Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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97Fälle aus 3 Jurisdiktionen
733,3 Mio. €Summe der Geldbeträge (69 Fälle mit Betrag)
143,3 Mio. €Größter Einzelfall: Trafigura Beheer B.V.
280.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023424,5 Mio. €
Q1 2024595,2 Mio. €
Q2 202469,31 Mio. €
Q3 20243141,3 Mio. €
Q4 2024812,9 Mio. €
Q1 20256214,4 Mio. €
Q2 2025865,4 Mio. €
Q3 20251716,3 Mio. €
Q4 2025845,5 Mio. €
Q1 20261321,5 Mio. €
Q2 2026613,6 Mio. €
Q3 20261373,4 Mio. €

97 Fälle

31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola SchweizBestechung von Amtsträgern 143,3 Mio. €

Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen leitenden Mitarbeiter des staatlichen angolanischen Erdölvertriebs, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD); drei Personen erhielten Freiheitsstrafen. Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Ein früherer leitender Manager der Gruppe erhielt 32 Monate Freiheitsstrafe (davon 12 unbedingt), der Vermittler 24 Monate bedingt, der angolanische Amtsträger 36 Monate (Namen anonymisiert).
Veröffentlicht
31.01.2025

Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2026 BGH bestätigt Vorteilsannahme eines Beschaffungs-Referatsleiters am OLG Jena DeutschlandBestechung von Amtsträgern Freiheitsstrafe

Ein für Haushalt, Beschaffung und Personal der Thüringer Justiz zuständiger Referatsleiter am OLG Jena ließ sich 2013 bis 2019 von zwei Mitangeklagten vierzehn Darlehen (375 bis 10.000 EUR) gewähren, verbunden mit der stillschweigenden Erwartung, sie bei Aufträgen zu berücksichtigen; zudem schloss er vergaberechtswidrige Dienstleistungsverträge (Schaden über 450.000 EUR). Das LG Gera verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Einziehung. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Vorteilsannahme (nicht Bestechlichkeit) in 13 Fällen, stellte einen verjährten Fall ein und hob die Gesamtstrafe sowie die Tagessatzhöhe auf; über die Revision des Angeklagten wird gesondert entschieden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Private Darlehen von Lieferanten an Beschaffungsverantwortliche sind auch ohne konkrete Gegenleistung strafbar – Vergabestellen brauchen klare Regeln und Rotation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Darlehen und Vorteile von Auftragnehmern an Beschaffungsverantwortliche

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (2. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Gera
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
§ 331 StGB (Vorteilsannahme), § 266 StGB (Untreue); BGH 2 StR 554/25
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verurteilt wurde der frühere Referatsleiter (Leitungsfunktion in der Justizverwaltung); zwei Darlehensgeber waren mitangeklagt.
Veröffentlicht
23.09.2026

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20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt ÖsterreichKundensorgfalt 30.000 €

Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
Quellen

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19.08.2026 WH Media GmbHKommAustria bestraft Verantwortlichen von W24 wegen Werbung in Nachrichtensendung ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben 500 €

Der Wiener Sender W24 strahlte am 29.05.2024 Werbung im Split-Screen innerhalb der Sendung '24 Stunden Wien' aus, trennte Werbung nicht ausreichend vom Programm und überschritt die zulässigen 12 Werbeminuten pro Stunde mit rund 50 Minuten deutlich. Das nach außen vertretungsbefugte Organ erhielt Geldstrafen von insgesamt 500 EUR (plus 50 EUR Kosten); die GmbH haftet nach § 9 Abs. 7 VStG solidarisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbezeitgrenzen und Trennungsgebot gelten auch für kleine Regionalsender – die Geschäftsführung haftet persönlich über § 9 VStG.

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 2 Z 9 i. V. m. §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 AMD-G; § 9 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Verfahrensdauer, reumütiges Geständnis und eingeleitete Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen das nach außen verantwortliche Organ (§ 9 Abs. 1 VStG); Gesellschaft haftet solidarisch.
Veröffentlicht
19.08.2026

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12.08.2026 40 Lkw-Fahrer als Scheinwerkvertrag entliehen: 35.000 € Bußgeld für Transportfirmen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 35.000 €

Ein deutscher Transportunternehmer setzte 40 ausländische Fahrer zweier verbundener litauischer Fuhrunternehmen unter seiner alleinigen Weisung ein; die Überlassung war als Werkvertrag getarnt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit fehlte. Rechtskräftige Bußgelder: 20.000 € gegen die litauische Geschäftsführerin, 15.000 € gegen den deutschen Entleiher (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entscheidend ist die gelebte Praxis: Wer fremde Fahrer wie eigene einsetzt und anweist, betreibt Arbeitnehmerüberlassung – egal, was im Vertrag steht.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Überlassung ohne Erlaubnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Bußgelder gegen die Geschäftsführerin des Verleihers und den Entleiher persönlich.
Veröffentlicht
12.08.2026

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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell DeutschlandKartelle und Absprachen 60,3 Mio. €

Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
Veröffentlicht
06.08.2026

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

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21.07.2026 Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KGBundeskartellamt: 11,9 Mio. € wegen Preisbindung beim Reifenvertrieb (Maxxis/CST) DeutschlandKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Maxxis garantierte Großhändlern feste Margen je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST, überwachte die Preise insbesondere auf der Plattform Tyre24 und griff bei zu niedrigen Preisen ein. Das Bundeskartellamt verhängte insgesamt 11,9 Mio. € gegen drei Unternehmen und eine verantwortliche Person.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Margengarantien und Preiskontrollen gegenüber Händlern sind verbotene Preisbindung – Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Preisgespräche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einflussnahme auf Wiederverkaufspreise und Preisüberwachung auf Plattformen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB (vertikale Preisbindung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Settlement mit Maxxis und Reifen Müller
Haftung von Führungskräften
Geldbuße gegen eine verantwortliche natürliche Person (nicht namentlich genannt)
Veröffentlicht
21.07.2026

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21.07.2026 Unterentlohnung von zwölf Beschäftigten: VwGH bestätigt 15.000 € gegen GmbH-Chef ÖsterreichMindestlohn und Schwarzarbeit 15.000 €

Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH (in der Entscheidung anonymisiert als „L GmbH“, 2025 insolvent) hatte zwölf Arbeitnehmer teils 2023 und vorwiegend 2024 in beträchtlicher Höhe unterentlohnt. Der Magistrat der Stadt Wien verhängte 38.000 €, das Verwaltungsgericht Wien setzte auf 15.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2026/11/0064).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterentlohnung wird in Österreich je Arbeitnehmer bestraft und trifft den Geschäftsführer persönlich – Lohnabrechnung gehört ins Compliance-Monitoring.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Magistrat der Stadt Wien, Verwaltungsgericht Wien)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Mildernde Umstände
Herabsetzung der Strafe durch das Verwaltungsgericht Wien.
Haftung von Führungskräften
Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
Quellen

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten DeutschlandKartelle und Absprachen 453.000 €

Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 GWB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Mildernde Umstände
Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
Veröffentlicht
15.07.2026

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

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31.03.2026 Antidumpingzoll umgangen: Bewährung und Geldstrafe für Import von Friseur-Alufolie DeutschlandZoll 100.000 €

Ein deutsches Importunternehmen deklarierte in China hergestellte Aluminiumfolie für Friseure als Ware mit Ursprung Myanmar, um Antidumpingzölle zu umgehen; eine eigens gegründete Firma in Myanmar nahm nur eine Minimalbearbeitung vor, die den Ursprung nicht änderte. Hinterzogen wurden rund 610.000 Euro, dazu rund 140.000 Euro aus sieben Direktverkäufen an ahnungslose deutsche Kunden. Der verantwortliche chinesische Staatsangehörige erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe; eingezogen wurden über 321.000 Euro, das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ursprungsangaben für Metallwaren mit Antidumpingzoll müssen belastbar sein – minimale Bearbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warenursprung und Ursprungsnachweise bei antidumpingbelasteten Waren

Behörde / Gericht
Gericht in Krefeld (Krefeld District Court); Anklage: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) Köln; Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Hinterziehung von EU-Antidumpingzöllen (Einfuhrabgaben) auf Aluminiumfolie aus China; Ursprungsregeln des EU-Zollrechts
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Stahl und Metall
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
31.03.2026

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

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02.03.2026 Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.)Sechs Jahre Haft für Autohändler: 111 Luxusfahrzeuge trotz Embargo nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 20 Mio. €

Ein auf gepanzerte und Luxusfahrzeuge spezialisierter Autohändler vom bayerischen Untermain brachte 111 Fahrzeuge im Wert von fast 20 Mio. Euro nach Russland, weitere rund 400 Fahrzeuge waren geplant. Das Landgericht Würzburg verurteilte den Inhaber zu sechs Jahren Haft, die frühere Prokuristin zu zwei Jahren auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von rund 20 Mio. Euro an; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxusgüter-Verbote gegen Russland werden mit langen Haftstrafen und Vermögenseinziehung durchgesetzt; auch Prokuristen haften persönlich.

Behörde / Gericht
Landgericht Würzburg (Wirtschaftsstrafkammer); Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen und Staatsanwaltschaft Würzburg
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Russland-Embargoverordnung (EU) Nr. 833/2014 (gewerbsmäßig)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber (Andreas M.) sechs Jahre Freiheitsstrafe; ehemalige Prokuristin (Inna W.) zwei Jahre auf Bewährung.
Veröffentlicht
02.03.2026

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

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23.02.2026 15 Bauarbeiter nicht angemeldet: Geldstrafe und Bußgeld für Geschäftsführer DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 16.316 €

Eine rumänische Baufirma setzte als Subunternehmer eines Düsseldorfer Auftraggebers auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen 15 Arbeiter ein, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden; Schaden rund 85.000 €. Gegen den Geschäftsführer ergingen ein rechtskräftiger Strafbefehl über 15.000 € und ein Bußgeld von 1.316 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ausländische Kräfte einsetzt, muss die Sozialversicherung im Herkunftsland (A1-Bescheinigung) belegen können – sonst gilt deutsches Beitragsrecht.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); SGB IV (Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich per Strafbefehl verurteilt.
Veröffentlicht
23.02.2026

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

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13.02.2026 B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für Überschreitung genehmigter Abfallmengen herabgesetzt ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 6.000 €

Eine Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle war für höchstens 150.000 t Jahresanlieferung und 60.000 t Lager genehmigt, nahm 2021 und 2022 aber rund 188.000 bzw. 224.000 t an und lagerte zeitweise 173.000 t. Das Gericht bestätigte die Bestrafung des verantwortlichen Beauftragten wegen Änderung der Anlage ohne Genehmigung, setzte die Geldstrafe aber von 8.400 auf 6.000 EUR herab (LVwG-S-1039/004-2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Genehmigte Durchsatz- und Lagermengen sind verbindlich; wer mehr annimmt, ändert die Anlage genehmigungspflichtig und haftet als verantwortlicher Beauftragter persönlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung genehmigter Mengen und Kapazitäten im Anlagenbetrieb

Behörde / Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 79 Abs. 1 Z 9 i. V. m. § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002; § 9 Abs. 2 VStG i. V. m. § 26 Abs. 6 AWG 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) als einziger Milderungsgrund; einschlägige Vorstrafen des Beauftragten wirkten erschwerend.
Haftung von Führungskräften
Bestraft wurde der nach § 9 Abs. 2 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte der Gesellschaft.

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12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt ÖsterreichMindestlohn und Schwarzarbeit 11.000 €

Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
Haftung von Führungskräften
Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
Quellen

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12.02.2026 X Betriebsgesellschaft m.b.H. (Krankenhausbetreiberin, im Erkenntnis anonymisiert)Tiroler Klinikbetreiber: VwGH bestätigt Stechuhr-Daten bei Ruhezeitverstößen ÖsterreichArbeitszeit Bußgeld

Die Bezirkshauptmannschaft bestrafte den Geschäftsführer eines Tiroler Krankenhausbetreibers, weil Ärzten im September 2022 nach verlängerten Diensten keine ausreichende Ruhezeit gewährt und Höchstdienstzeiten überschritten worden seien; das Landesverwaltungsgericht hob mehrere Punkte auf, weil die Stechuhr-Daten falsch gewesen seien. Auf Amtsrevision der Arbeitsministerin hob der VwGH diese Aufhebung teilweise auf: Gegen Stechuhr-Aufzeichnungen genügen Zeugenaussagen allein nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zeiterfassungsdaten gelten als Beweis – wer sie für falsch hält, braucht ein zweites Kontrollsystem, nicht nur Zeugen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitszeiterfassung und Ruhezeiten im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH); Strafbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
§§ 4 Abs. 4 Z 1, 7 Abs. 3, 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG); § 9 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Geldstrafen gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG.

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 232.500 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
Veröffentlicht
09.01.2026

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
Quellen

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16.12.2025 A AG / V-Konzern (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)BGH: Betrugsurteile gegen Ex-Manager im Diesel-Skandal rechtskräftig DeutschlandEmissionen und Genehmigungen Freiheitsstrafe

Das LG München II hatte einen Abteilungsleiter der Dieselmotorenentwicklung und einen früheren Leiter der Antriebsentwicklung wegen Betrugs in 94.924 Fällen zu einem Jahr neun Monaten bzw. zwei Jahren und den früheren Vorstandsvorsitzenden der A AG in 17.177 Fällen zu einem Jahr neun Monaten verurteilt, jeweils zur Bewährung. Sie waren für unzulässige Abschalteinrichtungen verantwortlich bzw. schritten trotz Kenntnis nicht ein; der Schaden der Käufer betrug rund 2,32 Mrd. EUR. Der BGH verwarf die Revisionen (1 StR 270/24).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Vorstand von Abschalteinrichtungen erfährt und nicht handelt, macht sich selbst strafbar – Hinweise auf Regelverstöße müssen sofort zu Aufklärung und Kundeninformation führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit regelwidrigen Vorgaben in der Entwicklung und Pflicht zum Einschreiten

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (1. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht München II (Urteil vom 27.06.2023)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
§ 263 StGB (Betrug); unzulässige Abschalteinrichtungen nach US- und EU-Zulassungsrecht
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiheitsstrafen jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Verurteilt wurden ein Abteilungsleiter (P.), ein früherer Leiter der Antriebsentwicklung und späterer Vorstand (H.) sowie der frühere Vorstandsvorsitzende der A AG (S.), der trotz ernsthafter Möglichkeit weiterer Abschalteinrichtungen keine Maßnahmen ergriff.
Veröffentlicht
19.12.2025

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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)

Behörde / Gericht
Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
Veröffentlicht
19.11.2025

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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Anordnung

Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Behörde / Gericht
Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.11.2025 Tödlich abgestürztes Anhängerchassis: Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter verurteilt SchweizArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 112.865 €

2018 starb auf dem Areal eines Unternehmens (im Urteil anonymisiert als „D. AG“) ein Mitarbeiter, als ein rund zwei Tonnen schweres Stahlchassis eines Lkw-Anhängers beim Anheben mit dem Kran herabstürzte: Ein ungeschützter Hebegurt riss an einer scharfen Kante, Kantenschutz fehlte, die Beschäftigten waren nicht geschult, sich aus dem Gefahrenbereich schwebender Lasten fernzuhalten, und SUVA-Auflagen von 2013/2014 waren nicht umgesetzt. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer (180 Tagessätze à 410 CHF bedingt) und den Sicherheitsbeauftragten (180 Tagessätze à 170 CHF bedingt), zusammen 104.400 CHF (6B_521/2025, 6B_523/2025).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Arbeitssicherheit haften in der Schweiz Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte persönlich strafrechtlich, wenn Kranarbeiten nicht sicher organisiert sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Freiburg, Strafappellationshof)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 117 StGB (fahrlässige Tötung) i. V. m. Sorgfaltspflichten der Arbeitssicherheit
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geldstrafen bedingt ausgesprochen.
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter persönlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Originalbetrag 104.400 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

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30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 195.000 €

Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Betroffenenrechte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.09.2025

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30.09.2025 Gerüstbauer ließ verunfallten Schwarzarbeiter ohne Hilfe – Bundesgericht bestätigt Strafe SchweizMindestlohn und Schwarzarbeit 35.028 €

Im Februar 2020 stürzte ein ohne Arbeitsbewilligung beschäftigter Gerüstbauer rund 4,5 m von einem Baugerüst; der Inhaber und Geschäftsführer der Gerüstbaufirma (im Urteil anonymisiert als „A.A. GmbH“) verständigte trotz Kenntnis des Unfalls keinen Rettungsdienst und hatte zwei Kosovaren ohne Bewilligung beschäftigt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern: bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 410 CHF (32.800 CHF), dazu eine Busse von 2.000 CHF, die auch Verkehrsdelikte umfasst (6B_163/2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Arbeitsunfall hat Erste Hilfe Vorrang vor allem anderen – der Versuch, illegale Beschäftigung zu verbergen, macht den Fall strafrechtlich schwerer.

Behörde / Gericht
Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Luzern)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 128 StGB (Unterlassung der Nothilfe); Ausländer- und Integrationsgesetz (Beschäftigung ohne Bewilligung)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber und Geschäftsführer persönlich verurteilt.

Originalbetrag 32.800 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

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28.08.2025 Taxiunternehmer manipulierte Schichtzettel: Bewährungsstrafe, 440.000 € Schaden DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Freiheitsstrafe

Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe, der auch ein Café betrieb, ließ Taxifahrer Schichtzettel unvollständig ausfüllen, vernichtete aufbewahrungspflichtige Unterlagen und führte Sozialversicherungsbeiträge von über 440.000 € nicht ab; zudem beantragte er zu Unrecht Kurzarbeitergeld. Rechtskräftig: 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige Arbeitszeitnachweise sind im Taxi- und Transportgewerbe der erste Ansatzpunkt der FKS – die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher sein.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (126 Fälle)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Unternehmer persönlich verurteilt.
Veröffentlicht
28.08.2025

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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachen Bußgeld

Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

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22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,73 Mio. €

Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung. Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und PEP-Kunden

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
Haftung von Führungskräften
Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat wegen qualifizierter Geldwäscherei (Taten bei einem anderen Schweizer Bankinstitut) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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21.08.2025 Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert)Kardiologin zahlt 1.000 EUR für unbefugten ELGA-Zugriff auf Daten einer Ex-Mitarbeiterin ÖsterreichBeschäftigtendaten 1.000 €

Eine Ärztin rief am 1. August 2024 zwölfmal E-Rezepte und Medikationsdaten einer ehemaligen Mitarbeiterin in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ab, ohne dass ein Behandlungszusammenhang bestand. Die DSB verhängte 1.000 EUR (plus 100 EUR Kosten), mildernd wirkten Geständnis und Unbescholtenheit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffe auf Gesundheitsakten sind nur mit Behandlungsbezug erlaubt – und werden protokolliert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten nur mit Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Fahrlässigkeit, volle Kooperation und Geständnis.

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08.08.2025 Ronny Pecik (Unternehmer)Diversion: Unternehmer Pecik zahlt rund 60.000 EUR wegen Vorteilen für BMF-Generalsekretär ÖsterreichGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 60.000 €

Im Verfahrenskomplex CASAG war der Unternehmer angeklagt, einem Kabinettschef bzw. Generalsekretär im Finanzministerium Vorteile im Wert von rund 17.000 EUR (Nutzung von Luxusautos, Maßanzüge) gewährt zu haben, um Wohlwollen bei Amtsgeschäften zu erlangen. Nach Verantwortungsübernahme wurde das Verfahren rechtskräftig per Diversion gegen Zahlung von rund 60.000 EUR erledigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon Sachgeschenke wie Autonutzung oder Kleidung an Ministeriumsbeamte können als „Anfüttern“ strafbar sein – Geschenkregeln müssen auch für Eigentümer gelten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschenke und Sachzuwendungen an Beamte (Anfüttern)

Behörde / Gericht
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht für Strafsachen Wien
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
§ 307a StGB (Vorteilszuwendung); Diversion nach StPO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Persönliche Verantwortung des Unternehmers Ronny Pecik (Diversion ohne Schuldspruch).
Veröffentlicht
08.08.2025

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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06.08.2025 LG Neuruppin/BGH: 3,5 Jahre Haft für Bestechung des Chefs eines staatlichen Entsorgers DeutschlandBestechung von Amtsträgern Freiheitsstrafe

Der Geschäftsführer eines Anbieters von Deponietechnik gewährte 2015 bis 2019 dem Geschäftsführer eines von zwei Bundesländern kontrollierten Abfallentsorgers Vorteile von rund 696.325 EUR und erhielt dafür bevorzugt Aufträge. Weil der Entsorger staatlich beherrscht ist, galt dessen Chef als Amtsträger. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten ist rechtskräftig; über die Einziehung von 1.982.658,63 EUR muss neu entschieden werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer an kommunale oder landeseigene Unternehmen liefert, besticht rechtlich Amtsträger – dort gelten die strengeren §§ 331 ff. StGB, nicht nur § 299 StGB.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen als Amtsträger

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (6. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Neuruppin
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
§ 334 StGB (Bestechung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB; BGH 6 StR 315/24; LG Neuruppin 13 KLs 26/23
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Der Geschäftsführer des Lieferanten wurde zu 3 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
05.01.2026

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31.07.2025 B KG (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für illegale Übernahme von 258 t Abfall aus Ungarn bestätigt ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 850 €

Im September 2022 übernahm die KG 257,78 Tonnen Abwässer aus der Glycerinaufbereitung einer ungarischen Biodieselanlage, die wegen ihres Methanolgehalts (2,2 %) als gefährlicher Abfall notifizierungspflichtig waren, aber ohne Notifizierung und Zustimmung nach Österreich verbracht wurden. Das Gericht bestätigte die Geldstrafe von 850 EUR gegen den vertretungsbefugten Gesellschafter, hob den zweiten Strafpunkt (Sammeln ohne Erlaubnis) auf und stellte das Verfahren insoweit ein (LVwG-S-512/001-2025).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Empfänger grenzüberschreitender Abfälle muss vor der Übernahme prüfen, ob die Verbringung notifiziert und genehmigt ist – sonst haftet die Geschäftsleitung persönlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Notifizierungspflichten bei grenzüberschreitenden Abfalllieferungen

Behörde / Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 79 Abs. 1 Z 15b i. V. m. § 69 AWG 2002; Art. 2 Nr. 35 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringung); § 9 Abs. 1 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Bestraft wurde der unbeschränkt haftende Gesellschafter als nach § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener.

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

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22.07.2025 Ungarischer Frachtführer: Lkw-Fahrer bei Entsendung unterbezahlt – 500 € rechtskräftig ÖsterreichMindestlohn und Schwarzarbeit 500 €

Ein ungarischer Lkw-Fahrer eines in Ungarn ansässigen Güterbeförderungsunternehmens (in der Entscheidung nicht namentlich genannt) erhielt für eine Entsendung nach Österreich im März 2020 nur 137,94 € statt der kollektivvertraglich gebotenen 319,55 €. Die Bezirkshauptmannschaft Weiz verhängte gegen den Geschäftsführer 500 €, das Landesverwaltungsgericht bestätigte; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0049).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kurze grenzüberschreitende Transporte lösen österreichische Mindestentgelt-Pflichten aus – Speditionen müssen Entsendetage gesondert abrechnen.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Landesverwaltungsgericht Steiermark)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Strafe richtet sich gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer.
Quellen

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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG ÖsterreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 300.000 €

Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2025 Freies Autohaus aus Lohra (Inhaber nicht genannt)Fünf Jahre Haft für Schmuggel von 71 Luxusautos nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5 Mio. €

Der Verantwortliche eines freien Autohauses verkaufte 71 Luxusfahrzeuge mit einem Warenwert von rund 5 Mio. Euro nach Russland und täuschte dabei rechtmäßige Ausfuhren in Drittländer vor. Das Landgericht Marburg verhängte fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von rund 5 Mio. Euro; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vorgetäuschte Ausfuhren in Drittländer fliegen über Zolldaten und Zahlungsflüsse auf – die Einziehung trifft den gesamten Warenwert.

Behörde / Gericht
Landgericht Marburg; Ermittlungen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Zollfahndungsamt Essen
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Luxusgüterverbot)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verantwortlicher des Autohauses persönlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
11.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 2,13 Mio. €

Zwischen 2010 und 2013 validierte ein Vermögensverwalter der Bank 54 Überweisungen, über die rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF, der frühere Mitarbeiter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
Haftung von Führungskräften
Früherer Vermögensverwalter: bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Probezeit zwei Jahre).
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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