Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 1,04 Mrd. € 63 % · 22 Fälle
- Australien 314,8 Mio. € 19 % · 4 Fälle
- Vereinigtes Königreich 124,6 Mio. € 8 % · 74 Fälle
- Schweiz 82,3 Mio. € 5 % · 2 Fälle
- EU 75,9 Mio. € 5 % · 66 Fälle
- Südkorea 5,12 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Kanada 3,08 Mio. € 0 % · 13 Fälle
- Hongkong 2,77 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Neuseeland 595.577 € 0 % · 2 Fälle
- Vereinigte Arabische Emirate 384.254 € 0 % · 9 Fälle
- 5 weitere466.947 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Sanktionen und Exportkontrolle 472,1 Mio. € 29 % · 11 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 449,2 Mio. € 27 % · 16 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 398,5 Mio. € 24 % · 43 Fälle
- Korruption und Bestechung 226,5 Mio. € 14 % · 4 Fälle
- Datenschutz 44,5 Mio. € 3 % · 80 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 21,3 Mio. € 1 % · 8 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 19,8 Mio. € 1 % · 13 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 12,4 Mio. € 1 % · 9 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 8,58 Mio. € 1 % · 15 Fälle
- Hinweisgeberschutz 82.264 € 0 % · 2 Fälle
- 2 weitere0 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 1,37 Mrd. € 83 % · 81 Fälle
- McKinsey and Company Africa (Pty) Ltd 116,6 Mio. € 7 % · 1 Fall
- SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale) 18,4 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Capita plc und Capita Pension Solutions Limited 16,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Platinum Gaming Limited 11,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- BIT Mining Ltd. (vormals 500.com) 9,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Stericycle, Inc. 9,23 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Philip Morris Italia S.r.l. 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Società Cooperativa Culture (CoopCulture) 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 115 weitere75,6 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 10 | 4,26 Mio. € |
| 2023 | 44 | 1,29 Mrd. € |
| 2024 | 46 | 201,8 Mio. € |
| 2025 | 59 | 98,6 Mio. € |
| 2026 | 51 | 53,7 Mio. € |
210 Fälle
18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen Anordnung
Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.
„Ab“-Preise und Lockangebote
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- 株式会社金宝堂に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 18.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 18.09.2026 mit Maßnahmenanordnung 消表対第807号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.09.2026 Fire Protection Recycling LimitedTödlich explodierter Feuerlöscher beim Recycling – 40.000 £ Strafe 46.730 €
Beim Entleeren ausgemusterter Pulverlöscher in Oldbury explodierte 2023 ein Kartuschenlöscher und traf einen 37-jährigen Beschäftigten tödlich am Kopf. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren, geeignete Lagerung und eine Rückhaltevorrichtung beim Entleeren; der Recyclingbetrieb (laut Jahresabschluss 20 Beschäftigte) wurde zu 40.000 £ plus 17.034,25 £ Kosten verurteilt.
Auch Routinearbeiten mit Druckbehältern brauchen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und technische Rückhaltung – Erfahrung ersetzt keine Schutzvorrichtung.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2026.
- Fire extinguisher recycling company fined after 'thoughtful and kind' man killed at work (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Fire Protection Recycling Limited (07249428) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette 316.875 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.
Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.
Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Sportschoolketen krijgt ruim 3 ton euro aan boetes Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks 485.256 €
Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: QuinnBet (Gibraltar) Limited (Settlement 20.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited to pay £609,104 for regulatory failures (20.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.08.2026 Truro Sawmills LimitedSägewerk in Cornwall ignoriert drei Verbesserungsanordnungen: 20.000 £ 23.330 €
Nach Angaben der HSE schützte das Sägewerk Beschäftigte nicht vor Holzstaub (kein Fit-Test für Atemschutz, keine Gesundheitsüberwachung) und ließ Stapler ohne Schulung fahren; drei Verbesserungsanordnungen der HSE blieben unbeachtet. Das Gericht verhängte gegen das Unternehmen, einen Kleinstbetrieb, 20.000 £ Geldstrafe plus 5.000 £ Kosten.
Verbesserungsanordnungen der Aufsicht sind Fristen, keine Empfehlungen; wer sie liegen lässt, riskiert eine Strafe.
Staplerschulung und Schutz vor Holzstaub
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Truro Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) und Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen 2.998 €
Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.
Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.08.2026 (Poliserv JG (PJG) SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros 9.115 €
Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.
Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.
Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- §§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak – Panzer Norge AS (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Panzer Norge AS, 24/17922, 11.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls 54.316 €
Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.
Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.
Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 06.08.2026 (AMATO BESTSELLER S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen 375.000 €
Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.
Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.
Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- § 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.
- OLG Linz, 9 Bs 153/26b vom 05.08.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle Anordnung
Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 249.415 €
The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.
- Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation (03.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation 34.327 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.
Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen 5,57 Mio. €
Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.
B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.
Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Evolution Malta Holding Limited (Settlement 23.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited to pay £4.75m (23.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen 144.584 €
FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.
Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.
Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Nova Scotia Gaming Corporation Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Sonstiges
Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.
Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Employment Tribunal, Entscheidung 8002526/2025 (Entscheidungsliste GOV.UK) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel 1,04 Mio. €
Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.
Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.
Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Petfre (Gibraltar) Limited (Settlement 30.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited to pay £900,000 for regulatory failures (30.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 One Way Environmental Services LLC; Coastal Environmental Solutions Inc.; BWC Terminals LLCSchwefelsäure-Unfall Channelview: 3,52 Mio. USD OSHA-Strafen gegen drei Arbeitgeber 3,09 Mio. €
Nach dem Austritt von rund einer Million Gallonen Schwefelsäure auf dem Gelände von BWC Terminals in Channelview (Texas) im Dezember 2025 hat OSHA drei Arbeitgebern Strafen von zusammen 3.520.703 USD vorgeschlagen. Auf den Personaldienstleister One Way Environmental Services entfallen 3.045.452 USD für 18 als vorsätzlich-schwerwiegend und fünf als schwer eingestufte Verstöße, weil er Beschäftigte ohne ausreichende Schulung, Atemschutz-Passtests und Schutzmaßnahmen zur Reinigung schickte; der beauftragte Entsorger Coastal Environmental Solutions soll 392.501 USD zahlen und BWC Terminals, das frische und verbrauchte Säure trotz Warnungen gemischt hatte, 82.750 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer Aufräumarbeiten nach einem Chemieunfall weitervergibt, muss Schulung, Atemschutz und Notfallplanung der Nachunternehmer prüfen.
Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten nach Chemieunfällen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act (u. a. Vorschriften zu Gefahrstoffeinsätzen und Notfallmaßnahmen sowie Atemschutz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- nicht rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.520.703 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.
Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- CBP issues 2 Withhold Release Orders on Needle Craft and Casual Wear Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro 1.948 €
Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.
Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.
Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 15.06.2026 (SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ 7 Mio. €
Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.
Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- AGCM, Provvedimento PS12940 (Adunanza 09.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 10.06.2026: PS12940 – Sanzione di 7 milioni a Philip Morris Italia S.r.l. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben 3,43 Mio. €
Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.
Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NY Attorney General press release: More Than $3.9 Million from Xponential Fitness for Misleading Franchise Owners Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, Xponential Fitness, Inc. et al. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht 16.500 €
Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.
Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (08.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (14.07.2025, Jahresbericht 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung 565.485 €
Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.
Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.
Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees CityFitness fined $1.12m for a misleading ‘transaction fee’ (09.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: CityFitness Group Limited (PRJ0048254) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen 82.264 €
Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.
Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Employment Tribunal, Entscheidung 2404668/2024 (Entscheidungsliste GOV.UK) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank 901.597 €
Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- OFAC Enforcement Release: FTI Consulting, Inc. Settles with OFAC for $1,050,000 (01.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 131.906 €
Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.
- Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS 346.600 €
Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen 30.092 €
Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.
Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.
Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Department of Internal Affairs: Law firm fined for anti-money laundering breaches (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 62.555 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu 12066424 Canada Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.04.2026 PricewaterhouseCoopers Hong KongPwC Hongkong: 1 Mrd. HKD Entschädigung für Evergrande-Aktionäre nach SFC-Vereinbarung Sonstiges
PricewaterhouseCoopers Hong Kong hat sich in einer Vereinbarung mit der Securities and Futures Commission verpflichtet, 1.000.000.000 HKD zur Entschädigung unabhängiger Minderheitsaktionäre der China Evergrande Group bereitzustellen; im Gegenzug sieht die Aufsicht ohne Haftungsanerkenntnis von weiteren Schritten ab. Mutmaßlich war der geprüfte Umsatz von China Evergrande für 2019 um 44,79 % und für 2020 um 69,03 % überhöht, und PwC Hong Kong war als Abschlussprüfer mutmaßlich an der Verbreitung falscher Informationen beteiligt, wahrte mutmaßlich die Unabhängigkeit nicht und ließ mutmaßlich Manipulationen des Managements bei Prüfungsstichproben und Baustellenbesichtigungen zu.
Abschlussprüfer, die Manipulationen bei ihren Prüfungshandlungen hinnehmen, tragen ein erhebliches Entschädigungsrisiko gegenüber Anlegern.
Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung in der Abschlussprüfung
- Behörde / Gericht
- Securities and Futures Commission (SFC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- s. 277 SFO (Cap. 571) (Auffassung der SFC, von PwC HK nicht anerkannt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub Anordnung
Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.
Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.
Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen
- Behörde / Gericht
- Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Automobile Association Developments Limited (01878835) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot 92.442 €
Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.
Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.
Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.
- Lancashire company and director fined for illegal exports Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag 3R Technology UK Limited (11188539) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink
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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro 1.500 €
Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.
Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.
Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „Fitsypro“), 24.03.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte 561.854 €
Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.
Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.
Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung
- Behörde / Gericht
- Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- Hundreds of employers handed penalties for illegally underpaying workers (DBT/HMRC/Fair Work Agency, 19 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- National Minimum Wage Naming Scheme: Round 23 – Full list of employers and arrears (DBT) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Busy Bees Nurseries Limited (03454787) – Full accounts made up to 31 December 2025, Note 5 Employees (Companies House) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer 3,4 Mio. €
Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.
Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.
Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 du 17 mars 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-03 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-D-03 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 150.737 €
Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs 1,13 Mio. €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).
In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.
Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- OM: Verzet tegen boetes van 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde zandgrond Pressemitteilung einer Behörde
- OM: Boetes van in totaal 1.125.000 euro voor milieufraude met verontreinigde grond na intrekken verzet Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten Sonstiges
Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.
Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.
Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 57.009 €
Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation (26.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb 8.031 €
Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.
Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.
Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)
- Behörde / Gericht
- Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.
- Datatilsynet – Klein2 ApS og Nordic Cleaning ApS indstilles til bøde (Opdatering: afgjort 2. marts 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen 1,45 Mio. €
Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.
- OFAC Enforcement Release: IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million (12.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.02.2026 TMAC LtdICO: 100.000 Pfund gegen TMAC wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 115.969 €
Die ICO verhängte gegen TMAC Ltd eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen 8. Februar und 24. September 2024 260.332 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS (betrieben von der Telephone Preference Service Ltd) eingetragen waren. Außerdem erhielten die Angerufenen nicht die nach Regulation 24 der PECR vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21(1)(b) und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.
- ICO Enforcement: TMAC Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: TMAC Ltd (3 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste 8.200 €
Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).
Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.
Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- AdC sanciona Associação de Guias de Informação Turística dos Açores por fixação de preços Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate 25.500 €
Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.
Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-1.049.138 vom 19.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger 80.000 €
Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).
Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.
Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Απόφαση 44/2025 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung 38.275 €
Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.
Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.
- Behörde / Gericht
- California Privacy Protection Agency (CPPA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.
- CalPrivacy Data Broker Enforcement Strike Force: enforcement actions Pressemitteilung einer Behörde
- CPPA Order of Decision: Rickenbacher Data LLC d/b/a Datamasters (ENF25-172-D-DA) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen Sonstiges
Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.
Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.
Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- 株式会社千葉ロッテマリーンズから申請があった確約計画の認定について (Eintrag, 23.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 23.12.2025 zur Genehmigung des Zusagenplans (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler 2,28 Mio. €
Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.
Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.
Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair to pay £2m for regulatory failures (17.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair Public Statement (17.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Register of regulatory actions (All regulatory actions) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.12.2025 Juventus Football Club S.p.A.CONSOB: 190.000 EUR gegen Juventus wegen Marktmanipulation über Abschlüsse 190.000 €
Die CONSOB verhängte gegen die Juventus Football Club S.p.A. eine Geldbuße von 190.000 EUR nach Art. 187-quinquies TUF, weil ihr eine in ihrem Interesse begangene Marktmanipulation nach Art. 187-ter TUF und Art. 15 MAR zugerechnet wurde. Nach den Feststellungen enthielten die Abschlüsse zum 30.06.2020 und 30.06.2021 und die zugehörigen Mitteilungen falsche oder irreführende Angaben, unter anderem zu Gewinnen aus wechselseitigen Spielertransfers, zu verschobenen Gehaltszahlungen und zu Rückkaufvereinbarungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer Bilanzkennzahlen mit wechselseitigen Geschäften oder Nebenabreden schönt, begeht Marktmanipulation, für die auch die Gesellschaft selbst haftet.
Bilanzierung von Transfergeschäften und Marktmanipulation
- Behörde / Gericht
- CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 187-ter und 187-quinquies Abs. 1 lit. a D.Lgs. 58/1998 (TUF); Art. 15 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 6 Abs. 3 Gesetz 689/1981
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Die CONSOB vermerkte, dass die Gesellschaft ihr internes Kontrollsystem nach den Verstößen verstärkt hat.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 02.01.2026
- CONSOB – Delibera n. 23807 del 17 dicembre 2025 Entscheidung einer Behörde
- CONSOB – Provvedimenti sanzionatori (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel 122.929 €
Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.
Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- WEKO-Medienmitteilung vom 22.01.2026: WEKO büsst Hallenstadion und Ticketcorner Pressemitteilung einer Behörde
- Newsroom-Schnittstelle der Bundesverwaltung: Volltext der WEKO-Medienmitteilung vom 22.01.2026 (weko_13429) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.12.2025 ZMLUK LimitedICO: 105.000 Pfund gegen ZMLUK wegen unerbetener Werbe-E-Mails 119.986 €
Die ICO verhängte gegen ZMLUK Limited eine Geldbuße von 105.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene Werbe-E-Mails für Energiesparprodukte verschickt; der Bescheid nennt dafür den Zeitraum 1. Januar bis 21. Juli 2023. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung). Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 84.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 105.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- ICO Enforcement: ZMLUK Limited. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: ZMLUK Ltd (11 December 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Verwarnung
Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- FCA Final Notice: Institute of Certified Bookkeepers (28 November 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung 44.179 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.
Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.
Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.
Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.
- FSRA Final Notice an FWS Group Ltd vom 24. November 2025 Entscheidung einer Behörde
- ADGM FSRA Regulatory Actions and Sanctions (Durchsetzungsliste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers 6,77 Mio. €
Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).
Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.
Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Nevada Gaming Control Board and Caesars Entertainment, Inc. Enter into Proposed Stipulation for Settlement Regarding Disciplinary Complaint Pressemitteilung einer Behörde
- Nevada Gaming Commission – Disposition, November 2025 Agenda (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab 104.400 €
Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.
Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BNetzA-Pressemitteilung 26.01.2026: Erneuter Anstieg der Beschwerdezahlen (Bußgelder 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.11.2025 Firemount Group Ltd.CBP stoppt Bekleidung der Firemount Group aus Mauritius Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung und Textilien von Firemount Group Ltd. (Mauritius) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Schuldknechtschaft, Täuschung sowie Einschüchterung und Drohungen).
Auch Zulieferer außerhalb klassischer Risikoländer müssen auf Anwerbepraktiken für ausländische Arbeitskräfte geprüft werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- CBP issues Withhold Release Order on Firemount Group Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.11.2025 Lead Pronto LtdICO: 30.000 Pfund gegen Lead Pronto wegen Werbe-SMS zu Heizkessel-Förderungen 34.064 €
Die ICO verhängte gegen Lead Pronto Ltd eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene SMS verschickt, die für staatlich geförderte Zuschüsse für Heizkessel warben. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.
- ICO Enforcement: Lead Pronto Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Lead Pronto Ltd (6 November 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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31.10.2025 SFS Management (Aust) Pty LtdSFS Management: 500.000 AUD Geldstrafen nach Dacheinsturz über einem Kühlraum 282.933 €
Im Oktober 2022 gab das Dach eines industriellen Kühlraums nach, auf dem sieben Beschäftigte Geräte bewegten; sie stürzten rund fünf Meter tief in den Kühlraum. Das Industrial Court verurteilte das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu 480.000 AUD und wegen eines Verstoßes gegen s 46 WHS Act zu weiteren 20.000 AUD, zusammen 500.000 AUD.
Vor Arbeiten auf Dächern muss die Tragfähigkeit geprüft und der Zugang zu nicht begehbaren Flächen unterbunden werden.
Arbeiten auf Dächern und nicht tragfähigen Flächen; Absturzsicherung
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW / Industrial Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- ss 32, 19(1) und s 46 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
Originalbetrag 500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- SafeWork NSW: Prosecutions – October 2025 (SFS Management (Aust) Pty Ltd, 31 October 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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31.10.2025 Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd.Air Sino-Euro: 47.000 SGD – kein Datenschutzbeauftragter, keine internen Regeln, Leck 31.252 €
Nach einem im Dezember 2023 öffentlich gewordenen Cyberangriff auf das Reisebüro waren im Buchungssystem Daten von 336.759 Personen betroffen, teils mit vollständigen Bildern von Ausweisen, Pässen und Geburtsurkunden; ein Teil der Daten wurde ausgeleitet. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest – Datenschutzbeauftragter erst im April 2024 benannt, außer der Datenschutzerklärung für Kunden keine internen Richtlinien, kein Beschwerdeverfahren und keine Information der Beschäftigten – sowie gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), weil Verträge mit den IT-Dienstleistern zu Sicherheitsaufgaben fehlten, keine Sicherheitsüberprüfungen stattfanden, keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand und der Server noch mit dem nicht mehr unterstützten Windows Server 2012 lief. Sie verhängte 47.000 SGD, wies Einwände zu Corona-Verlusten und Vergleichsfällen zurück und ordnete u. a. Richtlinien, Sicherheitsklauseln in Dienstleisterverträgen und einen Penetrationstest durch einen von der Cyber Security Agency (CSA) lizenzierten Anbieter an.
Eine Datenschutzerklärung nach außen ersetzt weder einen benannten Datenschutzbeauftragten noch interne Regeln, die den Beschäftigten bekannt sind und im Alltag gelten.
Interne Datenschutzrichtlinien, deren Vermittlung an Beschäftigte und Passwortregeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 PDPA (Protection Obligation); Section 48J(1)(a) PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwilliges frühes Eingeständnis der Verstöße (als erheblich mildernd gewertet) sowie rasche und wirksame Abhilfe.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 47.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability and Protection Obligations by Air Sino-Euro Associates Travel Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC [5], Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd., Case No. DP-2312-C1857 (31.10.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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29.10.2025 Forvis Mazars Accountants N.V.AFM: 446.000 Euro gegen Forvis Mazars wegen Betrugs bei internen Schulungstests 446.000 €
Die AFM verhängte am 29. Oktober 2025 gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars Accountants N.V. ein Bußgeld von 446.000 Euro, weil ihr Qualitätssicherungssystem und ihre Betriebsorganisation nicht verhinderten, dass von 2020 bis 2023 fast 100 Fachkräfte aller Hierarchieebenen bei Prüfungen im Rahmen fachlicher Schulungen betrogen, etwa durch Weitergeben von Antworten oder gemeinsames Bearbeiten. Es fehlten spezifische Regeln und Kontrollen für die integre Ablegung solcher Tests, und intern ging dazu keine Meldung ein. Das Bußgeld wurde wegen der begrenzten Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, guter Kooperation und eingeleiteter Maßnahmen gemindert und im vereinfachten Verfahren akzeptiert.
Verpflichtende Schulungstests brauchen eigene Integritätsregeln und Kontrollen, und die Speak-up-Kultur muss auch Betrug bei Fortbildungen erfassen.
Integrität bei Pflichtschulungen und Speak-up-Kultur
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Begrenzte Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, gute Kooperation, Anerkennung der Bedeutung von Kultur und Verhalten, Maßnahmen gegen Wiederholung; vereinfachte Erledigung.
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
- AFM: AFM beboet Forvis Mazars voor examenfraude Pressemitteilung einer Behörde
- AFM: Boetebesluit Forvis Mazars Accountants N.V. (29 oktober 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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28.10.2025 Marina Bay Sands Pte. Ltd.Marina Bay Sands: 315.000 SGD nach Konfigurationsfehler bei Middleware-Migration 208.955 €
Bei der manuellen Übertragung von API-Konfigurationen auf eine neue Middleware (September 2022 bis März 2023) ließ ein allein verantwortlicher Mitarbeiter eine App-Kennung aus, sodass die Token-Prüfung für die Webseite des Museumsprogramms ArtScience Friends mindestens sechs Monate nicht griff; ein Angreifer nutzte dies im Oktober 2023 und rief Daten von 665.495 Mitgliedern des Treueprogramms Sands Rewards Lifestyle ab, die anschließend im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete es als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), dass sich das Resort ohne unabhängige Gegenprüfung oder Automatisierung auf diesen einen Mitarbeiter verließ. Die vorläufig vorgesehenen 450.000 SGD setzte sie nach der Stellungnahme des Unternehmens auf 315.000 SGD herab; Anordnungen ergingen wegen der bereits umgesetzten Abhilfe nicht.
Sicherheitskritische Konfigurationsschritte bei Migrationen großer Datenbestände dürfen nicht an einer einzelnen Person ohne Gegenprüfung oder Automatisierung hängen.
Menschliche Fehler bei manuellen IT-Änderungen: Vier-Augen-Prinzip und Automatisierung
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 Personal Data Protection Act 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Im Übrigen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Eindämmung noch am Tag der Entdeckung, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure), Kooperation und freiwillige Benachrichtigung aller Betroffenen.
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
Originalbetrag 315.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Marina Bay Sands Pte Ltd (veröffentlicht 28.10.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 6, Marina Bay Sands Pte. Ltd., Case No. DP-2310-C1622 (28.10.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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21.10.2025 Winsor Maintenance Inc., Main Source Group, Inc. u. a. sowie OptumCare Management LLC (Auftraggeberin)Reinigungsfirmen/OptumCare: 438.204 USD – Überstunden und fehlende Pausen 377.534 €
Über 90 Reinigungskräfte in Industrie-, Labor- und Gesundheitseinrichtungen arbeiteten oft über die geplanten Zeiten hinaus ohne Überstundenlohn, erhielten keinen Ausgleich für geteilte Schichten und Fahrzeiten und konnten wegen überhöhter Arbeitslast keine Pausen nehmen. Ein Firmengeflecht verschleierte den Arbeitgeber; mit der Notice of Final Findings vom 21.10.2025 wurden 438.204 USD festgestellt, OptumCare haftet als Auftraggeberin mit.
Auftraggeber von Reinigungs- und Servicedienstleistern sollten Arbeitszeiten und Pausen beim Dienstleister prüfen – sie haften sonst mit.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code § 2810.3; Overtime, Split Shift, Meal and Rest Periods, Mindestlohn
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
Originalbetrag 438.204 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde Anordnung
Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.
Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- 株式会社NOVAランゲージカンパニーに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 17.10.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1556号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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15.10.2025 Capita plc und Capita Pension Solutions LimitedICO: 14 Mio. £ gegen Capita nach Ransomware-Angriff mit 6,6 Mio. Betroffenen 16,1 Mio. €
Im März 2023 lud ein Beschäftigter unbeabsichtigt Schaddateien herunter; obwohl nach zehn Minuten ein Alarm auslöste, wurde das Gerät erst nach 58 Stunden isoliert. Angreifer entwendeten rund ein Terabyte Daten von 6,6 Mio. Menschen (u. a. Pensionsdaten, Strafregisterangaben). Bußgeld: 8 Mio. £ gegen Capita plc und 6 Mio. £ gegen Capita Pension Solutions.
Sicherheitsalarme brauchen verbindliche Reaktionszeiten und ein ausreichend besetztes SOC – bekannte Schwachstellen müssen konzernweit behoben werden.
Umgang mit schädlichen Downloads und Sicherheitsalarmen
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vorläufig waren 45 Mio. £ angesetzt; Reduktion u. a. wegen Sicherheitsverbesserungen, Kreditüberwachung für Betroffene und Kooperation mit Behörden und NCSC.
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
Originalbetrag 14.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.
- Capita fined £14m for data breach affecting over 6m people Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: Capita plc Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- ICO Monetary Penalty Notice: Capita plc and Capita Pension Solutions Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.10.2025 Biffa Waste Services LtdBiffa: 2,48 Mio. GBP Strafe nach tödlichem Unfall mit rückwärtsfahrendem Lkw 2,85 Mio. €
Das Entsorgungsunternehmen Biffa wurde zu 2,48 Mio. GBP Geldstrafe und 5.768,06 GBP Kosten verurteilt, nachdem ein Beschäftigter an der Abfallumschlagstation in Bradford am 10. August 2023 von einem rückwärtsfahrenden Absetzkipper erfasst und getötet worden war. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass die Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht wirksam überwacht wurde; Videoaufnahmen zeigten, dass Beschäftigte die abgesicherten Wege regelmäßig umgingen.
Schutzmaßnahmen auf dem Papier genügen nicht; ihre tatsächliche Einhaltung muss laufend überwacht werden.
Verkehrswege, Rückwärtsfahren und Aufsicht auf Betriebshöfen
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
Originalbetrag 2.480.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.
- HSE: Biffa fined almost £2.5 million after worker crushed by skip wagon (17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer 17.600 €
Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.
Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).
- AEPD Resolución PS/00160/2024 (EXP202308414) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00160/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 13.10.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen Anordnung
Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.
Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1.-4/25/1239-2660-6 (Zu Disain OÜ), 06.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln 11,5 Mio. €
Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.
Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.
Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 22.10.2025
Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- Gambling Commission, Public register: Platinum Gaming Limited – regulatory actions (Entscheidung 22.09.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: £10m fine for online operator Platinum Gaming Limited (22.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP 46.300 €
Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.
Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.
Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- KP lēmums Nr. 20, lieta PP/2.2-8/25/2 (SĒME), 18.09.2025 Entscheidung einer Behörde
- Konkurences padomes lēmumi (Nr. 17, Statuss: Spēkā, paziņots 30.09.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.09.2025 Imerys Minerals LimitedImerys Minerals: 430.000 GBP Enforcement Undertaking für Kaolin-Einleitungen 496.364 €
Die Environment Agency nahm von Imerys Minerals ein Enforcement Undertaking an: Das Unternehmen zahlt 430.000 GBP an den Westcountry Rivers Trust und trägt die Behördenkosten. Zwischen September 2021 und Juli 2023 war an sechs Standorten in Cornwall kaolinhaltiges Abwasser (china clay effluent) ohne Genehmigung eingeleitet worden.
Unerlaubte Einleitungen an mehreren Standorten können zusammen eine erhebliche Ausgleichszahlung auslösen.
Genehmigungspflicht für Einleitungen aus dem Rohstoffabbau
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 430.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.
- Environment Agency: Enforcement undertakings accepted by the Environment Agency (Eintrag EU867) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 731.540 €
Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority (12.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. 311.294 €
Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.
Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte
- Behörde / Gericht
- Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Company and Directors Fined $1,025,000 for Environmental Protection Act Violations, 11.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1007029 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer 17.502 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.
Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.
Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.
Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.
- FSRA Final Notice an UHY James Chartered Accountants vom 26. August 2025 Entscheidung einer Behörde
- ADGM FSRA Regulatory Actions and Sanctions (Durchsetzungsliste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD 45.370 €
Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.
Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on DMCL Chartered Professional Accountants Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 674.531 €
British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 28.08.2025
Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.
- Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation (28.08.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 124.321 €
Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 04.09.2025
Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.
- Administrative monetary penalty on CNE Casino (04.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen 1,34 Mio. €
Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.
Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.
Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.
- HMRC/ECJU: NTE 2025/18: compound settlement for breaches of export control (08.07.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- HMRC: £1.1 million compound settlement for sanctions breach (Fallstudie, 03.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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24.06.2025 BirthlinkICO: 18.000 Pfund gegen Wohltätigkeitsorganisation Birthlink wegen vernichteter Akten 21.109 €
Die ICO verhängte gegen die schottische Wohltätigkeitsorganisation Birthlink eine Geldbuße von 18.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Organisation rund 4.800 personenbezogene Akten vernichtet; bis zu zehn Prozent davon sind nach Angaben der ICO möglicherweise unersetzlich.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 5(2), 32(1)-(2) und 33 UK GDPR; section 155 DPA 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 18.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.
- ICO Enforcement: Birthlink. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Birthlink (24 June 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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15.05.2025 Solocal Marketing ServicesCNIL: 900.000 EUR gegen Solocal Marketing Services wegen Werbung ohne Einwilligung 900.000 €
Die CNIL verhängte gegen Solocal Marketing Services, eine Tochter der Solocal-Gruppe, eine Geldbuße von 900.000 EUR und ordnete unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an, elektronische Werbung ohne gültige Einwilligung einzustellen. Das Unternehmen hatte im Auftrag von Werbekunden SMS- und E-Mail-Werbung an Kontakte versandt, die Datenhändler über irreführend gestaltete Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare gewonnen hatten, und konnte für einen Hauptlieferanten keinen Einwilligungsnachweis vorlegen (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 7 DSGVO). Das Unternehmen hat die Sanktion beim Conseil d'État angefochten.
Wer erworbene Kontaktdaten für Werbung nutzt, muss die Einwilligung beim Lieferanten wirksam prüfen und nachweisen können; vertragliche Zusicherungen genügen nicht.
Einwilligung bei Werbung mit erworbenen Kontaktdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die CNIL berücksichtigte die seit den Kontrollen ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.
- Veröffentlicht
- 21.05.2025
- CNIL: Courtiers en données : sanction de 900 000 euros à l'encontre de la société SOLOCAL MARKETING SERVICES (21.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2025-001 du 15 mai 2025 concernant la société SOLOCAL MARKETING SERVICES Entscheidung einer Behörde
- Conseil d'État, juge des référés, 22 octobre 2025, n° 508937, 508939, société Solocal Marketing Services Gerichtsentscheidung
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Liste, Stand 14.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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15.05.2025 CalogaCNIL: 80.000 EUR gegen Datenhändler Caloga wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung 80.000 €
Die CNIL verhängte gegen den Datenhändler Caloga eine Geldbuße von 80.000 EUR. Das Unternehmen hatte E-Mail-Werbung für Werbekunden an Kontakte versandt, deren Einwilligung über irreführende Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare eingeholt worden war, eine Abmeldung nicht mit einem Klick für alle vier seiner Datenbanken ermöglicht und Kontaktdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage an Partner weitergegeben (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 5 Abs. 1 lit. e und 6 DSGVO).
Der Widerruf einer Werbeeinwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung, auch wenn ein Anbieter mehrere Marken oder Datenbanken führt.
Widerruf der Werbeeinwilligung
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigt wurde, dass das Unternehmen seine Tätigkeit 2024 vollständig eingestellt hatte.
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- CNIL: Courtiers en données : sanction de 80 000 euros à l'encontre de la société CALOGA (27.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2025-002 du 15 mai 2025 concernant la société CALOGA Entscheidung einer Behörde
- CNIL: Les sanctions prononcées par la CNIL (Liste, Stand 14.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen 2,38 Mio. €
Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.
Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.
Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Spreadex Limited (Entscheidung 07.05.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: £2m fine for online operator Spreadex Limited (15.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel 914.453 €
Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.
Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.
Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Spelinspektionen
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- 3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.
- Spelinspektionen: Spooniker Ltd får varning och sanktionsavgift för brister i arbetet mot penningtvätt och finansiering av terrorism (06.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Spelinspektionen, Tillsynsbeslut: Spooniker Ltd – Varning, penningtvätt (Beschluss 05.05.2025, Rechtsmittelstand) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Spelinspektionen, Beschluss 24Si1186 vom 05.05.2025 – Spooniker Ltd Entscheidung einer Behörde
- Förvaltningsrätten i Linköping, Urteil vom 02.07.2026, Mål 4340-25 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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01.05.2025 MBK Auditing L.L.CFSRA (ADGM): mutmaßlich 14.080 USD gegen Wirtschaftsprüfer MBK Auditing wegen AML-Mängeln 12.380 €
Die im ADGM registrierte Prüfungsgesellschaft, als DNFBP geldwäscherechtlich verpflichtet, hatte von September 2022 bis November 2023 keine ausreichende Geschäftsrisikoanalyse, prüfte bei Kunden Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell nicht ausreichend, unterließ in einem Fall die Kundenrisikobewertung und besetzte die MLRO-Funktion nicht rechtzeitig neu. Die FSRA verhängte nach 20 % Rabatt für frühe Einigung mutmaßlich 14.080 USD (sonst 17.600 USD).
Auch Prüfungsgesellschaften müssen als geldwäscherechtlich Verpflichtete eine eigene Risikoanalyse, Kundenprüfung und einen MLRO vorhalten.
Geldwäschepflichten von Wirtschaftsprüfern als DNFBP
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (ADGM); AML Rules 6.1.1, 7.1.1, 8.3.1, 8.3.2, 12.1.1 (ADGM AML Rules)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Frühe Einigung (20 % Rabatt), volle Kooperation und substanzielle Abhilfe.
Originalbetrag 14.080 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.
- FSRA (ADGM): Final Notice an MBK Auditing L.L.C vom 01.05.2025 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 639.874 €
Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.
Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen
- Behörde / Gericht
- Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.
- EPA Victoria: Company and Director fined $1.28m for 2017 Coolaroo fire (16.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.04.2025 Informa D&B, S.A.AEPD: 1,8 Mio. Euro gegen Auskunftei Informa D&B für angekaufte Unternehmerdaten 1,8 Mio. €
Informa D&B verarbeitete Daten von Einzelunternehmern, die aus dem von den Handelskammern geführten Unternehmenszensus stammten und über einen Vertrag mit Camerdata erworben worden waren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD verhängte je 900.000 Euro wegen Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 DSGVO, zusammen 1.800.000 Euro, und ordnete die Einstellung der Verarbeitung und die Löschung dieser Daten an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Wer Daten aus öffentlichen Registern zukauft, muss eine eigene Rechtsgrundlage prüfen und die Betroffenen informieren.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- AEPD, Resolución PS/00149/2024 (EXP202404644), Informa D&B Entscheidung einer Behörde
- AEPD, Resolución de recurso de reposición PS/00149/2024 Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 10 de diciembre de 2025 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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14.04.2025 eine kleine Anwaltskanzlei in EnglandICO: 60.000 £ gegen eine Anwaltskanzlei wegen Hack und verspäteter Meldung 69.458 €
Angreifer drangen 2022 per Brute Force über ein selten genutztes Administratorkonto ohne MFA in das Netz der Kanzlei ein und stahlen 32 GB hochsensibler Daten, die im Darknet erschienen. Die Kanzlei erfuhr davon erst durch die National Crime Agency und meldete den Vorfall erst 43 Tage später an die ICO.
Auch kleine Kanzleien brauchen MFA auf Admin-Konten und einen Meldeprozess, der die 72-Stunden-Frist einhält.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 33 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2025.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.04.2025 Gerezim Mineração Ltda.Gerezim Mineração: „Lista Suja“ wegen 34 Arbeitern in sklavenähnlichen Verhältnissen Sonstiges
Das MTE nahm Gerezim Mineração Ltda. am 6. Oktober 2025 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Anlass war eine Arbeitsinspektion von 2024 auf der Fazenda Pindaíba in Bocaiúva (MG) mit 34 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 4. April 2025.
Rohstoffgewinnung in abgelegenen Gebieten braucht regelmäßige, unabhängige Kontrollen der Arbeitsbedingungen vor Ort.
Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen im Bergbau
- Behörde / Gericht
- Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
- MTE – Cadastro de Empregadores que tenham submetido trabalhadores a condições análogas à escravidão (atualizado em 24/09/2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen 174.825 €
Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.
Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu Ontario International College Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.03.2025 AFK Letters Co LtdICO: 90.000 Pfund gegen AFK Letters Co wegen unerwünschter Werbeanrufe 108.020 €
Die ICO verhängte gegen AFK Letters Co Ltd eine Geldbuße von 90.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen Januar und September 2023 rund 95.000 Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren, was zu Beschwerden bei ICO und TPS führte. Eine Einwilligung der Angerufenen konnte das Unternehmen nicht belegen. Bei Zahlung innerhalb der Frist reduziert sich die Buße auf 72.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 90.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.
- ICO Enforcement: AFK Letters Co Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: AFK Letters Co Ltd (27 March 2025) Entscheidung einer Behörde
- Enforcement Notice: AFK Letters Co Ltd (27 March 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots 7 Mio. €
Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.
Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- PS12603 - Servizi Biglietteria Parco Archeologico del Colosseo, sanzionati CoopCulture e sei operatori turistici per quasi 20 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12603 (Biglietteria Colosseo), adunanza del 25 marzo 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Sonstiges
OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- OFSI: Report Concerning Breach of Financial Sanctions Regulations – Information offences (14.03.2025) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Disclosure notice: 14 March 2025 (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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05.03.2025 Liquidaciones Vizcaya, SL; Albujón Solar 81, SLKursmanipulation in Aktien eines Solarunternehmens: 3 Mio. Euro gegen zwei Gesellschaften 3 Mio. €
Die CNMV stellte fest, dass die beiden Gesellschaften im vierten Quartal 2022 bei Geschäften in Aktien eines börsennotierten spanischen Photovoltaikunternehmens Marktmanipulation begangen hatten. Der Rat der CNMV verhängte am 5. März 2025 gegen Liquidaciones Vizcaya SL und Albujón Solar 81 SL je 1.500.000 EUR, zusammen 3.000.000 EUR. Gegenüber den beiden Gesellschaften ist die Entscheidung rechtskräftig.
Marktmanipulation wird auch bei den beteiligten Gesellschaften selbst mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet.
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 282.15 Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015) i. V. m. Art. 15 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- BOE-A-2025-16492: Resolución de 24 de julio de 2025 de la CNMV Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV Registro público de sanciones: Eintrag 24/07/2025 mit Vermerk vom 4. Dezember 2025 zur Rechtskraft Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CNMV – Registro público de sanciones impuestas por la CNMV Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Anordnung
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.
Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.
Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- FSRA Final Notice an Emirates Advocates LLP vom 27. Februar 2025 (Widerruf der DNFBP-Registrierung) Entscheidung einer Behörde
- ADGM FSRA Regulatory Actions and Sanctions (Durchsetzungsliste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping 428.500 €
Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.
Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- KONCENTRÁCIE: PMÚ uložil pokutu viac ako 428-tisíc eur za „gun-jumping“ v oblasti hazardu Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln 1,43 Mio. €
Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.
Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.
Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: AG Communications Limited (Settlement 04.02.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: AG Communications Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: AG Communications Limited to pay £1.4m for regulatory failures (04.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells 2,68 Mio. €
Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.
Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen
- Behörde / Gericht
- Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
- Veröffentlicht
- 27.01.2025
Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.
- Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen: Bøde på 20 millioner kroner til rådgivningsvirksomhed for medansvar for diskotekskartel (27.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Sø- og Handelsretten, dom 27.01.2025, BS-61706/2023-SHR, ECIT Account A/S mod Konkurrencerådet Gerichtsentscheidung
- Konkurrence- og Forbrugerstyrelsen, Afgørelser: ECIT Account A/S mod Konkurrencerådet (Afgørelse 27.01.2025, Status: Anket) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer 120.000 €
Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.
Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.
Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten
- Behörde / Gericht
- CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- CONSOB – Delibera n. 23400 del 22 gennaio 2025 Entscheidung einer Behörde
- CONSOB – Provvedimenti sanzionatori (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen 2,77 Mio. €
Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.
- Competition Tribunal: Competition Commission v. Hong Kong Commercial Cleaning Services Ltd and Others, CTEA 2/2021, [2025] HKCT 1, Reasons for Judgment 14.02.2025 Gerichtsentscheidung
- Competition Commission: Competition Commission welcomes Tribunal's orders in cleansing service cartel case (20.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Commission: Hong Kong Commercial Cleaning Services admits liability and agrees to over HK$10 million penalty (09.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
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17.01.2025 Stericycle, Inc.Stericycle: 9,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Transport und Nachweis gefährlicher Abfälle 9,23 Mio. €
Stericycle zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich (Stipulation and Order of Settlement) mit US-Justizministerium und EPA 9.500.000 USD Zivilstrafe wegen RCRA-Verstößen in seinem bis April 2020 betriebenen Geschäft mit Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen verlor Sendungen aus dem Blick, lieferte Abfälle ohne vorgeschriebene Begleitscheine oder an nicht vom Kunden gewählte Anlagen, lagerte sie zu lange in Umschlaganlagen und übermittelte Tausende Begleitscheine nicht rechtzeitig an das e-Manifest-System der EPA. Nach EPA-Angaben ist es das erste gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der e-Manifest-Pflichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Lückenlose Begleitscheine und fristgerechte elektronische Meldungen sind bei gefährlichen Abfällen eigene, sanktionsbewehrte Pflichten und keine bloße Formalie.
Begleitscheine und Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 42 U.S.C. § 6901 ff., e-Manifest-Vorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 9.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- EPA: Stericycle, Inc. RCRA Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- EPA News Release, 17.01.2025: DOJ and EPA Announce $9.5M Settlement with Stericycle, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Stipulation and Order of Settlement, United States v. Stericycle, Inc., 25 Civ. 498 (S.D.N.Y.), filed 17.01.2025 Entscheidung einer Behörde
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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln 1,17 Mio. €
Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.
Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.
Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Greentube Alderney Limited (Settlement 09.01.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Greentube Alderney Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Greentube Alderney Limited to pay £1m for regulatory failures (09.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2025 Liquipak LtdBleiche in den Regenwasserkanal: über 800 tote Fische – Verpackungsbetrieb verurteilt 3.182 €
Nach dem Einsturz einer Holzpalette lief 2021 Natriumhypochlorit (Bleiche) in einen Schacht, den der Spezialverpacker für einen Schmutzwasserkanal hielt; tatsächlich führte er in die River Holme, über 800 Fische starben. Geldstrafe 2.666,67 £ nach frühem Geständnis, insgesamt 8.973,67 £ mit Kosten und Opferzuschlag. Der Betrieb hatte laut Jahresabschluss durchschnittlich 25 Beschäftigte.
Wer Chemikalien lagert, muss wissen, wohin jeder Schacht entwässert – ein Entwässerungsplan gehört zur Grundausstattung.
Kenntnis der Betriebsentwässerung und Meldung von Leckagen
- Behörde / Gericht
- Kirklees Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Frühes Geständnis, volle Kooperation, Sanierung und neue Lager- und Handhabungsverfahren
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
Originalbetrag 2.666,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- Yorkshire company fined for polluting river with bleach (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Liquipak Limited (10691734) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.12.2024 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 225.000 Euro gegen Callcenter wegen Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge 225.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das für Strom- und Gaslieferungsverträge warb, ein Bußgeld von 225.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Der Anteil der Beschwerden über Energie-Werbeanrufe sank 2024 nach Angaben der Behörde unter anderem wegen ihrer Großverfahren im Energiesektor.
Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung 89.935 €
Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.
Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- AZTN zbog zlouporabe vladajućeg položaja predatorskim cijenama kaznio Hrvatski lovački savez Pressemitteilung einer Behörde
- Visoki upravni sud Republike Hrvatske odbio tužbu Hrvatskog lovačkog saveza i potvrdio rješenje AZTN-a Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.12.2024 Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1 Mio. EUR gegen eine Sportorganisation wegen biometrischer Zugangskontrolle ohne gültige DSFA 1 Mio. €
Eine spanische Organisation aus dem Profisport verpflichtete ihre Mitglieder, den Zugang zu bestimmten Zuschauerbereichen biometrisch zu steuern, ohne zuvor eine gültige Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt zu haben. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte eine Geldbuße von 1 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und ordnete an, die biometrische Verarbeitung bis zu einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung auszusetzen.
Wer anderen biometrische Systeme vorschreibt, ist selbst Verantwortlicher und muss vorher Notwendigkeit und Risiken prüfen.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten Anordnung
Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.
Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.
Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- FTC Takes Action Against Marriott and Starwood Over Multiple Data Breaches Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Finalizes Order with Marriott and Starwood Requiring Them to Implement a Robust Data Security Program to Address Security Failures Pressemitteilung einer Behörde
- Marriott International, Inc. and Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC, In the Matter of Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran 39.626 €
Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 (18.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner Verwarnung
Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.
Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- IMY – Tillsyn Aktiebolaget Trav och Galopp Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2023-16453 (16.12.2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen 116,6 Mio. €
Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.
Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.
Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.
- McKinsey & Company Africa to Pay Over $122M in Connection with Bribery of South African Government Officials (DOJ, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- McKinsey & Company Africa To Pay Over $120 Million In Connection With Bribery Of South African Government Officials (USAO SDNY, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
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05.12.2024 Money Bubble LtdICO: 120.000 Pfund gegen Money Bubble wegen unerwünschter Werbeanrufe 144.928 €
Die ICO verhängte gegen Money Bubble Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen im Oktober und November 2022 rund 169.000 Werbeanrufe an im Telefonpräferenzregister eingetragene Nummern getätigt, ohne eine Einwilligung der Angerufenen belegen zu können; es gab Beschwerden bei ICO und TPS. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 96.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.
- ICO Enforcement: Money Bubble Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Money Bubble Ltd (5 December 2024) Entscheidung einer Behörde
- Enforcement Notice: Money Bubble Ltd (5 December 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd 4.000 €
Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.
Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.
Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Decision – Complaint against CMC Certus Management Consultants Ltd (26.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- 28/03/2025 Αποφάσεις: Οκτώβριος – Δεκέμβριος 2024 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller 1,4 Mio. €
Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 1254 от 21.11.2024; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.11.2024 BIT Mining Ltd. (vormals 500.com)BIT Mining (ehem. 500.com): 10 Mio. USD wegen Bestechung japanischer Amtsträger 9,48 Mio. €
Das Unternehmen schloss eine dreijährige DPA; nach den Richtlinien wären 54 Mio. USD angemessen gewesen, wegen nachgewiesener fehlender Zahlungsfähigkeit wurde eine Strafe von 10 Mio. USD vereinbart, von der bis zu 4 Mio. USD auf die Zivilstrafe der SEC angerechnet werden. Von 2017 bis 2019 sagte das damals als 500.com firmierende Unternehmen rund 1,9 Mio. USD an Zahlungen an Berater zu, die als Bargeld, Reisen, Unterhaltung und Geschenke an japanische Amtsträger gehen sollten, um den Zuschlag für ein integriertes Resort in Japan zu erhalten; verbucht wurden sie über Scheinverträge als Beratungshonorare. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer sich im Ausland um staatliche Konzessionen bewirbt, muss Berater- und Vermittlerverträge auf echte Leistung und den Weg des Geldes prüfen.
Beraterverträge bei Lizenz- und Großprojektvergaben im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO District of New Jersey)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery- und Books-and-Records-Vorschriften sowie Verstoß gegen die Books-and-Records-Vorschriften (Criminal Information, District of New Jersey)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die Strafe wurde wegen der Finanzlage auf 10 Mio. USD begrenzt; anerkannt wurden eine begrenzte, reaktive Kooperation und Abhilfemaßnahmen (Abschlag von 10 % vom unteren Ende der Richtlinienspanne).
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 National Amusements, Inc.Kinobetreiber National Amusements: 250.000 USD wegen Datenpanne und später Meldung 235.206 €
Im Dezember 2022 drang ein Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beschäftigten in die Systeme des Kinobetreibers National Amusements ein, weil die Multi-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zugangswege erzwungen wurde; betroffen waren Daten wie Sozialversicherungs-, Pass- und Kontonummern von 82.128 Personen, nach Angaben des Unternehmens aktuellen und ehemaligen Beschäftigten und Auftragnehmern, davon 23.365 in New York, wobei ein Teil der Sozialversicherungsnummern unverschlüsselt gespeichert war. Die Betroffenen wurden erst am 18. Dezember 2023 und damit über ein Jahr nach dem Vorfall benachrichtigt. Nach der Einstellungsvereinbarung mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft zahlt das Unternehmen 250.000 USD und muss unter anderem Verschlüsselung, Passwortregeln, Schwachstellentests und einen Notfallplan für Sicherheitsvorfälle einführen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch Beschäftigtendaten lösen Meldepflichten aus – die Benachrichtigung darf nicht warten, bis die Datenauswertung vollständig abgeschlossen ist.
Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge; fristgerechte Benachrichtigung bei Datenpannen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law § 899-aa (Benachrichtigung bei Datenpannen) und § 899-bb (SHIELD Act, Datensicherheit)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- NYAG, In the Matter of National Amusements, Inc., Assurance of Discontinuance No. 24-024 (wirksam 13.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- NYAG-Pressemitteilung: Attorney General James Secures $250,000 from Movie Theater Operator for Failing to Protect Employees' Personal Information (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung 66.504 €
Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.
Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.
Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Administrative Measure Publication Notice – Integritas Consulting Ltd Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken 562.409 €
OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Herbert Smith Freehills CIS LLP (Moscow) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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30.10.2024 Untold SRLUntold SRL beantwortet Auskunfts- und Löschantrag nicht – 15.000 Euro 14.998 €
Untold SRL ließ einen Auskunfts- und einen Löschantrag einer betroffenen Person unbeantwortet, obwohl diese alle Kontaktdaten angegeben hatte. Die Aufsicht verhängte 49.741 Lei (10.000 Euro) für die Auskunft und 24.870,5 Lei (5.000 Euro) für die Löschung und ordnete Personalschulungen an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Betroffenenanfragen brauchen ein Ticketsystem mit Monatsfrist – auch bei saisonalen Veranstaltern.
Fristgerechte Bearbeitung von Betroffenenanfragen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 3 und 4, Art. 15, Art. 17 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 30.10.2024
Originalbetrag 74.611,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 30.10.2024 (Untold SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen 831.716 €
FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.
Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.
Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.
- FinCEN Assesses $900,000 Civil Money Penalty Against Lake Elsinore Hotel and Casino for Violations of the Bank Secrecy Act Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order – Sahara Dunes Casino, LP d/b/a Lake Elsinore Hotel and Casino (Number 2024-03) Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.10.2024 Vietnam Beverage Company LimitedOFAC: 860.000 US-Dollar Vergleich mit Vietnam Beverage wegen Getränkeverkäufen nach Nordkorea 791.460 €
Die vietnamesische Holding Vietnam Beverage Company Limited zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für zwei Tochtergesellschaften 860.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC nahmen die Getränke-Töchter zwischen April 2016 und Oktober 2018 in 43 Fällen Zahlungen von rund 1.141.547 US-Dollar für den Verkauf alkoholischer Getränke nach Nordkorea über US-Finanzinstitute entgegen und veranlassten diese dadurch, Finanzdienstleistungen für Nordkorea zu erbringen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, würdigte aber die Kooperation und die eigene Meldung der internen Erkenntnisse; die Basisbuße lag bei 1.720.000 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 for Apparent Violations of the North Korea Sanctions Regulations“ vom 17.10.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (43 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.10.2024
Originalbetrag 860.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2024.
- OFAC Enforcement Release: Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 (17.10.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures 100.000 €
Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.
Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.
Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- OGH 16 Ok 4/24k vom 16.10.2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2024 ein estnisches WellnesshotelWellnesshotel muss Videoüberwachung im Behandlungsbereich aussetzen Anordnung
Nach einem Hinweis, dass in einem estnischen Wellnesshotel auch im Behandlungsbereich und zur Kontrolle der Arbeitsdisziplin gefilmt werde und Kameras das Nachbargrundstück erfassten, ordnete die AKI an, die Videoüberwachung bis zur Vorlage einer tragfähigen Interessenabwägung auszusetzen, die Aufnahme des Nachbargrundstücks einzustellen und die Kamerainformationen auf der Website zu korrigieren. Das Hotel hatte Fristen der Aufsicht mehrfach verstreichen lassen.
Kameras brauchen eine dokumentierte Interessenabwägung je Standort; Leistungskontrolle von Beschäftigten ist kein zulässiger Zweck.
Videoüberwachung von Beschäftigten und Gästen
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d und f, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- AKI, Anordnungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2026 · Direktlink
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26.09.2024 ein britischer Dienstleister für SteuererstattungsanträgeICO: 120.000 Pfund gegen Steuererstattungsdienstleister wegen Millionen Werbe-SMS 143.837 €
Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 2023 innerhalb weniger Monate rund 7,9 Millionen unzulässige Werbe-SMS verschickt, was zu über 66.000 Beschwerden führte, die meisten wegen fehlender Abmeldemöglichkeit. Die Kontaktdaten stammten laut ICO von Drittanbietern, die keine gültige Einwilligung eingeholt hatten.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink
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26.09.2024 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in DubaiDFSA: Enforceable Undertaking eines Prüfers wegen verspäteter Prüfungsdokumentation Sonstiges
Die als Registered Auditor tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte über drei Jahre bei mehreren Prüfungsakten die vollständige und endgültige Dokumentation nicht rechtzeitig fertig, entgegen ISA 230 und ISQM 1. Die DFSA nahm eine Enforceable Undertaking an, in der sich die Gesellschaft zu Abhilfe verpflichtete; eine Geldbuße wurde nicht verhängt.
Prüfungsakten müssen fristgerecht abgeschlossen werden – sie sind der Beleg für das Prüfungsurteil und Gegenstand der Aufsicht.
Fristgerechte Archivierung von Prüfungsakten
- Behörde / Gericht
- Dubai Financial Services Authority (DFSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- International Standard on Auditing 230 (Audit Documentation); International Standard on Quality Management 1
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Kooperation der Gesellschaft von der DFSA ausdrücklich anerkannt.
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
- Dubai Financial Services Authority (DFSA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink
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24.09.2024 ein norwegischer Anbieter von Saug- und SpüldienstenSaug- und Spüldienstleister: Übernahme eines regionalen Wettbewerbers untersagt Anordnung
Konkurransetilsynet untersagte die Übernahme eines regionalen Wettbewerbers durch den Dienstleister, weil der Zusammenschluss den Wettbewerb bei Saug- und Spüldiensten (u. a. Leerung von Klärgruben und Abscheidern, Reinigung von Rohren und Tanks) im früheren Fylke Hordaland erheblich behindert hätte, wo beide Unternehmen die engsten Wettbewerber waren. Die Konkurranseklagenemnda wies die Beschwerde des Dienstleisters am 31.01.2025 zurück und bestätigte das Verbot.
Auch Zukäufe regionaler Wettbewerber in Nischenmärkten können untersagt werden, wenn dadurch der Wettbewerbsdruck zwischen engen Konkurrenten entfällt.
- Behörde / Gericht
- Konkurransetilsynet
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 16 konkurranseloven
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Konkurransetilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet 195.000 €
Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.
Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.
Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.09.2024
- Openbaar Ministerie, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink
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19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa 695 €
Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.
Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.
- КЗК, Register (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink
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18.09.2024 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 80.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen 94.984 €
Die ICO verhängte am 18. September 2024 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 80.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Mai 2023 42.688 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS eingetragen waren.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink
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20.08.2024 eine britische politische ParteiICO: Verwarnung für politische Partei wegen unbearbeiteter Auskunfts- und Löschanträge Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer britischen politischen Partei eine Verwarnung (reprimand) aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Partei nach einem Cyberangriff im Oktober 2021 einen Rückstau an Auskunftsersuchen aufgebaut; zudem wurde ein Datenschutz-Postfach, das sie ab November 2021 nicht mehr überwachte, erst später wieder gesichtet. Dort lagen zahlreiche Auskunfts- und Löschanträge, auf die keine Antwort belegt war. Zwischen November 2021 und November 2022 gingen bei der ICO 154 Beschwerden über den Umgang der Partei mit Auskunftsersuchen ein. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; die Partei hat inzwischen unter anderem alle 646 Personen kontaktiert, die Anträge an das unbeaufsichtigte Postfach geschickt hatten. Der Bescheid selbst trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink
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16.08.2024 eine große WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: 15 Mio. Pfund gegen Prüfungsgesellschaft wegen unterlassener Meldung bei einem Minibond-Anbieter 17,6 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine große Prüfungsgesellschaft eine Geldbuße von 15 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA stieß die Prüfungsgesellschaft bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eines Minibond-Anbieters im Herbst 2016 auf fehlende Kooperation, aggressives Verhalten und irreführende Angaben des Unternehmens. Die Prüfungsgesellschaft hätte der FCA nach deren Auffassung melden müssen, dass dies für die Aufsicht erheblich sein konnte, unterließ die Meldung jedoch. Der Minibond-Anbieter ging 2019 in die Insolvenzverwaltung; Anleger hatten Minibonds im Nennwert von rund 237 Mio. Pfund gekauft.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- section 345 FSMA 2000 (Pflichten von Abschlussprüfern gegenüber der FCA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 15.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.08.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink
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13.08.2024 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 40.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen 46.807 €
Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 5.361 Werbeanrufe an Personen getätigt, deren Nummern seit mindestens 28 Tagen im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 32.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.08.2026 · Direktlink
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08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts Anordnung
Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.
Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.
Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2026 · Direktlink
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06.08.2024 eine britische WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: Öffentliche Rüge für Prüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Client-Assets-Berichte Verwarnung
Die FCA veröffentlichte eine Rüge gegen eine britische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach den Feststellungen der FCA erstellte sie als Abschlussprüfer eines beaufsichtigten Unternehmens zwischen Juli 2015 und Mai 2019 vier Berichte über den Schutz von Kundenvermögen (Client Assets Reports) nicht ordnungsgemäß und meldete der FCA insgesamt 25 Verstöße des Kunden gegen die Regeln zum Kundenvermögen (CASS) nicht. Die FCA betonte, dass sie auf diese Berichte für ihre Aufsicht angewiesen ist.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- SUP 3.10.4A R(1); section 345 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.08.2026 · Direktlink
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02.08.2024 ein Unternehmensdienstleister in Abu DhabiADGM: 32.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden 29.534 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) eine Geldbuße von 32.000 USD, weil er von etwa Oktober 2018 bis Dezember 2022 bei als hochriskant eingestuften Kunden die Herkunft des Vermögens nicht ausreichend verifizierte und Geschäftsbeziehungen mit ihnen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung (Senior Management) aufnahm. Einschlägige Richtlinien bestanden, wurden aber nicht vollständig umgesetzt; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 40.000 USD betragen.
Richtlinien allein genügen nicht: Bei Hochrisikokunden muss die Freigabe der Geschäftsleitung vor Beginn der Beziehung dokumentiert vorliegen.
Verstärkte Sorgfaltspflichten: Vermögensherkunft und Freigabe durch die Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.4.1(c) und 8.4.1(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden; volle Kooperation und Abhilfe, darunter verpflichtende regelmäßige AML-Schulungen für alle Beschäftigten; 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur diese Gesellschaft der Unternehmensgruppe.
Originalbetrag 32.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink
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18.07.2024 ein Unternehmensdienstleister im DIFCDFSA: Firmendienstleister täuschte Aufsicht mit rückdatierten Unterlagen – 210.000 USD 192.132 €
Der als DNFBP registrierte Unternehmensdienstleister legte der DFSA für eine Geldwäsche-Risikoprüfung nachträglich erstellte und rückdatierte Dokumente vor und verweigerte bei einem Besuch im März 2022 die Einsicht in Unterlagen. Die DFSA verhängte 210.000 USD und entzog die DNFBP-Registrierung.
Nachträglich erstellte oder rückdatierte Unterlagen gegenüber der Aufsicht wiegen schwerer als die Lücke, die sie verdecken sollen.
Ehrlichkeit und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Dubai Financial Services Authority (DFSA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Vergleich (30 % Rabatt); ohne Vergleich 300.000 USD.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.07.2024
Originalbetrag 210.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2024.
- Dubai Financial Services Authority (DFSA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2026 · Direktlink
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21.06.2024 eine britische AnwaltskanzleiICO: Verwarnung für Anwaltskanzlei nach Datenabfluss ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer auf Straf- und Militärrecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschaffte sich ein unbekannter Angreifer mit gültigen Zugangsdaten Zugriff auf den Cloud-Server der Kanzlei und veröffentlichte Daten im Darknet. Betroffen waren 8.234 Personen im Vereinigten Königreich, 863 davon mit hohem Risiko, weil auch Angaben zu Strafverfahren betroffen waren. Die ICO bemängelte, dass für das betroffene Administratorkonto keine Mehr-Faktor-Authentifizierung und keine Passwortrichtlinie bestand und dass die Kanzlei den Vertrag mit ihrem externen IT-Dienstleister seit 2012 nicht auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen überprüft hatte. Sie sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2026 · Direktlink
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18.06.2024 ein italienischer SportverbandAGCM: 4,2 Mio. Euro gegen Sportverband wegen Ausschlusses von Sportförderverbänden 4,2 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM nutzte der italienische Verband mindestens seit der Saison 2015/2016 seine vom CONI übertragenen Regelungsbefugnisse, um Sportförderverbände (Enti di Promozione Sportiva) vom Markt für Jugendfußballwettbewerbe fernzuhalten, und dehnte diese Strategie auf Freizeit- und Amateurveranstaltungen für Kinder und Jugendliche aus (Art. 102 AEUV). Die Behörde verhängte 4.203.447,54 Euro und ordnete die Abstellung an.
Auch Verbände mit hoheitsähnlicher Regelungsbefugnis unterliegen dem Kartellrecht, wenn sie ihre Regeln nutzen, um Wettbewerber fernzuhalten.
Kartellrecht für Verbände mit Regelungsbefugnis
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Bei der Schwere berücksichtigte die AGCM, dass der Verband ab der Saison 2023/2024 eine beanstandete Vorgabe für Veranstaltungen mit Kindern bis 12 Jahren gestrichen hatte.
- Veröffentlicht
- 01.07.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink
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07.06.2024 ein australischer KasinobetreiberAustralischer Kasinobetreiber: 67 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht 41 Mio. €
Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 7. Juni 2024 eine Geldbuße von 67 Mio. AUD gegen den Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006; zusätzlich trägt der Kasinobetreiber Kosten der AUSTRAC von 3 Mio. AUD. AUSTRAC hatte das Verfahren im Dezember 2022 nach eigener Aufsichtsarbeit im Kasinosektor eingeleitet und dabei schwerwiegende, systemische Mängel bei der Erfüllung der Geldwäschepflichten festgestellt.
Die Aufsicht nimmt ganze Sektoren proaktiv in den Blick; wer dort tätig ist, sollte die Wirksamkeit seines Geldwäsche-Programms selbst prüfen, bevor es die Behörde tut.
Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 67.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink
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14.05.2024 ein deutsches Call-CenterBNetzA: 315.000 Euro gegen Call-Center wegen unerlaubter Werbeanrufe für Energieverträge 315.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Call-Center, das für Energieversorgungsverträge warb, ein Bußgeld von 315.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die amtliche Liste nennt nur Rolle, Werbegegenstand und Betrag; nach der Jahresbilanz der Behörde ging sie 2024 mit jedem ihrer großen Bußgeldverfahren mehreren hundert bis über 2.000 Beschwerden nach.
Call-Center müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink
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08.05.2024 ein koreanischer Anbieter von GolfsimulatorenGolfsimulator-Anbieter: 7,51 Mrd. KRW nach Ransomware-Angriff auf offenen Dateiserver 5,12 Mio. €
Angreifer erlangten VPN-Zugangsdaten einschließlich eines Administratorkontos des Unternehmens, griffen auf einen allen Beschäftigten zugänglichen Dateiserver zu und stellten Daten von mehr als 2,21 Mio. Kunden und Beschäftigten ins Darknet, darunter 5.831 unverschlüsselt gespeicherte Resident Registration Numbers. Die Behörde verhängte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen, fehlender Verschlüsselung und unterlassener Löschung nicht mehr benötigter Daten von rund 380.000 Personen ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 7.504.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 5.400.000 KRW (zusammen 7.509.400.000 KRW). Angeordnet wurden zudem ein neu aufgestelltes internes Datenschutzmanagement, eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten und regelmäßige Datenschutzschulungen für alle Beschäftigten.
Dateiserver mit Kunden- und Personaldaten dürfen nicht für alle Beschäftigten und per einfachem VPN-Login offenstehen; Zugriffe gehören beschränkt und regelmäßig geprüft.
Fernzugriff, VPN-Konten und offene Dateifreigaben
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 24-2(2), Art. 21(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Minderung um 30 %, weil kein Vorteil aus dem Verstoß gezogen wurde, und um weitere 30 % wegen Kooperation in der Untersuchung; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren (August 2020 bis November 2023).
- Haftung von Führungskräften
- Angeordnet wurde, Stellung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) zu stärken.
- Veröffentlicht
- 09.05.2024
Originalbetrag 7.509.400.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.05.2026 · Direktlink
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18.04.2024 eine britische WohltätigkeitsorganisationICO: Anordnung gegen Wohltätigkeitsorganisation wegen 461.650 Werbe-SMS ohne Einwilligung Anordnung
Die ICO erließ gegen eine britische Wohltätigkeitsorganisation eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO erhielten Empfängerinnen und Empfänger zwischen dem 22. April und dem 1. Mai 2022 insgesamt 461.650 Werbe-SMS, die die Organisation versandt oder veranlasst hatte, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag; die Ausnahme für Bestandskunden (soft opt-in) gilt nach Auffassung der ICO nicht für Spendenaufrufe. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Die Anordnung ist auf den 18. April 2024 datiert, während die ICO-Durchsetzungsliste den Fall unter dem 1. März 2024 führt.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 PECR; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.04.2026 · Direktlink
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04.04.2024 zwei Online-Lizenznehmer eines britischen WettkonzernsWettkonzern: 582.120 £ – u. a. keine Sanktionslistenprüfung vor Ersteinzahlung 678.556 €
Die beiden Online-Lizenznehmer eines Wettkonzerns zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 582.120 GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen (die Glücksspielgesellschaft 343.035 GBP, die Sportwettengesellschaft 239.085 GBP). Eine Prüfung im März 2022 ergab unwirksame Auslöser für verstärkte Sorgfalts- und Know-your-Customer-Prüfungen, fehlende Abgleiche neuer Kunden mit Finanzsanktionslisten vor deren erster Einzahlung, ein zu starkes Vertrauen auf jährliche Selbstauskünfte der Kunden und wenig wirksame, nicht auf den Einzelfall zugeschnittene Kundeninteraktionen. Bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf Gelder aus Straftaten oder von sanktionierten Personen; beide Gesellschaften leisten zudem je 15.684,50 GBP als Beitrag zu den Verfahrenskosten.
Neue Kunden sind vor der ersten Einzahlung gegen die Finanzsanktionslisten zu prüfen.
Sanktionslistenprüfung bei Neukunden und unabhängige Verifizierung von KYC-Angaben
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2, LC 12.1.2 (nur Hillside (UK Gaming) ENC) und SRCP 3.4.1 Abs. 1b und 1c der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 28(11)(a) und 33 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Umfang der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und zeitnahe Kooperation mit der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
Originalbetrag 582.120 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2024.
- Gambling Commission, Register aufsichtlicher Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2026 · Direktlink
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06.03.2024 eine Londoner WohltätigkeitsorganisationICO: 7.500 Pfund und Verwarnung für Wohltätigkeitsorganisation wegen offener E-Mail-Verteiler 8.772 €
Die ICO verhängte am 6. März 2024 gegen eine Londoner Wohltätigkeitsorganisation eine Geldbuße von 7.500 Pfund und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschickte die Organisation am 6. Oktober 2022 eine E-Mail an Teilnehmende eines Programms für Menschen mit HIV mit offenem statt verdecktem Verteiler (CC statt BCC). Dadurch waren 166 Personen über ihre E-Mail-Adresse identifizierbar oder potenziell identifizierbar, und es ließ sich auf ihre HIV-Infektion schließen. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) sowie Art. 32(1) und 32(2) UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 7.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink
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05.03.2024 ein rumänischer Self-Storage-AnbieterSelf-Storage-Anbieter nach Cyberangriff wochenlang lahmgelegt – 5.000 Euro 5.005 €
Ein Cyberangriff auf den Server legte das Unternehmen mehrere Wochen lahm und ermöglichte Zugriff auf Kundendaten. Die Aufsicht verhängte 24.884,50 Lei (5.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete Zugriffsprotokollierung mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung sowie Backups an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Logging und getestete Backups entscheiden darüber, ob ein Angriff Tage oder Wochen Stillstand bedeutet.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
Originalbetrag 24.884,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2024.
- ANSPDCP, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink
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19.02.2024 ein britischer Betreiber von Freizeiteinrichtungen und verbundene TrustsICO: Anordnungen gegen Freizeitbetreiber und verbundene Trusts wegen biometrischer Arbeitszeiterfassung Anordnung
Die ICO erließ am 19. Februar 2024 Durchsetzungsanordnungen gegen einen britischen Betreiber von Freizeiteinrichtungen, dessen Schwestergesellschaft auf Jersey und sieben verbundene gemeinnützige Freizeit-Trusts, mit denen sie verpflichtet werden, die Gesichtserkennung und Fingerabdruck-Erfassung zur Kontrolle der Anwesenheit von Beschäftigten einzustellen. Nach den Feststellungen der ICO wurde an 38 von dem Betreiber geführten Freizeiteinrichtungen, 37 im Vereinigten Königreich und eine auf Jersey, Gesichtserkennung zur Anwesenheitskontrolle eingesetzt, an zwei davon zusätzlich Fingerabdruckscanner. Die ICO wertete die Verarbeitung der biometrischen Daten als Verstoß gegen Art. 5(1)(a), 6 und 9 UK GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 23. Februar 2024.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(a), 6 und 9 UK GDPR; Enforcement Notice nach section 149 DPA 2018
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink
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15.02.2024 ein britisches Callcenter-UnternehmenICO: 100.000 Pfund gegen Callcenter wegen Lotterie-Werbeanrufen an TPS-Nummern 116.775 €
Die ICO verhängte am 15. Februar 2024 gegen ein britisches Callcenter-Unternehmen eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Callcenter zwischen dem 11. Februar 2021 und dem 24. Januar 2022 mindestens 80.240 Werbeanrufe für die Teilnahme an einem Lotteriesyndikat an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren, ohne dass die Angerufenen zugestimmt hatten. Die ICO stufte die Anrufe als stark ausbeuterisch und gezielt an schutzbedürftige Personen gerichtet ein und wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 18. März 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 80.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.02.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.02.2026 · Direktlink
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06.02.2024 drei kanadische GesellschaftenOttawa: 545.000 CAD gegen drei Gesellschaften wegen missachteter Lohnanordnungen 375.189 €
Das Provincial Offences Court in Ottawa verurteilte in einem Verfahren in Abwesenheit drei nummerierte Gesellschaften, die unter einem gemeinsamen Handelsnamen auftraten, wegen Verstößen gegen den Employment Standards Act. Ein Employment Standards Officer des Arbeitsministeriums hatte festgestellt, dass sieben Beschäftigten rund 340.000 CAD Lohn zustanden; weder die Zahlungsanordnungen noch zwei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen wurden befolgt. Die Geldstrafen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 545.000 CAD; hinzu kommt ein gesetzlicher Opferzuschlag von 25 %. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer behördliche Lohnzahlungsanordnungen ignoriert, macht aus einer offenen Lohnforderung ein Strafverfahren.
Umgang mit behördlichen Lohnanordnungen und Auskunftsverlangen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Ottawa (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 132, 136, 91(8)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
Originalbetrag 545.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink
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22.01.2024 ein deutsches DienstleistungsunternehmenGewerbeaufsicht Oberpfalz: 120.000 € Gewinnabschöpfung wegen Arbeitszeitverstößen 120.000 €
Nach einer Beschwerde stellte das Gewerbeaufsichtsamt bei einem Dienstleistungsunternehmen erhebliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest, die sich bei einer erneuten Kontrolle nicht gebessert hatten. Das Unternehmen muss 120.000 € Gewinnabschöpfung zahlen, berechnet aus dem rechnerischen Ertrag der wiederholten Arbeitszeitüberschreitungen; zugesagt hat es zudem Investitionen von mindestens 100.000 € in bessere Abläufe.
Wer Arbeitszeitverstöße nach einer ersten Kontrolle nicht abstellt, riskiert, dass der daraus gezogene Vorteil abgeschöpft wird.
Höchstarbeitszeiten und Kontrollen der Gewerbeaufsicht
- Behörde / Gericht
- Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Arbeitszeitgesetz; Gewinnabschöpfung
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen nach der letzten Kontrolle bereits spürbare Maßnahmen ergriffen hatte.
- Veröffentlicht
- 22.01.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.01.2026 · Direktlink
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04.01.2024 ein österreichischer Verein, der eine Fußballliga veranstaltetVeranstalter einer Fußballliga: 11.000 € für nicht gelöschte Spielerdaten im Netz 11.000 €
Die DSB verhängte gegen einen Verein, der eine Fußballliga organisiert, 11.000 EUR. Er hatte keine Vorkehrungen getroffen, um Spielerdaten wie Name, Foto, Jahrgang und Mannschaft vollständig aus seiner öffentlichen Online-Datenbank zu löschen, einem Löschbegehren nicht vollständig entsprochen und einen rechtskräftigen Löschauftrag der DSB aus 2021 nicht befolgt. Erschwerend wertete die Behörde die fehlende Mitwirkung im Strafverfahren.
Wer personenbezogene Daten online veröffentlicht, braucht von Anfang an ein technisches Löschkonzept – und Anordnungen der Aufsichtsbehörde sind fristgerecht umzusetzen.
Löschkonzepte für öffentlich einsehbare Datenbanken
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 17, Art. 25 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 2 lit. c iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a, Abs. 5 lit. a und Abs. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße.
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2026 · Direktlink
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12.12.2023 ein österreichisches UnternehmenUnternehmen meldet Ransomware-Angriff zu spät und zu vage: 5.900 € Geldstrafe 5.900 €
Die DSB verhängte gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung 5.900 EUR, weil sie eine seit 06.03.2023 bekannte Datenschutzverletzung durch einen Ransomware-Angriff erst am 24.04.2023 meldete, die Meldung auf allgemeine Angaben beschränkte – nach den Feststellungen, um ihre Versicherung zufriedenzustellen – und auf Nachfragen der Behörde nicht reagierte. Die verspätete Meldung wertete die DSB als fahrlässig, die übrigen Verstöße als vorsätzlich. Weil die Zusammenarbeit auch danach ausblieb, verhängte sie am 07.10.2024 in einem weiteren Straferkenntnis 600 EUR.
Nach einem Cyberangriff muss die Meldung an die Datenschutzbehörde fristgerecht und vollständig erfolgen – unabhängig davon, was die Versicherung verlangt.
Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 und 3 sowie Art. 31 iVm Art. 83 Abs. 1 und 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße.
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.12.2025 · Direktlink
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05.12.2023 ein britischer Versender von Werbe-SMSICO: Anordnung gegen Versender von 304.071 Werbe-SMS ohne Einwilligung Anordnung
Die ICO verpflichtete das Unternehmen per Enforcement Notice, Werbe-SMS nur noch mit gültiger Einwilligung und erkennbarem Absender zu versenden. Das Unternehmen hatte zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Juli 2023 304.071 Werbe-SMS ohne gültige Einwilligung verschickt, teils mit indirekt über Dritte bezogenen Daten, und den Absender über Hunderte nicht registrierter Prepaid-SIM-Karten und Websites ohne korrekte Absenderangabe verschleiert; ein Teil der Nachrichten warb für Kredite und Schuldenlösungen. Laut Companies House ist die Gesellschaft seit dem 26. März 2024 aufgelöst.
Für Werbe-SMS reicht eine indirekt über Dritte eingeholte Einwilligung meist nicht, und wer den Absender verschleiert, verstößt zusätzlich gegen PECR.
Einwilligung für SMS-Werbung, zugekaufte Kontaktdaten, Absenderkennung
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 22 und 23 PECR; Section 40 Data Protection Act 1998 (i. V. m. Schedule 1 PECR)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Enforcement (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink
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30.11.2023 eine Wirtschaftskanzlei mit internationaler AusrichtungHamburg: Wirtschaftskanzlei muss Arbeitszeit angestellter Anwälte erfassen Anordnung
Nach Beschwerden über regelmäßige Arbeitstage bis 23 oder 24 Uhr ordnete die Hamburger Arbeitsschutzbehörde am 30.11.2023 gegenüber einer internationalen Wirtschaftskanzlei an, die tatsächlichen Arbeitszeiten ihrer angestellten Rechtsanwälte aufzuzeichnen, diese zu unterweisen und die Verantwortung der Partner darzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte am 18.07.2025 die Aufzeichnungspflicht und die Unterweisungspflicht für angestellte Anwälte und hob nur die dritte Anordnung auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.
Abrechenbare Mandatsstunden sind keine Arbeitszeiterfassung; auch Kanzleien müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit angestellter Anwälte festhalten.
Arbeitszeiterfassung für angestellte Berufsträger
- Behörde / Gericht
- Hamburger Arbeitsschutzbehörde; bestätigt durch Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 21
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- § 22 Abs. 3 ArbSchG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; § 17 Abs. 2 ArbZG; §§ 12, 22 Abs. 1 ArbSchG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.07.2025
- VG Hamburg, Urteil vom 18.07.2025, 21 K 1202/25 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink
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22.11.2023 ein britischer Online-GlücksspielbetreiberOnline-Casino: 5,91 Mio. GBP wegen umgehbarer AML-Schwellen und schwacher Kundeninteraktion 6,79 Mio. €
Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von zwölf Websites eine Verwarnung, eine Lizenzauflage mit externem Audit und eine Geldbuße von 5.906.250 GBP. Zusätzlich wurden 165.042 GBP als Abschöpfung (divestment) angeordnet; dieser Betrag ist in der ausgewiesenen Geldbuße nicht enthalten. Zwischen November 2021 und Juli 2022 konnten nach Feststellung der Behörde einzelne Kunden AML-Schwellen umgehen, die Sorgfaltsprüfung stützte sich zu sehr auf Internetrecherche oder mündliche Angaben der Kunden, und gefährdete Spieler wurden zu spät oder unzureichend angesprochen.
Mündliche Zusicherungen und Internetrecherche ersetzen keinen belastbaren Nachweis der Mittelherkunft.
Belastbare Sorgfaltsprüfung statt mündlicher Zusicherungen; wirksame Kundeninteraktion
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- LC 12.1.1 Abs. 2 und LC 12.1.2 Abs. 1, SRCP 3.4.1 Abs. 1–2 und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117 Gambling Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte und hatte nach eigenen Angaben Abhilfe geschaffen; bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf eingezahlte Gelder aus Straftaten.
- Veröffentlicht
- 10.01.2024
Originalbetrag 5.906.250 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2023.
- Gambling Commission, Register aufsichtlicher Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink
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09.11.2023 ein britisches MarketingunternehmenICO: 150.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Werbeanrufen zu Unfallansprüchen 172.008 €
Die ICO verhängte am 9. November 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 150.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 8. Juni 2021 und dem 4. Februar 2022 242.497 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; die Anrufe warben um Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und Personenschäden und wurden unter wechselnden Firmennamen geführt. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.11.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.11.2025 · Direktlink
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06.11.2023 eine brasilianische RentnervereinigungSenacon büßt Rentnervereinigung für ungenehmigte Versicherungsabzüge 26.889 €
Die Senacon verhängte gegen eine Vereinigung von Rentnern und Pensionären eine Geldbuße von 141.422,58 BRL. Nach der Entscheidung hatte die Vereinigung gemeinsam mit Versicherern und Finanzinstituten ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Beträge in Form von Versicherungen von deren Rentenleistungen abziehen lassen. Die Behörde stützte die Buße u. a. auf die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu Informationspflichten und missbräuchlichen Geschäftspraktiken (Art. 6, 31, 39 und 46 CDC).
Wer Beiträge oder Versicherungsprämien über Abzüge von Renten einzieht, braucht die dokumentierte vorherige Zustimmung jedes Betroffenen.
Zustimmung bei Abzügen von Renten und Sozialleistungen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 caput I und III, Art. 6 III und IV, Art. 31, Art. 39 III und V, Art. 46 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 07.11.2023
Originalbetrag 141.422,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.11.2025 · Direktlink
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26.10.2023 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 240.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen rund 1,35 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern 275.324 €
Die ICO verhängte am 26. Oktober 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO führten die Aktivitäten des Unternehmens zwischen dem 11. Februar 2021 und dem 22. März 2022 zu rund 1,35 Millionen verbundenen unerbetenen Werbeanrufen an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren, und zu 74 Beschwerden; insgesamt wählte das Unternehmen über 8,5 Millionen Mal. Laut ICO-Fallseite berichteten Beschwerdeführer von wiederholten Anrufen trotz Widerspruchs und von aggressiven Anrufern. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 192.000 Pfund. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 20. Oktober 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.10.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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24.10.2023 ein singapurischer Anbieter einer Online-SprachlernplattformSingapurische Sprachlernplattform: 74.000 SGD nach erratenem Admin-Passwort und fehlendem DSB 50.922 €
Beim Betreiber einer Online-Sprachlernplattform für Kinder erriet ein Angreifer im April 2022 per Brute-Force-Angriff das seit über zwei Jahren unveränderte, schwache Passwort eines Administratorkontos und griff auf Daten zahlreicher Nutzer weltweit zu, darunter Schülerinnen und Schüler sowie Gehalts- und Bankdaten von Lehrkräften. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) wegen fehlender Passwortregeln und gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest, weil seit der Gründung 2016 kein Datenschutzbeauftragter benannt war. Sie verhängte 74.000 SGD und lehnte die beantragte Senkung auf höchstens 35.000 SGD ab; Anordnungen ergingen wegen der umgesetzten Abhilfe nicht.
Administratorkonten mit Zugriff auf große Mengen Kinderdaten brauchen komplexe, regelmäßig gewechselte Passwörter, und ein Datenschutzbeauftragter ist keine Formalie, sondern Pflicht von Beginn an.
Starke, regelmäßig geänderte Passwörter für Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 11(3) PDPA (Accountability Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Nachweis einer Ausleitung oder eines Missbrauchs, rasche Abhilfe einschließlich Benachrichtigung der Nutzer, freiwilliges Eingeständnis und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
Originalbetrag 74.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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19.10.2023 ein britischer PersonaldienstleisterICO: Verwarnung für Personaldienstleister nach zweimaligem Zugriff durch denselben Angreifer Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Personaldienstleister eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich ein unbefugter Dritter innerhalb von zwölf Monaten zweimal Zugang zu den Systemen, um den 13. März 2022 und um den 16. August 2022, vermutlich jeweils per SQL-Injection, und leitete Daten aus; betroffen waren 13.720 bzw. 4.421 Personen im Vereinigten Königreich, bei einem Teil auch mit Bankverbindungen. Nach den Feststellungen der ICO nutzte das Unternehmen trotz Kenntnis nicht mehr unterstützte Versionen ihrer Datenbank- und Skriptsoftware, schlecht programmierten Code ohne ausreichende Eingabeprüfung und eine unzureichende Protokollierung und führte keine regelmäßigen Sicherheitstests durch. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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17.10.2023 eine isländische Betreiberin einer VeranstaltungshalleIsland: Hallenbetreiberin wegen Videoüberwachung bei Veranstaltungen gebüßt 23.891 €
Persónuvernd verhängte gegen die Betreiberin einer isländischen Veranstaltungshalle eine Geldbuße von 3.500.000 ISK, nachdem sie am 7. Februar 2023 festgestellt hatte, dass die Videoüberwachung bei Veranstaltungen Dritter ohne Rechtsgrundlage, ohne festgelegten legitimen Zweck und ohne ausreichende Information erfolgte. Schwer wog, dass die Kameras auch Räume erfassten, in denen Kinder und Jugendliche übernachteten, sowie Covid-19-Massenimpfungen, und dass die Überwachung seit mindestens 2008 sehr viele Menschen betraf.
Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten braucht einen klar festgelegten Zweck und eine Rechtsgrundlage und darf sensible Situationen wie Übernachtungen von Kindern oder Gesundheitsleistungen nicht erfassen.
Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten: Zweck, Rechtsgrundlage und sensible Bereiche
- Behörde / Gericht
- Persónuvernd
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 Bst. a und b, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 DSGVO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2, §§ 9 und 17 Abs. 2 Gesetz Nr. 90/2018 (isländisches Datenschutzgesetz); Geldbuße nach § 46 Abs. 3 Gesetz Nr. 90/2018 i.V.m. Art. 83 Abs. 5 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Es gab Hinweisschilder, wenn auch unzureichende; das Unternehmen arbeitete mit der Behörde zusammen und setzte die früheren Anordnungen teilweise um; kein finanzieller Schaden (von der Behörde gering gewichtet).
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
Originalbetrag 3.500.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2023.
- Persónuvernd, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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05.10.2023 ein japanischer Hersteller von AngelködernKöderhersteller: Surcharge für unbelegte „biologisch abbaubar“-Werbung bei Angelködern 113.203 €
Der Köderhersteller bewarb vier Serien künstlicher Angelköder auf Verpackungen, der Website und in Werbematerial – teils von April 2016 bis Februar 2023 – als biologisch abbaubar, auch wenn sie nach dem Gebrauch im Wasser zurückbleiben. Belege für diese Abbaubarkeit legte das Unternehmen nicht vor; nach einer Unterlassungsanordnung vom 19. Dezember 2022 folgte am 5. Oktober 2023 ein Surcharge von 17.740.000 JPY.
Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ tragen nur mit Nachweisen für die konkrete Umgebung, in der das Produkt tatsächlich landet.
Greenwashing: Umweltaussagen belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
Originalbetrag 17.740.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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20.09.2023 eine dänische HotelketteDänische Hotelkette: 1 Mio. DKK für nicht gelöschte Kundenprofile 134.178 €
Bei einem Aufsichtsbesuch zeigte sich, dass die Hotelkette rund 500.000 Kundenprofile nicht gelöscht hatte, obwohl ihre eigenen Löschfristen längst abgelaufen waren. Das Amtsgericht hatte den Verstoß festgestellt, aber von Strafe abgesehen; das Landgericht verhängte 1 Mio. DKK.
Eigene Löschfristen festzulegen reicht nicht – ihre Umsetzung in jedem System muss technisch sichergestellt und kontrolliert werden.
- Behörde / Gericht
- Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 1.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2023.
- Datatilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- Domsdatabasen, Urteilsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
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13.09.2023 ein britischer Anbieter von Reparatur- und Serviceverträgen für HaushaltsgeräteICO: 65.000 Pfund gegen Serviceanbieter wegen Werbeanrufen zu Gerätewartung an TPS-Nummern 75.502 €
Die ICO verhängte am 13. September 2023 gegen einen britischen Anbieter von Reparatur- und Serviceverträgen für Haushaltsgeräte eine Geldbuße von 65.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei älteren und schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2021 15.288 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 52.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 65.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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13.09.2023 eine emiratische RechtsberatungskanzleiADGM: 26.000 USD gegen eine Kanzlei wegen fehlender goAML-Registrierung 24.224 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP) registrierte Rechtsberatungskanzlei eine Geldbuße von 26.000 USD, weil sie sich trotz zahlreicher Erinnerungen seit Mai 2019 nicht im goAML-System der Financial Intelligence Unit der VAE registriert hatte, über das Verdachtsmeldungen abzugeben sind. Die Behörde sah darin unwirksame Systeme zur Erkennung und Meldung verdächtiger Vorgänge sowie mangelnde Kooperation und erhöhte die Buße um 11.000 USD, weil die Kanzlei auf Schreiben nicht reagierte, weiter im Verstoß blieb und bereits früher gegen AML-Regeln verstoßen hatte. Die Decision Notice vom 14. Juli 2023 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.
Ohne Registrierung im Meldesystem kann ein Verpflichteter keine Verdachtsmeldung abgeben; sie ist Pflicht, keine Formalie.
Meldeweg für Verdachtsfälle einrichten (goAML)
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 26.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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31.08.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesisches Online-Casino: 66.476 EUR der FIAU für Mängel bei Spielerprüfung 66.476 €
Nach einer Prüfung 2020 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 66.476 EUR, eine Rüge und eine Folgeanordnung. Beanstandet wurden u. a. Risikobewertungen, die nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 EUR nicht aktualisiert wurden, fehlende Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, lückenhafte laufende Überwachung und Fälle, in denen hohe Einzahlungen trotz niedrigem angegebenem Einkommen weiter zugelassen wurden, ohne die Mittelherkunft rechtzeitig zu klären.
Einzahlungsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen sofort eine Prüfung der Mittelherkunft auslösen.
Mittelherkunft und Schwellenwerte bei Online-Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulations 5(1), 5(6), 7(1), 7(1)(d), 7(2)(a), 11, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die FIAU würdigte die Zusage des Unternehmens, seine institutsweite Risikobewertung zu überarbeiten.
- Veröffentlicht
- 31.08.2023
- FIAU, Enforcement (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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09.08.2023 ein britisches PersonalvermittlungsunternehmenICO: Verwarnung für Personalvermittler nach öffentlich zugänglichem Cloud-Speicher Verwarnung
Die ICO sprach am 9. August 2023 gegenüber einem von ihr nicht namentlich genannten Personalvermittlungsunternehmen eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO war ein Cloud-Speichercontainer mit rund 12.000 Datensätzen zu etwa 3.000 Arbeitskräften, darunter Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Pass- und Ausweiskopien sowie Sozialversicherungsnummern, vom 18. November 2020 bis zum 5. Januar 2021 ohne Authentifizierung öffentlich zugänglich; entdeckt hatte dies ein Anbieter von Cybersicherheitsrecherchen, dessen erste Warnung im Spam-Ordner landete. Ob Dritte die Daten missbräuchlich abriefen, ließ sich mangels Protokollen nicht ausschließen. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2025 · Direktlink
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03.08.2023 ein britisches Telefonmarketing-UnternehmenICO: 150.000 Pfund gegen Telefonmarketing-Firma wegen 2,6 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern 173.475 €
Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 150.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 31. März und dem 20. Juli 2022 2.647.805 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren, unter anderem zu Energie- und Hausverbesserungsprodukten; daraus gingen 413 Beschwerden hervor. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 4. September 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 16. Januar 2024.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink
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03.08.2023 ein britischer Service- und Reparaturbetrieb für HaushaltsgeräteICO: 55.000 Pfund gegen Reparaturbetrieb wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 63.607 €
Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen einen britischen Service- und Reparaturbetrieb mit Wartungsverträgen für Haushaltsgeräte eine Geldbuße von 55.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei älteren und schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Juni und dem 30. November 2021 19.069 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; Beschwerden betrafen unter anderem den Verkauf einer Fernseher-Versicherung an eine ältere Person. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 44.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 55.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink
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03.08.2023 ein britischer Lead-GeneriererICO: 40.000 Pfund gegen Lead-Generierer wegen 441.830 Werbe-SMS 46.260 €
Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen einen britischen Lead-Generierer eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO empfingen Teilnehmer zwischen dem 9. Dezember 2020 und dem 9. März 2022 441.830 Werbe-SMS des Unternehmens, unter anderem zu privater Krankenversicherung, Lebens- und Hausratversicherung, Entschuldungslösungen und Ansprüchen wegen Wohnungsmängeln, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag; das Unternehmen hatte sich auf Einwilligungen berufen, die Dritte eingeholt hatten. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 32.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 6. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink
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02.08.2023 ein britisches Unternehmen mit Telefonwerbung zu GerätegarantienICO: 200.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen 1,3 Millionen Werbeanrufen zu Gerätegarantien 232.455 €
Die ICO verhängte am 2. August 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 200.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 5. August und dem 20. Dezember 2021 1.346.019 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; daraus gingen 26 Beschwerden beim TPS und 41 bei der ICO hervor, die überwiegend Garantien für Haushaltsgeräte betrafen. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 31. August 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 160.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2025 · Direktlink
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02.08.2023 ein britischer Anbieter von Hausschutz- und GeräteverträgenICO: 70.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 81.359 €
Die ICO verhängte am 2. August 2023 gegen ein britisches Unternehmen (bis Oktober 2021 unter anderem Namen tätig) eine Geldbuße von 70.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 24.241 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; laut ICO betraf eine der Beschwerden eine am Telefon angebotene Versicherung gegen verstopfte Abflüsse, eine andere einen Anruf bei einer älteren, schutzbedürftigen Person. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 31. August 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 56.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2025 · Direktlink
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20.07.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines UnternehmensdienstleistersADGM: 72.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden 64.303 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider, Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft) eine Geldbuße von 72.000 USD wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt zwischen November 2019 und Dezember 2021. Bei als hochriskant eingestuften Kunden wurden Herkunft von Geldern und Vermögen nicht ausreichend ermittelt und verifiziert und die Kundendaten nicht regelmäßig überprüft; zudem fehlten beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten. Die Mängel betrafen laut Notice nur diese Gesellschaft und die Zeit vor einem Eigentümer- und Managementwechsel in der Gruppe; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 90.000 USD betragen.
Bei Hochrisikokunden genügt eine Angabe zur Mittel- und Vermögensherkunft nicht; sie muss belegt und regelmäßig aktualisiert werden.
Mittel- und Vermögensherkunft bei Hochrisikokunden belegen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden, Kooperation und Umsetzung des Abhilfeplans; 20 % Nachlass für frühe Einigung.
Originalbetrag 72.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2023.
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink
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18.07.2023 ein britischer WettbürobetreiberWettbürobetreiber: 3,25 Mio. £ wegen Spielerschutz- und AML-Mängeln 3,79 Mio. €
Die Betreiberin von 1.432 Wettbüros zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 3,25 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen. Zwischen Januar 2021 und Dezember 2022 fehlten wirksame Kontrollen bei hoher Einsatzgeschwindigkeit, gewinnende Kunden galten ohne Prüfung als nicht gefährdet (ein Kunde setzte 517.499 GBP in zwei Monaten ohne Interaktion ein), die AML-Schwellen waren zu hoch, und Identitäts- sowie Herkunftsnachweise wurden nicht durchgängig eingeholt.
Auch im Filialgeschäft müssen Schwellenwerte und Herkunftsnachweise so konsequent greifen wie online.
Kundeninteraktion und Herkunftsnachweise im stationären Wettgeschäft
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.07.2023
Originalbetrag 3.250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2023.
- Gambling Commission, Register aufsichtlicher Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2025 · Direktlink
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11.07.2023 zwei australische KasinobetreiberZwei australische Kasinobetreiber: 450 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht 272,8 Mio. €
Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 11. Juli 2023 eine Geldbuße von 450 Mio. AUD gegen die zwei Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006. Vorausgegangen war im Mai 2023 ein Vergleich über die mutmaßlichen Verstöße, die die Kasinogruppe einräumte; die Geldbuße ist über zwei Jahre zu zahlen, zusätzlich trägt die Kasinogruppe Kosten der AUSTRAC von 3,356 Mio. AUD.
Kasinobetreiber unterliegen als meldepflichtige Unternehmen dem Geldwäscherecht; Lücken bei der Umsetzung ihrer Pflichten können Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.
Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 450.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink