Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
2.000 €Summe der Geldbeträge
2.000 €Größter Einzelfall: Správa účelových zariadení
2.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 202412.000 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

11.11.2024 Správa účelových zariadeníStaatliche Einrichtung SÚZ: 2.000 EUR – keine eigene Meldestelle, Wege unveröffentlicht SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die dem Außenministerium unterstellte Einrichtung mit mindestens 50 Beschäftigten hatte statt einer eigenen verantwortlichen Person den Generalsekretär des Ministeriums benannt und die Meldewege nicht für alle Beschäftigten zugänglich veröffentlicht. Das Amt verhängte 2.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede verpflichtete Organisation braucht eine eigene, intern bekannte Meldestelle – die Zuständigkeit der Muttereinrichtung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1 und 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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