Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

EUÖsterreich Alle Filter entfernen
36Fälle aus 1 Jurisdiktion
190,6 Mio. €Summe der Geldbeträge (33 Fälle mit Betrag)
375.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde) 104,3 Mio. € 55 % · 15 Fälle
  2. Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde) 70,2 Mio. € 37 % · 4 Fälle
  3. Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde) 13 Mio. € 7 % · 1 Fall
  4. Datenschutzbehörde (DSB) 1,57 Mio. € 1 % · 9 Fälle
  5. Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024 588.000 € 0 % · 1 Fall
  6. Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026) 375.000 € 0 % · 1 Fall
  7. Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024 356.000 € 0 % · 1 Fall
  8. Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA) 300.000 € 0 % · 1 Fall
  9. Datenschutzbehörde 25.500 € 0 % · 1 Fall
  10. Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) – 0 % · 1 Fall
  11. 1 weitere0 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 174,4 Mio. € 91 % · 19 Fälle
  2. Datenschutz 14,6 Mio. € 8 % · 10 Fälle
  3. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 944.000 € 0 % · 2 Fälle
  4. Umwelt und Nachhaltigkeit 375.000 € 0 % · 1 Fall
  5. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 300.000 € 0 % · 1 Fall
  6. Informationssicherheit und Cyber 870 € 0 % · 1 Fall
  7. Verbraucherschutz und Onlinehandel – 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Handel und E-Commerce 71,5 Mio. € 38 % · 2 Fälle
  2. Bau und Immobilien 64,2 Mio. € 34 % · 8 Fälle
  3. Automobil 15 Mio. € 8 % · 1 Fall
  4. Sonstige 13,5 Mio. € 7 % · 7 Fälle
  5. Transport, Logistik und Schifffahrt 9,2 Mio. € 5 % · 1 Fall
  6. Energie und Versorgung 7,36 Mio. € 4 % · 2 Fälle
  7. Lebensmittel und Landwirtschaft 4,22 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  8. Industrie und Maschinenbau 4,03 Mio. € 2 % · 3 Fälle
  9. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 953.500 € 1 % · 3 Fälle
  10. Verteidigung und Sicherheit 540.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 2 weitere132.070 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022226,3 Mio. €
2023841,3 Mio. €
2024936 Mio. €
20251072,4 Mio. €
2026714,6 Mio. €

36 Fälle

05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus ÖsterreichKartelle und Absprachen 278.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
15.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung gegenüber Händlern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Bauunternehmung Pusiol GmbHBaukartell: 130.000 € gegen Tiefbaufirma Pusiol – Verluste bei Bemessung berücksichtigt ÖsterreichKartelle und Absprachen 130.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Bauunternehmung Pusiol GmbH, eine Tochter der Steiner Baugesellschaft m.b.H., mutmaßlich 130.000 EUR wegen Teilnahme am Baukartell in Niederösterreich von Juli 2002 bis August 2016 (Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei Tiefbau-Ausschreibungen). Die BWB setzte die Buße wegen der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit niedriger an, weil das Unternehmen 2023 und 2024 Jahresfehlbeträge auswies; es gab ein umfassendes Anerkenntnis ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch lange zurückliegende Absprachen werden geahndet; eine angespannte Finanzlage kann die Höhe der Buße mindern, sie aber nicht abwenden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Fehlbeträge 2023 und 2024); umfassendes Anerkenntnis.
Veröffentlicht
04.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße ÖsterreichKartelle und Absprachen 400.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
Veröffentlicht
18.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

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08.04.2025 Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH, Securitas ABSecuritas: 540.000 € Geldbuße für Absprachen bei Ausschreibungen für Sicherheitsdienste ÖsterreichKartelle und Absprachen 540.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und die Securitas AB zur ungeteilten Hand 540.000 EUR. Von August 2019 bis Dezember 2022 hatte ein Mitarbeiter bei drei privaten Ausschreibungen für personelle Sicherheitsdienstleistungen Preise und strategische Informationen mit einer Mitbewerberin abgestimmt. Die BWB gewährte einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenige abgestimmte Angebote bei privaten Ausschreibungen genügen für eine Geldbuße; Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Kontakte zu Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten ÖsterreichKartelle und Absprachen 634.000 €

Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.01.2025 OGH erhöht Gun-Jumping-Geldbuße gegen Lebensmittelhändler von 1,5 auf 70 Mio. € ÖsterreichFusionskontrolle 70 Mio. €

Ein im Beschluss anonymisierter Lebensmitteleinzelhandelskonzern (R*) hatte über seine Tochtergesellschaft mit einem langjährigen Pachtvertrag über eine Filialfläche in einem Einkaufszentrum einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss ohne fusionskontrollrechtliche Freigabe durchgeführt (1. Juli 2018 bis 20. September 2022). Das Kartellgericht verhängte 1,5 Mio. €; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte die Geldbuße auf 70 Mio. € fest, wobei er den Konzernumsatz von 92,3 Mrd. € und eine frühere Geldbuße wegen verbotener Durchführung berücksichtigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übernahme von Filialen per Miet- oder Pachtvertrag kann ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss sein – Expansionsabteilungen müssen die Fusionskontrolle prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflicht bei Standortübernahmen durch Miet- oder Pachtverträge

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin ÖsterreichKartelle und Absprachen 7,09 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung ÖsterreichKartelle und Absprachen 65.000 €

Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Deckangebote in Handwerksausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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