Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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125Fälle aus 30 Jurisdiktionen
9,39 Mrd. €Summe der Geldbeträge (92 Fälle mit Betrag)
2,95 Mrd. €Größter Einzelfall: Google
2,94 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 8,88 Mrd. € 95 % · 77 Fälle
  2. USA 322,3 Mio. € 3 % · 12 Fälle
  3. Südkorea 96 Mio. € 1 % · 7 Fälle
  4. Vereinigtes Königreich 37,5 Mio. € 0 % · 9 Fälle
  5. Kanada 26,2 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  6. Brasilien 25,8 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  7. Norwegen 840.774 € 0 % · 1 Fall
  8. Südafrika 211.657 € 0 % · 3 Fälle
  9. Singapur 39.609 € 0 % · 1 Fall
  10. Hongkong – 0 % · 3 Fälle
  11. 3 weitere0 €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Kartellrecht und Wettbewerb 4,48 Mrd. € 48 % · 28 Fälle
  2. Datenschutz 4,14 Mrd. € 44 % · 50 Fälle
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 412,8 Mio. € 4 % · 27 Fälle
  4. KI und digitale Regulierung 320,3 Mio. € 3 % · 7 Fälle
  5. Korruption und Bestechung 24,8 Mio. € 0 % · 1 Fall
  6. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 6,47 Mio. € 0 % · 4 Fälle
  7. Sonstiges 3,85 Mio. € 0 % · 3 Fälle
  8. Sanktionen und Exportkontrolle 503.321 € 0 % · 1 Fall
  9. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 153.300 € 0 % · 1 Fall
  10. Informationssicherheit und Cyber 4.266 € 0 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 3,64 Mrd. € 39 % · 59 Fälle
  2. Google 2,95 Mrd. € 31 % · 2 Fälle
  3. Meta 997,7 Mio. € 11 % · 3 Fälle
  4. TikTok Technology Limited 530 Mio. € 6 % · 1 Fall
  5. Google LLC und Google Ireland Limited 325 Mio. € 3 % · 1 Fall
  6. LinkedIn Ireland Unlimited Company 310 Mio. € 3 % · 1 Fall
  7. Meta Platforms Ireland Limited 251 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  8. X 120 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Airbnb 64,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  10. Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc. 30 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 51 weitere172 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20228932 Mio. €
2023311,92 Mrd. €
2024322,19 Mrd. €
2025284,23 Mrd. €
202626119,2 Mio. €

125 Fälle

26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger BrasilienDatenschutz 25,6 Mio. €

Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 153.300 €

Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern

Behörde / Gericht
Nederlandse Arbeidsinspectie
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Société d'exploitation d'un service d'information (SESI)Arcom: 200.000 EUR gegen CNews-Betreiberin SESI wegen Programmverstößen FrankreichSonstiges 200.000 €

Die Arcom verhängte am 24. Juli 2026 gegen die Société d'exploitation d'un service d'information (SESI), Betreiberin des Nachrichtensenders CNews, eine Geldbuße von 200.000 EUR. Nach Auffassung der Arcom wurden in zwei Sendungen im Juni und September 2025 Äußerungen über Menschen mit (vermutetem) Migrationshintergrund und Muslime ohne ausreichende Einordnung oder Widerspruch ausgestrahlt, die geeignet gewesen seien, zu Hass und Diskriminierung anzustacheln; sie sah darin Verstöße gegen Art. 15 Loi n° 86-1067 sowie gegen die vertraglichen Pflichten des Senders zur Nichtdiskriminierung und zur Kontrolle über das Programm. Bei der Höhe berücksichtigte die Arcom frühere Sanktionen gegen SESI wegen Verstößen gegen dieselben Pflichten aus den Jahren 2021 und 2024. Eine dritte geprüfte Sendung sanktionierte die Arcom nicht. Ob die Entscheidung angefochten wurde, ist hier nicht bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Meinungsformate sendet, muss polarisierende Aussagen redaktionell einordnen; fehlender Widerspruch im Studio fällt auf den Sender zurück.

Bezug zu Schulung und Awareness

Redaktionelle Einordnung polarisierender Aussagen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 15, 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-2 der Vereinbarungen vom 27. November 2019 und 10. Dezember 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.07.2026 Meta Platforms Inc.; Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Eilanordnungen zur Vergütung von Presseinhalten (Leistungsschutzrecht) FrankreichMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Auf Antrag des Presseverbands Alliance de la Presse d’Information Générale (APIG) ordnete die Autorité de la concurrence vorläufige Maßnahmen gegen Meta an, weil deren Verhalten in den Verhandlungen über die Vergütung von Presse-Leistungsschutzrechten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein könnte. Meta muss nach Treu und Glauben über eine Vergütung für alle Meta-Dienste ab dem 1. Februar 2025 verhandeln, binnen 15 Tagen die für die Bewertung nötigen Informationen übermitteln, die Anzeige von Presseinhalten während der Verhandlungen nicht verschlechtern und der Behörde monatlich berichten. Am selben Tag erging eine gleichartige Entscheidung (26-MC-02) auf Antrag der Verwertungsgesellschaft DVP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen müssen Vergütungsverhandlungen transparent führen und ihren Verhandlungspartnern die Daten liefern, die eine sachliche Bewertung erst möglich machen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbrauch von Marktmacht in Vergütungsverhandlungen mit Inhalteanbietern

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-1 Code de commerce (mesures conservatoires); vorläufige Würdigung nach Art. L. 420-2 Code de commerce und Art. 102 AEUV; Art. L. 218-4 Code de la propriété intellectuelle
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandel 1,39 Mio. €

Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
Veröffentlicht
06.07.2026

Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

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24.06.2026 Meta Platforms Ireland LimitedMeta: Verstoß gegen P2B-Verordnung nach gehackter Facebook-Seite eines Modehändlers DänemarkPlattformpflichten Anordnung

Nachdem die Facebook-Seite des dänischen Modehändlers Clothing By Ros ApS 2023 gehackt worden war, reagierte Meta fast zwei Jahre lang nicht angemessen, begründete die faktische Sperre nicht und bot kein wirksames Beschwerdeverfahren. Der Wettbewerbsrat stellte Verstöße gegen die P2B-Verordnung fest und ordnete an, die Regeln zu Begründung und Beschwerdebearbeitung künftig einzuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformbetreiber müssen Sperrungen gewerblicher Nutzer begründen und Beschwerden zügig bearbeiten – Schweigen gilt als eigene Entscheidung.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) Art. 4, Art. 11
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Kangaroo Limited (Keeta)Keeta sagt verbindlich Öffnung ihrer Restaurantverträge zu HongkongKartellrecht und Wettbewerb Anordnung

Die Competition Commission nahm am 17.06.2026 eine Verpflichtungszusage von Kangaroo Limited an, die in Hongkong die Essenslieferplattform Keeta betreibt, eine Tochter von Meituan. Die Behörde hatte Bedenken, dass Klauseln in Keetas Verträgen mit Partnerrestaurants neuen und kleinen Plattformen den Zugang erschweren und den Wettbewerb dämpfen – ein möglicher Verstoß gegen die First Conduct Rule. Keeta hatte die Verträge zuvor freiwillig geändert (Zusammenarbeit mit Plattformen bis 10 % Marktanteil ohne Verlust von Anreizen, leichterer Wechsel, keine Sperre niedrigerer Preise in eigenen Kanälen und auf Konkurrenzplattformen); mit der Annahme sind diese Änderungen bis 28.12.2026 rechtlich bindend und von der Behörde durchsetzbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten ihre Exklusiv- und Preisparitätsklauseln vorsorglich an die Standards anpassen, die die Behörde bei Wettbewerbern bereits durchgesetzt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule); Annahme einer Verpflichtungszusage nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 MetaMeta: Einstweilige Maßnahmen für freien Zugang von KI-Assistenten zu WhatsApp EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Die Europäische Kommission ordnete an, dass Meta konkurrierenden Allzweck-KI-Assistenten den Zugang zur Schnittstelle WhatsApp for Business wieder zu den Bedingungen vor dem 15. Oktober 2025, also kostenlos, gewähren und bis zur abschließenden Entscheidung aufrechterhalten muss. Die Kommission sah auf erste Sicht einen Missbrauch der beherrschenden Stellung bei Kommunikations-Apps, weil Meta Dritt-Assistenten zunächst ausgeschlossen und später eine praktisch gleichwirkende Gebühr verlangt hatte; die Maßnahmen waren binnen fünf Arbeitstagen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine marktbeherrschende Plattform für Dritte geöffnet hat, darf Wettbewerber im Wachstumsmarkt KI nicht durch Ausschluss oder prohibitive Entgelte verdrängen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangsverweigerung zu Plattformen gegenüber KI-Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen; Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1/2003
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 Mediaworks Hungary Zrt.Mediaworks Hungary: 50 Mio. HUF für Links auf geleakte Karte von Parteianhängern UngarnDatenschutz 140.706 €

Die Nachrichtenportale Origo und Magyar Nemzet des Verlags verlinkten am 7. November 2025 auf eine von Unbekannten erstellte Karte mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geokoordinaten und politischer Präferenz von Tisza-Sympathisanten; Ripost zeigte ein Bild mit dem Namen der Karte. Die Datenschutzbehörde stellte vorsätzliche Verstöße gegen Art. 6 und 9 DSGVO fest, untersagte die erneute Verbreitung und verhängte 50 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch das Verlinken auf geleakte Daten ist eine eigene Verarbeitung – Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit geleakten personenbezogenen Daten in Redaktionen

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. b und f
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
26.05.2026

Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.04.2026 Gyldendal A/SGyldendal: Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von 685.000 Ex-Buchclubmitgliedern DänemarkDatenschutz Bußgeld

Der Verlag bewahrte Daten von rund 685.000 ehemaligen Buchclub-Mitgliedern in einer „passiven Datenbank“ auf, bei rund 395.000 mehr als zehn Jahre nach dem Austritt, ohne Löschregeln. Datatilsynet hatte 2022 ein Bußgeld von 1 Mio. DKK empfohlen; der Fall wurde am 14.04.2026 mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen, dessen Höhe in der Quelle nicht genannt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch „passive“ Altbestände brauchen ein Löschkonzept – Speicherung ohne Zweck ist ein eigener Verstoß.

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 5 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperatives Verhalten; nur zwei Beschäftigte hatten Zugriff auf die passive Datenbank; Löschung nach dem Aufsichtsbesuch.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 Reddit, Inc.ICO: 14,47 Mio. Pfund gegen Reddit wegen Verarbeitung von Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 16,6 Mio. €

Die ICO verhängte gegen Reddit, Inc. eine Geldbuße von 14.472.500 Pfund. Nach den Feststellungen der Behörde setzte die Plattform keine belastbare Altersprüfung ein und hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren. Außerdem hatte Reddit nach Feststellung der ICO vor Januar 2025 keine Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Risiken für Kinder durchgeführt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 14.472.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Check24 GmbHBundeskartellamt: Check24 verzichtet auf Bestpreisklauseln gegenüber Energieversorgern DeutschlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte Verpflichtungszusagen der Check24 GmbH für bindend, mit denen das Vergleichsportal bei der Vermittlung von Strom- und Gasverträgen auf Preisparitätsklauseln verzichtet: Energieversorger dürfen ihre Tarife über andere Portale und den eigenen Vertrieb günstiger anbieten, ohne dass Vertragsbeziehung, Provision oder Platzierung davon abhängen (kein 'Dimming'). Das Amt hatte nach vorläufiger Beurteilung Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV und §§ 1, 19, 20 GWB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Führende Vermittlungsplattformen sollten auf Bestpreisklauseln verzichten; auch indirekte Hebel wie schlechtere Platzierung gelten als Paritätsvorgabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestpreis- und Paritätsklauseln in Vermittlungsverträgen

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Bedenken nach Art. 101, 102 AEUV, §§ 1, 19, 20 GWB (Az. B8-40/25)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
24.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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12.02.2026 DPG Media nv; Mediahuis nv; PPP Belgium bv; bpost nv (Kronzeuge)Presse-Konzession: 11,9 Mio. EUR für Absprache bei Ausschreibung der Zeitungszustellung BelgienKartelle und Absprachen 11,9 Mio. €

Damit bpost die staatliche Konzession für die Zeitungszustellung 2023–2027 erhielt, verzichtete der Konkurrent PPP auf ein Angebot und bekam im Gegenzug zusätzliche Zustellmengen von DPG Media und Mediahuis (Bid Rigging). Die Behörde verhängte im Vergleichsverfahren 3.786.574 EUR (DPG Media), 7.788.423 EUR (Mediahuis) und 323.486 EUR (PPP); bpost erhielt als Kronzeuge vollständige Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, wer sich an einer Ausschreibung beteiligt, sind Hardcore-Kartelle; Kronzeugen profitieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (BMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Code de droit économique Art. IV.1; AEUV Art. 101
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kronzeugenregelung (bpost Immunität; DPG Media und Mediahuis 50 % bzw. 40 % Ermäßigung) und 10 % Vergleichsnachlass.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Liga do Futebol Brasileiro (Libra), Clube de Regatas do Flamengo, Sociedade Esportiva Palmeiras u. a. (6 Organisationen)CADE: Fußballliga Libra und fünf Klubs zahlen 559.267,26 BRL wegen Gun Jumping BrasilienFusionskontrolle 90.565 €

Das Tribunal des CADE stellte fest, dass die Liga Libra als Gemeinschaftsunternehmen von Klubs zur gemeinsamen Vermarktung von Übertragungs- und Geschäftsrechten anmeldepflichtig war und vor der Freigabe umgesetzt wurde, und genehmigte einen Vergleich (Acordo em APAC) mit der Libra sowie Flamengo, Palmeiras, Santos, São Paulo und Grêmio über einen mutmaßlichen Geldbeitrag von 559.267,26 BRL. Die Beteiligten müssen die bereits vollzogenen Vorgänge binnen 60 Tagen anmelden und drei Jahre lang Änderungen ihrer Vermarktungsstrukturen melden; bei der konkurrierenden Liga FFU (früher LFU) wurde mangels erreichter Umsatzschwellen kein Verstoß festgestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Vereine und Verbände, die Rechte gemeinsam vermarkten, können ein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen bilden und müssen vor dem Start die Freigabe einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gemeinsame Rechtevermarktung als anmeldepflichtiges Gemeinschaftsunternehmen

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 559.267,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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04.02.2026 MediaLab.AI, Inc.ICO: 247.590 Pfund gegen Imgur-Betreiber MediaLab wegen Kinderdaten ohne Altersprüfung Vereinigtes KönigreichDatenschutz 287.361 €

Die ICO verhängte gegen MediaLab.AI, Inc., die bis 30. September 2025 die Plattform Imgur im Vereinigten Königreich betrieb, eine Geldbuße von 247.590 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO ließ Imgur Kinder unter 13 Jahren nach eigener Darstellung unter elterlicher Aufsicht zu und stützte sich auf Einwilligung als Rechtsgrundlage, hatte aber keine Möglichkeit, das Alter der Nutzer festzustellen und damit die erforderliche elterliche Einwilligung einzuholen. Die ICO sah daher keine wirksame Rechtsgrundlage und stellte zudem das Fehlen einer Datenschutz-Folgenabschätzung fest (Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6, 8 und 35 UK GDPR; section 155(1)(a) DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 247.590 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr KanadaIrreführende Werbung und Preisangaben 24 Mio. €

Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.

Behörde / Gericht
Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Disney Worldwide Services, Inc. und Disney Entertainment Operations LLCDisney: 10 Mio. USD wegen falsch gekennzeichneter Kindervideos auf YouTube USAWerbung und Einwilligung 8,48 Mio. €

Das Bundesbezirksgericht für den Central District of California hat auf Klage des U.S. Department of Justice im Auftrag der FTC eine Anordnung gegen zwei Disney-Gesellschaften erlassen. Disney soll kindgerichtete Videos auf YouTube nicht als „Made for Kids“ gekennzeichnet haben, weil es die Einstufung nur kanalweise vornahm; dadurch konnten über YouTube Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Information und Einwilligung der Eltern erhoben und für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Disney zahlt eine Zivilstrafe von 10.000.000 USD und muss ein Programm zur Prüfung und Kennzeichnung der Zielgruppe seiner Videos einrichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Inhalte über fremde Plattformen verbreitet, bleibt für deren Datenschutz-Einstellungen verantwortlich – Voreinstellungen auf Kanalebene müssen je Inhalt geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kinderdatenschutz bei Inhalten auf Drittplattformen; Pflege von Plattform-Einstellungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice, Anordnung des U.S. District Court for the Central District of California
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
COPPA Rule, 16 C.F.R. Part 312; Children's Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6502(c), 6505(d); Verfahren nach 15 U.S.C. §§ 45(m)(1)(A), 53(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.12.2025

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 XEU-Kommission: 120 Mio. Euro DSA-Bußgeld gegen X wegen blauem Haken und Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten 120 Mio. €

Erste Nichteinhaltungsentscheidung nach dem Digital Services Act: Die Kommission verhängte 120 Mio. Euro gegen X, weil der kaufbare „verifiziert“-Haken Nutzer täuscht, das Werbearchiv wesentliche Angaben (Inhalt, Thema, Auftraggeber) vermissen lässt und Forschenden der Zugang zu öffentlichen Daten verwehrt wird. X muss binnen 60 bzw. 90 Arbeitstagen Abhilfe bzw. einen Aktionsplan vorlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verifikations- und Vertrauenssymbole dürfen nur verwendet werden, wenn tatsächlich geprüft wird – sonst gelten sie als irreführendes Design.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA), Art. 25 Abs. 1, Art. 39, Art. 40 Abs. 12
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
05.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.12.2025 TikTokTikTok: verbindliche DSA-Zusagen für ein vollständiges Werbearchiv EU-EbenePlattformpflichten Anordnung

Nach vorläufigen Feststellungen vom Mai 2025, dass TikToks Werbearchiv nicht den Anforderungen des Digital Services Act genügt, erklärte die Kommission Zusagen für verbindlich: vollständige Anzeigeninhalte samt Links, Aktualisierung binnen 24 Stunden, Angabe der Targeting-Kriterien mit aggregierten Reichweitedaten und bessere Suchfunktionen. Die Umsetzung muss je nach Zusage binnen 2 bis 12 Monaten erfolgen; Verstöße gegen die Zusagen gelten als DSA-Verstoß.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbearchive sind eine eigenständige Plattformpflicht – sie müssen vollständig, zeitnah und durchsuchbar sein, nicht nur formal vorhanden.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065): Pflicht zum Werbearchiv; verbindliche Zusagen nach Art. 71
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz –

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.11.2025 Jam City, Inc.Jam City: 1,4 Mio. USD in Kalifornien wegen fehlender Opt-outs in 21 Spiele-Apps USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,22 Mio. €

Auf Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts hat der Superior Court in Los Angeles ein Vergleichsurteil gegen den Entwickler von Mobile-Games Jam City erlassen. Nach den Ermittlungen bot Jam City in keiner seiner 21 Apps eine dem California Consumer Privacy Act (CCPA) entsprechende Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zu widersprechen, und einige Spiele gaben Daten von Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren ohne deren ausdrückliche Einwilligung weiter. Jam City zahlt 1.400.000 USD, muss Widerspruchsmöglichkeiten in den Apps anbieten, Daten unter 16-Jähriger nur mit Opt-in verkaufen oder weitergeben und die Empfänger zur Löschung solcher Daten auffordern. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Apps Daten für Werbung weitergibt, muss den Widerspruch dort ermöglichen, wo die Daten anfallen – direkt in der App.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerspruchsrecht gegen Datenverkauf in Apps; Schutz Minderjähriger bei Werbe-Tracking

Behörde / Gericht
Superior Court of California, County of Los Angeles, auf Klage des Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Cal. Civ. Code § 1798.100 ff.; Zahlung nach Cal. Civ. Code § 1798.199.90
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2025

Originalbetrag 1.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.10.2025 MM Grupp OÜKinokette MM Grupp (Apollo) übernahm Forum Cinemas ohne Freigabe – 7,5 Mio. Euro LitauenFusionskontrolle 7,51 Mio. €

Die estnische Muttergesellschaft der Apollo-Kinos erwarb 2021 die Kontrolle über Forum Cinemas Lithuania, bevor die angemeldete Fusion freigegeben war, und integrierte die Kinos in Vilnius und Kaunas in ihr Netz, obwohl die Behörde vorläufig Wettbewerbsbedenken geäußert hatte. Buße 7.507.930 Euro (0,8 % des konsolidierten Weltumsatzes) und Pflicht, den Verstoß binnen sechs Monaten zu beenden. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kein Vollzug vor Freigabe: Auch Umstrukturierungen und Verpachtungen können einen verbotenen Vorabvollzug darstellen.

Behörde / Gericht
Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Konkurencijos įstatymas (Vollzugsverbot bei Zusammenschlüssen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
30.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.10.2025 Twitter International Unlimited CompanyCNMV: 5 Mio. Euro gegen Twitter International wegen ungeprüfter Finanzwerbung SpanienKapitalmarkt und Finanzaufsicht 5 Mio. €

Die CNMV verhängte gegen Twitter International Unlimited Company eine Geldbuße von 5.000.000 Euro wegen einer fortgesetzten sehr schweren Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht. Das Unternehmen prüfte bei den Anzeigen, die die CNMV in einem Ersuchen vom 8. November 2023 aufgeführt hatte, nicht, ob der Werbende Quantum AI in Spanien Wertpapierdienstleistungen erbringen durfte oder auf Warnlisten der CNMV oder ausländischer Aufsichtsbehörden stand; es verzichtete auf Rechtsbehelfe im Verwaltungsweg.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Online-Plattformen, die Werbung für Finanzdienstleistungen ausspielen, müssen prüfen, ob der Werbende zugelassen ist und nicht auf Warnlisten der Aufsicht steht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfpflichten von Plattformen bei Finanzwerbung

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Art. 290.1.n) i. V. m. Art. 290.2.f) Ley 6/2023 de los Mercados de Valores y de los Servicios de Inversión
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.10.2025 Incruit CorporationIncruit: 463 Mio. KRW nach erneutem Datenleck bei 7,3 Mio. Jobsuchenden SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 278.912 €

Angreifer infizierten im Januar 2025 den Arbeitsrechner eines Beschäftigten des Online-Stellenportals Incruit mit Schadsoftware, übernahmen dessen Datenbankzugang und leiteten bis Februar 2025 Daten aller 7.275.843 Mitglieder sowie 54.475 gespeicherte Lebensläufe, Anschreiben und Zeugniskopien ab (insgesamt 438 GB). Trotz auffälliger Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten bemerkte das Unternehmen den Abfluss erst durch eine Erpressungsnachricht; bereits im Juli 2023 war es wegen mangelhafter Zugriffskontrollen sanktioniert worden. Die Behörde verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 463.000.000 KRW und ordnete die Benennung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten sowie einen Plan zur Vermeidung weiterer Vorfälle und zur Unterstützung der Betroffenen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach einem ersten Vorfall nur punktuell nachbessert, riskiert eine höhere Strafe – Datenbankzugriffe außerhalb der Geschäftszeiten müssen Alarm auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schadsoftware auf Arbeitsplatzrechnern und Erkennung ungewöhnlicher Zugriffe

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29; Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Minderung um 55 %, weil kein Vorteil erzielt wurde und das Unternehmen ein mittleres Unternehmen nach dem koreanischen KMU-Rahmengesetz ist, sowie um weitere 20 % wegen Kooperation, Abhilfe und Selbstregulierung; Erhöhung um 65 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren und der Sanktion vom Juli 2023.
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten (CPO) neu zu benennen und seine Verantwortung klar festzulegen.
Veröffentlicht
23.10.2025

Originalbetrag 463.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.10.2025 WhatsApp Ireland Limited (Dienst „Channels“) und PinterestWhatsApp (Kanäle) und Pinterest: als „terroristischen Inhalten ausgesetzt“ eingestuft IrlandPlattformpflichten Anordnung

Nachdem beide Hostingdienste binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten, stufte Coimisiún na Meán sie nach der TCO-Verordnung als terroristischen Inhalten ausgesetzt ein. Sie müssen spezifische Schutzmaßnahmen ergreifen und binnen drei Monaten darüber berichten; die Behörde prüft deren Wirksamkeit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wiederholte Entfernungsanordnungen lösen bei Plattformen zusätzliche, überwachte Präventionspflichten aus – Content-Moderation muss darauf vorbereitet sein.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.09.2025 TikTok Pte. Ltd.Kanadische Aufsichten: TikTok schützte Kinderdaten unzureichend KanadaWerbung und Einwilligung Sonstiges

Die gemeinsame Untersuchung ergab, dass jährlich Hunderttausende Kinder trotz Mindestalter 13 die Plattform nutzten und TikTok ohne wirksame Einwilligung Daten auch für Profilbildung und Werbung verarbeitete. TikTok sagte bessere Altersprüfung und verständlichere Datenschutzhinweise zu und stellte schon während der Untersuchung gezielte Werbung an unter 18-Jährige weitgehend ein (außer nach groben Kategorien wie Sprache und ungefährem Ort).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen genügen nicht – Plattformen brauchen wirksame Altersprüfung und kindgerechte Transparenz.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada gemeinsam mit den Aufsichten von Québec, British Columbia und Alberta
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
PIPEDA und Datenschutzgesetze für den Privatsektor von Québec, British Columbia und Alberta
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.09.2025 GoogleGoogle: 2,95 Mrd. EUR Geldbuße wegen Selbstbevorzugung in der Werbetechnologie EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 2,95 Mrd. €

Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission missbrauchte Google spätestens seit 2014 seine beherrschende Stellung bei Publisher-Ad-Servern (DFP) und bei Einkaufstools für programmatische Werbung (Google Ads, DV360), indem es die eigene Anzeigenbörse AdX bevorzugte, etwa durch Vorabinformation über das beste Konkurrenzgebot. Neben der Geldbuße von 2,95 Mrd. EUR ordnete die Kommission an, die Selbstbevorzugung zu beenden und Maßnahmen gegen die Interessenkonflikte entlang der Adtech-Lieferkette vorzuschlagen; frühere Missbrauchsbußgelder gegen Google wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf mehreren Stufen einer Wertschöpfungskette tätig und marktbeherrschend ist, muss eigene Dienste gegenüber Konkurrenten gleich behandeln und Interessenkonflikte organisatorisch auflösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Selbstbevorzugung eigener Dienste durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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04.09.2025 A*** GmbH (Werbeagentur, im Bescheid pseudonymisiert)Österreichische Werbeagentur: 870 EUR – Hinweis auf Sicherheitslücke als Spam abgetan ÖsterreichMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 870 €

Über einen ungeschützten Entwicklungsserver der Werbeagentur waren Kundendaten (u. a. Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern) abrufbar. Eine Mitarbeiterin hielt den ersten Hinweis eines Externen im Januar 2025 für Spam; erst ein zweiter Hinweis im Februar erreichte die Geschäftsführung, die die Lücke schloss, den Vorfall aber erst am 2. Mai 2025 nach Aufforderung der DSB meldete. Die Behörde rechnete das Verhalten der Mitarbeiterin dem Unternehmen zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Hinweise auf Sicherheitslücken brauchen einen klaren Eingangskanal – was im Spam landet, gilt trotzdem als bekannt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hinweise auf Sicherheitslücken erkennen und eskalieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 1 iVm Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Keine früheren Verstöße und Mitwirkung im Verfahren; Lücke nach dem zweiten Hinweis sofort geschlossen, Beschäftigte nachträglich geschult.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang FrankreichCookies und Tracking 325 Mio. €

Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.08.2025 Nol Universe Co., Ltd. (Yanolja), Yeogi Eottae CompanyBuchungsplattformen Yanolja und Yeogi Eottae ließen bezahlte Rabattcoupons verfallen SüdkoreaMissbrauch von Marktmacht 954.488 €

Die beiden führenden Plattformen für Unterkunftsbuchungen verkauften kleinen und mittleren Beherbergungsbetrieben Werbepakete, deren Preis Rabattcoupons für Gäste enthielt, und ließen nicht eingelöste Coupons ohne Ausgleich verfallen (Yanolja am Ende der Vertragslaufzeit, Yeogi Eottae durch eine Gültigkeit von nur einem Tag). Die KFTC wertete dies als Missbrauch einer überlegenen Verhandlungsposition, erließ Abhilfe- und Mitteilungsanordnungen und verhängte Geldbußen von insgesamt 1.540 Mio. KRW: 540 Mio. KRW gegen Nol Universe (Yanolja) und 1.000 Mio. KRW, den gesetzlichen Höchstbetrag der Pauschalbuße, gegen Yeogi Eottae.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen dürfen Leistungen, die Partner bereits bezahlt haben, nicht durch einseitige Verfallsregeln entwerten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber abhängigen Geschäftspartnern auf Plattformen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 45 Abs. 1 Nr. 6 MRFTA i. V. m. Art. 52 und Anhang 2 Nr. 6 lit. d Durchführungsverordnung (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 1.540.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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12.08.2025 Vend Marketplaces ASA (vormals Schibsted ASA)Vend Marketplaces (ex Schibsted): 10 Mio. NOK für Insiderinfos im Analystengespräch NorwegenMarktmissbrauch und Insiderhandel 840.774 €

Der börsennotierte Betreiber von Onlinemarktplätzen führte vom 25. bis 31. März 2025 Einzelgespräche mit 19 Analysten vor der Stillhalteperiode („pre-close calls“) und sagte in einem aufgezeichneten Gespräch, der Konsens für das erste Quartal und das Gesamtjahr 2025 sei zu hoch, ergänzt um Erwartungen zu einzelnen Geschäftsbereichen; der Analyst senkte danach seine EBITDA-Schätzung, die Aktie fiel am 26. März um 10 %. Das Finanstilsynet wertete dies als unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und verhängte 10.000.000 NOK; erschwerend berücksichtigte es, dass Vend seine vorbereitete Liste mit Gesprächspunkten zunächst nicht vorgelegt hatte. Vend kündigte an, das Bußgeld zu akzeptieren, und hat beschlossen, Analystengespräche vor Stillhalteperioden einzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pre-close Calls sind kein geschützter Raum: Einschätzungen zum Analystenkonsens oder zum laufenden Quartal gehören, wenn überhaupt, in eine Börsenmitteilung an alle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Insiderinformationen in Investor-Relations- und Analystengesprächen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet (Norwegen)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 14 lit. c i. V. m. Art. 10 MAR; verdipapirhandelloven § 3-1 und § 21-1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
20.08.2025

Originalbetrag 10.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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01.07.2025 Healthline Media LLCKalifornien: 1,55 Mio. $ gegen Healthline wegen Weitergabe krankheitsbezogener Artikeltitel USA, CACookies und Tracking 1,31 Mio. €

Das Gesundheitsportal gab trotz Widerspruchs weiter Daten an Werbepartner und übermittelte Artikeltitel, die auf Diagnosen schließen lassen, für zielgerichtete Werbung; das Consent-Banner stoppte das Tracking nicht. Zudem fehlten vorgeschriebene Vertragsklauseln mit Werbepartnern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Consent-Banner technisch testen: Wenn die Ablehnung Tracking nicht wirklich abschaltet, ist das irreführend und rechtswidrig.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Unfair Competition Law
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
01.07.2025

Originalbetrag 1.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2025.

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12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem PolenGefälschte Bewertungen 6,66 Mio. €

Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.

Behörde / Gericht
Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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02.05.2025 TikTok Technology LimitedDPC: 530 Mio. Euro gegen TikTok wegen Datenzugriffen aus China IrlandInternationale Datentransfers 530 Mio. €

TikTok ließ Beschäftigte in China per Fernzugriff auf Daten europäischer Nutzer zugreifen, ohne zu prüfen und nachzuweisen, dass Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gegenüber chinesischen Behördenzugriffen sichern; zudem informierte es Nutzer unzureichend. Die DPC verhängte 530 Mio. Euro und ordnete an, die Übermittlungen binnen sechs Monaten rechtskonform zu gestalten oder auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung – ohne dokumentierte Transferfolgenabschätzung drohen Bußgeld und Stopp.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1, Art. 13 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.05.2025

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23.04.2025 MetaDMA: 200 Mio. Euro gegen Meta wegen „Consent or Pay“-Modell EU-EbenePlattformpflichten 200 Mio. €

Meta bot Nutzern von Facebook und Instagram zwischen März und November 2024 nur die Wahl zwischen Einwilligung in die Datenzusammenführung für personalisierte Werbung und einem Bezahlabo. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die DMA-Pflicht, eine gleichwertige, weniger datenintensive Alternative anzubieten, und verhängte 200 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein binäres „Zustimmen oder Zahlen“ genügt nicht, wenn das Gesetz eine gleichwertige Option mit weniger Datenverarbeitung verlangt.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2022/1925 (DMA), Einwilligung zur Datenzusammenführung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.04.2025
Quellen

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16.04.2025 Il Sole 24 Ore S.p.A. (Radio 24)AGCOM: 150.000 EUR gegen Il Sole 24 Ore wegen Hassrede in einer Radio-24-Sendung ItalienSonstiges 150.000 €

In der Radiosendung „La Zanzara“ vom 28. November 2024 äußerte ein Gast Sätze über Muslime, die AGCOM als geeignet ansah, Hass und Diskriminierung gegen eine Personengruppe zu verbreiten; die Moderation habe die Wirkung nicht wirksam verhindert. Die Behörde verhängte gegen die Senderbetreiberin das Fünffache des Mindestbetrags, 150.000 EUR; die spätere Distanzierung in einer Folgesendung und die ab dem 13. Dezember 2024 erfolgte Löschung der Passagen schwächten den Verstoß nach ihrer Auffassung nur teilweise ab und minderten die Sanktion nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender müssen Live-Formate so moderieren, dass hetzerische Aussagen von Gästen sofort eingeordnet und nicht weiterverbreitet werden.

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 30 D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi); Art. 4 Abs. 2 lit. a und c des AGCOM-Reglements zum Schutz der Grundrechte der Person (Delibera 37/23/CONS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
16.04.2025

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21.03.2025 BT, IMG, ITV, BBC (Sky Kronzeuge)CMA: 4,24 Mio. £ gegen BT, IMG, ITV und BBC wegen Absprachen über Freelancer-Honorare Vereinigtes KönigreichKartelle und Absprachen 5,06 Mio. €

Sportsender und Produktionsfirmen tauschten in 15 Fällen sensible Informationen über Tagessätze und Honorarerhöhungen für freiberufliche Kameraleute und Tontechniker aus, um die Bezahlung abzustimmen. Geldbußen: BT £1.738.453, IMG £1.737.820, BBC £424.165, ITV £339.918; Sky erhielt als Erstmelder Immunität.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch HR und Einkauf freier Mitarbeit unterliegen dem Kartellrecht – Gehalts- und Honorarinformationen dürfen nicht mit Wettbewerbern geteilt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Austausch über Gehälter und Honorare mit Wettbewerbern (Arbeitsmarkt)

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Chapter I Competition Act 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
20 % Settlement-Nachlass für alle; Leniency-Nachlässe für BT, IMG, ITV; Immunität für Sky
Veröffentlicht
21.03.2025

Originalbetrag 4.240.356 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

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06.03.2025 Polskie Radio – Regionalna Rozgłośnia w Szczecinie „Radio Szczecin” S.A.Polskie Radio Szczecin: 56.824 PLN wegen fehlender Datenschutzprüfung vor Veröffentlichung PolenDatenpannen und Datensicherheit 13.604 €

Nach einem Beitrag, durch den ein minderjähriges Opfer identifizierbar wurde, stellte eine Kontrolle fest, dass der Sender keine Risikoanalyse für die Redaktionsarbeit, keine Regeln zur Prüfung personenbezogener Daten vor Veröffentlichung und keine Verschlüsselung mobiler Datenträger hatte. Die Behörde verhängte 56.824 PLN; das Verwaltungsgericht Warschau wies die Klage am 18. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Redaktionen brauchen eine Datenschutzprüfung vor der Veröffentlichung – das Medienprivileg ersetzt keine technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Betroffener in Presseberichten; Verschlüsselung von Datenträgern

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO (DKN.5112.10.2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
11.03.2025

Originalbetrag 56.824 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2025.

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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

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03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware USAGefälschte Bewertungen Anordnung

Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.01.2025
Quellen

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31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 24,1 Mio. €

FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.12.2024 Techpump Solutions, S.L.CNMC: 308.529 Euro gegen Techpump wegen fehlender Altersprüfung auf Videoplattformen SpanienPlattformpflichten 308.529 €

Die CNMC verhängte gegen Techpump Solutions sieben Geldbußen von zusammen 308.529 Euro (fünfmal 44.829 und zweimal 42.192 Euro), weil sieben von dem Unternehmen betriebene Videoplattformen mit pornografischen Inhalten keine wirksame Altersverifikation hatten und Minderjährige sich durch bloße Selbstauskunft Zugang verschaffen konnten. Nach Angaben der CNMC behob das Unternehmen die Mängel trotz Aufforderungen nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit altersbeschränkten Inhalten brauchen eine echte Altersprüfung; eine bloße Selbstbestätigung per Klick genügt den spanischen Anforderungen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Jugendschutz und Altersverifikation auf Plattformen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Art. 89.1.e) und Art. 157.8 Ley 13/2022 General de Comunicación Audiovisual
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Autobutler ApSAutobutler: 7 Mio. DKK Vergleich wegen Festpreisen mit Hunderten Werkstätten DänemarkKartelle und Absprachen 938.174 €

Die Vermittlungsplattform für Werkstattaufträge Autobutler ApS zahlt nach einem gerichtlichen Vergleich vor dem See- und Handelsgericht eine Geldbuße von 7.000.000 DKK. Der Konkurrencerådet hatte im Juni 2023 festgestellt, dass Autobutler mindestens von März 2016 bis Oktober 2021 mit mehreren hundert Werkstätten feste Preise für bestimmte Leistungen in bestimmten Zeiträumen vereinbart hatte; Autobutler hatte dagegen geklagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Preise für ihre Anbieter festlegen oder koordinieren, können selbst Partei einer verbotenen Preisabsprache sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorgaben von Plattformen gegenüber ihren Anbietern

Behörde / Gericht
Sø- og Handelsretten (gerichtlicher Vergleich mit dem Konkurrencerådet)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 6 stk. 1, jf. stk. 2 nr. 1 og stk. 3; Art. 101 AEUV; Bußgeld nach § 23 b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Beendigung des Verfahrens.
Veröffentlicht
20.12.2024

Originalbetrag 7.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.12.2024 Meta Platforms Ireland LimitedIrland: 251 Mio. € gegen Meta wegen Datenpanne und mangelhafter Meldung IrlandDatenpannen und Datensicherheit 251 Mio. €

2018 nutzten Angreifer eine Lücke in der Funktion „Anzeigen aus Sicht von“ und erlangten Zugriff auf rund 29 Mio. Konten, davon etwa 3 Mio. im EWR. Die DPC verhängte 8 Mio. € (Art. 33 Abs. 3) und 3 Mio. € (Art. 33 Abs. 5) wegen unvollständiger Meldung und Dokumentation sowie 130 Mio. € und 110 Mio. € wegen Verstößen gegen Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 1 und 2).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenpannenmeldung muss vollständig sein und jede Panne intern nachvollziehbar dokumentiert werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 33 Abs. 3 und 5, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.12.2024 Meta Platforms, Inc.Meta: 50 Mio. AUD Zahlungsprogramm für australische Betroffene von Cambridge Analytica AustralienDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Zur Beendigung des seit März 2020 vor dem Federal Court geführten Zivilstrafverfahrens nahm der Australian Information Commissioner eine Verpflichtungszusage (enforceable undertaking) von Meta Platforms an, mit der Meta ein Zahlungsprogramm über 50 Mio. AUD für australische Facebook-Nutzer einrichtet, deren Daten an die App „This is Your Digital Life“ weitergegeben worden sein könnten. Die Behörde hatte Meta mutmaßlich schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen APP 6.1 und 11.1 vorgeworfen; die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Haftung, und das Verfahren wurde zurückgenommen. Nicht ausgeschöpfte Mittel fließen in den Bundeshaushalt; zusätzlich beteiligte sich Meta an den Verfahrenskosten der Behörde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen kontrollieren, welche Daten Drittanbieter-Apps über Nutzer und deren Kontakte abrufen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenzugriffe von Drittanbieter-Apps über Schnittstellen kontrollieren

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Regulatory Powers (Standard Provisions) Act 2014 (Cth) s 114; Vorwurf: Privacy Act 1988 (Cth) s 13G i. V. m. APP 6.1 und 11.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Laut Zusage lässt Meta Drittanbieter-Apps nicht mehr auf Daten von Facebook-Freunden zugreifen, die die App nicht selbst installiert und freigegeben haben, hat die abrufbaren Datenfelder verringert, feinere Berechtigungen eingeführt und prüft App-Entwickler regelmäßig.
Veröffentlicht
17.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.11.2024 Meta PlatformsMeta: 5 Mio. KRW, weil eine Instagram-Störung verspätet gemeldet wurde SüdkoreaMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 3.396 €

Nach einer rund 75-minütigen Anmeldestörung bei Instagram am 22.03.2024, die etwa 3,35 Mio. Nutzer in Korea betraf, meldete Meta Platforms den Vorfall trotz dreimaliger Nachfrage des Ministeriums erst 24 Stunden und 19 Minuten nach Beginn. Vorgeschrieben ist eine Meldung binnen 10 Minuten und ein schriftlicher Bericht binnen zwei Stunden; das Ministerium verhängte nach dem Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) ein Verwaltungsbußgeld von 5.000.000 KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Plattformbetreiber brauchen einen eingeübten Meldeprozess, damit Ausfälle innerhalb der gesetzlichen Minutenfristen bei der Aufsicht ankommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Melde- und Eskalationswege bei IT-Störungen

Behörde / Gericht
Ministry of Science and ICT (MSIT, 과학기술정보통신부)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Framework Act on Broadcasting and Communications Development (방송통신발전 기본법) Art. 38; Basisplan zum Management von Kommunikationsstörungen 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 5.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Netflix International B.V.AP: 4,75 Mio. Euro gegen Netflix wegen unzureichender Datenschutzinformation NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 4,75 Mio. €

Netflix informierte Kundinnen und Kunden zwischen 2018 und 2020 nicht ausreichend darüber, was mit ihren Daten geschieht, und die vorhandenen Informationen waren teils unübersichtlich. Die niederländische Aufsicht verhängte 4,75 Mio. Euro; Netflix hat die Datenschutzerklärung inzwischen überarbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen vollständig und verständlich sein – auch Auskünfte an Kunden müssen konkret statt pauschal ausfallen.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. c, e, f und Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 1 lit. a, c, d und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Datenschutzerklärung und Informationsangebot wurden nachträglich verbessert.
Veröffentlicht
18.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping kann ersatzfähiger Schaden sein (VI ZR 10/24) DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Daten sehr vieler Facebook-Nutzer waren von Unbekannten über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft, abgegriffen und später öffentlich verbreitet worden. Der BGH entschied, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über eigene Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO sein kann, ohne dass ein konkreter Missbrauch nachgewiesen sein muss; einen Ausgleich in einer Größenordnung von 100 Euro hielt er unter den Umständen des Falls für rechtlich unbedenklich. Die Sache ging u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen können Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch auslösen; bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.11.2024 MetaMeta: 797,72 Mio. EUR Geldbuße wegen Kopplung von Facebook Marketplace EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 797,7 Mio. €

Die Europäische Kommission stellte fest, dass Meta seine beherrschende Stellung bei persönlichen sozialen Netzwerken und bei Display-Werbung in sozialen Medien missbraucht hat: Der Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace war automatisch mit Facebook verbunden, und anderen Kleinanzeigenanbietern, die auf Facebook und Instagram werben, wurden unfaire Bedingungen auferlegt, die Meta die Nutzung ihrer werbebezogenen Daten für Marketplace erlaubten. Neben der Geldbuße von 797,72 Mio. EUR muss Meta das Verhalten abstellen und darf es nicht wiederholen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Plattformen dürfen Zusatzdienste nicht zwangsweise an ihr Kernprodukt koppeln und Daten von Werbekunden, die zugleich Wettbewerber sind, nicht für eigene Angebote verwerten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopplungsgeschäfte und Nutzung von Wettbewerberdaten durch marktbeherrschende Unternehmen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.11.2024 TikTok, X und Meta (Instagram)TikTok, X und Instagram: Irische Aufsicht verpflichtet zu Maßnahmen gegen Terrorinhalte IrlandPlattformpflichten Anordnung

Coimisiún na Meán stellte fest, dass die Dienste von TikTok, X und Meta (Instagram) terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, nachdem sie binnen zwölf Monaten mindestens zwei endgültige Entfernungsanordnungen von EU-Behörden erhalten hatten. Die Anbieter müssen spezifische Maßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte ergreifen und darüber berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen sollten Entfernungsanordnungen zentral erfassen – ab der zweiten binnen zwölf Monaten drohen behördlich überwachte Zusatzpflichten.

Behörde / Gericht
Coimisiún na Meán (irische Medien- und Online-Sicherheitsaufsicht)
Rechtsgebiet
KI und digitale Regulierung · Plattformpflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/784 (Terrorist Content Online Regulation): Einstufung als exponiert, spezifische Maßnahmen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.11.2024 Meta Platforms, Inc.Meta: 21,62 Mrd. KRW wegen sensibler Daten für Werbezwecke ohne Einwilligung SüdkoreaWerbung und Einwilligung 14,4 Mio. €

Meta Platforms, Inc. erhob über Facebook-Profile und das Nutzungsverhalten sensible Merkmale von rund 980.000 Nutzern in Korea – etwa Religion, politische Haltung oder gleichgeschlechtliche Ehe – und stellte daraus gebildete Werbethemen rund 4.000 Werbetreibenden zur Verfügung, ohne eine gesonderte Einwilligung einzuholen. Zudem lehnte Meta Auskunftsersuchen ohne berechtigten Grund ab und ließ eine nicht mehr genutzte Seite zur Kontowiederherstellung online, über die mit gefälschten Ausweisen Passwörter zurückgesetzt und Daten von zehn Nutzern abgegriffen wurden. Die Behörde verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 21.613.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 10.200.000 KRW (zusammen 21.623.200.000 KRW) sowie Abhilfeanordnungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Zielgruppen, die Religion, politische Haltung oder sexuelle Orientierung abbilden, beruhen auf sensiblen Daten und brauchen eine gesonderte Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sensible Daten in Werbe-Zielgruppen

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법, frühere Fassung) Art. 23(1), Art. 29, Art. 35(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.11.2024

Originalbetrag 21.623.200.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.10.2024 LinkedIn Ireland Unlimited CompanyDPC: 310 Mio. Euro gegen LinkedIn wegen verhaltensbasierter Werbung ohne Rechtsgrundlage IrlandWerbung und Einwilligung 310 Mio. €

LinkedIn wertete Daten seiner Mitglieder, auch solche von Dritten, für Verhaltensanalyse und zielgerichtete Werbung aus, ohne gültige Einwilligung; auch berechtigtes Interesse und Vertragserfüllung trugen nicht. Die DPC stellte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz fest, sprach eine Verwarnung aus, ordnete die Herstellung rechtmäßiger Zustände an und verhängte Geldbußen von insgesamt 310 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Profiling zu Werbezwecken tragen weder „berechtigtes Interesse“ noch der Nutzungsvertrag – ohne echte Einwilligung ist die Auswertung unzulässig.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6, Art. 13 Abs. 1 lit. c, Art. 14 Abs. 1 lit. c
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
24.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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26.09.2024 ein in Irland ansässiger Betreiber sozialer NetzwerkeIrland: 91 Mio. € gegen Betreiber sozialer Netzwerke wegen Passwörtern im Klartext IrlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 91 Mio. €

Der Plattformbetreiber speicherte Passwörter von Nutzern unverschlüsselt im Klartext in internen Systemen und meldete dies der DPC im März 2019. Die DPC stellte Verstöße gegen die Sicherheitspflichten (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1) sowie gegen Melde- und Dokumentationspflichten (Art. 33 Abs. 1 und 5) fest und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert oder geloggt – auch nicht in internen Systemen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 und 5
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Passwörter wurden nach Angaben der DPC nicht an externe Dritte offengelegt.
Veröffentlicht
27.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2026 · Direktlink

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23.09.2024 eine französische VerlagsgruppeWEKO verpflichtet eine französische Verlagsgruppe zu Inlandskonditionen für eine Schweizer Buchhändlerin (angefochten) SchweizMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Eine französische Verlagsgruppe verlangte von einer Schweizer Buchhändlerin für den Direktbezug in Frankreich deutlich höhere Einkaufspreise als dort üblich, obwohl die Buchhändlerin keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten hatte. Die WEKO sah darin einen Missbrauch relativer Marktmacht und verpflichtete die Verlagsgruppe, der Buchhändlerin bei Direktbezug die in Frankreich geltenden Verkaufs- und Rabattkonditionen zu gewähren, abzüglich zulässiger Mehrkosten für den Schweizer Markt; die Verfahrenskosten von 254'865 CHF trägt die Verlagsgruppe. Gegen den Entscheid war nach Angaben der WEKO (Stand März 2025) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit Einführung der relativen Marktmacht können auch ausländische Lieferanten verpflichtet werden, abhängigen Schweizer Abnehmern ihre Inlandskonditionen zu gewähren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Relative Marktmacht und Lieferverweigerung zu Auslandskonditionen

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 und 2 lit. g KG (relative Marktmacht), Art. 30 Abs. 1 KG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.09.2024 ein großer US-amerikanischer MessengerdienstUS-Messengerdienst: Anordnung zur Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für Südafrika SüdafrikaBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Anordnung

Die Behörde befand, dass die für Südafrika geltende überarbeitete Datenschutzrichtlinie des Messengerdienstes – anders als die europäische Fassung – keine ausreichenden Rechtsgrundlagen und Zwecke nannte, die Einwilligung durch Nutzungszwang nicht freiwillig war, die Weitergabe an Unternehmen des eigenen Konzerns und Dritte eine unzulässige Weiterverarbeitung darstellte und der Dienst weder die Dokumentationspflicht noch angemessene Sicherheitsmaßnahmen nachwies. Das Enforcement Notice vom 10. September 2024 verpflichtete den Anbieter u. a., die Richtlinie POPIA-konform zu überarbeiten, eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen und ein Risikoregister zu führen; eine vom Anbieter angestrengte gerichtliche Überprüfung wurde laut Behörde (Stand 13. November 2025) durch einen Vergleich über zusätzliche Transparenzinformationen beigelegt, der zum Gerichtsbeschluss gemacht werden soll.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Globale Datenschutzrichtlinien müssen je Rechtsordnung Rechtsgrundlagen und Zwecke benennen – eine Zustimmung als Nutzungsbedingung ist keine freiwillige Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Freiwillige Einwilligung und transparente Datenschutzhinweise

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 8, 9, 11, 13, 15, 17 und 19 Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA; Section 51 PAIA (Dokumentation)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink

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02.09.2024 ein britischer Anbieter von Online-Sportwetten und GlücksspielICO: Verwarnung für Online-Glücksspielanbieter wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichCookies und Trackinganonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Anbieter von Online-Sportwetten und Glücksspiel (Teil eines internationalen Glücksspielkonzerns) eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO setzte die Website des Anbieters zwischen Januar und März 2023 beim Aufruf Werbe-Cookies von Drittanbietern und verarbeitete so personenbezogene Daten der Besucher, bevor diese eingewilligt hatten. Die ICO sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und ohne wirksame Einwilligung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1)(a) und 7(1) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.09.2026 · Direktlink

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30.07.2024 ein niederländisches Online-HotelbuchungsportalSpanien: 413 Mio. € gegen Online-Hotelbuchungsportal wegen Missbrauchs gegenüber Hotels SpanienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 413,2 Mio. €

Das Buchungsportal, mit 70–90 % Marktanteil bei der Online-Hotelvermittlung in Spanien, erzwang unangemessene Bedingungen wie Preisparitätsklauseln und behinderte andere Online-Reisebüros über Rankingkriterien. Die CNMC verhängte 413,24 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Paritätsklauseln und Ranking-Vorteile für exklusive Partner sind bei marktbeherrschenden Plattformen hochriskant.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 LDC, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.07.2026 · Direktlink

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24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 206.580 €

Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Produktplatzierungen

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink

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15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 977.061 €

Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.07.2024

Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

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02.07.2024 eine litauische Second-Hand-PlattformSecond-Hand-Plattform zahlt 2,39 Mio. Euro wegen „Shadow Banning“ und Umgang mit Löschanträgen LitauenBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 2,39 Mio. €

Auf Beschwerden aus Frankreich und Polen stellte die VDAI fest, dass die Second-Hand-Plattform Löschanträge ablehnte, wenn Nutzer keinen „konkreten Grund“ nach Art. 17 DSGVO nannten, Nutzer ohne deren Wissen per „Shadow Banning“ ausbremste und die Bearbeitung von Auskunftsanträgen nicht nachweisen konnte. Buße 2.385.276 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Heimliche Nutzerbeschränkungen sind intransparent – und Löschanträge dürfen nicht an Formalien wie einer Begründungspflicht scheitern.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

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02.07.2024 ein internationaler Social-Media-KonzernANPD stoppt vorläufig KI-Training eines Social-Media-Konzerns mit Daten brasilianischer Nutzer BrasilienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert Anordnung

Der Conselho Diretor der ANPD ordnete als Präventivmaßnahme an, dass der Konzern in Brasilien den Teil der neuen Datenschutzrichtlinie zur Nutzung personenbezogener Daten für das Training generativer KI aussetzt und diese Verarbeitung in allen Produkten des Konzerns, auch für Personen ohne Nutzerkonto, sofort stoppt; für jeden Tag der Nichtbefolgung drohte ein Zwangsgeld von 50.000 BRL. Die Behörde sah Anzeichen für eine fehlende geeignete Rechtsgrundlage, unzureichende Transparenz, Hürden bei der Ausübung von Betroffenenrechten und fehlende Schutzvorkehrungen für Daten von Kindern und Jugendlichen. Nach einem Überprüfungsantrag hielt die ANPD die Maßnahme im Juli 2024 aufrecht und setzte sie Ende August 2024 aus, nachdem sie einen Compliance-Plan des Konzerns genehmigt hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer vorhandene Nutzerdaten für KI-Training verwenden will, muss Rechtsgrundlage, Information und Widerspruchsmöglichkeiten vorab belastbar klären.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz beim Training generativer KI mit Nutzerdaten

Behörde / Gericht
Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Conselho Diretor
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 52 III und Art. 54 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Art. 45 Lei nº 9.784/1999; Art. 26 IV Decreto nº 10.474/2020 (Präventivmaßnahme)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

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26.06.2024 ein italienisches AnimationsunternehmenOFAC: 538.000 US-Dollar Vergleich mit italienischem Animationsstudio wegen Zahlungen an ein nordkoreanisches Animationsstudio USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargosanonymisiert 503.321 €

Ein römisches Animationsunternehmen zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 538.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC überwies das Unternehmen zwischen Mai 2019 und November 2021 rund 537.939 US-Dollar an ein staatliches nordkoreanisches Animationsstudio für ausgelagerte Zeichenarbeiten. Dadurch verarbeiteten US-Finanzinstitute Überweisungen, an denen die nordkoreanische Regierung ein gesperrtes Interesse hatte, und erbrachten Finanzdienstleistungen für Nordkorea. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 725.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.06.2024

Originalbetrag 538.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink

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19.06.2024 eine spanische VerwertungsgesellschaftCNMC: 6,39 Mio. Euro gegen Verwertungsgesellschaft wegen Tarifmissbrauchs bei Radio und TV SpanienMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 6,39 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen die Verwertungsgesellschaft wegen zweier Missbräuche ihrer beherrschenden Stellung bei der Lizenzierung von Musik- und audiovisuellen Rechten an Radio- und Fernsehsender Geldbußen von zusammen 6.387.819 Euro (3.954.364 und 2.433.455 Euro). Die Tarife nach tatsächlicher Nutzung waren so hoch angesetzt, dass die Sender praktisch auf Pauschaltarife angewiesen waren; zudem stellte die Verwertungsgesellschaft ihr Musikrepertoire als universell dar und bot Freistellungen gegenüber Ansprüchen Dritter an, was den Wechsel zu konkurrierenden Verwertern erschwerte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter müssen echte Wahlmöglichkeiten zwischen Tarifmodellen bieten und dürfen Kunden nicht durch Pauschalpreise und Freistellungszusagen von Wettbewerbern fernhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tarifgestaltung marktbeherrschender Anbieter

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.06.2026 · Direktlink

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05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis KanadaIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 2,22 Mio. €

Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preiswerbung und Pflichtgebühren

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
Veröffentlicht
05.06.2024

Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

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21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren ItalienInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

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16.04.2024 ein dänischer AußenwerbungsanbieterDänischer Außenwerbungsanbieter: 6 Mio. DKK für abgestimmte Rabatte bei Außenwerbung DänemarkKartelle und Absprachenanonymisiert 804.193 €

Der Außenwerbungsanbieter hat ein strafrechtliches Bußgeld von 6.000.000 DKK angenommen. Das Unternehmen hatte von September 2008 bis Ende 2010 mit einem Wettbewerber schriftlich einheitliche Rabattsätze (Mediaprovision, Informationsvergütung, Sicherheitsleistung, Barrabatt) für den Verkauf von Außenwerbeflächen vereinbart und die abgestimmten Sätze bis April 2015 weiter angewandt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch nach dem Ende einer schriftlichen Absprache bleibt das Weiterverwenden der abgestimmten Konditionen ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachwirkung von Absprachen: Fortführung abgestimmter Konditionen

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) nach Anzeige des Konkurrencerådet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven § 23 stk. 1 nr. 1 og 14, stk. 4, jf. § 6 stk. 1 og 3; Art. 101 Abs. 1 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Durchgängiges Eingeständnis der ersten Phase (2008–2010) und nachträgliches Eingeständnis der zweiten Phase (2011–2015).
Veröffentlicht
18.04.2024

Originalbetrag 6.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.04.2026 · Direktlink

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28.03.2024 ein japanischer InternetkonzernInternetkonzern: förmliche Empfehlung nach Datenabfluss über infizierten Dienstleister-PC JapanDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Nachdem der Arbeits-PC eines Beschäftigten beim südkoreanischen Sicherheitsdienstleister des Unternehmens mit Schadsoftware infiziert worden war, griffen Unbefugte vom 14. September bis 27. Oktober 2023 auf Systeme zu; Daten von rund 520.000 Personen (Nutzer des Messengerdienstes, Geschäftspartner, Beschäftigte) flossen ab oder waren gefährdet. Die Behörde sprach wegen unzureichender organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (Art. 23 APPI) eine förmliche Empfehlung nach Art. 148 Abs. 1 APPI aus und verlangte Berichte bis März 2025; wegen der möglichen Offenlegung von Nutzerkennungen (GUID) bei der Auktionsplattform des Konzerns erging zusätzlich eine Anleitung (指導) nach Art. 147.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systemzugänge von Dienstleistern gehören zur eigenen Sicherheitsverantwortung; ein infizierter Rechner beim Dienstleister darf nicht zum Einfallstor werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schadsoftware und Zugriffsrechte von Dienstleistern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 148 Abs. 1 i. V. m. Art. 23; Art. 147
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2026 · Direktlink

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21.03.2024 ein estnischer VerlagEstland: Anordnung gegen Verlag wegen Warenkorb-Erinnerungsmails ohne Einwilligung EstlandWerbung und Einwilligunganonymisiert Anordnung

Die Andmekaitse Inspektsioon verpflichtete den Verlag mit einer Anordnung samt Zwangsgeldandrohung von 2.500 EUR je nicht erfülltem Punkt, Erinnerungsmails zu abgebrochenen Bestellungen nur noch mit vorheriger Einwilligung und mit Abmeldemöglichkeit zu versenden und schon bei der Erhebung von Kontaktdaten eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Daten aus nicht abgeschlossenen Bestellungen darf der Verlag nicht weiter speichern und musste bereits gespeicherte löschen; Anlass war eine Beschwerde über das fehlende Einwilligungsfeld im Abo-Bestellformular.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erinnerungen an abgebrochene Warenkörbe sind Direktwerbung und brauchen eine wirksame Einwilligung samt Abmeldelink.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung für E-Mail-Marketing im Onlineshop

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, Art. 58 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 lit. f, g DSGVO; §§ 56, 58 Isikuandmete kaitse seadus; § 103^1 Abs. 3 Nr. 1 und § 133 Abs. 4 Elektroonilise side seadus
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.03.2026 · Direktlink

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15.03.2024 ein US-Internetkonzern und seine TochtergesellschaftenInternetkonzern: 250 Mio. EUR für Bruch von Zusagen zum Presse-Leistungsschutzrecht FrankreichMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 250 Mio. €

Der Konzern hielt mehrere der 2022 für verbindlich erklärten Zusagen zu Verhandlungen mit Presseverlagen und Nachrichtenagenturen nicht ein: Die Vergütungsangebote beruhten nicht auf transparenten Kriterien, nötige Informationen fehlten, die Vergütungsgrundlage wurde verkleinert und der Treuhänder erhielt nicht alle Informationen. Zudem nutzte der Konzern Presseinhalte für seinen KI-Dienst (inzwischen umbenannt), ohne die Verlage zu informieren oder ihnen einen gesonderten Widerspruch zu ermöglichen. Der Konzern bestritt die Vorwürfe nicht; die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 250 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber einer Wettbewerbsbehörde sind verbindlich und müssen auch bei neuen Produkten wie KI-Diensten mitgedacht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung von Zusagen gegenüber Behörden; Nutzung fremder Inhalte für KI

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. L. 464-3 Code de commerce (Nichteinhaltung der 2022 für verbindlich erklärten Zusagen); Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren; der Konzern bestritt die Vorwürfe nicht und bot Abhilfemaßnahmen an.
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.03.2026 · Direktlink

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06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 1,35 Mio. €

AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
12.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink

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05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 10 Mio. €

Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

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13.02.2024 ein südafrikanischer AußenwerbeanbieterCompetition Tribunal: 2,7 Mio. ZAR gegen Außenwerbeanbieter wegen Branchen-Verhaltenskodex SüdafrikaKartelle und Absprachenanonymisiert 133.771 €

Die Mitglieder eines Außenwerbungsverbands hatten laut Competition Commission von etwa 2004 bis 2018 in einem Verhaltenskodex einheitliche Stornogebühren (75 % des Restvertrags), Gutschriften bei mangelhafter Beleuchtung, Entgelte bei verspäteter Materiallieferung und Gebühren für das Entfernen von Plakaten festgelegt (Festsetzung von Preisen und Geschäftsbedingungen). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt die Außenwerbesparte eines Medienunternehmens 2.717.950 ZAR in zwölf Raten und stellt zehn kleinen Unternehmen in Hand historisch benachteiligter Personen kostenlose Werbeleistungen im Wert von 1.358.976 ZAR bereit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Verbandskodex, der Gebühren und Vertragsbedingungen für alle Mitglieder festlegt, kann eine Preisabsprache sein; Verbandsarbeit gehört unter kartellrechtliche Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrisiken in Verbänden und Branchenkodizes

Behörde / Gericht
Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
Veröffentlicht
13.02.2024

Originalbetrag 2.717.950 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2026 · Direktlink

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29.12.2023 ein irischer InternetdienstleisterCNIL: 10 Mio. EUR gegen Internetdienstleister wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 10 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen einen irischen Internetdienstleister eine Geldbuße von 10.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés, weil beim Aufruf seines Webportals mindestens 20 Werbe-Cookies ohne vorherige Einwilligung gesetzt wurden und Nutzer, die ihre Cookie-Einwilligung zurücknehmen wollten, mit dem Hinweis auf den Verlust des Zugangs zu seinem E-Mail-Dienst davon abgehalten wurden. Anlass waren 27 Beschwerden aus den Jahren 2019 und 2020; der Conseil d'État wies die Klage des Unternehmens am 7. Oktober 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Cookie-Einwilligung darf nicht mit dem Verlust eines anderen Dienstes wie des E-Mail-Postfachs verknüpft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Einwilligung und ihr Widerruf

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
18.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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29.12.2023 ein kleines französisches Online-Marketing-UnternehmenGewinnspiel-Formulare: CNIL-Bußgeld gegen Marketingfirma vom Conseil d’État gesenkt FrankreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 50.000 €

Die CNIL verhängte gegen ein kleines französisches Online-Marketing-Unternehmen, Betreiberin von Gewinnspiel- und Produkttest-Websites, eine Geldbuße von 75.000 EUR und eine Anordnung, weil ihre Formulare keine freie und eindeutige Einwilligung in die Weitergabe von Kontaktdaten an Werbepartner einholten und kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten bestand (Art. 6 und 30 DSGVO). Der Conseil d'État hielt einen Teil des Vorwurfs nach Art. 6 DSGVO nicht für tragfähig und setzte die Geldbuße am 20. Mai 2026 auf 50.000 EUR herab; die Beanstandung der missverständlich beschrifteten Schaltflächen bestätigte er.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schaltflächen für Zustimmung und Weiterklicken müssen die Wahl klar erkennen lassen; ein Button „nächster Schritt“ neben „Ich akzeptiere“ genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung von Einwilligungsformularen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 und 30 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
30.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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29.12.2023 zwei Hongkonger EssenslieferplattformenZwei Essenslieferplattformen lockern Exklusivbindung ihrer Partnerrestaurants HongkongKartellrecht und Wettbewerbanonymisiert Anordnung

Die Competition Commission nahm am 29.12.2023 Verpflichtungszusagen zweier Essenslieferplattformen an – der Hongkonger Gesellschaft der ersten Plattform sowie der Hongkonger Gesellschaft der zweiten Plattform und ihrer Muttergesellschaft. Deren Verträge mit Partnerrestaurants enthielten Exklusivitäts- und Preisklauseln, die nach Ansicht der Behörde neuen oder kleinen Plattformen den Markteintritt erschweren und damit gegen die First Conduct Rule verstoßen konnten. Die Plattformen müssen Restaurants erlauben, mit Plattformen bis 10 % Marktanteil zusammenzuarbeiten, ohne dadurch Vorteile für Exklusivpartner (etwa niedrigere Provisionen) zu verlieren, den Wechsel erleichtern und Klauseln streichen, die niedrigere Preise in eigenen Kanälen (bei der ersten Plattform auch auf Konkurrenzplattformen) verbieten; die erste Plattform gibt zudem die Kopplung an ihren Abholdienst auf, und die Zusagen gelten drei Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivitäts- und Paritätsklauseln marktstarker Plattformen stehen unter kartellrechtlicher Beobachtung und sollten regelmäßig überprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitäts- und Preisparitätsklauseln von Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Competition Commission (Hongkong)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6(1) (First Conduct Rule); Annahme von Verpflichtungszusagen nach s. 60
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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28.12.2023 ein Singapurer Online-MarktplatzOnline-Marktplatz: 58.000 SGD und Anordnungen nach zwei Datenpannen SingapurDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 39.609 €

Beim Online-Marktplatz hängte ein Softwarefehler 2022 E-Mail-Adressen und Namen von Nutzern an Chatnachrichten an Anbieter an, und eine fehlerhafte Programmierschnittstelle ließ einen Angreifer nicht öffentliche Nutzerdaten abgreifen; eine Person bot danach Daten zahlreicher Nutzer des Marktplatzes in einem Onlineforum zum Kauf an. Die PDPC stellte am 28. Dezember 2023 eine fahrlässige Verletzung der Schutzpflicht fest, weil Tests vor der Einführung zu eng angelegt und Funktions- und Technikspezifikationen unzureichend dokumentiert waren. Sie verhängte 58.000 SGD und wies den Marktplatz an, Testverfahren und Dokumentation zu überprüfen und Lücken zu schließen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Plattformfunktionen und Schnittstellen brauchen ausreichend breit angelegte Tests und eine saubere Dokumentation, sonst entstehen Datenlecks durch eigene Fehler.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Softwareänderungen durch ausreichende Tests und Dokumentation

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data Protection Act 2012, s 24 (Protection Obligation); Geldbuße nach s 48J PDPA ([2023] SGPDPC 13)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, keine früheren Verstöße und frühes Eingeständnis im beschleunigten Verfahren; der Angreifer umging die vorhandenen Schutzmaßnahmen besonders geschickt.
Veröffentlicht
22.02.2024

Originalbetrag 58.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2025 · Direktlink

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21.12.2023 ein Online-Marktplatz (Hongkonger Gesellschaft)PCPD: Durchsetzungsanordnung gegen Online-Marktplatz nach Abgriff von Nutzerdaten HongkongDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Anordnung

Nachdem Daten von 2,6 Mio. Nutzern des Marktplatzes weltweit, darunter 324.232 Konten in Hongkong, in einem Onlineforum zum Kauf angeboten worden waren, stellte die PCPD einen Verstoß der Hongkonger Gesellschaft des Marktplatzes gegen DPP 4(1) fest. Ursache war eine bei einer Systemmigration im Januar 2022 entstandene Schwachstelle in einer Programmierschnittstelle; es fehlten eine Datenschutz-Folgenabschätzung, eine vollständige Code-Prüfung, eine gründliche Sicherheitsbewertung, eine schriftliche Code-Review-Richtlinie und wirksame Erkennungsmaßnahmen. Die PCPD erließ eine Enforcement Notice, obwohl die Systeme zentral von der Unternehmensgruppe betrieben wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine lokale Gesellschaft bleibt für die Datensicherheit verantwortlich, auch wenn der Konzern die Systeme zentral betreibt; Migrationen brauchen vorab Folgenabschätzung und Sicherheitsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz und Code-Prüfung bei Systemmigrationen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Data Protection Principle 4(1) Schedule 1 und Section 50(1) Personal Data (Privacy) Ordinance (Cap. 486)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Rasche Meldung der Datenpanne an die PCPD und die betroffenen Nutzer, Kooperation bei der Untersuchung, freiwilliges Eingeständnis der Mängel sowie technische und organisatorische Maßnahmen der Unternehmensgruppe nach dem Vorfall.
Veröffentlicht
21.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink

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20.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-KonzernsAGCOM: 5,85 Mio. EUR gegen Social-Media-Konzern wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 5,85 Mio. €

AGCOM stellte auf 18 Profilen in zwei sozialen Netzwerken des Konzerns sowie in 32 gesponserten, also gegen Bezahlung verbreiteten Inhalten in einem der beiden Netzwerke Werbung für Glücksspiel und Wetten mit Geldgewinnen fest. Der Konzern haftete als Anbieter der Werbeleistung für die 32 gesponserten Inhalte und für 7 Profile, die er nach der Beanstandung nicht entfernt hatte; die Behörde verhängte wegen des Werbeverbots des „Decreto Dignità“ 5.850.000 EUR für 39 Verstöße und ordnete an, verbliebene Inhalte zu entfernen und den Werbetreibenden gleichartige Inhalte zu verwehren. Der Konzern war bereits 2022 wegen desselben Verbots sanktioniert worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die bezahlte Reichweite verkaufen, müssen gesetzliche Werbeverbote des jeweiligen Landes im Anzeigenprozess durchsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel im Online-Marketing

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Der Konzern entfernte nach der Beanstandung alle 32 gesponserten Inhalte und 11 der 18 gemeldeten Profile.
Veröffentlicht
22.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink

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19.12.2023 ein deutscher PartnerbörsenbetreiberPartnerbörse: 169 Mio. HUF für verschwiegene Einschränkungen UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 441.276 €

Der Betreiber der Partnerbörse verschwieg, dass kostenlose Registrierungen keine echte Partnersuche erlauben (keine Profilbilder, keine Nachrichten), und warb mit Nutzerzahlen, die für ungarische Kunden nicht erreichbar waren. Nach Anerkenntnis verhängte die Behörde nahezu halbiert 169 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenlos beworbene Einstiegsangebote müssen wesentliche Einschränkungen deutlich nennen.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
19.12.2023

Originalbetrag 169.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink

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18.12.2023 ein internationaler VideospielanbieterACM: 1,125 Mio. Euro gegen Spieleanbieter wegen Kaufdrucks auf Kinder im Onlinespiel NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 1,13 Mio. €

Der Videospielanbieter forderte Kinder im Ingame-Shop seines Onlinespiels direkt zum Kauf auf und nutzte Countdown-Timer für Angebote, die nach Ablauf weiterhin erhältlich waren. Die ACM verhängte für beide Praktiken je 562.500 EUR (zusammen 1.125.000 EUR) und erteilte eine verbindliche Anweisung gegen ein Angebotsdesign, das die Verletzlichkeit von Kindern ausnutzte. Einspruch und Klage blieben erfolglos (Rechtbank Rotterdam, 14. Januar 2026), der Anbieter verzichtete auf die Berufung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angebote an Kinder dürfen weder direkt zum Kauf drängen noch mit künstlicher Verknappung arbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und an Kinder gerichtete Kaufaufforderungen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193g lit. g und Art. 6:193i lit. e BW; verbindliche Anweisung wegen Art. 6:193b Abs. 2 BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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05.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen InternetkonzernsAGCOM: 2,25 Mio. EUR gegen Internetkonzern wegen Glücksspielwerbung auf Partnerkanälen ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,25 Mio. €

Nach zahlreichen Meldungen stellte AGCOM auf der Videoplattform des Konzerns Kanäle fest, deren Videos Spielautomaten, Glücksspiel, Sportwetten und Rubbellose bewarben. Der Konzern wurde als Betreiber des Verbreitungsmediums für 15 verifizierte Partnerkanäle mit an das italienische Publikum gerichteten Videos verantwortlich gemacht, mit denen Vertragsbeziehungen bestanden: 150.000 EUR je Kanal, insgesamt 2.250.000 EUR, dazu die Anordnung, nach der Beanstandung hochgeladene und noch abrufbare Videos dieser Kanäle zu entfernen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Content-Creatorn vertraglich zusammenarbeitet, haftet für deren verbotene Werbung mit – Partnerprogramme brauchen eine Inhaltskontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel bei Creator-Partnerschaften

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink

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25.10.2023 ein börsennotierter deutscher LieferdienstkonzernBaFin: 630.000 Euro gegen Lieferdienstkonzern wegen unveröffentlichter Insiderinformation DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 630.000 €

Die BaFin setzte am 25. Oktober 2023 eine Geldbuße von 630.000 Euro gegen einen börsennotierten deutschen Lieferdienstkonzern fest, weil das Unternehmen eine Insiderinformation nicht bekanntgemacht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Emittenten brauchen einen eingespielten Ad-hoc-Prozess, der kursrelevante Informationen erkennt und sofort veröffentlicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
08.11.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.10.2025 · Direktlink

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19.10.2023 eine slowakische VerwertungsgesellschaftVerwertungsgesellschaft: Buße für überhöhte Lizenzgebühren für Hotel-TV bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 57.939 €

Die Verwertungsgesellschaft verlangte 2015–2019 von Hotels und Pensionen unangemessen hohe Lizenzgebühren für die Wiedergabe von Werken über Fernseh- und Radiogeräte in Gästezimmern. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 57.939 EUR; rechtskräftig seit 27. Oktober 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Verwertungsgesellschaften mit gesetzlichem Monopol müssen Tarife angemessen gestalten.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
31.10.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2025 · Direktlink

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14.10.2023 ein französischer MedienkonzernMedienkonzern: 120.000 € Geldbuße für vorzeitig vollzogenen Anteilserwerb ÖsterreichFusionskontrolleanonymisiert 120.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen einen französischen Medienkonzern 120.000 EUR wegen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot: Der Konzern hatte seine Beteiligung an einem anderen französischen Konzern am 30.09.2020 auf 26,66 % aufgestockt, den anmeldepflichtigen Zusammenschluss aber erst am 14.07.2021 bei der BWB angemeldet. Mildernd wirkten fehlende negative Wettbewerbswirkungen, keine Überschneidungen in Österreich, die nur knappe Überschreitung der 25-%-Schwelle, Selbstanzeige, Kooperation und Anerkenntnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Minderheitsbeteiligungen über 25 % können in Österreich anmeldepflichtig sein; Transaktionsteams sollten jede Aufstockung vorab auf Schwellenwerte prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Anmeldepflichten bei Beteiligungserwerben (Gun Jumping)

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
§ 17 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine negativen Wettbewerbswirkungen, keine horizontalen Überschneidungen in Österreich, nur geringfügige Überschreitung der 25-%-Schwelle, Selbstanzeige, Kooperation, Anerkenntnis.
Veröffentlicht
15.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.10.2025 · Direktlink

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12.10.2023 ein französischer Pay-TV-AnbieterCNIL: 600.000 EUR gegen Pay-TV-Anbieter wegen Werbung mit Kontaktdaten von Partnern FrankreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 600.000 €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Pay-TV-Anbieter eine Geldbuße von 600.000 EUR, u. a. weil er 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Mio. Personen versandte, deren Daten zwei Internetanbieter mit einer Einwilligung zugunsten nicht namentlich genannter „Partner“ erhoben hatten, Betroffene unzureichend informierte und Anträge von Betroffenen nicht korrekt beantwortete. Beanstandet wurden außerdem die Verträge mit Auftragsverarbeitern, mit MD4 gehashte Passwörter von Beschäftigten und die unterlassene Meldung einer Datenschutzverletzung an die CNIL (Art. 7 Abs. 1, 12–15, 28, 32 und 33 DSGVO, Art. L. 34-5 CPCE). Der Conseil d'État setzte das Klageverfahren am 5. Mai 2025 aus und legte dem EuGH Fragen zur Einwilligung vor, die gegenüber einem Erstsammler für Partner erteilt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kontaktdaten von Partnern für Werbung nutzt, muss prüfen, ob die Einwilligung konkret genug auch für ihn als Absender erteilt wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Werbung mit Daten von Partnern

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1, 12, 13, 14, 15, 28, 32 und 33 DSGVO; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques (CPCE)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
19.10.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2025 · Direktlink

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05.10.2023 ein US-amerikanischer DigitalkonzernBundeskartellamt: Digitalkonzern sagt echte Wahl bei dienstübergreifender Datennutzung zu DeutschlandMissbrauch von Marktmachtanonymisiert Anordnung

Das Bundeskartellamt erklärte in einem Verfahren nach § 19a GWB Verpflichtungszusagen eines US-amerikanischen Digitalkonzerns für bindend: Nutzende müssen künftig freiwillig, informiert und ohne manipulative Gestaltung von Auswahldialogen entscheiden können, ob der Konzern ihre Daten aus mehr als 25 nicht vom DMA erfassten Diensten (u. a. E-Mail-, Nachrichten-, Assistenz-, Kontakte- und TV-Dienste des Konzerns) dienstübergreifend zusammenführt oder weiterverwendet. Das Verfahren wurde im Umfang der Zusagen eingestellt; die Verfügung ist befristet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Digitalkonzerne müssen Datenzusammenführungen über Dienste hinweg an eine echte, nicht manipulativ gestaltete Wahl der Nutzenden knüpfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung in dienstübergreifende Datenverarbeitung und Dark Patterns

Behörde / Gericht
Bundeskartellamt
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 19a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 32b Abs. 1 GWB (Verpflichtungszusagen); Prüfung nach § 19a Abs. 2 S. 1 Nr. 4a GWB
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.10.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2025 · Direktlink

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29.09.2023 ein Schweizer VergleichsportalFINMA: Schweizer Vergleichsportal gilt als Versicherungsvermittlerin SchweizKapitalmarkt und Finanzaufsichtanonymisiert Anordnung

Das Vergleichsportal erstellt auf seiner Online-Plattform individuelle Ranglisten von Versicherungsangeboten, über die Nutzende Offerten anfordern können; für diese Anfragen erhält eine als Vermittlerin registrierte Schwestergesellschaft Vergütungen der Versicherer. Die FINMA stellte in einem Enforcementverfahren fest, dass das Portal auch nach Anpassung des Ablaufs selbst als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig ist, und verpflichtete es, sich umgehend im Vermittlerregister einzutragen und die Informationspflichten gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten zu erfüllen. Die Verfügung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergleichsplattformen, die an vermittelten Abschlüssen mitverdienen, sollten ihre aufsichtsrechtliche Einordnung früh klären, statt sie über Konzernstrukturen zu umgehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufsichtsrechtliche Einordnung von Vergleichs- und Vermittlungsplattformen

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Versicherungsaufsichtsrecht: Registrierungs- und Informationspflichten ungebundener Versicherungsvermittler
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.09.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2025 · Direktlink

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28.09.2023 ein US-amerikanischer AußenwerbekonzernUS-Außenwerbekonzern: 26,1 Mio. USD – Geschenke und Bewirtung für chinesische Amtsträger USABestechung von Amtsträgernanonymisiert 24,8 Mio. €

Die chinesische Mehrheitstochter des Konzerns bestach von mindestens 2012 bis 2017 Amtsträger mit teuren Geschenken und Bewirtung und finanzierte über Scheinvermittler und falsche Rechnungen verdeckte Berater, um Werbeflächen etwa an Bushaltestellen zu erhalten; die Zahlungen wurden als Bewirtungs-, Reinigungs- und Kundenentwicklungskosten verbucht. Trotz wiederholter Warnungen der internen Revision fehlten bis 2019 ausreichende Kontrollen; der Konzern zahlte 16.355.567 USD Gewinnabschöpfung, 3.760.920 USD Zinsen und 6 Mio. USD Zivilstrafe (insgesamt 26.116.487 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweise der internen Revision auf Bewirtungs- und Beraterkosten in Hochrisikomärkten müssen zu sofortigen Kontrollen führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschenke und Bewirtung für Amtsträger; korrekte Verbuchung

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Foreign Corrupt Practices Act (Anti-Bribery, Books and Records, Internal Accounting Controls)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 26.116.487 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink

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01.09.2023 ein großer irischer PlattformbetreiberDPC: 345 Mio. Euro gegen Plattform wegen öffentlicher Standardeinstellungen für Kinderkonten IrlandBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 345 Mio. €

Im zweiten Halbjahr 2020 waren Konten von Kindern standardmäßig öffentlich; die DPC prüfte zudem die Einstellungen der Funktion zur Kopplung von Eltern- und Kinderkonten und die Altersverifikation und stellte Verstöße u. a. gegen Datenminimierung, Datensicherheit, Datenschutz durch Voreinstellungen und Transparenz gegenüber Kindern fest. Auf verbindlichen Beschluss des EDSA ergänzte sie einen Verstoß gegen den Fairnessgrundsatz wegen manipulativer Gestaltungsmuster („dark patterns“), verhängte 345 Mio. Euro, sprach eine Verwarnung aus und ordnete an, die Verarbeitung binnen drei Monaten rechtskonform zu gestalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind bei Kindern Pflicht – „öffentlich per Default“ und Gestaltungstricks gelten als unfaire Verarbeitung.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC); Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 65 DSGVO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
15.09.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.09.2025 · Direktlink

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28.08.2023 eine US-amerikanische WohnungsvermittlungsplattformFTC und sechs Bundesstaaten: Vergleich mit Wohnungsplattform wegen zehntausender gekaufter Bewertungen USAGefälschte Bewertungenanonymisiert 1,48 Mio. €

Laut FTC und sechs Generalstaatsanwaltschaften überschwemmte die Wohnungsvermittlungsplattform das Netz mit zehntausenden gekauften Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen und verlangte Geld für Zugang zu Inseraten, die sich oft als erfunden erwiesen. Die beim Bundesgericht in New York eingereichte Vergleichsanordnung verbietet der Plattform dauerhaft bezahlte oder incentivierte Bewertungen; das Urteil über 36,2 Mio. USD plus 10,9 Mio. USD Zivilstrafen an die Staaten wird nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 1,6 Mio. USD ausgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gekaufte Bewertungen können zu dauerhaften Verboten und zu Überwachungspflichten für alle Marketingpartner führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kauf von Bewertungen und Kontrolle von Affiliate-Partnern

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) mit den Attorneys General von New York, Kalifornien, Colorado, Florida, Illinois und Massachusetts
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Zahlungspflicht wegen eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit bis auf 1,6 Mio. USD ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
28.08.2023

Originalbetrag 1.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink

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25.07.2023 ein britischer Betreiber einer VideoplattformICO: Verwarnung für Videoplattform-Betreiber nach Datenabfluss bei 345.000 Nutzern Vereinigtes KönigreichSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagementanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Betreiberin einer Videoplattform eine Verwarnung aus; auf ihrer Fallseite führt die ICO die Verwarnung als erteilt. Das veröffentlichte Dokument ist allerdings als vorläufige Entscheidung formuliert: Die ICO spricht darin von vorläufigen Feststellungen und mutmaßlichen Verstößen („provisional findings“, „alleged infringements“); eine endgültig formulierte Fassung hat sie nicht veröffentlicht. Nach Darstellung der ICO drang um den 14. August 2022 ein Unbefugter in die Systeme des Unternehmens ein und kopierte Namen, E-Mail-Adressen und Passwörter von 345.000 Nutzerinnen und Nutzern im Vereinigten Königreich; die genaue Ursache konnte das Unternehmen nicht angeben. Die ICO bemängelte vorläufig, dass das Unternehmen weder die zum Zeitpunkt des Vorfalls eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen noch regelmäßige Penetrationstests oder Schwachstellenscans belegen konnte und sich auf Zusicherungen von Dienstleistern verließ, ohne Verträge oder Kontrollen nachzuweisen. Sie ging von Verstößen gegen Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR aus. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 32(1) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.06.2023 eine schwedische WirtschaftszeitungSchwedische Wirtschaftszeitung: Anordnung wegen Google-Analytics-Transfers in die USA SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Die Wirtschaftszeitung übermittelte über Google Analytics Daten ihrer Website-Besucher in die USA. Die IMY hielt die ergänzenden Schutzmaßnahmen für unzureichend und ordnete an, das Werkzeug in dieser Form nicht weiter einzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verlage und Medienhäuser mit viel Tracking sollten ihre Analyse-Dienste regelmäßig auf Drittlandbezug und Rechtsgrundlage prüfen.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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28.06.2023 ein britischer Sport-Streamingdienst und ein italienischer TelekommunikationskonzernExklusivabrede zu Fußballrechten: AGCM-Bußen nach Neubescheid 4,4 Mio. Euro ItalienKartelle und Absprachenanonymisiert 4,43 Mio. €

Die AGCM beanstandete Klauseln des „Deal Memo“ vom 27. Januar 2021, mit denen der Streamingdienst als Inhaber der Übertragungsrechte der höchsten italienischen Fußballliga 2021–2024 dem Telekommunikationskonzern als einzigem Telekommunikationsanbieter den Vertrieb seines Dienstes zusicherte und sich verpflichtete, keine Angebote mit Wettbewerbern zu machen (Art. 101 AEUV); ursprünglich verhängte sie 7.240.250,84 Euro gegen den Streamingdienst und seine italienische Tochtergesellschaft und 760.776,82 Euro gegen den Telekommunikationskonzern, zusammen 8.001.027,66 Euro. Nach Urteilen des TAR Lazio und des Consiglio di Stato bestätigte die AGCM am 22. Dezember 2025 den Verstoß mit einer Dauer vom 27. Januar 2021 bis 3. August 2022, nahm die italienische Tochtergesellschaft aus und setzte die Buße gegen den Streamingdienst auf 3.673.716,63 Euro herab. Mit der unveränderten Buße gegen den Telekommunikationskonzern beträgt die Summe nun 4.434.493,45 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivvereinbarungen über begehrte Inhalte gehören vor der Unterzeichnung auf den kartellrechtlichen Prüfstand, denn eine spätere Vertragsbereinigung verhindert die Buße nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht bei Exklusivvereinbarungen über Inhalte und Vertrieb

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Im Ausgangsbescheid minderte die AGCM beide Bußen um 30 %, weil die Exklusivität mit einer Vertragsänderung vom 4. August 2022 beseitigt wurde; im Neubescheid sah sie trotz der längeren Dauer von einer Erhöhung ab.
Veröffentlicht
13.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink

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26.06.2023 ein schwedisches MedienunternehmenSchwedisches Medienunternehmen: 13 Mio. SEK für Werbeprofile ohne Rechtsgrundlage SchwedenWerbung und Einwilligunganonymisiert 1,11 Mio. €

Die IMY verhängte gegen das Medienunternehmen eine Geldbuße von 13.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 7. November 2019 bis 11. Juni 2020 ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO Personen anhand ihres Surfverhaltens und ergänzter Kundendatenbankprofile profiliert und die Profile verbundenen Konzerngesellschaften für zielgerichtete Onlinewerbung sowie für Telefon- und Briefwerbung bereitgestellt hatte. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Buße am 4. Februar 2025; beim Kammarrätten ist ein zugelassenes Rechtsmittel anhängig (Stand der IMY-Seite). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Werbeprofile aus Verhaltensdaten brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage; das berechtigte Interesse trägt umfangreiche Profilbildung in der Regel nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Profilbildung für Werbung und die Grenzen des berechtigten Interesses

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 13.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2025 · Direktlink

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15.06.2023 ein französischer Anbieter zielgerichteter Online-WerbungCNIL: 40 Mio. EUR gegen Online-Werbeanbieter wegen fehlender Einwilligungsnachweise FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 40 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Anbieter zielgerichteter Online-Werbung eine Geldbuße von 40.000.000 EUR, weil er für sein Retargeting über Cookies nicht nachweisen konnte, dass die Nutzer auf den Partner-Websites eingewilligt hatten, Betroffene unzureichend informierte, Auskunfts-, Widerrufs- und Löschrechte nicht vollständig umsetzte und die Vereinbarung mit Partnern als gemeinsam Verantwortliche lückenhaft war (Art. 7, 12, 13, 15, 17 und 26 DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 4. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten über Tracker auf fremden Websites erhebt, muss sich die Einwilligung der Nutzer von den Partnern nachweisbar zusichern lassen und dies kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsnachweis beim Online-Tracking

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 7, 12, 13, 15, 17 und 26 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
22.06.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.06.2025 · Direktlink

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12.06.2023 ein schwedischer MusikstreamingdienstMusikstreamingdienst: 58 Mio. SEK wegen unklarer Angaben bei Auskunftsersuchen SchwedenBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 4,99 Mio. €

Die IMY verhängte gegen den Streamingdienst eine Geldbuße von 58.000.000 SEK, weil das Unternehmen bei Auskunftsersuchen vom 16. November 2021 bis 16. Mai 2022 nicht klar genug über Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft der Daten und Garantien bei Drittlandübermittlungen informierte und von Juni 2019 bis Mai 2022 die Beschreibung technischer Logdaten standardmäßig nur auf Englisch bereitstellte; zu zwei Einzelbeschwerden erteilte sie eine Verwarnung und eine Anordnung. Das Verwaltungsgericht Stockholm senkte die Buße 2024 auf 40 Mio. SEK, das Kammarrätten stellte am 3. Juni 2025 die 58 Mio. SEK wieder her und wies das Rechtsmittel des Unternehmens ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskünfte nach Art. 15 DSGVO müssen verständlich erklären, welche Daten wofür genutzt werden; eine technisch vollständige Datenkopie allein genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 lit. a–d und g sowie Abs. 2 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 58.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.06.2025 · Direktlink

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12.05.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-PlattformkonzernsPlattformkonzern: 1,2 Mrd. EUR – Nutzerdaten nach Schrems II weiter in die USA übermittelt IrlandInternationale Datentransfersanonymisiert 1,2 Mrd. €

Das Unternehmen übermittelte nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin Daten von Nutzern seines sozialen Netzwerks aus der EU/dem EWR auf Grundlage von Standardvertragsklauseln in die USA, ohne die vom EuGH festgestellten Risiken wirksam auszuräumen. Auf Anweisung des EDPB verhängte die DPC 1,2 Mrd. EUR und ordnete an, künftige Übermittlungen auszusetzen und die rechtswidrig in den USA gespeicherten Daten nicht weiter zu verarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardvertragsklauseln allein genügen nicht – für jede Drittlandübermittlung braucht es eine belastbare Transferfolgenabschätzung mit wirksamen Zusatzmaßnahmen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und j DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.05.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.05.2025 · Direktlink

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11.04.2023 ein US-Technologiekonzern und zwei TochtergesellschaftenUS-Technologiekonzern behinderte konkurrierenden App-Store: 42,1 Mrd. KRW Bußgeld SüdkoreaMissbrauch von Marktmachtanonymisiert 29,2 Mio. €

Nach Feststellung der KFTC knüpfte der Konzern von Juni 2016 bis April 2018 Vorteile für Spieleentwickler wie prominente Platzierung (Featuring) in seinem App-Store und Unterstützung bei der Auslandsexpansion an die Bedingung, ihre Spiele nicht in einem konkurrierenden koreanischen App-Markt zu veröffentlichen. Die KFTC wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und als unlautere Ausschließlichkeitsbindung, untersagte die Praxis, verlangte ein internes Überwachungssystem mit Berichtspflicht und setzte gegen die Muttergesellschaft, die koreanische und die asiatisch-pazifische Tochtergesellschaft vorläufig eine Geldbuße von 42,1 Mrd. KRW fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein marktbeherrschendes Unternehmen darf Förderleistungen nicht davon abhängig machen, dass Partner konkurrierende Plattformen meiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausschließlichkeitsbindungen durch marktbeherrschende Plattformen

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 3-2 Abs. 1 Nr. 5 und Art. 23 Abs. 1 Nr. 5 MRFTA a. F. (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.04.2023

Originalbetrag 42.100.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.04.2025 · Direktlink

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04.04.2023 eine große Video-Plattform (US-Muttergesellschaft und britische Tochter)ICO: 12,7 Mio. Pfund gegen Video-Plattform wegen Verarbeitung von Daten unter 13-Jähriger ohne elterliche Einwilligung Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 14,5 Mio. €

Die ICO verhängte am 4. April 2023 gegen die Betreibergesellschaften einer großen Video-Plattform eine Geldbuße von 12.700.000 Pfund, für die beide Gesellschaften gesamtschuldnerisch haften. Nach den Feststellungen der ICO bot das Unternehmen im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis 28. Juli 2020 seinen Dienst Kindern unter 13 Jahren im Vereinigten Königreich an und verarbeitete deren Daten ohne Einwilligung der Eltern und ohne andere tragfähige Rechtsgrundlage; angemessene Anstrengungen, unter 13-Jährige fernzuhalten oder eine elterliche Einwilligung einzuholen, unterblieben. Die ICO schätzte die Zahl der registrierten Kontoinhaber unter 13 Jahren für 2020 auf 1,1 bis 1,4 Millionen. Zudem stellte sie unzureichende und für Kinder nicht verständliche Datenschutzinformationen fest und sah Verstöße gegen Art. 8, 12, 13(1) und (2) sowie 5(1)(a) UK GDPR. Ein im Notice of Intent vom 23. September 2022 vorläufig festgestellter Verstoß gegen Art. 9 UK GDPR ist laut Bescheid nicht Teil der Buße. Die ICO veröffentlichte den Fall am 15. Mai 2023. Das Unternehmen legte gegen den Bescheid Rechtsmittel ein; laut ICO-Mitteilung vom 24. September 2026 hat das Unternehmen das Rechtsmittel zurückgenommen und zahlt die Buße von 12,7 Millionen Pfund, der Bescheid ist damit laut ICO endgültig.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 8, 12, 13(1) und (2), 5(1)(a) UK GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Originalbetrag 12.700.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2025 · Direktlink

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14.03.2023 ein US-amerikanischer SpieleentwicklerSpieleentwickler: 245 Mio. USD Erstattung im FTC-Vergleich wegen Dark Patterns USAInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 228,2 Mio. €

Laut FTC löste das Onlinespiel des Unternehmens durch verwirrende Tastenbelegung ungewollte Käufe aus, etwa beim Aufwecken aus dem Ruhemodus oder beim Vorschauen eines Artikels, und das Unternehmen sperrte Konten von Kundinnen und Kunden, die Abbuchungen widersprachen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt der Spieleentwickler 245 Mio. USD für Erstattungen; hinzu kommt ein gesonderter Vergleich mit 275 Mio. USD Strafe wegen COPPA-Verstößen (Datenschutz Minderjähriger).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kaufauslösende Tasten dürfen nicht dort liegen, wo Nutzer etwas anderes erwarten; Widerspruch gegen Abbuchungen darf nicht mit Kontosperre bestraft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns im Kaufprozess

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (unfair practices)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.03.2023

Originalbetrag 245.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2023.

Quellen

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09.02.2023 ein französischer FernsehsenderArcom: 3,5 Mio. EUR gegen einen TV-Sender wegen einer Live-Sendung FrankreichSonstigesanonymisiert 3,5 Mio. €

Die Arcom verhängte gegen einen französischen Fernsehsender eine Geldbuße von 3.500.000 EUR (3,65 % des Umsatzes 2021), Anlass waren Äußerungen gegenüber einem Studiogast in einer Live-Sendung im November 2022, die die Arcom als Verstoß gegen die Pflichten des Senders wertete. Das verletzte die Pflichten aus der Vereinbarung mit der Regulierungsbehörde zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Kontrolle des Programms; der Sender war wegen gleichartiger Verstöße bereits 2017 und 2019 sanktioniert worden. Der Conseil d'État wies die Klage am 10. Juli 2024 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sender haften für Live-Äußerungen ihrer Moderatoren; wirksame Eingriffsmöglichkeiten im laufenden Programm gehören zur Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Programmkontrolle bei Live-Sendungen

Behörde / Gericht
Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom)
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 42-1 und 42-2 Loi n° 86-1067 du 30 septembre 1986 (liberté de communication); Art. 2-2-1 und 2-3-4 der Vereinbarung vom 29. Mai 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
09.02.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.02.2025 · Direktlink

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26.01.2023 ein US-amerikanischer TechnologiekonzernCPC-Netzwerk: Technologiekonzern sagt klarere Preis- und Anbieterangaben zu EU-EbeneInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert Anordnung

Nach einer koordinierten Aktion der europäischen Verbraucherschutzbehörden verpflichtete sich der Technologiekonzern zu Änderungen in seinem Geräte-Onlineshop, seinem App-Store sowie seinen Hotel- und Flugsuchdiensten, darunter klarere Preisangaben, Kontaktinformationen der Anbieter und Transparenz über Buchungsmodelle.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen Gesamtpreise und die Identität des tatsächlichen Anbieters vor der Buchung klar zeigen.

Behörde / Gericht
Europäische Kommission und Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EU-Verbraucherrecht; koordinierte Aktion des CPC-Netzwerks
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen im CPC-Dialog.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.01.2025 · Direktlink

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12.01.2023 ein irischer Anbieter eines Messenger-DienstesDPC: 5,5 Mio. Euro gegen Messenger-Anbieter – falsche Rechtsgrundlage „Vertrag“ IrlandBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 5,5 Mio. €

Auf eine Beschwerde aus Deutschland hin stellte die DPC nach verbindlicher Vorgabe des Europäischen Datenschutzausschusses fest, dass der Messenger-Anbieter die Verarbeitung zur Serviceverbesserung und Sicherheit (ohne „IT-Sicherheit“) nicht auf die Vertragserfüllung stützen durfte und damit gegen Art. 6(1) DSGVO verstieß. Sie verhängte 5,5 Mio. Euro und ordnete an, die Verarbeitung binnen sechs Monaten rechtskonform zu machen; für die Transparenzmängel gab es keine weitere Buße, weil diese schon in einem früheren Verfahren sanktioniert worden waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Verarbeitung als vertragsnotwendig einstuft, muss belegen können, dass sie für den Kern der vereinbarten Leistung wirklich erforderlich ist.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1), 12, 13(1)(c) DSGVO; Art. 65 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.01.2025 · Direktlink

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31.12.2022 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-KonzernsDPC: 210 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern – Werbung nicht auf „Vertrag“ stützbar IrlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 210 Mio. €

Nach einer Beschwerde vom 25.05.2018 stellte die DPC fest, dass das Unternehmen die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung in seinem sozialen Netzwerk nicht transparent erläutert hatte; auf Weisung des Europäischen Datenschutzausschusses kam hinzu, dass verhaltensbasierte Werbung nicht auf die Vertragserfüllung (Art. 6(1)(b) DSGVO) gestützt werden durfte. Die DPC verhängte 210 Mio. Euro und verpflichtete das Unternehmen, die Verarbeitung binnen drei Monaten rechtskonform zu machen; im Parallelverfahren zu seiner Foto-Plattform wurden am selben Tag weitere 180 Mio. Euro verhängt (gesonderte Entscheidung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalisierte Werbung lässt sich nicht einfach über die Nutzungsbedingungen als Vertragsbestandteil legitimieren; die Rechtsgrundlage muss tragfähig und für Nutzer klar erkennbar sein.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1), 12, 13(1)(c) DSGVO; Art. 65 DSGVO (Streitbeilegung EDSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.12.2024 · Direktlink

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13.12.2022 ein luxemburgischer Betreiber mehrerer InternetportaleLuxemburger Online-Portalbetreiber: 3.000 EUR wegen mangelhafter Datenschutzerklärung LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 3.000 €

Im Rahmen einer thematischen Untersuchung zur Transparenz verhängte die CNPD gegen einen Luxemburger Portalbetreiber eine Geldbuße von 3.000 EUR, weil die Informationen seiner Datenschutzerklärung nicht den Anforderungen an Transparenz und Pflichtangaben nach Art. 12(1) und 13 DSGVO entsprachen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Datenschutzerklärung muss die tatsächlichen Verarbeitungen vollständig und verständlich beschreiben – genau das prüft die Aufsicht in thematischen Untersuchungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige und verständliche Datenschutzerklärung auf Websites

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(1) und 13 DSGVO; Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.12.2024 · Direktlink

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25.11.2022 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-KonzernsDPC: 265 Mio. Euro nach Abgriff von Nutzerdaten eines sozialen Netzwerks über Suchfunktionen IrlandDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 265 Mio. €

Auslöser waren Medienberichte über einen im Internet verfügbaren Datensatz mit Nutzerdaten des sozialen Netzwerks des Konzerns; die DPC prüfte die Suchfunktion des Netzwerks sowie die Kontakt-Importfunktionen des Messenger-Dienstes und der Foto-Plattform des Konzerns für den Zeitraum Mai 2018 bis September 2019. Sie stellte Verstöße gegen Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25(1) und (2) DSGVO) fest und verhängte Geldbußen von 265 Mio. Euro, einen Verweis und eine befristete Abhilfeanordnung; die anderen Aufsichtsbehörden trugen den Beschluss mit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Such- und Import-Funktionen, die massenhafte Abfragen erlauben, brauchen schon im Design Schutz gegen automatisiertes Abgreifen personenbezogener Daten.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 25(1), 25(2) DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.11.2024 · Direktlink

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