Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

141Fälle aus 35 Jurisdiktionen
4,17 Mrd. €Summe der Geldbeträge (117 Fälle mit Betrag)
1,19 Mrd. €Größter Einzelfall: Google LLC
1,2 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 2,08 Mrd. € 50 % · 75 Fälle
  2. USA 1,84 Mrd. € 44 % · 22 Fälle
  3. Südkorea 202,2 Mio. € 5 % · 7 Fälle
  4. Schweiz 19,4 Mio. € 0 % · 2 Fälle
  5. Brasilien 12,9 Mio. € 0 % · 6 Fälle
  6. Vereinigtes Königreich 6,93 Mio. € 0 % · 8 Fälle
  7. Norwegen 4,57 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  8. Island 1,39 Mio. € 0 % · 1 Fall
  9. Japan 1,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  10. Singapur 703.930 € 0 % · 6 Fälle
  11. 5 weitere1,21 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 1,52 Mrd. € 36 % · 62 Fälle
  2. KI und digitale Regulierung 1,44 Mrd. € 34 % · 11 Fälle
  3. Kartellrecht und Wettbewerb 520,9 Mio. € 12 % · 23 Fälle
  4. Sanktionen und Exportkontrolle 399,3 Mio. € 10 % · 7 Fälle
  5. Korruption und Bestechung 231,6 Mio. € 6 % · 8 Fälle
  6. Verbraucherschutz und Onlinehandel 49,1 Mio. € 1 % · 14 Fälle
  7. Informationssicherheit und Cyber 9,22 Mio. € 0 % · 8 Fälle
  8. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,32 Mio. € 0 % · 6 Fälle
  9. Hinweisgeberschutz 626.868 € 0 % · 1 Fall
  10. Lieferkette und Menschenrechte – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Google LLC 1,19 Mrd. € 29 % · 1 Fall
  2. Google 890 Mio. € 21 % · 1 Fall
  3. Anonymisierte Unternehmen 519,5 Mio. € 12 % · 45 Fälle
  4. Apple 500 Mio. € 12 % · 2 Fälle
  5. Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc. 150 Mio. € 4 % · 1 Fall
  6. Cadence Design Systems Inc. 120,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
  7. Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala) 102,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
  8. Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l. 98,6 Mio. € 2 % · 1 Fall
  9. SK Telecom Co., Ltd. 83,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
  10. Telefónica Venezolana C.A. 79,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
  11. 84 weitere433,3 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20226109,3 Mio. €
202321336,1 Mio. €
202431233,2 Mio. €
2025502,48 Mrd. €
2026331,01 Mrd. €

141 Fälle

22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 160.053 €

Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2026 O2 Czech Republic a.s.; SHERLOG Technology, a.s.O2 Czech Republic und SHERLOG: 280 Mio. CZK für Kundenaufteilung bei Fahrzeugortung TschechienKartelle und Absprachen 11,7 Mio. €

Die beiden Unternehmen teilten von Dezember 2012 bis Juni 2022 Kunden für Fahrzeugortungs- und elektronische Fahrtenbuchdienste auf und stimmten Angebote ab, auch in öffentlichen Ausschreibungen. Erstinstanzlich erhielten O2 262,32 Mio. CZK und SHERLOG 18,357 Mio. CZK sowie ein sechsmonatiges Verbot öffentlicher Aufträge; bei O2 wurde statt des Vergabeverbots die Geldbuße erhöht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebskooperationen mit Wettbewerbern dürfen nicht in Kundenaufteilung umschlagen – E-Mail-Absprachen über einzelne Ausschreibungen sind der typische Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung mit Kooperationspartnern über Kunden und Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.08.2026

Originalbetrag 280.677.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten JapanDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Apple Inc., Apple GmbHBundeskartellamt: Apple gleicht Tracking-Abfragen für eigene und fremde Apps an DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen von Apple zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) für bindend und schloss damit sein Verfahren nach § 19a Abs. 2 GWB und Art. 102 AEUV ab. Nach vorläufiger Bewertung mussten Drittanbieter-Apps für personalisierte Werbung zusätzlich eine von Apple vorgegebene, abschreckender gestaltete Zustimmungsabfrage einholen, während Apple für eigene Angebote eine eigene Abfrage nutzte; künftig werden die Abfragefenster inhaltlich, sprachlich und optisch neutral angeglichen, und App-Anbieter können erforderliche Abfragen besser miteinander verbinden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformregeln zum Schutz der Privatsphäre müssen für eigene und fremde Angebote gleich streng gelten, sonst werden sie selbst zum Wettbewerbsproblem.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gleichbehandlung eigener und fremder Angebote bei Einwilligungsabfragen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 GWB, Art. 102 AEUV (Verpflichtungszusagen, Az. B7-54/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 KT CorporationKT: 53,979 Mrd. KRW nach Datenabfluss über manipulierte Femtozellen SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 32,7 Mio. €

Angreifer kopierten Zertifikate aus verlorenen Femtozellen der KT Corporation in selbst gebaute Geräte, waren damit rund elf Monate unbemerkt mit dem Mobilfunknetz verbunden, fingen Daten von 16.647 Teilnehmern ab (Telefonnummer, IMSI, IMEI) und lösten mit abgefangenen Bestätigungscodes unberechtigte Handyzahlungen von rund 240 Mio. KRW bei 368 Betroffenen aus. Die Behörde verhängte wegen mangelhafter Zugangskontrolle – zehn Jahre gültige Zertifikate, keine IP-Beschränkung, keine Erkennung fremder Cell-IDs – ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 53.979.000.000 KRW und ordnete Schwachstellenprüfungen und eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Netzgeräte bei Kunden sind Teil der Angriffsfläche – verlorene Geräte, langlebige Zertifikate und fehlende Anomalieerkennung öffnen das Kernnetz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verlorene Netzgeräte und Zertifikatsverwaltung

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9; gesonderter Beschluss 제2026-015-094호: Art. 63(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen Kooperation, Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) für das gesamte Unternehmen klar festzulegen und die Governance zu überarbeiten.
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 53.979.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 GoogleDMA: 890 Mio. Euro gegen Google wegen Selbstbevorzugung und Play-Steering EU-EbenePlattformpflichten 890 Mio. €

Mit zwei Entscheidungen stellte die Kommission fest, dass Google in der Suche eigene Dienste bevorzugt (460 Mio. Euro) und App-Entwickler bei Google Play daran hindert, Kunden auf alternative Angebote zu lenken (430 Mio. Euro). Google wurde angewiesen, die Verstöße abzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ranking-Regeln und Gebührenmodelle von Plattformen müssen nachweisbar diskriminierungsfrei und DMA-konform gestaltet sein.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Selbstbevorzugungsverbot und Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter ItalienWerbung und Einwilligung 9,52 Mio. €

Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 300.000 €

Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 17 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
Veröffentlicht
09.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem RumänienDatenpannen und Datensicherheit 99.969 €

Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs BrasilienKorruption und Bestechung 1,49 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
10.07.2026

Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln ItalienBetroffenenrechte und Transparenz 158.000 €

Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
Veröffentlicht
09.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten USABetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.06.2026 Portugal: 8,18 Mio. Euro gegen drei Unternehmen wegen Werbung in TV-Aufzeichnungen PortugalKartelle und Absprachen 8,18 Mio. €

Die drei größten Pay-TV-Anbieter vereinbarten mit Unterstützung eines Beratungsunternehmens von 2019 bis Mai 2025, Werbung als Bedingung für den Zugriff auf Aufzeichnungen einzuführen und die Vermarktung dieser Werbeflächen zu vereinheitlichen. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen drei Unternehmen 8.181.000 Euro; mit dem bereits zuvor im Vergleich sanktionierten vierten Beteiligten summieren sich die Bußen auf 13.351.000 Euro. Die Namen veröffentlichte die AdC wegen laufender Gerichtsverfahren nicht in der Mitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gemeinsam abgestimmte „Branchenlösungen“ zulasten der Kunden sind Kartelle – auch wenn ein Dienstleister die Koordination übernimmt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Koordinierte Produktänderungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º (Processo PRC/2020/4)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern USADatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,16 Mio. €

Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.05.2026 Wind Tre S.p.A.Garante: 1,7 Mio. Euro gegen Wind Tre nach Datenabfluss über getäuschte Shop-Mitarbeiter ItalienDatenpannen und Datensicherheit 1,72 Mio. €

Angreifer gaben sich als technischer Support aus, verleiteten Mitarbeitende von Verkaufsstellen zur Freigabe von Systemzugängen und erbeuteten Daten von über 365.000 Kunden, bei 41.359 auch Zahlungsdaten. Die Garante rügte mangelhafte Verwaltung von Zugangsdaten und digitalen Zertifikaten sowie unzureichende Sicherheitsbewertungen und verhängte 1.715.600 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitarbeitende in Filialen und Partnershops müssen angebliche Support-Anrufe verifizieren, bevor sie Zugänge freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering / falscher IT-Support

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit, Art. 32)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangaben 370.997 €

KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.04.2026 Canva Pty Ltd; Canva Operations Pty Limited; Canva Trading Pty Ltd; Fusion Books Pty LtdCanva-Gruppe: 792.000 AUD Bußgelder für verspätete Jahresabschlüsse AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 485.086 €

Vier australische Gesellschaften der Canva-Gruppe reichten ihre Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 nicht bis zum Stichtag 30. April 2025 bei der ASIC ein; der konsolidierte Bericht folgte erst am 27. März 2026. Die ASIC erließ je Gesellschaft einen Bußgeldbescheid über mutmaßlich 198.000 AUD (zusammen 792.000 AUD); die Bescheide wurden bezahlt, was nicht als Schuldeingeständnis gilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch schnell wachsende Technologiekonzerne müssen die Berichtsfristen jeder einzelnen Konzerngesellschaft überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einreichungsfristen für Finanzberichte aller Konzerngesellschaften

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
s 319(1) Corporations Act 2001 (Cth); Bußgeldbescheide nach s 1317DAM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.05.2026

Originalbetrag 792.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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01.04.2026 IRE Pty Ltd (InspectRealEstate, Plattform 2Apply)2Apply-Betreiber IRE: Anordnung wegen übermäßiger und unfairer Datenerhebung bei Mietern AustralienBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass die Mietbewerbungsplattform 2Apply von März 2020 bis März 2025 mehr personenbezogene Daten erhob als erforderlich, etwa Geschlecht, Studierendenstatus, Staatsbürgerschaft, Visumsablauf und frühere Wohnverhältnisse, und dabei durch Gestaltungsmittel wie „Confirmshaming“, einseitige Darstellung und gebündelte Einwilligungen unfair vorging. Die Entscheidung verpflichtet IRE, diese Datenerhebung binnen 60 Tagen einzustellen, eine unabhängige Prüfung zu beauftragen und der OAIC binnen zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Formulare dürfen nur erforderliche Daten abfragen und Nutzer nicht durch Gestaltungstricks zur Preisgabe drängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung und faire Gestaltung von Online-Formularen (Dark Patterns)

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
APP 3.2 und APP 3.5 (Privacy Act 1988 (Cth)); Feststellungen nach s 52(1A)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
IRE passte seine Erhebungspraxis während der Untersuchung an, ohne eine Rechtsverletzung anzuerkennen.
Veröffentlicht
22.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Singtel Optus Pty LtdOptus: Geheimnummern von 41.278 Kunden trotz Sperrwunsch im Telefonbuch AustralienDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Singtel Optus fragte Kundinnen und Kunden, die ihre Rufnummer zu Optus mitnahmen, ob sie im Telefonbuch stehen wollen, setzte den Wunsch nach einer nicht eingetragenen Nummer zwischen Oktober 2015 und September 2019 aber nicht um, sodass 41.278 Betroffene in den White Pages veröffentlicht blieben. Die Privacy Commissioner stellte einen Verstoß gegen APP 11.1 fest, weil Optus das über den ganzen Zeitraum bekannte Fehlerrisiko nicht mit angemessenen Schritten wie regelmäßigen Systemabgleichen beseitigte, und erklärte, dass das Unternehmen dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Über Entschädigungen will die Behörde gesondert im Verfahren über eine Sammelbeschwerde (representative complaint) zum selben Sachverhalt entscheiden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Fehlerquellen in Altsystemen und bei Datenweitergaben an Dritte müssen mit regelmäßigen Abgleichen beseitigt werden, statt sie jahrelang hinzunehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzwünsche von Kunden über Systeme und Dienstleister hinweg zuverlässig umsetzen

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth) s 13(1), APP 11.1; Erklärung nach s 52(1A)(a)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
11.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 451.452 €

OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.03.2026 Míla hf.Island: Míla zahlt 200 Mio. ISK wegen Verstoßes gegen Fusionsauflagen IslandFusionskontrolle 1,39 Mio. €

Die Telekom-Infrastrukturgesellschaft Míla hf. räumte in einem Vergleich mit Samkeppniseftirlitið ein, von Oktober 2023 bis Dezember 2024 gegen die Auflagen aus dem Vergleich vom September 2022 zur Übernahme durch Ardian verstoßen zu haben: Häufigkeit und Umfang ihrer Kontakte zu Síminn waren geeignet, dessen Anreiz zu schwächen, über die vertragliche Abnahmepflicht hinaus Vorleistungen bei Míla-Wettbewerbern einzukaufen. Míla zahlt eine Geldbuße von 200.000.000 ISK und übernimmt zusätzliche Auflagen; zugleich wurden einzelne Auflagen wegen veränderter Marktverhältnisse auf Gebiete mit erheblicher Marktmacht von Míla beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsauflagen gelten auch für den laufenden Vertriebskontakt; wer ihnen unterliegt, muss Kundenansprache und Vertriebsaktivitäten gegen die Auflagen prüfen und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Tagesgeschäft, insbesondere im Kontakt mit Großkunden

Behörde / Gericht
Samkeppniseftirlitið
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Verstoß gegen Fusionsauflagen (Art. 4 und 8 eines früheren Vergleichs); Vergleich nach Art. 17f Abs. 1 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 200.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung JapanIrreführende Werbung und Preisangaben 941.067 €

Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Nr. 1“-Werbung und Rankings

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
12.03.2026

Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

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02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 5.000 €

Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali FrankreichBestechung von Amtsträgern 499.150 €

Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
18.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

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26.01.2026 Sportadmin i Skandinavien ABSportadmin: 6 Mio. SEK nach Hackerangriff auf Vereinsverwaltung mit Kinderdaten SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 564.626 €

Der Anbieter einer Verwaltungs-Software und App für Sportvereine wurde im Januar 2025 Opfer eines Datenabflusses durch einen externen Angreifer. Die IMY stellte fest, dass vor und zum Zeitpunkt des Vorfalls keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen bestanden, obwohl überwiegend Daten von Kindern und auch Gesundheitsangaben (Allergien, Behinderungen) verarbeitet wurden, und verhängte 6 Mio. SEK; bei der Bemessung berücksichtigte sie den Konzernumsatz der Lime-Gruppe 2024 (rund 685,7 Mio. SEK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Software-Anbieter sensible Daten vieler Kunden bündelt, muss Sicherheitsniveau und Angriffsflächen an der Schutzbedürftigkeit der Daten (Kinder, Gesundheit) ausrichten – nicht erst nach dem Vorfall.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Schnelle, umfassende Information der Vereine und Betroffenen nach dem Vorfall; Unterstützung von rund 1.700 Vereinen bei ihren Meldungen innerhalb von 72 Stunden.
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 6.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.

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22.01.2026 SIA „Burde B.V.“Lettland: Burde B.V. wegen überhöhter Lizenzpreise für Blitzer-Software gebüßt LettlandMissbrauch von Marktmacht 24.199 €

Die Konkurences padome stellte fest, dass SIA „Burde B.V.“ als in Lettland einziger Vertreiber von Softwarelizenzen für Gatso-RT4-Radaranlagen der staatlichen Gesellschaft CSDD, die die Anlagen im staatlichen Auftrag betreibt und auf diese Lizenzen angewiesen war, von September 2022 bis Juli 2023 überhöhte Preise berechnete; binnen eines halben Jahres stieg der Preis um rund 260 %. Sie wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte 24.199,25 EUR. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Exklusivvertreiber einen gebundenen Kunden beliefert, muss Preiserhöhungen sachlich begründen können.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
04.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.01.2026 Timegrip ASTimegrip AS: 250.000 NOK, weil Beschäftigte keine Zeiterfassungsdaten erhielten NorwegenBetroffenenrechte und Transparenz 21.331 €

Datatilsynet verhängte gegen den Anbieter von Zeiterfassungssystemen Timegrip AS ein Bußgeld von 250.000 NOK, weil das Unternehmen nach der Insolvenz einer Einzelhandelskette 80 früheren Beschäftigten die Auskunft über ihre Stempeldaten verweigerte, die sie zum Nachweis ihrer Lohnforderungen brauchten. Die Behörde stufte Timegrip als Verantwortlichen ein, weil das Unternehmen nach der Insolvenz faktisch allein über Speicherung, Nutzung und Zugang entschied, und sah einen Verstoß gegen das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO. Angekündigt waren 750.000 NOK; die Behörde berücksichtigte u. a. die unübersichtliche Lage und die eigene lange Verfahrensdauer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftragsverarbeiter sollten vertraglich regeln, wie Daten bei Insolvenz des Verantwortlichen herausgegeben werden – wer die Daten faktisch kontrolliert, haftet als Verantwortlicher auch für Auskunftsansprüche.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrechte von Beschäftigten und Rollenverteilung bei Auftragsverarbeitung

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Unübersichtliche Lage nach der Insolvenz des Kunden (nur begrenzt gewichtet) und lange Verfahrensdauer bei Datatilsynet; angekündigt waren 750.000 NOK.
Veröffentlicht
20.01.2026

Originalbetrag 250.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2026.

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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung BrasilienKorruption und Bestechung 3,43 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
12.01.2026

Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Free Mobile SAS und Free SASCNIL: 42 Mio. Euro gegen Free Mobile und Free nach Datenleck bei 24 Mio. Verträgen FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 42 Mio. €

Nach einem Angriff im Oktober 2024, bei dem Daten zu rund 24 Mio. Kundenverträgen einschließlich IBAN abflossen, verhängte die CNIL 27 Mio. Euro gegen Free Mobile und 15 Mio. Euro gegen Free (zusammen 42 Mio. Euro). Beanstandet wurden ein VPN-Zugang ohne ausreichende Authentifizierung, mangelhafte Erkennung auffälliger Zugriffe, unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen und bei Free Mobile überlange Speicherung von Altverträgen; zusätzlich ergingen Anordnungen mit Fristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernzugänge wie VPN gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung, und Altdaten gekündigter Verträge müssen konsequent gelöscht werden.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32, Art. 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Während des Verfahrens Einführung von Mehr-Faktor-Authentifizierung, eines Security Operations Centers und verbesserter Protokollierung.
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2026 People Central Pte. Ltd.People Central: 17.500 SGD nach Angriff auf HR-Cloud mit Daten von 95.000 Beschäftigten SingapurAuftragsverarbeitung 11.671 €

Der Anbieter cloudbasierter HR-Software erhielt im April 2024 eine Erpresser-E-Mail; ein Angreifer hatte Datenbanken auf seinen AWS-Servern gelöscht und wahrscheinlich Daten ausgeleitet, mutmaßlich entwendete Daten wurden im Darknet angeboten – gefährdet waren Daten von 95.000 Beschäftigten seiner Kunden (u. a. Ausweisnummer, Gehalt, Bankkonto, Religion) sowie von 24.765 Notfallkontakten und Kindern. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil der Anbieter trotz der ihm von Kunden anvertrauten Personaldaten keine Web Application Firewall gegen vorhandene SQL-Injection-Lücken, einen offen aus dem Internet erreichbaren Remote-Desktop-Zugang ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung und nur alle zwei Jahre Schwachstellenscans hatte. Sie verhängte 17.500 SGD, wegen der Liquiditätslage zahlbar in zwölf Monatsraten, und ordnete u. a. eine Web Application Firewall, jährliche Penetrationstests, Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Verschlüsselung aller Personaldatenfelder an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Cloud-Anbieter sensible Personaldaten für Kunden verarbeitet, muss Fernzugänge absichern und seine Anwendungen regelmäßig auf Schwachstellen prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß; Ratenzahlung mit Rücksicht auf die Liquidität, ein Erlass wurde abgelehnt.
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.12.2025 Cloudflare, Inc.AGCOM: 14,2 Mio. EUR gegen Cloudflare wegen missachteter Anti-Piraterie-Sperranordnung ItalienPlattformpflichten 14,2 Mio. €

AGCOM hatte Cloudflare im Februar 2025 (Delibera 49/25/CONS) als an der Erreichbarkeit rechtswidriger Inhalte beteiligten Diensteanbieter verpflichtet, die DNS-Auflösung und die Weiterleitung von Datenverkehr zu den über die Plattform „Piracy Shield“ gemeldeten Domains und IP-Adressen zu unterbinden. Weil das Unternehmen auch nach Zustellung der Anordnung keine Maßnahmen ergriff, verhängte die Behörde 14.247.698,56 EUR – 1 % des weltweiten Umsatzes bei einem gesetzlichen Rahmen von bis zu 2 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen von Aufsichtsbehörden sind umzusetzen oder gerichtlich anzugreifen – bloße Untätigkeit führt zu umsatzbezogenen Geldbußen.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 1 Abs. 31 Legge 249/1997 i. V. m. Legge 93/2023 (Anti-Piraterie-Gesetz) und Anordnung Delibera 49/25/CONS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen dieser Art; weil die Vorschrift erstmals gegen das Unternehmen angewandt wurde, blieb die Behörde unter dem Höchstsatz.
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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29.12.2025 SESAMi (Singapore) Pte Ltd; Abecha Pte LtdSESAMi: 8.750 SGD nach Ransomware-Angriff auf mit der Tochter geteiltes Netzlaufwerk SingapurAuftragsverarbeitung 5.786 €

Im August 2024 verschlüsselte ein Angreifer ein von SESAMi und ihrer Tochter Abecha gemeinsam genutztes Netzlaufwerk mit Zahlungsdaten (u. a. vollständige Kreditkartennummern und Kontodaten) von rund 20.471 Kunden eines Kraftstoff-Flottenrabattprogramms der Tochter und bis zu 18.837 Personen aus der Registrierung für SESAMis B2B-Plattform; eine Ausleitung ließ sich nicht nachweisen. Die Datenschutzbehörde PDPC stufte SESAMi, das das Netz ohne schriftlichen Vertrag für die Tochter betrieb, insoweit als Auftragsverarbeiter (data intermediary) ein und stellte bei SESAMi einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (u. a. veraltete Firewall- und VPN-Firmware, kein Patch-Management, nicht durchgesetzte Passwort- und MFA-Regeln), ebenso bei Abecha, die als Verantwortliche nichts unternommen hatte, um angemessene Sicherheit bei SESAMi sicherzustellen. SESAMi erhielt 8.750 SGD und Anordnungen, Abecha als verantwortliche Stelle nur Anordnungen, darunter eine schriftliche Regelung der Rollen und Datenschutzpflichten im Konzern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch im Konzern braucht die Datenverarbeitung für eine andere Konzerngesellschaft eine schriftliche Rollen- und Pflichtenverteilung, und die verantwortliche Gesellschaft muss angemessene Sicherheit beim Dienstleister aktiv einfordern.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 4(3) PDPA (Pflichten bei Einsatz eines Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure); bei Abecha zudem geringere Schuld wegen begrenzter Eigenständigkeit als hundertprozentige Tochter, einer der Gründe, von einer Geldbuße gegen sie abzusehen.
Veröffentlicht
26.02.2026

Originalbetrag 8.750 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.12.2025 Nexpublica FranceCNIL: 1,7 Mio. Euro gegen Auftragsverarbeiter Nexpublica wegen Sicherheitslücken FrankreichAuftragsverarbeitung 1,7 Mio. €

Nexpublica entwickelte und betrieb als Auftragsverarbeiter die Fallverwaltungssoftware „Public CRM“ für die Behindertenbehörde MDPH Nord. Nach zwei Datenpannen 2022 zeigten Audits seit 2021 bestehende kritische Schwachstellen, etwa veraltetes SHA-1-Hashing; die CNIL verhängte 1,7 Mio. Euro direkt gegen den Dienstleister.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften selbst für die Datensicherheit ihrer Software; bekannte Schwachstellen dürfen nicht bis zur nächsten Panne liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Snowball.xyz-Gruppe (Snowball.xyz, Šviesa, Tavo mokykla, Ateities pamoka) und AL holdingas-Gruppe (AL holdingas, Ugdymo sprendimai, UNT nuoma)E-Klassenbuch-Anbieter teilten Markt auf – 3,6 Mio. Euro Kartellbußen LitauenKartelle und Absprachen 3,63 Mio. €

Im August 2020 vereinbarten die Betreiber der elektronischen Klassenbücher „Tamo“ und „Eduka“, nicht mehr zu konkurrieren: Die eine Gruppe behielt das Klassenbuch-Geschäft, die andere übernahm die digitalen Lerninhalte. Nach Anerkennung des Verstoßes wurden die Bußen um 15 % gesenkt: 2.714.940 Euro gesamtschuldnerisch für die Snowball.xyz-Gruppe und 913.340 Euro für die AL holdingas-Gruppe (Art. 101 AEUV). Die Entscheidung ist anfechtbar. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen über „wer macht was“ zwischen Wettbewerbern sind Kartelle – auch wenn sie als Portfoliobereinigung verpackt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Anerkennung des Verstoßes (15 % Reduktion)
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Bravogroup Holding Vagyonkezelő Kft.Bravogroup: 32,6 Mio. HUF für nicht angemeldete Beteiligung am Xiaomi-Vertreiber UngarnFusionskontrolle 84.042 €

Die IT-Holding erwarb im Februar 2023 eine 50-%-Beteiligung mit negativer Alleinkontrolle am Xiaomi-Vertreiber Mystical Hungary Zrt., wandte sich aber erst nach 582 Tagen an die Wettbewerbsbehörde und meldete den Zusammenschluss danach an. Nach Selbstanzeige, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht verhängte die Behörde deutlich reduzierte 32,6 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Blockade-Rechte (negative Kontrolle) können anmeldepflichtig sein – Beteiligungen vor Signing fusionsrechtlich prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fusionskontrolle bei Minderheitsbeteiligungen mit Vetorechten

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Ungarisches Wettbewerbsgesetz, Vollzugsverbot
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwillige Offenlegung, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 32.600.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.12.2025 Apple Inc., Apple Distribution International Ltd, Apple Italia S.r.l.AGCM: 98,6 Mio. Euro gegen Apple wegen der App-Tracking-Transparency-Regeln ItalienMissbrauch von Marktmacht 98,6 Mio. €

Die AGCM wertete Apples seit 26. April 2021 geltende App-Tracking-Transparency-Richtlinie (ATT) als Ausbeutungsmissbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Drittentwickler von iOS-Apps mussten zusätzlich zu ihrer eigenen Einwilligungsabfrage Apples ATT-Abfrage für denselben Zweck einsetzen, eine einseitig auferlegte und unverhältnismäßige Bedingung. Gegen Apple Inc., Apple Distribution International Ltd und Apple Italia S.r.l. wurde eine Geldbuße von 98.635.416,67 Euro verhängt und die sofortige Abstellung angeordnet; Apples Ziel, die Privatsphäre zu schützen, stellte die Behörde ausdrücklich nicht in Frage.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch datenschutzmotivierte Plattformregeln eines marktbeherrschenden Unternehmens müssen für Geschäftspartner verhältnismäßig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht durch Plattformregeln zu Einwilligungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Eine nach den Leitlinien mögliche Erhöhung wegen des sehr hohen Konzernumsatzes wandte die AGCM mit Blick auf parallele Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden gegen Apple nicht an.
Veröffentlicht
22.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen Kanada, QuébecInformationspflichten im Onlinehandel 130.311 €

Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.12.2025 MOBIUS SOLUTIONS LTDMobius Solutions: 1 Mio. Euro Bußgeld als Auftragsverarbeiter von Deezer FrankreichAuftragsverarbeitung 1 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen MOBIUS SOLUTIONS LTD, einen Anbieter von Werkzeugen für personalisierte Werbekampagnen ohne Niederlassung in der EU, 1.000.000 Euro Bußgeld: Als Auftragsverarbeiter von Deezer hatte das Unternehmen nach Vertragsende eine Kopie der Daten von mehr als 46 Millionen Nutzern behalten, die Daten ohne Weisung zur Verbesserung eigener Dienste genutzt und kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29, Art. 30 DSGVO). Deezer hatte der CNIL im November 2022 gemeldet, dass Nutzerdaten im Darknet aufgetaucht waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verantwortliche sollten sich die Löschung beim Vertragsende nachweisen lassen; Auftragsverarbeiter haften auch, wenn eigene Beschäftigte Kundendaten ohne Weisung kopieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschpflicht und Weisungsbindung von Auftragsverarbeitern

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 3 lit. g, Art. 29 und Art. 30 DSGVO (Délibération SAN-2025-014 vom 11.12.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2025 Singapore Telecommunications Limited (Singtel)IMDA: 1 Mio. SGD gegen Singtel nach mehrstündigem Ausfall der Festnetztelefonie SingapurKritische Infrastrukturen 660.197 €

Am 8. Oktober 2024 fiel die Festnetztelefonie von Singtel für rund 500.000 Privat- und Geschäftskunden mehr als vier Stunden lang aus; betroffen waren auch Kundenhotlines von Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Banken sowie Notrufdienste. Ursache war, dass die virtualisierten Firewalls des Sprachsystems und eines Überwachungssystems dieselbe Hardware nutzten, sodass eine Überlastung des unzureichend gefilterten Überwachungssystems auch das Sprachsystem störte und die automatische Umschaltung nicht sauber griff; ein Cyberangriff lag nach der Untersuchung nicht vor. Die IMDA verhängte nach dem Telecommunications Act eine Strafe von 1 Mio. SGD, weil der Vorfall für Singtel vermeidbar gewesen sei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kritische Dienste brauchen getrennte Komponenten und zuverlässig erprobte Umschaltmechanismen – geteilte Hardware kann den Fehler eines Nebensystems zum Ausfall der Kernleistung machen.

Behörde / Gericht
Infocomm Media Development Authority (IMDA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunications Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 1.000.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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01.12.2025 One New Zealand Group Limited (One NZ)One NZ: 1,1 Mio. NZD wegen Verstößen gegen den 111-Notrufkodex NeuseelandKritische Infrastrukturen 543.022 €

Nach einem Verfahren der Commerce Commission verpflichtete der High Court die One New Zealand Group Limited zu einer Geldbuße (pecuniary penalty) von 1.100.000 NZD; zusätzlich zahlt das Unternehmen 100.000 NZD an die Kosten der Behörde, die im Betrag nicht enthalten sind. One NZ räumte zehn Verstöße gegen den 111 Contact Code aus den Jahren 2021 bis 2023 ein, die Informationspflichten, Aufzeichnungen und die regelmäßige Ansprache von Kunden betrafen. Der Kodex soll sicherstellen, dass schutzbedürftige Kunden, deren Festnetzanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert, kostenlos eine andere Möglichkeit zum Notruf 111 erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden von Kupfer- auf neue Festnetztechnik umstellt, muss die Notrufmöglichkeit schutzbedürftiger Kunden bei Stromausfall aktiv nachhalten und lückenlos dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden beim Notruf während Stromausfällen: informieren, nachfassen, dokumentieren

Behörde / Gericht
High Court of New Zealand (Verfahren der Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunications Act 2001 (Neuseeland), s 156B; 111 Contact Code
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Laut Commerce Commission korrigierte One NZ die Verstöße, sobald es ihr Ausmaß erkannte, und kooperierte vollständig bei der Untersuchung; die Verstöße wurden eingeräumt.
Veröffentlicht
01.12.2025

Originalbetrag 1.100.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.11.2025 Infobel SAInfobel: Datenhändler verkaufte Verbraucherdaten für Direktmarketing ohne Rechtsgrundlage BelgienWerbung und Einwilligung 5.000 €

Der Adresshändler (früher Kapitol) hatte Daten des Beschwerdeführers über eine Mediaagentur an einen Werbetreibenden für Direktmarketing weitergegeben, ohne eine wirksame Einwilligung nachweisen zu können. Die APD verhängte 40.000 EUR und ordnete Löschung sowie Information der Empfänger an; das Marktgericht Brüssel hob diese Teile am 03.06.2026 auf und setzte das Bußgeld selbst auf 5.000 EUR fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenhändler müssen für jeden Datensatz belegen können, auf welcher Rechtsgrundlage er erhoben und weiterverkauft wird.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse; Cour des marchés
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 24
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 LastPass UK LtdICO: 1,2 Mio. £ gegen LastPass UK nach Einbruch in Backup-Datenbank Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 1,39 Mio. €

2022 kompromittierte ein Angreifer zunächst den Firmenlaptop eines Beschäftigten und dann den privaten Laptop eines leitenden Mitarbeiters, dessen Masterpasswort er per Keylogger abgriff. Weil privater und geschäftlicher Passwort-Tresor über dasselbe Masterpasswort verknüpft waren, gelangte er an die dort hinterlegten Zugangs- und Entschlüsselungsschlüssel und entwendete aus der Backup-Datenbank Daten von bis zu 1,6 Mio. britischen Nutzern. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 35 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kritische Schlüssel gehören nie auf private Geräte oder in private Konten von Beschäftigten – Zugriffe müssen technisch getrennt und beschränkt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung privater und dienstlicher Geräte und Zugangsdaten

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 1.228.283 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien KroatienInternationale Datentransfers 4,5 Mio. €

Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten USABestechung von Amtsträgern 102,1 Mio. €

Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten USA, TXCookies und Tracking 1,19 Mrd. €

Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.

Behörde / Gericht
Office of the Attorney General of Texas
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.10.2025

Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.10.2025 Odido Netherlands B.V.Niederlande: 1,52 Mio. Euro gegen Odido – Abhörsystem ohne Sicherheitsplan und Personalprüfung NiederlandeKritische Infrastrukturen 1,52 Mio. €

Bei Prüfungen 2021/22 stellte die RDI fest, dass der Mobilfunkbetreiber für sein System zur gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung keinen vorgeschriebenen Sicherheitsplan hatte, Beschäftigte mit Zugriff nicht ausreichend überprüft waren (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), Unbefugte Zugang zu Abhördaten hatten und Lieferanten digital auf das System zugreifen konnten. Die RDI verhängte 1.518.750 Euro; Odido hat das System inzwischen erneuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei besonders schutzbedürftigen Systemen sind Sicherheitsplan, Personalüberprüfung und strikt begrenzte Lieferantenzugänge keine Formalie, sondern Kern der Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffsrechte, Personalüberprüfung und Lieferantenzugänge bei sensiblen Systemen

Behörde / Gericht
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
System erneuert, Risiko unbefugter Zugriffe beseitigt.
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.09.2025 „Смарт Софт“ ЕООДBieter Smart Soft schwärzt Konkurrenten per Brief an Schulen an – 37.410 Lewa BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 19.128 €

Während laufender Ausschreibungen für die Ausstattung von Schulen verschickte Smart Soft Dutzende gleichlautende Briefe an Schulen in der Region Plowdiw/Pasardschik/Panagjurischte mit unwahren oder verzerrten Angaben über einen Mitbewerber. Die KZK sah eine Rufschädigung (Art. 30 ZZK) über rund zwei Monate und verhängte 3 % des Umsatzes 2024, also 37.410 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsschreiben über Mitbewerber – besonders an öffentliche Auftraggeber – sind rechtlich zu prüfen, bevor sie rausgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kommunikation über Wettbewerber im Vertrieb

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 37.410 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung USAInformationspflichten im Onlinehandel 6,35 Mio. €

Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.09.2025

Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.09.2025 SIA "ZZ Dats"IT-Dienstleister ZZ Dats zahlt 300.000 Euro nach Datenleck als Auftragsverarbeiter LettlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Unbekannte griffen über mehrere Websites auf Datenbanken des Systembetreibers zu und erbeuteten personenbezogene Daten. Die DVI verhängte zunächst 400.000 Euro; die Direktorin hob im Widerspruchsverfahren den Vorwurf als Verantwortlicher auf, weil ZZ Dats Auftragsverarbeiter war, und setzte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO 300.000 Euro fest. Das Unternehmen hat Klage erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auftragsverarbeiter haften eigenständig für die Sicherheit der von ihnen betriebenen Systeme.

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2025 SK Telecom Co., Ltd.SK Telecom: 134,8 Mrd. KRW nach Abfluss von USIM-Daten von rund 23 Mio. Kunden SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 83,2 Mio. €

Angreifer, die seit August 2021 Schadsoftware in Systemen der SK Telecom Co., Ltd. platziert hatten, entwendeten im April 2025 vom Home Subscriber Server 9,82 GB Daten zu rund 23 Mio. Teilnehmern, darunter USIM-Authentifizierungsschlüssel und IMSI. Die Behörde stellte fehlende Netztrennung und Zugangskontrollen, nicht sicher verschlüsselte Authentifizierungsdaten, unterlassene Sicherheitsupdates, eine unzureichende Aufstellung des Datenschutzbeauftragten und eine verspätete Benachrichtigung der Betroffenen fest. Sie verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 134.791.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 9.600.000 KRW (zusammen 134.800.600.000 KRW) sowie Anordnungen zu Sicherheit, Governance und Aufsicht über Dienstleister und Vertriebspartner.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kernsysteme des Mobilfunknetzes gehören in das Schutz- und Zertifizierungskonzept – wer sie ausklammert, übersieht jahrelang eingenistete Angreifer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unerkannte Schadsoftware in Kernsystemen

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 31(1) und (3), Art. 34(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen abgeschlossener Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren. Kooperation wurde wegen verzögerter Vorlage von Unterlagen nicht mildernd berücksichtigt.
Haftung von Führungskräften
Es fehlte ein Datenschutzbeauftragter (CPO) mit Gesamtverantwortung; angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des CPO klar festzulegen und die Governance neu aufzustellen.
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 134.800.600.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.07.2025 Cadence Design Systems Inc.Cadence bekennt sich schuldig: Chipdesign-Software an chinesische Militäruni USAExportkontrolle und Dual-Use 120,1 Mio. €

Der Anbieter von Chipdesign-Software aus San José lieferte von 2015 bis 2021 mindestens 59-mal Hardware, Software und Halbleiter-IP an die National University of Defense Technology (NUDT), eine Militärhochschule auf der Entity List, getarnt über den Aliasnamen Central South CAD Center. Cadence bekannte sich der Verschwörung zu Exportkontrollverstößen schuldig; strafrechtliche Strafen von knapp 118 Mio. USD und zivilrechtliche von über 95 Mio. USD ergeben nach Anrechnung netto mehr als 140 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tarnnamen und bekannte Aliasse gelisteter Kunden gehören in das Screening; Vertrieb und Compliance müssen Hinweise auf militärische Endnutzer eskalieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Alias- und Tarnnamen von gelisteten Kunden erkennen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice; Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
Export Administration Regulations (Entity List); ECRA; Verschwörung zu Exportkontrollverstößen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
28.07.2025

Originalbetrag 140.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2025 The Open Network FoundationVARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen The Open Network Foundation (Werbung) Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Laut Durchsetzungsliste der VARA verstieß The Open Network Foundation gegen die VARA Marketing Regulations. Als Maßnahmen führt die Liste eine Unterlassungsanordnung, eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe und ein Public Statement auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Stiftungen aus dem Kryptoumfeld unterliegen in Dubai den Werberegeln für virtuelle Vermögenswerte, wenn sie dort für ihr Angebot werben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regeln für die Bewerbung virtueller Vermögenswerte

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
VARA Marketing Regulations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.07.2025 Telefónica de España, S.A.U.CNMC: 20 Mio. Euro gegen Telefónica wegen Bruchs der DTS-Fusionsauflagen SpanienFusionskontrolle 20 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen Telefónica de España eine Geldbuße von 20.000.000 Euro, weil das Unternehmen von August 2021 bis April 2023 seine Bündelangebote Movistar Fusión und MiMovistar mit Pay-TV und Gerätemiete an Mindestlaufzeiten und Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung knüpfte. Das verstieß gegen die Zusagen, unter denen die Übernahme von DTS 2015 freigegeben worden war; die wiederholten Verstöße gegen diese Zusagen wertete die CNMC als erschwerend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus einer Fusionsfreigabe gelten auch für spätere Produktvarianten; neue Bündelangebote müssen vor dem Marktstart gegen die Auflagen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Fusionsauflagen im Produktvertrieb

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 62.4.c) und Art. 64.2.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Zusagen 1.1 und 1.1.2 einer früheren Fusionsfreigabe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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03.07.2025 Telenor Norge ASTelenor Norge: 50 Mio. NOK nach vier Störungen der Notrufnummern im Herbst 2024 NorwegenKritische Infrastrukturen 4,21 Mio. €

Die Nkom verhängte gegen Telenor Norge eine Verwaltungssanktion (overtredelsesgebyr) von 50.000.000 NOK, weil Notrufe über das Netz des Anbieters an vier Terminen im Herbst 2024 (29. August, 16. September, 17./18. Oktober, 13. November) ganz oder zeitweise scheiterten oder falsch geleitet wurden. Die Aufsicht stellte 22 Verstöße gegen ekomloven, sikkerhetsloven und mehrere Verordnungen fest, darunter unzureichende Risikobewertungen, nicht sicher durchgeführte geplante Arbeiten, unzureichende Redundanz, ungenügende Prüfung eines Unterauftragnehmers und verspätete Meldungen an die Behörde. Im endgültigen Beschluss hielt die Nkom an der im Februar 2025 angekündigten Höhe fest; die Beschwerdefrist lief bis 8. September 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Notrufdienste trägt, muss geplante Netzänderungen mit Risikoanalyse und funktionierender Redundanz absichern, Zulieferer prüfen und Störungen fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geplante Arbeiten an kritischen Netzen: Risikoanalyse, funktionierende Rückfallebene und Meldung an die Aufsicht binnen 30 Minuten

Behörde / Gericht
Nasjonal kommunikasjonsmyndighet (Nkom)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
ekomloven (lov 4. juli 2003 nr. 83), sikkerhetsloven (lov 1. juni 2018 nr. 24), ekomforskriften, nummerforskriften, klassifiseringsforskriften, virksomhetssikkerhetsforskriften
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
03.07.2025

Originalbetrag 50.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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03.07.2025 Ezynetic Pte. Ltd.Ezynetic: 17.500 SGD nach Ransomware bei IT-Dienstleister für Geldverleiher SingapurAuftragsverarbeitung 11.664 €

Der SaaS-Anbieter betreibt für lizenzierte Geldverleiher ein an das Kreditbüro für Geldverleiher angebundenes System, in das die Kunden Daten von Kreditantragstellern und Schuldnern eingeben; im Juni 2024 übernahm ein Angreifer über eine verwundbare Webanwendung das Systemadministratorkonto des SQL-Servers, das nur mit einem leicht zu erratenden Passwort geschützt war, löschte Datenbanken und leitete Daten von 190.589 Personen samt Kreditauskunftsdaten aus, die im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (unzureichende Zugriffskontrolle, keine Schwachstellen- oder Penetrationstests) und hielt wegen der Rolle als Anbieter, der ihm anvertraute Kundendaten verarbeitet, eine Geldbuße von 17.500 SGD für angemessen; den Antrag auf Erlass oder Minderung wies sie ab. Zusätzlich muss das Unternehmen für sein neues Netz binnen neun Monaten die Cyber-Trust-Mark-Zertifizierung der Cyber Security Agency of Singapore (CSA) erlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Privilegierte Standardkonten wie der Administrator eines Datenbankservers müssen deaktiviert oder mit starken Passwörtern und zusätzlichen Kontrollen gesichert und regelmäßig auf Schwachstellen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Starke Passwörter und Absicherung privilegierter Administratorkonten

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
Veröffentlicht
03.07.2025

Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.

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25.06.2025 Vodafone – Πάναφον Α.Ε.Ε.Τ.Griechenland: 700.000 Euro gegen Vodafone wegen auf Fremde registrierter Prepaid-Nummern GriechenlandAuftragsverarbeitung 700.000 €

Ein Unbekannter registrierte mit dem Ausweis einer Kundin bei einem Vodafone-Partnershop mindestens 15 Prepaid-Nummern auf ihren Namen. Die Datenschutzbehörde verhängte mit Entscheidung 27/2025 gegen Vodafone 350.000 Euro (Auftragsverarbeitung, Art. 28), 200.000 Euro (Datenrichtigkeit) und 150.000 Euro nach dem griechischen ePrivacy-Gesetz und verwarnte das Unternehmen, binnen drei Monaten die Aktivierung neuer Nummern technisch abzusichern (etwa durch eine SMS an den Bestandskunden); der Shop (Personengesellschaft, anonymisiert) erhielt 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Identitätsprüfungen im Filial- und Partnervertrieb sind ein Datenschutzthema – Anbieter haften für schwache Prozesse ihrer Vertriebspartner.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Vertragsabschluss im Partnervertrieb

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 28 Abs. 1 und 3 DSGVO; Art. 12 Gesetz 3471/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung FrankreichBestechung im geschäftlichen Verkehr 16,1 Mio. €

Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
19.06.2025

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11.06.2025 Alten SA; Bertrandt SAS (mit Bertrandt AG); Expleo France SAS (mit Expleo Group SAS)Abwerbeverbote: 29,5 Mio. EUR gegen Alten, Bertrandt und Expleo FrankreichKartelle und Absprachen 29,5 Mio. €

Die Autorité de la concurrence ahndete zwei Absprachen, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben: zwischen Alten und Ausy (heute Randstad Digital) für Business Manager vom 16.11.2007 bis 26.09.2016 sowie zwischen Expleo und Bertrandt vom 06.02. bis 21.09.2018. Sie verhängte gegen Alten 24 Mio. EUR, gegen Bertrandt 3,6 Mio. EUR und gegen Expleo 1,9 Mio. EUR; Randstad Digital erhielt als Kronzeuge vollen Erlass. Abwerbeklauseln in Partnerschaftsverträgen und die Vorwürfe gegen Atos wertete die Behörde dagegen nicht als Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen zwischen Wettbewerbern, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartelle, auch als informelles Gentlemen’s Agreement.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen im Personalbereich

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für Randstad Digital (ehemals Ausy).
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken DeutschlandAuftragsverarbeitung 45 Mio. €

Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern

Behörde / Gericht
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
Veröffentlicht
03.06.2025

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30.05.2025 Xfera Móviles, S.A.U.AEPD: 200.000 Euro gegen Xfera (MásMóvil) wegen Rufnummernportierung ohne Zustimmung SpanienDatenpannen und Datensicherheit 200.000 €

Die Mobilfunknummer eines Kunden wurde ohne dessen Antrag zu MásMóvil portiert; die neue SIM-Karte wurde an einen Dritten ausgehändigt, der sich nicht auswies. Die AEPD sah eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage, verhängte 200.000 Euro und ordnete Maßnahmen gegen solche Vorfälle an; der Widerspruch des Unternehmens blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Karten und Portierungen nur nach belastbarer Identitätsprüfung ausgeben – auch Kuriere und Vertriebspartner müssen das einhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Portierung und SIM-Übergabe (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

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21.05.2025 GoDaddy Inc.FTC: GoDaddy muss nach Hosting-Sicherheitslücken ein Informationssicherheitsprogramm aufbauen USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC setzte der Webhoster für seine Hosting-Dienste keine Multi-Faktor-Authentifizierung ein, überwachte Sicherheitsbedrohungen unzureichend und sicherte Verbindungen zu Kundendaten nicht ab, warb aber mit „preisgekrönter Sicherheit“. Die endgültige Anordnung verbietet Falschaussagen zur Sicherheit, verlangt ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm und regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Assessoren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Sicherheit wirbt, muss Grundlagen wie MFA und Bedrohungsüberwachung nachweisen können – sonst wird das Werbeversprechen selbst zum Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

MFA, Monitoring und ehrliche Sicherheitsversprechen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
21.05.2025

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14.05.2025 SAP SESAP: Hinweisbekanntmachung zum Jahresfinanzbericht 2022 versäumt DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,75 Mio. €

SAP hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab wann und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht 2022 zusätzlich zum Unternehmensregister öffentlich zugänglich war (Hinweisbekanntmachung). Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 1,75 Mio. Euro; der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch scheinbar formale Publizitätsschritte wie die Hinweisbekanntmachung brauchen einen festen Platz im Finanzkalender – der Bußgeldrahmen reicht bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 114 Abs. 1 Satz 2 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.05.2025

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23.04.2025 AppleDMA: 500 Mio. Euro gegen Apple wegen Anti-Steering im App Store EU-EbenePlattformpflichten 500 Mio. €

In einer der ersten Nichteinhaltungsentscheidungen nach dem Digital Markets Act stellte die Kommission fest, dass Apple App-Entwickler daran hindert, Kunden kostenlos auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken. Neben 500 Mio. Euro Bußgeld wurde die Beseitigung der Beschränkungen binnen 60 Tagen angeordnet, sonst drohen Zwangsgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Geschäftsnutzern freie Kommunikation mit ihren Kunden ermöglichen; technische oder kommerzielle Hürden gelten als Umgehung.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Anti-Steering-Pflicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

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10.04.2025 Luka Inc.Garante: 5 Mio. Euro gegen Replika-Betreiber Luka wegen fehlender Rechtsgrundlage ItalienKI-Systeme 5 Mio. €

Der US-Betreiber des Chatbots Replika hatte für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage bestimmt, eine unzureichende Datenschutzerklärung und trotz erklärtem Ausschluss Minderjähriger keine Altersprüfung. Die Behörde verhängte 5 Mio. Euro und leitete ein weiteres Verfahren zum Training des zugrunde liegenden Sprachmodells ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erklärter Ausschluss Minderjähriger ist wertlos ohne wirksame Altersprüfung bei Registrierung und Nutzung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.05.2025

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09.04.2025 Alphabet Inc. (Google)Bundeskartellamt: Google-Zusagen für Automotive Services und Google Maps Platform DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte in zwei Entscheidungen nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen von Google für bindend: Die Dienste der Google Automotive Services (Maps, Play, Assistant) werden Fahrzeugherstellern künftig auch einzeln lizenziert, Anreizklauseln etwa zu Werbeerlösbeteiligungen und Standardeinstellungen entfallen und Interoperabilität mit anderen Anbietern wird hergestellt. Bei der Google Maps Platform fallen vertragliche Beschränkungen für die Kombination mit Kartendiensten anderer Anbieter weg; die Zusagen zu den Automotive Services gelten für in Deutschland zugelassene Pkw und wegen einheitlicher EU-Zulassungsregeln für den europäischen Markt, jene zur Maps Platform jedenfalls für Lizenznehmer mit Rechnungsadresse im EWR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kopplungen und Exklusivitätsanreize bei Plattformdiensten stehen unter § 19a GWB unter Beobachtung; einzeln lizenzierbare und interoperable Angebote senken das Risiko.

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a GWB (für bindend erklärte Verpflichtungszusagen; Az. B7-25/22)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.04.2025 Singapore Data Hub Pte LtdSingapore Data Hub: 17.500 SGD nach SQL-Injection-Angriffen auf Kassen-Software SingapurAuftragsverarbeitung 11.851 €

Der Anbieter von Kassen- und CRM-Software für kleine und mittlere Unternehmen meldete 2024 zwei Angriffe, bei denen Täter u. a. über SQL-Injection Dateien mit Daten von insgesamt 698.112 Personen abzogen, darunter Gesundheitsangaben (Hautbefunde und Behandlungen) von 9.122 Personen; die Daten wurden mutmaßlich in einem Hackerforum veröffentlicht. Die Datenschutzbehörde PDPC betonte, dass der SaaS-Anbieter große Datenmengen im Auftrag seiner Kunden vorhält, und stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest: öffentlich erreichbare Server, keine Netzwerk-Firewall, keine Sicherheitstests vor Releases, nicht mehr unterstützte Betriebssystem- und PHP-Versionen sowie ungeschützt in Quellcode- und Konfigurationsdateien hinterlegte Zugangsdaten. Neben 17.500 SGD ordnete sie ein Bündel von Maßnahmen an, von Netzsegmentierung und Patch-Management bis zu mindestens jährlichen Schwachstellen- und Penetrationstests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SaaS-Anbieter, die Kundendaten in großem Umfang vorhalten, müssen neue Versionen vor dem Livegang auf Sicherheitslücken testen und Altsysteme konsequent aktualisieren oder abschalten.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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31.03.2025 Apple Distribution International Limited; Apple Operations International Limited; Apple Inc.Apple: 150 Mio. EUR wegen Missbrauchs bei App Tracking Transparency (ATT) FrankreichMissbrauch von Marktmacht 150 Mio. €

Apple missbrauchte vom 26.04.2021 bis 25.07.2023 seine beherrschende Stellung beim Vertrieb von Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten, indem es die Einwilligungsabfrage App Tracking Transparency für die Nutzung von Daten zu Werbezwecken diskriminierend, nicht objektiv und intransparent ausgestaltete. Nach Ansicht der Autorité de la concurrence war das Verfahren für den Schutz der Privatsphäre weder erforderlich noch verhältnismäßig: Es vervielfachte die Einwilligungsfenster in Apps von Drittanbietern und benachteiligte vor allem kleine, werbefinanzierte Anbieter. Neben dem Bußgeld von 150 Mio. EUR muss Apple eine Zusammenfassung der Entscheidung veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzfunktionen einer marktbeherrschenden Plattform müssen für eigene und fremde Angebote neutral gestaltet sein, sonst werden sie kartellrechtlich angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schnittstelle von Datenschutz-Einwilligung und Kartellrecht bei Plattformen

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.03.2025 Advanced Computer Software Group LtdICO: 3 Mio. £ gegen NHS-Dienstleister Advanced nach Ransomware ohne MFA Vereinigtes KönigreichAuftragsverarbeitung 3,68 Mio. €

Als Auftragsverarbeiter für NHS und Pflegeanbieter wurde Advanced im August 2022 über ein Kundenkonto ohne Mehrfaktor-Authentifizierung mit Ransomware angegriffen; Dienste wie NHS 111 waren gestört. Daten von 79.404 Personen wurden entwendet, darunter Zugangshinweise zu den Wohnungen von 890 häuslich Gepflegten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

MFA muss lückenlos auf allen Zugängen greifen – ein einziges ungeschütztes Konto genügt Angreifern.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 32 Abs. 1 (als Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorläufig 6,09 Mio. £; reduziert u. a. wegen proaktiver Zusammenarbeit mit NCSC und National Crime Agency.
Veröffentlicht
27.03.2025

Originalbetrag 3.076.320 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2025 NTT DATA România S.A.NTT DATA Rumänien: 124.432,50 RON nach Cyberangriff und verspäteter Meldung RumänienDatenpannen und Datensicherheit 25.009 €

Bei einem Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur des IT-Dienstleisters wurden Daten einer erheblichen Zahl von Personen abgezogen, darunter Ausweiskopien, Finanz- und Beschäftigungsdaten sowie Gesundheitsdaten von Beschäftigten. Die ANSPDCP bemängelte fehlende angemessene Sicherheitsmaßnahmen und deren regelmäßige Überprüfung und verhängte 124.432,50 RON; für die nicht binnen 72 Stunden erfolgte Meldung erteilte sie eine Verwarnung. Das Unternehmen hat die Geldbuße bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsmaßnahmen müssen regelmäßig getestet werden, und eine Datenpanne ist binnen 72 Stunden ab Kenntnis zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

72-Stunden-Meldefrist und Wirksamkeitstests von Sicherheitsmaßnahmen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2025

Originalbetrag 124.432,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.03.2025 AppleApple: Kommission legt per DMA-Beschluss konkrete Interoperabilitätspflichten für iOS fest EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

In zwei Spezifizierungsbeschlüssen nach dem Digital Markets Act legte die Kommission fest, welche Maßnahmen Apple zur Interoperabilität treffen muss: Zugang für Hersteller vernetzter Geräte zu neun iOS-Funktionen (etwa Benachrichtigungen auf Smartwatches, Peer-to-Peer-WLAN, NFC, Kopplung) sowie ein transparenteres und schnelleres Verfahren für Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gatekeeper müssen Schnittstellen aktiv öffnen – wer Anfragen Dritter schleppend bearbeitet, riskiert detaillierte behördliche Vorgaben.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925): Interoperabilitätspflicht, Spezifizierungsbeschlüsse
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.03.2025 SK Telecom Co., Ltd., KT Co., Ltd., LG Uplus Co., Ltd.Mobilfunkkartell: SK Telecom, KT und LG Uplus steuerten Wechslerzahlen gemeinsam SüdkoreaKartelle und Absprachen 72,1 Mio. €

Die drei Mobilfunknetzbetreiber vereinbarten laut KFTC im November 2015, die Netto-Zu- und -Abgänge bei Neukunden mit Rufnummernmitnahme so auszugleichen, dass sie sich nicht bei einem Anbieter ballen, und setzten dies bis Ende September 2022 um, indem sie ihre Verkaufsanreize für Händler untereinander abstimmten; die Informationen tauschten sie in einer gemeinsamen Marktbeobachtungsgruppe mit dem Branchenverband KAIT aus. Die KFTC erließ Unterlassungsanordnungen und setzte vorläufig Geldbußen von insgesamt 114.026 Mio. KRW fest (SK Telecom 42.662 Mio., KT 33.029 Mio., LG Uplus 38.334 Mio. KRW).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gremien zur Selbstregulierung dürfen nicht zum Forum werden, in dem Wettbewerber Kundenzuwächse und Konditionen abstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken in Branchengremien und bei Selbstregulierung

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 3 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
12.03.2025

Originalbetrag 114.026.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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10.03.2025 Telenor ASATelenor ASA: 4 Mio. NOK wegen Mängeln bei Datenschutzbeauftragtem und Kontrolle NorwegenDatenschutz 342.745 €

Nach einer Prüfung verhängte Datatilsynet gegen Telenor ASA ein Bußgeld von 4.000.000 NOK, weil die Konzernmutter keine geeigneten organisatorischen Maßnahmen und Richtlinien für die Stellung ihres Datenschutzbeauftragten getroffen hatte (Art. 24 Abs. 1 und 2 DSGVO). Zusätzlich sprach die Behörde eine Verwarnung aus, weil rund ein Jahr lang keine Berichtslinie des Datenschutzbeauftragten zur obersten Leitungsebene bestand, und ordnete an, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten dokumentiert zu prüfen und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu überarbeiten. Laut Datatilsynet ist die Entscheidung angefochten; eine Entscheidung der Personvernnemnda wird für Herbst 2026 erwartet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten muss dokumentiert sein – mit direkter Berichtslinie zur obersten Leitung, klaren Regeln zu seiner Beteiligung und einer Prüfung möglicher Interessenkonflikte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stellung und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 30, Art. 37 Abs. 7, Art. 38 Abs. 2 und 3, Art. 58 Abs. 2 lit. b, d und i DSGVO; § 26 personopplysningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine konkreten Schäden für Betroffene festgestellt; die lange Verfahrensdauer wurde bei der Bemessung berücksichtigt.
Veröffentlicht
14.03.2025

Originalbetrag 4.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.02.2025 Inetum (drei Gesellschaften der Unternehmensgruppe)Portugal: 3,09 Mio. Euro gegen Inetum wegen No-Poach-Absprachen, Gericht bestätigt PortugalKartelle und Absprachen 3,09 Mio. €

Die IT-Beratungsgruppe beteiligte sich von 2014 bis 2021 an bilateralen Absprachen, Beschäftigte von Wettbewerbern nicht abzuwerben. Die AdC verhängte 3.092.000 Euro gegen drei Gesellschaften; im März 2026 bestätigte das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht (TCRS) die Buße vollständig – die erste gerichtliche Bestätigung einer Arbeitsmarkt-Kartellbuße in Portugal.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Fachkräfte abzuwerben, sind Kartelle – HR und Führungskräfte müssen das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verbot von Abwerbeverboten zwischen Wettbewerbern (No-Poach)

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.01.2025 Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.; Beijing DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd.Garante sperrt DeepSeek: sofortige Verarbeitungsbeschränkung für italienische Nutzer ItalienKI-Systeme Anordnung

Nachdem die chinesischen Anbieter erklärt hatten, nicht in Italien tätig zu sein und nicht der DSGVO zu unterliegen, ordnete die Behörde dringlich und mit sofortiger Wirkung die Beschränkung der Verarbeitung von Daten italienischer Nutzer an und eröffnete ein Untersuchungsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Dienste europäischen Nutzern anbietet, unterliegt der DSGVO – unabhängig vom Firmensitz.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO, Art. 58 Abs. 2 lit. f (Beschränkung der Verarbeitung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
30.01.2025

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29.01.2025 Mobile TeleSystems Public Joint Stock Company (MTS)Federal Court weist Klage des Mobilfunkbetreibers MTS gegen Sanktionslistung ab KanadaVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Russlands größter Mobilfunk- und Festnetzbetreiber griff seine Aufnahme in die kanadische Russland-Sanktionsliste direkt gerichtlich an. Der Federal Court bestätigte die Abweisung des Antrags ohne Nachbesserungsmöglichkeit, weil MTS zunächst das in den Regulations vorgesehene Streichungsverfahren beim Minister hätte nutzen müssen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gegen eine Sanktionslistung führt der Weg zuerst über das behördliche Streichungsverfahren; Geschäftspartner müssen die Listung bis dahin beachten.

Behörde / Gericht
Federal Court (2025 FC 181); Attorney General of Canada
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Special Economic Measures Act; Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2023-163, s. 8
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.01.2025 Orange România S.A.Orange Rumänien: 199.020 RON wegen Löschantrag und übermäßiger Ausweiskopien RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 40.004 €

Nach einem gescheiterten Mobilfunk-Vertragsabschluss verlangte eine Person die Löschung ihrer Daten; der Anbieter forderte weitere Daten an und antwortete nicht vollständig. Zudem hatte er gescannte Ausweisdokumente gespeichert, obwohl sie für die Identifizierung nicht mehr nötig waren. Die ANSPDCP verhängte zwei Geldbußen von je 99.510 RON (zusammen 199.020 RON) und ordnete unter anderem Schulung des zuständigen Personals und Löschung der Unterlagen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschanträge brauchen einen geschulten, fristgerechten Ablauf, und Ausweiskopien dürfen nach Wegfall des Zwecks nicht aufbewahrt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Löschanträgen; keine Ausweiskopien auf Vorrat

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Art. 17, Art. 5, 6 und 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 199.020 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Vodafone Romania S.A.Vodafone Romania zahlt 15.000 Euro für wiederholte Datenpannen durch Mitarbeiter RumänienDatenpannen und Datensicherheit 14.974 €

Mehrere gemeldete Vorfälle gingen auf Beschäftigte oder Dienstleister zurück: ein Rechnungsfoto an Dritte, offene E-Mail-Verteiler statt BCC, ein per WhatsApp geteilter Screenshot aus der Kundenanwendung und fehlgeleitete Rechnungen. Die Aufsicht sah unzureichende Maßnahmen, um weisungsgemäße Verarbeitung durch Mitarbeiter sicherzustellen, und verhängte 74.526 Lei (15.000 Euro); das Unternehmen zahlte. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele kleine Mitarbeiterfehler summieren sich zu einem Organisationsversagen – Awareness-Training ist Pflicht, nicht Kür.

Bezug zu Schulung und Awareness

BCC, Messenger-Nutzung, Versand von Kundendokumenten

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 lit. b DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 74.526 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

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16.01.2025 DoNotPay, Inc.FTC: „Roboter-Anwalt“ DoNotPay zahlt 193.000 USD für ungeprüfte KI-Versprechen USAKI-Systeme 187.889 €

Laut FTC-Beschwerde bewarb DoNotPay seinen KI-Chatbot als „ersten Roboter-Anwalt der Welt“, der einen menschlichen Anwalt ersetzen könne, ohne die Leistung je gegen Anwälte getestet oder von Juristen prüfen lassen zu haben. Die endgültige Vergleichsanordnung (5:0-Beschluss) verbietet solche Behauptungen ohne Belege, verlangt 193.000 USD und eine Information der Abonnenten von 2021 bis 2023 über die Grenzen der juristischen Funktionen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungsversprechen für KI-Produkte brauchen Tests, die genau die beworbene Fähigkeit belegen – „ersetzt den Fachmann“ ist ein prüfbares Versprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeaussagen über KI-Fähigkeiten belegen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
11.02.2025

Originalbetrag 193.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

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14.01.2025 Presto Automation Inc.SEC: „AI washing“ – Presto Automation übertrieb Automatisierung seiner Drive-in-KI USAKI-Systeme Anordnung

Das damals börsennotierte Restauranttechnik-Unternehmen machte laut SEC von 2021 bis 2023 irreführende Angaben zu seinem Sprach-KI-Produkt „Presto Voice“: Es verschwieg, dass die Spracherkennung anfangs Dritten gehörte, und behauptete, die KI mache menschliche Bestellannahme überflüssig, obwohl die große Mehrheit der Bestellungen menschliches Eingreifen erforderte. Die SEC erließ eine Unterlassungsverfügung ohne Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Investorenkommunikation über KI muss offenlegen, wie viel Mensch im Produkt steckt und wem die Technik gehört – Übertreibung ist ein Kapitalmarktverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kapitalmarktkommunikation über KI-Produkte („AI washing“)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 17(a)(2) Securities Act 1933; Section 13(a) Securities Exchange Act 1934
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Keine Geldbuße wegen Kooperation und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
14.01.2025

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13.01.2025 IntelliVision Technologies Corp.FTC: IntelliVision darf Gesichtserkennung nicht mehr als „frei von Bias“ bewerben USAKI-Systeme Anordnung

Laut FTC-Beschwerde behauptete der Anbieter von KI-Gesichtserkennung ohne ausreichende Belege, seine Software gehöre zu den genauesten am Markt und arbeite ohne Geschlechts- oder Hautfarben-Bias; entgegen seiner Werbung sei sie nicht mit Millionen Gesichtern trainiert worden, und für die Aussage, sie lasse sich nicht mit Fotos oder Videos täuschen, fehlten Belege. Die endgültige Vergleichsanordnung verbietet Falschaussagen zu Genauigkeit, demografischer Leistung und Täuschungserkennung sowie solche Aussagen ohne belastbare Tests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aussagen über Fairness und Genauigkeit eines KI-Modells sind Werbeaussagen – wer „bias-frei“ verspricht, muss die Leistung je Bevölkerungsgruppe getestet haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbare Aussagen zu Genauigkeit und Fairness von KI-Modellen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (irreführende Geschäftspraktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
13.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Worldcoin FoundationBayLDA: Verwarnung und Löschanordnungen gegen Worldcoin wegen Iris-Codes DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach einer 2023 begonnenen Prüfung des Iris-Scan-Dienstes erließ das BayLDA einen europaweit abgestimmten Bescheid gegen die Worldcoin Foundation: eine Verwarnung, weil Iris-Codes zeitweise im Klartext gespeichert waren, sowie Anordnungen, bestimmte ohne ausreichende Rechtsgrundlage erhobene Iris-Codes und SMPC-Anteile zu löschen, ein DSGVO-konformes Löschverfahren bereitzustellen und ausdrückliche Einwilligungen einzuholen. Das Unternehmen hat dagegen Klage erhoben; über ein Bußgeld soll gesondert entschieden werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Merkmale lassen sich nicht zurücksetzen – ihre Verarbeitung braucht ausdrückliche Einwilligung, sichere Speicherung und ein funktionierendes Löschverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Daten: Einwilligung, Löschung und Sicherheit

Behörde / Gericht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, f, g DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 und Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2024 Ericsson Nikola Tesla d.d., Kodeks d.o.o., Retel d.o.o., Vatel d.o.o., LUMISS d.o.o., Mitel Austria GmbHKroatien: 1,17 Mio. Euro gegen Ericsson Nikola Tesla und fünf Partner wegen Kundenaufteilung KroatienKartelle und Absprachen 1,17 Mio. €

Die Anbieter von Telefonanlagen (PBX) der Marke Ericsson/Aastra/Mitel teilten von 2010 bis 2015 Kunden untereinander auf, um sich nicht gegenseitig zu unterbieten. Die AZTN verhängte insgesamt 1.170.968,24 Euro, davon 785.570,58 Euro gegen Ericsson Nikola Tesla; ein Kronzeuge (Steiner) blieb straffrei, Kodeks erhielt eine Reduktion.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Händler derselben Marke sind Wettbewerber – Absprachen über „eigene“ Kunden sind ein Hardcore-Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Absprachen über Kunden- oder Gebietsaufteilung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung für zwei Beteiligte
Veröffentlicht
05.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben USAGefälschte Bewertungen aufgehoben

Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
18.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2024 KasprCNIL: 240.000 EUR gegen Kaspr wegen Abgreifens von LinkedIn-Kontaktdaten FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 240.000 €

Die CNIL verhängte gegen Kaspr, Anbieterin einer kostenpflichtigen Chrome-Erweiterung, die berufliche Kontaktdaten zu LinkedIn-Profilen anzeigt, eine Geldbuße von 240.000 EUR und eine Anordnung unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag. Das Unternehmen hatte auch Kontaktdaten von Nutzern gesammelt, die deren Sichtbarkeit eingeschränkt hatten, die fünfjährige Speicherfrist bei jeder Profilaktualisierung neu beginnen lassen, Betroffene erst ab 2022 und nur auf Englisch informiert und Auskunftsersuchen unzureichend beantwortet (Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich zugängliche Profile sind kein Freibrief: Die Sichtbarkeitseinstellungen der Nutzer begrenzen, was Datenanbieter rechtmäßig einsammeln dürfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sammeln von Kontaktdaten aus sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, 6, 12, 14 und 15 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
19.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.11.2024 FreedelityFreedelity: Anordnungen mit Zwangsgeld wegen Auslesens von Personalausweisdaten BelgienWerbung und Einwilligung Anordnung

Nach einer von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung stellte die Streitsachenkammer fest, dass Freedelity, ein Anbieter gemeinsam genutzter Kundendaten für Händler, keine wirksamen Einwilligungen nachweisen konnte, deren Widerruf nicht ausreichend erleichterte und mehr Daten aus den elektronischen Personalausweisen von Verbrauchern erhob als nötig. Statt einer Geldbuße ordnete sie u. a. wirksame Einwilligungsverfahren, den Stopp der Erhebung nicht erforderlicher Ausweisdaten samt Löschung und eine Speicherhöchstdauer von drei Jahren nach der letzten Aktivität an, jeweils mit einem Zwangsgeld von 1.000 EUR pro Verzugstag (5.000 EUR bei Nichterfüllung aller Anordnungen), insgesamt höchstens 100.000 EUR. Der Marktgerichtshof bestätigte die Entscheidung am 18. Juni 2025 bis auf die Umsetzungsfristen; Freedelity hat Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Auslesen des Personalausweises für Kundenkarten erfordert strikte Datenminimierung und nachweisbare, leicht widerrufbare Einwilligungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Datenminimierung bei Kundenbindungsprogrammen und dem Auslesen von Ausweisen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 4 Nr. 11, Art. 5, 6, 7, 24 und 25 DSGVO; Art. 100 § 1 9°, 10° und 12° LCA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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14.11.2024 Orange SACNIL: 50 Mio. EUR gegen Orange wegen Werbung zwischen E-Mails und Cookies FrankreichWerbung und Einwilligung 50 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen Orange SA eine Geldbuße von 50.000.000 EUR, weil der Konzern im Posteingang seines E-Mail-Dienstes ohne Einwilligung Werbeanzeigen im Erscheinungsbild echter E-Mails einblendete, die mehr als 7,8 Mio. Nutzer zu sehen bekamen (Art. L. 34-5 CPCE). Zudem wurden auf orange.fr bereits gesetzte Cookies nach dem Widerruf der Einwilligung weiter ausgelesen (Art. 82 Loi Informatique et Libertés); dafür ordnete die CNIL Abhilfe binnen drei Monaten unter einem Zwangsgeld von 100.000 EUR je Tag an. Orange hat die Entscheidung beim Conseil d'État angefochten, der am 17. April 2026 dem Conseil constitutionnel die Frage vorlegte, ob Art. L. 34-5 CPCE verfassungsgemäß ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeflächen, die wie persönliche E-Mails aussehen, gelten als Direktwerbung per E-Mail und brauchen eine vorherige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung im Posteingang und Widerruf der Cookie-Einwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Orange hatte die beanstandete Anzeigenform im November 2023 eingestellt; das neue Format grenzt Werbung klar von E-Mails ab.
Veröffentlicht
10.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.11.2024 Uptime-IT ApSDänemark: 40.000 Kronen gegen IT-Dienstleister mit unbrauchbaren Backups nach Ransomware DänemarkAuftragsverarbeitung 5.363 €

Als Auftragsverarbeiter eines Chiropraktikerhauses hatte der IT-Dienstleister Backups verschlüsselt, ohne den Schlüssel zu sichern; nach einem Ransomware-Angriff 2020 ließen sich Patientendaten mit Gesundheitsangaben und CPR-Nummern nicht wiederherstellen. Die Datatilsynet zeigte das Unternehmen an und schlug 50.000 Kronen vor; das Gericht verurteilte es am 12.11.2024 zu 40.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung regelmäßig getestet wird – inklusive Zugriff auf die Schlüssel.

Behörde / Gericht
Dänisches Gericht auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO; Auftragsverarbeitungsvertrag
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 40.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.11.2024 Telefónica Venezolana C.A.Telefónica Venezolana: 85,26 Mio. USD wegen Bestechung bei staatlicher Devisenauktion USABestechung von Amtsträgern 79,1 Mio. €

Die venezolanische Tochter der spanischen Telefónica S.A. schloss eine DPA und zahlt eine Strafe von 85.260.000 USD. Um 2014 bei einer staatlichen Devisenauktion Bolívares in US-Dollar tauschen zu dürfen, ließ sie zwei Lieferanten rund 28,9 Mio. USD an einen Vermittler zahlen, von denen ein Teil an venezolanische Amtsträger ging, und glich die Kosten über überteuerte Gerätekäufe bei diesen Lieferanten aus. Aus der Auktion erhielt sie mehr als 110 Mio. USD, über 65 % der insgesamt zugeteilten Mittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkäufe mit auffälligen Preisaufschlägen können Bestechung finanzieren – Preisabweichungen gehören zwingend in die Compliance-Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überhöhte Einkaufspreise bei Lieferanten als verdeckter Bestechungskanal

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Anerkannt wurden Kooperation (anfangs durch verspätete Herausgabe von Unterlagen geschmälert) und Abhilfe: Disziplinarmaßnahmen bis zu Kündigungen, unabhängige Compliance-Funktion mit Chief Compliance Officer, Prüfung aller Geschäfte mit abweichender Preisgestaltung, strengere Kontrolle von Drittparteien; Abschlag von 20 %.
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 85.260.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.11.2024 OpenAIGarante: 15 Mio. Euro gegen OpenAI wegen ChatGPT – später vom Gericht aufgehoben ItalienKI-Systeme aufgehoben

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte 15 Mio. Euro, weil OpenAI ChatGPT ohne geeignete Rechtsgrundlage mit Nutzerdaten trainierte, Transparenzpflichten verletzte, eine Datenpanne vom März 2023 nicht meldete und keine Altersprüfung vorsah; zusätzlich wurde eine sechsmonatige Informationskampagne angeordnet. Das Tribunale di Roma gab der Klage von OpenAI mit Urteil Nr. 4153/2026 (veröffentlicht am 18.03.2026) statt; der Garante hat den Bescheid daraufhin von seiner Website genommen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer KI-Modelle mit personenbezogenen Daten trainiert, braucht vorab eine dokumentierte Rechtsgrundlage und eine Altersprüfung.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO (Rechtsgrundlage, Transparenz, Meldung von Datenpannen, Schutz Minderjähriger)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.12.2024

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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01.11.2024 GlobalFoundries U.S. Inc.; GlobalFoundries U.S. 2 LLCBIS: 500.000 USD gegen GlobalFoundries wegen Lieferungen an gelistete Firma USAExportkontrolle und Dual-Use 459.348 €

Das Bureau of Industry and Security verhängte im Rahmen eines Vergleichs gegen GlobalFoundries U.S. Inc. und ihre Tochter GlobalFoundries U.S. 2 LLC eine Zivilstrafe von 500.000 USD. Zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 hatte das Unternehmen in 74 Sendungen Halbleiter-Wafer im Wert von rund 17,1 Mio. USD ohne Genehmigung an SJ Semiconductor geliefert, ein Unternehmen auf der Entity List; wegen eines Dateneingabefehlers war der vom Kunden benannte Dienstleister im Screening-System nicht geprüft worden. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch vom Kunden benannte Dienstleister wie Test- und Montagebetriebe müssen gegen Sanktions- und Entity-Listen geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening aller Transaktionsbeteiligten

Behörde / Gericht
U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
Rechtsgrundlage
15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen führten laut BIS zu einer deutlichen Minderung der Strafe.
Veröffentlicht
01.11.2024

Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf USAIrreführende Werbung und Preisangaben 23,2 Mio. €

Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Quellen

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22.10.2024 Unisys Corp.SEC: 4 Mio. $ gegen Unisys wegen verharmloster Cybervorfälle nach SolarWinds USAVeröffentlichungs- und Meldepflichten 3,7 Mio. €

Unisys stellte Cyberrisiken in Pflichtveröffentlichungen als hypothetisch dar, obwohl es zwei Einbrüche mit Datenabfluss im Zusammenhang mit der SolarWinds-Kompromittierung erlebt hatte. Am selben Tag verhängte die SEC auch Strafen gegen Avaya (1 Mio. $), Check Point (995.000 $) und Mimecast (990.000 $).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingetretene Cybervorfälle dürfen in Anlegerinformationen nicht als bloßes Risiko beschrieben werden – Disclosure-Prozesse müssen IT-Sicherheit einbinden.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act of 1933, Securities Exchange Act of 1934 (inkl. Disclosure Controls)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kooperation im Verfahren und Verbesserung der Cybersicherheitskontrollen.
Veröffentlicht
22.10.2024

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.10.2024 Telekommunikationsanbieter, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen unberechtigter SIM-Duplikate SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Telekommunikationsanbieter stellte ein Duplikat der SIM-Karte einer Kundin aus, das diese nicht beantragt hatte. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte 200.000 Euro wegen Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage (Art. 6) und 1.000.000 Euro, weil das Verfahren von vornherein keine geeigneten Vorkehrungen gegen solche Fehler enthielt (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro, und ordnete Maßnahmen an, damit Duplikate nur vom Anschlussinhaber beantragt werden können; das Unternehmen kündigte eine verwaltungsgerichtliche Klage an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

SIM-Duplikate dürfen nur nach belastbarer Prüfung der Identität des Anschlussinhabers ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei SIM-Tausch (SIM-Swapping)

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
13.05.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 ein spanisches TelekommunikationsunternehmenAEPD: 1,3 Mio. Euro gegen ein Telekommunikationsunternehmen nach Massenabruf über Beschäftigtenportal SpanienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 1,3 Mio. €

Über ein aus dem Internet erreichbares Beschäftigtenportal eines spanischen Telekommunikationsunternehmens, das nur mit Benutzername und Passwort gesichert war, riefen Unbefugte mit dem Benutzerkonto eines Beschäftigten massenhaft Kundendaten ab; betroffen waren Festnetznummern sowie technische und Konfigurationsdaten der Kundengeräte von rund 1,4 Mio. Personen. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte nach den Entscheidungsgründen 800.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 500.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 1.300.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Portale brauchen Abruflimits und Überwachung, damit ungewöhnliche Massenabfragen sofort auffallen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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09.09.2024 ein US-amerikanischer SoftwareanbieterSEC: US-Softwareanbieter zahlt 692.250 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien USARepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 626.868 €

Der Anbieter von Hausverwaltungssoftware ließ Beschäftigte in zwei Arbeitsverträgen und einer Vergleichsvereinbarung auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; 68 Beraterverträge (Januar 2020 bis Oktober 2023) untersagten freiwillige Auskünfte an Behörden. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Anbieter 692.250 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Anpassung der Vorlagen nach Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
Veröffentlicht
09.09.2024

Originalbetrag 692.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink

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02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 261.697 €

Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und Countdown-Rabatte

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
02.08.2024

Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 330.066 €

Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
23.07.2024

Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink

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19.07.2024 ein französischer DrohnenherstellerDrohnenhersteller: irreführender Halbjahresbericht vor Übernahmeangebot FrankreichMarktmissbrauch und Insiderhandelanonymisiert 150.000 €

Der Drohnenhersteller verbreitete im Halbjahresbericht 2018 irreführende Angaben zu fehlenden Wertminderungsindikatoren der Drohnensparte, dem Goodwill und dem Ergebnis. Sanktion gegen das Unternehmen: 150.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werthaltigkeitstests verlustreicher Sparten sind im Übernahmekontext besonders sensibel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Finanzberichterstattung bei Übernahmeplänen

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 15 MAR; Art. 8 und 14 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink

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04.07.2024 ein italienischer Dienstleister für Druck- und PostdiensteGarante: 900.000 EUR gegen einen Dienstleister nach Ransomware-Angriff über bekannte Lücke ItalienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 900.000 €

Ein italienischer Dienstleister meldete im August 2023 einen Ransomware-Angriff, der Server und Arbeitsplätze blockierte und Daten von rund 25.000 Personen betraf. Der Garante stellte fest, dass die ausgenutzten Schwachstellen seit September 2022 öffentlich bekannt und vom Softwarehersteller sowie von der italienischen Cybersicherheitsbehörde ACN gemeldet waren, die Systeme aber fast ein Jahr lang nicht aktualisiert wurden; er verhängte 900.000 EUR und ordnete ein formalisiertes Schwachstellenmanagement mit Zielwerten für Erkennungs- und Reaktionszeiten an. Den Vorwurf eines Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO stellte er ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsupdates für öffentlich bekannte Schwachstellen müssen priorisiert und nachweisbar eingespielt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patch-Management und Ransomware-Prävention

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, 25, 32 und 33 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Mildernd: Kooperation mit der Behörde sowie Aktualisierung der Systeme und ein Verbesserungsplan für den Umgang mit sicherheitskritischen Warnungen.
Veröffentlicht
22.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.07.2026 · Direktlink

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26.06.2024 ein britischer Softwarehersteller mit zwei TochtergesellschaftenSoftwarehersteller: 16,5 Mio. USD und Verkaufsverbot für Browsingdaten USACookies und Trackinganonymisiert 15,4 Mio. €

Die FTC hat ihre endgültige Anordnung gegen einen britischen Softwarehersteller, dessen tschechische Tochter und die frühere Datentochter des Herstellers erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde sammelte der Hersteller über Browsererweiterungen und Virenschutzsoftware detaillierte Browsingdaten, speicherte sie unbegrenzt und verkaufte sie über die Datentochter ohne ausreichende Information und Einwilligung an mehr als 100 Dritte, obwohl die Produkte mit dem Schutz vor Online-Tracking beworben wurden. Der Hersteller muss 16.500.000 USD zur Entschädigung von Verbrauchern zahlen, darf Browsingdaten nicht mehr für Werbezwecke verkaufen oder lizenzieren, muss die an die Datentochter übertragenen Daten samt daraus abgeleiteter Produkte und Algorithmen löschen und ein Datenschutzprogramm einrichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Schutz vor Tracking wirbt, darf dieselben Nutzungsdaten nicht selbst zu Geld machen – Werbeaussage und Datenverwendung müssen zusammenpassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzversprechen und tatsächliche Datenverwendung; Verkauf von Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.06.2024

Originalbetrag 16.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.

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10.06.2024 ein deutscher Hersteller von NetzwerktechnikBundeskartellamt: knapp 16 Mio. Euro gegen Netzwerktechnik-Hersteller wegen Preisbindung DeutschlandKartelle und Absprachenanonymisiert Bußgeld

Das Bundeskartellamt verhängte gegen einen deutschen Hersteller von Netzwerktechnik und eine verantwortlich handelnde Person Geldbußen von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung: Mitarbeitende des Herstellers stimmten mit sechs Elektronikfachhändlern Anhebungen der Endverbraucherpreise für seine Produkte ab, forderten teils Zielpreise, überwachten die Preise mit spezieller Software und drohten teils Lieferstopps oder Konditionenkürzungen an. Auslöser waren ein anonymer Hinweis im Hinweisgebersystem und weitere Markthinweise; die Bescheide sind im Settlement rechtskräftig, gegen die Händler erging kein Bußgeld.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zielpreislisten und Preisüberwachung von Händlern durch den Vertrieb sind Beweise für Preisbindung; Vertriebsteams brauchen klare Grenzen bei der Preispflege.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertikale Preisbindung durch Vertriebsteams

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Beschleunigte einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement).
Veröffentlicht
02.07.2024
Quellen

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21.05.2024 ein niederländischer TelekommunikationsanbieterNiederlande: 2,25 Mio. Euro gegen Telekommunikationsanbieter wegen unzureichend gesichertem Abhörsystem NiederlandeKritische Infrastrukturenanonymisiert 2,25 Mio. €

Ein niederländischer Telekommunikationsanbieter traf laut RDI von Oktober 2021 bis Dezember 2022 nicht die nötigen Maßnahmen, um Daten aus der gesetzlichen Telekommunikationsüberwachung vor Unbefugten zu schützen: Der Sicherheitsplan genügte nicht, Personal mit Zugriff war unzureichend überprüft (fehlende Funktionsbeschreibungen, Geheimhaltungserklärungen, Führungszeugnisse), und logische wie physische Zugangskontrollen waren mangelhaft. Ein tatsächlicher unbefugter Zugriff wurde nicht festgestellt; die Buße beträgt 2,25 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnittstellen für Behördenzugriffe sind Hochrisikosysteme; Zugriffskontrollen und Überprüfung des Personals müssen dokumentiert und lückenlos sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangskontrolle und Personalüberprüfung bei Überwachungsschnittstellen

Behörde / Gericht
Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Telecommunicatiewet Art. 15.4; Besluit beveiliging gegevens telecommunicatie (Bbgt) Art. 2, 3, 4, 8
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Mängel nach Feststellung behoben; kein tatsächlicher unbefugter Zugriff festgestellt.
Veröffentlicht
22.10.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 166.013 €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für neue Technologien

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024

Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

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20.05.2024 ein US-amerikanischer DatendienstleisterFTC: US-Datendienstleister muss nach Hackerangriff Altdaten löschen und Sicherheit ausbauen USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Anordnung

Laut FTC-Beschwerde nutzte ein Angreifer Anfang 2020 Schwachstellen im Netz des Datendienstleisters für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen und erbeutete große Mengen unverschlüsselter Daten, darunter Sozialversicherungs- und Kontonummern von Millionen Menschen; der Angriff blieb drei Monate unentdeckt, der Dienstleister informierte seine Kunden erst nach fast zwei Monaten und stellte das Ausmaß irreführend dar. Die endgültige Anordnung verlangt ein umfassendes Sicherheitsprogramm, einen Löschplan, das Löschen nicht mehr benötigter Daten und die Meldung künftiger meldepflichtiger Vorfälle an die FTC.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten, die nicht mehr gebraucht werden, sind bei einem Angriff reines Risiko – Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen sind Sicherheitsmaßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenminimierung, Verschlüsselung und ehrliche Vorfallkommunikation

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

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16.05.2024 ein US-amerikanischer Anbieter von GesichtserkennungAP Niederlande: 30,5 Mio. Euro gegen Gesichtserkennungsanbieter wegen Gesichtsdatenbank NiederlandeKI-Systemeanonymisiert 30,5 Mio. €

Der Anbieter verarbeitet ohne Rechtsgrundlage biometrische Daten von Personen in den Niederlanden für eine aus dem Internet zusammengetragene Gesichtserkennungsdatenbank, informierte Betroffene nicht, beantwortete Auskunftsersuchen nicht und benannte keinen EU-Vertreter. Neben 30,5 Mio. Euro Bußgeld verhängte die Behörde vier Anordnungen unter Zwangsgeld.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich zugängliche Fotos sind keine Freigabe für biometrische Auswertung – Nutzer solcher Dienste riskieren eigene Bußgelder.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1, 12, 14, 15, 27
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
03.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.05.2026 · Direktlink

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01.05.2024 ein Schweizer IT-Dienstleister und zwei Schweizer BundesämterEDÖB: Datenschutzverstöße bei IT-Dienstleister und zwei Bundesämtern nach Ransomware-Angriff SchweizAuftragsverarbeitunganonymisiert Sonstiges

Nach dem Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister stellte der EDÖB fest, dass Personendaten zweier Bundesämter über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu dem Dienstleister gelangt waren. Der Dienstleister bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (DSG)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
01.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.05.2026 · Direktlink

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22.04.2024 ein singapurischer LohnabrechnungsdienstleisterSingapurischer Lohnabrechner: 4.000 SGD nach Ransomware-Leak von Gehaltsdaten eines Kunden SingapurBeschäftigtendatenanonymisiert 2.761 €

Über ein kompromittiertes Nutzerkonto verschaffte sich ein Angreifer zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 per Remote Desktop Zugang zu Servern des Lohnabrechnungsdienstleisters und leitete Daten aus; auf einer Leak-Seite erschienen Daten von Beschäftigten eines Kunden, darunter Name, Ausweisnummer, Bankkonto und Gehalt. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil die sensiblen Daten auf ungesicherten internen Laufwerken lagen, Beschäftigte lokale Administratorrechte hatten und keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand. Wegen der Rolle als Lohnabrechner und der Art der Daten hielt sie eine Geldbuße für angemessen und setzte 4.000 SGD fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lohn- und Gehaltsdaten gehören in zugriffsbeschränkte Bereiche, und Beschäftigte sollten weder lokale Administratorrechte noch die Möglichkeit unkontrollierter Softwareinstallationen haben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine eigenmächtige Softwareinstallation und restriktive Administratorrechte auf Dienstgeräten

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
Veröffentlicht
22.04.2024

Originalbetrag 4.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.04.2026 · Direktlink

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15.04.2024 ein tschechischer AntivirenherstellerAntivirenhersteller: 351 Mio. CZK für Weitergabe von Browserverläufen an Tochter TschechienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 13,9 Mio. €

Der Antivirenhersteller gab 2019 pseudonymisierte Browserverläufe von rund 100 Mio. Nutzern an eine Tochtergesellschaft weiter, die Marketingkunden Einblicke ins Onlineverhalten verkaufte. Die als anonym deklarierten Daten ließen eine Re-Identifizierung zu und die Nutzer wurden falsch informiert; die Datenschutzbehörde verhängte rechtskräftig 351 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierte Daten sind keine anonymen Daten – wer Nutzungsdaten weitergibt, muss Re-Identifizierungsrisiken prüfen und ehrlich informieren.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung, Transparenz), One-Stop-Shop-Verfahren
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
15.04.2024

Originalbetrag 351.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.04.2026 · Direktlink

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25.03.2024 eine Stiftung hinter einem internationalen Krypto-IdentitätsprojektPortugal: CNPD stoppt Iris-Scans einer Krypto-Stiftung für 90 Tage PortugalBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Anordnung

Die Datenschutzbehörde ordnete gegenüber der Stiftung als Eilmaßnahme an, die Erhebung biometrischer Daten (Iris, Augen, Gesicht) in ganz Portugal binnen 24 Stunden für 90 Tage auszusetzen. Anlass waren Beschwerden über die Erfassung Minderjähriger, fehlende Möglichkeiten zur Löschung und zum Widerruf der Einwilligung sowie unzureichende Information bei inzwischen über 300.000 erfassten Personen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer biometrische Daten gegen Gegenleistung sammelt, muss Einwilligung, Widerruf, Löschung und Altersprüfung von Anfang an wirksam gestalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Daten, Einwilligung und Schutz Minderjähriger

Behörde / Gericht
Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. b Lei n.º 58/2019
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.03.2026 · Direktlink

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16.01.2024 ein belgischer DatenhändlerBelgischer Datenhändler: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt BelgienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 157.176 €

Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. einen Datenqualitätsdienst des Händlers, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Einstellung eines Datenlieferdienstes und Vernichtung einer Verbraucherdatenbank.
Veröffentlicht
16.01.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink

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03.01.2024 ein koreanischer SpieleanbieterKoreanischer Spieleanbieter änderte Gewinnchancen von Lootboxen verdeckt: 11,6 Mrd. KRW SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 8,13 Mio. €

Die KFTC stellte fest, dass der Spieleanbieter die Wahrscheinlichkeiten kostenpflichtiger Zufallsgegenstände (Lootboxen) in zwei seiner Onlinespiele zum Nachteil der Spieler änderte und dies nicht oder falsch mitteilte. Sie wertete das als Täuschung von Verbrauchern nach dem E-Commerce-Gesetz und setzte neben einer Unterlassungsanordnung vorläufig Geldbußen von insgesamt 11.642 Mio. KRW fest (11.593 Mio. KRW für das eine, 49 Mio. KRW für das andere Spiel), nach Angaben der KFTC den bis dahin höchsten Betrag nach diesem Gesetz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zufallsgegenstände verkauft, muss jede Änderung der Gewinnwahrscheinlichkeiten korrekt und rechtzeitig offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Lootboxen und Wahrscheinlichkeitsangaben

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce (E-Commerce-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
03.01.2024

Originalbetrag 11.642.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.01.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.01.2026 · Direktlink

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29.12.2023 ein französisches IT-BeratungsunternehmenIT-Dienstleister: 100.000 Euro für Unterauftragsverarbeiter ohne Genehmigung FrankreichAuftragsverarbeitunganonymisiert 100.000 €

Die CNIL verhängte gegen ein nicht namentlich genanntes IT-Beratungsunternehmen (Systeme und Software) 100.000 Euro Bußgeld, weil es als Auftragsverarbeiter ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuzog und die Sicherheit der Daten nicht gewährleistete. Die Entscheidung ist nur in der Sanktionsliste der CNIL mit Datum, Organisationsart, Verstößen und Betrag verzeichnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftragsverarbeiter dürfen Unterauftragsverarbeiter nur mit vorheriger Genehmigung des Verantwortlichen einschalten; Verantwortliche sollten das vertraglich festlegen und prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterauftragsverarbeitung nur mit Genehmigung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
DSGVO – laut CNIL-Liste Verbot für Auftragsverarbeiter, ohne Genehmigung des Verantwortlichen einen weiteren Auftragsverarbeiter einzusetzen, sowie mangelnde Datensicherheit (Artikel in der Liste nicht angegeben)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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22.12.2023 zwei portugiesische Gesellschaften eines internationalen IT-BeratungskonzernsPortugal: 2,48 Mio. Euro gegen IT-Berater wegen No-Poach-Absprache mit Softwarehersteller PortugalKartelle und Absprachenanonymisiert 2,48 Mio. €

Die Wettbewerbsbehörde schloss gegenüber zwei portugiesischen Gesellschaften des IT-Beratungskonzerns ein Vergleichsverfahren mit einer Geldbuße von 2.481.000 EUR ab, weil der Beratungskonzern und ein Softwarehersteller zwischen Januar 2014 und Januar 2022 Beschäftigte des jeweils anderen Unternehmens aus ihren Auswahlverfahren für Spezialisten für die Software dieses Herstellers ausschlossen oder nicht einstellten (No-Poach). Die Geldbuße wurde im Vergleich um 30 % reduziert; im selben Verfahren wurden auch die portugiesische Gesellschaft des Softwareherstellers, eine Gesellschaft eines Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsnetzwerks und später eine IT-Dienstleistungsgruppe sanktioniert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Mitarbeitenden abzuwerben, sind Kartelle und gehören in jede Kartellrechtsschulung für HR.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abwerbeverbote (No-Poach) zwischen Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 lit. c Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 Abs. 1 lit. c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren (transação) in der Ermittlungsphase mit Beweisbeiträgen und freiwilliger Zahlung; Reduktion um 30 %.
Veröffentlicht
25.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 vier Gesellschaften eines japanischen Elektronik- und UnterhaltungskonzernsKonsolenhersteller: 13,527 Mio. EUR für Ausbremsen fremder Controller FrankreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 13,5 Mio. €

Der Konzern missbrauchte von November 2015 bis April 2020 seine beherrschende Stellung bei Controllern für seine Spielkonsole der vierten Generation: Über Updates wurden Controller ohne Lizenz des Konzerns von der Konsole getrennt, während die Kriterien für das Lizenzprogramm intransparent blieben. Die Autorité de la concurrence hielt die mit der Bekämpfung von Fälschungen begründeten Maßnahmen für unverhältnismäßig und verhängte gesamtschuldnerisch 13.527.000 EUR gegen vier Gesellschaften des Konzerns.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Sperren gegen Fremdzubehör müssen nachweisbar notwendig und verhältnismäßig sein, und Lizenzkriterien gehören offengelegt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Ausschlussmaßnahmen und intransparente Lizenzprogramme

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 ein polnischer Anbieter von Sicherheitstechnik und drei DistributorenSicherheitstechnik-Anbieter und Distributoren: 32,5 Mio. PLN für Preis- und Kundenabsprachen PolenKartelle und Absprachenanonymisiert 7,5 Mio. €

Das UOKiK stellte fest, dass ein Anbieter von Sicherheitstechnik mit seinen Distributoren die Preise für Produkte seiner Marke (Videoüberwachung, Zutrittskontrolle, Zubehör) festgelegt und Verkaufsgeschäfte mit Abnehmern unter den Distributoren aufgeteilt hat. Die Geldbußen gegen die Kapitalgesellschaften betragen zusammen 32.538.257,41 PLN (der Anbieter 22.191.472,31, drei Distributoren 6.716.275,63, 1.880.340,62 und 1.750.168,85 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Zuteilung von Endkundengeschäften an einzelne Distributoren ist ebenso verboten wie die Vorgabe von Wiederverkaufspreisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisbindung und Kundenzuteilung im Distributionsvertrieb

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 32.538.257,41 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 ein ungarischer IT-Dienstleister für ein landesweites SchulverwaltungssystemSchulverwaltungssystem: 110 Mio. HUF gegen IT-Dienstleister nach Hackerangriff UngarnAuftragsverarbeitunganonymisiert 285.544 €

Der Betreiber eines landesweiten Schulverwaltungssystems, der dafür als Auftragsverarbeiter der Schulen tätig ist, hatte die Sicherheitseinstellungen seiner internen Entwicklungsumgebung nicht risikogerecht gestaltet; über sie verschaffte sich ein Angreifer Zugang zu Daten. Zudem meldete das Unternehmen den Vorfall den verantwortlichen Schulen nicht unverzüglich. Die NAIH verhängte 110.000.000 HUF und verpflichtete das Unternehmen, die Schulen über die Feststellungen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Entwicklungsumgebungen mit Zugang zu Echtdaten brauchen Schutz wie Produktivsysteme, und ein Auftragsverarbeiter muss seine Auftraggeber ohne Verzögerung über einen Vorfall informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit von Entwicklungs- und Testumgebungen; Meldepflicht des Auftragsverarbeiters

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, Art. 33 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.12.2023

Originalbetrag 110.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2023.

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04.12.2023 ein großer Telekommunikationskonzern aus der EidgenossenschaftWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Telekommunikationskonzern wegen Glasfaser-Netzbaustrategie SchweizMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 19,4 Mio. €

Der Konzern baute sein Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete den Konzern zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.

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