329.150 CAD gegen kanadische Großbank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 914.008 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Oktober 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.329.150 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD. Im Einzelnen beanstandete FINTRAC eine unterlassene Verdachtsmeldung zu einem Kunden, der festgenommen und angeklagt worden war, sowie 1.003 nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen in einer Stichprobe von 20.000. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 12(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 07.12.2023
Originalbetrag 1.329.150 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.10.2025 · Direktlink
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27.09.2023 eine kanadische MöbelhandelsgruppeMöbelhandelsgruppe: 3,25 Mio. CAD wegen aufgeblähter Streichpreise und falscher Countdowns 2,28 Mio. €
Die Möbelhandelsgruppe warb mit überhöhten regulären Preisen und daraus abgeleiteten Rabatten sowie mit Countdown-Timern, obwohl die Aktionen verlängert oder ersetzt wurden. Sie zahlt 3,25 Mio. CAD Strafe und 100.000 CAD Kosten und verpflichtet sich zu einem Compliance-Programm.
Rabatte brauchen einen echten Referenzpreis, und befristete Aktionen müssen wirklich enden.
Streichpreise und Dringlichkeitsaussagen in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (false or misleading representations; ordinary selling price)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Beilegung mit Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 27.09.2023
Originalbetrag 3.250.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2023.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2025 · Direktlink
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28.08.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 156.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 106.683 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kelowna (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 156.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 27.10.2023
Originalbetrag 156.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink
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18.08.2023 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 89.595 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 18. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach den Feststellungen von FINTRAC hatte das Unternehmen zwar eine für die Compliance zuständige Person benannt, diese setzte jedoch kein Compliance-Programm um; dokumentierte Richtlinien, Risikobewertung, Schulungsprogramm und Überprüfung fehlten vollständig. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.08.2025 · Direktlink
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17.08.2023 zwei japanische ReedereienKanada: Geldstrafen gegen zwei japanische Reedereien wegen Absprachen bei Fahrzeugverschiffung 1,33 Mio. €
Die Reedereien stimmten Erhöhungen der Frachtraten für Ro-Ro-Fahrzeugtransporte nach Kanada gegenüber Autoherstellern ab; die zweite Reederei manipulierte zudem Angebote bei einer Ausschreibung eines Autoherstellers. Die erste Reederei zahlt 1,5 Mio. CA$, die zweite 460.000 CA$.
Internationale Kartelle werden in mehreren Ländern nacheinander verfolgt – ein Verstoß zieht Verfahren in jeder betroffenen Jurisdiktion nach sich.
Absprachen über Frachtraten und Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada / Ontario Superior Court
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Conspiracy- und Bid-Rigging-Tatbestände
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis und Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.08.2023
Originalbetrag 1.960.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2023.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.08.2025 · Direktlink
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21.06.2023 eine kanadische GroßbäckereiKanada: Rekordstrafe von 50 Mio. CA$ gegen Großbäckerei wegen Brotpreisabsprachen 34,6 Mio. €
Die Großbäckerei bekannte sich schuldig, 2007 und 2011 mit einem Wettbewerber die Großhandelspreise für abgepacktes Brot, Brötchen und Hotdog-Buns gemeinsam erhöht zu haben. Das Gericht verhängte 50 Mio. CA$ – die bis dahin höchste Strafe für Preisabsprachen in Kanada.
Preisabsprachen bei Grundnahrungsmitteln werden strafrechtlich verfolgt – auch Jahre später und mit Rekordstrafen.
Abgestimmte Preiserhöhungen mit Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada / Ontario Superior Court
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Preisabsprache (vier Anklagepunkte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kooperation im Rahmen des Leniency-Programms
- Veröffentlicht
- 21.06.2023
Originalbetrag 50.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink
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01.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 99.314 CAD gegen Edelmetallhändler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 68.426 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Juni 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.314 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und das Compliance-Schulungsprogramm. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(2), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 24.08.2023
Originalbetrag 99.314 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.06.2025 · Direktlink
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25.05.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 22.604 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 25. Mai 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 11.1; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.08.2023
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.05.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.05.2025 · Direktlink
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23.05.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 57.915 CAD gegen Immobilienmakler wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 39.747 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Mai 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.915 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2019, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 10.08.2023
Originalbetrag 57.915 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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16.05.2023 ein kanadischer Anbieter forensischer SicherheitstechnikKanadischer Forensiktechnik-Anbieter: Remediation Agreement wegen Bestechung auf den Philippinen 7,2 Mio. €
Zwischen 2006 und 2018 soll das Unternehmen philippinische Amtsträger bestochen und den philippinischen Staat im Zusammenhang mit einem ballistischen Identifikationssystem für die Nationalpolizei betrogen haben. Das vom Superior Court of Quebec Anfang 2023 genehmigte und am 16.05.2023 veröffentlichte vierjährige Remediation Agreement sieht 6.593.178 CAD Strafe, 659.318 CAD Zuschlag und 3.296.589 CAD Einziehung sowie einen externen Prüfer vor.
Remediation Agreements verlangen neben Zahlungen einen externen Prüfer – Unternehmen sollten Anti-Korruptions-Programme vorher so aufstellen, dass sie einer Prüfung standhalten.
Behördenaufträge für Sicherheitstechnik im Ausland
- Behörde / Gericht
- Public Prosecution Service of Canada (PPSC); Superior Court of Quebec
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- s. 3 Corruption of Foreign Public Officials Act; s. 380 Criminal Code; Remediation Agreement (Part XXII.1 Criminal Code)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
Originalbetrag 10.549.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.05.2023.
- PPSC, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
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16.03.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 57.255 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 39.310 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in North York (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 16. März 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.255 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 28(1)(c), 30(f), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.05.2023
Originalbetrag 57.255 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.03.2025 · Direktlink
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08.03.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 22.760 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Markham (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. März 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 63.1(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.03.2023
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.03.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2025 · Direktlink
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03.03.2023 ein kanadischer Anbieter von Entsorgungsdiensten für die Öl- und GasindustrieCompetition Tribunal: Entsorger muss nach Übernahme eines Wettbewerbers 29 Anlagen verkaufen Anordnung
Das Competition Tribunal gab am 3. März 2023 dem Antrag der kanadischen Wettbewerbsbehörde gegen die bereits vollzogene Übernahme eines Wettbewerbers durch einen kanadischen Entsorgungsdienstleister teilweise statt und ordnete Veräußerungen an. Die beiden Unternehmen waren Wettbewerber bei Entsorgungsdiensten für die Öl- und Gasindustrie in Westkanada, und der Erwerber hatte sich auf die Effizienzeinrede des Wettbewerbsgesetzes berufen. Das Berufungsgericht wies die Berufung am 1. August 2023 zurück, das oberste Gericht lehnte die Zulassung der weiteren Berufung am 22. Februar 2024 ab; im Februar 2024 genehmigte die Wettbewerbsbehörde einen Käufer für 29 Anlagen des Erwerbers.
Auch eine vollzogene Fusion kann nachträglich zu Veräußerungen führen; die Berufung auf Effizienzvorteile schützt davor nicht automatisch.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (auf Antrag des Commissioner of Competition / Competition Bureau Canada)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Fusionskontrolle (Veräußerungsanordnung wegen erheblicher Minderung des Wettbewerbs in regionalen Märkten); Effizienzeinrede nach s. 96(1) geltend gemacht
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Competition Tribunal, Entscheidungsübersichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.03.2025 · Direktlink
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15.02.2023 eine kanadische Bank aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen kanadische Bank wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 471.232 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 15. Februar 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Meldung verdächtiger Transaktionen. FINTRAC stellt klar, dass diese Mängel nicht mit Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten zusammenhängen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.02.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.02.2025 · Direktlink
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04.01.2023 ein kanadisches EntsorgungsunternehmenEntsorgungsunternehmen: 343.000 CAD Geldstrafe für neun Verstöße an Bodenbehandlungsanlagen 238.808 €
Das Entsorgungsunternehmen verstieß an Anlagen zur Behandlung und Umladung kontaminierter Böden in Toronto zwischen 2018 und 2020 mehrfach gegen seine Umweltgenehmigungen: Die Lagerhalden überschritten die zulässige Höhe von acht Metern, das Gelände war nicht gesichert, ein fortlaufendes Wiegeprotokoll fehlte und Gasflaschen lagerten ohne Anprallschutz; an einem weiteren Standort nahm das Unternehmen organische Abfälle ohne Genehmigung an. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen neun Verstößen nach dem Environmental Protection Act zu 343.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 85.750 CAD Opferzuschlag.
Genehmigungsauflagen wie Haldenhöhen, Zugangssicherung und Mengenprotokolle müssen laufend kontrolliert werden, besonders nach behördlichen Hinweisen.
Einhaltung von Genehmigungsauflagen in der Abfallwirtschaft
- Behörde / Gericht
- Gericht in Toronto East (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Verstöße gegen Auflagen einer Ministeriumsgenehmigung und Abfallannahme ohne Genehmigung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
Originalbetrag 343.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.01.2023.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2025 · Direktlink
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24.10.2022 ein kanadischer CannabisherstellerCannabishersteller: 1,3 Mio. CAD wegen fehlerhafter Zwischenabschlüsse und schwacher Kontrollen 962.820 €
Das Capital Markets Tribunal genehmigte einen Vergleich, in dem der Cannabis-Hersteller einräumte, Zwischenabschlüsse nicht nach den anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt zu haben: 2019 wurden rund 7,6 Mio. CAD Umsatz aus Großhandelsgeschäften ohne wirtschaftliche Substanz erfasst, und im zweiten Quartal 2021 fehlte eine Wertminderung von 234,9 Mio. USD auf Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte. Der Hersteller zahlt eine Verwaltungsstrafe von 1.300.000 CAD und Ermittlungskosten von 40.000 CAD (zusammen 1.340.000 CAD) und muss seine internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung von einem unabhängigen Berater prüfen lassen und dessen Empfehlungen umsetzen.
Nicht-routinemäßige Geschäfte und Werthaltigkeitstests brauchen wirksame Kontrollen, sonst drohen Korrekturen der Abschlüsse und Sanktionen der Wertpapieraufsicht.
Interne Kontrollen über die Finanzberichterstattung und Umsatzrealisierung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 77 (Zwischenabschlüsse nach GAAP); Anordnungen nach s. 127(1) und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen deckte die Fehler nach internen Hinweisen von Beschäftigten selbst auf, meldete sie der Kommission noch vor Abschluss der internen Untersuchung, kooperierte umfassend, korrigierte die Abschlüsse und verbesserte Kontrollen, Schulungen und Personalausstattung im Rechnungswesen.
- Veröffentlicht
- 24.10.2022
Originalbetrag 1.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink
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12.10.2022 ein auf den Seychellen registrierter Betreiber einer KryptohandelsplattformKryptoplattform-Betreiber: Rüge und 600.000 CAD wegen unregistrierten Kryptohandels 447.928 €
Der auf den Seychellen registrierte Betreiber einer Kryptoplattform bot Anlegern in Ontario ohne Registrierung und ohne Prospekt Wertpapiere und Derivate auf Kryptowerte an, darunter Futures und Swaps mit bis zu 125-fachem Hebel; 1.534 Konten aus Ontario wurden tatsächlich genutzt. Im genehmigten Vergleich wurde das Unternehmen gerügt und zahlte eine Verwaltungsstrafe von 600.000 CAD und Ermittlungskosten von 25.000 CAD (zusammen 625.000 CAD) sowie zusätzlich 514.950 USD als Gewinnabschöpfung. Es verpflichtete sich außerdem, keine neuen Konten aus Ontario zu eröffnen und Hebelprodukte für Privatkunden in Ontario abzuwickeln.
Ausländische Handelsplattformen müssen lokale Registrierungs- und Prospektpflichten vor dem Markteintritt klären, nicht erst nach Aufforderung der Aufsicht.
Registrierungspflichten für Kryptohandelsplattformen
- Behörde / Gericht
- Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 25 (Registrierungspflicht) und s. 53 (Prospektpflicht); Anordnungen nach s. 127(1) Nr. 6, 9, 10 und s. 127.1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Nach der Kontaktaufnahme durch die Kommission 2021 schränkte das Unternehmen den Zugang aus Ontario schrittweise ein und arbeitete ab Juni 2022 offen mit der Behörde zusammen.
- Veröffentlicht
- 12.10.2022
Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.10.2022.
- Capital Markets Tribunal, Verfahren (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2024 · Direktlink