Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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104Fälle aus 22 Jurisdiktionen
22,6 Mio. €Summe der Geldbeträge (45 Fälle mit Betrag)
7,86 Mio. €Größter Einzelfall: AS "Latvijas valsts meži"
66.919 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 20,2 Mio. € 90 % · 38 Fälle
  2. Vereinigtes Königreich 1,87 Mio. € 8 % · 56 Fälle
  3. Australien 276.549 € 1 % · 1 Fall
  4. Südkorea 141.669 € 1 % · 1 Fall
  5. Südafrika 30.533 € 0 % · 3 Fälle
  6. Kanada 18.979 € 0 % · 2 Fälle
  7. Brasilien – 0 % · 2 Fälle
  8. Hongkong – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 13,7 Mio. € 61 % · 84 Fälle
  2. Kartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. € 35 % · 1 Fall
  3. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 484.520 € 2 % · 3 Fälle
  4. Umwelt und Nachhaltigkeit 295.528 € 1 % · 2 Fälle
  5. Hinweisgeberschutz 187.200 € 1 % · 8 Fälle
  6. Sonstiges 12.350 € 0 % · 1 Fall
  7. Informationssicherheit und Cyber 4.938 € 0 % · 5 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. AS "Latvijas valsts meži" 7,86 Mio. € 35 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 6,37 Mio. € 28 % · 56 Fälle
  3. France Travail 5 Mio. € 22 % · 1 Fall
  4. Health Service Executive (HSE) 645.000 € 3 % · 1 Fall
  5. Department of Social Protection (DSP) 550.000 € 2 % · 1 Fall
  6. Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και Οικογένειας 350.000 € 2 % · 1 Fall
  7. Cardiff University 323.232 € 1 % · 1 Fall
  8. Forestry Corporation of NSW 276.549 € 1 % · 1 Fall
  9. Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden) 250.000 € 1 % · 1 Fall
  10. Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences) 175.000 € 1 % · 1 Fall
  11. 37 weitere751.158 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022124,5 Mio. €
202324590.663 €
2024261,3 Mio. €
2025241,2 Mio. €
20261815 Mio. €

104 Fälle

15.09.2026 Ministerstvo životního prostředí (Umweltministerium der Tschechischen Republik)Umweltministerium: 300.000 CZK wegen ungeklärtem Interessenkonflikt eines Versicherungsmaklers TschechienSonstiges 12.350 €

Bei einer Versicherungsausschreibung 2024 im Umfang von rund 200 Mio. CZK ließ das Ministerium Teile der Vergabeunterlagen von einem Makler erstellen, der später Provisionen des siegreichen Versicherers erhalten konnte. Da der Auftraggeber keine Maßnahmen gegen den Interessenkonflikt traf, verhängte die Behörde rechtskräftig 300.000 CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Berater, die an der Vergabe mitschreiben, dürfen nicht vom Ergebnis profitieren – Interessenkonflikte müssen vor der Ausschreibung geprüft und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte externer Berater in Vergabeverfahren

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
15.09.2026

Originalbetrag 300.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs ItalienVideoüberwachung 8.000 €

Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten IrlandDatenpannen und Datensicherheit 645.000 €

Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.08.2026 ACRO Criminal Records OfficeICO: Verwarnung für ACRO Criminal Records Office nach Cybervorfall Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die britische Datenschutzaufsicht ICO sprach gegenüber dem ACRO Criminal Records Office eine Verwarnung (reprimand) aus. Anlass war nach Angaben der ICO ein Cybervorfall, bei dem personenbezogene Daten von rund 10.000 Betroffenen im Vereinigten Königreich betroffen sein konnten. Die ICO sah Verstöße gegen die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 UK GDPR. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.08.2026 AS "Latvijas valsts meži"7,86 Mio. Euro gegen Latvijas valsts meži wegen verletzter Wettbewerbsneutralität LettlandKartellrecht und Wettbewerb 7,86 Mio. €

Der staatliche Forstkonzern belieferte von 2020 bis April 2026 aufgrund alter Langzeit-Einschlagverträge sechs Holzverarbeiter außerhalb öffentlicher Auktionen mit garantierten Rundholzmengen, während alle anderen nur über Auktionen kaufen konnten. In seiner ersten Entscheidung zur Wettbewerbsneutralität öffentlicher Unternehmen verhängte der Wettbewerbsrat 7.859.606,89 Euro und verpflichtete zu gleichen Verkaufsbedingungen für alle qualifizierten Bieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Staatsunternehmen müssen Ressourcen diskriminierungsfrei vergeben – historische Sonderverträge sind regelmäßig auf Wettbewerbsneutralität zu prüfen.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 14.1 Konkurences likums (Wettbewerbsneutralität)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 350.000 €

Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Metropolitan Police ServiceICO: Anordnung und Rüge gegen Londoner Met Police nach Offenlegung sensibler Daten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Die Met Police übergab einem Angeklagten ungeschwärzte Unterlagen mit neuer Adresse und Telefonnummer eines Stalking-Opfers und legte in einer Rundmail 18 Personen mit Parlamentsbezug im offenen Verteiler offen. Die ICO ordnete Verbesserungen binnen 3 und 12 Monaten an, u. a. bei den Schulungsquoten im Datenschutz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien genügen nicht, wenn Pflichtschulungen jahrelang nicht absolviert werden – Schulungsquoten müssen überwacht und durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwärzen von Dokumenten, E-Mail-Verteiler (BCC), Datenschutzschulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Data Protection Act 2018, Section 40
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.05.2026 Central Johannesburg TVET College (CJC)Central Johannesburg TVET College: Anordnung nach Fehlversand von Personalprüfberichten SüdafrikaBeschäftigtendaten Anordnung

Die öffentliche Berufsschule hatte Berichte zur Überprüfung von Qualifikationen und Vorstrafen dreier Beschäftigter im September 2022 versehentlich per E-Mail an weitere Mitarbeitende verschickt, weder die Behörde noch die Betroffenen informiert und keinen Information Officer (Informationsbeauftragten) registriert. Abweichend von der Einschätzung ihres Enforcement Committee (Durchsetzungsausschuss) sah die Behörde darin auch eine unzulässige Weiterverarbeitung und stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht, Zweckbindung, Datensicherheit und Meldepflicht fest; am 22. Mai 2026 ordnete sie u. a. die Registrierung, die nachträgliche Meldung, eine schriftliche Entschuldigung, ein Compliance-Framework und POPIA-Schulungen für alle Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sensible Personalunterlagen gehören getrennt abgelegt – und auch ein interner Fehlversand ist ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fehlversand von E-Mails und Umgang mit Personalunterlagen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Sections 8, 15(1), 19(1) und 22(1) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Schule rief die E-Mail zwei Tage später zurück, informierte die Beschäftigten über den Fehler und ergriff Maßnahmen gegen die Verantwortlichen; das entband sie laut Behörde aber nicht von der Meldepflicht.
Veröffentlicht
02.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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07.05.2026 Canada Revenue Agency (CRA)Datenschutzbeauftragter: Kanadas Steuerbehörde CRA muss Schutz vor Kontoübernahmen stärken KanadaDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Seit 2020 kam es bei der CRA zu mehr als 42.000 einzelnen Verletzungen, bei denen Unbefugte auf Steuerkonten zugriffen oder Daten änderten, um Leistungen umzuleiten. Der Datenschutzbeauftragte bemängelte in einem Sonderbericht an das Parlament u. a. die verzögerte Einführung verpflichtender MFA und lückenhafte Vorfallserfassung und sprach neun Empfehlungen aus, von denen acht vollständig und eine teilweise angenommen wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Konten mit Zahlungsfunktionen brauchen verpflichtende starke Authentifizierung und eine lückenlose Erfassung von Vorfällen.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act (Kanada)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
07.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.04.2026 Cardiff UniversityCardiff University: 280.000 GBP Strafe wegen Berufsasthma durch Tierallergene Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 323.232 €

Die Cardiff University wurde zu 280.000 GBP Geldstrafe und 11.745 GBP Kosten verurteilt, weil zwei Beschäftigte durch den Kontakt mit Tierallergenen an Berufsasthma erkrankten. Nach den Feststellungen der Health and Safety Executive hatte die Universität von 2008 bis 2025 keine geeigneten Schutzmaßnahmen gegen die Allergenexposition ermittelt und umgesetzt, obwohl die Gefahrstoffvorschriften (COSHH) und einschlägige Leitlinien seit Langem bestehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch schleichende Berufskrankheiten führen zu Strafverfahren, wenn Expositionen über Jahre nicht beherrscht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsschutz in Laboren mit Versuchstieren

Behörde / Gericht
Cardiff Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnis.
Veröffentlicht
01.05.2026

Originalbetrag 280.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Region SyddanmarkRegion Syddanmark: DSGVO-Buße nach offener Forschungsdatenbank im Berufungsweg halbiert DänemarkDatenpannen und Datensicherheit 66.919 €

Das Stadtgericht Kolding verurteilte die Region Syddanmark im Dezember 2024 wegen zweier Verstöße gegen die Pflicht zu angemessener Datensicherheit zu 1.000.000 DKK. Das Vestre Landsret bestätigte am 23. März 2026 nur den ersten Vorwurf – in einer Datenbank für Forschung und Klinik konnten eingeloggte Nutzer durch Ändern der URL auf PDF-Dokumente von über 23.000 Registrierten zugreifen, darunter Gesundheitsdaten Minderjähriger aus der Psychiatrie – und setzte die Buße auf 500.000 DKK herab; vom Vorwurf zu Patientendaten in einer Präsentation auf der Website sprach es die Region frei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte müssen serverseitig für jedes Dokument geprüft werden; eine veränderbare URL ist keine Zugangskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle in Webanwendungen (manipulierbare URLs)

Behörde / Gericht
Retten i Kolding; Vestre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 9 DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 1, stk. 3 og 6
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 500.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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16.03.2026 Forestry Corporation of NSWForestry Corporation of NSW: 450.000 AUD wegen illegal gefällter Riesen- und Höhlenbäume AustralienEmissionen und Genehmigungen 276.549 €

Auftragnehmer der staatlichen Forstgesellschaft fällten im Juni und Juli 2020 im Wild Cattle Creek State Forest bei Coffs Harbour sechs Riesenbäume und drei Höhlenbäume, die nach der Coastal Integrated Forestry Operation Approval hätten stehen bleiben müssen. Das Land and Environment Court verurteilte die Gesellschaft auf Anklage der EPA und stellte Schäden am Koala-Lebensraum sowie kulturelle Schäden für die Gumbaynggirr fest; die Strafe von 450.000 AUD geht nach einer Konferenz zur Wiedergutmachung an die Yurruungga Aboriginal Corporation für Sanierungsprojekte. Zusätzlich muss die Gesellschaft ein unabhängiges Audit ihrer Verfahren durchführen lassen und die Verurteilung veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Forstarbeiten an Auftragnehmer vergibt, bleibt für die Erkennung geschützter Bäume verantwortlich und muss Planung und Schulung darauf ausrichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung und Schutz zu erhaltender Bäume bei Forstarbeiten durch Auftragnehmer

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
Rechtsgrundlage
Coastal Integrated Forestry Operation Approval (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 450.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.02.2026 The Commissioner of Police for the City of London (City of London Police)ICO: Verwarnung für City of London Police wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber der City of London Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizeibehörde zwischen 1. April 2023 und 31. Juli 2025 Auskunftsersuchen betroffener Personen (subject access requests) nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet. Die ICO sah darin Verstöße gegen Art. 12(3) UK GDPR und section 45(3) DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) UK GDPR; section 45(3) DPA 2018; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.02.2026 Gemeenten Delft, Ede, Eindhoven u. a. (10 Gemeinden)AP: je 25.000 Euro gegen zehn Gemeinden wegen Analysen muslimischer Gemeinschaften NiederlandeDatenschutz 250.000 €

Zehn Gemeinden (Delft, Ede, Eindhoven, Gooise Meren, Haarlemmermeer, Hilversum, Huizen, Tilburg, Veenendaal und Zoetermeer) hatten von einem externen Forschungsbüro erstellte Analysen der örtlichen islamischen Gemeinschaft (meist sogenannte Kräftefeldanalysen, in Haarlemmermeer ein Quickscan) erhalten, gespeichert und genutzt, die auch Angaben zur Religion und weitere sensible Merkmale einzelner Personen enthielten. Die AP verhängte am 3. Februar 2026 in getrennten Bescheiden gegen jedes Kollegium 25.000 EUR (zusammen 250.000 EUR); bei sieben Gemeinden beschränkte sie zudem die weitere Verarbeitung der Analysen auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten und Gerichtsverfahren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer extern erstellte Berichte mit Angaben zu Religion oder Weltanschauung übernimmt, verarbeitet selbst besondere Daten und braucht dafür eine eigene Ausnahmegrundlage.

Bezug zu Schulung und Awareness

Besondere Kategorien personenbezogener Daten in Sicherheitsanalysen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 DSGVO (AVG); Verarbeitungsbeschränkung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO (sieben Bescheide)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
05.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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22.01.2026 France TravailCNIL: 5 Mio. Euro gegen France Travail nach Social-Engineering-Angriff FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 5 Mio. €

Angreifer übernahmen Anfang 2024 per Social Engineering Konten von Cap-Emploi-Beratern und griffen auf Daten von Arbeitsuchenden der letzten 20 Jahre zu, darunter Sozialversicherungsnummern. Die CNIL rügte schwache Authentifizierung, unzureichende Protokollierung und zu weite Zugriffsrechte und verhängte 5 Mio. Euro sowie eine Anordnung mit 5.000 Euro Zwangsgeld je Verzugstag.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konten externer Partner mit weitreichendem Datenzugriff brauchen starke Authentifizierung, enge Rechte und Anomalieerkennung – und die Nutzer eine Schulung gegen Social Engineering.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social Engineering und Kontoübernahme

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 Derbyshire ConstabularyDerbyshire Constabulary: 60.000 GBP nach Brandverletzungen bei Molotow-Cocktail-Training Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 69.196 €

Bei einer Übung zu öffentlichen Unruhen im Februar 2021 wurden Polizeikräfte in schwer entflammbarer Schutzkleidung mit Brandflaschen beworfen; vier Beamte erlitten Verbrennungen mit bleibenden Narben. Es fehlten Informationen zu Lebensdauer und Prüfung der PSA, eine Gefährdungsbeurteilung für Herstellung und Einsatz der Brandflaschen sowie sichere Arbeitsverfahren. Strafe 60.000 GBP plus 9.470 GBP Kosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch realitätsnahe Einsatztrainings brauchen Gefährdungsbeurteilung und geprüfte Schutzausrüstung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheit bei Hochrisiko-Übungen und PSA-Prüfung

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Sheffield Magistrates' Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
20.01.2026

Originalbetrag 60.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

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08.01.2026 Glasgow City CouncilGlasgow City Council: 80.000 GBP nach Einsturz eines durchgerosteten Laternenmasts Vereinigtes KönigreichArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 92.092 €

Im Juni 2023 stürzte ein Laternenmast aus den 1950er/60er Jahren um, dessen Stahl am Fuß zu mindestens 60 % durchgerostet war, und verletzte einen Fußgänger schwer. Der Mast war 2022 als schlecht eingestuft, aber erst für 2024 zum Austausch vorgesehen; die Sichtprüfungen der Stadt erkannten die akute Einsturzgefahr nicht. Strafe 80.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfregime für alternde Infrastruktur müssen Befunde priorisieren und bei akuter Gefahr sofortiges Handeln auslösen.

Behörde / Gericht
Health and Safety Executive (Glasgow Sheriff Court)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 3(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
12.01.2026

Originalbetrag 80.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch GriechenlandBeschäftigtendaten 10.000 €

In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack NiederlandeDatenpannen und Datensicherheit 175.000 €

Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.12.2025 Police Service of ScotlandICO: 66.000 Pfund und Verwarnung für Police Scotland wegen Umgang mit sensiblen Daten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 75.282 €

Die ICO verhängte gegen die Police Service of Scotland eine Geldbuße von 66.000 Pfund und sprach zugleich eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens in großem Umfang Daten vom Mobiltelefon einer bei ihr beschäftigten Person heruntergeladen, die Anzeige erstattet hatte, ohne sicherzustellen, dass dies rechtmäßig, fair und auf das Erforderliche beschränkt war; die ICO sah darin Verstöße im Zeitraum 18. Januar bis 5. April 2021. Dafür sprach die ICO die Verwarnung nach sections 35 und 37 DPA 2018 (Part 3) aus. Ebenfalls nach Feststellung der ICO gab später die Abteilung für Berufsstandards (Professional Standards Department) diese Daten in einem internen Disziplinarverfahren unbefugt an die beschuldigte Person weiter. Für die Zusammenstellung solcher Disziplinarunterlagen fehlten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, und die Datenpanne wurde der ICO erst am 30.06.2022 gemeldet, obwohl die Polizei seit dem 17.06.2022 davon wusste. Für diese Verstöße verhängte die ICO die Geldbuße. Der gemeinsame Bescheid stützt sich unter anderem auf Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR (Sicherheit der Verarbeitung), Art. 5(1)(c) und 25 UK GDPR (Datenminimierung, Datenschutz durch Technikgestaltung) sowie Art. 33(1) UK GDPR (Meldung von Datenpannen).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(c), 5(1)(f), 25(1)-(2), 32(1) und 33(1) UK GDPR; section 155 DPA 2018 (Geldbuße); sections 35 und 37 DPA 2018 (Part 3), Verwarnung nach Schedule 13 para 2(c) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 66.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.12.2025 University of LimerickDPC: 98.000 Euro gegen University of Limerick nach Phishing auf Dienstpostfächer IrlandDatenpannen und Datensicherheit 98.000 €

Zwischen 2018 und 2020 meldete die Universität zwölf Datenpannen, davon sechs, bei denen Unbefugte per Phishing in dienstliche E-Mail-Konten gelangten und teils Weiterleitungsregeln einrichteten. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1) und 34(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte Geldbußen von 45.000, 3.000, 35.000 und 15.000 Euro, zusammen 98.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Phishing-Schutz für Postfächer und klare interne Meldewege entscheiden darüber, ob Datenpannen fristgerecht an Aufsicht und Betroffene gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung und Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 30(1), 32(1), 33(1), 34(1) DSGVO; ss. 110–111 Data Protection Act 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die Universität erkannte die meisten Feststellungen an, übernahm Verantwortung und verbesserte Systeme, Schulungen und Richtlinien; die Bußen liegen deutlich unter dem Entwurf, eine Abhilfeanordnung entfiel.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Blouberg Local MunicipalityInformation Regulator: 500.000 ZAR gegen Gemeinde Blouberg wegen Personaldaten im Netz SüdafrikaBeschäftigtendaten 25.309 €

Die Gemeinde hatte personenbezogene Daten einer früheren beschäftigten Person verarbeitet, die im Internet offengelegt wurden; der Information Regulator wertete dies als schweren Eingriff in die Privatsphäre und erließ eine Enforcement Notice. Weil die Gemeinde die Abhilfeanordnungen nicht umsetzte, folgte eine Geldbuße von 500.000 ZAR; da sie nicht zahlte, hat der Regulator die Beitreibung gerichtlich eingeleitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personaldaten bleiben auch nach dem Ausscheiden geschützt; wer Anordnungen der Aufsicht ignoriert, riskiert eine hohe Geldbuße und ein Beitreibungsverfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Personaldaten ehemaliger Beschäftigter

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 500.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Comune di CurtaroloGemeinde Curtarolo: 15.000 EUR für Videoüberwachung von Straßen und Beschäftigten ItalienVideoüberwachung 15.000 €

Die Gemeinde in der Provinz Padua überwachte öffentliche Straßen und Arbeitsbereiche ohne tragfähige Rechtsgrundlage, ohne ausreichende Information und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung; Aufnahmen wurden für Disziplinarzwecke genutzt, eine Beschäftigte wurde während einer Krankschreibung heimlich gefilmt. Bußgeld 15.000 EUR (5.000 EUR öffentliche Überwachung, 10.000 EUR Arbeitsplatzüberwachung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoaufnahmen dürfen nicht zweckentfremdet für Disziplinarverfahren genutzt werden; für Beschäftigte gelten eigene arbeitsrechtliche Schutzregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei Videoüberwachung und Beschäftigtendaten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5, 6, 12, 13, 35, 88
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Komornik Sądowy przy Sądzie Rejonowym w S. (Gerichtsvollzieherkanzlei, im Bescheid pseudonymisiert)Gerichtsvollzieher: 20.900 PLN – Unterlagen mit PESEL fehlversandt, nicht gemeldet PolenMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 4.938 €

Ein Unbeteiligter erhielt im Oktober 2023 Vollstreckungsunterlagen eines Schuldners mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, PESEL-Nummer, Forderungshöhe und Arbeitgeber. Die Kanzlei meldete weder der Aufsicht noch informierte sie den Betroffenen; die UODO verhängte 7.700 PLN für die fehlende Meldung und 13.200 PLN für die fehlende Benachrichtigung und ordnete an, den Betroffenen binnen drei Tagen zu informieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden Identifikationsnummern wie die PESEL-Nummer offengelegt, ist fast immer von hohem Risiko auszugehen – Meldung und Benachrichtigung sind dann Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Postversand prüfen; Datenpannen mit Identifikationsnummern melden

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 20.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeber 70.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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09.10.2025 South Wales PoliceICO: Anordnung gegen South Wales Police wegen Rückstaus bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die ICO erließ gegen die South Wales Police eine Durchsetzungsanordnung wegen erheblicher Verzögerungen bei Auskunftsersuchen betroffener Personen. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Polizei von April 2023 bis März 2024 nur 29 % der Ersuchen fristgerecht; im August 2025 waren 352 Ersuchen überfällig, eines seit fast zwei Jahren. Die ICO verpflichtete die Behörde, den Rückstand bis Juni 2026 abzubauen. Grundlage sind Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR sowie section 45 DPA 2018. Laut Anordnung beschäftigt die Polizei knapp 3.000 Polizeibeamte und über 2.200 weitere Mitarbeitende.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; section 45 DPA 2018; section 149 DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
1.000 bis 9.999

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.09.2025 Einheitlicher Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB)EuGH: Pseudonymisierte Daten bei Weitergabe an Deloitte – EDSB gegen SRB EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Der SRB gab Stellungnahmen früherer Banco-Popular-Aktionäre pseudonymisiert an Deloitte weiter, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; der EDSB sah darin einen Verstoß gegen die Informationspflicht. Der EuGH hob das Urteil des EuG auf und stellte klar, dass die Informationspflicht aus Sicht des Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Erhebung zu beurteilen ist; die Sache ging an das EuG zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierung entbindet den Verantwortlichen nicht davon, Betroffene über Empfänger ihrer Daten zu informieren.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union, Rs. C-413/23 P
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2018/1725 (Informationspflicht)
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
04.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2025 Bristol City CouncilICO: Anordnung gegen Bristol City Council wegen nicht beantworteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die ICO erließ gegen den Bristol City Council eine Durchsetzungsanordnung, weil die Kommune nach ihren Feststellungen Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben beantwortet hatte. Die Anordnung stützt sich auf Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR und betrachtet unter anderem den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. März 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; section 149 DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 6.000 €

Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen und Transparenz im internen Meldesystem

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 5.000 €

Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2025 Department of Social Protection (DSP)DPC: 550.000 Euro gegen irisches Sozialministerium wegen Gesichtsabgleich ohne Rechtsgrundlage IrlandBetroffenenrechte und Transparenz 550.000 €

Für die Registrierung zur Public Services Card erstellte das Ministerium biometrische Gesichtsvorlagen eines großen Teils der Bevölkerung, ohne eine hinreichend klare Rechtsgrundlage, mit mangelhafter Information und lückenhafter Datenschutz-Folgenabschätzung. Die DPC erteilte eine Rüge, verhängte 550.000 Euro und ordnete an, die biometrische Verarbeitung binnen neun Monaten einzustellen, falls keine gültige Rechtsgrundlage gefunden wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen eine präzise gesetzliche Grundlage und eine vollständige Folgenabschätzung, bevor sie in der Fläche eingesetzt werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 13, Art. 35 Abs. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Keine Mängel bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

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12.06.2025 Ville de LongueuilStadt Longueuil zahlt 30.000 CAD für Mäharbeiten, die ein geschütztes Vogelnest zerstörten Kanada, QCUmwelt und Nachhaltigkeit 18.979 €

Bei Mäharbeiten im städtischen Parc des Sorbiers wurde im Juli 2024 mindestens ein Nest des geschützten Bobolinks zerstört; ein Bürger meldete den Fund. Die Stadt bekannte sich nach dem Species at Risk Act schuldig und zahlt 30.000 CAD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflegepläne für Grünflächen müssen Brutzeiten geschützter Arten berücksichtigen und die ausführenden Teams entsprechend einweisen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Artenschutz bei Grünflächenpflege

Behörde / Gericht
Court of Québec (Anklage: Environment and Climate Change Canada)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit
Rechtsgrundlage
Species at Risk Act, s. 33
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 30.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

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06.06.2025 South Yorkshire PoliceICO: Verwarnung für South Yorkshire Police nach Verlust von Bodycam-Aufnahmen Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber der South Yorkshire Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden bei einer Datenübertragung im Juli 2023, die ein externer Dienstleister im System für digitale Beweismittel durchführte, 96.174 Original-Aufnahmen von Körperkameras (Body Worn Video) versehentlich gelöscht. Nach Einschätzung der ICO hatte die Polizei keine angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen und konnte die Einhaltung der Vorgaben nicht nachweisen. Grundlage waren die Regeln für die Datenverarbeitung zu Strafverfolgungszwecken (Teil 3 DPA 2018).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
section 34(3) und section 40 DPA 2018 (Part 3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.05.2025 London Borough of Hammersmith and FulhamICO: Verwarnung für London Borough of Hammersmith and Fulham wegen versteckter Daten in IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO erteilte dem Londoner Bezirk Hammersmith and Fulham eine Verwarnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte der Bezirk auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Tabelle herausgegeben, in der ausgeblendete Daten enthalten waren. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 6.528 Menschen offengelegt, darunter 2.342 Kinder. Die ICO bemängelte unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und fehlende Nachweise der Einhaltung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 5(2), 24(1), 32(1)(b) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.05.2025 Greater Manchester PoliceICO: Verwarnung für Greater Manchester Police wegen Rückstau bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Chief Constable der Greater Manchester Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei wegen eines anhaltenden Rückstaus alter Anträge Auskunftsersuchen betroffener Personen wiederholt nicht fristgerecht beantwortet. Die ICO sah darin Verstöße sowohl gegen die UK GDPR als auch gegen die Vorschriften für Strafverfolgungsbehörden im DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) und Art. 15 UK GDPR; section 45 und section 54 DPA 2018 (Part 3); Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 7.000 €

Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.03.2025 Greater Manchester PoliceICO: Verwarnung für Greater Manchester Police wegen verlorener CCTV-Aufnahmen und verspäteter Auskunft Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Chief Constable der Greater Manchester Police eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden Aufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Gewahrsamsbereich einer Polizeiwache von 2021, die wegen schwerer Vorwürfe gegen Beamte aufbewahrt werden sollten, bei der Sicherung nicht auf Vollständigkeit geprüft und gingen teilweise verloren. Zudem erhielt die betroffene Person ihre Daten auf ihr Auskunftsersuchen nicht fristgerecht. Grundlage waren die Regeln für die Datenverarbeitung zu Strafverfolgungszwecken im DPA 2018.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
section 45(3)(a) und (b) DPA 2018; sechster Datenschutzgrundsatz (section 40 DPA 2018, Part 3)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 200 €

Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.02.2025 Glasgow City CouncilICO: Verwarnung für Glasgow City Council wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Glasgow City Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Stadtverwaltung zwischen April 2023 und März 2024 nur 45 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen innerhalb der gesetzlichen Frist. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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03.02.2025 City of Edinburgh CouncilICO: Verwarnung für City of Edinburgh Council wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem City of Edinburgh Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Stadtverwaltung im Jahr 2023 40 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.01.2025 Užimtumo tarnyba prie Lietuvos Respublikos socialinės apsaugos ir darbo ministerijosArbeitsagentur verschickt Excel mit 29.636 Kundendaten – 9.000 Euro LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Eine Mitarbeiterin hängte versehentlich eine Excel-Datei mit Daten von 29.636 Kunden, darunter Gesundheitsdaten, an eine E-Mail an 292 Kunden an. Die VDAI stellte fest, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Datenabfluss nicht ausreichend getestet waren und die Mitarbeiterin nicht in die Datenklassifizierung einbezogen und unzureichend unterwiesen war; Buße 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein falscher Anhang reicht für eine Massen-Datenpanne – DLP-Werkzeuge helfen nur, wenn alle Beschäftigten geschult und einbezogen sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

E-Mail-Anhänge prüfen, Datenklassifizierung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
21.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.01.2025 National Court Administration (법원행정처)Gerichtsverwaltung: 213 Mio. KRW nach Abfluss von 1.014 GB Prozessakten SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 141.669 €

Über einen für Komfortzwecke geöffneten Port zwischen internem und externem Netz drangen Angreifer in den E-Justiz-Server der National Court Administration ein und entwendeten 1.014 GB Prozessunterlagen; in den wiederhergestellten 4,7 GB fanden sich Daten von 17.998 Personen einschließlich Resident Registration Numbers. Die Behörde beanstandete unverschlüsselt gespeicherte Dokumente, unveränderte leicht zu erratende Initialpasswörter von Administratorkonten, fehlende Sicherheitssoftware auf einem Server und eine Meldung erst im Dezember 2023, obwohl Hinweise auf den Abfluss seit April 2023 vorlagen. Sie verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 207.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 6.000.000 KRW (zusammen 213.000.000 KRW), empfahl Disziplinarmaßnahmen und Verbesserungen und veröffentlicht die Verhängung des Verwaltungsbußgelds ein Jahr lang auf ihrer Website.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Behörden müssen Initialpasswörter ändern, unnötige Netzübergänge schließen und einen erkannten Datenabfluss unverzüglich melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Initialpasswörter und rechtzeitige Meldung von Vorfällen

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 24(3), Art. 24-2(2), Art. 29, Art. 34(1) und (3); Sanktion nach Art. 34-2 a. F.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Nach einer Erhöhung um 20 % wurde der Betrag um 25 % gemindert; berücksichtigt wurden dabei Schutzbemühungen wie eine ISMS-Zertifizierung (2020–2023).
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.01.2025

Originalbetrag 213.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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27.11.2024 Lyngby-Taarbæk KommuneLyngby-Taarbæk: Anzeige mit Bußgeldvorschlag wegen fehlender MFA und Altzugängen DänemarkDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Mindestens 1.000 ehemalige Beschäftigte behielten nach ihrem Ausscheiden Zugang zum Fachsystem KMD Nexus mit Daten von rund 30.000 Bürgern; ein früherer Mitarbeiter sah 1.022 Bürgerakten ein. Zudem nutzte eine unbefugte Person die Zugangsdaten eines Beschäftigten für Office-Dienste mit Informationen über rund 5.000 Personen – beide Systeme waren seit Jahren ohne Mehr-Faktor-Authentifizierung aus dem Internet erreichbar. Datatilsynet zeigte die Gemeinde bei der Polizei an und schlug eine Geldbuße von 350.000 bis 400.000 DKK vor; das Verfahren ist noch bei den Gerichten anhängig, eine Geldbuße wurde bislang nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugänge müssen beim Austritt sofort entzogen und Fernzugriffe mit Mehr-Faktor-Authentifizierung geschützt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offboarding, Zugriffsrechte und Mehr-Faktor-Authentifizierung

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
27.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.11.2024 Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschap (Nationaal Archief)AP: Förmliche Warnung an Kulturministerium wegen Online-Stellung des CABR-Archivs NiederlandeDatenschutz Verwarnung

Das Nationaal Archief plante, das Archiv der Sondergerichtsbarkeit nach dem Zweiten Weltkrieg (CABR) mit rund 485.000 Akten zu mutmaßlicher Kollaboration ab Januar 2025 für jedermann online und im Volltext durchsuchbar zu veröffentlichen. Weil dies nach Einschätzung der AP ohne gesetzliche Ausnahme auch besondere und strafrechtliche Daten noch lebender Personen offengelegt hätte, sprach sie gegenüber dem Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft als Verantwortlichem eine förmliche Warnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor der Digitalisierung und Online-Stellung sensibler Bestände ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage die Veröffentlichung auch für noch lebende Betroffene trägt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung historischer Archive mit sensiblen Daten lebender Personen

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO (AVG), insbesondere Art. 9 und 10; förmliche Warnung vor einer voraussichtlich rechtswidrigen Verarbeitung
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 Electoral Commission of South Africa (IEC)Information Regulator: 100.000 ZAR gegen Wahlkommission nach Leck der Kandidatenlisten SüdafrikaDatenpannen und Datensicherheit 5.224 €

Nach der unbefugten Veröffentlichung von Kandidatenlisten für die Wahlen 2024 stellte der Information Regulator unzureichende organisatorische Schutzmaßnahmen fest und erließ am 10. September 2024 eine Enforcement Notice. Weil die Wahlkommission die Umsetzung nicht fristgerecht (31 Tage) nachwies, folgte eine Infringement Notice mit einer Geldbuße von 100.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Datenpanne ist nicht nur Abhilfe nötig, sondern auch der fristgerechte Nachweis gegenüber der Aufsicht; versäumte Fristen führen direkt zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung behördlicher Abhilfeanordnungen nach einem Datenleck

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.11.2024

Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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11.11.2024 Správa účelových zariadeníStaatliche Einrichtung SÚZ: 2.000 EUR – keine eigene Meldestelle, Wege unveröffentlicht SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die dem Außenministerium unterstellte Einrichtung mit mindestens 50 Beschäftigten hatte statt einer eigenen verantwortlichen Person den Generalsekretär des Ministeriums benannt und die Meldewege nicht für alle Beschäftigten zugänglich veröffentlicht. Das Amt verhängte 2.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede verpflichtete Organisation braucht eine eigene, intern bekannte Meldestelle – die Zuständigkeit der Muttereinrichtung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1 und 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.10.2024 Vilniaus rajono savivaldybės administracijaRansomware-Angriff auf Bezirksverwaltung Vilnius – 9.000 Euro Datenschutzbuße LitauenDatenpannen und Datensicherheit 9.000 €

Nach einem Einbruch in die Server der Bezirksverwaltung, bei dem Daten verschlüsselt wurden, fielen Dienste aus und Sozialleistungen verspäteten sich. Die VDAI stellte unzureichenden Schadsoftwareschutz, mangelhafte Rechte- und Passwortverwaltung, fehlende Wiederherstellung sowie unzureichende Information der Betroffenen fest und verhängte 9.000 Euro. Datum = Veröffentlichung; Quelle: Archivkopie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups, Patchmanagement und Passwortregeln sind auch für Behörden Datenschutzpflicht – und Betroffene müssen konkrete Schutztipps erhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit, Ransomware-Vorsorge

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 lit. b, c und d, Art. 34 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
18.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.10.2024 Southend-on-Sea City CouncilICO: Verwarnung für Southend-on-Sea City Council wegen versteckter Personaldaten in IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Southend-on-Sea City Council eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO enthielt in einer Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die im Mai 2023 über eine öffentliche Plattform veröffentlicht wurde, eine Tabelle ausgeblendete Personaldaten aktueller und früherer Beschäftigter, darunter Kontakt-, Gehalts- und Gesundheitsangaben. Der Fehler wurde erst Monate später bemerkt. Die ICO sah einen Verstoß gegen das Gebot angemessener Datensicherheit.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.09.2024 eine britische PolizeibehördeICO: 750.000 £ gegen britische Polizeibehörde nach Tabellenfehler bei IFG-Antwort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 898.979 €

In der Antwort auf eine Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichte eine britische Polizeibehörde eine Excel-Datei, deren verborgenes Tabellenblatt Nachnamen, Initialen, Rang und Funktion aller Beschäftigten enthielt. Die Datei war gut zwei Stunden sichtbar und wurde nach knapp drei Stunden gelöscht; die Behörde ging davon aus, dass sie in die Hände militanter Gruppen gelangte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Herausgabe von Dateien sind versteckte Blätter, Metadaten und Rohdaten zu prüfen; ein Vier-Augen-Freigabeprozess verhindert solche Pannen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Dateien vor Veröffentlichung (versteckte Tabellenblätter)

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Anwendung des Public-Sector-Ansatzes; ohne ihn hätte das Bußgeld 5,6 Mio. £ betragen.
Veröffentlicht
03.10.2024

Originalbetrag 750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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09.08.2024 ein brasilianisches BundesministeriumANPD: Zwei Verwarnungen gegen ein Bundesministerium nach Sicherheitslücke in einem Zugangssystem BrasilienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ANPD verhängte gegen ein brasilianisches Bundesministerium zwei Verwarnungen, weil über eine Schwachstelle einer Programmierschnittstelle seines Zugangs- und Berechtigungssystems bei Abfrage gültiger CPF-Nummern Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Name der Mutter und Anschrift abrufbar waren: eine wegen unzureichender Information der Betroffenen über den Sicherheitsvorfall (Art. 48 LGPD) und eine wegen mangelnder Sicherheit der Systeme (Art. 49 LGPD). Verbunden waren Abhilfemaßnahmen, u. a. die Berichtigung der Mitteilung auf der Website zu Datenkategorien, Risiken und Gründen der verspäteten Information sowie ein Zeitplan für technische Maßnahmen; den Widerspruch wies der Direktorenrat im Dezember 2025 zurück und bestätigte die von der Fiskalisierung festgesetzte Endfrist 31.12.2025 für die Umsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Sicherheitsvorfall müssen Betroffene vollständig über die möglicherweise offengelegten Daten, die Risiken und die Gründe einer verspäteten Information unterrichtet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Information Betroffener nach Datenpannen und Absicherung von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 48 und 49 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 55 § 2 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
09.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink

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22.07.2024 eine Academy-Schule in EssexICO: Verwarnung für Schule wegen Gesichtserkennung ohne Folgenabschätzung Vereinigtes KönigreichDatenschutzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer Academy-Schule in Essex mit rund 1.200 Schülerinnen und Schülern von 11 bis 18 Jahren, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO führte die Schule im März 2023 Gesichtserkennung für die bargeldlose Bezahlung in der Schulverpflegung ein, ohne vorher die vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen; diese lag erst im November 2023 vor. Bis dahin ging die Schule von einer Einwilligung aus, sofern Eltern nicht widersprochen hatten, was nach Auffassung der ICO keine wirksame Einwilligung ist, und holte auch keinen Rat ihres Datenschutzbeauftragten ein. Die Verwarnung stützt sich auf einen Verstoß gegen Art. 35(1) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.07.2026 · Direktlink

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05.07.2024 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung nach Ransomware-Angriff Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 5. Juli 2024 gegenüber einem Londoner Bezirk eine (aktualisierte) Verwarnung aus. Anlass war nach der Darstellung im Bescheid ein Ransomware-Angriff, von dem der Bezirk am 11. Oktober 2020 erfuhr: Der Angreifer konnte auf 440.000 Dateien mit personenbezogenen Daten, darunter besondere Kategorien, von mindestens 280.000 Einwohnern und weiteren Personen einschließlich Beschäftigten zugreifen und sie verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO waren das Patch-Management und die Verwaltung von Benutzerkonten unzureichend, was gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR verstieß. Die ICO hatte zunächst eine Geldbuße erwogen, entschied sich aber unter Berücksichtigung ihres Ansatzes gegenüber dem öffentlichen Sektor und der Umstände des Falls für eine Verwarnung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink

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24.06.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakei: 90.000 EUR gegen Ministerium wegen Maßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 90.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte gegen ein Ministerium der Slowakischen Republik eine Geldbuße von 90.000 EUR. Das Ministerium hatte im Oktober und November 2023 ohne die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, im Erstbescheid zehn Personen, etwa vorläufige Dienstenthebungen, Versetzungen und Abberufungen aus Führungsfunktionen. Die Präsidentin des Amtes bestätigte die Geldbuße am 23. Oktober 2024 in voller Höhe und stellte das Verfahren nur für einen Teilakt ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahme gegen geschützte Hinweisgeber muss die Personalabteilung prüfen, ob die Zustimmung der Behörde nötig ist, und diese einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink

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27.05.2024 eine dänische KommuneDänische Kommune: 200.000 DKK nach Weitergabe geschützter Kinderadressen an Elternteile DänemarkDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 26.803 €

Nach einer Systemänderung erhielten beide sorgeberechtigten Elternteile Zugang zu Schreiben der kommunalen Zahnpflege und automatisch Briefe mit teils geschützten Adressen der Kinder – ohne Prüfung, ob die Weitergabe zulässig war. Datatilsynet bemängelte fehlendes Änderungsmanagement; die Kommune akzeptierte einen Bußgeldbescheid über 200.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Änderung von Zugriffsrechten und automatischen Versandprozessen muss vorab geprüft werden, wer danach welche Daten sieht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Änderungsmanagement bei IT-Systemen mit sensiblen Daten

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 200.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.05.2026 · Direktlink

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09.05.2024 eine britische BehördeICO: Verwarnung für britische Behörde nach Angriff auf ihren E-Mail-Server Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Behörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO drangen unbekannte Angreifer ab dem 24. August 2021 über eine Kette bekannter Schwachstellen in den selbst betriebenen E-Mail-Server der Kommission ein; betroffen waren vor allem Daten aus dem Wählerverzeichnis mit Namen und Anschriften von rund 40 Millionen Personen. Die Sicherheitsupdates für diese Schwachstellen waren im April und Mai 2021 erschienen, aber nicht eingespielt. Zudem ließen sich bei einer Prüfung 178 aktive Konten schnell knacken, weil Passwörter identisch oder ähnlich zu den vom Service Desk vergebenen Startpasswörtern waren. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.05.2026 · Direktlink

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02.04.2024 ein griechisches MinisteriumGriechisches Ministerium: 175.000 EUR für Überwachung in Aufnahmelagern GriechenlandVideoüberwachunganonymisiert 175.000 €

Die Datenschutzbehörde prüfte von Amts wegen ein System zur digitalen Sicherheitsüberwachung (u. a. mit Videoüberwachung und Drohnen) und ein System zur Zutrittskontrolle mit Fingerabdruck in Aufnahme- und geschlossenen kontrollierten Einrichtungen für Drittstaatsangehörige. Mit einer Entscheidung von 2024 verhängte sie 100.000 EUR, weil vor Beschaffung und Inbetriebnahme keine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung und kein Datenschutz durch Technikgestaltung vorlagen, sowie 75.000 EUR wegen unklarer, unvollständiger und widersprüchlicher Angaben und fehlender Unterlagen gegenüber der Behörde. Zudem muss das Ministerium binnen drei Monaten die DSGVO-Konformität herstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Überwachungs- und Biometriesysteme brauchen die Folgenabschätzung vor der Beschaffung – und gegenüber der Aufsicht vollständige, widerspruchsfreie Auskünfte.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung von Überwachungs- und Biometriesystemen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 25, 31, 35, 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.04.2026 · Direktlink

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02.04.2024 eine staatseigene Hongkonger Technologiepark-GesellschaftRansomware bei Technologiepark: PCPD stellt Verstöße fest und erlässt Enforcement Notice HongkongDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Anordnung

Nach einem Ransomware-Angriff im August 2023 auf die Technologiepark-Gesellschaft, die vollständig der Hongkonger Regierung gehört, waren Daten von 13.632 Personen betroffen; Datenproben tauchten im Darknet auf. Der PCPD stellte am 02.04.2024 Verstöße gegen die Datensicherheitspflicht (DPP 4(1)) und die Löschpflicht (DPP 2(2)) fest: Brute-Force-Angriffe wurden nicht erkannt, Fernzugriffe liefen ohne Multi-Faktor-Authentifizierung, Sicherheitsaudits waren unzureichend, die Sicherheitsrichtlinie war zu unkonkret, und Daten von 5.292 abgelehnten Bewerbern und ehemaligen Beschäftigten waren über die Aufbewahrungsfrist hinaus gespeichert. Per Enforcement Notice muss die Gesellschaft u. a. Multi-Faktor-Authentifizierung einführen, jährlich unabhängige Sicherheitsaudits durchführen und überfällige Daten löschen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugänge und konsequentes Löschen nach Fristablauf begrenzen Schaden und Haftung bei Cyberangriffen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware, Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe und Löschfristen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance (Cap. 486), Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice nach s. 50(1)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
02.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.04.2026 · Direktlink

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18.03.2024 eine kommunale Kinder- und Jugendhilfegesellschaft in EnglandICO: Verwarnung für Kinder- und Jugendhilfegesellschaft wegen Offenlegung in einem Kinderschutzplan Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer kommunalen, aber eigenständig arbeitenden Kinder- und Jugendhilfegesellschaft in England, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO übersandte die Gesellschaft am 10. November 2022 einer Familie einen Kinderschutzplan, der unzulässig auch Angaben über eine andere Person enthielt, darunter Daten eines Kindes und Angaben zu Straftaten. Die ICO bemängelte unter anderem, dass die Gesellschaft keine klaren, auf die jeweilige Rolle zugeschnittenen Verfahren oder Richtlinien für die Anwendung des Datenschutzes in der zuständigen Abteilung nachweisen konnte. Sie sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1)(b) und 32(2) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1)(b) und 32(2) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.03.2026 · Direktlink

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13.03.2024 eine Londoner Aufsichtsstelle für die PolizeiICO: Verwarnung für Londoner Polizeiaufsichtsstelle wegen öffentlich einsehbarer Webformulare Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber der Stelle, die in London die Polizeiaufsicht führt, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden zwischen dem 11. und 14. November 2022 durch einen Fehler bei der Rechtevergabe beim Auftragsverarbeiter zwei Webformulare, darunter ein Kontaktformular für die Londoner Opferbeauftragte, öffentlich geschaltet. Erst am 23. Februar 2023 wies eine Bürgerin oder ein Bürger die Stelle darauf hin, dass Nutzer alle über das Formular eingereichten Anfragen einsehen konnten; 394 Personen wurden später benachrichtigt. Nach Angaben der ICO gibt es keine Hinweise darauf, dass die Daten tatsächlich abgerufen wurden. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR. Das veröffentlichte Dokument ist teils als vorläufige Entscheidung formuliert („provisionally decided“); die ICO führt die Verwarnung auf ihrer Fallseite als erteilt und bestätigte die Erteilung in einer Pressemitteilung vom 14. März 2024. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen Weitergabe eines Ausweisfotos über einen Messenger-Dienst Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO fotografierte eine Beamtin im Februar 2021 das Ausweisdokument einer Person mit ihrem privaten Mobiltelefon und lud das Bild in eine Gruppe eines Messenger-Dienstes hoch, die mehrere britische Polizeikräfte und internationale Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Fahrzeugkriminalität nutzten; die betroffene Person wurde darüber nicht informiert. Die ICO bemängelte, dass die längere Nutzung der Gruppe von Vorgesetzten unbemerkt blieb, was auf mangelndes Bewusstsein für den Datenschutz hindeute. Sie sah einen Verstoß gegen section 40 DPA 2018 (Sicherheitsgrundsatz bei der Verarbeitung zu Strafverfolgungszwecken). Der Bescheid ist auf den 5. März 2024 datiert; die ICO-Fallseite führt den Fall unter dem 15. März 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 40 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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01.03.2024 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen verwechselter Personendatensätze Vereinigtes KönigreichDatenschutzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verknüpfte und verschmolz die Polizei seit mindestens Januar 2020 wiederholt die Datensätze zweier Personen mit gleichem Namen und Geburtsdatum. Das führte zu mehreren Vorfällen, bei denen Beamte die falsche Adresse aufsuchten, darunter einmal bei ernsten Schutzbedenken wegen häuslicher Gewalt, und bei denen Daten tatsächlich oder möglicherweise unzulässig offengelegt wurden. Die ICO sah Verstöße gegen section 34(3), 38(1), 38(3), 40 und 57(1) DPA 2018. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Section 34(3), 38(1), 38(3), 40 und 57(1) DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink

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28.02.2024 ein britisches MinisteriumICO: Anordnung und Warnung an britisches Ministerium wegen GPS-Überwachung von Migranten Vereinigtes KönigreichDatenschutzanonymisiert Anordnung

Die ICO erließ am 28. Februar 2024 gegen ein britisches Ministerium eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice) und sprach zugleich eine Warnung aus. Gegenstand war ein Pilotprojekt, in dem bis zu 600 Personen, die auf irregulären Wegen ins Land gekommen waren und unter Auflagen auf freiem Fuß waren, mit GPS-Fußfesseln überwacht wurden. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Ministerium keine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt und nicht nachweisen können, dass die Verarbeitung die Datenschutzgrundsätze einhält, etwa warum weniger eingriffsintensive Mittel nicht ausreichten (Art. 35 und 5(2) UK GDPR). Die Anordnung verpflichtet das Ministerium, seine Richtlinien, Zugriffsregeln und Datenschutzhinweise für die aus dem Pilotprojekt gespeicherten Daten zu überarbeiten; die Warnung nach Art. 58(2)(a) UK GDPR kündigt an, dass eine künftige Verarbeitung auf derselben Grundlage voraussichtlich rechtswidrig wäre. Die ICO veröffentlichte den Fall am 21. März 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 35 und 5(2) UK GDPR; Enforcement Notice nach section 149 DPA 2018; Warnung nach Art. 58(2)(a) UK GDPR
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

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20.02.2024 eine rumänische KommunalverwaltungRumänische Kommunalverwaltung: Zwangsgeld von 159.000 RON wegen verweigerter Auskünfte RumänienDatenschutzanonymisiert 31.948 €

Bei einer Untersuchung zu einer Online-Plattform, über die die Verwaltung personenbezogene Daten erhob, beantwortete sie die Auskunftsersuchen der ANSPDCP trotz Verwarnung und einer Geldbuße von 10.000 RON nicht. Die Behörde setzte daraufhin per Beschluss ein Zwangsgeld von 159.000 RON für 53 Verzugstage fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Auskunftsersuchen der Aufsicht ignoriert, riskiert tägliche Zwangsgelder, die schnell ein Vielfaches der ursprünglichen Geldbuße erreichen.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 2 Legea nr. 102/2005 (Gesetz über die ANSPDCP)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
06.03.2024

Originalbetrag 159.000 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2024.

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02.02.2024 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen jahrelangem Rückstau bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer südwestenglischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei seit 2018 einen Rückstau bei Auskunftsersuchen, sodass über mehr als vier Jahre hinweg eine große Zahl von Ersuchen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem bzw. (bei zulässiger Verlängerung) drei Monaten beantwortet wurde. Der Datenschutz wird gemeinsam mit einer benachbarten Polizeibehörde im Rahmen einer 2017 gegründeten Allianz der beiden Polizeikräfte organisiert; an diese erging am selben Tag eine gleichlautende Verwarnung. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3) UK GDPR und section 54 DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) UK GDPR; section 54 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.02.2026 · Direktlink

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02.02.2024 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen jahrelangem Rückstau bei Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer südwestenglischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte die Polizei seit 2018 einen Rückstau bei Auskunftsersuchen, sodass über mehr als vier Jahre hinweg eine große Zahl von Ersuchen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem bzw. (bei zulässiger Verlängerung) drei Monaten beantwortet wurde. Der Datenschutz wird gemeinsam mit einer benachbarten Polizeibehörde im Rahmen einer 2017 gegründeten Allianz der beiden Polizeikräfte organisiert; an diese erging am selben Tag eine gleichlautende Verwarnung. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3) UK GDPR und section 54 DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) UK GDPR; section 54 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.02.2026 · Direktlink

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31.01.2024 eine brasilianische regionale BildungsbehördeANPD: Verwarnungen gegen eine regionale Bildungsbehörde nach Sicherheitsvorfall BrasilienDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ANPD verhängte gegen eine regionale Bildungsbehörde vier Verwarnungen, u. a. weil sie die von einem Sicherheitsvorfall betroffenen Personen nicht benachrichtigt hatte (Art. 48 LGPD), sowie wegen Verstößen gegen Art. 37 und 38 LGPD und gegen die Aufsichtsverordnung. Auf Widerspruch hielt der Direktorenrat im August 2024 die Verwarnung wegen fehlender Benachrichtigung aufrecht und ersetzte die übrigen drei durch eine einzige Verwarnung wegen Behinderung der Aufsicht, weil die Behörde angeforderte Nachweise zu ihren Sicherheitsmaßnahmen nicht vorgelegt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer der Datenschutzaufsicht angeforderte Nachweise nicht liefert, riskiert neben dem eigentlichen Verstoß eine zusätzliche Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Benachrichtigung Betroffener und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 37, 38 und 48 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 5 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
31.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.01.2026 · Direktlink

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12.01.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakisches Ministerium: 7.000 EUR – Meldestelle nur auf dem Papier SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelleanonymisiert 7.000 €

Das Ministerium hatte von Februar 2021 bis Juli 2023 als zuständige Stelle für Hinweise ein „Referat Korruptionsprävention“ bestimmt, das in der Organisationsstruktur gar nicht existierte. Eine Meldung vom April 2022 war bei der Kontrolle im Mai 2023 noch immer nicht geprüft; die Berufung des Ministeriums blieb am 22.04.2024 erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Meldestelle muss tatsächlich besetzt sein – eine Zuständigkeit auf dem Papier erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1, 4, 5 und 7, § 19 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.01.2026 · Direktlink

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11.01.2024 eine italienische StadtverwaltungGarante: 50.000 EUR gegen italienische Stadt wegen KI-Überwachung in Forschungsprojekten ItalienVideoüberwachunganonymisiert 50.000 €

Die Stadt wertete in zwei EU-finanzierten Forschungsprojekten Aufnahmen vorhandener Überwachungskameras, Audiosignale von Mikrofonen im öffentlichen Raum sowie Beiträge aus sozialen Netzwerken mit KI-Methoden aus, ohne dass eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen bestand, und teilte die Daten mit Projektpartnern. Der Garante verhängte 50.000 EUR, untersagte die weitere Verarbeitung der gesammelten Daten und ordnete ihre Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behörden brauchen für die KI-gestützte Auswertung von Kamera-, Audio- und Social-Media-Daten eine gesetzliche Grundlage – ein Forschungsprojekt ersetzt sie nicht.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, 6, 9, 10, 13, 14 und 35 DSGVO; Art. 2-ter, 2-sexies und 2-octies Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Mildernd: Videoaufnahmen nur für eine begrenzte Zahl von Stunden, Handeln in gutem Glauben aufgrund eines Rechtsirrtums (auch gestützt auf die Einschätzung des eigenen Datenschutzbeauftragten) und öffentliche Information über die Projekte.
Veröffentlicht
25.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2026 · Direktlink

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20.12.2023 eine britische StrafverfolgungsbehördeICO: Anordnung gegen Strafverfolgungsbehörde nach Weitergabe eines unverschlüsselten USB-Sticks Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Anordnung

Die ICO erließ am 20. Dezember 2023 gegen eine britische Strafverfolgungsbehörde eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO kopierte ein Mitarbeiter am 18. März 2018 eine Fallakte zu historischem Kindesmissbrauch aus einem System der Behörde auf einen privaten, unverschlüsselten USB-Stick, um ihn an einen Kollegen weiterzugeben; der Datenträger gelangte später an einen unbefugten Dritten. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen den sechsten Datenschutzgrundsatz (Sicherheit) nach section 40 DPA 2018 und verpflichtete die Behörde zu Abhilfemaßnahmen. Die ICO veröffentlichte den Fall am 18. Januar 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 40 DPA 2018; Enforcement Notice nach section 149(2)(a) DPA 2018
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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14.12.2023 eine bulgarische StaatsbehördeEuGH: Nach Hackerangriff muss eine bulgarische Staatsbehörde angemessene Sicherheit beweisen EU-EbeneDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert –

Nach einem Cyberangriff 2019 wurden Daten von Millionen Menschen aus dem IT-System der Behörde im Internet veröffentlicht. Der EuGH entschied, dass der Verantwortliche die Angemessenheit seiner Schutzmaßnahmen beweisen muss, auch bei Angriffen Dritter haften kann und schon die Befürchtung eines Datenmissbrauchs einen immateriellen Schaden darstellen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Angriff trägt das Unternehmen die Beweislast für angemessene Sicherheit – Dokumentation der Maßnahmen ist Haftungsschutz.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 24, Art. 32, Art. 82
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
14.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 ein britisches MinisteriumICO: 350.000 Pfund gegen Ministerium wegen offengelegter E-Mail-Adressen afghanischer Schutzsuchender Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 408.163 €

Die ICO verhängte gegen ein britisches Ministerium eine Geldbuße von 350.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO wies der Umgang des für die Umsiedlung aus Afghanistan zuständigen ARAP-Teams mit personenbezogenen Daten schwerwiegende technische und organisatorische Mängel auf. Am 20. September 2021 wurden die E-Mail-Adressen von 245 Personen versehentlich in das Feld „An“ statt in „BCC“ gesetzt, wodurch ihr Leben in Gefahr geriet; zusammen mit zwei ähnlichen Vorfällen Anfang September 2021 wurden 265 E-Mail-Adressen offengelegt. Die ICO sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Sie setzte die Buße zunächst mit 700.000 Pfund an und halbierte sie mit Blick auf ihren Ansatz gegenüber öffentlichen Stellen. Der Bescheid ist auf den 7. Dezember 2023 datiert; die ICO-Durchsetzungsliste führt ihn unter dem 26. Februar 2024.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Originalbetrag 350.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.12.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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07.12.2023 ein englischer Schulträger (Multi Academy Trust)ICO: Verwarnung für Schulträger nach Angriff mit kompromittierten Zugangsdaten Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem englischen Schulträger eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO nutzte ein unbefugter Dritter kompromittierte Zugangsdaten, um auf die Systeme des Trusts zuzugreifen und sie zu verschlüsseln. Nach den Feststellungen der ICO fehlten angemessene technische Maßnahmen: Die Kontosperre nach Fehlversuchen war unzureichend, und die umkehrbare Speicherung von Passwörtern war aktiviert, entgegen Empfehlungen des National Cyber Security Centre. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 32(1)(b) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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29.11.2023 eine englische KommunalverwaltungICO: Verwarnung für Kommunalverwaltung wegen Offenlegung einer neuen Anschrift Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Kommunalverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO teilte eine Betroffene dem Council telefonisch ihre neue Anschrift mit; eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter trug die Adresse nur in die Notizen statt in das Adressfeld ein. Das Council schickte daraufhin einen Brief mit der neuen Anschrift an die frühere, gemeinsam mit dem Ex-Partner genutzte Adresse, obwohl ihm Vorwürfe häuslicher Gewalt gegen den Ex-Partner bekannt waren; der Brief wurde von ihm geöffnet. Die ICO bemängelte fehlende schriftliche Abläufe für Adressänderungen, fehlende Warnhinweise bei schutzbedürftigen Personen und unvollständige Datenschutzschulungen. Sie sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2025 · Direktlink

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02.11.2023 eine niederländische GemeindeAP: 30.000 Euro gegen niederländische Gemeinde wegen langer Speicherung von Abfalldaten NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 30.000 €

Die Gemeinde speicherte über Chips in den Restmüllbehältern und Zugangstoken für Unterflurcontainer über lange Zeit, wann welcher Haushalt Abfall entsorgte, obwohl dies für ihre Abfallsammlung ohne verbrauchsabhängige Gebühren nicht erforderlich war, und informierte die Einwohner nicht über diese Daten, ihren Zweck und die Rechtsgrundlage. Die AP verhängte nach einem Durchsetzungsersuchen ein Bußgeld von 30.000 EUR gegen das Kollegium von Bürgermeister und Beigeordneten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Behörden dürfen technisch anfallende Nutzungsdaten nur so lange speichern, wie ihre Aufgabe es erfordert, und müssen offen darüber informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erforderlichkeit und Information bei kommunaler Erfassung von Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e sowie Art. 14 Abs. 1 lit. c und d DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Kollegium erkannte alle Feststellungen an, ließ die Software anpassen, informierte die Einwohner neu und löschte die historischen Daten; wegen der geringen Schwere setzte die AP das Bußgeld unter dem Mindestbetrag der Bandbreite von 120.000 EUR fest.
Veröffentlicht
17.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2025 · Direktlink

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26.10.2023 eine britische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen unrechtmäßiger Weitergabe von Daten an das US-Heimatschutzministerium Vereinigtes KönigreichInternationale Datentransfersanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO gab die Auslieferungsabteilung der Behörde von 2016 bis zum 15. Oktober 2020 personenbezogene Daten von 174 Personen außerhalb der vorgesehenen Verfahren an das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) weiter, darunter Identifikationsdaten, Angaben aus ESTA-Anträgen (elektronische Reisegenehmigung für die USA) und Visumanträgen, Daten zu Vermissten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und biometrische Daten. Die ICO bemängelte fehlende Aufsicht durch Vorgesetzte und unzureichend geregelte Systemzugriffe. Sie sah Verstöße gegen section 34(3), 35(1), 40, 42(1) und 73(1) DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Section 34(3), 35(1), 40, 42(1) und 73(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.10.2025 · Direktlink

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06.10.2023 zwei englische PolizeibehördenICO: Verwarnungen für zwei Polizeibehörden nach versehentlicher Serverabschaltung Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber den Polizeipräsidenten zweier benachbarter englischer Polizeibehörden jeweils eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO nahm der gemeinsame IT-Dienst beider Polizeikräfte am 21. Juni 2021 bei Sicherheitsaufräumarbeiten versehentlich einen Server außer Betrieb, auf dem eine Anwendung einer der beiden Behörden mit Daten von November 2001 bis Anfang 2014 lag; die Daten, darunter ungeschwärzte Einträge mit Angaben zu Quellen, Vorwürfen und Vorstrafen, sind unwiederbringlich verloren. Die ICO sah beide Polizeikräfte als gemeinsam Verantwortliche und stellte Verstöße gegen section 40 und 66(1) DPA 2018 (Part 3) fest. Die Bescheide tragen kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 40 und 66(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.10.2025 · Direktlink

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21.09.2023 zwei luxemburgische öffentliche StellenZwei luxemburgische öffentliche Stellen: 2.500 EUR wegen GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen LuxemburgBeschäftigtendatenanonymisiert 2.500 €

Die CNPD verhängte gegen zwei gemeinsam verantwortliche öffentliche Stellen eine Geldbuße von 2.500 EUR wegen ihres Geolokalisierungssystems in Dienstfahrzeugen und Baumaschinen. Einer der gegenüber den Beschäftigten angegebenen Zwecke, die Überwachung von Waren besonderer Art, entsprach nicht der tatsächlichen Tätigkeit und war daher kein legitimer Zweck; zudem waren die Beschäftigten unzureichend informiert. Binnen zwei Monaten mussten die Stellen jede betroffene Person einzeln, vollständig und verständlich über die Ortung unterrichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen darf nur auf Zwecke gestützt werden, die der tatsächlichen Tätigkeit entsprechen, und jede betroffene Person muss einzeln und vollständig informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geolokalisierung von Dienstfahrzeugen und Information der Beschäftigten

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(b) und 13 DSGVO; Art. 58(2)(d) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink

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08.09.2023 ein britisches MinisteriumICO: Verwarnung für Ministerium nach Offenlegung von Adoptionsdaten an ausgeschlossenen Vater Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Ministerium eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden in einem Adoptionsverfahren Angaben zu den Beteiligten an den leiblichen Vater weitergegeben, obwohl ein Richter ihn wegen einer Gefahr für die Familie vom Verfahren ausgeschlossen hatte. Ursache war nach Angaben der ICO eine nur mündlich überlieferte örtliche Praxis, das Deckblatt mit Weitergabebeschränkungen von der Akte zu entfernen, verbunden mit einer unzureichenden Prüfung der Akte; zudem konnte das elektronische Aktensystem nur eine Notiz speichern, sodass der Sperrvermerk überschrieben worden war. Mildernde Umstände sah die ICO nicht. Sie stellte einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR fest. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.09.2025 · Direktlink

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23.08.2023 eine englische StadtverwaltungICO: Verwarnung für Stadtverwaltung nach Ransomware-Angriff Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 23. August 2023 gegenüber einer englischen Stadtverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO verfügte die Stadtverwaltung vor einem Ransomware-Angriff über kein zentrales Logging oder SIEM-System; der Angreifer konnte Protokolle löschen, was Erkennung und Aufklärung erschwerte. Nach dem Angriff stellte die Stadt den Zugang zu personenbezogenen Daten nicht rechtzeitig wieder her, konnte die gefährdeten Betroffenen nicht bestimmen und stützte ihre Auswertung auf behelfsmäßige Abläufe, etwa Downloads über private WLAN-Netze von Beschäftigten. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR. Die ICO-Durchsetzungsliste führt den Fall unter dem 1. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1)(b), 32(1)(c) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.08.2025 · Direktlink

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16.08.2023 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer Londoner Bezirksverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Bezirk im Zeitraum vom 3. Januar 2022 bis 3. Januar 2023 35 Prozent der Auskunftsersuchen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen von einem bzw. drei Monaten. Als mildernd berücksichtigte die ICO einen während der Covid-19-Pandemie entstandenen Rückstau, vor allem bei Ersuchen zu Akten von Kindern und Jugendlichen in Papierform. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3) und 15(1) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3) und 15(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2025 · Direktlink

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11.08.2023 eine englische GrafschaftsverwaltungICO: Verwarnung für Grafschaftsverwaltung wegen ungeschwärzter Kinderschutz-Berichte Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Grafschaftsverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO schickte eine Sozialarbeiterin bzw. ein Sozialarbeiter Kopien eines Berichts zur Kinder- und Familienbegutachtung an die Mutter und an deren zwei frühere Partner, ohne sensible Angaben in den Kopien für die Partner zu schwärzen; der Bericht war zuvor von einer Teamleitung freigegeben worden. Laut ICO-Fallseite betrafen die offengelegten Angaben frühere häusliche Gewalt gegen die Mutter und die Kinder. Die ICO führte den Fehler auf fehlende Schulungen und klare Regeln zur Schwärzung zurück; ausführliche Anleitungen gab es erst ab April 2022. Sie sah einen Verstoß gegen Art. 32(1) UK GDPR. Der Bescheid ist auf den 11. August 2023 datiert; die ICO-Fallseite führt den Fall unter dem 27. September 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.08.2025 · Direktlink

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21.07.2023 eine nordirische RegierungsbehördeICO: Verwarnung für nordirische Regierungsbehörde nach offenem E-Mail-Verteiler an Missbrauchsbetroffene Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer Regierungsbehörde in Nordirland eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO versandte das zu der Behörde gehörende Büro der Interimsbeauftragten für Betroffene historischen institutionellen Kindesmissbrauchs am 22. Mai 2020 einen Newsletter an 251 Abonnenten, deren E-Mail-Adressen für alle Empfänger sichtbar waren; offengelegt wurden Adressen von 209 Personen, davon 110 mit vollem Namen. Nach den Feststellungen der ICO fehlten eine technische Lösung für Gruppen-E-Mails, ein dokumentiertes Verfahren, Schulungen und angemessene Datenschutzrichtlinien. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 24(1) und (2) sowie 32(1) und (2) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 24(1) und (2), 32(1) und (2) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.07.2025 · Direktlink

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21.06.2023 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde nach ungeschwärzter Weitergabe von Zeugendaten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO gelangten personenbezogene Daten von Zeugen über die ungeschwärzte Aussage eines Polizeibeamten in das digitale Fallverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft (CPS), weil die Daten vor der Weitergabe nicht angemessen geschwärzt worden waren; ursächlich waren fehlende Schulungen zu Schwärzung und Offenlegung. Die Polizei hatte keinen Überblick, ob Richtlinien gelesen oder Schulungen absolviert wurden; die Abschlussquote der Datenschutzschulung lag zwischen Dezember 2020 und Dezember 2022 bei 15,85 Prozent. Die ICO sah Verstöße gegen section 40, 56, 57(1) und 66(1) DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 40, 56, 57(1) und 66(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink

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30.05.2023 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde nach Offenlegung einer Zeugenadresse Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO gab die Polizei auf eine Anfrage einer Wohnungsbehörde Kontextinformationen heraus, durch die mutmaßliche Straftäter die Adresse einer Zeugin bzw. eines Zeugen erfuhren; die betroffene Person musste umziehen, das Risiko für sie bleibt laut ICO hoch. Ursache waren fehlende organisatorische Maßnahmen: Der zuständige Beamte kannte die Schwärzungsrichtlinien nicht, eine Schulung war nicht nachweisbar, und die Schwärzung wurde nicht kontrolliert. Die ICO sah einen Verstoß gegen section 40 DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Section 40 DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.05.2025 · Direktlink

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23.05.2023 eine englische GrundschuleICO: Verwarnung für Grundschule nach Offenlegung sensibler Schülerdaten im Klassenzimmer Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Grundschule eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO legte die Schule in einem Klassenzimmer sensible personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien offen, die vier Personen betrafen, darunter drei Kinder. Die ICO bemängelte unzureichende Richtlinien zum Teilen und Öffnen von E-Mails mit personenbezogenen Daten, fehlende Vorgaben für das eingesetzte Fallverwaltungssystem für Schutz- und Wohlergehensfragen, fehlende Kennzeichnung sensibler E-Mails und keine Anleitung zum sicheren Bildschirmteilen auf elektronischen Tafeln. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 24(1) und 32 UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 24(1) und 32 UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2025 · Direktlink

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05.05.2023 eine englische GrafschaftsverwaltungICO: Verwarnung für Grafschaftsverwaltung wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Grafschaftsverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Rat im Zeitraum vom 6. April 2021 bis 6. April 2022 nur 260 von 511 Auskunftsersuchen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem bzw. drei Monaten. Als mildernd berücksichtigte die ICO, dass die Covid-19-Pandemie den Zugang zu Papierakten erschwert hatte; der Rat stockte das Personal auf und bündelte die Bearbeitung in einem eigenen Team. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.05.2025 · Direktlink

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28.04.2023 eine englische StadtverwaltungICO: Verwarnung für Stadtverwaltung wegen jahrelang verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer englischen Stadtverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO war die fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen über drei Jahre unzureichend: Die höchste Quote innerhalb der Monatsfrist lag bei 45 Prozent (2021/2022); 18 Ersuchen dauerten bis zu zwei Jahre, acht bis zu zwei Jahre alte Ersuchen waren noch offen, und zum 31. Januar 2023 standen weitere 20 bis zu ein Jahr alte Ersuchen aus. Der Rat hatte das Team laut ICO von 2,6 auf 5,6 Vollzeitstellen verstärkt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.04.2025 · Direktlink

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27.04.2023 ein britisches MinisteriumICO: Verwarnung für Ministerium nach ungesichertem vertraulichem Abfall in einem Gefängnis Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Ministerium eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurden am 26. Februar 2022 in einem Gefängnis 14 Säcke mit vertraulichem Abfall in einem ungesicherten Bereich gefunden, zu dem Gefangene und Personal Zugang hatten; weil der Entsorger die Säcke nicht rechtzeitig abholte, lagen sie insgesamt 18 Tage ungesichert. Einige Säcke waren nicht verschlossen und enthielten Daten zu Personal und Gefangenen, darunter Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungsdaten; laut ICO konnten 44 Personen die Unterlagen einsehen. Die ICO bemängelte fehlende konkrete Anweisungen zu sicheren Abstellorten und unzureichende Entsorgungsprozesse und sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) sowie 32(1)(d) und (2) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1)(d) und (2) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.04.2025 · Direktlink

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03.04.2023 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen App zur automatischen Aufzeichnung aller Telefonate Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO stellte die Polizei allen Beschäftigten eine App zur Verfügung, die sämtliche ein- und ausgehenden Telefonate auf Diensthandys aufzeichnete; laut Bescheid hatten 1.015 Beschäftigte die App heruntergeladen, und zum 27. April 2021 waren mehr als 202.000 Gesprächsaufzeichnungen gespeichert. Nach Angaben der ICO beziehen sich diese Zahlen auf beide Behörden zusammen. Die ICO wertete die Erhebung als unfair und rechtswidrig: Es fehlten eine Risikobewertung, eine dokumentierte Freigabe, Anleitungen und eine Überprüfung bei Einführung des DPA 2018; die Betroffenen wussten nichts von den Aufnahmen und konnten ihre Rechte nicht ausüben. Die ICO sah Verstöße gegen section 35(1) und 45(1) DPA 2018 (Part 3). Eine gleichlautende Verwarnung erging gegen eine benachbarte Polizeibehörde. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 35(1) und 45(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink

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03.04.2023 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen App zur automatischen Aufzeichnung aller Telefonate Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem Polizeipräsidenten einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO stellte die Polizei allen Beschäftigten eine App zur Verfügung, die sämtliche ein- und ausgehenden Telefonate auf Diensthandys aufzeichnete; laut Bescheid hatten 1.015 Beschäftigte die App heruntergeladen, und zum 27. April 2021 waren mehr als 202.000 Gesprächsaufzeichnungen gespeichert. Nach Angaben der ICO beziehen sich diese Zahlen auf beide Behörden zusammen. Die ICO wertete die Erhebung als unfair und rechtswidrig: Es fehlten eine Risikobewertung, eine dokumentierte Freigabe, Anleitungen und eine Überprüfung bei Einführung des DPA 2018; die Betroffenen wussten nichts von den Aufnahmen und konnten ihre Rechte nicht ausüben. Die ICO sah Verstöße gegen section 35(1) und 45(1) DPA 2018 (Part 3). Eine gleichlautende Verwarnung erging gegen eine benachbarte Polizeibehörde. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 35(1) und 45(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2025 · Direktlink

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02.03.2023 eine britische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen fehlerhafter Übertragung von Kriminalakten in eine nationale Polizeidatenbank Vereinigtes KönigreichDatenschutzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer großen britischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO konnte die Behörde nicht sicherstellen, dass sensible Kriminalakten zu organisierten Kriminalitätsgruppen korrekt in die Police National Database hochgeladen, geändert oder gelöscht wurden; dieser Zustand bestand unbemerkt über längere Zeit, und obwohl die Datenbank seit 2011 in Betrieb war, gab es keine automatisierten Kontrollen. Partnerbehörden informierte die Behörde erst im Dezember 2020, mehr als sechs Monate nach Entdeckung des ersten Problems. Die ICO sah einen Verstoß gegen section 38(4) DPA 2018 (Part 3); der Bescheid spricht von mutmaßlichen Verstößen (alleged infringements). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Section 38(4) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.03.2025 · Direktlink

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19.01.2023 eine niederländische SozialversicherungsbehördeAP: 150.000 Euro gegen Sozialversicherer wegen schwacher Telefon-Authentifizierung NiederlandeDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 150.000 €

Die Sozialversicherungsbehörde sicherte den telefonischen Kundenkontakt mit Versicherten der staatlichen Altersrente nicht angemessen ab; unter anderem war in den Arbeitsanweisungen nicht klar geregelt, welche und wie viele Kontrollfragen zur Identitätsprüfung zu stellen sind. Die AP verhängte wegen Verstoßes gegen Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO ein Bußgeld von 150.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Telefonische Auskünfte über persönliche Daten verlangen eine klar vorgegebene und kontrollierte Authentifizierung der Anrufenden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon im Kundenservice

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
13.04.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.01.2025 · Direktlink

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17.11.2022 eine niederländische PolizeibehördeAP: Bußgeld gegen niederländische Polizei wegen fehlender DSFA, auf 30.000 Euro gesenkt NiederlandeVideoüberwachunganonymisiert 30.000 €

Die Polizei setzte im April und Mai 2020 in Rotterdam zwei mobile Kamerawagen zur Überwachung der Corona-Notverordnung ein, ohne vorher die nach dem Polizeidatengesetz vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Die AP verhängte gegen den Polizeichef 50.000 EUR und wies den Einspruch am 6. November 2023 zurück. Die Rechtbank Den Haag bestätigte am 8. Oktober 2024 den Verstoß, sah ihn aber nur für einen Tag belegt und setzte das Bußgeld auf 30.000 EUR herab; Berufung wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch unter Zeitdruck in einer Krise muss vor dem Einsatz neuer Überwachungstechnik eine Folgenabschätzung stehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Folgenabschätzung vor dem Einsatz von Kameraüberwachung

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 4c Abs. 1 Wet politiegegevens (Wpg)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Die AP senkte den Grundbetrag von 56.500 EUR auf 50.000 EUR, weil der Einsatz in der Krisenlage zu Beginn der COVID-19-Pandemie unter hohem Zeitdruck erfolgte; das Gericht minderte weiter auf 30.000 EUR, weil der Verstoß nur für einen Tag festgestellt war und eine Wiederholung sehr unwahrscheinlich ist.
Veröffentlicht
21.12.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.11.2024 · Direktlink

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02.11.2022 eine portugiesische StatistikbehördePortugiesische Statistikbehörde: 4,3 Mio. EUR – Zensusdaten über US-CDN-Anbieter in die USA PortugalInternationale Datentransfersanonymisiert 4,3 Mio. €

Das portugiesische Statistikamt ließ die Online-Erhebung des Zensus 2021 über einen US-amerikanischen CDN-Anbieter abwickeln; der Vertrag erlaubte die Verarbeitung auf Servern weltweit und stützte sich auf Standardvertragsklauseln ohne Zusatzmaßnahmen gegen Behördenzugriffe in den USA. Die CNPD ahndete fünf Verstöße – u. a. unzulässige Drittlandübermittlung, mangelhafte Auswahl des Auftragsverarbeiters, unklare Freiwilligkeit bei Gesundheits- und Religionsfragen, fehlende DSFA – mit einer Gesamtgeldbuße von 4,3 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Behörden müssen bei Cloud- und CDN-Diensten prüfen, wo Daten tatsächlich verarbeitet werden – ein Vertrag mit der US-Muttergesellschaft ist ein Drittlandtransfer.

Behörde / Gericht
Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 3, Art. 9, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.11.2022 eine portugiesische StadtverwaltungPortugal: 170.000 Euro gegen Stadtverwaltung wegen Flüchtlingsdaten und fehlendem DSB PortugalDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 170.000 €

Die Datenschutzbehörde verhängte gegen die Stadtverwaltung eine Gesamtgeldbuße von 170.000 EUR und zwei Verwarnungen wegen der Verarbeitung von Daten ukrainischer Geflüchteter über die 2022 eingerichtete städtische Anlaufstelle. Geahndet wurden die Verletzung der Integrität und Vertraulichkeit, weil es weder einen Auftragsverarbeitungsvertrag noch Mindestkontrollen gegen den Zugriff Außenstehender auf Geräte mit personenbezogenen Daten gab, und das Fehlen eines Datenschutzbeauftragten; die Verwarnungen betrafen Speicherbegrenzung und Informationspflichten. Die Behörde hielt zudem die Datenschutzschulungen der Beschäftigten für deutlich unzureichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in einer Notlage braucht eine Behörde klare Zugriffsregeln für sensible Daten und einen benannten Datenschutzbeauftragten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz in Krisen- und Notfallsituationen; Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 37 Abs. 1 und 7, Art. 83 DSGVO; Verwarnungen nach Art. 58 Abs. 2 lit. b DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 13 DSGVO)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die humanitäre Notlage, in der die Verarbeitung aufgebaut wurde, wurde berücksichtigt; dies galt nicht für die fehlende DSB-Benennung.
Veröffentlicht
16.11.2022
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink

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02.11.2022 ein britisches MinisteriumICO: Verwarnung statt 10 Mio. Pfund Buße für Ministerium wegen Drittzugriff auf Lernenden-Datenbank Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 2. November 2022 gegenüber einem britischen Ministerium eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO erlaubte das Ministerium einem Dritten Zugriff auf die Datenbank des Learning Records Service mit damals 28 Millionen Datensätzen, darunter solche von Kindern ab 14 Jahren; die Daten wurden ohne angemessene Kontrolle und ohne Wissen der Betroffenen für Altersverifikationen weiterverarbeitet. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a) und 5(1)(f) GDPR. Laut Schreiben hatte die ICO eine Geldbuße von 10.030.000 Pfund erwogen, erteilte wegen ihres geänderten Vorgehens gegenüber dem öffentlichen Sektor aber nur eine Verwarnung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a) und 5(1)(f) GDPR; Verwarnung nach Art. 58 GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink

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31.10.2022 ein britisches MinisteriumICO: Verwarnung für Ministerium nach Versand ungeschwärzter Unterlagen in Unterhaltsverfahren Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 31. Oktober 2022 gegenüber einem britischen Ministerium eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO führte das Ministerium im Bereich Child Maintenance Appeals eine Reprografie-Anwendung ohne vorherige Tests und ohne Datenschutz-Folgenabschätzung ein, weil sie in anderen Bereichen bereits genutzt wurde; die Anwendung war jedoch nicht mit dem bestehenden Programm zur Erstellung der Verfahrensunterlagen kompatibel, sodass Schwärzungen in den Online-Fassungen nicht auf die versandten Ausdrucke übertragen wurden. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 16 Personen gegenüber Dritten offengelegt, darunter die Anschrift einer Person gegenüber einem früheren Partner mit einer Vorgeschichte häuslicher Gewalt. Obwohl eine betroffene Person das Ministerium bereits am 24. August 2021 informiert hatte, meldete es die Datenpanne laut ICO erst am 10. September 2021. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1)(b) und (d) sowie 33(1) UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 32(1)(b) und (d) sowie 33(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
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05.10.2022 ein britisches MinisteriumICO: Verwarnung für Ministerium nach Fund vertraulicher Berichte an einem Veranstaltungsort Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 5. Oktober 2022 gegenüber einem britischen Ministerium eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurde am 5. September 2021 an einem Veranstaltungsort in London ein Umschlag mit vier als 'Official Sensitive' eingestuften Berichten gefunden, die personenbezogene Daten einschließlich besonderer Kategorien von drei Personen enthielten; das Personal übergab sie der Polizei, die sie am Folgetag an das Ministerium weiterleitete. Für die Mitnahme solcher Dokumente aus den Diensträumen gab es kein eigenes Austragungsverfahren. Obwohl das Ministerium am 6. September 2021 von dem Vorfall erfuhr, meldete es ihn der ICO erst am 4. April 2022. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 33(1) UK GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 7. Oktober 2022.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) und 33(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

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23.09.2022 eine Londoner BezirksverwaltungICO: Verwarnung für Londoner Bezirksverwaltung wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 23. September 2022 gegenüber einer Londoner Bezirksverwaltung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Bezirk im Zeitraum 1. August 2020 bis 11. August 2021 nur 74 Prozent der Auskunftsersuchen fristgerecht (laut ICO 268 Ersuchen); auch von März bis August 2022 lag die Quote nur bei 75 Prozent. Die ICO bemängelte zudem Kommunikationsprobleme mit dem Datenschutzbeauftragten und empfahl, dessen Pflichten nach Art. 37 bis 39 UK GDPR zu überprüfen. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

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23.09.2022 eine englische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach am 23. September 2022 gegenüber einer englischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete die Behörde im Zeitraum 1. April 2020 bis 29. April 2021 nur 60 Prozent der Auskunftsersuchen fristgerecht; der Rückstand bestand fort und hatte sich laut ICO verschärft, denn von Januar bis Juni 2022 wurden nur 22 Prozent fristgerecht beantwortet. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR sowie section 45 (Part 3) DPA 2018 und verlangte einen detaillierten Verbesserungsplan sowie Fortschrittsberichte nach drei und sechs Monaten.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; section 45 Part 3 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

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