Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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73Fälle aus 3 Jurisdiktionen
707 Mio. €Summe der Geldbeträge (53 Fälle mit Betrag)
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
500.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023424,5 Mio. €
Q1 2024595,2 Mio. €
Q2 202469,31 Mio. €
Q3 20242140,4 Mio. €
Q4 2024712,9 Mio. €
Q1 20256214,4 Mio. €
Q2 2025765,4 Mio. €
Q3 2025911,2 Mio. €
Q4 2025545,4 Mio. €
Q1 202671,4 Mio. €
Q2 2026613,6 Mio. €
Q3 2026973,3 Mio. €

73 Fälle

19.08.2026 WH Media GmbHKommAustria bestraft Verantwortlichen von W24 wegen Werbung in Nachrichtensendung ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben 500 €

Der Wiener Sender W24 strahlte am 29.05.2024 Werbung im Split-Screen innerhalb der Sendung '24 Stunden Wien' aus, trennte Werbung nicht ausreichend vom Programm und überschritt die zulässigen 12 Werbeminuten pro Stunde mit rund 50 Minuten deutlich. Das nach außen vertretungsbefugte Organ erhielt Geldstrafen von insgesamt 500 EUR (plus 50 EUR Kosten); die GmbH haftet nach § 9 Abs. 7 VStG solidarisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbezeitgrenzen und Trennungsgebot gelten auch für kleine Regionalsender – die Geschäftsführung haftet persönlich über § 9 VStG.

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 2 Z 9 i. V. m. §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 AMD-G; § 9 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Verfahrensdauer, reumütiges Geständnis und eingeleitete Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen das nach außen verantwortliche Organ (§ 9 Abs. 1 VStG); Gesellschaft haftet solidarisch.
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: 11,9 Mio. € wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte insgesamt 11,9 Mio. € gegen drei Unternehmen und eine verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Haftung von Führungskräften
Geldbuße gegen eine verantwortliche natürliche Person (nicht namentlich genannt)
Veröffentlicht
21.07.2026

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

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17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 232.500 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
Veröffentlicht
09.01.2026

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
Quellen

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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Anordnung

Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Behörde / Gericht
Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Veröffentlicht
14.11.2025

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 195.000 €

Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Betroffenenrechte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.09.2025

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachen Bußgeld

Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

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22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,73 Mio. €

Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung. Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und PEP-Kunden

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
Haftung von Führungskräften
Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat wegen qualifizierter Geldwäscherei (Taten bei einem anderen Schweizer Bankinstitut) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 2,13 Mio. €

Zwischen 2010 und 2013 validierte ein Vermögensverwalter der Bank 54 Überweisungen, über die rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF, der frühere Mitarbeiter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
Haftung von Führungskräften
Früherer Vermögensverwalter: bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Probezeit zwei Jahre).
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken DeutschlandAuftragsverarbeitung 45 Mio. €

Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
Veröffentlicht
03.06.2025

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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,75 Mio. €

SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.05.2025

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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen DeutschlandKartelle und Absprachen 10,5 Mio. €

Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
Haftung von Führungskräften
Strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Personen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

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07.05.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG, Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbHBundeskartellamt: knapp 6 Mio. € gegen Sennheiser und Sonova wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachen 6 Mio. €

Sennheiser stimmte mindestens seit 2015 mit Händlern die Endverbraucherpreise für Premium-Kopfhörer ab, überwachte sie mit Preisvergleichsdiensten und Spezialsoftware und intervenierte bei zu niedrigen Preisen; Sonova führte dies nach Übernahme des Geschäftsbereichs im März 2022 bis September 2022 fort. Die Beschäftigten waren kartellrechtlich geschult, nutzten das Wissen aber zur Verschleierung (Code-Sprache). Das Bundeskartellamt verhängte knapp 6 Mio. € gegen beide Unternehmen und drei verantwortliche Mitarbeitende (Settlement).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbeobachtungssoftware ist kein Freibrief: Wer auf Abweichungen mit Druck auf Händler reagiert, betreibt verbotene Preisbindung – und Mitarbeitende haften persönlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisgespräche mit Händlern und Preismonitoring

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation und Settlement
Haftung von Führungskräften
Geldbußen gegen drei verantwortliche Mitarbeitende (nicht namentlich genannt)
Veröffentlicht
07.05.2025

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

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27.02.2025 Morgan Stanley (Switzerland) GmbHMorgan Stanley (Schweiz): 1 Mio. CHF Busse wegen Organisationsmangel bei Geldwäscherei SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft traf 2010 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass ein Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei mit Vermögenswerten aus Bestechungsdelikten in Griechenland beging. Die Bundesanwaltschaft schloss das Verfahren mit einem Strafbefehl über 1 Mio. CHF ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Organisationsmängel verjähren im Unternehmensstrafrecht nicht mit dem Weggang des Mitarbeiters – Kontrollen müssen nachweisbar wirken.

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.02.2025

Originalbetrag 1.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben DeutschlandZoll Vorfall

Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler

Behörde / Gericht
Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
Maßnahme
Vorfall ohne bekannte Maßnahme
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Veröffentlicht
03.02.2025

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31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen leitenden Mitarbeiter des staatlichen angolanischen Erdölvertriebs, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD); drei Personen erhielten Freiheitsstrafen. Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Ein früherer leitender Manager der Gruppe erhielt 32 Monate Freiheitsstrafe (davon 12 unbedingt), der Vermittler 24 Monate bedingt, der angolanische Amtsträger 36 Monate (Namen anonymisiert).
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

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29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

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28.01.2025 OGH erhöht Gun-Jumping-Geldbuße gegen Lebensmittelhändler von 1,5 auf 70 Mio. € ÖsterreichFusionskontrolle 70 Mio. €

Ein im Beschluss anonymisierter Lebensmitteleinzelhandelskonzern (R*) hatte über seine Tochtergesellschaft mit einem langjährigen Pachtvertrag über eine Filialfläche in einem Einkaufszentrum einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss ohne fusionskontrollrechtliche Freigabe durchgeführt (1. Juli 2018 bis 20. September 2022). Das Kartellgericht verhängte 1,5 Mio. €; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte die Geldbuße auf 70 Mio. € fest, wobei er den Konzernumsatz von 92,3 Mrd. € und eine frühere Geldbuße wegen verbotener Durchführung berücksichtigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übernahme von Filialen per Miet- oder Pachtvertrag kann ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss sein – Expansionsabteilungen müssen die Fusionskontrolle prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflicht bei Standortübernahmen durch Miet- oder Pachtverträge

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Quellen

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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 800 €

Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

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12.12.2024 Leonteq AG (Finanzgruppe Leonteq)Leonteq: Vertrieb über unregulierte Partner – 9,3 Mio. CHF Gewinneinziehung SchweizOrganisationspflichten 9,98 Mio. €

Die FINMA stellte schwere Verletzungen der Risikomanagement- und Gewährspflichten fest: Die Finanzgruppe überwachte ihre Vertriebskette unzureichend und arbeitete teils mit zweifelhaften, unregulierten Distributoren, die Produkte in nicht vorgesehenen Ländern ohne Zulassung verkauften. Angeordnet wurden Governance-Auflagen, die Beendigung dieser Beziehungen, eine Prüfbeauftragte und die Einziehung von 9,3 Mio. CHF Gewinn; der Entscheid war bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Dritte vertreibt, haftet für deren Regulierungsstatus – Vertriebspartner brauchen eine Due Diligence wie Kunden.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Gute Kooperation im Verfahren; Leonteq hatte bereits selbst Compliance und Distributionskontrollen ausgebaut und verdächtigen Distributoren gekündigt

Originalbetrag 9.300.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.

Quellen

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18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping ist ersatzfähiger Schaden (VI ZR 10/24) DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Im April 2021 wurden Daten von rund 533 Mio. Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich verbreitet, die Unbekannte zuvor über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft und abgegriffen hatten. Der BGH entschied, dass schon der bloße Kontrollverlust über Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO ist, hielt rund 100 Euro für angemessen und verwies die Sache u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen lösen Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch aus – bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.11.2024

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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Freiheitsstrafe

Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
07.11.2024

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06.11.2024 Strabag AG (Köln); Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG als Kronzeuge ohne BußgeldBundeskartellamt: 2,79 Mio. € gegen Strabag wegen Absprache bei Kölner Zoobrücke DeutschlandKartelle und Absprachen 2,79 Mio. €

Bei der Ausschreibung zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017 vereinbarten Mitarbeitende, dass ein Unternehmen ein Schutzangebot abgibt, damit das andere den Zuschlag erhält, gegen spätere Ausgleichszahlung. Strabag erhielt 2,79 Mio. € Geldbuße (Settlement); das Verfahren gegen Kemna wurde als Kronzeuge eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon eine einzige abgesprochene Ausschreibung reicht für Bußgeld und Strafverfahren – Ausgleichszahlungen zwischen Bietern sind ein klares Warnsignal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzangebote und Ausgleichszahlungen bei einzelnen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Settlement
Haftung von Führungskräften
Staatsanwaltschaft Köln verfolgt die beteiligten Personen wegen § 298 StGB
Veröffentlicht
06.11.2024

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung ÖsterreichKartelle und Absprachen 65.000 €

Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (J*, mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Deckangebote in Handwerksausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem ÖsterreichDatenschutz 5.000 €

Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
50 bis 249
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.

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16.08.2024 DSB: 1,5 Mio. Euro gegen Handelskette wegen Kameras auf SB-Kassen, PIN-Feld und Umgebung ÖsterreichVideoüberwachung 1,5 Mio. €

Eine Handelsgesellschaft (Name pseudonymisiert) filmte in einer Filiale 2022 mit neun Kameras u. a. die Selbstbedienungskassen samt Tastatur des Bankomat-Terminals sowie öffentliche Flächen, Haltestellen und Nachbargrundstücke. Die DSB verhängte 1,5 Mio. Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage und Verstoßes gegen die Datenminimierung; das BVwG bestätigte die Höhe am 25.07.2025, eine Revision ist anhängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras im Handel eng auf den Schutzzweck ausrichten – PIN-Eingaben, öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke gehören nicht ins Bild.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

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05.08.2024 Glencore International AGBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Glencore wegen Bestechung im Kongo SchweizBestechung von Amtsträgern 138,9 Mio. €

Glencore traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
05.08.2024

Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.

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27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG (Az. I ZR 98/23)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
27.06.2024

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18.06.2024 HSBC Private Bank (Suisse) SAFINMA: HSBC Private Bank (Suisse) verletzte Geldwäschereiregeln bei zwei PEP SchweizKundensorgfalt Anordnung

Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei zwei politisch exponierten Personen Herkunft und Zweck von Vermögenswerten – Transaktionen von über 300 Mio. US-Dollar aus einer libanesischen staatlichen Institution zwischen 2002 und 2015 – ungenügend abklärte und erst im September 2020 an die Meldestelle meldete. Sie ordnete eine Überprüfung aller PEP-Beziehungen, ein Verbot neuer PEP-Beziehungen bis zu deren Abschluss und einen Prüfbeauftragten an; der Entscheid war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei PEP-Beziehungen müssen Herkunft und Zweck großer Zahlungen belegt werden; eine Meldung Jahre später ist keine Meldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP)

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.06.2024 Favre SA Transports Internationaux TIR Martigny; weitere Parteien: Favre et Studer SA, RETRIPA VALAIS SA, TMR, Centre de Transferts Martigny SAWEKO: Sanktion gegen Walliser Transport- und Entsorgungsfirma wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachen 98.722 €

Unternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Wallis sprachen Offerten ab. Die WEKO sanktionierte Favre SA TIR Martigny mit CHF 95'138 (Favre et Studer: CHF 0), genehmigte einvernehmliche Regelungen und verteilte die Verfahrenskosten auf vier Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kommunale Entsorgungsaufträge sind ein Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörden – Offertenkontakte unter Wettbewerbern sind auch im KMU-Umfeld tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei kommunalen Entsorgungsausschreibungen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Favre et Studer sanktionsfrei)

Originalbetrag 95.138 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.

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05.06.2024 CarXclusive GmbHAutohändler CarXclusive: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß DeutschlandKundensorgfalt 12.866 €

Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Quellen

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01.05.2024 Xplain AG; Bundesamt für Polizei (fedpol); Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)EDÖB: Datenschutzverstöße bei Xplain, fedpol und BAZG nach Ransomware-Angriff SchweizAuftragsverarbeitung Sonstiges

Nach dem Hackerangriff auf den IT-Dienstleister Xplain stellte der EDÖB fest, dass Personendaten von fedpol und BAZG über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu Xplain gelangt waren. Xplain bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (DSG)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
01.05.2024

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24.04.2024 N26 Bank AGBaFin: 9,2 Mio. Euro gegen N26 wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 9,2 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen die Neobank mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. April 2024 eine Geldbuße von 9,2 Mio. Euro, weil sie im Jahr 2022 Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich an die FIU gehen – wer Meldungen systematisch verspätet abgibt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG (verspätete Verdachtsmeldungen, § 43 Abs. 1 GwG); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.05.2024
Quellen

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25.03.2024 Banque Audi (Suisse) SAFINMA zieht 3,9 Mio. Franken Gewinn bei Banque Audi (Suisse) ein SchweizVerdachtsmeldungen 4,01 Mio. €

Die FINMA stellte schwere Verstöße gegen die Geldwäschereiprävention bei PEP-Beziehungen fest: ungenügende Abklärung der Vermögensherkunft, unterlassene Meldungen an die Meldestelle trotz ungeklärter Transaktionszwecke sowie eine schwere Verletzung der Auskunftspflicht, weil ein kritischer interner Revisionsbericht nicht übergeben wurde. Sie zog 3,9 Mio. Franken Gewinn ein, verhängte einen Eigenmittelzuschlag von 19 Mio. Franken und ein zweijähriges Verbot neuer PEP- und Hochrisikobeziehungen (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer der Aufsicht kritische Revisionsberichte vorenthält, verschärft einen Geldwäschereifall erheblich.

Bezug zu Schulung und Awareness

PEP-Abklärungen und Offenheit gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht; Gewinneinziehung und Auskunftspflicht nach Finanzmarktaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.03.2024

Originalbetrag 3.900.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2024.

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01.03.2024 Gunvor SAGunvor verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors SchweizBestechung von Amtsträgern 90,5 Mio. €

Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte Gunvor – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
01.03.2024

Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.

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01.03.2024 MTU Aero Engines AGMTU Aero Engines: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten aufgehoben

Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
20.03.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 500.000 €

Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
30.01.2024

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22.01.2024 Hamburger Hafen und Logistik AGHHLA: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 200.000 €

Die HHLA hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.02.2024

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14.12.2023 BeMo Tunnelling, Echterhoff-Holland, Eiffage Infra-West, Fenne, Gehrken, IH Inpako, IHT, Karger, Korte, Mainka Bau, Möllmann, Rostek & Pesch, T&M Baugesellschaft, AKM VerwaltungsgesellschaftBundeskartellamt: 4,8 Mio. € gegen 14 Baufirmen wegen Absprachen im Industriebau DeutschlandKartelle und Absprachen 4,8 Mio. €

13 Bauunternehmen sprachen Industriebauaufträge der Hüttenwerke Krupp Mannesmann (2011–2016), von ThyssenKrupp Steel Europe (2007–2017) und der Deutschen Edelstahlwerke (2014–2016) ab und verschickten ihre Kalkulationen, damit die anderen höhere Scheinangebote abgeben konnten. Das Bundeskartellamt setzte Geldbußen und Haftungsbeträge von insgesamt rund 4,8 Mio. € gegen die Unternehmen, die frühere Muttergesellschaft AKM (erstmals Haftungsbeträge nach der GWB-Novelle 2017) und zwölf verantwortliche Personen fest; Kronzeuge Hermann Kassens blieb bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Aufträge privater Industriekunden wie Stahlwerke sind vor Submissionsabsprachen geschützt – Kalkulationsaustausch mit Wettbewerbern ist verboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei privaten Industrieaufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Settlement fast aller Unternehmen; Kronzeuge Hermann Kassens Bauunternehmung (Verfahren eingestellt)
Haftung von Führungskräften
Geldbußen bzw. Haftungsbeträge gegen zwölf verantwortliche Personen
Veröffentlicht
14.12.2023

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07.12.2023 KION Group AGKION Group: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 280.000 €

Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.

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Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
21.12.2023

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07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich ÖsterreichVideoüberwachung 20.000 €

Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

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04.12.2023 Swisscom (Schweiz) AGWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Swisscom wegen Glasfaser-Netzbaustrategie SchweizMissbrauch von Marktmacht 19,4 Mio. €

Swisscom baute ihr Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete Swisscom zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.

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