Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 2,08 Mrd. € 50 % · 75 Fälle
- USA 1,84 Mrd. € 44 % · 22 Fälle
- Südkorea 202,2 Mio. € 5 % · 7 Fälle
- Schweiz 19,4 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Brasilien 12,9 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Vereinigtes Königreich 6,93 Mio. € 0 % · 8 Fälle
- Norwegen 4,57 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Island 1,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Japan 1,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Singapur 703.930 € 0 % · 6 Fälle
- 5 weitere1,21 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 1,52 Mrd. € 36 % · 62 Fälle
- KI und digitale Regulierung 1,44 Mrd. € 34 % · 11 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 520,9 Mio. € 12 % · 23 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 399,3 Mio. € 10 % · 7 Fälle
- Korruption und Bestechung 231,6 Mio. € 6 % · 8 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 49,1 Mio. € 1 % · 14 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 9,22 Mio. € 0 % · 8 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,32 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Hinweisgeberschutz 626.868 € 0 % · 1 Fall
- Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Google LLC 1,19 Mrd. € 29 % · 1 Fall
- Google 890 Mio. € 21 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 519,5 Mio. € 12 % · 45 Fälle
- Apple 500 Mio. € 12 % · 2 Fälle
- Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc. 150 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Cadence Design Systems Inc. 120,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala) 102,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l. 98,6 Mio. € 2 % · 1 Fall
- SK Telecom Co., Ltd. 83,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Telefónica Venezolana C.A. 79,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
- 84 weitere433,3 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 6 | 109,3 Mio. € |
| 2023 | 21 | 336,1 Mio. € |
| 2024 | 31 | 233,2 Mio. € |
| 2025 | 50 | 2,48 Mrd. € |
| 2026 | 33 | 1,01 Mrd. € |
141 Fälle
22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck 160.053 €
Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.
Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- IMY Tillsyn: Miljödata i Karlskrona AB Pressemitteilung einer Behörde
- Beslut efter tillsyn enligt dataskyddsförordningen – Miljödata i Karlskrona Aktiebolag (IMY-2025-21177) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung 11,7 Mio. €
Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.
Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.
Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.
- Fines exceeding CZK 280 million imposed on O2 Czech Republic and SHERLOG Technology for cartel agreement Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten Verwarnung
Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.
Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.
Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- PPC – KDDI株式会社及びインターネットサービスプロバイダに対する個人情報の保護に関する法律に基づく行政上の対応並びにメールサービス利用者に対する注意喚起について(令和8年8月19日, PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- PPC – Pressemitteilung KDDI (19.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.
Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.
Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Bundeskartellamt: Apple ändert Regeln für personalisierte Werbung in Apps (17.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B7-54/25 vom 13.08.2026 (öffentliche Version) Entscheidung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Entscheidungsdatenbank: B7-54/25, Verpflichtungszusagen, Entscheidungsdatum 13.08.2026 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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29.07.2026 KT CorporationKT: 53,979 Mrd. KRW nach Datenabfluss über manipulierte Femtozellen 32,7 Mio. €
Angreifer kopierten Zertifikate aus verlorenen Femtozellen der KT Corporation in selbst gebaute Geräte, waren damit rund elf Monate unbemerkt mit dem Mobilfunknetz verbunden, fingen Daten von 16.647 Teilnehmern ab (Telefonnummer, IMSI, IMEI) und lösten mit abgefangenen Bestätigungscodes unberechtigte Handyzahlungen von rund 240 Mio. KRW bei 368 Betroffenen aus. Die Behörde verhängte wegen mangelhafter Zugangskontrolle – zehn Jahre gültige Zertifikate, keine IP-Beschränkung, keine Erkennung fremder Cell-IDs – ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 53.979.000.000 KRW und ordnete Schwachstellenprüfungen und eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten an.
Auch Netzgeräte bei Kunden sind Teil der Angriffsfläche – verlorene Geräte, langlebige Zertifikate und fehlende Anomalieerkennung öffnen das Kernnetz.
Verlorene Netzgeräte und Zertifikatsverwaltung
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9; gesonderter Beschluss 제2026-015-094호: Art. 63(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen Kooperation, Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
- Haftung von Führungskräften
- Angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) für das gesamte Unternehmen klar festzulegen und die Governance zu überarbeiten.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
Originalbetrag 53.979.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2026.
- PIPC, 심의·의결서 제2026-015-093호 (주식회사 케이티), 29.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, 심의·의결서 제2026-015-094호 (주식회사 케이티), 29.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2025조이0113-02 등 2건 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 30.07.2026: ‘㈜KT의 개인정보 유출사고’ 제재처분 의결 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 07.08.2026: The PIPC Sanctions KT Corporation for Data Breaches Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering 890 Mio. €
Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.
Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/26/1670: Commission fines Google €890 million for breaches of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter 9,52 Mio. €
Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.
Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.
Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 556 del 23 luglio 2026 (TIM S.p.A.), doc. web n. 10277005 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 31 luglio 2026: Telemarketing, il Garante privacy sanziona Tim per 9,5 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge 300.000 €
Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).
Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.
Bearbeitung von Löschanträgen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 und 17 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- CNIL: Non-respect des droits des personnes : sanction de 300 000 euros à l'encontre de la société EXTIA (09.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-010 du 21 juillet 2026 concernant la société EXTIA Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem 99.969 €
Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 17.07.2026 (Orange România SA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht 240.000 €
Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.
Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- TeamViewer SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur TeamViewer SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln 158.000 €
Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.
Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.
Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- Garante, Provvedimento n. 487 del 3 luglio 2026 (Character Technologies, Inc.), doc. web n. 10269571 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 9 luglio 2026: Intelligenza artificiale, il Garante privacy sanziona Character.AI Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten Anordnung
Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.
Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FTC v. Kochava, Inc., No. 2:22-cv-00377-BLW (D. Idaho), Stipulated Order for Injunction and Other Relief (Document 138, dated 25.06.2026) Gerichtsentscheidung
- FTC-Pressemitteilung: FTC to Ban Kochava and Subsidiary from Selling Sensitive Location Data (04.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Legal Library: FTC v Kochava, Inc. (Fallseite mit Zeitleiste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen 8,18 Mio. €
Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.
Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.
Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern Anordnung
Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.
Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- FTC Gives Final Approval to Order Against Illuminate Settling Allegations It Failed to Secure Students' Personal Data Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an 1,16 Mio. €
Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.
Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.
Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Sabre Global Technologies Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Sabre Global Technologies Limited (03017786) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter 1,72 Mio. €
Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.
Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.
Social Engineering / falscher IT-Support
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Newsletter del 16 luglio 2026 – Data breach, il Garante privacy sanziona Wind Tre per 1,7 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento del 14 maggio 2026 [10263796] (Wind Tre) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise 370.997 €
KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.
Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026: ‘케이티(KT)’ 사전예약 이벤트 취소, 과징금 부과 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse 485.086 €
Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.
Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.
Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.05.2026
Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- ASIC 26-090MR: Canva Group pays $792,000 in infringement notices for failing to lodge financial reports on time Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442525 an Canva Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notice B00442527 an Fusion Books Pty Ltd (28 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- ASIC Infringement Notices Register Amtliches Register oder Bekanntmachung
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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern Anordnung
Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.
Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
- Veröffentlicht
- 22.04.2026
- OAIC: RentTech platforms must stop unfair and excessive personal information collection, says Privacy Commissioner (22 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commissioner Initiated Investigation into IRE Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 24 (1 April 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch Anordnung
Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.
Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.
Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- Commissioner Initiated Investigation into Singtel Optus Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 22 (20 March 2026) Entscheidung einer Behörde
- OAIC: Privacy Commissioner finds against Optus in White Pages breach (11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 451.452 €
OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Apple Distribution International Limited (ADI) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen 1,39 Mio. €
Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.
Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.
Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden
- Behörde / Gericht
- Samkeppniseftirlitið
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.
- Sátt Mílu hf. og Samkeppniseftirlitsins (Reykjavík, 18. mars 2026) Entscheidung einer Behörde
- Samkeppniseftirlitið: Rannsókn á Mílu lokið með stjórnvaldssektum og endurskoðun á skilyrðum (19. mars 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung 941.067 €
Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.
Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
- エクスコムグローバル株式会社に対する景品表示法に基づく課徴金納付命令について (Eintrag, 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.03.2026 mit Surcharge-Bescheid 消表対第181号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie 5.000 €
Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.
Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.
Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 2.3.2026 (puhelutallenteet) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Suomen Numerokeskukselle seuraamusmaksu puutteista puhelutallenteiden antamisessa (25.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr 5,88 Mio. €
Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.
Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOZIK-3/2026 (Orange Polska S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOZIK 3/2026 vom 30.01.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten 564.626 €
Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).
Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- IMY – Tillsyn Sportadmin i Skandinavien AB Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2025-7801 (26.01.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 SIA „Burde B.V.“Lettland: Burde B.V. wegen überhöhter Lizenzpreise für Blitzer-Software gebüßt 24.199 €
Die Konkurences padome stellte fest, dass SIA „Burde B.V.“ als in Lettland einziger Vertreiber von Softwarelizenzen für Gatso-RT4-Radaranlagen der staatlichen Gesellschaft CSDD, die die Anlagen im staatlichen Auftrag betreibt und auf diese Lizenzen angewiesen war, von September 2022 bis Juli 2023 überhöhte Preise berechnete; binnen eines halben Jahres stieg der Preis um rund 260 %. Sie wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte 24.199,25 EUR. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer als Exklusivvertreiber einen gebundenen Kunden beliefert, muss Preiserhöhungen sachlich begründen können.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- KP lēmums Nr. 5, lieta KL/2.2-5/24/16 (fotoradaru izplatīšana), 22.01.2026 – publiskojamā versija Entscheidung einer Behörde
- Konkurences padomes lēmumi (Nr. 34, Statuss: Tiesvedībā, publicēts 04.02.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.01.2026 Timegrip ASTimegrip AS: 250.000 NOK, weil Beschäftigte keine Zeiterfassungsdaten erhielten 21.331 €
Datatilsynet verhängte gegen den Anbieter von Zeiterfassungssystemen Timegrip AS ein Bußgeld von 250.000 NOK, weil das Unternehmen nach der Insolvenz einer Einzelhandelskette 80 früheren Beschäftigten die Auskunft über ihre Stempeldaten verweigerte, die sie zum Nachweis ihrer Lohnforderungen brauchten. Die Behörde stufte Timegrip als Verantwortlichen ein, weil das Unternehmen nach der Insolvenz faktisch allein über Speicherung, Nutzung und Zugang entschied, und sah einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Angekündigt waren 750.000 NOK; die Behörde berücksichtigte u. a. die unübersichtliche Lage und die eigene lange Verfahrensdauer.
Auftragsverarbeiter sollten vertraglich regeln, wie Daten bei Insolvenz des Verantwortlichen herausgegeben werden – wer die Daten faktisch kontrolliert, haftet als Verantwortlicher auch für Auskunftsansprüche.
Auskunftsrechte von Beschäftigten und Rollenverteilung bei Auftragsverarbeitung
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unübersichtliche Lage nach der Insolvenz des Kunden (nur begrenzt gewichtet) und lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet; angekündigt waren 750.000 NOK.
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
Originalbetrag 250.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2026.
- Datatilsynet: Overtredelsesgebyr for manglende innsyn (20.01.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak om ileggelse av overtredelsesgebyr – Timegrip AS, 20/02911-20, 16.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen 42 Mio. €
Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.
Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Violation de données : sanction de 42 millions d'euros à l'encontre des sociétés FREE MOBILE et FREE Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-001 du 8 janvier 2026 (FREE MOBILE) Entscheidung einer Behörde
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08.01.2026 People Central Pte. Ltd.People Central: 17.500 SGD nach Angriff auf HR-Cloud mit Daten von 95.000 Beschäftigten 11.671 €
Der Anbieter cloudbasierter HR-Software erhielt im April 2024 eine Erpresser-E-Mail; ein Angreifer hatte Datenbanken auf seinen AWS-Servern gelöscht und wahrscheinlich Daten ausgeleitet, mutmaßlich entwendete Daten wurden im Darknet angeboten – gefährdet waren Daten von 95.000 Beschäftigten seiner Kunden (u. a. Ausweisnummer, Gehalt, Bankkonto, Religion) sowie von 24.765 Notfallkontakten und Kindern. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil der Anbieter trotz der ihm von Kunden anvertrauten Personaldaten keine Web Application Firewall gegen vorhandene SQL-Injection-Lücken, einen offen aus dem Internet erreichbaren Remote-Desktop-Zugang ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung und nur alle zwei Jahre Schwachstellenscans hatte. Sie verhängte 17.500 SGD, wegen der Liquiditätslage zahlbar in zwölf Monatsraten, und ordnete u. a. eine Web Application Firewall, jährliche Penetrationstests, Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Verschlüsselung aller Personaldatenfelder an.
Wer als Cloud-Anbieter sensible Personaldaten für Kunden verarbeitet, muss Fernzugänge absichern und seine Anwendungen regelmäßig auf Schwachstellen prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß; Ratenzahlung mit Rücksicht auf die Liquidität, ein Erlass wurde abgelehnt.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by People Central Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 4, People Central Pte. Ltd., Case No. DP-2405-C2330, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung 14,2 Mio. €
AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.
Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
- AGCOM, Delibera n. 333/25/CONS del 29 dicembre 2025, Ordinanza ingiunzione alla società Cloudflare Inc. Entscheidung einer Behörde
- AGCOM, Delibera 333/25/CONS (Registerseite) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AGCOM, Comunicato stampa 8 gennaio 2026: Sanzione di oltre 14 milioni di euro a Cloudflare Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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29.12.2025 SESAMi (Singapore) Pte Ltd; Abecha Pte LtdSESAMi: 8.750 SGD nach Ransomware-Angriff auf mit der Tochter geteiltes Netzlaufwerk 5.786 €
Im August 2024 verschlüsselte ein Angreifer ein von SESAMi und ihrer Tochter Abecha gemeinsam genutztes Netzlaufwerk mit Zahlungsdaten (u. a. vollständige Kreditkartennummern und Kontodaten) von rund 20.471 Kunden eines Kraftstoff-Flottenrabattprogramms der Tochter und bis zu 18.837 Personen aus der Registrierung für SESAMis B2B-Plattform; eine Ausleitung ließ sich nicht nachweisen. Die Datenschutzbehörde PDPC stufte SESAMi, das das Netz ohne schriftlichen Vertrag für die Tochter betrieb, insoweit als Auftragsverarbeiter (data intermediary) ein und stellte bei SESAMi einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (u. a. veraltete Firewall- und VPN-Firmware, kein Patch-Management, nicht durchgesetzte Passwort- und MFA-Regeln), ebenso bei Abecha, die als Verantwortliche nichts unternommen hatte, um angemessene Sicherheit bei SESAMi sicherzustellen. SESAMi erhielt 8.750 SGD und Anordnungen, Abecha als verantwortliche Stelle nur Anordnungen, darunter eine schriftliche Regelung der Rollen und Datenschutzpflichten im Konzern.
Auch im Konzern braucht die Datenverarbeitung für eine andere Konzerngesellschaft eine schriftliche Rollen- und Pflichtenverteilung, und die verantwortliche Gesellschaft muss angemessene Sicherheit beim Dienstleister aktiv einfordern.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 4(3) PDPA (Pflichten bei Einsatz eines Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure); bei Abecha zudem geringere Schuld wegen begrenzter Eigenständigkeit als hundertprozentige Tochter, einer der Gründe, von einer Geldbuße gegen sie abzusehen.
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 8.750 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.12.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by SESAMi (Singapore) Pte Ltd and Abecha Pte Ltd (veröffentlicht 26.02.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 1, SESAMi (Singapore) Pte Ltd / Abecha Pte Ltd, Case No. DP-2408-C2786 (29.12.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken 1,7 Mio. €
Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.
Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Délibération SAN-2025-015 du 22 décembre 2025 (NEXPUBLICA FRANCE) Entscheidung einer Behörde
- Les sanctions prononcées par la CNIL Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen 3,63 Mio. €
Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.
Marktaufteilung unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-12-18 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber 84.042 €
Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.
Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.
Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Bejelentés és engedély nélkül végrehajtott fúzió miatt bírságolt a GVH Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.12.2025 Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l.AGCM: 98,6 Mio. Euro gegen Apple wegen der App-Tracking-Transparency-Regeln 98,6 Mio. €
Die AGCM wertete Apples seit 26. April 2021 geltende App-Tracking-Transparency-Richtlinie (ATT) als Ausbeutungsmissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Drittentwickler von iOS-Apps mussten zusätzlich zu ihrer eigenen Einwilligungsabfrage Apples ATT-Abfrage für denselben Zweck einsetzen, eine einseitig auferlegte und unverhältnismäßige Bedingung. Gegen Apple Inc., Apple Distribution International Ltd und Apple Italia S.r.l. wurde eine Geldbuße von 98.635.416,67 Euro verhängt und die sofortige Abstellung angeordnet; Apples Ziel, die Privatsphäre zu schützen, stellte die Behörde ausdrücklich nicht in Frage.
Auch datenschutzmotivierte Plattformregeln eines marktbeherrschenden Unternehmens müssen für Geschäftspartner verhältnismäßig sein.
Missbrauch von Marktmacht durch Plattformregeln zu Einwilligungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Eine nach den Leitlinien mögliche Erhöhung wegen des sehr hohen Konzernumsatzes wandte die AGCM mit Blick auf parallele Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden gegen Apple nicht an.
- Veröffentlicht
- 22.12.2025
- AGCM, Provvedimento A561 (Adunanza 16.12.2025), Chiusura istruttoria Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 22.12.2025: A561 – Sanzione di oltre 98 milioni di euro ad Apple per abuso di posizione dominante Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen 130.311 €
Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.
Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.
Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- OPC: Fido Solutions inc. plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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11.12.2025 MOBIUS SOLUTIONS LTDMobius Solutions: 1 Mio. Euro Bußgeld als Auftragsverarbeiter von Deezer 1 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen MOBIUS SOLUTIONS LTD, einen Anbieter von Werkzeugen für personalisierte Werbekampagnen ohne Niederlassung in der EU, 1.000.000 Euro Bußgeld: Als Auftragsverarbeiter von Deezer hatte das Unternehmen nach Vertragsende eine Kopie der Daten von mehr als 46 Millionen Nutzern behalten, die Daten ohne Weisung zur Verbesserung eigener Dienste genutzt und kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29, Art. 30 DSGVO). Deezer hatte der CNIL im November 2022 gemeldet, dass Nutzerdaten im Darknet aufgetaucht waren.
Verantwortliche sollten sich die Löschung beim Vertragsende nachweisen lassen; Auftragsverarbeiter haften auch, wenn eigene Beschäftigte Kundendaten ohne Weisung kopieren.
Löschpflicht und Weisungsbindung von Auftragsverarbeitern
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29 und Art. 30 DSGVO (Délibération SAN-2025-014 vom 11.12.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- CNIL: Violation de données : sanction d'un million d'euros à l'encontre de la société MOBIUS SOLUTIONS LTD (19.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Eintrag 11/12/2025, Société ayant pour activité le développement d'outils marketing, 1 000 000 euros) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.12.2025 Singapore Telecommunications Limited (Singtel)IMDA: 1 Mio. SGD gegen Singtel nach mehrstündigem Ausfall der Festnetztelefonie 660.197 €
Am 8. Oktober 2024 fiel die Festnetztelefonie von Singtel für rund 500.000 Privat- und Geschäftskunden mehr als vier Stunden lang aus; betroffen waren auch Kundenhotlines von Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Banken sowie Notrufdienste. Ursache war, dass die virtualisierten Firewalls des Sprachsystems und eines Überwachungssystems dieselbe Hardware nutzten, sodass eine Überlastung des unzureichend gefilterten Überwachungssystems auch das Sprachsystem störte und die automatische Umschaltung nicht sauber griff; ein Cyberangriff lag nach der Untersuchung nicht vor. Die IMDA verhängte nach dem Telecommunications Act eine Strafe von 1 Mio. SGD, weil der Vorfall für Singtel vermeidbar gewesen sei.
Kritische Dienste brauchen getrennte Komponenten und zuverlässig erprobte Umschaltmechanismen – geteilte Hardware kann den Fehler eines Nebensystems zum Ausfall der Kernleistung machen.
- Behörde / Gericht
- Infocomm Media Development Authority (IMDA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 1.000.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- IMDA: IMDA Imposes Financial Penalty on Singtel for Fixed Voice Disruption (11.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.12.2025 One New Zealand Group Limited (One NZ)One NZ: 1,1 Mio. NZD wegen Verstößen gegen den 111-Notrufkodex 543.022 €
Nach einem Verfahren der Commerce Commission verpflichtete der High Court die One New Zealand Group Limited zu einer Geldbuße (pecuniary penalty) von 1.100.000 NZD; zusätzlich zahlt das Unternehmen 100.000 NZD an die Kosten der Behörde, die im Betrag nicht enthalten sind. One NZ räumte zehn Verstöße gegen den 111 Contact Code aus den Jahren 2021 bis 2023 ein, die Informationspflichten, Aufzeichnungen und die regelmäßige Ansprache von Kunden betrafen. Der Kodex soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden, deren Festnetzanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert, kostenlos eine andere Möglichkeit zum Notruf 111 erhalten.
Wer Kunden von Kupfer- auf neue Festnetztechnik umstellt, muss die Notrufmöglichkeit schutzbedürftiger Kunden bei Stromausfall aktiv nachhalten und lückenlos dokumentieren.
Pflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden beim Notruf während Stromausfällen: informieren, nachfassen, dokumentieren
- Behörde / Gericht
- High Court of New Zealand (Verfahren der Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Act 2001 (Neuseeland), s 156B; 111 Contact Code
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Laut Commerce Commission korrigierte One NZ die Verstöße, sobald es ihr Ausmaß erkannte, und kooperierte vollständig bei der Untersuchung; die Verstöße wurden eingeräumt.
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
Originalbetrag 1.100.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Commerce Commission – One NZ ordered to pay $1.1 million for breaching 111 obligations (01.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register – One New Zealand Group Limited (PRJ0047020) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage 5.000 €
Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.
Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 LastPass UK LtdICO: 1,2 Mio. £ gegen LastPass UK nach Einbruch in Backup-Datenbank 1,39 Mio. €
2022 kompromittierte ein Angreifer zunächst den Firmenlaptop eines Beschäftigten und dann den privaten Laptop eines leitenden Mitarbeiters, dessen Masterpasswort er per Keylogger abgriff. Weil privater und geschäftlicher Passwort-Tresor über dasselbe Masterpasswort verknüpft waren, gelangte er an die dort hinterlegten Zugangs- und Entschlüsselungsschlüssel und entwendete aus der Backup-Datenbank Daten von bis zu 1,6 Mio. britischen Nutzern. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 35 Beschäftigte.
Kritische Schlüssel gehören nie auf private Geräte oder in private Konten von Beschäftigten – Zugriffe müssen technisch getrennt und beschränkt sein.
Trennung privater und dienstlicher Geräte und Zugangsdaten
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 1.228.283 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Password manager provider fined £1.2m by ICO for data breach Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: LastPass UK Ltd Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag LastPass UK Ltd (13720418) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien 4,5 Mio. €
Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.
Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- AZOP: Administrative Fine of EUR 4.5 Million Imposed on a Telecommunications Operator (14.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten 102,1 Mio. €
Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.
Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.
Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.
- TIGO Guatemala Paid Over $118M to Resolve Foreign Bribery Investigation Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. Comunicaciones Celulares S.A. d/b/a TIGO Guatemala (Case 1:25-cr-20476) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten 1,19 Mrd. €
Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.
Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.
- Behörde / Gericht
- Office of the Attorney General of Texas
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- Attorney General Ken Paxton Finalizes Historic Settlement with Google and Secures $1.375 Billion Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung 1,52 Mio. €
Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.
Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.
Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen
- Behörde / Gericht
- Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- RDI legt Odido boete op van ruim 1,5 miljoen vanwege onvoldoende beveiligd aftapsysteem Pressemitteilung einer Behörde
- Beschikking tot oplegging bestuurlijke boete Odido (Publieksversie) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa 19.128 €
Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über einen Mitbewerber. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.
Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 869 от 25.09.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung 6,35 Mio. €
Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.
Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.
Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter 300.000 €
Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.
Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- DVI – Zusammenfassung der Entscheidung zu SIA „ZZ Dats“ (08.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2025 SK Telecom Co., Ltd.SK Telecom: 134,8 Mrd. KRW nach Abfluss von USIM-Daten von rund 23 Mio. Kunden 83,2 Mio. €
Angreifer, die seit August 2021 Schadsoftware in Systemen der SK Telecom Co., Ltd. platziert hatten, entwendeten im April 2025 vom Home Subscriber Server 9,82 GB Daten zu rund 23 Mio. Teilnehmern, darunter USIM-Authentifizierungsschlüssel und IMSI. Die Behörde stellte fehlende Netztrennung und Zugangskontrollen, nicht sicher verschlüsselte Authentifizierungsdaten, unterlassene Sicherheitsupdates, eine unzureichende Aufstellung des Datenschutzbeauftragten und eine verspätete Benachrichtigung der Betroffenen fest. Sie verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 134.791.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 9.600.000 KRW (zusammen 134.800.600.000 KRW) sowie Anordnungen zu Sicherheit, Governance und Aufsicht über Dienstleister und Vertriebspartner.
Kernsysteme des Mobilfunknetzes gehören in das Schutz- und Zertifizierungskonzept – wer sie ausklammert, übersieht jahrelang eingenistete Angreifer.
Unerkannte Schadsoftware in Kernsystemen
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 31(1) und (3), Art. 34(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen abgeschlossener Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren. Kooperation wurde wegen verzögerter Vorlage von Unterlagen nicht mildernd berücksichtigt.
- Haftung von Führungskräften
- Es fehlte ein Datenschutzbeauftragter (CPO) mit Gesamtverantwortung; angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des CPO klar festzulegen und die Governance neu aufzustellen.
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
Originalbetrag 134.800.600.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.
- PIPC, 심의·의결서 제2025-018-243호 (에스케이텔레콤 주식회사), 27.08.2025 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2025조이0056 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 28.08.2025: ‘SK텔레콤 개인정보 유출사고’ 제재처분 의결 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 03.09.2025: The PIPC Sanctions SKT over Data Breach Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.07.2025 Cadence Design Systems Inc.Cadence bekennt sich schuldig: Chipdesign-Software an chinesische Militäruni 120,1 Mio. €
Der Anbieter von Chipdesign-Software aus San José lieferte von 2015 bis 2021 mindestens 59-mal Hardware, Software und Halbleiter-IP an die National University of Defense Technology (NUDT), eine Militärhochschule auf der Entity List, getarnt über den Aliasnamen Central South CAD Center. Cadence bekannte sich der Verschwörung zu Exportkontrollverstößen schuldig; strafrechtliche Strafen von knapp 118 Mio. USD und zivilrechtliche von über 95 Mio. USD ergeben nach Anrechnung netto mehr als 140 Mio. USD.
Tarnnamen und bekannte Aliasse gelisteter Kunden gehören in das Screening; Vertrieb und Compliance müssen Hinweise auf militärische Endnutzer eskalieren.
Alias- und Tarnnamen von gelisteten Kunden erkennen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice; Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Entity List); ECRA; Verschwörung zu Exportkontrollverstößen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
Originalbetrag 140.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- DOJ: Cadence Design Systems Agrees to Plead Guilty and Pay Over $140 Million for Unlawfully Exporting to Military University in China (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS: Cadence Design Systems to Pay $95 Million Penalty to BIS for Unauthorized Exports to Chinese Entities (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 The Open Network FoundationVARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen The Open Network Foundation (Werbung) Bußgeld
Laut Durchsetzungsliste der VARA verstieß The Open Network Foundation gegen die VARA Marketing Regulations. Als Maßnahmen führt die Liste eine Unterlassungsanordnung, eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe und ein Public Statement auf.
Auch Stiftungen aus dem Kryptoumfeld unterliegen in Dubai den Werberegeln für virtuelle Vermögenswerte, wenn sie dort für ihr Angebot werben.
Regeln für die Bewerbung virtueller Vermögenswerte
- Behörde / Gericht
- Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
- Rechtsgrundlage
- VARA Marketing Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- VARA: Enforcement Actions – Liste der Geldbußen (Eintrag The Open Network Foundation, 2025/07/24) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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14.07.2025 Telefónica de España, S.A.U.CNMC: 20 Mio. Euro gegen Telefónica wegen Bruchs der DTS-Fusionsauflagen 20 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen Telefónica de España eine Geldbuße von 20.000.000 Euro, weil das Unternehmen von August 2021 bis April 2023 seine Bündelangebote Movistar Fusión und MiMovistar mit Pay-TV und Gerätemiete an Mindestlaufzeiten und Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung knüpfte. Das verstieß gegen die Zusagen, unter denen die Übernahme von DTS 2015 freigegeben worden war; die wiederholten Verstöße gegen diese Zusagen wertete die CNMC als erschwerend.
Zusagen aus einer Fusionsfreigabe gelten auch für spätere Produktvarianten; neue Bündelangebote müssen vor dem Marktstart gegen die Auflagen geprüft werden.
Einhaltung von Fusionsauflagen im Produktvertrieb
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 62.4.c) und Art. 64.2.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Zusagen 1.1 und 1.1.2 einer früheren Fusionsfreigabe
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.07.2025
- CNMC, Resolución SNC/DC/004/25 FUSIÓN DISPOSITIVOS (14.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- CNMC Expediente SNC/DC/004/25 - FUSIÓN DISPOSITIVOS Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- La CNMC multa a Telefónica con 20 millones de euros por incumplir los compromisos de la compra de DTS Pressemitteilung einer Behörde
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03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 4,21 Mio. €
Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.
Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.
Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten
- Behörde / Gericht
- Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- Nkom – Opprettholder millionbot mot Telenor (03.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapporten mot Telenor er klar: Varsler bot på 50 millioner kroner (27.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Nkom – Tilsynsrapport Telenor, offentlig sammendrag av sikkerhetsgradert tilsynsrapport (foreløpig), 27.02.2025 Entscheidung einer Behörde
- Brønnøysundregistrene, Enhetsregisteret – Telenor Norge AS (org.nr. 976967631), antall ansatte Amtliches Register oder Bekanntmachung
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03.07.2025 Ezynetic Pte. Ltd.Ezynetic: 17.500 SGD nach Ransomware bei IT-Dienstleister für Geldverleiher 11.664 €
Der SaaS-Anbieter betreibt für lizenzierte Geldverleiher ein an das Kreditbüro für Geldverleiher angebundenes System, in das die Kunden Daten von Kreditantragstellern und Schuldnern eingeben; im Juni 2024 übernahm ein Angreifer über eine verwundbare Webanwendung das Systemadministratorkonto des SQL-Servers, das nur mit einem leicht zu erratenden Passwort geschützt war, löschte Datenbanken und leitete Daten von 190.589 Personen samt Kreditauskunftsdaten aus, die im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (unzureichende Zugriffskontrolle, keine Schwachstellen- oder Penetrationstests) und hielt wegen der Rolle als Anbieter, der ihm anvertraute Kundendaten verarbeitet, eine Geldbuße von 17.500 SGD für angemessen; den Antrag auf Erlass oder Minderung wies sie ab. Zusätzlich muss das Unternehmen für sein neues Netz binnen neun Monaten die Cyber-Trust-Mark-Zertifizierung der Cyber Security Agency of Singapore (CSA) erlangen.
Privilegierte Standardkonten wie der Administrator eines Datenbankservers müssen deaktiviert oder mit starken Passwörtern und zusätzlichen Kontrollen gesichert und regelmäßig auf Schwachstellen geprüft werden.
Starke Passwörter und Absicherung privilegierter Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Ezynetic (veröffentlicht 03.07.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 2, Ezynetic Pte. Ltd., Case No. DP-2406-C2585, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern 700.000 €
Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Personengesellschaft, anonymisiert) erhielt 40.000 Euro.
Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.
Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Απόφαση 27/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.06.2025 Alten SA; Bertrandt SAS (mit Bertrandt AG); Expleo France SAS (mit Expleo Group SAS)Abwerbeverbote: 29,5 Mio. EUR gegen Alten, Bertrandt und Expleo 29,5 Mio. €
Die Autorité de la concurrence ahndete zwei Absprachen, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben: zwischen Alten und Ausy (heute Randstad Digital) für Business Manager vom 16.11.2007 bis 26.09.2016 sowie zwischen Expleo und Bertrandt vom 06.02. bis 21.09.2018. Sie verhängte gegen Alten 24 Mio. EUR, gegen Bertrandt 3,6 Mio. EUR und gegen Expleo 1,9 Mio. EUR; Randstad Digital erhielt als Kronzeuge vollen Erlass. Abwerbeklauseln in Partnerschaftsverträgen und die Vorwürfe gegen Atos wertete die Behörde dagegen nicht als Verstoß.
Absprachen zwischen Wettbewerbern, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartelle, auch als informelles Gentlemen’s Agreement.
No-Poach-Absprachen im Personalbereich
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für Randstad Digital (ehemals Ausy).
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- Autorité de la concurrence, Décision 25-D-03 du 11 juin 2025 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 25-D-03 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 25-D-03 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken 45 Mio. €
Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.
Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.
Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Pressemitteilung 6/2025: BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone Pressemitteilung einer Behörde
- BfDI – Übersicht Pressemitteilungen (Datum 03.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.05.2025 Xfera Móviles, S.A.U.AEPD: 200.000 Euro gegen Xfera (MásMóvil) wegen Rufnummernportierung ohne Zustimmung 200.000 €
Die Mobilfunknummer eines Kunden wurde ohne dessen Antrag zu MásMóvil portiert; die neue SIM-Karte wurde an einen Dritten ausgehändigt, der sich nicht auswies. Die AEPD sah eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, verhängte 200.000 Euro und ordnete Maßnahmen gegen solche Vorfälle an; der Widerspruch des Unternehmens blieb erfolglos.
SIM-Karten und Portierungen nur nach belastbarer Identitätsprüfung ausgeben – auch Kuriere und Vertriebspartner müssen das einhalten.
Identitätsprüfung bei Portierung und SIM-Übergabe (SIM-Swapping)
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- AEPD Resolución PS/00170/2024 (EXP202301365) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00170/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 30.05.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.05.2025 GoDaddy Inc.FTC: GoDaddy muss nach Hosting-Sicherheitslücken ein Informationssicherheitsprogramm aufbauen Anordnung
Laut FTC setzte der Webhoster für seine Hosting-Dienste keine Multi-Faktor-Authentifizierung ein, überwachte Sicherheitsbedrohungen unzureichend und sicherte Verbindungen zu Kundendaten nicht ab, warb aber mit „preisgekrönter Sicherheit“. Die endgültige Anordnung verbietet Falschaussagen zur Sicherheit, verlangt ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm und regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Assessoren.
Wer mit Sicherheit wirbt, muss Grundlagen wie MFA und Bedrohungsüberwachung nachweisen können – sonst wird das Werbeversprechen selbst zum Verstoß.
MFA, Monitoring und ehrliche Sicherheitsversprechen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- FTC Finalizes Order with GoDaddy over Data Security Failures Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Takes Action Against GoDaddy for Alleged Lax Data Security for Its Website Hosting Services Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt 1,75 Mio. €
SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.
Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- SAP SE: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur SAP SE (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store 500 Mio. €
In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.
Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets Act Pressemitteilung einer Behörde
- IP/25/1085 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage 5 Mio. €
Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.
Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- AI: Il Garante sanziona la società che gestisce il chatbot “Replika” Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.04.2025 Alphabet Inc. (Google)Bundeskartellamt: Google-Zusagen für Automotive Services und Google Maps Platform Anordnung
Das Bundeskartellamt erklärte in zwei Entscheidungen nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen von Google für bindend: Die Dienste der Google Automotive Services (Maps, Play, Assistant) werden Fahrzeugherstellern künftig auch einzeln lizenziert, Anreizklauseln etwa zu Werbeerlösbeteiligungen und Standardeinstellungen entfallen und Interoperabilität mit anderen Anbietern wird hergestellt. Bei der Google Maps Platform fallen vertragliche Beschränkungen für die Kombination mit Kartendiensten anderer Anbieter weg; die Zusagen zu den Automotive Services gelten für in Deutschland zugelassene Pkw und wegen einheitlicher EU-Zulassungsregeln für den europäischen Markt, jene zur Maps Platform jedenfalls für Lizenznehmer mit Rechnungsadresse im EWR.
Kopplungen und Exklusivitätsanreize bei Plattformdiensten stehen unter § 19a GWB unter Beobachtung; einzeln lizenzierbare und interoperable Angebote senken das Risiko.
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 19a GWB (für bindend erklärte Verpflichtungszusagen; Az. B7-25/22)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
- Bundeskartellamt: Google muss Wettbewerbsbeschränkungen bei Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abstellen (09.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt: Verfahren gegen große Digitalkonzerne auf der Basis von § 19a GWB (Stand September 2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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07.04.2025 Singapore Data Hub Pte LtdSingapore Data Hub: 17.500 SGD nach SQL-Injection-Angriffen auf Kassen-Software 11.851 €
Der Anbieter von Kassen- und CRM-Software für kleine und mittlere Unternehmen meldete 2024 zwei Angriffe, bei denen Täter u. a. über SQL-Injection Dateien mit Daten von insgesamt 698.112 Personen abzogen, darunter Gesundheitsangaben (Hautbefunde und Behandlungen) von 9.122 Personen; die Daten wurden mutmaßlich in einem Hackerforum veröffentlicht. Die Datenschutzbehörde PDPC betonte, dass der SaaS-Anbieter große Datenmengen im Auftrag seiner Kunden vorhält, und stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest: öffentlich erreichbare Server, keine Netzwerk-Firewall, keine Sicherheitstests vor Releases, nicht mehr unterstützte Betriebssystem- und PHP-Versionen sowie ungeschützt in Quellcode- und Konfigurationsdateien hinterlegte Zugangsdaten. Neben 17.500 SGD ordnete sie ein Bündel von Maßnahmen an, von Netzsegmentierung und Patch-Management bis zu mindestens jährlichen Schwachstellen- und Penetrationstests.
SaaS-Anbieter, die Kundendaten in großem Umfang vorhalten, müssen neue Versionen vor dem Livegang auf Sicherheitslücken testen und Altsysteme konsequent aktualisieren oder abschalten.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Singapore Data Hub Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 2, Singapore Data Hub Pte Ltd, Case No. DP-2406-C2514 (07.04.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.03.2025 Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc.Apple: 150 Mio. EUR wegen Missbrauchs bei App Tracking Transparency (ATT) 150 Mio. €
Apple missbrauchte vom 26.04.2021 bis 25.07.2023 seine beherrschende Stellung beim Vertrieb von Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten, indem es die Einwilligungsabfrage App Tracking Transparency für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken diskriminierend, nicht objektiv und intransparent ausgestaltete. Nach Ansicht der Autorité de la concurrence war das Verfahren für den Schutz der Privatsphäre weder erforderlich noch verhältnismäßig: Es vervielfachte die Einwilligungsfenster in Apps von Drittanbietern und benachteiligte vor allem kleine, werbefinanzierte Anbieter. Neben dem Bußgeld von 150 Mio. EUR muss Apple eine Zusammenfassung der Entscheidung veröffentlichen.
Datenschutzfunktionen einer marktbeherrschenden Plattform müssen für eigene und fremde Angebote neutral gestaltet sein, sonst werden sie kartellrechtlich angreifbar.
Schnittstelle von Datenschutz-Einwilligung und Kartellrecht bei Plattformen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- Autorité de la concurrence, Décision 25-D-02 du 31 mars 2025 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 25-D-02 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 25-D-02 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.03.2025 Advanced Computer Software Group LtdICO: 3 Mio. £ gegen NHS-Dienstleister Advanced nach Ransomware ohne MFA 3,68 Mio. €
Als Auftragsverarbeiter für NHS und Pflegeanbieter wurde Advanced im August 2022 über ein Kundenkonto ohne Mehrfaktor-Authentifizierung mit Ransomware angegriffen; Dienste wie NHS 111 waren gestört. Daten von 79.404 Personen wurden entwendet, darunter Zugangshinweise zu den Wohnungen von 890 häuslich Gepflegten.
MFA muss lückenlos auf allen Zugängen greifen – ein einziges ungeschütztes Konto genügt Angreifern.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 32 Abs. 1 (als Auftragsverarbeiter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vorläufig 6,09 Mio. £; reduziert u. a. wegen proaktiver Zusammenarbeit mit NCSC und National Crime Agency.
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
Originalbetrag 3.076.320 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2025.
- Software provider fined £3m following 2022 ransomware attack Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: Advanced Computer Software Group Limited Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- ICO Penalty Notice: Advanced Computer Software Group Ltd Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2025 NTT DATA România S.A.NTT DATA Rumänien: 124.432,50 RON nach Cyberangriff und verspäteter Meldung 25.009 €
Bei einem Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur des IT-Dienstleisters wurden Daten einer erheblichen Zahl von Personen abgezogen, darunter Ausweiskopien, Finanz- und Beschäftigungsdaten sowie Gesundheitsdaten von Beschäftigten. Die ANSPDCP bemängelte fehlende angemessene Sicherheitsmaßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung und verhängte 124.432,50 RON; für die nicht binnen 72 Stunden erfolgte Meldung erteilte sie eine Verwarnung. Das Unternehmen hat die Geldbuße bezahlt.
Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig getestet werden, und eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis zu melden.
72-Stunden-Meldefrist und Wirksamkeitstests von Sicherheitsmaßnahmen
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2025
Originalbetrag 124.432,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.
- ANSPDCP, Comunicat de presă 25.03.2025 – Sancțiune pentru încălcarea RGPD Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest Anordnung
In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.
Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.03.2025 SK Telecom Co., Ltd., KT Co., Ltd., LG Uplus Co., Ltd.Mobilfunkkartell: SK Telecom, KT und LG Uplus steuerten Wechslerzahlen gemeinsam 72,1 Mio. €
Die drei Mobilfunknetzbetreiber vereinbarten laut KFTC im November 2015, die Netto-Zu- und -Abgänge bei Neukunden mit Rufnummernmitnahme so auszugleichen, dass sie sich nicht bei einem Anbieter ballen, und setzten dies bis Ende September 2022 um, indem sie ihre Verkaufsanreize für Händler untereinander abstimmten; die Informationen tauschten sie in einer gemeinsamen Marktbeobachtungsgruppe mit dem Branchenverband KAIT aus. Die KFTC erließ Unterlassungsanordnungen und setzte vorläufig Geldbußen von insgesamt 114.026 Mio. KRW fest (SK Telecom 42.662 Mio., KT 33.029 Mio., LG Uplus 38.334 Mio. KRW).
Gremien zur Selbstregulierung dürfen nicht zum Forum werden, in dem Wettbewerber Kundenzuwächse und Konditionen abstimmen.
Kartellrisiken in Branchengremien und bei Selbstregulierung
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 40 Abs. 1 Nr. 3 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
Originalbetrag 114.026.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2025.
- KFTC press release (EN), 13 Mar 2025: KFTC Sanctions Three Telecommunication Companies for Collusion in Mobile Number Portability New Subscriber Adjustments Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 12.03.2025: 이동통신 3사의 담합행위 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF) mit Bußgeldtabelle je Unternehmen und Rechtsgrundlage Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Telenor ASATelenor ASA: 4 Mio. NOK wegen Mängeln bei Datenschutzbeauftragtem und Kontrolle 342.745 €
Nach einer Prüfung verhängte Datatilsynet gegen Telenor ASA ein Bußgeld von 4.000.000 NOK, weil die Konzernmutter keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen und Richtlinien für die Stellung ihres Datenschutzbeauftragten getroffen hatte (Art. 24 Abs. 1 und 2 DSGVO). Zusätzlich sprach die Behörde eine Verwarnung aus, weil rund ein Jahr lang keine Berichtslinie des Datenschutzbeauftragten zur obersten Leitungsebene bestand, und ordnete an, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten dokumentiert zu prüfen und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu überarbeiten. Laut Datatilsynet ist die Entscheidung angefochten; eine Entscheidung der Personvernnemnda wird für Herbst 2026 erwartet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten muss dokumentiert sein – mit direkter Berichtslinie zur obersten Leitung, klaren Regeln zu seiner Beteiligung und einer Prüfung möglicher Interessenkonflikte.
Stellung und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 30, Art. 37 Abs. 7, Art. 38 Abs. 2 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. b, d und i DSGVO; § 26 personopplysningsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Keine konkreten Schäden für Betroffene festgestellt; die lange Verfahrensdauer wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
Originalbetrag 4.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2025.
- Datatilsynet: Telenor ASA er ilagt sanksjoner for mangler ved personvernombudsordning og internkontroll (14.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet, Vedtak – Personvernombudets rolle i Telenor ASA, 21/03823-45, 10.03.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.02.2025 Inetum (drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe)Portugal: 3,09 Mio. Euro gegen Inetum wegen No-Poach-Absprachen, Gericht bestätigt 3,09 Mio. €
Die IT-Beratungsgruppe beteiligte sich von 2014 bis 2021 an bilateralen Absprachen, Beschäftigte von Wettbewerbern nicht abzuwerben. Die AdC verhängte 3.092.000 Euro gegen drei Gesellschaften; im März 2026 bestätigte das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht (TCRS) die Buße vollständig – die erste gerichtliche Bestätigung einer Arbeitsmarkt-Kartellbuße in Portugal.
Absprachen, sich gegenseitig keine Fachkräfte abzuwerben, sind Kartelle – HR und Führungskräfte müssen das wissen.
Verbot von Abwerbeverboten zwischen Wettbewerbern (No-Poach)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- AdC condena Grupo Inetum por práticas anticoncorrenciais no mercado laboral Pressemitteilung einer Behörde
- Tribunal confirma coima da AdC à Inetum por práticas anticoncorrenciais no mercado de trabalho Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.01.2025 Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.Garante sperrt DeepSeek: sofortige Verarbeitungsbeschränkung für italienische Nutzer Anordnung
Nachdem die chinesischen Anbieter erklärt hatten, nicht in Italien tätig zu sein und nicht der DSGVO zu unterliegen, ordnete die Behörde dringlich und mit sofortiger Wirkung die Beschränkung der Verarbeitung von Daten italienischer Nutzer an und eröffnete ein Untersuchungsverfahren.
Wer KI-Dienste europäischen Nutzern anbietet, unterliegt der DSGVO – unabhängig vom Firmensitz.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO, Art. 58 Abs. 2 lit. f (Beschränkung der Verarbeitung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Intelligenza artificiale: il Garante privacy blocca DeepSeek Pressemitteilung einer Behörde
- Garante, Provvedimento del 30 gennaio 2025 [10098477] (DeepSeek) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.01.2025 Mobile TeleSystems Public Joint Stock Company (MTS)Federal Court weist Klage des Mobilfunkbetreibers MTS gegen Sanktionslistung ab Anordnung
Russlands größter Mobilfunk- und Festnetzbetreiber griff seine Aufnahme in die kanadische Russland-Sanktionsliste direkt gerichtlich an. Der Federal Court bestätigte die Abweisung des Antrags ohne Nachbesserungsmöglichkeit, weil MTS zunächst das in den Regulations vorgesehene Streichungsverfahren beim Minister hätte nutzen müssen.
Gegen eine Sanktionslistung führt der Weg zuerst über das behördliche Streichungsverfahren; Geschäftspartner müssen die Listung bis dahin beachten.
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2025 FC 181); Attorney General of Canada
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2023-163, s. 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.01.2025 Orange România S.A.Orange Rumänien: 199.020 RON wegen Löschantrag und übermäßiger Ausweiskopien 40.004 €
Nach einem gescheiterten Mobilfunk-Vertragsabschluss verlangte eine Person die Löschung ihrer Daten; der Anbieter forderte weitere Daten an und antwortete nicht vollständig. Zudem hatte er gescannte Ausweisdokumente gespeichert, obwohl sie für die Identifizierung nicht mehr nötig waren. Die ANSPDCP verhängte zwei Geldbußen von je 99.510 RON (zusammen 199.020 RON) und ordnete unter anderem Schulung des zuständigen Personals und Löschung der Unterlagen an.
Löschanträge brauchen einen geschulten, fristgerechten Ablauf, und Ausweiskopien dürfen nach Wegfall des Zwecks nicht aufbewahrt werden.
Umgang mit Löschanträgen; keine Ausweiskopien auf Vorrat
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Art. 17, Art. 5, 6 und 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
Originalbetrag 199.020 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.
- ANSPDCP, Comunicat de presă 27.01.2025 – Sancțiune pentru încălcarea RGPD Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Vodafone Romania S.A.Vodafone Romania zahlt 15.000 Euro für wiederholte Datenpannen durch Mitarbeiter 14.974 €
Mehrere gemeldete Vorfälle gingen auf Beschäftigte oder Dienstleister zurück: ein Rechnungsfoto an Dritte, offene E-Mail-Verteiler statt BCC, ein per WhatsApp geteilter Screenshot aus der Kundenanwendung und fehlgeleitete Rechnungen. Die Aufsicht sah unzureichende Maßnahmen, um weisungsgemäße Verarbeitung durch Mitarbeiter sicherzustellen, und verhängte 74.526 Lei (15.000 Euro); das Unternehmen zahlte. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Viele kleine Mitarbeiterfehler summieren sich zu einem Organisationsversagen – Awareness-Training ist Pflicht, nicht Kür.
BCC, Messenger-Nutzung, Versand von Kundendokumenten
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 lit. b DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
Originalbetrag 74.526 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.01.2025 (Vodafone Romania S.A.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.01.2025 DoNotPay, Inc.FTC: „Roboter-Anwalt“ DoNotPay zahlt 193.000 USD für ungeprüfte KI-Versprechen 187.889 €
Laut FTC-Beschwerde bewarb DoNotPay seinen KI-Chatbot als „ersten Roboter-Anwalt der Welt“, der einen menschlichen Anwalt ersetzen könne, ohne die Leistung je gegen Anwälte getestet oder von Juristen prüfen lassen zu haben. Die endgültige Vergleichsanordnung (5:0-Beschluss) verbietet solche Behauptungen ohne Belege, verlangt 193.000 USD und eine Information der Abonnenten von 2021 bis 2023 über die Grenzen der juristischen Funktionen.
Leistungsversprechen für KI-Produkte brauchen Tests, die genau die beworbene Fähigkeit belegen – „ersetzt den Fachmann“ ist ein prüfbares Versprechen.
Werbeaussagen über KI-Fähigkeiten belegen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
Originalbetrag 193.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.
- FTC Finalizes Order with DoNotPay That Prohibits Deceptive 'AI Lawyer' Claims, Imposes Monetary Relief, and Requires Notice to Past Subscribers Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Cases and Proceedings: DoNotPay Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.01.2025 Presto Automation Inc.SEC: „AI washing“ – Presto Automation übertrieb Automatisierung seiner Drive-in-KI Anordnung
Das damals börsennotierte Restauranttechnik-Unternehmen machte laut SEC von 2021 bis 2023 irreführende Angaben zu seinem Sprach-KI-Produkt „Presto Voice“: Es verschwieg, dass die Spracherkennung anfangs Dritten gehörte, und behauptete, die KI mache menschliche Bestellannahme überflüssig, obwohl die große Mehrheit der Bestellungen menschliches Eingreifen erforderte. Die SEC erließ eine Unterlassungsverfügung ohne Geldbuße.
Investorenkommunikation über KI muss offenlegen, wie viel Mensch im Produkt steckt und wem die Technik gehört – Übertreibung ist ein Kapitalmarktverstoß.
Kapitalmarktkommunikation über KI-Produkte („AI washing“)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 17(a)(2) Securities Act 1933; Section 13(a) Securities Exchange Act 1934
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Keine Geldbuße wegen Kooperation und Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- In the Matter of Presto Automation Inc. (Securities Act Release No. 11352) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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13.01.2025 IntelliVision Technologies Corp.FTC: IntelliVision darf Gesichtserkennung nicht mehr als „frei von Bias“ bewerben Anordnung
Laut FTC-Beschwerde behauptete der Anbieter von KI-Gesichtserkennung ohne ausreichende Belege, seine Software gehöre zu den genauesten am Markt und arbeite ohne Geschlechts- oder Hautfarben-Bias; entgegen seiner Werbung sei sie nicht mit Millionen Gesichtern trainiert worden, und für die Aussage, sie lasse sich nicht mit Fotos oder Videos täuschen, fehlten Belege. Die endgültige Vergleichsanordnung verbietet Falschaussagen zu Genauigkeit, demografischer Leistung und Täuschungserkennung sowie solche Aussagen ohne belastbare Tests.
Aussagen über Fairness und Genauigkeit eines KI-Modells sind Werbeaussagen – wer „bias-frei“ verspricht, muss die Leistung je Bevölkerungsgruppe getestet haben.
Belegbare Aussagen zu Genauigkeit und Fairness von KI-Modellen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- FTC Finalizes Order Prohibiting IntelliVision from Making Deceptive Claims About Its Facial Recognition Software Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Cases and Proceedings: Intellivision Technologies Corp. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.12.2024 Worldcoin FoundationBayLDA: Verwarnung und Löschanordnungen gegen Worldcoin wegen Iris-Codes Anordnung
Nach einer 2023 begonnenen Prüfung des Iris-Scan-Dienstes erließ das BayLDA einen europaweit abgestimmten Bescheid gegen die Worldcoin Foundation: eine Verwarnung, weil Iris-Codes zeitweise im Klartext gespeichert waren, sowie Anordnungen, bestimmte ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhobene Iris-Codes und SMPC-Anteile zu löschen, ein DSGVO-konformes Löschverfahren bereitzustellen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen. Das Unternehmen hat dagegen Klage erhoben; über ein Bußgeld soll gesondert entschieden werden.
Biometrische Merkmale lassen sich nicht zurücksetzen – ihre Verarbeitung braucht ausdrückliche Einwilligung, sichere Speicherung und ein funktionierendes Löschverfahren.
Biometrische Daten: Einwilligung, Löschung und Sicherheit
- Behörde / Gericht
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, f, g DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- BayLDA-Pressemitteilung 19.12.2024: Erste Ergebnisse der Worldcoin-Untersuchung Pressemitteilung einer Behörde
- BayLDA-Bescheid gegen die Worldcoin Foundation (englische Fassung, veröffentlicht im EDPB-Register der Art.-60-Entscheidungen) Entscheidung einer Behörde
- BayLDA Tätigkeitsbericht 2024, Kap. 14.1 Worldcoin-Untersuchung (Klage des Unternehmens) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung 1,17 Mio. €
Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.
Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.
Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- AZTN utvrdio zabranjeni sporazum šest poduzetnika na tržištu kućnih telefonskih centrala i sustava (PBX) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben aufgehoben
Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.
Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
- FTC Approves Final Order against Rytr, Seller of an AI “Testimonial & Review” Service Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Reopens and Sets Aside Rytr Final Order in Response to the Trump Administration’s AI Action Plan Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Announces Crackdown on Deceptive AI Claims and Schemes Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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05.12.2024 KasprCNIL: 240.000 EUR gegen Kaspr wegen Abgreifens von LinkedIn-Kontaktdaten 240.000 €
Die CNIL verhängte gegen Kaspr, Anbieterin einer kostenpflichtigen Chrome-Erweiterung, die berufliche Kontaktdaten zu LinkedIn-Profilen anzeigt, eine Geldbuße von 240.000 EUR und eine Anordnung unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag. Das Unternehmen hatte auch Kontaktdaten von Nutzern gesammelt, die deren Sichtbarkeit eingeschränkt hatten, die fünfjährige Speicherfrist bei jeder Profilaktualisierung neu beginnen lassen, Betroffene erst ab 2022 und nur auf Englisch informiert und Auskunftsersuchen unzureichend beantwortet (Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO).
Öffentlich zugängliche Profile sind kein Freibrief: Die Sichtbarkeitseinstellungen der Nutzer begrenzen, was Datenanbieter rechtmäßig einsammeln dürfen.
Sammeln von Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- CNIL: Aspiration de données : sanction de 240 000 euros à l'encontre de la société KASPR (19.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2024-020 du 5 décembre 2024 concernant la société KASPR Entscheidung einer Behörde
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Liste, Stand 14.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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28.11.2024 FreedelityFreedelity: Anordnungen mit Zwangsgeld wegen Auslesens von Personalausweisdaten Anordnung
Nach einer von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung stellte die Streitsachenkammer fest, dass Freedelity, ein Anbieter gemeinsam genutzter Kundendaten für Händler, keine wirksamen Einwilligungen nachweisen konnte, deren Widerruf nicht ausreichend erleichterte und mehr Daten aus den elektronischen Personalausweisen von Verbrauchern erhob als nötig. Statt einer Geldbuße ordnete sie u. a. wirksame Einwilligungsverfahren, den Stopp der Erhebung nicht erforderlicher Ausweisdaten samt Löschung und eine Speicherhöchstdauer von drei Jahren nach der letzten Aktivität an, jeweils mit einem Zwangsgeld von 1.000 EUR pro Verzugstag (5.000 EUR bei Nichterfüllung aller Anordnungen), insgesamt höchstens 100.000 EUR. Der Marktgerichtshof bestätigte die Entscheidung am 18. Juni 2025 bis auf die Umsetzungsfristen; Freedelity hat Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Das Auslesen des Personalausweises für Kundenkarten erfordert strikte Datenminimierung und nachweisbare, leicht widerrufbare Einwilligungen.
Einwilligung und Datenminimierung bei Kundenbindungsprogrammen und dem Auslesen von Ausweisen
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 Nr. 11, Art. 5, 6, 7, 24 und 25 DSGVO; Art. 100 § 1 9°, 10° und 12° LCA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.11.2024 Orange SACNIL: 50 Mio. EUR gegen Orange wegen Werbung zwischen E-Mails und Cookies 50 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen Orange SA eine Geldbuße von 50.000.000 EUR, weil der Konzern im Posteingang seines E-Mail-Dienstes ohne Einwilligung Werbeanzeigen im Erscheinungsbild echter E-Mails einblendete, die mehr als 7,8 Mio. Nutzer zu sehen bekamen (Art. L. 34-5 CPCE). Zudem wurden auf orange.fr bereits gesetzte Cookies nach dem Widerruf der Einwilligung weiter ausgelesen (Art. 82 Loi Informatique et Libertés); dafür ordnete die CNIL Abhilfe binnen drei Monaten unter einem Zwangsgeld von 100.000 EUR je Tag an. Orange hat die Entscheidung beim Conseil d'État angefochten, der am 17. April 2026 dem Conseil constitutionnel die Frage vorlegte, ob Art. L. 34-5 CPCE verfassungsgemäß ist.
Werbeflächen, die wie persönliche E-Mails aussehen, gelten als Direktwerbung per E-Mail und brauchen eine vorherige Einwilligung.
Werbung im Posteingang und Widerruf der Cookie-Einwilligung
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Orange hatte die beanstandete Anzeigenform im November 2023 eingestellt; das neue Format grenzt Werbung klar von E-Mails ab.
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- CNIL: Publicités insérées entre les courriels : sanction de 50 millions d'euros à l'encontre de la société ORANGE (10.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2024-019 du 14 novembre 2024 concernant la société ORANGE SA Entscheidung einer Behörde
- Conseil d'État, 17 avril 2026, n° 501268, société Orange SA (renvoi d'une QPC au Conseil constitutionnel) Gerichtsentscheidung
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Liste, Stand 14.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.11.2024 Uptime-IT ApSDänemark: 40.000 Kronen gegen IT-Dienstleister mit unbrauchbaren Backups nach Ransomware 5.363 €
Als Auftragsverarbeiter eines Chiropraktikerhauses hatte der IT-Dienstleister Backups verschlüsselt, ohne den Schlüssel zu sichern; nach einem Ransomware-Angriff 2020 ließen sich Patientendaten mit Gesundheitsangaben und CPR-Nummern nicht wiederherstellen. Die Datatilsynet zeigte das Unternehmen an und schlug 50.000 Kronen vor; das Gericht verurteilte es am 12.11.2024 zu 40.000 Kronen.
Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung regelmäßig getestet wird – inklusive Zugriff auf die Schlüssel.
- Behörde / Gericht
- Dänisches Gericht auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO; Auftragsverarbeitungsvertrag
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 40.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.
- Databehandler indstillet til bøde (Uptime-IT ApS) Pressemitteilung einer Behörde
- Datatilsynet – Bødesager Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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08.11.2024 Telefónica Venezolana C.A.Telefónica Venezolana: 85,26 Mio. USD wegen Bestechung bei staatlicher Devisenauktion 79,1 Mio. €
Die venezolanische Tochter der spanischen Telefónica S.A. schloss eine DPA und zahlt eine Strafe von 85.260.000 USD. Um 2014 bei einer staatlichen Devisenauktion Bolívares in US-Dollar tauschen zu dürfen, ließ sie zwei Lieferanten rund 28,9 Mio. USD an einen Vermittler zahlen, von denen ein Teil an venezolanische Amtsträger ging, und glich die Kosten über überteuerte Gerätekäufe bei diesen Lieferanten aus. Aus der Auktion erhielt sie mehr als 110 Mio. USD, über 65 % der insgesamt zugeteilten Mittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Einkäufe mit auffälligen Preisaufschlägen können Bestechung finanzieren – Preisabweichungen gehören zwingend in die Compliance-Prüfung.
Überhöhte Einkaufspreise bei Lieferanten als verdeckter Bestechungskanal
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden Kooperation (anfangs durch verspätete Herausgabe von Unterlagen geschmälert) und Abhilfe: Disziplinarmaßnahmen bis zu Kündigungen, unabhängige Compliance-Funktion mit Chief Compliance Officer, Prüfung aller Geschäfte mit abweichender Preisgestaltung, strengere Kontrolle von Drittparteien; Abschlag von 20 %.
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
Originalbetrag 85.260.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.
- Telefónica Venezolana to Pay Over $85M to Resolve Foreign Bribery Investigation (DOJ, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Telefónica Venezolana To Pay Over $85 Million To Resolve Foreign Bribery Investigation (USAO SDNY, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.11.2024 OpenAIGarante: 15 Mio. Euro gegen OpenAI wegen ChatGPT – später vom Gericht aufgehoben aufgehoben
Die italienische Datenschutzbehörde verhängte 15 Mio. Euro, weil OpenAI ChatGPT ohne geeignete Rechtsgrundlage mit Nutzerdaten trainierte, Transparenzpflichten verletzte, eine Datenpanne vom März 2023 nicht meldete und keine Altersprüfung vorsah; zusätzlich wurde eine sechsmonatige Informationskampagne angeordnet. Das Tribunale di Roma gab der Klage von OpenAI mit Urteil Nr. 4153/2026 (veröffentlicht am 18.03.2026) statt; der Garante hat den Bescheid daraufhin von seiner Website genommen.
Wer KI-Modelle mit personenbezogenen Daten trainiert, braucht vorab eine dokumentierte Rechtsgrundlage und eine Altersprüfung.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Rechtsgrundlage, Transparenz, Meldung von Datenpannen, Schutz Minderjähriger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- ChatGPT, il Garante privacy chiude l’istruttoria Pressemitteilung einer Behörde
- OpenAI, annullata la sanzione del Garante privacy Zusätzlicher Hinweis (nicht amtlich)
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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01.11.2024 GlobalFoundries U.S. Inc.; GlobalFoundries U.S. 2 LLCBIS: 500.000 USD gegen GlobalFoundries wegen Lieferungen an gelistete Firma 459.348 €
Das Bureau of Industry and Security verhängte im Rahmen eines Vergleichs gegen GlobalFoundries U.S. Inc. und ihre Tochter GlobalFoundries U.S. 2 LLC eine Zivilstrafe von 500.000 USD. Zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 hatte das Unternehmen in 74 Sendungen Halbleiter-Wafer im Wert von rund 17,1 Mio. USD ohne Genehmigung an SJ Semiconductor geliefert, ein Unternehmen auf der Entity List; wegen eines Dateneingabefehlers war der vom Kunden benannte Dienstleister im Screening-System nicht geprüft worden. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch vom Kunden benannte Dienstleister wie Test- und Montagebetriebe müssen gegen Sanktions- und Entity-Listen geprüft werden.
Sanktionslisten-Screening aller Transaktionsbeteiligten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- 15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen führten laut BIS zu einer deutlichen Minderung der Strafe.
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.11.2024.
- BIS, Order Relating to GlobalFoundries U.S. 2 LLC and GlobalFoundries U.S. Inc. (mit Settlement Agreement und Proposed Charging Letter) Entscheidung einer Behörde
- BIS Imposes $500,000 Mitigated Penalty Against GlobalFoundries For 74 Shipments to Entity Listed Chinese Firm Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf 23,2 Mio. €
Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.
Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.
- CFPB Enforcement Actions: Apple Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Apple Inc. – Consent Order, File No. 2024-CFPB-0012 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.10.2024 Unisys Corp.SEC: 4 Mio. $ gegen Unisys wegen verharmloster Cybervorfälle nach SolarWinds 3,7 Mio. €
Unisys stellte Cyberrisiken in Pflichtveröffentlichungen als hypothetisch dar, obwohl es zwei Einbrüche mit Datenabfluss im Zusammenhang mit der SolarWinds-Kompromittierung erlebt hatte. Am selben Tag verhängte die SEC auch Strafen gegen Avaya (1 Mio. $), Check Point (995.000 $) und Mimecast (990.000 $).
Eingetretene Cybervorfälle dürfen in Anlegerinformationen nicht als bloßes Risiko beschrieben werden – Disclosure-Prozesse müssen IT-Sicherheit einbinden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act of 1933, Securities Exchange Act of 1934 (inkl. Disclosure Controls)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation im Verfahren und Verbesserung der Cybersicherheitskontrollen.
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.
- SEC Charges Four Companies With Misleading Cyber Disclosures Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.10.2024 Telekommunikationsanbieter, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter SIM-Duplikate 1,2 Mio. €
Ein Telekommunikationsanbieter stellte ein Duplikat der SIM-Karte einer Kundin aus, das diese nicht beantragt hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 200.000 Euro wegen Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage (Art. 6) und 1.000.000 Euro, weil das Verfahren von vornherein keine geeigneten Vorkehrungen gegen solche Fehler enthielt (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro, und ordnete Maßnahmen an, damit Duplikate nur vom Anschlussinhaber beantragt werden können; das Unternehmen kündigte eine verwaltungsgerichtliche Klage an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
SIM-Duplikate dürfen nur nach belastbarer Prüfung der Identität des Anschlussinhabers ausgegeben werden.
Identitätsprüfung bei SIM-Tausch (SIM-Swapping)
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6, Art. 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.09.2024 ein spanisches TelekommunikationsunternehmenAEPD: 1,3 Mio. Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen nach Massenabruf über Beschäftigtenportal 1,3 Mio. €
Über ein aus dem Internet erreichbares Beschäftigtenportal eines spanischen Telekommunikationsunternehmens, das nur mit Benutzername und Passwort gesichert war, riefen Unbefugte mit dem Benutzerkonto eines Beschäftigten massenhaft Kundendaten ab; betroffen waren Festnetznummern sowie technische und Konfigurationsdaten der Kundengeräte von rund 1,4 Mio. Personen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte nach den Entscheidungsgründen 800.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 500.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 1.300.000 Euro.
Interne Portale brauchen Abruflimits und Überwachung, damit ungewöhnliche Massenabfragen sofort auffallen.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 26.12.2024
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein US-amerikanischer SoftwareanbieterSEC: US-Softwareanbieter zahlt 692.250 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 626.868 €
Der Anbieter von Hausverwaltungssoftware ließ Beschäftigte in zwei Arbeitsverträgen und einer Vergleichsvereinbarung auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; 68 Beraterverträge (Januar 2020 bis Oktober 2023) untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Anbieter 692.250 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 692.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop 261.697 €
Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.
Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.
Streichpreise und Countdown-Rabatte
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink
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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung 330.066 €
Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.
Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.
Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 23.07.2024
Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink
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19.07.2024 ein französischer DrohnenherstellerDrohnenhersteller: irreführender Halbjahresbericht vor Übernahmeangebot 150.000 €
Der Drohnenhersteller verbreitete im Halbjahresbericht 2018 irreführende Angaben zu fehlenden Wertminderungsindikatoren der Drohnensparte, dem Goodwill und dem Ergebnis. Sanktion gegen das Unternehmen: 150.000 €.
Werthaltigkeitstests verlustreicher Sparten sind im Übernahmekontext besonders sensibel.
Richtige Finanzberichterstattung bei Übernahmeplänen
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 15 MAR; Art. 8 und 14 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- AMF, Entscheidungen der Commission des sanctions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink
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04.07.2024 ein italienischer Dienstleister für Druck- und PostdiensteGarante: 900.000 EUR gegen einen Dienstleister nach Ransomware-Angriff über bekannte Lücke 900.000 €
Ein italienischer Dienstleister meldete im August 2023 einen Ransomware-Angriff, der Server und Arbeitsplätze blockierte und Daten von rund 25.000 Personen betraf. Der Garante stellte fest, dass die ausgenutzten Schwachstellen seit September 2022 öffentlich bekannt und vom Softwarehersteller sowie von der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN gemeldet waren, die Systeme aber fast ein Jahr lang nicht aktualisiert wurden; er verhängte 900.000 EUR und ordnete ein formalisiertes Schwachstellenmanagement mit Zielwerten für Erkennungs- und Reaktionszeiten an. Den Vorwurf eines Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO stellte er ein.
Sicherheitsupdates für öffentlich bekannte Schwachstellen müssen priorisiert und nachweisbar eingespielt werden.
Patch-Management und Ransomware-Prävention
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32 und 33 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Mildernd: Kooperation mit der Behörde sowie Aktualisierung der Systeme und ein Verbesserungsplan für den Umgang mit sicherheitskritischen Warnungen.
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
- Garante Privacy, Presse und Kommunikation (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.07.2026 · Direktlink
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26.06.2024 ein britischer Softwarehersteller mit zwei TochtergesellschaftenSoftwarehersteller: 16,5 Mio. USD und Verkaufsverbot für Browsingdaten 15,4 Mio. €
Die FTC hat ihre endgültige Anordnung gegen einen britischen Softwarehersteller, dessen tschechische Tochter und die frühere Datentochter des Herstellers erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde sammelte der Hersteller über Browsererweiterungen und Virenschutzsoftware detaillierte Browsingdaten, speicherte sie unbegrenzt und verkaufte sie über die Datentochter ohne ausreichende Information und Einwilligung an mehr als 100 Dritte, obwohl die Produkte mit dem Schutz vor Online-Tracking beworben wurden. Der Hersteller muss 16.500.000 USD zur Entschädigung von Verbrauchern zahlen, darf Browsingdaten nicht mehr für Werbezwecke verkaufen oder lizenzieren, muss die an die Datentochter übertragenen Daten samt daraus abgeleiteter Produkte und Algorithmen löschen und ein Datenschutzprogramm einrichten.
Wer mit Schutz vor Tracking wirbt, darf dieselben Nutzungsdaten nicht selbst zu Geld machen – Werbeaussage und Datenverwendung müssen zusammenpassen.
Datenschutzversprechen und tatsächliche Datenverwendung; Verkauf von Nutzungsdaten
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
Originalbetrag 16.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.
- Federal Trade Commission (FTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink
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10.06.2024 ein deutscher Hersteller von NetzwerktechnikBundeskartellamt: knapp 16 Mio. Euro gegen Netzwerktechnik-Hersteller wegen Preisbindung Bußgeld
Das Bundeskartellamt verhängte gegen einen deutschen Hersteller von Netzwerktechnik und eine verantwortlich handelnde Person Geldbußen von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung: Mitarbeitende des Herstellers stimmten mit sechs Elektronikfachhändlern Anhebungen der Endverbraucherpreise für seine Produkte ab, forderten teils Zielpreise, überwachten die Preise mit spezieller Software und drohten teils Lieferstopps oder Konditionenkürzungen an. Auslöser waren ein anonymer Hinweis im Hinweisgebersystem und weitere Markthinweise; die Bescheide sind im Settlement rechtskräftig, gegen die Händler erging kein Bußgeld.
Zielpreislisten und Preisüberwachung von Händlern durch den Vertrieb sind Beweise für Preisbindung; Vertriebsteams brauchen klare Grenzen bei der Preispflege.
Vertikale Preisbindung durch Vertriebsteams
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Beschleunigte einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement).
- Veröffentlicht
- 02.07.2024
- Bundeskartellamt, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink
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21.05.2024 ein niederländischer TelekommunikationsanbieterNiederlande: 2,25 Mio. Euro gegen Telekommunikationsanbieter wegen unzureichend gesichertem Abhörsystem 2,25 Mio. €
Ein niederländischer Telekommunikationsanbieter traf laut RDI von Oktober 2021 bis Dezember 2022 nicht die nötigen Maßnahmen, um Daten aus der gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung vor Unbefugten zu schützen: Der Sicherheitsplan genügte nicht, Personal mit Zugriff war unzureichend überprüft (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), und logische wie physische Zugangskontrollen waren mangelhaft. Ein tatsächlicher unbefugter Zugriff wurde nicht festgestellt; die Buße beträgt 2,25 Mio. Euro.
Schnittstellen für Behördenzugriffe sind Hochrisikosysteme; Zugriffskontrollen und Überprüfung des Personals müssen dokumentiert und lückenlos sein.
Zugangskontrolle und Personalüberprüfung bei Überwachungsschnittstellen
- Behörde / Gericht
- Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4, 8
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Mängel nach Feststellung behoben; kein tatsächlicher unbefugter Zugriff festgestellt.
- Veröffentlicht
- 22.10.2024
- RDI, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt 166.013 €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.
Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.
Transparente Werbung für neue Technologien
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.05.2024
Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink
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20.05.2024 ein US-amerikanischer DatendienstleisterFTC: US-Datendienstleister muss nach Hackerangriff Altdaten löschen und Sicherheit ausbauen Anordnung
Laut FTC-Beschwerde nutzte ein Angreifer Anfang 2020 Schwachstellen im Netz des Datendienstleisters für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen und erbeutete große Mengen unverschlüsselter Daten, darunter Sozialversicherungs- und Kontonummern von Millionen Menschen; der Angriff blieb drei Monate unentdeckt, der Dienstleister informierte seine Kunden erst nach fast zwei Monaten und stellte das Ausmaß irreführend dar. Die endgültige Anordnung verlangt ein umfassendes Sicherheitsprogramm, einen Löschplan, das Löschen nicht mehr benötigter Daten und die Meldung künftiger meldepflichtiger Vorfälle an die FTC.
Daten, die nicht mehr gebraucht werden, sind bei einem Angriff reines Risiko – Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen sind Sicherheitsmaßnahmen.
Datenminimierung, Verschlüsselung und ehrliche Vorfallkommunikation
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.05.2024
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink
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16.05.2024 ein US-amerikanischer Anbieter von GesichtserkennungAP Niederlande: 30,5 Mio. Euro gegen Gesichtserkennungsanbieter wegen Gesichtsdatenbank 30,5 Mio. €
Der Anbieter verarbeitet ohne Rechtsgrundlage biometrische Daten von Personen in den Niederlanden für eine aus dem Internet zusammengetragene Gesichtserkennungsdatenbank, informierte Betroffene nicht, beantwortete Auskunftsersuchen nicht und benannte keinen EU-Vertreter. Neben 30,5 Mio. Euro Bußgeld verhängte die Behörde vier Anordnungen unter Zwangsgeld.
Öffentlich zugängliche Fotos sind keine Freigabe für biometrische Auswertung – Nutzer solcher Dienste riskieren eigene Bußgelder.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12, 14, 15, 27
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 03.09.2024
- EDSA (EDPB), Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.05.2026 · Direktlink
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01.05.2024 ein Schweizer IT-Dienstleister und zwei Schweizer BundesämterEDÖB: Datenschutzverstöße bei IT-Dienstleister und zwei Bundesämtern nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach dem Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister stellte der EDÖB fest, dass Personendaten zweier Bundesämter über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu dem Dienstleister gelangt waren. Der Dienstleister bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.
Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.
Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 01.05.2024
- EDÖB, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.05.2026 · Direktlink
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22.04.2024 ein singapurischer LohnabrechnungsdienstleisterSingapurischer Lohnabrechner: 4.000 SGD nach Ransomware-Leak von Gehaltsdaten eines Kunden 2.761 €
Über ein kompromittiertes Nutzerkonto verschaffte sich ein Angreifer zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 per Remote Desktop Zugang zu Servern des Lohnabrechnungsdienstleisters und leitete Daten aus; auf einer Leak-Seite erschienen Daten von Beschäftigten eines Kunden, darunter Name, Ausweisnummer, Bankkonto und Gehalt. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil die sensiblen Daten auf ungesicherten internen Laufwerken lagen, Beschäftigte lokale Administratorrechte hatten und keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand. Wegen der Rolle als Lohnabrechner und der Art der Daten hielt sie eine Geldbuße für angemessen und setzte 4.000 SGD fest.
Lohn- und Gehaltsdaten gehören in zugriffsbeschränkte Bereiche, und Beschäftigte sollten weder lokale Administratorrechte noch die Möglichkeit unkontrollierter Softwareinstallationen haben.
Keine eigenmächtige Softwareinstallation und restriktive Administratorrechte auf Dienstgeräten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
Originalbetrag 4.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2024.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.04.2026 · Direktlink
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15.04.2024 ein tschechischer AntivirenherstellerAntivirenhersteller: 351 Mio. CZK für Weitergabe von Browserverläufen an Tochter 13,9 Mio. €
Der Antivirenhersteller gab 2019 pseudonymisierte Browserverläufe von rund 100 Mio. Nutzern an eine Tochtergesellschaft weiter, die Marketingkunden Einblicke ins Onlineverhalten verkaufte. Die als anonym deklarierten Daten ließen eine Re-Identifizierung zu und die Nutzer wurden falsch informiert; die Datenschutzbehörde verhängte rechtskräftig 351 Mio. CZK.
Pseudonymisierte Daten sind keine anonymen Daten – wer Nutzungsdaten weitergibt, muss Re-Identifizierungsrisiken prüfen und ehrlich informieren.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung, Transparenz), One-Stop-Shop-Verfahren
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
Originalbetrag 351.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2024.
- ÚOOÚ, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.04.2026 · Direktlink
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25.03.2024 eine Stiftung hinter einem internationalen Krypto-IdentitätsprojektPortugal: CNPD stoppt Iris-Scans einer Krypto-Stiftung für 90 Tage Anordnung
Die Datenschutzbehörde ordnete gegenüber der Stiftung als Eilmaßnahme an, die Erhebung biometrischer Daten (Iris, Augen, Gesicht) in ganz Portugal binnen 24 Stunden für 90 Tage auszusetzen. Anlass waren Beschwerden über die Erfassung Minderjähriger, fehlende Möglichkeiten zur Löschung und zum Widerruf der Einwilligung sowie unzureichende Information bei inzwischen über 300.000 erfassten Personen.
Wer biometrische Daten gegen Gegenleistung sammelt, muss Einwilligung, Widerruf, Löschung und Altersprüfung von Anfang an wirksam gestalten.
Biometrische Daten, Einwilligung und Schutz Minderjähriger
- Behörde / Gericht
- Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. b Lei n.º 58/2019
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- CNPD, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.03.2026 · Direktlink
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16.01.2024 ein belgischer DatenhändlerBelgischer Datenhändler: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt 157.176 €
Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. einen Datenqualitätsdienst des Händlers, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.
Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Einstellung eines Datenlieferdienstes und Vernichtung einer Verbraucherdatenbank.
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- APD/GBA, Startseite mit Entscheidungen (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink
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03.01.2024 ein koreanischer SpieleanbieterKoreanischer Spieleanbieter änderte Gewinnchancen von Lootboxen verdeckt: 11,6 Mrd. KRW 8,13 Mio. €
Die KFTC stellte fest, dass der Spieleanbieter die Wahrscheinlichkeiten kostenpflichtiger Zufallsgegenstände (Lootboxen) in zwei seiner Onlinespiele zum Nachteil der Spieler änderte und dies nicht oder falsch mitteilte. Sie wertete das als Täuschung von Verbrauchern nach dem E-Commerce-Gesetz und setzte neben einer Unterlassungsanordnung vorläufig Geldbußen von insgesamt 11.642 Mio. KRW fest (11.593 Mio. KRW für das eine, 49 Mio. KRW für das andere Spiel), nach Angaben der KFTC den bis dahin höchsten Betrag nach diesem Gesetz.
Wer Zufallsgegenstände verkauft, muss jede Änderung der Gewinnwahrscheinlichkeiten korrekt und rechtzeitig offenlegen.
Transparenz bei Lootboxen und Wahrscheinlichkeitsangaben
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce (E-Commerce-Gesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 03.01.2024
Originalbetrag 11.642.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.01.2024.
- Korea Fair Trade Commission (KFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.01.2026 · Direktlink
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29.12.2023 ein französisches IT-BeratungsunternehmenIT-Dienstleister: 100.000 Euro für Unterauftragsverarbeiter ohne Genehmigung 100.000 €
Die CNIL verhängte gegen ein nicht namentlich genanntes IT-Beratungsunternehmen (Systeme und Software) 100.000 Euro Bußgeld, weil es als Auftragsverarbeiter ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzog und die Sicherheit der Daten nicht gewährleistete. Die Entscheidung ist nur in der Sanktionsliste der CNIL mit Datum, Organisationsart, Verstößen und Betrag verzeichnet.
Auftragsverarbeiter dürfen Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Genehmigung des Verantwortlichen einschalten; Verantwortliche sollten das vertraglich festlegen und prüfen.
Unterauftragsverarbeitung nur mit Genehmigung
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO – laut CNIL-Liste Verbot für Auftragsverarbeiter, ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter einzusetzen, sowie mangelnde Datensicherheit (Artikel in der Liste nicht angegeben)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- CNIL, Les sanctions prononcées par la CNIL (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink
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22.12.2023 zwei portugiesische Gesellschaften eines internationalen IT-BeratungskonzernsPortugal: 2,48 Mio. Euro gegen IT-Berater wegen No-Poach-Absprache mit Softwarehersteller 2,48 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde schloss gegenüber zwei portugiesischen Gesellschaften des IT-Beratungskonzerns ein Vergleichsverfahren mit einer Geldbuße von 2.481.000 EUR ab, weil der Beratungskonzern und ein Softwarehersteller zwischen Januar 2014 und Januar 2022 Beschäftigte des jeweils anderen Unternehmens aus ihren Auswahlverfahren für Spezialisten für die Software dieses Herstellers ausschlossen oder nicht einstellten (No-Poach). Die Geldbuße wurde im Vergleich um 30 % reduziert; im selben Verfahren wurden auch die portugiesische Gesellschaft des Softwareherstellers, eine Gesellschaft eines Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerks und später eine IT-Dienstleistungsgruppe sanktioniert.
Absprachen, sich gegenseitig keine Mitarbeitenden abzuwerben, sind Kartelle und gehören in jede Kartellrechtsschulung für HR.
Abwerbeverbote (No-Poach) zwischen Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Abs. 1 lit. c Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 Abs. 1 lit. c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transação) in der Ermittlungsphase mit Beweisbeiträgen und freiwilliger Zahlung; Reduktion um 30 %.
- Veröffentlicht
- 25.01.2024
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 vier Gesellschaften eines japanischen Elektronik- und UnterhaltungskonzernsKonsolenhersteller: 13,527 Mio. EUR für Ausbremsen fremder Controller 13,5 Mio. €
Der Konzern missbrauchte von November 2015 bis April 2020 seine beherrschende Stellung bei Controllern für seine Spielkonsole der vierten Generation: Über Updates wurden Controller ohne Lizenz des Konzerns von der Konsole getrennt, während die Kriterien für das Lizenzprogramm intransparent blieben. Die Autorité de la concurrence hielt die mit der Bekämpfung von Fälschungen begründeten Maßnahmen für unverhältnismäßig und verhängte gesamtschuldnerisch 13.527.000 EUR gegen vier Gesellschaften des Konzerns.
Technische Sperren gegen Fremdzubehör müssen nachweisbar notwendig und verhältnismäßig sein, und Lizenzkriterien gehören offengelegt.
Technische Ausschlussmaßnahmen und intransparente Lizenzprogramme
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.12.2023
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 ein polnischer Anbieter von Sicherheitstechnik und drei DistributorenSicherheitstechnik-Anbieter und Distributoren: 32,5 Mio. PLN für Preis- und Kundenabsprachen 7,5 Mio. €
Das UOKiK stellte fest, dass ein Anbieter von Sicherheitstechnik mit seinen Distributoren die Preise für Produkte seiner Marke (Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Zubehör) festgelegt und Verkaufsgeschäfte mit Abnehmern unter den Distributoren aufgeteilt hat. Die Geldbußen gegen die Kapitalgesellschaften betragen zusammen 32.538.257,41 PLN (der Anbieter 22.191.472,31, drei Distributoren 6.716.275,63, 1.880.340,62 und 1.750.168,85 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Zuteilung von Endkundengeschäften an einzelne Distributoren ist ebenso verboten wie die Vorgabe von Wiederverkaufspreisen.
Preisbindung und Kundenzuteilung im Distributionsvertrieb
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 32.538.257,41 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.
- UOKiK, Entscheidungen des Präsidenten (Datenbank) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 ein ungarischer IT-Dienstleister für ein landesweites SchulverwaltungssystemSchulverwaltungssystem: 110 Mio. HUF gegen IT-Dienstleister nach Hackerangriff 285.544 €
Der Betreiber eines landesweiten Schulverwaltungssystems, der dafür als Auftragsverarbeiter der Schulen tätig ist, hatte die Sicherheitseinstellungen seiner internen Entwicklungsumgebung nicht risikogerecht gestaltet; über sie verschaffte sich ein Angreifer Zugang zu Daten. Zudem meldete das Unternehmen den Vorfall den verantwortlichen Schulen nicht unverzüglich. Die NAIH verhängte 110.000.000 HUF und verpflichtete das Unternehmen, die Schulen über die Feststellungen zu informieren.
Auch Entwicklungsumgebungen mit Zugang zu Echtdaten brauchen Schutz wie Produktivsysteme, und ein Auftragsverarbeiter muss seine Auftraggeber ohne Verzögerung über einen Vorfall informieren.
Sicherheit von Entwicklungs- und Testumgebungen; Meldepflicht des Auftragsverarbeiters
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, Art. 33 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.12.2023
Originalbetrag 110.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.
- NAIH, Beschlüsse (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein großer Telekommunikationskonzern aus der EidgenossenschaftWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Telekommunikationskonzern wegen Glasfaser-Netzbaustrategie 19,4 Mio. €
Der Konzern baute sein Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete den Konzern zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.
Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
- WEKO, Entscheide (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen 5,11 Mio. €
Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.
Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.
Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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29.11.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-SoftwarekonzernsSoftwareanbieter: 1,309 Mrd. KRW wegen hoher Kündigungsgebühren und versteckter Hinweise 923.086 €
Die Gesellschaft verlangte bei Kündigung eines Jahresabos mit monatlicher Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen 50 % der Entgelte für die Restlaufzeit und erstattete im Voraus bezahlte Jahresentgelte nicht; die Hinweise darauf waren im Bestellvorgang nur über ein Info-Symbol erreichbar. Die Behörde wertete dies als Beschränkung des Kündigungsrechts und als Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Vertragsbedingungen klar zu erläutern, verhängte nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Bußgelder von 876.000.000 KRW und 433.000.000 KRW (zusammen 1.309.000.000 KRW) und ordnete an, Kündigungsfolgen klar anzuzeigen und die Vertragsstrafen- und Erstattungsregeln zu verbessern.
Kündigungsgebühren und Erstattungsregeln gehören gut sichtbar auf den ersten Bestellbildschirm, nicht hinter ein Info-Symbol.
- Behörde / Gericht
- Korea Communications Commission (KCC, 방송통신위원회; seit Oktober 2025 Korea Media and Communications Commission, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 29.11.2023
Originalbetrag 1.309.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2025 · Direktlink
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16.11.2023 ein britischer Vermittler von Mobilfunk- und BreitbandkundenICO: 70.000 Pfund gegen Kundenvermittler wegen über einer Million Werbe-SMS und -E-Mails ohne Einwilligung 79.982 €
Die ICO verhängte am 16. November 2023 gegen einen britischen Vermittler von Mobilfunk- und Breitbandkunden für Telekommunikationsanbieter eine Geldbuße von 70.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO empfingen Teilnehmer zwischen dem 1. Januar und dem 11. November 2021 1.164.877 Werbenachrichten per SMS und E-Mail, die das Unternehmen ohne wirksame Einwilligung versandt hatte. Die Einwilligungen stammten teils von Websites Dritter; nach Auffassung der ICO waren sie nicht freiwillig, weil man nur zustimmen konnte, wenn man Anrufe, E-Mails und SMS zugleich akzeptierte, und teils weder konkret noch informiert. Die ICO war durch 1.103 Beschwerden beim Spam-Meldedienst 7726 aufmerksam geworden und wertete das Vorgehen als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 56.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.11.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.11.2025 · Direktlink
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26.10.2023 eine britische Plattform für Werbe-SMSICO: 65.000 Pfund gegen SMS-Plattform wegen 2,3 Millionen Werbe-SMS 74.567 €
Die ICO verhängte am 26. Oktober 2023 gegen eine britische Plattform für den Versand von Werbe-SMS eine Geldbuße von 65.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO wurden zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Januar 2022 2.330.423 Werbe-SMS ohne wirksame Einwilligung empfangen; 24.309 davon versandte das Unternehmen selbst, die übrigen 2.306.114 verschickten Kunden über seine Leitungen, die es dafür zur Verfügung stellte. Das Unternehmen berief sich auf berechtigtes Interesse statt auf Einwilligungen; die selbst versandten Nachrichten ließen zudem den Absender nicht erkennen. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 und 23 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 52.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 (einschließlich 22(4)) und 23 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice) wegen Regulation 22 PECR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 65.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.10.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.10.2025 · Direktlink
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13.10.2023 ein südafrikanischer MobilfunkanbieterLaufzeitverträge: Verbrauchertribunal verhängt 1 Mio. ZAR gegen Mobilfunkanbieter 50.096 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 13.10.2023 auf Antrag der National Consumer Commission in einem auf elf Verbraucherbeschwerden beschränkten Verfahren fest, dass ein Mobilfunkanbieter gegen den Consumer Protection Act verstoßen hatte, unter anderem durch unangemessene Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Laufzeitverträgen, durch die Bedingung, vor einer Kündigung alle offenen Beträge samt Gebühr zu begleichen, durch verspätet umgesetzte Kündigungen und durch einen fehlenden Hinweis auf das nahende Vertragsende; zudem war ein nicht verfügbares Datenpaket beworben und verkauft worden. Das Tribunal wertete Teile des Verhaltens – etwa die weitere Abrechnung nach erklärter Kündigung samt Einschaltung von Inkassodiensten und Meldung an Auskunfteien – als unconscionable conduct (sittenwidriges Verhalten) nach Section 40 und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.000.000 ZAR.
Kündigungsgebühren und -abläufe bei Laufzeitverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand – Verbraucherbehörden verfolgen auch gebündelte Einzelbeschwerden bis zur Geldbuße.
Kündigung von Laufzeitverträgen und Stornogebühren
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Protection Act 68 of 2008: Section 14(3)(b)(i) i. V. m. Regulation 5(2) und (3), Section 14(2)(b)(i)(bb), Section 14(2)(b) und (3), Section 14(2)(c), Section 40(1)(b) und (d), Section 41(3) (in den Gründen i. V. m. Section 29(b)); Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Gutschriften an betroffene Verbraucher, Verzicht auf Kündigungsgebühren bei SIM-only-Verträgen sowie Kooperation mit National Consumer Commission und Tribunal.
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink
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12.07.2023 ein koreanischer MobilfunkanbieterMobilfunkanbieter: 6,83 Mrd. KRW nach Datenabfluss aus Kunden-Authentifizierungssystem 4,81 Mio. €
Aus dem Kunden-Authentifizierungssystem (CAS) des Mobilfunkanbieters gelangten Daten von 297.117 Personen – darunter Telefonnummern, Namen, Adressen und USIM-Nummern – in illegale Online-Märkte; die Behörde stellte veraltete Software ohne Herstellersupport, unzureichend konfigurierte Firewalls und Intrusion-Prevention-Systeme sowie im Klartext gespeicherte Datenbank-Zugangsdaten fest, außerdem wurden ehemalige Kunden verspätet benachrichtigt. Sie verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 6.800.452.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 27.000.000 KRW (zusammen 6.827.452.000 KRW) und ordnete u. a. die Behebung von Schwachstellen in allen Systemen, eine neu geordnete Datenschutz-Governance und die Löschung nicht mehr benötigter Daten an.
Altsysteme ohne Herstellersupport und nie aktualisierte Sicherheitsregeln sind ein Einfallstor – auch Nebensysteme mit Kundendaten brauchen Patch- und Regelpflege.
Patch-Management und Altsysteme
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법, Fassung 2020) Art. 29, Art. 21(1), Art. 39-4(1); Sanktion nach Art. 39-15(1) Nr. 5
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 % wegen einer anerkannten Datenschutzzertifizierung, aktiver Kooperation und Selbstanzeige des Vorfalls; zugleich Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
- Haftung von Führungskräften
- Angeordnet wurde, Rolle, Stellung (u. a. Anbindung direkt an die Unternehmensleitung) und Fachkompetenz des Datenschutzbeauftragten (CPO) zu stärken.
- Veröffentlicht
- 12.07.2023
Originalbetrag 6.827.452.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.07.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink
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05.07.2023 ein luxemburgischer TelekommunikationsanbieterLuxemburger Telekom-Anbieter: 2.500 EUR und Übermittlungsverbot nach Datenweitergabe 2.500 €
Nach einer Beschwerde über die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Website eines Dritten verhängte die CNPD gegen einen Luxemburger Telekommunikationsanbieter, der diese Daten weitergegeben hatte, eine Geldbuße von 2.500 EUR. Sie untersagte endgültig die weitere Übermittlung der Daten der Beschwerdeführerin an den Dritten, ordnete ausreichende Sicherheitsmaßnahmen samt regelmäßiger Wirksamkeitstests an und sprach wegen mangelnder Zusammenarbeit mit der Behörde eine Verwarnung aus.
Wer Kundendaten an Dritte weitergibt, muss die Vertraulichkeit technisch absichern und bei Nachfragen der Aufsicht vollständig mitwirken.
Weitergabe von Kundendaten an Dritte und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 und 32(1) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 23.08.2023
- CNPD Luxembourg, Décisions et sanctions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2025 · Direktlink
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30.06.2023 ein schwedischer TelekommunikationsanbieterSchwedischer TK-Anbieter: 12 Mio. SEK für Datenübermittlung in die USA über Google Analytics 1,02 Mio. €
Der Anbieter übermittelte über Google Analytics personenbezogene Daten von Website-Besuchern in die USA. Die zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen neben den Standardvertragsklauseln reichten nach Ansicht der IMY nicht aus; der Anbieter hatte das Werkzeug inzwischen von sich aus abgeschaltet.
Webanalyse-Werkzeuge mit Drittlandbezug gehören in die Transferprüfung – Pseudonymisierung von IP-Adressen allein reicht nicht.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Nutzung von Google Analytics bereits eigenständig beendet.
- Veröffentlicht
- 03.07.2023
Originalbetrag 12.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.
- IMY, Aufsichtsverfahren (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink
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12.06.2023 ein chinesischer Hersteller von Druckern und DruckerzubehörUFLPA-Liste: chinesischer Druckerhersteller samt acht Tochtergesellschaften aufgenommen Anordnung
Die FLETF nahm den Hersteller und acht Tochtergesellschaften in die UFLPA Entity List auf, weil sie mit der Regierung Xinjiangs bei Anwerbung, Transport oder Aufnahme von Zwangsarbeitskräften zusammenarbeiten. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
IT-Beschaffung sollte Hersteller von Druckern, Tonern und Chips gegen Zwangsarbeitslisten prüfen – auch Tochtergesellschaften.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.06.2023
- DHS, UFLPA Entity List (Entscheidung 2023) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.06.2025 · Direktlink
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09.05.2023 ein britischer Anbieter von Telekommunikationslösungen für GeschäftskundenICO: 80.000 Pfund gegen Telekommunikationsanbieter wegen Werbeanrufen an Unternehmen 91.965 €
Die ICO verhängte am 9. Mai 2023 gegen einen britischen Anbieter von Telekommunikationslösungen für Geschäftskunden eine Geldbuße von 80.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 13. September 2021 und dem 31. Januar 2022 72.682 unerbetene Werbeanrufe an Teilnehmer, die im TPS- oder CTPS-Sperrregister eingetragen waren. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 8. Juni 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 64.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 16. Mai 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR (Enforcement Notice: regulation 21(1)(a) und (b)); section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.05.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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19.04.2023 ein US-amerikanischer Festplattenhersteller und seine Gesellschaft in SingapurBIS: 300 Mio. USD gegen US-Festplattenhersteller wegen Lieferungen an chinesischen Konzern 274,4 Mio. €
Das Bureau of Industry and Security verhängte gegen einen US-amerikanischen Festplattenhersteller und seine internationale Hauptverwaltung in Singapur eine Zivilstrafe von 300 Mio. USD, zahlbar in 20 Quartalsraten zu je 15 Mio. USD. Der Hersteller hatte zwischen August 2020 und September 2021 in 429 Fällen rund 7,4 Mio. im Ausland gefertigte Festplatten im Wert von etwa 1,1 Mrd. USD ohne Genehmigung an Gesellschaften eines chinesischen Telekommunikationskonzerns auf der Entity List geliefert, obwohl diese unter die Foreign-Direct-Product-Regel fielen. Die Anordnung sieht außerdem drei Audits des Exportkontrollprogramms und eine für fünf Jahre ausgesetzte Denial Order vor.
Die Foreign-Direct-Product-Regel erfasst auch im Ausland gefertigte Produkte – Lieferketten müssen auf US-Technologie in der Fertigung geprüft werden.
Foreign-Direct-Product-Regel und Lieferungen an Unternehmen auf der Entity List
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- 15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations); Export Control Reform Act of 2018 (50 U.S.C. §§ 4801–4852)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.04.2023
Originalbetrag 300.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2025 · Direktlink
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12.04.2023 zwei Herausgeber von Wirtschaftsdatenbanken (einer davon ohne Bußgeld)Wirtschaftsdatenbanken: 3,5 Mio. EUR gegen einen Herausgeber, Erlass für den Kronzeugen 3,5 Mio. €
Ein Datenbankanbieter (seit 2017 Teil eines Finanzinformationskonzerns) und ein französischer Wettbewerber gaben gemeinsam mehrere Unternehmensdatenbanken heraus; ihre Koeditionsverträge enthielten über mehr als 30 Jahre Klauseln zur gemeinsamen Preisfestsetzung und Kundenaufteilung. Der Konzern legte die Praktiken 2019 im Kronzeugenverfahren offen, weshalb der Anbieter und der Konzern kein Bußgeld zahlen; der französische Wettbewerber wurde im Vergleichsverfahren mit 3.500.000 EUR gesamtschuldnerisch mit seiner Muttergesellschaft belegt.
Auch langjährige Kooperationsverträge mit Wettbewerbern müssen regelmäßig auf Preis- und Kundenabsprachen geprüft werden.
Preis- und Kundenklauseln in Kooperationsverträgen zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung für den Anbieter und seinen Konzern (erster Anwendungsfall des neuen Verfahrens nach dem Gesetz DDADUE vom 03.12.2020); Vergleichsverfahren für den französischen Wettbewerber.
- Veröffentlicht
- 13.04.2023
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.04.2025 · Direktlink
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06.04.2023 ein US-SoftwarekonzernOFAC: 2,98 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Softwarekonzern wegen Software- und Dienstexporten an gesperrte Personen und Sanktionsgebiete 2,73 Mio. €
Ein Softwarekonzern aus dem US-Bundesstaat Washington zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für sich und ihre Töchter in Irland und Russland 2.980.265,86 US-Dollar für 1.339 mutmaßliche Verstöße gegen die Sanktionsprogramme zu Kuba, Iran, Syrien und Ukraine/Russland. Nach den Feststellungen von OFAC wurden Software und Dienstleistungen im Wert von rund 12,1 Mio. US-Dollar an gesperrte russische Unternehmen und Personen, Nutzer auf der Krim und in anderen Sanktionsgebieten geliefert, weil die Prüfverfahren verbotene Parteien und Namensvarianten nicht zuverlässig erkannten. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte umfangreiche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 5.960.531,72 US-Dollar. Zeitgleich einigte sich das Unternehmen mit dem Bureau of Industry and Security über 624.013 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b)(2) (54); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206(a)(2) (30); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (3); Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (1.252); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.04.2023
Originalbetrag 2.980.265,86 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.04.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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20.02.2023 ein griechischer TelekommunikationsanbieterGriechischer TK-Anbieter: 40.000 EUR – fremde Gesprächsaufnahmen verschickt, nicht gemeldet 40.000 €
Eine Kundin erhielt auf ihr Auskunftsersuchen eine CD mit Callcenter-Gesprächen eines anderen Kunden. Der Anbieter untersuchte den Hinweis nicht selbst, sondern verließ sich auf den Dienstleister und forderte die CD zurück; die Behörde ahndete die unterlassene Meldung und die nicht erfüllte Auskunft.
Meldet ein Betroffener eine Panne beim Dienstleister, muss der Verantwortliche selbst prüfen und melden – die Pflicht lässt sich nicht delegieren.
Hinweise von Betroffenen auf Datenpannen ernst nehmen
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Hellenic DPA, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.02.2025 · Direktlink
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13.01.2023 ein griechisches TechnologieunternehmenGriechisches Tech-Unternehmen: 50.000 EUR wegen fehlender Mitwirkung bei der Datenschutzaufsicht 50.000 €
Nach Beschwerden und Presseberichten, die das Unternehmen mit einer Überwachungssoftware für Mobiltelefone in Verbindung brachten, führte die Datenschutzbehörde bei dem Unternehmen eine Vor-Ort-Prüfung durch. Weil das Unternehmen Anfragen übermäßig verzögert beantwortete und angeforderte Unterlagen aus seinem Besitz nicht vorlegte, verhängte die Behörde mit einer Entscheidung von 2023 eine Geldbuße von 50.000 EUR wegen Verletzung der Kooperationspflicht und ordnete die sofortige Herausgabe von Rechnungen, an die Transparenzbehörde übermittelten Informationen und Verträgen über Software und Hardware an.
Verzögerte oder unvollständige Antworten an die Aufsicht sind ein eigener Bußgeldtatbestand – Auskunftsprozesse gehören in die Compliance-Organisation.
Mitwirkungspflichten gegenüber der Datenschutzaufsicht
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. i DSGVO; Art. 15 Abs. 4 lit. d ν. 4624/2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Hellenic DPA, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.01.2025 · Direktlink
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29.12.2022 ein TechnologieunternehmenCNIL: 8 Mio. EUR gegen ein Technologieunternehmen wegen Werbe-Kennungen 8 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen ein Technologieunternehmen eine Geldbuße von 8.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés, weil auf den Smartphones des Unternehmens zur Personalisierung von Werbung in seinem App-Marktplatz Kennungen auf dem Gerät gespeichert und ausgelesen wurden, ohne vorher die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Der Conseil d'État wies die Klage am 15. Oktober 2025 ab; dass die Werbesegmente erst auf den Servern des Unternehmens gebildet werden, ändere nichts an der Einwilligungspflicht für den Zugriff auf das Endgerät.
Auch der Anbieter des Betriebssystems braucht eine Einwilligung, bevor er Kennungen auf dem Endgerät für Werbezwecke speichert oder ausliest.
Einwilligung für Werbe-Kennungen auf Endgeräten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.01.2023
- CNIL, Les sanctions prononcées par la CNIL (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2024 · Direktlink
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22.11.2022 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Telekommunikationsdienste beauftragteBNetzA: 130.000 Euro gegen Auftraggeber unerlaubter Werbeanrufe für Telekommunikation 130.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt hatte, ein Bußgeld von 130.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Am selben Tag erging ein getrennter Bescheid über 148.000 Euro gegen den Auftraggeber einer Kampagne für Stromlieferverträge.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2024 · Direktlink
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29.09.2022 ein französischer Telekommunikationskonzern und seine luxemburgische MuttergesellschaftTelekommunikationskonzern: 75 Mio. EUR wegen Missachtung von Fusionskontroll-Anordnungen 75 Mio. €
Bei der 2014 genehmigten Übernahme eines Wettbewerbers hatte der Konzern zugesagt, einen Glasfaservertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter zu erfüllen; wegen Verstößen verhängte die Behörde 2017 bereits 40 Mio. EUR und ordnete Maßnahmen teils unter Zwangsgeld an. Weil der Konzern die Anbindung der Verteilerpunkte nicht fristgerecht vollständig herstellte und die Wartungsziele verfehlte, setzte die Autorité de la concurrence die Zwangsgelder fest und verhängte im Vergleichsverfahren insgesamt 75 Mio. EUR; die Anordnungen unter Zwangsgeld hob sie für die Zukunft auf.
Auflagen aus der Fusionskontrolle wirken über Jahre nach; ihre Umsetzung braucht klare Verantwortliche und belastbare Nachweise.
Umsetzung von Auflagen aus der Fusionskontrolle
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 430-8 IV Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (Transaktion vom 11.05.2022).
- Veröffentlicht
- 29.09.2022
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink
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27.09.2022 ein großer US-amerikanischer SoftwarekonzernSEC: US-Softwarekonzern zahlt 22,9 Mio. USD – Schwarze Kassen für Bestechung und Konferenzreisen von Amtsträgern 23,8 Mio. €
Laut SEC-Anordnung bildeten Tochtergesellschaften in der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indien 2016 bis 2019 außerbilanzielle Kassen, aus denen ausländische Amtsträger bestochen wurden; in der Türkei und den Emiraten finanzierten sie zudem Konferenzreisen von Amtsträgern, in der Türkei teils mit Familienangehörigen oder Abstechern nach Kalifornien. Der Konzern zahlt 7.114.376 USD Gewinnabschöpfung, 791.040 USD Zinsen und 15 Mio. USD Strafe (zusammen 22.905.417 USD); es ist bereits das zweite SEC-Verfahren nach einem Vergleich 2012 wegen Nebenkassen in Indien.
Konferenzreisen für Amtsträger und deren Familien sind klassische Zuwendungen – Einladungen brauchen Freigabe, Zweckbindung und saubere Verbuchung.
Reise- und Veranstaltungseinladungen für Amtsträger; Rabatt- und Partnerkassen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (Antibestechungs-, Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
Originalbetrag 22.905.416,64 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2022.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink
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20.09.2022 ein britischer Telekommunikations- und BreitbandanbieterICO: Verwarnung für Telekommunikationsanbieter wegen verspäteter Auskunftsersuchen Verwarnung
Die ICO sprach am 20. September 2022 gegenüber einem britischen Telekommunikations- und Breitbandanbieter eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete das Unternehmen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 14 Prozent (1.316) der eingegangenen Auskunftsersuchen nicht fristgerecht; im selben Zeitraum gingen bei dem Anbieter 493 Beschwerden zur Auskunftspraxis ein, davon 95 Prozent wegen Verzögerungen. Bei der ICO betrafen 2021 125 Beschwerden die Auskunftspraxis des Unternehmens, das waren 51 Prozent aller Beschwerden über das Unternehmen in diesem Jahr. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2024 · Direktlink