Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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210Fälle aus 33 Jurisdiktionen
1,65 Mrd. €Summe der Geldbeträge (173 Fälle mit Betrag)
463,2 Mio. €Größter Einzelfall: ein britischer Tabakkonzern
190.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 1,04 Mrd. € 63 % · 22 Fälle
  2. Australien 314,8 Mio. € 19 % · 4 Fälle
  3. Vereinigtes Königreich 124,6 Mio. € 8 % · 74 Fälle
  4. Schweiz 82,3 Mio. € 5 % · 2 Fälle
  5. EU 75,9 Mio. € 5 % · 66 Fälle
  6. Südkorea 5,12 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. Kanada 3,08 Mio. € 0 % · 13 Fälle
  8. Hongkong 2,77 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  9. Neuseeland 595.577 € 0 % · 2 Fälle
  10. Vereinigte Arabische Emirate 384.254 € 0 % · 9 Fälle
  11. 5 weitere466.947 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Sanktionen und Exportkontrolle 472,1 Mio. € 29 % · 11 Fälle
  2. Verbraucherschutz und Onlinehandel 449,2 Mio. € 27 % · 16 Fälle
  3. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 398,5 Mio. € 24 % · 43 Fälle
  4. Korruption und Bestechung 226,5 Mio. € 14 % · 4 Fälle
  5. Datenschutz 44,5 Mio. € 3 % · 80 Fälle
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 21,3 Mio. € 1 % · 8 Fälle
  7. Kartellrecht und Wettbewerb 19,8 Mio. € 1 % · 13 Fälle
  8. Umwelt und Nachhaltigkeit 12,4 Mio. € 1 % · 9 Fälle
  9. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 8,58 Mio. € 1 % · 15 Fälle
  10. Hinweisgeberschutz 82.264 € 0 % · 2 Fälle
  11. 2 weitere0 €

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 1,37 Mrd. € 83 % · 81 Fälle
  2. McKinsey and Company Africa (Pty) Ltd 116,6 Mio. € 7 % · 1 Fall
  3. SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale) 18,4 Mio. € 1 % · 1 Fall
  4. Capita plc und Capita Pension Solutions Limited 16,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 1 % · 1 Fall
  6. Platinum Gaming Limited 11,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. BIT Mining Ltd. (vormals 500.com) 9,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
  8. Stericycle, Inc. 9,23 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Philip Morris Italia S.r.l. 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
  10. Società Cooperativa Culture (CoopCulture) 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 115 weitere75,6 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022104,26 Mio. €
2023441,29 Mrd. €
202446201,8 Mio. €
20255998,6 Mio. €
20265153,7 Mio. €

210 Fälle

18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Ab“-Preise und Lockangebote

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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14.09.2026 Fire Protection Recycling LimitedTödlich explodierter Feuerlöscher beim Recycling – 40.000 £ Strafe Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 46.730 €

Beim Entleeren ausgemusterter Pulverlöscher in Oldbury explodierte 2023 ein Kartuschenlöscher und traf einen 37-jährigen Beschäftigten tödlich am Kopf. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren, geeignete Lagerung und eine Rückhaltevorrichtung beim Entleeren; der Recyclingbetrieb (laut Jahresabschluss 20 Beschäftigte) wurde zu 40.000 £ plus 17.034,25 £ Kosten verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Routinearbeiten mit Druckbehältern brauchen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und technische Rückhaltung – Erfahrung ersetzt keine Schutzvorrichtung.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 316.875 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 485.256 €

Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Truro Sawmills LimitedSägewerk in Cornwall ignoriert drei Verbesserungsanordnungen: 20.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 23.330 €

Nach Angaben der HSE schützte das Sägewerk Beschäftigte nicht vor Holzstaub (kein Fit-Test für Atemschutz, keine Gesundheitsüberwachung) und ließ Stapler ohne Schulung fahren; drei Verbesserungsanordnungen der HSE blieben unbeachtet. Das Gericht verhängte gegen das Unternehmen, einen Kleinstbetrieb, 20.000 £ Geldstrafe plus 5.000 £ Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbesserungsanordnungen der Aufsicht sind Fristen, keine Empfehlungen; wer sie liegen lässt, riskiert eine Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staplerschulung und Schutz vor Holzstaub

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Truro Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
21.08.2026

Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 249.415 €

The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 5,57 Mio. €

Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber Sonstiges

Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,04 Mio. €

Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
30.06.2026

Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2026 One Way Environmental Services LLC; Coastal Environmental Solutions Inc.; BWC Terminals LLCSchwefelsäure-Unfall Channelview: 3,52 Mio. USD OSHA-Strafen gegen drei Arbeitgeber USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 3,09 Mio. €

Nach dem Austritt von rund einer Million Gallonen Schwefelsäure auf dem Gelände von BWC Terminals in Channelview (Texas) im Dezember 2025 hat OSHA drei Arbeitgebern Strafen von zusammen 3.520.703 USD vorgeschlagen. Auf den Personaldienstleister One Way Environmental Services entfallen 3.045.452 USD für 18 als vorsätzlich-schwerwiegend und fünf als schwer eingestufte Verstöße, weil er Beschäftigte ohne ausreichende Schulung, Atemschutz-Passtests und Schutzmaßnahmen zur Reinigung schickte; der beauftragte Entsorger Coastal Environmental Solutions soll 392.501 USD zahlen und BWC Terminals, das frische und verbrauchte Säure trotz Warnungen gemischt hatte, 82.750 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufräumarbeiten nach einem Chemieunfall weitervergibt, muss Schulung, Atemschutz und Notfallplanung der Nachunternehmer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten nach Chemieunfällen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (u. a. Vorschriften zu Gefahrstoffeinsätzen und Notfallmaßnahmen sowie Atemschutz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
nicht rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.520.703 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben USA, NYVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,43 Mio. €

Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 565.485 €

Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 82.264 €

Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
22.07.2026

Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 901.597 €

Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.06.2026

Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.906 €

Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 346.600 €

Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 62.555 €

Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.04.2026 PricewaterhouseCoopers Hong KongPwC Hongkong: 1 Mrd. HKD Entschädigung für Evergrande-Aktionäre nach SFC-Vereinbarung HongkongMarktmissbrauch und Insiderhandel Sonstiges

PricewaterhouseCoopers Hong Kong hat sich in einer Vereinbarung mit der Securities and Futures Commission verpflichtet, 1.000.000.000 HKD zur Entschädigung unabhängiger Minderheitsaktionäre der China Evergrande Group bereitzustellen; im Gegenzug sieht die Aufsicht ohne Haftungsanerkenntnis von weiteren Schritten ab. Mutmaßlich war der geprüfte Umsatz von China Evergrande für 2019 um 44,79 % und für 2020 um 69,03 % überhöht, und PwC Hong Kong war als Abschlussprüfer mutmaßlich an der Verbreitung falscher Informationen beteiligt, wahrte mutmaßlich die Unabhängigkeit nicht und ließ mutmaßlich Manipulationen des Managements bei Prüfungsstichproben und Baustellenbesichtigungen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer, die Manipulationen bei ihren Prüfungshandlungen hinnehmen, tragen ein erhebliches Entschädigungsrisiko gegenüber Anlegern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung in der Abschlussprüfung

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
s. 277 SFO (Cap. 571) (Auffassung der SFC, von PwC HK nicht anerkannt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub HongkongDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 4,83 Mio. €

Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
Veröffentlicht
15.04.2026

Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 92.442 €

Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export

Behörde / Gericht
Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
02.04.2026

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink

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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte Vereinigtes KönigreichMindestlohn und Schwarzarbeit 561.854 €

Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung

Behörde / Gericht
Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer FrankreichKartelle und Absprachen 3,4 Mio. €

Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 150.737 €

Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten KanadaDatenschutz Sonstiges

Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 57.009 €

Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,45 Mio. €

Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.02.2026 TMAC LtdICO: 100.000 Pfund gegen TMAC wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 115.969 €

Die ICO verhängte gegen TMAC Ltd eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen 8. Februar und 24. September 2024 260.332 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS (betrieben von der Telephone Preference Service Ltd) eingetragen waren. Außerdem erhielten die Angerufenen nicht die nach Regulation 24 der PECR vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21(1)(b) und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste PortugalKartelle und Absprachen 8.200 €

Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung USA, CAWerbung und Einwilligung 38.275 €

Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.

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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 2,28 Mio. €

Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Juventus Football Club S.p.A.CONSOB: 190.000 EUR gegen Juventus wegen Marktmanipulation über Abschlüsse ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandel 190.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Juventus Football Club S.p.A. eine Geldbuße von 190.000 EUR nach Art. 187-quinquies TUF, weil ihr eine in ihrem Interesse begangene Marktmanipulation nach Art. 187-ter TUF und Art. 15 MAR zugerechnet wurde. Nach den Feststellungen enthielten die Abschlüsse zum 30.06.2020 und 30.06.2021 und die zugehörigen Mitteilungen falsche oder irreführende Angaben, unter anderem zu Gewinnen aus wechselseitigen Spielertransfers, zu verschobenen Gehaltszahlungen und zu Rückkaufvereinbarungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bilanzkennzahlen mit wechselseitigen Geschäften oder Nebenabreden schönt, begeht Marktmanipulation, für die auch die Gesellschaft selbst haftet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bilanzierung von Transfergeschäften und Marktmanipulation

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 187-ter und 187-quinquies Abs. 1 lit. a D.Lgs. 58/1998 (TUF); Art. 15 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 6 Abs. 3 Gesetz 689/1981
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte, dass die Gesellschaft ihr internes Kontrollsystem nach den Verstößen verstärkt hat.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.01.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel SchweizMissbrauch von Marktmacht 122.929 €

Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
Veröffentlicht
22.01.2026

Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2025 ZMLUK LimitedICO: 105.000 Pfund gegen ZMLUK wegen unerbetener Werbe-E-Mails Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 119.986 €

Die ICO verhängte gegen ZMLUK Limited eine Geldbuße von 105.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene Werbe-E-Mails für Energiesparprodukte verschickt; der Bescheid nennt dafür den Zeitraum 1. Januar bis 21. Juli 2023. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung). Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 84.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 105.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Vereinigtes KönigreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 44.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 104.400 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.11.2025 Firemount Group Ltd.CBP stoppt Bekleidung der Firemount Group aus Mauritius USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung und Textilien von Firemount Group Ltd. (Mauritius) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Schuldknechtschaft, Täuschung sowie Einschüchterung und Drohungen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer außerhalb klassischer Risikoländer müssen auf Anwerbepraktiken für ausländische Arbeitskräfte geprüft werden.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.11.2025
Quellen

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06.11.2025 Lead Pronto LtdICO: 30.000 Pfund gegen Lead Pronto wegen Werbe-SMS zu Heizkessel-Förderungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 34.064 €

Die ICO verhängte gegen Lead Pronto Ltd eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene SMS verschickt, die für staatlich geförderte Zuschüsse für Heizkessel warben. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

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31.10.2025 SFS Management (Aust) Pty LtdSFS Management: 500.000 AUD Geldstrafen nach Dacheinsturz über einem Kühlraum AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 282.933 €

Im Oktober 2022 gab das Dach eines industriellen Kühlraums nach, auf dem sieben Beschäftigte Geräte bewegten; sie stürzten rund fünf Meter tief in den Kühlraum. Das Industrial Court verurteilte das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu 480.000 AUD und wegen eines Verstoßes gegen s 46 WHS Act zu weiteren 20.000 AUD, zusammen 500.000 AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeiten auf Dächern muss die Tragfähigkeit geprüft und der Zugang zu nicht begehbaren Flächen unterbunden werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeiten auf Dächern und nicht tragfähigen Flächen; Absturzsicherung

Behörde / Gericht
SafeWork NSW / Industrial Court of NSW
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
ss 32, 19(1) und s 46 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
31.03.2026

Originalbetrag 500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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31.10.2025 Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd.Air Sino-Euro: 47.000 SGD – kein Datenschutzbeauftragter, keine internen Regeln, Leck SingapurBetroffenenrechte und Transparenz 31.252 €

Nach einem im Dezember 2023 öffentlich gewordenen Cyberangriff auf das Reisebüro waren im Buchungssystem Daten von 336.759 Personen betroffen, teils mit vollständigen Bildern von Ausweisen, Pässen und Geburtsurkunden; ein Teil der Daten wurde ausgeleitet. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest – Datenschutzbeauftragter erst im April 2024 benannt, außer der Datenschutzerklärung für Kunden keine internen Richtlinien, kein Beschwerdeverfahren und keine Information der Beschäftigten – sowie gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), weil Verträge mit den IT-Dienstleistern zu Sicherheitsaufgaben fehlten, keine Sicherheitsüberprüfungen stattfanden, keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand und der Server noch mit dem nicht mehr unterstützten Windows Server 2012 lief. Sie verhängte 47.000 SGD, wies Einwände zu Corona-Verlusten und Vergleichsfällen zurück und ordnete u. a. Richtlinien, Sicherheitsklauseln in Dienstleisterverträgen und einen Penetrationstest durch einen von der Cyber Security Agency (CSA) lizenzierten Anbieter an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenschutzerklärung nach außen ersetzt weder einen benannten Datenschutzbeauftragten noch interne Regeln, die den Beschäftigten bekannt sind und im Alltag gelten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Datenschutzrichtlinien, deren Vermittlung an Beschäftigte und Passwortregeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 PDPA (Protection Obligation); Section 48J(1)(a) PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwilliges frühes Eingeständnis der Verstöße (als erheblich mildernd gewertet) sowie rasche und wirksame Abhilfe.
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 47.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.10.2025 Forvis Mazars Accountants N.V.AFM: 446.000 Euro gegen Forvis Mazars wegen Betrugs bei internen Schulungstests NiederlandeOrganisationspflichten 446.000 €

Die AFM verhängte am 29. Oktober 2025 gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars Accountants N.V. ein Bußgeld von 446.000 Euro, weil ihr Qualitätssicherungssystem und ihre Betriebsorganisation nicht verhinderten, dass von 2020 bis 2023 fast 100 Fachkräfte aller Hierarchieebenen bei Prüfungen im Rahmen fachlicher Schulungen betrogen, etwa durch Weitergeben von Antworten oder gemeinsames Bearbeiten. Es fehlten spezifische Regeln und Kontrollen für die integre Ablegung solcher Tests, und intern ging dazu keine Meldung ein. Das Bußgeld wurde wegen der begrenzten Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, guter Kooperation und eingeleiteter Maßnahmen gemindert und im vereinfachten Verfahren akzeptiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verpflichtende Schulungstests brauchen eigene Integritätsregeln und Kontrollen, und die Speak-up-Kultur muss auch Betrug bei Fortbildungen erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei Pflichtschulungen und Speak-up-Kultur

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Begrenzte Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, gute Kooperation, Anerkennung der Bedeutung von Kultur und Verhalten, Maßnahmen gegen Wiederholung; vereinfachte Erledigung.
Veröffentlicht
31.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.10.2025 Marina Bay Sands Pte. Ltd.Marina Bay Sands: 315.000 SGD nach Konfigurationsfehler bei Middleware-Migration SingapurDatenpannen und Datensicherheit 208.955 €

Bei der manuellen Übertragung von API-Konfigurationen auf eine neue Middleware (September 2022 bis März 2023) ließ ein allein verantwortlicher Mitarbeiter eine App-Kennung aus, sodass die Token-Prüfung für die Webseite des Museumsprogramms ArtScience Friends mindestens sechs Monate nicht griff; ein Angreifer nutzte dies im Oktober 2023 und rief Daten von 665.495 Mitgliedern des Treueprogramms Sands Rewards Lifestyle ab, die anschließend im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete es als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), dass sich das Resort ohne unabhängige Gegenprüfung oder Automatisierung auf diesen einen Mitarbeiter verließ. Die vorläufig vorgesehenen 450.000 SGD setzte sie nach der Stellungnahme des Unternehmens auf 315.000 SGD herab; Anordnungen ergingen wegen der bereits umgesetzten Abhilfe nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitskritische Konfigurationsschritte bei Migrationen großer Datenbestände dürfen nicht an einer einzelnen Person ohne Gegenprüfung oder Automatisierung hängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Menschliche Fehler bei manuellen IT-Änderungen: Vier-Augen-Prinzip und Automatisierung

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 24 Personal Data Protection Act 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Im Übrigen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Eindämmung noch am Tag der Entdeckung, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure), Kooperation und freiwillige Benachrichtigung aller Betroffenen.
Veröffentlicht
28.10.2025

Originalbetrag 315.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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21.10.2025 Winsor Maintenance Inc., Main Source Group, Inc. u. a. sowie OptumCare Management LLC (Auftraggeberin)Reinigungsfirmen/OptumCare: 438.204 USD – Überstunden und fehlende Pausen USA, CAArbeitszeit 377.534 €

Über 90 Reinigungskräfte in Industrie-, Labor- und Gesundheitseinrichtungen arbeiteten oft über die geplanten Zeiten hinaus ohne Überstundenlohn, erhielten keinen Ausgleich für geteilte Schichten und Fahrzeiten und konnten wegen überhöhter Arbeitslast keine Pausen nehmen. Ein Firmengeflecht verschleierte den Arbeitgeber; mit der Notice of Final Findings vom 21.10.2025 wurden 438.204 USD festgestellt, OptumCare haftet als Auftraggeberin mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber von Reinigungs- und Servicedienstleistern sollten Arbeitszeiten und Pausen beim Dienstleister prüfen – sie haften sonst mit.

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code § 2810.3; Overtime, Split Shift, Meal and Rest Periods, Mindestlohn
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.11.2025

Originalbetrag 438.204 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Capita plc und Capita Pension Solutions LimitedICO: 14 Mio. £ gegen Capita nach Ransomware-Angriff mit 6,6 Mio. Betroffenen Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 16,1 Mio. €

Im März 2023 lud ein Beschäftigter unbeabsichtigt Schaddateien herunter; obwohl nach zehn Minuten ein Alarm auslöste, wurde das Gerät erst nach 58 Stunden isoliert. Angreifer entwendeten rund ein Terabyte Daten von 6,6 Mio. Menschen (u. a. Pensionsdaten, Strafregisterangaben). Bußgeld: 8 Mio. £ gegen Capita plc und 6 Mio. £ gegen Capita Pension Solutions.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsalarme brauchen verbindliche Reaktionszeiten und ein ausreichend besetztes SOC – bekannte Schwachstellen müssen konzernweit behoben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schädlichen Downloads und Sicherheitsalarmen

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorläufig waren 45 Mio. £ angesetzt; Reduktion u. a. wegen Sicherheitsverbesserungen, Kreditüberwachung für Betroffene und Kooperation mit Behörden und NCSC.
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 14.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Biffa Waste Services LtdBiffa: 2,48 Mio. GBP Strafe nach tödlichem Unfall mit rückwärtsfahrendem Lkw Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,85 Mio. €

Das Entsorgungsunternehmen Biffa wurde zu 2,48 Mio. GBP Geldstrafe und 5.768,06 GBP Kosten verurteilt, nachdem ein Beschäftigter an der Abfallumschlagstation in Bradford am 10. August 2023 von einem rückwärtsfahrenden Absetzkipper erfasst und getötet worden war. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass die Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht wirksam überwacht wurde; Videoaufnahmen zeigten, dass Beschäftigte die abgesicherten Wege regelmäßig umgingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzmaßnahmen auf dem Papier genügen nicht; ihre tatsächliche Einhaltung muss laufend überwacht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege, Rückwärtsfahren und Aufsicht auf Betriebshöfen

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 2.480.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 17.600 €

Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen EstlandDatenschutz Anordnung

Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 11,5 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP LettlandKartelle und Absprachen 46.300 €

Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.09.2025 Imerys Minerals LimitedImerys Minerals: 430.000 GBP Enforcement Undertaking für Kaolin-Einleitungen Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 496.364 €

Die Environment Agency nahm von Imerys Minerals ein Enforcement Undertaking an: Das Unternehmen zahlt 430.000 GBP an den Westcountry Rivers Trust und trägt die Behördenkosten. Zwischen September 2021 und Juli 2023 war an sechs Standorten in Cornwall kaolinhaltiges Abwasser (china clay effluent) ohne Genehmigung eingeleitet worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unerlaubte Einleitungen an mehreren Standorten können zusammen eine erhebliche Ausgleichszahlung auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungspflicht für Einleitungen aus dem Rohstoffabbau

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 430.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex FrankreichBestechung von Amtsträgern 18,4 Mio. €

SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 731.540 €

Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.09.2025

Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. Kanada, OntarioAbfall und Gefahrstoffe 311.294 €

Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte

Behörde / Gericht
Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 17.502 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.

Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 674.531 €

British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 124.321 €

Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
04.09.2025

Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,34 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2025 BirthlinkICO: 18.000 Pfund gegen Wohltätigkeitsorganisation Birthlink wegen vernichteter Akten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 21.109 €

Die ICO verhängte gegen die schottische Wohltätigkeitsorganisation Birthlink eine Geldbuße von 18.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Organisation rund 4.800 personenbezogene Akten vernichtet; bis zu zehn Prozent davon sind nach Angaben der ICO möglicherweise unersetzlich.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 5(2), 32(1)-(2) und 33 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 18.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.05.2025 Solocal Marketing ServicesCNIL: 900.000 EUR gegen Solocal Marketing Services wegen Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 900.000 €

Die CNIL verhängte gegen Solocal Marketing Services, eine Tochter der Solocal-Gruppe, eine Geldbuße von 900.000 EUR und ordnete unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an, elektronische Werbung ohne gültige Einwilligung einzustellen. Das Unternehmen hatte im Auftrag von Werbekunden SMS- und E-Mail-Werbung an Kontakte versandt, die Datenhändler über irreführend gestaltete Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare gewonnen hatten, und konnte für einen Hauptlieferanten keinen Einwilligungsnachweis vorlegen (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 7 DSGVO). Das Unternehmen hat die Sanktion beim Conseil d'État angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer erworbene Kontaktdaten für Werbung nutzt, muss die Einwilligung beim Lieferanten wirksam prüfen und nachweisen können; vertragliche Zusicherungen genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit erworbenen Kontaktdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die CNIL berücksichtigte die seit den Kontrollen ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 CalogaCNIL: 80.000 EUR gegen Datenhändler Caloga wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 80.000 €

Die CNIL verhängte gegen den Datenhändler Caloga eine Geldbuße von 80.000 EUR. Das Unternehmen hatte E-Mail-Werbung für Werbekunden an Kontakte versandt, deren Einwilligung über irreführende Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare eingeholt worden war, eine Abmeldung nicht mit einem Klick für alle vier seiner Datenbanken ermöglicht und Kontaktdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage an Partner weitergegeben (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 5 Abs. 1 lit. e und 6 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Werbeeinwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung, auch wenn ein Anbieter mehrere Marken oder Datenbanken führt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerruf der Werbeeinwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurde, dass das Unternehmen seine Tätigkeit 2024 vollständig eingestellt hatte.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2,38 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
15.05.2025

Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.05.2025 MBK Auditing L.L.CFSRA (ADGM): mutmaßlich 14.080 USD gegen Wirtschaftsprüfer MBK Auditing wegen AML-Mängeln Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 12.380 €

Die im ADGM registrierte Prüfungsgesellschaft, als DNFBP geldwäscherechtlich verpflichtet, hatte von September 2022 bis November 2023 keine ausreichende Geschäftsrisikoanalyse, prüfte bei Kunden Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell nicht ausreichend, unterließ in einem Fall die Kundenrisikobewertung und besetzte die MLRO-Funktion nicht rechtzeitig neu. Die FSRA verhängte nach 20 % Rabatt für frühe Einigung mutmaßlich 14.080 USD (sonst 17.600 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Prüfungsgesellschaften müssen als geldwäscherechtlich Verpflichtete eine eigene Risikoanalyse, Kundenprüfung und einen MLRO vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Wirtschaftsprüfern als DNFBP

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (ADGM); AML Rules 6.1.1, 7.1.1, 8.3.1, 8.3.2, 12.1.1 (ADGM AML Rules)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (20 % Rabatt), volle Kooperation und substanzielle Abhilfe.

Originalbetrag 14.080 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 AustralienAbfall und Gefahrstoffe 639.874 €

Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen

Behörde / Gericht
Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.04.2025 Informa D&B, S.A.AEPD: 1,8 Mio. Euro gegen Auskunftei Informa D&B für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 1,8 Mio. €

Informa D&B verarbeitete Daten von Einzelunternehmern, die aus dem von den Handelskammern geführten Unternehmenszensus stammten und über einen Vertrag mit Camerdata erworben worden waren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD verhängte je 900.000 Euro wegen Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 DSGVO, zusammen 1.800.000 Euro, und ordnete die Einstellung der Verarbeitung und die Löschung dieser Daten an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten aus öffentlichen Registern zukauft, muss eine eigene Rechtsgrundlage prüfen und die Betroffenen informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.04.2025 eine kleine Anwaltskanzlei in EnglandICO: 60.000 £ gegen eine Anwaltskanzlei wegen Hack und verspäteter Meldung Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 69.458 €

Angreifer drangen 2022 per Brute Force über ein selten genutztes Administratorkonto ohne MFA in das Netz der Kanzlei ein und stahlen 32 GB hochsensibler Daten, die im Darknet erschienen. Die Kanzlei erfuhr davon erst durch die National Crime Agency und meldete den Vorfall erst 43 Tage später an die ICO.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien brauchen MFA auf Admin-Konten und einen Meldeprozess, der die 72-Stunden-Frist einhält.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 33 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.04.2025 Gerezim Mineração Ltda.Gerezim Mineração: „Lista Suja“ wegen 34 Arbeitern in sklavenähnlichen Verhältnissen BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das MTE nahm Gerezim Mineração Ltda. am 6. Oktober 2025 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Anlass war eine Arbeitsinspektion von 2024 auf der Fazenda Pindaíba in Bocaiúva (MG) mit 34 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 4. April 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffgewinnung in abgelegenen Gebieten braucht regelmäßige, unabhängige Kontrollen der Arbeitsbedingungen vor Ort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen im Bergbau

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 174.825 €

Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
28.05.2025

Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.03.2025 AFK Letters Co LtdICO: 90.000 Pfund gegen AFK Letters Co wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 108.020 €

Die ICO verhängte gegen AFK Letters Co Ltd eine Geldbuße von 90.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen Januar und September 2023 rund 95.000 Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren, was zu Beschwerden bei ICO und TPS führte. Eine Einwilligung der Angerufenen konnte das Unternehmen nicht belegen. Bei Zahlung innerhalb der Frist reduziert sich die Buße auf 72.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 90.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.03.2025 Liquidaciones Vizcaya, SL; Albujón Solar 81, SLKursmanipulation in Aktien eines Solarunternehmens: 3 Mio. Euro gegen zwei Gesellschaften SpanienMarktmissbrauch und Insiderhandel 3 Mio. €

Die CNMV stellte fest, dass die beiden Gesellschaften im vierten Quartal 2022 bei Geschäften in Aktien eines börsennotierten spanischen Photovoltaikunternehmens Marktmanipulation begangen hatten. Der Rat der CNMV verhängte am 5. März 2025 gegen Liquidaciones Vizcaya SL und Albujón Solar 81 SL je 1.500.000 EUR, zusammen 3.000.000 EUR. Gegenüber den beiden Gesellschaften ist die Entscheidung rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktmanipulation wird auch bei den beteiligten Gesellschaften selbst mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 282.15 Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015) i. V. m. Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,43 Mio. €

Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
Veröffentlicht
04.03.2025

Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells DänemarkKartelle und Absprachen 2,68 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer ItalienKundensorgfalt 120.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
Veröffentlicht
30.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen HongkongKartelle und Absprachen 2,77 Mio. €

Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.01.2025 Stericycle, Inc.Stericycle: 9,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Transport und Nachweis gefährlicher Abfälle USAAbfall und Gefahrstoffe 9,23 Mio. €

Stericycle zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich (Stipulation and Order of Settlement) mit US-Justizministerium und EPA 9.500.000 USD Zivilstrafe wegen RCRA-Verstößen in seinem bis April 2020 betriebenen Geschäft mit Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen verlor Sendungen aus dem Blick, lieferte Abfälle ohne vorgeschriebene Begleitscheine oder an nicht vom Kunden gewählte Anlagen, lagerte sie zu lange in Umschlaganlagen und übermittelte Tausende Begleitscheine nicht rechtzeitig an das e-Manifest-System der EPA. Nach EPA-Angaben ist es das erste gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der e-Manifest-Pflichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lückenlose Begleitscheine und fristgerechte elektronische Meldungen sind bei gefährlichen Abfällen eigene, sanktionsbewehrte Pflichten und keine bloße Formalie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Begleitscheine und Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 42 U.S.C. § 6901 ff., e-Manifest-Vorschriften
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 9.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,17 Mio. €

Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
09.01.2025

Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Liquipak LtdBleiche in den Regenwasserkanal: über 800 tote Fische – Verpackungsbetrieb verurteilt Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 3.182 €

Nach dem Einsturz einer Holzpalette lief 2021 Natriumhypochlorit (Bleiche) in einen Schacht, den der Spezialverpacker für einen Schmutzwasserkanal hielt; tatsächlich führte er in die River Holme, über 800 Fische starben. Geldstrafe 2.666,67 £ nach frühem Geständnis, insgesamt 8.973,67 £ mit Kosten und Opferzuschlag. Der Betrieb hatte laut Jahresabschluss durchschnittlich 25 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Chemikalien lagert, muss wissen, wohin jeder Schacht entwässert – ein Entwässerungsplan gehört zur Grundausstattung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kenntnis der Betriebsentwässerung und Meldung von Leckagen

Behörde / Gericht
Kirklees Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Frühes Geständnis, volle Kooperation, Sanierung und neue Lager- und Handhabungsverfahren
Veröffentlicht
24.01.2025

Originalbetrag 2.666,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.12.2024 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 225.000 Euro gegen Callcenter wegen Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge DeutschlandWerbung und Einwilligung 225.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das für Strom- und Gaslieferungsverträge warb, ein Bußgeld von 225.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Der Anteil der Beschwerden über Energie-Werbeanrufe sank 2024 nach Angaben der Behörde unter anderem wegen ihrer Großverfahren im Energiesektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.12.2024 Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1 Mio. EUR gegen eine Sportorganisation wegen biometrischer Zugangskontrolle ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 1 Mio. €

Eine spanische Organisation aus dem Profisport verpflichtete ihre Mitglieder, den Zugang zu bestimmten Zuschauerbereichen biometrisch zu steuern, ohne zuvor eine gültige Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt zu haben. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte eine Geldbuße von 1 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und ordnete an, die biometrische Verarbeitung bis zu einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer anderen biometrische Systeme vorschreibt, ist selbst Verantwortlicher und muss vorher Notwendigkeit und Risiken prüfen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 39.626 €

Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.12.2024

Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen USABestechung von Amtsträgern 116,6 Mio. €

Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.12.2024

Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

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05.12.2024 Money Bubble LtdICO: 120.000 Pfund gegen Money Bubble wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 144.928 €

Die ICO verhängte gegen Money Bubble Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen im Oktober und November 2022 rund 169.000 Werbeanrufe an im Telefonpräferenzregister eingetragene Nummern getätigt, ohne eine Einwilligung der Angerufenen belegen zu können; es gab Beschwerden bei ICO und TPS. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 96.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller BulgarienKartelle und Absprachen 1,4 Mio. €

Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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