Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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210Fälle aus 33 Jurisdiktionen
1,65 Mrd. €Summe der Geldbeträge (173 Fälle mit Betrag)
463,2 Mio. €Größter Einzelfall: ein britischer Tabakkonzern
190.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 1,04 Mrd. € 63 % · 22 Fälle
  2. Australien 314,8 Mio. € 19 % · 4 Fälle
  3. Vereinigtes Königreich 124,6 Mio. € 8 % · 74 Fälle
  4. Schweiz 82,3 Mio. € 5 % · 2 Fälle
  5. EU 75,9 Mio. € 5 % · 66 Fälle
  6. Südkorea 5,12 Mio. € 0 % · 1 Fall
  7. Kanada 3,08 Mio. € 0 % · 13 Fälle
  8. Hongkong 2,77 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  9. Neuseeland 595.577 € 0 % · 2 Fälle
  10. Vereinigte Arabische Emirate 384.254 € 0 % · 9 Fälle
  11. 5 weitere466.947 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Sanktionen und Exportkontrolle 472,1 Mio. € 29 % · 11 Fälle
  2. Verbraucherschutz und Onlinehandel 449,2 Mio. € 27 % · 16 Fälle
  3. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 398,5 Mio. € 24 % · 43 Fälle
  4. Korruption und Bestechung 226,5 Mio. € 14 % · 4 Fälle
  5. Datenschutz 44,5 Mio. € 3 % · 80 Fälle
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 21,3 Mio. € 1 % · 8 Fälle
  7. Kartellrecht und Wettbewerb 19,8 Mio. € 1 % · 13 Fälle
  8. Umwelt und Nachhaltigkeit 12,4 Mio. € 1 % · 9 Fälle
  9. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 8,58 Mio. € 1 % · 15 Fälle
  10. Hinweisgeberschutz 82.264 € 0 % · 2 Fälle
  11. 2 weitere0 €

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 1,37 Mrd. € 83 % · 81 Fälle
  2. McKinsey and Company Africa (Pty) Ltd 116,6 Mio. € 7 % · 1 Fall
  3. SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale) 18,4 Mio. € 1 % · 1 Fall
  4. Capita plc und Capita Pension Solutions Limited 16,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 1 % · 1 Fall
  6. Platinum Gaming Limited 11,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. BIT Mining Ltd. (vormals 500.com) 9,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
  8. Stericycle, Inc. 9,23 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Philip Morris Italia S.r.l. 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
  10. Società Cooperativa Culture (CoopCulture) 7 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 115 weitere75,6 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022104,26 Mio. €
2023441,29 Mrd. €
202446201,8 Mio. €
20255998,6 Mio. €
20265153,7 Mio. €

210 Fälle

18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Ab“-Preise und Lockangebote

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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14.09.2026 Fire Protection Recycling LimitedTödlich explodierter Feuerlöscher beim Recycling – 40.000 £ Strafe Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 46.730 €

Beim Entleeren ausgemusterter Pulverlöscher in Oldbury explodierte 2023 ein Kartuschenlöscher und traf einen 37-jährigen Beschäftigten tödlich am Kopf. Es fehlten Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren, geeignete Lagerung und eine Rückhaltevorrichtung beim Entleeren; der Recyclingbetrieb (laut Jahresabschluss 20 Beschäftigte) wurde zu 40.000 £ plus 17.034,25 £ Kosten verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Routinearbeiten mit Druckbehältern brauchen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und technische Rückhaltung – Erfahrung ersetzt keine Schutzvorrichtung.

Behörde / Gericht
Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 316.875 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 485.256 €

Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Truro Sawmills LimitedSägewerk in Cornwall ignoriert drei Verbesserungsanordnungen: 20.000 £ Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 23.330 €

Nach Angaben der HSE schützte das Sägewerk Beschäftigte nicht vor Holzstaub (kein Fit-Test für Atemschutz, keine Gesundheitsüberwachung) und ließ Stapler ohne Schulung fahren; drei Verbesserungsanordnungen der HSE blieben unbeachtet. Das Gericht verhängte gegen das Unternehmen, einen Kleinstbetrieb, 20.000 £ Geldstrafe plus 5.000 £ Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbesserungsanordnungen der Aufsicht sind Fristen, keine Empfehlungen; wer sie liegen lässt, riskiert eine Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Staplerschulung und Schutz vor Holzstaub

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Truro Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) und Section 33(1)(g) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
21.08.2026

Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 GmbH (im Urteil anonymisiert)Illegale Ablagerung von Bauabfällen: GmbH muss 375.000 € Verfall zahlen ÖsterreichAbfall und Gefahrstoffe 375.000 €

Das OLG Linz ergänzte die Verurteilung einer GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wegen vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen um einen Verfall von 375.000 EUR; die vom Landesgericht Salzburg verhängte, bedingt nachgesehene Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu 500 EUR (15.000 EUR) blieb bestehen. Von Mai 2021 bis Mai 2024 und erneut von Mai 2025 bis Februar 2026 ließ die Gesellschaft entgegen dem AWG 2002 und teils einem Bescheid Bodenaushub, Baurestmassen, Asphalt und Betonbruch gegen Entgelt annehmen und auf einem Grundstück ablagern; der Beseitigungsaufwand wurde auf rund 3,24 Mio. EUR geschätzt. Als Betrag ist nur der Verfall von 375.000 EUR erfasst; die Verbandsgeldbuße von 15.000 EUR wurde bedingt nachgesehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abfälle ohne Genehmigung annimmt und ablagert, riskiert neben der Verbandsgeldbuße den Verfall der dafür erhaltenen Entgelte, der die Geldbuße weit übersteigen kann.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallrecht und behördliche Auflagen bei Aushub und Baurestmassen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Linz (Berufung gegen Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 06.03.2026)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
§ 181b Abs. 1 und 2 StGB; §§ 3, 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 VbVG; § 20 Abs. 3 StGB; AWG 2002
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Bisherige Unbescholtenheit des Verbands; eher geringes Umweltrisiko. Weitere vom Gericht berücksichtigte Umstände betreffen eine natürliche Person und werden hier nicht wiedergegeben.
Haftung von Führungskräften
Die Verantwortlichkeit der Gesellschaft knüpft nach dem VbVG an das Handeln ihres Geschäftsführers an.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 249.415 €

The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 5,57 Mio. €

Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber Sonstiges

Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,04 Mio. €

Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
30.06.2026

Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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26.06.2026 One Way Environmental Services LLC; Coastal Environmental Solutions Inc.; BWC Terminals LLCSchwefelsäure-Unfall Channelview: 3,52 Mio. USD OSHA-Strafen gegen drei Arbeitgeber USAArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 3,09 Mio. €

Nach dem Austritt von rund einer Million Gallonen Schwefelsäure auf dem Gelände von BWC Terminals in Channelview (Texas) im Dezember 2025 hat OSHA drei Arbeitgebern Strafen von zusammen 3.520.703 USD vorgeschlagen. Auf den Personaldienstleister One Way Environmental Services entfallen 3.045.452 USD für 18 als vorsätzlich-schwerwiegend und fünf als schwer eingestufte Verstöße, weil er Beschäftigte ohne ausreichende Schulung, Atemschutz-Passtests und Schutzmaßnahmen zur Reinigung schickte; der beauftragte Entsorger Coastal Environmental Solutions soll 392.501 USD zahlen und BWC Terminals, das frische und verbrauchte Säure trotz Warnungen gemischt hatte, 82.750 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufräumarbeiten nach einem Chemieunfall weitervergibt, muss Schulung, Atemschutz und Notfallplanung der Nachunternehmer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitsschutz bei Aufräumarbeiten nach Chemieunfällen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Occupational Safety and Health Act (u. a. Vorschriften zu Gefahrstoffeinsätzen und Notfallmaßnahmen sowie Atemschutz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
nicht rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.520.703 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben USA, NYVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,43 Mio. €

Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 565.485 €

Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen Vereinigtes KönigreichRepressalien gegen Hinweisgeber 82.264 €

Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Employment Tribunal
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
22.07.2026

Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 901.597 €

Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.06.2026

Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.906 €

Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 346.600 €

Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 62.555 €

Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.04.2026 PricewaterhouseCoopers Hong KongPwC Hongkong: 1 Mrd. HKD Entschädigung für Evergrande-Aktionäre nach SFC-Vereinbarung HongkongMarktmissbrauch und Insiderhandel Sonstiges

PricewaterhouseCoopers Hong Kong hat sich in einer Vereinbarung mit der Securities and Futures Commission verpflichtet, 1.000.000.000 HKD zur Entschädigung unabhängiger Minderheitsaktionäre der China Evergrande Group bereitzustellen; im Gegenzug sieht die Aufsicht ohne Haftungsanerkenntnis von weiteren Schritten ab. Mutmaßlich war der geprüfte Umsatz von China Evergrande für 2019 um 44,79 % und für 2020 um 69,03 % überhöht, und PwC Hong Kong war als Abschlussprüfer mutmaßlich an der Verbreitung falscher Informationen beteiligt, wahrte mutmaßlich die Unabhängigkeit nicht und ließ mutmaßlich Manipulationen des Managements bei Prüfungsstichproben und Baustellenbesichtigungen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer, die Manipulationen bei ihren Prüfungshandlungen hinnehmen, tragen ein erhebliches Entschädigungsrisiko gegenüber Anlegern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unabhängigkeit und kritische Grundhaltung in der Abschlussprüfung

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
s. 277 SFO (Cap. 571) (Auffassung der SFC, von PwC HK nicht anerkannt)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub HongkongDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 4,83 Mio. €

Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
Veröffentlicht
15.04.2026

Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 92.442 €

Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Das Unternehmen bekannte sich schuldig und wurde zu 80.000 GBP Geldstrafe verurteilt; hinzu kamen 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 19 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export

Behörde / Gericht
Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
02.04.2026

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink

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24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte Vereinigtes KönigreichMindestlohn und Schwarzarbeit 561.854 €

Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung

Behörde / Gericht
Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Syndicat National des Moniteurs du Ski Français (SNMSF)Skilehrerverband SNMSF: 3,4 Mio. EUR für Exklusivitätspflicht der ESF-Lehrer FrankreichKartelle und Absprachen 3,4 Mio. €

Die Mustervereinbarung des größten französischen Skilehrerverbands verbot den Lehrern der Écoles du Ski Français vom 12.05.2006 bis 04.02.2025, für konkurrierende Skischulen oder eigene Kunden zu unterrichten, und drohte bei Verstößen den Ausschluss an; die Autorité de la concurrence wertete das als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung auf dem Markt für Skiunterricht. Sie verhängte 3,4 Mio. EUR, erstmals in einem regulären Verfahren bemessen am Umsatz der Verbandsmitglieder, und ordnete an, die Regeln zu ändern, die Entscheidung zu veröffentlichen und bei Zahlungsunfähigkeit die Mitglieder zu Beiträgen aufzurufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berufsverbände haften kartellrechtlich für Satzungs- und Musterregeln, die ihren Mitgliedern die Arbeit für Wettbewerber untersagen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wettbewerbsbeschränkende Regeln in Berufsverbänden

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. L. 420-1 Code de commerce; Bemessung nach Art. L. 464-2 Code de commerce (Umsetzung der ECN+-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

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12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot PortugalKartelle und Absprachen 4,52 Mio. €

Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 150.737 €

Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.03.2026 Vier Unternehmen eines Bodenaufbereitungskonzerns aus Barneveld (anonymisiert)OM: 1,125 Mio. Euro gegen vier Bodenbetriebe aus Barneveld wegen Umweltbetrugs NiederlandeAbfall und Gefahrstoffe 1,13 Mio. €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen vier Unternehmen aus Barneveld, die damals zum selben Konzern gehörten und in den Mitteilungen nicht namentlich genannt werden, Strafbefehle von insgesamt 1.125.000 Euro, davon 660.000 Euro Geldstrafe und 465.000 Euro Abschöpfung des rechtswidrig erlangten Vorteils. Nach Auffassung des OM nahmen die Betriebe zwischen 2013 und 2016 zu stark verunreinigten Sand an, reinigten ihn unzureichend oder falsch und vermischten ihn bewusst mit saubererem Sand zur Wiederverwendung, unter Verstoß gegen Genehmigungsauflagen und die Wet milieubeheer sowie mit Urkundenfälschung. Die Unternehmen legten zunächst Einspruch (verzet) ein, zogen ihn aber zurück, sodass die Strafbefehle rechtskräftig sind (Mitteilung vom 2. Juli 2026).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

In zertifizierten Verwertungsketten darf keine Stufe Annahme- oder Prüfkriterien umgehen; das Vermischen zur Verschleierung macht aus einem Genehmigungsverstoß Umweltbetrug.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität in zertifizierten Verwertungsketten für Boden und Abfall

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Umgebungsgenehmigungen (omgevingsvergunningen); Wet milieubeheer; valsheid in geschrift; Strafbefehle des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die Unternehmen haben ihre Tätigkeiten angepasst oder eingestellt, im Konzern wurden Maßnahmen ergriffen.
Veröffentlicht
10.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten KanadaDatenschutz Sonstiges

Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 57.009 €

Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,45 Mio. €

Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.02.2026 TMAC LtdICO: 100.000 Pfund gegen TMAC wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 115.969 €

Die ICO verhängte gegen TMAC Ltd eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen 8. Februar und 24. September 2024 260.332 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS (betrieben von der Telephone Preference Service Ltd) eingetragen waren. Außerdem erhielten die Angerufenen nicht die nach Regulation 24 der PECR vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21(1)(b) und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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29.01.2026 Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA)Portugal: 8.200 Euro gegen Azoren-Reiseführerverband wegen Mindestpreisliste PortugalKartelle und Absprachen 8.200 €

Der einzige Verband der Fremdenführer auf den Azoren (57 aktive Mitglieder, rund 43 % der aktiven Guides) empfahl seinen Mitgliedern seit 2020 per E-Mail eine Honorartabelle als Mindestpreise. Auf eine Beschwerde hin verhängte die Wettbewerbsbehörde 8.200 Euro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Berufsverbände dürfen keine Honorartabellen als Mindestpreise verschicken – eine E-Mail genügt als Beweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Keine Preisempfehlungen durch Berufsverbände

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º; Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

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31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung USA, CAWerbung und Einwilligung 38.275 €

Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.

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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 2,28 Mio. €

Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Juventus Football Club S.p.A.CONSOB: 190.000 EUR gegen Juventus wegen Marktmanipulation über Abschlüsse ItalienMarktmissbrauch und Insiderhandel 190.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Juventus Football Club S.p.A. eine Geldbuße von 190.000 EUR nach Art. 187-quinquies TUF, weil ihr eine in ihrem Interesse begangene Marktmanipulation nach Art. 187-ter TUF und Art. 15 MAR zugerechnet wurde. Nach den Feststellungen enthielten die Abschlüsse zum 30.06.2020 und 30.06.2021 und die zugehörigen Mitteilungen falsche oder irreführende Angaben, unter anderem zu Gewinnen aus wechselseitigen Spielertransfers, zu verschobenen Gehaltszahlungen und zu Rückkaufvereinbarungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bilanzkennzahlen mit wechselseitigen Geschäften oder Nebenabreden schönt, begeht Marktmanipulation, für die auch die Gesellschaft selbst haftet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bilanzierung von Transfergeschäften und Marktmanipulation

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 187-ter und 187-quinquies Abs. 1 lit. a D.Lgs. 58/1998 (TUF); Art. 15 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 6 Abs. 3 Gesetz 689/1981
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte, dass die Gesellschaft ihr internes Kontrollsystem nach den Verstößen verstärkt hat.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.01.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH); Ticketcorner AGWEKO büsst Hallenstadion Zürich und Ticketcorner wegen Ticketing-Klausel SchweizMissbrauch von Marktmacht 122.929 €

Die AG Hallenstadion Zürich und die Ticketcorner AG vereinbarten Ende 2008, die Halle nur an Veranstalter zu vermieten, die mindestens 50 % der Tickets über Ticketcorner vertreiben, was andere Ticketinganbieter behinderte. Nachdem das Bundesgericht 2020 einen Kartellrechtsverstoss festgestellt und den Fall zurückgewiesen hatte (2C_113/2017), wertete die WEKO das Verhalten beider Unternehmen für 2009 bis 2011 als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und büsste mit Entscheid vom 15. Dezember 2025 das Hallenstadion mit rund 50'000 CHF und Ticketcorner mit rund 65'000 CHF. Die Hallenstadion-Betreiberin hatte eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen; der Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivklauseln zwischen marktstarken Partnern bleiben ein Kartellrisiko, auch wenn das Verfahren erst Jahre später abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln und Kopplung bei marktbeherrschender Stellung

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Kartellgesetz (KG): Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Rückweisung BGer 2C_113/2017 vom 12.02.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Hallenstadion-Betreiberin schloss eine einvernehmliche Regelung mit der WEKO ab.
Veröffentlicht
22.01.2026

Originalbetrag 115.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.12.2025 ZMLUK LimitedICO: 105.000 Pfund gegen ZMLUK wegen unerbetener Werbe-E-Mails Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 119.986 €

Die ICO verhängte gegen ZMLUK Limited eine Geldbuße von 105.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene Werbe-E-Mails für Energiesparprodukte verschickt; der Bescheid nennt dafür den Zeitraum 1. Januar bis 21. Juli 2023. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung). Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 84.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 105.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Vereinigtes KönigreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 44.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 104.400 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.11.2025 Firemount Group Ltd.CBP stoppt Bekleidung der Firemount Group aus Mauritius USAZwangs- und Kinderarbeit Anordnung

CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung und Textilien von Firemount Group Ltd. (Mauritius) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Schuldknechtschaft, Täuschung sowie Einschüchterung und Drohungen).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zulieferer außerhalb klassischer Risikoländer müssen auf Anwerbepraktiken für ausländische Arbeitskräfte geprüft werden.

Behörde / Gericht
U.S. Customs and Border Protection
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.11.2025
Quellen

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06.11.2025 Lead Pronto LtdICO: 30.000 Pfund gegen Lead Pronto wegen Werbe-SMS zu Heizkessel-Förderungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 34.064 €

Die ICO verhängte gegen Lead Pronto Ltd eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene SMS verschickt, die für staatlich geförderte Zuschüsse für Heizkessel warben. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

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31.10.2025 SFS Management (Aust) Pty LtdSFS Management: 500.000 AUD Geldstrafen nach Dacheinsturz über einem Kühlraum AustralienArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 282.933 €

Im Oktober 2022 gab das Dach eines industriellen Kühlraums nach, auf dem sieben Beschäftigte Geräte bewegten; sie stürzten rund fünf Meter tief in den Kühlraum. Das Industrial Court verurteilte das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu 480.000 AUD und wegen eines Verstoßes gegen s 46 WHS Act zu weiteren 20.000 AUD, zusammen 500.000 AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Arbeiten auf Dächern muss die Tragfähigkeit geprüft und der Zugang zu nicht begehbaren Flächen unterbunden werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeiten auf Dächern und nicht tragfähigen Flächen; Absturzsicherung

Behörde / Gericht
SafeWork NSW / Industrial Court of NSW
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
ss 32, 19(1) und s 46 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
31.03.2026

Originalbetrag 500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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31.10.2025 Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd.Air Sino-Euro: 47.000 SGD – kein Datenschutzbeauftragter, keine internen Regeln, Leck SingapurBetroffenenrechte und Transparenz 31.252 €

Nach einem im Dezember 2023 öffentlich gewordenen Cyberangriff auf das Reisebüro waren im Buchungssystem Daten von 336.759 Personen betroffen, teils mit vollständigen Bildern von Ausweisen, Pässen und Geburtsurkunden; ein Teil der Daten wurde ausgeleitet. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest – Datenschutzbeauftragter erst im April 2024 benannt, außer der Datenschutzerklärung für Kunden keine internen Richtlinien, kein Beschwerdeverfahren und keine Information der Beschäftigten – sowie gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), weil Verträge mit den IT-Dienstleistern zu Sicherheitsaufgaben fehlten, keine Sicherheitsüberprüfungen stattfanden, keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand und der Server noch mit dem nicht mehr unterstützten Windows Server 2012 lief. Sie verhängte 47.000 SGD, wies Einwände zu Corona-Verlusten und Vergleichsfällen zurück und ordnete u. a. Richtlinien, Sicherheitsklauseln in Dienstleisterverträgen und einen Penetrationstest durch einen von der Cyber Security Agency (CSA) lizenzierten Anbieter an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenschutzerklärung nach außen ersetzt weder einen benannten Datenschutzbeauftragten noch interne Regeln, die den Beschäftigten bekannt sind und im Alltag gelten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Datenschutzrichtlinien, deren Vermittlung an Beschäftigte und Passwortregeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 PDPA (Protection Obligation); Section 48J(1)(a) PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwilliges frühes Eingeständnis der Verstöße (als erheblich mildernd gewertet) sowie rasche und wirksame Abhilfe.
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 47.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.10.2025 Forvis Mazars Accountants N.V.AFM: 446.000 Euro gegen Forvis Mazars wegen Betrugs bei internen Schulungstests NiederlandeOrganisationspflichten 446.000 €

Die AFM verhängte am 29. Oktober 2025 gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Forvis Mazars Accountants N.V. ein Bußgeld von 446.000 Euro, weil ihr Qualitätssicherungssystem und ihre Betriebsorganisation nicht verhinderten, dass von 2020 bis 2023 fast 100 Fachkräfte aller Hierarchieebenen bei Prüfungen im Rahmen fachlicher Schulungen betrogen, etwa durch Weitergeben von Antworten oder gemeinsames Bearbeiten. Es fehlten spezifische Regeln und Kontrollen für die integre Ablegung solcher Tests, und intern ging dazu keine Meldung ein. Das Bußgeld wurde wegen der begrenzten Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, guter Kooperation und eingeleiteter Maßnahmen gemindert und im vereinfachten Verfahren akzeptiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verpflichtende Schulungstests brauchen eigene Integritätsregeln und Kontrollen, und die Speak-up-Kultur muss auch Betrug bei Fortbildungen erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität bei Pflichtschulungen und Speak-up-Kultur

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 Wet toezicht accountantsorganisaties (Wta)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Begrenzte Rolle der internen Tests im Qualitätssystem, gute Kooperation, Anerkennung der Bedeutung von Kultur und Verhalten, Maßnahmen gegen Wiederholung; vereinfachte Erledigung.
Veröffentlicht
31.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.10.2025 Marina Bay Sands Pte. Ltd.Marina Bay Sands: 315.000 SGD nach Konfigurationsfehler bei Middleware-Migration SingapurDatenpannen und Datensicherheit 208.955 €

Bei der manuellen Übertragung von API-Konfigurationen auf eine neue Middleware (September 2022 bis März 2023) ließ ein allein verantwortlicher Mitarbeiter eine App-Kennung aus, sodass die Token-Prüfung für die Webseite des Museumsprogramms ArtScience Friends mindestens sechs Monate nicht griff; ein Angreifer nutzte dies im Oktober 2023 und rief Daten von 665.495 Mitgliedern des Treueprogramms Sands Rewards Lifestyle ab, die anschließend im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete es als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), dass sich das Resort ohne unabhängige Gegenprüfung oder Automatisierung auf diesen einen Mitarbeiter verließ. Die vorläufig vorgesehenen 450.000 SGD setzte sie nach der Stellungnahme des Unternehmens auf 315.000 SGD herab; Anordnungen ergingen wegen der bereits umgesetzten Abhilfe nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitskritische Konfigurationsschritte bei Migrationen großer Datenbestände dürfen nicht an einer einzelnen Person ohne Gegenprüfung oder Automatisierung hängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Menschliche Fehler bei manuellen IT-Änderungen: Vier-Augen-Prinzip und Automatisierung

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 24 Personal Data Protection Act 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Im Übrigen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Eindämmung noch am Tag der Entdeckung, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure), Kooperation und freiwillige Benachrichtigung aller Betroffenen.
Veröffentlicht
28.10.2025

Originalbetrag 315.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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21.10.2025 Winsor Maintenance Inc., Main Source Group, Inc. u. a. sowie OptumCare Management LLC (Auftraggeberin)Reinigungsfirmen/OptumCare: 438.204 USD – Überstunden und fehlende Pausen USA, CAArbeitszeit 377.534 €

Über 90 Reinigungskräfte in Industrie-, Labor- und Gesundheitseinrichtungen arbeiteten oft über die geplanten Zeiten hinaus ohne Überstundenlohn, erhielten keinen Ausgleich für geteilte Schichten und Fahrzeiten und konnten wegen überhöhter Arbeitslast keine Pausen nehmen. Ein Firmengeflecht verschleierte den Arbeitgeber; mit der Notice of Final Findings vom 21.10.2025 wurden 438.204 USD festgestellt, OptumCare haftet als Auftraggeberin mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber von Reinigungs- und Servicedienstleistern sollten Arbeitszeiten und Pausen beim Dienstleister prüfen – sie haften sonst mit.

Behörde / Gericht
California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
California Labor Code § 2810.3; Overtime, Split Shift, Meal and Rest Periods, Mindestlohn
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.11.2025

Originalbetrag 438.204 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Capita plc und Capita Pension Solutions LimitedICO: 14 Mio. £ gegen Capita nach Ransomware-Angriff mit 6,6 Mio. Betroffenen Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 16,1 Mio. €

Im März 2023 lud ein Beschäftigter unbeabsichtigt Schaddateien herunter; obwohl nach zehn Minuten ein Alarm auslöste, wurde das Gerät erst nach 58 Stunden isoliert. Angreifer entwendeten rund ein Terabyte Daten von 6,6 Mio. Menschen (u. a. Pensionsdaten, Strafregisterangaben). Bußgeld: 8 Mio. £ gegen Capita plc und 6 Mio. £ gegen Capita Pension Solutions.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsalarme brauchen verbindliche Reaktionszeiten und ein ausreichend besetztes SOC – bekannte Schwachstellen müssen konzernweit behoben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schädlichen Downloads und Sicherheitsalarmen

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vorläufig waren 45 Mio. £ angesetzt; Reduktion u. a. wegen Sicherheitsverbesserungen, Kreditüberwachung für Betroffene und Kooperation mit Behörden und NCSC.
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 14.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.10.2025 Biffa Waste Services LtdBiffa: 2,48 Mio. GBP Strafe nach tödlichem Unfall mit rückwärtsfahrendem Lkw Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 2,85 Mio. €

Das Entsorgungsunternehmen Biffa wurde zu 2,48 Mio. GBP Geldstrafe und 5.768,06 GBP Kosten verurteilt, nachdem ein Beschäftigter an der Abfallumschlagstation in Bradford am 10. August 2023 von einem rückwärtsfahrenden Absetzkipper erfasst und getötet worden war. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass die Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen nicht wirksam überwacht wurde; Videoaufnahmen zeigten, dass Beschäftigte die abgesicherten Wege regelmäßig umgingen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzmaßnahmen auf dem Papier genügen nicht; ihre tatsächliche Einhaltung muss laufend überwacht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verkehrswege, Rückwärtsfahren und Aufsicht auf Betriebshöfen

Behörde / Gericht
Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 2.480.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Sport & Spa Gest, S.L.AEPD: 17.600 Euro gegen Sportzentrum wegen Ortungs-Tags für Schwimmer SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 17.600 €

Der Betreiber einer Sportanlage mietete ein Bluetooth-System, mit dem Schwimmer über Tags im Becken geortet und ihr Training erfasst wurden. Die AEPD verhängte 8.000 Euro wegen der Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie – nach 20 % Nachlass für sofortige Zahlung – 4.000, 2.400 und 3.200 Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage, unzureichender Information und mangelhafter Folgenabschätzung (zusammen 17.600 Euro); der Widerspruch blieb erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Tracking- oder Sensortechnik im Kundenbetrieb braucht vorab Rechtsgrundlage, Information und eine echte Folgenabschätzung.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Teilweise sofortige Zahlung (20 % Nachlass nach Art. 85 LPACAP).

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.10.2025 Zu Disain OÜZu Disain muss per Skript aus dem Grundbuch gesammelte Personendaten löschen EstlandDatenschutz Anordnung

Das Unternehmen hatte mit einem automatisierten Skript Massenabfragen im elektronischen Grundbuch durchgeführt und Daten natürlicher Personen gespeichert, ohne eine Rechtsgrundlage nachzuweisen; auf Anfragen der Aufsicht antwortete es nicht. Die AKI ordnete die Löschung samt Nachweis oder die Darlegung einer Rechtsgrundlage mit Interessenabwägung an; Zwangsgeld 2.000 Euro angedroht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich einsehbare Registerdaten bleiben personenbezogene Daten – automatisiertes Abgreifen braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Öffentliche Register sind kein Freibrief für Datensammlung

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 11,5 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.09.2025 SIA „SĒME“Lettland: 46.300 EUR gegen SĒME wegen Behinderung einer Durchsuchung der KP LettlandKartelle und Absprachen 46.300 €

Bei einer unangekündigten Durchsuchung der Konkurences padome am 6. November 2024 in einem Kartellverdachtsverfahren verweigerte das Unternehmen teilweise Auskünfte, und eine auf einem Rechner eingerichtete Internetsperre wurde nicht rechtzeitig aufgehoben. Die Behörde ahndete beides als Verfahrensverstöße mit 18.519,86 EUR und 27.779,80 EUR, zusammen 46.299,66 EUR, obwohl sie das eigentliche Kartellverfahren mangels Beweisen einstellte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen sollten für Dawn Raids klare Regeln haben, damit Auskünfte erteilt und IT-Zugänge für die Ermittler sofort freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten bei Durchsuchungen von Wettbewerbsbehörden

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 9.4 Abs. 1 Nr. 5 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.09.2025 Imerys Minerals LimitedImerys Minerals: 430.000 GBP Enforcement Undertaking für Kaolin-Einleitungen Vereinigtes KönigreichEmissionen und Genehmigungen 496.364 €

Die Environment Agency nahm von Imerys Minerals ein Enforcement Undertaking an: Das Unternehmen zahlt 430.000 GBP an den Westcountry Rivers Trust und trägt die Behördenkosten. Zwischen September 2021 und Juli 2023 war an sechs Standorten in Cornwall kaolinhaltiges Abwasser (china clay effluent) ohne Genehmigung eingeleitet worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unerlaubte Einleitungen an mehreren Standorten können zusammen eine erhebliche Ausgleichszahlung auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genehmigungspflicht für Einleitungen aus dem Rohstoffabbau

Behörde / Gericht
Environment Agency
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 430.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex FrankreichBestechung von Amtsträgern 18,4 Mio. €

SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
Veröffentlicht
03.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 731.540 €

Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.09.2025

Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.08.2025 11705580 Canada Inc.Illegale Bauschuttablagerung: 500.000 CAD Geldstrafe für 11705580 Canada Inc. Kanada, OntarioAbfall und Gefahrstoffe 311.294 €

Das Unternehmen pachtete 2020 zwei Acres Land in Essa Township, das den Eigentümern als Annahmestelle für Holz zur Herstellung von Landschaftsbaumaterial dargestellt wurde; von April bis August 2020 wurden dort jedoch Hunderte Lkw-Ladungen Bau- und Abbruchabfälle abgeladen, und bis April 2023 lag keine Bestätigung der angeordneten Räumung vor. Das Gericht verurteilte die Gesellschaft wegen Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Standort nach dem Environmental Protection Act zu 500.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 125.000 CAD Opferzuschlag. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Flächen für angebliche Verwertungsprojekte anmietet, haftet samt Geschäftsleitung, wenn dort ungenehmigt Abfälle abgelagert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abfallentsorgung und Genehmigungen für Abfallstandorte

Behörde / Gericht
Gericht in Barrie (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Ablagerung von Abfällen auf einem nicht zugelassenen Abfallstandort
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 17.502 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.

Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 674.531 €

British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 124.321 €

Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
04.09.2025

Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 1,34 Mio. €

Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2025 BirthlinkICO: 18.000 Pfund gegen Wohltätigkeitsorganisation Birthlink wegen vernichteter Akten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 21.109 €

Die ICO verhängte gegen die schottische Wohltätigkeitsorganisation Birthlink eine Geldbuße von 18.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Organisation rund 4.800 personenbezogene Akten vernichtet; bis zu zehn Prozent davon sind nach Angaben der ICO möglicherweise unersetzlich.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 5(2), 32(1)-(2) und 33 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 18.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.05.2025 Solocal Marketing ServicesCNIL: 900.000 EUR gegen Solocal Marketing Services wegen Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 900.000 €

Die CNIL verhängte gegen Solocal Marketing Services, eine Tochter der Solocal-Gruppe, eine Geldbuße von 900.000 EUR und ordnete unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an, elektronische Werbung ohne gültige Einwilligung einzustellen. Das Unternehmen hatte im Auftrag von Werbekunden SMS- und E-Mail-Werbung an Kontakte versandt, die Datenhändler über irreführend gestaltete Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare gewonnen hatten, und konnte für einen Hauptlieferanten keinen Einwilligungsnachweis vorlegen (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 7 DSGVO). Das Unternehmen hat die Sanktion beim Conseil d'État angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer erworbene Kontaktdaten für Werbung nutzt, muss die Einwilligung beim Lieferanten wirksam prüfen und nachweisen können; vertragliche Zusicherungen genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit erworbenen Kontaktdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die CNIL berücksichtigte die seit den Kontrollen ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Konformität.
Veröffentlicht
21.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 CalogaCNIL: 80.000 EUR gegen Datenhändler Caloga wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung FrankreichWerbung und Einwilligung 80.000 €

Die CNIL verhängte gegen den Datenhändler Caloga eine Geldbuße von 80.000 EUR. Das Unternehmen hatte E-Mail-Werbung für Werbekunden an Kontakte versandt, deren Einwilligung über irreführende Gewinnspiel- und Produkttest-Formulare eingeholt worden war, eine Abmeldung nicht mit einem Klick für alle vier seiner Datenbanken ermöglicht und Kontaktdaten ohne tragfähige Rechtsgrundlage an Partner weitergegeben (Art. L. 34-5 CPCE, Art. 5 Abs. 1 lit. e und 6 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Werbeeinwilligung muss so einfach sein wie ihre Erteilung, auch wenn ein Anbieter mehrere Marken oder Datenbanken führt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerruf der Werbeeinwilligung

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE); Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Berücksichtigt wurde, dass das Unternehmen seine Tätigkeit 2024 vollständig eingestellt hatte.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2,38 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
15.05.2025

Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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01.05.2025 MBK Auditing L.L.CFSRA (ADGM): mutmaßlich 14.080 USD gegen Wirtschaftsprüfer MBK Auditing wegen AML-Mängeln Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 12.380 €

Die im ADGM registrierte Prüfungsgesellschaft, als DNFBP geldwäscherechtlich verpflichtet, hatte von September 2022 bis November 2023 keine ausreichende Geschäftsrisikoanalyse, prüfte bei Kunden Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell nicht ausreichend, unterließ in einem Fall die Kundenrisikobewertung und besetzte die MLRO-Funktion nicht rechtzeitig neu. Die FSRA verhängte nach 20 % Rabatt für frühe Einigung mutmaßlich 14.080 USD (sonst 17.600 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Prüfungsgesellschaften müssen als geldwäscherechtlich Verpflichtete eine eigene Risikoanalyse, Kundenprüfung und einen MLRO vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Wirtschaftsprüfern als DNFBP

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (ADGM); AML Rules 6.1.1, 7.1.1, 8.3.1, 8.3.2, 12.1.1 (ADGM AML Rules)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (20 % Rabatt), volle Kooperation und substanzielle Abhilfe.

Originalbetrag 14.080 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.04.2025 SKM Services Pty LtdSKM Services: 1,14 Mio. AUD nach Großbrand im Recyclingwerk Coolaroo 2017 AustralienAbfall und Gefahrstoffe 639.874 €

Geschworene am County Court sprachen SKM Services Pty Ltd der schweren Umweltverschmutzung (aggravated pollution) schuldig, weil es fahrlässig eine Umweltgefahr verursacht oder zugelassen hatte, die ein erhebliches Risiko einer ernsten Gefahr für die öffentliche Gesundheit mit sich brachte, sowie in drei Fällen der Luftverschmutzung; es wurde zu 1,14 Mio. AUD verurteilt. Der Brand im Recyclingwerk in Coolaroo 2017 hatte sich über Lager von Karton und anderen Wertstoffen ausgebreitet, über eine Woche gebrannt und Evakuierungen in der Nachbarschaft ausgelöst; nach den Feststellungen des Gerichts trugen Unternehmen und Geschäftsführer zum Ausmaß der Verschmutzung bei, indem sie die Lagermengen erhöhten, obwohl ein früherer Brand die Verarbeitungskapazität verringert hatte. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lagermengen brennbarer Wertstoffe und Abfälle müssen an die tatsächliche Verarbeitungskapazität angepasst werden, besonders nach Störungen wie einem früheren Brand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Brandschutz bei der Lagerung von Wertstoffen und Abfällen

Behörde / Gericht
Environment Protection Authority Victoria (EPA Victoria)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Environment Protection Act 1970 (Vic): schwere Umweltverschmutzung (aggravated pollution), Luftverschmutzung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 1.140.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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14.04.2025 Informa D&B, S.A.AEPD: 1,8 Mio. Euro gegen Auskunftei Informa D&B für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 1,8 Mio. €

Informa D&B verarbeitete Daten von Einzelunternehmern, die aus dem von den Handelskammern geführten Unternehmenszensus stammten und über einen Vertrag mit Camerdata erworben worden waren, ohne Rechtsgrundlage und ohne die Betroffenen zu informieren. Die AEPD verhängte je 900.000 Euro wegen Verstößen gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 DSGVO, zusammen 1.800.000 Euro, und ordnete die Einstellung der Verarbeitung und die Löschung dieser Daten an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten aus öffentlichen Registern zukauft, muss eine eigene Rechtsgrundlage prüfen und die Betroffenen informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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14.04.2025 eine kleine Anwaltskanzlei in EnglandICO: 60.000 £ gegen eine Anwaltskanzlei wegen Hack und verspäteter Meldung Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 69.458 €

Angreifer drangen 2022 per Brute Force über ein selten genutztes Administratorkonto ohne MFA in das Netz der Kanzlei ein und stahlen 32 GB hochsensibler Daten, die im Darknet erschienen. Die Kanzlei erfuhr davon erst durch die National Crime Agency und meldete den Vorfall erst 43 Tage später an die ICO.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien brauchen MFA auf Admin-Konten und einen Meldeprozess, der die 72-Stunden-Frist einhält.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 33 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
16.04.2025

Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.04.2025 Gerezim Mineração Ltda.Gerezim Mineração: „Lista Suja“ wegen 34 Arbeitern in sklavenähnlichen Verhältnissen BrasilienZwangs- und Kinderarbeit Sonstiges

Das MTE nahm Gerezim Mineração Ltda. am 6. Oktober 2025 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Anlass war eine Arbeitsinspektion von 2024 auf der Fazenda Pindaíba in Bocaiúva (MG) mit 34 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 4. April 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rohstoffgewinnung in abgelegenen Gebieten braucht regelmäßige, unabhängige Kontrollen der Arbeitsbedingungen vor Ort.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen im Bergbau

Behörde / Gericht
Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
Rechtsgebiet
Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
Rechtsgrundlage
Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeit 174.825 €

Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
28.05.2025

Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.03.2025 AFK Letters Co LtdICO: 90.000 Pfund gegen AFK Letters Co wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 108.020 €

Die ICO verhängte gegen AFK Letters Co Ltd eine Geldbuße von 90.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen Januar und September 2023 rund 95.000 Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren, was zu Beschwerden bei ICO und TPS führte. Eine Einwilligung der Angerufenen konnte das Unternehmen nicht belegen. Bei Zahlung innerhalb der Frist reduziert sich die Buße auf 72.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 90.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Sonstiges

OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.03.2025 Liquidaciones Vizcaya, SL; Albujón Solar 81, SLKursmanipulation in Aktien eines Solarunternehmens: 3 Mio. Euro gegen zwei Gesellschaften SpanienMarktmissbrauch und Insiderhandel 3 Mio. €

Die CNMV stellte fest, dass die beiden Gesellschaften im vierten Quartal 2022 bei Geschäften in Aktien eines börsennotierten spanischen Photovoltaikunternehmens Marktmanipulation begangen hatten. Der Rat der CNMV verhängte am 5. März 2025 gegen Liquidaciones Vizcaya SL und Albujón Solar 81 SL je 1.500.000 EUR, zusammen 3.000.000 EUR. Gegenüber den beiden Gesellschaften ist die Entscheidung rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktmanipulation wird auch bei den beteiligten Gesellschaften selbst mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 282.15 Ley del Mercado de Valores (Real Decreto Legislativo 4/2015) i. V. m. Art. 15 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
08.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.02.2025 Synot W, a.s.; ein UnternehmerGlücksspiel-Übernahme ohne Anmeldung: 428.500 EUR für Gun-Jumping SlowakeiFusionskontrolle 428.500 €

Synot und ein Einzelunternehmer übernahmen 2020 gemeinsam die Kontrolle über den Glücksspielbetreiber SLOV-MATIC, übertrugen Anteile und tauschten Organe aus, bevor sie den Zusammenschluss anmeldeten. Im Vergleich verhängte die Behörde 400.000 EUR gegen Synot und 28.500 EUR gegen den Unternehmer; rechtskräftig seit 7. März 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor dem Closing dürfen weder Organe ausgetauscht noch Finanzen gesteuert werden – M&A-Teams brauchen eine Gun-Jumping-Checkliste.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Anmeldepflicht und Vollzugsverbot)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Freiwillige nachträgliche Anmeldung, Geständnis und Vergleich (50 % Minderung).
Veröffentlicht
10.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,43 Mio. €

Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
Veröffentlicht
04.03.2025

Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.01.2025 ECIT Account A/SECIT Account: 20 Mio. DKK als Kartellgehilfe eines Diskothekenkartells DänemarkKartelle und Absprachen 2,68 Mio. €

Das See- und Handelsgericht verhängte gegen den Buchhaltungs- und IT-Dienstleister ECIT Account A/S eine zivilrechtliche Geldbuße von 20.000.000 DKK. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2020 als Kartellgehilfe eine Absprache mehrerer Diskotheken formalisiert und aufrechterhalten, keine Filialen in den Städten der jeweils anderen oder in einem bestimmten Umkreis zu eröffnen, unter anderem über den Vorsitz im gemeinsamen Einkaufsunternehmen. Es war die erste gerichtlich verhängte zivilrechtliche Kartellbuße seit der Gesetzesänderung 2021; der Konkurrencerådet hatte mindestens 30 Mio. DKK gefordert. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Berater und Dienstleister ohne eigene Tätigkeit auf dem Markt haften, wenn sie Absprachen unter ihren Mandanten organisieren oder durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Haftung von Beratern und Dienstleistern als Kartellgehilfen

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (auf Bußgeldantrag des Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 3, jf. stk. 3; § 23 stk. 1 nr. 1; § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Kein nachgewiesener wirtschaftlicher Vorteil aus der Förderung der Absprache; das Unternehmen war nicht Initiator des Kartells.
Veröffentlicht
27.01.2025

Originalbetrag 20.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer ItalienKundensorgfalt 120.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
Veröffentlicht
30.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.01.2025 Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company LimitedReinigungskartell bei Sozialwohnungs-Ausschreibungen: 22,26 Mio. HKD Unternehmensstrafen HongkongKartelle und Absprachen 2,77 Mio. €

Das Competition Tribunal verhängte im Januar 2025 mutmaßlich einvernehmlich Geldstrafen gegen zwei Reinigungsunternehmen, die von mindestens Mai 2016 bis August 2018 bei 17 Ausschreibungen der Hong Kong Housing Authority für Reinigungsleistungen in öffentlichen Wohnanlagen (Auftragswert rund 180 Mio. HKD) vertrauliche Angebotsdaten austauschten – eine Preisabsprache nach der First Conduct Rule; aufgedeckt wurde der Fall durch die Beschwerde einer Gruppe, zu der Reinigungskräfte einer Wohnanlage gehörten. Hong Kong Commercial Cleaning Services Limited erhielt 10.960.000 HKD, Man Shun Hong Kong & Kln Cleaning Company Limited am 20.01.2025 11.300.000 HKD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Teilen sich Wettbewerber Büros, Server oder Personal, braucht es strikte Informationsbarrieren – sonst wird der Austausch von Angebotsdaten zum Kartell.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 91 (Beteiligung), s. 93(1) (pecuniary penalty), ss. 101–102 (Disqualifikation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Kooperationsnachlass von 9 % für Hong Kong Commercial Cleaning (Einräumung erst nach Festsetzung der Prozesstermine, weniger als fünf Monate vor dem Prozess); für Man Shun Kooperationsnachlass von 15 % (Einräumung vor Einreichung von Zeugenaussagen) und weitere Minderung um 20 %, weil die volle Strafe ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte; Zahlung in vier bzw. acht Quartalsraten.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.01.2025

Originalbetrag 22.260.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.01.2025 Stericycle, Inc.Stericycle: 9,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Transport und Nachweis gefährlicher Abfälle USAAbfall und Gefahrstoffe 9,23 Mio. €

Stericycle zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich (Stipulation and Order of Settlement) mit US-Justizministerium und EPA 9.500.000 USD Zivilstrafe wegen RCRA-Verstößen in seinem bis April 2020 betriebenen Geschäft mit Transport, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle. Das Unternehmen verlor Sendungen aus dem Blick, lieferte Abfälle ohne vorgeschriebene Begleitscheine oder an nicht vom Kunden gewählte Anlagen, lagerte sie zu lange in Umschlaganlagen und übermittelte Tausende Begleitscheine nicht rechtzeitig an das e-Manifest-System der EPA. Nach EPA-Angaben ist es das erste gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der e-Manifest-Pflichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lückenlose Begleitscheine und fristgerechte elektronische Meldungen sind bei gefährlichen Abfällen eigene, sanktionsbewehrte Pflichten und keine bloße Formalie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Begleitscheine und Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen

Behörde / Gericht
U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 42 U.S.C. § 6901 ff., e-Manifest-Vorschriften
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 9.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,17 Mio. €

Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
09.01.2025

Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Liquipak LtdBleiche in den Regenwasserkanal: über 800 tote Fische – Verpackungsbetrieb verurteilt Vereinigtes KönigreichAbfall und Gefahrstoffe 3.182 €

Nach dem Einsturz einer Holzpalette lief 2021 Natriumhypochlorit (Bleiche) in einen Schacht, den der Spezialverpacker für einen Schmutzwasserkanal hielt; tatsächlich führte er in die River Holme, über 800 Fische starben. Geldstrafe 2.666,67 £ nach frühem Geständnis, insgesamt 8.973,67 £ mit Kosten und Opferzuschlag. Der Betrieb hatte laut Jahresabschluss durchschnittlich 25 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Chemikalien lagert, muss wissen, wohin jeder Schacht entwässert – ein Entwässerungsplan gehört zur Grundausstattung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kenntnis der Betriebsentwässerung und Meldung von Leckagen

Behörde / Gericht
Kirklees Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
Rechtsgrundlage
Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Frühes Geständnis, volle Kooperation, Sanierung und neue Lager- und Handhabungsverfahren
Veröffentlicht
24.01.2025

Originalbetrag 2.666,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.12.2024 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 225.000 Euro gegen Callcenter wegen Werbeanrufen für Strom- und Gasverträge DeutschlandWerbung und Einwilligung 225.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das für Strom- und Gaslieferungsverträge warb, ein Bußgeld von 225.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Der Anteil der Beschwerden über Energie-Werbeanrufe sank 2024 nach Angaben der Behörde unter anderem wegen ihrer Großverfahren im Energiesektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.12.2024 Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert)AEPD: 1 Mio. EUR gegen eine Sportorganisation wegen biometrischer Zugangskontrolle ohne gültige DSFA SpanienDatenschutz 1 Mio. €

Eine spanische Organisation aus dem Profisport verpflichtete ihre Mitglieder, den Zugang zu bestimmten Zuschauerbereichen biometrisch zu steuern, ohne zuvor eine gültige Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt zu haben. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD verhängte eine Geldbuße von 1 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und ordnete an, die biometrische Verarbeitung bis zu einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer anderen biometrische Systeme vorschreibt, ist selbst Verantwortlicher und muss vorher Notwendigkeit und Risiken prüfen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.12.2024 Marriott International, Inc. und Starwood Hotels & Resorts Worldwide LLCFTC: Marriott und Starwood müssen nach drei Datenlecks mit 344 Mio. Betroffenen nachrüsten USASicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Anordnung

Laut FTC betrafen drei Angriffe zwischen 2014 und 2020 mehr als 344 Mio. Gäste weltweit, darunter 5,25 Mio. unverschlüsselte Passnummern; ein Einbruch blieb 14 Monate unentdeckt. Die FTC wirft unzureichende Passwort-, Zugriffs-, Firewall- und Segmentierungskontrollen, fehlendes Patchen, mangelndes Logging und zu wenig MFA vor; die im Dezember 2024 endgültig erlassene Anordnung verlangt ein Sicherheitsprogramm mit jährlicher Bestätigung gegenüber der FTC über 20 Jahre, unabhängige Prüfungen alle zwei Jahre, Datenminimierung und eine Löschmöglichkeit für US-Kunden. Parallel zahlt Marriott 52 Mio. USD an 49 Bundesstaaten und Washington, D.C.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Übernahmen erbt man die IT-Altlasten mit – eine Sicherheitsprüfung der übernommenen Systeme gehört vor und direkt nach das Closing.

Bezug zu Schulung und Awareness

Patchen, Netzsegmentierung und MFA nach Unternehmensübernahmen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 39.626 €

Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.12.2024

Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen USABestechung von Amtsträgern 116,6 Mio. €

Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.12.2024

Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

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05.12.2024 Money Bubble LtdICO: 120.000 Pfund gegen Money Bubble wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 144.928 €

Die ICO verhängte gegen Money Bubble Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen im Oktober und November 2022 rund 169.000 Werbeanrufe an im Telefonpräferenzregister eingetragene Nummern getätigt, ohne eine Einwilligung der Angerufenen belegen zu können; es gab Beschwerden bei ICO und TPS. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 96.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.11.2024 „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООДArbeitsschuh-Kartell bei Ausschreibungen – 2,75 Mio. Lewa für drei Hersteller BulgarienKartelle und Absprachen 1,4 Mio. €

Die KZK stellte fest, dass drei Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verschiedener Auftraggeber für professionelle Arbeitsschuhe Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt hatten (Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Sanktionen: 1.678.897 Lewa (Technomat-Merkurij), 657.675 Lewa (Invalidengenossenschaft Zdravohod) und 409.424 Lewa (Kavaler Union 2001), insgesamt 2.745.996 Lewa. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abstimmungen über Preise oder „wer welchen Auftrag bekommt“ sind auch unter kleinen Branchenanbietern ein Hardcore-Kartell mit Millionenrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Originalbetrag 2.745.996 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.11.2024 BIT Mining Ltd. (vormals 500.com)BIT Mining (ehem. 500.com): 10 Mio. USD wegen Bestechung japanischer Amtsträger USABestechung von Amtsträgern 9,48 Mio. €

Das Unternehmen schloss eine dreijährige DPA; nach den Richtlinien wären 54 Mio. USD angemessen gewesen, wegen nachgewiesener fehlender Zahlungsfähigkeit wurde eine Strafe von 10 Mio. USD vereinbart, von der bis zu 4 Mio. USD auf die Zivilstrafe der SEC angerechnet werden. Von 2017 bis 2019 sagte das damals als 500.com firmierende Unternehmen rund 1,9 Mio. USD an Zahlungen an Berater zu, die als Bargeld, Reisen, Unterhaltung und Geschenke an japanische Amtsträger gehen sollten, um den Zuschlag für ein integriertes Resort in Japan zu erhalten; verbucht wurden sie über Scheinverträge als Beratungshonorare. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer sich im Ausland um staatliche Konzessionen bewirbt, muss Berater- und Vermittlerverträge auf echte Leistung und den Weg des Geldes prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beraterverträge bei Lizenz- und Großprojektvergaben im Ausland

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO District of New Jersey)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery- und Books-and-Records-Vorschriften sowie Verstoß gegen die Books-and-Records-Vorschriften (Criminal Information, District of New Jersey)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Strafe wurde wegen der Finanzlage auf 10 Mio. USD begrenzt; anerkannt wurden eine begrenzte, reaktive Kooperation und Abhilfemaßnahmen (Abschlag von 10 % vom unteren Ende der Richtlinienspanne).
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.11.2024

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 National Amusements, Inc.Kinobetreiber National Amusements: 250.000 USD wegen Datenpanne und später Meldung USA, NYBeschäftigtendaten 235.206 €

Im Dezember 2022 drang ein Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beschäftigten in die Systeme des Kinobetreibers National Amusements ein, weil die Multi-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zugangswege erzwungen wurde; betroffen waren Daten wie Sozialversicherungs-, Pass- und Kontonummern von 82.128 Personen, nach Angaben des Unternehmens aktuellen und ehemaligen Beschäftigten und Auftragnehmern, davon 23.365 in New York, wobei ein Teil der Sozialversicherungsnummern unverschlüsselt gespeichert war. Die Betroffenen wurden erst am 18. Dezember 2023 und damit über ein Jahr nach dem Vorfall benachrichtigt. Nach der Einstellungsvereinbarung mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft zahlt das Unternehmen 250.000 USD und muss unter anderem Verschlüsselung, Passwortregeln, Schwachstellentests und einen Notfallplan für Sicherheitsvorfälle einführen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Beschäftigtendaten lösen Meldepflichten aus – die Benachrichtigung darf nicht warten, bis die Datenauswertung vollständig abgeschlossen ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge; fristgerechte Benachrichtigung bei Datenpannen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law § 899-aa (Benachrichtigung bei Datenpannen) und § 899-bb (SHIELD Act, Datensicherheit)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.11.2024

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 562.409 €

OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
20.03.2025

Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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30.10.2024 Untold SRLUntold SRL beantwortet Auskunfts- und Löschantrag nicht – 15.000 Euro RumänienBetroffenenrechte und Transparenz 14.998 €

Untold SRL ließ einen Auskunfts- und einen Löschantrag einer betroffenen Person unbeantwortet, obwohl diese alle Kontaktdaten angegeben hatte. Die Aufsicht verhängte 49.741 Lei (10.000 Euro) für die Auskunft und 24.870,5 Lei (5.000 Euro) für die Löschung und ordnete Personalschulungen an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Ticketsystem mit Monatsfrist – auch bei saisonalen Veranstaltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Betroffenenanfragen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 3 und 4, Art. 15, Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
30.10.2024

Originalbetrag 74.611,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2024.

Quellen

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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen USAVerdachtsmeldungen 831.716 €

FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.10.2024 Vietnam Beverage Company LimitedOFAC: 860.000 US-Dollar Vergleich mit Vietnam Beverage wegen Getränkeverkäufen nach Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 791.460 €

Die vietnamesische Holding Vietnam Beverage Company Limited zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für zwei Tochtergesellschaften 860.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC nahmen die Getränke-Töchter zwischen April 2016 und Oktober 2018 in 43 Fällen Zahlungen von rund 1.141.547 US-Dollar für den Verkauf alkoholischer Getränke nach Nordkorea über US-Finanzinstitute entgegen und veranlassten diese dadurch, Finanzdienstleistungen für Nordkorea zu erbringen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, würdigte aber die Kooperation und die eigene Meldung der internen Erkenntnisse; die Basisbuße lag bei 1.720.000 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 for Apparent Violations of the North Korea Sanctions Regulations“ vom 17.10.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (43 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2024

Originalbetrag 860.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.10.2024 OGH: 100.000 € Gun-Jumping-Buße wegen vorzeitigem Start eines Maskenproduktions-Joint-Ventures ÖsterreichFusionskontrolle 100.000 €

Ein Textilunternehmen nahm mit einem Gemeinschaftsunternehmen (H* GmbH) zur Schutzmaskenproduktion am 24. April 2020 den Betrieb auf, bevor der anmeldepflichtige Zusammenschluss freigegeben war; der Verstoß dauerte bis 25. Mai 2020. Das Kartellgericht verhängte 5.000 €, der OGH erhöhte die Geldbuße auf 100.000 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in Notlagen wie der Pandemie gilt das Vollzugsverbot – ein Joint Venture darf erst nach Freigabe operativ starten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping), auch in Krisensituationen

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 29 Z 1 lit a iVm § 17 Abs 1 KartG 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.09.2024 ein estnisches WellnesshotelWellnesshotel muss Videoüberwachung im Behandlungsbereich aussetzen EstlandVideoüberwachunganonymisiert Anordnung

Nach einem Hinweis, dass in einem estnischen Wellnesshotel auch im Behandlungsbereich und zur Kontrolle der Arbeitsdisziplin gefilmt werde und Kameras das Nachbargrundstück erfassten, ordnete die AKI an, die Videoüberwachung bis zur Vorlage einer tragfähigen Interessenabwägung auszusetzen, die Aufnahme des Nachbargrundstücks einzustellen und die Kamerainformationen auf der Website zu korrigieren. Das Hotel hatte Fristen der Aufsicht mehrfach verstreichen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras brauchen eine dokumentierte Interessenabwägung je Standort; Leistungskontrolle von Beschäftigten ist kein zulässiger Zweck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung von Beschäftigten und Gästen

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d und f, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 ein britischer Dienstleister für SteuererstattungsanträgeICO: 120.000 Pfund gegen Steuererstattungsdienstleister wegen Millionen Werbe-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 143.837 €

Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 2023 innerhalb weniger Monate rund 7,9 Millionen unzulässige Werbe-SMS verschickt, was zu über 66.000 Beschwerden führte, die meisten wegen fehlender Abmeldemöglichkeit. Die Kontaktdaten stammten laut ICO von Drittanbietern, die keine gültige Einwilligung eingeholt hatten.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in DubaiDFSA: Enforceable Undertaking eines Prüfers wegen verspäteter Prüfungsdokumentation Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichtenanonymisiert Sonstiges

Die als Registered Auditor tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte über drei Jahre bei mehreren Prüfungsakten die vollständige und endgültige Dokumentation nicht rechtzeitig fertig, entgegen ISA 230 und ISQM 1. Die DFSA nahm eine Enforceable Undertaking an, in der sich die Gesellschaft zu Abhilfe verpflichtete; eine Geldbuße wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungsakten müssen fristgerecht abgeschlossen werden – sie sind der Beleg für das Prüfungsurteil und Gegenstand der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Archivierung von Prüfungsakten

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
International Standard on Auditing 230 (Audit Documentation); International Standard on Quality Management 1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Kooperation der Gesellschaft von der DFSA ausdrücklich anerkannt.
Veröffentlicht
26.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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24.09.2024 ein norwegischer Anbieter von Saug- und SpüldienstenSaug- und Spüldienstleister: Übernahme eines regionalen Wettbewerbers untersagt NorwegenFusionskontrolleanonymisiert Anordnung

Konkurransetilsynet untersagte die Übernahme eines regionalen Wettbewerbers durch den Dienstleister, weil der Zusammenschluss den Wettbewerb bei Saug- und Spüldiensten (u. a. Leerung von Klärgruben und Abscheidern, Reinigung von Rohren und Tanks) im früheren Fylke Hordaland erheblich behindert hätte, wo beide Unternehmen die engsten Wettbewerber waren. Die Konkurranseklagenemnda wies die Beschwerde des Dienstleisters am 31.01.2025 zurück und bestätigte das Verbot.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zukäufe regionaler Wettbewerber in Nischenmärkten können untersagt werden, wenn dadurch der Wettbewerbsdruck zwischen engen Konkurrenten entfällt.

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 16 konkurranseloven
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
24.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet NiederlandeVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 195.000 €

Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 695 €

Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink

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18.09.2024 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 80.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 94.984 €

Die ICO verhängte am 18. September 2024 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 80.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Mai 2023 42.688 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS eingetragen waren.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink

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20.08.2024 eine britische politische ParteiICO: Verwarnung für politische Partei wegen unbearbeiteter Auskunfts- und Löschanträge Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen politischen Partei eine Verwarnung (reprimand) aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Partei nach einem Cyberangriff im Oktober 2021 einen Rückstau an Auskunftsersuchen aufgebaut; zudem wurde ein Datenschutz-Postfach, das sie ab November 2021 nicht mehr überwachte, erst später wieder gesichtet. Dort lagen zahlreiche Auskunfts- und Löschanträge, auf die keine Antwort belegt war. Zwischen November 2021 und November 2022 gingen bei der ICO 154 Beschwerden über den Umgang der Partei mit Auskunftsersuchen ein. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; die Partei hat inzwischen unter anderem alle 646 Personen kontaktiert, die Anträge an das unbeaufsichtigte Postfach geschickt hatten. Der Bescheid selbst trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 17(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.08.2024 eine große WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: 15 Mio. Pfund gegen Prüfungsgesellschaft wegen unterlassener Meldung bei einem Minibond-Anbieter Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 17,6 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine große Prüfungsgesellschaft eine Geldbuße von 15 Mio. Pfund. Nach den Feststellungen der FCA stieß die Prüfungsgesellschaft bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 eines Minibond-Anbieters im Herbst 2016 auf fehlende Kooperation, aggressives Verhalten und irreführende Angaben des Unternehmens. Die Prüfungsgesellschaft hätte der FCA nach deren Auffassung melden müssen, dass dies für die Aufsicht erheblich sein konnte, unterließ die Meldung jedoch. Der Minibond-Anbieter ging 2019 in die Insolvenzverwaltung; Anleger hatten Minibonds im Nennwert von rund 237 Mio. Pfund gekauft.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
section 345 FSMA 2000 (Pflichten von Abschlussprüfern gegenüber der FCA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 15.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2026 · Direktlink

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13.08.2024 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 40.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 46.807 €

Die ICO verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 5.361 Werbeanrufe an Personen getätigt, deren Nummern seit mindestens 28 Tagen im Telefonpräferenzregister (TPS) eingetragen waren. Bei fristgerechter Zahlung reduziert sich die Buße auf 32.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.08.2026 · Direktlink

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08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Anordnung

Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2026 · Direktlink

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06.08.2024 eine britische WirtschaftsprüfungsgesellschaftFCA: Öffentliche Rüge für Prüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Client-Assets-Berichte Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert Verwarnung

Die FCA veröffentlichte eine Rüge gegen eine britische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach den Feststellungen der FCA erstellte sie als Abschlussprüfer eines beaufsichtigten Unternehmens zwischen Juli 2015 und Mai 2019 vier Berichte über den Schutz von Kundenvermögen (Client Assets Reports) nicht ordnungsgemäß und meldete der FCA insgesamt 25 Verstöße des Kunden gegen die Regeln zum Kundenvermögen (CASS) nicht. Die FCA betonte, dass sie auf diese Berichte für ihre Aufsicht angewiesen ist.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
SUP 3.10.4A R(1); section 345 FSMA 2000
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.08.2026 · Direktlink

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02.08.2024 ein Unternehmensdienstleister in Abu DhabiADGM: 32.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfaltanonymisiert 29.534 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) eine Geldbuße von 32.000 USD, weil er von etwa Oktober 2018 bis Dezember 2022 bei als hochriskant eingestuften Kunden die Herkunft des Vermögens nicht ausreichend verifizierte und Geschäftsbeziehungen mit ihnen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung (Senior Management) aufnahm. Einschlägige Richtlinien bestanden, wurden aber nicht vollständig umgesetzt; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 40.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien allein genügen nicht: Bei Hochrisikokunden muss die Freigabe der Geschäftsleitung vor Beginn der Beziehung dokumentiert vorliegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten: Vermögensherkunft und Freigabe durch die Geschäftsleitung

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.4.1(c) und 8.4.1(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden; volle Kooperation und Abhilfe, darunter verpflichtende regelmäßige AML-Schulungen für alle Beschäftigten; 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur diese Gesellschaft der Unternehmensgruppe.

Originalbetrag 32.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

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18.07.2024 ein Unternehmensdienstleister im DIFCDFSA: Firmendienstleister täuschte Aufsicht mit rückdatierten Unterlagen – 210.000 USD Vereinigte Arabische EmirateGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 192.132 €

Der als DNFBP registrierte Unternehmensdienstleister legte der DFSA für eine Geldwäsche-Risikoprüfung nachträglich erstellte und rückdatierte Dokumente vor und verweigerte bei einem Besuch im März 2022 die Einsicht in Unterlagen. Die DFSA verhängte 210.000 USD und entzog die DNFBP-Registrierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachträglich erstellte oder rückdatierte Unterlagen gegenüber der Aufsicht wiegen schwerer als die Lücke, die sie verdecken sollen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ehrlichkeit und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Vergleich (30 % Rabatt); ohne Vergleich 300.000 USD.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.07.2024

Originalbetrag 210.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2026 · Direktlink

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21.06.2024 eine britische AnwaltskanzleiICO: Verwarnung für Anwaltskanzlei nach Datenabfluss ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer auf Straf- und Militärrecht spezialisierten Anwaltskanzlei eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschaffte sich ein unbekannter Angreifer mit gültigen Zugangsdaten Zugriff auf den Cloud-Server der Kanzlei und veröffentlichte Daten im Darknet. Betroffen waren 8.234 Personen im Vereinigten Königreich, 863 davon mit hohem Risiko, weil auch Angaben zu Strafverfahren betroffen waren. Die ICO bemängelte, dass für das betroffene Administratorkonto keine Mehr-Faktor-Authentifizierung und keine Passwortrichtlinie bestand und dass die Kanzlei den Vertrag mit ihrem externen IT-Dienstleister seit 2012 nicht auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen überprüft hatte. Sie sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2026 · Direktlink

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18.06.2024 ein italienischer SportverbandAGCM: 4,2 Mio. Euro gegen Sportverband wegen Ausschlusses von Sportförderverbänden ItalienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 4,2 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM nutzte der italienische Verband mindestens seit der Saison 2015/2016 seine vom CONI übertragenen Regelungsbefugnisse, um Sportförderverbände (Enti di Promozione Sportiva) vom Markt für Jugendfußballwettbewerbe fernzuhalten, und dehnte diese Strategie auf Freizeit- und Amateurveranstaltungen für Kinder und Jugendliche aus (Art. 102 AEUV). Die Behörde verhängte 4.203.447,54 Euro und ordnete die Abstellung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Verbände mit hoheitsähnlicher Regelungsbefugnis unterliegen dem Kartellrecht, wenn sie ihre Regeln nutzen, um Wettbewerber fernzuhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht für Verbände mit Regelungsbefugnis

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Bei der Schwere berücksichtigte die AGCM, dass der Verband ab der Saison 2023/2024 eine beanstandete Vorgabe für Veranstaltungen mit Kindern bis 12 Jahren gestrichen hatte.
Veröffentlicht
01.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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07.06.2024 ein australischer KasinobetreiberAustralischer Kasinobetreiber: 67 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht AustralienGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 41 Mio. €

Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 7. Juni 2024 eine Geldbuße von 67 Mio. AUD gegen den Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006; zusätzlich trägt der Kasinobetreiber Kosten der AUSTRAC von 3 Mio. AUD. AUSTRAC hatte das Verfahren im Dezember 2022 nach eigener Aufsichtsarbeit im Kasinosektor eingeleitet und dabei schwerwiegende, systemische Mängel bei der Erfüllung der Geldwäschepflichten festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Aufsicht nimmt ganze Sektoren proaktiv in den Blick; wer dort tätig ist, sollte die Wirksamkeit seines Geldwäsche-Programms selbst prüfen, bevor es die Behörde tut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 67.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink

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14.05.2024 ein deutsches Call-CenterBNetzA: 315.000 Euro gegen Call-Center wegen unerlaubter Werbeanrufe für Energieverträge DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 315.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Call-Center, das für Energieversorgungsverträge warb, ein Bußgeld von 315.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die amtliche Liste nennt nur Rolle, Werbegegenstand und Betrag; nach der Jahresbilanz der Behörde ging sie 2024 mit jedem ihrer großen Bußgeldverfahren mehreren hundert bis über 2.000 Beschwerden nach.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Call-Center müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink

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08.05.2024 ein koreanischer Anbieter von GolfsimulatorenGolfsimulator-Anbieter: 7,51 Mrd. KRW nach Ransomware-Angriff auf offenen Dateiserver SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5,12 Mio. €

Angreifer erlangten VPN-Zugangsdaten einschließlich eines Administratorkontos des Unternehmens, griffen auf einen allen Beschäftigten zugänglichen Dateiserver zu und stellten Daten von mehr als 2,21 Mio. Kunden und Beschäftigten ins Darknet, darunter 5.831 unverschlüsselt gespeicherte Resident Registration Numbers. Die Behörde verhängte wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen, fehlender Verschlüsselung und unterlassener Löschung nicht mehr benötigter Daten von rund 380.000 Personen ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 7.504.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 5.400.000 KRW (zusammen 7.509.400.000 KRW). Angeordnet wurden zudem ein neu aufgestelltes internes Datenschutzmanagement, eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten und regelmäßige Datenschutzschulungen für alle Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dateiserver mit Kunden- und Personaldaten dürfen nicht für alle Beschäftigten und per einfachem VPN-Login offenstehen; Zugriffe gehören beschränkt und regelmäßig geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fernzugriff, VPN-Konten und offene Dateifreigaben

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 24-2(2), Art. 21(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil aus dem Verstoß gezogen wurde, und um weitere 30 % wegen Kooperation in der Untersuchung; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren (August 2020 bis November 2023).
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, Stellung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) zu stärken.
Veröffentlicht
09.05.2024

Originalbetrag 7.509.400.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2024.

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18.04.2024 eine britische WohltätigkeitsorganisationICO: Anordnung gegen Wohltätigkeitsorganisation wegen 461.650 Werbe-SMS ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert Anordnung

Die ICO erließ gegen eine britische Wohltätigkeitsorganisation eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO erhielten Empfängerinnen und Empfänger zwischen dem 22. April und dem 1. Mai 2022 insgesamt 461.650 Werbe-SMS, die die Organisation versandt oder veranlasst hatte, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag; die Ausnahme für Bestandskunden (soft opt-in) gilt nach Auffassung der ICO nicht für Spendenaufrufe. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Die Anordnung ist auf den 18. April 2024 datiert, während die ICO-Durchsetzungsliste den Fall unter dem 1. März 2024 führt.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.04.2026 · Direktlink

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04.04.2024 zwei Online-Lizenznehmer eines britischen WettkonzernsWettkonzern: 582.120 £ – u. a. keine Sanktionslistenprüfung vor Ersteinzahlung Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 678.556 €

Die beiden Online-Lizenznehmer eines Wettkonzerns zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 582.120 GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen (die Glücksspielgesellschaft 343.035 GBP, die Sportwettengesellschaft 239.085 GBP). Eine Prüfung im März 2022 ergab unwirksame Auslöser für verstärkte Sorgfalts- und Know-your-Customer-Prüfungen, fehlende Abgleiche neuer Kunden mit Finanzsanktionslisten vor deren erster Einzahlung, ein zu starkes Vertrauen auf jährliche Selbstauskünfte der Kunden und wenig wirksame, nicht auf den Einzelfall zugeschnittene Kundeninteraktionen. Bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf Gelder aus Straftaten oder von sanktionierten Personen; beide Gesellschaften leisten zudem je 15.684,50 GBP als Beitrag zu den Verfahrenskosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Kunden sind vor der ersten Einzahlung gegen die Finanzsanktionslisten zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslistenprüfung bei Neukunden und unabhängige Verifizierung von KYC-Angaben

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2, LC 12.1.2 (nur Hillside (UK Gaming) ENC) und SRCP 3.4.1 Abs. 1b und 1c der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 28(11)(a) und 33 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Umfang der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und zeitnahe Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
04.04.2024

Originalbetrag 582.120 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2026 · Direktlink

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06.03.2024 eine Londoner WohltätigkeitsorganisationICO: 7.500 Pfund und Verwarnung für Wohltätigkeitsorganisation wegen offener E-Mail-Verteiler Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 8.772 €

Die ICO verhängte am 6. März 2024 gegen eine Londoner Wohltätigkeitsorganisation eine Geldbuße von 7.500 Pfund und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verschickte die Organisation am 6. Oktober 2022 eine E-Mail an Teilnehmende eines Programms für Menschen mit HIV mit offenem statt verdecktem Verteiler (CC statt BCC). Dadurch waren 166 Personen über ihre E-Mail-Adresse identifizierbar oder potenziell identifizierbar, und es ließ sich auf ihre HIV-Infektion schließen. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) sowie Art. 32(1) und 32(2) UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 7.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 ein rumänischer Self-Storage-AnbieterSelf-Storage-Anbieter nach Cyberangriff wochenlang lahmgelegt – 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5.005 €

Ein Cyberangriff auf den Server legte das Unternehmen mehrere Wochen lahm und ermöglichte Zugriff auf Kundendaten. Die Aufsicht verhängte 24.884,50 Lei (5.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete Zugriffsprotokollierung mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung sowie Backups an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Logging und getestete Backups entscheiden darüber, ob ein Angriff Tage oder Wochen Stillstand bedeutet.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
05.03.2024

Originalbetrag 24.884,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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19.02.2024 ein britischer Betreiber von Freizeiteinrichtungen und verbundene TrustsICO: Anordnungen gegen Freizeitbetreiber und verbundene Trusts wegen biometrischer Arbeitszeiterfassung Vereinigtes KönigreichBeschäftigtendatenanonymisiert Anordnung

Die ICO erließ am 19. Februar 2024 Durchsetzungsanordnungen gegen einen britischen Betreiber von Freizeiteinrichtungen, dessen Schwestergesellschaft auf Jersey und sieben verbundene gemeinnützige Freizeit-Trusts, mit denen sie verpflichtet werden, die Gesichtserkennung und Fingerabdruck-Erfassung zur Kontrolle der Anwesenheit von Beschäftigten einzustellen. Nach den Feststellungen der ICO wurde an 38 von dem Betreiber geführten Freizeiteinrichtungen, 37 im Vereinigten Königreich und eine auf Jersey, Gesichtserkennung zur Anwesenheitskontrolle eingesetzt, an zwei davon zusätzlich Fingerabdruckscanner. Die ICO wertete die Verarbeitung der biometrischen Daten als Verstoß gegen Art. 5(1)(a), 6 und 9 UK GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 23. Februar 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6 und 9 UK GDPR; Enforcement Notice nach section 149 DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink

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15.02.2024 ein britisches Callcenter-UnternehmenICO: 100.000 Pfund gegen Callcenter wegen Lotterie-Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 116.775 €

Die ICO verhängte am 15. Februar 2024 gegen ein britisches Callcenter-Unternehmen eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Callcenter zwischen dem 11. Februar 2021 und dem 24. Januar 2022 mindestens 80.240 Werbeanrufe für die Teilnahme an einem Lotteriesyndikat an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren, ohne dass die Angerufenen zugestimmt hatten. Die ICO stufte die Anrufe als stark ausbeuterisch und gezielt an schutzbedürftige Personen gerichtet ein und wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 18. März 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 80.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.02.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 drei kanadische GesellschaftenOttawa: 545.000 CAD gegen drei Gesellschaften wegen missachteter Lohnanordnungen Kanada, ONMindestlohn und Schwarzarbeitanonymisiert 375.189 €

Das Provincial Offences Court in Ottawa verurteilte in einem Verfahren in Abwesenheit drei nummerierte Gesellschaften, die unter einem gemeinsamen Handelsnamen auftraten, wegen Verstößen gegen den Employment Standards Act. Ein Employment Standards Officer des Arbeitsministeriums hatte festgestellt, dass sieben Beschäftigten rund 340.000 CAD Lohn zustanden; weder die Zahlungsanordnungen noch zwei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen wurden befolgt. Die Geldstrafen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 545.000 CAD; hinzu kommt ein gesetzlicher Opferzuschlag von 25 %. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer behördliche Lohnzahlungsanordnungen ignoriert, macht aus einer offenen Lohnforderung ein Strafverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Lohnanordnungen und Auskunftsverlangen

Behörde / Gericht
Provincial Offences Court Ottawa (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 132, 136, 91(8)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
27.03.2024

Originalbetrag 545.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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22.01.2024 ein deutsches DienstleistungsunternehmenGewerbeaufsicht Oberpfalz: 120.000 € Gewinnabschöpfung wegen Arbeitszeitverstößen DeutschlandArbeitszeitanonymisiert 120.000 €

Nach einer Beschwerde stellte das Gewerbeaufsichtsamt bei einem Dienstleistungsunternehmen erhebliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz fest, die sich bei einer erneuten Kontrolle nicht gebessert hatten. Das Unternehmen muss 120.000 € Gewinnabschöpfung zahlen, berechnet aus dem rechnerischen Ertrag der wiederholten Arbeitszeitüberschreitungen; zugesagt hat es zudem Investitionen von mindestens 100.000 € in bessere Abläufe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Arbeitszeitverstöße nach einer ersten Kontrolle nicht abstellt, riskiert, dass der daraus gezogene Vorteil abgeschöpft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Höchstarbeitszeiten und Kontrollen der Gewerbeaufsicht

Behörde / Gericht
Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Arbeitszeitgesetz; Gewinnabschöpfung
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Bei der Berechnung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen nach der letzten Kontrolle bereits spürbare Maßnahmen ergriffen hatte.
Veröffentlicht
22.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.01.2026 · Direktlink

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04.01.2024 ein österreichischer Verein, der eine Fußballliga veranstaltetVeranstalter einer Fußballliga: 11.000 € für nicht gelöschte Spielerdaten im Netz ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 11.000 €

Die DSB verhängte gegen einen Verein, der eine Fußballliga organisiert, 11.000 EUR. Er hatte keine Vorkehrungen getroffen, um Spielerdaten wie Name, Foto, Jahrgang und Mannschaft vollständig aus seiner öffentlichen Online-Datenbank zu löschen, einem Löschbegehren nicht vollständig entsprochen und einen rechtskräftigen Löschauftrag der DSB aus 2021 nicht befolgt. Erschwerend wertete die Behörde die fehlende Mitwirkung im Strafverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer personenbezogene Daten online veröffentlicht, braucht von Anfang an ein technisches Löschkonzept – und Anordnungen der Aufsichtsbehörde sind fristgerecht umzusetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Löschkonzepte für öffentlich einsehbare Datenbanken

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 17, Art. 25 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 2 lit. c iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a, Abs. 5 lit. a und Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2026 · Direktlink

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12.12.2023 ein österreichisches UnternehmenUnternehmen meldet Ransomware-Angriff zu spät und zu vage: 5.900 € Geldstrafe ÖsterreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 5.900 €

Die DSB verhängte gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung 5.900 EUR, weil sie eine seit 06.03.2023 bekannte Datenschutzverletzung durch einen Ransomware-Angriff erst am 24.04.2023 meldete, die Meldung auf allgemeine Angaben beschränkte – nach den Feststellungen, um ihre Versicherung zufriedenzustellen – und auf Nachfragen der Behörde nicht reagierte. Die verspätete Meldung wertete die DSB als fahrlässig, die übrigen Verstöße als vorsätzlich. Weil die Zusammenarbeit auch danach ausblieb, verhängte sie am 07.10.2024 in einem weiteren Straferkenntnis 600 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Cyberangriff muss die Meldung an die Datenschutzbehörde fristgerecht und vollständig erfolgen – unabhängig davon, was die Versicherung verlangt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 und 3 sowie Art. 31 iVm Art. 83 Abs. 1 und 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.12.2025 · Direktlink

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05.12.2023 ein britischer Versender von Werbe-SMSICO: Anordnung gegen Versender von 304.071 Werbe-SMS ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert Anordnung

Die ICO verpflichtete das Unternehmen per Enforcement Notice, Werbe-SMS nur noch mit gültiger Einwilligung und erkennbarem Absender zu versenden. Das Unternehmen hatte zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Juli 2023 304.071 Werbe-SMS ohne gültige Einwilligung verschickt, teils mit indirekt über Dritte bezogenen Daten, und den Absender über Hunderte nicht registrierter Prepaid-SIM-Karten und Websites ohne korrekte Absenderangabe verschleiert; ein Teil der Nachrichten warb für Kredite und Schuldenlösungen. Laut Companies House ist die Gesellschaft seit dem 26. März 2024 aufgelöst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Werbe-SMS reicht eine indirekt über Dritte eingeholte Einwilligung meist nicht, und wer den Absender verschleiert, verstößt zusätzlich gegen PECR.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung für SMS-Werbung, zugekaufte Kontaktdaten, Absenderkennung

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Reg. 22 und 23 PECR; Section 40 Data Protection Act 1998 (i. V. m. Schedule 1 PECR)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink

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30.11.2023 eine Wirtschaftskanzlei mit internationaler AusrichtungHamburg: Wirtschaftskanzlei muss Arbeitszeit angestellter Anwälte erfassen DeutschlandArbeitszeitanonymisiert Anordnung

Nach Beschwerden über regelmäßige Arbeitstage bis 23 oder 24 Uhr ordnete die Hamburger Arbeitsschutzbehörde am 30.11.2023 gegenüber einer internationalen Wirtschaftskanzlei an, die tatsächlichen Arbeitszeiten ihrer angestellten Rechtsanwälte aufzuzeichnen, diese zu unterweisen und die Verantwortung der Partner darzulegen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte am 18.07.2025 die Aufzeichnungspflicht und die Unterweisungspflicht für angestellte Anwälte und hob nur die dritte Anordnung auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechenbare Mandatsstunden sind keine Arbeitszeiterfassung; auch Kanzleien müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit angestellter Anwälte festhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitszeiterfassung für angestellte Berufsträger

Behörde / Gericht
Hamburger Arbeitsschutzbehörde; bestätigt durch Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 21
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
§ 22 Abs. 3 ArbSchG i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG; § 17 Abs. 2 ArbZG; §§ 12, 22 Abs. 1 ArbSchG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink

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22.11.2023 ein britischer Online-GlücksspielbetreiberOnline-Casino: 5,91 Mio. GBP wegen umgehbarer AML-Schwellen und schwacher Kundeninteraktion Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 6,79 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von zwölf Websites eine Verwarnung, eine Lizenzauflage mit externem Audit und eine Geldbuße von 5.906.250 GBP. Zusätzlich wurden 165.042 GBP als Abschöpfung (divestment) angeordnet; dieser Betrag ist in der ausgewiesenen Geldbuße nicht enthalten. Zwischen November 2021 und Juli 2022 konnten nach Feststellung der Behörde einzelne Kunden AML-Schwellen umgehen, die Sorgfaltsprüfung stützte sich zu sehr auf Internetrecherche oder mündliche Angaben der Kunden, und gefährdete Spieler wurden zu spät oder unzureichend angesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mündliche Zusicherungen und Internetrecherche ersetzen keinen belastbaren Nachweis der Mittelherkunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belastbare Sorgfaltsprüfung statt mündlicher Zusicherungen; wirksame Kundeninteraktion

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 2 und LC 12.1.2 Abs. 1, SRCP 3.4.1 Abs. 1–2 und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117 Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte und hatte nach eigenen Angaben Abhilfe geschaffen; bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf eingezahlte Gelder aus Straftaten.
Veröffentlicht
10.01.2024

Originalbetrag 5.906.250 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink

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09.11.2023 ein britisches MarketingunternehmenICO: 150.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Werbeanrufen zu Unfallansprüchen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 172.008 €

Die ICO verhängte am 9. November 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 150.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 8. Juni 2021 und dem 4. Februar 2022 242.497 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; die Anrufe warben um Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen und Personenschäden und wurden unter wechselnden Firmennamen geführt. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.11.2025 · Direktlink

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06.11.2023 eine brasilianische RentnervereinigungSenacon büßt Rentnervereinigung für ungenehmigte Versicherungsabzüge BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 26.889 €

Die Senacon verhängte gegen eine Vereinigung von Rentnern und Pensionären eine Geldbuße von 141.422,58 BRL. Nach der Entscheidung hatte die Vereinigung gemeinsam mit Versicherern und Finanzinstituten ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Beträge in Form von Versicherungen von deren Rentenleistungen abziehen lassen. Die Behörde stützte die Buße u. a. auf die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu Informationspflichten und missbräuchlichen Geschäftspraktiken (Art. 6, 31, 39 und 46 CDC).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beiträge oder Versicherungsprämien über Abzüge von Renten einzieht, braucht die dokumentierte vorherige Zustimmung jedes Betroffenen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmung bei Abzügen von Renten und Sozialleistungen

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 caput I und III, Art. 6 III und IV, Art. 31, Art. 39 III und V, Art. 46 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
07.11.2023

Originalbetrag 141.422,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.11.2025 · Direktlink

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26.10.2023 ein britisches Unternehmen mit TelefonwerbungICO: 240.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen rund 1,35 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 275.324 €

Die ICO verhängte am 26. Oktober 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO führten die Aktivitäten des Unternehmens zwischen dem 11. Februar 2021 und dem 22. März 2022 zu rund 1,35 Millionen verbundenen unerbetenen Werbeanrufen an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren, und zu 74 Beschwerden; insgesamt wählte das Unternehmen über 8,5 Millionen Mal. Laut ICO-Fallseite berichteten Beschwerdeführer von wiederholten Anrufen trotz Widerspruchs und von aggressiven Anrufern. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 192.000 Pfund. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 20. Oktober 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.10.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.10.2025 · Direktlink

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24.10.2023 ein singapurischer Anbieter einer Online-SprachlernplattformSingapurische Sprachlernplattform: 74.000 SGD nach erratenem Admin-Passwort und fehlendem DSB SingapurDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 50.922 €

Beim Betreiber einer Online-Sprachlernplattform für Kinder erriet ein Angreifer im April 2022 per Brute-Force-Angriff das seit über zwei Jahren unveränderte, schwache Passwort eines Administratorkontos und griff auf Daten zahlreicher Nutzer weltweit zu, darunter Schülerinnen und Schüler sowie Gehalts- und Bankdaten von Lehrkräften. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) wegen fehlender Passwortregeln und gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest, weil seit der Gründung 2016 kein Datenschutzbeauftragter benannt war. Sie verhängte 74.000 SGD und lehnte die beantragte Senkung auf höchstens 35.000 SGD ab; Anordnungen ergingen wegen der umgesetzten Abhilfe nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Administratorkonten mit Zugriff auf große Mengen Kinderdaten brauchen komplexe, regelmäßig gewechselte Passwörter, und ein Datenschutzbeauftragter ist keine Formalie, sondern Pflicht von Beginn an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Starke, regelmäßig geänderte Passwörter für Administratorkonten

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 11(3) PDPA (Accountability Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Nachweis einer Ausleitung oder eines Missbrauchs, rasche Abhilfe einschließlich Benachrichtigung der Nutzer, freiwilliges Eingeständnis und Kooperation.
Veröffentlicht
21.03.2024

Originalbetrag 74.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2025 · Direktlink

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19.10.2023 ein britischer PersonaldienstleisterICO: Verwarnung für Personaldienstleister nach zweimaligem Zugriff durch denselben Angreifer Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Personaldienstleister eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich ein unbefugter Dritter innerhalb von zwölf Monaten zweimal Zugang zu den Systemen, um den 13. März 2022 und um den 16. August 2022, vermutlich jeweils per SQL-Injection, und leitete Daten aus; betroffen waren 13.720 bzw. 4.421 Personen im Vereinigten Königreich, bei einem Teil auch mit Bankverbindungen. Nach den Feststellungen der ICO nutzte das Unternehmen trotz Kenntnis nicht mehr unterstützte Versionen ihrer Datenbank- und Skriptsoftware, schlecht programmierten Code ohne ausreichende Eingabeprüfung und eine unzureichende Protokollierung und führte keine regelmäßigen Sicherheitstests durch. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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17.10.2023 eine isländische Betreiberin einer VeranstaltungshalleIsland: Hallenbetreiberin wegen Videoüberwachung bei Veranstaltungen gebüßt IslandVideoüberwachunganonymisiert 23.891 €

Persónuvernd verhängte gegen die Betreiberin einer isländischen Veranstaltungshalle eine Geldbuße von 3.500.000 ISK, nachdem sie am 7. Februar 2023 festgestellt hatte, dass die Videoüberwachung bei Veranstaltungen Dritter ohne Rechtsgrundlage, ohne festgelegten legitimen Zweck und ohne ausreichende Information erfolgte. Schwer wog, dass die Kameras auch Räume erfassten, in denen Kinder und Jugendliche übernachteten, sowie Covid-19-Massenimpfungen, und dass die Überwachung seit mindestens 2008 sehr viele Menschen betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten braucht einen klar festgelegten Zweck und eine Rechtsgrundlage und darf sensible Situationen wie Übernachtungen von Kindern oder Gesundheitsleistungen nicht erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten: Zweck, Rechtsgrundlage und sensible Bereiche

Behörde / Gericht
Persónuvernd
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 Bst. a und b, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 DSGVO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2, §§ 9 und 17 Abs. 2 Gesetz Nr. 90/2018 (isländisches Datenschutzgesetz); Geldbuße nach § 46 Abs. 3 Gesetz Nr. 90/2018 i.V.m. Art. 83 Abs. 5 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Es gab Hinweisschilder, wenn auch unzureichende; das Unternehmen arbeitete mit der Behörde zusammen und setzte die früheren Anordnungen teilweise um; kein finanzieller Schaden (von der Behörde gering gewichtet).
Veröffentlicht
17.10.2023

Originalbetrag 3.500.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2023.

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05.10.2023 ein japanischer Hersteller von AngelködernKöderhersteller: Surcharge für unbelegte „biologisch abbaubar“-Werbung bei Angelködern JapanIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagenanonymisiert 113.203 €

Der Köderhersteller bewarb vier Serien künstlicher Angelköder auf Verpackungen, der Website und in Werbematerial – teils von April 2016 bis Februar 2023 – als biologisch abbaubar, auch wenn sie nach dem Gebrauch im Wasser zurückbleiben. Belege für diese Abbaubarkeit legte das Unternehmen nicht vor; nach einer Unterlassungsanordnung vom 19. Dezember 2022 folgte am 5. Oktober 2023 ein Surcharge von 17.740.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ tragen nur mit Nachweisen für die konkrete Umgebung, in der das Produkt tatsächlich landet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Greenwashing: Umweltaussagen belegen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.10.2023

Originalbetrag 17.740.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink

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20.09.2023 eine dänische HotelketteDänische Hotelkette: 1 Mio. DKK für nicht gelöschte Kundenprofile DänemarkDatenschutzanonymisiert 134.178 €

Bei einem Aufsichtsbesuch zeigte sich, dass die Hotelkette rund 500.000 Kundenprofile nicht gelöscht hatte, obwohl ihre eigenen Löschfristen längst abgelaufen waren. Das Amtsgericht hatte den Verstoß festgestellt, aber von Strafe abgesehen; das Landgericht verhängte 1 Mio. DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigene Löschfristen festzulegen reicht nicht – ihre Umsetzung in jedem System muss technisch sichergestellt und kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.09.2023 ein britischer Anbieter von Reparatur- und Serviceverträgen für HaushaltsgeräteICO: 65.000 Pfund gegen Serviceanbieter wegen Werbeanrufen zu Gerätewartung an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 75.502 €

Die ICO verhängte am 13. September 2023 gegen einen britischen Anbieter von Reparatur- und Serviceverträgen für Haushaltsgeräte eine Geldbuße von 65.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei älteren und schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 31. August 2021 15.288 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 52.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 65.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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13.09.2023 eine emiratische RechtsberatungskanzleiADGM: 26.000 USD gegen eine Kanzlei wegen fehlender goAML-Registrierung Vereinigte Arabische EmirateVerdachtsmeldungenanonymisiert 24.224 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP) registrierte Rechtsberatungskanzlei eine Geldbuße von 26.000 USD, weil sie sich trotz zahlreicher Erinnerungen seit Mai 2019 nicht im goAML-System der Financial Intelligence Unit der VAE registriert hatte, über das Verdachtsmeldungen abzugeben sind. Die Behörde sah darin unwirksame Systeme zur Erkennung und Meldung verdächtiger Vorgänge sowie mangelnde Kooperation und erhöhte die Buße um 11.000 USD, weil die Kanzlei auf Schreiben nicht reagierte, weiter im Verstoß blieb und bereits früher gegen AML-Regeln verstoßen hatte. Die Decision Notice vom 14. Juli 2023 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne Registrierung im Meldesystem kann ein Verpflichteter keine Verdachtsmeldung abgeben; sie ist Pflicht, keine Formalie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeweg für Verdachtsfälle einrichten (goAML)

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 26.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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31.08.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesisches Online-Casino: 66.476 EUR der FIAU für Mängel bei Spielerprüfung MaltaKundensorgfaltanonymisiert 66.476 €

Nach einer Prüfung 2020 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 66.476 EUR, eine Rüge und eine Folgeanordnung. Beanstandet wurden u. a. Risikobewertungen, die nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 EUR nicht aktualisiert wurden, fehlende Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, lückenhafte laufende Überwachung und Fälle, in denen hohe Einzahlungen trotz niedrigem angegebenem Einkommen weiter zugelassen wurden, ohne die Mittelherkunft rechtzeitig zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einzahlungsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen sofort eine Prüfung der Mittelherkunft auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mittelherkunft und Schwellenwerte bei Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 5(1), 5(6), 7(1), 7(1)(d), 7(2)(a), 11, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die FIAU würdigte die Zusage des Unternehmens, seine institutsweite Risikobewertung zu überarbeiten.
Veröffentlicht
31.08.2023
Quellen

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09.08.2023 ein britisches PersonalvermittlungsunternehmenICO: Verwarnung für Personalvermittler nach öffentlich zugänglichem Cloud-Speicher Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 9. August 2023 gegenüber einem von ihr nicht namentlich genannten Personalvermittlungsunternehmen eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO war ein Cloud-Speichercontainer mit rund 12.000 Datensätzen zu etwa 3.000 Arbeitskräften, darunter Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Pass- und Ausweiskopien sowie Sozialversicherungsnummern, vom 18. November 2020 bis zum 5. Januar 2021 ohne Authentifizierung öffentlich zugänglich; entdeckt hatte dies ein Anbieter von Cybersicherheitsrecherchen, dessen erste Warnung im Spam-Ordner landete. Ob Dritte die Daten missbräuchlich abriefen, ließ sich mangels Protokollen nicht ausschließen. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2025 · Direktlink

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03.08.2023 ein britisches Telefonmarketing-UnternehmenICO: 150.000 Pfund gegen Telefonmarketing-Firma wegen 2,6 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 173.475 €

Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 150.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 31. März und dem 20. Juli 2022 2.647.805 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren, unter anderem zu Energie- und Hausverbesserungsprodukten; daraus gingen 413 Beschwerden hervor. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 4. September 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 16. Januar 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink

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03.08.2023 ein britischer Service- und Reparaturbetrieb für HaushaltsgeräteICO: 55.000 Pfund gegen Reparaturbetrieb wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 63.607 €

Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen einen britischen Service- und Reparaturbetrieb mit Wartungsverträgen für Haushaltsgeräte eine Geldbuße von 55.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei älteren und schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Juni und dem 30. November 2021 19.069 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; Beschwerden betrafen unter anderem den Verkauf einer Fernseher-Versicherung an eine ältere Person. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 44.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 55.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink

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03.08.2023 ein britischer Lead-GeneriererICO: 40.000 Pfund gegen Lead-Generierer wegen 441.830 Werbe-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 46.260 €

Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen einen britischen Lead-Generierer eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO empfingen Teilnehmer zwischen dem 9. Dezember 2020 und dem 9. März 2022 441.830 Werbe-SMS des Unternehmens, unter anderem zu privater Krankenversicherung, Lebens- und Hausratversicherung, Entschuldungslösungen und Ansprüchen wegen Wohnungsmängeln, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorlag; das Unternehmen hatte sich auf Einwilligungen berufen, die Dritte eingeholt hatten. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 32.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 6. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink

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02.08.2023 ein britisches Unternehmen mit Telefonwerbung zu GerätegarantienICO: 200.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen 1,3 Millionen Werbeanrufen zu Gerätegarantien Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 232.455 €

Die ICO verhängte am 2. August 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 200.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach Angaben der ICO war das Unternehmen im Rahmen einer Untersuchung von Werbeanrufen bei schutzbedürftigen Menschen zu Wartungs- und Garantieverträgen für Haushaltsgeräte aufgefallen. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 5. August und dem 20. Dezember 2021 1.346.019 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; daraus gingen 26 Beschwerden beim TPS und 41 bei der ICO hervor, die überwiegend Garantien für Haushaltsgeräte betrafen. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 31. August 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 160.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2025 · Direktlink

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02.08.2023 ein britischer Anbieter von Hausschutz- und GeräteverträgenICO: 70.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 81.359 €

Die ICO verhängte am 2. August 2023 gegen ein britisches Unternehmen (bis Oktober 2021 unter anderem Namen tätig) eine Geldbuße von 70.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 24.241 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren; laut ICO betraf eine der Beschwerden eine am Telefon angebotene Versicherung gegen verstopfte Abflüsse, eine andere einen Anruf bei einer älteren, schutzbedürftigen Person. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 31. August 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 56.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2025 · Direktlink

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20.07.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines UnternehmensdienstleistersADGM: 72.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfaltanonymisiert 64.303 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider, Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft) eine Geldbuße von 72.000 USD wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt zwischen November 2019 und Dezember 2021. Bei als hochriskant eingestuften Kunden wurden Herkunft von Geldern und Vermögen nicht ausreichend ermittelt und verifiziert und die Kundendaten nicht regelmäßig überprüft; zudem fehlten beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten. Die Mängel betrafen laut Notice nur diese Gesellschaft und die Zeit vor einem Eigentümer- und Managementwechsel in der Gruppe; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 90.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Hochrisikokunden genügt eine Angabe zur Mittel- und Vermögensherkunft nicht; sie muss belegt und regelmäßig aktualisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mittel- und Vermögensherkunft bei Hochrisikokunden belegen

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden, Kooperation und Umsetzung des Abhilfeplans; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 72.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink

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18.07.2023 ein britischer WettbürobetreiberWettbürobetreiber: 3,25 Mio. £ wegen Spielerschutz- und AML-Mängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 3,79 Mio. €

Die Betreiberin von 1.432 Wettbüros zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 3,25 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen. Zwischen Januar 2021 und Dezember 2022 fehlten wirksame Kontrollen bei hoher Einsatzgeschwindigkeit, gewinnende Kunden galten ohne Prüfung als nicht gefährdet (ein Kunde setzte 517.499 GBP in zwei Monaten ohne Interaktion ein), die AML-Schwellen waren zu hoch, und Identitäts- sowie Herkunftsnachweise wurden nicht durchgängig eingeholt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch im Filialgeschäft müssen Schwellenwerte und Herkunftsnachweise so konsequent greifen wie online.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundeninteraktion und Herkunftsnachweise im stationären Wettgeschäft

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.07.2023

Originalbetrag 3.250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2025 · Direktlink

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11.07.2023 zwei australische KasinobetreiberZwei australische Kasinobetreiber: 450 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht AustralienGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 272,8 Mio. €

Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 11. Juli 2023 eine Geldbuße von 450 Mio. AUD gegen die zwei Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006. Vorausgegangen war im Mai 2023 ein Vergleich über die mutmaßlichen Verstöße, die die Kasinogruppe einräumte; die Geldbuße ist über zwei Jahre zu zahlen, zusätzlich trägt die Kasinogruppe Kosten der AUSTRAC von 3,356 Mio. AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kasinobetreiber unterliegen als meldepflichtige Unternehmen dem Geldwäscherecht; Lücken bei der Umsetzung ihrer Pflichten können Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 450.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink

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05.07.2023 ein brasilianisches Kleinstunternehmen, das Kontaktlisten anbotErste LGPD-Geldbuße: ANPD sanktioniert Kleinstunternehmen wegen Wählerkontaktlisten BrasilienWerbung und Einwilligunganonymisiert 2.720 €

Mit ihrer ersten Sanktion nach dem brasilianischen Datenschutzgesetz LGPD verhängte die ANPD gegen das Kleinstunternehmen zwei Geldbußen von je 7.200 BRL (zusammen 14.400 BRL) und eine Verwarnung. Auslöser war eine Anzeige, das Unternehmen biete Listen mit WhatsApp-Kontakten von Wählern für Wahlkampfbotschaften bei der Kommunalwahl 2020 in einer Gemeinde des Bundesstaats São Paulo an; die ANPD sah für diese Verarbeitung keine Rechtsgrundlage, beanstandete die fehlende Benennung eines Datenschutzbeauftragten und ahndete die Nichtbeantwortung ihrer Auskunftsersuchen. Wegen des Status als Kleinstunternehmen war jede Buße auf 2 % des Bruttoumsatzes begrenzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kontaktlisten mit personenbezogenen Daten vermarktet, braucht eine belegbare Rechtsgrundlage und muss Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten – auch als Kleinstunternehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtsgrundlage beim Handel mit Kontaktdaten und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 7 und Art. 41 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Art. 5 Resolução CD/ANPD nº 1/2021 (Regulamento de Fiscalização); Art. 52 II LGPD
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
06.07.2023

Originalbetrag 14.400 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2023.

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15.06.2023 ein Online-Casinobetreiber mit britischer LizenzOnline-Casino: 2 Mio. £ Vergleich wegen verspäteter AML-Prüfungen und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 2,34 Mio. €

Die Betreiberin von drei Glücksspiel-Websites zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 2 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen. Überprüfungen zum verantwortungsvollen Spielen fanden zu spät statt, Kunden mit Schadensanzeichen durften nach Gesprächen weiter hohe Beträge einsetzen, und ausgelöste AML-Überprüfungen sowie Anfragen zur Mittelherkunft verzögerten sich erheblich; zudem gab es nicht genug AML-Analysten, um die Prüfungen nach den eigenen Verfahren zu bewältigen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine risikobasierte AML-Richtlinie wirkt nur, wenn genug Personal die ausgelösten Prüfungen rechtzeitig abarbeitet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausreichende Personalausstattung für ausgelöste AML-Prüfungen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2023

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2023.

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15.06.2023 ein deutscher FußballvereinZoll München: rund 200.000 € Einziehung gegen Fußballverein wegen Mindestlohn DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeitanonymisiert 200.000 €

Ein Fußballverein beschäftigte in seinem Nachwuchsleistungszentrum von 2016 bis 2021 Kräfte auf 450-Euro-Basis, die tatsächlich weit mehr Stunden leisteten; Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten wurden verletzt. Das Hauptzollamt München erließ einen Einziehungsbescheid über rund 200.000 €; zusätzlich werden rund 45.500 € Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge nachgefordert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Minijobs zählt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit; wer mehr Stunden zulässt als vertraglich vereinbart, muss sie erfassen und mit Mindestlohn bezahlen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Minijobs: tatsächliche Stunden statt vertraglicher Stunden zählen

Behörde / Gericht
Hauptzollamt München
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht); Einziehungsbescheid
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.06.2025 · Direktlink

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18.05.2023 ein kroatischer Anbieter von SportwettenKroatien: 380.000 EUR gegen Anbieter von Sportwetten wegen Kopien von Bankkarten KroatienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 380.000 €

Die Agencija za zaštitu osobnih podataka verhängte gegen einen nicht namentlich genannten Anbieter von Sportwetten 380.000 EUR, weil er von Spielern für eine von Juni bis Dezember 2022 angebotene Schnellauszahlung auf VISA-Karten beidseitige Kartenkopien per E-Mail anforderte, ohne dafür eine Rechtsgrundlage nachweisen zu können. Außerdem informierte er die Spieler unzureichend, berücksichtigte beim neuen Prozess keinen Datenschutz durch Technikgestaltung, verschlüsselte die gespeicherten Daten nicht und bewertete seine Sicherheitsmaßnahmen nicht regelmäßig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bevor ein neuer Kundenprozess startet, gehören Datenbedarf, Rechtsgrundlage und Verschlüsselung auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensparsamkeit bei neuen Kundenprozessen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 25 Abs. 1 und 2, Art. 32 Abs. 1 lit. a und d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die Behörde wertete mildernd, dass das Unternehmen nach der Prüfung von sich aus seinen Zahlungsprozess umstellte, keine Kartenkopien mehr verlangt, alle gespeicherten Kopien löschte, die Aufsicht über die Datenverarbeitung verbesserte und seine Beschäftigten schulte.
Veröffentlicht
18.05.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.05.2025 · Direktlink

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27.04.2023 ein Schweizer Anbieter von SicherheitstechnikStrafbefehl: 81 Mio. CHF gegen Sicherheitstechnik-Anbieter wegen Bestechung in Südamerika SchweizBestechung von Amtsträgernanonymisiert 82,1 Mio. €

Wegen Mängeln in Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance konnten Angestellte eines Schweizer Anbieters von Sicherheitstechnik bei Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Amtsträger bestechen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen per Strafbefehl zu einer Busse von 1'000'000 CHF und einer Ersatzforderung von 80'000'000 CHF, zusammen 81 Mio. CHF. Der Strafbefehl gegen das Unternehmen ist rechtskräftig, weil das Unternehmen auf Einsprache verzichtete.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in Märkten mit hohem Korruptionsrisiko an staatliche Stellen verkauft, braucht wirksame Kontrollen im Vertrieb, sonst folgt auf die Busse eine hohe Ersatzforderung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung fremder Amtsträger im Vertrieb; Compliance-Organisation

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB; Ersatzforderung nach Art. 71 Abs. 1 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
27.04.2023

Originalbetrag 81.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.04.2025 · Direktlink

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17.04.2023 ein britischer TabakkonzernOFAC: 508,6 Mio. US-Dollar Vergleich mit Tabakkonzern wegen Tabakgeschäften mit Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 463,2 Mio. €

Ein Londoner Tabakkonzern zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 508.612.492 US-Dollar, den gesetzlichen Höchstbetrag, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen und die Sanktionen gegen Verbreiter von Massenvernichtungswaffen. Nach den Feststellungen von OFAC verabredete sich der Konzern, Tabakprodukte nach Nordkorea zu liefern und die Zahlungen dafür über das US-Finanzsystem abzuwickeln; zwischen 2009 und 2016 flossen so rund 251,6 Mio. US-Dollar. Zudem nahm die Singapurer Tochter über US-Banken Dollarzahlungen für Zigarettenverkäufe an die nordkoreanische Botschaft in Singapur entgegen. Dadurch verarbeiteten US-Banken Zahlungen, an denen gesperrte nordkoreanische Banken beteiligt waren. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein. Der Vergleich erging zeitgleich mit einer Einigung mit dem DOJ; 503.263.807 US-Dollar gelten durch die dortige Zahlung als beglichen, 5.348.685 US-Dollar gehen an das Finanzministerium. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 544.205(b) (ein mutmaßlicher Verstoß); North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (15 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
25.04.2023

Originalbetrag 508.612.492 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.04.2025 · Direktlink

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12.04.2023 ein US-Hersteller von E-ZigarettenE-Zigaretten-Hersteller zahlt sechs Bundesstaaten und D.C. 462 Mio. USD wegen Jugendwerbung USA, NYIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 423 Mio. €

New York hatte den E-Zigaretten-Hersteller 2019 wegen jugendorientierter Werbung, irreführender Angaben zu Nikotingehalt und Sicherheit sowie Verkäufen an Minderjährige verklagt; gemeinsam mit Kalifornien führte die Generalstaatsanwaltschaft eine Einigung von sechs Bundesstaaten und dem District of Columbia an. Der Hersteller zahlt insgesamt 462 Mio. USD in Raten (davon 112.749.633,37 USD an New York) und unterwirft Vertrieb und Werbung strengen Beschränkungen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung, die Minderjährige anspricht, und verharmlosende Gesundheitsangaben führen bei Suchtprodukten zu Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Jugendschutz in Produktwerbung und Vertrieb

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (gemeinsam mit dem Attorney General of California; Einigung von sechs Bundesstaaten und D.C.)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
New York General Business Law §§ 349, 350; Executive Law § 63(12); Public Nuisance (Common Law)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.04.2023

Originalbetrag 462.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.04.2025 · Direktlink

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12.04.2023 ein deutsches Call-CenterBNetzA: zweites 285.000-Euro-Bußgeld 2023 gegen Call-Center für Energiewerbung DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 285.000 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein weiteres Call-Center, das für Energieversorgung warb, ein Bußgeld von 285.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Es gehört zu den vier Energie-Verfahren des Jahres 2023, in denen Anrufer laut Behörde häufig den wahren Anlass verschleierten und Zählerdaten erfragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Call-Center müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.04.2025 · Direktlink

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12.04.2023 ein britisches E-Mail-Marketing-UnternehmenICO: 130.000 Pfund gegen E-Mail-Werber wegen 107 Millionen Werbe-E-Mails ohne wirksame Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 147.664 €

Die ICO verhängte am 12. April 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO wurden zwischen dem 1. August 2019 und dem 19. August 2020 rund 107 Millionen Werbe-E-Mails des Unternehmens zugestellt, die an 437.324 verschiedene Personen gingen, im Schnitt 244 E-Mails pro Person. Die Daten stammten überwiegend aus Registrierungen auf eigenen Websites, vor allem Jobportalen; die dort verwendeten Einwilligungserklärungen hielt die ICO weder für hinreichend bestimmt noch für informiert. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 PECR. Bei Zahlung bis 10. Mai 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 104.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 14. April 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.04.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.04.2025 · Direktlink

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03.04.2023 eine englische gemeinnützige Kinder- und JugendhilfegesellschaftICO: Verwarnung für Jugendhilfegesellschaft nach ungeschwärztem Bericht mit Sozialdaten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen gemeinnützigen Kinder- und Jugendhilfegesellschaft eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO legte die Gesellschaft in einem Bericht personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien und Daten über strafrechtliche Verurteilungen offen: Wegen eines Kommunikationsfehlers bemerkte die zuständige Führungskraft zweimal nicht, dass die Bewertung an beide Elternseiten ging, sodass Daten zu Verurteilungen, Kindern, Gesundheit und Sexualleben, die hätten geschwärzt werden müssen, offengelegt wurden. Weder die zuständige Sozialarbeiterin bzw. der Sozialarbeiter noch die prüfende Führungskraft war in Schwärzung geschult, und es fehlten schriftliche Vorgaben zur Prüfung von Schwärzungen. Die ICO sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink

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29.03.2023 ein schwedisches SteinbruchunternehmenSteinbruchunternehmen: 1,18 Mio. SEK Unternehmensgeldbuße nach tödlichem Sprengunfall SchwedenArbeitssicherheit und Arbeitsunfälleanonymisiert 104.466 €

Das Berufungsgericht verurteilte ein Steinbruchunternehmen zu einer Unternehmensgeldbuße (företagsbot) von 1.180.000 SEK, nachdem 2015 ein Baggerfahrer bei Aufräumarbeiten nach einer Sprengung durch verbliebenen, nicht detonierten Sprengstoff getötet worden war. Das Sprenggebiet war fahrlässig nicht gründlich genug kontrolliert worden; anders als das Amtsgericht, das die Buße erlassen hatte, bewertete das Berufungsgericht das Arbeitsschutzdelikt nicht als grob (Bußwert 1.200.000 SEK), sah aber keinen Grund für einen Erlass und zog wegen der langen Verfahrensdauer nur 20.000 SEK ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen haften für Fehler von Beschäftigten mit Aufsichtsfunktion auch dann, wenn ihr Arbeitsschutz insgesamt gut organisiert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle nach Sprengarbeiten und Verantwortung von Aufsichtspersonen

Behörde / Gericht
Hovrätten över Skåne och Blekinge
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
36 kap. 7–10 a §§ brottsbalken (företagsbot); Arbeitsschutzdelikt (arbetsmiljöbrott)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Abzug von 20.000 SEK wegen der langen Verfahrensdauer.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
29.03.2023

Originalbetrag 1.180.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.03.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.03.2025 · Direktlink

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28.03.2023 drei Glücksspielgesellschaften eines britischen KonzernsGlücksspielkonzern: 19,2 Mio. £ wegen Mängeln bei Spielerschutz und Geldwäscheprävention Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 21,8 Mio. €

Drei Glücksspielgesellschaften eines Konzerns zahlen im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung (regulatory settlement) zusammen 19,2 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen: die erste Gesellschaft 12,5 Mio., die zweite 3,7 Mio. und die dritte 3 Mio. GBP. Die Gambling Commission stellte fest, dass Neukunden ohne Prüfung in kurzer Zeit hohe Beträge einsetzen und verlieren konnten, gefährdete Kunden zu spät angesprochen wurden, hohe Einzahlungen ohne Nachweis der Mittelherkunft möglich waren und AML-Richtlinien sowie AML-Schulungen unzureichend waren. Zusätzliche Lizenzauflagen verlangen die Aufsicht eines Vorstandsmitglieds über einen Verbesserungsplan und ein externes Audit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neukunden, die in kurzer Zeit viel einsetzen, brauchen frühe und verbindliche Prüfungen, bevor weitere Einzahlungen möglich sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Frühe Risikoprüfung bei Neukunden, Nachweis der Mittelherkunft und AML-Schulung im Online- und Filialglücksspiel

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission (Sozialverantwortung und Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Das Unternehmen erkannte die Mängel sofort an und setzte Verbesserungen zügig um; die Kommission sah deshalb von einer Aussetzung der Lizenz ab.
Haftung von Führungskräften
Zusätzliche Lizenzauflage: Ein Vorstandsmitglied muss die Umsetzung des Verbesserungsplans beaufsichtigen.
Veröffentlicht
28.03.2023

Originalbetrag 19.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2025 · Direktlink

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23.03.2023 zwei Online-Glücksspielbetreiber eines Konzerns auf dem britischen MarktZwei Online-Glücksspielbetreiber: 7,13 Mio. £ wegen Spielerschutz- und AML-Mängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 8,06 Mio. €

Zwei Online-Betreiber eines Glücksspielkonzerns zahlen zusammen 7.133.254 GBP (der erste Betreiber 4.195.655 GBP, der zweite Betreiber 2.937.599 GBP) und erhielten jeweils eine Verwarnung. Beim ersten Betreiber lagen die Auslöseschwellen für AML-Prüfungen zu hoch, Kunden durften während laufender Anfragen zur Mittel- und Vermögensherkunft weiter einzahlen und spielen, und Kundengespräche blieben oberflächlich. Beim zweiten Betreiber konnten Kunden, die beim ersten Betreiber gesperrt oder selbst ausgeschlossen waren, ein Konto eröffnen, zudem waren die AML-Richtlinien nicht angemessen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sperren und Selbstausschlüsse müssen konzernweit über alle Marken hinweg wirken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Markenübergreifender Selbstausschluss und Sperren während offener Herkunftsnachweise

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.03.2023

Originalbetrag 7.133.254 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.

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23.03.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesischer Glücksspielanbieter: 128.796 EUR der FIAU für Kundensorgfaltsmängel MaltaKundensorgfaltanonymisiert 128.796 €

Nach einer Offsite-Prüfung 2022 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 128.796 EUR. Bei Spielern mit Konten auf mehreren der fünf Marken berechnete das Unternehmen die Sorgfaltsschwelle von 2.000 EUR je Marke statt gesamt, erfasste und prüfte bei 8 von 25 höher als niedrig eingestuften Spielern Geburtsort oder Staatsangehörigkeit nicht, hatte bis Mai 2022 kein Verfahren zur Erfragung der Vermögensherkunft, ließ ein Konto trotz fehlender Unterlagen weiterlaufen und dokumentierte PEP-Prüfungen unzureichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mehrere Marken betreibt, muss Spieler markenübergreifend erkennen, damit Schwellenwerte nicht unterlaufen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenwerte und Kontenverknüpfung bei Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 7(1), 8(5), 9(1), 13, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Von einer Folgeanordnung sah die FIAU ab, weil das Unternehmen dabei war, seine Lizenz zurückzugeben; das Maß der Kooperation im Verfahren floss in die Bemessung ein.
Veröffentlicht
27.03.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.03.2025 · Direktlink

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10.03.2023 ein britischer Online-HandelsanbieterICO: Verwarnung für Handelsplattform nach Datenabfluss über ungepatchte Schwachstelle Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 10. März 2023 gegenüber einem britischen Online-Handelsanbieter eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO nutzte ein unbefugter Dritter am 14. April 2020 eine nicht gepatchte Schwachstelle in einer eingesetzten Fremdsoftware, um in die Systeme einzudringen und 17,92 GB Daten abzuziehen; betroffen waren 72.361 Personen im Vereinigten Königreich, darunter Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern und Bankleitzahlen. Das Unternehmen hatte kein Patch-Management-Programm und spielte Sicherheitsupdates nicht ein, obwohl dies nach dem Supportvertrag in seiner eigenen Verantwortung lag. Die ICO prüfte den Fall nach der DSGVO in der damals geltenden Fassung und sah Verstöße gegen Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1) und 32(1)(b) GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.03.2025 · Direktlink

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01.03.2023 ein indischer TabakherstellerOFAC: 332.500 US-Dollar Vergleich mit indischem Tabakhersteller wegen Tabakexporten nach Nordkorea USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 311.213 €

Ein indischer Tabakhersteller aus Mumbai zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 332.500 US-Dollar für fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen 2017 über Zwischenhändler Tabak indirekt nach Nordkorea und ließ sich die Zahlungen über Vermittler in Drittstaaten in US-Dollar überweisen. Dadurch wurde der Bezug zu Nordkorea verschleiert und US-Banken wickelten die Zahlungen ab. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 475.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (Veranlassung von Verstößen gegen §§ 510.206, 510.211 durch US-Banken; fünf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
01.03.2023

Originalbetrag 332.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2025 · Direktlink

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21.02.2023 ein deutsches Call-CenterBNetzA: 285.000 Euro gegen Call-Center wegen verschleierter Werbeanrufe für Energie DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 285.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Call-Center, das für Energieversorgung warb, ein Bußgeld von 285.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Nach der Jahresbilanz der Behörde gaben sich die Anrufer in den Energiefällen des Jahres 2023 oft als aktueller Versorger oder als Vergleichsportal aus und fragten Zählernummer oder Zählerstand ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Call-Center müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2025 · Direktlink

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21.02.2023 ein britischer Berufsverband der FinanzbrancheICO: Verwarnung für Berufsverband nach Skimming-Angriff auf Website-Kasse Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 21. Februar 2023 gegenüber einem britischen Berufsverband der Finanzbranche eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt sie die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Schreiben ist jedoch als Ankündigung und vorläufige Entscheidung formuliert („we intend to issue“, „provisionally decided“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat die ICO nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO nutzte ein Angreifer am 17. Februar 2020 eine bekannte Sicherheitslücke in der Website-Software und einen Brute-Force-Angriff, um Schadcode auf der Bezahlseite zu platzieren; der Code griff Zahlungsdaten von schätzungsweise 3.883 Personen im Vereinigten Königreich sowie Namen und E-Mail-Adressen ab, 654 Betroffene meldeten Kartenmissbrauch. Eine von dem Verband beauftragte forensische Untersuchung ergab laut ICO, dass nicht mehr unterstützte Software lief und ein Patch für eine kritische Lücke seit 2017 verfügbar war; Penetrationstests hatte der Verband nach eigenen Angaben vor dem Vorfall nicht durchgeführt. Die ICO ging vorläufig von Verstößen gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR aus.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.02.2023 ein britischer Service- und Reparaturbetrieb für HaushaltsgeräteICO: 200.000 Pfund gegen Reparaturbetrieb wegen 1,75 Millionen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 226.549 €

Die ICO verhängte am 13. Februar 2023 gegen einen britischen Service- und Reparaturbetrieb für Haushaltsgeräte eine Geldbuße von 200.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 1. Juni 2020 1.752.149 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mindestens 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren; viele Beschwerden betrafen Anrufe zum Abschluss von Garantie- bzw. Serviceverträgen für Haushaltsgeräte. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 15. März 2023 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 160.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 15. Februar 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.02.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2025 · Direktlink

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25.01.2023 ein britischer Online-GlücksspielbetreiberOnline-Glücksspielbetreiber: 6,1 Mio. £ Geldbuße im dritten Verfahren (Spielerschutz, AML) Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 6,91 Mio. €

Die Betreiberin von elf Glücksspiel-Websites muss nach einer im März 2022 nicht bestandenen Compliance-Prüfung eine Geldbuße von 6,1 Mio. GBP zahlen. Die Geldwäsche-Risikobewertung berücksichtigte Risiken wie politisch exponierte Personen oder Bezüge zu Hochrisikoländern nicht ausreichend, eigene Vorgaben zur Abfrage der Mittelherkunft wurden nicht befolgt, und ein auffälliger Kunde wurde erst sieben Wochen nach der Markierung angesprochen. Es ist nach 2019 und 2021 die dritte Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach früheren Sanktionen nur teilweise nachbessert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobewertung zu PEP und Hochrisikoländern; Einhaltung eigener Vorgaben zur Mittelherkunft

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.01.2023

Originalbetrag 6.100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.01.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.01.2025 · Direktlink

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