Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

85Fälle aus 29 Jurisdiktionen
1,17 Mrd. €Summe der Geldbeträge (67 Fälle mit Betrag)
1,33 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 979,7 Mio. € 84 % · 44 Fälle
  2. USA 140,2 Mio. € 12 % · 10 Fälle
  3. Brasilien 29 Mio. € 2 % · 2 Fälle
  4. Südkorea 10 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Singapur 2,07 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  6. Vereinigtes Königreich 2,04 Mio. € 0 % · 12 Fälle
  7. Südafrika 1,94 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  8. Neuseeland 1,49 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  9. Kanada 1,42 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  10. Australien 755.668 € 0 % · 1 Fall
  11. 2 weitere793.649 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 437,7 Mio. € 37 % · 26 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 349,6 Mio. € 30 % · 15 Fälle
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 181,5 Mio. € 16 % · 9 Fälle
  4. Korruption und Bestechung 82,5 Mio. € 7 % · 3 Fälle
  5. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 43,8 Mio. € 4 % · 6 Fälle
  6. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 35,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
  7. Umwelt und Nachhaltigkeit 26,4 Mio. € 2 % · 11 Fälle
  8. Sonstiges 6,92 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Sanktionen und Exportkontrolle 4,42 Mio. € 0 % · 7 Fälle
  10. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 1,09 Mio. € 0 % · 5 Fälle
  11. 1 weitere8.222 €

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 384 Mio. € 33 % · 26 Fälle
  2. Ryanair DAC, Ryanair Holdings plc 255,8 Mio. € 22 % · 1 Fall
  3. Ryanair 107,8 Mio. € 9 % · 1 Fall
  4. MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App) 100 Mio. € 9 % · 1 Fall
  5. AAR Corp. 53,5 Mio. € 5 % · 1 Fall
  6. České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) 48,7 Mio. € 4 % · 1 Fall
  7. United Parcel Service Inc. (UPS) 43,2 Mio. € 4 % · 1 Fall
  8. Vueling 39,3 Mio. € 3 % · 1 Fall
  9. Brink’s Global Services USA, Inc. 35,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
  10. Amazon France Logistique SAS 15 Mio. € 1 % · 1 Fall
  11. 49 weitere86,7 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202249,31 Mio. €
2023914,1 Mio. €
202423682,8 Mio. €
202529346,7 Mio. €
202620116,6 Mio. €

85 Fälle

28.08.2026 MSC Shipmanagement Limited; Hong Kong Spirit Shipping and Trading LimitedMSC Shipmanagement: 1,75 Mio. USD Strafe für heimliches Einleiten öliger Bilgenabwässer USAAbfall und Gefahrstoffe 1,5 Mio. €

Auf der MSC Samira III wurde 2024/2025 ölhaltiges Bilgenwasser über den Abwassertank am Ölabscheider vorbei ins Meer gepumpt; die Ölüberwachung wurde manipuliert und das Öltagebuch gefälscht, das in Philadelphia der Küstenwache vorgelegt wurde. Betreiberin und Eignerin bekannten sich in je zwei APPS-Anklagepunkten schuldig und zahlen zusammen 1,75 Mio. USD; dazu kommen vier Jahre Bewährung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reedereien müssen Bordpraxis und Öltagebuch aktiv kontrollieren, denn Anweisungen einzelner Offiziere werden dem Unternehmen strafrechtlich zugerechnet.

Bezug zu Schulung und Awareness

MARPOL-Pflichten an Bord, Öltagebuch und Meldewege für Besatzungen

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Pennsylvania (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Act to Prevent Pollution from Ships (APPS), 33 U.S.C. § 1908
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.08.2026

Originalbetrag 1.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening

Behörde / Gericht
Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 8.222 €

Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
07.09.2026

Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.07.2026 TMA Haulage LtdTMA Haulage: Betriebslizenz von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt, Widerruf zum 6. Oktober 2026 Vereinigtes KönigreichArbeitszeit Sonstiges

Nach Ermittlungen der Fahrzeug- und Fahreraufsicht DVSA stellte der Traffic Commissioner (Aufsicht über Nutzfahrzeugbetreiber) fest, dass der alleinige Geschäftsführer der TMA Haulage Ltd dreimal im Juni und Juli 2025 sowie – nach seiner Befragung durch die DVSA – zweimal im April 2026 mit der Fahrerkarte eines ausgeschiedenen Beschäftigten gefahren war und so die Aufzeichnungen verfälscht hatte; an einem dieser Tage fuhr er auf diese Weise ohne die fällige Pause weiter. Die Betriebslizenz wurde sofort von fünf auf vier Fahrzeuge gekürzt und zum 6. Oktober 2026 widerrufen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fahrerkarten sind strikt persönlich – wer Fahrzeuggerätedaten regelmäßig mit den Karten der eingesetzten Fahrer abgleicht, deckt Missbrauch auf, bevor es die Behörde tut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lenk- und Ruhezeiten, Missbrauch von Fahrerkarten

Behörde / Gericht
Traffic Commissioner (Western Traffic Area); Ermittlung: Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Goods Vehicles (Licensing of Operators) Act 1995, ss. 26(1)(f), 27(1)(a) und (b); Road Traffic Act 1988, ss. 115, 117; Tachografen- und Lenkzeitvorschriften
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Nach der Entscheidung sprechen für das Unternehmen: überwiegend vorhandene Compliance-Systeme, ordnungsgemäß angestellte Fahrer, eine Bestehensquote bei der technischen Fahrzeugprüfung (MOT) im Landesdurchschnitt sowie die erneute Einbindung eines Beraters und rechtlicher Beistand.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Exmar NVExmar: 350.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformationen BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 350.000 €

Die Sanktionskommission der FSMA stellte fest, dass die an Euronext Brüssel notierte Reederei Exmar NV Insiderinformationen, über die sie am 19. Mai und am 18. Juni 2020 verfügte, nicht so bald wie möglich veröffentlicht hatte; sie standen im Zusammenhang mit ausbleibenden Zahlungen eines Kunden für die Charter einer schwimmenden LNG-Anlage. Sie verhängte eine Geldbuße von 350.000 EUR und ordnete die namentliche Veröffentlichung für ein Jahr an. Exmar hat Beschwerde beim Marktgerichtshof eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsprobleme eines wichtigen Kunden können Insiderinformationen sein; die Ad-hoc-Prüfung muss sofort erfolgen und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Erkennen und rechtzeitiges Veröffentlichen von Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 36 § 2 und Art. 72 § 3 Gesetz vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Streamline Shipping Agencies LimitedHafenagentur in Aberdeen: 146.700 £ nach Gabelstaplerunfall ohne Verkehrstrennung Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 169.756 €

Im Hafen von Aberdeen wurde ein Beschäftigter beim Lösen einer Lkw-Plane von einem rückwärtsfahrenden Gabelstapler erfasst und erlitt mehrere Frakturen und eine Décollement-Verletzung. Beim gleichzeitigen Be- und Entladen waren Fußgänger und Fahrzeuge nicht getrennt. Geldstrafe 146.700 £. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 236 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lade- und Rangierflächen brauchen feste Regeln, wer sich wann wo aufhalten darf, wenn Stapler und Fußgänger gleichzeitig arbeiten.

Behörde / Gericht
Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Regulation 17(1) Workplace (Health, Safety and Welfare) Regulations 1992; Section 33(1)(c) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
28.05.2026

Originalbetrag 146.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.05.2026 Transport Desgagnés Inc.Transport Desgagnés: 40.000 CAD, weil ein Tanker ohne Genehmigung in ein arktisches Schutzgebiet fuhr Kanada, NUUmwelt und Nachhaltigkeit 24.902 €

Der vom Unternehmen betriebene Tanker M/T Sarah Desgagnés fuhr am 29. September und 6. Oktober 2024 ohne die erforderliche Zugangserlaubnis in das Akpait National Wildlife Area in Nunavut ein. Das Gericht verhängte 40.000 CAD für den Environmental Damages Fund; das Unternehmen muss eine Mitteilung in einer Lokalzeitung veröffentlichen und wird im Environmental Offenders Registry geführt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzgebietsgrenzen gehören in die Reiseplanung jedes Schiffes; fehlende Zugangserlaubnisse werden auch in entlegenen Gebieten verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutzgebiete in Reiseplanung und Brückenpraxis

Behörde / Gericht
Nunavut Court of Justice (Ermittlungen: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Wildlife Area Regulations (Canada Wildlife Act), Paragraph 3.3(1)(h)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 40.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet DeutschlandAuftragsverarbeitung Verwarnung

Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
Veröffentlicht
04.05.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 Koninklijke PostNL B.V.ACM: 6,9 Mio. Euro gegen PostNL wegen verspäteter Briefzustellung 2023 NiederlandeSonstiges 6,92 Mio. €

PostNL stellte 2023 im Universalpostdienst nur 89,48 % der Briefe mit fünftägiger Zustellpflicht rechtzeitig zu statt der gesetzlich geforderten 95 %. Die ACM verwarf den Einwand höherer Gewalt wegen des angespannten Arbeitsmarkts und verhängte ein Bußgeld von 6.923.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine gesetzliche Versorgungspflicht trägt, muss absehbare Personalengpässe rechtzeitig ausgleichen; die Arbeitsmarktlage allein ist keine höhere Gewalt.

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 6 Postwet 2009 i. V. m. Art. 4a Postbesluit 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.03.2026 Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. OperadoraAEPD: 650.000 Euro gegen Iberia nach unbefugtem Zugriff bei Dienstleister SpanienDatenpannen und Datensicherheit 650.000 €

Im Februar 2023 kam es zu einem externen, unbefugten Zugriff auf ein von einem Auftragsverarbeiter betriebenes System mit Daten von Nutzern und Beschäftigten. Die AEPD verhängte als federführende Behörde 650.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, stellte die Vorwürfe nach Art. 32 und 34 ein und ordnete binnen sechs Monaten angemessene Sicherheitsmaßnahmen an. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenn ein Dienstleister das System betreibt, bleibt das Unternehmen für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich und muss für angemessene Sicherheit sorgen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.03.2026 Aramex New Zealand Holdings LimitedAramex: 700.000 NZD wegen Kundenaufteilung im Wiederverkäufervertrag NeuseelandKartelle und Absprachen 355.800 €

Der Kurierdienst schloss 2021 mit einem als Wiederverkäufer tätigen Wettbewerber einen Vertrag, der Kunden aufteilte und Preise festlegte, und wandte die Wettbewerbsverbotsklausel einmal auch an; der Text war aus einer älteren Fastway-Vorlage kopiert. Auf die Zivilklage der Commerce Commission bestätigte der High Court am 4. März 2026 die gemeinsam vorgeschlagene mutmaßliche Strafe von 700.000 NZD (Ausgangspunkt 1 Mio. NZD, 30 % Abschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen gehören regelmäßig auf den kartellrechtlichen Prüfstand, bevor sie für neue Partner kopiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Prüfung von Vertragsvorlagen

Behörde / Gericht
High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Commerce Act 1986, s 30
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Verwarnungen oder Verstöße, freiwillige Herausgabe von Unterlagen und Befragungen, frühes Eingeständnis und Reue, neue Verträge ohne die Klausel sowie ein neues Wettbewerbs-Compliance-Programm in Neuseeland und Australien.
Haftung von Führungskräften
Den Vertrag erstellte der nationale Vertriebsleiter aus einer Vorlage; ein ranghöherer Beschäftigter unterschrieb ihn, ohne den Inhalt zu prüfen.
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 700.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica ItalienBeschäftigtendaten Anordnung

Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge PolenAuftragsverarbeitung 2,72 Mio. €

Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
Haftung von Führungskräften
Keine persönliche Haftung festgestellt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war PolenDatenschutz 232.208 €

Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.

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23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro FrankreichBeschäftigtendaten 15 Mio. €

Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.

Behörde / Gericht
Conseil d'État
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr

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19.12.2025 MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.)MÁV: 50 Mio. HUF wegen Tonaufzeichnung durch Kameras an HÉV-Stationen UngarnVideoüberwachung 129.266 €

Die Kameras an Stationen und Haltestellen der Budapester Vorortbahn HÉV zeichneten jahrelang auch Ton auf; die NAIH sah darin Verstöße gegen Transparenz, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Gegen die Rechtsnachfolgerin des Betreibers verhängte sie 50.000.000 HUF und verwarnte sie zugleich vor einer künftigen Tonaufzeichnung ohne nachgewiesene Erforderlichkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist ein eigener, schwerer Eingriff und braucht eine eigene Prüfung der Erforderlichkeit samt Folgenabschätzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

Quellen

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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 541.128 €

Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
13.02.2026

Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

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09.12.2025 The Relocations Group (Pty) LtdFSCA: The Relocations Group wegen Versicherungsgeschäft ohne Lizenz SüdafrikaOrganisationspflichten Bußgeld

Nach Kundenbeschwerden stellte die FSCA fest, dass das Unternehmen und seine Rechtsvorgängerin South African Relocations ohne Zulassung Transportversicherungen an die Öffentlichkeit ausgegeben und damit als nicht lizenzierte Versicherer gehandelt hatten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eigene Versicherungspolicen ausstellt, betreibt erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft und braucht dafür eine Lizenz oder einen lizenzierten Versicherer als Partner.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflicht für das Ausstellen von Versicherungspolicen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Short-term Insurance Act, s. 7(1); Insurance Act, s. 5(1); Financial Sector Regulation Act 9 of 2017, s. 139
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.12.2025
Quellen

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04.12.2025 Eurowings GmbHOLG Düsseldorf untersagt Eurowings irreführende CO2-Kompensationswerbung DeutschlandIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen Anordnung

Auf Berufung des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersagte das OLG Düsseldorf Eurowings, bei Online-Buchungen eine CO2-Kompensation für 9 € so zu bewerben, dass Kunden an eine klimaneutrale Reise glauben; nicht erwähnt wurde, dass weitere klimaschädliche Emissionen nicht ausgeglichen werden. Die Werbung für „Sustainable Aviation Fuel“ hielt der Senat dagegen nicht für irreführend; die Revision ließ er nicht zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer CO2-Ausgleich verkauft, muss darauf hinweisen, dass nur ein Teil der Klimawirkung ausgeglichen wird, auch wenn jede einzelne Angabe richtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Klimaneutralität in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Düsseldorf, 20. Zivilsenat
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
UWG (irreführende Werbung); Az. I-20 U 38/25
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Post Office LimitedICO: Verwarnung für Post Office wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Vergleichsurkunde Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach am 2. Dezember 2025 gegenüber der Post Office Limited eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen am 25. April 2024 statt der vorgesehenen geschwärzten die ungeschwärzte Fassung einer Vergleichsurkunde auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlicht. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 502 Postmastern öffentlich, die am Gruppenverfahren von 2017 im Zusammenhang mit dem Horizon-IT-Skandal beteiligt waren. Die ICO sah darin mangels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; eine Geldbuße verhängte sie nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen LettlandDatenschutz 25.000 €

Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität im Forderungsmanagement

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen

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06.11.2025 Braathens International Airways ABBraathens International Airways: 142,8 Mio. SEK für nicht abgegebene Emissionsrechte SchwedenEmissionen und Genehmigungen 13 Mio. €

Naturvårdsverket verhängte gegen die Fluggesellschaft Braathens International Airways eine Sanktionsgebühr von 142.757.565 SEK, weil sie für 99.707 Tonnen CO2-Äquivalente aus dem Jahr 2024 bis zur Frist am 30. September 2025 keine Emissionsrechte abgegeben hatte. Die Gebühr beträgt inflationsbereinigt 129,69 EUR je Tonne (12.930.939 EUR) und befreit nicht von der Abgabepflicht; das Unternehmen war am 30. September 2025 in Konkurs gegangen. Gegen die Schwestergesellschaft Braathens Regional Airways AB erging eine gesonderte Gebühr.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Abgabe von Emissionsrechten ist eine harte Frist ohne Ausnahmen; auch in der Krise muss sie in der Liquiditätsplanung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Abgabe von Emissionsrechten im EU-Emissionshandel

Behörde / Gericht
Naturvårdsverket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
10 kap. 5 § förordningen (2020:1180) om vissa utsläpp av växthusgaser; 16 § 3 lagen om vissa utsläpp av växthusgaser; Art. 12 Abs. 3 Richtlinie 2003/87/EG (EU-Emissionshandel)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Keine: Die EU-Regeln erlauben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage keine Ausnahme von der Abgabepflicht.
Veröffentlicht
10.11.2025

Originalbetrag 142.757.565 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

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06.11.2025 AENA, S.M.E., S.A.AEPD: 10 Mio. Euro gegen AENA wegen Gesichtserkennung an Flughäfen ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 10 Mio. €

Der Flughafenbetreiber AENA setzte ein biometrisches Gesichtserkennungssystem für Zugang, Transit und Boarding an mehreren Flughäfen ein, ohne eine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen. Die AEPD verhängte 10.043.002 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und bestätigte die vorläufige Aussetzung jeder biometrischen Verarbeitung, bis eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung vorliegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer biometrische Identifizierung einführt, braucht vorab eine tragfähige Folgenabschätzung mit echter Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung biometrischer Systeme

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
20.03.2026

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24.10.2025 Knowles Logistics LimitedLogistiker: Sturz vom Zuckerrüben-Förderband – 133.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 152.418 €

Ein Beschäftigter kletterte 2023 an der Seite eines Förderbands für Zuckerrüben hoch, um eine Verstopfung von Hand zu lösen, stürzte und erlitt Rippenbrüche, eine Lungenverletzung und einen Leberschaden. Verstopfungen kamen mehrmals pro Schicht vor, ein sicheres Verfahren zu ihrer Beseitigung gab es nicht; Geldstrafe 133.000 £ plus 5.438 £ Kosten. Die Gesellschaft beschäftigte laut Jahresabschluss 2024 durchschnittlich 535 Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Störungen brauchen ein festgelegtes, sicheres Beseitigungsverfahren – sonst wird Improvisation in der Höhe zum Normalfall.

Behörde / Gericht
Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
250 bis 999
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 133.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2025.

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22.09.2025 Onkar Group Pty Ltd (Bakeology)Bakeology: 1,35 Mio. AUD nach tödlichem Unfall eines übermüdeten Lieferfahrers AustralienArbeitszeit 755.668 €

Das Lager- und Logistikunternehmen Onkar Group Pty Ltd (Bakeology) wurde vom County Court in Wangaratta nach Schuldeingeständnissen in fünf Anklagepunkten verurteilt, nachdem ein Lieferfahrer im August 2022 zwölf Stunden nach Beginn einer Nachtschicht mit seinem Transporter vor einen entgegenkommenden Lkw geraten und gestorben war. Er war dieselbe 796-Kilometer-Tour an 17 aufeinanderfolgenden Nächten gefahren, meist in Schichten von über zwölf Stunden ohne ausreichende Ruhezeiten. Das Unternehmen erhielt 1,1 Mio. AUD wegen rücksichtsloser Gefährdung (reckless endangerment) und insgesamt 250.000 AUD wegen fehlender sicherer Arbeitsbedingungen; zudem muss die Tat in einer Fachpublikation bekannt gemacht werden. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitgeber müssen für Fahrer verbindliche Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten festlegen und über Übermüdung unterweisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Übermüdung am Steuer: Schichtlängen, Pausen und Ruhezeiten von Fahrern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
WorkSafe Victoria
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Occupational Health and Safety Act 2004 (Vic): rücksichtslose Gefährdung, Pflicht zu sicherem Arbeitsplatz, Schutz von Nicht-Beschäftigten, Haftung als Organ (officer)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnisse.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.09.2025

Originalbetrag 1.350.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

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03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,38 Mio. €

Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
Haftung von Führungskräften
Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.

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01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten NeuseelandVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,13 Mio. €

Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 13(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
Veröffentlicht
01.09.2025

Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.08.2025 V.Ships Norway A.S.V.Ships Norway: 2 Mio. USD Strafe wegen Ölverschmutzung und gefälschter Öltagebücher USAAbfall und Gefahrstoffe 1,73 Mio. €

Auf dem Tanker M/T Swift Winchester war von Februar bis August 2022 ein Schlauch zwischen dem Abfallöltank der Verbrennungsanlage und dem Abwassertank angeschlossen, sodass ölhaltiger Abfall an der Verschmutzungsschutzanlage vorbei ins Meer gelangte; im August 2022 wurde zudem ein Ölabscheiderfilter an Deck mit Entfetter abgespritzt, das Ölgemisch lief über Bord. Das Schiff lief Baton Rouge und Port Arthur mit einem wissentlich gefälschten Öltagebuch an. Das Schiffsmanagement bekannte sich schuldig und zahlt eine Strafe von 2 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein Crewmitglied Missstände an das Management meldet, muss das Unternehmen sofort eingreifen, sonst haftet es für die fortgesetzte Verschmutzung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Ölrückständen an Bord und ehrliche Dokumentation

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Eastern District of Texas (Anklage: DOJ Environment and Natural Resources Division)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Act to Prevent Pollution from Ships (APPS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
27.08.2025

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2025 GXO Logistics, Inc. und Wincanton LimitedGXO/Wincanton: Supermarkt-Lagerlogistik muss nach Übernahme verkauft werden Vereinigtes KönigreichFusionskontrolle Anordnung

GXO hatte Wincanton bereits im April 2024 übernommen; die CMA verhängte eine Stillhalteanordnung, setzte einen Monitoring Trustee ein und stellte in Phase 2 eine Wettbewerbsbeschränkung bei dedizierten Lagerdienstleistungen für den Lebensmittelhandel fest. Mit den Final Undertakings verpflichtete sich GXO, Wincantons Geschäft für Supermarktkunden zu veräußern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vor Abschluss der Fusionsprüfung vollzieht, trägt das Risiko, Teile des erworbenen Geschäfts wieder abgeben zu müssen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, ss. 41, 82, 90 (Final Undertakings)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Global Crossing Airlines Group Inc. (ehemals Canada Jetlines Ltd.)Canada Jetlines (heute Global Crossing Airlines): 100.000 CAD wegen verspäteter Meldung Kanada, British ColumbiaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 61.916 €

Die damalige Start-up-Fluggesellschaft teilte der Canada Transportation Agency am 22. Februar 2018 mit, dass sich der Start des Flugbetriebs nach der Kündigung einer Absichtserklärung über zwei Leasingflugzeuge auf Ende 2018 verschiebt, veröffentlichte diese wesentliche Änderung aber erst am 13. März 2018. Im Vergleich mit der BCSC räumte das Unternehmen einen Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Offenlegung ein und zahlt 100.000 CAD als gemeinsame Zahlung. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Was einer anderen Behörde als wesentliche Planänderung mitgeteilt wird, muss zeitgleich auch dem Kapitalmarkt offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität bei wesentlichen Änderungen

Behörde / Gericht
British Columbia Securities Commission (BCSC), Executive Director (Vergleich)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (British Columbia), RSBC 1996, c. 418, s. 85 (unverzügliche Offenlegung wesentlicher Änderungen) und s. 168.2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.08.2025 Fletcher Plant LimitedAbfallmakler verletzt Sorgfaltspflicht bei illegaler Deponie – 117.587 £ inkl. Einziehung Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 135.610 €

Als Abfallmakler organisierte das Sheffielder Unternehmen 2019/2020 den Transport von über 1.400 Tonnen Abfall zu einer illegal betriebenen Fläche in Lincolnshire, ohne die Genehmigungen des Betreibers laufend zu prüfen. Das Gericht verhängte 80.000 £ Geldstrafe und eine Einziehung von 37.587,13 £ (zusammen 117.587,13 £) plus 50.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 104 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sorgfaltsprüfungen bei Entsorgungspartnern sind keine Einmalübung: Genehmigungen müssen während des gesamten Vertrags regelmäßig kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten bei der Beauftragung von Entsorgern

Behörde / Gericht
Nottingham Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Section 34(1)(a) und 34(6) Environmental Protection Act 1990 (Duty of Care)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Gericht akzeptierte, dass das Unternehmen den illegalen Betrieb nicht kannte; erste Verurteilung seit über 40 Jahren, neues Management
Veröffentlicht
13.08.2025

Originalbetrag 117.587,13 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.07.2025 Ayzo Pte LtdAyzo: 36.000 SGD Strafe für Spediteur wegen Missbrauchs fremder Unternehmenskennungen SingapurZoll 24.218 €

Der Spediteur Ayzo Pte Ltd verwendete 2024 bei Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen für Zigarettensendungen nach Australien, die in den Frachtpapieren als andere Waren beschrieben waren, missbräuchlich die Unique Entity Numbers zweier anderer Firmen und bewahrte die Konnossemente nicht auf. Ayzo hatte sich allein auf Angaben eines unbekannten Auftraggebers aus Indien verlassen, ohne sie bei den genannten Im- und Exporteuren zu überprüfen. Nachdem sich das Unternehmen in zehn Anklagepunkten nach dem Customs Act wegen falscher UEN-Angaben und in drei Anklagepunkten wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten schuldig bekannt hatte, verhängten die State Courts am 30. Juli 2025 eine Geldstrafe von 36.000 SGD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Spediteure müssen Auftraggeber- und Warenangaben vor der Zollanmeldung überprüfen und Handelsdokumente aufbewahren, sonst werden sie zum Werkzeug von Schmugglern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Zollanmeldungen: Auftraggeber und Warenangaben prüfen

Behörde / Gericht
Singapore Customs; Verurteilung durch die State Courts
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
Rechtsgrundlage
Customs Act (unrichtige Angabe der Unique Entity Number); drei weitere Anklagepunkte wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten (Vorschrift in der Mitteilung nicht genannt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
19.08.2025

Originalbetrag 36.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.07.2025 East Midlands Airport LtdEast Midlands Airport: 892.500 GBP Strafe wegen Enteisungsmittel im Abwasser Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 1,03 Mio. €

Der Derby Crown Court verhängte gegen den Betreiber des Flughafens East Midlands drei Geldstrafen von je 297.500 GBP (insgesamt 892.500 GBP) und 65.687,54 GBP Kosten. Im Januar und Februar 2022 überschritt das mit Rückständen von Flugzeug- und Pistenenteisungsmitteln belastete Oberflächenwasser dreimal den genehmigten BSB-Grenzwert von 15 mg/l. Vor Gericht kam zur Sprache, dass es seit 2006 bereits 13 Genehmigungsverstöße und zehn schriftliche Verwarnungen gegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Grenzwertüberschreitungen trotz früherer Verwarnungen treiben das Strafmaß deutlich nach oben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Einleitgrenzwerten bei Enteisung

Behörde / Gericht
Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Wechsel des Managements 2022 und aktive Zusammenarbeit mit der Environment Agency (vom Unternehmen vorgetragen).
Veröffentlicht
28.07.2025

Originalbetrag 892.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Key Holding, LLCLogistiker Key Holding: kolumbianische Tochter organisierte 36 Kuba-Frachten USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 517.929 €

Nach dem Kauf einer kolumbianischen Logistikfirma im Dezember 2021 organisierte diese bis Juli 2023 36 Frachtsendungen im Wert von rund 3,06 Mio. USD nach Kuba. Weder die US-Mutter noch die Tochter hatten ein Sanktions-Compliance-Programm für ausländische Gesellschaften; OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Übernahme muss das Sanktions-Compliance-Programm sofort auf die neue Auslandstochter ausgerollt werden – das Kuba-Embargo gilt für US-kontrollierte Töchter weltweit.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Compliance nach Unternehmenskäufen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, keine Vorverstöße, Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
Veröffentlicht
02.07.2025

Originalbetrag 608.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

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27.06.2025 A.P. Møller-Mærsk A/SA.P. Møller-Mærsk: 10 Mio. DKK für nicht angemeldete Übernahme (Gun-Jumping) DänemarkFusionskontrolle 1,34 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verurteilte A.P. Møller-Mærsk A/S zu einer zivilrechtlichen Geldbuße von 10.000.000 DKK, weil die Übernahme von Pilot Air Freight Holdings durch die US-Tochter Damco USA im Mai 2022 in Dänemark weder angemeldet noch vor dem Vollzug freigegeben worden war. Die Behörde hatte mindestens 20 Mio. DKK gefordert; das Gericht wertete das Versäumnis als grob fahrlässig, minderte die Buße aber wegen der Selbstmeldung, der vollen Zusammenarbeit und eines bestehenden Compliance-Programms.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Übernahmen durch Auslandstöchter brauchen vor dem Vollzug ein Umsatzschwellen-Screening für jede Rechtsordnung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontroll-Screening bei Transaktionen von Auslandstöchtern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (Klage der Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 12 b stk. 1 og § 12 c stk. 5, 1. pkt.; Bußgeldbemessung nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unverzügliche Meldung bei der Behörde nach Entdecken der Anmeldepflicht, volle und loyale Zusammenarbeit, bestehendes und befolgtes Kartellrechts-Compliance-Programm; einmaliger interner Fehler beim Screening.
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns SchwedenBeschäftigtendaten 6.801 €

Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
18.06.2025

Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.

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14.05.2025 Norfolk Southern Railway CompanyNorfolk Southern: EPA-Bußgeld für Lokomotiven ohne gültige Abgaszertifizierung USAEmissionen und Genehmigungen 266.631 €

Nach Auffassung der EPA betrieb die Güterbahn Lokomotiven ohne Konformitätsbescheinigung, hielt die Auflagen einer Testausnahme für mehrere Lokomotiven nicht ein und betrieb Lokomotiven entgegen den geltenden Abgasnormen. Im Vergleich (Consent Agreement and Final Order) zahlt das Unternehmen eine Zivilstrafe von 299.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch umgebaute oder testweise befreite Fahrzeuge unterliegen Zertifizierungs- und Rückbaupflichten, die im Flottenmanagement nachgehalten werden müssen.

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 3
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Clean Air Act §§ 203(a), 213(d) (42 U.S.C. §§ 7522(a), 7547(d)); 40 C.F.R. § 1068.101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 299.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.

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28.04.2025 Taxa 4x35Taxa 4x35: Landgericht erhöht DSGVO-Buße auf 250.000 DKK wegen zu langer Speicherung DänemarkDatenschutz 33.492 €

Das Østre Landsret erhöhte die vom Stadtgericht Frederiksberg im Januar 2023 verhängte Geldbuße von 100.000 DKK auf 250.000 DKK. Das Taxiunternehmen hatte Telefonnummern der Besteller zusammen mit Abholorten fünf statt der erforderlichen zwei Jahre gespeichert; die Datatilsynet hatte in ihrem ersten DSGVO-Bußgeldvorschlag 1,2 Mio. DKK beantragt und rund 8,9 Mio. betroffene Fahrten angeführt. Das Gericht wertete den Verstoß als fahrlässig und minderte wegen der rund sechsjährigen Verfahrensdauer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen müssen für alle Identifikatoren gelten – wer nur den Namen löscht, die Telefonnummer aber behält, anonymisiert nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschfristen und echte Anonymisierung

Behörde / Gericht
Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 4, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Fahrlässigkeit, erstmaliger Verstoß, keine besonders sensiblen Daten, sichere Speicherung, rasche Abhilfe nach der Anzeige; lange Verfahrensdauer.

Originalbetrag 250.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5.768 €

Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Behördenanfragen und Fristen

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
Veröffentlicht
08.05.2025

Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.

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06.02.2025 Kings International Removers (Pty) LtdKings International Removers: Versicherungspolicen ohne Lizenz ausgegeben SüdafrikaKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Nach der Beschwerde eines Kunden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen ohne FSP-Zulassung Finanzdienstleistungen erbracht und ohne Versicherungslizenz kurzfristige Nichtlebensversicherungspolicen an Privatpersonen ausgegeben hatte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflichten für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Sections 7(1) und 8(9)(c) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Sections 7(1) und 8(2)(d) Short-term Insurance Act 53 of 1998; Section 5(1) Insurance Act 18 of 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
06.02.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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31.01.2025 Brink’s Global Services USA, Inc.FinCEN: 37 Mio. USD gegen Brink's wegen Bargeldtransporten ohne AML-Programm USAInterne Sicherungsmaßnahmen 35,6 Mio. €

FinCEN verhängte gegen Brink’s Global Services USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 37 Mio. USD. Das Unternehmen hatte von Oktober 2018 bis Oktober 2020 Bargeld aus Mexiko an Dritte in den USA und Spanien transportiert und damit als Geldtransferdienstleister (MSB) gehandelt, ohne sich bei FinCEN zu registrieren, ein AML-Programm einzurichten oder Verdachtsmeldungen abzugeben; die Transporte entsprachen rund 800 Mio. USD. Auf die Strafe werden 20 Mio. USD angerechnet, die Brink’s im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement an das DOJ zahlt; an FinCEN sind 17 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für Dritte Bargeld grenzüberschreitend bewegt, muss prüfen, ob er als Geldtransferdienstleister registrierungs- und meldepflichtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungs- und Meldepflichten für Bargeldtransport und Geldtransfer

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330 und § 5318(h)(1), (g); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210 sowie Pflicht zu Verdachtsmeldungen nach 31 C.F.R. Part 1022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass das Unternehmen mit der Behörde kooperierte und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 37.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.01.2025 General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A., General Logistics Systems Enterprise S.r.l. (GLS)GLS: 8 Mio. Euro Bußgeld wegen irreführendem Klimaprogramm „Climate Protect“ ItalienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 8 Mio. €

Die AGCM verhängte gegen General Logistics Systems B.V., General Logistics Systems Italy S.p.A. und General Logistics Systems Enterprise S.r.l. gesamtschuldnerisch 8.000.000 Euro, weil das Umweltprogramm „Climate Protect“ mit unklaren, nicht belegten Umweltaussagen und irreführenden Zertifikaten über kompensierte CO2-Emissionen beworben wurde. Abonnementkunden, darunter Kleinstunternehmen, mussten zudem einen nicht angeforderten Klimabeitrag zahlen, der die Kosten des Programms deutlich überstieg, während große Kunden davon befreit waren. Die Behörde stufte dies als unlautere Geschäftspraxis nach Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo ein und untersagte ihre Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klimabeiträge und Kompensationsversprechen müssen freiwillig, transparent kalkuliert und belegbar sein; wer die Kosten eines Umweltprogramms auf Kunden abwälzt und damit für sich wirbt, riskiert ein Greenwashing-Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

CO2-Kompensation und Umweltaussagen korrekt kommunizieren

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 und 26 lit. f Codice del consumo (D.Lgs. 206/2005); Sanktion nach Art. 27 Abs. 9 Codice del consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
04.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.12.2024 AAR Corp.Luftfahrtdienstleister AAR zahlt 55,6 Mio. USD für Bestechung in Nepal und Südafrika USABestechung von Amtsträgern 53,5 Mio. €

AAR zahlte über zwischengeschaltete Dritte (einen Vermittler und einen Joint-Venture-Partner) nach Feststellung der SEC Scheinprovisionen an Amtsträger, um den Verkauf zweier Airbus A330 an Nepal Airlines und Wartungsleistungen für South African Airways Technical zu sichern. SEC: 23.451.100 USD Gewinnabschöpfung und 5.785.524 USD Zinsen; DOJ-Strafe 26.363.029 USD im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatliche Fluggesellschaften sind öffentliche Auftraggeber – Provisionen an Vermittler bei Flugzeuggeschäften müssen streng geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Agenten und Joint-Venture-Partner bei Geschäften mit Staatsairlines

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen); Non-Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Meldung nach Presseberichten, Kooperation (Forensik, Übersetzungen, Zeugen) und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
19.12.2024

Originalbetrag 55.599.653 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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17.12.2024 Kakao Mobility Inc.Kakao Mobility sperrte Fahrer konkurrierender Taxidienste: 15,1 Mrd. KRW Bußgeld SüdkoreaMissbrauch von Marktmacht 10 Mio. €

Kakao Mobility, mit einem Anteil von 96 % (2022) marktbeherrschend bei der App-basierten allgemeinen Taxivermittlung, verlangte laut KFTC von vier konkurrierenden Franchise-Taxibetreibern (UT, TADA, Banban, Macaron Taxi) Partnerschaftsverträge mit Echtzeitzugang zu geschäftssensiblen Daten und schloss deren Fahrer andernfalls von der allgemeinen Vermittlung über Kakao T aus. Nach der Plenarberatung vom 25. September 2024 ordnete die KFTC Abhilfe an und nannte eine vorläufige Geldbuße von 72,4 Mrd. KRW; nachdem die Securities and Futures Commission die Nettobilanzierung der Umsätze festgelegt hatte, gab sie am 17. Dezember 2024 die endgültige Festsetzung der Geldbuße auf 15,1 Mrd. KRW bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine beherrschende Plattform darf den Zugang zu ihrem Kerndienst nicht an die Herausgabe sensibler Geschäftsdaten von Wettbewerbern knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung und Ausschluss von Wettbewerbern durch Plattformen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 45 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 15.100.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.12.2024 C.H. Robinson International, Inc.C.H. Robinson: Auslandstöchter transportierten Iran- und Kuba-Ware USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 244.999 €

Fünf nach Übernahmen erworbene ausländische Tochtergesellschaften des Logistikkonzerns vermittelten oder transportierten von November 2018 bis Februar 2022 insgesamt 82 Sendungen mit iranischer oder kubanischer Ware bzw. unter Beteiligung einer iranischen Fluggesellschaft. Ursache war vor allem, dass ihre Buchungssysteme noch nicht in die Konzern-Screeningprozesse eingebunden waren; der Fall war nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übernommene Speditionen müssen schnell an das zentrale Screening angebunden werden; bis dahin braucht es Übergangskontrollen für Ursprung und Beförderer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integration übernommener Gesellschaften in Sanktionsscreening

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Cuban Assets Control Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, keine Vorverstöße, zügige Abhilfe
Veröffentlicht
13.12.2024

Originalbetrag 257.690 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.12.2024 Air Caraïbes (mit Groupe Dubreuil Aéro, Groupe Dubreuil); K Finance (Mutter von Air Antilles/CAIRE); Miles PlusInselflüge Karibik: 14,57 Mio. EUR für Kartell von Air Caraïbes und Air Antilles FrankreichKartelle und Absprachen 14,6 Mio. €

Air Caraïbes und Air Antilles (Compagnie Aérienne Inter Régionale Express, CAIRE) stimmten sich mit Beteiligung von Miles Plus (Aérogestion) zwischen 2015 und 2019 in vier Absprachen über Kapazitätskürzungen, die Aufteilung von Flugzeiten sowie Preise und Tarifbedingungen auf Inselverbindungen in der Karibik ab. Die Autorité de la concurrence verhängte 13 Mio. EUR gesamtschuldnerisch gegen Air Caraïbes, Groupe Dubreuil Aéro und Groupe Dubreuil, 1,5 Mio. EUR gegen K Finance als Muttergesellschaft der insolventen CAIRE und 70.000 EUR gegen Miles Plus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, von wenigen Anbietern geprägten Regionalmärkten sind Absprachen über Kapazitäten und Tarife schwere Kartellverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Kapazitäten und Preise zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren für die Groupe-Dubreuil-Gesellschaften und Miles Plus; gegen die in Liquidation befindliche CAIRE und ihre direkte Muttergesellschaft wurde mangels Zahlungsfähigkeit kein Bußgeld verhängt.
Veröffentlicht
04.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.11.2024 United Parcel Service Inc. (UPS)UPS: Goodwill der Sparte UPS Freight falsch bewertet – 45 Mio. USD USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 43,2 Mio. €

UPS stützte die Bewertung von UPS Freight auf ein Beratergutachten mit rund 2 Mrd. USD, obwohl eigene Analysen nur etwa 650 Mio. USD ergaben, und verbuchte keine erforderliche Goodwill-Wertminderung. UPS zahlt 45 Mio. USD und muss Schulungen für bestimmte Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte einführen sowie einen unabhängigen Compliance-Berater einsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungsgutachten sind nur so gut wie die Informationen, die man den Gutachtern gibt – interne Erkenntnisse müssen in Impairment-Tests einfließen.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Section 17(a)(2),(3) Securities Act; Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften des Exchange Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern ItalienBeschäftigtendaten 5 Mio. €

Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz aufgehoben

Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
15.11.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.10.2024 České dráhy (ČD) und Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)ČD und ÖBB: 48,65 Mio. EUR wegen Absprache gegen neuen Bahnkonkurrenten EU-EbeneKartelle und Absprachen 48,7 Mio. €

Die tschechische und die österreichische Staatsbahn stimmten sich nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 2012 bis 2016 beim Verkauf gebrauchter ÖBB-Fernverkehrswagen ab, damit der Neueinsteiger RegioJet sie nicht erwerben konnte – unter anderem durch abgestimmtes Timing, manipulierte Verkaufsverfahren und Austausch vertraulicher Bieterinformationen. Die Geldbußen betragen 31.940.000 EUR für ČD und 16.712.000 EUR für ÖBB, die als Kronzeugin 45 % Ermäßigung erhielt (zusammen 48.652.000 EUR).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Staatsunternehmen dürfen den Verkauf von Betriebsmitteln nicht mit Wettbewerbern abstimmen, um Neueinsteiger vom Markt fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung zwischen Wettbewerbern bei Verkäufen und Bieterverfahren

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
ÖBB: 45 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung.
Veröffentlicht
23.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 ein marktbeherrschender österreichischer PostdienstleisterÖsterreich: 9,2 Mio. € Geldbuße gegen einen Postdienstleister für diskriminierende Rabatte bei Massensendungen ÖsterreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 9,2 Mio. €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Postdienstleister 9,2 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei adressierten Massensendungen von 2017 bis Anfang 2022: Konsolidierer erhielten bei gleicher Jahresmenge schlechtere Rabattstaffeln, Rabatte oder Jahresboni als andere Großkunden, und die mit Großkunden vereinbarten Rabatte unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die Geldbuße folgte auf einen bereits rechtskräftigen Abstellungsauftrag aus dem Verfahren eines Konsolidierers; das Unternehmen erkannte die Zuwiderhandlung im Settlement an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen müssen Rabattsysteme so gestalten, dass gleichartige Abnehmer einschließlich Konsolidierern nicht benachteiligt werden, und dürfen Konditionen nicht per Geheimhaltungsklausel abschotten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Rabattsysteme

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 5 KartG und Art. 102 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement); bereits erfolgte Wiedergutmachung des Schadens.
Veröffentlicht
25.02.2025

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22.07.2024 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftFahrdienstvermittler: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA NiederlandeInternationale Datentransfersanonymisiert 290 Mio. €

Das Unternehmen speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.07.2026 · Direktlink

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13.06.2024 drei norwegische SchifffahrtsgesellschaftenDrei norwegische Schifffahrtsgesellschaften: Leniency-Vereinbarung über 153,2 Mio. BRL BrasilienBestechung von Amtsträgernanonymisiert 26,3 Mio. €

Drei norwegische Schifffahrtsgesellschaften räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, dass eine von ihnen gezahlte Provision von Dritten teilweise zur Finanzierung von Schmiergeld an einen Amtsträger verwendet wurde und ihnen Vermögensvorteile bei der Ausführung von Verträgen mit der öffentlichen Hand verschaffte. Sie zahlen zusammen 153.184.045,95 BRL: 16.055.700,00 BRL Schadensersatz und 124.662.133,17 BRL Rückgabe des unzulässigen Vorteils an die geschädigte Tochtergesellschaft eines staatlich kontrollierten Konzerns sowie 12.466.212,78 BRL Geldbuße nach Lei 8.429/1992 an die Union.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Provisionen an Vermittler sind ein klassischer Kanal für Schmiergeld; profitiert das Unternehmen davon, haftet es für die Verwendung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Provisionen an Vermittler als Kanal für Schmiergeld

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei 8.429/1992, Art. 9 i. V. m. Art. 3; Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Originalbetrag 153.184.045,95 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.06.2026 · Direktlink

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10.06.2024 ein norwegisches Schiffsmanagement-UnternehmenNorwegisches Schiffsmanagement-Unternehmen: 8 Mio. NOK wegen Abwrackung zweier Tanker in Indien NorwegenAbfall und Gefahrstoffeanonymisiert 694.927 €

Økokrim erließ gegen ein norwegisches Schiffsmanagement-Unternehmen einen Strafbefehl über 8.000.000 NOK wegen Verstoßes gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven), weil zwei in der Nordsee eingesetzte Shuttle-Tanker 2018 nach Asien ausliefen und zwischen 2018 und 2020 am Strand von Alang in Indien abgewrackt wurden („Beaching“). Nach Økokrim kannte das Unternehmen die Regeln und entschied sich u. a. aus wirtschaftlichen Gründen für die Verschrottung in Indien. Nachdem es den Strafbefehl zunächst nicht angenommen hatte, nahm es ihn vor der für Januar 2025 angesetzten Hauptverhandlung ohne Schuldeingeständnis an; ein angenommener Strafbefehl wirkt wie ein Urteil.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ausgediente Schiffe zur Verschrottung abgibt, muss das Recycling auf zugelassenen Werften nach EU-Regeln sicherstellen; Kostenvorteile des Beachings rechtfertigen keine Umgehung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schiffsrecycling und Abfallexport

Behörde / Gericht
Økokrim
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
10.06.2024

Originalbetrag 8.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

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10.06.2024 ein Walliser Transport- und Entsorgungsunternehmen sowie vier weitere UnternehmenWEKO: Sanktion gegen Walliser Transport- und Entsorgungsfirma wegen Submissionsabreden SchweizKartelle und Absprachenanonymisiert 98.722 €

Unternehmen für Sammlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Wallis sprachen Offerten ab. Die WEKO sanktionierte das Transport- und Entsorgungsunternehmen mit CHF 95'138 (ein weiteres Unternehmen: CHF 0), genehmigte einvernehmliche Regelungen und verteilte die Verfahrenskosten auf vier Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kommunale Entsorgungsaufträge sind ein Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörden – Offertenkontakte unter Wettbewerbern sind auch im KMU-Umfeld tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei kommunalen Entsorgungsausschreibungen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (ein weiteres Unternehmen sanktionsfrei)

Originalbetrag 95.138 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink

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14.05.2024 ein singapurisches UnternehmenUnternehmen: 120.000 SGD wegen nicht gelöschter Daten auf Server einer früheren Konzerngesellschaft SingapurDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 82.141 €

Das Unternehmen versäumte bei einer Cloud-Migration 2020 und einer Umstrukturierung 2022, Daten von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Direktoren und Aktionären auf einem gemeinsam genutzten Server der Tochter löschen zu lassen; im September 2022 verschaffte sich ein Angreifer über das kompromittierte Konto eines Dienstleisters der früheren Tochter Zugang zu diesem Server. Gefährdet waren zahlreiche Personen, bei einem Teil von ihnen könnten Daten – teils Ausweisbilder, Unterschriften, Bankkonten und Gehälter – abgeflossen sein. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete die über zweijährige Nichtlöschung ohne klare Anweisungen an und Aufsicht über die Beschäftigten als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) und verhängte wegen Dauer, Art der Daten und zur Abschreckung 120.000 SGD; von der früheren Tochter nahm sie eine freiwillige Verpflichtungszusage an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Migrationen und Umstrukturierungen muss die Löschung personenbezogener Altdaten ausdrücklich angewiesen, kontrolliert und im Dateninventar nachgehalten werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Daten nach Migrationen nachweislich löschen und ein Dateninventar pflegen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Rasches Handeln nach dem Hinweis auf den Vorfall, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und Kooperation.
Veröffentlicht
02.08.2024

Originalbetrag 120.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink

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10.05.2024 eine britische BilligfluggesellschaftSpanien: 29,1 Mio. Euro gegen eine Billigfluggesellschaft wegen Zuschlägen für Handgepäck SpanienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 29,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen eine britische Billigfluggesellschaft eine Geldbuße von 29.094.441 Euro wegen zweier sehr schwerer und zweier schwerer Verstöße: Zuschläge für Handgepäck in der Kabine und für nebeneinanderliegende Sitzplätze von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen, keine Barzahlungsmöglichkeit an spanischen Flughäfen sowie irreführend unklare Preisangaben. Der Minister wies die Verwaltungsbeschwerde Ende 2024 zurück; zusätzlich wurde untersagt, die Praktiken fortzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungen, die nach der Rechtsprechung unverzichtbarer Teil der Beförderung sind, dürfen nicht als Zusatzgebühr aus dem beworbenen Preis herausgerechnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Endpreise und Zusatzgebühren

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 (Secretaría General de Consumo y Juego)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. j), m) und ñ) sowie Art. 50.4 Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.05.2026 · Direktlink

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20.03.2024 eine niederländische FluggesellschaftRechtbank Amsterdam: Werbung einer Fluggesellschaft zu nachhaltigem Fliegen irreführend NiederlandeIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert Sonstiges

Auf die Verbandsklage einer Stiftung stellte das Gericht fest, dass 15 Werbeaussagen der Fluggesellschaft irreführend und rechtswidrig waren: Sie suggerierten nachhaltiges Fliegen bzw. dass Kompensationsprodukte die Klimawirkung tatsächlich ausgleichen, obwohl Biokraftstoffe und Aufforstung diese nur marginal mindern. Die Fluggesellschaft trägt die Prozesskosten; weitergehende Anträge wurden abgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kompensations- und SAF-Angebote dürfen nicht den Eindruck klimaneutralen Reisens erwecken; Verbände können solche Aussagen gerichtlich angreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Klimaaussagen und Kompensationsangebote in der Kundenkommunikation

Behörde / Gericht
Rechtbank Amsterdam
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Wet oneerlijke handelspraktijken (Art. 6:193a ff. BW)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.03.2026 · Direktlink

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18.03.2024 zwei südafrikanische UmzugsunternehmenUmzugskartell: zwei südafrikanische Umzugsunternehmen zahlen 40 Mio. ZAR für Deckangebote SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,94 Mio. €

Das Competition Tribunal bestätigte am 18.03.2024 einen Vergleich, in dem zwei Umzugsunternehmen, Tochtergesellschaften einer Transportgruppe, ihre Beteiligung an einem Kartell mit Deckangeboten einräumten; betroffen waren Aufträge von Behörden, Großunternehmen und Privatkunden, der vorgeworfene Zeitraum reicht von 2007 bis mindestens 2012. Vorgeworfen wurden dem einen Unternehmen 649 und dem anderen 37 Fälle; beide haften gesamtschuldnerisch für eine Verwaltungsstrafe von 40.000.000 ZAR. Im Vergleich sagte die Competition Commission zu, ihr Verfahren gegen eine Schwestergesellschaft zurückzunehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Deckangebote zugunsten eines Wettbewerbers sind Submissionsabsprachen – auch viele kleine Einzelaufträge summieren sich zu hohen Strafen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen und Deckangebote

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
20.03.2024

Originalbetrag 40.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 eine englische HafenbehördeICO: Verwarnung für Hafenbehörde wegen polizeilicher Messenger-Gruppe Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Hafenbehörde, dem Arbeitgeber der dortigen Hafenpolizei, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO richtete ein Beamter der Hafenpolizei auf seinem privaten Mobiltelefon eine Verteilergruppe in einem Messenger-Dienst ein (später zu einem anderen Dienst verlagert), die mehrere britische Polizeikräfte und internationale Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Fahrzeugkriminalität nutzten, ohne organisatorische Aufsicht und ohne Einhaltung des Datenschutzrechts. Die ICO betrachtete den Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2021 und sah Verstöße gegen section 35(1) DPA 2018 (rechtmäßige und faire Verarbeitung) und section 40 DPA 2018 (Sicherheit). Der Bescheid ist auf den 5. März 2024 datiert; die ICO-Fallseite führt den Fall unter dem 15. März 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 35(1) und section 40 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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28.02.2024 ein griechisches PostunternehmenGriechenland: knapp 3 Mio. Euro gegen Postunternehmen nach Ransomware-Angriff GriechenlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 3 Mio. €

Bei einem Cyberangriff 2022 erlangten Angreifer Administratorzugänge, schalteten Schutzsoftware ab, verschlüsselten Dateien und veröffentlichten erbeutete Daten später im Darknet. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass das Postunternehmen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und seine eigene Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt hatte, und verhängte 2.995.140 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Sicherheitsrichtlinie auf dem Papier schützt nicht – geprüft wird, ob sie tatsächlich umgesetzt ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cyberabwehr, Umgang mit Administratorkonten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

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22.01.2024 ein deutscher HafenbetreiberHafenbetreiber: Hinweisbekanntmachungen zu Finanzberichten versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 200.000 €

Der Hafenbetreiber hatte nicht bekannt gemacht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2021 und der Halbjahresfinanzbericht 2022 öffentlich zugänglich waren. Die Geldbuße ist seit 14.02.2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederkehrende Pflichtveröffentlichungen sollten über eine Checkliste mit Verantwortlichen und Fristen abgesichert werden.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 1 und § 115 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 117 Nr. 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.01.2026 · Direktlink

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15.01.2024 ein marktbeherrschendes Schweizer Zustellunternehmen und ein privater BriefzustellerWEKO untersagt Übernahme eines privaten Briefzustellers durch den Marktführer SchweizFusionskontrolleanonymisiert Anordnung

Die WEKO verbot einem marktbeherrschenden Schweizer Zustellunternehmen den Erwerb eines privaten Briefzustellers, weil der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb bei nationalen adressierten Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden beseitigt und die marktbeherrschende Stellung der Erwerberin in weiteren Brief-, Paket- und Zeitungszustellmärkten begründet oder verstärkt hätte. Die geltend gemachte Sanierungsübernahme liess die WEKO nicht gelten, weil eine andere Kaufinteressentin eine wettbewerbsfreundlichere Lösung bot; die Verfahrenskosten von 98'000 CHF tragen beide Parteien je zur Hälfte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich bei einer Übernahme auf die Rettung eines angeschlagenen Konkurrenten beruft, muss belegen, dass keine wettbewerbsfreundlichere Käuferin bereitsteht.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 10 Abs. 2 KG i.V.m. Art. 32 und 33 KG (Zusammenschlusskontrolle)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
19.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.01.2026 · Direktlink

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11.12.2023 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftAP: 10 Mio. Euro gegen Fahrdienstvermittler wegen mangelnder Transparenz gegenüber Fahrern NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 10 Mio. €

Die Autoriteit Persoonsgegevens verhängte gegen den US-amerikanischen Fahrdienstvermittler und seine niederländische Tochtergesellschaft gemeinsam Bußgelder von insgesamt 10.000.000 EUR. Beanstandet wurden unter anderem nur englischsprachige Erläuterungen für Fahrer, schwer zugängliche Antworten auf Auskunftsersuchen, ein in der Fahrer-App schwer auffindbares Formular für Auskunft und Datenübertragbarkeit sowie unzureichende Angaben zu Speicherfristen, Drittlandübermittlungen und zum Recht auf Datenübertragbarkeit in der Datenschutzerklärung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise und Auskunftswege müssen für die tatsächlich Betroffenen sprachlich und technisch leicht zugänglich sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und Betroffenenrechte gegenüber Plattformbeschäftigten

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a und b DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.12.2025 · Direktlink

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02.11.2023 ein tschechisches VerkehrsunternehmenÚOOÚ: 7,7 Mio. CZK gegen Verkehrsunternehmen wegen Werbe-E-Mails für Dritte TschechienWerbung und Einwilligunganonymisiert 312.576 €

Die Datenschutzbehörde ÚOOÚ verhängte gegen ein nicht namentlich genanntes Verkehrsunternehmen eine Geldbuße von 7.700.000 CZK, nach eigener Angabe die bis dahin höchste rechtskräftige Geldbuße der Behörde. Das Unternehmen hatte seit 2015 in E-Mails mit Kaufbestätigungen ohne vorherige Einwilligung Rabatt- und Gutscheinangebote Dritter an Kunden verschickt, insgesamt an über 40 Millionen Adressaten, ohne Ablehnungsmöglichkeit, klare Kennzeichnung als Werbung und Angabe des begünstigten Unternehmens.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Bestandskundenausnahme deckt nur Werbung für eigene ähnliche Produkte; Angebote von Partnern in Transaktions-E-Mails brauchen eine vorherige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Werbung für Dritte und die Grenzen der Bestandskundenausnahme

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
§ 7 Zákon č. 480/2004 Sb. (Gesetz über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
02.11.2023

Originalbetrag 7.700.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2025 · Direktlink

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18.09.2023 ein französischer LuftfrachtdienstleisterCNIL: 200.000 EUR gegen Luftfrachtfirma wegen Abfrage von Ethnie und Parteizugehörigkeit FrankreichBeschäftigtendatenanonymisiert 200.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Luftfrachtdienstleister, Tochter eines chinesischen Konzerns, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Das Unternehmen hatte Beschäftigte über ein chinesischsprachiges Formular für Mobilitätsanfragen im Konzern zu Familienangehörigen, ethnischer Zugehörigkeit und Parteimitgliedschaft befragt, Strafregisterauszüge in Personalakten aufbewahrt und der CNIL absichtlich unvollständige Übersetzungen des Formulars geliefert (Art. 5 Abs. 1 lit. c, 9, 10 und 31 DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 19. November 2024 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite HR-Formulare müssen vor dem Einsatz in der EU auf besonders geschützte Datenkategorien geprüft werden, auch wenn sie von einer ausländischen Muttergesellschaft stammen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sensible Beschäftigtendaten in HR-Formularen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, 9, 10 und 31 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
28.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2025 · Direktlink

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17.08.2023 zwei japanische ReedereienKanada: Geldstrafen gegen zwei japanische Reedereien wegen Absprachen bei Fahrzeugverschiffung KanadaKartelle und Absprachenanonymisiert 1,33 Mio. €

Die Reedereien stimmten Erhöhungen der Frachtraten für Ro-Ro-Fahrzeugtransporte nach Kanada gegenüber Autoherstellern ab; die zweite Reederei manipulierte zudem Angebote bei einer Ausschreibung eines Autoherstellers. Die erste Reederei zahlt 1,5 Mio. CA$, die zweite 460.000 CA$.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Internationale Kartelle werden in mehreren Ländern nacheinander verfolgt – ein Verstoß zieht Verfahren in jeder betroffenen Jurisdiktion nach sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen über Frachtraten und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada / Ontario Superior Court
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act (Kanada), Conspiracy- und Bid-Rigging-Tatbestände
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis und Kooperation
Veröffentlicht
17.08.2023

Originalbetrag 1.960.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.08.2025 · Direktlink

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26.07.2023 eine europäische BilligfluggesellschaftCAA: Billigflieger sagt Einhaltung der Fluggastrechte zu und zahlt 1,24 Mio. GBP nach Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert Sonstiges

Nach vielen Beschwerden, dass die Fluggesellschaft bei annullierten und verspäteten Flügen ihre Pflichten zu Umbuchung und Betreuung nicht erfüllte, leitete die Luftfahrtbehörde CAA Durchsetzungsmaßnahmen ein; die Fluggesellschaft gab am 26. Juli 2023 förmliche Verpflichtungszusagen ab, ihre Verfahren anzupassen und abgelehnte Erstattungsanträge für Flüge seit März 2022 erneut zu prüfen. Laut CAA wurden danach mehr als 25.000 Anträge neu bewertet und in rund 6.000 Fällen insgesamt 1,24 Mio. GBP an Fluggäste nachgezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer berechtigte Erstattungsansprüche systematisch zu eng prüft, riskiert, auf Druck der Aufsicht alle Altfälle erneut aufrollen zu müssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fluggastrechte und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen

Behörde / Gericht
UK Civil Aviation Authority (CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings); Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der im Vereinigten Königreich fortgeltenden Fassung
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
27.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink

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26.06.2023 ein deutscher EisenbahnkonzernBundeskartellamt verpflichtet Eisenbahnkonzern zur Öffnung für Mobilitätsplattformen DeutschlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Das Bundeskartellamt stellte fest, dass ein Eisenbahnkonzern seine marktbeherrschende Stellung gegenüber digitalen Mobilitätsplattformen missbraucht, und gab ihm mit einer Abstellungsverfügung auf, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben und weitreichende Rabattverbote aus den Verträgen zu streichen, den Plattformen für Buchungs- und Zahlungsabwicklung sowie Vermittlung ein Entgelt zu zahlen und diskriminierungsfreien Echtzeitzugang zu Verspätungs- und Ausfalldaten zu gewähren. Der Konzern legte Beschwerde ein; im Eilverfahren bestätigte das OLG Düsseldorf am 8. März 2024 die Vollziehbarkeit weitgehend, setzte aber die Vorgabe zur Mindesthöhe der Entgelte vorläufig aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschender Anbieter mit eigener Vertriebsplattform darf konkurrierende Vermittler nicht durch Vertragsklauseln oder vorenthaltene Daten ausbremsen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Vertriebspartnern durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32 Abs. 1 GWB; Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 20 Abs. 1a GWB
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.06.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2025 · Direktlink

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22.06.2023 eine italienische AutobahnkonzessionärinGarante: 1 Mio. EUR gegen Autobahnkonzessionärin wegen App-Rollenverteilung (aufgehoben) ItalienAuftragsverarbeitunganonymisiert aufgehoben

Die Autobahnkonzessionärin ließ die Daten von rund 100.000 Nutzern einer App zur Mauterstattung bei baustellenbedingten Verzögerungen verarbeiten, bezeichnete sich dabei aber als Auftragsverarbeiter, obwohl sie nach Auffassung des Garante als Konzessionärin Mechanismus und Bedingungen der Erstattung festlegte und damit Verantwortliche war. Die Nutzerinformation nannte deshalb den falschen Verantwortlichen, und die App-Betreiberin war nicht als Auftragsverarbeiterin bestellt; der Garante verhängte 1.000.000 EUR, ordnete aber keine Abhilfe an, weil das Unternehmen die Mängel im Verfahren behoben hatte. Das Tribunale di Roma gab dem Rechtsbehelf des Unternehmens mit Urteil vom April 2025 statt und hob den Bescheid auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Rollenverteilung zwischen Auftraggeber und App-Dienstleister sollte an der tatsächlichen Steuerung ausgerichtet und nachvollziehbar begründet sein, denn genau diese Einordnung ist zwischen Aufsicht und Gericht strittig geblieben.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, 13 und 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: rasche Umsetzung von Abhilfemaßnahmen, aktive Kooperation im Verfahren, keine früheren Verstöße und kein unmittelbarer wirtschaftlicher Vorteil, da der Erstattungsdienst kostenlos war.
Veröffentlicht
17.07.2023

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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19.04.2023 eine Tanker-Charterin und eine TankerreedereiTanker-Charterin bekennt sich schuldig: Iran-Öl für Revolutionsgarden USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 2,25 Mio. €

Die Bareboat-Charterin eines Tankers bekannte sich schuldig, sich verschworen zu haben, rund 980.000 Barrel iranisches Rohöl verdeckt für die Revolutionsgarden zu verkaufen und zu transportieren. Das Gericht verhängte drei Jahre Unternehmensbewährung und eine Geldstrafe von knapp 2,5 Mio. USD; die Betreibergesellschaft des Tankers schloss eine Vereinbarung über eine aufgeschobene Strafverfolgung, haftet gesamtschuldnerisch und musste die Ladung in die USA bringen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Reedereien und Charterer haften strafrechtlich für Sanktionsumgehung bei Ladungen – Herkunft von Öl und Umladungen auf See müssen lückenlos geprüft werden.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice, National Security Division; U.S. District Court for the District of Columbia
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
International Emergency Economic Powers Act (IEEPA); Iran-Sanktionen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich

Originalbetrag 2.457.467,9 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2023.

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12.01.2023 ein rumänisches LogistikunternehmenANSPDCP: Bußgeld gegen Logistikunternehmen nach Diebstahl eines Ordners mit Personalakten RumänienBeschäftigtendatenanonymisiert 1.988 €

Aus dem Unternehmen wurde ein Ordner mit den Personalakten von zwölf Beschäftigten entwendet, sodass Unbefugte auf deren Daten zugreifen konnten. Die Aufsicht schloss die Untersuchung im Dezember 2022 ab und verhängte 9.828 Lei (rund 2.000 Euro) wegen fehlender technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalakten auf Papier gehören in verschlossene Schränke mit Zugangsregelung – physische Sicherheit ist Datenschutz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit von Papierakten

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
12.01.2023

Originalbetrag 9.828 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.01.2023.

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09.12.2022 eine finnische ReedereiFinnische Reederei: 230.000 EUR für Diagnosen von Beschäftigten im Personalsystem FinnlandBeschäftigtendatenanonymisiert 230.000 €

Das Sanktionsgremium der finnischen Datenschutzbehörde verhängte gegen die Reederei ein Bußgeld von 230.000 EUR; zusätzlich ergingen eine Rüge und die Anordnung, die Information der Beschäftigten DSGVO-konform zu gestalten. Das Unternehmen hatte Diagnosecodes zu Krankschreibungen im Personalverwaltungssystem zusammen mit den übrigen Beschäftigtendaten gespeichert, teils fehlerhaft und über lange Zeit, und einem ehemaligen Beschäftigten nicht alle angefragten Daten herausgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören getrennt von der übrigen Personalakte gespeichert und nur so lange wie nötig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Sanktionsgremium der Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 12 Abs. 3, Art. 13, Art. 15 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 83 DSGVO; Laki yksityisyyden suojasta työelämässä (759/2004) 5 § 4 mom.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener materieller Schaden der Betroffenen; frühzeitige Korrekturmaßnahmen nach der Kontaktaufnahme des Betroffenen, noch vor den Ermittlungen der Behörde; starke Belastung der Reisebranche durch die Corona-Pandemie.
Veröffentlicht
14.12.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.12.2024 · Direktlink

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17.11.2022 vier Singapurer LagerbetreiberCCCS: 2,8 Mio. SGD gegen vier Lagerbetreiber für abgestimmten FTZ-Zuschlag SingapurKartelle und Absprachenanonymisiert 1,97 Mio. €

Vier Lagerbetreiber in einem Singapurer Logistikzentrum stimmten sich 2017 über die Einführung eines gleich benannten „FTZ Surcharge“ von 6 SGD je Frachteinheit auf Importware ab, statt ihre Preise unabhängig festzulegen. Die CCCS verhängte am 17. November 2022 Geldbußen von zusammen 2.799.138 SGD: Betreiber A 1.436.378, Betreiber B 542.520, Betreiber C 522.889 und Betreiber D 297.351 SGD, letzterer nach Kronzeugennachlass. Das Competition Appeal Board gab der Berufung der Betreiber C und A am 16. Juli 2025 statt; der High Court stellte am 30. Juni 2026 auf Rechtsmittel der Behörde die Zuwiderhandlung der beiden wieder her, ob deren Geldbußen wieder in voller Höhe gelten, teilt die Behörde nicht mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon die Mitteilung an Wettbewerber, einen Zuschlag einführen zu wollen, kann eine verbotene Preisabstimmung sein, auch bei kleinem Marktanteil.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Abstimmung über Zuschläge und Preisabsichten mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 2004, s 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Kronzeugennachlass für Betreiber D, der bei den Durchsuchungen einen Antrag stellte.
Veröffentlicht
17.11.2022

Originalbetrag 2.799.138 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.11.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.11.2024 · Direktlink

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29.09.2022 sieben griechische Schleppunternehmen und -konsortienSchleppdienste in griechischen Häfen: 4,36 Mio. EUR für Markt- und Preisabsprachen GriechenlandKartelle und Absprachenanonymisiert 4,36 Mio. €

Sieben Schlepp-Unternehmen bzw. -Konsortien teilten nach einer Vergleichsentscheidung von 2022 die Schleppdienste für Handelsschiffe in den Häfen von Thessaloniki, Attika und Kavala untereinander auf und legten Preise (Rabatte) fest. Die Wettbewerbskommission verhängte um 15 % reduzierte Geldbußen von zusammen 4.360.818,28 EUR, u. a. 1.203.324,95 EUR, 1.060.950,56 EUR und 498.280,58 EUR gegen drei der Unternehmen; die übrigen vier Konsortien erhielten zwischen 272.349,91 und 510.326,14 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen, lokal geprägten Märkten sind Absprachen über Kundengebiete und Rabatte ein harter Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung und Preisabsprachen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 ν. 3959/2011; Art. 101 AEUV; Vergleichsverfahren nach Art. 29a ν. 3959/2011
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
15 % Reduktion im Vergleichsverfahren; die Unternehmen suchten den Vergleich schon vor Zustellung des Berichts des Berichterstatters.
Veröffentlicht
29.09.2022

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15.09.2022 eine brasilianische FluggesellschaftBrasilianische Fluggesellschaft: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 14,27 Mio. BRL BrasilienBestechung von Amtsträgernanonymisiert 2,75 Mio. €

Eine Fluggesellschaft schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung (acordo de leniência) über Zahlungen an Amtsträger oder ihnen nahestehende Dritte, die sie 2020 selbst gemeldet hatte. Sie zahlt insgesamt 14.266.602,39 BRL, davon 8.559.964,86 BRL als Rückgabe der gezahlten unrechtmäßigen Vorteile und 5.706.637,53 BRL als Geldbuße nach dem Gesetz über Verwaltungsunredlichkeit (Lei nº 8.429/1992). Die Vereinbarung ist Teil einer abgestimmten Gesamtlösung mit dem US-Justizministerium (DOJ) und der US-Börsenaufsicht (SEC).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zahlungen an Amtsträger früh selbst meldet und umfassend kooperiert, kann in Brasilien und parallel in den USA eine abgestimmte Gesamtlösung mit geminderten Sanktionen erreichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Amtsträger und ihnen nahestehende Dritte

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013 (Lei Anticorrupção); Lei nº 8.429/1992 (Lei de Improbidade Administrativa)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Selbstmeldung 2020 und wirksame Kooperation, die nach Angaben der CGU zu einer Minderung der Sanktionen führte; Zusage, Integritätsrichtlinien und Kontrollmechanismen weiter zu verbessern.
Veröffentlicht
15.09.2022

Originalbetrag 14.266.602,39 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2022.

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