Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Datenschutz 19 Fälle 36 % · 29,5 Mio. €
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 8 Fälle 15 % · 8,2 Mio. €
- Kartellrecht und Wettbewerb 6 Fälle 11 % · 6,55 Mio. €
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 5 Fälle 9 % · 11,8 Mio. €
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 3 Fälle 6 % · 736.841 €
- Lieferkette und Menschenrechte 3 Fälle 6 % ·
- Umwelt und Nachhaltigkeit 3 Fälle 6 % · 171.066 €
- Hinweisgeberschutz 2 Fälle 4 % · 82.264 €
- Korruption und Bestechung 2 Fälle 4 % · 18,4 Mio. €
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1 Fall 2 % · 16.500 €
- 1 weitere1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- „Българиън Дрийм Травъл“ ЕООД 1 Fall 2 % · 695 €
- „Техномат-Меркурий“ ЕООД, ТПКИ „Здравоход“ (Rechtsnachfolger ТПКИ „Комфорт“), „Кавалер Юнион 2001“ ЕООД 1 Fall 2 % · 1,4 Mio. €
- 12066424 Canada Inc. 1 Fall 2 % · 93.832 €
- 3R Technology UK Ltd 1 Fall 2 % · 164.216 €
- A. Tsokkos Hotels Public Limited 1 Fall 2 % · 16.500 €
- Aktiebolaget Trav och Galopp 1 Fall 2 % ·
- AMATO BESTSELLER S.R.L. 1 Fall 2 % · 54.316 €
- Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt) 1 Fall 2 % · 71.474 €
- AS Wasa 1 Fall 2 % ·
- Associação de Guias de Informação Turística dos Açores (AGITA) 1 Fall 2 % · 8.200 €
- 38 weitere38 Fälle
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 5.005 € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 3 | 215.695 € |
| Q4 2024 | 8 | 2,51 Mio. € |
| Q1 2025 | 3 | 7,69 Mio. € |
| Q2 2025 | 2 | 69.458 € |
| Q3 2025 | 4 | 18,5 Mio. € |
| Q4 2025 | 8 | 23,4 Mio. € |
| Q1 2026 | 8 | 4,96 Mio. € |
| Q2 2026 | 8 | 18,1 Mio. € |
| Q3 2026 | 8 | 312.805 € |
53 Fälle
20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt 30.000 €
Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.
Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
- BVwG W607 2331234-1 vom 20.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen 2.998 €
Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.
Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.08.2026 (Poliserv JG (PJG) SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls 54.316 €
Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.
Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.
Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 06.08.2026 (AMATO BESTSELLER S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.08.2026 Shandong Weiqiao Pioneering Group Co., Ltd.UFLPA-Liste: Textilkonzern Shandong Weiqiao Pioneering Group wegen Xinjiang-Baumwolle Anordnung
Die FLETF nahm den Baumwoll- und Textilproduzenten in die UFLPA Entity List auf, weil er Baumwolle aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Textilhändler brauchen Herkunftsnachweise für Baumwolle bis zur Faser, etwa über Isotopen- oder Rückverfolgbarkeitsprüfungen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen 144.584 €
FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.
Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.
Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Nova Scotia Gaming Corporation Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Sonstiges
Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.
Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 Gerichtsentscheidung
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.06.2026 Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLCCBP-Einfuhrstopp für Textilien der jordanischen Needle Craft und Casual Wear Apparel Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Bekleidung von Needle Craft Ltd.; Casual Wear Apparel LLC (Jordanien) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche und sexuelle Gewalt, Einbehalt von Ausweisen, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt). Es handelt sich um zwei parallele Anordnungen gegen beide Hersteller.
Modemarken sollten Sozialaudits bei Konfektionären um vertrauliche Arbeiterbefragungen ergänzen, weil Gewalt und Ausweisentzug bei Papierprüfungen unsichtbar bleiben.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- CBP issues 2 Withhold Release Orders on Needle Craft and Casual Wear Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro 1.948 €
Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.
Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.
Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 15.06.2026 (SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht 16.500 €
Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.
Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.08.2026
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (08.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decision – Fines under the Transparency Requirements Law (14.07.2025, Jahresbericht 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen 82.264 €
Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.
Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 Gerichtsentscheidung
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma und Direktor: 150.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 93.832 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Firma und Direktor befolgten die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma und 50.000 CA$ gegen den Direktor (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert neben der Firmenstrafe die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Direktor Son-Van Duong persönlich mit 50.000 CA$ bestraft.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 150.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Temporary Help Agency and Director Fined $150,000 Total for Failing to Pay Wages (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen und 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Zusätzlich Geldbuße von 4.000 EUR gegen die verantwortliche Person.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.03.2026 3R Technology UK Ltd3R Technology UK: Strafe für Export verunreinigter Kunststoffabfälle trotz Verbot 164.216 €
Das Unternehmen exportierte 2022 bis 2025 Container mit angeblich sauberem Kunststoff, der tatsächlich mit Elektroschrott wie Kabeln und Platinen verunreinigt war; teils wurde der Abfall hinten im Container versteckt, und trotz Untersagungsverfügungen vom August 2024 gingen weitere Container raus. Firma und Direktor bekannten sich in 16 Punkten schuldig: 80.000 GBP Strafe, 45.000 GBP Kosten und 2.000 GBP Zuschlag für die Firma; 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, 15.000 GBP Kosten und 114 GBP Zuschlag für den Direktor.
Falsch deklarierte Abfallexporte werden bei Hafenkontrollen entdeckt; wer behördliche Untersagungen ignoriert, riskiert auch die persönliche Verurteilung der Geschäftsführung.
Korrekte Einstufung und Deklaration von Abfällen für den Export
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Vorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung (Notifizierung und Zustimmung); Verstoß gegen Untersagungsverfügungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Haftung von Führungskräften
- Direktor Yulin Wang persönlich zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 15.000 GBP Kosten und 114 GBP Zuschlag verurteilt.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
Originalbetrag 142.114 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2026.
- Lancashire company and director fined for illegal exports Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro 1.500 €
Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.
Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.
Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI Lēmums Par soda piemērošanu (SIA „Fitsypro“), 24.03.2026 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.03.2026 Associação Portuguesa das Empresas do Setor Privado de Emprego e de Recursos Humanos (APESPE)Portugal: 4,5 Mio. Euro gegen Zeitarbeitsverband APESPE wegen Abwerbeverbot 4,52 Mio. €
Der Verband der Zeitarbeitsunternehmen (rund 40 Mitglieder) verpflichtete seine Mitglieder in seinem Ethikkodex von 1987 bis März 2025, Leiharbeitnehmer der anderen nicht abzuwerben. Die Wettbewerbsbehörde wertete dies als wettbewerbswidrigen Verbandsbeschluss im Arbeitsmarkt und verhängte 4.519.000 Euro, bemessen an den Umsätzen der Mitglieder; die Entscheidung ist anfechtbar (Datum = Pressemitteilung).
Auch ein Ethikkodex eines Verbands kann ein Kartell sein – Abwerbeverbote zwischen Wettbewerbern sind tabu.
No-Poach-Absprachen in Verbandsregeln
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 9.º
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink