Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC) 381,7 Mio. € 87 % · 12 Fälle
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC) 26 Mio. € 6 % · 2 Fälle
- Supreme Court of New South Wales (Anklage des Commonwealth Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der ASIC) 10 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC) / Federal Court of Australia 6,12 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC) 3,28 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- WorkSafe Victoria 2,82 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) 2,18 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC) 1,7 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria) 639.874 € 0 % · 1 Fall
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) 527.610 € 0 % · 2 Fälle
- 8 weitere2,34 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 247 Mio. € 56 % · 9 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 165 Mio. € 38 % · 11 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 12,2 Mio. € 3 % · 7 Fälle
- Hinweisgeberschutz 4,18 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 3,7 Mio. € 1 % · 5 Fälle
- Datenschutz 3,28 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 1,48 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Korruption und Bestechung 521.597 € 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 366,8 Mio. € 84 % · 15 Fälle
- Handel und E-Commerce 54,3 Mio. € 12 % · 4 Fälle
- Energie und Versorgung 4,65 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Gesundheitswesen 3,69 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 2,41 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Lebensmittel und Landwirtschaft 2,25 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- Sonstige 922.807 € 0 % · 2 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 755.668 € 0 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 511.777 € 0 % · 3 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 485.086 € 0 % · 3 Fälle
- 4 weitere478.651 €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 2 | 4,87 Mio. € |
| Q1 2025 | 4 | 32,8 Mio. € |
| Q2 2025 | 1 | 639.874 € |
| Q3 2025 | 4 | 7,12 Mio. € |
| Q4 2025 | 7 | 80,4 Mio. € |
| Q1 2026 | 7 | 29,7 Mio. € |
| Q2 2026 | 14 | 231,2 Mio. € |
| Q3 2026 | 3 | 50,6 Mio. € |
| Q4 2026 | 0 | – |
42 Fälle
18.05.2026 Walker Stores Pty Ltd (in Liquidation), Handelsname SnaffleSnaffle-Betreiber Walker Stores: 33,5 Mio. AUD Strafe wegen überhöhter Kreditzinsen 20,6 Mio. €
Der Online-Händler verkaufte Haushaltsgeräte und Elektronik auf Raten und berechnete zwischen September 2021 und Februar 2025 in über 38.000 Kreditverträgen Zinsen auf den gesamten Vertragsbetrag statt auf den offenen Restbetrag; Kunden zahlten dadurch fast 20 Mio. AUD zu viel. Zudem überschritten Musterverträge die gesetzliche Kostenobergrenze von 48 % pro Jahr. Das Gericht verhängte 32 Mio. AUD für die Zinsberechnung und 1,5 Mio. AUD für die Überschreitung der Obergrenze und ordnete die Veröffentlichung eines Hinweises an.
Wer Waren auf Raten verkauft, muss Zinsberechnung und Kostenobergrenzen technisch prüfen lassen, bevor tausende Verträge betroffen sind.
Korrekte Zinsberechnung und Einhaltung von Kostenobergrenzen bei Ratenkrediten
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s 24(1) National Credit Code (Anhang 1 zum National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)) i. V. m. ss 23(1), 28, 32A(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 33.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds 4,47 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.
Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.
Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Supreme Court of NSW – In the matter of Fiducian Investment Management Services Pty Ltd [2026] NSWSC 959 (Decision date 11.08.2026) Gerichtsentscheidung
- ASIC 26-191MR – Court orders Fiducian Investment Management Services to pay $7.3 million penalty over operation of ESG fund (12.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Harvey Norman Holdings Ltd; Latitude Finance AustraliaHarvey Norman und Latitude: 55 Mio. AUD Strafe für irreführende Zinsfrei-Werbung 33,7 Mio. €
Eine landesweite Werbekampagne von Januar 2020 bis August 2021 versprach Käufe bei Harvey Norman mit 60 Monaten zinsfrei und ohne Anzahlung, verschwieg aber, dass dafür eine Kreditkarte wie die Latitude GO Mastercard mit monatlichen Kontogebühren und bis März 2021 auch Einrichtungsgebühren nötig war. Nach der 2024 festgestellten und 2025 im Rechtsmittelverfahren bestätigten Haftung setzte das Gericht 35 Mio. AUD gegen Harvey Norman und 20 Mio. AUD gegen Latitude fest und ordnete 90 Tage Korrekturhinweise auf den Startseiten an. Die höhere Strafe für Harvey Norman begründete es mit geringerer Einsicht.
Wer Finanzierungsangebote bewirbt, muss die dafür nötigen Kreditprodukte und ihre Kosten ebenso deutlich nennen wie das Lockangebot.
Transparente Werbung für Ratenzahlungs- und Kreditangebote
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- ss 12DB(1)(a), (g), (i), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth); Haftungsfeststellung auch zu s 12DA(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Latitude zeigte nach Auffassung des Gerichts Reue; die beanstandete Werbung war eingestellt.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht wertete öffentliche Äußerungen des Board-Vorsitzenden von Harvey Norman als Missachtung möglicher Schäden für Verbraucher und hielt deshalb eine höhere Strafe für nötig.
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
Originalbetrag 55.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.
- ASIC 26-171MR: Harvey Norman and Latitude ordered to pay combined $55 million penalties for misleading customers Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v Latitude Finance Australia (No 4) [2026] FCA 989 (28 July 2026) Gerichtsentscheidung
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03.07.2026 ASX LimitedASX: 20,5 Mio. AUD für irreführende Marktmitteilung zum CHESS-Ersatzprojekt 12,4 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 20,5 Mio. AUD gegen den Börsenbetreiber, weil dieser in einer Marktmitteilung vom 10. Februar 2022 erklärt hatte, das Projekt zur Ablösung des Clearing- und Abwicklungssystems CHESS komme gut voran. Rund sechs Wochen später meldete die ASX eine wahrscheinliche Verzögerung und stellte das Projekt im November 2022 zurück; im Juni 2026 räumte sie Verstöße gegen ss 12DA und 12DB ASIC Act ein.
Statusmeldungen zu Großprojekten müssen den tatsächlichen Stand samt bekannter Risiken wiedergeben – für Betreiber kritischer Marktinfrastruktur gilt ein besonders strenger Maßstab.
Genauigkeit und Ausgewogenheit von Marktmitteilungen zu laufenden Großprojekten
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Australian Securities and Investments Commission Act 2001 (Cth) ss 12DA, 12DB(1)(a) und (e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
Originalbetrag 20.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Risham Nominees Pty Ltd (Centenary Bakehouse)Centenary Bakehouse: Rekordstrafe von 3,4 Mio. AUD wegen Workplace Manslaughter 2,07 Mio. €
Der Supreme Court of Victoria verurteilte Risham Nominees Pty Ltd, Betreiberin der Centenary Bakehouse, nach Schuldeingeständnis wegen fahrlässiger Tötung am Arbeitsplatz (workplace manslaughter) zu 3,4 Mio. AUD, der bislang höchsten Strafe für eine einzelne Tat nach dem Arbeitsschutzrecht des Bundesstaats Victoria. Bei Deckenarbeiten in der Bäckerei in Reservoir stürzte im August 2021 ein Arbeiter rund vier Meter tief und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Unternehmen hatte keine Maßnahmen gegen Absturz getroffen und das Tragen vorhandener Gurte nicht verlangt, obwohl ein freistehendes Gerüst zumutbar gewesen wäre.
Bei Arbeiten in der Höhe muss vor Beginn eine technische Absturzsicherung wie ein Gerüst geplant werden; bereitliegende Gurte ohne Tragepflicht genügen nicht.
Absturzgefahren bei Arbeiten in der Höhe
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Workplace-Manslaughter-Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts von Victoria (fahrlässiges Verhalten unter Verletzung einer geschuldeten Pflicht mit Todesfolge)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 3.400.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.
- WorkSafe Victoria: Bakery fined record $3.4 million for workplace manslaughter (25.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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18.06.2026 HSBC Bank Australia LimitedHSBC Bank Australia: 35 Mio. AUD Strafe wegen mangelhaften Schutzes vor Betrugsmaschen 21,4 Mio. €
HSBC räumte ein, von Mai 2023 bis Mai 2024 keine angemessenen Kontrollen gegen nicht autorisierte Zahlungen über den internen Überweisungsweg gehabt, Betrugsmeldungen nach dem ePayments Code ab Januar 2020 zu langsam (im Schnitt 144 Tage) und ohne Anwendung der Haftungsregeln bearbeitet und Betroffenen bis April 2024 keinen geordneten Weg zurück zu ihren Konten geboten zu haben. Das Gericht verhängte 35 Mio. AUD (10 Mio. AUD für die Betrugskontrollen, 22,5 Mio. AUD für die Verstöße im Zusammenhang mit dem ePayments Code, 2,5 Mio. AUD für die Kontowiederherstellung) und ordnete Veröffentlichungen auf Website, App und in Kundenbriefen an.
Banken müssen Scam-Kontrollen auf allen Zahlungswegen einsetzen und Betrugsmeldungen fristgerecht nach den geltenden Regeln bearbeiten.
Betrugs- und Scam-Prävention im Zahlungsverkehr und Bearbeitung von Betrugsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- s 912A(1)(a), (5A) Corporations Act 2001 (Cth); s 47(1)(a), (4) National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnisse und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigungsprogramm mit Zahlungen von 27.915.700,56 AUD bis 21. Mai 2026; keine früheren gleichartigen Verstöße.
- Haftung von Führungskräften
- Nach den vereinbarten Tatsachen wusste auch die Geschäftsleitung vor Mai 2023 von erhöhten Betrugsrisiken und Lücken bei den Kontrollen.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- ASIC 26-127MR: Federal Court orders $35 million penalty against HSBC for scam protection failures Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v HSBC Bank Australia Limited [2026] FCA 847 (18 June 2026) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD 182,1 Mio. €
Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.
Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.
Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank AG: 2 Mio. AUD Bußgeld wegen fehlerhafter Derivate-Meldungen 1,21 Mio. €
Die ASIC erließ einen Bußgeldbescheid (Infringement Notice), weil Deutsche Bank an 208 Geschäftstagen zwischen Oktober 2024 und August 2025 die „Direction“-Felder für 20.483 ausstehende und 244.091 beendete oder fällige OTC-Derivategeschäfte, überwiegend Devisengeschäfte, nicht korrekt an Transaktionsregister gemeldet hatte. Die Bank zahlte mutmaßlich 2 Mio. AUD nach dem Bußgeldbescheid; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Meldesysteme für Derivategeschäfte brauchen Plausibilitätsprüfungen der Pflichtfelder, sonst summieren sich Einzelfehler zu systemischen Verstößen.
Datenqualität in regulatorischen Transaktionsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Rule 2.2.6 ASIC Derivative Transaction Rules (Reporting) 2024; reg 7.5A.104 Corporations Regulations 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der ASIC und Maßnahmen gegen weitere Meldefehler.
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
Originalbetrag 2.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.
- ASIC 26-149MR: Deutsche Bank pays $2 million penalty for systemic trade reporting failures Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice an Deutsche Bank Aktiengesellschaft (DBK.0014.0001.0001), gegeben am 11. Juni 2026 Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung Anordnung
Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.
Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.
Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- OAIC: Privacy Commissioner finds privacy breaches in third-party tracking pixel investigation (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Monash IVF Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 40 (11 June 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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07.05.2026 Sydney Water CorporationSydney Water: 240.000 AUD Strafe nach Abwasseraustritt in Carramar 147.975 €
Bei zwei Vorfällen im Juli und August 2022 traten in Carramar rund 423.000 Liter ungeklärtes Abwasser aus, weil Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet waren; betroffen waren ein Wohngrundstück, ein Sportplatz, Buschland und der Prospect Creek. Nach Schuldbekenntnis verurteilte das Land and Environment Court Sydney Water zu 225.000 AUD wegen Verstoßes gegen die Umweltschutzgenehmigung und zu 15.000 AUD, weil das Unternehmen der EPA angeforderte Videoaufnahmen ohne rechtmäßigen Grund nicht vorgelegt hatte.
Betreiber von Abwassernetzen müssen die Wartung ihrer Anlagen sicherstellen und behördliche Auskunftsersuchen zügig erfüllen.
Wartung von Abwasseranlagen und Mitwirkung bei behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen der Environment Protection Licence; Pflicht zur Vorlage von Informationen und Unterlagen gegenüber der EPA NSW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- 25 % Nachlass für ein frühes Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
Originalbetrag 240.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- EPA NSW: Sydney Water cops $240,000 penalty over Carramar sewage spill (7 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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01.05.2026 LiveBetter Services LimitedLiveBetter Services: 675.000 AUD nach tödlichen Verbrühungen einer NDIS-Klientin 412.314 €
Der District Court of NSW verurteilte LiveBetter Services Limited nach einer Untersuchung von SafeWork NSW wegen eines Verstoßes gegen ss 32/19(2) des Work Health and Safety Act 2011 zu 675.000 AUD. Im Februar 2022 war eine Teilnehmerin des National Disability Insurance Scheme (NDIS) in ein Bad mit zu heißem Wasser gesetzt worden, erlitt schwere Verbrennungen und starb an den Verletzungen.
Bei der Körperpflege betreuter Menschen muss die Wassertemperatur technisch begrenzt und vor jedem Bad geprüft werden.
Verbrühungsschutz bei Pflege und Betreuung
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work Health and Safety Act 2011 (NSW) ss 32/19(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 675.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- SafeWork NSW: Prosecution summaries – May 2026 (LiveBetter Services Limited, 1 May 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse 485.086 €
Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.
Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.
Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- ASIC 26-090MR: Canva Group pays $792,000 in infringement notices for failing to lodge financial reports on time Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442525 an Canva Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442527 an Fusion Books Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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09.04.2026 Electro Optic Systems Holdings LimitedElectro Optic Systems: 4 Mio. AUD wegen verspäteter Korrektur der Umsatzprognose 2,41 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine mutmaßlich vereinbarte Geldbuße von 4 Mio. AUD gegen den börsennotierten Hersteller von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen wusste bis zum 25. Juli 2022, dass sein Umsatz 2022 voraussichtlich wesentlich unter der veröffentlichten Prognose von mindestens 212,3 Mio. AUD liegen würde, korrigierte die Prognose aber erst am 31. Oktober 2022; das Gericht stellte einen fortdauernden Verstoß gegen die laufende Offenlegungspflicht (continuous disclosure) fest.
Zeichnet sich ab, dass eine veröffentlichte Prognose wesentlich verfehlt wird, ist die Korrektur unverzüglich zu veröffentlichen.
Ad-hoc-Publizität: Umgang mit Prognoseabweichungen und interne Eskalation an die für Offenlegung Verantwortlichen
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 674A(2) i. V. m. s 1317QA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
Originalbetrag 4.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2026.
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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern Anordnung
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.
Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
- Veröffentlicht
- 22.04.2026
- OAIC: RentTech platforms must stop unfair and excessive personal information collection, says Privacy Commissioner (22 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commissioner Initiated Investigation into IRE Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 24 (1 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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27.03.2026 Oztures Trading Pty Ltd (Binance Australia Derivatives)Binance Australia Derivatives: 10 Mio. AUD wegen falsch eingestufter Privatkunden 5,98 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 10 Mio. AUD, weil der Anbieter von Krypto-Derivaten zwischen Juli 2022 und April 2023 524 Privatkunden – mehr als 85 % seiner australischen Kundschaft – fälschlich als Großkunden (wholesale clients) einstufte und ihnen damit u. a. Product Disclosure Statement, Zielmarktbestimmung und ein ordnungsgemäßes internes Beschwerdeverfahren vorenthielt. Ursache waren mangelhafte Onboarding-Prozesse – etwa ein beliebig oft wiederholbarer Multiple-Choice-Test – sowie unzureichende Schulung und Prüfung; die betroffenen Kunden erlitten 8,66 Mio. AUD Handelsverluste und zahlten 3,89 Mio. AUD Gebühren.
Einstufungen, die Kunden Schutzrechte nehmen, brauchen belastbare Nachweise, geschultes Personal und eine wirksame Kontrolle – ein wiederholbarer Wissenstest ersetzt keine Prüfung.
Kundeneinstufung (Privat- oder Großkunde) und Prüfung von Nachweisen beim Onboarding
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) ss 1012B(3)(a)(i) und (iii), 994B(1) und (2)(a), 912A(1)(a), (b), (f) und (g); Geldbuße nach s 1317G
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Vollständige Entschädigung der betroffenen Kunden (rund 13,1 Mio. AUD) unter Aufsicht der ASIC, Kooperation im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Eingeständnis aller Verstöße; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
- Veröffentlicht
- 27.03.2026
Originalbetrag 10.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.
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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch Anordnung
Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.
Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.
Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Commissioner Initiated Investigation into Singtel Optus Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 22 (20 March 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy Commissioner finds against Optus in White Pages breach (11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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16.03.2026 Forestry Corporation of NSWForestry Corporation of NSW: 450.000 AUD wegen illegal gefällter Riesen- und Höhlenbäume 276.549 €
Auftragnehmer der staatlichen Forstgesellschaft fällten im Juni und Juli 2020 im Wild Cattle Creek State Forest bei Coffs Harbour sechs Riesenbäume und drei Höhlenbäume, die nach der Coastal Integrated Forestry Operation Approval hätten stehen bleiben müssen. Das Land and Environment Court verurteilte die Gesellschaft auf Anklage der EPA und stellte Schäden am Koala-Lebensraum sowie kulturelle Schäden für die Gumbaynggirr fest; die Strafe von 450.000 AUD geht nach einer Konferenz zur Wiedergutmachung an die Yurruungga Aboriginal Corporation für Sanierungsprojekte. Zusätzlich muss die Gesellschaft ein unabhängiges Audit ihrer Verfahren durchführen lassen und die Verurteilung veröffentlichen.
Wer Forstarbeiten an Auftragnehmer vergibt, bleibt für die Erkennung geschützter Bäume verantwortlich und muss Planung und Schulung darauf ausrichten.
Kennzeichnung und Schutz zu erhaltender Bäume bei Forstarbeiten durch Auftragnehmer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Coastal Integrated Forestry Operation Approval (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 450.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2026.
- EPA NSW: Forestry Corporation of NSW to pay $450,000 after giant and hollow-bearing trees illegally logged (16 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
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13.03.2026 Macquarie Securities (Australia) LimitedMacquarie Securities: 35 Mio. AUD wegen jahrelang falsch gemeldeter Leerverkäufe 21,5 Mio. €
Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 35 Mio. AUD gegen das Wertpapierhandelsunternehmen, weil es zwischen Dezember 2009 und Februar 2024 infolge unzureichender Systeme, Prozesse und Kontrollen mindestens 73 Millionen Leerverkäufe falsch an den Marktbetreiber gemeldet und bei Aufträgen vorgeschriebene Regulierungsdaten weggelassen hatte. Das Gericht stellte zudem ein unzureichendes Risikomanagement und irreführendes Verhalten fest und ordnete ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.
Regulatorische Meldestrecken brauchen eigene, regelmäßig getestete Kontrollen; entdeckte Einzelfehler sind als möglicher Hinweis auf Systemmängel zu untersuchen.
Richtigkeit regulatorischer Meldungen (Leerverkaufs- und Auftragsdaten) und Eskalation erkannter Meldefehler
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) ss 798H(1)(b), 912A(1)(h), 1041H(1); ASIC Market Integrity Rules (Securities Markets) 2017; Geldbuße nach s 1317G(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Frühe Anerkennung der Verstöße, anhaltende Kooperation mit der ASIC und Reue; die Fehler wurden nach ihrer Entdeckung der ASIC gemeldet und umgehend behoben; keine früheren gerichtlichen Feststellungen ähnlicher Verstöße.
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Entscheidung entstanden die Fehler auf operativer Ebene; eine Beteiligung der Geschäftsleitung wurde von der ASIC nicht behauptet.
- Veröffentlicht
- 16.03.2026
Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2026.
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20.02.2026 Clarence Colliery Pty LtdClarence Colliery: 543.500 AUD nach Grubenwasser im Wollangambe River 325.508 €
Clarence Colliery Pty Ltd, eine Tochter der Centennial Coal Company, wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in fünf Fällen nach dem Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, nachdem im Dezember 2023 und April 2024 ungeklärtes Grubenwasser mit erhöhten Nickel- und Zinkwerten aus dem Kohlebergwerk bei Lithgow in den Wollangambe River gelangt war. Die Verstöße umfassten zwei Gewässerverunreinigungen, einen Lizenzverstoß, die Missachtung einer Prevention Notice und einen 269 Tage lang nicht getesteten Notfallplan für Umweltvorfälle. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 543.500 AUD und ordnete 86.500 AUD für die Renaturierung des Long Swamp an; hinzu kommen Verfahrens- und Ermittlungskosten der EPA von 170.000 und 15.548 AUD.
Notfallpläne für Umweltvorfälle müssen regelmäßig getestet werden; hier wurde das Versäumnis erstmals eigens bestraft.
Notfallpläne für Umweltvorfälle regelmäßig testen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 120(1) (zwei Fälle), s 64(1), s 97(1), s 153E; Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Frühe Schuldeingeständnisse (Abschlag von 25 %).
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 543.500 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- Environment Protection Authority v Clarence Colliery Pty Ltd [2026] NSWLEC 13 (20 February 2026) Gerichtsentscheidung
- NSW EPA: Clarence coal mine ordered to pay $815,000 following Wollangambe River pollution (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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09.02.2026 FIIG Securities LimitedFIIG Securities: 2,5 Mio. AUD wegen unzureichender Cybersicherheit vor Datenabfluss 1,48 Mio. €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 2,5 Mio. AUD gegen den auf festverzinsliche Anlagen spezialisierten Finanzdienstleister, weil er zwischen März 2019 und Juni 2023 keine angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen, Ressourcen und Risikomanagementsysteme vorhielt – u. a. fehlten Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, regelmäßige Penetrationstests und verpflichtende Sicherheitsschulungen. Bei einem Angriff 2023 wurden rund 385 GB vertraulicher Daten entwendet und etwa 18.000 Kunden benachrichtigt; das Gericht ordnete zusätzlich ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.
Für lizenzierte Finanzdienstleister ist Cybersicherheit Teil der Lizenzpflichten: Grundmaßnahmen wie MFA, Patching, Überwachung, Schulung und ein geübter Notfallplan müssen finanziert und tatsächlich umgesetzt werden.
Cyber-Grundschutz: Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, Security-Awareness-Schulung, getesteter Incident-Response-Plan
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 912A(1)(a), (d) und (h) i. V. m. s 912A(5A)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, Eingeständnisse und gemeinsame Tatsachenfeststellung; keine früheren Verstöße; die bekannten finanziellen Schäden (Sanierungskosten rund 1,5 Mio. AUD) trug im Wesentlichen das Unternehmen selbst.
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
Originalbetrag 2.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen 132.345 €
Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.
Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.
Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.12.2025 Australia and New Zealand Banking Group LimitedANZ: 135 Mio. AUD Strafe wegen Verhaltens bei Staatsanleihe-Emission und Falschmeldungen 76,1 Mio. €
ANZ verkaufte im April 2023 als Begleitbank einer Staatsanleihe-Emission über 14 Mrd. AUD für die Australian Office of Financial Management (AOFM) um den Zeitpunkt der Preisfestsetzung große Mengen Anleihe-Futures, ohne die AOFM über noch ausstehende Verkäufe zu informieren, und meldete ihr von 2021 bis 2023 überhöhte Umsätze im Sekundärmarkt für Staatsanleihen. Das Gericht verhängte 135 Mio. AUD: 85 Mio. AUD für die Emission (darunter 80 Mio. AUD wegen unconscionable conduct) und 50 Mio. AUD für die fehlerhaften Umsatzmeldungen; dazu ein Compliance-Programm auf eigene Kosten. In drei Privatkundenverfahren ergingen am selben Tag in einer gesonderten Entscheidung weitere 115 Mio. AUD.
Wer für einen Kunden eine Emission begleitet, muss eigene Absicherungsgeschäfte offenlegen und darf Behörden keine geschönten Kennzahlen melden.
Transparenz und Interessenkonflikte beim Eigenhandel rund um Kundentransaktionen; Richtigkeit von Meldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- ss 12CB(1), 12DB(1)(a) ASIC Act 2001 (Cth); ss 912A(1)(a), (ca), (f), (5A), 912DAA, 1041H(1) Corporations Act 2001 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Konstruktive Zusammenarbeit mit der ASIC und Eingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
Originalbetrag 135.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.
- ASIC 25-314MR: Federal Court orders $250 million combined penalties against ANZ Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v Australia and New Zealand Banking Group Limited (Treasury Bonds) [2025] FCA 1592 (19 December 2025) Gerichtsentscheidung
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18.12.2025 R M Capital Pty Ltd; The SMSF Club Pty LtdR M Capital und SMSF Club: 925.000 AUD wegen angenommener Vermittlungsprovisionen 521.597 €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Klage der Finanzaufsicht ASIC mutmaßlich zivilrechtliche Geldbußen von insgesamt 925.000 AUD: 575.000 AUD gegen den Lizenzinhaber R M Capital und 350.000 AUD gegen dessen bevollmächtigten Vertreter The SMSF Club. SMSF Club hatte zwischen November 2014 und Juli 2016 bei 52 Gelegenheiten Vermittlungsprovisionen von zusammen 135.863,65 AUD (ohne GST) von einem Immobilienanbieter angenommen, der ihr Kunden zuführte, die mit ihrer Hilfe selbstverwaltete Pensionsfonds (SMSF) gründeten und darüber Immobilien bei diesem Anbieter kauften; das Gericht wertete dies als verbotene konfliktbehaftete Vergütung (conflicted remuneration), und R M Capital hatte als Lizenzinhaber aus grober Fahrlässigkeit keine angemessenen Vorkehrungen dagegen getroffen. Beide Unternehmen müssen der ASIC binnen sechs Monaten das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über ihre Compliance-Vorkehrungen vorlegen; R M Capital legte am 15. Januar 2026 Rechtsmittel ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Berater dürfen von Produktanbietern keine Provisionen annehmen, die ihre Empfehlungen beeinflussen können – und Lizenzinhaber müssen solche Absprachen ihrer Vertreter aktiv prüfen und dazu schulen.
Provisionen und Vorteile von Produktanbietern an Finanzberater
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (Verfahren der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 963F, s 963G(1), s 1317G(1E), s 1101B(1)(a)(i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Für SMSF Club brachten ASIC und das Unternehmen als mildernd vor, dass es die Provisionsvereinbarung nach dem Hinweis der ASIC 2016 sofort beendete, kooperierte und einer einvernehmlichen Erledigung zustimmte, dass ihm erstmals Verstöße vorgeworfen wurden und kein Kundenschaden behauptet wurde; das Gericht billigte mutmaßlich die gemeinsam vorgeschlagene Geldbuße.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
Originalbetrag 925.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- ASIC 25-313MR: Federal Court orders $925,000 in penalties against RM Capital and SMSF Club for conflicted remuneration breaches (19.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Australian Securities and Investments Commission v R M Capital Pty Ltd (No 2) [2025] FCA 1634, Urteil vom 18.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.
Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.
Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- NSW Fair Trading: Disziplinarmaßnahme gegen Atom Motorss Pty Ltd (Mitteilung vom 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD095631, Atom Motorss Pty Ltd – Lizenzentzug und Sperre vom 17.11.2025 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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31.10.2025 SFS Management (Aust) Pty LtdSFS Management: 500.000 AUD Geldstrafen nach Dacheinsturz über einem Kühlraum 282.933 €
Im Oktober 2022 gab das Dach eines industriellen Kühlraums nach, auf dem sieben Beschäftigte Geräte bewegten; sie stürzten rund fünf Meter tief in den Kühlraum. Das Industrial Court verurteilte das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu 480.000 AUD und wegen eines Verstoßes gegen s 46 WHS Act zu weiteren 20.000 AUD, zusammen 500.000 AUD.
Vor Arbeiten auf Dächern muss die Tragfähigkeit geprüft und der Zugang zu nicht begehbaren Flächen unterbunden werden.
Arbeiten auf Dächern und nicht tragfähigen Flächen; Absturzsicherung
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW / Industrial Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- ss 32, 19(1) und s 46 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
Originalbetrag 500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- SafeWork NSW: Prosecutions – October 2025 (SFS Management (Aust) Pty Ltd, 31 October 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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29.10.2025 JBS Australia Pty LtdJBS Australia: 330.000 AUD Geldstrafe nach Gabelstaplerunfall 187.170 €
Im Juli 2022 wurde ein 56-jähriger Beschäftigter im Palettierbereich eines Betriebs von JBS Australia von einem Gabelstapler erfasst und schwer am Bein verletzt. Nach Ermittlungen von SafeWork NSW verurteilte das District Court das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu einer Geldstrafe von 330.000 AUD.
Palettier- und Lagerbereiche brauchen eine konsequente Trennung von Staplerverkehr und Fußwegen.
Trennung von Fußgängern und Gabelstaplerverkehr in Lager- und Palettierbereichen
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW / District Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- ss 32, 19(1) Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
Originalbetrag 330.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.10.2025.
- SafeWork NSW: Prosecutions – October 2025 (JBS Australia Pty Ltd, 29 October 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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17.10.2025 Vinomofo Pty LtdVinomofo: Datenschutzverstoß nach unbefugtem Datenzugriff während einer Datenmigration Anordnung
Beim Online-Weinhändler kam es 2022 während eines großen Datenmigrationsprojekts zu einem unbefugten Zugriff auf eine Datenbank mit Daten von rund 928.760 Kunden und Mitgliedern (Identitäts-, Kontakt- und Finanzdaten). Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass Vinomofo keine angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen hatte, obwohl ihm Mängel seiner Sicherheitsorganisation mindestens zwei Jahre vor dem Vorfall bekannt waren, und untersagte die Fortsetzung dieser Praktiken samt Auflagen zur Abhilfe.
Datenmigrationen in die Cloud brauchen ein eigenes Sicherheitskonzept, und bekannte Schwächen der Sicherheitsorganisation dürfen nicht aufgeschoben werden.
Datensicherheit bei Migrationsprojekten und Cloud-Diensten; Datenschutzkultur und Schulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- APP 11.1 (Privacy Act 1988 (Cth))
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 29.10.2025
- OAIC: Vinomofo did not protect personal information from security risks, Privacy Commissioner finds (29 October 2025) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Vinomofo Pty Ltd (Privacy) [2025] AICmr 175 (17 October 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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08.10.2025 Australian Clinical Labs LimitedAustralian Clinical Labs: 5,8 Mio. AUD Zivilstrafe nach Datenpanne bei Medlab Pathology 3,28 Mio. €
Auf Antrag des Australian Information Commissioner verhängte der Federal Court of Australia die ersten Zivilstrafen nach dem Privacy Act 1988: Australian Clinical Labs (ACL) hatte die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen seines Geschäftsbereichs Medlab Pathology nicht angemessen geschützt; bei einem Cyberangriff im Februar 2022 wurden dort Daten von mehr als 223.000 Menschen abgegriffen. Die Strafe von zusammen 5,8 Mio. AUD setzt sich aus 4,2 Mio. AUD für die unzureichenden Schutzmaßnahmen (APP 11.1), 800.000 AUD dafür, dass ACL nicht angemessen und zügig prüfte, ob eine meldepflichtige Datenpanne vorlag, und 800.000 AUD für die verspätete Meldung an den Commissioner zusammen. ACL räumte die Verstöße ein; Haftung und Strafhöhe beruhten mutmaßlich auf gemeinsamen Anträgen der Parteien.
Werden IT-Systeme eines Geschäftsbereichs in die eigene Umgebung eingebunden, müssen sie von Anfang an angemessen geschützt und Angriffe zügig auf eine Meldepflicht geprüft werden.
Eingegliederte IT-Systeme absichern, Datenpannen zügig bewerten und melden
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13G(a) i. V. m. APP 11.1; s 26WH(2); s 26WK(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der Untersuchung, laufendes Programm zur Verbesserung der Cybersicherheit, Entschuldigungen und Eingeständnis der Haftung.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht hielt fest, dass die oberste Führungsebene an den Entscheidungen zur Einbindung der Medlab-Systeme und zur Bewertung des Angriffs beteiligt war.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 5.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.
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22.09.2025 Onkar Group Pty Ltd (Bakeology)Bakeology: 1,35 Mio. AUD nach tödlichem Unfall eines übermüdeten Lieferfahrers 755.668 €
Das Lager- und Logistikunternehmen Onkar Group Pty Ltd (Bakeology) wurde vom County Court in Wangaratta nach Schuldeingeständnissen in fünf Anklagepunkten verurteilt, nachdem ein Lieferfahrer im August 2022 zwölf Stunden nach Beginn einer Nachtschicht mit seinem Transporter vor einen entgegenkommenden Lkw geraten und gestorben war. Er war dieselbe 796-Kilometer-Tour an 17 aufeinanderfolgenden Nächten gefahren, meist in Schichten von über zwölf Stunden ohne ausreichende Ruhezeiten. Das Unternehmen erhielt 1,1 Mio. AUD wegen rücksichtsloser Gefährdung (reckless endangerment) und insgesamt 250.000 AUD wegen fehlender sicherer Arbeitsbedingungen; zudem muss die Tat in einer Fachpublikation bekannt gemacht werden. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Arbeitgeber müssen für Fahrer verbindliche Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten festlegen und über Übermüdung unterweisen.
Übermüdung am Steuer: Schichtlängen, Pausen und Ruhezeiten von Fahrern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Occupational Health and Safety Act 2004 (Vic): rücksichtslose Gefährdung, Pflicht zu sicherem Arbeitsplatz, Schutz von Nicht-Beschäftigten, Haftung als Organ (officer)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
Originalbetrag 1.350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- WorkSafe Victoria: Company and director fined $1.43 million after fatigued driver's fatal crash (22.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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26.08.2025 TerraCom LimitedTerraCom: 7,5 Mio. AUD Strafe wegen Benachteiligung eines Hinweisgebers 4,18 Mio. €
Das börsennotierte Kohlebergbauunternehmen hatte 2020 in zwei ASX-Mitteilungen und einem offenen Brief an die Aktionäre die Vorwürfe eines früheren leitenden Angestellten zu ungerechtfertigt geänderten Kohlequalitätszertifikaten als falsch dargestellt, obwohl eine unabhängige Untersuchung sie zumindest teilweise stützte. Auf Grundlage eines Eingeständnisses und eines gemeinsamen Strafvorschlags stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern fest und verhängte mutmaßlich 7,5 Mio. AUD (zahlbar in zwei Raten); zusätzlich trägt TerraCom 1 Mio. AUD Verfahrenskosten der ASIC. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme der ASIC wegen Verstößen gegen die Hinweisgeberschutzvorschriften.
Öffentliche Stellungnahmen zu Hinweisgebervorwürfen sollten vorab rechtlich geprüft werden, denn schon herabsetzende Mitteilungen können eine verbotene Benachteiligung sein.
Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung, auch durch öffentliche Stellungnahmen des Unternehmens
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- s 1317AC(1) Corporations Act 2001 (Cth); Strafe nach s 1317G
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes und gemeinsamer Strafvorschlag nach einer Mediation; überarbeitete Hinweisgeberrichtlinie und Schulungen für Führungskräfte und Board im Mai 2025; keine früheren gerichtlichen Feststellungen gleicher Art.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
Originalbetrag 7.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.
- ASIC 25-179MR: TerraCom to pay $7.5 million after ASIC whistleblower action Pressemitteilung einer Behörde
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26.08.2025 Kmart Australia LimitedKmart: Gesichtserkennung gegen Rückgabebetrug verstieß gegen den Privacy Act Anordnung
Kmart Australia erfasste von Juni 2020 bis Juli 2022 in 28 Filialen per Gesichtserkennung die Gesichter aller eintretenden Personen und aller Kundinnen und Kunden an den Rückgabetheken, um Rückgabebetrug aufzudecken, ohne darüber zu informieren oder eine Einwilligung einzuholen. Die Privacy Commissioner verneinte die Ausnahme für die Bekämpfung rechtswidriger Handlungen, weil die unterschiedslose Erfassung sensibler biometrischer Daten angesichts milderer Alternativen und des geringen Nutzens unverhältnismäßig war, und untersagte die Fortsetzung oder Wiederholung. Die Entscheidung wird derzeit vor dem Administrative Review Tribunal überprüft; Verhandlungen sind für Anfang 2027 angesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vor dem Einsatz von Gesichtserkennung muss dokumentiert geprüft werden, ob mildere Mittel genügen und der Eingriff in die Privatsphäre aller Erfassten verhältnismäßig ist.
Gesichtserkennung im Handel: Verhältnismäßigkeit, Information und Einwilligung
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth), APP 1.3, 1.4, 3.3, 3.4, 5.1, 5.2
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Kmart stellte das System im Juli 2022 mit Beginn der Untersuchung ein und kooperierte durchgehend mit der Behörde.
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- OAIC: Kmart’s use of facial recognition to tackle refund fraud unlawful, Privacy Commissioner finds (18.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Kmart Australia Limited (Privacy) [2025] AICmr 155 (26 August 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OAIC: Privacy Commissioner publishes updated guidance on facial recognition in retail spaces (29.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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30.07.2025 Societe Generale Securities Australia Pty LimitedSociete Generale Securities Australia: 3,88 Mio. AUD für Versagen als Marktwächter 2,18 Mio. €
Das Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) belegte den zweitgrößten Teilnehmer am Terminmarkt ASX 24 per Infringement Notice mutmaßlich 3.880.100 AUD, weil er zwischen Mai 2023 und Februar 2024 33 kurz vor Handelsschluss platzierte Aufträge zweier Kunden für Strom- und Weizen-Futures zuließ, bei denen er hätte vermuten müssen, dass sie einen falschen oder irreführenden Anschein am Markt erzeugen sollten (Muster „Marking the Close“, Rule 3.1.2(1)(b)(iii) der Market Integrity Rules). Das MDP wertete das Verhalten nach wiederholten Kontakten der ASIC als leichtfertig (reckless) und die Compliance-Kultur als erschwerend; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Wer Kunden Marktzugang gewährt, muss deren Aufträge wirksam überwachen und auf Hinweise der Aufsicht sofort mit konkreten Maßnahmen reagieren.
Erkennen verdächtiger Kundenaufträge (Marktmanipulation, Marking the Close) im Termingeschäft
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Markets Disciplinary Panel (MDP) der Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- ASIC Market Integrity Rules (Futures Markets) 2017, Rule 3.1.2(1)(b)(iii); Corporations Act 2001 (Cth) s 798H(1); Infringement Notice nach reg 7.2A.04 Corporations Regulations 2001
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.09.2025
Originalbetrag 3.880.100 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- ASIC Markets Disciplinary Panel – Infringement Notice MDP01/25 (Matter MDP 1213-24), Date given 30.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- ASIC – MDP Outcomes Register (Eintrag 02/09/2025, MDP01/25) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 639.874 €
Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.
Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen
- Behörde / Gericht
- Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.
- EPA Victoria: Company and Director fined $1.28m for 2017 Coolaroo fire (16.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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31.03.2025 Cadia Holdings Pty LtdCadia Holdings: 350.000 AUD wegen überhöhter Staubemissionen eines Bergwerks 202.102 €
Cadia Holdings Pty Ltd, ein Unternehmen von Newmont Mining (vormals Newcrest Mining), wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in drei Fällen nach s 128(1)(b) des Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, weil schlecht betriebene Abluftventilatoren des Bergwerks zwischen November 2021 und Mai 2023 dreimal den Konzentrationsgrenzwert für feste Partikel überschritten. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 350.000 AUD und ordnete eine Zahlung von 61.500 AUD an das Department of Climate Change, Energy, Environment and Water (DCCEEW) für ein neues Staubmessgerät im Rural Air Quality Monitoring Network an; dazu kommen die Kosten der EPA und Bekanntmachungen in drei Zeitungen.
Emissionsrelevante Anlagen wie Abluftventilatoren müssen so betrieben und überwacht werden, dass Grenzwerte auch im Alltagsbetrieb eingehalten werden.
Staubemissionen und Grenzwerte im Bergbau
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 128(1)(b); Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Abschlag von 25 %); keine Vorstrafen, guter Leumund und geringe Rückfallgefahr (weiterer Abschlag von 5 %).
- Veröffentlicht
- 02.04.2025
Originalbetrag 350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.03.2025.
- Environment Protection Authority v Cadia Holdings Pty Limited [2025] NSWLEC 27 (31 March 2025) Gerichtsentscheidung
- NSW EPA: Cadia Holdings ordered to pay over $400,000 for air emissions offences (02.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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18.03.2025 LGSS Pty Ltd (Trustee des Active Super Fonds)ASIC: 10,5 Mio. AUD gegen LGSS (Active Super) wegen Greenwashing bei Ausschlusskriterien 6,12 Mio. €
Auf Klage der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, Finanz- und Unternehmensaufsicht) verurteilte der Federal Court of Australia die LGSS Pty Ltd als Trustee des Pensionsfonds Active Super am 18. März 2025 zu 10,5 Mio. AUD und verpflichtete sie, einen Hinweis auf das Fehlverhalten an die Mitglieder zu senden und auf den Fondswebseiten zu veröffentlichen. Der Fonds hatte damit geworben, Anlagen unter anderem in Glücksspiel, Kohlebergbau und Ölsand sowie nach dem Angriff auf die Ukraine in Russland auszuschließen, hielt aber direkt oder indirekt solche Beteiligungen; die Verstöße gegen das Verbot irreführender Angaben hatte das Gericht im Juni 2024 festgestellt.
Werbeaussagen zu Ausschlusskriterien müssen sich in allen, auch indirekt gehaltenen Beteiligungen wiederfinden; Abweichungen müssen laufend erkannt und korrigiert werden.
Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsversprechen in der Fondswerbung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC) / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) ss 12DB(1)(a) und 12DF(1); Strafe nach s 12GBB, Veröffentlichungsanordnung nach s 12GLB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Das Gericht erkannte eine gewisse Reue, Kooperation mit der ASIC durch die Teilnahme an freiwilligen Gesprächen und Compliance-Verbesserungen an (u. a. ESG- und Verbraucherrechtsschulungen für Vorstand, Geschäftsleitung und Personal, externe Prüfung der internen Kontrollen), relativierte Reue und Kooperation aber wegen der Verteidigung im Verfahren; die Fusion mit einem anderen Fondsträger verringerte das Gewicht der Spezialprävention.
- Haftung von Führungskräften
- LGSS räumte im Verfahren ein, dass die Geschäftsleitung letztlich für das Fehlen funktionierender Systeme gegen falsche ESG-Angaben verantwortlich war; das Verfahren richtete sich nur gegen die Gesellschaft.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Originalbetrag 10.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2025.
- ASIC 25-042MR: Active Super ordered to pay $10.5 million penalty in ASIC's third greenwashing court action (18.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Federal Court of Australia, ASIC v LGSS Pty Ltd (No 3) [2025] FCA 205, Urteil vom 18.03.2025 (von der ASIC bereitgestellte Abschrift) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.02.2025 Allianz Australia Insurance Limited; AWP Australia Pty LtdAllianz und AWP: 16,8 Mio. AUD Geldstrafen wegen irreführender Reiseversicherungsangaben 10 Mio. €
Zwischen 2016 und 2018 veröffentlichten Allianz Australia und die für Allianz tätige Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft AWP im Internet Angaben zu Reiseversicherungen, die Höchstleistungen nannten, ohne ausreichend auf Unterlimits, Bedingungen und Ausschlüsse hinzuweisen. Das Gericht verurteilte Allianz in sechs Fällen zu je 2,25 Mio. AUD (13,5 Mio. AUD) und AWP in einem Fall zu 3,3 Mio. AUD, jeweils nach 25 % Nachlass für frühe Schuldbekenntnisse. 781 Kunden hatten zuvor Entschädigungen von zusammen 1.264.864 AUD erhalten.
Eine eingesparte Rechtsprüfung von Webinhalten kann ein Vielfaches an Strafen und Entschädigungen kosten; Produktwerbung braucht eine verbindliche Freigabe.
Rechtliche Prüfung von Produktinformationen und Werbeseiten vor der Veröffentlichung
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (Anklage des Commonwealth Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- ss 1041E(1), 1311(1) Corporations Act 2001 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt, freiwillige Offenlegung, volle Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und Entschädigung der betroffenen Kunden.
- Haftung von Führungskräften
- Ein General Manager lehnte 2016 eine externe rechtliche Prüfung der Website für geschätzt 25.000 bis 30.000 AUD ab; das Gericht sah die Ursache der Verstöße im Unwillen, für eine ausreichende Aufsicht Geld auszugeben.
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
Originalbetrag 16.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2025.
- ASIC 25-028MR: Allianz and AWP convicted and fined $16.8 million for making false or misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- R v Allianz Australia Insurance Ltd; R v AWP Australia Pty Ltd [2025] NSWSC 127 (28 February 2025) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.02.2025 AustralianSuper (Trustee des Pensionsfonds AustralianSuper)AustralianSuper: 27 Mio. AUD Strafe wegen nicht zusammengeführter Mitgliedskonten 16,5 Mio. €
Der Trustee des größten australischen Pensionsfonds führte von Juli 2013 bis März 2023 die mehrfach vorhandenen Konten von rund 90.700 Mitgliedern nicht zusammen, obwohl s 108A SIS Act das verlangt; die Mitglieder verloren durch doppelte Gebühren, Versicherungsprämien und entgangene Erträge rund 69 Mio. AUD. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen grundlegende Pflichten des Trustees und verhängte 27 Mio. AUD; alle Betroffenen wurden entschädigt.
Bekannte Compliance-Lücken müssen eskaliert und mit ausreichenden Ressourcen behoben werden; fehlendes Personal ist keine Rechtfertigung.
Eskalation und Behebung erkannter Compliance-Lücken zulasten von Kunden
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- ss 52, 108A Superannuation Industry (Supervision) Act 1993 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung möglicher Verstöße an die ASIC im Dezember 2021; Entschädigung aller betroffenen Mitglieder.
- Haftung von Führungskräften
- Nach dem Urteil wurden Probleme nicht eskaliert und die Aufsicht durch die obere Führungsebene fehlte; Unterbesetzung verzögerte die Behebung.
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
Originalbetrag 27.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.02.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink