Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 99 % · 1 Fall
- Ronny Pecik (Unternehmer) 60.000 € 0 % · 1 Fall
- D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert) 25.500 € 0 % · 1 Fall
- B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert) 6.000 € 0 % · 1 Fall
- B KG (in der Entscheidung anonymisiert) 850 € 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 60.000 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
1 Fall
08.08.2025 Ronny Pecik (Unternehmer)Diversion: Unternehmer Pecik zahlt rund 60.000 EUR wegen Vorteilen für BMF-Generalsekretär 60.000 €
Im Verfahrenskomplex CASAG war der Unternehmer angeklagt, einem Kabinettschef bzw. Generalsekretär im Finanzministerium Vorteile im Wert von rund 17.000 EUR (Nutzung von Luxusautos, Maßanzüge) gewährt zu haben, um Wohlwollen bei Amtsgeschäften zu erlangen. Nach Verantwortungsübernahme wurde das Verfahren rechtskräftig per Diversion gegen Zahlung von rund 60.000 EUR erledigt.
Schon Sachgeschenke wie Autonutzung oder Kleidung an Ministeriumsbeamte können als „Anfüttern“ strafbar sein – Geschenkregeln müssen auch für Eigentümer gelten.
Geschenke und Sachzuwendungen an Beamte (Anfüttern)
- Behörde / Gericht
- Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht für Strafsachen Wien
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- § 307a StGB (Vorteilszuwendung); Diversion nach StPO
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Persönliche Verantwortung des Unternehmers Ronny Pecik (Diversion ohne Schuldspruch).
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Verfahrenskomplex CASAG: Diversion im Verfahren wegen Vorteilszuwendung Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink